Verfassungsschutz

  • Geheime Referatsgruppe: Wir enthüllen die neue Verfassungsschutz-Einheit zum Ausbau der Internet-Überwachung
    Jetzt mit neuer Einheit zur Internet-Überwachung: Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln
    Geheime Referatsgruppe Wir enthüllen die neue Verfassungsschutz-Einheit zum Ausbau der Internet-Überwachung

    Das Bundesamt für Verfassungsschutz errichtet für mehrere Millionen Euro eine neue Einheit zum Ausbau der Internet-Überwachung. Das geht aus dem geheimen Konzept zur „Erweiterten Fachunterstützung Internet“ hervor, das wir veröffentlichen. Über 75 Spione sollen Chats und Facebook überwachen, Bewegungsprofile und Beziehungsnetzwerke erstellen sowie „verdeckte Informationen erheben“.

    15. April 2015
  • : Berliner Datenschutzbericht: Neues Polizeigesetz ist „verfassungsrechtlich bedenklich“
    Berliner Datenschutzbericht: Neues Polizeigesetz ist „verfassungsrechtlich bedenklich“

    datenschutzbericht

    Vor kurzem stellte der langjährige Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit seinen Jahresbericht 2014 im Rahmen einer Pressekonferenz vor. Dabei wurde deutlich, dass auch in der Hauptstadt an diversen Stellen erhebliche Risiken für das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung bestehen bzw. drohen. Dieser Artikel soll einige Fälle exemplarisch zusammenfassen, wobei der Schwerpunkt auf dem Bereich „Inneres und Justiz“ liegt. Interessierten LeserInnen sei neben dem eigentlichen Dokument auch die regelmäßige Lektüre der verschiedenen Datenschutzberichte empfohlen.

    Dies ist ein Gastbeitrag von Hanns Suchi.

    Ein Schwerpunkt der Kontrolltätigkeit des Beauftragten lag 2014 bei den sogenannten „gemeinsamen Terrorabwehrzentren“ (GTAZ und GETZ), die mittlerweile die Zusammenarbeit zwischen den Polizeien (BKA, Europol, Bundes- und Landespolizeien), Geheimdiensten (BfV, BND, MAD, LfVs) und weiteren Behörden (GBA, ZKA, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) auf informationeller Ebene erheblich prägen. Dabei stellte er im Rahmen seiner Prüfung u.a. fest, dass hierfür gar „keine gesetzlichen Organisationsregelungen“ oder öffentlich-rechtliche Vereinbarungen getroffen seien. Das führe dann dazu, dass der dort stattfindende Datenaustausch das Trennungsgebot und andere verfassungsrechtliche Garantien erodiert, weil die fachgesetzlichen Datenschutzvorschriften für ein solches „Feilbieten“ von Informationen nicht ausgelegt seien. Als Beispiel nennt der Beauftragte die bestehenden Übermittlungspflichten für „Delikte der Allgemeinkriminalität (z.B. Diebstahl oder Sachbeschädigung)“, wenn sie „nur einen sehr entfernten Zusammenhang mit den Staatsschutzdelikten“ aufweisen. Seine abschließende Bewertung der Praxis der Berliner Polizei- und Geheimdienstbehörden steht zwar noch aus, soll aber noch in diesem Jahr erfolgen.

    Als weiterer Schwerpunkt wurde der Schutz von Mandatsgeheimnissen im Rahmen von Ermittlungsverfahren gegen Abgeordnete genannt. Konkreter Anlass waren die Ermittlungen gegen einen ehemaligen Justizsenator, der zugleich als Rechtsanwalt und Notar tätig gewesen ist. In dessen Kanzleigemeinschaft waren von der Staatsanwaltschaft erhebliche Aktenbestände beschlagnahmt worden, wobei offenbar auch Unterlagen von anderen Berufsgeheimnisträgern betroffen waren, die nicht Ziel des eigentlichen Durchsuchungsbeschlusses waren. Eine ähnliche Problematik gibt es nach Aussage von Dr. Dix auch bei Ermittlungsverfahren gegen Ärzte, die ihren Beruf ebenfalls zusammen mit anderen in Praxisgemeinschaften ausüben.

    Das derzeit im Abgeordnetenhaus beratene Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) wird vom Beauftragten als „verfassungsrechtlich bedenklich“ eingeschätzt. Mit dieser Änderung soll die automatische Kennzeichenfahndung durch die Polizei sowie eine erweiterte Datenübermittlung von der Polizei an die Geheimdienste im Rahmen der so genannten Anti-Terrordatei (ATD) bzw. der Rechtsextremismusdatei (RED) erlaubt werden. Bei letzterer steht insbesondere die Meldung von „Kontaktpersonen“ in der Kritik des Datenschutzbeauftragten, da diese meist von einem „Terrorismusbezug der Hauptperson“ nichts ahnen und damit aber selbst von weiteren Überwachungsmaßnahmen betroffen sein könnten.

    Auch die „Novelle zum Bundesmeldegesetz“ stößt auf erhebliche Kritik: Dort soll nämlich ein einmaliger Meldedatenabgleich personenbezogener Daten von Mitgliedern öffentlich-rechtlicher Religionsgemeinschaften sowie deren Familienangehörigen verankert werden, was natürlich den Grundsätzen der Datensparsamkeit und der Erforderlichkeit widerspricht. Schließlich erheben diese Religionsgemeinschaften selbst umfangreich Daten von ihren Mitgliedern, so dass die geplante stichtagsbezogene Übermittlung des Gesamtbestandes mithin entbehrlich erscheint. Außerdem erhalten die Religionsgemeinschaften bereits heute umfangreiche Aktualisierungsmeldungen, sobald eines ihrer Mitglieder umzieht. Bereits bei der Neuordnung der Rundfunkfinanzierung hatte es einen solchen Meldedatenabgleich gegeben, so dass viele Menschen ohne Zahlungspflicht in den Fokus der Gebühreneinzugsstellen (GEZ) geraten sind.

    Die Auffassung des Datenschutzbeauftragten zur „Stadtweiten Veranstaltungsdatenbank (VDB)“ ist ambivalent: Eine Diskussion im Abgeordnetenhaus zu dieser seit über 10 Jahren bestehenden langjährigen Erfassung von AnmelderInnen politischer Versammlungen war erst durch einen Artikel auf netzpolitik.org ins Rollen gekommen. Darin war auch aufgezeigt, dass die Auskunftsrechte der Betroffenen von der Berliner Polizei jahrelang missachtet worden waren. Im Jahresbericht 2014 wird dieser Punkt nun endlich kritisiert, stellt jedoch nur eine besonders eklatante Komponente dieser verfassungsrechtlich bedenklichen Vorratsspeicherung dar. Der Datenschutzbeauftragte regt zwar ein differenziertes Löschkonzept und kürzere Fristen für die Speicherung personenbezogener Daten an, hält die Veranstaltungsdatenbank aber nicht für „per se unrechtmäßig“. Damit bleiben allerdings Einschüchterungs- und Abschreckungseffekte (chilling effects) hinsichtlich des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit weitgehend unberücksichtigt, denn für jede öffentliche Versammlung unter freiem Himmel besteht hierzulande eine Anzeigepflicht (vgl. § 14 VersammlG). Wer befürchtet, durch seine politische Betätigung oder sein gesellschaftliches Engagement jahrelang in polizeilichen Datenbanken erfasst zu werden, wird möglicherweise auf die Ausübung seines Grundrechts in Berlin verzichten.

    Ein besonders erschreckender Fall von Überwachung und Datenerfassung wird im Zusammenhang mit Asylsuchenden thematisiert: In einem Neuköllner Wohnheim wurde der „Heimausweis“ der BewohnerInnen bei jedem Betreten/Verlassen des Geländes gescannt und diese Informationen zusammen mit einem Zeitstempel gespeichert, so dass ein lückenloses Bewegungsprofil entstand. Diese Daten waren durch die Heimleitung zehn Jahre lang einsehbar, was der Datenschutzbeauftragte als „unzulässig“ erachtete. Durch den Betreiber wurde dieser massive Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung (u.a. aus der Menschenwürde des Art. 1 GG abgeleitet) damit gerechtfertigt, dass für jede Person entsprechende Unterbringungsleistungen mit dem Land Berlin abgerechnet werden müssen. Jedoch ist dafür eigentlich nur eine banale Aufstellung erforderlich, an wievielen Tagen die jeweiligen BewohnerInnen im Wohnheim untergebracht worden sind. Die Totalerfassung der Bewegungen der Asylsuchenden passt in das stigmatisierende Bild, welches Berlin diesen Menschen oft auch an anderen Stellen entgegenbringt. Außerdem wurde ebenfalls von allen BesucherInnen protokolliert, wer wann zu wem wollte. Auch diese Informationen wurden durch den Betreiber zu lange gespeichert und nur unregelmäßig gelöscht. Hier konnte der Beauftragte durchsetzen, dass diese Daten zukünftig beim Verlassen des Wohnheims wieder gelöscht werden. Zusätzlich waren in den Fluren des Gebäudes und vereinzelt im Hofbereich insgesamt noch 33 Videokameras installiert, deren Betrieb mit Sachbeschädigungen, Überfällen und Diebstählen begründet wurde. Da es aber seit einiger Zeit zu keinen solchen Vorfällen mehr kam, müssten die Überwachungskameras demnächst eigentlich abgeschaltet werden.

    Ein längerer Abschnitt beschäftigt sich mit dem Polizeiarbeitsplatz in der BVG-Sicherheitsleitstelle, worüber die BeamtInnen auf die umfangreichen Videoüberwachungsanlagen der BVG zugreifen können. Dabei gibt es zwei Differenzierungen: Nach Eingang einer Meldung zu einer „Straftat auf einem U‑Bahnhof“ wird durch BVG-Personal der Zugriff auf die betreffende Live-Videosequenz gewährt. Die Bilder sollen vermeintlich zur Unterstützung der Einsatzkräfte vor Ort und zur Koordinierung von Maßnahmen dienen. Diese anlassbezogene Variante kommt dann auch bei „Sondereinsätzen und Großlagen, z.B. Demonstrationen“ zum Einsatz, wobei die Nutzung dabei auf Grundlage der einschlägigen Gesetze (ASOG, VersammlG, StPO) erfolgen solle. Hingegen haben die BeamtInnen bei der anlassunabhängigen Videoüberwachung „uneingeschränkten Zugriff auf die Live-Bilder ausgewählter U‑Bahnhöfe, die als kriminalitätsbelastete Schwerpunktbahnhöfe gelten“. Solche Orte werden in Berlin geheim gehalten und nur im sogenannten „Kriminalitätslagebild“ vermerkt. Eine Datenspeicherung durch die Polizei soll angeblich nicht erfolgen.

    Kurz nach Bekanntwerden der NSU-Verbrechen fanden bei den Geheimdiensten umfangreiche Vernichtungsaktionen von Akten statt. In Berlin führte eine Verwechslung von Kartons zu dieser Behinderung der Aufklärungsarbeit von Untersuchungsausschüssen und Gerichten. Schließlich musste sogar die Leiterin des Berliner Verfassungsschutzes wegen dieser Eigenmächtigkeiten von ihrem Amt zurücktreten. Im Zuge dieser Skandale kam es dann zur Einleitung verschiedener Löschmoratorien bei den Berliner Sicherheitsbehörden, für deren Fortsetzung der Datenschutzbeauftragte allerdings die „Verabschiedung eines Einzelfallgesetzes“ für „vorzugswürdig“ erachtet. Bisher unbekannt war jedoch, dass es auch im Rahmen des NSA-Untersuchungsausschusses zu einem Löschmoratorium kam, infolge dessen „zu löschende personenbezogene Daten weiter entgegen der Rechtslage aufgehoben werden sollten“. Dafür hat Dr. Dix keine Zustimmung erteilt, da der Bundestagsuntersuchungsausschuss den Berliner Geheimdienst überhaupt nicht um die Übermittlung von Daten gebeten hatte.

    Eine skurrile Mitteilung betrifft die Kontrolle auf elektronisches Doping beim Schach. Der Deutsche Schachbund e.V. hatte den SpielerInnen der 2. Bundesliga eine Vereinbarung zur Unterzeichnung vorgelegt, in der sie sich „auch ohne Anfangsverdacht mit der Überprüfung ihrer elektronischen Geräte einverstanden“ erklären mussten. Die datenschutzrechtliche Problematik einer solchen Durchsuchung von privaten Geräten war dem Schachbund offenbar nicht bewusst, weshalb der Datenschutzbeauftragte zu einer pragmatischen Lösung riet, dem generellen „Verbot des Beisichführens technischer Geräte während eines Turniers“.

    Die Berliner Polizei hat 2014 mit der Öffentlichkeitsfahndung bei Facebook begonnen: Auf einer sogenannten „Fanpage“ werden zunächst „anonymisierte Fahndungshinweise“ veröffentlicht, die mögliche InteressentInnen sodann auf eine polizeieigene Seite verweisen (erinnert sei in diesem Zusammenhang an die Fahndung im Rahmen der Muppet Show des BKA), auf der sich schließlich die personenbezogenen Informationen befinden. Die Datenschutzbeauftragten der Länder stehen einer solchen Nutzung sozialer Netzwerke durch die Polizei skeptisch gegenüber, denn einmal im Internet veröffentlichte Fahndungsdaten lassen sich weltweit leicht auffinden und sind praktisch kaum noch zu löschen. Ein weiteres Problem stellen Mutmaßungen und Beleidigungen durch Kommentare dar, welche die Berliner Polizei durch eine „redaktionelle Betreuung ihrer Fanpage“ in den Griff bekommen will.

    Eine erfreuliche Meldung zum Schluss: Auch der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hält nach dem Urteil des EuGH die ursprüngliche Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten rechtlich für nicht mehr durchführbar. Treffend wählte er deshalb im Jahresbericht als Zwischenüberschrift „Ende der Vorratsdatenspeicherung“ – ohne Fragezeichen. Leider hält selbst eine solch klare Aussage unsere uneinsichtigen Politiker, Branchenverbandspräsidenten und Polizeigewerkschaftsfunktionäre nicht von ihren verfassungsfeindlichen Bestrebungen ab.

    7. April 2015
  • : Der Entwurf des Verfassungsschutz-Gesetzes: Licht und Schatten bei der Neuausrichtung der Datenverarbeitung des BfV
    Now with a new internet surveillance department: Federal Office for the Protection of the Constitution. Image: <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Stefan_Kühn">Stefan Kühn</a>. License: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de">BY-SA 3.0</a>.
    Der Entwurf des Verfassungsschutz-Gesetzes: Licht und Schatten bei der Neuausrichtung der Datenverarbeitung des BfV

    Die Reform des Verfassungsschutzes steht vor der Tür, ein Gesetzesentwurf wurde letzte Woche von der Bundesregierung beschlossen. Welche Punkte dabei kritisch sind und massive Grundrechtsbeschneidungen verursachen können und wo es gute Tendenzen gibt, fasst dieser Artikel zusammen.

    Dieser Artikel erschien zuerst am 1. April 2015 auf eaid-berlin.de. Wir veröffentlichen ihn hier mit freundlicher Genehmigung von Dennis-Kenji Kipker.

    Dennis-Kenji Kipker ist Jurist und wissenschaftlicher Assistent am Institut für Informations‑, Gesundheits- und Medizinrecht (IGMR) an der Universität Bremen und Mitglied in der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz (EAID). Im Rahmen seiner Forschungstätigkeit beschäftigt er sich mit Fragen und Problemen des Datenschutz- und Datensicherheitsrechts, dort schwerpunktmäßig im Polizei- und Nachrichtendienstrecht sowie im Recht der IT-Sicherheit kritischer Infrastrukturen.

    Was gemeinhin unter dem Entwurf des Verfassungsschutz-Gesetzes zusammengefasst wird, umfasst konkret betrachtet weit mehr als nur das: Der am vergangenen Mittwoch in Berlin beschlossene Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes soll als Artikelgesetz nicht nur das Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) novellieren, sondern umfassend die informationelle Sicherheitsarchitektur in Deutschland umgestalten: So sind Änderungen im MAD-Gesetz, im BND-Gesetz, im Sicherheitsüberprüfungsgesetz, im VIS-Zugangsgesetz, im Artikel 10-Gesetz, im Bundesbeamtengesetz, im Bundesbesoldungsgesetz, in der Strafprozessordnung, in der Verordnung über den Betrieb des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregisters und im Bundeszentralregistergesetz vorgesehen. Obgleich zahlreiche dieser Änderungen aus datenschutzrechtlicher Perspektive heraus miteinander verknüpft sind, wird im Folgenden aus Gründen des Umfangs nur auf die wesentlichen Änderungen im Bereich des Bundesverfassungsschutzgesetzes eingegangen.

    Erweiterung der Kompetenzen des Bundesamts für Verfassungsschutz

    Generell verfolgt das gesetzgeberische Vorhaben die Zielsetzung, den Zuständigkeitsbereich des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) auszuweiten. Hierzu erfolgt die explizite Benennung des BfV als Zentralstelle im nachrichtendienstlichen Bereich ähnlich dem Bundeskriminalamt (BKA) als zentraler Stelle für das polizeiliche Auskunfts- und Nachrichtenwesen. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Bedeutung des BfV innerhalb der nationalen Sicherheitsarchitektur zu erhöhen und ihm eine Koordinierungsfunktion einzuräumen, die zu einem höheren Maß an Vereinheitlichung, zur Verbesserung der Zusammenarbeitsfähigkeit zwischen den Landesämtern für Verfassungsschutz (LfV) und dem BfV und zu einer optimierten Regelung der Arbeitsteilung zwischen den einzelnen Sicherheitsbehörden führt.

    Zur Erreichung dieses Ziels sind verschiedene Regelungen geplant, welche die Vernetzung der Verfassungsschutzbehörden untereinander fördern. Den Kern bildet dabei der Betrieb des nachrichtendienstlichen Informationssystems (NADIS) durch das BfV. Hierzu wird bestimmt, dass sich die LfV und das BfV unverzüglich die für ihre Aufgaben relevanten Informationen übermitteln. Zwar gibt es auch im geltenden BVerfSchG bereits einen Informationsaustausch zwischen Bund und Ländern in diesem Bereich, dieser wird aber durch die Neuregelungen konkretisiert und in der Form eines synallagmatischen Verhältnisses erweitert.

    Mehr Datenspeicherung, mehr Zugriffsberechtigte, mehr Verwendungsumfang, mehr Datenaustausch

    Im Rahmen des Datenbankbetriebs werden zudem die Möglichkeiten der Datenspeicherung ausgedehnt, so brauchen beispielsweise die Dateien grundsätzlich nicht nur die Daten zu enthalten, die zum Auffinden von Akten und der dazu notwendigen Identifizierung von Personen erforderlich sind, sondern können inhaltlich auch darüber hinausgehen, ohne dass es einer gesonderten Rechtfertigung bedarf. Hier bedarf es einer weitergehenden gesetzlichen Konkretisierung, welche Datentypen innerhalb des NADIS gespeichert werden können, um einer Nutzung der Datenbank zu operativen Zwecken vorzubeugen. Ebenso besteht weiterer Konkretisierungsbedarf für den Kreis der auf das System zugriffsberechtigten Personen: Einerseits bestimmt der Gesetzentwurf zwar, dass eine Abfrage von Daten nur zulässig ist, soweit dies zur Erfüllung der Aufgaben, mit denen der Abfragende unmittelbar betraut ist, erforderlich ist. Andererseits jedoch wird die Zugriffsberechtigung auf Daten, die nicht zum Auffinden von Akten und der dazu notwendigen Identifizierung von Personen erforderlich sind, ausgedehnt. Für den entsprechenden Datenabruf wird nicht mehr wie bisher verlangt, dass dieser nur durch Personen stattfinden darf, die „unmittelbar mit Arbeiten in diesem Anwendungsgebiet“ betraut sind, sondern wird vielmehr solchen Ermittlungspersonen ermöglicht, die „mit der Erfassung von Daten oder Analysen betraut sind“. Das Unmittelbarkeitskriterium fällt in diesem Bereich folglich weg.

    Für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten in Akten sieht der Entwurf des Verfassungsschutz-Gesetzes ebenfalls eine Ausdehnung des Verwendungsumfangs vor, indem Akten oder Auszüge aus Akten ausdrücklich auch in elektronischer Form geführt werden dürfen und ein automatisierter Abgleich grundsätzlich möglich ist. Zugleich werden aber auch Beschränkungen und flankierende Verfahrensregelungen im Umgang mit den Daten getroffen: So wird beispielsweise eine explizite Vernichtungsverpflichtung normiert, wenn eine Akte insgesamt zur Erfüllung der Aufgaben des BfV nicht oder nicht mehr erforderlich ist. Darüber hinaus unterliegt der automatisierte Abgleich personenbezogener Daten aus Akten einer strengen Datenschutzkontrolle für jede Einzelabfrage.

    Eine der Neuerungen im BVerfSchG, die sicherlich in Zukunft kontrovers diskutiert werden dürfte, ist die Möglichkeit des BfV, bei einer „Dringlichkeit der Aufgabenerfüllung“ vom gesetzlich vorgegebenen Verfahren der Festlegung von Dateianordnungen für automatisierte Dateien abzusehen und eine Sofortanordnung zu treffen. Die Besonderheit der Dateianordnung liegt darin, dass sie nicht nur der Zustimmung des Bundesministeriums des Innern (BMI) bedarf, sondern darüber hinaus auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) vor ihrem Erlass anzuhören ist. Durch die Sofortanordnung wird die Mitwirkung von BMI und BfDI auf eine unverzügliche Nachkontrolle im Anschluss an die Maßnahmendurchführung beschränkt. Damit von der gesetzlich eingeräumten Möglichkeit der Sofortanordnung kein übermäßiger Gebrauch gemacht wird, sollte diese Option des BfV klar auf konkret festgelegte Ausnahmefälle beschränkt werden. Insbesondere bedarf es einer gesetzlichen Konkretisierung des Dringlichkeitsbegriffes.

    Die Stellung des BfV als vernetzte Zentralstelle nachrichtendienstlicher Datenverarbeitung wird ebenfalls deutlich im Hinblick auf die Ausdehnung der Übermittlungsverpflichtungen der übrigen Sicherheitsbehörden. So besteht für die Staatsanwaltschaften, die Polizeien und den Zollfahndungsdienst nach dem Gesetzentwurf nunmehr die Verpflichtung, alle ihnen bekanntgewordenen, auch personenbezogenen Informationen an das BfV oder die LfV zu übermitteln, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Übermittlung zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Ein behördliches Ermessen wie bisher soll folglich nicht mehr bestehen. Ebenso erhält der BND qua Gesetz die explizite Möglichkeit eingeräumt, personenbezogene Informationen an den Verfassungsschutz zu übermitteln.

    Verbesserte Transparenzpflichten und Datensicherheit

    Dieser und weiterer der vorgenannten Befugniserweiterungen des BfV stehen jedoch zugleich auch Aspekte der Transparenz und des Datenschutzes gegenüber, welche sich in den geltenden Vorschriften nicht finden. So soll die Tätigkeit des BfV in Zukunft mehr Bürgernähe gewinnen, was zu begrüßen ist. Dementsprechend hat das BfV nicht wie zurzeit noch eine Berichtspflicht ausschließlich gegenüber dem BMI, sondern unmittelbar gegenüber der Öffentlichkeit selbst, die sensibilisiert werden und für welche der Verfassungsschutz transparenter ausgestaltet werden soll. Im Gesetzentwurf unter anderem berücksichtigt wurden auch die Vorgaben, die das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) unter dem Gesichtspunkt des Trennungsgebotes zwischen nachrichtendienstlicher Informationsbeschaffung und polizeilichem, operativen Tätigwerden im Rahmen seines Urteils zum Antiterrordateigesetz (ATDG) (1 BvR – 1215/07) im Jahre 2013 getroffen hat. So werden nunmehr teils verhältnismäßig detaillierte, einschränkende tatbestandliche Angaben getroffen, unter welchen Umständen und an wen das BfV personenbezogene Daten übermitteln darf, die mit Mitteln der heimlichen Informationsbeschaffung erlangt wurden. Gleichwohl belässt der Gesetzentwurf dem BfV auch hier eine „Hintertür“ in der Form einer zusätzlichen allgemeinen Auffangklausel zur Informationsübermittlung, wobei diese hier unter anderem auf „erhebliche“ Zwecke der öffentlichen Sicherheit beschränkt wird. Ob durch dieses Erheblichkeitskriterium allein aber die Weite der Auffangklausel in verfassungsrechtlich ausreichender Weise beschnitten wird, bleibt abzuwarten.

    Generell sind für den Gesetzentwurf seine erhöhten Datensicherheitsanforderungen positiv hervorzuheben, die insbesondere die Nutzung des NADIS betreffen: Hier werden Protokollierungspflichten gesetzlich festgeschrieben, die bisher selbst bei den Bundesbehörden nicht immer selbstverständlich gewesen sind, man denke in der Vergangenheit nur an den Einsatz des Staatstrojaners. So hat das BfV für Zwecke der Datenschutzkontrolle bei jedem Zugriff den Zeitpunkt, die Angaben, welche die Feststellung der abgefragten Datensätze ermöglichen und die abfragende Stelle zu protokollieren. Dabei ist die Auswertung der Protokolldaten nach dem Stand der Technik zu gewährleisten.

    Klargestellt wird im Entwurf des Verfassungsschutz-Gesetzes nunmehr ferner, dass das BfV, soweit es eine heimliche Informationsbeschaffung betreibt, in Individualrechte grundsätzlich nur nach Maßgabe besonderer Befugnisse eingreifen darf. Die Anwendung geheimer Ermittlungsinstrumente darf dabei zu keinem Nachteil führen, der erkennbar außer Verhältnis zur Bedeutung des aufzuklärenden Sachverhalts besteht. Durch diese eigentlich selbstverständliche Feststellung, die in Zukunft aber gesetzlich festgeschrieben werden soll, wird verdeutlicht, dass die Bedeutung des Schutzes der menschlichen Persönlichkeit auch im Zuge staatlicher Ermittlungen keine Werteinbußen erleiden darf. Im Gegenteil, gerade im Falle eines verdeckten nachrichtendienstlichen Tätigwerdens sind die Individualrechte in ihrer Qualität besonders zu berücksichtigen, da der Betroffene sich gegen ein solches Handeln mangels seiner Kenntnis im Regelfall nicht effektiv zur Wehr setzen kann.

    Fazit

    Zusammenfassend betrachtet weist der aktuelle Entwurf des Verfassungsschutz-Gesetzes zahlreiche Regelungsintentionen auf, die geeignet sind, die informationellen Grundrechte in einem stärkeren Maße zu beschneiden, als dies bisher der Fall war. Gleichwohl sind die geplanten Vorschriften nicht ausschließlich unter kritischen Gesichtspunkten zu würdigen. Der NSU-Skandal hat gezeigt, dass das BfV in seiner derzeitigen institutionellen Ausgestaltung nicht in der Lage ist, angemessen auf aktuelle Bedrohungslagen zu reagieren. Gesetzliche Änderungen zur Verbesserung der Arbeit der Behörde sind somit zwingend notwendig, insbesondere auch deshalb, um die Verhältnismäßigkeit des Verfassungsschutzes überhaupt zu wahren: Eine staatliche Einrichtung, die teils intensive Eingriffe in Grundrechte durchführt, muss hinreichend effektiv arbeiten, um die Beschneidung verfassungsrechtlicher Freiheiten legitimieren zu können. Die Geeignetheit staatlichen Eingriffshandelns ist stets auch ein Bestandteil von dessen Verhältnismäßigkeitsbeurteilung. Dies berücksichtigt auch der am vergangenen Mittwoch vorgestellte Gesetzentwurf. Mit sicherheitsbehördlichen Befugniserweiterungen muss dennoch stets sparsam umgegangen werden, diese finden ihre Grenze in der zwingenden Erforderlichkeit des exekutiven Handelns. Hier geht der Gesetzentwurf streckenweise zu weit bzw. ist in seiner tatbestandlichen Ausgestaltung teils noch zu wenig konkret. Da das Gesetzgebungsverfahren aber noch nicht abgeschlossen ist, bleibt zu hoffen, dass diese Erwägungen in Zukunft Berücksichtigung finden.

    2. April 2015
  • Gesetzentwurf zur Verfassungsschutzreform: Für den BND „passt die vorgesehene Regelung zur Aktenvernichtung nicht“
    Now with a new internet surveillance department: Federal Office for the Protection of the Constitution. Image: <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Stefan_Kühn">Stefan Kühn</a>. License: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de">BY-SA 3.0</a>.
    Gesetzentwurf zur Verfassungsschutzreform Für den BND „passt die vorgesehene Regelung zur Aktenvernichtung nicht“

    Der Bundesnachrichtendienst soll Internet-Kommunikation nach „Cyber-Gefahren“ durchsuchen und diese Daten auch an Polizeibehörden geben. Das geht aus dem Gesetzentwurf zur Reform des Verfassungsschutzes hervor, den die Bundesregierung heute beschlossen hat. Verfassungsschutz und Militärgeheimdienst sollen neue Regeln zur Aktenvernichtung bekommen, der Auslandsgeheimdienst wird davon ausgenommen.

    25. März 2015
  • Neues Verfassungsschutz-Gesetz: „Wird Zielsetzung nicht gerecht und verweigert überzeugende Begründung“
    Neues Verfassungsschutz-Gesetz „Wird Zielsetzung nicht gerecht und verweigert überzeugende Begründung“

    Vor einem Monat haben wir einen internen Gesetzentwurf zur Reform des Verfassungsschutzes veröffentlicht. Dabei haben wir uns auf die neuen Kompetenzen des Auslandsgeheimdiensts BND und die neuen Überwachungs-Befugnisse zum „Gefahrenbereich Cyber“ konzentriert.

    Die Humanistische Union hat jetzt eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf veröffentlicht, die sich auf die Regelungen zu den Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern konzentriert und an die entsprechenden Politiker/innen verschickt wird.

    Diesen Reformbedarf will der Referentenentwurf gemäß den Ausführungen im Vorblatt aufgreifen, „um extremistischen und terroristischen Bestrebungen künftig effektiver entgegentreten zu können“. Dafür sei eine bessere Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder erforderlich, und für den Einsatz von Vertrauensleuten werde „ein gesetzlicher Rahmen gesetzt“. Dies bedeute einen Mehraufwand von 261 Planstellen und damit verbundenen € 17 Mio.
    Personalkosten.

    Der selbst gesetzten Zielsetzung wird der Entwurf nicht gerecht und er verweigert weitgehend für die von ihm vorgesehenen Regelungen eine überzeugende Begründung.

    Diese Stellungnahme beschränkt sich auf vier bürgerrechtliche, rechtsstaatliche und verfassungsrechtliche Schwerpunkte des Entwurfs, die aus Sicht der Humanistischen Union nicht hingenommen werden können.

    Die sieben Seiten gibt’s als PDF, dazu einen Blogbeitrag und einen Brief an Justizminister Heiko Maas:

    Der Gesetzentwurf wird seinem selbstgestellten Anspruch, die Lehren aus dem Versagen der Sicherheitsbehörden im NSU-Komplex zu ziehen, keineswegs gerecht; an manchen Stellen wird gar das Gegenteil erreicht: Der Entwurf legalisiert die Vertuschung selbst schwerer Straftaten sowie die Behinderung der Arbeit der Strafverfolgungsbehörden. Sofern der Verfassungsschutz über Informationen zu konkreten Gefahren für Leib und Leben von Personen verfügt, ist aus unserer Sicht eine Pflicht zur Weitergabe an die Strafverfolgungsbehörden unumgänglich. Andererseits wird im Gesetzentwurf die Weitergabe von Informationen über Sachbeschädigungen an die Polizei erlaubt, was das Trennungsgebot einmal mehr aufweicht. Der Einsatz von V‑Personen wird entgegen der Behauptung des Gesetzentwurfs nicht be‑, sondern eher entgrenzt. Das Bundesamt entschiede nach wie vor allein über den Einsatz von VLeuten, eine Anordnung durch Richter oder die G10-Kommission ist nicht vorgesehen. Die Regeln zur Eignung und Tauglichkeit der Auswahl von V‑Personen erweisen sich als weitgehend unwirksam, eine Zusammenarbeit ist selbst dann nicht ausgeschlossen, wenn die V‑Personen Straftaten von erheblicher Bedeutung begangen haben. Da von den Regeln explizit Informanten und Gewährspersonen ausgenommen sind, ist eine weitere Grauzone zu befürchten.

    16. März 2015
  • Humanistische Union: Neues Verfassungsschutz-Gesetz ist „Ausweitung der Schnüffelzone“
    Humanistische Union Neues Verfassungsschutz-Gesetz ist „Ausweitung der Schnüffelzone“

    Vor zwei Wochen haben wir einen internen Gesetzentwurf zur Reform des Verfassungsschutzes veröffentlicht: BND will Überwachung zum „Gefahrenbereich Cyber“ massiv ausbauen.

    Astrid Goltz von der Kampagne „Verfassungsschutz abschaffen!“ der Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union kommentiert diesen jetzt in einem Blogbeitrag: Reform des Verfassungsschutzes: Ausweitung der Schnüffelzone

    Bisher führte jede Reform des Inlandsgeheimdienstes zu einer Ausdehnung seiner Spähbefugnisse. Skandal beim Verfassungsschutz – Ruf nach Reformen – am Ende mehr Überwachung: so ist der gängige Verlauf. Auch diesmal nach NSU- und NSA-Skandalen? Schaut man sich den Gesetzentwurf „zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes“ aus dem Innenministerium an, der im Moment unter den Ministerien abgestimmt wird, gewinnt man genau diesen Eindruck.

    Im Ganzen ist der Gesetzentwurf aus dem Hause de Maizière ein Angriff auf den Rechtsstaat. Unter dem Deckmantel der strengeren gesetzlichen Regelung sieht er eine Ausweitung der Geheimdienstarbeit vor, die Straftaten von Mitarbeiter/innen legalisiert. Wir Steuerzahler sollen dem Inlandsgeheimdienst für diese geplanten Rechtsbrüche auch noch 10 Prozent mehr Stellen finanzieren. Mit unserer Kampagne „ausgeschnüffelt“ werden wir alles dafür tun, dass dieser Gesetzentwurf den Bundestag und Bundesrat so nicht passieren wird.

    6. März 2015
  • : „Stille SMS“ des Inlandsgeheimdiensts haben sich innerhalb eines Jahres verfünffacht
    „Stille SMS“ des Inlandsgeheimdiensts haben sich innerhalb eines Jahres verfünffacht

    Stille_SMS_2.Hj_2014Die Zahl der vom Bundesamt für Verfassungsschutz versendeten heimlichen Ortungsimpulse ist im zweiten Halbjahr 2014 auf 142.108 angestiegen. Dies teilte das Bundesinnenministerium auf Nachfrage mit. Im ersten Halbjahr 2014 hatte die Behörde noch rund 53.000 dieser „Stillen SMS“ verschickt. Dieser Wert stellte schon im Vergleich zum Vorjahr (erstes Halbjahr 2013: 28.472) eine starke Zunahme dar. Von 2013 auf 2014 hat sich die Zahl nunmehr verfünffacht.

    Das Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundespolizei haben die Spähmaßnahme indes weniger als im Vorjahr genutzt. Zahlen zum Zoll sind mittlerweile ohne Angaben von Gründen als Verschlusssache eingestuft. Im gesamten Jahr 2012 wurden von den nachgeordneten Schäuble-Behörden laut einer früheren Antwort fast 200.000 „Stille SMS“ verschickt, im ersten Halbjahr 2013 aber schon 138.779.

    Eine „Stille SMS“ wird von den Behörden generiert und bleibt auf dem Display unsichtbar. Dadurch entsteht ein Kommunikationsvorgang, der dann mit richterlichem Beschluss im regulären Verfahren bei den Mobilfunkanbietern abgefragt werden kann. Auch die Standortdaten der Telefone werden protokolliert, deren BesitzerInnen können also geortet werden. Werden beispielsweise jede Stunde heimliche Kurznachrichten verschickt, entsteht ein aussagekräftiges Bewegungsprofil. Die nun vorliegende Antwort erklärt allerdings nicht, wie viele Personen betroffen waren.

    Die Rechtmäßigkeit des Versandes „Stiller SMS“ ist umstritten: Das Abhören von Telekommunikation darf seitens der Behörden nur als passiver Vorgang erfolgen. Der Versand der Kurznachricht ist aber ein aktiver Vorgang.

    Angaben auch zu IMSI-Catchern und Funkzellenabfragen

    Die Antwort des Innenministeriums enthält auch Angaben zu Funkzellenabfragen. Die sind zwar vorwiegend Sache der Bundesländer, werden aber in steigendem Maße auch von Bundesbehörden genutzt. Das BKA hat demnach im zweiten Halbjahr 2014 sieben Funkzellenabfragen durchgeführt (vorher drei). Die Zahlen für den Zoll sind widersprüchlich: Hieß es letztes Halbjahr noch, die Behörden der Zollverwaltung hätten 100 Funkzellenauswertungen durchgeführt, werden nun lediglich Angaben zum Zollfahndungsdienst gemacht (27). Die Zahl der Funkzellenabfragen durch die Bundespolizei wird wie vergangenes Halbjahr mit „weniger als 50“ angegeben.

    Die Angaben zu Einsätzen von IMSI-Catchern sind ebenfalls diffus. Beim BKA werden nur die Ermittlungsverfahren gezählt (14, vorher 24), zur Bundespolizei sind anscheinend absolute Zahlen der Einsätze gemeint (25, vorher 20). Die Zollverwaltung hat in 25 Fällen IMSI-Catcher eingesetzt (vorher 51). Zum Bundesamt für Verfassungsschutz fehlen die Zahlen mittlerweile komplett; im ersten Halbjahr 2014 lag der Wert noch bei 13 Fällen.

    Alles ganz geheim

    Wesentliche Teile der Antwort werden aber nicht offen beantwortet. Die unterschiedlichen Antworten sind dabei nach allen im Bundestag üblichen Kategorien eingestuft: VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH, VS-VERTRAULICH oder GEHEIM. Antwort zu Letzterem sind nur in der Geheimschutzstelle einsehbar. Zur Begründung heißt es unter anderem:

    Die erbetenen Auskünfte sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie Informationen enthalten, die im Zusammenhang mit der Arbeitsweise und Methodik der von der Kleinen Anfrage betroffenen Behörden und insbesondere deren Aufklärungsaktivitäten und Analysemethoden stehen. Der Schutz vor allem der technischen Aufklärungsfähigkeiten der von der Anfrage betroffenen Behörden, insbesondere der Nachrichtendienste, stellt für deren Aufgabenerfüllung einen überragend wichtigen Grundsatz dar. Er dient der Aufrechterhaltung der Effektivität ihrer Informationsbeschaffung durch den Einsatz spezifischer Fähigkeiten. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten solcher Fähigkeiten würde zu einer wesentlichen Schwächung der ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen. Dies würde für deren Auftragserfüllung erhebliche Nachteile zur Folge haben. Sie kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Insofern könnte die Offenlegung entsprechender Informationen die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen und damit das Staatswohl gefährden. […]
    Die Antworten auf die Kleine Anfrage beinhalten darüber hinaus zum Teil detaillierte Einzelheiten zu den technischen Fähigkeiten und ermittlungstaktischen Verfahrensweisen der Behörden. Aus ihrem Bekanntwerden könnten Rückschlüsse auf den Modus Operandi, die Fähigkeiten und Methoden der Ermittlungsbehörden gezogen werden.

    27. Februar 2015
  • Geheimer Geldregen: Verfassungsschutz arbeitet an „Massendatenauswertung von Internetinhalten“
    Now with a new internet surveillance department: Federal Office for the Protection of the Constitution. Image: <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Stefan_Kühn">Stefan Kühn</a>. License: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de">BY-SA 3.0</a>.
    Geheimer Geldregen Verfassungsschutz arbeitet an „Massendatenauswertung von Internetinhalten“

    Der Verfassungsschutz arbeitet daran, massenhaft Internet-Inhalte zu erheben und auszuwerten, darunter Kontaktlisten und Beziehungsgeflechte bei Facebook. Dafür hat der Geheimdienst einen Posten von 2,75 Millionen Euro in seinem geheimen Haushalt eingeplant, den wir veröffentlichen. Diese Daten sollen mit anderen verknüpft und gerastert werden, um „bislang unbekannte Zusammenhänge festzustellen“.

    25. Februar 2015
  • Neues Verfassungsschutz-Gesetz geleakt: BND will Überwachung zum „Gefahrenbereich Cyber“ massiv ausbauen
    Now with a new internet surveillance department: Federal Office for the Protection of the Constitution. Image: <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Stefan_Kühn">Stefan Kühn</a>. License: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de">BY-SA 3.0</a>.
    Neues Verfassungsschutz-Gesetz geleakt BND will Überwachung zum „Gefahrenbereich Cyber“ massiv ausbauen

    Der Bundesnachrichtendienst soll internationale Kommunikationswege jetzt auch nach „Cyber-Gefahren“ durchsuchen. Das geht aus einem Gesetzentwurf zur Reform des Verfassungsschutzes hervor, den wir veröffentlichen. Die so gewonnenen Daten sollen auch an Polizeibehörden zur Strafverfolgung weitergegeben werden.

    19. Februar 2015
  • : Sicherheitszusammenarbeit mit Ägypten und Tunesien – Verschlossene Augen vor Menschenrechtsverletzungen
    Ägyptische paramilitärische Polizei - soll mit Hilfe Deutschlands mehr über Grundsätze rechtsstaatlichen Handels lernen - CC BY-SA 2.0 via wikimedia
    Sicherheitszusammenarbeit mit Ägypten und Tunesien – Verschlossene Augen vor Menschenrechtsverletzungen

    Der Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko von den Linken hat die Bundesregierung zur Sicherheitszusammenarbeit mit Ägypten und Tunesien befragt. Mit beiden Ländern besteht bereits seit längerem Austausch zwischen den Polizei- und Sicherheitsbehörden, so lieferte beispielsweise das deutsche Innenministerium die Software „i2 Analyst’s Notebook“ an die tunesische Regierung und das BKA schulte kurz vor den Revolten des Arabischen Frühlings die Beamten der Geheimpolizeien in Ägypten und Tunesien in effektiverer Internetüberwachung.

    Es soll jedoch mit einem Abkommen eine weitere Kräftigung der Zusammenarbeit entstehen, zur …

    … Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung, Verhütung und Aufklärung von Straftaten der organisierten und der schweren Kriminalität, des Terrorismus sowie im Bereich der technischen Hilfe bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen

    Vormals waren die Verhandlungen auf Eis gelegt worden, da seitens der Bundesregierung Zweifel an der politischen Stabilität bestanden hätten, die man „genauer evaluieren“ wollte. Jetzt wurden die Verhandlungen offensichtlich wieder aufgenommen und man stellt sich zurecht die Frage, wie man zur Einschätzung gekommen ist, dass trotz der augenscheinlich defizitären Menschenrechtssituation in Ägypten und Tunesien diese Länder geeignete Kooperationspartner sein sollen.

    Man begründet am Fall Tunesiens, dass ein „Unterstützungsbedarf der tunesischen Sicherheitsbehörden bei ihrer Entwicklung zu rechtsstaatlichen und professionell arbeitenden Behörden“ bestehe. Dafür enthalte das geplante Abkommen „Regelungen über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der schweren und organisierten Kriminalität und des Terrorismus sowie über die Zusammenarbeit im Bereich der Migration und des Katastrophenschutzes“. In Ägypten verfüge man „nicht über die notwendige Ausrüstung, um die speziellen Herausforderungen des Anti-Terrorkampfes erfolgreich zu bewältigen. Die Sicherheitskräfte befinden sich noch in einem Lern- und Anpassungsprozess. […] Schlechte Ausbildung und Ausrüstung sowie Unkenntnis über Handlungsoptionen und Grundsätze rechtsstaatlichen Handels sind häufig Ursache für Fehlverhalten, das durch eine Verbesserung der Zusammenarbeit eingedämmt werden kann.“

    Alle Details der bestehenden und geplanten Zusammenarbeit mit den beiden Ländern werden jedoch in der Antwort der Bundesregierung nicht verraten. Man erwähnt zwar Fortbildungen und Seminare, die Bundespolizei, BKA, BND und der Bundesverfassungsschutz in Tunesien abhielten – beispielsweise vom BKA zur Telekommunikationsüberwachung und „sonstiger akustischer und visueller Überwachung“ – weitere Informationen über die Geheimdienstzusammenarbeit seien „unter dem Aspekt des Schutzes der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten geheimhaltungsbedürftig“ und daher nur in einem als Verschlusssache eingestuften Teil der Antwort einsehbar.

    Die Bundesregierung verschließt mit ihren geäußerten Zielen, man wolle den beiden Staaten zu mehr Rechtsstaatlichkeit und Demokratisierung verhelfen, die Augen davor, dass die Fähigkeiten und Technologien, die durch die Zusammenarbeit exportiert und transferiert werden, genau für das Gegenteil genutzt werden können. Anhand des Handelns der beiden Länder in der Vergangenheit kann nicht daran geglaubt werden, dass dieser Fall nicht eintritt.

    In den beiden Ländern kam es bereits des Öfteren zu Vorfällen, bei denen regierungskritische und oppositionelle Aktivisten, Blogger und Journalisten verhaftet wurden. Besonders Ägypten kam in jüngster Zeit dadurch in die Schlagzeilen, dass es falsche Profile in dem von Homosexuellen genutzten Dating-Netzwerk Grindr anlegte, um deren Aufenthaltsort zu ermitteln.

    Lehrgänge zur polizeilichen Auswertung des Internets durchzuführen trägt in einem so gelagerten Fall dazu bei, Repression gegen Regimekritiker noch effektiver zu gestalten. Aber die Bundesregierung ignoriert das und entgegnet, sie spreche ja „regelmäßig mit der ägyptischen Regierung über Menschenrechtsfälle, darunter auch Fälle von verfolgten Bloggern und Aktivisten“. Von der Ausnutzung ihrer Techniken, beispielsweise im oben angesprochenen Grindr-Fall, wisse man nichts, man prüfe beständig den „bestimmungsgerechten und rechtsstaatlichen Maßstäben entsprechenden“ Einsatz. Kein Wunder, wenn man sich primär mit den Tätern unterhält, wird man wenig Anderslautendes erfahren.

    Auch Andrej Hunko zweifelt an der Eignung dieser Prüfmethoden:

    Diesem Dialog vertraue ich aber in keinster Weise. Ein Gespräch mit Nichtregierungsorganisationen würde Hunderte Fälle von Menschenrechtsverletzungen und Justizwillkür zutage fördern. Es wundert mich also nicht, dass die Bundesregierung auch nichts über die Verfolgung Homosexueller durch das Ausspähen des Internet in Erfahrung bringen konnte.

    Die Haltung und Kollaboration der Bundesregierung tritt die Bemühungen derjenigen mit Füßen, die versuchen, in autoritären Regimes Widerstand zu leisten und sich dadurch großer Gefahr aussetzen. Sie bringt all diejenigen noch mehr in Gefahr, die auf den Schutz größtmöglicher Anonymität angewiesen sind, indem sie den Sicherheits- und Polizeibehörden Werkzeuge an die Hand geben, diese zu brechen. In Eigeninteresse mehr Einblick in die Sicherheitssituation der geographischen Region zu erlangen, die laut Bundesregierung unter anderem einen „Anlaufpunkt für radikale Islamisten“ darstellt, kann demgegenüber keine Kollaboration rechtfertigen.

    5. November 2014
  • : Fernseh-Doku „Spitzel und Spione“ gibt Einblicke in die Gedankenwelt von Verfassungsschützern
    Fernseh-Doku „Spitzel und Spione“ gibt Einblicke in die Gedankenwelt von Verfassungsschützern

    spitzel_spioneEin Team vom WDR hat eine Reihe von persönlichen Interviews mit Mitarbeitern im Keller eines Verfassungsschutzbüros geführt.
    Die Spione werden im Halbprofil vor dunklem Hintergrund gezeigt. Zur Tarnung der Mitarbeiter im operativen Dienst sind diese mit Brillen, Perücken und falschen Bärten verkleidet, die sie wie die Darsteller eines alten Detektivfilms aussehen lassen.
    Der Alltag der Geheimagenten ist weniger glamourös, als aus dem Fernsehen bekannt.
    Ihre Ansichten zum NSU-Skandal stehen zunächst im Vordergrund. Gibt es ein kollektives Schuldbewusstsein der Mitarbeiter für das Versagen der Behörde? Eher nicht.
    Sie schwanken zwischen professionellem Mitgefühl und Desinteresse. Auch der Vorschlag einer Entschuldigung bei den Familien der Opfer wird nicht von allen eingesehen. Von den Befragten hat da keiner persönlich versagt, weshalb sich einige nicht in der Verantwortung sehen.

    Snowden spaltet: Loyalitätskonflikt der Spione

    Vom NSU schwenkt es zur NSA. Der Bericht hat den Verfassungsschutz bis jetzt recht altmodisch aussehen lassen. Es scheint als würde moderne Überwachungstechnologie beim Verfassungsschutz keine allzu große Rolle spielen.
    Ein V‑Mann-Führer erklärt, selbst über das Ausmaß der NSA-Spionage erstaunt zu sein. Die technischen Möglichkeiten und die Expertise der amerikanischen Geheimdienste ist selbst dem Verfassungsschutz eher fragmentarisch und zum Teil nur aus Spielfilmen bekannt.

    Snowdens Geheimnisverrat wird von einer Verfassungsschützerin als unanständig bewertet, ein anderer sieht es positiv, wenn es einen Mutigen gäbe, der das Unrecht ausspricht, was durch den Geheimdienst entsteht.
    Die nicht ganz eindeutige Moral der Spione ist hier am deutlichsten zu erkennen: Sie spionieren, weil das ihr Job ist. Das erklärte Ziel des Geheimdienstes ist es, Unrecht durch Aufklärung vorzubeugen. Der Verrat am Arbeitgeber, auch wenn er zum Schutz oder zumindest zur Aufklärung der Allgemeinheit geschieht, ist inakzeptabel.
    Ein Agent äußert, als er nach seiner Berufswahl gefragt wird, dass der Beamtenstatus die größte Motivation für ihn war.

    Die Kombination aus Massive Attack-Tönen und Detektiv-Kostümen unterstreichen die unterschwellige Aussage, dass wir es hier mit einer sehr altbackenen Behörde zu tun haben. Dennoch ein sehenswerter Bericht.

    16. Oktober 2014
  • : Stehen Journalisten in Überwachungsdatenbank NADIS WN? „Berufsangabe möglich, aber keine Pflicht“
    Pressefreiheit ist nicht mit der Überwachung von Journalisten vereinbar (CC BY-NC-ND 2.0 via flickr/Julia)
    Stehen Journalisten in Überwachungsdatenbank NADIS WN? „Berufsangabe möglich, aber keine Pflicht“

    Wiederholt hat die Linksfraktion im Bundestag eine Nachfrage zum Thema „Bespitzelung von Journalistinnen und Journalisten durch den Verfassungsschutz auch außerhalb Niedersachsens“ gestellt. Anlass war eine ungenügende Auskunft beim letzten Mal auf die Frage, ob Journalisten Gegensatnd von Überwachung seien. Man redete sich damit heraus, dass „weder im Bundesamt für Verfassungsschutz noch im Bundesnachrichtendienst eine statistische Erfassung der erfragten Speicherung von Datensätzen
    mit den bezeichneten Berufsgruppenangaben über den erfragten Zeitraum“ erfolge und die Frage somit nicht beauskunftet werden könne.

    Thema geworden war diese Frage nachdem letztes Jahr bekannt geworden war, dass der Landesverfassungsschutz Niedersachsen rechtswidrig in mindestens sieben Fällen Journalisten überwacht hatte.

    Die Antworten der Bundesregierung bleiben weiterhin unbefriedigend. Weite Teile der Antworten sind nur für die Abgeordneten in der Geheimschutzstelle des Bundestags einsehbar, „da ein Bekanntwerden von Beratungen und Beschlüssen die Wirksamkeit der nachrichtendienstlichen Aufgabenerfüllung beeinträchtigen könnte und damit das Staatswohl gefährdet würde.“

    Aber immerhin gibt die Bundesregierung zu, dass es im Nachrichtendienstlichen Informationssystem Wissensnetz (NADIS-WN) ein Feld zur Eintragung des Berufes der in der Datenbank erfassten Person gibt – man also eigentlich feststellen könnte, ob sich explizit Journalisten in der Datenbank befinden.

    NADIS WN stellt zu jeder gespeicherten Person bei Bedarf eine Möglichkeit zur Erfassung von Berufsbezeichnungen in einem Freitextfeld zur Verfügung. Hierbei handelt es sich nicht um eine Pflichtangabe, sondern um ein zusätzliches Merkmal, das zur Identifizierung einer Person beitragen kann.

    Man versucht mit der Rede von der fakultativen Angabe plausibel zu machen, nicht zu wissen, ob Journalisten bespitzelt werden und wurden. Gleichzeitig bestätigt man später die Möglichkeit, in NADIS-WN explizit nach Berufen filtern zu können. Im Gegensatz zu Abgeordneten werde jedoch bei Journalisten, Anwälten und anderen geschützten Berufsgruppen keine automatische Benachrichtigung des Datenschutzbeauftragten des Bundesverfassungsschutzes vorgenommen. Das könnte man so verstehen: Die Möglichkeit, Berufe zu erfassen, ist vorhanden und kann genutzt werden. Wenn ebenjener Beruf jedoch eine Einschränkung der Überwachungsbefugnisse mit sich brächte, ignoriert man ihn lieber und tut so, als sei er nie dagewesen.

    Martina Renner (MdB Die Linke), Mitglied im Innenausschuss des Bundestags und Obfrau um NSA-Untersuchungsausschuss, sagt:

    Wir müssen davon ausgehen, dass die Bundesregierung das Parlament in der Frage der Bespitzelung von Journalisten und Journalistinnen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz anlügt und werden die entsprechenden Konsequenzen daraus ziehen.

    2. September 2014
  • : Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: „Keine Ahnung, wovon der SPIEGEL spricht, aber auf jeden Fall ist alles geheim“
    CC-BY-NC-ND 2.0 via flickr/kiwien
    Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: „Keine Ahnung, wovon der SPIEGEL spricht, aber auf jeden Fall ist alles geheim“

    Der SPIEGEL hat in Ausgabe 30/2014 vom 21. Juli in Zusammenhang mit der Spionageabwehr im Bundestag berichtet:

    Immerhin liegt bei Innenminister de Maizière schon seit Längerem ein umfassender Plan zur technischen Aufrüstung und besseren Spionageabwehr vor. Dazu zählt die gezielte Beobachtung von Botschaften und Konsulaten jener Staaten, die offiziell weiterhin als Freunde gelten. Noch hat der Minister den Vorschlägen seiner Beamten nicht abschließend zugestimmt, das soll nun aber schneller geschehen als ursprünglich geplant.

    Diesen Plan wollten wir uns einmal ansehen, mit der heute eingetroffenen Ablehnung war aber fast zu rechnen. Das Innenministerium argumentiert wie erwartet damit, dass „das Bekanntwerden des Inhalts von Dokumenten, für die Sie Informationszugang beantragt haben, auf die internationalen Beziehungen Deutschlands nachteilige Auswirkungen haben dürfte“. Außerdem seien Belange der äußeren und inneren Sicherheit betroffen.

    Da der BND involviert ist, argumentiert das Ministerium zusätzlich mit der „Bereichsausnahme des § 3 Nr. 8 IFG“. Die besagt, dass gegenüber den Nachrichtendiensten des Bundes kein Anspruch auf Informationszugang besteht. Mit diesem Argument wurde bereits eine frühere Ablehnung begründet, diesmal gibt es jedoch noch eine Ergänzung seitens des Innenministeriums:

    Dies gilt auch für Unterlagen von Nachrichtendiensten, die nicht bei dem Nachrichtendienst selbst, sondern bei ihrer jeweils übergeordneten Dienstaufsichtsbehörde liegen, wie etwa Unterlagen des BfV [Bundesamt für Verfassungsschutz] beim Bundesministerium des Innern (BMI).

    Darüberhinaus liefen die Beratungen in den Behörden noch, es liege keine Entscheidung vor.

    Eine Herausgabe und somit Veröffentlichung maßgeblicher Unterlagen zu diesem Abstimmungs- und Meinungsbildungsprozess würde Rückschlüsse auf die Beratungen sowie den Meinungsbildungsprozess zulassen und hätte das Risiko erheblicher negativer Auswirkungen.

    Im SPIEGEL klang es so, als sei der Prozess quasi bereits abgeschlossen und bedürfe nur noch de Maizières Zustimmung. Das macht stutzig, doch das Bemerkenswerteste folgt, indem das Innenministerium vorgibt, im Gegensatz zu dem SPIEGEL-Bericht überhaupt keinen derartigen Plan zu haben:

    Im Übrigen ist ein einheitlicher umfassender Plan zur technischen Aufrüstung und Spionageabwehr, wie im Spiegel 30/2014, Seite 24/25 angedeutet, nicht existent.

    Aber auch wenn das BMI nicht genau weiß, um welche Dokumente es geht und eigentlich gar kein bestimmter Plan vorliegt, eines weiß es – sie sind auf jeden Fall geheim:

    Zwar ist vorliegend unklar, welche Unterlage vom Spiegel in der Presseberichterstattung angesprochen wurde. Die in Frage kommenden Unterlagen zur Ertüchtigung und Neuausrichtung des BfV im Bereich der Spionageabwehr sowie zur Stärkung der Sicherheit der Regierungskommunikation sind jedoch sämtlich mit den VS-Graden „Verschlussache – Nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD) und höher (bis zu „GEHEIM“) eingestuft, …

    21. August 2014
  • : Wirtschaftsspionage: Phänomenbereich und unfreundlicher Informationsabfluss – Ahnungslose Bundesregierung
    Deutsche Industrie am Neckar, Ziel von Spionage? (CC-BY-SA 3.0 via wikimedia.org/Rosenzweig)
    Wirtschaftsspionage: Phänomenbereich und unfreundlicher Informationsabfluss – Ahnungslose Bundesregierung

    Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage zum Thema „Geheimdienstliche Angriffe und Spionage bei deutschen Unternehmen“ gestellt aus deren Antwort wenig Inhalt hervorgeht. Dafür wird umso drastischer klar, wie ahnungslos die Bundesregierung ist, wenn es um Wirtschaftsspionage geht. Schon bei der Begriffsdefinition wird es schwammig:

    Der Begriff der „Wirtschaftsspionage“ ist kein Rechtsbegriff; er beschreibt lediglich einen Phänomenbereich.

    Im späteren wird auch noch der Begriff „unfreundlicher Informationsabfluss“ oder „illegaler Know-How-Abfluss“ genutzt, um die Ausspähung deutscher Unternehmen zu beschreiben.

    Es fällt auf, wie ständig versucht wird, zu relativieren. Man gibt an, das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) habe seit dem Jahr 2005 etwa 200 Spionageangriffe geprüft, aber:

     Nur in wenigen Fällen war der nachrichtendienstliche Hintergrund konkret belegbar […]

    Primär seien Angriffe auf Einzelpersonen oder Privatunternehmen zurückzuführen. Aber keinesfalls gebe es belastbare Hinweise gegen die Geheimdienste unserer amerikanischen Freunde:

    Konkrete Belege zu möglichen Aktivitäten US-amerikanischer Dienste zu Spionageangriffen auf deutsche Unternehmen liegen aktuell nicht vor. […] Auch aus der deutschen Wirtschaft erfolgten bislang keine Verdachtsmeldungen über eine solche Tätigkeit der US-amerikanischen Dienste.

    Auch zu anderen ausländischen Einrichtungen, die in Deutschland spionieren, will man nichts wissen. Und dazu, dass die NSA in anderen Ländern Wirtschaftsspionage betreibt hat man ebenso „keine Erkenntnisse“. Moment, wir haben da mal kurz ins Archiv geschaut. Eine kurze Gedächtnisstütze in Sachen Wirtschaftsspionage in Deutschland und anderswo:

    Jan Korte von der Linken kommentiert treffend:

    Auch in der Frage der Wirtschaftsspionage erweisen sich die deutschen Sicherheitsbehörden unter Führung des Bundesamtes für Verfassungsschutz als grandiose Nichtaufklärer.

    Auch an weiteren Stellen wird klar, dass man wie gewohnt am liebsten die Augen zumachen und sich in Untätigkeit wiegen will. Denn als Gegenmaßnahmen erwähnt man, dass man in Unternehmen selbst für den Schutz seiner Daten verantwortlich sei und man daher primär „Hilfe zur Selbsthilfe“ , „gezielte Sensibilisierungsangebote“ und „Prävention durch Information“ anbieten wolle. Dafür gebe es beispielsweise vom BSI die „Allianz für Cyber-Sicherheit“ und den deutschen Cert-Verbund:

    Die Allianz fördert die Zusammenarbeit innerhalb der Wirtschaft und zwischen Wirtschaft und Behörden. Es werden im Bereich der allgemein präventiven Cyber-Sicherheit Informationen, Empfehlungen, Good-Practices und andere Angebote präventiven Charakters bereitgestellt. Diese präventiven Maßnahmen werden durch die Wirtschaft eigenständig umgesetzt und leisten auch einen Beitrag zur Abwehr von Gefahren durch Cyber-Spionage.

    Das ist zwar schön und richtig, allein jedoch in etwa genauso abstrus wie die gern genutzte „Datenschutz ist Bürgerpflicht“-Rhetorik, mit der Implikation jeder sei selbst dafür verantwortlich, seine Kommunikation vor der NSA zu schützen und die Bundesregierung habe keinerlei Pflichten diesbezüglich. Man sieht ja wie leicht das ist wenn man betrachtet wie die Bundesregierung daran scheitert, sich selbst vor Spionage zu schützen.

    Was auch noch negativ aufstößt: Es gibt keine Standard-Meldewege, wenn Firmen bemerken, dass sie Opfer von Spionage geworden. Man könne sich an „jede Polizeidienststelle oder an ein Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) bzw. an das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV)“ wenden. Angesichts solcher fehlender Prozeduren stellt man sich zwangsläufig die Frage, ob man dann einschätzen kann wie viel Schaden denn durch Wirtschaftsspionage entsteht. Dafür schwebt die Zahl 50 Milliarden im Raum. Der Tagesspiegel berichtete im Januar:

    Das deutsche Innenministerium beziffert den Schaden durch Angriffe auf den „Rohstoff Geist“ allein in Deutschland auf jährlich 50 Milliarden Euro. Das „Dunkelfeld“ sei aber weitaus größer, meint Verfassungsschutzpräsident Hans- Georg Maaßen.

    In der Antwort der Bundesregierung werden aus den 50 Milliarden Schaden plötzlich aber nur noch 50 Milliarden Gefährdungspotential und die Originalquelle dieses Betrages, die sonst unerwähnt bleibt, wird angeführt: Eine Studie  der Universität Lüneburg – aus dem Jahr 2004. In der man sich auf eine „Fall- und Schadensanalyse bezüglich Know—how-/ Informationsverlusten in Baden-Württemberg ab 1995“ bezieht. In Anbetracht der weltweiten Überwachungslage, die in den letzten Jahren ans Licht gekommen ist, erscheint eine solch veraltete Zahl mehr als lächerlich und es wird deutlich, dass der Betrag primär als Totschlagargument genutzt wird, dem Bundesamt für Verfassungsschutz mehr Geld zu geben. Denn auf einen tatsächlichen Schaden lässt sich aus dem reinen Potential nicht schließen.

    Am Ende bleiben Fragezeichen. Die Bundesregierung hat ganz offensichtlich keine Ahnung, wie die aktuelle Situation aussieht und keine Pläne, dem Spionagerisiko wirksame Maßnahmen entgegenzusetzen. Stattdessen findet man Vertrauen in die amerikanischen Partner und die alte Leier von der Eigenverantwortung. Entweder ist das ein weiterer Auswuchs von Inkompetenz. Oder der Versuch, Wissen mit Absicht zu verschleiern.

    Hier der Text der Antwort, gelöst aus dem gescannten, maschinenunlesbaren Bundestags-PDF-Dokument:

    Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Martina Renner, Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE.

    Geheimdienstliche Angriffe und Spionage bei deutschen Unternehmen

    Frage 1:
    Wie definiert die Bundesregierung „Wirtschaftsspionage“, und ist diese Definition zwischen den Sicherheitsbehörden vereinheitlicht (wenn nein, bitte die Unterschiede beschreiben)?

    Antwort zu Frage 1:
    Wirtschaftsspionage ist die staatlich gelenkte oder gestützte, von Nachrichtendiensten fremder Staaten ausgehende Ausforschung von Wirtschaftsunternehmen und Betrieben. Diese Definition ist einheitliches Verständnis in den Sicherheitsbehörden. Eine Ausforschung unter konkurrierenden Unternehmen (sog. Konkurrenzausspähung) ist hiervon
    nicht umfasst.

    Frage 2:
    Wie viele Ermittlungsverfahren im Sinne dieser Definitionen wurden in den letzten zehn Jahren in der Bundesrepublik Deutschland gegen Vertreter welcher Unternehmen, Dienste’und Staaten durchgeführt (bitte nach Jahren aufführen), und wie viele davon führten zu Verurteilungen in welcher Höhe?

    Antwort zu Frage 2:
    Der Generalbundesanwalt (GBA) ist zuständig für die Verfolgung geheimdienstlicher Agententätigkeit (§ 99 Strafgesetzbuch [StGB]), wobei es auf den jeweiligen Bereich (z. B. Wirtschaft, Gesellschaft, Technik, Rüstung, Politik), gegen den sich Tätigkeit richtet, nicht ankommt. Die vom GBA in diesem Zusammenhang geführten Ermittlungsverfahren werden insofern nicht nach der in der Antwort auf Frage 1 genannten Definition kategorisiert. Der Begriff der ‚Wirtschaftsspionage“ ist kein Rechtsbegriff; er beschreibt lediglich einen Phänomenbereich. Die in der Antwort zu Frage 1 verwendete Definition der „Wirtschaftsspionage“ ermöglicht keine ausreichende Differenzierung zwischen der „Ausforschung von Unternehmen und Betrieben“ einerseits und Spionage im Rüstungsbereich oder in Proliferationszusammenhängen andererseits. Eine Aufschlüsselung nach Jahren, Anzahl der Verfahren, Tätern und Ausgang der Verfahren ist nicht möglich.

    Frage 3:
    Welche vorgeschriebenen oder durch Absprachen festgelegten Meldewege gibt es für Fälle von Wirtschaftsspionage, und wie entsteht die seit längerem behauptete Schadenssumme von 50 Mrd. Euro durch diese?

    Antwort zu Frage 3:
    a) Für Fälle von Wirtschaftsspionage gibt es für die Wirtschaft keine gesonderten, vorgeschriebenen oder durch Absprachen festgelegte Meldewege. lm Verdachtsfall kann sich das betreffene Unternehmen an jede Polizeidienststelle oder an ein Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) bzw. an das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) wenden. Allerdings sollen die Unternehmen der geheimschutzbetreuten Wirtschaft bei Hinweisen, Wahrnehmungen und Erkenntnissen, die den Verdacht einer nachrichtendienstlichen Tätigkeit, einer Verratstätigkeit anderer Art oder von Sabotage, Terrorismus o. ä. begründen können, nach Ziffer 3.3.5 des Handbuchs für den Geheimschutz in der Wirtschaft unverzüglich das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, das zuständige LfV und gegebenenfalls das BfV sowie bei Gefahr im Verzug die zuständige Polizeidienststelle unterrichten.

    Sofern in den Ländern ein Ermittlungsverfahren wegen Wirtschaftsspionage eingeleitet wird, ist die Straftat durch das zuständige Landeskriminalamt im Wege des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes „Politisch motivierte Kriminalität“ dem Bundeskriminalamt (BKA) zu melden. Hierbei wird in der Regel nur die betreffende Strafrechtsnorm (§ 99 StGB) – ohne
    Präzisierung des Phänomenbereichs „Wirtschaftsspionage“ – angegeben.

    b) Die vielfach zitierte vermeintliche Schadenssumme in Höhe von 50 Mrd. Euro, die durch Wirtschaftsspionage entstanden sein soll, ist auf eine Studie der Universität Lüneburg aus dem Jahr 2004 mit dem Titel „Fall- und Schadensanalyse bezüglich Know—how-/ Informationsverlusten in Baden-Württemberg ab 1995“ zurück zu führen. In der Studie, die vom
    „Sicherheitsforum Baden-Württemberg“ in Auftrag gegeben wurde, wird nicht eine Schadenssumme, sondern ein wirtschaftliches Gefährdungspotential von 50 Mrd. Euro konstatiert. Wörtlich heißt es darin: „Das Gefährdungspotenzial durch unfreundlichen lnformationsabfluss beträgt für Baden-Württemberg 7 Milliarden € und für Deutschland 50 Milliarden €. Es handelt sich dabei um Hochrechnungen auf der Basis unserer Stichprobe, die eine Standardabweichung von rund 0,2 Milliarden aufweist. Das bedeutet, dass die tatsächlichen Werte um 0,4 bis 0,6 Milliarden € abWelchen können.“

    Frage 4:
    Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den gegensätzlichen Aussagen von Edward Snowden und Vertretern der US-Geheimdienste hinsichtlich möglicher Spionageangriffe auf deutsche Unternehmen?

    Antwort zu Frage 4:
    Konkrete Belege zu möglichen Aktivitäten US-amerikanischer Dienste zu Spionageangriffen auf deutsche Unternehmen liegen aktuell nicht vor; allen Verdachtshinweisen wird durch die Spionageabwehr nachgegangen. Zur Bearbeitung der Vorwürfe u. a. gegen US-amerikanische Dienste wurde im BfV eine Sonderauswertung eingesetzt; die Ermittlungen dauern an.

    Frage 5:
    Woher nimmt die Bundesregierung nach Bekanntwerden des NSA-Skandals die Sicherheit, dass kein US-amerikanischer Geheimdienst deutsche Unternehmen und Konzerne ausspäht?

    Antwort zu Frage 5:
    Der Bundesregierung liegen aktuell keine konkreten Hinweise auf Wirtschaftsspionage US-amerikanischer Nachrichtendienste gegen deutsche Unternehmen vor. Die US-Regierung hat der Bundesregierung mehrfach versichert, dass die dortigen Dienste keine Wirtschaftsspionage betreiben.

    Frage 6:
    Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Tätigkeiten privater ausländischer Sicherheits- und Geheimdienste auf deutschem Boden insbesondere im Bereich der Wirtschaftsspionage?

    Antwort zu Frage 6:
    Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse zu angeblicher Wirtschaftsspionage durch private ausländische Einrichtungen auf deutschem Boden.

    Frage 7:
    Welche Ergebnisse hat die „Senderauswertung Technische Aufklärung durch US-amerikanische, britische und französische Nachrichtendienste“ zur Überprüfung der Enthüllungen durch Edward Snowden in Bezug auf Wirtschaftsspionage bis heute ergeben?

    Antwort zu Frage 7:
    Der Bundesregierung liegen keine bestätigenden Erkenntnisse vor, dass die durch NSA erhobenen Daten auch zu Zwecken der Wirtschaftsspionage verwandt werden. Auch aus der deutschen Wirtschaft erfolgten bislang keine Verdachtsmeldungen über eine solche Tätigkeit der US-amerikanischen Dienste.

    Frage 8:
    Ist der Bundesregierung bekannt, in welchen anderen Staaten die NSA und andere US-Dienste Wirtschaftsspionage betrieben haben bzw. betreiben?

    Antwort zu Frage 8:

    Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse zu angeblicher Wirtschaftsspionage durch die NSA oder andere US-Dienste in anderen Staaten.

    Frage 9:
    Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über private Sicherheitsfimen und Geheimdienste, die als Dienstleister im Auftrag ausländischer Geheimdienste oder Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland Wirtschaftsspionage betreiben?

    Antwort zu Frage 9:
    Der Bundesregierung liegen hierüber keine Erkenntnisse vor.

    Frage 10:
    Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung unter dem im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD fstgelegten Stichwort „Wirtschaftsschutz“, Welche finanziellen Mittel plant sie dafür einzusetzen, und welche Vorhaben sind derzeit in welchem Stand der Umsetzung?

    Antwort zu Frage 10:
    Die Strategie der Bundesregierung setzt insgesamt auf eine breite Aufklärungskampagne der Unternehmen im Bereich des Wirtschaftsschutzes. So ist das Thema „Abwehr von Wirtschaftsspionage” regelmäßig wichtiges Thema anlässlich der Vorstellung des jährlichen Verfassungsschutzberichtes. Ziel ist es, in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft ein
    deutlich höheres Maß an Aufmerksamkeit für die Risiken von Know-how- und Informationsverlusten zu erzeugen. Der Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode enthält konsequenterweise den Auftrag der Erarbeitung einer nationalen Wirtschaftsschutzstrategie. Ziel ist es, eine gemeinsam mit der Wirtschaft abgestimmte Dachstrategie für den nationalen Wirtschaftsschutz zu entwickeln. Die Umsetzung dieses Auftrages erfolgt im Rahmen gemeinsamer von Staat und Wirtschaft eingerichteter Expertengruppen im Rahmen der bestehenden Aufbau- und Ablauforganisatienen bei Ressorts und Sicherheitsbehörden. Ob und inwieweit zusätzliche Mittel für einzelne Teilprojekte notwendig sein werden, richtet sich nach den Handlungsempfehlungen, die die Experten voschlagen werden.

    Frage 11:
    Was rät die Bundesregierung insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen, um sich vor Spionageangriffen zu schützen, Welche konkreten Maßnahmen schlägt sie vor, und wie will sie sie dabei unterstützen?

    Antwort zu Frage 11:
    Für die Sicherheit des Unternehmens in seiner Gesamtheit ist grundsätzlich der Unternehmer selbst verantwortlich. Der Staat kann ihn hierbei auf der Grundlage „Hilfe zur Selbsthilfe“ unterstützen.

    Unter dem Motto „Prävention durch Information“ informieren und sensibilisieren die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder schon seit Jahren Unternehmen, Verbände und Forschungsinstitute. Im Mittelpunkt des Wirtschaftsschutzkonzeptes des Verfassungsschutzes stehen Verträge sowie Informations- und Sicherheitsgespräche in den Unternehmen. Flankiert wird dieser kostenfreie Service durch umfangreiches Informationsmaterial (Broschüren, Flyer, Newsletter CD), Presseveröffentlichungen sowie Angebote auf der Homepage des BfV.

    Die Broschüre „Wirtschaftsspionage — Risiko für Unternehmen, Wissenschaft und Forschung“ des BfV informiert ausführlich über Gefahren der Wirtschaftsspionage und gibt entsprechende Empfehlungen (z. B. „Die zehn goldenen Regeln der Prävention“). Das BfV unterstützt insbesondere die kleinen und mittelständischen Unternehmen durch gezielte
    Sensibilisierungsangebote.

    Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat im Rahmen seiner Initiative „IT-Sicherheit in der Wirtschaft“ Handlungsempfehlungen für einen sicheren Umgang mit Unternehmensdaten im Internet veröffentlicht. Das 10-Punkte-Papier soll dazu beitragen, das Vertrauen insbesondere kleiner und mittelständischer Unternehmen in IKT-Svsteme zu stärken und sie dazu animieren, ihr Sicherheitsniveau zu verbessern.

    Frage 12:
    Strebt die Bundesregierung dazu eine engere Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Sicherheitsbehörden an? Wenn ja, wie soll diese aussehen?

    Antwort zu Frage 12:
    Der Wirtschaftsschutz ist eine gesamtstaatliche Aufgabe und bedingt eine Kooperation von Staat und Wirtschaft. BMI steht daher in engem Kontakt mit allen relevonten Wirtschaftverbänden (Bundesverband der Deutschen Industrie [BDI], Deutsche lndustrie- und Handelskammer [DIHK], Arbeitsgemeinschaft für Sicherheit der Wirtschaft [ASW], Bundesverband der Sicherheitswirtschaft [BDSW]). Ziel ist eine breite Sensibilisierung im Mittelstand wie auch bei „Global-Player-Unternehmen“ zu erreichen. Mit diesen Verbänden ist eine enge Kooperation eingeleitet, die den Schwerpunkt auf Wirtschafts- und Informationschutz legt. Die Verbände sind für BMI und die Sicherheitsbehörden die zentralen Schnittstellen zu den deutschen Unternehmen.

    Frage 13:
    Welche Rolle spieit nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit Wirtschaftsspionage die „Arbeitsgemeinschaft für Sicherheit der Wirtschaft (ASW)“, und in welcher Form und in welchen zeitlichen Abständen tagen die in diesem Rahmen eingerichteten Gremien oder Arbeitsgruppen?

    Antwort zu Frage 13:
    Die ASW ist zentraler Ansprechpartner der Sicherheitsbehörden des Bundes auf dem Gebiet des Wirtschaftsschutzes und ein „Scharnier“ zur Wirtschaft. Grundlage dieser seit Jahren bestehenden Zusammenarbeit ist die vom BMI 2008 erlassene „Rahmenregelung für die Zusammenarbeit mit der gewerblichen Wirtschaft auf Bundesebene in Sicherheitsfragen“. Darin ist u. a. das Wirtschaftsschutzkonzept des Verfassungsschutzes verankert, das das Aufgabenspektrum beschreibt und die Zusammenarbeit mit der ASW regelt. Einmal jährlich findet eine gemeinsame Sicherheitstagung des BfV mit der ASW statt, über die ein Tagungsband veröffentlicht wird. Das Bundeskanzleramt übermittelt regelmäßig „Informationen der Sicherheitsbehörden des Bundes“ über aktuelle einschlägige Ereignisse und Entwicklungen an die ASW.

    Frage 14:
    Welche weiteren Public-Private-Partnership-ähnlichen Kooperationen gibt es unter Beteiligung von Bundesbehörden, und welche Aufgaben werden von ihnen jeweils bearbeitet?

    Antwort zu Frage 14:
    Unter Public Private Partnerships (PPP) werden Formen der Zusammenarbeit zwischen Einheiten von öffentlichen Körperschaften. Privatunternehmen und/oder Non-Profit-Organisationen verstanden, wobei zwischen Organisations- und Vertrags—PPP unterschieden wird. Bei ersteren wird die Kooperation im Rahmen einer gemeinsamen Organisation institutionalisiert. Bei der zweiten bildet ein Vertrag die Basis der Kooperation. Im Sinne dieses Verständnisses ist weder die Kooperation mit dem ASW als PPP oder PPP-ähnlich zu verstehen, noch gibt es sonstige PPPs oder PPP-ähnliche Kooperationen mit spezifischen Aufgaben. Die Sicherheitsbehörden führen aber regelmäßig gemeinsam mit Wirtschaftsverbänden Veranstaltungen mit Informationsangeboten an die Wirtschaft durch und unterhalten Netzwerke zum Informationsaustausch zwischen Wirtschaft und Behörden.

    Dies sind etwa die „Global-Player-Runde“ und das „Netzwerk-Wirtschaftskriminalität“ des BKA. Die „Global-Player-Runde“ dient dem (freiwilligen) Austausch von sicherheitsrelevanten strategischen (Lage-)Informationen. Dieser Single Point Of Contact (SPDC) wurde Anfang des Jahres 2006 im Zuge einer zwischen dem BKA und verschiedenen international aufgestellten deutschen Großunternehmen (GP) initiierten Kooperation eingerichtet. Gleiches gilt für das vom Kriminalistischen Institut im BKA betreute „Netzwerk Wirtschaftskriminalität“.

    Das BSI unterhält die „Allianz für Cybersicherheit und den „Deutscher Cert-Verbund“. Die Allianz fördert die Zusammenarbeit innerhalb der Wirtschaft und zwischen Wirtschaft und Behörden. Es werden im Bereich der allgemein präventiven Cyber-Sicherheit Informationen, Empfehlungen, Good-Practices und andere Angebote präventiven Charakters bereitgestellt. Diese präventiven Maßnahmen werden durch die Wirtschaft eigenständig umgesetzt und leisten auch einen Beitrag zur Abwehr von Gefahren durch Cyber—Spionage.

    Im deutschen CERT-Verbund arbeitet seit 2002 das Computernotfallteam des BSI CERT-Bund mit ca. 35 CERTs (Computer Emergency Response Teams) aus der deutschen Wirtschaft, KRITIS, Behörden und Forschung gleichberechtigt zusammen.

    Der Bundesminister des Innern (BMI) unterzeichnete am 28. August 2013 mit den Präsidenten des BDI und des DIHK in Berlin eine gemeinsame Erktärung unter dem Titel: „Wirtschaftsschutz in Deutschland 2015 – Vertrauen, Information, Prävention“. Auf der Grundlage der darin genannten Handlungsziele erarbeiten das BMI und das BfV gemeinsam mit Vertretern der Wirtschaft eine nationale Wirtschaftsschutzstrategie.

    Frage 15:
    Inwieweit sind deutsche Behörden in die Abwehr von konkreten Spionageattacken gegen deutsche Unternehmen involviert, und wie viele solcher Fälle hat es seitdem Jahr 2005 gegeben?

    Antwort zu Frage 15:
    Das BfV ist in einer Vielzahl von Sachverhalten mit der Prüfung und Auswertung möglicher oder tatsächlicher Spionageangriffe auf deutsche Unternehmen befasst (ca. 200 seit dem Jahr 2005). Das BSI unterstützt bei mutmaßlichen Angriffen auf Unternehmen das BfV mit seiner technischen Expertise. Die Koordination der Zusammenarbeit in ausgewählten Fällen von Cyberangriffen auf Unternehmen erfolgt seit der Gründung im Jahr 2011 im Rahmen des Nationalen Cyber—Abwehrzentrums (NCAZ).

    Nur in wenigen Fällen war der nachrichtendienstliche Hintergrund konkret belegbar, so z. B. im Fall des deutschen Ingenieurs, der Unterlagen und Gegenstände aus dem Bereich Hubschrauber- und Flugzeugtechnik an einen russischen Führungsoffizier verkaufte (vgl. Verfassungsschutz-Bericht 2007, Seite 294). Häufig jedoch sind die Auftraggeber private
    Unternehmen oder Einzelpersonen. 0b es sich in diesen Fällen um eine staatlich betriebene Wirtschaftsspionage oder um Ausspähung durch ausländische konkurrierende Unternehmen oder in deren Auftrag durch Privatpersonen (Konkurrenzausspähung) handelt, ist wegen der engen Verflechtung von Wirtschaft und Staat beispielsweise in der Volksrepublik China im Einzelfall nur schwer zu unterscheiden.

    Frage 16:
    Welche Gefahr sieht die Bundesregierung von Innentäterinnen und Innentätern ausgehend, und welche Maßnahmen schlägt sie Unternehmen diesbezüglich vor?

    Antwort zu Frage 16:
    Der Innentäter stellt eine erhebliche Gefahr für die Unternehmen dar. Das BfV weist daher in seinen Security Awareness Verträgen und Sicherheitsgesprächen und in seinen Informationsmaterialien mit Nachdruck auf die Gefahr des illegalen Know-how—Abflusses durch Mitarbeiter hin.

    Das BSI stellt Behörden und Unternehmen seit dem Jahr 1994 das Empfehlungswerk „IT-Grundschutz” kostenlos zur Verfügung, der einen Standard für die Etablierung und Aufrechterhaltung eines angemessenen Schutzes aller lnformationen einer Institution darstellt. Diese Empfehlungen spiegeln den Stand der Technik für den Schutz der Wirtschaft und der Behörden für Informationssicherheit wider und berücksichtigen auch die Innentäter-Problematik.

    Die Gefahr, die durch Innentäter ausgeht, wird auch ein Thema der nationalen Strategie für den Wirtschaftsschutz sein.

    Frage 17:
    Wie will die Bundesregierung Unternehmen vor dem Öffentlich-Werden eines Angriffes und damit einhergehenden Umsatzeinbußen schützen?

    Antwort zu Frage 17:
    Die Grundlage der Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden und den Unternehmen ist Vertraulichkeit, Quellenschutz und Diskretion. Aufgrund der Möglichkeit des Öffentlich-Werdens von Angriffen bei Unternehmen, des damit potentiell verbundenen Imageschadens und einhergebender Umsatzeinbußen gelten für polizeiliche Ermittlungen im Bereich der Wirtschaftsspionage neben allgemeinen Grundsätzen der Anzeigenaufnahme und der Beweissicherung zusätzliche Hinweise für eine sensible Verhaltensweise. Dies betrifft vor allem die Modalitäten des Erstkontaktes mit dem geschädigten Unternehmen und die Vorgehensweise bei der Beweissicherung und der Zeugenermittlung und Vernehmung. Insbesondere kann es der Kooperation förderlich sein, die geschädigten Unternehmen darauf hinzuweisen, dass während laufender Ermittlungen keine Öffentlichkeitsarbeit durch die Polizei erfolgt.

    11. August 2014
  • : Wissenserschließung aus offenen Quellen: Wie Bundeswehr und BND die Überwachung sozialer Netzwerke rechtfertigen
    Jetzt auch bei der Bundeswehr: Das "Command Center”-Produkt der Firma Brandwatch.
    Wissenserschließung aus offenen Quellen: Wie Bundeswehr und BND die Überwachung sozialer Netzwerke rechtfertigen

    Das Innenministerium ist der Auffassung, dass die Echtzeitüberwachung sozialer Netzwerke durch Militär und Geheimdienste datenschutzrechtlich unbedenklich ist. Das geht aus einer Antwort auf eine schriftliche Frage der Linkspartei hervor. Datenschützer sehen das anders: Eine Speicherung und Verarbeitung offener Quellen ist ein neuer Verwendungszweck, der eine neue Rechtsgrundlage braucht.

    25. Juli 2014
  • : Unbescholten überwacht – im Visier des Verfassungsschutzes
    Unbescholten überwacht – im Visier des Verfassungsschutzes

    Die Kampagne Verfassungsschutz abschaffen, verbandelt mit der Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union, hat eine neue Videoreihe gestartet: Unbescholten überwacht – im Visier des Verfassungsschutzes. In dieser möchte sie Betroffene zu Wort kommen lassen, die vom Verfassungsschutz überwacht wurden und über die Folgen berichten.

    Ronny Blaschke ist Sportjournalist mit dem Schwerpunkt Rechtsextremismus – und geriet ins Visier des niedersächsischen Verfassungschutzes. Warum das am Ende eine Verwechslungsgeschichte und ungewollte Satire war, erzählt er im Video. Und er berichtet, welche realen Folgen er davon bis heute zu spüren hat.

    In diesem Fenster soll ein YouTube-Video wiedergegeben werden. Hierbei fließen personenbezogene Daten von Dir an YouTube. Wir verhindern mit dem WordPress-Plugin „Embed Privacy“ einen Datenabfluss an YouTube solange, bis ein aktiver Klick auf diesen Hinweis erfolgt. Technisch gesehen wird das Video von YouTube erst nach dem Klick eingebunden. YouTube betrachtet Deinen Klick als Einwilligung, dass das Unternehmen auf dem von Dir verwendeten Endgerät Cookies setzt und andere Tracking-Technologien anwendet, die auch einer Analyse des Nutzungsverhaltens zu Marktforschungs- und Marketing-Zwecken dienen.

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    Für die Finanzierung ihrer nächsten Videos suchen sie übrigens noch Spender.

    25. Juli 2014
  • : Internetausdrucker vs. Privacy Handbuch: Verfassungsschutz beargwöhnt Verschlüsselungstechniken
    Garfik aus dem im Mai 2013 aktualisierten "Privacy Handbuch".
    Garfik aus dem im Mai 2013 aktualisierten "Privacy Handbuch".
    Internetausdrucker vs. Privacy Handbuch: Verfassungsschutz beargwöhnt Verschlüsselungstechniken

    Nicht nur die Veröffentlichung der „deutschen NSA-Akte“ sorgte gestern für Furore, auch der Verfassungsschutz hatte einen großen Auftritt: Dessen Präsident Hans-Georg Maaßen stellte gestern mit Innenminister Thomas de Maizière (CDU) den Verfassungsschutzbericht für das vergangene Jahr vor.

    Den 53 NSA-Folien des Spiegel ist zu entnehmen, wie sich der deutsche Inlandsgeheimdienst um neue Möglichkeiten zum Ausspähen der elektronischen Kommunikation bemüht. Bestätigt wird, dass die NSA sogar über ein eigenes Büro beim Verfassungsschutz verfügen darf und dort jede Woche präsent ist. Veröffentlichungen wie der gestrige Verfassungsschutzbericht dienen dazu, diese Zusammenarbeit gegenüber den Enthüllungen in Schutz zu nehmen und Begründungen für die Spionage nachzureichen. So nimmt es nicht wunder, dass sich der Verfassungsschutz vor allem an digitalem Aktivismus stört, insbesondere wenn er von links kommt: Die Behörde diskreditiert Linke und behauptet, diese würden Berichte über die deutsch-amerikanische Spionage für eigene Zwecke instrumentalisieren.

    Als Beleg dient unter anderem die Veröffentlichung des „Privacy-Handbuchs“, das vor mehr als einem Jahr aktualisiert und erneut veröffentlicht wurde und auf eine tiefe Sachkenntnis schließen lässt. Unter dem Nutzernamen „cyberterrorism“ wurde das Werk auch bei Indymedia gepostet und gespiegelt. Der Verfassungsschutz schlussfolgert frech, die AutorInnen des Beitrags würden sich durch ihr Pseudonym „selbst dem ‚cyberterrorism’ zuordnen“.

    19. Juni 2014
  • : Verfassungsschutz tauscht immer mehr Daten mit US-Geheimdiensten aus
    Verfassungsschutz tauscht immer mehr Daten mit US-Geheimdiensten aus

    Der Verfassungsschutz hat den Datenaustausch mit US-Geheimdiensten im Jahr 2013 weiter intensiviert. Das ließe sich Geheimdokkumenten entnehmen, auf die sich NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung beziehen. Dabei handelt es sich um eine signifikante Steigerung des Austauschvolumens, die Süddeutsche berichtet von 1163 übermittelten Datensätzen, darunter Handynummern, Bewegungsprofile und Aufenthaltsorte. Diese Zahl habe sich damit in einem Vierjahreszeitraum beinahe verfünffacht, 2012 beispielsweise lag die Zahl der übermittelten Datensätze an die amerikanischen Geheimdienste nach Angaben eines Dokumentes aus dem Innenministerium bei 864.

    Die gute Zusammenarbeit des BfV mit NSA, CIA und Co. ist bereits in der Vergangenheit mehrmals sauer aufgestoßen. Letzten Juli wurde enthüllt, dass das BfV eine Testversion von XKeyscore nutzt, mit dem die NSA Auswertung der riesigen Datenmengen vornimmt, die sie täglich im Internet abgreift und noch in diesem Mai lobte Verfassungsschutz-Chef Hans-Georg Maaßen die gute Zusammenarbeit und stellte die gemeinsamen Interessen in den Vordergrund. Dabei ist davon auszugehen, dass mindestens so viele Daten von amerikanischen Diensten Richtung BfV fließen wie umgekehrt.

    12. Juni 2014
  • Überwachung von Briefpost: Verfassungsschutz Thüringen nutzt Hardware von Staatstrojaner-Hersteller DigiTask
    Anlage zum maschinellen Öffnen von Briefen, hier von der Stasi.
    Überwachung von Briefpost Verfassungsschutz Thüringen nutzt Hardware von Staatstrojaner-Hersteller DigiTask

    Dass das analoge Postwesen nicht nur in DDR und USA, sondern auch der Bundesrepublik überwacht wird, haben wir bereits 2007 berichtet. Spätestens seit dem Buch Überwachtes Deutschland – Post- und Telefonüberwachung in der alten Bundesrepublik vom Historiker Prof. Dr. Josef Foschepoth (über das wir ebenfalls wiederholt berichtet haben) ist bekannt, dass auch deutsche Geheimdienste regelmäßig Briefe öffnen und lesen.

    Jetzt hat Katharina König, Thüringer Landtagsabgeordnete für die Partei Die Linke, ein paar Details herausgegeben, wie der Verfassungsschutz des Landes diese Praxis anwendet:

    So verfügt nach Angaben der Landesregierung der Thüringer Inlandsgeheimdienst über vier Geräte, darunter zwei „transportable Briefbearbeitungskoffer“. Kosten für einen Koffer: Rund 8.000 Euro sowie Zubehör für weitere 1225 Euro, beispielsweise der Dampferzeuger. Die Landesregierung berichtet in ihrer Antwort, dass Thüringer Verfassungsschützer bei Postdienstleistern auch vorsortierte Post öffnen und auswerten oder Sendungen aus dem Postlauf entnehmen und in das Erfurter Verfassungsschutzamt bringen, um sie dort genauer unter die Lupe zu nehmen. Die Dienstleister seien per G10-Gesetz zur Mitwirkung verpflichtet, eigene Räumlichkeiten stünden dem Nachrichtendienst aber nicht zur Verfügung.

    Die Geräte stammen von der hessischen Firma DigiTask – öffentlich bekannt vor allem als Produzent des vom CCC sezierten Staatstrojaners. Auf der Webseite beschreibt man sich selbst als „Spezialist für leistungsfähige Lösungen zur gesetzeskonformen Telekommunikationsüberwachung (Lawful Interception)“. Wir erinnern uns: der Staatstrojaner war so un-„gesetzeskonform“, dass er seitdem nicht mehr eingesetzt wird. Katharina König kommentiert daher auch:

    Dass der Thüringer Verfassungsschutz Gerätschaften zur Briefüberwachung ausgerechnet jener Firma einsetzt, die bereits im Zusammenhang mit dem so genannten ‚Staatstrojaner‘ und dessen verfassungsrechtlich-bedenklichen Funktionsumfang in Verruf geraten ist, lässt uns aufhorchen.

    Offen ist noch, ob die Dienste Briefe nur lesen, oder auch ändern. Die Linke fordert daher erneut die Abschaffung des Verfassungsschutzes inklusive seiner nachrichtendienstlichen Befugnisse:

    Solch schwerwiegende Eingriffe in das Post- und Fernmeldegeheimnis sollten nicht unkontrollierbar den Schlapphüten überlassen werden, sondern neben den Justizvollzugsanstalten nur Strafverfolgungsbehörden vorbehalten sein, wo bei Postüberwachungen im Gegensatz zum Geheimdienst die Anwesenheit von Richtern bzw. Staatsanwälten zwingend erforderlich ist.

    4. Juni 2014
  • : Deutsches Luft- und Raumfahrtzentrum Ziel von Spionageangriffen – Herkunft ungeklärt
    CC-BY-ND 2.0 via flickr/aaet
    Deutsches Luft- und Raumfahrtzentrum Ziel von Spionageangriffen – Herkunft ungeklärt

    Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt versucht seit Monaten, sich gegen ausgefeilte Spionageangriffe zu verteidigen. Das geht aus einem Bericht der aktuellen Printausgabe des Spiegel hervor. Mehrere Computer seien mit Trojanern infiziert worden, diese hätten jedoch nur wenige Spuren in Logdateien hinterlassen, zerstörten sich bei Entdeckung selbst und konnten daher nur schwer aufgespürt werden. Deshalb gehe man von einem professionellen Angriff durch ausländische Geheimdienste aus. Neben der Raumfahrt ist das DLR an einer ganzen Reihe anderer Forschungsarbeiten beteiligt, die attraktive Ziele für Wissenschaftsspionage darstellen. Dazu gehören unter anderem eine Zusammenarbeit mit der US-Luftwaffe, Beobachtungssatelliten und umfassende Sicherheitsforschung.

    14. April 2014