Elektrischer Reporter erklärt Leistungsschutzrecht

Der Elektrischer Reporter erklärt in der aktuellen Ausgabe das Leistungsschutzrecht, was heute im Bundeskabinett Thema ist und vielleicht dort beschlossen wird:

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15 Ergänzungen

  1. Mir wars bisher gar nicht so bewusst, dass prinzipiel alles ein „Presseerzeugnissen“ sein kann. Dachte es ginge nur um Verlagstexte. Ist das wirklich so?

    Also könnte nach dem Leistungsschutzrecht in seiner derzeitigen Form auch …sagen wir mal „netzpolitik.org“ Suchmaschinen zur Kasse bitten?

      1. http://de.wikipedia.org/wiki/Verlag

        @Markus: Wäre Netzpolitik.org davon auch betroffen? Schließlich zitiert ihr jede Menge Websites und Zeitungen.
        Kann Netzpolitik.org als kommerziell eingestuft werden, weil ihr Werbung schaltet oder läuft es über den Digitale Gesellschaft e.V. der gemeinnützig ist?

        1. @Martin: Wir gehen erst davon aus, dass wir nicht als Algorithmus definiert werden und demnach nicht unter die aktuelle Version fallen. Aber der Bundestag hat ja bei dem Gesetz noch mitzureden.

          Ja, netzpolitik.org wird als kommerziell eingestuft, weil bereits die Verwendung eines Flattr-Buttons etwas kommerziell macht.

    1. Ich glaube schon, dass die Bundesregierung da Wort hält und „nur“ Suchmaschinen zur Kasse bittet und nicht Blogs und co.

      Wollte aber nicht auf das „wer darf nun zahlen“, sondern auf das „wer darf künftig Geld verlangen“ hinaus….. wenn mein Blog bei google gelistet wird (mit Snippet und co.), darf ich dann auch das Leistungsschutzrecht gelten machen?

      Es steht drin (hoffe, hab jetzt die neuste Version):

      Ein Presseerzeugnis ist die redaktionell-technische Festlegung journalistischer Beiträge im Rahmen einer unter einem Titel auf beliebigen Trägern periodisch veröffentlichten Sammlung, die bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend
      verlagstypisch anzusehen ist und die nicht überwiegend der Eigenwerbung dient. Journalistische Beiträge sind insbesondere Artikel und Abbildungen, die der Informationsvermittlung, Meinungsbildung oder Unterhaltung dienen.

      http://www.irights.info/userfiles/RefE%20LSR.pdf
      Also Tweets dürfte außen vor sein, aber so ein Blog wie netzpolitik sehe ich da schon mit drin….

  2. Falls die Presseerzeugnisse der Nachrichtenagenturen DPA und DAPD auch unter dieses Leistungsschutzrecht fallen, dann hätte es große Auswirkungen auch auf viele kleinere Verleger und Nachrichtenseiten, falls Google die Anzeige seiner Suchergebnisse so einschränkt, dass diese nicht nicht mehr auftauchen. Denn viele Onlinezeitungen setzen aus Kostengründen vermehrt auf deren Erzeugnisse, da es an eigenen Journalisten mangelt. Meiner Meinung nach werden davon, wenn überhaupt, nur wenige große Verlage profitieren, die genug Inhalte erzeugen und vermarkten können. Das könnte auch eine gute Strategie sein um unliebsame (kleinere) Verleger aus den Markt zu drängen.

    1. Ich denke, dass ist genau der Punkt. Ein Nachrichtenmonopol. Solche Dinge gab es auch in der Vergangenheit. Man kann sowas dann prima mit den Staat verflechten und erhält einen Propaganda-Apperat. Aber da das nur Verschwörungstheorie-Krimskrams ist, lassen wir das bleiben.

  3. Was bedeutet das für meine private und berufliche Recherche…??! Ich müsste jede Verlagsseite durchkämmen, jede wissenschaftliche Seite (die man selbstverständlich alle aus dem FF kennt), um an Informationen heranzukommen…Profitieren werden vielleicht die großen Verlage, aber nicht in der Lesergunst!

    1. Du hast es erkannt. Angebote wie Google News werden in Zukunft keine Inhalte mehr wiedergeben dürfen. In bester Möglichkeit schreiben sie so etwas wie: „Zu den Waldbränden in Spanien berichten: LINK1, LINK2, LINK3“

      Was das normale durchforsten des Internets angeht KANN sich auch viel ändern. Wie im Beitrag gesagt ist grundsätzlich jedes Texterzeugnis ein Presseerzeugnis und darf damit nicht mehr kostenlos in Suchmaschinen zitiert werden. Nur schade, dass das Internet vor allem aus Texten besteht und der Rest nicht so einfach in Suchmaschinen geordnet werden kann. Spätestens wenn ich nach „Golf“ suche brauche ich die 10 Wörter drum herum um einordnen zu können, ob es sich um den Sport, das VW Auto oder den Golf von Mexiko handelt.
      Wenn Google also nicht das Risiko eingehen will für jeden Linkausschnitt Geld zahlen zu müssen wird es nur noch die reinem Webadressen geben und man muss auf gut Glück hoffen, dass man den Richtigen erwischt.

  4. Liebe netzpolitik-Redaktion,

    bitte aktualisiert das „vielleicht dort beschlossen wird“ auf „heute beschlossen wurde“. Sie haben es ja wirklich getan. :(

    Der Wortlaut des Gesetzentwurfs der Bundesregierung ist inzwischen auch online:

    http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/RegE_LSR.pdf?__blob=publicationFile

    Eine Stellungnahme der Piratenpartei Deutschland dazu ebenfalls:

    http://www.piratenpartei.de/2012/08/29/piraten-fordern-absage-an-das-leistungsschutzrecht/

    Herzliche Piratengrüße aus Hamburg

    Euer Rick

    1. Weil sie Geld wollen, nicht weniger Besucher.

      Ich könnte mir vorstellen, dass Google zukünftig nur noch solche deutschen Seiten indiziert, wenn ihnen der Seiteninhaber eine vorherige Lizenzfreiheit schriftlich bestätigt und diese auch in der robots.txt referenziert. Sprich: Deutsches Internet über Google nur noch nach Genehmigung, alles was nicht ausdrücklich erlaubt wird, ist verboten.

  5. Unterstützung für legale Beschneidung Leistungsschutzrechte: Merkel fürchtet „Komiker-Nation“

    Beim Thema Beschneidung fürchtet die Regierung ein „Alleingang“. Beim Thema Leistungsschutzrechte macht ihr das nun nicht aus. Mir verschließen sich durch dieses Verhalten die logischen Zusammenhänge.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.