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: Überwachungsstaat – Was ist das?
: Überwachungsstaat – Was ist das? Youtuber manniac erklärt in knapp zehn Minuten, was ein Überwachungsstaat ist. Und das ist inhaltlich und von der Verpackung richtig gut geworden:
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: Codefellas: Cartoons über die Geheimdienstarbeit von heute
: Codefellas: Cartoons über die Geheimdienstarbeit von heute Geheimdienstarbeit hat sich in den letzten Jahrzehnten enorm verändert. Es sind nicht mehr die Spione und Agenten, wie man sie aus unzähligen Filmen kennt, welche die Geheimdienstarbeit prägen. Heutzutage sind Hacker und Analysten, wie auch Edward Snowden einer war, die wichtigsten Informationsquellen für Geheimdienste, wie nicht zuletzt die Spionageprogramme der NSA, GHCQ und des BND aufzeigen. Thomas Knüwer hat in seinem Blog Indiskretion Ehrensache auf die Cartoon-Serie Codefellas aufmerksam gemacht. Es geht in der von WIRED produzierten Serie um zwei Mitarbeiter des Geheimdienste, den routinierten und erfahrenen Agenten Henry Topple, der nicht einmal seine Mails abrufen kann und die junge Agentin und Hackerin Nicole Winter. Es sind zwei Welten die aufeinander treffen. Aber genau deswegen können ein paar Einsichten in die Politik von heute gewonnen werden.
Bisher sind 4 Folgen veröffentlicht worden. Weitere Folgen werden zu späterer Zeit hier veröffentlicht.
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: Das Ende der Netzneutralität – EU stellt sich auf Seite der Telekom!
: Das Ende der Netzneutralität – EU stellt sich auf Seite der Telekom! „Was Geht Ab!?“ ist einer von mehreren neuen Kanälen des Youtube-Netzwerkes von Mediakraft. Der Kanal ist wohl für tagesaktuelle Nachrichten für die entsprechende Zielgruppe gedacht. Heute findet sich dort ein Video zum Thema Netzneutralität. Von inhaltlichen Fehlern abgesehen (Es gibt keinen EU-Beschluss zur Netzneutralität, sondern lediglich einen Verordnungsentwurf) ist es aber interessant, wie Frodo und LeFloid das Thema kommunizieren:
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: Wie Copyright Bücher und Musik verschwinden lässt: Studie von Paul Heald
: Wie Copyright Bücher und Musik verschwinden lässt: Studie von Paul Heald Im März vergangenen Jahres veröffentlichte der US-amerikanische Copyright-Forscher Paul Heald Ergebnisse einer laufenden Untersuchung über die Verfügbarkeit von Büchern bei Amazon, die eindrucksvoll die sogenannte „Lücke des 20. Jahrhunderts“ illustrieren: Die Länge urheberrechtlicher Schutzfristen von 70 Jahren nach dem Tod des Autors führt dazu, dass ein großer Teil der Werke schon bald gar nicht mehr verfügbar ist, weil sich deren kommerzielle Verwertung nicht mehr lohnt. Diesen Umstand hatte Heald mit Hilfe eines Zufallssamples von bei Amazon erhältlichen Büchern in Form folgender Graphik illustriert:
Seit kurzem liegt jetzt die Studie als Arbeitspapier mit dem Titel „How Copyright Makes Books and Music Disappear (And How Secondary Liablity Rules Help Resurrect Old Songs)“ vor. Darin findet sich neben der Analyse von bei Amazon erhältlichen Büchern auch eine Untersuchung der Verwendung von Musik in Filmen auf Basis von Soundtrack-Daten der International Movie Database. Die zahlreichen Herausforderungen bei der Datenerhebung und bei der Feststellung der Erstveröffentlichungsdaten von Musik und Büchern werden in dem Aufsatz sehr detailliert dargelegt.
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: POLITIXXX – Prism, Waffen & Frauenquote
: POLITIXXX – Prism, Waffen & Frauenquote „Du hast die Macht“ ist eine Medieninitaitive der Robert Bosch Stiftung und der UFA Film & TV Produktion mit dem Ziel, junge Menschen für Politik zu begeistern. Dazu gehört auch eine wöchentliche Youtube-Sendung und in der aktuellen kommt auch der US-Überwachungsskandal Prism vor. Ich finde die meisten Gags zwar etwas nervig, bin aber auch definitiv zu alt für die angepeilte Zielgruppe.
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: PRISM: Google und Microsoft liefern deutschen Ministerien „mehr offene Fragen als Antworten“
: PRISM: Google und Microsoft liefern deutschen Ministerien „mehr offene Fragen als Antworten“ Die Firmen, auf deren Rechner der amerikanische Geheimdienst PRISM „direkten Zugriff“ hatte, wussten davon nichts. Das gaben deutsche Vertreter von Google und Microsoft auf einem „Krisengespäch“ von Justiz- und Wirtschafts-Ministerien an. Auch das Innenministerium hat Fragen an die Firmen und schickt einen Brief.
Die FDP-geführten Justiz- und Wirtschafts-Ministerien haben heute ein „Krisengespäch zur Sicherheit von Daten deutscher Nutzer in den USA“ veranstaltet. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Wirtschaftsminister Philipp Rösler wollten von Google, Microsoft, eco und Bitkom wissen, was PRISM ist und wer davon betroffen ist. Das wenig überraschende Ergebnis:
„Es hat keine konkreten Antworten unserer jetzt hier anwesenden Gesprächspartner über das Programm PRISM gegeben, weil sie davon nicht Kenntnis hatten“, sagte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger im Anschluss an das Treffen. Somit bleiben „mehr offene Fragen als Antworten“, stellte der Parlamentarische Staatssekretär Hans-Joachim Otto fest.
Stefan Krempl berichtet auf heise online, dass die Firmen „total überrascht“ waren.
Das CSU-geführte Innenministerium hat am Dienstag zwei Briefe an die amerikanische Botschaft und die beteiligten Firmen geschickt, in denen sie mal offiziel anfragen, wie viele Deutsche von PRISM betroffen sind:
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: Jung & Naiv – Folge 63: Der Bundesregierungsprecher
: Jung & Naiv – Folge 63: Der Bundesregierungsprecher Für die neueste Folge habe ich mich mit dem Sprecher der Bundesregierung, Steffen Seibert, getroffen. In 20 kurzweiligen Minuten erklärt Steffen, was eigentlich sein Job ist, wie er ihn bekommen hat, dass er sich von mir bedrängt fühlt, warum und wie er twittert, wie er Angela Merkel getroffen hat, was nach dem Job in der Bundesregierung kommt und vieles mehr. (Fun Fact: Nach 62 Folgen ist Steffen der erste Gast gewesen, der mich nicht zurückduzen wollte. Frechheit.)
Wer die vergangenen Folgen derweil verpasst hat: Nachdem ich in Folge 57 mit Ken Jebsen gesprochen habe, feierte der Finanzdelfin meines Vertrauens, Alex Theiler, endlich seine Rückkehr. In Folge 58 ging es wieder um die kalte Wirtschaftswelt: Wie ist der Stand bei der Bankenregulierung? Haben wir das Finanzsystem schon erfolgreich reformiert? Was ist eigentlich „Eigenkapital“? Und was bedeutet „Basel III“?
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: Klavierunterricht bei YouTube wieder online, Mark de Heide spricht von einem Missverständnis
: Klavierunterricht bei YouTube wieder online, Mark de Heide spricht von einem Missverständnis Letzte Woche berichteten wir von Mark de Heide, der bei YouTube Videos einstellt, die Schritt für Schritt erklären wie man aktuelle Popsongs auf dem Klavier nachspielt. Als die Online-Tutorials plötzlich verschwunden waren, erklärte de Heide in einem Video, das mittlerweile nicht mehr online ist, dass Youtube ihn aufgrund der Verletzung von Urheberrechten der Musikindustrie aufgefordert habe, mehr als 300 seiner Videos zu löschen. Der zweite Grund für die Löschung sei die Beschwerde eines anderen Klavierlehrers gewesen, welcher ebenfalls bei YouTube Videos hochgeladen hat. Es geht dabei um Noten in Buchstabenform, welche de Heide in seinen Videos einblendet um unerfahrene Klavierspieler zu unterstützen. Die Einblendung der Buchstaben sei jedoch seine und nicht de Heides Idee gewesen, beklagte der andere Klavierlehrer, und machte deshalb die Verletzung seines geistigen Eigentums geltend.
In einem gestern veröffentlichten Video erklärt de Heide nun, dass es sich um ein Missverständnis zwischen ihm und dem anderen Klavierlehrer handelt und sie sich einigen konnten. YouTube Deutschland habe ihn zudem kontaktiert und gefragt, ob YouTube in den Niederlanden ihn zur Löschung auffordert hatte. Daraufhin habe er klar gestellt, dass er in dem Video zur Löschung von Vorfällen in der Vergangenheit gesprochen hatte – in dem aktuellen Fall ginge es jedoch lediglich um die Auszeichung der Noten. Dass sich das nicht mit dem Video zur Löschung deckt, kann wie gesagt nicht mehr nachgeprüft werden, da das Video gelöscht wurde. De Heide habe jedoch die Gelder zurücküberwiesen, die durch einen gestarteten Spendenaufruf reingekommen waren.
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: YouTube lässt Online-Klavierunterricht löschen
: YouTube lässt Online-Klavierunterricht löschen Mark de Heide ist Niederländer, hat Rechtswissenschaften studiert und verdient seit neuestem sein Geld, indem er bei YouTube Videos einstellt, die Schritt für Schritt erklären wie man aktuelle Popsongs auf dem Klavier nachspielt. Er soll damit bereits so erfolgreich sein, dass er sich durch die Werbeeinnahmen ein Haus finanzieren konnte, wie heise berichtet. Doch mit dem Online-Klavierunterricht soll jetzt nach Meinung von Youtube Schluss sein, die in de Heides Videos Cover-Versionen der Popsongs und damit die Verbreitung von Urheberrechtsverletzungen erkennen wollen. De Heide erklärt dieses auch selbst in einem neuen Video bei YouTube. An dieser Stelle ausnahmsweise mal nur der Link, da das „Einbetten auf Anfrage deaktiviert“ wurde.
YouTube forderte de Heide auf mehr als 300 seiner Videos aus seinem Channel zu löschen. Grund dafür sind allerdings nicht nur die vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen, sondern anscheinend auch die Beschwerde eines anderen Klavierlehrers, welcher bei YouTube Videos hochgeladen hat. Es geht bei der Beschwerde um Noten in Buchstabenform, welche de Heide in seinen Videos einblendet um unerfahrene Klavierspieler zu unterstützen. Die Einblendung der Buchstaben sei jedoch seine und nicht de Heides Idee gewesen, beklagt der andere Klavierlehrer, und macht deshalb die Verletzung seines geistigen Eigentums geltend.
Das YouTube sich selbst hiermit keinen Gefallen getan hat, zeigen unter anderem die Kommentare in de Heides Channel. Doch YouTubes Verhalten ist darüber hinaus auch noch willkürlich und inkonsequent. Es gibt eine große Reihe weiterer Anbieter von Videos solcher, unter anderem in Deutschland „Stefans Musikworkshop“, welcher sogar für den Grimme Online Award nominiert ist. Hier scheinen weder YouTube noch andere Instanzen eine mögliche Urheberrechtsverletzung zu sehen.
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: Netzpolitischer Wochenrückblick: KW 20
<a href="http://www.flickr.com/photos/tcmorgan/7627408030/">Tc Morgan</a> via <a href="http://photopin.com">photopin</a> <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/">cc</a> : Netzpolitischer Wochenrückblick: KW 20 Am Ende der Woche gibt es, wie immer, den Netzpolitischen Wochenrückblick! Die wichtigsten Themen der letzten sieben Tage in Text und Ton (mp3):
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Skype liest Nachrichten aus dem Chat mit
Wer Skype nutzt muss beim ersten Programmstart die Nutzungsbedingungen akzeptieren, mit denen man Microsoft – dem Neueigentümer von Skype – das Einverständnis erteilt Nachrichten mitlesen zu dürfen. Wie heise Security herausgefunden und am Dienstag berichtet hat, macht Microsoft von diesem Recht auch Gebrauch. [Zum Artikel]
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: Kommentar: YouTube-Embeds und das Urheberrecht
: Kommentar: YouTube-Embeds und das Urheberrecht Mit seiner heutigen Entscheidung, die Frage der Zulässigkeit von YouTube-Embeds dem europäischen EuGH vorzulegen, sorgte der BGH für eine Überraschung. Die juristische Blogosphäre hat sofort die verschiedenen Facetten der Entscheidung beleuchtet: Udo Vetter erläutert die Hintergründe des Falls, nämlich dass das Video ohne Wissen des Rechteinhabers auf YouTube hochgeladen und dann von Wettbewerbern auf deren Seiten eingebunden wurde. Thomas Stadler verweist noch einmal auf den Unterschied zwischen „Framing“ und „iFraming“, bei dem „regelmäßig für den Nutzer erkennbar [ist], dass man auf einen externen Inhalt zugreift.“ David Pachali wiederum hat für iRights die beiden vorab diskutierten Auslegungen noch einmal allgemein verständlich ausbuchstabiert (gekürzt):
1. Einbetten ist vergleichbar mit dem Hochladen: Auch wer ein Video einbettet, macht es öffentlich zugänglich, weil durch das Einbetten auf der jeweiligen Website ein neuer Zugangskanal geschaffen wird.
2. Einbetten ist vergleichbar mit dem Verlinken: Die andere Sichtweise besagt: Das Einbetten ist keine solche „öffentliche Zugänglichmachung”, weil das Video bereits vom ursprünglichen Uploader für alle zum Abruf ins Netz gestellt wurde. Wer Inhalte nur verlinkt, verletzt demnach keine Urheberrechte, weil dabei weder das Video kopiert noch neu ins Netz gestellt wird.Interessanterweise hat der BGH aber, wie Andy Crackau bei Telemedicus ausführt, „einerseits eine öffentliche Zugänglichmachung ab[ge]lehnt, aber andererseits die Verletzung eines unbenannten – also nicht ausdrücklich vorgesehenen – Verwertungsrechtes vermutet.“ Das würde bedeuten, dass
„Inlinelinks und Frames keines der Verwertungsrechte verletzt, die das Urheberrecht ausdrücklich geregelt hat – es liegt weder eine Vervielfältigung, noch eine Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung vor. Das Urheberrecht zählt aber nur beispielhaft verschiedene Verwertungsformen für urheberrechtlich geschützte Werke auf. Wenn die Rechte des Urhebers durch andere Nutzungsformen beeinträchtigt werden, die das Urheberrecht in dieser Form nicht kennt, kann auch das unzulässig sein – ein unbenanntes Verwertungsrecht kann greifen.“
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: Einbinden von YouTube-Videos: Bundesgerichtshof verschiebt Entscheidung zum Europäischen Gerichtshof (Update)
: Einbinden von YouTube-Videos: Bundesgerichtshof verschiebt Entscheidung zum Europäischen Gerichtshof (Update) Der Bundesgerichtshof legt die Frage bezüglich der urheberrechtlichen Zulässigkeit des „Framings“ – also dem Einbinden von YouTube-Videos auf anderen Webseiten – dem Gerichtshof der Europäischen Union vor. Dieses geht aus einer soeben veröffentlichten Pressemitteilung hervor.
Über den Fall berichteten wir schon vor einem Monat. Es geht in dem Fall um ein YouTube-Video über Wasserverschmutzung, welches von einer Firma für Wasserfilter produziert wurden. Der Film landete ohne Zustimmung der Firma auf YouTube und wurde später auf der Website einer konkurrierenden Firma eingebunden. Die Klägerin, die Firma die Wasserfiltersysteme herstellt, ist der Auffassung die konkurierrende Firma hätte das Video unberechtigt im Sinne des § 19a UrhG öffentlich zugänglich gemacht.
Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ist das Recht, das Werk drahtgebunden oder drahtlos der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass es Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist.
Nachdem das Landgericht die Beklagten zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 1.000 Euro verurteilt hatte, legten diese Berufung ein. Das Berufungsgericht wies die Klage daraufhin ab. Der Bundesgerichtshof gibt dem Berufungsgericht nun Recht, indem es sagt:
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: re:publica 2013: Sessionvideos
: re:publica 2013: Sessionvideos Für alle diejenigen von euch die nicht auf der re:publica 2013 waren, aber auch für alle die da waren und naturgemäß nicht alle Vorträge, Diskussionen und Workshops besuchen konnten, hat Michael Kreil sämtliche Videos der Sessions in eine sehr übersichtliche Form gebracht: re:publica – Sessionvideos
Der Großteil der Videos ist mittlerweile hochgeladen und kann bei Youtube angeschaut werden. Festgehalten werden muss aber auch, dass zum aktuellen Zeitpunkt drei Vorträge wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen durch Youtube gesperrt werden. Dieses sind die Diskussion zwischen Graham Linehan und Johnny Häusler zum Thema „Comic Misunderstanding – A conversation with Graham Linehan (IT Crowd)“ in der Szenen aus der TV-Serie „The IT-Crowd“ gezeigt wurden. Der Vortrag von Thomas Wiegold und Sasche Stoltenow zum Thema „Digital Natives ziehen in den Krieg“ in dem der Song „Call me maybe“ von Carly Rae Jepsen zu hören war. Sowie bei der Verabschiedung bei der das Lied „Bohemian Rhapsody“ von Queen gesungen wurde.
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: Piraterie einmal anders: Copyfraud via Content ID
: Piraterie einmal anders: Copyfraud via Content ID
Das herkömmliche Klagelied über Piraterie wendet sich gegen illegal hochgeladene Videos auf YouTube und kritisiert Google dafür, an diesen Urheberrechtsverletzungen via Werbung auch noch zu verdienen. Außerhalb Deutschlands, wo eine Einigung zwischen GEMA und Google über die Höhe der Vergütung immer noch nicht in Sicht ist, haben sich viele Rechteinhaber inzwischen jedoch mit der Situation ganz gut arrangiert und gehen nicht mehr gegen zustimmungslos hochgeladene Werke vor. Der Grund dafür ist, dass mit Hilfe des sogenannten Content-ID-Algorithmus automatisch urheberrechtlich geschützte Werke identifiziert und die Rechteinhaber auf Wunsch an Werbeeinnahmen beteiligt werden. In den letzten Jahren hat sich Content ID somit zu einer immer mächtigeren Form privater Rechtsdurchsetzung entwickelt. YouTube ist keineswegs die einzige Plattform, die auf solche Algorithmen setzt, beispielsweise verwendet auch die Musikplattform SoundCloud ähnliche Werkzeuge.Je nachdem, wie streng solche Content-ID-Verfahren eingestellt sind, kommt es aber auch zu Problemen. Im Fall von SoundCloud führte kürzlich eine Veränderung des Algorithmus zu Protesten zahlreicher Kunstschaffender, deren Werke plötzlich als urheberrechtsverletzend eingestuft wurden. Martin Weigert hat darüber in einem längeren Beitrag auf netzwertig.com berichtet:
Der Vielzahl der Beschwerden und der allgemeine Tenor, es sei eine Entwicklung der jüngere SoundCloud-Geschichte, legen die Vermutung nahe, dass der Dienst die Toleranzgrenze seines Content-ID-Systems für mögliche Urheberrechtsverstöße gesenkt hat. Mittlerweile scheint man eher unberechtigte Sperrungen in Kauf zu nehmen, anstatt versehentlich Copyright-Verstöße durchrutschen zu lassen.
Falsche Identifikation kann aber nicht nur dazu führen, dass Kreative Probleme haben, ihre Werke auf digitalen Plattformen zugänglich zu machen. Wie der Schweizer Rechtsanwalt Martin Steiger in seinem Blog schildert, kann Content-ID auch zu Copyfraud führen – der missbräuchlichen und profitorientierten Anmaßung von Urheberrechten, wo keine bestehen.
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: Einbetten von Youtube Videos verletzt laut BGH eventuell Urheberrechte [Update]
: Einbetten von Youtube Videos verletzt laut BGH eventuell Urheberrechte [Update] Der Bundesgerichtshof sagte gestern in einer mündlichen Verhandlung, dass das Einbetten von YouTube-Videos in fremde Websiten möglicherweise eine Rechtsverletzung darstelle. Das Einbetten sei nicht mit einer Verlinkung vergleichbar und verletze eventuell Urheberrechte, so der Vorsitzende Richter Joachim Bornkamm. Es geht bei dem Fall um ein Video über Wasserverschmutzung, das der Hersteller von Wasserfiltern produziert hatte. Ein Konkurrent band den Film auf seiner Homepage ein, der Urheber des Films wollte das verbieten. Laut Tagesschau erwägt der Bundesgerichtshof auch, den Sachverhalt dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vorzulegen, weil europäisches Recht eine Rolle spielen könnte.
Ein ähnlich gelagerter Fall aus Schweden liegt bereits bei den Richtern in Luxemburg vor. Sollte sich die Rechtsauffassung durchsetzen, entstünde nach Auffassung von Beobachtern ein neues Geschäftsfeld für Abmahnanwälte, da auf Facebook und in Blogs millionenfach Videos im Wege des Framings geteilt werden.
Eine Entscheidung soll am 16. Mai verkündet werden.
Leonhard Dobusch hat hier im Januar bereits ausführlich über den „Risikofaktor Einbettung: YouTube, Twitter und das Urheberrecht“ geschrieben.
[Update]
Laut der Frankfurter Rundschau hat die Firma, die im Video als verantwortlich genannt wird, das Video nicht mal selbst hochgeladen, sondern ein Internetportal für Spiritualität. Dessen Mitarbeiter haben dann also auch erlaubt, dass das Video eingebettet werden kann. Warum dann nicht die Esoterik-Plattform verklagt oder zum Entfernen aufgefordert wurde, konnte aber wohl auf Nachfrage weder der Filterhersteller noch der BGH noch der Plattform-Betreiber erklären.
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: NPP119 – Zur netzpolitischen Dimension von Maschek: Illegal erfolgreiches Remix-Kabarett
: NPP119 – Zur netzpolitischen Dimension von Maschek: Illegal erfolgreiches Remix-Kabarett Am Rande einer parlamentarischen Enquete der österreichischen Grünen zum Thema Urheberrecht habe ich ein kurzes Interview mit Robert Stachel, Mitglied der Satire- und Kabarett-Gruppe Maschek. geführt. Wikipedia beschreibt das Konzept von Maschek. wie folgt:
„Das Konzept von ‚Maschek.’ besteht aus der Live-Synchronisation von zusammengeschnittenen Fernseh-Passagen. Ihre Neuvertonungen geben dem Videomaterial eine völlig neue Handlung, verwandeln die originären Inhalte in eine absurde Fernsehsatire. Opfer dieser Satire sind häufig Prominente wie Papst Benedikt XVI., Heinz Fischer, Wolfgang Schüssel, Alfred Gusenbauer, Karl-Heinz Grasser, Angela Merkel, Maria Fekter, Arnold Schwarzenegger, Werner Faymann oder der 1994 verstorbene Fernsehclown Arminio Rothstein alias Clown Habakuk.“
In Österreich sind Maschek. mit diesem Konzept so erfolgreich, dass sie mittlerweile von ihrem Bühnenprogramm leben können. Außerdem sind sie ständiger Bestandteil verschiedener Fernsehformate wie beispielsweise „Willkommen Österreich“ des Duos Stermann & Grissemann.
In dem Interview berichtet Stachel von den urheberrechtlichen Herausforderungen, die mit der kabarettistischen Neusynchronisation von Filminhalten verbunden sind. Einerseits gestaltet sich die Klärung von Rechten selbst für die bloße Verwendung im Rahmen der Bühnenfauftritte von Maschek. bisweilen schwierig, vor allem wenn es sich um Amateurinhalte („Found Footage“, z.B. von YouTube) handelt. Andererseits bereitet es Maschek. Probleme, Videos von ihren kreativen Fortschöpfungen online zugänglich zu machen. Genau diese möglichst einfache Verbreitung ihrer Videos im Netz ist für Maschek. aber entscheidend:
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: Youtube-Firma untersagt Berichterstattung über sie auf Youtube
: Youtube-Firma untersagt Berichterstattung über sie auf Youtube Vergangene Woche hatten wir über einen Bericht des NDR-Medienmagazin Zapp berichtet, der von „Schleichwerbung bei YouTube: Unterschätzte Medien-Konkurrenz“ handelte. Wir hatten auch das passende Video aus dem ARD-Youtube-Kanal eingebunden. Dort ist der Bericht aber nicht mehr zu sehen. Warum dieser aus Youtube gelöscht werden musste, erklärt die Zapp-Redaktion in ihrem Blog: Warum ein Film über ein YouTube-Netzwerk nicht mehr auf YouTube zu sehen ist.
Die Kurzfassung: Die Firma hinter dem größten deutschen Youtube-Netzwerk, Mediakraft, hat die Nutzung von Ausschnitten ihrer Youtube-Stars Y‑Titty im Rahmen des Zapp-Berichtes für Youtube untersagt. Kann man sich nicht vorstellen?!
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: Schleichwerbung bei YouTube: Unterschätzte Medien-Konkurrenz
: Schleichwerbung bei YouTube: Unterschätzte Medien-Konkurrenz Das NDR-Medienmagazion ZAPP hat gestern über „Medien-Konkurrenz YouTube“ berichtet und wie dort mehr oder weniger unkontrolliert Inhalte mit Schleichwerbung verbunden werden.
Schon jetzt nutzt die Werbeindustrie auf YouTube-Kanälen neue Formen wie Produkt-Platzierung im Video, Spots vor einem Video, also Pre-Rolls, außerdem promoted Pre-Rolls und Banner oder beispielsweise gesponserte Modeblogger mit eigenem Kanal. Die Macher laden die Werbetreibenden ein ins Neuland der fast unbegrenzten Möglichkeiten – unbegrenzt und unbeaufsichtigt. Zuständig für die Internetaufsicht ist die Bezirksregierung Düsseldorf. Diese kann das für über 100 YouTube-Kanäle aber kaum leisten. Klingt weiterhin nach einem guten Geschäft für YouTube und die Netzwerke.
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: Jung & Naiv – Politik für Desinteressierte
: Jung & Naiv – Politik für Desinteressierte Der Berliner Blogger Tilo Jung hat eine neue Interview-Reihe auf Youtube gestartet. In „Jung & Naiv – Politik für Desinteressierte“ trifft er Experten und stellt ihnen möglichst naive Fragen zu ihrem speziellen Themengebiet. Die Sendung zeigt, dass man mit etwas Kreativität und Einsatz auch ohne teure Technik interessante Dinge anstellen kann. Die erste Sendung hat noch epische 35 Minuten, die weiteren beiden Teile kommen schon komprimiert mit jeweils zwölf Minuten aus.