Die Vorbereitungen zur von CDU, CSU und SPD beschlossenen Volkszählung 2011 („Zensus 2011“) laufen auf Hochtouren, die Befragungen haben bereits begonnen.
Aber auch auf der Seite der Volkszählungskritiker und ‑Gegner tut sich einiges: Neben der Online-Bundestags-Petition, die noch bis zum 16. Dezember mitgezeichnet werden kann, geht vor allem im Arbeitskreis Zensus, einer Initiative des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, die Arbeit weiter. Infomaterial wurde erstellt und kann nun bestellt werden – auch verschiedene Protest-Aufkleber sind mittlerweile erhältlich. Vorträge werden gehalten und können angefragt werden und auch weitere juristische Schritte werden geprüft nachdem das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde von 13.000 Menschen aus eher formalen Gründen nicht angenommen hatte.
Michael Ebeling, einer der Köpfe des Protestes gegen die Volkszählung, hat nun auch einen Infospot erstellt, der bei YouTube verfügbar ist:
Wo liegt eigentlich das Problem bei der Volkszählung?
Die Volkszählung 2011 stützt sich, anders als 1987, vor allem auf die Zusammenführung der Datensammlungen der Meldeämter und der Bundesagentur für Arbeit. Diese werden gespeichert und mit Hilfe von vereinheitlichen Ordnungsnummern verknüpft und mit Daten aus dem gleichzeitig neu erstellten Wohnungsregister zusammengeführt.
Dazu müssen alle Eigentümer von Gebäuden und Wohnräumen detaillierte Angaben zu Eigentumsverhältnissen, Größe und Ausstattung der Wohnungen und zu den Mietern machen. Ebenso werden etwa 10 Prozent aller Bürger nochmals ausführlich persönlich befragt.
Ein Widerspruch kann nicht eingelegt und die Auskunft darf nicht verweigert werden. Die Datensammlung geht weit über eventuelle Notwendigkeiten einer Volkszählung hinaus und verletzt wichtige Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts z. B. zur informationellen Selbstbestimmung.
- Ein Viertel bis ein Drittel aller in Deutschland ansässigen Personen werden zu Zwangsbefragungen aufgesucht und müssen im Einzelfall “Erkundigungen” im familiären und nachbarschaftlichen Umfeld dulden.
- Sensible persönliche Daten werden aus zahlreichen Quellen ohne Ihre Einwilligung zusammengeführt. Die Daten von Meldeämtern und Behörden werden somit zweckentfremdet.
- Die Zuordnung der zusammengetragenen Daten, also auch der Antworten aus den Fragebögen ist über eine jedem Einwohner und jeder Wohnadresse zugeordneten Nummer möglich. Eine eindeutige, gemeinsame Ordnungsnummer hatte das Bundesverfassungsgericht 1983 ausdrücklich verboten.
- Die Erhebung ist nicht anonym, da Rückschlüsse auf Ihre Identität möglich sind, solange diese Daten existieren. Aus technischer Sicht betrachtet entsteht ein zentral verfügbares Personenprofil aller in Deutschland ansässigen Personen.
- Die zentrale Verfügbarkeit der Personenprofile weckt Begehrlichkeiten. Die Datenschutz-Skandale der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass das Missbrauchspotenzial einmal angelegter Datensammlungen enorm ist.
- Die Abfrage der Daten laut deutschem Zensus-Gesetz geht über den von der EU geforderten Umfang hinaus, z. B. das Merkmal der Religionszugehörigkeit und die (freiwillige) Frage zur Weltanschauung und zum Glaubensbekenntnis, die insbesondere muslimische Glaubensrichtungen besonders differenziert. So ließe sich zum Beispiel eine Liste von Muslimen in Deutschland erstellen, die ihre Religionszugehörigkeit angegeben haben.
Informieren und mitmachen
Wer ebenfalls nicht einverstanden ist mit der Volkszählung 2011, findet auf www.zensus11.de viele Möglichkeiten, sich weiter zu informieren und mitzumachen (Updates zum Thema gibt es auch auf Twitter unter @zensus11). Protest lebt nicht von stiller Zustimmung, sondern von aktiver Beteiligung. Stoppt die Volkszählung 2011!

