Daten zur Verfolgung von Kinderpornografie; Initiativen gegen Netz-Zensur

Eine Reihe von Netz-Aktivisten hat sich in den letzten Wochen mal die geleakten Sperrlisten angesehen und diese ausgewertet. Ein gemeinsames Ergebnis ist: Die meisten der dort aufgelisteten Webseiten werden in Ländern gehostet, wo es ein leichtes wäre, strafbare Inhalte direkt vom Netz zu nehmen. Florian Walther vom Scusiblog hat das bereits im Januar mal grafisch aufbereitet , und Alvar Freude von odem.org / FITUG hat ähnliche Ergebnisse auf der re:publica vorgetragen. In den letzten Tagen haben sich mehrere Leute nochmal genauer die Gesetze in den verschiedenen Ländern angesehen. Eine Visualisierung mit Landkarten gibt es vom neuen Verein "Missbrauchsopfer gegen Internet-Sperren" (MOGIS), und Rochus Wessels, ein Leser des Scusiblog, hat eine Auswertung mit Tabellen und in schriftlicher Form gemacht. Seine Schlussfolgerungen sind recht erhellend:

Wie kann es eigentlich passieren, dass in einem Land A, in dem Kinderpornographie verboten ist, auf Dauer Angebote weiter existieren können, die in Land B schon polizeibekannt geworden sind und daher dort gesperrt werden?

1. Die Einstufung als kinderpornographisch erfolgte in Land B zu Unrecht
2. Land A hat mildere Gesetze als Land B
3. Die Behörden in Land B haben es versäumt die Behörden in Land A in Kenntnis zu setzen
4. Die Behörden in Land A sind trotz Kenntnis untätig geblieben

Wenn es sich bei Land A um die USA handeln sollte, in denen Kinderpornographie […] innerhalb von 1-3 Tagen entfernt wird, kann man Möglichkeit (4) ausschließen. Ebenso ausschließen kann man in diesem Fall (2), denn die Gesetze in den USA sind wahrscheinlich die restriktivsten der Welt. Trifft Möglichkeit (3) zu, so zeugt dies von einem eklatanten Mangel an internationaler Kooperation, der umgehend beseitigt werden sollte. Hier sieht es so aus, als gelte das Problem mit der Sperre in Land B als erledigt, die Sperre behindert also eher den Kampf gegen Kinderpornographie. Die fatalste aller Möglichkeiten ist jedoch Möglichkeit (1), denn in diesem Fall waren sämtliche Befürchtungen von Sperrungsgegnern völlig berechtigt.

Update: Hier hat sich mal jemand die finnische Sperrliste genauer angesehen und farblich dargestellt, was dort wirklich an Inhalten drauf ist. Dreimal dürft ihr raten…

Zu der Mahnwache gegen den Aufbau einer vom BKA betriebenen Zensur-Infrastruktur anlässlich der Vertragsunterzeichnung zwischen dem Familienministerium und einigen Providern am Freitag früh rufen mittlerweile einige Organisationen auf, die der Förderung von Kinderpornografie völlig unverdächtig sind, die sich aber große Sorgen um das offene Internet machen, darunter der AK Vorratsdatenspeicherung, der Chaos Computer Club, der FoeBuD, das Netzwerk Neue Medien, die Piratenpartei und der Verein der MissbrauchsOpfer Gegen InternetSperren (MOGIS). Wie der Anmelder berichtet , hat die Polizei auch schon grünes Licht gegeben, obwohl die Mahnwache in der Bannmeile stattfindet (es ist keine Sitzungswoche). Update: Spacezone.de ruft parallel zu einer Internet-Protestaktion auf: "Ein Stoppschild für Frau von der Leyen" . Das sollte die Berliner aber nicht davon abhalten, sich auf die Straße zu begeben. Der CCC hat das passende Motto dazu: "Wir wissen, dass 9 Uhr eine Herausforderung ist, aber die Devise lautet: Aufstehn für ein freies Internet!"

Daneben gibt es als Ergebnis des re:publica-Workshops nun auch eine dauerhafte Struktur in Form einer Mailingliste (Update: und eines Wikis ), um sich inhaltlich und was die Kampagnenarbeit angeht, besser und kontinuierlicher abstimmen zu können. Die Liste ist eine geschlossene Liste, für den Zutritt ist (vorerst) aufgrund der Sensibilität des Themas eine Freischaltung nötig. Wer mitmachen möchte, wende sich an Florian Walther oder Alvar Freude .

20 Ergänzungen

  1. Das Zitat vom scusi-blog ist wohl in einem
    anderen Encoding als die Webseite hier.

    Habe mal „recode“ angeworfen:

    [Zitat Scusi]:
    Wie kann es eigentlich passieren, dass in einem Land A, in dem Kinderpornographie verboten ist, auf Dauer Angebote weiter existieren önnen, die in Land B schon polizeibekannt geworden sind und daher dort gesperrt werden?
    1. Die Einstufung als kinderpornographisch erfolgte in Land B zu Unrecht
    2. Land A hat mildere Gesetze als Land B
    3. Die Behörden in Land B haben es veraumt die Beorden in Land A in Kenntnis zu setzen
    4. Die Beörden in Land A sind trotz Kenntnis untätig geblieben

    Wenn es sich bei Land A um die USA handeln sollte, in denen Kinderpornographie […] innerhalb von 1-3 Tagen entfernt wird, kann man Möglichkeit (4) ausschließen. Ebenso ausschließen kann man in diesem Fall (2), denn die Gesetze in den USA sind wahrscheinlich die restriktivsten der Welt. Trifft Möglichkeit (3) zu, so zeugt dies von einem eklatanten Mangel an internationaler Kooperation, der umgehend beseitigt werden sollte. Hier sieht es so aus, als gelte das Problem mit der Sperre in Land B als erledigt, die Sperre behindert also eher den Kampf gegen Kinderpornographie. Die fatalste aller Möglichkeiten ist jedoch Möglichkeit (1), denn in diesem Fall waren amtliche Befürchtungen von Sperrungsgegnern völlig berechtigt.

  2. Hi allerseits,
    ich versuche parallel zur Mahnwache eine Aktion im Internet zu organisieren: Ein STOP-Schild für Frau von der Leyen! (siehe verlinkte Website)

    Jeder Webseitenbetreiber kann mit einfachen Mitteln daran teilnehmen. Im Moment warte ich auf Resonanz aus der Blogosphäre. Irgendjmd interessiert?

  3. Da hat T-Online jetzt wohl schon irgendeine Infrakstruktur angeworfen. Ich bekomme, wenn ich eine ungültige URL eintippe nicht mehr die normale Firefox-Meldung: „Seite nicht gefunden“ sondern eine „T-Online Navigationshilfe.“
    Ich will das nicht.

  4. Kann jemand (evtl. Netzpolitik) mal bitte noch bei PrimaCom anfragen? Die wollten meine E-Mail Anfrage nicht ohne eine gueltige Postadresse beantworten. WTF?!! Die scheinen einem wohl die Antwort per BKA Hausdurchsuchung zustellen zu wollen…

  5. KIPO vs. ABTREIBUNG

    In der Landkarte fehlen noch die abgetriebenen Föten (laut Wikipedia ca. 120000 p.a. in Deutschland).

  6. Da dürfen wir zu den besagten Internet-Sperren sehr gespannt sein, denn zu diesen Fragen werden unsere Abgeordneten in der kommenden Woche im Bundestag das erste Mal über den Entwurf zu den Kinder-Porno und zu den geplanten sperren im Internet sich zusammenfinden.

  7. Hier sieht es so aus, als gelte das Problem mit der Sperre in Land B als erledigt, die Sperre behindert also eher den Kampf gegen Kinderpornographie.

  8. Schön und gut, wenn aber die Sperrlisten (wie die Untersuchung zeigt) weitestgehend Unsinn sind, sollte eine Aussage zur weltweiten Verfolgbarkeit sich vielleicht nicht auf darin enthalten Einträge beschränken.
    vdL hat ja mächtig Propaganda betrieben und ich finde sehr viele Beiträge zum Thema zwar für mich erhellend, für eine breite Masse aber (sorry) ein wenig zu geeky.
    Deshalb habe ich mich einmal mit ihrem Hauptargument, warum man in Deutschland sperren müsste, beschäftigt, nämlich dem hier:
    „Die bittere Wahrheit ist, dass bisher nur die Hälfte der Länder Kinderpornographie ächtet. Das heißt, die andere Hälfte toleriert sie“ lies hier: http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/aktuelles,did=115254.html

    Von den 95 „Schurkenstaaten“ aus der ICMEC-Studie ist in 71 Porno generell illegal – also Strafverfolgung und Löschung gar kein Problem!!

    Details unter dem Namenslink

    PS: Die Botschaften von Iran und Saudi-Arabien sind inzwischen darüber informiert, in welches Licht unsere BMFJ ihre Länder stellt.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.