Die Berliner Ortsgruppe des AK Vorrat wird morgen früh vor dem Bundesrat demonstrieren. Anlass ist die Behandlung der Vorratsdatenspeicherung in der Länderkammer. Los geht es um 8:45, Leipziger Straße 3. Ich zitiere mal die interessanten Stellen aus der Pressemitteilung des AK:
Während der Bundestag den Zugriff auf die gespeicherten Verbindungsdaten von Telefongesprächen, Textnachrichten, E-Mails und Internet-Zugang zur Verfolgung und Vorbeugung von Straftaten sowie für Zwecke der Geheimdienste erlauben will, verlangt der Rechtsausschuss des Bundesrats eine noch weitergehende Nutzung. Danach sollen Provider die Daten sogar direkt an die Musikindustrie oder andere Rechteverwerter herausgeben müssen, damit Privatanwender leichter abgemahnt werden können.
Soweit, so bekannt. Interessant ist dann aber dieser Hinweis hier. Das geht nämlich zum Teil jetzt schon:
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung weist darauf hin, dass es die Vorschrift des § 113 Telekommunikationsgesetz entgegen der Aussagen der Bundesjustizministerin ermöglichen wird, Internetnutzer ohne richterlichen Beschluss anhand der genutzten IP-Adresse sechs Monate lang rückwirkend zu identifizieren. Schon zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten soll diese Befugnis bestehen.
Auch ohne die Änderungen mit Direktauskunft an die Musikindustrie, die der Bundesrat gerne hätte, wird es also eine Identifizierung der User schon bei Bagatellsachen und Ordnungswidrigkeiten geben. Ein Grund mehr, die Sache vollständig zu kippen. Da vertrauen wir auf Karlsruhe:
Zuletzt hatte sich der Vizepräsident des Mecklenburg-Vorpommerschen Verfassungsgerichtes, Helmut Wolf, „überzeugt“ gezeigt, „dass die Verpflichtung, alle Telefon- und Internetverbindungsdaten sechs Monate zu speichern und damit für einen eventuellen staatlichen Zugriff zur Verfügung zu halten, verfassungswidrig ist“.
Bei unserem Anwalt gehen immer noch jeden Tag hunderte Vollmachten für die Verfassungsbeschwerde ein. In der Pressemitteilung steht noch die alte Zahl von 13.000 Mitklägern, weil es noch keine aktuelle genaue Zählung gibt. Wer in Berlin noch mithelfen will bei der Erfassung der Vollmachten, kann sich gerne bei der Ortsgruppe melden.
Weil es einige Nachfragen gab deswegen: Sobald das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist, wird eine Pilotklage in Karlsruhe eingereicht. Damit soll per einstweiliger Verfügung verhindert werden, dass dass Gesetz überhaupt in Kraft treten kann. Anschließend werden dann die Klageschriften aller Mitkläger nachgereicht, sobald sie vollständig erfasst sind. In der Hauptverhandlung wird Karlsruhe das dann alles zu einem Verfahren zusammenziehen.
Ich schick morgen mal meine Vollmacht los. Hoffen wir mal das die Anzahl der Beschwerdeführer Eindruck hinterlässt.
@brodo: du hoffst also, dass die anzahl der beschwerdeführer einen einfluss darauf hat, wie das BVerfG entscheidet ? falls ich das nicht falsch verstanden habe – welches rechtsverständnis steckt dahinter ?
oder hoffst du, dass die anzahl der beschwerdeführer die verantwortlichen politiker beeindruckt ?
Ich denke, er meint eher zweiteres, also dass sich die politiker vllt. endlich mal an den Kopp fassen und merken, was für einen unsinn sie da verzapfen. Denn immerhin wird dies die mit Abstand größte Verfassungsklage/-beschwerde, die Deutschland jemals erlebt hat
naja, das ist wohl nicht zu erwarten – siehe wiefelspütz.
Die hohe Zahl der Kläger unterstreicht ein zentrales Argument der Klage: Dass die Vorratsdatenspeicherung tatsächlich in die Rechte von jedem und jeder eingreift, und dass die Betroffenen unverdächtigen Bürgerinnen und Bürger diesen Eingriff auch tatsächlich als eine Belastung erleben. Weil diese Belastung gegen den erhofften Nutzen für die Strafverfolung und die Gefahrenabwehr abgewogen werden muss, spielt die Quantität schon eine Rolle. Es liegt gegen die Argumente der Bundesregierung einfach mehr auf der anderen Seite der Wagschale, auch wenn natürlich auch das Gericht weiß, dass die 20.000 oder wieviel Kläger es auch wären nur ein Bruchteil der Betroffenen darstellen.
Interessant wäre es, würde eine Zahl von Klägern erreicht, die dem Quorum eines Volksbegehrens auf Landesebene (in Berlin sind das 170.000) entspricht. Da könnte man dann PR-mäßig noch mal Honig draus saugen.
Auf der Website von RA Starostik wird gerade von 19.000 + X Unterschriften gesprochen für die Verfassungsklage gesprochen.
Bis zur Deadline sind noch mehr als zwei Wochen Zeit … ich setze mal auf schlussendlich O(25.000) Unterstützer in Karlsruhe.
Moin!
@Maritta: ähm, das Quorum für einen Volksentscheid…?
Himmel, das nenne ich Optimismus und ein (positives) Demokratie-Verständnis, alle Achtung! :-D
@Ralf: cooler Artikel, thx!
@BAV: vielen Dank auch für die Coolness, mit der wir ihre Kundgebung auflockern konnten… :-)
@Jan: *nick*
Übrigens ist der Hinweis auf Wiefelspütz ein programmatischer: die SPD hat ein vollkommen kaputtes Demokratie-Verständnis und ist nicht mehr wählbar. Aber das ist jetzt meine private Meinung.
Viele Grüße,
Cristof
(Ricardo Cristof Remmert-Fontes, Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung)