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  • : „Meldestelle für Internetinhalte“ bei Europol: 95 Prozent beanstandeter Postings werden angeblich „rasch entfernt“
    Die Europol-Einheit zur Entfernung von Internetinhalten untersteht dem spanischen Oberst der Guardia Civil Manuel Navarrete.
    Die Europol-Einheit zur Entfernung von Internetinhalten untersteht dem spanischen Oberst der Guardia Civil Manuel Navarrete.
    „Meldestelle für Internetinhalte“ bei Europol: 95 Prozent beanstandeter Postings werden angeblich „rasch entfernt“

    Die Neue Zürcher Zeitung hat der Polizeiagentur Europol ein paar Details zur neuen „Internet-Meldestelle“ entlockt. Diese „EU Internet Referral Unit“ (EU-IRU) ist im Eiltempo bei der EU-Polizeiagentur errichtet worden und seit fünf Wochen in Betrieb. Ziel ist die Entfernung „illegaler extremistisch-terroristischer Internetinhalte“. Europol nimmt entsprechende Hinweise aus den Mitgliedstaaten entgegen und überprüft, ob hierzu bereits Erkenntnisse oder Einträge vorhanden sind.

    Sofern es sich um ein bislang unbekanntes Posting handelt, speichert Europol dies in ihren Datenbanken. Anbieter wie Facebook, Google oder Microsoft werden zur Löschung der Inhalte aufgefordert. Allerdings nur dann, wenn der jeweils anliefernde Mitgliedstaat dies beantragt. Denn mitunter werden die Webseiten oder Sozialen Netzwerke von den Polizeien und Geheimdiensten auch genutzt, um unbeobachtet Informationen zu sammeln. Eine Abschaltung könnte diese „Open Source Intelligence“ gefährden.

    Bis Ende Mai 2015 sollten alle EU-Mitgliedstaaten jene polizeilichen Stellen benennen, die an die neue Europol-Einheit angeschlossen werden. Für Deutschland ist dies die Staatsschutzabteilung des Bundeskriminalamtes (BKA).

    Europol will Werkzeuge zum Aufspüren „extremistisch-terroristischer Internetinhalte“

    Die Schweizer Tageszeitung zitiert einen „Europol-Experten“, der davon ausgeht, dass 95 Prozent der beanstandeten Inhalte „rasch entfernt werden“. Zukünftig soll Europol selbst nach anstößigen Inhalten suchen. Zum Ende der einjährigen Pilotphase soll die Zahl der MitarbeiterInnen von 15 bislang auf 25 erhöht werden. Bis dahin untersucht Europol, welche Werkzeuge zum automatisierten Aufspüren „extremistisch-terroristischer Internetinhalte“ beschafft oder entwickelt werden sollen. Möglich wäre beispielsweise der vermehrte Einsatz von Gesichtserkennung, um Fotos oder Videos von Verdächtigen und Beschuldigten im Netz aufzuspüren. Europol hat sich hierzu bereits beim BKA nach dort genutzten Anwendungen erkundigt.

    Das BKA nimmt als Beobachter an dem EU-Forschungsprojekt zur „Information, Beschaffung, Verarbeitung, Verwertung und Meldung“ von Informationen aus Sozialen Medien teil. Auch die spanische Guardia Civil, die italienische und die israelische Polizei sind mit dabei. Ziel ist, Informationen von Diensten wie Twitter mit sogenannter „Close Source Intelligence“ zu verbinden.

    Auch die neue „Meldestelle für Internetinhalte“ untersteht mit dem Spanier Manuel Navarrete einem früheren hohen Beamten der Guardia Civil. Der Oberst blickt auf eine über 40-jährige Karriere zurück, zu seinen Aufgabenbereichen gehörten vor allem Ermittlungen und Repressalien gegenüber der baskischen Unabhängigkeitsbewegung.

    Nach der Neustrukturierung von Europol in die drei Bereiche „Terrorismus“, „Organisierte Kriminalität“ und „Cyberkriminalität“ ist Navarrete Chef der Anti-Terror-Abteilung der Polizeiagentur geworden. Sein Stab ist damit auch für Finanzermittlungen zuständig und arbeitet hierfür eng mit US-Behörden zusammen. Im Februar hatte Navarrete ein Abkommen unter Dach und Fach gebracht, wonach die Polizei, der Zoll und die Einwanderungsbehörden aus den USA auf Teile von Europols Informationssystemen zugreifen können.

    Internetinhalte ermitteln, „mit denen Schlepper Migranten und Flüchtlinge anlocken“

    Gemeint sind Datenbanken zu „ausländischen Kämpfern“ und zur kommerziellen Fluchthilfe über das Mittelmeer. Damit betrifft die EU-US-Zusammenarbeit exakt jene Bereiche, für die auch die „Meldestelle für Internetinhalte“ zuständig sein soll. Denn wie die EU-Kommission und das Bundesinnenministerium bestätigen, sollen zukünftig auch Internetauftritte zur Fluchthilfe offline genommen werden. So war es im April auf einem Sondergipfel des Europäischen Rates beschlossen, aber noch nicht umgesetzt worden.

    Laut dem Bundesinnenministerium sei die Ausweitung auf „Schleusungskriminalität“ noch nicht Gegenstand von Arbeitstreffen bei Europol gewesen (Stand: Ende Juli). Allerdings erhält die Polizeiagentur weitere Haushaltsmittel in Höhe von 99.000 Euro zur Einrichtung von drei zusätzlichen Planstellen. Diese sollten Internetinhalte ermitteln, „mit denen Schlepper Migranten und Flüchtlinge anlocken“ und „Anträge“ zur Entfernung dieser Inhalte aus dem Netz stellen. Ziel sei die „Zerschlagung von Schleppernetzen“.

    13. August 2015 17
  • : „Terroristische Internetinhalte“, Verschlüsselung, Flüchtlinge: Aufgaben des geplanten „Forums der Internetdienstleister“
    Der EU-Kommissar Avramopoulous reist zu Internetanbietern "nach Kalifornien". Erklärt er Google & Co. die „hiesige Auslegung von Anstand, Sitte und Moral“?
    Der EU-Kommissar Avramopoulous reist zu Internetanbietern "nach Kalifornien". Erklärt er Google & Co. die „hiesige Auslegung von Anstand, Sitte und Moral“?
    „Terroristische Internetinhalte“, Verschlüsselung, Flüchtlinge: Aufgaben des geplanten „Forums der Internetdienstleister“

    Kürzlich hatten wir hier über ein „Forum der Internetdienstleister“ berichtet, an dessen Einrichtung die EU-Kommission derzeit arbeitet. Damit will Dimitris Avramopoulos, der EU-Kommissar für Inneres und Migration, an frühere erfolglose Versuche anknüpfen, Internetdienstleister zur leichteren Kooperation mit Polizeibehörden zu bewegen. In der Sache hatte es bereits mehrere Kontakte mit großen US-Anbietern gegeben, darunter ein informelles Abendessen mit den EU-Innenministern in Brüssel.

    Firmen wie Facebook, Twitter, Youtube oder Google sollen überredet werden, „terroristische Internetinhalte“ noch schneller zu löschen. Hierzu baut die EU-Polizeiagentur Europol seit 1. Juli eine „Meldestelle“ auf. Polizeibehörden aus den EU-Mitgliedstaaten können dort Webseiten oder Postings in Sozialen Medien aus dem „Phänomenbereich Islamismus“ zur Löschung melden. Europol reicht diese Aufforderungen dann an die Provider durch.

    Deutsche „Auslegung von Anstand, Sitte und Moral“

    Hintergrund ist die Annahme, dass Anforderungen zur Löschung mehr Gewicht haben, wenn Europol diese verwaltet. Außerdem würden in Europa und Amerika andere Maßstäbe herrschen. Amerikanische Unternehmen könnten laut dem Bundesinnenministerium bei der Bewertung gewaltverherrlichender Inhalte zu anderen Ergebnissen kommen, „als es nach deutschem Recht oder hiesiger Auslegung von Anstand, Sitte und Moral der Fall wäre“.

    Allerdings ist bekannt, dass die Internetdienstleister gewaltvolle Inhalte (z. B. Enthauptungsvideos) von sich aus schnellstmöglich entfernen. Dies hatte sogar das Bundesinnenministerium zugeben müssen. Wozu also ein „Forum der Internetdienstleister“?

    Nun hat die Kommission auf Nachfrage der EU-Abgeordneten Cornelia Ernst ein paar mehr Details herausgerückt. Das besagte Abendessen wird verschwiegen, jedoch habe es in diesem Jahr bereits „erste Gespräche mit Ministern der Mitgliedstaaten und einigen großen Internetdienstleistern“ gegeben. Angeblich sollen auch „Vertreter der Zivilgesellschaft“ an dem Forum teilnehmen, um welche es sich handeln soll, ist aber unklar.

    Entfernung von Inhalten, die Flüchtlinge „anziehen“

    Das Forum soll nicht nur erörtern, „welche Instrumente zur Bekämpfung terroristischer Propaganda im Internet und in den sozialen Medien eingesetzt werden können“. Wenn eine Zusammenarbeit schon einmal eingefädelt ist, könnte sie aus Sicht der Kommission auch mit „Bedenken der Strafverfolgungsbehörden in Bezug auf neue Verschlüsselungstechniken“ thematisieren. Ziel sei, „Möglichkeiten der praktischen Zusammenarbeit“ mit den Internetdienstleistern zu finden.

    Die „Arbeitsmodalitäten“ für das „Forum der Internetdienstleister“ seien noch nicht festgelegt, allerdings werden wohl regelmäßige Treffen stattfinden. Der EU-Kommissar Avramopoulos hat kürzlich eine Reise „nach Kalifornien“ angekündigt, um das Forum anzuschieben. Eine erste gemeinsame Zusammenkunft könnte dann im Dezember stattfinden.

    Laut dem Bundesinnenministerium soll zunächst „im Gespräch mit den Unternehmen“ geklärt werden, „welche Inhalte diese aus dem Netz zu entfernen bereit sind“. Später könnte der Zweck des Forums dann schrittweise erweitert werden. Europol soll zukünftig auch die Entfernung solcher Postings besorgen, die Migranten und Flüchtlinge „anziehen“ könnten („removal of internet content used by traffickers to attract migrants and refugees“). Zusätzlich zum Budget der „Meldestelle“ erhält die Polizeiagentur hierfür in einem Sofortprogramm weitere 99.000 Euro.

    23. Juli 2015 20
  • : Video-Einbettung keine Urheberrechtsverletzung – aber nur, wenn der Urheber dem Originalvideo zugestimmt hat
    Wegen eines Werbevideos für Wasserfilter hat der Framing-Streit angefangen. Symbolbild <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.en">CC BY-SA 3.0</a> via wikimedia/<a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/File:HydrAid%C2%AE_BioSand_Water_Filter.jpg">TripleQuest</a>
    Video-Einbettung keine Urheberrechtsverletzung – aber nur, wenn der Urheber dem Originalvideo zugestimmt hat

    Am gestrigen Donnerstag hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass ein Webseitenbetreiber keine Urheberrechte verletzt, „wenn er urheberrechtlich geschützte Inhalte, die auf einer anderen Internetseite mit Zustimmung des Rechtsinhabers für alle Internetnutzer zugänglich sind, im Wege des ‚Framing’ in seine eigene Internetseite einbindet.“

    Das heißt im Beispiel: Wir betten auf netzpolitik.org ein Youtube-Video ein, das vom Urheber selbst hochgeladen wurde. Dabei liegt das Video jedoch nicht auf unserem Server, sondern ist nur in dem Artikel verlinkt und in einen Rahmen, den „Frame“ eingebettet. Der Betrachter sieht sich Youtube quasi über unsere Seite an. Wenn das eingebettete Video nun urheberrechtlich geschützt ist, ist die Frage, ob wir in diesem Fall eine Urheberrechtsverletzung begehen würden. Der BGH sagt nein.

    Der aktuell verhandelte Fall bezog sich auf die Klage eines Wasserfilterherstellers. Ein Werbevideo des Herstellers mit dem schönen Titel „Die Realität“, das auf Youtube verfügbar war, wurde auf der Webseite eines Konkurrenzherstellers verlinkt. Die Klägerin wollte das unterbinden und sah eine Urheberrechtsverletzung. Das Einbinden des Videoframes geschah bereits im Sommer 2010, der Fall ging zunächst an das Landgericht in München, dann ans Oberlandesgericht, an den BGH, wurde von dort zur Vorabentscheidung an den Europäischen Gerichtshof gegeben und kehrte nun wieder zum BGH zurück. Der lange Weg liegt daran, dass sich die Vorinstanzen nicht einigen konnten.

    Der EuGH entschied zuletzt im Oktober 2014, dass Framing laut europäischem Urheberrecht keine Urheberrechtsverletzung sei, da es keine „öffentliche Wiedergabe“ darstelle:

    Die Einbettung eines auf einer Website öffentlich zugänglichen geschützten Werkes in eine andere Website mittels eines Links unter Verwendung der Framing-Technik, wie sie im Ausgangsverfahren in Frage steht, allein stellt keine öffentliche Wiedergabe im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft dar, soweit das betreffende Werk weder für ein neues Publikum noch nach einem speziellen technischen Verfahren wiedergegeben wird, das sich von demjenigen der ursprünglichen Wiedergabe unterscheidet.

    Der BGH hat sich dem angeschlossen, beendet ist der Fall damit aber noch nicht. Denn die Klägerin behauptet, das Video nicht selbst ins Netz gestellt oder ihre Erlaubnis dazu gegeben zu haben, was die Rechtslage wiederum ändern könnte. Ob das im aktuellen Fall zutrifft, ist noch nicht geklärt, das muss nun aber das Oberlandesgericht München klären. Das ist ein Problem für alle, die Videoframes einbinden wollen. Sicher sind nur Fälle, in denen die Urheberrechtslage klar gekennzeichnet ist und das Video eindeutig vom Urheber ins Netz gestellt wurde.

    Was der EuGH dazu sagt, wenn der Urheber bestreitet, das Video hochgeladen oder seine Einstimmung dazu gegeben zu haben, wird sich in Kürze in einem ähnlichen Fall zeigen. Vor allem wird dann auch geklärt werden müssen, ob wirklich derjenige, der das Video per Frame einbindet, zur Verantwortung gezogen werden kann oder nicht, wie es naheliegt, ersteinmal derjenige, der das Video ohne Einwilligung veröffentlicht hat.

    10. Juli 2015 3
  • : Frontal 21: Schleichwerbung im Netz. Gekaufte Blogger, manipulierte Kids
    Frontal 21: Schleichwerbung im Netz. Gekaufte Blogger, manipulierte Kids

    Frontal 21 hat gestern über „Schleichwerbung im Netz. Gekaufte Blogger, manipulierte Kids“ berichtet. Das gibts in der Mediathek zu sehen und auf Youtube.

    Immer mehr Großunternehmen machen Schleichwerbung im Internet. Die Industrie bezahlt Blogger oder Videokünstler, die dann in sozialen Netzwerken wie YouTube, Facebook, Twitter oder Instagram versteckte Produkt- oder Markenempfehlungen unterbringen. Das ist das Ergebnis einer Recherche von Frontal21.

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    3. Juni 2015 16
  • : „Dauerhaft angespannte Bedrohungslage“: Europol und Interpol wollen Verschlüsselung umgehen und Geheimdienstdaten verarbeiten
    Der BKA-Vize Jürgen Stock wechselte kürzlich zu Interpol. Die internationale Polizeiorganisation soll unter seiner Leitung vor allem im Bereich der digitalen Strafverfolgung den Ton angeben.
    Der BKA-Vize Jürgen Stock wechselte kürzlich zu Interpol. Die internationale Polizeiorganisation soll unter seiner Leitung vor allem im Bereich der digitalen Strafverfolgung den Ton angeben.
    „Dauerhaft angespannte Bedrohungslage“: Europol und Interpol wollen Verschlüsselung umgehen und Geheimdienstdaten verarbeiten

    Rob Wainwright, der Chef der EU-Polizeiagentur Europol, hat in einem Interview erneut vor der zunehmenden Nutzung von Verschlüsselungstechnologien gewarnt. Dies berichtet die in Österreich erscheinende Onlineausgabe der Zeitung Die Presse. Wainwright erklärte im Interview, Verschlüsselung sei „eines der Hauptinstrumente von Terroristen und Kriminellen“. Sie verwendeten die Technologie, um „ihre Identitäten zu verbergen“.

    Der Europol-Chef war Teilnehmer einer Konferenz im österreichischen St. Pölten mit 20 geladenen europäischen Innenministern. Am sogenannten „Salzburg Forum“ nahmen außer Österreich, Italien und Deutschland vor allem südosteuropäische Länder teil.

    Wainwright knüpft mit seinen Äußerungen an Forderungen des „Anti-Terrorismus-Koordinators“ der Europäischen Union, Gilles de Kerchove, an. Allerdings solle Verschlüssung laut dem Europol-Chef nicht komplett verboten werden. Auch seien Hintertüren eher ungeeignet, denn darüber würden die Anwendungen womöglich auch von Dritten kompromittiert. Vielmehr sollten Behörden „mit Technologiefirmen kooperieren“, um auf diese Weise „Zugang zur Kommunikation jener Personen zu bekommen, die unsere Gesellschaft beschädigen wollen“.

    Abendessen mit Google & Co.

    Es ist unklar welche „Technologiefirmen“ hier gemeint sind. Vermutlich handelt es sich um die Firmen Google, Facebook und Microsoft, mit denen sich Europol bereits vergangenen Oktober zum Abendessen traf. Zusammen mit den EU-Innenministern wollte Europol die Internetdienstleister für einfachere Verfahren zur Löschung unliebsamer Internetinhalte bewegen.

    Geplant ist die Einrichtung einer „Meldestelle“ bei Europol. Sie soll bereits ab dem 1. Juli einsatzbereit und dem ebenfalls bei Europol geplanten „Europäischen Zentrum zur Terrorismusbekämpfung“ angegliedert werden. Dort können sich EU-Polizeibehörden erkundigen, ob Accounts oder Webseiten bereits von anderen Behörden beobachtet werden. Aufklärungsergebnisse werden dann an die anfragende Polizei weitergegeben.

    Mitgeteilt würde auch, wenn ein Geheimdienst Accounts für die heimliche Beobachtung benötigt. Dann soll eine Sperrung möglichst unterbleiben. Dabei geht es unter anderem um Twitter, denn viele NutzerInnen lassen das Geotagging aktiviert. GPS-Koordinaten in ISIS-Gebieten könnten dadurch nachvollzogen werden. Auch würden Geheimdienste über Twitter Informationen über „lokale Ereignisse“ erhalten.

    Ein weiteres Treffen mit Google & Co. soll diesen Monat stattfinden. Die EU-Kommission kündigte an, bei dem Treffen sollten auch „Bedenken der Strafverfolgungsbehörden in Bezug auf die neuen Verschlüsselungstechniken Raum gegeben werden“.

    Warnung vor „dauerhaft angespannter Bedrohungslage“ in Europa

    Auch der neue Chef von Interpol, Jürgen Stock, war bei der Konferenz in St. Pölten zugegen. Stock war früher Vizepräsident beim Bundeskriminalamt (BKA) und hatte seinerzeit zahlreiche technische Innovationen vorangetrieben. Beim BKA war Stock ab 2005 mitverantwortlich für ein mehrjähriges EU-Sicherheitsforschungsprogramm und saß dabei mit europäischen Rüstungsfirmen in einer Steuerungsgruppe. Eines der daraus resultierenden umstrittenen Projekte war das unter polnischer Leitung stehende und mittlerweile durch Nachfolgeprogramme ersetzte INDECT.

    Gegenüber der Presse erklärte Stock, Polizeibehörden benötigten immer öfter Informationen von Geheimdiensten. Dies sei notwendig, da „wir uns in Europa dauerhaft auf eine angespannte Bedrohungslage einstellen müssen“. Der Europol-Direktor pflichtet bei, „zumindest“ im Bereich der Bekämpfung des internationalen Terrorismus würden die Grenzen zwischen Polizei und Geheimdiensten „verschwimmen“.

    Wainwright will im Europol-Hauptquartier abhörsichere Räume einbauen lassen. Dann könnten bei der EU-Polizeiagentur auch Informationen auch vom Bundesamt für Verfassungsschutz gespeichert und verarbeitet werden.

    7. Mai 2015 16
  • : Twitter, Youtube und andere Webseiten in Türkei für einige Stunden blockiert
    Twitter, Youtube und andere Webseiten in Türkei für einige Stunden blockiert

    Am Osterwochenende wurden in der Türkei erneut Twitter, YouTube und 166 andere Websites gesperrt. Nach acht Stunden wurden die Sperren wieder aufgehoben. Auch Facebook war, wenn auch sehr kurzzeitig, blockiert. Der Anlass? Die Veröffentlichung von Fotos des Staatsanwaltes Mehmet Selim Kiraz in Istanbul, der Opfer einer Geiselnahme geworden war. Er ist bei einem Befreiungsversuch gestorben.

    Vor etwa einem Jahr kam es schon einmal zu einer Sperrung von Twitter und Co., nachdem in einem Korruptionsskandal belastendes Material über Politiker verbreitet wurde.

    7. April 2015 1
  • : Über die ethische Dimension von Algorithmen – Zeynep Tufekci und die Konferenz #EOA2015
    Über die ethische Dimension von Algorithmen – Zeynep Tufekci und die Konferenz #EOA2015

    Zeynep TufekciAlgorithmen, die autonom Entscheidungen treffen, verbreiten sich immer mehr und sind mittlerweile in fast allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens anzutreffen. Sie entscheiden oftmals darüber, wer einen Job bekommt, wer vermutlich terroristische Taten plant oder welche Nachrichtenbeiträge uns erreichen. Grundlage ihrer Schlussfolgerungen sind Daten, die wir (oder Firmen die wir dazu autorisiert haben) tagtäglich über uns im Netz preisgeben.

    Unternehmen und Institutionen, die Algorithmen einsetzen, um gigantische Datenmengen zu analysieren und deren Weiterentwicklung vorantreiben, kontrollieren bereits jetzt große Teile unseres Lebens. Sie entscheiden, welche Werbung wir angezeigt bekommen, was die optimale Krankenversicherung für uns ist und ob wir kreditwürdig sind.

    Bei Unternehmen oder Geheimdiensten ist die ethische Dimension dieser automatischen Entscheidungsprozesse oftmals kein Thema. Die Debatte über die Gefahren und Möglichkeiten dieser Formeln steht noch ganz am Anfang. Ein starker Impuls hierzu wurde in dieser Woche auf der Konferenz The Ethics of Algorithms gegeben. Geladen waren renommierte Vertreter aus den Bereichen Wissenschaft, Wirtschaft und Bürgerrechten.

    Besonders anschaulich wurde die Vielfalt an Möglichkeiten von anwesenden VertreterInnen großer sozialer Netzwerke dargestellt: Videoportale sind beispielsweise in der Lage, durch eine Analyse des Bild- und Tonmaterials das hochgeladenene Material in extrem detaillierte Kategorien zu unterteilen. So könne man sich ganz einfach alle Videos anzeigen lassen, in denen etwa ein Mensch mit einem roten Pullover und einer Basecap vorkommt.

    Auch der staatliche Druck auf große Internetkonzerne wurde mehrfach angesprochen. Nach amerikanischem Recht ist es illegal, terroristische Vereinigungen durch materielle Güter oder das Bereitstellen von Infrastruktur zu unterstützen. Dieses Gesetz kann auch auf Inhalte in sozialen Netzwerken angewendet werden: Dem Serveranbieter kann also eine wissentliche Unterstützung von Terroristen unterstellt werden. Um einen solchen Vorwurf im Vorfeld zu vermeiden, filtern die Anbieter Inhalte automatisch.

    Enormes Gefahrenpotenzial birgt auch die stille Zensur von Inhalten sozialer Netzwerke und der Ausbau der sogenannten Filter-Bubble. Während den Ferguson-Protesten wurden etwa diesbezügliche Inhalte auf den Startseiten der Nutzer ausgeblendet, was auch weniger Diskussion und Interaktion der Nutzer über die dortigen Unruhen zu Folge hatte. Websiteanbieter haben damals auf Anweisung der Regierung hin bewusst die Debatte in ihren Netzwerken gesteuert um eine Ausweitung der Unruhen zu vermeiden, so die amerikanische Techniksoziologin Zeynep Tufekci, die ebenfalls an der Konferenz teilnahm.

    Wir sprachen mit ihr im Anschluss der Veranstaltung über den Disneyland-artigen Zustand ihrer Timeline, die Gefahren automatisierter Algorithmen und die erschreckenden Entwicklungen der letzten Jahre.

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    Darüber hinaus haben wir ihre Keynote auf der Konferenz aufgenommen und veröffentlichen sie an dieser Stelle.

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    12. März 2015 6
  • : YouTube im Kreuzfeuer. Facebook, Twitter, Twitch und Snapchat greifen an.
    YouTube im Kreuzfeuer. Facebook, Twitter, Twitch und Snapchat greifen an.

    Spannende Analyse von Bertram Gugel zu Youtube: YouTube im Kreuzfeuer. Facebook, Twitter, Twitch und Snapchat greifen an.

    Facebook hat YouTube bei den Videoabrufen in den USA überholt. Twitter bindet große Marken und Sender mit seinem Amplify Programm an die Plattform. Snapchat, Vine und Instagram entwickeln ihre eigenen Bewegtbild-Darstellungsformen. Twitch schnappt YouTube die Livestreams weg und Vimeo positioniert sich im Premiumsegment. Hinzu kommt neue Konkurrenz von Vessel, AOL und Yahoo!, die YouTube-Stars umwerben. Auch Messenger wie Whatsapp, Line oder WeChat warten nur darauf ins Videosegment einzusteigen. Obwohl YouTube noch immer der Platzhirsch ist, erleben wir gerade die wahrscheinlich spannendste Zeit im Online-Video-Markt seit den Anfängen von YouTube vor 10 Jahren. Eine Einordnung und Überblick der Entwicklungen.

    12. Februar 2015
  • : Jan Böhmermann über Unge & die YouTuber Szene
    Jan Böhmermann über Unge & die YouTuber Szene

    Interessantes Video-Interview mit Jan Böhmermann über „Unge & die YouTuber Szene“, wo es um Authentizität geht und er den Vergleich zwischen Take That und vielen Youtube-Stars herstellt.

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    auch lesenswert ist das Portrait über Jan Böhmermann im aktuellen Zeit-Magazin: Der Alleinunterhalter.

    28. Januar 2015 2
  • : Das Dilemma der Bewilligungskultur im Netz: Zoë Keating im Streit mit YouTube
    Zoë Keating (Foto, Ausschnitt: Ed Schipul, CC BY-SA 2.0)
    Das Dilemma der Bewilligungskultur im Netz: Zoë Keating im Streit mit YouTube

    Zoë Keating ist eine US-amerikanische Cellistin und Komponistin. Auf ihrem Blog hat sie kürzlich gegen die vertraglichen Konditionen von YouTubes neuem Musik-Streamingdienst „Music Key“ protestiert. Konkret stößt sie sich, in einer Übersetzung der Kollegen bei iRights.info, an fünf Punkten:

    1. Ihr gesamter Katalog müsse zwingend in den Gratis- und Premiumvarianten von Youtubes neuem Musikdienst vertreten sein, auch bei Uploads von Dritten.
    2. Alle Lieder müssten Teil des Monetarisieungsprogramms werden.
    3. Alle neuen Lieder müssten zeitgleich zu anderen Plattformen auch über Youtube erhältlich sein.
    4. Alle Lieder müssten in hoher technischer Qualität verfügbar sein.
    5. Der Vertrag gelte für fünf Jahre.

    Besondere Brisanz bekommt dieser Fall aber weniger wegen dieser Forderungen, sondern wegen des Druckmittels das YouTube einsetzt, um Keating zur Einwilligung zu bewegen. Keating zu Folge wäre eine Ablehnung des Angebots mit einer Sperre ihres YouTube-Channels samt Rauswurf aus YouTubes Monetarisierungsprogramm Content ID verbunden. Mit Hilfe des Content-ID-Algorithmus werden registrierte Rechteinhaber über Nutzung ihrer Inhalte durch Dritte informiert und sie können danach entscheiden, ob sie diese tolerieren, sperren oder monetarisieren möchten. Vor kurzem erst hatte YouTube die Transparenz von Content ID erhöht, indem bereits vorab eine Prüfung möglich ist, ob ein Musikstück im Katalog von Content ID registriert ist.

    Erfahrungen mit Content ID

    Keating verzeichnete auf ihrem Content-ID-Account laut eigenen Angaben im letzten Monat knapp 10.000 Videos mit rund 250.000 Aufrufen. Ihrer Meinung nach löst Content ID damit ein Rechteklärungsproblem (meine Übersetzung):

    Es handelt sich bei den Videos um Tanzaufführungen, Dokumentationen, Präsentationen, Animationen, Kunstprojekte sowie Soundtracks zu Videos in denen Leute Dinge tun wie Skifahren, Gebärden, Kalligraphie oder einfach nur Videospiele spielen. […] In der Mehrzahl dieser Videos hätte der Produzent eigentlich eine Lizenz von mir einholen müssen aber ich denke viele Leute wissen das nicht. […] Ich habe einen Agenten der sich um die größeren Dinge kümmert aber es steckt einfach nicht genug Geld in diesen Nutzungen für ihn und er hätte nicht die Zeit alle Anfragen zu behandeln. Content ID fühlt sich wie ein sperriger Workaround an (die Benachrichtungen an die Video-Uploader sind ziemlich alarmistisch im Ton), aber es löst ein Problem.

    Ein Verzicht auf Content ID wäre für Keating also mit Einbußen verbunden. Und während die Androhung einer Sperre des YouTube-Kanals von einem YouTube-Sprecher gegenüber Billboard dementiert wird, bestätigt derselbe Bericht die Verknüpfung von Content ID und dem neuen Musik-Streamingdienst „Music Key“. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass dessen kostenpflichtiges Angebot auch über sämtliche kostenlosen Inhalte auf YouTube verfügt. Entscheidend ist in diesem Zusammenhang, dass Content-ID und Streaming auf Einzelfallbasis verhandelt und abgeschlossen werden. Billboard zitiert in diesem Zusammenhang den Vertreter eines Indie-Labels, der von einem „langen und unangenehmen“ Verhandlungsprozess mit YouTube berichtet.

    Was die Höhe der angebotenen finanziellen Vergütung betrifft gibt sich Keating bedeckt, betont aber vor allem ihren Wunsch nach Entscheidungssouveränität:

    This is the important part: it is my decision to make.

    An diesem Punkt offenbart sich das ganze Dilemma der herrschenden Bewilligungskultur im Netz: Formal stattet das Urheberrecht die Urheber mit enormer Machtfülle aus. Die meisten Nutzungsarten können im Einzelfall zu unterschiedlichen Konditionen erlaubt oder untersagt werden. Anbieter und Nutzer müssen bei Rechteinhabern im Einzelfall Bewilligungen einholen. Ausnahmen sind paradoxerweise nur Bereiche wie Webradio, in denen es analog-kollektive Rechteklärungspraktiken in die digitale Welt geschafft haben.

    Sonderkonditionen und intransparente Tarife

    In der Praxis ist es dabei nicht nur im Musikbereich so, dass die große Mehrheit der Kreativen die Rechte an ihren Werken exklusiv an Rechteverwerter (z.B. Labels, Verlage) überträgt. Doch nur eine winzig kleine Minderheit an Kreativen samt deren Verlagen verfügen über die Position, mit großen Plattformen wie YouTube, Amazon, Apple in Verhandlungen zu treten – von Augenhöhe ganz zu schweigen. Taylor Swift und ihr Major Label können es sich leisten – aus welchen Gründen auch immer – ihre Musik bei Spotify sperren zu lassen und bei YouTube Sonderkonditionen auszuhandeln (außerhalb Deutschlands sind ihre Werke dort nämlich verfügbar). Die große Mehrzahl an Kunstschaffenden und Labels kann das nicht. Gleichzeitig ist der Verhandlungsaufwand wegen der Vielzahl an Rechten und Rechtinhabern so groß, dass er sich nur für große Plattformen lohnt.

    Im Ergebnis führt diese Situation zu intransparenten Vertragskonstruktionen, von denen die großen Plattformbetreiber und die großen Superstars profitieren. Die große Mehrheit der Kunstschaffenden steht jedoch schlechter da als im Falle von kollektiver Rechtewahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften wie GEMA und GVL.

    Fazit

    Solange sich Kreative auf den Standpunkt stellen, dass sie die Einzelfallentscheidung gegenüber kollektiven Lösungen vorziehen – „it is my decision to make“ – wird genau das nicht passieren, was sich Keating am Ende ihres Blogeintrags wünscht:

    Anyone starting up a new video service?

    Ich fürchte, es gibt hier ein echtes Dilemma: entweder mehr kollektive Rechteklärung samt transparenten Tarifstrukturen, Kontrahierungspflicht, mehr Wettbewerb und etwas größerer Verhandlungsmacht für Kreative oder Bewilligungskultur samt intransparenter Einzallfalllizenzierung mit strukturellen Vorteilen von großen Plattformen und Superstars.

    26. Januar 2015 22
  • : #3sechzich: WDR experimentiert mit Nachrichtenkanal für Jugendliche auf Youtube
    #3sechzich: WDR experimentiert mit Nachrichtenkanal für Jugendliche auf Youtube

    PFttZzGh_400x400Die Öffentlich-Rechtlichen Sendeanstalten haben u.a. ein Problem: Auf welchem Kanal erreicht man mit welchem Programm heute noch Jugendliche? Mir fällt gerade nichts ein und bei der Debatte um einen Jugendkanal bin ich auch irgendwann ausgestiegen. Ich vermute jetzt mal, dass der einfach nicht kommen wird.

    Währenddessen sind die meisten Jugendlichen zu Youtube ausgewandert, wenn man nicht gerade auf Liebes-Soaps für die Zielgruppe über 60 oder Tier-Dokus am Nachmittag steht. Auf Youtube will der WDR jetzt junge Menschen mit dem neuen Nachrichtenformat #3sechzich erreichen. Das Angebot startet heute und will jeden Tag Nachrichten liefern. Hier ist der Trailer:

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    Der WDR hat die eigenen Moderatoren interviewt: „Hallo, wir sind WDR #3sechzich“.

    Aktuelle Stunde: Es gibt dutzende deutsche Videoblogger, die auf YouTube Millionen von Abonnenten haben. Warum startet jetzt der WDR ein eigenes YouTube-Format?

    Freddie Schürheck: Weil wir besondere Möglichkeiten haben, die andere YouTube-Kanäle nicht unbedingt haben. Die sind vielleicht von Firmen gesponsert. Wir sind komplett unabhängig. Bei uns steht zum Beispiel definitiv keine Make-up-Linie im Hintergrund.

    Tim Schrankel: Wir sehen das als Chance, eine jüngere Zielgruppe zu erreichen. Und nicht bloß mit Unterhaltung. Es ist bei uns die Kombination von Videos, die Spaß machen, mit dem journalistischen Hintergrund des WDR.

    Melek Balgün: Es wird einfach Zeit! YouTube ist die perfekte Plattform, um junge Menschen zu erreichen.

    Mal schauen, wie die Zielgruppe reagiert.

    Update: Die erste Folge ist online abrufbar:

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    19. Januar 2015 17
  • : ‚Viewable everywhere except Germany’: Mehr Transparenz bei YouTubes Content ID
    Screenshot der YouTube Audio Library
    ‚Viewable everywhere except Germany’: Mehr Transparenz bei YouTubes Content ID

    YouTube-logoEiner der Gründe für die wachsende Dominanz von Googles Videoplattform YouTube ist dessen Instrument zur Rechteklärung und ‑durchsetzung Content ID (siehe eingebettetes Google-Erklärvideo). Mit seiner jüngsten Erweiterung um eine Audio Library und Vorab-Informationen zur Rechtslage bei der Nutzung von Musik in Videos entwickelt sich YouTube damit zur zentralen Rechteklärungsstelle im Netz.

    Mittlerweile haben über 5.000 Rechteinhaber ihre Inhalte bei YouTube hinterlegt und können nach Prüfung durch den Content-ID-Algorithmus entscheiden, ob Videos bei Verwendung dieser Inhalte durch Dritte gesperrt oder via Werbung monetarisiert werden sollen. Aber auch für Video-Uploader sind mit Content ID bestimmte Vorteile verbunden: Während bei Veröffentlichung eines Videos außerhalb der Plattform (z.B. am eigenen Blog) Abmahnungen drohen bzw. Rechteklärung teuer und kompliziert ist, wird auf YouTube schlimmstenfalls das Video geblockt.

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    Bislang sind mit dieser Form der Rechteklärung via Content ID aber auch eine Reihe von Nachteilen verbunden. So bezeichnet die Electronic Frontier Foundation (EFF) Content ID als „undurchsichtiges und proprietäres System, wo der Ankläger gleichzeitig als Richter, Jury und Henker fungieren kann.“ Es werden beispielsweise Videos mit in den USA ohne Rechteklärung möglichen Nutzungsweisen („Fair Use“) fälschlicherweise Rechteinhabern zugeordnet bis hin zu Fällen von „Copyfraud“, der rechtswidrigen Anmaßung von Urheberrechten. Auch bei netzpolitik.org hatten wir erst kürzlich in unserer Berichterstattung mit Overblocking-Problemen zu kämpfen. Hinzu kommen Schwierigkeiten bei der Erkennung von Videoinhalten – bislang funktioniert Content ID vor allem im Musikbereich.

    Zumindest was die fehlende Transparenz des Verfahrens betrifft gab jetzt YouTube via Blogeintrag eine Verbesserung in ebendiesem Musikbereich bekannt: Uploader werden jetzt bereits vor Veröffentlichung eines Videos darüber informiert, ob die verwendete Musik von Content ID erfasst ist und ob bzw. welche Restriktionen damit verbunden sein werden. Zusätzlich kann im Rahmen einer umfassenden Audio Library nach Musik gesucht werden, die sich kostenlos („Free Music“) oder gegen Einblendung von Werbung („ad-supported music“) nutzen lässt.

    screenshot-youtube-audio-library-swift

    Bei ad-supported music finden sich für jeden Track Angaben darüber, wie und wo Songs verwendet werden können. Wie obiges Beispiel zeigt, lässt sich auf diese Weise auch Musik von Superstars wie Taylor Swift für eigene Videos nutzen – zumindest wenn man bereit ist dafür in Kauf zu nehmen, dass man selbst dann nicht mehr monetarisieren kann, das Video in Deutschland gesperrt ist und Taylor Swift es sich jederzeit wieder anders überlegen kann. Gerade letzteres ist durchaus realistisch, wie die jüngste Entfernung von Swifts Musik bei Spotify gezeigt hat.

    Im Unterschied zu ad-supported music lässt sich free music sogar herunterladen und es kann die Möglichkeit zur eigenen Monetarisierung bestehen – ob das der Fall ist, wird im Einzelfall geklärt. Leider wird zumindest bislang noch nicht ausgewiesen, ob es sich um Creative-Commons-lizenzierte Musik handelt. Prinzipiell ist mit der Audio Library aber ein System etabliert, das sich relativ gut für Creative-Commons-Musik eignen würde: kostenlose Nutzung ohne Werbeeinblendung, Beteiligung an Erlösen bei Monetariserung und Verwendung des NonCommercial-Lizenzmoduls.

    Fazit

    YouTube entwickelt sich mehr und mehr zu jener zentralen, transnationalen Rechteklärungsstelle, die Verwertungsgesellschaften und Labels seit Jahren versprechen aber bislang nicht zu realisieren in der Lage waren. Das ist einerseits eine gute Entwicklung, weil es dadurch viel einfacher und rechtssicherer wird, nutzergenerierte Inhalte zu veröffentlichen. Andererseits ist diese Veröffentlichung aber auch nur bei YouTube und nur im Rahmen von dessen vorgegebenem Rechtsrahmen möglich.

    Ob ein konkreter Song für einen Mashup oder Remix verwendet werden darf und in welchem Land das Werk dann zugänglich ist, entscheiden die Rechteinhaber im (jederzeit widerruflichen) Einzelfall. Sie blockieren in der Regel auch, dass der Urheber eines Mashups ebenfalls an Monetarisierungserlösen beteiligt wird. Diese Bewilligungskultur stärkt letztlich Googles marktbeherrschende Stellung – kaum jemand kann mit Googles Content ID konkurrieren – und schwächt die Bedeutung von Verwertungsgesellschaften als klassische Rechteklärungsinstanzen. Von intransparenten Tarifstrukturen, die im Zweifel die ohnehin großen Rechteinhaber und Superstars begünstigen, ganz zu schweigen.

    9. Dezember 2014 2
  • : Youtube: Das hat die Welt noch nicht gesehen
    Youtube: Das hat die Welt noch nicht gesehen

    Eike Kühl schreibt bei Zeit-Online über die bunte Welt der ungeklickten Videos und Songs: Das hat die Welt noch nicht gesehen.

    Doch es gibt Möglichkeiten, sie zu finden: Die Websites Petit Tube und Underviewed suchen automatisch YouTube-Videos, die keine oder nur wenige Abrufe haben. Im Reddit-Unterforum Deep into YouTube teilen dagegen die Nutzer ihre eigenen Entdeckungen – je älter das Video ist und je weniger Abrufe es hat, desto besser. Vor allem aber sollte es reichlich kurios sein. Auf reddit.tv gibt es die Fundstücke in der Dauerschleife; ein beständiger Stream aus den Tiefen von YouTube.

    18. November 2014
  • : Die Emanzipation der Youtuber
    Die Emanzipation der Youtuber

    Für die Krautreporter beschreibt Stefan Niggemeier das Youtuber-Netzwerk 301+, was eher einem Freundeskreis zum Austauschen ähnelt als den üblichen durchkommerzialisierten Youtube-Netzwerken: Die Emanzipation der Youtuber. Was die Youtuber erzählen erinnert alles auch ein wenig an über zehn Jahre bloggen und wie irgendwann andere Generationen kommen, die das vor allem aus kommerziellen Motiven betreiben.

    Videoblogs boomen, aber im Wachstums- und Kommerzialisierungsrausch droht der Zauber des Mediums unter die Räder zu kommen. Eine Gruppe bekannter Youtuber will mit einem Verein Alternativen entwickeln und über Inhalte reden, nicht über Klickzahlen. Sie suchen auch nach ihrem eigenen Selbstverständnis.

    4. November 2014
  • : Abmahnanwalt – Das Lied zur Abmahnindustrie
    Abmahnanwalt – Das Lied zur Abmahnindustrie

    Ist zwar schon im letzten Jahr erschienen, aber irgendwie an uns vorbei gescrollt: „Abmahnanwalt“ von Friedemann Weise besingt die Urheberrechts-Abmahnindustrie.

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    2. November 2014 1
  • : Measurement Lab: Schuld an langsamen Internet-Anschlüssen sind Geschäftsentscheidungen der Provider
    Download-Gescheindigkeiten mit Cogent in New York.
    Measurement Lab: Schuld an langsamen Internet-Anschlüssen sind Geschäftsentscheidungen der Provider

    Dass Internet-Anschlüsse zu Stoßzeiten ruckeln, hat keine technischen Gründe, sondern ist das Ergebnis von Geschäftsentscheidungen der Provider. Das geht aus einer neuen Studie des Measurement Lab hervor, die Interconnection zwischen US-Providern untersucht. Die Daten und Analysetools sind frei erhältlich.

    30. Oktober 2014 8
  • : Netzneutralität – Ist schnelles Internet ein Grundrecht?
    Netzneutralität – Ist schnelles Internet ein Grundrecht?

    Der Youtube-Kanal Wasgehtab erklärt in fünf Minuten Netzneutralität:

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    Während die ungarische Regierung unter Orban eine Internet-Steuer einführen will, soll in Deutschland bis 2018 jeder mit 50 MBit/s surfen können. Die Internetverbindung als Grundbedürfnis und wieso Netzneutralität dabei so wichtig ist.

    29. Oktober 2014 2
  • : YouTube Content ID: Wie Microsoft und Google unsere Berichterstattung behindern – und niemand Schuld ist
    YouTube Content ID: Wie Microsoft und Google unsere Berichterstattung behindern – und niemand Schuld ist

    YouTube hat Inhalte von uns gesperrt, weil diese angeblich Copyrights von Microsoft verletzen sollen. Die drei Videos zeigen, wie die Trojaner-Hersteller FinFisher Sicherheitslücken auf einem Windows-Rechner ausnutzen. Zwar wurden die Videos wieder freigeschaltet, dennoch verdeutlicht der Vorfall das häufige Overblocking von Algorithmen wie YouTubes Content ID.

    24. Oktober 2014 11
  • : EuGH: Video-Einbettung keine Urheberrechtsverletzung
    Google Image Search (Youtube)
    EuGH: Video-Einbettung keine Urheberrechtsverletzung

    Golem berichtet über eine aktuelle Entscheidung des EuGH wonach „framende Links“, wie z.B. der Einbettung eines YouTube-Videos, weiterhin erlaubt bleiben. Der EuGH verneint damit die vom deutschen Bundesgerichtshof (BGH) geäußerte Frage, ob es sich bei der Einbettung um eine bislang gesetzlich nicht geregelte und damit verbotene Nutzungsform von Inhalten handelt. Zur Klärung dieser Frage hatte sich der BGH an den EuGH gewandt.

    Ausschlaggebend für die Entscheidung des EuGh ist, „dass der Inhaber des Urheberrechts, als er die Wiedergabe erlaubte, an alle Nutzer des Internets gedacht hat.“

    Aus dieser Begründung des EuGH folgt jedoch auch, dass nicht jede Einbettung von Inhalten damit erlaubt ist. Denn die Entscheidung des EuGH bezieht sich eben nur auf jene Fälle, in denen das Video mit Zustimmung des Rechteinhabers auf einer Plattform wie YouTube hochgeladen wurde. Beim Einbetten von offensichtlich rechtswidrigen Inhalten (wie z.B. einem Video eines aktuellen Kinofilms) drohen weiterhin rechtliche Konsequenzen.

    Thomas Schwenke verweist in seiner Analyse des Urteils noch auf weitere verbotene Embedding-Szenarien wie die Umgehung von Paywalls durch Embedding oder wirtschaftliche Ausbeutung (z.B. Vertonung einer Werbeanzeige mittels Video-Embed).

    24. Oktober 2014 1
  • : First-Monday-Sonderausgabe: 15 Jahre nach Napster
    First-Monday-Sonderausgabe: 15 Jahre nach Napster

    firstmondayFirst Monday, einer der Pioniere im Bereich von Open-Access-Zeitschriften, hat Anfang der Woche eine Sonderausgabe zum 15. Geburtstag der Musiktauschbörse Napster veröffentlicht. Die thematische Bandbreite der 13 Beiträge ist groß. Sie reicht von historischen Betrachtungen der Rolle Napsters für die Entwicklung der Musikindustrie über den Aufstieg und Fall der MP3-Warez-Szene bis hin zu einem Beitrag von Philip Stade über die (endlose) GEMA-YouTube-Auseinandersetzung in Deutschland.

    10. Oktober 2014