Und weiter geht’s mit unserer kleinen Medienrechts-Soap.
Markus schrieb es ja vorhin schon in seinem Update: Christoph Keese spendet für die Verwendung eines von Mario Sixtus fotografierten Portraits 1000 Euro an Creative Commons. Angesichts der Aufmerksamkeit, die Keese für seinen Trollversuch – auch in der Branche – zuteil wurde, muss man da wohl von einer Win-Win-Situation sprechen. Von Kai Diekmann lernen, heißt schließlich siegen lernen.
Um eine Rundfunklizenz für die Livestreams seines Verlags mag sich der Medienmanager aber auch weiterhin nicht bemühen. Das ginge nicht, wg. der Pressefreiheit: „Zeitungen und journalistische Websites, also gedruckte und elektronische Presse, unterliegen keiner staatlichen Aufsicht.“ – so steht’s beim Branchendienst „Werben und Verkaufen“.
Achja, die Pressefreiheit. Man darf gespannt sein, ob die Landesmedienanstalten, die übrigens schon rein vom Grundsatz „staatsfern“ organisiert sind, mittelfristig dieser Ansicht folgen werden. Zur Zeit kann man sich ja mit dem Verweis auf den mehr oder weniger experimentellen Status der Angebote noch vor einer Entscheidung drücken. Im Rundfunkstaatsvertrag jedenfalls sehe ich keine Schutzklauseln für Verleger, die sich auf neues Terrain wagen. Es zwingt sie übrigens auch keiner.
Disclosure wie gestern. Wobei, nein. Markus ist ja Vertreter von Creative Commons (bzw. „Public-Project Lead von CC-DE“) in Deutschland, das kommt noch hinzu.
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