Das Australische Oberhaus hat das umstrittene Gesetz gegen Cybercrime verabschiedet. Damit sollen auch Verbindungsdaten gespeichert werden können, darunter auch besuchte Webseiten und Aktivitäten in sozialen Netzwerken. Die Daten sollen auch zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen verwendet werden.
Über den Entwurf der Australischen Justizministerin zur Vorratsdatenspeicherung hatten wir bereits im Juli berichtet. Heute ist das Cybercrime-Gesetz im Senat angenommen worden.
Das Gesetz wil die Europäische Convention on Cybercrime umsetzen. Zudem soll eine stärkere Zusammenarbeit von australischen und internationalen Behörden ermöglicht und die Definition von „Cybercrime“ erweitert werden.
Justizministerin Nicola Roxon freut sich über die Verabschiedung:
Das wird dazu beitragen, Straftaten im Zusammenhang mit Fälschung, Betrug, Kinderpornographie sowie der Verletzung von Urheberrechten und geistigem Eigentum zu bekämpfen.
Die Grüne Partei Australiens kritisiert das Gesetz und befürchtet eine Unterwanderung des Datenschutzes. Dieses Argument lassen die Liberalen nicht gelten: Immerhin sei der Grüne Senator Ludlam ein Unterstützer von WikiLeaks, das durch die Veröffentlichung der Depeschen selbst den Datenschutz verletzt habe.
Der Senat hat noch ein Dutzend Änderungsanträge beschlossen, die aktuelle Version des Gesetzes geht noch einmal in das Repräsentantenhaus.
Update: Laut Heise ist das Cybercrime-Gesetz nicht identisch mit dem Vorratsdatenspeicherungs-Gesetz. Dieser Artikel wurde aktualisiert, um diesen Unterschied deutlicher zu machen.