Alvar legt nach: „Über die große IP-Phobie und das Allheilmittel Quick Freeze“ (Neu: Jetzt mit Erläuterung von RA Thomas Stadler)

Ich habe tatsächlich länger überlegt, ob ich für den folgenden Hinweis einen neuen Artikel anlegen soll (oder ob vielleicht nicht doch das Update im #vds/IPv6-Beitrag von gestern reicht). Es wird nämlich unschön. Warum? Alvar Freude hat in seinem Blog bei odem.org nachgelegt und seine Position zur Vorratsdatenspeicherung und „Quick Freeze“ noch einmal präzisiert. Seine Wortwahl ist, nun, deutlich:

Nun, so neu ist das was ich gesagt habe alles nicht. Quick Freeze halte ich schon immer für Augenwischerei, die Speicherung von IP-Adressen als Totalüberwachung zu bezeichnen schon immer für unsäglichen Unfug. Beides habe ich schon vor Jahren öffentlich geschrieben.

Daher beleuchte ich im Folgenden einige Punkte ein wenig genauer. Insbesondere sollte man unbedingt zwischen der Speicherung von IP-Adressen und der Speicherung von Kommunikationsdaten unterscheiden: […]

Konkrete Lösungsvorschläge
Speicherung von IP-Adressen für 60 bis 90 Tage, so wie es vor der Vorratsdatenspeicherung Jahrelang üblich war. Keine Speicherung von Kommunikationsdaten (E-Mail- und Telefon-Verbindungs- bzw. Verkehrsdaten) oder nur für max. sieben Tage mit sehr hoher Auflage für die Herausgabe. [….]

Nein, Alvar wird seinen Freundeskreis mit diesem Beitrag eher nicht erweitern. Keine Ahnung, ob AK Vorrat und CCC bereits nach einem Exorzisten suchen. Wie auch immer, ich halte mich da raus. Schönes Wochenende!

Nachtrag, 15:35 Uhr: RA Thomas Stadler erklärt, warum Alvar durchaus schlüssig auf der Linie der BVerfG-Entscheidung argumentiert …

Der differenzierende Ansatz von Freude weist eine interessante Parallele zur Argumentation des Bundesverfassungsgerichts auf, die ich hier deshalb nochmals erläutern möchte, zumal sie in der öffentlichen Diskussion oftmals falsch wiedergegeben wird.

Das Bundesverfassungsgericht hat ausgeführt, dass in den Fällen, in denen den Ermittlungsbehörden die IP-Adresse schon aus einer anderen Quelle bekannt ist, keine hohen Eingriffshürden für eine Auskunft über die Person des Anschlussinhabers bestehen. […]

… mag Alvar im Ergebnis, bzw. was den „Lösungsvorschlag“ betrifft, dann aber doch nicht zustimmen:

Wenn die Vorratsdatenspeicherung tatsächlich alternativlos sein sollte, dann dürfte es den Sicherheitspolitikern auch nicht schwer fallen, genau dies stichhaltig zu begründen. […] Solange ich als Bürger von Innenminister De Maiziere oder auch von den Herren Bosbach, Uhl und Co. eine solche Begründung aber nicht geliefert bekomme, werde ich auch einer kurzzeitigen, anlassunabhängigen Speicherung von IP-Adressen auf Geheiß des Staates nicht das Wort reden. Und jedenfalls bis dahin werde ich Alvar Freude widersprechen.

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