Bundesregierung antwortet zu ACTA, Internetsperrungen und 3. Korb

Die grüne Bundestagsfraktion hat in einer kleinen Anfrage die Bundesregierung nach dem Anti-Piraterieabkommen ACTA, Internetsperrungen nach französischem Modell und einer Neuauflage der unendlichen Urheberrechtsreform (3. Korb) befragt.

Zu ACTA ist herausgekommen, dass man den Verhandlungsprozess „so transparent wie möglich“ gestalten will. Mit anderen Worten, man begrüsst die Verhandlungen und wird nichts darüber kommunizieren.

Zum Thema Internetsperrungen ist es interessant, endlich mal eine Antwort darauf zu bekommen, wie die Bundesregierung dazu steht. Anfang Juni hatte ich die Bundesregierung mal angefragt in der Hoffnung, dass man als Bürger auch eine Antwort erhält. Bisher ist da nichts gekommen. (FDP, Julis, CDU/CSU und Junge Union haben meinen Fragenkatalog damals auch nicht beantwortet). Herausgekommen ist jetzt, dass man die „Entwicklung von Kooperationsverfahren zwischen Rechteinhabern und Internetanbietern zur Verfolgung und Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet“ befürwortet. Das ist die Linie und Forderung der deutschen Rechteinhaber (Three strikes and you’re slow) und ist auch Bestandteil des aktuellen Kompromisses im Telekom-Paket. Der Bundesregierung ist bewusst, dass auf nationaler Ebene (zumindest derzeit) das Fernmeldegeheimnis, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und dem IT-Grundrecht dem französischen Modell im Weg steht. Man möchte auch erstmal abwarten, was anhängende Verfahren am Bundesverfassungsgericht für Ergebnisse bringen (u.a. Vorratsdatenspeicherung). Mehr Inhalt gibt es in der Antwort auf die Anfrage nicht.

Zum 3. Korb äussert man sich nur, dass die Bundesregierung eine „umfassende Konsultation mit den beteiligten Kreisen“ einleiten möchte. Da die anderen beiden „Körbe“ auch so gestartet sind, kann man davon ausgehen, dass diese Konsultation der Startschuss ist. Vermutlich möchte man aber die kommende Bundestagswahl abwarten, bis man den Prozess auch öffentlich 3. Korb nennt.

Auf drei Fragen kommen drei Antworten. Viel Inhalt steht da aber nicht drin. Das ist Politik.

8 Ergänzungen

  1. Wie soll das mit diesem Three Strikes eigentlich funktionieren ?

    Das würde doch bedeuten das die Urheberrechtsmafia quasi jeden internetanschluss auf Anfrage lahmlegen kann.
    Denn der Nutzer wird seine „Unschuld“ wohl kaum beweisen können, vor allem wenn es keine rechtsstaatliche Gerichtsverhandlung gibt.

  2. Was ist eigentlich mit selbstständigen Informatikern? Kommt da ein Netzverbot nicht einem Berufsverbot gleich?

  3. Der Aspekt der Internet-Lahmlegung wird meines Erachtens so nicht funktionieren, wenn er ausschließlich aufgrund von Gesetzen erfolgt. Die können dann im verwaltungsgerichtlichen Verfahren – spätestens vorm Bundesverfassungsgericht – angefochten werden.
    Wesentlich schwieriger wird es da, wenn die Access-Provider freiwillige Vereinbarungen treffen und Internetsperrungen in ihre AGBs aufnehmen. Dagegen wird man kaum vorgehen können. Ob die kleineren Access-Provider -ohne derartige AGBs- sich dann unbedingt auf -kostenträchtige, weil viel Traffic verursachende- Filesharer stürzen werden, wage ich zu bezweifeln.
    Viel hängt m.E. demnach davon ab, wie sich T-Com als der größte Anbieter in dieser Sache verhält.

    Abgesehen davon, ist es aber wohl schon ein Erfolg, wenn Internetsperrungen nicht von EU-Ebene her quasi verordnet werden. So kann man dann national besser Druck auf Politiker ausüben, die nicht mehr mit der Ausrede kommen können, dass seien Vorgaben aus Brüssel, gegen die sie nichts machen könnten.

    1. Danke für die Einschätzung, ich gehe davon aus, dass dies am ehesten so laufen wird. Im Telekom-Paket gibt es auch die dafür notwendigen Vorbereitungen. Interessiert leider niemanden.

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