Unter dem Titel „Wie ich lernte, Street View zu lieben“ hat sich Kai Biermann heute bei Zeit Online in einem sehr intelligenten Text mit Google Street View auseinandergesetzt. Damit meine Leseempfehlung hier nicht nur aus einem Zweizeiler besteht, habe ich einen kurzen Kommentar verfasst (bei Zeit Online noch nicht freigeschaltet, die Links und die Illustration gibt es nur hier):
Vielleicht sollte ich es gleich zu Beginn schreiben: Ich habe nichts gegen Street View. Die meisten Überlegungen von Kai Biermann würde ich unterschreiben. Bei der Abgrenzung der „Sondersicherheitszone“ gegenüber dem „öffentlichen Raum“ hingegen kam ich ins Grübeln.
Anmerkung: Biermann argumentiert, dass eine „Sicherheits-“ bzw. „Sondersicherheitszone“, z.B. um das Kanzleramt, im öffentlichen Raum akzeptabel sei, „weil die besondere Bedrohung schwerer wiegt als unser Recht, diesen öffentlichen Raum so zu nutzen, wie wir es für richtig halten.“ Ich finde das Bild diskussionswürdig.
Und ja, im Zweifel würde ich gerne eine solche „Sondersicherheitszone“ für mich reklamieren können. Der Gesetzgeber sieht das ähnlich und stellt die „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“ in § 201a StGB unter Strafe.
Was ist nun ein „höchstpersönlicher Lebensbereich“, was eine „Sondersicherheitszone“ und was nur „Privatsphäre“? In § 201a StGB heißt es:
„(1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt […]“
Zugegeben, das ist bereits das andere Extrem. Nehmen wir zwei typische Beispiele aus meiner direkten Nachbarschaft:
Da gibt es einmal den etwa 2m hohen Zaun direkt an der Grundstücksgrenze, ohne technische Hilfsmittel kaum zu überblicken. Wird mir hier ein Blick in den öffentlichen Raum verwehrt?

Oder das Appartement der Mieterin unter mir. Vom Bürgersteig kein direkter Einblick. Es sei denn, man stellt sich hüpfend auf eine Kiste Wasser. Auch hier wird kaum jemand von öffentlichem Raum sprechen wollen, oder?
Das Google-Mobil mit seinen Kameras in 2,90m Höhe dürfte in beiden Fällen Einblick haben. Und es ist nicht das einzige, das in unseren Straßen knippst.