Oliver J. Süme, Vorstand Recht und Regulierung im Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco), hat in der neuen Ausgabe von Multimedia und Recht (MMR) einen lesenswerten Kommentar zu den von der Bundesregierung und vor allem von Familienministerin von der Leyen geforderten Zensurmaßnahmen gegen Kinderpornografie geschrieben:
Gerade im Bereich der Kinderpornografie ist die politische Versuchung groß, nichts unversucht zu lassen und alles, was auf den ersten Blick möglich erscheint, zu fordern, um Lösungen anzubieten. Eine breite öffentliche Zustimmung ist dabei in der Regel garantiert. Wenig bekannt ist in der Öffentlichkeit jedoch z.B. der Umstand, dass sich nur ein Bruchteil dieser kriminellen Aktivitäten auf Websites abspielt und die Inhalte hauptsächlich in Peer-to-Peer-Netzen und Chat-Protokollen getauscht werden.
Neben der Berücksichtigung solcher Erkenntnisse der Strafverfolger und der Einrichtungen der Internetwirtschaft ist jedoch eine technische, rechtliche und gesellschaftspolitische Auseinandersetzung mit der Forderung nach einer gesetzlichen Verpflichtung zu netzseitigen Sperrungen dringend geboten. Obwohl zahlreiche Fakten dazu auf dem Tisch liegen, haben diese bisher kaum Einzug in die politische Debatte gehalten.
Maßgeblich sind hier insbesondere die Ergebnisse der von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) in Auftrag gegebenen Gutachten (…), die sich mit den technischen und rechtlichen Anforderungen an Sperrungsverfügungen auseinandersetzen. Darin wird unter anderem mit Blick auf die gern als Musterbeispiel zitierten Blockingmaßnahmen des größten Providers in Großbritannien klargestellt, dass es dort trotz aufwändigster technischer Administrierung immer wieder zu Fehlern und Einbrüchen kommt, aus denen sich ein erhebliches Risiko ergibt. Sperrungsmaßnahmen generell werden technisch hohe Hürden und Nebenwirkungen bei wenig Effizienz attestiert.
Rechtlich müssen insbesondere der daraus resultierende Eingriff in das Fernmeldegeheimnis sowie die Eingriffe in Art.12 und 14 GG problematisiert werden. Der Gesetzgeber müsste bei einer gesetzlichen Neuregelung das einfachgesetzliche wie auch das verfassungsrechtliche Zitiergebot einhalten und klarstellen, dass das Fernmeldegeheimnis eingeschränkt werden und hinter die Eingriffsmöglichkeit des Staates zurücktreten soll. Darüber hinaus wird das Verbot von Überwachungspflichten zu berücksichtigen sein, das einen Eckpfeiler der E-Commerce-Richtlinie und des TMG darstellt.
Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat kürzlich darauf hingewiesen, dass eine solche Zensur-Infrastruktur eine Überwachung des Internet-Verkehrs der Nutzer bedeuten könnte:
„Wenn etwa die Telekom auswertet, welche Internetadresse jemand aufruft, wäre das eine komplett neue Technologie. Damit müsste im Grund das gesamte Surfverhalten eines Nutzers durch solch einen Filter hindurch“, verwies Schaar auf mögliche tiefe Eingriffe in die Privatsphäre der Surfer. Damit würde eine Überwachungsstruktur geschaffen, die sich mühelos auf andere Inhalte ausweiten ließe.
Oliver Süme diskutiert in seinem MMR-Beitrag weiterhin die Rechtmäßigkeit solcher Zensurlisten, die im Gegensatz zu den bisherigen vereinzelten Sperrverfügungen kaum noch eine intensive Einzelfallprüfung erlauben werden. Das Problem solcher großen Listen ist nämlich, dass dort auch alles mögliche andere drauf landen kann. In Tschechien kam zum Beispiel gerade heraus, dass auf einer opt-in-Filterliste von Vodaphone, die sich offiziell nur gegen Kinderpornografie und rassistische Inhalte richtete, auch Tech-Blogs, Firmenverzeichnisse und Spartipps für Vodaphone-Kunden standen.
Sümes Fazit:
Kein Opfer wird dadurch geschützt, keine Website entfernt, kein Täter gefasst. Ob dennoch die gesetzliche Einführung und Verankerung einer derartigen technischen Filter-Infrastruktur gewollt ist, muss Gegenstand einer breiten politischen Grundsatzdiskussion sein, die i.R.d. zu erwartenden Gesetzgebungsverfahrens sicher geführt werden wird.
Dabei wird auch zu berücksichtigen sein, dass es durchaus Alternativen gibt. Neben bereits vorhandenen technischen Lösungen auf der „Client“-Seite kann sicher auch der diplomatische Druck auf sog. „Schurkenstaaten“ deutlich erhöht und die internationale Zusammenarbeit von Strafverfolgungsbehörden weiter verbessert werden. Es wäre wünschenswert, dass die Politik auch in diese Richtung einfach einmal vorprescht.
Ein bisher kaum diskutiertes Problem solcher Listen ist übrigens auch, dass sie immer an die Öffentlichkeit geraten können und dann eine wunderbare Bookmark-Liste für alle Perversen darstellen. Das ist zum Beispiel gerade in Dänemark, Thailand und Finnland passiert.
(Hinweis: Die Artikel werden bei MMR nach kurzer Zeit wieder aus dem Netz genommen. Ich kann also nicht sagen, wie lange der Link auf den Original-Beitrag von Oliver Süme funktioniert.)
Update, 26.1.2009: Auch der Chef des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Klaus Jansen, äußerte sich skeptisch zu den Sperrlisten. Er sagte, diese
würden lediglich eine trügerische Sicherheit vorgaukeln. Wer im Internet Kinderpornos finden wolle, werde dies auch weiterhin schaffen.
Statt dessen fordert er die Einstellung von spezialisierten „Cyber-Cops“, also Polizisten für die Online-Fahndung, die spezielle IT-Kenntnisse haben müssten.
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