Bündnis 90/Die Grünen haben heute auf ihrem kleinen Parteitag ein Innovationspapier beschlossen. In diesem finden sich auch viele interessante Positionen zum Thema Wissensgesellschaft.
Verbraucherschutz & Privatsphäre:
„So kommt es beispielsweise bei neuen elektronischen Geschäftsmodellen darauf an, von Anfang an Maßnahmen zum Schutz der Privatsphäre der Nutzer zu etablieren, damit Verbraucherinnen und Verbraucher der damit verbundenen Technik auch das nötige Vertrauen entgegenbringen.“
Ein ganzes Kapitel ist dem Thema „Öffentliches Wissen – für eine offene Informationsgesellschaft“ gewidmet. Hier wollen sie „durch eine breite Teilhabe der Bevölkerung an öffentlichem Wissen einen volkswirtschaftlichen Mehrwert schaffen, der die Kreativität der Bürgerinnen und Bürger beflügelt und den geistigen Reichtum der Gesellschaft nachhaltig sichert.“
Eine sehr sympathische Idee finde ich folgendes:
„Staatlich finanzierte Forschungsergebnisse, öffentliche Dokumente und Daten von Bund, Ländern und Kommunen sowie öffentlich-rechtlich finanzierte Informationsinhalte müssen so frei wie möglich lizenziert werden. Dabei handelt es sich insbesondere um Nachrichten, Gesetzestexte und öffentliche Studien. Es geht aber genauso um Geodaten, amtliche Statistiken und Forschungsergebnisse der Wissenschaft.“
Freie Software, Freies Wissen:
„Wir begrüßen Pläne der Stadt Mülheim an der Ruhr, staatlich finanzierte Software für Behördendienstleistungen als freie Software zu veröffentlichen, um diese auch anderen öffentlichen Trägern als Prototyp zur Verfügung zu stellen. Wir unterstützen neue Modelle und Initiativen zu einer möglichst weiten Verbreitung von Wissen und Schaffung kreativer Leistungen wie Open Access, Freie Software, die Online-Enzyklopädie Wikipedia, Creative Commons oder Open Standards. So tragen etwa München und Schwäbisch Hall durch verstärkten Einsatz von Freier Software und Open-Source-Lösungen zu mehr Wettbewerb auf dem Softwarebeschaffungsmarkt bei und sparen gleichzeitig öffentliche Gelder.“
Softwarepatente als Innovationshemmnis:
„Innovationshemmend kann sich in diesem Zusammenhang die Übertragung patentrechtlicher Vorschriften auf Gebiete auswirken, deren Schutzfähigkeit bereits ausreichend gewahrt ist. Zu nennen ist hier in erster Linie eine mögliche Patentierung von Software, die bereits durch das Urheberrecht geschützt wird. Patente auf Software würden sich insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen sehr negativ auswirken.“
Öffentliche Daseinsvorsorge in der Informationsgesellschaft:
Viele Industrieländer fördern bereits die Schaffung von öffentlichen digitalen Archiven zur Schaffung einer offenen und nachhaltigen Informationsgesellschaft, das kanadische Kulturministerium beispielsweise mit rund 45 Millionen Euro pro Jahr. In eine ähnliche Richtung zielt die Freigabe der BBC-Archive in Großbritannien unter der Creative-Commons-Lizenz. Hier sehen wir in Deutschland noch Nachholbedarf. Die Schaffung einer öffentlich-rechtlichen Mediathek oder der Aufbau von Wissenschaftsservern an Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind erste und wichtige Schritte in eine innovative Richtung. Bestandteil der Leistungen öffentlicher Daseinsvorsorge ist auch die Förderung und Absicherung von Bürgermedien…
Die Positionen finde ich sehr erfreulich und frage mich, wie lange die anderen Parteien noch brauchen werden, um die neuen Potentiale und Chancen für eine sich entwickelnde Wissensgesellschaft zu entdecken. Wahrscheinlich viel zu spät, wie die derzeitigen Diskussionen um den „zweiten Korb“ des Urheberrechtes zeigen.
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