Abstimmung über EU-Fluggastdatenauswertung

Airlines sammeln Informationen über ihre Reisenden. Das ist verständlich, wollen sie doch einen bestmöglichen Service anbieten. Jeder Reisenden will auf dem ihm zugeteilten Platz sitzen, will das gewünschte Essen haben und seinen Anschlussflug erwischen. Bis zu 60 Einzelinformationen werden dabei für jeden Reisenden für einen einzigen Flug zusammengetragen. Auch Kreditkarteninformationen oder der Name des Reiseveranstalters finden sich in diesen PNR (passenger name record) Daten wieder.

Diese Daten sollen nun den Ermittlungsbehörden in Europa zur Auswertung zur Verfügung gestellt werden. Vor knapp zwei Jahren, am 2. Februar 2011, hatte die EU-Kommission einen entsprechenden Vorschlag zur EU-Fluggastdatenauswertung (.pdf) vorgestellt. Ähnlich wie bei der Vorrastdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten sollen die Daten auf Vorrat zur Verfügung stehen – und zwar für fünf Jahre!

Schnell wurden Forderungen laut, diesen noch auszuweiten: Innereuropäische Flüge sollen überwacht werden, die Daten auch von anderen Verkehrsmitteln wie Zügen und Schiffen sollen ebenfalls ausgewertet werden und die Speicherfristen sollten ausgedehnt werden. Auch im EU-Rat stritt man lange. Das Ergebnis wurde im April 2012 präsentiert (.pdf) und hat es in sich. Einen riesigen Datenstaubsauger fordern die Innenminister der Mitgliedstaaten. Innereuropäische Flüge können überwacht werden und der komplette Datensatz soll anstatt der vorgeschlagenen 30 Tage ganze zwei Jahre ausgewertet werden. Insgesamt sollen die Daten für fünf Jahre zur Verfügung stehen.

Im EU-Parlament wurde ebenfalls lange und heftig über die Maßnahme diskutiert. Von der Ausweitung bis zur völligen Abschaffung sind alle Positionen vertreten. Das spiegelt sich auch in den Änderungsanträgen wieder. Am 17. Dezember soll nun im Innenausschuss des EU-Parlaments über die Auswertung von Fluggasdaten in Europa abgestimmt werden.

Damit die Abstimmung nicht so ein Desaster wird, wie die Zustimmung zur Übermittlung der Fluggastdaten an die USA, solltet ihr schnell die Abgeordneten, vor allem die Mitglieder des Innenausschusses, kontaktieren und Sie auffordern, gegen die Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten zu stimmen!

Crosspost von nopnr.org.

11 Ergänzungen

  1. Diese Aufforderung sollte Netzpolitik.org bis zur Abstimmung am besten mehrfach nach ganz oben auf der Startseite schieben, damit so viele wie möglich dies mitbekommen.
    Heute z.B. ist Nikolaus, also sind vielleicht nach der Arbeit viele mit ihrer Familie beschäftigt und schon geht die Nachricht unter.

  2. Diese Aufforderung sollte Netzpolitik.org bis zur Abstimmung am besten mehrfach nach ganz oben auf der Startseite schieben, damit so viele wie möglich dies mitbekommen.
    Heute z.B. ist Nikolaus, also sind vielleicht nach der Arbeit viele mit ihrer Familie beschäftigt und schon geht die Nachricht unter.

    1. Guter Vorschlag. Alternativ koennte man einen „Kampagnen“-Reiter oder so einfuehren, damit man direkt zu den aktuellen Aufrufen gelangt.

      Habe fleissig E-Mails verschickt, das muessen vermutlich sehr viele Menschen tun, damit sich was bewegt.

  3. Da kommt dann nur eine Antwort mit Standardfloskeln bei rum:
    „vielen Dank für Ihre E-mail vom 06. Dezember 2012, in welcher Sie Ihre Sorge über den Vorschlag der Kommission über die Verwendung von Fluggastdaten, KOM(2011)0032, zum Ausdruck bringen.
    Fluggastdaten (sog. Passenger Name Records (PNR)), werden zu Servicezwecken erstellt und erfassen elektronisch automatisch alle Daten und Vorgänge rund um eine Flugbuchung in den jeweiligen Computerreservierungssystemen der Fluglinien. Darin beinhaltet sind beispielsweise Name, Adresse, Zahlungsweise oder Sitzplatzinformationen.
    Deshalb möchte ich betonen, dass keine neuen Daten gesammelt werden. Es werden lediglich die Daten übermittelt, die ohnehin zu Servicezwecken von den Fluganbietern eingeholt werden.
    Hieraus können wichtige Informationen für den Kampf gegen den Terrorismus, organisierter Kriminalität und andere Formen der Schwerkriminalität gewonnen werden.
    Die allgemeine Sicherheitsbedrohung durch Verbrechen, die in unserer globalisierten Welt und offenen Grenzen mit den klassischen Fahndungsmethoden immer schwerer verfolgbar werden und die zunehmende Zerfaserung technischer und datenschutzrechtlicher Anforderungen innerhalb der Mitgliedstaaten der EU, hat die EU dazu bewogen, ein eigenes EU-weites PNR-System zu schaffen, damit einheitliche Regeln zu Daten-, Rechtsschutz- und Technikstandards festgelegt werden können.
    Zurzeit darf jeder EU-Mitgliedstaat im Rahmen seiner nationalen Gesetze sein eigenes PNR-System schaffen. Dies ist für den Bürger eine viel schlechtere Ausgangssituation.
    Es wäre deshalb auch ein Irrtum zu glauben, dass eine Ablehnung des EU-PNR-Systems dazu führt, dass keinerlei Daten übertragen werden. Das Europäische Parlament kann also nicht darüber befinden, ob Daten übertragen werden, sondern nur darüber, mit welchen Standards, Rechten und Pflichten die Übertragung erfolgt.
    Für uns als CDU/CSU-Gruppe ist maßgeblich, dass die Bürgerinnen und Bürger insgesamt bessere Rechte (Rechtsschutz, Datenschutz etc.) erhalten, als sie ohne diese Richtlinie haben würden und dass alle Fluglinien die gleichen Wettbewerbsbedingungen vorfinden.
    Wer dies ebenfalls will, muss für eine solche Richtlinie auf europäischer Ebene sein.
    Und was würde passieren wenn wir uns gegen die Errichtung eines europaweiten Fluggastdatensystems entscheiden?
    Es würde mehrere nationale PNR-Systeme geben – alle mit unterschiedlichen Anwendungsbereichen, Rechtsschutzvorkehrungen und Datenschutzstandards.
    Einige EU-Länder haben bislang entweder einschlägige Vorschriften in Kraft gesetzt oder erproben derzeit die Verwendung von PNR-Daten. Weitere Mitgliedstaaten erwägen die Einrichtung von PNR-Systemen.
    Die nationalen Maßnahmen unterscheiden sich in mehrerer Hinsicht, unter anderem hinsichtlich des Zwecks und der Struktur des Systems, der Frist für die Speicherung der Daten, des räumlichen Geltungsbereichs und der erfassten Beförderungsmittel. Wenn die betreffenden Mitgliedstaaten den vollständigen Rechtsrahmen zur Verwendung von PNR-Daten verabschiedet haben werden, wird es höchstwahrscheinlich auch unterschiedliche Vorschriften zum Datenschutz und zu den Maßnahmen, die die Sicherheit der Datenübermittlung gewährleisten sollen, geben.
    Folglich könnten bis zu 27 erheblich voneinander abweichende Systeme entstehen. Dies würde zu einem ungleichen Schutzniveau bei personenbezogenen Daten in der EU, zu Sicherheitslücken, höheren Kosten und Rechtsunsicherheit sowohl für die Fluggesellschaften als auch für die Fluggäste führen.
    Zudem ist fraglich, wie unter diesen Umständen eine daraus resultierende gemeinsame Verbrechensbekämpfung stattfinden soll.
    Unser oberstes Ziel muss deshalb sein, die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger verbunden mit einer effizienten Strafverfolgung zu gewährleisten und dabei eine ausgewogene Balance mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung beizubehalten.
    Ich denke, es gibt gute Anzeichen dafür, dass uns dies gelingen wird.“

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.