Kommentar zum Vorratsdatenspeicherungs-Urteil

Das Bundesverfassungsgericht hat das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gekippt. Das ist erstmal ein großer Erfolg für unsere Kampagne gegen die Vorratsdatenspeicherung mit der größten Sammelklage in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts. Aber: Das Bundesverfassungsgericht hat zugleich Hürden aufgestellt, wie der Gesetzgeber ein verfassungskonformes Gesetz wieder neu auflegen kann. Das ist nicht so erfreulich, denn das Problem bleibt bestehen: Auch wenn hohe Hürden zukünftig mehr Datensicherheit bei der Speicherung bringen sollen, so können trotzdem die Verbindungsdaten aller Bürger anlassunabhängig bei den Providern gespeichert werden. Hier hätte ich mir ein deutliches Zeichen gegen eine anlassunabhängige Speicherung gewünscht. Unschön ist auch, dass wohl IP-Adressen aus den Speicherbergen zukünftig einfacher an die Musikindustrie & Co herausgegeben werden können als bisher.

Es ist auch nicht erfreulich, dass das Bundesverfassungsgericht davon absieht, die EU-Richtlinie beim Europäischen Gerichtshof vorzulegen. Dieser hätte die Chance, die Vorratsdatenspeicherung und damit die anlassunabhängige Speicherung von Verbindungsdaten aller europäischer Bürger zu kippen. Aber das Bundesverfassungsgericht hat sich leider nicht getraut, die EU-Richtlinie mit zu kippen.

Der Kampf gegen die Vorratsdatenspeicherung geht also weiter in die Verlängerung. Wir müssen Druck auf die Bundesregierung und vor allem auf die FDP aufbauen, dass diese unsere digitalen Bürgerrechte Ernst nehmen. Im Vergleich zum Beschluss der Vorratsdatenspeicherung durch die Große Koalition ist das gesellschaftliche Klima ein wenig anders. Die Medienberichterstattung ist größer und kritischer geworden. Und mehr Bürger sind sensibilisiert. Das Klima müssen wir nutzen, um auch zukünftig die Vorratsdatenspeicherung national und auf europäischer Ebene zu bekämpfen und endgültig zu kippen.

62 Ergänzungen

  1. Ich muss auch sagen, dass ich trotz der berechtigten Freude darüber, dass hier mal wieder deutlich gesagt wurde, dass die Legislative einfach die Grundrechte in die Tonne getreten hatte und hier mal mit lautem Getöse etwas gekippt wurde, ich eigentlich mehr enttäuscht bin.

    Der Kommentar, der dabei am besten meine Eindrücke formuliert, ist der von Heribert Prantl auf sueddeutsche.de:

    http://www.sueddeutsche.de/politik/577/504786/text/

  2. Bei so viel „wir“ erlaube ich mir eine Anmerkung: netzpolitik.org hat für eine Interessengemeinschaft bisher erstaunlich sachlich und pragmatisch argumentiert.

    Ich hoffe sehr, dass fundamentale Standpunkte und Besserwissertum weiterhin Randerscheinungen bleiben!

    Für heute gilt erst einmal: Glückwunsch zum Urteil! Ihr habt eine Menge bewegt und vielen Menschen einen Zugang zur sperrigen Thematik der Datensicherheit gewährt. Danke dafür.

  3. Olaf Scholz hats drauf:

    Das Bundesverfassungsgericht misst dem Schutz der Daten unserer Bürgerinnen und Bürger erneut eine überragende Bedeutung zu. Am Beginn des digitalen Zeitalters stellt das Gericht die Weiche. Ein Gefühl des Beobachtetseins darf in einer freiheitlichen Gesellschaft die unbefangene Wahrnehmung der Grundrechte nicht beeinträchtigen. Das Urteil stellt den Gesetzgeber allerdings auch nicht vor unlösbare Aufgaben. Es wird anerkannt, dass Telekommunikationsverbindungsdaten für eine effektive Strafverfolgung und Gefahrenabwehr von besonderer Bedeutung sind. Was dazu nötig ist, kann auch in Zukunft getan werden.

    http://www.spdfraktion.de/cnt/rs/rs_dok/0,,51077,00.html

    Ich sehe zwei Knackpunkte:
    1. Wer soll das neue Gesetz beschließen? Die FDP? Die SPD?
    2. Was passiert in der EU? Eine Vertragsklage wegen Untätigkeit gegen Deutschland schließe ich schonmal von vornherein aus, soweit wird die Kommission nicht gehen (sie sendet ja auch positive Signale aus).

  4. FDP? Ich befürchte, dass das Thema Vorratsdatenspeicherung für die FDP nur Verhandlungsmasse ist. Die werden ihren Standpunkt schon verkaufen, wenn es um Gesundheit und Co geht. Im Grunde ist die FDP doch längst rechts an der CDU vorbei…

  5. Wir sollten versuchen in Zufkunft auf die politische Willensbildung noch mehr Einfluss zu nehmen. Unter anderem mit konkreten Forschlägen. Gegen ein Quick Freeze verfahren hätten wohl wenige etwas einzuwenden. Das auch in Zukunft alle Verbindungsdaten gespeichert werden dürfen gefällt mir dagegen überhauptnicht.

  6. Da dachte man, die hätten verstanden, dass die Bundesregierung mit ihren Überwachungsgesetzen mit dem Feuer spielt. Aber nein, die schmeissen jetzt noch mal Kohlen hinterher.

    Witzig ist, dass viele die Pressemitteilung wohl noch nicht gelesen haben und sich noch über das Urteil freuen.

    Sind schon irgendwo Interviews von den Beschwerdeführern online?

  7. Ausgerechnet auf Hilfe der erzpopulistischen FDP zu hoffen, halte ich für abwegig und kontraproduktiv.

    Mir ist fast übel geworden, als ich auf taugesschau.de die Meldung gelesen habe und die FDP im ersten Satz das Urteil als ihren ureigenen Erfolg ausgibt. Gegen die VDS zu sein, ist halt gerade populär, und demnächst sind Wahlen. Westerwelle versucht, auf die Art und Weise Sympathiepunkte einzuheimsen und von seinen jüngsten sportpalastartigen Ausfällen abzulenken. Mehr steckt bei denen doch auch nicht dahinter.

    Ich möchte mir auch gar nicht von der FDP helfen lassen.

  8. Ich verstehe nicht warum sich jeder so über dieses Urteil freut. Die Situation hat sich doch verschlimmert!

    http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesverfassungsgericht-legt-Huerde-fuer-kuenftige-Vorratsdatenspeicherung-hoch-944021.html

    Weniger strenge Auflagen knüpfte Karlsruhe daher etwa an die Nutzung von IP-Adressen in Form von behördlichen Auskunftsansprüchen gegenüber Diensteanbietern. Hier sei zum einen bedeutend, dass dabei die zuständigen Ämter die vorsorglich zu speichernden Daten nicht kennen. Vielmehr gehe es nur um „personenbezogene Auskünfte“ über den Inhaber eines bestimmten Anschlusses, der von Providern unter Rückgriff auf diese Daten ermittelt worden sei. Systematische Ausforschungen über einen längeren Zeitraum oder das Erstellen von Persönlichkeits- und Bewegungsprofilen ließen sich allein auf Grundlage solcher Auskünfte nicht verwirklichen. Maßgeblich sei zum anderen, dass für solche Auskünfte nur ein von vornherein feststehender kleiner Ausschnitt der Daten verwendet werde.

    Für solche Auskünfte sei kein Richtervorbehalt nötig, allerdings seien die Betreffenden von der Abfrage zu benachrichtigen. Die Anonymität im Internet dürfe nur aufgehoben werden, wenn zumindest eine Rechtsgutbeeinträchtigung vorliegt, der „ein hervorgehobenes Gewicht beigemessen wird“. Das
    könnten auch „im Einzelfall besonders gewichtige Ordnungswidrigkeiten“ sein, die der Gesetzgeber ausdrücklich benennen müsse.

  9. Tja: Gut, dass es die tapferen Kämpen wie Baum und Leuth.-Schnarrenberger von der FDP gibt, die schon in den SchwarzRotGroßkoalitionären Zeiten die Bürgerrechte hochgehalten und die einschlägigen Urteile vor dem BVerfG erkämpft haben. Da muss man sich nicht helfen lassen – die helfen dem Datenschutz aus eigenem Antrieb.

  10. Von mir aus können sie der MI so viele IP-Adressen herausgeben, so viel sie wollen. Solange sie die Adressdaten des Nutzers der IP-Adresse für sich behalten…

    Wie kommentierte fefe gestern in Bezug auf einen bayrischen Landtagsabgeordneten: „man fragt nicht die Telco nach der IP-Adresse zu einem User, sondern man fragt die Telco nach dem User zu einer IP-Adresse“.

    Hömma, etwas mehr Sorgfalt, bitte.

  11. @Texhnolyze: Um IP-Adressen geht es nur peripher. Auch das Telekompaket hat bestimmte Beschränkungen und Mindeststandards bzgl. IP-Addressennutzung vorgesehen. Das ist eine ganz andere Debatte. Wenn die IP-Address-Praxis die Minimalanforderungen des BVerfG übererfüllt, ist diese Praxis ja nicht verfassungswidrig.

  12. Trotzdem darf man die Vorratsdatenspeicherung wohl noch nicht ganz abhaken. Ich bin mir sicher, die Contentmafia wird einen Weg finden, die (hoffentlich bald) verschärften Gesetze für ihre Zwecke zu nutzen.

    Ich befürchte fast, so leicht kommen wir da nicht mehr raus. Die Vorratsdatenspeicherung ist tot. Lang lebe die Vorratsdatenspeicherung! /o\

  13. Man sollte bei seinem blindwütigen Hass auf die FDP nicht vergessen, dass sie derzeit die einzige ist, die als ernsthafter Gesprächspartner in Frage kommt für ein anstehendes VDS-Gesetzgebungsverfahren. Und solange die EU-Richtlinie zur VDS gilt, muss auch hierzulande wieder ein neues Gesetz eingeführt werden. Es ist besser mit der FDP konstruktiv ein möglichst bürgerrechtsfreundlichen Gesetz zu erarbeiten, als sich Gesprächen zu verweigern. Dadurch das die VDS nichtig ist, liegt das Heft des Handels nun bei den Bürgerrechtlern, die nicht mehr immer nur mühsam den Etatisten etwas abringen müssen. Jetzt muss die Union der FDP etwas abringen. Für diese Verhandlungen wäre es mit Sicherheit hilfreich, wenn man die FDP unterstützt, statt auf sie zu schießen – wenn es denn einem wirklich um die Sache geht, statt nur den politischen Gegner zu beschimpfen.

  14. @Heiner (#10)

    Und was machen wir wenn Baum, Hirsch und Schnarre nicht mehr aktiv sind? Die Neocons kümmern sich einzig um die Freiheiten der Wirtschaft. Die Wirtschaft aber will, wie der Staat, die Freiheiten der Bürger einschränken und die Menschen überwachen und kontrollieren.

    Die Westerwelle-FDP ist der Wirtschaft treu ergeben. Deine Hoffnung in die FDP ist vergebens.

  15. Doch doch, die FDP nimmt die Anliegen der Content-Industrie mit Sicherheit sehr ernst – für ein paar Millionenspenden.

    „Im Grunde ist die FDP doch längst rechts an der CDU vorbei…“

    Hoppla – war die mal links von der CDU?! Hmm. Ich persönlich setze da eher auf Ströbele, als auf FDPler. Nachdem die ganzen FDP-Jungwähler nun aus Ihren Träumen erwacht sind (offenbar noch nciht alle) werden hoffentlich volksnähere Vertreter gewählt. Die nächste Regierung wird die besagten Kohlen wieder rausholen müssen…

  16. So, nun müsse gemäß dem Richterspruch die Datenhaltung zwar weiterhin praktiziert werden, jedoch müsse es eine Hoheitliche Aufgabe bleiben. Dieses Zepter legt man nur ungerne aus der Hand.
    Na, die Lobbyarbeit der Telekom hat sich aber schon gelohnt. Man verfügt jetzt, dank EU Richtlinie und etwas flexibler Umsetzung, über rund 4 Jahre Telemetriedaten in Geheimdienstlicher Qualität, gesammelt über den Zeitraum von 2008 bis 2012. Was in etwa schon meinen Enthusiasmus ausdrückt bezüglich Formulierungen wie \unverzüglich löschen lassen\ (!)

    \das Bundesverfassungsgericht hat sich leider nicht getraut, die EU-Richtlinie mit zu kippen.\ Oh ha!

  17. fdp? lasst euch nicht instrumentalisieren, ausnutzen, an der nase rumführen. gerade westerwelle wird es lieben sich lachend und händeschüttelnd mit einigen ober-nerds ablichten zu lassen für seine eigene politik… ok, wenn dabei auch was für die sache getan wird, meinetwegen – aber wird das passieren? kann ich mir einfach nicht vorstellen. no sir. (und ich hab ne menge phantasie)

  18. Vielen Dank @netzpolitik. Frage: Hätte BVERG die Richtlinie kippen können? Und: Wie geht der Weg im rechtlichen Sinn weiter nach Europa, also das Prozedere, wer, wie und wo die Institutionen mit ihrer Richtlinie beschäftigt werden können? Wer muss auf welche Weise aktiv werden, um EuGH oder EuGMR damit zu beschäftigen?

  19. @Siegfried: In Sachen Spaß in der Aussenpolitik von Gaddafi geschlagen.

    @Tina: Es reicht vollkommen, wenn die Kommission einen Richtlinien-Recast vorschlägt. Das ist ja sogar schon passiert, im Zuge des Telekompaketes hätte man viel flicken können, weil die Bestimmungen „aufgemacht“ wurden. Statt dessen toben die VDS-Kritiker auf nationaler Ebene herum, und wundern sich, dass die nationale Politik alles umsetzt.

    @MichaelSchmidt: Fragt sich ob das so einfach geht.

    Vielleicht einmal die Richtlinie lesen:
    http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32006L0024:DE:NOT

    und die Sachverständigengruppen beachten:
    http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:111:0011:01:DE:HTML

    Da es Vertragsverletzungsverfahren gibt, ist es nur wahrscheinlich, dass eine Mehrheit im Rat die Kommission von einem Recast-Verfahren überzeugen könnte.

  20. Achterbahn der Gefühle; erst steil bergauf, dann umso schneller wieder runter.

    Ich hätte mir die Meldung „BVG kippt VDS, alle Daten umgehend zu löschen“ als Grundsatzurteil gewünscht. Leider sind nur die derzeitigen gesetzlichen Ausführungen gekippt worden.

  21. Mutig, mutig. Ausgerechnet auf die FDP zu setzen. Für ein paar Steuergoodies und Posten werfen die doch ihre ganze Folklore direkt wieder über Bord.
    Bis zur nächsten Wahl bleibt allerdings nicht viel übrig, das stimmt.

  22. Wir sollten versuchen in Zukunft auf die politische Willensbildung noch mehr Einfluss zu nehmen. Unter anderem mit konkreten Vorschlägen.

    Mittelfristig ist dies auch für mich der einzig gangbare Weg. Man sollte sich bereits heute damit abfinden, dass eine neue gesetzliche Regelung für die VDS kommen wird, auch wenn es heute scheinbar keine parlamentarische Mehrheit dafür gibt. Morgen kann das aber schon wieder ganz anderst ausschauen, denn auf die FDP kann und will ich mich hier nicht verlassen.

    Auch auf die EU-Kommission kann man sich hier meiner Ansicht ebenfalls nicht verlassen, denn die gewollte Intransparenz bei ACTA steht dem z.B. entgegen.

    Langfristig könnte man mit einer Klage bzw. einer Beschwerde vor dem EuGH oder EuGMR durchaus erfolgreich sein, aber das dauert halt.

    Wenn man weiterhin Einfluss auf den politischen Meinungsbildungsprozess Einfluss nehmen möchte, dann bitte gleich auf EU-Ebene, gemeinsam mit gleichartigen Initiativen aus anderen EU-Ländern und bitte keinerlei Zeit und Ressourcen an die FDP verschwenden.

  23. Bleibt mir weg mit der FDP. Allenfalls Piratenpartei und Grüne haben hinsichtlich der Bürgerrechte noch gewisse Ambitionen. Wer kein Hotel besitzt, verschwendet seine Stimme nur an die FDP.

  24. @ FDM

    Was die Grünen bei der Zensursular Abstimmung gemacht haben hat man ja gesehen.. 30 % haben nicht mit Nein gestimmt.. bei der FDP waren es 0 … einige Gründe haben sich auch gar nicht soo extrem Abweisend über den eigentlichen Zweck geäußert…
    Und selbst wenn man annimmt die FDP wäre ausschließlich Lobby… seit dem Urteil ist auch bekannt dass wohl die Provider für die hohen geforderten Sicherheiten bezahlen müssen.. und hier gabs schon protest von deren Seiten… das ist auch eine Lobby, deren Vorstände durchaus Kontakt mit der FDP haben könnten…
    Die Musikfirmen dürften sich hingegeben nur für die IP Adressen interessieren.. für die wird aber nicht der hohe Schutz gefordert… also kann sich die FDP auch aus Lobbygründen für eine Reduzierung der zu speichernden Daten stark machen.. Weil die Standortdaten von Handynutzern sind für die möglichen FDP Lobbyisten wohl kaum interessant

  25. Gerade kam im heute-Journal ein ziemlich guter (und langer) Beitrag zum Thema. Muss man doch mal hervorheben ;-)

    Inklusive Interview mit so nem Polizei-Typ, für den natürlich jetzt quasi die Kriminalität aus jedem Eck gekrochen kommt und die Polizei so gar nix dagegen tun kann.

  26. grade im heute journal aus dem gedächtnisprotokoll:

    herr jansen vom bund deutscher kriminalbeamter:

    „die bürger sind die verlierer, die opfer dieses urteils!
    es gibt 35000 kläger, aber millionen von schweigenden internetnutzern die anders denken“

    (zensursula hatte mal ähnlich über die epitenten geurteilt)

    erst waren es terroristen, dann die armen kinder und jetzt sind es die bürger!!! was fällt ihnen als nächstes ein um die menschen mit ihren lügen zu polamisieren?

  27. @ markus
    „Wir müssen Druck auf die Bundesregierung und vor allem auf die FDP aufbauen, dass diese unsere digitalen Bürgerrechte Ernst nehmen.“

    Sehr gern. Leider sind die AKs, die sich mit diesen Themen befassen, irgendwie schlecht zugänglich. Auf meine Mails habe ich schlicht keine Antwort bekommen. Das ärgert mich. Am Ende muss man wohl doch noch bei den Piraten mitmachen? Lobbyismus wäre mir jedoch lieber.

    1. @Internetausdrucker: In den AKs wird komplett ehrenamtlich gearbeitet und da können auch mal Sachen stecken bleiben, wenn gerade keiner Zeit für etwas hat. Aber es gibt öffentliche Mailinglisten, wo man sich drauf setzen kann.

  28. @ Internetausdrucker

    Vielleicht liegt es ja auch einfach dran dass die AK´s Ehrenamtlich sind und die Leute einfach viel zu tun haben ..
    Letztendlich könnte man auch selbst tätig werden… Frau leutheusser schnarrenberger , Frau Piltz und Herrn Stadler anschreiben.
    Oder Leute aus der EU .. die neue EU Kommisarin für Justiz zeigt sich auch nicht soo verschlossen davor über die EU Richtlinie mal nachzudenken

  29. Was muss ich da bei der 20:00 Tagesschau hören?

    „Die SPD will an der VDS festhalten, wichtig zur Strafverfolgung“ (Steinmeier im Bild)

    Da ist sie also auch schon, die neue Mehrheit für das neue Gesetz.

  30. @ Christian

    Es liegt sicher an der Ehrenamtlichkeit, keine Frage. Die Frage ist nur, wie gelangt man dennoch in diese Kreise? Ich fände es nämlich sinnvoller, die vorhandenen Strukturen zu nutzen, anstatt ständig neue aufzumachen.

    Das Briefeschreiben an Politiker ist leider die schwächste Form des Lobbyismus. Ich habe selber als Abgeordnetenmitarbeiter (bis 2004) viele solcher Briefe beantwortet. Die erschüttern niemanden, die machen nur den Referenten Arbeit. Wichtiger ist der persönliche Kontakt. Sowohl zu den Referenten als auch zu den MdBs.

    @ Mulder
    Die FDP ist sicher nicht DIE Bürgerrechtspartei. Aber sie sind auf Wählergruppen angewiesen, denen Bürgerrechte wichtig sind. Von den Regierungsparteien ist sie die einzige, die ein vitales Interesse an den Bürgerrechten haben könnte. Sie ist von den Regierungsparteien die einzige, die man am ehesten noch beeinflussen könnte. Der Union ist dieses Thema egal, weil ihre Klientel Sicherheit der Freiheit vorzieht.

    Jetzt auf die Opposition allein zu setzen, wäre sinnlos. Die Opposition ist vom Gesetzgebungsprozess faktisch ausgeschlossen. Sie kann nur Fensterreden halten. Wenn man wirklich was bewegen will, muss man die Leute von der Regierung bearbeiten. Das heißt noch lange nicht, dass man sie mögen muss. Aber sie müssen erkennen, dass sie beobachtet werden und dass ihre Aktionen im politischen Gedächtnis der bürgerrechtsinteressieren Wähler bleiben. Der ehemals regierenden SPD ist dies ja bereits zum Verhängnis geworden.

  31. Warum das Urteil alles andere als ein gutes ist, habe ich hier mal beschrieben:
    http://sebmol.me/blog/index.php/warum-das-urteil-zur-vorratsdatenspeicherung-ein-fehler-ist/

    Das Grundproblem ist, dass das Gericht sich nur mit dem Fernmmeldegeheinmis beschäftigt. Dabei ist die anlasslose Speicherung ein Eingriff in die Allgemeine Handlungsfreiheit an sich, für die es keine Rechtfertigung gibt. Wer nicht in die Rechte anderer eingreift, darf in unserem Land eigentlich tun und lassen was er will, ohne dabei vom Staat behelligt zu werden. Die Vorratsdatenspeicherung steht dem entgegen. Mehr im Artikel.

  32. @ 38
    Das Problem lag wahrscheinlich daran dass sich das BvG nicht wirklich an die EU Richtlinie getraut hat… Genau diese EU Richtlinie verhindert dass die zu speichernden Daten geringer ausfallen werden wenn die nächste VDS kommt…
    Aber scheinbar ist man jetzt in der EU etwas gesprächsbereiter.. und genau hier muss man ansetzen um auch in Zukunft erfolg zu haben…

  33. Ich finde die Reaktionen der Gegner viel zu postitiv. Schließlich wurde das Gesetz nicht gekippt sondern der Regierung eine Hintertür gelassen.

    Das kann doch nicht gut sein.

  34. Die Linksfraktion im Bundestag wollte morgen eine aktuelle Stunde zur Vorratsdatenspeicherung durchführen. Im Ältestenrat, wo alle Fraktionen die parlamentarischen Abläufe und Tagesordnungen festlegen, wurde dies allerdings abgelehnt. Offensichtlich scheuen einige im Parlament die offene Auseinandersetzung zum Thema. Schade eigentlich.

  35. @ 42
    Hierbei könnte es aber eher um die Linkpartei ansich gehen.. vor ein paar Tagen haben die ja im Bundestag für einen Eklat gesorgt.. möglicherweise will man verhindern dass die Linkspartei wieder die anderen „Vorführen“ will…
    Auch wenn ich viele Forderungen der Linkspartei unterstütze.. doch ihr Stil mit Sicherheit nicht.. der liegt leider oft ziemlich daneben…

  36. @Siegfried, Heiner, Depp, Tharben:

    Erinnert ihr euch, dass einer der entscheidenden Treffer, die kleine Anfrage „Sperrung von Webseiten mit kinderpornographischem Inhalt“ ((Drucksache 16/13245, PDF), um Zensursula zu versenken, inkl. Vorarbeit von der FDP initiiert wurde?

    Auch sonst lege ich mich wohl nicht allzu weit aus dem Fenster, wenn ich sage, dass es ohne das Engagement einiger FDP’ler heute anders aussehen würde.

    Man kann der FDP und Westerwelle (Der, wenn ich mich recht erinnere, auch noch andere Anträge der FDP-Netzler direkt unterstützt hat) sicher viel vorwerfen, aber im Bereich Netzpolitik gibt es dort einige gute Leute, die nicht nur Unterstützung, sondern auch Respekt verdienen.

  37. Sorry Markus, aber was willst du bitte für einen Druck auf die FDP aufbauen? Diese Partei ist schon lange keine liberale Partei mehr im klassischen Sinne, mit wenigen Ausnahmen (Leutheuser-Schnarrenberger ist so eine Ausnahme).
    Die FDP ist leider größtenteils nur noch eine wirtschaftsliberale, marktradikale Partei. Bürgerrechte interessieren die meisten da herzlich wenig, die versuchen einfach nur krampfhaft an die Macht zu kommen oder daran festzuhalten, und zwar stärker als alle anderen Parteien des Bundestags. Man könnte FDP heutzutage auch mit „Frei Drehende Partei“ übersetzen, weil da die Fahnen einfach immer in den Wind gedreht werden. Westerwelle ist ein Politiker ohne Rückgrat, der Mann erzählt viel ohne Taten folgen zu lassen.
    Die FDP unter Druck setzen, das hat die Hotelbranche vor kurzem gerade gemacht. Wieviele Millionen dafür genau nötig sind vermag ich aber nicht zu sagen…
    Das soll nicht heissen, dass man die Liberalen in dieser Sache ganz abschreiben sollte. Aber sich nur auf die FDP zu verlassen halte ich für keine gute Idee, die werden ihre Koalition mit Sicherheit nicht für liberale Prinzipien aufgeben, wo kämen wir denn da hin wenn man plötzlich die Wörter „Politiker“ und „Prinzipien“ in einem Satz unterbringen könnte…?! ;-)

  38. Noch ein kleiner Nachtrag zu den Reaktionen der Polizeigewerkschaften und der Unionspolitiker:

    Bei solchen platten, unfundierten und unsachlichen Aussagen à la „Jetzt bricht in Deutschland die Anarchie aus, weil wir ein Minimum an Straftaten nicht mehr verfolgen können“ sind beängstigend. Da frag ich mich dann, wie es passieren konnte dass solche Menschen in Deutschland für die Polizeibeamten sprechen können, ob wirklich ein Großteil unserer Polizisten so wenig aufs Grundgesetz gibt. Das ist einfach nur albern, jedem der sich auch nur ein bißchen mit der VDS beschäftigt wird schnell die Formulierung „Verhältnismäßigkeit der Mittel“ durch den Kopf gehen.
    Aber das ist auch wieder typisch für konservative Politiker, Freiheit gegen Sicherheit eintauschen zu wollen, nach dem Motto „Tausche 0,01 Prozent mehr Sicherheit gegen 85 Prozent Freiheit“. Genau das ist ja immer das Ziel von Terrorismus, unsere Lebensweise nachhaltig zu verändern/verschlechtern, leider kapiert das niemand in der Union. Die lassen die Terroristen praktisch gewinnen. Auch wenn das jetzt polemisch klingt, aber das ist faktisch das Endergebnis dieser verfehlten Pseudo-Sicherheits-Politik. Dass sich Leute wie Bosbach auch noch trauen mit diesem lange widerlegten Schwachsinn im Fernsehen aufzutreten…

  39. @45 Christopher

    „Noch ein kleiner Nachtrag zu den Reaktionen der Polizeigewerkschaften und der Unionspolitiker:“

    Ich wette, seit dem 02.03.2010, 10:16h steigt der Traffic in den Deutschen Netzen sprunghaft an, da die weltweite Raubkopierkinderpornopiratenterrorelite die rießige Gesetzeslücke ausnutzt!

    Mein nächstes T-shirt: „10:16“

  40. >digitalen Bürgerrechte

    Wieso immer Digital oder Netz/Internetrechte?
    Wenn sowas immer genutzt werden die üblichen Gedanken von den meisten wieder nur bestätigt „ja digital, internet, hab ich nichts mit zu tun.“ oder „nur für die freaks die schiss haben“ etc.
    Denn auch wenn „digital“ im entferntesten Sinne stimmt, können die meisten nicht wirklich damit was anfangen.

    Und Bürgerrechte sind Bürgerrechte, da ist es eh völlig egal ob digital oder analog. Da müssen wir uns nicht als „digitale Elite“ oder sonstigen Schwachfug einbilden, so wie viele Möchtegern-Internetexperten-Promi-Blogger es gerne machen…

    Ich finde das muss echt nicht sein.

  41. @48: Stimmt in gewisser Weise schon…
    …aber leider fordern die Medien immer ein schönes Schlagwort, was sie abdrucken können.

    Die passendere Formulierung wäre in etwa: „Den Bürgerrechten wieder universelle Gültigkeit verschaffen“ aber wer würde sowas abdrucken.

    Garstig wäre natürlich etwas wie „Es darf keine bürgerrechtsfreien Räume geben“ ;) als Antwort auf die Rechtsfreien Räume.

  42. @markus

    Der Kampf gegen die Vorratsdatenspeicherung geht also weiter in die Verlängerung. Wir müssen Druck auf die Bundesregierung und vor allem auf die FDP aufbauen, dass diese unsere digitalen Bürgerrechte Ernst nehmen.

    Entscheidend wird nicht die Neufassung des Gesetzes in Berlin, sondern die Neufassung der EU-Direktive 2006/24/EC in Brüssel. Solange diese Direktive in der jetzigen Form existiert, werden sich deutsche Politiker immer darauf berufen („es gibt Vorgaben aus Brüssel, uns sind die Hände gebunden!“). Nach der SWIFT-Entscheidung bin ich jedoch guter Hoffnung, dass wir hier auf das EU-Parlament zählen können, wenn das Thema nur genug Aufmerksamkeit bekommt.

  43. @49 (Leser): Das gilt hier insbesondere, da die TK-Vorratsdatenspeicherung ja im wesentlichen unsere analogen Bürgerrechte betrifft, nämlich klassische Telefonie.

  44. Von CDU/CSU wird der Bundestag jetzt zur Eile gedrängt, ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung auf den Weg zu bringen. Der bayerische Innennminister Joachim Herrmann erklärt im Interview mit dem Deutschlandfunk warum:

    zum einen, um schwersten Straftaten vorzubeugen, um Straftaten zu verhüten, aber auch in solchen Fällen, wie ich sie gesagt habe, dass wir beispielsweise Selbstmordgefährdete oder Vermisste in unwegsamem Gelände hier aufspüren können. Das heißt, solange es jetzt kein Gesetz gibt, kann das auch Menschenleben kosten in den nächsten Monaten.

    Schon bemerkenswert, dass man sechs Monate alte Daten braucht, um spontan einzelne Handys zu orten. Aber ich hoffe jedem ist mittlerweile klar, dass uns eine Debatte ins Haus steht, deren Argumentation und Rhetorik der Zensursula-Debatte in Nichts nachstehen wird. Es geht um Menschenleben! Denkt an die selbstmordgefährdeten Kinder! Usw.

  45. Bender,

    ich glaube, die Kommissionsaktivität der vergangenen Tage war ein eindeutiges Zeichen an das Verfassungsgericht, daß Brüssel sich der Sache noch mal annehmen wird. Rumänien, Schweden, Österreich, jetzt Deutschland – das Ding wird politisch unbequem, und hätte Karlsruhe die Richtlinie in Luxemburg überprüfen lassen, dann hätte die EU neben allen anderen Baustellen auch noch eine „Verfassungskrise“. Das wollte Karlsruhe wohl nicht, andererseits dürfte das in Brüssel wohl dennoch verstanden worden sein. EU-Aktivität ist auch ein guter Grund für Berlin, nicht direkt wieder auf Basis der alten Richtlinie eine Gesetzesvorlage einzubringen, sondern erst mal abzuwarten – die Gemüter der Innenpolitiker werden sich sicher ein wenig beruhigen. Was die IP Speicherung/Übermittlung betrifft, wird es vermutlich auch darauf ankommen, was in einer neuen Richtlinie stehen wird – ob man sich EU weit auf ein anderes Verfahren als vollständige Vorratshaltung verständigt. Ich glaube nicht, daß der Bundestag über eine restriltive Richtlinie hinausgehen würde, auch wenn das Verfassungsgericht sich mit dem IP-Paragraphen wohl dem Generalpräventionsargument bzgl. des Netzes ein gewisses Stück angeschlossen zu haben scheint…

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.