In Berlin diskutiert der „Ausschuss für Europa- und Bundesangelegenheiten, Medien, Berlin-Brandenburg“ zur Stunde ein letztes Mal über den Vierzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag (JMStV), über den morgen im Abgeordnetenhaus abgestimmt werden soll.
Die Sitzung ist öffentlich (PDF). Der ein oder andere Berliner Netzler (Sebastian Sooth und Anja Schillhaneck z.B.) ist wohl vor Ort und hofft – zumindest am Rande der Veranstaltung – noch einmal auf die verantwortlichen Politiker einwirken zu können.
Die eigentliche Entscheidung soll in Berlin derweil bereits gefallen sein. Wir erinnern uns: Die Linke wollte die Entscheidung ihrem Koalitionspartner, der SPD, überlassen, der soll sich inzwischen entschieden haben. Zumindest wenn stimmt, was gestern Abend bei Twitter die Runde machte:
Berliner SPD-Fraktion hat in interner Abstimmung mit 17 pro und 11 gegen JMStV votiert. Damit soll die SPD am Do geschlossen dafür stimmen.
https://twitter.com/#!/wetterfrosch/status/12256743857856512Einer der 11 Berliner SPD-Abgeordneten, der gegen den #JMStV ist, hat nach der FraSi „mehr Druck von der Netzcommunity“ vermisst. #nocomment
https://twitter.com/#!/wetterfrosch/status/12227006506729472
Bedeutet: Die SPD-Fraktion hat sich in ihrer Fraktionssitzung gestern für eine Zustimmung zum JMStV entschieden. Die Abgeordneten dürften sich an die Entscheidung gebunden fühlen. Da es sich bei Matthias, dem Urheber der Tweets, um einen langjährigen Freund des Hauses handelt, gehe ich davon aus, dass die Info korrekt ist.
[Update]: Sebaso twittert gerade, dass auch im Ausschuss eine Entscheidung gefallen ist:
Ausschussabstimmung: SPD und Linke für Beschlussvorlage. Alle anderen dagegen. #jmstv
https://twitter.com/#!/sebaso/status/12446589821919232Ausschuss: SPD beantragt Dringlichkeit (=Aufnahme TO Plenum morgen) SPD&Links dafür, Grün&FDP dagegen, CDU enthält sich. #jmstv #Berlin
https://twitter.com/#!/sebaso/status/12446947868676096
Um den zweiten Tweet zu erklären: Die Entscheidung über die Zustimmung zum 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag stand bisher nicht auf der Tagesordnung der morgigen Plenarsitzung. Um morgen abstimmen zu können, bedurfte es des Antrags.
[/Update]
Der Hinweis, ein SPD-Abgeordneter habe „mehr Druck von der Netzcommunity“ vermisst, lässt mich einigermaßen ratlos zurück. Aber gut. Vielleicht sollten wir uns einfach dafür entschuldigen, dass wir nicht die gleichen Einflußmöglichkeiten hatten, wie die Konzerne und Lobbyverbände, die hinter verschlossenen Türen maßgeblich am JMStV mitwirken durften. Vielleicht sollten wir uns auch dafür entschuldigen, dass unsere Argumente (bis in die Anhörungen in Ausschüssen und Landtagen) weitgehend ignoriert wurden. Schließlich geht Fraktions-/Parteidiszplin vor und überhaupt kann man das dem armen Wowi Kurt ja nicht antun. Jaja, als Teilzeitlobbyist, der nebenbei noch seine Miete verdienen muss, hat man es nicht leicht ‚)

Ok, Deckel drauf. Als Webmaster/Blogger sollte man sich ohnehin so langsam damit anfreunden, dass der JMStV ab dem 01.01.2011 geltendes Recht ist. Als Hilfe zur Selbsthilfe haben RA Thomas Schwenke (Schwenke und Dramburg) und Simon Möller (Telemedicus) einen praktischen Flowchart gebastelt, der für die Abschätzung von Gefahren und Möglichkeiten recht nützlich ist (Über den Punkt der Geschäftlichkeit sollten wir evtl. noch mal reden, oder Simon?).
Der neue JMStV ist so kompliziert und verwirrend, dass auch wir Juristen uns in vielen Punkten nicht einigen können, was der Gesetzgeber eigentlich regeln wollte. Und erst die Zukunft wird zeigen, ob das Gesetz uns belastet, als undurchführbar verworfen oder einfach (und wie bisher) ignoriert wird.
Da sich jedoch alle Onlineanbieter zumindest derzeit mit dem Gesetz auseinandersetzen müssen, habe ich gemeinsam mit Simon Möller von Telemedicus einen Flow-Chart erstellt. Damit kann jeder “einfach” prüfen, ob und wie er das neue JMStV anwenden soll.
Freundlicherweise haben die beiden ihr Werk unter eine Creative-Commons-Lizenz gestellt, es darf also bei Nennung der Urheber unter gleichen Bedingungen (Nennung der Urheber, …) verteilt und geremixt werden (Wobei Remixe bei einem juristischen Ratgeber natürlich nur bedingt sinnvoll sind ‚).
Hilfe bei der Altersklassifizierung eigener Angebot soll auch ein für private Anbieter kostenloses Tool der FSM bieten. Die Sache hat nur kleinen Haken: Das Tool gibt es bisher ebenso wenig, wie Inhalte auf der zugehörigen Webseite oder eine endgültige Entscheidung über die technische Spezifikation der Klassifizierung (Hier der Draft, PDF).
Auf Rückfrage erklärte mir die freundliche FSM-Hotline, dass man mit Hochdruck an dem Angebot arbeite und es Anfang 2011 zur Verfügung stellen wolle. Eine ähnliche Antwort hat auch Holger Bleich von der c’t bekommen (sehr lesenswerter Artikel, übrigens):
Die FSM hat nach einigem Widerstand zugesagt, auch für Nicht-Mitglieder eine Art Online-Fragenkatalog zu entwickeln, der nach Beantwortung der Fragen eine Rating-Empfehlung für Webmaster ausspuckt. Dieses Tool soll eigentlich längst fertig und für jedermann verfügbar sein, doch die Entwicklung verzögert sich. Aktuell gibt die FSM an, wohl noch im ersten Quartal 2011 die erste Version präsentieren zu können.
Nicht beantwortet wurden mir bisher zwei andere Fragen, die ich per Mail nachgereicht hatte:
Laut http://www.fsm.de/de/jmstv-2011 ist das Tool nur für private Anwender kostenlos. Mit welchen Kosten haben Nutzer zu rechnen, die – z.B. über ihr Blog – Einnahmen erzielen bzw. ihre Angebote durch Werbebanner oder Partner-/Affiliateprogramme (Amazon et al) o.ä. querfinanzieren?
Welche Alternativen empfehlen Sie, falls das Tool bis zum 01. Januar noch nicht zur Verfügung steht?
[Update, 10.12.:] Die Antwort der FSM ist da:
Das FSM-Altersklassifizierungssystem wird zu Jahresbeginn 2011 verfügbar sein. Die Kostenstruktur für den kommerziellen Einsatz ist noch nicht final abgestimmt. Wir haben jedoch darauf geachtet, dass die Nutzung des Systems für alle Unternehmen, die ihre Angebote damit kennzeichnen möchten, wirtschaftlich sein wird. […]
Wer die Möglichkeit, sein Angebot mit einer Altersstufe zu kennzeichnen, nicht nutzen kann oder möchte, bleibt auf die auch bislang zur Verfügung stehenden Alternativen (Beschränkung der Verbreitungszeit sowie Einsatz eines technischen oder sonstigen Mittels) angewiesen.
[/Update]
Wie auch immer: Frohes Fest!
PS: Wie die Entscheidung im Saarland ausgefallen ist, bzw. ob es gestern überhaupt schon eine Entscheidung gab, kann ich leider nicht sagen. Ich höre zwar immer mal wieder in den Stream, bisher wurden aber vor allem Haushaltsfragen behandelt. Apropos Streams: In meiner Tabelle zum JMStV habe ich inzwischen alle Streams verlinkt, wo man in der nächsten Woche die Entscheidungen über den JMStV live verfolgen kann. Bitte, gern.
PPS: In Schleswig-Holstein soll sich die Regierungskoalition aus CDU und FDP für eine Zustimmung zum JMStV ausgesprochen haben. Ah, hier ist der Umdruck (PDF). Immerhin will man in 2 Jahren die Folgen evaluieren. Die Frist ist clever gewählt. Die – meiner Meinung nach – problematischen Ansätze („Brückenöpfe“) des JMStV dürften in 2 Jahren noch keine Wirkung entfaltet haben. Wohl aber dürfte man feststellen, dass man bzgl. der Freiwilligkeit bei der Installation von Schutzsoftware und Kennzeichnung von Inhalten noch etwas – nun – unterstützend nachhelfen muss. Einen schönen Kommentar zur Lage in Schleswig-Holstein gibt es auch im Landesblog.