9 vor 12: JMStV, Wahlkampf in NRW, Schwalbe, Bundesrat

Zugegeben, ich hatte eigentlich nicht mehr damit gerechnet, heute noch ein Statement der Ralf Bohle GmbH wegen der abgemahnten Reifenhändler zu erhalten. Das kam, erfreulicherweise, dann doch noch um kurz vor acht – und ich konnte die bereits vorgeschriebene Einleitung für die „5 vor 12“ vergessen.

Wer die Geschichte nicht mitbekommen hat, hier zunächst zwei Links zum Hintergrund der Schwalbe-Abmahnungen:

# Fahrradreifenhersteller Schwalbe mahnt Händler ab (Mountainbike News)
# Abmahnung: Ralf Bohle GmbH / Schwalbe (Thomas Greisinger)
# Ralf Bohles Köpper-Schwalbe (Thomas Knüwer)

Und, aktuell: Die Entschuldigung der Ralf Bohle GmbH

Ansonsten war der Tag eher übersichtlich. Stefan Reinicke beschäftigt sich in der taz mit der „Macht der Blogger“ – und schreibt über bloggende Journalisten, die sich in den NRW-Wahlkampf einmischen.

# Medien in NRW: Die Macht der Blogger (Stefan Reinicke, taz)

Bei Abgeordnetenwatch schreibt Thomas Jarzombek von der CDU (u.a. Mitglied der Internet-Enquete) kluge Dinge zum JMStV-E. Dumm nur, dass er mit seiner Meinung innerhalb der Union wohl eher eine Minderheit repräsentiert. Überhaupt ist derzeit aus der Politik bemerkenswert wenig zum Thema zu hören. Speziell von den Grünen (Regierungbeteiligung in Bremen, Hamburg und im Saarland. Im Saarland sogar zusammen mit der FDP …) würde mich mal ein aktuelles Stimmungsbild interessieren.

# Abgeordnetenwatch: Thomas Jarzombek (CDU) zum JMStV


Eine aktuelle Stellungnahme zum JMStV gibt es auch vom Hans-Bredow Institut, das die Entwicklung des JMStV wissenschaftlich begleitet hat. Interessant hier: Trotz einer grundsätzlichen (und wenig überraschenden) Zustimmung zum Vertragsentwurf, wird die allgemeine Kritik von den Autoren der Stellungnahme (Dr. Wolfgang Schulz & Stephan Dreyer, Schulz sitzt als Sachverständiger für die SPD in der Internet-Enquete) z.T. bestätigt.

# Aktuelles Statement vom zum JMStV (PDF) (Hans-Bredow Institut)

Und dann war da noch der Versuch des SZ-Jugendmagazins jetzt.de, die geschätzte Leserschaft mit Facebook- und Twitter-Buttons zu beglücken:

# Gefällt nicht: jetzt.de-User meutern gegen Facebook-Button (jetzt.de)
# … und jetzt.de reagiert (jetzt.de)

PS: Im Bundesrat sind morgen nicht nur Einfuhrbestimmungen für Katzen- und Hundefelle (PDF) Thema, sondern auch das von der Stadt Hamburg eingebrachte „Lex Google“ (PDF). Dabei geht es unter anderem um den Begriff der „allgemeinen Zugänglichkeit“, bzw. um die Frage, ob der etwa 3m hohe Kameraaufbau der Googlemobile ein im Sinne der Panoramafreiheit unzulässiges Hilfsmittel ist.

Ein weiterer Tagesordnungspunkt ist die „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuelle Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie“. In der geht es bekanntlich auch um Zugangssperren. Die zuständigen Fachausschüssen haben in diesem Zusammenhang bereits „Löschen statt Sperren“ (PDF) empfohlen. Siehe dazu „5 vor 12“ vom 1. Mai:

Die vier Ausschüsse vertreten übereinstimmend die Auffassung, dass die effektivste Methode zur Bekämpfung kinderpornografischer Inhalte im Internet die Löschung bzw. die Entfernung der entsprechenden Webseiten darstellt.

Mehr als eine Stellungnahme des Bundestags ist hier wohl nicht zu erwarten.

7 Ergänzungen

  1. ……“Macht der Blogger” – und schreibt über bloggende Journalisten, die sich in den NRW-Wahlkampf einmischen.

    Ob das eine neue Art des Journalismus ist bezweifle ich stark. Anonym zu bloggen, obwohl man bei einem renomierten Blatt arbeitet erweckt für mich eher den Eindruck, dass es sich hier um gezielte Einflussnahme dreht. Wenn ich mich recht erinnere, war das vorher nicht das Thema.

    Korrigiere mich, wenn ich da falsch liege.

    Button “ gefällt mir nicht“: Hm…würde mich wundern, wenn das Schule macht. Wäre eine Textpassage / Email nicht hilfreicher? Nur ein Button? Na gut.

    Die Diskussion über den Google Viewer – PKW halte ich für ne dolle NUmmer. NDS nutzt seit längerem “ zu Testzwecken“ Drohnen, angeblich zur Unterstüzung der Polizei bei Geiselnahmen oder ähnlichem Quark. Diese Verwirrtaktik mag ich nicht.

    Zu der EU : Ein weiterer Tagesordnungspunkt ist die “Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuelle Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie”. In der geht es bekanntlich auch um Zugangssperren.

    Hatte mich bereits geäussert. Gute N8.

  2. @Gregor: Wieso anonym? Sowohl die Ruhrbarone, wie auch die Verantwortlichen für „Wir-in-NRW“ sind schließlich bekannt. Der Witz ist halt, dass es sich nicht um Blogger handelt, sondern um Journalisten.

    Im konkreten Fall ist die Differenzierung nämlich durchaus mal interessant, ganz unabhängig von welcher Seite man es sehen mag. Siehe auch „Blogger im NRW-Wahlkampf: Voll auf die Omme“ von Maike Jansen bei SpOn: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,691696,00.html

    ***

    Laut Telepolis experimentieren Niedersachen, Sachsen und Hessen mit Drohnen (iirc auch noch andere): http://www.heise.de/tp/r4/artikel/32/32105/1.html

    Mit Street View hat das imo aber nix zu tun. Das ist einfach eine komplett andere Baustelle. Gemeinsam ist da eigentlich nur, dass es um Bilder aus dem öffentlichen Raum geht.

  3. Sind es nicht nur 2,45 Meter? Die Höhe erreicht ein durchschnittlicher 17jähriger mit erhobenen Armen ohne Probleme…

  4. @Torsten: Es gibt unterschiedliche Angaben. Ich gehe von min. 2,90 Meter aus. Siehe z.B. hier in der FR:

    Eine „natürliche Grenze“ liege also bei etwa zwei Metern. Google filme aber in einer Höhe von 2,90 Metern und könne so auch über Sichtschutze wie Mauern oder Hecken filmen. […] In diesem Sinne verteidigte sich Google gestern gegen das neue Gutachten. Die Aufnahme der Fotos aus 2,90 Metern Höhe verletze nicht die Privatsphäre, sagte Sprecher Kay Oberbeck auf der Cebit. Die Höhe sei sinnvoll, da die Kameras dort besser Straßenzeichen und Schilder von Geschäften aufnehmen könnten […]

    Heise Online schrieb:

    Ein gestern vorgestelltes Gutachten des Karlsruher Zentrums für Angewandte Rechtswissenschaft (ZAR) kommt allerdings zu ganz anderen Schlüssen. Es konstatiert unter anderem, dass Google Aufnahmen und Abbildungen von Straßenansichten nur bis zu einer Höhe von rund zwei Metern machen dürfe. Die Kamerawagen schießen ihre Rundumbilder derzeit aus einer Höhe von knapp drei Metern. […] Als weiteres Argument, die Kameras in luftiger Höhe zu montieren, führte Oberbeck ins Feld, dass sich viele wichtige Informationen im Straßenbild in rund drei Meter Höhe befänden, etwa Straßenschilder oder Schriftzüge von Geschäften.

    Ausgehend von einem Bild, das ein Bekannter von mir gemacht hat, erscheinen mir 2,90m bzw. „etwa 3m“ auch plausibel, 2,45m hingegen nicht: http://cyberdelia.de/2008/09/google-streetview-aufm-lande.html

    Auf dem Bild sehen wir einen Astra H, der ist laut Wikipedia 1435–1500 mm hoch.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.