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Creative Commons dem Bundestag erklärt

Der Wissenschaftliche Dienst des deutschen Bundestages erklärt im „Aktuellen Begriff“ „Creative Commons Lizenzen“ auf zwei Seiten.

  • Markus Beckedahl

Der Wissenschaftliche Dienst des deutschen Bundestages erklärt im „Aktuellen Begriff“ „Creative Commons Lizenzen“ auf zwei Seiten.

Über die Autor:innen

  • Markus Beckedahl
    Darja Preuss

    Markus Beckedahl hat schon 2003 in der Ur-Form von netzpolitik.org gebloggt und hat zwischen 2004 bis 2022 die Plattform als Chefredakteur entwickelt. Seit 2024 ist er nicht mehr Teil der Redaktion und schreibt einen Newsletter auf digitalpolitik.de. Kontakt: Mail: markus (ett) netzpolitik.org, Presseanfragen: +49-177-7503541 Er ist auch auf Mastodon, Facebook, Twitter und Instagram zu finden.


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19 Kommentare zu „Creative Commons dem Bundestag erklärt“


  1. Erklären ist toll. Verstehen wäre sinnvoll. Und bevor man mit Politikern über Lizenzen usw. redet, oder über „freie“ Dinge sollte man denen beibringen was das Internet wirklich ist, was ein Brauser/Browser ist und das es nicht nur Kinderschänderraubmordkopierterroristen gibt. ;)

    Ernsthaft:
    Welche 2 Seiten waren eigentlich gemeint? Politiker und Medienindustrie?

    Ich denke das wird wieder so eine übliche Hetze sein, wir sind toll, alles was frei ist ist böse und darf so nicht sein. Immerhin bekommen Sie ja dafür Geld…


  2. Shakorem

    ,

    kann pdf nicht öffnen :/


    1. Mal „speichern unter“ ausprobiert?


  3. […] netzpolitik) Lesezeichen gefällig? Bedien’ […]


  4. @1: Die „… auf zwei Seiten“ meint die Dokumentenlänge. Die PDF hat zwei (2) Seiten bzw. hat eine Länge von zwei (2) Seiten.

    Schöne Zusammenfassung der Sitation.

    Nachfrage: Inwiefern ist CC mit den Verwertungsgesellschaften in Deutschland nicht kompatibel? Gibt es etwa noch immer die Zwangsbindung für Künstler an die Verwertungsgesellschaften?


    1. @Herms: Keine Zwangsbindung, nur die Entscheidung: Entweder GEMA-Mitglied oder CC-Nutzer. Beides zusammen geht dank der GEMA nicht.


  5. @ Simon. Mit den zwei Seiten waren zwei Seiten Text im .pdf gemeint. Wo wir gerade bei verstehen waren… ;-)


  6. @Herms. Ja, die gibt es noch immer, genau wie die Monopolstellung der GEMA in diesem Bereich (bzw. der GVL bei den Leistungsschutzrechten. Im Grunde ist das aber eine Organisation, da sie sehr eng kooperieren).

    Vergleiche auch §1 des Berechtigungsvertrages:

    http://www.gema.de/fileadmin/inhaltsdateien/urheber/formulare/gema_berechtigungsvertrag.pdf

    die wollen alle aktuellen und zukünftigen Werke haben.


  7. Naja, ist wirklich eine ganz nette Zusammenfassung. Aber mir geht es etwas wenig auf die Möglichkeiten ein, wie man damit Geld verdienen kann (eben über die individuellen weitergehenden Rechte, die aber nur in einem Satz erwähnt werden).

    Als Parlamentarier würde mir dieser Punkt dann ja genau fehlen, um GEMA etc. etwas entgegenhalten zu können…


  8. Ähm, mal rein verständnishalber nochmal:
    Die GEMA sichert sich laut dem Vertrag so ziemlich alle Rechte an allen aktuellen und späteren Werken der „Künstler“ zu. Und die GEMA will dafür Geld haben.

    Was die GEMA dafür aber für die Künstler tut konnte ich dem Vertrag nicht entnehmen. Kann mir da bitte jemand ein paar Informationen geben?

    Der „Vertrag“ erklärt jedenfalls den GEMA-Zwang, denn freiwillig würde da sicher niemand unterschreiben.


  9. Dirk Landau

    ,

    wieder einmal der wissenschaftliche Dienst mit einer sehr treffenden, verständlichen Zusammenfassung, schön.

    Nur: Wann hat sich zuletzt ein MdB die Erkenntnisse vom Referat W zu Herzen genommen?


  10. Blöde GEMA. Kunst in Kapitalismus zu verwandeln ist zum größten Teil Schwachsinn und Kontraproduktiv!


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  12. @Simon. Ja, das hast Du richtig verstanden. Die wollen alles und dafür auch Geld. Die Gegenleistung der GEMA ist der Zugang zu deren „Verwertungsnetzwerk“ (nennen wir es einfach mal so). Der Künstler wird nach Abschluß des Vertrages seinen Anteil an den Tantiemen bekommen, die die GEMA bei Rundfunk, Fernsehen, Konzertveranstaltern und Kneipen etc. eintreibt. Das errechnet sich irgendwie aus der Häufigkeit, wie oft ein Stück öffentlich aufgeführt wird. (Dazu muß jeder, der geschützte Werke aufführt eine Liste führen, was er wann wo in welchem Kontext aufgeführt hat. Weiß gar nicht, ob DJ´s das überhaupt noch tun.).

    Im Übrigen verlangen die nicht nur für die Mitgliedschaft Geld. Jede Veröffentlichung kostet noch mal extra. Viele kleine Labels verzichten deshalb darauf, Mitglied zu werden. Das rechnet sich einfach nicht.

    @Flo. In der Tat nicht leicht nachzuvollziehen, wie man mit kostenlosen Inhalten Geld verdienen könnte. In aller Regel wird davon gesprochen, das nur die private Nutzung kostenfrei sein soll. Sobald jemand anfängt eine Aufführung im Fernsehen, Rundfunk oder Clubs etc. vorzunehmen oder ein Mediengestalter irgendwo eine Firmenpräsentation mit CC-Musik hinterlegt, soll es Geld kosten. Dafür haben sich schon einige Unternehmen gegründet, die den Erwerb entsprechender Lizenzen einfach ermöglichen. Ich nenne einfach mal ein paar Beispiele ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

    http://www.jamendo.de
    http://www.rumblefish.com
    http://www.soundtaxi.de

    (Ich hoffe, jetzt steigt mir niemand auf´s Dach, weil hier Werbung gemacht wird. Das sind jedenfalls einige der Firmen, die ich kenne. Gibt sicher noch mehr.)

    Vor CC-Zeiten gabe es solche Labels allerdings auch schon. Damals lief das ganze unter dem Schlagwort „Archiv-Musik“. Wer googelt sollte auch hier fündig werden. Allerdings haben diese Labels in der Regel deren Publikationen auch bei der GEMA gemeldet.


    1. Jess

      ,

      Ein sehr guter Katalog ist auch auf http://www.allesgemafrei.de zu finden.


  13. […] Commons! Mittlerweile ist der Begriff in den Debatten so wichtig geworden, dass er nun offiziell dem Bundestag erklärt wurde. Schön auf Papier und so (für die Internetausdrucker). Ihr wollts auch lesen? Kein […]


  14. […] Wissenschaftliche Dienst des deutschen Bundestages erklärt im “Aktuellen Begriff” “Creative Commons Lizenzen” auf zwei […]


  15. […] 2‑Seiten-PDF des Wissenschaftlichen Dienstes der Creative Commons dem Bundestag erklärt […]


  16. […] 2‑Seiten-PDF des Wissenschaftlichen Dienstes der Creative Commons dem Bundestag erklärt […]

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