Geht es nach dem Bundestag, sollen die Daten von Einwohnermeldeämtern auch für Werbung und Adresshandel genutzt werden können, selbst wenn man dieser Herausgabe widersprochen hat. Jetzt regt sich Kritik von Datenschützern. Auch die Digitale Gesellschaft fordert den Bundesrat auf, das Gesetz zu verhindern.
Wie berichtet, hat der Bundestag letzte Woche mit der schwarz-gelben Mehrheit das Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens angenommen. Jetzt muss der Bundesrat noch darüber abstimmen, was er voraussichtlich in der ersten Sitzung nach der Sommerpause am 21. September tun wird.
Der Digitale Gesellschaft e.V. fordert den Bundesrat nun zur Ablehnung des Gesetzes auf:
Die Datenschutzprobleme mit der von der Bundesregierung geplanten Meldegesetznovelle zeigen eindrucksvoll, wie unfähig diese Bundesregierung beim Schutz personenbezogener Daten agiert. So wie sie in Brüssel gerade dabei ist, bei der Debatte um die Datenschutzgrundverordnung eben nicht für mehr sondern im Ergebnis für eine weitgehende Aufweichung des Datenschutzes zu sorgen, so wie sie gerade eine konzeptionell untaugliche Stiftung Datenschutz, die nur dem Zweck der offiziellen Absegnung von Selbstdarstellungsinteressen in der Wirtschaft dient, aus der Taufe hebt, so wie sie bei Vorratsdatenspeicherung auf ganzer Linie versagt muss man feststellen: das Bundesministerium des Innern unter Hans-Peter Friedrich ist als Sicherheitsministerium nicht in der Lage, glaubwürdige und sinnvolle Datenschutzpolitik zu machen. Das bisherige Meldegesetz war schon schlecht genug, jetzt will die Bundesregierung offenbar dem Fass den Boden ausschlagen.
Wir setzen auf den Bundesrat, dieses datenschutzfeindliche Gesetz zu verhindern und sich dafür einzusetzen, dass Bürger wieder etwas mehr Datensouveränität erhalten.
Auch Thilo Weichert vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein kritisiert die Nacht- und Nebelaktion:
Ich bin schockiert über Form und Inhalt der Gesetzgebung. An Kommunen und Datenschützern vorbei werden hier wirtschaftliche Lobbyinteressen bedient. Nach der Beschlussfassung zu einer Stiftung Datenschutz, die in der vorgesehenen Form nur einer Wirtschaft dient, die Datenschutz als Billigware haben möchte, ist dies innerhalb kürzester Zeit ein zweiter Sündenfall und ein weiterer Schlag ins Gesicht all derer, die dem Versprechen der Koalitionsvereinbarung vertraut haben, den Datenschutz der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Wir können nur hoffen, dass der Bundesrat diesen gefährlichen Unsinn stoppt.
Der SPD-Bundestagsabgeordnete Johannes Kahrs stellt bereits eine Ablehnung der SPD-regierten Länder in Aussicht:
Seien sie versichert, daß die SPD in den Ländern mit SPD-Regierungsbeteiligung alles tun wird, um dieses Gesetz in der aktuellen Form im Bundesrat scheitern zu lassen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. bietet einen Musterbrief zum Widerruf der Einwilligung in die Datenweitergabe an:
Verbraucher, die nicht möchten, dass ihre Daten für Werbezwecke weitergegeben werden, wird empfohlen, auf Grundlage des Meldegesetzes ihres jeweiligen Bundeslandes beim Meldeamt Widerspruch einzulegen. Ab Anfang 2014 – dann soll das Gesetz in Kraft treten – sollten sie bei ihrem Amt regelmäßig Auskunft darüber verlangen, an wen ihre Daten weitergegeben wurden. Dann können sie bei diesen Unternehmen der Datenverwendung zu Werbezwecken widersprechen.
Hier gibt’s den Musterbrief Auskunftsersuchen und Widerruf der Einwilligung in die Datenweitergabe zum Direkt-Download.
auf sie mit gebrüll!
Muss das Gesetz eigentlich ganz gekippt werden oder würde es reichen drei Sätze und vier Kommas zu ändern um aus dem Fehlschlag etwas akzeptables zu machen?
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Danke, dass Ihr weiter am Ball bleibt und das Thema pusht.
Wenn wir genügend Aufmerksamkeit und öffentlichen Druck erreichen, könnte das Gesetz im Bundesrat scheitern.
Irre ich mich oder verstößt diese Gesetzesvorlage gegen die Informationelle Selbstbestimmung?
Da wurde doch eindeutig beschlossen, dass der Bürger selbst entscheiden darf, an wen die Daten weitergegeben werden.
Das Gesetz ist vom Bundestag so beschlossen worden. Der Bundesrat kann nur noch bestätigen oder ablehnen – oder erst einmal in den Vermittlungsausschuß verweisen. Dann gibt es noch eine Chance.
Wenn man der Datenweitergabe bereits widersprochen hat (was ich vor vielen Jahren getan habe) wird man das ja wohl kaum nochmal tun müssen oder?
@Sven Geggus: Das neue Gesetz verlangt, dass man zweckspezifisch widersprechen muss. Ein allgemeiner Widerspruch gilt dann wohl nicht mehr.
Der bisherige Widerspruch betrifft die Weitergabe meiner Daten an dritte unabhängig vom Zweck. Ich halte das für sehr eindeutig.
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@Sven Geggus:
Ein Widerspruch (Opt-out) ist zukünftig wirkungslos.
Wenn die Datenmafia beim Meldeamt deinen Namen und irgendeine (evtl. frei erfundene) Adresse vorlegt, bestätigt das Amt die Richtigkeit oder korrigiert die Adresse hin zur korrekten.
Fazit: Selbst wenn du widersprichst (oder früher einmal widersprochen hast), kommt die Datenmafia trotzdem an deine Daten. Schön, was!?
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@Sven Geggus:
Ein Widerspruch (Opt-out) ist zukünftig wirkungslos.
Wenn die Datenmafia beim Meldeamt deinen Namen und irgendeine (evtl. frei erfundene) Adresse vorlegt, bestätigt das Amt die Richtigkeit oder korrigiert die Adresse hin zur korrekten.
Fazit: Selbst wenn du widersprichst (oder früher einmal widersprochen hast), kommt die Datenmafia trotzdem an deine Daten. Schön, was!?
Wer da wohl wieder geschmiert worden ist?
Frage dazu: Es heißt in der Gesetzesvorlage ja,
„Dies [der Widerspruch] gilt nicht, wenn die Daten ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden.“
Was bedeutet denn dabei konkret „Bestätigung oder Berichtigung“? Ist das beschränkt auf die Kategorien, die dem Anfragenden schon vorliegen (zB Name, Anschrift), oder steckt dahinter auch die Weitergabe zusätzlicher Daten?
Also, wenn Firma X daherkommt und fragt: „Der Helmut Meier, wohnt der noch in der Gänseblümchenstraße 4?“, antwortet das Meldeamt dann „Nein, der Helmut Meier wohnt im Lobelienweg 16“ oder antwortet es „Nein, der Helmut Meier, verheiratet, geboren 24.02.1975, vorherige Anschriften: Veilchenstraße 11, Rosental 18, Gänseblümchenstraße 4, wohnt jetzt im Lobelienweg 16“?
Warscheinlich die Variante, die mehr Geld in korrupte Taschen einpielt.
Ist doch im Endeffekt egal. Man muss sich dann schlimmstenfalls ein paar beliebige Daten auswürfeln für die Infos, die man haben will.
Wäre sicher interessant, so die Namen, Adressen, Geburtsdatum, Familienstand, Nationalitäten, Namen der Vermieter (und weiß der Geier was da noch alles steht oder sich mit einer einfachen Google-Suche finden lässt) der Verantwortlichen in Erfahrung zu bringen und bei sämtlichen erdenklichen Gewinnspielen einzutragen (bei denen im Internet gerne auch per Bot). Vielleicht fällt ihnen auf, was sie da für ein Gesetz verbrochen haben, wenn sie jeden Tag waschkörbeweise Werbung bekommen.
Wer macht eigendlich Gesetze, wie, für wen, und warum?
CUI BONO ?
Dies ist Teil der Minderheitenpolitik (also für ‚Die 1%‘ ) von BRD-Deutschland und EU! Wenn’s im BRD-Parlament nicht klappt, dann eben über EU!
Nunja, bei ACTA hat’s (noch) nicht geklappt – wird schon Ersatz gefunden werden ;-)
Gibt der Minderheit die entscheidende Stimme!!
Big Brother is watching You and Me ! – It’s for You best!
Because you are loved !
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Kurzinformation zu datenschutzrechtlichen Auskunftsrechten:
Suche im Web nach den entsprechenden Gesetzen und lies die unten angegebenen Paragrafen durch.
1.) öffentlicher Bereich des Bundes (Bundesbehörden):
Auskunftsrecht nach §19 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
2.) privater Bereich (Unternehmen):
Auskunftsrecht nach §34 BDSG
3.) öffentlicher Bereich deines Landes (Landesbehörden):
Auskunftsrecht z.B. nach §18 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW)
4.) Meldewesen (je nach Bundesland):
Auskunftsrecht z.B. nach §9 Meldegesetz NRW (MG NRW)
5.) Sozialbereich (Krankenkassen, Krankenhäuser, Arbeitsämter, etc.):
Auskunftsrecht nach §83 Sozialgesetzbuch 10 (SGB X)
Im Musterbrief wird auf $34 BDSG Bezug genommen. Sollte beim Einwohnermeldeamt nicht Landesrecht, z.B. $18 Datenschutzgesetz NRW zur Anwendung kommen?
Nein, korrekt wäre hier §9 Meldegesetz NRW.
Mehr dazu findet sich in den Kommentaren von „Act Now!“ bei Udo Vetter.
Und Zack, jetzt wo sich Widerstand regt, ist auf einmal auch die Regierung bereit, an dem Gesetz noch was zu drehen.
Aber schön erstmal versuchen, ob man das Ganze nicht still schweigend durchdrücken kann. Und wieder ein Stück Vertrauen verspielt.
Known as The Juncker Approach:
„Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert“, verrät der Premier des kleinen Luxemburg über die Tricks, zu denen er die Staats- und Regierungschefs der EU in der Europapolitik ermuntert. „Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter […]“
hm!
Ist es nicht NUR eine Anpassung der Gesetze an die Realität ?!
Ja,ja Datenschutz ala BRD:
„Der Bürger wird davor geschützt, daß dieser weiß, wer welche seiner Daten hat“