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BDI gegen Leistungsschutzrecht

Der Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) hat zusammen mit seinen Tochter-Verbänden eine „Gemeinsame Erklärung zum Vorhaben eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger“ veröffentlicht, in der eben dieses abgelehnt wird. Das Vorhaben betrifft damit keineswegs nur neuartige Geschäftsmodelle der Internetwelt, sondern es betrifft vielmehr jedes in Deutschland ansässige Unternehmen. Wir, die unterzeichnenden Verbände, erkennen keine Rechtfertigung für einen…

  • Markus Beckedahl

Der Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) hat zusammen mit seinen Tochter-Verbänden eine „Gemeinsame Erklärung zum Vorhaben eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger“ veröffentlicht, in der eben dieses abgelehnt wird.

Das Vorhaben betrifft damit keineswegs nur neuartige Geschäftsmodelle der Internetwelt, sondern es betrifft vielmehr jedes in Deutschland ansässige Unternehmen. Wir, die unterzeichnenden Verbände, erkennen keine Rechtfertigung für einen derartigen Eingriff. Wir betrachten eine vielfältige Presse- und Medienlandschaft auch im digitalen Zeitalter als unverzichtbares Gut. [.…]Wir, die unterzeichnenden Verbände, sprechen uns gegen das Vorhaben der Politik zur Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger aus. Erforderlich ist dagegen eine offene Diskussion über verbesserte Marktbedingungen der Medienwirtschaft, die innovative und zukunftsfähige Geschäftsmodelle in der digitalen Welt vorantreiben und damit auch die Grundlagen für einen unabhängigen Qualitätsjournalismus der Zukunft sichern.

Über die Autor:innen

  • Markus Beckedahl
    Darja Preuss

    Markus Beckedahl hat schon 2003 in der Ur-Form von netzpolitik.org gebloggt und hat zwischen 2004 bis 2022 die Plattform als Chefredakteur entwickelt. Seit 2024 ist er nicht mehr Teil der Redaktion und schreibt einen Newsletter auf digitalpolitik.de. Kontakt: Mail: markus (ett) netzpolitik.org, Presseanfragen: +49-177-7503541 Er ist auch auf Mastodon, Facebook, Twitter und Instagram zu finden.


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2 Kommentare zu „BDI gegen Leistungsschutzrecht“


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