YouTube
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: Zensurdatenbank der großen Internetunternehmen könnte zu Overblocking führen
Foto: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC-BY-NC 2.0</a> <a href="https://www.flickr.com/photos/lewishamdreamer/79988877/sizes/o/">lewishamdreamer</a> : Zensurdatenbank der großen Internetunternehmen könnte zu Overblocking führen Sarah Jeong hat bei Motherboard die kürzlich eingeführte Zensurinfrastruktur bei Youtube, Facebook, Twitter und Microsoft beschrieben. Unter anderem hat die Redakteurin bei Facebook gefragt, ob die Filter auch zum Scannen privater Nachrichten genutzt werden sollen – und von der Pressestelle darauf keine Antwort bekommen.
Jeong weist auf die unterschiedlichen Regelungen der Unternehmen im Umgang mit Terrorismus hin. Während bei Facebook alles verboten sei, was auf eine wie auch immer geartete Unterstützung einer Terrororganisation hinweist, sind bei Youtube nur Rekrutierungsvideos und solche, die zur Gewalt aufrufen, verboten. In ihrer Presseerklärung stellten die Unternehmen zwar klar, dass beim Löschen immer noch die eigenen Regeln gelten würden und kein Automatismus entstehe, nur weil eine andere Firma etwas markiere. Doch daran gibt es Zweifel. Andy Sellars von der Boston University sagt gegenüber Motherboard: „Du hast einen Hammer gebaut und fragst jetzt die Welt nach Nägeln. Dieses System ermutigt dazu, mehr zu melden als nötig.“ Er sehe nicht, dass die Technologiefirmen zögern würden, markierte Inhalte zu löschen.
Inhalte über Terrorismus können Nachrichten sein
Gleichzeitig gebe es das Problem, zu definieren, was eine Terrororganisation und terroristische Inhalte denn eigentlich seien? Gegenüber Motherboard kritisiert Hugh Handeyside von der amerikanischen Bürgerrechtsorganisation ACLU das Vorhaben: „Diese Art von digitalem Fingerabdruck wurde genutzt, um Kinderpornografie zu identifizieren. Aber Kinderpornografie und so genannter Terrorismus sind nicht vergleichbar. Kinderpornografie ist immer strafbar, während die Inhalte über Terrorismus Nachrichten sein können.“
Gleichzeitig sieht Jeong die Gefahr, dass die gemeinsame Datenbank der Internetriesen bald Strafverfolger auf den Plan rufen könnte, die die Erkenntnisse nutzen wollen. Die gemeinsame Presseerklärung der Firmen schließe dieses Szenario nicht genug aus.
Wir haben in einem ausführlichen Artikel beschrieben „Warum die Uploadfilter der Internetkonzerne eine Gefahr für die Meinungsfreiheit sind“.
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: Neues aus dem Fernsehrat (4): Priorisierung von ZDF-Aktivitäten auf Drittplattformen
: Neues aus dem Fernsehrat (4): Priorisierung von ZDF-Aktivitäten auf Drittplattformen In der dritten Sitzung des Fernsehrats ging es unter anderem um die neue Selbstverpflichtung des ZDF und die Frage, ob das ZDF neben YouTube und Facebook verstärkt auch auf gemeinnützigen Plattformen wie Wikipedia mit seinen Inhalten präsent sein sollte.
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: Nackt im Netz: Auch das Browser-Plugin Proxtube sendet deine besuchten Webseiten an Dritte. Sofort löschen! (Update)
Foto: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC-BY 2.0</a> <a href="https://www.flickr.com/photos/oskay/265899841/sizes/o/">Oskay</a> : Nackt im Netz: Auch das Browser-Plugin Proxtube sendet deine besuchten Webseiten an Dritte. Sofort löschen! (Update) Das populäre Browser-Plugin Proxtube verspricht, die GEMA-Sperre bei Youtube-Musikvideos zu umgehen. Bisher wenig bekannt war, dass der kostenlose Service das Surfverhalten seiner Nutzer protokolliert und an Datenhändler verkauft. Schau nach, ob Du es installiert hast und lösch es sofort.
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: Verhaftungen von Oppositionspolitikern: Facebook, Twitter, YouTube und WhatsApp in der Türkei abgeschaltet
Zu den Verhafteten zählen die HDP-Vorsitzenden Selahattin Demirtaş und Figen Yüksekdağ. Foto: gemeinfrei / Yıldız Yazıcıoğlu : Verhaftungen von Oppositionspolitikern: Facebook, Twitter, YouTube und WhatsApp in der Türkei abgeschaltet Mit den Verhaftungen der Parteispitze und von Abgeordneten der linksliberalen HDP erreicht die Türkei eine neue Stufe auf dem Weg in die Diktatur. Damit spontane Proteste erschwert werden, blockiert die Regierung wieder einmal soziale Netzwerke und Medien. Erstmals in großem Stil betroffen ist auch der Messengerdienst WhatsApp.
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: YouTube und GEMA einigen sich: Weniger Sperrbildschirme, aber keine Rechtssicherheit
: YouTube und GEMA einigen sich: Weniger Sperrbildschirme, aber keine Rechtssicherheit Nach jahrelangem Rechtsstreit haben sich die deutsche Verwertungsgesellschaft GEMA und Google auf einen Vertrag zur Vergütung von Musikinhalten auf YouTube geeinigt. Details der Vereinbarung bleiben vertraulich, mangels höchstrichterlicher Entscheidung fehlt es weiterhin an Rechtssicherheit.
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: EU: Ein Filtersystem soll Urheberrechte schützen, gefährdet aber Meinungsfreiheit, Datenschutz und Vielfalt im Netz
Ansgar Koreng auf der Konferenz "Das ist Netzpolitik" Foto: nblr/ https://www.flickr.com/photos/75613313@N00/30059037602/ : EU: Ein Filtersystem soll Urheberrechte schützen, gefährdet aber Meinungsfreiheit, Datenschutz und Vielfalt im Netz Denn sie wissen nicht, was sie tun: Die EU-Kommission erwägt Filtersysteme für alle Plattformen zur Urheberrechtsdurchsetzung. Das könnte größere Auswirkungen auf ein offenes Netz haben als das ebenfalls geplante Leistungsschutzrecht.
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: Politische Bildung auf YouTube: Zwischen Beutelsbacher Konsens und LeFloid
YouTuber wie LeFLoid sind für Jugendliche wichtige Informationsquellen. - <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/re-publica/14087656860/">re:publica</a> : Politische Bildung auf YouTube: Zwischen Beutelsbacher Konsens und LeFloid Fast zwei Drittel der Jugendlichen in Deutschland nutzen Youtube als Informationsquelle. Für die politische Bildungsarbeit ergeben sich dadurch neue Chancen, die Zielgruppe zu erreichen. Doch das ist schwieriger als gedacht.
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: Justizministerium präsentiert Zwischenerfolge der Hate-Speech-Taskforce
: Justizministerium präsentiert Zwischenerfolge der Hate-Speech-Taskforce Das Bundesjustizministerium präsentierte gestern in Berlin eine Zwischenbilanz der Taskforce zu Hate-Speech. Wenn jugendschutz.net Meldungen über strafbare Inhalte an Plattformen schickt, werden die sogar bearbeitet und gelöscht. Ungeklärt ist leider bisher, ob auch der Rechtsweg verfolgt wird.
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: Interviews mit Juncker: YouTube übte massiven Druck auf Video-Bloggerin aus
Laetitia Birbes in ihrem Gespräch mit Jean-Claude Juncker. Screenshot <a href="https://www.youtube.com/watch?v=EiqiuBSxr9c">YouTube</a> : Interviews mit Juncker: YouTube übte massiven Druck auf Video-Bloggerin aus Letzte Woche stellte sich der EU-Kommissionspräsident den Fragen dreier junger Europäer. Unter anderem YouTube organisierte die Begegnung und hatte den Video-Bloggern zugesichert, freie Fragen stellen zu können. Nun kam heraus: Das Unternehmen wollte kritische Stimmen unterbinden.
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: Verpixelung macht unsichtbar – oder doch nicht?
Foto: Wer erkennt den Politiker? <a href="https://www.flickr.com/photos/95213174@N08/14132312700/">Metropolico.org </a> <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">[CC BY-SA 2.0]</a> : Verpixelung macht unsichtbar – oder doch nicht? Zum Schutz von privaten Informationen und Identitäten werden Kennzeichen und Gesichter auf Bilder und in Videos unkenntlich gemacht. Für das menschliche Auge reichen diese Methoden aus, doch künstliche Intelligenz kann Menschen und Objekte auf diesen Fotos weiterhin identifizieren.
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: YouTube verweigert Download-Option für Creative-Commons-Videos
Youtube will die Weiternutzung von Creative Commons Videos nicht vereinfachen. Foto: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC-BY 2.0</a> <a href="https://www.flickr.com/photos/karljonsson/488412425/sizes/o/">jonsson</a> : YouTube verweigert Download-Option für Creative-Commons-Videos YouTube erlaubt die Lizenzierung von Videos unter einer Creative-Commons-Lizenz, die Weiternutzung der Videos möglichst einfach machen soll. Eine Download-Option für solche Videos fehlt jedoch und daran dürfte sich anscheinend so schnell auch nichts ändern.
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: Türkei blockiert Twitter, Facebook und Youtube nach Terroranschlag
Beliebtes Streetart-Motiv, das bei den Gezi-Protesten in der Türkei auftauchte. Foto: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC-BY 2.0</a> <a href="https://www.flickr.com/photos/igb/9303779433/sizes/o/"> igb</a> : Türkei blockiert Twitter, Facebook und Youtube nach Terroranschlag Nach dem Anschlag auf den Atatürk-Flughafen hat die Regierung eine Nachrichtensperre verhängt. Sie betrifft unter anderem soziale Netzwerke, die landesweit blockiert werden.
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: Hatespeech-Verabredung zwischen EU-Kommission und Internetfirmen: NGOs kritisieren Willkür
<a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/" >CC BY 2.0</a> by <a href="https://www.flickr.com/photos/zeevveez/7186553884/" >zeevveez</a> : Hatespeech-Verabredung zwischen EU-Kommission und Internetfirmen: NGOs kritisieren Willkür EU-Kommission und Onlineplattformen feiern sich für freiwillige Maßnahmen gegen Hatespeech, aus der Zivilgesellschaft kommt Widerspruch: Privatisierung von Zensur, schwammige Kriterien, mangelnde Qualitätskontrolle. Aus Protest gegen den Enstehungsprozess beenden NGOs ihre Mitwirkung am EU-Internetforum.
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: Ecuadors Regierung arbeitete mit Providern zusammen, um Internetinhalte zu sperren. Und (fast) niemand merkts.
<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0">CC BY-SA 2.0</a> via <a href="https://www.flickr.com/photos/doctorow/16182961310/sizes/l">Gruntzooki (Flickr)</a> : Ecuadors Regierung arbeitete mit Providern zusammen, um Internetinhalte zu sperren. Und (fast) niemand merkts. Im Freedom-on-the-Net-Bericht von Freedom House 2014 ist Ecuador in Sachen Netzzensur als „teilweise frei“ aufgeführt, Sperren von Social-Media-Plattformen wie YouTube gebe es gemeinhin nicht. Das stimmt nicht, denn 2014 gab es mindestens einen Fall, in dem die ecuadorianische Regierung zusammen mit der ecuadorianischen Internetprovider-Vereinigung (AEPROVI) den Zugriff auf Google- und YouTube-Seiten sperrte. Das geht aus Dokumenten hervor, die wir in journalistischer Zusammenarbeit mit Associated Press Whistleblowing und seiner ecuadorianischen Whistleblowing-Plattform Ecuador Transparente veröffentlichen.
Am 28. März 2014 meldeten sich mehrere Kunden bei ihrem Kommunikationsanbieter Telefonica, da sie keinen Zugriff mehr auf Google- und YouTube-Seiten hatten. Die Telefonica-Mitarbeiter konnten das Problem verifizieren und fanden dann heraus, dass die Seiten von AEPROVI-Mitarbeitern auf Anfrage der Regierung blockiert wurden. Anschließend wurden die Seiten wieder freigegeben, dem Problembericht zufolge muss die Sperrung etwa eine halbe Stunde gedauert haben.
Doch was war vorgefallen? Kurz zuvor wurde bekannt, dass der Twitter-Account des ecuadorianischen Präsidenten Rafael Correa gehackt wurde. Der Hack wird AnonymousEcuador zugeordnet, die zur gleichen Zeit auch mehrere private Mails vom Rommy Vallejo veröffentlichten. Vallejo ist Chef des ecuadorianischen Geheimdienstes SENAIN. Die Mails wurden auf der zu Google gehörigen Plattform blogspot.ca veröffentlicht.
Dass AEPROVI so eng mit der Regierung zusammenarbeitet, stellt ein massives Problem dar, denn laut einer Selbstbeschreibung gehören 29 Firmen zu AEPROVI, die zusammen 95 Prozent der gesamten Internetkunden in Ecuador halten. Damit können für Großteile der Bevölkerung ohne jegliche richterliche Prüfung oder ähnliche Schutzmechanismen Seiten nach Willen der Regierung unzugänglich gemacht werden. Seit 2015 hat die Regierung mit Artikel 8 des Telekommunikationsgesetzes auch offiziell die Möglichkeit, in Zeiten des Notstands die Kontrolle über Telekommunikationsdienste zu übernehmen. Notstand ist hier ein breiter Begriff. Dazu gehören bewaffnete Konflikte ebenso wie „nationale, regionale oder lokale Notfälle“. Missbrauch ist Tor und Tür geöffnet, weiter bestärkt dadurch, dass die Telekommunikationsregulierungsbehörde Arcotel dem Ministerium für Telekommunikation zugehörig ist und ihre Vorsitzenden direkt durch den Präsidenten ernannt werden.
Die mit den heute veröffentlichten Dokumenten bekannt gewordene Sperrung ist nur eine. Es ist offen, wie oft die Regierung sonst versucht hat, den Zugang zu Internetinhalten zu sperren, abgesehen von der häufiger vorkommenden Sperrung persönlicher Twitter-Accounts, YouTube-Channels und ähnlichem. Diese laufen jedoch nicht komplett im Verborgenen ab – in der Regel werden Copyright-Verstöße vorgeschrieben, um sich unliebsamer Öffentlichkeit zu entledigen.
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: Türkei: YouTube-Sperre verstößt gegen Menschenrechte
Der Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (Foto: <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:European_Court_of_Human_Rights.jpg"> CherryX</a> / < a href="http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/legalcode" > CC-by-sa 3.0) : Türkei: YouTube-Sperre verstößt gegen Menschenrechte Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat gestern die jahrelange Sperrung von YouTube durch türkische Behörden für rechtswidrig erklärt. Die drei Beschwerdeführer sind skeptisch, ob das Urteil etwas an der prekären Lage der Presse- und Meinungsfreiheit in der Türkei ändert.
Von Mai 2008 bis Oktober 2010 war in der Türkei der Zugang zu YouTube vollständig gesperrt. Grund hierfür waren zehn Videos, die nach Ansicht der Regierung das Andenken an den Staatsgründer Mustafa Kemal Atatürk verletzten. Die Beschwerdeführer, drei Juraprofessoren, zogen dagegen erfolglos vor türkische Gerichte und schließlich zur höchsten europäischen Instanz – dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof.
Die Richter*innen sehen in der Sperrung eine Verletzung der Meinungsfreiheit, wie sie in Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention niedergeschrieben ist (Urteil auf Französisch, Pressemitteilung auf Englisch). Die Kläger hätten glaubwürdig nachweisen können, dass ihr Recht auf Informationsfreiheit durch die jahrelange Sperrung verletzt worden sei. Bei der Videoplattform handele es sich um eine wichtige Informationsquelle für politische und soziale Themen, die in den herkömmlichen Medien nicht vorkommen würden.
Die Blockade von Webseiten gehört in der Türkei zur Tagesordnung, so ist auch die pessimistische Reaktion der Beschwerdeführer zu erklären. Sie sehen das Urteil als einen wichtigen Meilenstein in ihrem Kampf gegen Internetzensur und für Meinungsfreiheit an, hätten sich aber eine deutliche Kritik seitens der Richter am türkischen Gesetz Nr. 5651 gewünscht, sagten sie gegenüber dem Internet Policy Review. Das berüchtigte Gesetz legalisiert erstmals die Sperrung kompletter Websites und wird von Bürgerrechtler*innen kritisiert (Interview dazu bei uns).
In kaum einem demokratischen Land der Welt steht die Presse- und Meinungsfreiheit so auf dem Spiel wie in der Türkei. So wurden zwei Redakteure der erst vor zwei Wochen durch Reporter ohne Grenzen als „Medium des Jahres“ ausgezeichneten Tageszeitung Cumhuriyet aufgrund des Vorwurfs der Spionage und des Geheimnisverrats verhaftet. Bei Telepolis fasst Gerrit Wustmann diese und andere Verhaftungen und Anklagen der letzten Wochen zusammen.
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: Stärkung von Fair Use auf YouTube: Google garantiert Gerichtskosten ausgewählter Videos
: Stärkung von Fair Use auf YouTube: Google garantiert Gerichtskosten ausgewählter Videos Google verkündete heute via Blog die Einführung einer „Fair Use Protection“ auf YouTube (meine Übersetzung):
YouTube wird ab sofort einige der besten Beispiele für Fair Use auf Youtube beschützen, indem es diese vor Gericht verteidigen wird, sofern erforderlich. Wir bieten rechtliche Unterstützung ausgewählten Videos an, die zwar unserer Meinung nach klare Fälle von Fair Use darstellen, aber Gegenstand von DMCA-Abmahnungen wurden. Mit Zustimmung der Videomacher werden wir die Videos weiterhin auf YouTube in den USA zugänglich machen, sie im YouTube Copyright Center als gute Beispiele von Fair Use anführen und die jegliche Gerichtskosten im Klagsfall übernehmen.
Scheinbar ist Google durch das Urteil im Google-Books-Prozess auf den (Fair-Use-)Geschmack gekommen. Während in Europa kreative Remixes und Mashups quasi immer mit dem Urheberrecht kollidieren, erlaubt die flexiblere Fair-Use-Klausel des US-Copyrights unter bestimmten Voraussetzungen eine Veröffentlichung derartiger Werke auch ohne aufwändige – wenn nicht überhaupt unmögliche Rechteklärung. Bislang zeigte sich Google auf Youtube aber keineswegs Fair-Use-freundlich – eher im Gegenteil.
In einem schrillen Video der „YouTube Copyright School“, das mehrfache Urheberrechtsverletzer aufklären sollte, erwähnte Google Fair Use zwar, empfahl aber sich lieber nicht darauf zu verlassen und stattdessen besser einen Urheberrechtsanwalt zu kontaktieren (siehe auch Screenshot) oder gleich „original content“ hochzuladen. Als ob Remixkreativität, die unter Fair Use fällt, nicht ebenfalls „original“ wäre.
Das aktuelle Aufklärungsvideo ist zwar auch wieder schrill geraten, Fair Use kommt jedoch viel besser weg und wird nicht nur erwähnt, sondern ausführlicher erklärt (ab Minute 4:00):
Im YouTube Copyright Center ist der „Fair Use Protection“ ein eigener Abschnitt gewidmet. Dort wird aber noch einmal betont, dass nur eine sehr kleine Auswahl in den Genuss des kostenlosen Rechtsbeistands kommt – und zwar nach dem Motto „rufen Sie nicht an, wir rufen Sie an“:
Please don’t contact us asking to protect your video; we’ll find you if we’re able to offer you this protection.
Während die Beispielvideos außerhalb der USA nicht bzw. nur via US-VPN abgespielt werden können, werden am Ende noch einige weitere Fälle von Fair Use auf YouTube angeführt, die teilweise auch in Europa verfügbar sind, wie z.B. der „Buffy vs. Edward: Twilight Remix“.
Auch wenn die Zahl der Videos unter „Fair Use Protection“ gering ist, von Bedeutung ist Googles Initiative und der damit verbundene Kurswechsel hin zu offensiver Verteidigung von Fair Use auch auf YouTube allemal. Dass die Videos nur in den USA zugänglich sind verdeutlicht und vertieft gleichzeitig den Graben, der Europa und USA in Sachen digitales Urheberrecht trennt. Im Ergebnis führt ein fehlendes Pendant zu Fair Use in Europa, z.B. in Form eines Recht auf Remix, vor allem zu weniger Remixkultur, schlechterem Zugang zu nicht-englischsprachigen Büchern und ganz allgemein geringerer Innovationsoffenheit.
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: mb21 vergibt Preise für herausragende Kinder- und Jugendmedienproduktionen
: mb21 vergibt Preise für herausragende Kinder- und Jugendmedienproduktionen mb21 ist der deutsche Multimedia-Preis für Kinder und Jugendliche. Bereits zum 17. Mal zeichnet er Medienproduktionen von jungen Menschen bis 25 Jahre aus. Dabei gibt er einen breiten Überblick über jugendliches Medienhandeln, deren Talente in der Nutzung von (Web-)Technologie und den Themen, die Kinder und Jugendliche im jeweiligen Jahr beschäftigen. Ein Stöbern im Archiv lohnt also, im Folgenden die Highlights aus netzpolitischer Perspektive im Jahr 2015:
Neulandeuphonie
Neulandeuphonie ist eine Installation, die auf allen angeschlossenen Rechnern auf Websites negative Begriffe durch positiv konnotierte Begriffe ersetzt. Außerdem werden sämtliche Bilder durch Katzenfotos ausgetauscht.
Durch diese „künstlerische Verdichtung“, wie die jungen Entwickler bei der Preisvergabe betonten, möchten sie auf staatliche Zensur aufmerksam machen. Das Projekt wurde bei Jugend hackt entwickelt, der Code liegt bei github.
The Touch Technology
Juan Pablo Garcia Sossa möchte mit seiner Arbeit Kritik an der oberflächlichen „Selfie-Kultur“ üben. Wer sich lediglich vor der Kamera positioniert, wird nur sehr verpixelt dargestellt. Erst das gemeinsame, bewußte in Szene setzen mit hohem Körperkontakt führt zu einem scharfen Photo. Damit gibt der junge Künstler eine neue Dimension und Achtsamkeit in das schnelllebige Darstellen vor der Kamera. Und erhielt den Sonderpreis Medienkunst bei mb21 für seine Arbeit.
Die Laudatio:
Streets of Berlin
Omid Mirnour möchte mit seinem YouTube-Channel „Streets of Berlin“ Menschen, die sonst keine Stimme in der Gesellschaft haben, Aufmerksamkeit verschaffen. Dabei begegnet er Menschen auf der Straße auf Augenhöhe und gibt den Zuschauern damit tiefe Einblicke in Persönlichkeiten und Geschichten, die sonst nur erahnt werden können. „Streets of Berlin“ ist eines dieser Netzprojekte, die einem verdeutlichen, wofür Engagement für ein weiter freies Netz sich lohnt: Offenheit, Kreativität, Engagement.
Unser erstes „WRO – World Robot Olympiad“-Abenteuer
Auch Kinder zeigen beim Wettbewerb schon Engagement für große Themen – der 10-Jährige Marcel und der 9‑Jährige Fynn bauten mit Lego-Mindstorms das Weltkulturerbe des Zeche-Zollvereins nach, „weil das geschützt werden muss […], und nur wenn man etwas kennt, spendet man auch“, so Fynn. Das ganze Gebäude ist natürlich an den richtigen Stellen bewegt, sehr detailliert und liebevoll umgesetzt und hat sowohl wegen des großen Engagements zum Thema als auch der Kreativität die Jury von mb21 überzeugt: ein wunderbares Beispiel, wie früh über lebensweltbezogene Themen (aus der Region) Technikbegeisterung entstehen (und gefördert) werden kann.
Im Archiv gibt es zahlreiche weitere spannende Projekte aus diesem und den letzten Jahren. Auch ein Besuch des rahmenden Kinder- und Jugend-Medienfestivals mit fast 4.000 Besuchern und Kinder- und Jugendangeboten in neun Stockwerken der Technischen Sammlungen lohnt sich – im November 2016 wieder.
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: „Meldestelle für Internetinhalte“ soll nun doch für alle Kriminalitätsphänomene bei Europol zuständig sein
Symbolbild von Europol für die neue "Meldestelle für Internetinhalte". : „Meldestelle für Internetinhalte“ soll nun doch für alle Kriminalitätsphänomene bei Europol zuständig sein Die bei der Polizeiagentur Europol in Den Haag angesiedelte „Meldestelle für Internetinhalte“ könnte laut dem Bundesinnenministerium bald auf weitere Verantwortungsbereiche ausgeweitet werden. Entsprechende Diskussionen werden derzeit anlässlich der Diskussionen um eine neue Europol-Verordnung geführt. Die Bundesregierung trägt eine solche Erweiterung nach eigenem Bekunden mit. Dann wäre die Abteilung für sämtliche Kriminalitätsphänomene innerhalb des Europol-Mandatsbereichs zuständig.
Die neue „Meldestelle“ zur Dokumentation, Analyse und Entfernung unliebsamer Internetinhalte geht auf einen Vorstoß des EU-Anti-Terror-Koordinators Gilles de Kerchove vom Januar diesen Jahres zurück. Damals hieß es, dass lediglich terroristische Postings behandelt werden sollten. Im April hatten die EU-Innenminister den entsprechenden Vorschlag beschlossen. Währenddessen sickerte durch, dass auch Internetauftritte von FluchthelferInnen aufgespürt und entfernt werden sollen.
Fehlende Rechtsgrundlagen
Kaum zwei Monate später ging die Einheit bei Europol in einer Pilotphase in Betrieb, ab Januar 2016 ist die volle Einsatzbereitschaft geplant. Derzeit arbeiten bei der „Meldestelle“ neun Polizeiangehörige aus den Mitgliedstaaten. In den nächsten drei Monaten sollen drei weitere hinzukommen. Drei zusätzliche Planstellen werden zur „Zerschlagung von Schleppernetzen“ und Ermittlung von entsprechenden Internetinhalten eingerichtet.
Die „Meldestelle für Internetinhalte“ gehört nicht zur Abteilung für Cyberkriminalität bei Europol, sondern ist der Abteilung „Operationen“ untergeordnet. Jedoch fehlt ihr eine Rechtsgrundlage, was nun im Trilog zur Europol-Verordnung zwischen Rat, Kommission und EU-Parlament nachgeholt werden soll. Europol will zukünftig als „Europäisches Zentrum zur Terrorismusbekämpfung“ (ECTC) fungieren, in dem mehrere Datenbanken und Abteilungen zusammengefasst werden. Die „Meldestelle“ soll nach derzeitigen Plänen als eines von fünf Projekten dem ECTC untergeordnet werden. Auch dies ist allerdings noch nicht rechtlich geregelt.
Zu den strittigen Fragen der neuen Verordnung gehört auch die Möglichkeit, Personendaten „mit dem Privatsektor“ auszutauschen. Gemeint sind die Internetdienstleister Twitter, Google Drive, Facebook und Youtube, die von Europol zur Löschung bestimmter Postings aufgefordert werden. Schon jetzt ist Europol „Partnerschaften“ mit Internetunternehmen eingegangen. Die Polizeiagentur soll nun „technische Wege“ finden, diese Kooperation auszubauen.
Technische Werkzeuge aus dem Bereich der Kinderpornografie
Europol führt ein Register mit den inkriminierten Internetinhalten, die von den Polizeidienststellen aus den Mitgliedstaaten befüllt wird. So kann festgestellt werden, ob ein bestimmtes Posting oder ein Video bereits von einer anderen Polizei gemeldet wurde. Europol nutzt dafür Software zur automatisierten Analyse von Bild- und Videodaten, wie sie zuvor im Bereich der Kinderpornografie eingesetzt wurde. Eine andere Software kann nach Audiodaten suchen, angeblich ist sogar die Suche nach gleichen Videoinhalten in unterschiedlichen Sprachen möglich.
In der Datensammlung wird auch vermerkt, wenn ein Inhalt zwar anstößig ist, aus Gründen der heimlichen Beobachtung aber online bleiben soll. So wird verhindert, dass eine Webseite, die von Geheimdienste und Polizeibehörden einzelner Mitgliedstaaten zur Informationssammlung gebraucht wird, auf Initiative eines anderen Mitgliedstaates gelöscht wird.
Abgeordnete bleiben im Unklaren
Eine parlamentarische Kontrolle war bislang kaum möglich. Anfragen von EU-Abgeordneten bei der Kommission werden oft erst lange nach der vorgeschriebenen Frist von drei Monaten beantwortet. Im Falle der der Einrichtung der „Meldestelle“ liegen entsprechende Angaben also stets hinter der hektischen Ausweitung ihrer Kompetenzen zurück.
Auch das Bundesinnenministerium hatte stets erklärt, keine konkreten „Maßnahmen und Methoden“ der „Meldestelle“ zu kennen. Von einer „Ermittlung von Internetinhalten, mit denen Schlepper Migranten und Flüchtlinge anlocken“ will die Bundesregierung erst erfahren haben, nachdem diese längst beschlossen worden ist.
Glaubwürdig ist das nicht, denn im derzeitigen Trilog sind die ReferentInnen des Bundesinnenministeriums bestens über Ziele und Tätigkeiten der „Meldestelle“ informiert. Das Bundeskriminalamt nimmt seit April an entsprechenden Treffen teil.
BKA-Projekt als Vorläufer
Unklar ist, wie sich die Europol-Aktivitäten vom ebenfalls auf EU-Ebene angesiedelten Radicalisation Awareness Network (RAN) abgrenzen. Das von der Europäischen Kommission gestartete „Netzwerk aus Praktikern und lokalen Akteuren“ dient der „Bekämpfung von gewaltbereiter Radikalisierung“. Eine der acht Arbeitsgruppen trägt den Namen „RAN @“ und befasst sich mit „Internet und sozialen Medien“. Ziel der Gruppe war der Ausbau von Beziehungen zu den großen Internetdienstleistern und die Einrichtung eines gemeinsamen „Forums“.
Dieses „Forum“ wird nun Realität, allerdings nicht wie vorgesehen als Netzwerk zur Prävention von „Radikalisierung“, sondern unter der Ägide europäischer Polizeibehörden zur leichteren Durchsetzung von Zwangsmaßnahmen gegenüber Youtube & Co.
Die „Meldestelle für Internetinhalte“ baut auf früheren Projekten wie dem vom BKA initiierten „Check the Web“ (CtW) bei Europol auf. Zunächst als Projektdatei geführt, wurde CtW 2009 in eine „Arbeitsdatei für Analysezwecke“ und später in einen „Auswerteschwerpunkt“ umgewandelt. Das Projekt sammelt „Webseiten und Verlautbarungen von Organisationen und Personen aus dem Phänomenbereich des Islamistischen Terrorismus“.
Inhalte stammen aus „Internetbeobachtung“ von Europol. Vermutlich sind hierfür „Internetauswertegruppen“ zuständig, über deren Zusammensetzung und technischen Fähigkeiten weder die Bundesregierung noch die Kommission Auskunft geben wollen. Das BKA leitet bei Europol eine „Internetauswertungskoordinierungsgruppe“, deren Arbeit ebenfalls geheim bleiben soll.
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: Automatisiertes „Erkennen von Propaganda“: Meldestelle für Internetinhalte bei Europol soll weiter wachsen
Illustration des inzwischen beendeten EU-Forschungsprojekts „Gemeinschaftliche Information, Beschaffung, Verarbeitung, Verwertung und Meldung“ von Informationen aus Sozialen Medien" (CAPER). : Automatisiertes „Erkennen von Propaganda“: Meldestelle für Internetinhalte bei Europol soll weiter wachsen Die EU-Mitgliedstaaten sollen noch mehr Geld und Personal für die Entwicklung der Meldestelle für Internetinhalte („EU Internet Referral Unit“, EU-IRU) aufbringen. So schildert es der EU-Anti-Terror-Koordinator Gilles de Kerchove in einem Strategiepapier, das die britische Bürgerrechtsorganisation Statewatch heute veröffentlichte.
Die luxemburgische Ratspräsidentschaft wird aufgefordert, der Meldestelle einen Platz in der gegenwärtig diskutierten Neuauflage der Europol-Verordnung einzuräumen. Dies beträfe vor allem den Austausch von Personendaten „mit dem Privatsektor“. Schon jetzt ist Europol „Partnerschaften“ mit nicht näher genannten Internetunternehmen eingegangen. Die Polizeiagentur soll nun „technische Wege“ finden, diese Kooperation auszubauen.
Der Aufwuchs soll so schnell wie möglich stattfinden. Ab Januar 2016 ist dann die volle Einsatzbereitschaft geplant. Für den Anfang erhielt die Meldestelle ein Sonderbudget von 99.000 Euro. Laut Kerchove hinkt nun die Planung, weil das Europol-Budget für 2016 noch nicht beschlossen ist. Auch seien die kurzfristig aus den Mitgliedstaaten abgeordneten „Experten“ zunächst nur für das laufende Jahr zugesagt.
Aufforderung zur Löschung zu 90% erfolgreich
Die „Meldestelle“ verfolgt in ihrer Pilotphase zunächst zwei Ziele: Zum einen können die Polizeibehörden der Mitgliedstaaten (vor allem visuelle) Internetpostings melden, deren Entfernung Europol dann bei den großen Providern Twitter, Google Drive, Facebook und Youtube verlangt. Zum anderen führt Europol ein Register, mit dem jede einzelne Meldung abgeglichen wird. So können Polizeidienststellen erfahren, ob gegen bestimmte Webseiten bereits Maßnahmen ergriffen wurden oder ob der fragliche Content auch auf anderen Internetplattformen festgestellt wurde. Die Meldestelle benutzt dafür automatisierte Verfahren zur Bilderkennung, wie sie bislang zum Aufspüren von Kinderpornografie zum Einsatz kamen. Inhalte werden auch auf die Vertonung mit verschiedenen Sprachen gescannt.
Die bei der Polizeiagentur Europol geführte Abteilung ist gerade einmal drei Monate alt, auch ihre Gründung wurde erst im Frühjahr beschlossen. Zu den maßgeblichen Initiatoren gehören Großbritannien und die Niederlande, die selbst über ähnliche Einrichtungen verfügen. Derzeit arbeiten bei der Meldestelle neun Polizeiangehörige aus den Mitgliedstaaten. In den nächsten drei Monaten sollen drei weitere hinzukommen.
Seit dem 1. Juli hat die Meldestelle laut dem Kerchove-Papier bereits 500 inkriminierte Seiten an die Internetdienstleister gemeldet. In mehr als 90 % seien diese der Aufforderung zur Löschung des „markierten Inhalts“ nachgekommen. Die Meldestelle habe außerdem bei Ermittlungen zu „kürzlich erfolgten Terroranschlägen“ geholfen. Um welche es sich dabei handelte, erklärt Kerchove nicht.
Überwachung einer „Begünstigung illegaler Einwanderung“ bereits begonnen
Die Meldestelle für Internetinhalte gehört nicht zur Abteilung für Cyberkriminalität bei Europol, sondern ist der Abteilung zur Terrorismusbekämpfung untergeordnet. Erst kurz vor der Inbetriebnahme wurden aber Pläne bekannt, dass die Einrichtung auch zur Löschung von Inhalten genutzt werden soll, mit denen Netzwerke von FluchthelferInnen die Migration in die Europäische Union erleichtern.
Zunächst war von Postings die Rede, die Geflüchtete und MigrantInnen „anlocken“ würden („removal of internet content used by traffickers to attract migrants and refugees“). Im jetzt öffentlich gewordenen Papier des Anti-Terror-Koordinators wird der Begriff „Begünstigung illegaler Einwanderung“ genutzt.
Das Bundesinnenministerium hatte zuletzt im August erklärt, keine konkreten „Maßnahmen und Methoden“ zur „Ermittlung von Internetinhalten, mit denen Schlepper Migranten und Flüchtlinge anlocken“, zu kennen. Der Staatssekretärin Emily Haber war demnach lediglich bekannt, dass eine Erweiterung „auf den Bereich Schleusungskriminalität“ geplant sei. Das ist kaum glaubhaft, denn das Bundeskriminalamt (BKA) gehört zu den Gründungsmitgliedern der Meldestelle. Laut Kerchove werden dort schon jetzt rund um die Uhr („7/7“) entsprechende Soziale Netzwerke analysiert.
Vermutlich soll die EU-Grenzagentur Frontex eine wichtige Rolle in der Zusammenarbeit gegen „illegale Migration“ spielen. Kerchove dringt darauf, dass Europol und Frontex ein Abkommen zum Tausch von Personendaten schließen. Geplant ist aber auch, Staaten außerhalb der Europäischen Union anzubinden. Hierzu gehören die potentiellen EU-Beitrittskandidaten des Balkans. Demnächst soll Europol deshalb Workshops in den Ländern durchführen.
Welche „Internetauswertungsgruppen“ schließen sich in „Internetauswertungskoordinierungsgruppe“ zusammen?
Laut Kerchove nimmt die Meldestelle an drei Sicherheitsforschungsprojekten des EU-Programms „Horizon 2020“ teil. Diese sollten dazu dienen, die Auswertung offener Quellen und das „Erkennen von Propaganda“ („propaganda detection“) im Internet zu automatisieren. Um welche Projekte es sich dabei handelt, bleibt offen.
In einem der unveröffentlichten Europol-Aktionspläne für das Jahr 2015 ist die Einrichtung einer „Internetauswertungskoordinierungsgruppe“ angekündigt. Außerdem sind bei Europol „Maßnahmen gegen inkriminierte Kommunikationsplattformen“ vorgesehen. Beide Arbeitsgruppen werden vom BKA geleitet. Allerdings ist unbekannt, welche Verfahren erprobt, erforscht oder entwickelt werden. Auch ist nicht berichtet, inwiefern diese aus dem Programm „Horizon 2020“ finanziert werden.
Bereits beschrieben ist jedoch, dass das BKA an einem anderen EU-Projekt als Beobachter teilnahm, das die „Gemeinschaftliche Information, Beschaffung, Verarbeitung, Verwertung und Meldung“ von Informationen aus Sozialen Medien besorgte. Geforscht wurde an Methoden, Informationen von „Open Source Intelligence“ per Data Mining mit „Close Source Intelligence“ (etwa Informationen aus Polizeidatenbanken) abzugleichen.
Die EU-Abgeordnete Cornelia Ernst hatte sich vor fast drei Monaten erkundigt, welche „Internetauswertungsgruppen“ welcher Behörden aus Deutschland, Spanien, Norwegen, der Schweiz und von Europol an der „Internetauswertungskoordinierungsgruppe“ bei Europol beteiligt sind und welches Ziel überhaupt verfolgt wird. Nun hat die Kommission geantwortet und hält alle weiteren Details dazu geheim. Auch welche Polizeidienststellen an dem Projekt „Maßnahmen gegen inkriminierte Kommunikationsplattformen“ beteiligt sind, behält die Kommission für sich. Bekannt ist lediglich, dass außer dem BKA Behörden aus Griechenland, Spanien sowie Europol mitarbeiten.