DGB-Gutachten: Immaterialgüterrechte in der Wissensgesellschaft

Das DGB-Gutachten „Immaterialgüterrechte in der Wissensgesellschaft: Ein Überblick über die Entwicklung der Gesetze zum `geistigen Eigentum´ in Deutschland, Europa und international“ ist interessant:

Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat den Rechtsanwalt Till Kreutzer gebeten, mit diesem Gutachten über die aktuelle Situation und Rechtslage der „Immaterialgüterrechte“ zu informieren. Der Leiter des Referats Urheberrecht am „Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software“ (ifrOSS) liefert damit einen ersten Beitrag zur erwünschten Diskussion in und außerhalb der Gewerkschaften über Stand und Entwicklung des „geistigen Eigentums“ in Deutschland, Europa und auf internationaler Ebene. Das Gutachten spiegelt keine Beschlusslage des DGB oder einer seiner Einzelgewerkschaften zu diesem komplexen Thema wider. Es soll einen Aspekt der Interessenslagen – mit dem Schwerpunkt des wachsenden Interesses einer Nutzergruppe – beleuchten. Die Diskussion ist eröffnet!

Die 83 Seiten gibt es hier als PDF.

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

2 Ergänzungen

  1. Ja interessant ist der Quatsch, den der DGB hier wieder verzapft allemal.

    Ich schlag vor, dass der DGB, BEVOR er das „geistige Eigentum“ anderer einschränken will, doch zunächst mal die Axt an die Pfründe seiner eigenen Mitglieder (Stichwort:Arbeitnehmererfindungsgesetz) legt.

    Das ist doch das Grundproblem in unserer Gesellschaft. Die Abschaffung von Rechten anderer zu fordern ist inzwischen ein sportliches Hobby solcher Funktionäre geworden, die selbst zu faul sind, den Arsch zum Golfspielen hochzukriegen. Wenn es dann aber darum ginge, eigene gleichgelagerte Rechte (hier z.B. die teilweise imensen Abfindungssummenen, die Arbeitnehmern für berufliche „Erfindungen“ – also auch hier geistiges Eigentum – qua Gesetz zustehen) einzuschränken, will man von alledem nichts gewusst haben.

    Sowas ist typisch für die Arbeitnehmerferne neine Gesellschaftsferne (nennt man sowas schon „assozial“?) des DGB.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.