ver.di hat auf meine Fragen bezüglich der „5 vor 12“ – Pressekonferenz am kommenden Montag zusammen mit Lobbyverbänden der Rechteindustrie geantwortet. Ich lass das hier mal unkommentiert stehen:
1. Wie kommt es zu diesem Bündnis?
Es gibt kein Bündnis zwischen ver.di und den Interessenverbänden der Verwerter, mit denen wir am Montag gemeinsam eine Pressekonferenz zum Tag des geistigen Eigentums veranstalten. Sinn der Veranstaltung ist es, die im Europäischen Sozialen Dialog zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften deutlich gewordenen unterschiedlichen Sichtweisen auf die Problematik der Verletzung von Urheberrechten im Netz zu bündeln und den Medien zu präsentieren. Das soll dazu führen, auf die Problematik selbst und die daraus resultierende Gefährdung von Arbeitsplätzen in der Kreativwirtschaft aufmerksam zu machen. Unabhängig von zum Teil deutlich anderen Auffassungen wollen wir dabei Forderungen zur Sicherung und zum Entstehen von Arbeitsplätzen ebenso wie für einen wirksamen Urheberrechtsschutz in den Mittelpunkt stellen. In diesen Zusammenhang gehört natürlich auch die Forderung nach einer angemessenen Vergütung von Urheberinnen und Urhebern. Die Pressekonferenz steht im Kontext einer Kampagne der Internationalen Föderation der Gewerkschaften des Medien- und Unterhaltungssektors (UNI-MEI), die eine Kampagne gegen die Verletzung von Urheberrechten durchführt.
2. Welche gemeinsamen Interessen hat ver.di z.B. mit dem Verband der Musikindustrie, der Filmwirtschaft und des Börsenvereins, die allesamt die Arbeitgeberseite vertritt?
Wer genau hinschaut, wird entdecken, dass ver.di mit ihrem Kooperationspartner, dem Verband Deutscher Drehbuchautoren (VDD), einen weiteren Vertreter der Interessen von Beschäftigten in der Kreativwirtschaft, an ihrer Seite hat. Verletzungen von Urheberrechten treffen nicht nur die Verwerterunternehmen, sondern auch die schöpferisch Tätigen, die in einer Vielzahl von Branchen am Verkaufserfolg ihrer Werke und Darbietungen beteiligt sind. Mit den anderen Verbänden eint uns das Interesse, das Thema Verletzung von Urheberrechten am Tag des geistigen Eigentums auf die Agenda der öffentlichen Wahrnehmung zu setzen vor der Gefährdung weiterer Arbeitsplätze in diesem an sich wachsenden Wirtschaftssegment zu warnen. Auch das Bewusstsein für die Notwendigkeit, Beschäftigte der Kreativwirtschaft zu vergüten, ist bei den anderen Teilnehmenden vorhanden, auch wenn wir uns bezüglich der Höhe dieser Vergütung in der Regel uneins sind. Daran wird sich auch durch das gemeinsame Auftreten am Montag sicherlich nicht so schnell etwas ändern.
3. Inwiefern meint verdi, dass es hilfreich ist, sich mit diesen Lobbygruppen an den Tisch zu setzen und zur Pressekonferenz bei ver.di prominent mit ver.di Briefkopf einzuladen?
Wie bereits ausgeführt, eint uns das Interesse, den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung am Tag des geistigen Eigentums auf das Thema der Verletzung von Urheberrechten zu lenken. Nur, dass wir dabei möglicherweise nebeneinander sitzen oder stehen, sollte uns nicht zwangsläufig unter den Verdacht einer wie auch immer gearteten Kollaboration stellen. Wir werden am Montag eine dezidiert eigene Position vertreten. Die Einladung auf ver.di-Kopfbogen – alles andere als prominent – ist eher der pragmatischen Überlegung gefolgt, dass die Pressekonferenz im Gebäude der ver.di-Bundesverwaltung statt findet und wir als Hausherrin einladen und unsere Gäste nicht mit sechs unterschiedlich gestalteten Einladungen der sechs Teilnehmer verwirren.
4. Wie schätzen Sie die Studie ein, die am Montag vorgestellt wird. Sind das unabhängige und von Ihnen verifizierte Ergebnisse auf Basis eines verlässlichen Datenmaterials?
Am Montag wird keine neue Studie vorgestellt. Bei der von Ihnen genannten Studie handelt es sich um eine Untersuchung des Beratungsunternehmens TERA Consultants mit dem Titel „Aufbau einer digitalen Wirtschaft: die Bedeutung der Sicherung von Arbeitsplätzen in der Kreativwirtschaft der Europäischen Union“, die bereits vor einiger Zeit veröffentlicht worden ist. Diese Studie beschreibt – trotz offenkundiger methodischer Schwächen – ein reales Problem in der Kreativwirtschaft, mit dem ver.di als Organisation für selbständige und angestellte Beschäftigte in der Branche, für Medien- und Kunstschaffende, Musiker und Autoren konfrontiert ist. Sie weist auf Probleme hin, eine differenzierte, fundierte Studie insbesondere für Deutschland steht jedoch noch aus. Diese ist aus unserer Sicht dringend überfällig.
5. Unterstützt ver.di die Forderungen dieser Lobbys nach einer Verschärfung der Verfolgung von Urheberrechtsdelikten durch Maßnahmen wie Internetsperrungen von Nutzern und Webseiten?
Eindeutig nein, diese Forderung teilt ver.di nicht. Wir lehnen Netzsperren ab, weil sie immer auch die Gefahr von Zensur bergen. Im Übrigen ist das Internet kein rechtsfreier Raum. Richter können Maßnahmen auf bestehender gesetzlicher Grundlage ergreifen.
6. Wie geht ver.di mit der Kritik im Internet um? Reagiert ver.di darauf nochmal im Internet?
ver.di begrüßt eine kritische Diskussion zum Thema Urheberrechtsverletzungen. Wir sind allerdings der festen Überzeugung, dass die Rechte derjenigen, die künstlerische und kreative Inhalte schaffen, geschützt werden müssen. Künstlerische und kreative Arbeit ist für viele Menschen auch ein Beruf, mit dem sie ihren Lebensunterhalt bestreiten wollen und müssen. Und künstlerische und kreative Darbietungen haben neben ihrem ideellen selbstverständlich auch einen materiellen WertUns als Gewerkschaft liegt daran, dass die Kunst- und Kulturschaffenden für ihre Werke und Darbietungen endlich angemessen vergütet werden.. Wir erhoffen uns von der kritischen Diskussion im Internet Vorschläge und Anstöße, wie dieses Problem so zu lösen ist, dass Kreativschaffende und Nutzer jeweils zu ihrem Recht kommen, ohne dass dadurch die erwünschte Freiheit im Netz eingeschränkt wird. Selbstverständlich beantworten wir die gestellten Fragen und gehen soweit noch nicht geschehen auf die Diskussion in den oben genannten Internetforen ein.
Eine Anmerkung sei allerdings erlaubt: Wenn allein die Einladung zu einer Pressekonferenz, deren Thema zwar veröffentlicht ist, aber deren spezifische Inhalte noch nicht bekannt sind, dazu führt, dass jemand seinen Austritt erklärt (wie etwa bei www.metronaut.de), bedauern wir dies und hätten uns gewünscht, das zumindest unsere inhaltliche Positionierung auf der Pressekonferenz abgewartet worden wäre. Wir suchen auch mit den Verbänden die Diskussion, deren Positionen wir nicht zwangsläufig teilen. Dies gehört für eine Gewerkschaft quasi zum täglichen Geschäft. Ob es besser wäre, Organisationen, die andere Auffassungen vertreten, allein das Feld und die öffentliche Bühne zu überlassen, ist aus unserer Sicht eher zweifelhaft.
7. Wie sieht ver.di eigentlich das eigene Engagement gegen die Vorratsdatenspeicherung vereinbar mit den Forderungen dieser Lobbys, bei der Verfolgung von Urheberrechtsdelikten auf die Daten der Vorratsdatenspeicherung zuzugreifen?
Beides ist nicht miteinander vereinbar, deshalb unterstützt ver.di auch keine entsprechenden Forderungen. Vorratsdatenspeicherung ist nicht akzeptabel und kann deshalb auch kein Mittel zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen sein. Allerdings enthebt uns diese Überzeugung nicht der Notwendigkeit, nach anderen Möglichkeiten zum Schutz von Urheberrechten zu suchen. Dies wollen wir gerne in einer offenen Diskussion tun – ohne das Thema allein den großen Wirtschaftsorganisationen der Branche zu überlassen.