Die Berliner Ortsgruppe des AK Vorrat wird morgen früh vor dem Bundesrat demonstrieren. Anlass ist die Behandlung der Vorratsdatenspeicherung in der Länderkammer. Los geht es um 8:45, Leipziger Straße 3. Ich zitiere mal die interessanten Stellen aus der Pressemitteilung des AK:
Während der Bundestag den Zugriff auf die gespeicherten Verbindungsdaten von Telefongesprächen, Textnachrichten, E‑Mails und Internet-Zugang zur Verfolgung und Vorbeugung von Straftaten sowie für Zwecke der Geheimdienste erlauben will, verlangt der Rechtsausschuss des Bundesrats eine noch weitergehende Nutzung. Danach sollen Provider die Daten sogar direkt an die Musikindustrie oder andere Rechteverwerter herausgeben müssen, damit Privatanwender leichter abgemahnt werden können.
Soweit, so bekannt. Interessant ist dann aber dieser Hinweis hier. Das geht nämlich zum Teil jetzt schon:
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung weist darauf hin, dass es die Vorschrift des § 113 Telekommunikationsgesetz entgegen der Aussagen der Bundesjustizministerin ermöglichen wird, Internetnutzer ohne richterlichen Beschluss anhand der genutzten IP-Adresse sechs Monate lang rückwirkend zu identifizieren. Schon zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten soll diese Befugnis bestehen.
Auch ohne die Änderungen mit Direktauskunft an die Musikindustrie, die der Bundesrat gerne hätte, wird es also eine Identifizierung der User schon bei Bagatellsachen und Ordnungswidrigkeiten geben. Ein Grund mehr, die Sache vollständig zu kippen. Da vertrauen wir auf Karlsruhe:
Zuletzt hatte sich der Vizepräsident des Mecklenburg-Vorpommerschen Verfassungsgerichtes, Helmut Wolf, „überzeugt“ gezeigt, „dass die Verpflichtung, alle Telefon- und Internetverbindungsdaten sechs Monate zu speichern und damit für einen eventuellen staatlichen Zugriff zur Verfügung zu halten, verfassungswidrig ist“.
Bei unserem Anwalt gehen immer noch jeden Tag hunderte Vollmachten für die Verfassungsbeschwerde ein. In der Pressemitteilung steht noch die alte Zahl von 13.000 Mitklägern, weil es noch keine aktuelle genaue Zählung gibt. Wer in Berlin noch mithelfen will bei der Erfassung der Vollmachten, kann sich gerne bei der Ortsgruppe melden.
Weil es einige Nachfragen gab deswegen: Sobald das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist, wird eine Pilotklage in Karlsruhe eingereicht. Damit soll per einstweiliger Verfügung verhindert werden, dass dass Gesetz überhaupt in Kraft treten kann. Anschließend werden dann die Klageschriften aller Mitkläger nachgereicht, sobald sie vollständig erfasst sind. In der Hauptverhandlung wird Karlsruhe das dann alles zu einem Verfahren zusammenziehen.