Am Montag den 22.10.2007 hält Gerrit Oldenburg, DV-Beauftragter der juristischen Fakultät der HU Berlin, einen Vortrag zur Stellung von „Software im Strafrecht“, mit anschließender Diskussion. Veranstaltungsort ist die Humboldt-Universität zu Berlin, Altes Palais/ Kommode, Unter den Linden 9, Raum 214. Aus dem Veranstaltungstext:
Software ist zunehmend Gegenstand rechtlicher Regelungen, nicht nur im Urheber- und Patentrecht: In der strafrechtlichen Diskussion wird Software sowohl als Instrument von Straftätern, als auch als Mittel zu deren Verfolgung wahrgenommen.
Aus technischer Sicht fällt auf, dass die Diskussion über strafrechtliche Regelungen von Aussagen dominiert wird, die ein völlig falsches Bild von den Funktionen und Möglichkeiten „nützlicher“ oder „schädlicher“ Software vermitteln.
In dem Vortrag „Software im Strafrecht“ werden Diskrepanzen und Widersprüche zwischen den rechtspolitischen Argumenten und ihren technischen Grundlage anhand der aktuellen Beispiele „Hackertools“ und „Bundestrojaner“ aufgezeigt.
Beginn ist um 19 Uhr, Ende wird gegen 21 Uhr sein. Der Eintritt ist frei. Die Veranstaltung ist Teil der monatlichen Vortragsreihe, die seit Herbst 2004 geführt wird. Den Ankündigungstext gibts auch als PDF zum herunterladen und plakatieren.
Disclaimer: Ich bin Mitglied des Berliner Arbeitskreis Rechtswirklichkeit (BAR) und werde auch dort sein.
Da kann man nur hoffen, daß genügend kompetente Software-Spezialisten an der anschließenden Diskussion teilnehmen, um den Juristen die Augen zu öffnen, was möglich und sinnvoll ist und was nicht.