Verfassungsschutz
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: Live-Blog aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: „Obama hat sich zu Ramstein geäußert. Das war für mich genug Sicherheit.“
Europasaal vor der Sitzung. : Live-Blog aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: „Obama hat sich zu Ramstein geäußert. Das war für mich genug Sicherheit.“ Heute tagt wieder der Geheimdienst-Untersuchungsausschuss im Bundestag. Geladen ist diesmal nur ein Zeuge – Frank-Walter Steinmeier. Wir sitzen wie immer drin und bloggen live.
Der jetzige Bundesaußenminister hatte dieses Amt bereits von 2005 bis 2009 inne. Außerdem war er 1999 bis 2005 Chef des Bundeskanzleramtes unter Gerhard Schröder und von 2007 bis 2009 Vizekanzler. Er war während seiner Zeit im Kanzleramt stark in die Nachrichtendienstkoordination eingebunden. Er trug wesentlich zum Zustandekommen des Memorandum of Agreement bei, das die Grundlage für die Zusammenarbeit des BND mit der NSA in Bad Aibling darstellt.
Diese Zusammenarbeit war bereits vor den Anschlägen des 11. September geplant, in deren Nachgang sich das Streben nach Zusammenarbeit der deutschen und US-amerikanischen Dienste zusätzlich intensivierte.
In Steinmeiers Zeit im Kanzleramt fällt auch die Operation Eikonal, bei der von 2004 bis 2008 Kommunikationsdaten an einem Internetknoten in Frankfurt am Main abgegriffen und nach Bad Aibling ausgeleitet wurden. Der frühere Leiter der Abteilung für Nachrichtendienstkoordination im Bundeskanzleramt und Ex-BND-Präsident Ernst Uhrlau sagte gegenüber dem Ausschuss aus, dass Steinmeier bei der Operation Eikonal unterrichtet gewesen sei. Wie genau diese Unterrichtung aussah, ob Steinmeier dem Projekt zugestimmt hat oder nicht – daran wollte Uhrlau sich nicht mehr erinnern können.
Als Steinmeier zum ersten Mal Außenminister war, wurde AFRICOM in Stuttgart angesiedelt. Die Kommandozentrale der USA für Militäreinsätze in Afrika stand vor allem in Verbindung mit tödlichen Drohnenschlägen in der öffentlichen Aufmerksamkeit. Es werden sicher auch Fragen dazu aufkommen, wie die Bundesregierung zur Stationierung von AFRICOM in Deutschland und zu der Rolle im US-Drohnenkrieg stand.
Steinmeier hat bereits einige Erfahrung mit Untersuchungsausschüssen. Im vorigen BND-Untersuchungsausschuss zur Rolle des BND im Irak-Krieg musste er insgesamt sechs Mal als Zeuge aussagen.
Gliederung
- Gliederung
- Vorbemerkungen
- Einleitung: Vorsitzender
- Zeuge 1: Frank-Walter Steinmeier, Bundesaußenminister
Vorbemerkungen
Wir berichten aus den öffentlichen Sitzungen, an denen jeder teilnehmen kann. Hier steht, wie man sich anmeldet.
Disclaimer: Dieses Protokoll ist nach bestem Wissen und Können erstellt, erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder umfassende Korrektheit.
Abkürzungen: Im Anschluss an die Sitzungen ergänzen wir die verwendeten Abkürzungen um Erklärungen. Während des Live-Bloggens schaffen wir das leider nicht, daher gibt es ein Abkürzungsverzeichnis zum Nachschauen.
Dargestellte: Abgeordnete und Zeugen, gerne korrigieren und vervollständigen wir ihre Aussagen. Kontaktieren sie uns!
Copyright: Die Zeichungen der Zeugen stehen nicht unter einer Freien Lizenz. Wer die Bilder verwenden möchte, kontaktiert bitte Stella Schiffczyk.
Wer uns unterstützen möchte, darf gerne spenden.
Update: Das offizielle stenografische Protokoll gibt es auf bundestag.de als PDF (Mirror bei uns).
Einleitung: Vorsitzender (12:07)
Sensburg: Heute ungefähr 450. Stunde NSAUA.
$Begrüßung
Zeuge 1: Frank-Walter Steinmeier, Bundesaußenminister
Frank-Walter Steinmeier, 5. Januar 1956, Auswärtiges Amt
Eingangsstatement
Danke für das Wort und Gelegenheit. Seit 1998 StS im Bundeskanzleramt und Beauftragter für ND. Seit 1999 bis 2005 auch Chef-BK. Ereignisse zehn bis 15 Jahre zurück. Zwei-drei Stichworte. War geprägt von Debatte um Staatbürgerschaftsrecht, Atomausstieg, Rentenreform, Agenda 2010. Sicherheitspolitisch 9/11, Irakkrieg und Beteiligung, Entscheidung so oder so mit Mitteln und Kosten, die uns noch heute beschäftigen. Nicht alles gehört in den Ausschuss, aber Umfang des Untersuchungsauftrags immens groß. Weniger Vielzahl der Fragen sondern Untersuchungsauftrag, der über Aufklärung von Einzelaspekten hinausgeht. Grundsätzliches Verhältnis Sicherheit und Freiheit, staatlicher Schutzauftrag vor Sicherheitsbehörden – vor Entwicklung digitaler Kommunikation. Objektiv nicht einfach, darf man sich nicht so einfach machen. Bequeme Antworten selten, lassen sich auch nicht herbeiwünschen. Spannungsfeld Freiheit und Sicherheit ist nicht erfunden, sondern real. Geht um Maximum an Sicherheit für Bürger, man muss dafür sorgen, dass Staat Bürger on- und offline schützen kann und rechtsstaatliche Vorgaben beachten.
Füge hinzu, damit wir Auftrag erfüllen können, brauchen wir NDs, die technisch in der Lage sind, Internet aufzuklären und die kooperieren. Wer das für überflüssig hält, macht es sich meiner Meinung nach zu einfach. Kann man nicht annehmen, wenn man verantwortlich für Sicherheit der Bürger entscheiden muss. Haben darauf hingewirkt, dass BND zukunftsfähig bleibt und wird. Durch Modernisierung und Kooperationen. Möglichkeiten des Rechtsstaats genutzt und darauf geachtet, das dessen Grenzen nicht überschritten werden. Finde, wir haben trotz wachsender Bedrohung und aktueller Gefahren Hysterie vermieden und Zivilität bewahrt. Wenn wir von Attentaten verschont wurden, hat das viele Gründe. Auch Glück. Aber auch Ausstattung und Professionalität der Sicherheitsbehörden.
15 Jahre später wissen wir wesentlich mehr, technische Entwicklung fortgeschritten. Sie müssen sich für Kooperation der deutschen NDs mit Five Eyes, besonders mit USA, beschäftigen. Praxis der NDs in USA, besonders NSA, haben weltweit Empörung auf sich gezogen. Kritische Auseinandersetzung damit notwendig. Haben Sommer 2013 einiges erfahren, was nachdenklich gemacht hat und Vertrauen in Frage gestellt. Verhältnis Deutschland und USA wie alte Ehe. Glaube, das geht nicht, wenn wir über Frage ND-Beziehungen und Frage, ob Beziehungen missbraucht worden sind, dass man das nur durch Argwohn betrachtet. Aufklärung nur im ehrlichen Dialog zwischen Ländern, die in vielem nah sind. Erlebe das in täglicher Arbeit, außenpolitisch vermutlich niemals näher als jetzt. Heißt zweierlei: Probleme offen ansprechen und Beziehungen nicht gefährden. Da gehört auch dazu, sich selbst gegenüber ehrlich zu sein, nicht nur über USA zu Gericht sitzen. Nicht übersehen: Auch in USA gibt es ernste Debatte wie hier auch über Verhältnis Freiheit und Sicherheit. Zeigt sich an Diskussion um Zugang zu Mobiltelefon von Terrorist. Man sollte sich in Diskussion einklinken und Dialog suchen. Wer sich auf Misstrauen zurückzieht, gibt Einflussmöglichkeiten auf.
Wir kennen Berichte über NSA. Legen nahe, dass es zu Ziel der NSA gehört, möglichst viele Daten zu sammeln und zu durchsuchen. In letztem Wahlkampf versucht, Verbindung zwischen Praktiken 2013 und Grundsatzentscheidung 2001 zu ziehen. Entscheidung 2001, enger mit US-NDs zusammenzuarbeiten, hat wenig mit dem zu tun, was NSA heute weltweit zu tun scheint. In Erinnerung rufen, wovon wir reden. Auf welchem technologischen Stand wir 2001 waren, als Entscheidungen über Kooperation fielen. Nach Anschlägen von Paris kommt es bekannt vor, dass Terroristen koordinierten Massenmord begehen. 2001 war das unerwartet und unfassbar. Wenn ich an 9/11 denke, gibt es viele Elemente, die uns heute noch beschäftigen. Eine Welt, die zunehmend aus den Fugen geraten ist.
Damals war die Supermacht USA verwundet, Gefahr internationaler Terrorismus nicht unbekannt, aber Ausmaß hat alle überrascht und besorgt. In USA und hier. Folgten intensive Wochen, in denen wir uns konkret mit Anschlagsgefahr in Deutschland auseinandersetzen mussten. Bedrohungslage hat sich verschärft. Mit 9/11 hat Al-Quaida gezeigt, dass es weltweit kooperieren und koordinieren und Anschläge verüben kann. Deshalb Verkehrsknotenpunkte, Chemieanlagen, Verkehrsmittel mit einem Mal als Anschlagsziele bewerten müssen und Gefährdungslagen in Augenschein nehmen müssen. War nicht weit hergeholt, Madrid und London trauriger Beleg.
Gab Befürchtungen, dass Attentate in USA nur Beginn waren. Spätestens seit wir wussten, dass es Mitglieder der Hamburger Zelle waren, war klar, dass öffentliche Stimmung von Furcht geprägt ist. Bild schrieb: Angst vor Terror. Süddeutsche: Zerstörerische Kraft der Attentate wird auch Europa treffen, neue Dimension des Terrors. Gab Erwartung, größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten, unter Nutzung aller erreichbaren Informationen. Galt, kühlen Kopf zu bewahren. Notwendiges tun, nicht über Ziele hinausschießen. Ich meine, wir haben die richtige Balance gewahrt, damit Rechtsstatt nicht von Sicherheitsstaat usurpiert wird. Waren uns einig, dass wir USA zur Seite stehen würden.
Keine Illusionen gemacht, USA werden reagieren, schauen besonders auf Deutschland. Es waren Mitglieder der Hamburger Zelle mit Atta, sie konnten jahrelang in Deutschland unerkannt leben. Hat Vertrauen der USA in uns nicht gestärkt. Haben uns in Bundesregierung entschieden, auch militärischen Beitrag zu leisten – nicht ohne Kontroverse in Bundestag und Koalition. Haben nicht gesehen, dass uns das heute noch beschäftigen wird, aber dass schwieriger Einsatz. Kannten Afghanistan nicht so gut. War nicht nur Solidarität im Bündnis, sondern auch Eigeninteresse, dass Afghanistan nicht mehr Ausbildungsstätte für islamistische Terroristen ist.
Wenn uns heute die Gefahr bewusst ist, die durch Training des IS entsteht, war das damals die Gefahr, dass Attentäter in Afghanistan ausgebildet werden. Mussten besser Gefahren für Soldaten, Deutschland und Europa verstehen. Das war die Gemengelage, aus der wir auf Kooperation mit USA geblickt haben. Enge Zusammenarbeit war wichtig. Alles andere weder klug noch verantwortungsvoll.
Zwischenbefund zeichnete sich ab: Mangelnde Koordinierung zwischen Diensten hat dazu geführt, dass Anschläge nicht vereitelt werden. Daher an besserer Zusammenarbeit deutscher Behörden gearbeitet. Später in GTAZ verstetigt. Angesichts internationalem Handeln von Terroristen, war geboten, mit USA enger zusammen zu arbeiten. Bundestagsprotokolle aus Zeit nach 9/11 angesehen: Starkes Mitgefühl, Fraktionen für internationalen Schulterschluss ausgesprochen. Worte Bundeskanzler bekannt: „uneingeschränkte Solidarität“. Grüne und Union lagen auf der Linie, auch sogar PDS.
Gab Konsens, dass bessere ND-Kooperation erforderlich. Kerstin Müller: „Brauchen enge internationale Kooperation von NDs.“ Friedrich Merz: „NDs brauchen jede erdenkliche Unterstützung.“ Michael Glos: „Bedrohungsgerechte Ausstattung von BND gebraucht.“
Schröder am 16. November: „Die Zusammenarbeit der in- und ausländischen Nachrichtendienste ist schon innerhalb kürzester Zeit verbessert worden.“ Gonzales Gastbeitrag in FAZ: „Das Dramatische ist, dass Informationen vorhanden sind, wenn sie nur einem Dutzend Ländern zugänglich gemacht werden.“
Sage das so ausführlich, weil man Eindruck gewinnen kann, Kooperation sei anstößig und auch Verabredung dazu. Kann ich so nicht teilen. Kooperieren aufs Engste mit USA, wenn es um politische Lösung von Konflikten geht. Syrien, Libyen und Jemen. Müssen kooperieren, weil es ohne gemeinsame ND-Lage gar nicht geht, Waffenstillstände zu verhandeln oder Verifikation zu überprüfen. Pflegen enge Partnerschaft. Haben vitales Interesse, dass das funktioniert.
Nochwas zu historischer Einordnung. Müssen bei Bewertung damaligen Handelns technische Entwicklung in Blick behalten. Terrorismusnetzwerke, die über Grenzen hinweg agierten und kommunizierten. Nicht nur über Handys, sondern zunehmend über Internet. War damals für deutsche NDs im Wesentlichen noch Neuland, unkartiertes Gelände. Gerade wegen Kommunikationsverhalten bei 9/11 musste das Internet nicht nur als neuer Raum für Terroristen wahrgenommen werden, sondern auch für NDs. Habe nicht vorausgesehen, dass Internet heute so wichtig ist. Damals waren drei Viertel der Daten noch analog, heute nur noch ein Prozent. 2007 brachte Apple iPhone auf Markt, erst 2014 war Big Data Leitmotiv der Cebit. Waren damals weit entfernt von heutigen Datenmengen. 90 Prozent aller digitaln Daten stammen aus Zeit nach 2011. Auf geografisch haben wir mit BW-Einsatz in Afghanistan ab Januar 2002 Neuland betreten. War bis dato alles andere als im Vordergrund.
Angesichts Gesamtsituation war nach 9/11 Gebot der Stunde, BND zu ertüchtigen und Kooperationen in der FmA zu verbessern. Dennoch: Bei allem Druck, zu reagieren, Sicherheit für Bürger zu garantieren – eines war klar: Grundpfeiler Rechtsstaat nicht antasten. Grundbedingung für Zusammenarbeit NSA und BND: Volle Beachtung deutschen Rechts. Auch in Unterlagen dokumentiert. Klar war, dass Zusammenarbeit auf Boden deutscher Rechtsordnung erfolgen muss. Bundesregierung hat damals deutlich gemacht, dass nicht Freiheit oder Sicherheit, sondern vernünftige Balance, das war auch unser Maßstab. Ist uns in verantwortlicher Weise gelungen.
Debatte über Kooperation schon vor 9/11 begonnen. Aus ganz anderem Grund: Weil US-NDs vor 9/11 ihre Präsenz eher reduzieren wollten, auch in Deutschland. Frage, wie Nutzung in Bad Aibling in Zukunft aussehen könnte. Relikt aus Besatzungszeit, Echelon, Vorwurf: USA nutzen Stützpunkt für Spionage in Deutschland. Sind dem nachgegangen, hatten keine belastbaren anderen Erkenntnisse in der Bundesregierung. Ziel war, das Überbleibsel der vollen Souveränität zu unterstellen. Hanning hat Gespräche mit USA geführt, Einigung konnte erzielt werden, gemeinsame Nutzung unter deutscher Hoheit. Nach 9/11 mit mehr Nachdruck verfolgt.
In MoA festgeschrieben, deshalb nicht überraschend, was ich sage. Da sie seit Sommer 2013 absurde Vermutungen entwickelten, was 2001 und später verhandelt wurde: Da MoA eingestuft, gewisser Abstraktionsgrad. Festzuhalten, dass bindender Vertrag zwischen beiden NDs. Klare Absprache und Regelung. Nur Kooperation unter festen Parametern zugestimmt.
- Volle Kontrolle durch BND, keine unabhängige US-Operation auf deutschem Boden.
- Transparenz untereinander. Jeder der Partner durfte Einsicht in Erfassung anderen Partners haben.
- Völlige Beachtung deutschen Rechts, auch G‑10.
Damit: Kein Souveränitätsrabatt für USA. MoA kein Freifahrtsschein für NSA, Daten über Deutsche zu erfassen. War ausgeschlossen. Ging um Intensivierung bei Terrorabwehr, Auslandsaufklärung in Herkunftsländern verstärken, Sicherheit BW in Afghanistan erhöhen. War eindeutige Zielrichtung.
So wenig wie BND erlaubt war, Informationen über USA zu sammeln, war es auch USA nicht erlaubt, Daten über Deutsche zu sammeln. Ringtausch war ausgeschlossen. Habe MoA für richtig befunden und tue es auch heute noch. Alle Bundesregierungen seitdem haben es beibehalten. Heutige Entwürfe für BND-Gesetz-Reform: Im Kern auch das, was wir 2002 festgehalten haben. Immer noch Grundlage für Gesetz 2016. Verhandlungen zu MoA haben parallel zu Debatten nach 9/11 und täglichen Runden zu Sicherheitsvorkehrungen in Deutschland stattgefunden.
Keine Erinnerungen an Verhandlungsprozess mehr. Aber nachher waren noch Haushaltsfragen zu klären. Irgendwann Nachricht: Unsere Vorgaben sind akzeptiert. Danach Annexe verhandelt, Ende 2003, Anfang 2004.
Nach 9/11 war zentral, Kooperation mit US-ND zu verstärken, Fähigkeit BND zu erhöhen, neue geografische Schwerpunkte, neue Sicherheitsanforderungen aus digitaler Kommunikation anzupacken und BND auf neue Bedrohungslagen einzustellen. Haben viel Neuland betreten, aber meine Überzeugung: Keine Abstriche bei Einhaltung deutschen Rechts. Deshalb MoA erst nach Klarstellungen gebilligt. Wortlaut ist eindeutig.
Mir ist bekannt, dass sich Ausschuss mit Eikonal beschäftigt hat. Habe weder als Chef-BK noch heute über Detailkenntnisse verfügt. Erst durch Medien 2014 in Gedächtnis gerufen worden. Habe im Bundeskanzleramt davon erfahren, aber nicht im Zentrum meiner Wahrnehmung. Kann nicht beurteilen, wie genauer Ablauf. Soweit ich weiß nie richtig in Schwung gekommen vor Herbst 2005. Kann sagen, welche Erwägungen zu Grunde lagen. Zumindest die mir bekannten. Ging um Ausbau der Fähigkeiten des BND, ertüchtigen. USA waren in puncto Technik weit voraus. Verzicht auf technische Kooperation wäre kein angemessener Umfang gewesen. Ging darum, in erhöhter Gefährdungslage neue Kommunikationswege zu verstehen und zu nutzen. Offensichtlich auch Internetstruktur in Deutschland im Blickfeld. Alles andere auch wenig verständlich. Dass wir trotz Gefährdungslage Internet nicht nutzen. Bild von Abgriff in Frankfurt am Main lässt Eindruck entstehen, dass gezielt Daten deutscher Bürger erfasst werden. Irriger Eindruck, im Gegenteil: MoA galt, Erfassung Deutscher war ausgeschlossen. Bedingungen waren geklärt, BND auf Schutz deutscher Grundrechte sensibilisiert.
Sensibilität war wichtig, weil Datenerhebung auf deutschem Boden. Ziel Eikonal: Kommunikation zwischen ausländischen Partnern erfassen, die durch Deutschland geleitet wurde. War mir bekannt, scheint mir auch heute richtig. Mit Technik auch rechtliche Abgrenzungen anspruchsvoller. Kommunikation zwischen Bundeskanzleramt damals und Telekom 2003. Dazu öffentliche Stellungnahmen zu lesen gewesen, die zu Unrecht skandalisieren. Geht im Kern darum: Darf BND in Deutschland Daten erfassen, die durch Deutschland transportiert werden?
Habe mir besagtes Schreiben angesehen. Bin nicht sicher, ob jemals selbst gesehen oder je Rolle in Besprechung gespielt. Mag sein, dass mich AL 6 informierte. Kann heute nur auf Fakten schauen: Habe keinen Zweifel, dass BND-Gesetz Grundlage bietet, Informationen im Inland über Ausland zu gewinnen. Brief Absicherung der Telekom, dass Bundeskanzleramt einverstanden. Wurde dann auch in Vertrag vereinbart. Ging zum gezielte Erschließung wichtiger Verbindung von Ausland zu anderem Ausland. Daher auch Bezeichnung „Transit-Vertrag“.
Meine, dass Vertrag richtig war. Von Verfassungsbruch zu sprechen, entbehrt meiner Meinung nach jeder Grundlage. Schon damals auf Zeithorizont hingewiesen. Rechtliche Instrumente waren noch in analogem Zeitalter. Internet wird auch von Terroristen genutzt, daher Pflicht des Rechtsstaates zu reagieren. Muss Sicherheit gewährleisten, wenn nichts entgegen steht. Mittel des Rechtsstaat müssen auch online einsetz- und verfügbar sein und deutsches Recht beachten.
Herantasten an digitale Welt heißt nicht, dass das zu Lasten des deutschen Rechts geschieht. Deutsches Recht zentraler Eckpunkt. Frage, wieweit mit G‑10-Anordnung Telekommunikation von Deutschen überwacht wird, hat im Rahmen Eikonal Rolle gespielt. Ob technische Probleme, KA. Meiner Meinung nach stellt sich das so dar: BND hat sich, als klar war, dass deutsche und internationale Verkehre schwer zu trennen sind, an G‑10-Kommission gewandt und Genehmigung erwirkt. Auslandsverkehr wurde damals ebenfalls erfasst. Erscheint mir schlüssig. Eingriff in deutsches Fernmeldegeheimnis nur mit Anordnung.
Auch aktuelle Vorwürfe zu Kenntnis genommen, dass G‑10-Kommission nicht ausführlich informiert. Kann ich im Einzelnen nicht nachvollziehen. Ob es wirklich Rechtspflicht zu Information gab, darüber mag man streiten.
Da es nun rechtspolitische Diksussion gibt, begrüße ich sehr Präzisierung der Rechtsgrundlage. Gibt Überlegungen, im BND-Gesetz Klarstellung für Erfassung im Inland einzufügen. Zeigt, dass bisheriges Rechtsverständnis festgeschrieben werden soll. Kann nicht feststellen, dass Bundeskanzleramt rechtswidriges Verhalten als rechtmäßig erklärt. Hintergehung der G‑10-Kommission kann ich aus heutiger Sicht nicht erkennen. Wurde mit G‑10-Verkehr befasst. Kommunikationsdaten von Ausland auf Grundlage BND-Gesetz erfasst, nicht Aufgabe der G‑10-Kommission.
Dann Suchbegriffe und Selektoren der NSA. Öffentliche Debatte darüber verfolgt. Dennoch: In diesem Punkt geht es mir wie ihnen. Nie Selektor gesehen. Kann daher aus eigener Anschauung keine Auskunft geben, inwieweit NSA Selektoren eingebracht hat, die MoA widersprechen. Im Bundeskanzleramt nie Hinweis zu Problemen bekommen, weil problematische Selektoren. Aus offenem Bericht Graulichs entnehme ich, dass BND 2005 Telefonnummern von EADS/Eurocopter aufgefallen sind. Wurden ausgesondert. Sage deutlich: Auch die konkreten Beispiele waren mit damals nicht bekannt. Dass EADS/Eurocopter erkannt wurden scheint mir schlüssig, weil zunächst Erfassung Telefonverkehre. Bis Ende 2005 Erfassung von Mails und Internetkennungen noch gar nicht begonnen. Muss mich in Bewertung der Vorgänge zurückhalten, weil keine direkte Kenntnis. EADS/Eurocopter konnten durchaus als problematisch angesehen werden. Aber dass sie aufgefallen sind, deutet auf vorhandene Prüfung.
Qualitativer Unterschied zu Internet-TK. Wenn Versuche, sowie in Graulichs Bericht, von NSA vorgenommen wurden, handelt es sich um inakzeptablen Verstoß gegen Vereinbarung. Nicht nur glasklar festgelegt, dass keine deutschen Ziele erfasst werden dürfen. Auch Ziele in Europa nur für schwerwiegende Straftaten.
Nach meiner Zeit Chef-BK kann ich mich nicht äußern. Da geäußert wurde, Kenntnis zu problematischen Selektoren ergebe sich aus meiner Zeit: MoA war keine Vereinbarung zu Überwachung anderer Regierungen. War nicht Nutzung, sondern Missbrauch der Vereinbarung. Im MoA klare Anweisungen, Verstöße zu melden. Ist in meiner Zeit nicht zu mir vorgedrungen. Entweder keine Verstöße oder nicht weitergemeldet.
Weitere Frage: Eigene strategische FmA. Als ich gehört habe, dass BND befreundete Regierungen und internationale Institutionen abhört, war ich gelinde gesagt überrascht. Auftrag des BND zu meiner Zeit umfasste zu keiner Zeit europäische, befreundete Regierungen oder internationale Institutionen. Damals wie heute.
Habe mich gefragt: Gab es Anzeichen dafür, dass europäische Einrichtungen abgehört wurden in Berichten des BND? Nie Informationen erhalten, wo Eindruck, dass etwas außerhalb Auftrag des BND liegt. Nie Dossier über befreundete Staaten erhalten. Etwaiges Abweichen BND von Auftrag war für mich nicht erkennbar. Sonst auch kein Anlass, zu vermuten, dass BND Ziele erfasst, die nicht mit APB zusammen passen. Politischer Schaden einer Spionage gegen Freunde übertrifft Nutzen deutlich. Gibt auch Staaten, die gegen Verbündete mit ND-Mitteln arbeiten. Sollten wir nicht beflügeln. Wenn ich mit europäischen Kollegen zusammensitze, wird intensiv diskutiert. Positionen sowieso bekannt. Dieser Haltung müssen auch NDs folgen.
Weiteres Thema sind Verhandlungen zu No-Spy-Abkommen. Betont, dass erstrebenswert, vertrauensvollen Dialog zwischen Freunden aufzubauen. Bemühungen um No Spy mit Sympathie und Skepsis beobachtet. Verhandlungen haben begonnen, als ich nicht im Regierungsamt war. Im Sommer 2013 Zweifel, dass USA solcher Vereinbarung zustimmen. Hätte Präzendenzfall geschaffen, der sie auch gegenüber anderen verpflichtet und beschränkt hätte. Ab Dezember 2013 gleichzeitig notwendig, breite Debatte zwischen beiden Staaten über Sicherheit und Freiheit anzustoßen.
Ging darum, wie wir darauf achten, dass Eingriffsrechte anderer mit Freiheit im Netz in Einklang stehen. No-Spy-Verhandlungen für mich nicht so sehr entscheidend. Nicht eingebunden, stagnierten. In Presseberichten Hinweise, ich hätte No-Spy beendet, gehen fehl. Erinnere Gespräche mit John Podesta und Feinstein. Habe Gespräche genutzt, um kritische Stimmen in USA zu ermutigen. Haltung „alles, was technisch möglich ist, ist erlaubt“, ist nicht mehr Meinung in US-Kongress. Cyberdialog mit Kerry war weder Ersatz noch Konkurrent von Vereinbarungen, sondern Instrument der Außenpolitik. In nächster Woche Cyberaußenpolitik-Beauftragter in USA, Dialog wird fortgesetzt.
Zum Schluss: Bei MoA handelt es sich um Vereinbarung mit klaren Vorgaben. Heute wie damals halte ich Dokument für einwandfrei und notwendig. Aufgrund von Herausforderungen digitaler Kommunikation, BW-Einsatz in Afghanistan. Uns war klar, Internet verändert Kommunikation. Zu Beginn des Jahrtausends begann Welt, digital zu werden. Rechtsstaat braucht Instrumente für Aufklärung und Prävention online, nicht ohne rechtliche Bindung. Situation damals nicht mit omnipräsenter Onlinekommunikation heute zu vergleichen. Letztens: Angesichts gestiegener Bedrohungslage waren wir bereit, Möglichkeiten des Rechtsstaats zu nutzen, aber nicht zu überschreiten. Ziel war nicht, Informationen über Deutsche zu sammeln, sondern das zu verhindern.
Fragerunde 1: Vorsitzender
Sensburg: Frage heute: Auch Kontrolle möglich? Waren von 1998 bis 2005 StS in Bundeskanzleramt, von 2005 bis 2009 BM im AA. Heute auch wieder. Kenne sie als cleveren Politiker. Können uns unheimlich viele Infos geben – sind wir da einer Meinung?
Steinmeier: Vorbehalt: Vorgänge 15 Jahre zurück, manches in Erinnerung zurückgesunken. Aber will Auskunft geben, soweit ich kann.
Sensburg: Ist das die vergangene Zeit oder auch der Grund, dass sie in Position entsprechende Dokumente nicht gesehen haben. Will von hinten nach vorne anfangen. No-Spy-Abkommen. Zwei Kommunikationsstränge? Den der Dienste und den des AA. Richtig?
Steinmeier: Ja. Habe versucht, darauf hinzuweisen, dass Debatte schon angefangen, als ich noch nicht zurück im AA. Von außen auf Ankündigung geschaut, dass wir vor No Spy stünden. Hatte Zweifel, dass wir den Punkt jemals erreichen. Weil dann auch alle 28 EU-Mitgliedsstaaten das gefordert hätten. Daher in der Tat Skepsis. Aber habe als Fraktionsvorsitzender damit nichts zu tun gehabt und später im AA auch nicht. Daher Versuch von AA deutlich anders. Nicht motiviert von Frage: Wie verbessern wir Verhandlungen zwischen BND und NSA und Bundeskanzleramt und Weißes Haus. Anspruch eher, öffentliche Debatte zu befördern. Spannungsfeld Freiheit und Sicherheit. Dazu unterschiedliche Auffassungen beiderseits, klar. Teilweise darin begründet, dass USA Opfer von 9/11 waren. Daher höhere Erwartungen an Aufklärung. In unserer Sozialpsychologie nicht gleich, wir hatten keine Opfer im eigenen Land. Daher unterschiedliche Annäherungen. Fand, John Podesta war wirklich jemand, der für liberales Amerika steht. War froh, dass Interesse bei ihm und Zusammenkunft mit Kongressmitgliedern.
Sensburg: Prekäre Situation US-NDs 2013: War das Auslöser dafür, dass man überhaupt über No Spy gesprochen hat? Warum sonst diskutiert?
Steinmeier: War nicht in Verhandlungen dabei. In Frage richtiger Verdacht: Erschrecken auf US-Seite so wie Empörung in Deutschland. Kann mich an beide US-Botschafter damals erinnern. Murphy nach Wikileaks-Veröffentlichungen und später hatte Emerson in deutscher Öffentlichkeit eher Mühe, zu erklären, was passiert. Gab auf Seite der USA durchaus gewachsene Bereitschaft, sich mit Deutschen an Tisch zu setzen, zu erklären und über Limitierungen nachzudenken.
Sensburg: Hätte man damals beherzter zugreifen müssen? In Koalitionsvertrag eingeschrieben. Zu viel Zeit verstreichen lassen?
Steinmeier: KA, nicht an Verhandlungsrunden teilgenommen. Wäre Vereinbarung gewesen, zu der zwei gehören. Druck von Deutschland hätte Ergebnis nicht unbedingt zu Besserem befördert.
Sensburg: Politische Ebene USA hätte auch dazukommen müssen. Da war man mit fortschreitender Zeit skeptisch. Auch Hillary Clinton hat gesagt, sie würde das nicht abschließen.
Steinmeier: Meiner Meinung nach erfreulich, dass Diskussion hier in US-Öffentlichkeit genauso vorhanden war. Dass transatlantische Debatte zu kritischerer Beleuchtung von US-NDs geführt hat.
Sensburg: Um was geht es eigentlich bei No Spy? Auf deutschem Boden deutsches Recht einhalten? Nicht selbstverständlich?
Steinmeier: Im MoA darüber ausdrücklich Vereinbarung getroffen. Bei No Spy nicht nur Beachtung deutschen Rechts. Wäre politischer Verzicht der USA gewesen auf jede Art ND-Tätigkeit gegen deutsche Stellen. Selbst mit Hinweisen auf Gefährdung durch Deutschland. Völliger Verzicht, dazu gab es keine Bereitschaft auf US-Seite.
Sensburg: Zweites Thema Selektoren. Ihnen nie einer begegnet, habe ich auch nicht erwartet. Thematik interessant. Wenn eine Seite Kompetenz besitzt, Satelliten- und Kabelkommunikation auszulesen und nach Suchbegriffen zu suchen. Wenn man Kooperation 2005 startet, fragt man sich: Wie bringe ich politisch alles auf den Weg, damit Recht eingehalten wird? Wer war verantwortlich, das zu prüfen? Oder gegenseitiges Vertrauen?
Steinmeier: Nein, habe gesagt: Grundlage für Beachtung deutschen Rechts in MoA. Wurde durch Eikonal nie in Frage gestellt. Musste auch sicherstellen, dass bei gemeinsamen Operationen berücksichtigt. Bei Telefonie relativ einfach, weil anhand Telefonnummer feststellbar, wer aus welchem Land telefonierte. Bei späterer Verwendung in Internet schwieriger, aber nach meiner Zuständigkeit. Wie da kontrolliert wurde: KA.
Sensburg: Gesagt: NSA musste prüfen?
Steinmeier: BND.
Sensburg: Bei Graulich zu Ergebnis gekommen: NSA trägt Verantwortung.
Steinmeier: Dass deutsches Recht beachtet wird. Da wo Risiko, dass deutsches Recht verletzt, hätten Selektoren nicht eingestellt werden dürfen. Wir hatten Pflicht, das zu prüfen. Bei EADS/Eurocopter ist das ja aufgefallen.
Sensburg: Frage mich, ob ausreichend. MoA enthält nichts zu Controlling. Kooperation auch, um Know-How zu SIGINT zu gewinnen. Kleinerer Partner konnte Kompetenz gar nicht besitzen. Hätte man nicht mehr Wert darauf legen müssen, dass Kontrollmechanismen schon frühzeitig da?
Steinmeier: Ja, ist so. Haben Recht, dass Kooperation Effekt haben sollte, dass BND in Bereichen, wo nicht auf Höhe der Zeit, von Entwicklung der NSA profitieren wollte. Was sich später herausgestellt hat: Am Anfang war Filterung von G‑10 leicht leistbar und durch BND machbar. Bei Internet nicht mehr so der Fall. Nachdem man das nicht vollständig hinbekommen hat, war das ein Grund für Einstellung von Eikonal.
Sensburg: Mein Eindruck: BND hat seit Intial Load von Selektoren nie Gesamtprüfung vorgenommen, ob deutsche oder europäische Interessen verletzt, sondern nur Offensichtliches überprüft, zum Beispiel „.de“. Ist das befriedigender Zustand?
Steinmeier: Wenn das befriedigend gewesen wäre, dann wäre Eikonal bestimmt fortgesetzt worden. Weil technische Anforderungen so komplex hat man das dann beendet. Weiß nicht, ob politisch oder durch BND beendet, KA. War nicht mehr dort. Mangelnde Zufriedenheit schon Beleg in Beendigung Zusammenarbeit.
Sensburg: Halte Zusammenarbeit für richtig. Wünsche, dass BND Expertise hat, Dinge zu nutzen, die er erhält und das kontrollieren kann. Scheint, als ob noch Verbesserungsbedarf. Nochmal detaillierter zu Zustandekommen des sogenannten Freibriefs.
Wie ist man damals rangegangen und hat gesagt, wir wollen auf Bestimmtes zugreifen und Telekom will nicht? Erinnerung?
Steinmeier: Kann nicht sagen, ob ich Brief persönlich gesehen habe. In Erinnerung an Zusammenarbeit gehe ich davon aus, dass Uhrlau mich mit Vorgang bekannt gemacht hat und auf Bedürfnis Telekom hingewiesen hat.
Will nicht ausschließen, dass es so ein Gespräch gab.
Sensburg: Schon besondere Situation. Frage: Ging um Ausland-Ausland. Wenn Meinung, dass ist rechtlich einwandfrei – könnte ja sagen „Erdreichtheorie“ – auf welcher Grundlage erfolgt Kooperation, wenn es eines Freibriefs bedurfte?
Steinmeier: Kein Freibrief, sondern Bestätigung des Rechtsverständnisses, dass sich Zugriff auf Nur-Auslandsverkehre auf BND-Gesetz stützt. Warum es Nachfragen in Telekom gab entzieht sich meiner Kenntnis.
Sensburg: Aber in Freibrief keinerlei juristische Argumentation. Gerade das nicht.
Steinmeier: Kann ich nicht mehr sagen, warum Schreiben so abgefasst. Aber anderseits: Ist kein Urteil oder Verwaltungsakt mit Rechtsmittelbelehrung. Schlichtes Schreiben zu Kommunikation AL 6 und Telekom, das Bestätigung enthält. Bestätigung ist drin, mehr aber auch nicht.
Sensburg: Erinnerung, ob Diskussion über Transitverkehre und Grundrechtsrelevanz?
Steinmeier: Frage mich heute: Ist das Gegenstand der Lektüre der letzten Monate? Kann nicht erinnern, ob damals schon Rolle gespielt und ob Diskussionen, dass G‑10-Ausschuss beteiligt werden muss. KA ob Gespräche.
Sensburg: Frage, weil SZ berichtet hat in Codewort Eikonal:
Steinmeier versteht sich sehr gut mit BND-Präsident August Hanning, und beide wollen die Zusammenarbeit mit den US-Geheimdiensten, vor allem mit der mächtigen NSA. Steinmeier ist bereit, auch riskante Operationen abzunicken, Hanning ist bereit, die Verantwortung zu übernehmen, wenn etwas auffliegt.
Woher haben die das?
Steinmeier: Wenn ich Journalist wäre, hätte ich das auch so geschrieben. Wird heute so getan, als hätte es Wochenend-Ruhelage gegeben. Aber Zeiten damals anders. Nicht nur Verständnis, sondern Erwartung, dass man da, wo noch kein enger Austausch zwischen NDs, dass man diese Zusammenarbeit auch sucht.
Nicht nach meinem Verständnis oder dem des Bundeskanzleramt oder BND: Nicht um jeden Preis, sondern in Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten. Wurde erwartet, dass wir Informationen, die zwischen befreundeten Staaten ausgetauscht werden, dass die auch zukünftig allen zur Verfügung stehen.
Sensburg: Geht dabei ja um Meldungen. Bei Eikonal ging es um Kabelerfassung und Ausleitung.
Steinmeier: Ja, Möglichkeit war gegeben.
Sensburg: Wurde das auch genutzt oder nur angelegt?
Steinmeier: Bin kein Praktiker beim BND. Wie genutzt und welche Informationen entstanden, kann ich nicht sagen.
Sensburg: Wäre für uns wesentliche Informationen, ob in dem Rahmen viele Daten direkt an Partner weitergeleitet wurden oder ging es um Meldungen? Natürlich werden Meldungen ausgetauscht, aber ist was anderes bei Ausleitung des gesamten Kabels. Problematik der Selektion deutscher Verkehre…
Steinmeier: Muss zwischen verschiedenen technischen Möglichkeiten unterscheiden zu meiner Zeit im Bundeskanzleramt. Denke, dass bis zu Beginn der Interneterfassung Datenmengen relativ gering waren.
Sensburg: Mit Blick auf G‑10-Kommission: Würden sie sagen, Prozedere war richtig? G‑10-Anordnung bei deutschen Verkehren und Rest über § 1 BND-Gesetz und Freibrief dafür Bestätigung?
Steinmeier: Dazu: Sie haben Mitglieder der G‑10-Kommission befragt. KA, was die genau ausgesagt haben. Gibt Pflicht seitens BND, G‑10-Kommission darüber zu informieren und Genehmigungen dazu zu erbitten, die G‑10-geschützte Verkehre betreffen. Ausland-Ausland ist nichts, was G‑10-Kommission in engerem Sinn betrifft.
Was Kommission wusste oder nicht: Kann ich aus eigener Wahrnehmung nicht sagen.
[Unterbrechung für namentliche Abstimmung (13:51)
Geht weiter (13:35)]
Fragerunde 1: Linke
Renner: Untersuchungsausschuss wird sich nicht mit Dingen befassen, die gut gelaufen sind, sondern mit Dingen, die schlecht gelaufen sind. Was ist nach MoA passiert? Wann und wie über Praxis Datenaustausch informiert? Datenerfassung? Was genau bekannt, wo Datenabgriffe, wie technisch umgesetzt? Hinweise aus BND, dass bei Datenerfassung Probleme, z.B. mit G‑10-Schutz? Vollzug Kontrolle im Bundeskanzleramt als Fach- und Dienstaufsicht.
Steinmeier: Mir in meiner Person MoA in Grobem, Gang der Verhandlungen, bekannt. Bekannt, was Gegenstand von Eikonal war. In Annex MoA Vorschriften zu Meldewegen. Probleme sind mir auf diesem Weg über BND oder Abteilung 6 Bundeskanzleramt nicht zu Ohren gekommen.
Renner: Probleme nach MoA nur BND zu melden oder auch Bundeskanzleramt?
Steinmeier: Wenn ich mich richtig erinnere im Annex Meldung gegenüber BND, aber bei gravierenden Problemen sicher auch Abteilung 6 Bundeskanzleramt.
Renner: Bei Grundrechtsverletzung bei Ausleitung TK: Ist das meldepflichtig?
Steinmeier: Denke, gab Gespräche, die geklärt haben, dass Information an G‑10-Ausschuss bei G‑10-Fällen.
Renner: G‑10-Kommission und AL 6 informiert worden. Sie auch?
Steinmeier: Kann ich aus eigener Erinnerung nicht sagen. Will nicht ausschließen, aber keine Erinnerung.
Renner: Hätte Abteilung 6 Vermerk an sie senden müssen, wenn Erfassung Deutscher?
Steinmeier: Wenn informationspflichtige Gegenstände, dann Weg nicht entscheidend. Schriftlichkeit nicht zwingend.
Renner: Aber können sich jetzt nicht erinnern, ob sie informiert waren?
Steinmeier: Ja.
Renner: Eikonal für NSA sehr wichtig. Bekannt?
Steinmeier: Sie unterschätzen damalige Situation. Austausch zwischen NDs war wichtig. Wenn sich Erkenntnisse aus Auslandsverkehr ergeben hätten, dann Vorteile für beide. Aus eigener Wahrnehmung KA, ob relevante Informationen über Terrorismus über Knoten Frankfurt am Main weitergegeben wurden.
Renner: In Verhältnis zu Telekom eine wichtige Frage: Bei Dokumenten zu Eikonal und Zeugenaussagen: Klar, dass BND für NSA Kabelabgriff organisiert hat und Daten über Bad Aibling an NSA geflossen sind. Ausgangspunkt war Interesse der NSA an Datenkabel.
Wenn BND mit Telekom Vertrag schließt: Hätte Telekom nicht bekanntgegeben werden müssen, dass Auftraggeber nicht in Pullach sitzt, sondern in Fort Meade?
Steinmeier: Nein.
Renner: Hätte sie nicht erfahren dürfen?
Steinmeier: Dürfen ja, aber keine Notwendigkeit.
Renner: Telekom davon ausgegangen, dass BND da rechtmäßig Daten erfasst. Nicht davon, dass Daten an US-ND gingen.
Steinmeier: Telekom hat aufgrund des Brief und Vertrages Zugriff in Frankfurt am Main zugelassen und nicht in Irrtum über Grundlagen.
Renner: Doch, komplett im Irrtum, weil nichts über Auftrag gewusst. Dachte, über Vertrag und G‑10-Anordnung gedeckt. In Unterlagen als G‑10-Legende bezeichnet. Kennen sie Begriff?
Steinmeier: Aber deshalb muss ich ihn nicht teilen.
Renner: Kennen sie ihn?
Steinmeier: Das lässt sich durch Berichterstattung nicht vermeiden.
Renner: Nur durch Berichterstattung?
Steinmeier: Ja. Glaube auch, wird damaliger Motivation nicht gerecht.
Renner: Geht nicht um Motivation, sondern um Methoden.
Steinmeier: Hat in Öffentlichkeit Benamung erfahren, keine Ahnung, ob gerechtfertigt.
Fragerunde 1: SPD (14:45)
Flisek: Auf Zäsur 9/11 hingewiesen. Haben festgestellt, dass in Akten Bundeskanzleramt kein Vorgang zu MoA vorhanden, der von ihnen persönlich gezeichnet wurde. Nie an sie herangetragen? Oder auf mündlicher Basis oder tatsächlich nur Grundlagen zu dem Go der Kooperation gegeben?
Steinmeier: Müssen sehen, dass Geheimdienstkoordinator nicht selben Aufgaben hat wie Chef-BK. Für Grundsatzentscheidungen, Sicherung Funktionsfähigkeit, Arbeitsbedingungen beim BND zuständig. In Gestalt von ND-Lage, abgeschlossen durch Präsidentenlage. Versucht, das regelmäßig zu betreuen. Nicht so, als gäbe es Verdopplung der Aufgaben bei Chef-BK und AL 6.
Flisek: Ausführen, gibt nicht nur AL 6 Bundeskanzleramt, gibt dann Chef-BK. Keine Doppelung Zuständigkeit. Dann noch BND-Präsident. Aus ihrer Wahrnehmung darstellen, wie sowas abläuft. Was kommt hoch zu Chef-BK, was bleibt in Abteilung 6, wann wird BND-Präsident mit Weisungen betraut?
Steinmeier: Tagesgeschäft AL 6, damals Uhrlau. In Kooperation mit Präsidenten des BND. Zuständigkeit Chef-BK: Damals leicht zu sagen. Bekam am Nachmittag des 11. September Anruf, war in Süddeutschland unterwegs, mit Hubschrauber zurückgefolgen. Am nächsten Mittag Pressekonferenz mit ersten Informationen zu 9/11 und Erkenntnissen BND. Danach damit befasst, mit Beunruhigung in Öffentlichkeit umzugehen. Zum Teil von Anthrax-Päckchen gemacht. Gerüchte über Pocken-Viren. Vor allem deshalb täglich getagt, um deutsche Infrastruktur nach Angriffspunkten sichern. Haben 9/11 für Anfang von Anschlagsserie gehalten. In London und Madrid stattgefunden, in Deutschland zum Glück nicht. Operatives Geschäft bei AL 6 gut aufgehoben. Habe ich sorgfältig ausgewählt. Einer der profiliertesten Sicherheitsexperten der Republik. Leiter LfV, in Hamburg Polizeipräsident.
Flisek: Uhrlau?
Steinmeier: Ja. Gezielt ausgesuchte Personalie, der ich operatives Geschäft anvertraut habe.
Flisek: Nach welchen Maßstäben hat Uhrlau entschieden, was an sie zu übermitteln ist?
Steinmeier: In Zwei-Tagesabstand oder tägllich miteinander zu tun gehabt. Natürlich Fragen näherer Kooperation zwischen NDs Gegenstand unserer Gespräche. Was genau Maßstab, das ist bei AL 6 so wie bei Chef-Bundeskanzleramt gegenüber Bundeskanzler.
Flisek: Einzelfallentscheidung?
Steinmeier: Tägliches Geschäft Vielzahl von Einzelfallentscheidungen. Wenn man täglich damit arbeitet, entwickelt man Gefühl dafür.
Flisek: Gesagt, grünes Licht für MoA gegeben, wenn drei Bedingungen. Deutschland volle Kontrolle, Transparenz, Geltung deutsches Recht. So vorstellen? Man arbeitet Maßstäbe in strategischer Beratung aus, dann Abteilung 6 in Verbindung mit BND Verantwortung, zu konkretisieren?
Steinmeier: Ja, war in Ordnung. Darüber gesprochen, ob wir Kooperation wollen und welche Vorteile. Und unter welchen Bedingungen. Wie konkret kann ich nach 15 Jahren nicht mehr erinnern.
Flisek: 2001 auch EU-Parlament Bericht vorgestellt zu Echelon. Bad Aibling wurde gewisse Rolle zugesprochen. Bei Maßstäben auch Ergebnisse EU-Parlament berücksichtigt?
Steinmeier: Weiß aus heutiger Berichterstattung, dass es diese Berichte gab. Kann sein, dass auch damals bekannt. Keine eigenen Hinweise gehabt, dass diese Art ND-Ermittlungen zu Lasten deutscher Wirtschaft stattgefunden hat. In Entscheidungsfindung eingegangen, kein Hindernis für Kooperation BND-NSA gesehen.
Flisek: In Hinsicht auf Wirtschaftsspionage: Keinerlei positive Kenntnis damals bei den von ihnen verantworteten Teilen der Bundesregierung, dass Wirtschaftsspionage durch US-NDs?
Steinmeier: Ja.
Flisek: Anhaltspunkte, dass ausgehend von diplomatischen Vertretungen Spionage ausgeübt wird?
Steinmeier: Gab nach Regierungsumzug solche Gerüchte. Darauf keine belastbaren Hinweise gefunden und bekommen. Was Spionage von ausländischen Einrichtungen in Berlin angeht, müssen wir Gewahr sein, dass es Interessen gibt und unsere Einrichtungen schützen.
Flisek: Anbahnungsphase der Kooperation. Zeugen der Dienste haben gesagt, es ginge neben Sicherheit vor allem um ein Geschäft. So nach Motto: Wir geben Informationen und kriegen Technik, Hardware, Software, Know-How. Liegt daran, dass man selbst seine Fähigkeiten bei SIGINT gering geschätzt hat. Erheblicher Abstand in Kompetenz. Ihnen sowas bekannt?
Steinmeier: Habe deutlich gemacht, dass Motivationslage sich verändert hat. Am Anfang davon bestimmt, dass USA sich eher zurückziehen wollten, möglicherweise aus Haushaltsgründen. Im Verlauf der Gespräche dadurch verändert, dass mit 9/11 deutlich wurde, dass gemeinsame Sicherheitsinteressen. Kooperation, die zwischen CIA, ähhh, NSA und BND angelegt war, nicht nur durch schlichtes Geschäft motiviert. Nach 9/11 wusste man, dass man sich gemeinsam gegen neue Form von Terrorismus zur Wehr setzen musste.
Flisek: Eikonal. Sie haben auf Rechtslage hingewiesen. Aufgabenzuweisung für BND in §§ 1 und 2 BND-Gesetz. Reine Ausland-Ausland-Verkehre. Rechtsauffassung in BND und Bundeskanzleramt. Gab es in ihrem Amt jemals Bedenken zu dieser Auffassung? An sie herangetragen worden?
Steinmeier: Schon deutlich gemacht: War weder Teil von Gesprächen innerhalb BND noch in Leitung Bundeskanzleramt sowas mit mir ausgetauscht. Habe Rechtsgrundlagen heute nochmal angesehen und gesagt: Nicht ganz klar, warum das Gegenstand öffentlichen Streits. Für mich ist BND-Gesetz ausreichende Grundlage für Ausland-Ausland.
Fragerunde 1: Grüne (15:05)
Notz: Verhandlungen zu MoA schon vor 9/11. Was war Überschrift der Verhandlung?
Steinmeier: Möglichkeit der Kooperation vor 9/11 angedeutet. BND hatte Signale, dass NSA sich von Bad Aibling zurück ziehen wollte. Ob Angebot für Kooperation von BND oder NSA ausging, KA. Erste Gespräche, ob Anlage unter deutscher Kontrolle weiterbetrieben werden kann, haben schon in wenigen Wochen im Sommer 2001 vor 9/11 angefangen. Abschluss dann erst im nächsten Jahr.
Notz: Geht ja um Erneuerung FmA in digitaler Welt. Einschätzung, wieviel bei FmA Terrorismus betrifft?
Steinmeier: Nein.
Notz: Würde es sie wundern, wenn nur 10 Prozent?
Steinmeier: KA.
Notz: Aber wenn sie das als einziges Argument für MoA bringen! Aber vielleicht auch Geschmacksfrage. Selektoren angesprochen. Wissen sie, ob BND die auch steuert? EADS/Eurocopter?
Steinmeier: Kann ich nicht beurteilen.
Notz: Kennen sie APB?
Steinmeier: Wenn sie darauf hinaus wollen, ob BND auch gegen deutsche oder europäische Regierungen steuern darf, dann liegt das außerhalb APB.
Notz: Ist es dazu gekommen?
Steinmeier: Müssen sie beurteilen, haben Leute gehört. Laut Presse deutet einiges darauf hin.
Notz: Denke, in ihrer Funktion müssen Ergebnisse aus Selektoren manchmal auf ihrem Schreibtisch gelandet sein. Konnten sie jemals Rückschlüsse darauf ziehen, dass BND sowas gesteuert hat?
Steinmeier: Eindeutig nein.
Notz: Auch nicht darauf, dass gegen US-Politiker gesteuert wurde?
Steinmeier: Nein.
Notz: War Gegenstand der Verhandlungen, dass BfV und BND Hamburger Zelle nicht auf dem Schirm hatte? Wie konnte das MoA was daran ändern, wenn nur Ausland-Ausland-Kommunikation?
Steinmeier: Wenn Hamburger Zelle und deutsche Daten: Heißt nur, man hätte G‑10-Anordnung gebraucht. Interesse von deutscher Seite und später US-Seite war, insgesamt internationale Kommunikation so aufzuklären, ob Informationen zu weiteren Attentaten enthalten sind. War nicht Beginn, aber leitendes Motiv für Verhandlungen nach 9/11.
Notz: Heißt das, dass man Ergebnisse von G‑10-Erkenntnissen mit USA geteilt hat?
Steinmeier: KA, keine Einzelheiten in Erinnerung. Nichtmal Befassung von G‑10-Ausschuss.
Notz: Würden sie zustimmen, dass Konsequenz aus Hamburger Zelle und 9/11 war, dass man Erkenntnisse aus G‑10 auch mit USA teilt?
Steinmeier: Wir verkennen, dass Interesse BND nicht mehr auf strafrechtliche Aufklärung begrenzt war, sondern es um Vorsorge von künftigen Attentaten ging. Also Austauch nicht nur USA-Deutschland, sondern befreundete Staaten.
Fragerunde 1: Union (15:14)
Warken: Haben über Vorgaben für MoA gesprochen. Als MoA verhandelt wurde noch nachjustiert. Nochmal ausführen, auf was besonders Wert gelegt?
Steinmeier: War nicht so, dass ständig und mehrfach nachjustieren müssen. War klar, welche Vorgaben von deutscher Seite gestellt werden würden: Transparenz, Kontrolle, deutsches Recht. Nachdem mir Ende 2001, Anfang 2002 signalisiert worden ist, dass alle drei Parameter übernommen wurden, waren wir uns einig, dass Kooperation starten kann.
Warken: Wie Vorgaben entwickelt? Mit anderen Ressorts?
Steinmeier: Kann sein, dass ich auch um Vorschläge bei Abteilung 6 gebeten habe.
Warken: Und direkt vor Unterzeichnung hat ihnen MoA auch vorgelegen? Nochmal gebilligt?
Steinmeier: KA, ob damals Einblick. Jetzt habe ichs nochmal in größeren Teilen gelesen.
Warken: In Folgejahren nochmal Anlass, sich nochmal mit MoA zu beschäftigen?
Steinmeier: Nicht auf meiner Ebene. In Annex klare Vorgaben bei Verletzungen und Störungen. Probleme mir nicht auf Tisch gekommen.
Warken: An Aushandlung der Annexe nicht beteiligt?
Steinmeier: Nein.
Warken: Wie sollte sichergestellt werden, dass nicht doch Daten Deutscher erfasst würden und abfließen würden?
Steinmeier: Nötige technische Mittel. Sogar am Anfang händisch, als technische Mittel noch nicht zur Verfüng. Hat offensichtlich Zeit gebraucht.
Warken: Prozesse vor Ort erläutern lassen?
Steinmeier: Nein.
Warken: Aber überzeugt, dass keine Verletzung von Grundrechten erfolgen kann?
Steinmeier: Kein Anlass, anzunehmen, dass es bei Störungen keine Informationen an uns gibt. Ich hatte sie zumindest nicht auf dem Schreibtisch.
Warken: Also gewisses Restrisiko bewusst?
Steinmeier: Habe ich nicht gesagt. Ich hatte keinen Anlass, mich mit den technischen Fragen zu beschäftigen, solange keine Problemmeldung.
Warken: Im August 2013 gesagt, dass keine Ausweitung der Abschöpfung von Daten ermöglicht. Sondern zum ersten Mal sichergestellt, dass an deutsches Recht gehalten. USA unkontrolliert vorher?
Steinmeier: Gab zumindest keine rechtliche Beschränkung.
Warken: Bezogen auf Bad Aibling oder genereller?
Steinmeier: Mit anderen keine Vereinbarung getroffen. Abkommen hatte zum ersten Mal rechtliche Beschränkung.
Warken: Also Strategie, Partner mit ins Boot zu holen. Auch Einwilligung Spionagetätigkeit erhofft?
Steinmeier: Gab Sicherheitssituation, auf deren Grundlage Kooperation stattgefunden hat. Grundverdächtigung, dass jede Kooperation zu unseren Lasten, gab es damals nicht. Aber trotzdem verlangt, dass deutsches Recht eingehalten wird.
Warken: Vieles in Abkommen niedergeschrieben. Entnehme ihrer Äußerung, dass man zum ersten Mal sichergestellt hat, dass Abhörmaßnahmen nach Recht und Gesetz stattfinden. Zeugt schon ein bisschen von Misstrauen.
Steinmeier: Unterscheidet sich von vorher. War Kooperation auf Augenhöhe. US-Dienst genauso wie unserer an deutsches Recht gebunden. War wichtig, das im Abkommen festzuhalten. Keine Aufarbeitung der Vergangenheit, Absicherung für die Zukunft.
Warken: Finde Aussage von ihnen bemerkenswert. Juli 2013 bei Facebook zu Echelon: „Dieses Netzwerk ist damals, so die offizielle Aussage, beendet worden.“ Auf welche Aussage beziehen sie sich da?
Steinmeier: KA.
Warken: Aber davon ausgegangen, dass Five Eyes Kooperation beendet hatten?
Steinmeier: KA.
Warken: Eikonal. Wann zum ersten Mal bewusst, dass es nicht nur um Erfassung Satellitenverkehr, sondern auch um Kabel ging?
Steinmeier: Noch nicht 2001. KA, wann Vereinbarung über Eikonal konkret war. 2002 möglicherweise. Wissen sie besser als ich. Zu irgendeinem Zeitpunkt über Ziel von Eikonal informiert worden. Wann genau, KA.
Warken: Aus ihrer Sicht zentrales Anliegen beider Partner oder eher Wunsch USA? Hätte BND Satellitenerfassung ausgereicht?
Steinmeier: Man muss ernst nehmen, dass sich Interessenlage um 9/11 verändert hat. Kann sein, dass US-Interesse auf Glasfaserknoten größer geworden ist. Nach 9/11 war Interesse, grenzüberschreitende Kommunikation auf Hinweise auf Attentate auszuwerten, auf beiden Seiten entwickelt.
Warken: 2003 sollte Telekom bewegt werden, BND Zugang zu Ausland-Ausland-Verkehr zu ermöglichen. Haben sie persönlich mit Vertretern von Telekom gesprochen?
Steinmeier: Nein, hat Uhrlau gemacht.
Warken: Wann konkret über diese Pläne informiert worden? Rechtliche Bedenken?
Steinmeier: Bin nichtmal sicher, ob ich Brief an Telekom gesehen habe. Gehe davon aus, dass Umstände des Briefes mit von AL 6 berichtet worden sind.
Warken: Wissen, dass Telekom zunächst Bedenken, dass Gespräch mit Hanning. Dann Schreiben. Transitvertrag: Dazu Einverständnis gegeben? Vorgelegen? Geprüft?
Steinmeier: Sicher nicht geprüft. Schließe nicht aus, dass ich in Zusammenhang mit Brief informiert worden bin.
Warken: Mal danach gesehen?
Steinmeier: Denke nicht.
Warken: Für Unternehmen wie Telekom keine einfache Situation, wenn solche Zusammenarbeit bekannt wird. Provider arbeitet über gesetzliches Maß hinaus mit Regierung zusammen. Wie Öffentlichkeit eingeschätzt?
Steinmeier: Nicht übers rechtliche Maß. Das wurde durch Bundeskanzleramt bestätigt in Gestalt des Briefes von Uhrlau.
Warken: War aus ihrer Sicht ausreichend? Wie in Öffentlichkeit dargestellt, ist doch was anderes?
Steinmeier: Weiß nichtmal, ob Telekom solche ökonomischen Risiken gegenüber BND oder Bundeskanzleramt geltend gemacht hat.
Warken: Wie beurteilen sie, dass Telekom Kooperation mit NSA verschwiegend worden ist? Wurde das diskutiert?
Steinmeier: Mit mir nicht. Haben diskutiert, ob es zu Information Rechtspflicht gab. Aus heutiger Sicht würde ich sagen: Nein.
Warken: Reaktionen aus Unternehmen erhalten?
Steinmeier: Nein, insbesondere keine besorgten.
Warken: Glauben sie, Eikonal hat Bereitschaft von Providern geschmälert, mit Sicherheitsbehörden zusammenzuarbeiten?
Steinmeier: Kann ich nicht beurteilen.
Warken: Transitvertrag. Bedenken nahmen Überhand als auch paketvermittelte Verkehre übermittelt werden sollten. Von Bedenken gehört?
Steinmeier: Soweit ich mich erinnere paketvermittelt erst später bewusst.
Warken: Gehe davon aus, dass Telekom bewusst, dass bei Paketvermittlung schwerer, G‑10 zu filtern. Wie haben sie Risiken beurteilt?
Steinmeier: Nicht sicher, ob damals technisch durchdrungen und Bescheid gewusst. Nach meiner Wahrnehmung war vermutlich komplexere Technik verantwortlich, dass hundertprozentige Filterung nicht hinzukriegen war und Eikonal zu Ende ging.
Warken: Mit Hanning erörtert, wie mit Bedenken umgehen?
Steinmeier: Nicht mit mir.
Warken: Nach Aktenlage Besprechungen 20. Oktober 2004. AL 6, BND auf UAL-Ebene. Haben sie von Besprechungen keine Kenntnis gehabt?
Steinmeier: Nein, bitte auch um Nachsicht. Beauftragung NDs war ein Teil meines Aufgabenbereichs. Daneben Atomausstieg und Agenda 2010, etc. Das, was auf Arbeitsebenen abgearbeitet werden konnte, ist auch da geschehen. Wenn das damals nicht zu mir kam, dann keine Nachlässigkeit, sondern Arbeitsform Bundeskanzleramt.
Warken: Ist mir klar, dass nicht über alles im Einzelnen informiert. Aber hier Kooperation mit AND. Unternehmen besorgt, neuer Schritt in Zusammenarbeit. Frage mich, ob das nicht auch Thema für sie hätte sein müssen? Gab einige Bemühungen, Situation zu lösen und Kooperation fortzuführen. Im Vermerk zu Ableitung Routineverkehr kein Handlungsbedarf. Änderung G‑10-Gesetz war nicht vermittelbar. Über Ergebnisse zu weiterem Vorgehen nicht informiert?
Steinmeier: Ich unterstelle, dass ich über Bitte der Telekom informiert war. Zweifelsfrei stand fest, dass Kommunikation von Deutschen von Zugriff ausgeschlossen werden muss. Mit welchen technischen Mitteln war nicht Gegenstand der Befassung.
Warken: G‑10-Anordnung und dann auch Routineverkehre auswerten – das sagt ihnen gar nichts?
Steinmeier: KA, werden sie ja erfragt oder aus den Akten haben.
Warken: Wollen wissen, wieweit sie damit betraut waren.
Steinmeier: Fürchte, dass Begriff von paketvermittelten Verkehren mir nichtmal bekannt war. Heute kann ich einschätzen, warum aus nicht hundertprozentiger Ausfilterung Eikonal nicht fortgeführt wurde.
Warken: Ihnen wurde auch nicht bekannt, dass im Rahmen von Eikonal eine G‑10-Anordnung beantragt wurde?
Steinmeier: Glaube nicht.
Fragerunde 2: Linke (15:42)
Renner: Ob und wann Hinweise, dass US-NDs Bundesministerien abhören?
Steinmeier: Wann ich Hinweise hatte? In Zeit Chef-BK?
Renner: Allgemein.
Steinmeier: Vermute, im Zuge Berichterstattung seit Sommer 2013.
Renner: Vorher nicht?
Steinmeier: Deutsche Politiker?
Renner: Nein, Bundesministerien.
Steinmeier: Bundesministerien wäre auch Bundesminister. Glaube, Debatte erst seit Sommer 2013 virulent.
Renner: Hinweise, dass befreundete Staaten abgehört?
Steinmeier: Keine Hinweise.
Renner: Hatten andere Hinweise, Gegenstand bei Kabinetterörterungen?
Steinmeier: Kein Gegenstand. Andere vernehmen sie ja.
Renner: Gab es Hinweise von BfV, dass man seine Kommunikation schützen muss?
Steinmeier: Hat nichts mit NSA zu tun. Auch andere NDs sind aktiv. Hat nichts mit früherer Verantwortung zu tun, sondern mit wachsender Bedeutung von Internetkommunikation. Haben uns verändertes Kommunikationsverhalten angewöhnt. Heute unter Ministern suchen wir Festnetz-Verbindungen oder Blackberry-Verbindungen oder gegebenenfalls Krypto-Handys.
Renner: Wir untersuchen ja nur Five Eyes. Spielte das bei den Überwachungsvorwürfen mal eine Rolle?
Steinmeier: Keine konkrete. Bedeutung Smartphone-Telefonie hat dazu geführt, dass allen klar war, dass wir uns selbst auf die veränderten Bedingungen einstellen müssen.
Renner: Im MoA auch US-Bürger geschützt. Wie?
Steinmeier: KA, USA haben ja anderes Kontrollsystem.
Renner: Geht ja um Abgriff durch Deutschland. Wie bei konkreten Projekten realisiert?
Steinmeier: Kann ich aus Erinnerung nicht beantworten. KA, ob Absprachen zwischen Diensten oder Ministerien.
Renner: Bekannt, dass Kooperation, bei der an Datenkabel von US-TK-Anbieter Daten für CIA gewonnen wurden?
Steinmeier: Heute ja, damals nicht.
Renner: Glotaic?
Steinmeier: Namen darf ich ja nicht benutzen.
Renner: Können auch gerne Glo sagen, uns ist das unangenehm.
Steinmeier: Da natürlicher Partner des BND NSA war, hoffe ich, dass mir das damals zu Ohren gekommen wäre.
Renner: An wen anders?
Steinmeier: KA.
Renner: Hätte man sie darüber informieren müssen? Schriftlich oder mündlich?
Steinmeier: Hypothetische Frage. Wenn sie annehmen, dass ich über Kooperation mit NSA wusste, dann bestimmt auch über CIA.
Renner: Ahnung, warum nicht informiert?
Steinmeier: Nein.
Renner: Abgriff bei US-TK-Anbieter rechtlich anders als bei Telekom?
Steinmeier: KA.
Renner: Sie sagen, paketvermittelt damals nicht so Thema. Aber damals G‑10-Gesetz geändert und überall Paketvermittlung erwähnt.
Steinmeier: Habe von mir gesprochen. Ob ich in Lage gewesen wäre, das damals zu beschreiben, weiß ich nicht. Vermutlich nicht auf Höhe der Technik der damaligen Zeit.
Renner: Selbst mal PKGr zu Kooperationen mit NSA informiert?
Steinmeier: Bin häufig im PKGr gewesen. Ob auch zu dem Thema, KA. Müssten sie von den Abgeordneten im PKGr erfahren.
Renner: Können sich nicht erinnern?
Steinmeier: Nein, glaube nicht.
Fragerunde 2: Union (15:51)
Warken: Glo, MCI, sagt ihnen alles nichts?
Steinmeier: Nein, ernsthaft. Denke, ich würde mich erinnern, wenn ich das gewusst hätte. Weil Kooperationspartner eigentlich NSA und BND waren.
Warken: Operation sagenumwoben. Hanning konnte sich nicht erinnern, Uhrlau nicht. Hätten sie darüber nicht definitiv informiert werden müssen?
Steinmeier: Habe gesagt, ich kenne die Hintergründe nicht.
Warken: Ausland-Ausland am Kabel.
Steinmeier: Wenn ich zugrunde lege, dass NSA-BND-Kooperation vorgelegt wird, beträfe das BND-CIA-Kooperation in gleicher Weise.
Warken: Weil Bundeskanzleramt hätte zustimmen müssen?
Steinmeier: Informiert.
Warken: Schließen sie, dass es Operation nicht gab?
Steinmeier: Habe keine eigenen Nachforschungen, aber NSAUA hat das bestimmt untersucht. Gehe davon aus, dass es eine Form der Kooperation gegeben hat. Weiß nichts über Umfang von Informationsaustausch.
Warken: Ging um BND und CIA bei Tochterfirma von MCI. Ausland-Ausland an Kabelstrecken. Deutsche Mitarbeiter sollen nichts mitbekommen haben und durch US-Konzernmutter eingefädelt worden sein. Wenn Berichte stimmen sollen, dass BND nicht mitgewirkt hat und US-ND über Zentrale gingen …
Steinmeier: Ist hypothetisch. Bleibe dabei: Wenn notwenig, Bundeskanzleramt über BND-NSA-Kooperation zu informieren, gilt das für BND und CIA auch.
Warken: Hat ergeben, dass Glo abgeschirmte Operation war. Wissen sie, was abgeschirmt ist?
Steinmeier: Frage ist, vor wem abgeschirmt?
Warken: Frage stellt sich uns auch. Frage, ob das auch für Bundeskanzleramt gilt.
Steinmeier: Wie gesagt, habe darüber nichts erfahren. Ob das mit Begriff zusammenhängt, KA.
Warken: Gab angeblich auch Brief bei Operation, den Hanning damaligem Chef der CIA geschrieben haben soll. Gehe davon aus, dass sie von Schreiben an Tennet keine Kenntnis haben.
Steinmeier: Nein.
Warken: Spiegel schreibt, Hanning versichert Zustimmung von Bundeskanzleramt. Aber dann doch ohne Beteiligung von Bundeskanzleramt und Bundesregierung abgeschickt?
Steinmeier: Kann nicht für jeden im Bundeskanzleramt sprechen. Aber mit mir nicht abgestimmt. Auf wen sich Brief bezieht, KA.
Warken: Wenn Hanning sich auf Bundesregierung bezieht, reicht das, wenn jemand anders gefragt worden wäre? Wäre das nicht anmaßend?
Steinmeier: Formulierung „Bundesregierung ist einverstanden“ ist nicht der übliche Sprachgebrauch.
Warken: Erstaunlich auch, dass Hanning sich nicht an den Brief erinnern konnte und ob Bundeskanzleramt zugestimmt hat. Aus Protokoll: „Wenn es um abgeschirmte Informationen geht, vorsichtig sein, Kreis der Wissenden nicht zu weit zu ziehen.“
Kann das Ausschluss von Chef-BK und ND-Beauftragtem zur Folge haben?
Steinmeier: Kommt drauf an, wenn sich das auf Kooperation bezieht, muss das Bundeskanzleramt das wissen.
Warken: Also müssen sie nicht über jedes Detail informiert sein, aber in Entscheidung über Grundzüge eingebunden?
Steinmeier: Ja, insbesondere wenn in Briefen auf Zustimmung hingewiesen wird. Spätestens dann Information Bundeskanzleramt notwendig.
Warken: Auch keine nachrichtendienstliche Besonderheit, dass BND-Präsident das so behaupten kann?
Steinmeier: KA, wie das alles stattgefunden hat und wie Hanning das Need-to-Know gemeint hat. Aber selbstverständlich, dass Grundsatz in dieser Situation nicht gegenüber Bundeskanzleramt gelten kann.
Operative Details sind im BND zu behandeln und nicht Gegenstand von Besprechungen BND und Bundeskanzleramt.
Fragerunde 2: Grüne (16:03)
Ströbele: Dezember 2013 in Regierung gekommen, wo kurz vorher bekannt wurde, dass Bundeskanzlerin abgehört wurde. Würde ich mal nachfragen: „Ist da was dran?“ und dann in USA nachfragen. Mit Frage nach Kanzlerinnenhandy befasst? Was unternommen?
Steinmeier: Habe darauf hingewiesen, dass nicht nur des Themas angenommen, sondern dass wir das nicht auf Einzelauskunft reduzieren können. Frage ist, was das für Verhältnis beider Staaten für Zukunft bedeutet. Schien mir Sinn zu machen, Debatte zu starten, dass für niemanden Vorteil besteht, in private und Regierungskommunikation so einzugreifen, wie wahrscheinlich in Vergangenheit geschehen. War nicht so, dass in Washigton dazu nur Ablehnung und Verstecken vor Diskussion. Bin im Kongress und bei Beauftragtem für Big Data und Privacy auf Verständnis gestoßen. Zwei unterschiedliche Stränge. Einer, der nicht erfolgreich: Wir schließen Vereinbarung, dass USA sich verpflichten, unter keinen Umständen Aufklärung in Deutschland zu betreiben. Lag nicht an mangelndem Nachdruck, sondern an umfassender Limitierung von US-NDs in dem Fall.
Ströbele: Sie gehen nicht auf meine Fragen ein. Mir gehts um das Handy der Bundeskanzlerin. Internationaler Terrorismus kann da nicht Thema gewesen sein, gehe ich von aus. Hat man gesagt: Wir werden das nie wieder tun?
Steinmeier: War Versuch einer Teilantwort, dass auf US-Seite Verständnis für Deutschland da ist. Zweitens sowohl persönlich als auch auf Arbeitsebene Auskunft gekommen: Wir bedauern, nehmen aber wegen ND-Angelegenheiten keine Stellung. Gab dann keine konkrete Bestätigung, es sei denn, wir nehmen Äußerung von Obama als Beleg.
Ströbele: Was wurde ihnen gesagt, was mit Kooperation in MoA bezweckt wurde? Da gehts ja um Ergebnisse. War ihnen Dimension bekannt, dass es darum ging, dass NSA in Datenströmen, die BND überwacht, nicht nur 30.000 Selektoren, sondern vermutlich Millionen Selektoren eingegeben hat? Was anderes als internationaler Terrorismus oder Proliferation. War ihnen bekannt, dass das was anderes ist?
Steinmeier: Bis zu meinem Verlassen Bundeskanzleramt gab es diese Millionen Selektoren gar nicht. Bis Ende 2005 soweit ich mich erinnere nur Telefonie. Internet erst danach. Exponentielle Steigerung hat erst danach stattgefunden. In diesen Jahren war mir das nicht bewusst.
Ströbele: In ihrer Verantwortung Planungsphase. Muss doch gesagt worden sein, worums letztlich geht?
Steinmeier: Nein. Soweit ich mich erinnere keine Auswertung.
Ströbele: Was wurde ihnen zu Zuverlässigkeit der Filterung von G‑10 gesagt? Dass das sicher ist?
Steinmeier: Soweit würde ich nicht gehen. Klar war, dass rechtliche Vorgabe gilt, dass G‑10 auszufiltern ist. Ob Techniken dafür ausreichen, weiß und wusste ich nicht. Vermutung ist nur, dass zu irgendeinem Zeitpunkt auch zuständige NDs zu Ergebnis gekommen sind, dass das technisch nicht möglich ist.
Fragen mich in meiner Zuständigkeit bis 2005, da gab es das wie im Sommer 2013 noch nicht.
Fragerunde 2: SPD (16:14)
Flisek: Ausspähen unter Freunden, das geht gar nicht – wir rätseln, was der Satz bedeutet. Wir haben den Eindruck, das ist Alltagsgeschäft. Ist diese Äußerung mal besprochen worden? Erkenntnisse, was damit gemeint ist?
Steinmeier: Sie werden Bundeskanzlerin ja noch hier haben und dazu befragen. Habe ähnliche Situationen miterlebt mit französischem Außenminister, als kurz vorher über Ticker ging, dass er abgehört wurde. Daher auch vorhin gesagt, dass Abhören unter Freunden mehr schadet als nutzt. Ob sie das nachvollziehen oder glauben: Unter Europäern ist Kommunikation so offen, dass man weiß, wo man steht. Mit Blick auf EU trifft man sich alle 14 Tage irgendwo. Glaube, dass das, was von BND versucht wurde, sich nicht nur jenseits APB bewegt, sondern dass es nicht nutzt.
Flisek: Wir hatten auch Schindler dazu befragt. Er legte Wert darauf, zu sagen, dass das nicht opportun sei, aber es sei auf gar keinen Fall rechtswidrig. Mag ja stimmen, aber Frage: Was ist im Interesse deutscher (Außen-)Politik? Ich werte ihre Aussage auch so, dass man das so zu verstehen hat, dass nach den Vorgängen diese Regierung sagt, wir wollen auf Spionage engster Verbündeter verzichten. Erstaunlich, dass nach diesem Satz der Kanzlerin eine gewisse Hektik im BND zu verspüren war. Noch ein Punkt zu No Spy: Sensburg hatte in einer Vernehmung von Pofalla vermutet, dass sie als Person die Verhandlungen zu No Spy beendet hätten. In Spiegel-Interview haben sie gesagt: „Die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit werde in den USA anders bewertet als in Europa und vor allem in Deutschland […] Ich bezweifle, dass ein No-Spy-Abkommen uns viel weiter bringt.“
Steinmeier: Habe versucht, das am Anfang vorwegzunehmen. Habe auch vorher schon als Fraktionsvorsitzender Zweifel geäußert. Aber war weder vorher noch als Außenminister in die Verhandlungen einbezogen. Konnte nur versuchen, eine breitere Debatte über das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit anzustoßen. Es gab Bereitschaft auf US-Seite, diese Debatte deutlicher und ausführlicher zu führen, weil ich festgestellt habe, dass dort ähnliche Besorgnisse herrschen wie bei uns. Gab auch Bereitschaft auf US-Seite, die wir gerne aufgegriffen haben ohne in Disput zu geraten.
Flisek: Zum Abschluss zu No-Spy-Komplex: Spiegel-Interview. Ist ihnen bekannt, dass bereits am 14. Januar 2014 Vermerk der Kanzlerin vorlag? [Dokument MAT A BK 1 7b 9, Blatt 62ff]
USA setzen sich mit klar negativer Aussage in Widerspruch zu Alexander, der BND im Sommer No-Spy-Abkommen in Aussicht gestellt habe. US-Handlung scheint festzustehen: Scheinen nicht bereit zu sein, unilaterales Abkommen zuzugestehen. Würde auch über Vereinbarungen mit Five Eyes hinausgehen.
Steinmeier: Nein.
Flisek: Auch Umstand, dass USA keine unilaterale Bindung wollen und dass das ein Novum gewesen wäre?
Steinmeier: Nein, nicht in Erinnerung. Aber trotzdem interessant.
Flisek: Fanden wir auch. Docper: Ist ihnen bekannt?
Steinmeier: Inzwischen ja. Geht um beauftragte Dienstleister der USA.
Flisek: Ja, um Verfahren, um die quasi zu akkreditieren. Sind Anhaltspunkte bekannt geworden, dass man unter dem Deckmantel Dienstleister NSA-Leute einspielt, die an Massenüberwachung gegen und in Deutschland mitwirken? Also ganz anderes Spiel als Outsourcing.
Steinmeier: KA, in welchem Umfang Belege vorlagen. Hat dazu geführt, dass innerhalb Bundesregierung von Routineverfahren abgegangen wurde und heute neues Verfahren gilt, mit fachlicher Prüfung durch BMI und BMVg. Heute breitere fachliche Absicherung.
Flisek: Auslöser für die Veränderung – Snowden?
Steinmeier: Kann so sein. Wüsste nicht, dass eigene Erkenntnisse jenseits von Snowden auf Ebene der Bundesregierung vorlagen. Kann auch sein, dass das zu Zeiten war, als ich Fraktionsvorsitzender war.
Flisek: Weiß nicht, ob sie als Außenminister weitergehende Kenntnisse haben. Bekannt, dass Contractor jetzt abgelehnt worden sind?
Steinmeier: Darauf nicht vorbereitet, habe ich nicht nachfragen lassen, wie Zulassungen oder Ablehnungen jetzt sind.
Flisek: Geheimer Krieg. Zwei Fragekomplexe: Gibt es irgendeine Mitwirkung von Deutschland und US-Einrichtungen in Deutschland an völkerrechtswidrigen, gezielten Tötungen durch Drohnen? Wurden in irgendeiner Weise Daten deutscher Behörden und Dienste für die Durchführung solcher Angriffe verwendet?
Komplex der Drohnentötungen: Ist ihnen das in ihrer Zeit als Außenminister als Thema begegnet zwischen 2005 und 2009?
Steinmeier: Antwort darauf noch schwieriger. Begonnen hat Debatte um Ansiedelung von AFRICOM.
Flisek: Januar 2007.
Steinmeier: In Mitte meiner Amtszeit. Daran kann ich mich grob erinnern. Aber auch daran, dass wir nicht nur keine Einwände hatten, sondern das sogar begrüßt haben. Erstens weil man Präsenz der Amerikaner in Deutschland verfestigen konnte und zweitens unter Gesichtspunkt, dass unter Ansiedelung von AFRICOM klar geworden ist, dass USA sich stärker um Afrika kümmern wollten. Hat dafür gesprochen, Ansiedelung in Stuttgart zu begrüßen. Was aber auch Wahrheit ist: Gab soweit ich weiß noch keine bewaffnete Drohnenangriffe oder Vorbereitungen dazu. Insofern erstmal Ansiedelung nicht mit Drohnenangriffen zu tun. Für spätere Drohnenangriffe ist von Deutschland aus soweit ich weiß kein Material geliefert worden.
[10 Minuten Pause (16:33 Uhr)]
Fragerunde 3: Linke (16:51)
Hahn: USA haben nie verschwiegen, was sie tun und dass sie es überall tun. In ZDF-Sendung US-ND-Mitarbeiter: „Wir vertrauen in Gott, alle anderen hören wir ab.“
Frage: Was haben sie als Außenminister im Anschluss getan, um Überwachung deutscher Regierungsbehörden aufzuklären und zu unterbinden?
Steinmeier: Was ich tue, darüber ist deutsche Öffentlichkeit hinreichend informiert. Nie so wie heute darum bemüht, in Konfliktherden mit USA für Entschärfung zu sorgen. Versuche, Interesse an Zusammenarbeit nicht zu vermengen mit Ärgernis möglicherweise über Abhören deutscher Politiker. Herausforderungen sind größer. Themen mit Obama und Kerry angesprochen. Auskünfte sind regelmäßig: Dass sie sich nicht in der Lage sehen, über Einzelheiten von US-ND-Aktivitäten Auskunft zu geben. Sie kennen die Versicherungen, die an die Öffentlichkeit gegangen sind, dass Zugriff auf Telefone deutscher Politiker nicht mehr im Sinn. Fürchte, Aufklärungsmöglichkeiten gehen nicht weiter.
Hahn: Also: Angesprochen, das war nicht so richtig schön und das wars dann?
Steinmeier: Nein. Ich sage, was ich meine. Haben herausragendes Interesse an Kooperation zu Beruhigung von Konflikten. Nicht vermengen mit Überwachung. Werden letztgültige Aufklärung wahrscheinlich nicht bekommen, weil sie keine Auskunft zu Einzelaktivitäten der Dienste geben.
Hahn: Gefordert, dass Überwachung sofort beendet wird?
Steinmeier: Nicht nur ich, auch Kanzlerin.
Hahn: Wem gegenüber?
Steinmeier: Kanzlerin sogar gegenüber Medien. Ich selbst gegenüber US-Gesprächspartnern ausgedrückt, dass Praxis nicht fortgesetzt wird.
Hahn: Was nach neuen Wikileaks-Veröffentlichungen gemacht, wo rauskam, dass auch ihr Ministerium betroffen?
Steinmeier: KA, welcher Zeitraum in Veröffentlichungen. Denke, ähnlicher wie bei Kanzlerinnenhandy.
Hahn: Spionage in Deutschland ist ja strafbar. Frage, warum bisher nichts getan worden ist, Verantwortliche zu verfolgen, anzuklagen, etc. Hinter den Kulissen hört man, es gibt Sonderrechte für US-NDs und deren Gebäude.
Steinmeier: Was meinen sie?
Hahn: Dass niemand Zutritt hat, z.B. keine Staatsanwälte etc. Haben sie dafür Erklärung?
Steinmeier: Nein, liegt nicht in meiner Zuständigkeit. Habe für Aufklärung auf politischer Ebene zu sorgen. Und nach Möglichkeiten zu suchen, Politik zur Beruhigung von Konflikten zu machen, die keinen Aufschub dulden.
Hahn: Sie müssen doch Kenntnis zu diesen Sonderrechten haben?
Steinmeier: Haben doch von Snowden geredet.
Hahn: Nein, geht um Verträge, die Bundeskanzleramt mit NSA und BND getroffen hat. Dass in Bad Aibling und Wiesbaden Justizverfolgung ausgeschlossen ist.
Steinmeier: Habe gesagt, gibt Relikte aus Besetzungszeit. Haben in Bundeskanzleramt gern gesehen, dass wir nach Jahrtausendwende Möglichkeit hatten, Anlagen unter deutsche Kontrolle zu bringen. Gut, dass Kooperation auf Basis von Vertrag geregelt. Hauptgegenstand, dass Kooperation nur auf Grundlage deutschen Rechts.
Hahn: Gehört dazu auch Ausschluss von Strafverfolgung?
Steinmeier: Soweit ich weiß nicht Gegenstand des MoA.
Hahn: Wo sonst?
Steinmeier: Sagen sie mir doch, wo.
Hahn: Sonst wären ja die Strafbehörden schon da gewesen.
Fragerunde 3: Union (17:02)
Warken: Ramstein. Relaisstation. Wird gesagt, Zusage USA an Bundesregierung, dass Drohneneinsätze nicht von Deutschland gesteuert, unglaubwürdig. Beurteilung?
Steinmeier: Drei Komplexe: Rolle AFRICOM. Habe gesagt, warum wir begrüßt haben, dass USA AFRICOM in Stuttgart angesiedelt haben. Zweitens Frage der Steuerung, nicht bloße Nutzung von Relaisstation. An dem Punkt einen entscheidenden Schritt weiter, dass von Ramstein keine Drohnen tatsächlich gesteuert werden. Drittens ob Ramstein als Relaisstation genutzt wird und welche Funktion diese hat. Das ist Gegenstand der Ermittlungen, die noch nicht abgeschlossen sind. Zu Steuerung hat sich Obama öffentlich geäußert. Zur Frage der Relaisstation hat Kanzlerin mit Obama gesprochen und ich mit US-Verteidigungsminister. Haben auf diesen Wegen bisher keine abschließende Antwort über Bedeutung Ramsteins erhalten. Aufklärungsversuche gehen weiter.
Warken: Also Vorwurf aus Presse, dass Soldaten Einsätze in Afrika steuern, durch Aussage des Präsidenten widerlegt. Andere Hinweise?
Steinmeier: In meiner Zeit als Chef-BK gab es das noch nicht. Als Außenminister 2005 bis 2009 war Ansiedelung AFRICOM. Danach irgendwann Drohnenangriffe in Somalia mit Vorwurf, das wäre von Ramstein aus gesteuert worden.
Warken: In Bezug auf Presse vor etwa einem Jahr, wo Behauptungen aufgestellt wurden: Da zu Frage der Steuerung keine Gespräche geführt über Schilderungen hinaus?
Steinmeier: Soweit ich mich erinnere letztes Mal 2014 mit US-Verteidigungsminister darüber gesprochen. Danach nicht mehr. Was sollten wir mehr erhalten als die öffentliche Äußerung des US-Präsidenten?
Ströbele: Sie sagen, Somalia war erst später…
Warken: Da komm ich auch noch zu.
Waren sie schon vorher in Zeit als Chef-BK mit Thematik Ramstein befasst oder erst als Außenminister?
Steinmeier: Drohnensteuerungen? In meiner Zeit als Chef-BK nicht.
Warken: Ramstein mal besucht?
Steinmeier: Nein.
Warken: US-Streitkräfte haben gegenüber Bundesregierung versichert, dass Drohneneinsätze nicht gesteuert werden. Kerry hat gesagt, deutsches Recht wird eingehalten, Obama sagt, Deutschland ist kein Ausgangspunkt für Drohneneinsätze. Bundesregierung sagt, kein Anlass zu Zweifeln. Liegen ihnen selbst Informationen vor, die Anlass zu Zweifeln geben?
Steinmeier: Wenn US-Präsident das öffentlich sagt, haben wir keinen vernünftigen Anlass, zu zweifeln.
Warken: Welche Möglichkeiten hätte die Bundesregierung überhaupt, mehr Einzelheiten herauszukriegen?
Steinmeier: Nachfragen, erneut nachfragen, politischen Druck aufbauen. Sagen, wir würden in Erwägung ziehen, Aufenthalt von US-Truppen in Deutschland zu verbieten. Halte das nicht für vernünftig.
Warken: Bryant hat gesagt, ohne Deutschland US-Drohnenkrieg nicht möglich. Also selbst wenn man von hier nicht befehligt oder steuert, Drohnenkrieg ohne Ramstein nicht möglich. Stünde dann Verpflichtung der Bundesregierung, gegen Nutzung von Ramstein vorzugehen?
Steinmeier: Wenn ich sie richtig verstehe, stützen sie sich nur auf Aussage dieses Drohnenpiloten. Kann das nicht bewerten, vor allem technisch nicht. Finde es richtig, das auch das AA sich darum bemüht, Klarheit zu schaffen, welche Funktion Ramstein hat. Sie wissen das ja aus Befragung von Mitarbeitern meines Hauses.
Warken: AFRICOM. Immer wieder in Zusammenhang mit Drohnen im Gespräch. Seit 2007 in Stuttgart. Sie haben Entscheidung grundsätzlich begrüßt. Ursprünglich nur vorübergehend geplant. Obama hat 2013 entschieden, AFRICOM dauerhaft in Stuttgart zu lassen. In Entscheidung eingebunden? Bewertung?
Steinmeier: KA, ob dauerhaft wirklich dauerhaft. Ansonsten sind wir als AA nicht in US-Planungen einbezogen worden. Kann mit Turbulenzen in Nordafrika zu tun haben, dass nicht über Verlegung nachgedacht.
Warken: Auch Stuttgart gewählt, weil mehrere afrikantische Staaten abgelehnt haben. Aber auch sonst Zweifel. Vermerk [Dokument MAT A AA 3 1b 1, Blatt 13–15]: „Gewisse Zweifel in Öffentlichkeit könnten dadurch entstehen, dass AFRICOM auch für Somalia zuständig ist. Haben angeregt, dass Präsident in Rede zur Lage der Nation Gründung Africom ohne Nennung des Standpunktes zu nennen.“
Warum?
Steinmeier: KA.
Warken: Warum sollte Ansiedelung von AFRICOM in Deutschland nicht publik werden?
Steinmeier: KA.
Warken: Aber sie erinnern sich an die Diskussionen?
Steinmeier: Eher andersrum. Zwei Punkte, die Ansiedelung zu begrüßen: Präsenz der USA wird verstärkt und deren Interesse am afrikanischen Kontinent. Langfristig gute Entscheidung.
Warken: Vermerk plädiert für Zustimmung. Zahl von US-Soldaten schrumpft, in Stuttgart Wuchs. Vermerk hatte ihre Billigung. Bitte bestätigen: Sie teilen Standpunkt des Vermerks und dass mehr für den Standort Stuttgart spricht.
Steinmeier: Unabhängig von Vermerk Ansiedelung begrüßt.
Warken: Auch heute noch?
Steinmeier: Ja.
Warken: Welche völkerrechtlichen Verpflichtungen der BRD sehen sie in Zusammenhang mit AFRICOM und dessen Aktivitäten?
Steinmeier: Aufgaben AFRICOM sind vielfältig, nicht nur militärisch.
Warken: Welche rechtlichen Verpflichtungen der BRD in Zusammenhang mit AFRICOM-Aktivitäten in Stuttgart? Völkerrecht? NATO-Truppenstatut?
Steinmeier: Angebunden an alle Fragen, die NATO-Truppenstatut angehen. Ich als Außenminister nicht in konkrete Operationen eingeweiht.
Warken: SZ schreibt in „Drohnentod aus Deutschland“: Sämtliche US-Drohneneinsätze über Afrika von Deutschland aus befehligt.
Bundesregierung hat Schritte unternommen, um Vorwürfe aus Presse aufzuklären.
Steinmeier: Unter anderem dieser Bericht hat politische Debatte angestoßen und am Ende in erschöpfender Äußerung von US-Präsident geendet, dass Steuerung nicht von deutschem Boden stattfindet. Gab keine Zweifel aus unserer Sicht.
Warken: Unterstellt, Bericht wäre zutreffend: Dann automatisch Rechtsverstoß?
Steinmeier: Kommt darauf an, was sie meinen. Nicht alle vorstellbaren Aktivitäten wären völkerrechtlich problematisch. Welche Aktivitäten?
Warken: Dass über jeden Drohneneinsatz in Afrika in Stuttgart entschieden worden wäre.
Steinmeier: Hypothetische Frage.
Warken: Zu No Spy: Sie haben gesagt, es würde nicht stimmen, dass sie Verhandlungen beerdigt hätten. Haben gesagt, es sei versandet. Zeitpunkt?
Steinmeier: Gibt gar keinen festen. Zu irgendeinem Punkt keine weiteren Termine mehr. Wann genau, KA. Irgendwann Frühjahr/Sommer 2014. Im Januar interne Vermerke im Bundeskanzleramt, derzufolge Verhandlungen schwierig. Irgendwann im Verlauf des Jahres einfach nichts mehr darüber gehört.
Warken: Zu der Zeit, als Thema erstmals aufkam, waren sie ja Fraktionsvorsitzender. Dann erneut Außenminister und Antrittsbesuch bei Kerry. Dort Thema ja eines der wichtigen. Haben auch Vortrag dazu gehalten. Also damit auch direkt oder indirekt befasst.
Steinmeier: Ein Satz: So nicht. Weder vorher noch nachher in Verhandlungen einbezogen. Genau wie Kerry. Mit US-Kollegen eher darüber gesprochen, wie wir jenseits von No Spy Fragen zu Sicherheit und Freiheit in öffentlichem Dialogprozess erörtern. Dann später Cyberdialog eröffnet. Dazu gehörten auch Gespräche, die ich vorhin erwähnt habe. Treffen mit Kongressabgeordneten, Podesta und das jetzt in Berlin anstehende nächste Treffen. Alles in einer Zeit, in der auch US-Debatte im Fluss ist.
Warken: Meinte auch weniger Verhandlungen, sondern Thema war Gegenstand von Gesprächen, unabhängig vom Namen No Spy. Haben ja auch in Vortrag von Verhandlungen zu No Spy gesprochen.
Steinmeier: Verhandlungen waren keine Erfindung, haben stattgefunden. Sind nur nicht zu Ergebnis gekommen.
Ströbele: Bevor der nächste drankommt: Am 15. Januar 2007 fand Besprechung zu AFRICOM statt. Da vorgekommen, dass man Probleme sah, wegen Angriffe auf Somalia. Am 7. und 9. Januar fanden tatsächlich US-Angriffe in Somalia mit bis zu 40 Toten statt. Offenbar bezog sich das darauf. War das für sie nicht Anlass, doch an dem zu zweifeln, was ihnen gesagt worden ist zur Funktion von AFRICOM?
Steinmeier: Nein. Bin nicht mal sicher, ob ich zum ersten Mal auf diesen Vermerk aufmerksam gemacht wurde. Unabhängig von Ereignissen war ich und bleibe ich der Überzeugung, dass Ansiedelung von AFRICOM in Deutschland richtig war.
Ströbele: Dass AFRICOM für Kommando für Afrika steht und das in Deutschland angesiedelt ist, angesichts dessen, was durch US-Streitkräfte in Afrika durchgeführt wurde – da hatten sie keine Bedenken?
Steinmeier: Nur weil da Kommando steht, heißt das ja nicht, dass wir die Ansiedelung der Einrichtung abzulehnen haben.
Ströbele: Aber ihnen auch schon vorgehalten: Afrikanische Staaten sollen Ansiedelung von AFRICOM abgelehnt haben, weil sie sonst vorgeworfen bekommen, dass sie US-Kriegsführung in Afrika stützen. Solche Vorwürfe haben sie nicht bekommen?
Steinmeier: USA ist NATO-Partner. NATO-Partner Ansiedelung zu verbieten, das bedarf starker Gründe.
Ströbele: Auch wenn von da Militäraktionen geleitet etc. werden?
Steinmeier: Was soll ich dazu sagen? Wir sitzen hier nicht über USA zu Gericht. Haben auch eigene Operation außerhalb unseres Landes. Ist kein Grund, USA Ansiedelung in Deutschland zu versagen.
Ströbele: Auch nicht, wenn in Deutschland geplant und kommandiert wird?
Steinmeier: Was wollen sie anderes als die Aussage des US-Präsidenten?
Ströbele: Obama gabs damals noch nicht.
Steinmeier: Damals hat aber noch niemand gesagt, dass Drohnensteuerung von deutschem Boden passiert.
Ströbele: Doch, AFRICOM. Kommandiert.
Steinmeier: Aber Einheiten liegen ja nicht in Stuttgart selbst, die militärischen Steuerungseinheiten.
Ströbele: Nun hat das Wort der Kollege von Notz.
Fragerunde 3: Grüne
Notz: Herr Vorsitzender, ich danke ihnen. Hat sie überrascht, dass No Spy nicht zustande gekommen ist?
Steinmeier: Nicht völlig, weil ich schon vor Zeit als Außenminister gewisse Skepsis hatte. Weil No Spy bedeuten würde, dass USA andere Partner nicht anders behandeln dürfte. Man hätte gegenüber mindestens 28 Staaten versichern müssen, niemals dort Auklärung zu betreiben, auch nicht bei Bedrohung. So weit gehende Selbstverpflichtung war nicht zu erwarten.
Notz: Kanzlerin und vielleicht sie selbst überwacht. Ist das Umstand geschuldet, dass man damals falsche Weichenstellung vorgenommen hat?
Steinmeier: Nein, die richtige.
Notz: Wenn Kanzlerin und Außenminister abgehört wurden?
Steinmeier: Die richtige, habe ich gesagt.
Notz: Dann hat man das 2003 und 2004 diskutiert unter Mohammed Atta und dann hat der Bumerang Steinmeier getroffen?
Steinmeier: Kann in die Köpfe derer, die entschieden haben, nicht reingucken. Kann möglichen Zusammenhang nicht leugnen.
Notz: Telekom-Freibrief. Wort haben wir uns nicht ausgedacht. Steht so in den Akten. In ihrer Zeit nochmal ähnlicher Freibrief gegenüber Unternehmen begegnet?
Steinmeier: Nein. Aber wieviele hätten in Betracht kommen können? So viele Netzbetreiber gibts ja nicht.
Notz: Ja, aber parallel Gelagerte, z.B. Deutsche Bahn.
Hat der Freibrief für Telekom eine rechtliche Bedeutung?
Steinmeier: Habe das so verstanden, dass Telekom nach Absicherung gesucht hat, dass Verhalten nicht gegen deutsches Recht verstößt. Diese Absicherung in Brief enthalten. Was die Telekom mit Brief hätte unternehmen können, KA.
Notz: [Dokument MAT A BND 17 3, Auszug offen] Vermerk für AL 6, 27. Oktober 2004. Zusammenfassung Gespräch zwischen Bundeskanzleramt und BND.
Ergebnis: Handlungsbedarf zu Überwachung paketvermittelter Verkehre [geschwärzt] und G‑10-Kommission. Herbeiführung eines förmlichen Beschlusses der G‑10-Kommission ausgeschlossen. Vermittlung einer Änderung des G‑10-Gesetzes ausgeschlossen.
Steinmeier: Kenne Vermerk nicht, denke, hat mir nie vorgelegen. Was ich von Geschichte wusste, war soweit ich mich erinnere nicht Gegenstand von Gespräch.
Notz: Aus Teilnehmerliste: Uhrlau teilgenommen, sie nicht. Daraus geht hervor, dass bewusst kein Beschluss der G‑10-Kommission und bewusst keine Änderung des G‑10-Gesetz, obwohl man das hätte machen sollen.
Steinmeier: Kann ich aus dem Vermerk nicht erkennen. Weiß nicht, in welchem Verhältnis der Vermerk zu anderen steht. Da keine eigene Kenntnis, möchte ich Einzelvermerk nicht kommentieren. Bringt übrige Debatten nicht zum Ausdruck.
Notz: Das wäre genau interessant. Haben sie über Änderung des G‑10-Gesetzes, über diese Diskussion, etwas mitbekommen?
Steinmeier: Nein, kann ich mir auch nicht vorstellen.
Notz: Hätte Chef-BK nicht über diese Grundsatzfrage informiert werden müssen?
Steinmeier: Wenn es auf der Ebene zum Abschluss gekommen ist, gab es keine Notwendigkeit zur Information. Weiß von Brief an Telekom, alles andere muss ich nicht kommentieren.
Ströbele: Letzte Frage!
Notz: Dass G‑10-Kommission nicht informiert worden ist, was tatsächlich gemacht wurde, hat zu Zerwürfnis geführt. G‑10-Kommission will klagen. Damals hatten sie als Chef-BK politische Verantwortung. Zustimmen, dass man sie über diesen relevanten Vorgang hätte informieren müssen?
Steinmeier: Wenn ich das richtig sehe, ist G‑10-Kommission später befasst worden, nicht mit ganzem Umfang. Da kann man über Rechtspflicht streiten. Damals offenbar nicht Rechtsansicht von BND und Bundeskanzleramt. Finde ehrlichgesagt, ist auch Frage der Rechtspolitik für Klarstellung in der Zukunft.
Fragerunde 3: SPD (17:47)
Flisek: G‑10-Kommission klagt um Einsicht in Selektoren. Warum am Anfang so ein Transitvertrag und nach dem, was wir herausgearbeitet haben, hat das auch mit Übergang leitungsvermittelter zu paketvermittelter Kommunikation zu tun. Bei leitungsvermittelt war Telekom selbst in der Lage, G‑10-relevante Verkehre rauszuschneiden. Bei paketvermittelt nicht mehr. Hat das eine Rolle gespielt, warum man dann gesagt hat, man möchte Anordnung nach G‑10 haben? Nach unserer Information kam der Wunsch von Telekom selber, weil Trennung durch Telekom selbst nicht mehr möglich. Wahrnehmungen?
Steinmeier: KA, ob technische Veränderung Bitte der Telekom begründet hat. Was ich weiß: Rechtsfrage war geklärt. Richtet sich nicht so sehr nach privatrechtlichem Vertrag, Rechtsfrage war Gegenstand des MoA. Jegliche Kooperationsform hat sich nach deutschem Recht zu richten, unabhängig von technischem Weg der Kommunikation. Geht bei Telefonie vergleichsweise einfacher. Ob höhere technische Komplexität der Grund für Telekom war, nachzufragen, weiß ich nicht. Aber ist eine der Möglichkeiten.
Flisek: Freibrief war Grundlage für den Vertragsschluss. Scheint, als wäre Telekom so lange einverstanden, wie sie Trennung selbst vornehmen konnte. Paket- und leitungsvermittelt lief zeitweise parallel, deshalb Trennung G‑10-relevanter Verkehre aus Sicht der Telekom nicht so einfach, deshalb Umstieg auf G‑10-Anordnung. Aber Ergebnis: Vertrag allein reicht nicht mehr aus.
Steinmeier: Habe daran keine Erinnerung. Was sie sagen, hat Plausibilität.
Flisek: Erinnerungen in Hinblick auf Erwartungen der USA an das Projekt? Hohe Erwartungen?
Steinmeier: Kann nicht sagen, wie viele vergleichbare Kooperationen die mit anderen haben. Müsste man wissen, um Wichtigkeit einzuschätzen. Von Seiten US-Politik keinen einzigen Hinweis bekommen, dass Kooperation bessere und schnellere Ergebnisse produzieren müsste. Notwendige G‑10-Filterung war klar. Zwischenabschnitt Telekom, anschließend Beschäftigung der G‑10-Kommission. Mehr kann ich aus Erinnerung nicht beitragen.
Flisek: Kann sein, dass Gespräche auf Ebene der Dienste untereinander. In ihrer Zeit als Außenminister: Da ist Eikonal eingestellt worden. Gab es da zwischen Außenministern Erörterungen?
Steinmeier: Nein. Würde ich erinnern. Kann nicht sagen, ob es zu bestimmten Zeitpunkt abgeschaltet wurde oder ob Interesse nachgelassen hat. 2008 war Kooperation zu Ende, auf außenpolitischer Schiene keine anderen Hinweise erhalten.
Flisek: Anderer Sprung. Wir sollen am Ende ja Vorschläge für Änderung und Reform machen. Sie hatten lange Aufsicht über NDs. Problem: Dienste sind verschieden in ihrer Struktur. Z.B. dass BND Hauptsitz in Pullach hat. Der zieht ja jetzt um. Abteilung TA soll in Pullach bleiben. Sehen sie das als Problem, dass eine wesentliche Abteilung dann so ortsverschieden von der Zentrale und Aufsicht ist? Kann das dauerhaft gutgehen?
Steinmeier: Muss in jüngere Hinstorie zurückgehen. Kann man auch zeigen, wo meine Aufgabe als ND-Beauftragter lag. Hatten damals eine Zeit hinter uns, wo es Entfremdung zwischen Politik und NDs gab. Schmidt und Kohl: „Was ich wissen muss, lese ich in den Zeitungen, da frage ich nicht den BND.“ Beide Seiten damit zurecht gekommen, weil die einen in Pullach saßen und die anderen in Bonn.
Ging so bis 1990. In 90ern begann sich das zu verändern, auch mit wachsenden Unruhen auf dem Balkan. Erst recht 2001 rund um 9/11. Wir haben damals Notwendigkeit gesehen, erstens BND zu restrukturieren. Dazu gehörte auch Fragestellung: Entweder man lässt BND in Pullach oder wir nehmen das ernst. Dann Umzug nach Berlin beschlossen. Auch um BND einzuweben und einzubinden in außenpolitische Community. Hatten in Berlin Stiftungen, Parteien, AA und BMVg am Ort. Sozusagen den Dienst in Debatte mit außen- und sicherheitspolitischen Akteuren zu bringen, war ein zweiter Gesichtspunkt. Nach 9/11 kam weiteres hinzu. Wir waren plötzlich konfrontiert mit Situation, dass wir Dienste hatten, die auf Ost-West-Konflikt zugeschnitten waren. Mussten uns nach 9/11 umorientieren.
Das war Umstrukturierung, die wir hinkriegen mussten. Auch in Hinblick auf CSU: Mussten Herrn Stoiber überzeugen, BND von Bayern nach Berlin zu bringen. Kann ihnen Uhl was zu erzählen. Genauso schwer, Umstrukturierung hinsichtlich der Gefährdungslagen weg von Sowjetunion. Ist vorher eher unterschätzt worden. Ob ausreicht, was von Pullach nach Berlin kommt, kann ich überhaupt nicht beurteilen. Was technische Einrichtungen angeht, das müssen andere bewerten.
Flisek: Wichtige Hinweise. Vorsitzender gibt mir ein Zeichen, ich gebe erstmal das Wort weiter.
Fragerunde 4: Linke (18:05)
Hahn: Mal ein Dokument, das britischen ND betrifft. [MAT A BK 6a 3, Blatt 17]
Ist das ihre Paraphe auf dem Dokument?
Steinmeier: Das heißt eindeutig Frank-Walter Steinmeier.
Hahn: Dann will ich kurz vortragen. Schreiben AL 6 an sie. Vom 18. September 2001, wenige Tage nach 9/11. Zusammenarbeit deutscher mit britischen NDs.
Präsident MI6 kam am 17. September zu Gespräch mit AL 6 in Bundeskanzleramt. Informiert über Gespräch mit Blair. Bei Gespräch mit Kanzler soll Verbesserung der Zusammenarbeit besprochen werden. Bisherige Zusammenarbeit soll ganz gut sein, aber nicht so gut wie Großbritannien und USA.
Gebiete: Gesetzgebung. Weitergabeverfahren soll vereinfacht werden und nicht an Gesetzesvorschriften scheitern.
Ist das so zu verstehen, dass man Gesetzesvorschriften nicht mehr einhalten sollte zur Datenweitergabe?
Steinmeier: Geht ja um britische Haltung. Wollten und konnten keine Kooperation mit Großbritannien ohne Einhaltung des deutschen Rechts einleiten. Sehen, dass es keine vergleichbaren Operationen wie zwischen BND und NSA mit Großbritannien gegeben hat.
Hahn: Gibt es vergleichbare Verträge zur allgemeinen Zusammenarbeit mit Großbritannien?
Steinmeier: Kein Vertragspapier wie mit US-Seite.
Hahn: Ein Punkt Umsetzung Truppenstatut. Gilt das im Zweifel auch für NDs? Was Betretungsbefugnisse und Strafverfolgung angeht. Zugang für Polizei und ähnliches. Wie im Truppenstatut geregelt?
Steinmeier: Im Einzelnen nicht erinnerlich.
Hahn: Aber sie waren doch verantwortlich für die Umsetzung!
Steinmeier: Überreizen sie ihre Zuständigkeit nicht so überheblich. Muss das nicht im Einzelnen kennen. Wenn Geheimdienste sich an Örtlichkeit aufhalten, für die das Truppenstatut gilt, dann gilt das auch für ND.
Hahn: Gilt das Truppenstatut in Wiesbaden?
Steinmeier: KA.
Hahn: Haben gesagt, gibt keinen Grund, USA nicht zu glauben. Was ist für sie der Grund, anzunehmen, dass das in Ramstein eventuell anders ist als beim MoA?
Steinmeier: Haben sie ein anderes Beispiel dafür, dass sich ein US-Präsident jemals über eine Frage geäußert hat, die zwischen unseren beiden Ländern so strittig war? Und auch noch öffentlich. Das war für mich genug Sicherheit.
Hahn: Frage der Steuerung nie behauptet worden. Frage ist, inwieweit Ramstein verzichtbar ist für Drohneneinsätze insgesamt? Wenn unverzichtbar, dann müsste Bundesregierung doch einschreiten.
Steinmeier: Haben auf verschiedenen Ebenen Aufklärung gesucht, waren mit USA im Gespräch. Haben keine Aufklärung, welche technische Rolle Ramstein spielt. Bisher nicht ausreichend aufgeklärt. Wenn sie fragen, was gedenken sie zu tun? Kann überlegen: Wenn das nicht aufgeklärt ist, schließen wir die US-Standorte. Wäre nicht meine Haltung und aus Sicht der deutschen Sicherheitsinteressen auch nicht verantwortungsvoll.
Hahn: Frage mich, warum sie nur reden und nicht hingehen, um zu prüfen, was stimmt.
Steinmeier: Sie hatten doch Sicherheitsdirektor aus AA hier. AA hat das da auch angeschaut. Wenn kein Ergebnis, kann ich doch auch nichts dafür.
Hahn: Man könnte doch Nutzung von Ramstein im Drohnenkrieg untersagen, warum macht man das nicht?
Steinmeier: Weil wir derzeit noch im Gespräch sind.
Fragerunde 4: Grüne (18:16)
Ströbele: Protokoll vom 21. Mai 2015:
BND betreibt umfassende Aufklärung vorbehaltlos. Prüfung Selektoren war von Beginn unvollständig. April 2005 erfolgte ausschließlich Prüfung nach G‑10-Kriterien. Weisung oder Dienstvorschrift zur Umsetzung des MoA gab es nicht, nicht von BND oder anderer Stelle […] Dieses von Beginn an unzureichende Verfahren wurde verfestigt. Es drängt sich Frage auf: Wo lagen die Sollbruchstellen? Sehe sie bei Beginn April 2005, unzureichende Prüfung ohne Berücksichtigung MoA.
Steinmeier: Haben uns mit größter Sorgfalt darum bemüht, es auf eine rechtliche Form zu stützen, das MoA, um es in eine Form zu bringen, über Annexe verhandelt, in denen Regularien enthalten waren, die bei der Anwendung Probleme beinhalteten. Sie wissen auch, dass 2005 der Probebetrieb mit erster Liste von Selektoren begann. Soweit ich mich erinnere habe ich in meiner Amtszeit keine Auswertung des Probebetriebs gesehen. Kann nicht aus eigener Anschauung sagen, wie damit verfahren worden ist. Erst aus späterer Anschauung Selektoren, die gegen Rechtslage verstoßen haben. Mehr kann ich nicht sagen, sonst würde ich im Nachhinein etwas hineinprojizieren.
Ströbele: Hatten sie nicht Anlass, zu sagen, wir müssen Selektoren angucken? Nicht nur in Hisicht G‑10. Auch, dass da nicht andere europäische Institutionen betroffen sind?
Steinmeier: BND hat erste Phase als Probebetrieb definiert. Bestand hinreichende Sensibilität. Was hätte für mich für ein Anlass bestanden, da nachzufragen?
Ströbele: Naja. Probebetrieb war ja nicht so zu verstehen, dass wir das mit erfundenen Daten machen. Sondern: Wir gehen da voll zur Sache und leiten das an die NSA weiter.
Steinmeier: Auf Grundlage deutschen Rechts.
Ströbele: Galt offenbar nur für G‑10-Verkehre, für die BND Zustimmung der G‑10-Kommission brauchte. Aber wenn das jetzt keine Deutschen sind, aber emminent gegen deutsche Interessen verstößt. Ausforschung deutschen Ministeriums, das war dann alles möglich.
Steinmeier: Konnte am Anfang nicht ausführlicher sein. Habe deutlich gesagt, bezogen auf US-Dienste und deutsche Dienste, dass Abhören der Telefonnummern des französischen Präsidenten…
Ströbele: Will das nochmal präziser machen. War ja kein Rechtsverstoß. In europäischen Verträgen wird viel von Solidarität geredet. Ist das damit zu vereinbaren? Wenn wir sowas machen gegen Werte aller europäischen Verträge, die wir haben?
Steinmeier: Glaube, alle Beteiligten wissen, dass das Politische ein größeres Problem ist als das Rechtliche. Stand neben französischem Präsident am Mikro als über Agenturen kam, dass er abgehört worden ist. Sind schwierige Situationen. Klärung der Rechtslage hilft da nicht so viel weiter.
Fragerunde 5: Linke
Hahn: Aus ihrer Zeit als ND-Koordinator: Sagt ihnen HBW etwas?
Steinmeier: Ja.
Hahn: Was denn?
Steinmeier: Einrichtung, die unter Dach des BND betrieben worden ist und in den 50er Jahren begonnen hat, Heimkehrer zu befragen über Gefangenenlager im Osten. Wissen wurde genutzt, um Wissen über Sowjetunion zu vervollständigen. HBW auch in 90ern weiter betrieben worden zu Befragungen von Menschen, die sich da entweder freiwillig gemeldet haben oder…
Weißt nicht, ob HBW mittlerweile geschlossen wurde.
Hahn: Keiner der Befragten wusste, dass HBW Nachorganisation des BND. Flüchtlinge hat man nach Telefonnummern, Personen, Straßen, etc. gefragt. Auch US-Befrager haben – teilweise allein – Flüchtlinge befragt. Zu Daten, die für Drohnenkrieg genutzt werden konnten.
Steinmeier: Kann ich nicht bestätigen, weil KA. Wenn USA alleine befragt, dann entspricht das nicht der Vorstellung von Kooperation.
Hahn: Sind auch Geodaten weitergegeben worden und deutsche Staatsbürger getötet worden. Wurde das bei ihnen diskutiert?
Steinmeier: Nein, keine Diskussionen innerhalb Bundesregierung in Erinnerung. Weiß auch nicht genau, was sie meinen.
Hahn: Telefonnummern, Geodaten usw.
Steinmeier: Frage ist, ob das schon Vorbereitung auf Drohnenangriffe war.
Hahn: Ist ihnen bekannt, dass man dann Praxis eingeführt hat, Geodaten verfälscht an USA zu geben, um zu verhindern, dass Daten für Drohnenziele genutzt werden können?
Steinmeier: Wann?
Hahn: Genauen Zeitraum kennen wir auch nicht. Aber ist uns von BND-Präsident bestätigt worden. USA hat man das nicht gesagt. Daten konnten zu falschen Zielen führen. Davon keine Kenntnisse?
Steinmeier: Keine eigene Wahrnehmung, kann ich nicht kommentieren.
Hahn: Zu G‑10-Kommission: Sie sagten, sei Frage der Rechtspolitik, über was informiert werden muss. BND wäre doch nie an ein deutsches Kabel gekommen ohne G‑10-Anordnung. Oder ist ihnen anderer Weg bekannt?
Steinmeier: KA, ob damals Alternativen diskutiert wurden. Frage war ja, über was G‑10-Kommission informiert werden musste. Klar, über G‑10-relevante Verkehre. Strittig, ob auch über Transitverkehre. Notz hat gesagt, G‑10-Kommission war verärgert, dass das nicht passiert ist. Frage für Klarstellung in späterem BND- und G‑10-Gesetz.
Hahn: G‑10-Kommission sagt, sie hätten nie zugestimmt, wenn sie gewusst hätten, dass USA mit an der Leitung sind. Halten sie das für gerechtfertigt, dass man G‑10-Verkehre gar nicht wollte, sondern nur für Routineverkehre brauchte?
Steinmeier: Streiten hier darüber, ob Transit auch Gegenstand der Befassung der G‑10-Kommission hätte sein müssen. Kann man für Vergangenheit nicht korrigieren, aber in Zukunft klarstellen.
Hahn: G‑10-Antrag war Fiktion. Türöffner. Ging nicht anders als mit G‑10-Antrag und G‑10-Kommission nie in Kenntnis gesetzt. Gerechtfertigt?
Steinmeier: Aber G‑10-Antrag hätte doch gestellt werden müssen.
Hahn: Aber es ging nicht um einen konkreten Antrag, sondern „irgendeinen“.
Steinmeier: Kommentiere nicht aufgrund einiger einzelnen Zeugenaussagen.
Wolff: Gibt durchaus unterschiedliche Zeugenaussagen.
Fragerunde 5: Grüne (18:39)
Notz: Haben Aussagen von G‑10-Kommission, die ganz anders lauten.
Wolff: Aber auch andere.
Steinmeier: Wäre fair gewesen, das zu sagen.
Notz: Werde ich später mit Herrn Hahn besprechen.
Von heute aus stellt sich MoA anders dar. Krasse Eingriffe in Grundrechte und deutsche Interessen. Hatten drei Staatsrechtler hier. Die haben gesagt, Prozedere war rechtswidrig. Verlange gar keine Einsicht, dass sie Fehler gemacht haben. Aber sie haben Bezug genommen auf die Zukunft. Sind sie mit mir der Auffassung, dass man nicht auf MoA aufbauen kann und der Rechtsfehlerhaftigkeit? Muss man das nicht auf neue Füße stellen, inlusive G‑10-Gesetz?
Steinmeier: Fiele mir einfacher, wenn ich wüsste, worauf Staatsrechtler sich berufen haben. Werden ja eher Praxis der Kooperation bewertet haben als MoA selbst. Uns war bewusst, dass entscheidender Grundsatz bei Kooperation die Festlegung beider auf deutsches Recht war. Wie das deutsche Recht aussieht ist eine Frage, die das Parlament entscheiden wird. Verweis ist ein dynamischer Verweis…
Notz: Aber Partner hat sich nicht daran gehalten.
Aus Sicht von heute: Würden sie sagen, dass man so eine Frage am Parlament vorbeiziehen kann? Widerspreche dem, dass das MoA rechtmäßig ist, aber können wir öffentlich nicht besprechen…
Steinmeier: Sagen doch: MoA war rechtsmäßig.
Notz: Nein, aber kann nicht drüber reden, weil MoA geheim ist. Mich würde interessieren: Würden sie das heute nochmal mit einem MoA machen? Kann man das an einem Parlament vorbeiziehen?
Steinmeier: Wir sind in anderer Situation. 2001. Damals war Kooperation notwendig. Auch heute. Haben damals MoA für geeignete Grundlage gehalten. Auch Aufgabe des Parlaments, zu beurteilen, ob MoA oder ganz andere Rechtsformen. Diskussionen finden ja schon statt.
Notz: Ja, aber ohne Snowden wüsste man bis heute nichts von der Praxis. Aber nochmal andere Frage. Wahlkampf 2013. Da waren sie in der Opposition. Waren sie persönlich überrascht?
Steinmeier: Ja. Trotz alledem. Umfang der Datenerhebung, das hat mich überrascht. Und erst recht, dass auch Anschlüsse deutscher Ministerien und der Kanzlerin auf der Liste standen.
Notz: Und Ausspruch der Kanzlerin „Ausspähen unter Freunden…“ – Haben sie das geteilt? Oder wie man das Kerry entnehmen konnte, dass das naive Äußerung ist?
Steinmeier: Zu dem Zeitpunkt der Äußerung wusste ich nicht, dass es Abhörmaßnahmen des BND jenseits des APB gab. Insofern ja, auch das war trotz Vorerfahrung eine Überraschung.
Notz: Und als sie bei No Spy verhandelten – haben USA ihnen mal vorgehalten: „Liebe Leute, ihr macht doch genau das gleiche. Ihr hört doch auch Freunde ab“?
Steinmeier: KA, ob US-Außenpolitik damals schon vollständigen Überblick über Praktiken der eigenen Dienste hatte.
Notz: Mag sein, aber hatte unser Außenminister Überblick über Praktiken der eigenen Dienste?
Steinmeier: Nein, habe ich doch gesagt.
Notz: Also nicht angesprochen, dass Kerry und Clinton im Visier standen.
Fragerunde 5: SPD (18:49)
Flisek: Hatten sie jemals Anhaltspunkte, dass Tätigkeit der US-NDs über aktenkundige Kooperation hinausgeht? Gab es Runden, wo man darüber mal gesprochen hat? Vermute, der größere Tätigkeitsbereich findet außerhalb von Kooperation statt.
Steinmeier: Ist das Problem, das wir manchmal haben. Ähnlich wie bei Echelon. Medial mit großer Sicherheit behauptet, dass Wirtschaftsspionage. Aber keine gesicherten Hinweise. Kann nur mit belastbaren Hinweisen Partnern gegenübertreten.
Flisek: Lässt zwei Hinweise zu: Ist gar nicht so oder unserer Spionageabwehr wird das nicht gewahr.
Steinmeier: Ja, und dass es möglicherweise andere NDs gibt, die noch aktiver sind als USA.
Flisek: Wir haben es hier mit Kooperation von Diensten zu tun. Wurde immer wieder gesagt, dass sensibler Bereich, der Staatswohl besonders berührt. Insbesondere wenn Details offenkundig werden könnten, dann würden Dienste das Vertrauen verlieren. Ein Punkt immer aufgetaucht: Third-Party-Klausel. Geregelt, dass Dritten keine Informationen zugänglich gemacht werden dürfen. Dass ein Dritter auch ein Kontrollgremium des Parlaments sein kann. Damit habe ich ein Problem. Amerikanische Kollegen haben leichtes Schmunzeln darüber bekommen, die würden sich das nicht bieten lassen.
Sehen sie, dass man das klarziehen kann, ohne massive Verluste hinnehmen zu müssen? Dass ein Aufsichtsgremium keine dritte Partei im Verhältnis zur Exekutive ist?
Steinmeier: Kann das so sehen, verändert sich auch in den USA gerade. Parlamentarische Kontrolle war in USA in Vergangenheit schwächer als in Deutschland. Auch in USA besteht Ehrgeiz, stärker in Kontrolle einbezogen zu werden. Information gegenüber PKGr sind nicht zwingend als Third Party anzusehen, da könnte sich eine parallele Sichtweise mit US-Gremien ergeben.
Fragerunde 6: Linke
Hahn: Tweet [Anm. d. Red.: Facebook] von Steinmeier:
Ich kenne keinen, den dieses Maß von lückenloser und flächendeckender Aufklärung nicht überrascht hat. […] Ich kann mich gut daran erinnern, dass es vor mehr als zehn Jahren schon mal einen Abhörskandal gab unter dem Titel „Echelon“, wo es ein Netzwerk von britischen, australischen, kanadischen und amerikanischen Geheimdiensten gab. Dieses Netzwerk ist damals, so die offizielle Aussage, beendet worden.
Wie können sie das wissen? Was ist Five Eyes für sie?
Steinmeier: Habe nur gesagt, dass das nicht mehr unter Stichwort Echelon betrieben wird. Dass Five Eyes engere Zusammenarbeit pflegen, ist unbestritten.
Hahn: Haben auf Verantwortung derer verwiesen, als sie nicht im Amt waren. Echelon-Bericht von 2001 fiel in ihre Amtszeit. Was haben sie in ihrer Funktion getan, um Forderungen aus dem Bericht umzusetzen, wenn es um Schutz der Daten von Bürgern geht? Da werden Deutschland und Großbritannien dafür kritisiert, dass sie den USA zu freie Hand gegeben haben. Was danach getan?
Steinmeier: Gab eine Konsequenz: Aktivitäten in Wirtschaftsspionage. Versuche, zu ermitteln, ob belastbare Hinweise bei deutschen Unternehmen für Spionage der USA. Haben sich nicht ergeben. Das zweite ist: Bei allen Formen der Kooperation mit US-Partnern dafür sorgen, dass die auf Grundlage deutschen Rechts stattfindet. Mit MoA sichergestellt.
Hahn: Aber Einhaltung dann nicht überprüft.
Steinmeier: MoA hatte Regelungen, mit denen Einhaltung überprüft worden ist. Meldewege im BND. Je nach Schwere des Verstoßes auch weitergeben, aber nichts an mich herangetragen worden.
Hahn: Und Bewertung, wenn Selektoren nicht lesbar oder verschlüsselt waren und trotzdem eingesteuert wurden? Wie vereinbart sich das mit einer Kontrolle?
Steinmeier: Weiß nicht, ob Vorwürfe sich schon auf meine Zeit im Bundeskanzleramt beziehen. KA, ob damals schon Selektoren eingestellt, die nicht gelesen werden konnten.
Hahn: Frage ist, wie Vertrag umgesetzt worden ist? Wie vereinbart es sich mit Kontrolle, wenn BND solche Dinge gesteuert hat, ohne lesen und verstehen zu können?
Steinmeier: Liegt doch nach meiner Verantwortung, da haben sie doch andere dazu befragt.
Hahn: Ging aber bis 2015 und sie sind ja immer noch Mitglied der Bundesregierung.
Steinmeier: Aber nicht mehr ND-Beauftragter.
Hahn: Aber von ihnen verhandeltes Abkommen. Offensichtlich, dass Mechanismen in MoA nicht ausreichend waren.
Steinmeier: MoA stand am Anfang. Wenn Probleme, dann hätten die nach oben gemeldet werden müssen. Kann mich nicht zu Dingen äußern, die ich nicht wahrgenommen habe. Wenn später etwas gewesen wäre, kann man nicht sagen, man konnte keine Probleme bearbeiten, weil keine Vorsorge getroffen. Könnte doch nur kommentieren, wenn ich dann noch Möglichkeit gehabt hätte, draufzuschauen. Will nicht kommentieren, was Nachfolger hätten tun können oder sollen.
Hahn: Spreche auch von ihrer Verantwortung.
Steinmeier: MoA enthält samt Annexen genau die erforderlichen Vorschriften.
Hahn: Warum gab es in ihrer Zeit keine Weisungen etc., was Meldewege etc. angeht?
Steinmeier: Berufe mich darauf, dass schon MoA ausführlich ist. Noch umfangreicher die Annexe. Enthält sowohl Regeln zu Umgang mit Verstößen und Fehlverhalten und Regelungen, wie BND damit umzugehen hat. Wie Mitarbeiter des BND damit umzugehen haben, wenn Selektoren nicht verständlich sind.
Hahn: Gab aber Mitarbeiter im BND, die mit den Sachen befasst waren, aber MoA gar nicht kannten.
Steinmeier: Aber braucht keine Dienstanweisung, steht alles im MoA.
Hahn: Aber die kannten das gar nicht!
Steinmeier: MoA und Annexe waren von Leitung BND den Mitarbeitern bekanntzumachen. Kann nichts über Kommunikationsformen innerhalb BND sagen.
Fragerunde 6: Grüne (19:08)
Ströbele: Schindler sagt, er vermisst Umsetzung in Dienstanweisung. Der ist ja nicht irgendwer. Habe drei Fragen: Wissen sie was von der Weltraumtheorie des BND?
Steinmeier: Inzwischen ja. Nichts, was in meinen rechtlichen Auffassungen als Chef-BK zur Bewertung herangezogen worden wäre. Halte sie auch nicht für notwendig, um zu legitimieren, was zwischen BND und NSA geplant war.
Ströbele: Gehe ich recht in der Annahme, dass sie nicht besonders viel von Weltraumtheorie halten? Halten sie das für eine einleuchtende Theorie?
Steinmeier: Vielleicht sehe ich das zu schlicht, aber damals so gesehen: Bestehendes Recht und BND-Gesetz für Kooperation ausreichend.
Ströbele: Kennen sie Funktionsträgertheorie?
Steinmeier: Inzwischen auch. Nicht sicher, ob damals schon Gegenstand von Besprechungen. Aber weiß, worum es geht.
Ströbele: Ist Theorie, dass Deutsche, die in ausländischen Einrichtungen tätig sind, dass die einen Teil ihrer Grundrechte verlieren. Auch informationelle Selbstbestimmung. Hatten Beispiel mit deutschem Vertreter an Spitze der EU, dass der keine Rechte mehr hat. Dann müsste man ja jeden mit so einem Amt darauf aufmerksam machen.
Steinmeier: Funktionsträgertheorie kann keine Krücke sein, um Deutsche in internationalen Positionen abzuhören. Eher, um Deutschen in internationaler Waffenschiebergruppe abzuhören. Bin nicht in der Lage, zu sagen, was Funktionsträgertheorie in Zukunft noch taugt. Eventuell in Zukunft klarer fassen.
Wolff: Funktionsträgertheorie sagt, dass sie nicht Grundrechtsträger des Artikel 10 sind. Nicht, dass man sie abhören darf.
Notz: Zum Abschuss freigegeben wurde gesagt.
Wolff: Wurde auch anderes gesagt.
Ströbele: Wichtigste Frage: Drohneneinsätze. Sie berufen sich immer auf Obama. Mal angeguckt, was er gesagt hat?
Steinmeier: Ja.
Ströbele: Können sie das ungefähr wiedergeben? Hat er gesagt, Deutschland hat da nichts mit zu tun oder hat er gesagt, Deutschland ist nicht Ausgangspunkt für Drohneneinsätze? Gehen sie mal nach Ramstein, unterhalten sie sich mit dem führenden General. Die nutzen alle die gleiche Formulierung: Über Deutschland erfolgt keine Leitung der Drohneneinsätze.
Haben eindrucksvolle Vernehmung von Bryant durchgeführt. Hat gesagt, er war bei 1.641 Einsätzen Pilot. Hat das ganz genau geschildert. Hat sich auf seinen Stuhl gesetzt…
Flisek: In den USA.
Ströbele: Und dann auf Knopf gedrückt und gefragt, ob die Leitung steht. Und dann Befehle an Drohne übermittelt.
Steinmeier: Da sind wir doch gar nicht so weit auseinander. Wir haben noch nicht geklärt, welche Rolle Ramstein in der Technik der Drohnensteuerung spielt.
Ströbele: Niemand hat bisher bestritten, dass Bryants Angaben wahr sind. Sie können sich bei ihm mal erkundigen und das mal dem US-Militär vorhalten. Ich habs versucht und leider immer nur die selbe Antwort bekommen. Kann doch nicht mehr sein, dass noch ein einziger Hinweis so über Deutschland befehligt wird.
Steinmeier: Nehme ich so als Hinweis. Aber wir fragen sehr klar, aber nehme Hinweis gerne noch mit.
Fragerunde 7: Linke (19:20)
Hahn: In Akten haben wir ein Schreiben bei NATO-Außenministerrat. Dokument ist eingestuft. Da wird von surrealer Situation berichtet, dass USA und Frankreich sich nicht zu Snowden äußern wollen. Und Bundeskanzleramt dem AA empfiehlt, was im Rahmen der NATO zu tun und zu thematisieren. Frage: Was ist durch sie und AA in Folge getan worden, um das in der NATO zu thematisieren?
Steinmeier: Kann ich nicht sagen. Erinnere mich im Augenblick an keinen NATO-Außenministerrat zu Drohnen.
Hahn: Nein, nicht Drohnen. Überwachung.
Steinmeier: Auf Außenministerebene nichts passiert. Bei anderen Ebenen, KA.
Hahn: Aber in Schreiben aus Bundeskanzleramt steht, dass AA tätig werden wird.
Steinmeier: Kann ich nicht ausschließen. Aber bei Treffen, wo ich war, nicht Thema.
Fragerunde 7: Grüne
Notz: Sie waren mal bereit, vor PKGr auszusagen, weil Pofalla – vereinfacht – gesagt hat: Steinmeier ist Schuld. Warum ist es nicht zu Klarstellung gekommen? Was wollten sie denn sagen?
Steinmeier: Ging um Bewertung Kooperation zwischen NSA und BND und Bewertung MoA. Wenn ich mich richtig erinnere war Kernbehauptung, dass man damals eine Kooperation ohne Berücksichtigung der deutschen Rechtslage begonnen hätte. Wer dabei war, hat in Erinnerung, dass auf meine Anhörung in letzter Minute verzichtet worden ist.
Notz: Wurde von Koalition verhindert. Wäre im Anschluss an dieses Intermezzo eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Pofalla noch möglich gewesen?
Steinmeier: Inwiefern?
Notz: Dass er nicht zur Bahn gegangen wäre, sondern noch Teil der Bundesregierung geblieben wäre.
Steinmeier: Damit hatte ich nichts zu tun.
Notz: Bei dem Krisenmanagement kann man schon auf den Gedanken kommen, dass die Dinge irgendwie zusammenhängen, auch ohne Verschwörungstheoretiker zu sein.
Steinmeier: Aber kann ich nichts zu sagen.
Notz: Bundeskanzleramt ist Rechts- und Fachaufsicht. Sie seien von den gravierenden Problemen nicht informiert worden. Würden sie sagen, dass das eine funktionierende Aufsicht ist? Ist man manchmal froh, nicht über alles beim BND informiert zu werden?
Steinmeier: Erinnere daran, dass es nie einen Mangel an Themen gegeben hat. Immer bei Wirtschaft und Umwelt lange Nachtsitzungen. Will nicht sagen, dass man auch noch nach den ND-Problemen giert. Weniger anekdotisch: Man kann mir nicht nachsagen, dass ich Bereich nicht die nötige Bedeutung eingeräumt hätte.
Hier spielt MoA eine große Rolle. In meiner damaligen Rolle war das nicht unwichtig. Aber mein Tagesgeschäft war: Wie stellen wir nach 9/11 sicher, dass Ähnliches nicht in Deutschland passiert? Wenn sich hier keine Anschläge ereignet haben, lag das an vielem – auch Glück. Aber ein bisschen darf man auch unterstellen, dass man das Möglichste getan hat, um Aufklärung über Tätergruppen zu haben. Haben nicht Erfahrung machen müssen, dass sich sowas wie Hamburger Zelle in ähnlicher Weise entwickelt hat. War ja nicht mein Verdienst, sondern der von Sicherheitsbehörden, Innenministern, NDs. Gehörige Portion Wachsamkeit in diesen Jahren.
Verstehe, dass Ausschuss sich auf MoA bezieht und Nachfragen hat. In meiner Funktion Fokus eher auf Sicherheit der deutschen Staatsbürger. Nochmal: Habe versucht, Balance zwischen Sicherheit und Freiheit zu halten.
Notz: Verstehe ich und will gar nicht widersprechen, dass das Leistung der Sicherheitsbehörden ist. Trotzdem zu gravierenden Verstößen gekommen. Zum Abfluss von Informationen. Wir versuchen, das auszuleuchten. Aus parlamentarischer Sicht schauen, was wir verbessern können.
Brauchen wir nicht Pflicht der proaktiven Information an Aufsicht, Sanktionen, stärkere parlamentarische Kontrolle? Damit wir nicht nach 15 Jahren hier sitzen, um das aufzuklären?
Steinmeier: An Ausgestaltung parlamentarischer Kontrolle sitzen sie ja. Was Rechts- und Fachaufsicht angeht: Es gab die Möglichkeiten der Kontrolle. Insofern: Wenn man strikt nach MoA verfahren hätte und Fehlentwicklungen nach oben gegeben worden wären, würden wir gar nicht über die Instrumente reden. Wenn wir über Sanktionierung reden, ergeben die sich aus dem Beamtenrecht.
Notz: Aber die sind bis heute nicht gezogen worden. Frage ist, warum? Weil Hausleitung das nicht wissen wollte oder weil Information nicht an Bundeskanzleramt wetiergegeben wurde?
Steinmeier: Haltung „Will ich nicht wissen“ gab es zu meiner Zeit nicht.
Notz: Wikileaks zum 2. Dezember 2005, veröffentlicht am 2. Juli 2015. Ihr erster Besuch in Washington am 29. November 2005. Sagt ihnen das was?
Steinmeier: Im Augenblick nicht. Kann ich mal sehen?
Notz: Ja.
He seemed relieved that he had not received any definitive response from the U.S. Secretary of State regarding press reports of CIA flights through Germany to secret prisons in eastern Europe allegedly used for interrogating terrorism suspects.
Dass sie einen entspannten und gefälligen Eindruck gemacht haben, dass sie keine genauen Informationen über Überflüge der entführten, vernommenen Leute bekommen haben. Da stellt sich die Frage, ob das Need-to-Know, ob das nicht auch bis ins Bundeskanzleramt reicht? Und ob man das nicht ändern kann, indem man ins Gesetz schreibt: „Verpflichtung, proaktiv über diese Dinge zu informieren“?
Steinmeier: Schwierigkeit darin, zu definieren, was „diese Dinge“ sind. Nicht jedes Detail kann Informationspflicht gegenüber PKGr sein. Was grundsätzliche Operationen angeht, da kann ich mir das vorstellen. Was dieses Ding angeht, kann ich nur sagen: Das stimmt in diesem kurzen Hinweis, dass es keine Aufklärung gegeben hat. Alles andere ist amerikanische Information.
Notz: Danke für die ausführliche Beantwortung meiner Fragen.
[Ende der Vernehmung (19:39 Uhr)]
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: Berliner Polizei auf Krawall gebürstet: Anmeldung einer Versammlung nur mit „Ja“ zu Vorratsdatenspeicherung
Bild: Freiheitsfoo : Berliner Polizei auf Krawall gebürstet: Anmeldung einer Versammlung nur mit „Ja“ zu Vorratsdatenspeicherung Die Versammlungsbehörde des Landes Berlin will eine Kundgebung nur dann erlauben, wenn der Anmelder einer Speicherung in einer „stadtweiten Veranstaltungsdatenbank“ zustimmt. Dort sammelt die Behörde Informationen über den Verlauf angemeldeter Versammlungen, darunter die Namen der AnmelderInnen, OrdnerInnen oder – etwa im Falle von PolitikerInnen – auch Teilnehmenden.
Pikant: In der nicht ermöglichten Kundgebung ging es um den Protest gegen genau jene „stadtweite Veranstaltungsdatenbank“.
Alle in der „stadtweiten Veranstaltungsdatenbank“ erhobenen Daten werden mindestens drei Jahre lang aufgehoben. Zugriff haben um die 2.000 PolizeibeamtInnen, darunter auch der Staatsschutz des Landeskriminalamtes (LKA). Die Behörde ist für die Führung der Datei sogar selbst verantwortlich: In Berlin werden Versammlungsanmeldungen nicht vom Ordnungsamt bearbeitet, sondern vom LKA. Der Leiter der entsprechenden Abteilung hat nicht nur gute Beziehungen zum Staatsschutz, er ist in der Vergangenheit sogar selbst bei Demonstrationen handgreiflich geworden.
Die Existenz der „stadtweiten Veranstaltungsdatenbank“ ist erst durch eine von einem Anmelder gestellte Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz publik geworden. Nach einem Auskunftsersuchen bei der Polizei und der folgenden Akteneinsichtnahme erfuhr der Betroffene Details der Vorratsdatenspeicherung. Hierzu gehörte nach seiner Aussage „eine lange Liste mit Datum und Thema der von mir angemeldeten Kundgebungen und Demonstrationen“.
Die ohne eigene Rechtsgrundlage errichtete Datenbank könnte Personen von der Anmeldung weiterer Versammlungen abhalten. Sie widerspricht wohl auch dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, da die Speicherung offensichtlich nicht abgelehnt werden kann. Weil es sich dabei um einen tiefen Eingriff in die Versammlungsfreiheit handeln dürfte, wird die Praxis des Berliner Senats auf Antrag des Betroffenen am Montag vor Gericht verhandelt.
Dort sollte auch die nun abgesagte Protestkundgebung „Keine anlaßlose Erfassung von Demonstrationen durch die Polizei – Für das sofortige Aus der Veranstaltungsdatenbank!“ stattfinden. Die im Anmeldeformular angegebene Anzahl der erwarteten Teilnehmenden betrug „vermutlich deutlich weniger als 10“.
Laut Freiheitsfoo wurde dem Anmelder in einer unverschlüsselten E‑Mail mitgeteilt, dass die Behörde die Versammlung nur zulassen würde, wenn der Anmelder einer Speicherung in der „stadtweiten Veranstaltungsdatenbank“ zustimmt. Dieser zog die Anmeldung daraufhin zurück.
Woher sich das Landeskriminalamt die E‑Mail-Adresse des Anmelders besorgte, bleibt nebulös. In dem Anmeldeformular für die Versammlung hatte er diese zur Kontaktaufnahme jedenfalls nicht angegeben, dafür aber seine Telefonnummer.
Die Verhandlung gegen die „stadtweite Veranstaltungsdatenbank“ findet am Montag, den 7. März, um 10 Uhr am Verwaltungsgericht Berlin statt.
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: Abschreckung einkalkuliert: Datensammlungen der Berliner Polizei vor Gericht
Demonstration gegen G8-Gipfel in Berlin. (Bild: Montecruzfoto) : Abschreckung einkalkuliert: Datensammlungen der Berliner Polizei vor Gericht Klage gegen die Speicherung in der Berliner „stadtweiten Veranstaltungsdatenbank” und gegen die komplette Spiegelung des polizeilichen Datenbestandes: Am kommenden Montag, 7. März, findet im Verwaltungsgericht Berlin die mündliche Verhandlung zur Speicherung der AnmelderInnen von Versammlungen statt. Ebenfalls vor Gericht steht das seit 2012 betriebene Kopieren des kompletten Datenbestandes der Berliner Polizei für Zwecke eines nicht mehr existierenden Untersuchungsausschusses.
Wir haben mit dem Kläger über die Bedeutung des Verfahrens gesprochen.
M.M.: Unter dem Aktenzeichen „1 K 250.14“ verhandelt das Berliner Verwaltungsgericht eine umfangreiche Klage von dir. Unter anderem geht es um eine Mitteilung, die alle Personen erhalten, wenn sie ein Auskunftsersuchen über Speicherungen in Berliner Polizeidatenbanken stellen: Dort heißt es dann, dass nicht nur im System POLIKS (Polizeiliches Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung) Daten vorhanden sind. Vielmehr habe der Senat eine Komplettsicherung des POLIKS und seiner Fallanalysedatei CASA vorgenommen. Wieso eigentlich?
H.S.: Als ich das Schreiben der Polizei las, war ich zunächst erschrocken. Dort stand:
Für die Zwecke des 2. Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages ‚Terrorgruppe nationalsozialistischer Untergrund (NSU)‘ wurde im November 2012 eine Sicherung des polizeilichen Datenbestandes vorgenommen, die auch Ihre zu diesem Zeitpunkt gespeicherten personenbezogenen Daten umfasst.
Zwar war weiter unten angegeben, dass für meine Daten jetzt „von Amts wegen die Löschung veranlasst“ wurde, aber Gedanken habe ich mir bei den im Raum stehenden Morden einer Terrorgruppe natürlich trotzdem gemacht.
Der gesamte Berliner Datenbestand von Polizei und Verfassungsschutz ist also doppelt vorhanden?
Zunächst ging aus dem Schreiben lediglich hervor, dass eine „Sicherung des polizeilichen Datenbestandes“ für Zwecke des Untersuchungsausschusses vorgenommen wurde. Warum aber gerade meine Daten darin aufgenommen wurden, blieb unklar. Mir waren noch die skandalösen Schredderaktionen beim Inlandsgeheimdienst „Verfassungsschutz“ aus der Presseberichterstattung im Gedächtnis, dass jedoch auch dort verschiedene Komplettspiegelungen des Datenbestandes stattgefunden haben, ging erst aus dem 2014er Tätigkeitsbericht des Berliner Datenschutzbeauftragten und einer Anregung des ersten NSU-Untersuchungsausschusses an den Regierenden Bürgermeister hervor. Darin hat der ehemalige Vorsitzende Sebastian Edathy angeregt zu erwägen, ob für den Berliner Geheimdienst und die Staatsschutzabteilung der Polizei eine Anordnung in Betracht kommt, dass „vorläufig keinerlei Akten mit Bezügen zum Rechtsextremismus vernichtet“ werden.
Fehlerhafte Speicherungen werden verschleiert
Es hätte doch in der Logik der Untersuchungsausschüsse gereicht, nur die Daten mit Bezug zu Rechtsextremismus zu spiegeln, etwa die einschlägigen PMK-Dateien zu „politisch motivierter Kriminalität – rechts“? Es wird ja auch nicht die komplette INPOL-Datei des Bundeskriminalamtes oder das NADIS vom Verfassungsschutz mit Stand von 2012 aufbewahrt. Oder?
In Edathys Anregung war einerseits nur von Akten und nicht von Datenbanken die Rede, andererseits erwähnte er auch nur solche mit Bezügen zum Rechtsextremismus. Ich sehe mich deshalb zu Unrecht stigmatisiert und durch die Speicherung quasi dem „Rechtsextremismus“ zugeordnet. Deshalb möchte ich vom Verwaltungsgericht feststellen lassen, dass es rechtswidrig gewesen ist. Erst später hat die Berliner Polizei gegenüber dem Verwaltungsgericht vorgetragen, dass angeblich keine differenzierte Spiegelung des zentralen Vorgangsverwaltungssystem POLIKS möglich gewesen sei und deshalb der komplette Bestand kopiert wurde, d.h. inklusive aller Anzeigen, Tätigkeitsberichte, Verkehrsordnungswidrigkeiten u.s.w. Es sind also vermutlich zehntausende Personen von dieser stigmatisierenden Speicherung betroffen, zumal die zunächst auf wenige Monate befristete Anordnung mehrfach verlängert wurde – nachweislich bis mindestens 31.10.2015.
Du willst auch Papiere zur Errichtung und zum Betrieb des POLIKS-Systems und schließlich alle zu dir im POLIKS gespeicherten Daten einsehen. Was steht da vermutlich drin?
Für die gerichtliche Sachverhaltsaufklärung habe ich u.a. beantragt, alle Anordnungen und Funktionsbeschreibungen hinsichtlich POLIKS beizuziehen. Damit möchte ich nachweisen, dass ein differenziertes Kopieren (Datenbankexport) anhand einschlägiger Datenbankfelder (z.B. PMK-rechts, Banküberfälle, Sprengstoffanschläge) technisch sehr wohl möglich gewesen wäre. Leider ist das Gericht bisher nicht auf meine Beweisanträge eingegangen. Wenigstens waren dem übermittelten Verwaltungsvorgang die genauen Auszüge zu meiner Person beigefügt. Darin zeigt sich, dass es die Polizei mit den Grundrechten und ihrer gesetzlichen Ausgestaltung nicht so genau nimmt: Beispielsweise wurde laut einem Vermerk eine zu meiner Person noch gespeicherte Ordnungswidrigkeitsanzeige nicht gemäß § 50 ASGO ordnungsgemäß beauskunftet, sondern vorsorglich einfach gelöscht (im polizeilichen Sprachjargon eine so genannte „Schnelllöschung”), um damit einen eigenen Erfassungsfehler zu verschleiern. Diese rechtsmissbräuchliche Praxis war mir allerdings bereits aus den nicht mitgeteilten Speicherungen einer anderen polizeilichen Datenbank bekannt.
Berliner Staatsschutz pflegt „stadtweite Veranstaltungsdatenbank“
Über dein Auskunftsersuchen und Akteneinsichtnahmen bei der Versammlungsbehörde hast du 2013 erfahren, dass du als Anmelder von Versammlungen in einer eigens dafür angelegten Datensammlung gespeichert wirst. Erst durch eine spätere Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz wurde die Existenz dieser „stadtweiten Veranstaltungsdatenbank“ (VDB) in Berlin und darüber hinaus bekannt…
Zunächst war mir diese Datenbank völlig unbekannt, denn obwohl ich in Berlin seit 2010 hin und wieder Versammlungen angemeldet hatte, tauchten diese Speicherungen in den von mir regelmäßig angefragten Datenauskünften nie auf. Erst 2013 – also fast zehn Jahre nach Einrichtung der VDB – bekam ich eine lange Liste mit Datum und Thema der von mir angemeldeten Kundgebungen und Demonstrationen. Da sich die Berliner Polizei eine üppige Speicherfrist von drei Jahren genehmigt, waren nur wenige der dort gespeicherten personen- und versammlungsbezogenen Daten gelöscht, so dass sich ein umfassendes Bild zu meinen politischen Aktivitäten bot. Das hat mich dann doch etwas erstaunt: die Dreistigkeit, die Speicherungen einerseits jahrelang den Betroffenen zu verschweigen und andererseits der gravierende Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung, ohne dass eine spezielle gesetzliche Grundlage für diese Datensammlung existiert.
Welche Informationen werden dort gesammelt?
Natürlich waren in der mir zugestellten Liste auch nicht alle in der VDB gespeicherten personen- oder versammlungsbezogenen Informationen wiedergegeben. Erst durch eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) wurde später die Errichtungsanordnung bekannt, die einige Datenfelder und deren Beschreibungen genauer auflistet. Gerade Freitextfelder tendieren schnell zu unüberschaubaren Datenmengen; bei mir ist neben Anschriften und Telefonnummer auch eine E‑Mail-Adresse gespeichert. Auch versammlungsrechtliche Auflagen, Streckenverläufe und fragwürdige Mutmaßungen oder Kommentare der Behörde sind enthalten.
Bei der Anmeldung von Versammlungen kommt es häufig vor, dass die Polizei zu einem so genannten Kooperationsgespräch einlädt. Dort werden allerdings lediglich Auflagen verkündet. Wurdest du bei diesen Gesprächen auf die Vorratsdatenspeicherung von AnmelderInnen hingewiesen?
Nein. Vermutlich war den höheren BeamtInnen durchaus klar, dass hier der Rubikon des (verfassungs)rechtlich Zulässigen möglicherweise überschritten ist. Immerhin zeigt ein datumsloser Vermerk zu meinen damaligen Anträgen auf Akteneinsicht, dass sich bei der Polizei nicht alle mit dem Verschweigen der VDB anfreunden konnten:
[…] Auskunftsumfang nach § 50 ASOG […] der sich auf alle Personendaten in elektronisch gestützten Datenbanken bezieht, nämlich jetzt hoffentlich auch bald die Veranstaltungsdatenbank. Diese Nummer ist ihm doch mitgeteilt worden?
“Bei Widerstand gegen die Staatsgewalt erfolgt Waffengebrauch, ich warne Neugierige“
Die „stadtweite Veranstaltungsdatenbank“ wird beim Berliner Landeskriminalamt geführt. Warum eigentlich?
Die Situation ist reichlich skurril: Die zuständige Versammlungsbehörde ist in Berlin beim ordnungsbehördlichen Staatsschutz angesiedelt, d.h. die Daten von AnmelderInnen landen ohnehin dort, wo sie aus Gründen der Versammlungsfreiheit (z.B. chilling effects) eigentlich nicht hingehören sollten. Dieser Teil des LKA wird von Joachim Haß geleitet, der in „Kooperationsgesprächen“ gern AnmelderInnen mit falschen Unterstellungen bezichtigt, in seinen Diensträumen Plakate mit der Aufschrift „Die Straße dient lediglich dem Verkehr, bei Widerstand gegen die Staatsgewalt erfolgt Waffengebrauch, ich warne Neugierige” hängen hat und auch nicht davor zurückschreckt, in Versammlungslagen selbst handgreiflich zu werden. Dass sich Berlin einen solchen versammlungsfeindlichen Behördenchef leistet, spricht schon mal Bände.
2.000 Personen sind zugriffsberechtigt, die Datei ist durchsuchbar. Vermutlich auch von der Staatsschutz-Abteilung…
Formal wird die stadtweite Veranstaltungsdatenbank von einer Gemeinsamen Leitstelle Bund-Berlin (GLSt) geführt, die als Teil des Lagezentrums dem Leitungsstab des Berliner Polizeipräsidenten zugeordnet ist. Maßgeblich gepflegt und befüllt wird sie allerdings vom LKA. Neben Herrn Haß haben berlinweit noch viele weitere Beamte Zugriff, wenn auch nur lesend oder zeitlich beschränkt. Ausweislich der Errichtungsanordnung dient die Datei angeblich der „Planung von Einsatzkräften“, der „Erfassung von Abschlussmeldungen“, der „Erstellung von Führungsdokumenten, Übersichten, Lagebildern und Statistiken“ und einer „Gefährdungsbewertung zukünftiger Veranstaltungen“. Dafür wären meines Erachtens jedoch gerade keine personenbezogenen Daten der AnmelderInnen erforderlich. Sollten individuelle Verstöße gegen das Versammlungsgesetz im Raum stehen, werden diese ohnehin in POLIKS erfasst. Um die Speicherung der VDB-Daten für drei Jahre dennoch zu rechtfertigen wird gegenüber Betroffenen seitens der Polizei argumentiert:
Danach ist eine zeitlich befristete Dokumentation erforderlich, um behördliches insbesondere polizeiliches Handeln nachträglich jederzeit abrufbar zur Verfügung zu halten und gegebenenfalls soweit erforderlich auch gerichtlich überprüfen zu lassen.
Warum die Dokumentation in Form einer leicht manipulierbaren und kopierbaren Datenbank und nicht wie üblich auf Papier erfolgt, bleibt bis zur gerichtlichen Verhandlung ungeklärt.
Abschreckungseffekt für die Versammlungsfreiheit
Was forderst du in der Verhandlung? Außer der Bewertung der dubiosen Speicherung deiner eigenen Daten hat der Fall ja eine besondere Bedeutung auch für die Öffentlichkeit, immerhin höhlt die Exekutive das Versammlungsgesetz aus…
Ich sehe in der dreijährigen anlasslosen Speicherung zunächst einen unverhältnismäßigen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung. Solche sensiblen Daten, die zudem auch nicht erforderlich sind, gehören spätestens nach dem Ende der Versammlung gelöscht. Oder um es in den Worten des Bundesverfassungsgerichts zu sagen: Wer damit rechnet, dass die Teilnahme an einer Versammlung behördlich registriert wird und dass ihm dadurch Risiken entstehen können, wird möglicherweise auf eine Ausübung seiner entsprechenden Grundrechte verzichten. Und damit sind wir auch schon beim Abschreckungseffekt dieser Datensammlung, der die Versammlungsfreiheit und folglich auch die individuelle Selbstbestimmung als eine elementare Funktionsbedingung des „auf Handlungsfähigkeit und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlich demokratischen Gemeinwesens” massiv beeinträchtigt. Denn alle öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel müssen laut § 14 Versammlungsgesetz unter Angabe von Personendaten angemeldet werden.
Hast du seit Bekanntwerden der Speicherungen noch Versammlungen in Berlin angemeldet?
Nein, denn ich befürchte begründet, dass diese umfangreiche Datensammlung früher oder später missbraucht werden wird. Genügend Beispiele für solche Missbräuche gibt es bereits – trotz Rechtsstaat und Datenschutzbeauftragten.
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: Bundesverwaltungsgericht: Geheimdienstakten auch beim Kanzleramt geheim
: Bundesverwaltungsgericht: Geheimdienstakten auch beim Kanzleramt geheim
Das Bundesverwaltungsgericht hat heute entschieden, dass Akten der Geheimdienste, die im Besitz des Kanzleramts sind, nicht auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) herausgegeben werden müssen. Hintergrund ist die Klage eines Journalisten, der bereits in den beiden Vorinstanzen mit dem Antrag gescheitert war, Akten von Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst über die RAF, Terroranschläge aus dem Jahr 1977 und nachfolgende Strafverfahren einzusehen.Zwar sind die Geheimdienste nach einer Bereichsausnahme im IFG ohnehin komplett von einer Auskunftspflicht befreit, während alle anderen Bundesbehörden den Zugang zu Informationen nur dann verwehren können, wenn ein Ausnahmetatsbestand wie die Gefährdung der inneren Sicherheit dagegen spricht.
Bisher ungeklärt war jedoch die Frage, ob dies auch auf Akten der Dienste zutrifft, die bei anderen Behörden liegen, in diesem Fall das Kanzleramt, das Aufsichtsbehörde des Bundesnachrichtendienstes ist. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Bereichsausnahme für Geheimdienste nicht nur für die Behörden selbst, sondern auch für ihre Dokumente gilt, wenn diese beim Bundeskanzleramt liegen. Bei Akten, die etwa beim Auswärtigen Amt liegen, ist dies offenbar unklar.
Nach Argumentation des Bundes, abermals vertreten durch die Kanzlei Redeker Sellner Dahs, könne nur auf diese Weise sichergestellt werden, dass der Staatsschutz durch Bundesnachrichtendienst und Co. effektiv wahrgenommen werde. Wäre eine Beschaffung von Informationen der Geheimdienste über andere Behörden möglich, unterliefe dies den politisch gewollten Geheimhaltungsschutz im IFG.
Der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar fordert hingegen schon seit langem die Streichung der Bereichsausnahme für Geheimdienste. Ein effektiver Schutz sensibler Informationen sei auch durch die Prüfung der Ausnahmetatbestände im IFG gegeben. Für eine bessere rechtsstaatliche Kontrolle müssten die Geheimdienste grundsätzlich auch gegenüber der Öffentlichkeit auskunftspflichtig werden. Ohnehin ist die Bereichsausnahme international ungewöhnlich: Nach dem US-amerikanischen Freedom of Information Act etwa müssen selbst FBI und CIA regelmäßig Dokumente an Bürger und Journalisten herausgeben.
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: Live-Blog aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: „Festplatten-Transport von Köln nach Berlin hat zwei bis drei Wochen gedauert.“
: Live-Blog aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: „Festplatten-Transport von Köln nach Berlin hat zwei bis drei Wochen gedauert.“ Heute tagt wieder der Geheimdienst-Untersuchungsausschuss im Bundestag. Geladen sind diesmal Doreen Delmdahl, Leiterin der Arbeitsgruppe XKeyscore im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), Stefan Sohm und Hans-Christian Luther vom Bundesministerium für Verteidigung (BMVg) und T.B. vom BND (zum wiederholten Mal). Wir sitzen wie immer drin und bloggen live.
Es soll heute unter anderem um XKeyscore (XKS) gehen. Doreen Dehmdahl, die in Wirklichkeit anders heißt, leitet im BfV die Arbeitsgruppe XKeyscore, die mit der Einführung der Software im BfV befasst ist. Anfang der Woche haben wir darüber berichtet, dass sich XKeyscore beim BfV seit Jahren in einer „Testphase“ befindet. Martina Renner, Obfrau der Linken im Ausschuss, hat angekündigt zu fragen, was es mit dieser langen Testphase auf sich hat und was die Gegenleistung ist, die das BfV der NSA für die Bereitstellung der Software anbietet.
Zuvor sagte A. Sch., der Verbindungsbeamte des BND im BfV zur Einführung von XKeyscore, im Ausschuss aus. Seine Vernehmung war aus Identitätsschutzgründen nicht-öffentlich, mittlerweile ist aber das Protokoll seiner Vernehmung erschienen, das wir zusammengefasst haben.
Bei der Vernehmung der beiden Zeugen aus dem BMVg wird es vorrangig um das Thema Drohnen und Geheimer Krieg gehen. Konteradmiral Hans-Christian Luther ist seit 2012 stellvertretender Leiter der Abteilung SE II „Strategie und Einsatz“, von ihm erhofft man sich Erkenntnisse über die Zusammenarbeit Deutschlands mit US-Streitkräften.
Der Jurist Stefan Sohm leitet im BMVg das Referat R I 3 für „Völkerrecht; Rechtsgrundlagen der Einsätze der Bundeswehr einschließlich verfassungsrechtlicher Bezüge und Menschenrechte“. Er vertrat die Bundesregierung in einem Klageverfahren dreier Angehöriger von jemenitischen Drohnentoten, die am 29. August 2012 durch einen US-Drohneneinsatz ums Leben kamen. Deutschland wurde eine Beteiligung an der Tötung vorgeworfen, da die Signale für den Drohnenkrieg der USA über die Relaisstation Ramstein geleitet werden. Ohne Ramstein, so der frühere Ausschusszeuge und Ex-US-Drohnenpilot Brandon Bryant, sei der gesamte US-Drohnenkrieg nicht möglich. Das Gericht wies die Klage ab.
T.B., der vierte Zeuge, soll laut einer Meldung des Bundestages ausschließlich in nicht-öffentlicher Sitzung vernommen werden. Bei seinen letzten Vernehmungen ging es um Bad Aibling, die Datenweitergabe von dort und um die Selektorenproblematik.
Gliederung
- Gliederung
- Vorbemerkungen
- Einleitung: Vorsitzender
- Zeugin 1: Doreen Dehmdahl, BfV, Leiterin Arbeitsgruppe XKeyscore
- Zeuge 2: Stefan Sohm, BMVg, Referatsleiter R I 3
- Zeuge 3: Hans-Christian Luther, BMVg, stellvertretender Abteilungsleiter Strategie und Einsatz
Vorbemerkungen
Wir berichten aus den öffentlichen Sitzungen, an denen jeder teilnehmen kann. Hier steht, wie man sich anmeldet.
Disclaimer: Dieses Protokoll ist nach bestem Wissen und Können erstellt, erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder umfassende Korrektheit.
Abkürzungen: Im Anschluss an die Sitzungen ergänzen wir die verwendeten Abkürzungen um Erklärungen. Während des Live-Bloggens schaffen wir das leider nicht, daher gibt es ein Abkürzungsverzeichnis zum Nachschauen.
Dargestellte: Abgeordnete und Zeugen, gerne korrigieren und vervollständigen wir ihre Aussagen. Kontaktieren sie uns!
Copyright: Die Zeichungen der Zeugen stehen nicht unter einer Freien Lizenz. Wer die Bilder verwenden möchte, kontaktiert bitte Stella Schiffczyk.
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Update: Das offizielle stenografische Protokoll gibt es auf bundestag.de als PDF (Mirror bei uns).
Einleitung: Vorsitzender
$Begrüßung
Zeugin 1: Doreen Dehmdahl, BfV, Leiterin Arbeitsgruppe XKeyscore
Rechtsbeistand: Dr. Teubner
Doreen Dehmdahl, 39, BfV Berlin-Treptow.
Kein Eingangsstatement.
Fragerunde 1: Vorsitzender (11:41)
Sensburg: Ausbildung?
Dehmdahl: Jura, zweites Staatsexamen. 2008 bei BfV angefangen. In Abteilung Islamismus, bald in Bereich ?
Sensburg: Zwischenstationen?
Dehmdahl: 2004 im statistischen Bundesamt. 2006/2007 im BMI Berlin.
Sensburg: Da mit BfV in Kontakt gekommen?
Dehmdahl: Ja.
Sensburg: Juristin, Statistisches Bundesamt und Zahlen. Wie Teufel und Wasser?
Dehmdahl: Ja, aber 2. Staatsexamen am OLG Deutschlandüsseldorf.
Sensburg: Und die können rechnen? Über BMI zu BfV.
Dehmdahl: Ja, wollte in Berlin bleiben.
Sensburg: Welcher Bereich in BfV?
Dehmdahl: Erstmal Islamismus.
Sensburg: Wie lange?
Dehmdahl: Nur paar Monate, dann nach G‑10 gewechselt. 3B – G‑10-Bearbeitung.
Sensburg: Wie kommt das?
Dehmdahl: Hatte Präferenz, ein bisschen Jura zu machen. War bei G‑10 eher der Fall. In erster Linie TKÜ, auch G‑10-Anträge prüfen und im Rahmen der Auswertung prüfen, ob Kernbereichsschutz. Das eher mein Fall.
Sensburg: Alles Juristen im Referat?
Dehmdahl: Alle Referatsleiter, ja. Muss so sein, weil Vermerke und Auswertungen geprüft werden müssen. Extra Sicherung, weil G‑10 der tiefste Eingrff ist.
Sensburg: Referatsleiterin seit wann?
Dehmdahl: Ende 2009, Anfang 2010.
Sensburg: War Referatsleiterstelle vorher besetzt?
Dehmdahl: Ja, aber Vorgängerin in Elternschutz gegangen.
Sensburg: Übergangslos? Oder gab es Vakanz?
Dehmdahl: Ja, gab Vakanz. 6 Monate Probezeit, dann in eigener Verantwortung Referatsleitung.
Sensburg: Beschreibung Referat?
Dehmdahl: 3B6.
Sensburg: Normaler Titel?
Dehmdahl: G‑10-Auswertungsreferat. Gibts in Berlin und Köln. 3B ausschließlich G‑10. In Berlin 3 Referate, in Köln die restlichen.
Sensburg: In Referat Sachbearbeiter, die machen Auswerter. Und Leiter ist Jurist, der guckt, ob grundrechtskonform?
Dehmdahl: Ja.
Sensburg: Der muss da draufgucken, damit gegengecheckt wird…
Dehmdahl: Wird immer erklärt, was darf man, was nicht. Aber gibt immer Zweifelsfrage. Geht nicht nur um Kernbereichsschutz sondern auch: Ist es Hauptbetroffener in der TK, wird über Hauptbetroffenen gesprochen? Da kommt man auf mich zu und fragt: „Darf ich das so verschriften?“
Sensburg: Wie heißt das Wort?
Dehmdahl: Verschriften.
Sensburg: Wie viele Auswertereferate gibt es?
Dehmdahl: Sechs.
Sensburg: Also waren sie im sechsten?
Dehmdahl: Ja, wenn man so zählen würde. Aber gibt ein Grundsatzreferat.
Sensburg: Also sieben?
Dehmdahl: Nein acht. Aber sechs Auswertereferate.
Sensburg: Wie viele Sachbearbeiter pro Referat?
Dehmdahl: Unterschiedlich.
Sensburg: Anteil Treffer, die sie gegenchecken? Jeder?
Dehmdahl: Sachbearbeiter sind gehalten, Vermerk zusammenzuschreiben. Jeder Vermerk geht über meinen Tisch. Manchmal kommen sie auch, bevor sie Arbeit machen.
Sensburg: Also fragen sie in der Regel, ob sie das machen durften?
Dehmdahl: Nein, aber manchmal kommt ein Vermerk, wo es nicht geht.
Sensburg: Ablauf einer TKÜ? Sie haben Zielperson.
Dehmdahl: Nein, ich nicht. Verschiedene Fachabteilungen. Die stellen G‑10-Antrag als Vorschlag.
Sensburg: Da noch nicht beteiligt?
Dehmdahl: Nein, nur Fachabteilung. Da guckt Abteilungsleiter drüber. Kommt in G‑10-Bereich. Formelle Kriterien überarbeiten, rechtlich drübergucken. Dann weiter zu G‑10-Jurist. Prüft, ob Tatbestände oder Verdacht vorliegen. Muss bewiesen werden und stichhaltig begründet sein. In letzter Zeit Verhältnismäßigkeit stark nachgeprüft. Und Plausibilität. Dinge wie 8A (Verbindungsdaten) und Quellen erst ausschöpfen, dann erst G‑10 zulässig.
G‑10-Jurist zeichnet mit, dann an Abteilungsleiter. Dann an BMI. Die prüfen wieder. Wenn dann Ok weiter an G‑10-Kommission, wo über Antrag entschieden wird. Wenn gesagt wird, ist in Ordnung, dann in der Regel dreimonatige Genehmigung. Dann wird Provider informiert, TKÜ wird begonnen. Dann drei Monate Zeit, im Sinne des Sachverhalts und Verdachts Tatsachen zu ermitteln. Ergebnisse werden an Sachbereich gegeben.
Zeit, um neuen Antrag zu schreiben zwei Monate. Wenn keine Anhaltspunkte mehr für Verdacht, dann wird Maßnahme eingestellt.
Sensburg: Also Zielperson ist zum Beispiel terrorismusverdächtig, dann dauert das zwei Monate bis TKÜ gemacht werden kann?
Dehmdahl: Nein, gibt auch Sofortanträge. Da nachträgliche Genehmigung der G‑10-Kommission.
Sensburg: Anteil Sofort- und Normalanträge?
Akmann: Nicht Untersuchungsgegenstand.
Sensburg: Kriege ich auch so raus.
Dehmdahl: Grundsatz ist Normalantrag.
Sensburg: Sie lassen sich was zeigen? Das, was da rauskommt?
Dehmdahl: Ja. Jeden einzelnen Vermerk. Sachbearbeiter bekommen Vermerk zugewiesen. Alles, was verschriftet wird und an Kunden rausgeht, läuft über meinen Tisch. Nach den drei Monaten weiß ich dann, ob Antrag was bringt.
Sensburg: Auf was schauen sie genau? Juristisch?
Dehmdahl: Grundsachverhalt: 129er, terroristische Organisation. Aktuell das meiste. Schaue: Hat das was mit Sachverhalt zu tun? Erhärtet das Verdacht? Beweist das das Gegenteil? Ist das der Hauptbetroffene? Kernbereichsschutz – Frage, betrifft es die innerste Privatsphäre? Sind Rechtsanwälte am Telefon oder Abgeordnete?
[Lachen.]
Notz: Da haken wir nach!
Sensburg: Das könnt ihr dann machen.
Wie machen sie das technisch? Hören sie da mit Kopfhörern?
Dehmdahl: Hören oder lesen. Wir hatten bis vor kurzem noch eine analoge Anlage, das war schrecklich.
Sensburg: Kennen sie XKS?
Dehmdahl: Ja, deshalb bin ich ja hier. Habe noch ein zweites Referat. In 3A-Bereich. Grundsatzreferat. Technische Aufklärung nennt sich das auch. Und zwei weitere kommissarische Referate.
Sensburg: Ist das normal?
Dehmdahl: Problem ist, 3A ist im Aufbau. Das stand ja auch schon öfter in irgendwelchen Medien. Braucht Referenten und Referatsleitung, das ist ja immer ein Problem.
Sensburg: Das macht mich ein bisschen betrübt. XKS wird in all diesen Referaten eingesetzt?
Dehmdahl: Ja.
Sensburg: Wie lange schon?
Dehmdahl: Seit es existiert. Vorher war das Arbeitsgruppe XKS.
Sensburg: Seit wann eingesetzt?
Dehmdahl: Seit April letzten Jahres.
Sensburg: Seit wann XKS vorhanden?
Dehmdahl: 2012.
Sensburg: Immer noch die gleiche Version?
Dehmdahl: [nickt]
Sensburg: Wie haben sie die denn gekriegt?
Dehmdahl: Durch BND.
Sensburg: Da kam IT-Support mit mehreren CD-Roms und hat gesagt: Wir installieren das?
Dehmdahl: Hatte erst einen BND-Mitarbeiter und dann XKS.
Sensburg: Was heißt das? Wie kam die Software?
Dehmdahl: Auf elektronischem Weg.
Sensburg: Waren auch Amerikaner da?
Dehmdahl: Nein. Nie.
Sensburg: Nie?
Dehmdahl: In G‑10-Bereich nie. War besonders geschützt.
Sensburg: Sie wissen: Hat nur der BND gebracht. Hat auch Schulung gemacht. Wie eng können sie Auskunft über Einsatz XKS geben? Können sie das bedienen?
Dehmdahl: Bedienen kann ichs nicht, das macht IT. Ich hab aber gesehen, wie das bedient wird.
Sensburg: Kann man unter Blickwinkel G‑10 was falsch machen?
Dehmdahl: Damit werden nur G‑10-Daten bearbeitet. Kann man erstmal nichts falsch machen. Das einzige: Sollte was daraus verschriftet werden. Da muss genauso auf Kriterien geachtet werden.
Sensburg: XKS recherchiert dann in TK-Strang. Eventuell Vermerk erstellt. Dann prüfen sie, ob Kernbereich, Pizzabote, Anwalt. Dann würde bei Anwalt gesperrt.
Dehmdahl: Genau, dann würde das nicht rausgehen.
Sensburg: Gelöscht?
Dehmdahl: Bei Kernbereich 3A müsste gelöscht werden. Aber XKS hat nur Kopien. Gelöscht wird sowieso. Spätestens nach sechs Monaten nach G‑10-Kriterien, wenn man das nicht mehr braucht.
Sensburg: AG XKS gibts nicht mehr?
Dehmdahl: Nein, ist 2014 übergegangen.
Sensburg: 2012 AG XKS, 2014 Aufbaustab Referat und dann 2015 Referat.
Dehmdahl: Ja.
Sensburg: Sie haben Testversion von XKS bekommen…
Dehmdahl: Nein. Eine Version von XKS, die testen wir. Habe aus Medien erfahren, dass XKS eine Erfassungsvariante hat. Die haben wir nicht. Wir nutzen nur Analyse.
Sensburg: Wer hat das zurechtgeschnitten?
Dehmdahl: KA. System ist auch ohne Außenverbindung.
Sensburg: Die passende Version ohne Erfassung war so schon eingerichtet?
Dehmdahl: Haben Version mit Analysefunktion bekommen. Man merkte, dass die für unsere Aufgabe nicht so zugeschnitten war.
Sensburg: Im Analyseteil?
Dehmdahl: Ja. Erfassung ja auch eher für Massendaten, nicht Inhaltsdaten. Wir brauchen ja Inhalte. Dafür brauche ich weniger Verbindungen, eher Inhalte. Dafür nur begrenzt tauglich.
Sensburg: Versucht, das zu verbessern? Dialog?
Dehmdahl: Wir nutzen das parallel. Habe dem BND-MA erklärt, wie wir arbeiten. Der hat geguckt, was man für uns nutzen kann.
Sensburg: Die hat er freigeschaltet?
Dehmdahl: Nein, die nutzen wir einfach. Nutzen nicht alles.
Sensburg: Was heißt, sie testen das? An Fake-Daten?
Dehmdahl: Ne. An Echtdaten.
Sensburg: Wieso kommt dann das Wort Testen vor?
Dehmdahl: Gibt ja VSA, da steht auch, dass man, bevor man ein Netz mit Daten füttert, die eingestuft sind, muss es technische Prüfung geben, System muss sicher sein. Deshalb aktuell nur Standalone-System. Test ist es, weil erstmal gucken, was System kann. Auch gucken, wie das mit unseren G‑10-Daten aussieht. Was muss man verbessern/anpassen? Müssen ja auch Auswerter angelernt werden, die sich lange damit beschäftigen müssen. Müssen immer noch gucken: Was kann das? Sind sicherheitstechnische Aspekte ok?
Sensburg: Suchen sie mit XKS auch nach Namen von Personen? Also: G‑10-Anordnung gegen Müller…
Dehmdahl: Wissen ja schon, dass der da drin sein müsste.
Sensburg: Aber suchen sie dann nach Meier? Ob der da auch noch drin ist? Was machen sie da? Sehe noch nicht den Sinn.
Dehmdahl: Früher waren das Kopfhörer und Telefonat. Wir überwachen auch Handys, Smartphones, DSL-Anschlüsse. Da so, dass meine G‑10-Auswerter in 3B Hilfe brauchen. Mehr als man händisch am Tag bearbeiten kann.
Sensburg: Also dafür als Auswertungstool eingesetzt.
Wird in jedem Auswertungsfall XKS eingesetzt?
Dehmdahl: Nein, weil nur Testsystem.
Sensburg: Also zu wenige Rechner?
Dehmdahl: Auch, aber würde ja sonst den Test umgehen.
Sensburg: Wie kommen Daten in Standalone-System rein?
Dehmdahl: Beim einen raus, beim andern rein, über Turnschuhschnittstelle.
Sensburg: Wirklich nur ein Rechner?
Dehmdahl: Server.
Sensburg: Und wie viele Rechner?
Dehmdahl: Da möchte ich jetzt…
Sensburg: Aber das macht doch einen Unterschied?
Dehmdahl: Da würde ich gern in anderer Sitzung was zu sagen.
Sensburg: Zusammenarbeit mit BND nicht wegen BND schwierig, sondern weil andere Ansätze. Wo lagen Schwierigkeiten darüber hinaus? Noch andere Probleme? Irgendwann Zeuge A. weggegangen zurück zu BND.
Dehmdahl: Wir machen eher inhaltliche Auswertung. BND in erster Linie SIGINT. Interessieren Inhalte weniger, ist auf Filterung angewiesen. Wir haben ja schon das Wichtige, die konkrete Person.
Sensburg: Gabs dann für den einen Server eine Dateianordnung?
Dehmdahl: Gibt eine, das von unserer TKÜ-Anlage. Poseidon.
Sensburg: Poseidon was anderes als alte AG XKS?
Dehmdahl: Nur anderer Name.
Sensburg: Hieß das schon immer so?
Dehmdahl: Schon als AG.
Sensburg: Warum hieß das Poseidon?
Dehmdahl: Wegen Perseus.
Sensburg: Aha.
Dehmdahl: Perseus ist unsere TKÜ-Anlage.
Sensburg: Wenn Standalone-Server: Braucht man nicht separate Anordnung?
Dehmdahl: Wurde mit Datenschützern erläutert: Nein, weil keine Dateihaltung. Nur für Zeitpunkt der Analyse in System eingepflegt.
Sensburg: Auf Server kann man nur wo zugreifen? Köln oder Berlin?
Dehmdahl: Berlin.
Sensburg: Kölner haben keinen Zugriff?
Dehmdahl: [schüttelt Kopf]
Sensburg: Nutzen die Kölner irgendwie diese Daten?
Dehmdahl: TKÜ-Anlage steht in Köln. Bei Vermerken nutzen die Fachbereiche das, wenn das verschriftet wurde. TKÜ-Anlage-Fernanbindung.
Sensburg: Was heißt das?
Dehmdahl: Meine Auswerter sind an TKÜ-Anlage fernangebunden.
Gibt auch Rechte- und Rollenkonzept. Teil der VSA. Export nur für bestimmte Leute machbar. Input in Standalone-System auch nur für bestimmte.
Sensburg: Gibts Auswerter in Köln, die Ergebnisse nutzen, bevor Vermerk da ist?
Dehmdahl: Nein, in Köln nutzen die das nicht.
Fragerunde 1: Linke (12:24)
Renner: Hoffe nicht, dass sie meinen Namen aus irgendeiner G‑10-Anordnung kennen. Aber möglich ist alles.
Haben sie auch Metadaten zu G‑10-Daten mit XKS verarbeitet?
Dehmdahl: Jede TKÜ-Anlage erfasst das. Sonst bringt einem das ja nix.
Renner: Dafür auch XKS eingesetzt?
Dehmdahl: Auch diese Daten sind in XKS.
Renner: Metadaten nur von der Person oder auch zu Kontaktpersonen?
Dehmdahl: Zu gesamtem Kommunikationsereignis.
Renner: Internet: Ort, wo nicht nur einer da, der anruft und einer, der abhebt. Sondern zum Beispiel in Gruppenchats viele.
Dehmdahl: Überwachen nur DSL-Anschluss von dem, der in Anordnung steht.
Renner: Wenn ich Smartphone nutze und in Messengergruppe unterwegs bin, Telko schalte, … – dann können das doch viele Kontaktpersonen sein, zu denen Metadaten anfallen.
Dehmdahl: NÖ mehr.
Renner: Werden auch Daten zu Kontakten auf zweiter Ebene erfasst?
Dehmdahl: Nein, sie spielen auf BND an. Nur erste Ebene von G‑10-Anordnung erfasst.
Renner: Bei Hauptbetroffenen können auch Anschlüsse anderer genutzt werden. Familie, Büro. Auch die erfasst?
Dehmdahl: Gibt Haupt- und Nebenbetroffene. Bei Nebenbetroffenen müssen wir drauf achten…
Renner: Nicht Auswertung. Erfassung. Werden auch Kontaktpersonen zu Nebenpersonen erfasst?
Dehmdahl: Ja. Nebenbetroffene nur geschaltet bei konkreten Hinweisen, dass Hauptbetroffener den Anschluss nutzt.
Renner: XKS nicht ursprünglich von BND.
Dehmdahl: Ja, aber haben nur Kontakt zu BND.
Renner: Nie Kontakt zur NSA?
Dehmdahl: Doch.
Renner: Ah. Und um was gings da?
Dehmdahl: Hatten Kontakt nur über BND, aber Inhalte: NÖ.
Renner: BND ist also Makler?
Dehmdahl: Immer BND Makler, wenns um ANDs geht.
Renner: Auch bei CIA? Auch dahin Kontakt?
Dehmdahl: Nö.
Renner: Ausschließen, dass verarbeitete Daten weitergegeben wurden?
Dehmdahl: Nein, Daten gehen nicht raus. Nur die Meldungen.
Renner: Geräte und Software BSI-zertifiziert?
Dehmdahl: Hardware ja.
Renner: Software?
Dehmdahl: Im Rahmen VSA-Anforderung muss BSI Prüfung vornehmen. Müssen BSI-Vorgaben erfüllen. Abnahme in dem Sinne nicht nötig.
Renner: Abgeordneter BND-MA: Hatte der Zugang zu Standalone-Rechner?
Dehmdahl: Natürlich.
Renner: Hatte der eine Schnittstelle?
Dehmdahl: Ja, müssen ja Daten reinkommen.
Renner: Konnte man den Import auch für Export nutzen?
Dehmdahl: Nein. Kann nur an einer Stelle Import oder Export passieren.
Renner: Wie stellen sie sicher, dass nicht exportiert werden kann?
Dehmdahl: Ist technisch möglich.
Renner: Wer hat das kontrolliert?
Dehmdahl: Von IT zur Verfügung gestellt. Spezieller Bereich IT-Sicherheit kontrolliert das.
Renner: Gab es zur einführung von XKS Diskussionen? Oder Differenzen?
Dehmdahl: Seit ich dabei bin nicht.
Renner: Davor?
Dehmdahl: Wenn dann nur vom Hörensagen.
Renner: Und?
Dehmdahl: Weiß ich nicht.
Renner: Lief also ganz rund? Auch mit dem BND?
Dehmdahl: Ja, immerhin haben sie uns einen MA gegeben.
Renner: Und der war ausgelastet?
Dehmdahl: Ja, gut beschäftigt. Glaube ich.
Renner: Mal zu Ohren gekommen, dass NSA kein uneigennütziger Verein ist?
Dehmdahl: Sie meinen die ToR?
Renner: Ja.
Dehmdahl: Nur NÖ.
Renner: Warum?
Dehmdahl: Weil nach wie vor geheim.
Fragerunde 1: SPD (12:35)
Flisek: ToR heißt Terms of Reference. Es gab diese Vereinbarung?
Dehmdahl: Ja.
Flisek: Regeln zwischen NSA und BfV für Rechte und Pflichten. Kennen sie Inhalte?
Dehmdahl: Muss ich ja, bin ja Leiterin der AG.
Flisek: Zeit/Zeit Online haben ja mal ein Dokument, das auch ToR heißt, veröffentlicht. Da wird gesagt: „To the maximum extent possible share all information with NSA.“ Also alle Daten soweit möglich mit NSA teilen. Das war ja so ein bisschen Schlussfrage von Frau Renner. War der Deal: Software/Knowhow gegen Daten.
Dehmdahl: Inhalte von ToR nur NÖ. Kann aber sagen, dass alle Vermerke aus G‑10-Erkenntnissen nach gesetzlichen Regelungen von Fachabteilungen geteilt wurden. Da hat BVerfSChG und G‑10-Gesetz Voraussetzungen, unter denen Daten weiteregegeben werden können.
Flisek: Fakt ist: NSA hat für Nutzung was verlangt. Das ist dieser Deal: Daten gegen Software.
Dehmdahl: Möchte ich hier auch nicht bestätigen.
Flisek: NSA ist ja keine Caritas, die notleidende Geheimdienste auf der Welt mit Software versorgt.
Teuber: Einstufung ist nicht durch Presseveröffentlichung aufgehoben.
Sensburg: Sie können als Rechtsbeistand Mandantin beraten, haben aber kein Rederecht.
Dehmdahl: Möchte weder bestätigen noch dementieren. In NÖ näher erläutern. Will auch keine Vermutungen anstellen.
Flisek: Obliegt nicht ihrem Ermessen, was NÖ und öffentlich ist. Frage: Abstrakt – war das, was NSA bekommen hat, waren das Daten?
Dehmdahl: Kann ich nicht sagen. Daten, die ich freigegeben haben, wurden nur nach gesetzlichen regelungen geteilt.
Flisek: Welche Arten von Daten dürfen NSA übermittelt werden?
Dehmdahl: Unäbhängig ob NSA oder nicht: Beinhaltet § ? BVerfSchG. Wir sprechen von Übermittlung. Bei G‑10 Sonderregelung: Nur Daten, die aufgrund besonderer Verdachtsfälle erhoben wurden.
Flisek: Daten aus G‑10-Maßnahmen. § 7a G‑10-Gesetz?
Dehmdahl: Nein, § 4.
Flisek: Wie ist einerseits Rechtsrahmen in Prüfung verpflichtend eingehalten worden und dann Entscheidung getroffen worden, welche Daten man freigíbt? Wer hat das entschieden?
Dehmdahl: Antrag macht immer der Fachbereich. Wenn G‑10, dann immer G‑10-Jurist, manchmal auch Amtsleitung. Abteilung entscheidet, dann weitergeben.
Flisek: Was sind Fälle für Amtsleitung?
Dehmdahl: Missverständlich ausgedrückt: Betrifft Übermittlungen allgemein. Auch an die Polizei. Polizei will in erster Linie offene Daten. Alles, was runtergestuft werden soll oder G‑10-Kennzeichnung verlieren soll, geht über Amtsleitung.
Flisek: Wie mit Daten von US-Bürgern umgegangen?
Dehmdahl: Überwachen üblicherweise Deutsche.
Flisek: Gabs nie?
Dehmdahl: Zu Inhalten von G‑10-Maßnahmen nur NÖ.
Flisek: Aber dann in NÖ-Sitzung detailliert Auskunft geben!
Dehmdahl: Werde es versuchen.
Flisek: Haben gesagt: Analysevariante von XKS kam zum Einsatz. Einfach gefragt: Haben gesagt, vielleicht war XKS gar nicht so geeignet. Ist das so, dass sich das BfV eine Lösung selber schustert?
Dehmdahl: Das ist unser Wunsch, aber dafür braucht man genug personal. In heutiger Kommunikation vor allem Dekodierung und Dekryptierung eine Rolle. Thema, mit dem man viele MA beschäftigen müsste, um das zu stemmen.
Flisek: Macht man nicht, weil Ressourcen fehlen?
Dehmdahl: [guckt zu Brandt]
Brandt: Würde Rückschlüsse auf Arbeitsweise des BfV zulassen. Wir bitten um Verständnis.
Dehmdahl:
Flisek: Für was?
Brandt: Keine Aussage in öffentlicher Sitzung.
Flisek: Mal Aussage zu Tauglichkeit?
Dehmdahl: Evaluierung nach Proof of Concept.
Flisek: Warum haben wir die nicht?
Akmann: Außerhalb Untersuchungszeitraum, April 2014.
Flisek: Testzeitraum liegt wesentlich im Untersuchungszeitraum. Testbericht liegt punktgenau nach Einsetzung des Ausschusses. Den hätten wir selbstverständlich gerne.
Hätte noch ganz andere Frage: BfV auch für Spionageabwehr zuständig. Habe die These – total verschwlörerisch – dass Tätigkeiten anderer Dienste außerhalb jeglicher Akten abläuft. Tool auch man unter dem Aspekt angeguckt? Wenn andere Mächte dieses Tool mal gegen Deutschland einsetzt. NSA besitzt das Ding. Und stellt es anderen zur Verfügung. Vielleicht auch ANDs, die das für ihre Interessen einsetzen. Das erste, was ich machen würde, ist, das auseinanderzunehmen und zu schauen, was das bedeutet. Ist ihnen nicht bekannt?
Dehmdahl: Nein. Wir haben nur Analysetool.
Flisek: BND-Kollegen haben auch Erfassung. Ich würde das hochinteressant finden. Haben gesagt, sie müssen auf BSI-Vorgaben achten. Dazu ist auch nichts in den Akten. Ist das passiert?
Dehmdahl: Wir machen das die ganze Zeit. Muss ein Sicherheitskonzept erstellt werden. Umfangreich. Rollenkonzepte. Sind da immer noch dabei. Sehr formalistisches Konstrukt.
Flisek: Wann fing das an? Gibt enge Kontakte mit BSI für Zertifizierung.
Dehmdahl: Nicht konkret. IT-Sicherheitsmanagement hat mit BSI Kontakt. Schon vorher vereinbart, dass es Testbetrieb gibt in der Form und parallel Sicherheitskonzept erstellt wird. Wird immer noch erstellt. Wann BSI eingebunden KA. Weiß nur, dass eingebungen.
Flisek: XKS noch anderen von BfV zur Verfügung gestellt? Sie sind Leiterin der AG gewesen. War das ein Projekt?
Dehmdahl: Projektgruppe und AG ist was anderes. Bei Projekt aus Allgemeinbetrieb rausgenommen, das wollte man ja nicht.
Flisek: Was war der konkrete Auftrag bei Einsetzung?
Dehmdahl: Testen, ob XKS für Zwecke BfV geeignet.
Flisek: Welche Zwecke?
Dehmdahl: G‑10-Daten auswerten.
Flisek: Test seit 2012 haben sie gesagt. A.S. hat gesagt, Mitte 2013 mit Test angefangen.
Dehmdahl: AG seit September 2012 ernannt. Dann Abstimmungsprozess. April/Mai 2013 Mitarbeiter BND da. Test dann erst ab September.
Flisek: Warum AG 2012 zu möglichem Einsatz zu gründen, wenn ganze Vereinbarungen erst 2013 da? Was war der Vorlauf?
Dehmdahl: Mussten Vorarbeiten geleistet werden. Lag nur grundsätzliches Einverständnis vor, das einzusetzen. Musste BND-MA gefunden werden, Formalien der Abordnung, wissen, wie Hardware aussehen muss. In erster Linie formelle Sachen.
Flisek: Zwischen 2012 und 2013 gemacht, bis Software da war?
Dehmdahl: Ja, neben der normalen Arbeit.
Flisek: Damals schon Kontakt zu NSA über BND-Makler?
Dehmdahl: Ja.
Flisek: Wie oft?
Dehmdahl: Ein Mal. Auch da nur im Beisein BND.
Flisek: Persönlicher Kontakt?
Dehmdahl: Ich war in Bad Aibling.
Flisek: Dort XKS angeschaut?
Dehmdahl: Ja.
Flisek: Der ist da ja umfassend.
Dehmdahl: Von MA zeigen lassen. Wollte nur wissen, wie das aussieht und benutzt wird.
Flisek: Warum nicht das ganze Ding mal geben lassen? Hätte das ja mal auswerten können?
Dehmdahl: Vom BND.
Flisek: Von NSA über BND im Zweifel.
Dehmdahl: Haben wir doch.
Flisek: Aber nicht Erfassungstool.
Dehmdahl: War nie die Frage.
Fragerunde 1: Grüne
Notz: XKS bei BfV nie zu Erfassung eingesetzt?
Dehmdahl: Nein.
Notz: Unterschied Test- und Wirkbetrieb? Nur, dass kein Sicherheitskonzept.
Dehmdahl: Ist eine Sache. Dann testen, ob geeignet. Dann IT-Landschaft betrachten.
Notz: Meiner Meinung nach geht das darum, dass das irgendwie TÜV bekommt. Wenn ich angehalten werde und keinen TÜV habe und dann sage: Ich fahre im Probewirkbetrieb – Ist das dann in Ordnung?
Dehmdahl: Nein, sind ja nur wenige Daten. Probewirkbetrieb nicht dazu gedacht, alle Daten in G‑10 zu bearbeiten.
Notz: Was für G‑10-Daten erfassen sie genau?
Dehmdahl: Kommunikationsdaten.
Notz: Individueller Teilnehmer.
Dehmdahl: Ja. Sprache, DSL-Anschluss, E‑Mail, SMS…
Notz: Inklusive Nebenbetroffene. Wenn sie wegen Landesverrat gegen einen Blog ermitteln, dann erfassen sie auch jeden, der denen eine Mail schreibt. Die Homepage besucht…
Akmann: Nicht Untersuchungsgegenstand.
Sensburg: Habe Frage so verstanden: Mit Tool XKS. Dann Untersuchungsgegenstand.
Dehmdahl: Nur Kommunikation. Wenn man Internetseite betreibt, dann ist das keine Kommunikation.
Notz: Kann es sein, dass Probewirkbetrieb eine Art Legende ist?
Dehmdahl: Nein. Keine legendierte Verwendung. Tatsächlich Test. Arbeiten an technischer Prüfung durch BSI.
Notz: Dann wollen sie mehr Daten verarbeiten?
Dehmdahl: Dann können wir mehr Daten verarbeiten.
Notz: Wodurch kommt Test zustande?
Dehmdahl: Kein Sicherheitskonzept.
Notz: Das ist ja wie Autofahren ohne TÜV.
Dehmdahl: Aber dann würden wir sie ja nicht auf die Straße lassen.
Notz: Aber sie fahren ja auf der Straße.
Dehmdahl: Wir wissen ja nicht genau, was wir suchen. TKÜ-Anlage kann bestimmte Dinge anzeigen.
Notz: Die Grundrechtseingriffe sind schon echt?
Dehmdahl: Ja.
Notz: Aber sie haben kein Sicherheitskonzept.
Dehmdahl: Aber wir haben eine TKÜ-Anlage für die Erfassung.
Notz: Also wollen sie XKS auch für die Erfassung einsetzen?
Dehmdahl: Nein.
Notz: Halte das für unschlüssig.
[Akte Tagebuchnr 21/14, Anlage, NfD, MAT A BFV 9–1, Blatt 10, Seite 14, Punkt 3] Initiale Software-Installation vor Ort mit NSA und BND. In Berlin und Köln möglich. Weitere Betreuung in Berlin.
Kontakt zu BND soll über IVBB erfolgen. Soll für ersten Kontakt SPOC im BfV benennen.
NSA erwartet schnellen Einsatz mit Echtdaten und zeitnahen Einsatz mit Daten. Zeit für Testen bereits im Oktober in Bad Aibling abgeschlossen… Play Data versus Hunting Instinct.
BND und NSA weisen darauf hin, dass Zusammenarbeitsmöglichkeit der drei Dienste schwierig war. Chancen würden verwirkt.
Dokument kommt aus Juni/Juli 2012. Geht um Zusammenfassung, wie das auf die Schiene gesetzt wird.
Seite 16: Hinweise auf ungewöhnlichen Gesprächsverlauf. BND und NSA mit sieben Vertretern angereist. Deutet auf hohen Druck hin. Produktiver Einsatz in BfV ab Mitte Oktober 2012 kein unverbindliches Ziel. Ausführungen des BfV mit Probe- und Testdaten widersprochen. Bedeutung von XKS im BfV unterstrichen.
Dehmdahl: War, bevor ich gestartet bin.
Notz: Offenkundig, dass BND und NSA etwas haben wollen.
Dehmdahl: Arbeiten natürlich mit BND zusammen.
Notz: Was wollen die haben?
Dehmdahl: G‑10-Daten nur weitergegeben, wenn rechtmäßig und nicht, wenn jemand gerne was hätte.
Notz: Aus §§ 19 und 20 BVerfSchG auch Dokumentationspflichten. Können wir die mal sehen?
Dehmdahl: Das haben die Fachbereiche. Was G‑10 betrifft, haben wir das.
Notz: Werden eventuell Nicht-G-10-Daten weitergeleitet?
Dehmdahl: Quellenberichte können natürlich geteilt werden.
Notz: Routineverkehre?
Dehmdahl: Macht der BND.
Notz: Sie leiten die nicht weiter?
Dehmdahl: Wir haben nicht mal welche.
Notz: Naja.
Gab es Veränderung rechtliche Bewertung, was G‑10-Verkehre sind?
Dehmdahl: Nein.
Notz: Was personenbezogene Daten sind? Seit Jahren immer gleich?
Dehmdahl: Seit G‑10-Gesetz existiert immer gleich. Alles, was auf Grund G‑10-Anordnung erfasst wird, ist G‑10.
Notz: Andere Dinge erfasst BfV nicht?
Dehmdahl: Ne.
Fragerunde 1: Union (13:13)
Warken: Bild von XKS in Medien unterschiedlich. Darauf zurückzuführen, dass sie nur Analyse machen. Das würde sich dann von Darstellung von Snowden unterscheiden.
Dehmdahl: Ja.
Warken: Verstehe noch nicht ganz, was Unterschied von Variante/Versionen ist. A.Sch. hat gesagt, er hat nicht gefühlt, dass eine Variante getestet wird, sondern eine Version. Klarheit?
Dehmdahl: Ich würde da keinen Unterschied machen. Kenne Software von NSA nicht. Aber wir reden von Version und Variante.
Warken: Aber A.Sch. sagt, dass sie BND-gleiche Version haben. Verwenden sie die nur anders?
Dehmdahl: Kenne Funktion der BND-Software nicht. Aber wenn BND auch damit erfasst, dann haben wir nicht die gleiche.
Warken: Kann es sein, dass sie das einfach nur nicht nutzen?
Dehmdahl: Soweit mir gesagt wurde, kann die Version nur analysieren. Aber da bin ich auch zu wenig ITler.
Warken: Sie gehen davon aus, dass BND das nicht extra für BfV angepasst hat?
Dehmdahl: Glaube nicht.
Warken: Haben gesagt: Testphase auf Standalone-Rechner. Prüft man immer noch. An was hakts denn da konkret? Was muss man noch rausfinden? Sicherheitsbedenken, Fähigkeiten? Unterschiedliche Auffassungen im Haus?
Dehmdahl: Gibt immer widerstreitende Interessen. Sicherheit kommt an erster Stelle. Manche wollen schneller einsetzen als andere. Haben Tool bekommen und kennen Quellcode nicht. Das ist das, was unter Betriebsgeheimnis fällt und auch bei Firmen das Wichtigste ist. Solange wir nicht wissen, was das macht, müssen wir das absichern. Wir haben das geschenkt bekommen. Aber wir prüfen das. Dafür gibts extrem hohe Anforderung, damit auch im Wirkbetrieb die Sicherheit der G‑10-Daten gewährleistet ist.
Warken: Wie kann man das testen?
Dehmdahl: Indem man jetzt schon… zusammen mit BSI. Die sagen, wie IT-Landschaft aussehen müsste, damit das nachher sicher ist.
Warken: Sie arbeiten da ständig mit BSI zusammen?
Dehmdahl: Unsere IT-Sicherheit.
Warken: Und kriegen dann Vorgaben zurück?
Dehmdahl: Ja.
Warken: Dauert noch an?
Dehmdahl: Ja.
Warken: Zeithorizont?
Dehmdahl: Jeder Zeithorizont, den ich nenne, kann sich ins Gegenteil verkehren. Ich sag lieber nichts.
Warken: Wille für Wirkbetrieb ist schon noch da?
Dehmdahl: Ja.
Warken: Notz hat gefragt, was genau dieser Test ist. Ich hab das so verstanden, dass Standalone-System. Aber verwenden sie Ergebnisse schon?
Dehmdahl: Sollten sich Ergebnisse über eigentliche TKÜ-Anlage hinaus ergeben, verwenden wir die.
Warken: Dateianordnung: Haben gesagt, es gäbe schon eine für Perseus und XKS ist darin integriert. Später haben sie gesagt, man bräuchte gar keine.
Dehmdahl: Gab eine Dateianordnung für TKÜ-Anlage. Die wurde später erweitert um Passus. XKS speichert keine eigene Daten, daher ausreichend.
Warken: Auch im Wirkbetrieb?
Dehmdahl: Nach wie vor. Daten in TKÜ-Anlage gespeichert.
Warken: Nach ihrer Erfahrung: Bringt XKS im Regelbetrieb Mehrwert für BfV?
Dehmdahl: Sicher. Ist Funktionsweise geschuldet, aber mehr NÖ.
Warken: A.Sch. hat gesagt, liegt daran, dass mehr Protokolle verarbeitet werden können.
Dehmdahl: Unsere TKÜ-Anlage ist groß. Protokolle ändern sich schnell, dafür braucht man Dekoder. Bei XKS kann man die Dekoder selber schnell schreiben.
Warken: Würde dann um mehr Analyse und Dekodierung gehen und nicht um mehr Erfassung?
Dehmdahl: Ja, inhaltliche Analyse.
Warken: Notz hat Dokument vorgelegt, wo Anforderungen NSA beschrieben waren. War ihnen nicht bekannt, haben sie gesagt. Wenn man das so hört: Müsste der NSA ja jetzt zu langsam gehen. Gibts da Rückkopplung?
Dehmdahl: Nein.
Warken: Ihnen gegenüber oder allgemein?
Dehmdahl: Mir gegenüber zumindest nicht.
Warken: Snowden zahlreiche Dokumente zu XKS veröffentlicht. Eindruck: XKS wird von Five Eyes weltumspannend genutzt und ist von NSA zentral bedien- und durchsuchbar. Gibt Vermutungen, dass auch deutsche Dienste Zugriff haben könnten. Hat Snowden auch in Interview mit NDR behauptet. Jetzt habe ich das so verstanden, dass weder BND noch BfV Zugriff haben. Wie kommt Snowden darauf?
Dehmdahl: Kann nur sagen: Wir haben keinen Zugriff. Genausowenig NSA auf unser System. Ist abgeschirmt, telefoniert nicht nach außen.
Warken: Vorhin gesagt: Gebe nur Import. A.Sch. hat gesagt, es gab später noch ein Exportsystem.
Dehmdahl: Damit meinte er: Am Anfang für Berlin entschieden. TKÜ-Anlage war in Köln. Gab nur Export in Köln. Haben versucht, so schnell wie möglich Exportmöglichkeit in Berlin aus TKÜ-Anlage in Köln zu bekommen. Hat dann irgendwann geklappt. Damit war Turnschuhschnittstelle nicht mehr ganz so weit. Keine 600 Kilometer so.
Für Zukunft soll es auch Exportschnittstelle geben, die entsprechend gesichert ist. Damit man Vermerke nicht mehr ausdruckt und wieder einscannt.
Wendt: Wir vertrauen grundsätzlich auf die Arbeit ihrer Behörde. Ich schätze ihre Arbeit. Nicht dass sie denken, dass wir ihnen zu kritisch gegenüber stehen.
Bereich Schulung: Könnten sie darauf eingehen, wie Schulung erfolgt ist. Zitat Spiegel: „Einfach zu bedienen.“
Dehmdahl: Wie Schulung abgeordneter Mitarbeiter: KA. Schulung von ihm: Learning by Doing am System. Bei G‑10-Maßnahmen nicht immer intuitiv.
Wendt: Aber Kontakt zu BND.
Dehmdahl: Ja, Herr A.Sch. hatte Kontakt nach Bad Aibling und konnte sich rückkoppeln. Wir haben uns mit ihm rückgekoppelt.
Wendt: Direkter Kontakt zu NSA?
Dehmdahl: Nein.
Wendt: Einiges mitbekommen, dass auch Kooperation von BND und NSA. Wie weit Zusammenarbeit bekannt?
Dehmdahl: KA.
Wendt: Vorwurf lautet immer von einzelnen Ausschussmitgliedern und Presse: Dass durch Hintertür geliefert wird. Davon etwas bekannt?
Dehmdahl: Außer aus Presse nein.
Fragerunde 2: Linke (13:33)
Renner: Wann BMI über Einsatz informiert?
Dehmdahl: Glaube, bevor Test begann.
Renner: Glauben?
Dehmdahl: Ja.
Renner: An Information beteiligt?
Dehmdahl: Ja.
Renner: Wie informiert?
Dehmdahl: Glaube schriftlich.
Renner: Sie waren sicher beteiligt?
Dehmdahl: Ja. Soweit ich weiß war BMI auch bei uns.
Renner: Wann?
Dehmdahl: Sommer 2013.
Renner: Nach oder vor Snowden?
Dehmdahl: KA.
Renner: Im Zusammenhang mit Snowden?
Dehmdahl: Wie gesagt: KA. Einladung war wegen XKS.
Renner: Sie haben eingeladen oder die sich?
Dehmdahl: KA. Glaube, wir haben BMI eingeladen.
Renner: Wer ist dann gekommen? Welches Referat?
Dehmdahl: ÖS.
Renner: Welches? ÖS III 2?
[Dokument MAT A BMI 1 2 10m, Blatt 287ff] Vorlage für Sitzung PKGr für 25. Juli 2013.
Könnte vorlesen, wann wer im BMI Kenntnis hatte. Wann hätte ÖS III Kenntnis?
Dehmdahl: Sommer 2013.
Renner: Nutzung Programm XKS.
„Wann haben sie davon erfahren, dass BfV XKS erhalten hat?“
„Mit PKGr erstmals am 16. April 2013 gesprochen. Über Erhalt am 22. Juli 2013. Über Einsatz von XKS hat BMI ÖS III 2 aus Presseberichten erfahren.“
Dehmdahl: Da war das noch gar nicht im Einsatz. War Test.
Akmann: Am 16. April wurde BMI informiert, dann PKGr.
Renner: Aber ÖS III 2?
Akmann: Natürlich auch ÖS III 2.
Dehmdahl: Kann nichts über Interna im BMI sagen. Aber G‑10-Bereich auch anderes, nicht ÖS III 2.
Renner: „Leiten deutsche NDs Daten über XKS an NSA-Datenbanken weiter.“
Leitet BfV jenseits von XKS an NSA-Datenbanken weiter?
Dehmdahl: Ich nicht. Kann nur sagen, in was ich Einsicht habe.
Renner: Nach ihrem Wissensstand leitet(e) BfV keine Daten an NSA-Datenbanken weiter?
Dehmdahl: Genau.
Renner: Daten an BND, die der an NSA gibt?
Dehmdahl: Außer § 19 BVerfSchG nein.
Renner: Aus ihrem Bereich Daten an BND weitergeleitet?
Dehmdahl: Nein, machen nur Fachbereiche.
Renner: Alle Fachbereiche?
Dehmdahl: KA. Je nach Inhalt andere Fachbereiche. Rechts/Links, Terrorismus, Spionageabwehr.
Renner: [„Information Paper“ aus Deutschlandakte MAT A SEK‑4–1i 17. Januar 2013] „BND befürwortet sich abzeichnende Kooperation NSA mit deutschem Inlands-ND.“
Kennen sie den NSA-Analyst in Berlin?
Dehmdahl: Weiß nicht, ob das der ist.
Renner: Gibt es viele?
Dehmdahl: Hatten damals ein abgeschirmtes Büro, wo der mit dem BND war.
Renner: Kam der nur rein, wenn auch BND da war?
Dehmdahl: Ja.
Renner: War Kollege von NSA auch alleine in seinem Büro? Zugang zu anderen Büroräumen?
Dehmdahl: Weiß ich nicht. Weiß, dass MA wohl mit BND da war, mehr weiß ich nicht.
Fragerunde 2: Union (13:46)
Warken: Wenn da stehen würde, dass BfV XKS nur im Rahmen der deutschen Gesetze verwendet würde. Ist ihnen ein Verstoß bekannt?
Dehmdahl: Nein, natürlich nicht. Darüber muss ich ja wachen.
Sensburg: Sicherheitskonzept: Braucht Testbetrieb das nicht?
Dehmdahl: Gab Ausnahmegenehmigung.
Sensburg: Von wem?
Dehmdahl: Amtsleitung.
Sensburg: Muss das wem vorgelegt werden?
Dehmdahl: Ja, Sicherheitskonzept Teil der Prüfung nach VSA zusammen mit technischer Prüfung. Amtsleitung muss darüber befinden, ob VSA eingehalten.
Sensburg: Wann war Genehmigung?
Dehmdahl: Vor Test.
Sensburg: 2013?
Dehmdahl: Jaja.
Sensburg: Oder 2012?
Dehmdahl: Auf jeden Fall vor Test. Glaube, noch bevor ich da war.
Sensburg: Ich hab die Ausnahmegenehmigung nicht in den Akten gesehen.
Akmann: Ist drin.
Sensburg: Dann finden wir die. Ist die befristet?
Dehmdahl: Nein. Solange Sicherheitskonzept nicht da ist. Solange Testbetrieb. Üblich, dass Entscheidungsvorlagen. Darin Sachverhalt aufgegliedert. Vorschlag, wie vorgegangen wird. Wortlaut KA. Aber Probebetrieb und währenddessen Sicherheitskonzept machen.
Sensburg: Drängt sich Eindruck auf, dass man Testbetrieb macht, um kein Sicherheitskonzept zu brauchen.
Dehmdahl: Aber unsere Sicherheitsanforderungen sind hoch.
Sensburg: Ja deswegen. Wann stellen sie sich das denn vor?
Dehmdahl: Kann keinen Zeitraum nennen. So schnell wie möglich.
Sensburg: Aber Sicherheitskonzept war immer schon Thema?
Dehmdahl: Ja, von Anfang an. Auch mit Mitarbeiter BND.
Sensburg: Wenn Sicherheitskonzept käme, würde dann alles grundlegend anders gemacht als jetzt?
Dehmdahl: Standorte verbinden.
Sensburg: Hatte jetzt auf weniger getippt als mehr.
Dehmdahl: Naja, TKÜ-Anlage auf Standorte verteilt. Spiegelreferat sitzt auch in Köln.
Sensburg: Und die würden dann angebunden?
Dehmdahl: Das wäre das Ziel.
Fragerunde 2: Grüne (13:53)
Ströbele: Was ist denn der Unterschied vom Ergebnis zwischen Probe- und Wirkbetrieb?
Dehmdahl: Wir können nicht exportieren, sondern müssen ausdrucken. Wäre ja schön, wenn das digital wäre und Papier wegfallen würde.
Ströbele: Unterschied bei Aktualität?
Dehmdahl: Auch, weil momentan nur Standalone. Kann nur nacheinander bearbeitet werden.
Ströbele: Wie aktuell sind die Daten denn gerade?
Dehmdahl: KA. Nicht älter als sechs Monate.
Ströbele: Zwischen einem Tag und sechs Monaten?
Dehmdahl: Dazwischen, weil sechs Monate ist die Frist, nach der gelöscht werden muss.
Ströbele: Wie kamen Daten von Köln nach Berlin?
Dehmdahl: Über VS-Kurier.
Ströbele: Wie sah der aus?
Dehmdahl: MA von BND, der VS-Sachen durch die Gegend fährt. Waren Festplatten. Manchmal haben wir das auch mit Eigenpersonal hinbekommen. Mussten immer Zwei-Augen-Prinzip.
Ströbele: Vier Augen!
Dehmdahl: Ja, zwei Menschen.
Ströbele: Da hat einer in Köln eine Festplatte in Aktentasche gesteckt und ist nach Berlin gereist. Wie?
Dehmdahl: KA.
Ströbele: Interessiert nicht, ob Auto, Fahrrad, Eisenbahn. Sondern wie lange das gedauert hat?
Dehmdahl: Hat manchmal schon 2–3 Wochen gedauert.
Ströbele: Von Köln nach Berlin?
Dehmdahl: Das war zumindest Zeitraum von Export bis die Daten angekommen sind.
Ströbele: Das versteh ich überhaupt nicht. Wenn der im Hotel übernachtet, hat der dann die Festplatten unterm Kopfkissen?
Dehmdahl: Kann ich nicht sagen.
Ströbele: Hat der die erstmal in Köln liegenlassen?
Dehmdahl: KA. Ob der jeden Tag kommt oder jede Woche weiß ich nicht.
Ströbele: Sie müssen doch wissen: Kommen die jeden Tag, sind die aktuell? Sie haben die doch an die Auswertung weitergegeben?
Dehmdahl: Ich weiß es nicht, auch nicht, wo die dann geblieben sind. Ich weiß nicht, wie alt die Daten damals waren.
Ströbele: Sie haben gesagt, sie sind sehr daran interessiert, dass sie irgendwann von dem Testbetrieb runterkommen können. Läuft das heute noch?
Dehmdahl: Nicht Untersuchungsgegenstand.
Ströbele: Aber sie haben das vorhin gesagt. Darf man sowas testen, bevor man … Man kann damit ja viele Regeln damit umgehen.
Dehmdahl: Wir machen den Test nicht, um Regelungen zu umgehen. Liegt zum Großteil an sicherheitstechnischen Aspekten.
Ströbele: Kann es sein, dass man das so nennt, damit ein Dritter – Ministerium, Parlamentsgremium – davon ausgeht, da nimmt man keine Echtdaten oder da wird nur was ausprobiert?
Dehmdahl: Wir informieren regelmäßig BMI, PKGr und G‑10-Kommission. Haben Echtdaten nie verschwiegen.
Ströbele: Wie viele Meldungen wurden daraus ungefähr generiert? Tausende?
Dehmdahl: Eingestuft. Aber ihre Zahl war zu hoch.
Ströbele: Kommt ja immer auf den Zeitraum an.
Dehmdahl: Im Untersuchungszeitraum?
Ströbele: Ja, ungefähr ein Dreivierteljahr.
Dehmdahl: Genaueres NÖ.
Ströbele: Weiterleitung Daten an NSA. Wie war das? Per Kurier?
Dehmdahl: NSA hat die Daten vom Kurier auf keinen Fall gekriegt. Wir übermitteln in erster Linie Schriftstücke an andere Behörden. Weil man Auskünfte haben möchte oder Warnungen ausspricht.
Ströbele: Über die Auswertung?
Dehmdahl: Ja, über Auswertung. Wir geben Relevantes an Fachbereiche. Rest ist in deren Ermessen. G‑10 muss von G‑10-Stelle nochmal gegengezeichnet werden.
Ströbele: Wie geht das?
Dehmdahl: Ich kenne nur die Schriftstücke.
Ströbele: Wissen das auch nicht von woanders? Elektronisch, über bestimmtes Netz, über Papier?
Dehmdahl: KA.
Ströbele: Geht das über BND, wenn das an NSA geht oder direkt?
Dehmdahl: Weiß nicht, ob was an die NSA geht. Oder wie.
Fragerunde 2: SPD (14:06)
Flisek: War die AG was einmaliges oder gab es das auch für andere Tools?
Dehmdahl: Prism und Tempora kenne ich nicht.
Flisek: Andere Tools, die eventuell von Five Eyes-NDs stammen?
Dehmdahl: Keine Kenntnis.
Flisek: Keinerlei?
Dehmdahl: Nein.
Flisek: Also XKS das einzige?
Dehmdahl: Ja.
Flisek: Wie bewerten sie Nützlichkeit von auf Analyse beschränktem Einsatz?
Dehmdahl: Kann NÖ was zu Funktionsweise sagen und was Mehrwert sein könnte. Aber daran, dass wir weitertesten, sehen sie, dass wir Interesse haben.
Flisek: Hat sich seit Beginn von Snowden was an ihrer Arbeit geändert? Plötzlich war Software Teil medialer Berichterstattung.
Dehmdahl: War nochmal Verstärkung der Sensibilisierung. G‑10-Bereich hat keinen direkten Kontakt zu ANDs. Geht immer über Fachbereiche. Da kann ich nur aus allgemeiner Wahrnehmung sagen, dass Zusammenarbeit mit ANDs sich verschlechtert hat. Ist immer ungünstig, wenn Arbeitsweise von NDs nach außen dringt. NDs leben davon, dass Teile ihrer Arbeitsweisen nicht bekannt sind.
Flisek: Was hat sich geändert, Zusammenarbeit mit wem?
Dehmdahl: Kann dazu nichts sagen, ich und meine Auswerter arbeiten nicht mit ANDs. Meine Arbeit hat sich nicht verändert.
Flisek: Unmittelbarer Kontakt zu Präsident?
Dehmdahl: Nein.
Flisek: Wem berichtet?
Dehmdahl: Direktem Vorgesetzten. Gruppen-/Abteilungsleiter.
Flisek: Weisungen von Präsidenten empfangen?
Dehmdahl: Wenn, dann weitervermittelt worden.
Fragerunde 3: Linke
Renner: Was hat der angesprochene NSA-Analyst gemacht?
Dehmdahl: KA, kannte den nicht.
Renner: Kann man ohne Daten analysieren?
Dehmdahl: KA, weiß auch nicht, ob der zum Analysieren da war.
Renner: Wie hat man den denn genannt?
Dehmdahl: KA, NSA-Mitarbeiter?
Akmann: Verbindungsbeamter.
Renner: Veränderung durch Snowdenenthüllungen?
Dehmdahl: KA, kann ich nicht sagen.
Renner: NSA ist ein Inlandsgeheimdienst?
Dehmdahl: Nein.
Renner: Aber das BfV?
Dehmdahl: Ja.
Renner: Auslandsgeheimdienst hat Verbindungsbeamten bei Inlandsgeheimdienst.
[MAT A SEK 4–1a] „Deutschland: Bereitstellung XKS an BfV verbessert Möglichkeit, NSA bei Terrorabwehr zu unterstützen.“
Inwieweit hat XKS bei BfV Möglichkeiten der NSA verbessert?
Dehmdahl: Dass wir hier auf deutschem Boden besser die Sicherheit garantieren können und Terror verhindern können. Auch in Interesse der NSA.
Renner: „BND wird technische Unterstützung stellen für nicht-technischen Partner. [nicht lesbar]“
BND wurde einbezogen, weil er über technische Expertise verfügte. War BfV der Partner?
Dehmdahl: KA.
Renner: Bei Datenverarbeitung auch relevant, wieweit Betroffene Auskunftsrechte und Löschungsansprüche haben. Wurden Betroffene mal informiert, dass ihre Daten verarbeitet wurden?
Dehmdahl: Gibt in G‑10-Gesetz Pflicht, Betroffenen und Nebenbetroffene zu informieren. Passiert immer. Endet manchmal in einer Klage. Teilen aber nur mit, dass sie überwacht wurden. Dass sie mit XKS überwacht wurden, das geht ja nicht.
Renner: Haben über Vielzahl Kontaktpersonen gesprochen. Ist sichergestellt, dass Kontaktpersonen und Nebenbetroffene informiert wurden?
Dehmdahl: Wir geben nur Information an Hauptbetroffene und Nebenbetroffene. Nicht an alle Kontaktpersonen.
Renner: Welche Relation Hauptbetroffene und Nebenbetroffene?
Dehmdahl: Je nachdem. Können sie sich ja vorstellen, wie sie telefonieren.
Renner: Im Internet.
Dehmdahl: Kann ich nicht einschätzen. Wir nehmen ja nur die Daten zu Kenntnis, die Verdacht und Hauptbetroffenen betreffen.
Renner: Bei Test nur ein Teil G‑10-Material genommen. Wie viele? Zehn Prozent, 15?
Dehmdahl: Wenige. Einzelne.
Renner: Speicherkapazität Standalone-Rechner?
Dehmdahl: NÖ.
Renner: Wie viele MA hatte AG?
Dehmdahl: NÖ.
Renner: Nein, das geht.
Dehmdahl: Ich war Leiterin, dann BND-MA. Am Anfang noch ein anderer, der ist schnell gewechselt. Dann kam noch jemand aus einem anderen Bereich zur Unterstützung. Mit diesen Kräften wurde Proof of Concept durchgeführt.
Renner: Export/Import: Sie sagen, Ausleitung war technisch unmöglich gemacht. Kommunikationsdaten aus G‑10-Maßnahmen wurden über Festplatte über USB an das Gerät gehangen. Der war technisch so konfiguriert, dass nur eine Richtung möglich war?
Dehmdahl: Ja, heißt One Gateway oder so.
Fragerunde 3: Union
Sensburg: Wenn Terrorist in Ausland fährt: Dann informieren sie BND?
Dehmdahl: Ja, wenn wir das nicht verhindern können, dass er ausreist.
Sensburg: Wenn Terrorist von Syrien nach Deutschland reist: Sie wären froh, das zu erfahren?
Dehmdahl: Ja, natürlich. Aber haben auch Mittel, das selbst festzustellen.
Sensburg: Dann wäre ja auch die NSA interessiert, zu erfahren, wenn ein Terrorist nach Afghanistan fährt?
Dehmdahl: Ja, eher, wenn einer in die USA fährt.
Sensburg: Aber gibt ja US-Einrichtungen in Afghanistan.
Dehmdahl: Die USA haben überall Einrichtungen.
Sensburg: Also finden sie das nicht sinnvoll?
Dehmdahl: Mit Sicherheit sinnvoll, aber weiß nicht, ob das passiert. Kommt auch drauf an, welchen ND man informiert.
Sensburg: Wenn das passiert, werden sie in sowas einbezogen? Welcher dritte ND als Kunde ihres Produkts in Frage kommt?
Dehmdahl: Wir reden nicht nur mit dem BND.
Sensburg: MAD?
Dehmdahl: Nein, ANDs. Umgekehrt kriegen wir auch Informationen von ANDs.
Sensburg: Soll das so sein? Ist das sinnvoll?
Dehmdahl: Ich halte das für sinnvoll, wenn wir dadurch Informationen zur Verhinderung von Terroranschlägen bekommen.
Zusammenarbeit zwischen ANDs verschiedener Länder sinnvoll. Terrorismus macht nicht mehr an Landesgrenzen Halt. Unser Amt…
Sensburg: Ich unterbreche mal den Werbeblock. Das muss aber auch rechtmäßig passieren. Und da klemmts ein bisschen am Sicherheitskonzept. Kann das sein?
Dehmdahl: Das hängt damit zusammen, dass XKS noch im Test ist.
Sensburg: Habe das Gefühl, dass man da etwas lax ist, was Daten und Datenbanken angeht.
Dehmdahl: Nein. Gab Ausnahmegenehmigung für Test. Für Sicherheitskonzept braucht man sowieso Erfahrungen.
Sensburg: Ja, man wollte ja auch erst das vom BND übernehmen. Hat das dann nicht gemacht.
Und wenn sie dann das Sicherheitskonzept hätten, dann könnten sie das auch mit Köln vernetzt machen. Könnte man ja jetzt auch beschränkten Betrieb nennen.
Dehmdahl: Naja, hmmm.
Sensburg: Wie dann?
Dehmdahl: Ja, könnte man vernetzt nennen. Aber dann auch mit anderen Sicherheitskonzepten. Wie Protokollierung. Irgendwelche Redundanzen. Sicherstellen, dass Daten nicht verfälscht werden.
Sensburg: Wenn ich Frage von Ströbele richtig verstehe: Was unterscheidet Test- von Echtbetrieb? Warum kann man mit Ausnahmegenehmigung Test mit echten Daten ohne Sicherheitskonzept machen?
Dehmdahl: Daten sind rechtmäßig erhoben worden. System ist extrem abgesichert gegen Einflussnahme anderer. Auch gegen Innentäter. Ansonsten dürfen sie mich nicht nach Erwägungen fragen, warum Amtsleitung zugestimmt hat. War Vorlage von IT-Sicherheit, nicht von mir.
Sensburg: Hört sich für mich so an, als würde man im scharfen Betrieb das gleiche machen, nur nicht Standalone.
Dehmdahl: Nein, noch andere technische Unterschiede.
Sensburg: Mal einen nennen.
Dehmdahl: Ganz andere IT-Landschaft.
Sensburg: Wie?
Dehmdahl: [zuckt mit Schultern] Ganz viele Sicherheitsbadges, Gateways.
Sensburg: Warum nicht jetzt schon. Der betroffene Grundrechtsträger hätte die ja vielleicht schon gerne.
Dehmdahl: Das ist heute schon gegeben. Da nur bestimmte Leute Zugriff haben und nur bestimmte Dinge machen dürfen. Manche dürfen nur auswerten, dann gibts einen Administrator. Einer macht nur Import. Ist jetzt schon sicher. Grundrechtseingriff ist der gleiche. Genauso sensibel wie ohne XKS.
Sensburg: Also gerechtfertigt durch G‑10-Anordnungen und etc. Und Sicherheit ist deshalb, weil im Kleinbetrieb gewährleistet, aber für Großbetrieb wäre Sicherheitskonzept nötig.
Dehmdahl: Kann nur wiederholen: Geht hier um Analyseart…
Sensburg: Habe die Hoffnung, dass wir gar nicht weit auseinander sind und ich sie verstehe.
Fragerunde 3: Grüne (14:36)
Notz: Kann es sein, dass sie dem System nicht vertrauen?
Dehmdahl: Ja, wir wissen nicht, was es macht.
Notz: Finden sie das nicht hammerkurios? Na, das ist jetzt ne Wertung.
Dehmdahl: Wir verhindern das ja.
Notz: Würde sie die Information als Bürgerin verunsichern?
Dehmdahl: So gesagt ja.
Notz: Der Makler, der BND, setzt XKS schon länger ein. Sie als BfV trauen dem Braten bis heute nicht. Gabs da mal Gespräche?
Dehmdahl: Ich darf die Arbeit des BND nicht bewerten.
Notz: Dass sie das noch nicht eínsetzen, ist eine kluge Entscheidung. Punkt für das BfV.
Nach Snowden im BfV SAW TAD gegeben. Sondergruppe. Haben die sich mal XKS angeguckt?
Dehmdahl: Ich selber war nicht Teil der Sonderauswertung. Ich habe mit denen nicht geredet. Auf jeden Fall Informationen zur Verfügung gestellt. SAW war SPOC für Snowden-Dokumente. Aber ob die tatsächlich bei uns vor Ort waren, weiß ich nicht. Ich glaube, die SAW war in erster Linie in Köln.
Notz: Kann sein. Aber da die sich mit XKS befasst haben, kann es ja sein, dass die mal in Berlin waren.
Dehmdahl: Muss ich passen. War ja auch mal im Urlaub. KA.
Notz: Aber als verantwortliche Leiterin… Glauben sie, da würde ihnen nicht berichtet werden, weil sie so entspannt aus dem Urlaub kommen?
Dehmdahl: So würde ich das nicht sagen. Wir haben Dokumente zur Verfügung gestellt. Wir wollten die Kenntnisse über die Software restriktiv haben.
Notz: Was heißt das?
Dehmdahl: Gibt gesonderten G‑10-Bereich, wo nicht jeder reinkommt…
Notz: Nochmal einfach: Hat SAW die Software geprüft?
Dehmdahl: Nein.
Notz: Den Einsatz geprüft?
Dehmdahl: KA.
Notz: Aber sie sind verantwortlich.
Dehmdahl: Ich habe denen Dokumente geschickt, mehr weiß ich nicht.
Notz: Also keine Rückmeldung bekommen. Was wollte man denn haben?
Dehmdahl: Alles zu XKS und was wir in der AG XKS gemacht haben.
Notz: Und das haben sie geschickt? Akten?
Dehmdahl: Elektronisch. So wie sies auf dem Tisch haben, nur ungeschwärzt.
Notz: Haben wir die?
Akmann: Unterlagen der SAW liegen vor.
Notz: Aber keine Ergebnisse. Vielleicht waren sie so katastrophal, dass man sich nicht mehr erinnert.
Ergebnisse, Rückkopplungen, wann ist das überhaupt passiert?
Dehmdahl: SAW hat in erster Linie dann gefragt, wenn Anfragen aus Bundestag oder BMI oder Sachstandsberichte oder so gemacht werden mussten. Die wollten Infos, um selber Dinge schreiben zu könnnen.
Notz: Mal nachgefragt, was aus den Dingen geworden ist?
Dehmdahl: Bei Anfragen sind die in einer Antwort gelandet. Gibt aber keine Notwendigkeit, mir das zu geben.
Notz: Außer Erkenntnisgewinn.
Dehmdahl: Welcher Erkenntnisgewinn? Mir ist nicht bekannt, dass SAW XKS geprüft hat.
Notz: Sondern?
Dehmdahl: Wie weit Spionage-Aspekte da mit rein gespielt haben.
Notz: Deshalb kaufe ich ihnen nicht ab, dass sie nicht am Ergebnis interessiert waren.
Dehmdahl: Mir ist nicht bekannt, dass es eine Prüfung gab.
Notz: Eine Bewertung?
Dehmdahl: Auch das nicht.
Notz: Ich finde das gut, dass sie kritisch sind und XKS nicht einsetzen. Da haben sie anderen NDs was voraus. Ist nur die Frage, was das über andere aussagt, dass sie so penibel sind und andere fröhlich die Sachen einsetzen. Ich wäre dankbar, dass das, was günstig für ihr Haus ist, dass sie skeptisch sind, dass sie das auch darstellen.
Fragerunde 4: Linke (14:48)
Hahn: Was hat BND gesagt, als sie gesagt haben, dass sie sein Sicherheitskonzept nicht übernehmen?
Dehmdahl: Habe ich nicht persönlich gemacht. Also KA. Habe nur Rückmeldung von unserer IT-Sicherheit bekommen, dass das ihnen nicht genehm ist.
Hahn: Da muss doch gesagt werden, worans klemmt?
Dehmdahl: Weiß nicht, warum nicht das vom BND genommen. Die wollten ein eigenes erstellen.
Hahn: Wiederholt von Kleinbetrieb gesprochen. Wie sieht denn der Großbetrieb aus? Was kommt da rein in das Gerät? Mehr? Sie haben großes Kohlekraftwerk XKS und schmeißen eine kleine Kohle rein. Was soll im Großbetrieb passieren?
Dehmdahl: Kleine Aspekte kann ich erklären, aber NÖ.
Hahn: Kommen da noch andere Daten rein?
Dehmdahl: Nein, nur G‑10.
Hahn: Nachdem, was wir auch aus anderen Gremien wissen, ist das System vollkommen unterfordert.
Dehmdahl: Kann ich keine Auskunft geben.
Hahn: Zum Beispiel, dass da noch Daten von anderen reingetan werden?
Dehmdahl: Nein. Dafür gibts auch die Trennung.
Hahn: Richtig, aber was BND und BfV sagen und machen… Ich gebe weiter.
Renner: A.Sch. hat von Fingerprints geredet, die erstellt werden können. Was ist das?
Dehmdahl: NÖ.
Renner: Beziehen die sich auf Personen oder Geräte?
Dehmdahl: NÖ.
Renner: Kann ich diese Fingerprints in andere Datenverarbeitungssysteme einpflegen?
Dehmdahl: Technisch nicht bekannt, beschäftige ich mich nicht mit. Fingerprints sind die Dinge, die wir erschaffen, um Daten zu analysieren.
Renner: Werden auch bei XKS eingesetzt?
Dehmdahl: Ja. Mehr NÖ.
Renner: Wenn ich Soziale Netzwerke analysiere: Ist das nach BfV ein G‑10-Eingriff?
Dehmdahl: Bin ich nicht mit befasst.
Renner: Aber sie sind Juristin und das ist ja eine spannende Frage.
Dehmdahl: So lange sie da kommunizieren, ist das klar G‑10-geschützt. Kommunikation ist alles von Mensch zu Mensch.
Renner: Seitenaufrufe nicht geschützt.
Akmann: Nicht Untersuchungsgegenstand.
Notz: Stimmt so nicht. Geht darum, ob massenhaft Daten erfasst werden.
Akmann: Doch!
Renner: Aber wenn bei Einzelfällen Kommunikationsverhalten Dritter miterfasst wird, können auch Massendaten anfallen.
Sensburg: Teletext.
Renner: A.Sch. hat auch gesagt: „Das wurde später durch Exportrechner abgelöst, der nicht für große Datenmengen gedacht war.“
Was war Ursprungssystem?
Dehmdahl: Unser TKÜ-System hat Exportfunktion. Dafür war das ursprünglich gedacht. Für Weitergabe an Polizei etc., um einzelne Kommunikationsereignisse rauszuziehen und zum Beispiel Ermittlungsbehörden zu übersenden.
Für XKS nimmt man Rohdaten und nicht Einzelereignisse. Dafür war das nicht gedacht. Zum Zeitpunkt der Konzipierung war das Internet noch neu. So 2005 oder so.
Renner: Über welche Mengen reden wir da?
Dehmdahl: Hängt davon ab, wie sie kommunizieren. Smartphone überträgt ja auch Daten, wenn man nicht telefonieren.
Renner: [Dokument MAT A BND 1–9, Seite 245ff] Geht um Vorbereitung Gespräch Präsident BND und BfV.
„Prüft Beendigung Abordnung Sch. nach einem Jahr statt zwei Jahren.“
Was waren die Differenzen?
Dehmdahl: Sie haben bestimmte Inhalte. Ist sinnvoll, dass Sachbearbeiter der Fachabteilung mal dabei ist. Problem war große Auslastung im BfV, daher musste BND-Mitarbeiter und der fürs Proof of Concept alles selber machen.
Renner: Das ist „A.S. ist nicht ausgelastet“ – Und warum muss man den dann abziehen?
Dehmdahl: Das muss der BND sagen.
Fragerunde 4: Grüne
Ströbele: Raum für NSA-Mann war im BfV Berlin?
Dehmdahl: Ja.
Ströbele: War das weit von ihrer Stelle weg? Oder der Stelle mit den Festplatten?
Dehmdahl: Er hatte nie Zugang zu G‑10-Bereich, XKS, Festplatten, …
Ströbele: Aber räumlich?
Dehmdahl: War nicht das selbe Gebäude..
Ströbele: Und da saß der NSA-Mann mit dem BND-MA?
Dehmdahl: Ja.
Ströbele: War BND-MA der gleiche wie der, der abgeordnet war?
Dehmdahl: Nein, wir haben ja auch immer Verbindungsbeamte.
Ströbele: Was haben die da gemacht, in dem abgeschotteten Raum?
[Lachen]
So abwegig ist die Frage nicht. Wir testen da so eine Software. Und im Nachbargebäude sitzt die NSA. Wurde mit dem da nicht kommuniziert über die Probleme?
Dehmdahl: Was der genau gemacht hat, weiß ich nicht. Ich vermute, die hatten keine IT zur Verfügung.
Ströbele: Keine IT?
Dehmdahl: Aus Sicherheitsgründen. Unsere IT ist darauf bedacht, dass an unsere IT nur unsere Leute kommen.
Ströbele: Waren die da nur auf Stippvisite?
Dehmdahl: KA, wie das lief oder wie häufig.
Ströbele: Und der BND-MA war immer mit dem NSA-MA präsent?
Dehmdahl: NSA-MA hatte zu keinem Zeitpunkt Zugang zu Technik.
Ströbele: Haben sie den mal getroffen?
Dehmdahl: Ja, ein Mal.
Ströbele: Dachte, sie hätten vorher von NSA-MA in Bad Aibling erzählt.
Dehmdahl: Ja.
Ströbele: Also haben sie zwei getroffen?
Dehmdahl: Ja. Entschuldigung.
Ströbele: War das der selbe?
Dehmdahl: Nein. Habe mit Verbindungsbeamtem nur über ToR geredet und um Rückmeldung gebeten.
Ströbele: Wie?
Dehmdahl: Verbindungsbeamte sind sowas wie Briefkästen.
Ströbele: Haben sie mal mit ihm über Sicherheitsprobleme geredet?
Dehmdahl: Nein.
Ströbele: Vielleicht haben die USA da noch Tips?
Dehmdahl: Ging ja darum, dass wir nicht wussten, was der Quellcode macht. Da fragt man nicht den Erschaffer.
Ströbele: War da BND-MA dabei?
Dehmdahl: Ja, natürlich. Das war sehr restriktiv.
Ströbele: Die Festplatten, die da immer 14 Tage oder drei Wochen unterwegs waren. Was war da drauf? Nur G‑10? Oder auch andere Daten? Metadaten?
Dehmdahl: Metadaten gehören zu G‑10-Daten. Natürlich da auch mit drauf. HI2 sind Verbindungsdaten, HI3 Inhalt. Waren beide drauf.
Ströbele: Was sie weitergegeben haben – was war da Gegenstand? Wurden da auch alle Metadaten mitausgewertet?
Dehmdahl: Ja, natürlich automatisch mitausgewertet. Sonst bringt das Fachabteilung nichts. Wenn ich Mail abfange aber nicht weiß, von wem an wen. Daher auch Metadaten verschriftet.
Ströbele: An ihrer Auswertung hingen dann auch gesamte Daten, die sie gefunden haben?
Dehmdahl: An Fachbereiche nur einzelne Papiervermerke weitergereicht. Dann eingescannt und weitergeschickt. Nicht die zugehörigen Daten.
Fragerunde 4: Union (15:12)
Sensburg: Dass sie das nicht im Verbund betreiben wollen, hängt auch damit zusammen, dass sie den Quelltext nicht kennen?
Dehmdahl: Ja.
Sensburg: Haben sie mal mit BND gesprochen, wie die das bewerten?
Dehmdahl: Nein.
Sensburg: Aber nicht dessen Konzept übernommen?
Dehmdahl: Nein. Ist ja so, dass BND keine G‑10-Geheim-Daten damit bearbeitet. Dessen Daten sind ja niedriger eingestuft. In Puncto Geheim-Daten haben wir vielleicht auch mehr Expertise. SIGINT-Daten sind soweit ich weiß nicht geheim.
Sensburg: Wissen sie, was für ein Sicherheitskonzept der BND hatte?
Dehmdahl: Ich habe es bekommen, aber nicht gelesen, sondern weitergeleitet. Extrem techniklastig.
Sensburg: In Entscheidungsvorlage: „Gemäß Info Abteilung 6 hat BND für XKS bisher kein Sicherheitskonzept erstellt. Bietet aber an, Entwurf zu Verfügung zu stellen.“
Wie hat man da kommuniziert?
Dehmdahl: Stimmt, BND hat da was für uns gemacht. Wie BND das Sicherheitskonzept erstellt hat…
Sensburg: Wenn Risiken an der Stelle da gewesen sind, dass Daten rausgehen. Wie wollten sie später gewährleisten, dass das nicht passiert? Wie war die Hoffnung, diese Hürde zu überwinden? Man wollte das ja bestimmt überwinden?
Dehmdahl: Indem man das nicht ans Internet anbindet. Oder wenn BSI sagt, dass es Techniken gibt, die vermeiden, dass wenn was reinkommt auch was rausgeht ins Internet, dann hätte man das so handlen können. Wenns nicht geht, dann halt ohne Internet.
Sensburg: Nichtmal gefragt, ob der BND diese Hürden gemeistert hat?
Dehmdahl: BND hat keine G‑10-Geheim-Daten und deshalb anderes Sicherheitskonzept.
Sensburg: Aber ich hatte Hoffnung, dass die das trotzdem klug gemacht haben.
Dehmdahl: Weiß nur, dass die keine Geheimdaten haben. Weiß nicht, ob die eine Variante hatten, die uns auch weitergeholfen hätte.
Fragerunde 5: Linke
Renner: Wieviele PCs mit XKS?
Dehmdahl: Nur NÖ.
Renner: Glaube, das ist kein Kernbereich operativen Handelns. Gab es nur einen oder mehrere?
Dehmdahl: Mehrere MA, einen Platz muss es wohl gegeben haben.
Renner: Und für jeden einzelnen Platz galten die Vorschriften? Kein Export von Daten etc.
Dehmdahl: Vorschriften gelten sowohl für Server als auch die Clients.
Renner: Wollte ich nur nochmal wissen. Wir haben Informationen, an wie vielen Plätzen da gearbeitet wird.
Wollte das BfV die Software selbst?
Dehmdahl: Wie der Vorlauf war, KA.
Renner: Wenn man dann feststellt, man hat Bedenken und kann die wahrscheinlich nie im Echtbetrieb laufen lassen… Warum entwickelt man nicht selbst eine Software?
Dehmdahl: Ist eine komplexe Sache, für die man viele MA braucht.
Renner: Aber kann man doch nach außen geben?
Dehmdahl: Da das Arbeitsfähigkeit des BfV betrifft, würden wir wahrscheinlich sehr restriktiv vorgehen, jemanden zu beauftragen.
Renner: Warum macht man das nicht selbst? Warum hält man daran fest? Muss man das machen?
Dehmdahl: Soweit ich weiß sind da viele Entwickler mit beschäftigt, das könnten wir nicht aufbringen. Wir nutzen das so, dass es für uns noch einen Mehrwehrt bringt. Solche IT-Programme brauchen Zeit, Geld und Manpower.
Renner: Neben XKS noch andere Software, die sie vom BND bekommen haben, zu deren Herkunft sie nichts wissen?
Dehmdahl: Ich kenne keine.
Fragerunde 5: Grüne (15:25)
Notz: Das was eben dargestellt wurde, dass BND ein Sicherheitskonzept hat, ist falsch. Im November 2012 hatte der BND kein Sicherheitskonzept.
Sensburg: Für das BfV.
Notz: Nein.
Akmann: Ich rege an, das NÖ zu machen.
Notz: Mir geht es darum, klarzustellen, dass der BND das einsetzt und kein Sicherheitskonzept hat.
Was kann denn XKS?
Dehmdahl: Würde ich ihnen gerne erläutern.
Notz: Aber?
Dehmdahl: NÖ.
Notz: Wenn ich sage, dass sie mit XKS Daten lesen können, die sie sonst nicht lesen können?
Dehmdahl: Es ist ein Analysetool.
Notz: Das wissen wir. Sie haben gesagt, dass BND XKS nicht bei G‑10 einsetzt. Wissen sie das?
Dehmdahl: Weiß ich nicht. Aber G‑10 ist ja nicht Aufgabe des BND.
Notz: Das würde man sich wünschen. Haben Schaubilder, die das Gegenteil zeigen.
Sie sagen, G‑10-geschützte Kommunikation findet nur von Mensch zu Mensch statt. Aber Mensch-Maschine? Googlen, Passwörter eingeben, das WLAN, in dem ich bin?
Dehmdahl: Im Sinn unserer Erfassung: Ja.
Notz: Können sie das lesen?
Dehmdahl: Kann ich dazu NÖ Auskunft geben?
Notz: Ungern. Frage, warum sie XKS einsetzen, kann man nur so klären.
Dehmdahl: Muss ja mehr können, als wir sonst könnten.
Notz: Können sie am DSL-Anschluss sehen, ob jemand bei Facebook eingeloggt ist?
Dehmdahl: NÖ.
Notz: Jemand, gegen den eine G‑10-Maßnahme läuft, telefoniert mit jemandem in Afghanistan. Ist der dann Nebenbetroffener?
Dehmdahl: Nein. Nur wenn ein Hauptbetroffener jemandes TK-Mittel nutzt. Wenn zum Beispiel Mann Handy seiner Ehefrau benutzt. Geht darum, wer ist zugelassen, wer hat den Anschluss beantragt? Wir brauchen auch immer ein Beweismittel…
Notz: …dass der 17-jährige Djihadist über das WLAN seiner Eltern surft?
Dehmdahl: Ja.
Notz: Jetzt haben wir jemanden, der ist kein Grundrechtsträger.
Dehmdahl: Wer ist denn kein Grundrechtsträger?
Notz: Ja. Genau. Österreicher zum Beispiel. Oder Afghanen.
Warum wollen sie unbedingt, dass sie das einsetzen?
Dehmdahl: Wer?
Notz: Ja beide.
Dehmdahl: Für BND: KA. Bei NSA haben die ja auch Mehrwert, wenn wir ihre Botschaften und Ramstein schützen können. Die sind ja daran interessiert, dass wir das hier gut hinkriegen.
Notz: Und doch trauen sie dem Braten nicht ganz?
Dehmdahl: Wir gehen auf Nummer sicher.
Notz: Seit Jahren.
Ein G‑10-Maßnahmen-Betroffener telefoniert mit Menschen im Ausland. Österreicher. Sind dessen Daten G‑10-geschützt?
Dehmdahl: Ja, natürlich.
Notz: Alles? Alle Metadaten?
Dehmdahl: Ja.
Notz: Sehe ich rechtlich genauso. Aber wird anders gehandhabt bei Partnerdiensten, die bei ihnen in Zimmern ohne IT sitzen müssen.
[Ende der öffentlichen Vernehmung von Dehmdahl (15:35)]
Zeuge 2: Stefan Sohm, BMVg, Referatsleiter R I 3 (15:57)
Kein Rechtsbeistand.
Stefan Sohm, 52, Ministerialrat im BMVg, BMVg.
Fragerunde 1: Vorsitzender
Sensburg: Ausbildung?
Sohm: 2. Staatsexamen Jura 1989, Wissenschaftlicher Mitarbeiter in Konstanz, Staats- und Verwaltungsrecht. 1991 zu BW. Rechtsdozent für Völkerrecht. Seit 1995 in verschiedenen Verwendungen BMVg.
Sensburg: Letzte Verwendung seit wann?
Sohm: Januar 2013, Referatsleiter Völkerrecht.
Sensburg: Aufgaben?
Sohm: Gesamtes Völkerrecht. Rechtsgrundlagen Auslandseinsätze BW. Grundlagenarbeit, Dienstvorschriften, Zusammenarbeit mit anderen Ressorts. Entscheidungen vorbereiten. Einsätze.
Sensburg: Mitarbeiter?
Sohm: Fünf Referenten, ein Stabsfeldwebel.
Sensburg: Wenn Völkerrecht: Kennen sie Weltraumtheorie?
Sohm: Nicht unmittelbar.
Sensburg: Mittelbar?
Sohm: Direkt nicht.
Sensburg: Aber Airbase Ramstein?
Sohm: Ja.
Sensburg: Gabs da was zu prüfen seit 2013?
Sohm: Ab 2013 begann Thema Drohneneinsätze und Nutzung in Deutschland gelegener Einsatzorte. Zum Teil auch rechtliche Fragen. BMVg hat mitgewirkt.
Zweiter Punkt gerichtliche Verfahren mit Bezug auf Ramstein.
Sensburg: OVG Köln.
Sohm: Zum Beispiel.
Sensburg: Was waren das für Fragen?
Sohm: Abgeordneteninteressen: Wie war Airbase in US-Einsätze einbezogen? Auch rechtliche Fragen.
Sensburg: Hintergrund: Airbase als Relaisstation genutzt. Drohnen werden aus USA gesteuert, aber wegen Erdkrümmung braucht man Relaisstation. Mittelbar von deutschem Boden Drohnen gesteuert, die Menschen töten. Wie juristisch?
Sohm: Waren Hypothesen. Abschließende Erkenntnis habe ich nicht. Können nur sagen, „selbst wenn es so wäre…“ wissen wir nicht, inwieweit da eine Relaisstation ist.
Sensburg: Würde ich schon gerne wissen, auf deutschem Boden.
Sohm: Ich kann es nicht bestätigen, aber auch nicht ausschließen.
Sensburg: Nur hypothetisch beschäftigt?
Sohm: Ja.
Sensburg: Ergebnis?
Sohm: Nicht zwangsläufig völkerrechtswidrig.
Sensburg: Differenzierter: Damals Vorlage für Ministerium gemacht?
Sohm: Gibt ja Parlamentarische Anfragen dazu. An solchen Anfragen mitgewirkt. Mitgezeichnet.
Sensburg: Zu welchem Ergebnis kamen sie, wenn es eine Relaisstation wäre?
Sohm: Das allein wäre nie völkerrechtswidrig.
Sensburg: Sondern?
Sohm: Gibt Konstellationen, in denen man sich das vorstellen kann.
Sensburg: Aber kann auch nicht sein?
Sohm: Gibt bei fast jeden Waffensystem eine Möglichkeit, das völkerrechtswidrig einzusetzen.
Sensburg: Am 27. Mai 2015 bei Verhandlungen dabei?
Sohm: Ja, jemenitische Kläger hatten Ziel, Bundesregierung Dinge aufzuerlegen zu Ramstein. Haben jemenitische Staatsbürger in der Situation einen Anspruch gegen Bundesregierung? Darauf hat sich unsere Arbeit bezogen. Habe an Arbeit am Schriftsatz mitgewirkt. Dem hat auch das OVG entsprochen.
Sensburg: Wenn Drohne jemanden tötet, welches Recht ist anzuwenden?
Sohm: Kommt drauf an. Bin nicht als Gutachter hier, sondern als Zeuge.
???
Sensburg: Spielt auch nationales Recht eine Rolle?
Sohm: BRD hat Abkommen zu humanitärem Völkerrecht unterzeichnet, daher spielt das eine Rolle.
Sensburg: Kann sich ein Afghane auf Grundrechte berufen?
Sohm: Wenn Deutsche Staatsgewalt handelt, ist die grundrechtsgebunden. Hat Einschränkungen, sonst könnte sich bei BW-Einsatz jeder andere Soldat auf Grundrechte berufen.
Sensburg: Also Völkerrecht zum Teil auch Einschränkung von Grundrechten?
Sohm: Ja.
Sensburg: Gilt auch, wenn BND in Afghanistan zu Force Protection arbeitet?
Sohm: Mir nicht bekannt, dass BND das tut.
Sensburg: Und Erkenntnisse, die der BND in Afghanistan gewinnt?
Sohm: Liegt darin überhaupt Grundrechtseingriff?
Sensburg: Recht auf informationelle Selbstbestimmung?
Sohm: Frage, wie weit das auf ausländische Staatsangehörige zutrifft.
Fragerunde 1: Linke
Renner: Untersuchen Zusammenarbeit Deutschland und Five Eyes. Wie in ihrem Bereich? Abkommen, die Zusammenarbeit BMVg mit NSA regeln?
Sohm: Mir nicht bekannt, arbeite nicht in Bereich ND-Kooperation.
Renner: Bekannt, dass Datenweitergabe?
Sohm: Kommt auf Zusammenhang an. Bei internationalen Einsätzen mit USA natürlich spezifisch schon.
Renner: Wie ist Datenaustausch geregelt?
Sohm: Gibt da Abkommen, sind mir nicht geläufig. Grundsatz: Daten immer unter Bedigung weitergegeben, dass sie dem Einsatzzweck entsprechen.
Renner: Im Bereich Targeting?
Sohm: Was verstehen sie darunter? Targeting Kills? Militärfachlicher Begriff. Beschreibt Verfahren, bei dem Ziele identifiziert werden, um abzuleiten, wie militärisch auf sie eingewirkt wird. Hat nicht zwangsweise was mit Datenweitergabe zu tun. Juristische Elemente enthalten. Festlegen, ob bei Zielauswahl ??? eingehalten werden.
Renner: Welche Quellendatenbanken werden da genutzt? Automatisiert? Einzelfall?
Sohm: Je nachdem. Gibt Datenbanken, die für multinationale Einsätze genutzt werden und nationale. Kann alles sein. Nicht unmittelbar mit Datenweitergabe betraut.
Renner: Mal damit beschäftigt, dass es Zeitpunkt gab, ab dem Daten nur verfälscht weitergegben worden?
Sohm: Nicht bekannt.
Renner: Von BND das mal gehört?
Sohm: Nein.
Renner: Wie vorbereitet?
Sohm: Unterlagen, die an BMVg gerichtet wurden. Und interne Vorbereitung über formale Abläufe. Aussagegenehmigung bekommen.
Renner: Was ihr Eindruck, wozu sie hier Auskunft geben sollen?
Sohm: Auch drüber nachgedacht. Eigentlich nur, wo mein Name in Akten erschien. Drohneneinsatz.
Renner: Bin militärpolitische Laiin. Abgrenzung zu MAD?
Sohm: MAD ist Verfassungsschutz der BW. Hat Auftrag, sicherheitsgefährdende Bestrebungen gegen BW abzuwehren. Dann noch klar definierte Befugnisse bei Auslandseinsätzen.
Renner: Wo Schnittstelle zu NSA?
Sohm: KA.
Renner: Auch nicht zu DIA?
Sohm: Dazu kenne ich auch Strukturen der NSA zu wenig.
Renner: Auch nie in Laufbahn Kontakt zu Five Eyes-NDs?
Sohm: Nein.
Renner: Zu BND?
Sohm: Bedingt. 1997 bis 2001 als Referent für militärische Sicherheit und NDs eingesetzt, auch MAD-Fragen.
Fragerunde 1: SPD (16:24)
Flisek: Reden auch über AFRICOM. Hatten am 18. Januar Zeuge aus AA. Hat erklärt, wie das zustande kam. Können sie was sagen, wie das im BMVg gesehen wurde?
Sohm: War nie damit betraut. Habe ich zum Teil aus anderen Dokumenten gelesen. Keine eigenen Erkenntnisse.
Flisek: Können über alle Erkenntnisse berichten. Was ist ihr Eindruck?
Sohm: Wie das im BMVg eingeschätzt wurde, weiß ich gar nicht. Nur Parlamentarische Frage, warum AFRICOM in Stuttgart. Gab Antwort von AA, das habe ich gelesen.
Flisek: War im Haus eher positive Einschätzung?
Sohm: Gehe ich von aus.
Flisek: Anhaltspunkte, dass Zustimmung heute etwas kritischer gesehen?
Sohm: Nein.
Flisek: Anhaltspunkte, was da gemacht wird?
Sohm: Nein.
Flisek: Nie da?
Sohm: Nein.
Flisek: Rolle in ihrer Arbeit gespielt?
Sohm: Nein.
Flisek: Darüber hinaus auch keine Ahnung?
Sohm: Nein.
Flisek: Wenn USA in Ramstein Einrichtung betreiben… Ne, nehmen wir Stuttgart. Wie läuft das ab? Voraussetzungen? Freie Hand?
Sohm: Stationierungsrecht. Bin ich nicht für zuständig. Gibt Aufenthaltsvertrag für USA. Rechte und Pflichten. NATO-Truppenstatut. In dem Rahmen eigene Dienststellen und Strukturen errichten.
Flisek: Wenn ich in Einrichtung dann als US-Administration entscheide, die sollen neue Aufgaben übernehmen. Zum Beispiel Funktion im Bereich Steuerung von Drohnen?
Sohm: Kann ich nicht sagen. Gibt sicher Absprachen, wenn sowas eingerichtet wird. Wie weit die ins Detail gegen, KA. Was rechtlich klar ist: Sämtliche Stationierungen sind an deutsches Recht gebunden. Kann man abstrakt sagen.
Flisek: Also Privatleute und militärische Ausübung?
Sohm: Ja. Ist in NATO-Truppenstatut so formuliert.
Flisek: Was hätte Aufenthaltsstaat für Möglichkeiten, wenn man denkt, dass manches nicht kooperativ eingehalten wird? Untersuchungen? Reingehen?
Sohm: Weniger rechtlich. Mehr politisch, diplomatisch.
Flisek: Mal vorgekommen?
Sohm: Mir nicht bekannt.
Flisek: Zum Beispiel Parlamentarische Anfrage kann Grund sein, dass man das zum Anlass nimmt. Aber ihrer Kenntnis nach liegt das eher auf diplomatischer Ebene als bei Untersuchungsrechten oder ähnlichem?
Sohm: Ja.
Flisek: Mal unterstellt, man wird hinter die Fichte geführt… Dann ist man als Gaststaat relativ ausgeliefert. Substantiell Prüfungsrechte hat man nicht?
Sohm: Hypothetische Frage.
Flisek: Halten sie die Frage für hypothetisch? Wir wollen abklopfen. Sie sind nicht der erste, der sagt, dass er keine Erkenntnisse hat. Wir wollen wissen, was hinter der Aussage steht: Wir haben keine Erkjenntnisse. Sagt man „Gib mal zwei Sätze!“ und die kriegt man dann auch oder ist da eine Untersuchung hinter?
Sohm: Kann ich so nicht beantworten.
Flisek: Wer könnte das beantworten?
Sohm: Gab Kontakte von AA.
Flisek: Zu Ramstein schon Stellung genommen. Anhaltspunkte, dass Ramstein Relaisstation?
Sohm: Konkrete Anhaltspunkte nicht. VG Köln hat das unterstellt. Habe keine persönlichen Erkenntnisse.
Flisek: In Köln die ganze Zeit dabei?
Sohm: Nur ein Tag. Ja. Haben Prozessführungsreferat. Die beraten dann Fachreferate zurück. Sogesehen war es kleine Ausnahme, dass ich bei Verhandlung war.
Flisek: Als Klage zugestellt wurde: War das eher Ausnahme?
Sohm: Ja.
Flisek: Wie hat man USA eingebunden?
Sohm: Nicht unmittelbar. Schriftsatz wird nicht von Minister allein erstellt, sondern in Abstimmung mit anderen Ressorts. AA hat auf USA hingewiesen. Ob im konkreten Fall Kontakt mit USA, KA. Aber in Völkerrecht-Gesprächen wurde von USA auf Verfahren hingewiesen.
Flisek: Sie selbst keine Informationen?
Sohm: Nein.
Flisek: Aktueller Stand?
Sohm: Berufung. OVG Münster.
Flisek: Hat jetzt in Sache geschrieben in zweiter Instanz?
Sohm: Ja.
Flisek: Grob Argumentation BMVg?
Sohm: Geht um Anspruch jemenitischer Staatsbürger gegen BRD. Nicht um Drohnenvorfall. Oder Schadensersatz. Sondern auf Tätigwerden der BRD. Besteht dieser Anspruch? Unsere Argumentation: Unter der Konstellation nicht gegeben. Bei grundrechtlichen Schutzpflichten großer Handlungsspielraum. Außenpolitisch freies Handeln.
Flisek: Also Argumentation ihres Hauses. Auf einer Seite Schutzpflicht. Andere Baustelle Sorgfaltspflichten. Hinwirken, dass USA von völkerrechtswidrigen Tötungen absehen?
Sohm: Könnte auch völkerrechtskonform sein. Gab Bericht 2013, der sagt, dass Drohneneinsätze in Jemen grundrechtskonform sind.
Flisek: Kann juristisch nachvollziehen, dass man sagt, man bewegt sich als Beklagter in Minenfeld. „Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß!“ – Wäre das überzogen?
Sohm: Sicher. Frage ist, was juristisch ist.
Fragerunde 1: Grüne
Ströbele: Targeting Lists – Gibt in Afghanistan Listen von Einzelpersonen, zu denen auch andere Länder Informationen geben. Wo drübersteht „Capture or Killing“?
Sohm: Unklar, wie weit Untersuchungsgegenstand. Selbst wenn, dann in öffentlicher Sitzung nur sehr eingeschränkt.
Theis: Thema ISAFund Targeting nicht Untersuchungsauftrag. Selbst Verteidigungsausschuss hat dazu nichts gefragt. Frau Renner hat vorhin schon was gesagt, aber selber ist Themengebiet nicht drin.
Ströbele: Auffassung trifft nicht zu. Bryant hat minutiös geschildert, wie er seine Aufgaben als US-Soldat abgearbeitet hat. Wird man fragen dürfen, ob der BW das bekannt ist? Und juristischen Mitarbeitern?
Verstehe nicht… Geht darum, ob bei Drohneneinsätzen … ob welche stattfinden, dass da Menschen getötet werden und Deutschland beteiligt ist dadurch, dass es Ramstein unterhält. Warum das nicht zulässig ist, erschließt sich mir nicht.
Theis: NATO Targeting nie Thema gewesen. Auch nicht Teil des Untersuchungsauftrages. Sehr genau geregelt, das gehört nicht dazu.
Sensburg: Vielleicht kann man Frage so formulieren, dass sie passt.
Ströbele: Ist doch nicht strittig, ist auch keine geheime Geschichte. Weiß, dass es solche Listen gibt und die abgearbeitet werden und ich frage den Zeugen, ob er das weiß.
Sohm: Aussagegenehmigung bezieht sich darauf nicht. Wenn tiefer, dann sowieso nur NÖ.
Ströbele: In Ziffer 14 steht das drin: „Haben US-amerikanische Stellen auf deutschem Staatsgebiet oder von diesem ausgehend Telekommunikationsüberwachungen, Festnahmen oder gezielte Tötungen durch Kampfdrohneneinsätze durchgeführt oder veranlasst?“
Sohm: KA.
Ströbele: In Frage an Bundesregierung wird auch Stellung genommen. Wurde von AA beantwortet. Frage: „Der Bundesregierung liegen keine eigenen gesicherten Erkenntnisse zu Einsätzen von US-Streitkräften vor.“
Behauptungen werden aufgestellt, in den Medien. Ist das nicht Anlass, sich das mal anzugucken? Ramstein ist nicht so weit weg.
Sohm: Mag sein, dass das gemacht wird. Ich bin da nicht für zuständig.
Ströbele: Und sie haben sich auch nicht kundig gemacht?
Sohm: In meiner Aufgabe nicht.
Ströbele: Oberkommandierender der NATO und Europa gegenüber habe bestätigt, dass von Ramstein Drohneneinsätze weder gefolgen noch befehligt werden.
Sohm: Kenne Äußerung. War aber nicht zugegen.
Ströbele: Selbe Formel benutzt US-Präsident auch. „Weder geflogen noch befehligt.“ Ist gar nicht die Behauptung. Von den USA erteilte Befehle werden weitergeleitet und dirigiert. Und Abschuss erfolgt über Ramstein. Dem mal nachgegangen?
Sohm: Kann das weder verifizieren noch falsifizieren.
Ströbele: Haben vorhin gesagt, Bewertung könnte mal so, mal so sein. Wenn Drohneneinsatz jetzt in Somalia ist: Wie wird das von ihnen bewertet?
Sohm: Jurist kann nur konkreten Einsatz bewerten. Wie das zu bewerten wäre, würde von der Lage in Somalia abhängen. Bewaffneter Konflikt oder nicht? Geht in Richtung Gutachter/Sachverständiger.
Ströbele: Sind USA in bewaffnetem Konflikt mit Somalia?
Sohm: Nicht bekannt. Weder bejahen noch verneinen. Gibt nicht nur internationale bewaffnete Konflikte, sondern auch nicht-internationale. Ist aber auch mehr gutachterlich.
Ströbele: Nein. Ist Frage nach Fakten. Kann die Frage auch für Jemen stellen. Ist ein Drohneneinsatz zur Tötung einer Person (US-Bürger) im Jemen durch Völkerrecht gedeckt, weil bewaffneter Konflikt?
Sohm: So ein Fall ist mir nicht bekannt.
Fragerunde 1: Union (16:55)
Ostermann: Welche Schritte hat BMVg unternommen, um Aufklärung über Ramstein zu bekommen?
Sohm: Wenig. Kenne nur Ergebnisse. Gab Gespräche, aber mehr mit AA. Wurden entsprechende Antworten abstrakt gegeben.
Ostermann: Federführend AA?
Sohm: Soweit ich weiß. Völkerrecht-Referat war nicht dabei.
Ostermann: Email-Vorlage aus Referat FüSK I 1 am 26. März 2013 [MAT A BMVG 3 2e ?]
„Nichtvorliegen von Erkenntnissen von Bundesregierung über Operationen auf deutschem Boden erscheint hinterfragbar. Vor allem bei NATO-Einrichtungen, wo Deutschland beteiligt. FüSK I 1 empfiehlt AA, zu prüfen, ob Terminverlängerung sinnvoll erscheint.“
Bekannt?
Sohm: Ja. Mail von anderem Referat hat die Mail von meinem Referat zitiert. Ging um Anfrage. Lief bei uns durch zu Mitzeichnung.
Ostermann: Worauf gründeten sich Bedenken?
Sohm: Im März 2013 erstes Mal dass ich mit dem Problem Drohnen mit Beteiligung Deutschlands zu tun hatte. Da habe ich beschlossen, den Kommentar abzugeben. Nur allgemeine Anregung. Wusste nicht, dass es schon intensiviere und vertrauensvollere Dialoge gab. War mir damals nicht bekannt.
Ostermann: In Mail empfohlen, NATO-Luftwaffe einzubeziehen. Passiert?
Sohm: KA. Keine Rückmeldung bekommen.
???
Weiß nicht, ob Kommentar jemals weitergeleitet.
Ostermann: US-Streitkräfte haben immer wieder versichert, dass Drohneneinsätze von Deutschland nicht gesteuert und befehligt werden. Anhaltspunkte, dass Aussagen unzutreffend?
Sohm: Überhaupt nicht.
Ostermann: Zu Herrn Bryant, der gesagt hat: Ohne Deutschland US-Drohnenkrieg nicht möglich. In Widerspruch zu Aussagen der Bundesregierung? Gründe, zu zweifeln?
Sohm: Keine weiteren Kenntnisse als bereits öffentlich mitgeteilt. Kann Aussagen von Bryant nicht bewerten.
Ostermann: Parlamentarische Anfragen. Von Dagdelen zu Pflichten USA und Deutschland zu Ramstein:
22. April 2014:
Die Air Base Ramstein und die sich darauf befindliche Satelliten-Relaisstation wird von den USA ohne die Mitwirkung oder Einbeziehung der Bundesregierung betrieben und genutzt. Selbst wenn sie dabei eine entscheidende Rolle beim Datentransfer zu Drohnen der USA oder zu deren Steuerung einnehmen sollte, folgt daraus keineswegs zwingend ein Rechtsbruch oder eine Straftat, die von deutschem Boden ausgeht.
Nochmal Verpflichtung der USA bei Nutzung von Ramstein nach NATO-Truppenstatut. Haben erwähnt, es gäbe juristische Möglichkeiten.
Sohm: Bin nicht zuständig für NATO-Truppenstatut. NATO-Truppenstatut beinhaltet Verpflichtung, im Recht des Staates zu handeln. Damit das nicht missbraucht wird.
Ostermann: Klage jemenitischer Angehöriger: Auf welche Erkenntnisquellen bei Erstellung der Schriftsätze aus BMVg gestützt?
Sohm: Ging nur um Anspruch gegen BRD. Den konnten wir auf Grundlage dessen bearbeiten, was wir hatten. Selbst wenn Ramstein Relaisstation gewesen wäre, würde das nicht den Anspruch jemenitischer Staatsbürger gegen BRD begründen.
Ostermann: Also auch keine Anfragen bei Verbindungsoffizieren gestellt?
Sohm: Nein.
Ostermann: Völkerrechtlcihe Beurteilung von Drohneneinsätzen. Bryant hat gesagt, Ramstein sei unverzichtbar. Haben sich schon dazu geäußert. Gab es, was Einbindung Ramstein angeht, jemals eine Prüfung von Vereinbarkeit mit Völkerrecht, wenn Relaisstation wäre?
Sohm: Selbst wenn unterstellt, dann nicht automatisch Völkerrechtsverstoß. Solche Bewertungen gab es.
Ostermann: Auch konkret geprüft worden?
Sohm: Nein, muss man natürlich jeden Drohneneinsatz im Einzelnen prüfen. Das gab es nicht.
Ostermann: Frage zu Verpflichtungen von Bundesregierung und deutscher Justiz: Gäbe es Verpflichtung aus Völkerrecht, den Pressevorwürfen nachzugehen?
Sohm: Bin kein Vertreter des GBA oder BMJV. Aber wenn schwere Vorwürfe im Raum stehen, muss GBA ermitteln. Gab ja auch schonmal Ermittlungen und soweit ich weiß auch ein Beobachtungsverfahren.
Ostermann: Hätte auch Bundesregierung völkerrechtliche Pflichten?
Sohm: Wenn es konkrete Anhaltspunkte gibt, dann völkerrechtliche Verantwortlichkeit.
Ostermann: Frage zu Verbindungskommandos zu EUCOM und AFRICOM: Dazu Erkenntnisse?
Sohm: Überhaupt nicht.
Fragerunde 2: Linke
Hahn: Wenn jemand jemanden töten will und umbringt, dann ist das Mord?
Sohm: Kommt drauf an.
Hahn: Wenn er jemanden findet, der ihm hilft, die Adresse zu besorgen etc. – Dann ist das Beihilfe?
Sohm: Kann sein, wenn die Haupttat eine Straftat ist.
Hahn: Versuchen ja hier rauszufinden, ob hier Beihilfe zu Tötungen oder Mord geleistet wurde.
Wann sehen sie überhaupt mal einen Grund, irgendwas zu prüfen? Gehen sie davon aus, dass alle Drohneneinsätze zulässig sind?
Sohm: Wir prüfen doch nicht jeden beliebigen Drohnenangriff.
Hahn: Sie haben doch keinen geprüft.
Sohm: Aber dafür muss doch einer vorliegen.
Hahn: Es gab Tausende! Sie haben nicht mal geprüft, ob das eine Relaisstation ist. Und wenn da jetzt abgedrückt wurde. Interessiert sie das auch nicht?
Sohm: Wir haben die klare Zusage, dass die USA Angriffe, die sie selber durchführen, selbst als rechtsmäßig bewerten.
Hahn: Wenn sie das nie angeguckt haben: Woher wollen sie wissen, was da läuft? Da gibts Tote und noch mehr Tote und sie interessierts gar nicht?
Sohm: Was soll ich antworten?
Hahn: Warum sie das von sich aus so sehen?
Sohm: Wir haben klare Zuständigkeiten und Dinge, die mir obliegen und anderen obliegen.
Hahn: Da gibt es also mehr als freundliche Nachfragen?
Sohm: Kann ich nichts zu sagen.
Hahn: Wurden vorhin zu rechtlichem Status gefragt. Ramstein, Stuttgart, .… Ist das exterritoriales Gebiet? Da darf kein Staatsanwalt rein, kein BKA.
Sohm: Ich kann da nichts zu sagen, aber völkerrechtlich ist das deutsches Staatsgebiet.
Renner: Gibt es Regelungen zu Datenaustausch mit Verteidigungsministerium der USA?
Sohm: Mir nicht bekannt. Völkerrecht kennt Datenaustausch nicht.
Renner: Informationsaustausch? Gibt es das?
Sohm: Gehe davon aus, dass es Gespräche gibt.
Renner: Memoranden? Absprachen über bestimmte Art der Zusammenarbeit in Bezug auf Daten- und Informationsaustausch?
Sohm: Kann ich konkret nicht sagen, natürlich gibt es generell Absprachen.
Renner: Wenn Datenaustausch nicht durch Memorandum geregelt, wodurch trotzdem legitimiert?
Sohm: Kann ich so nicht sagen. KA, welche Daten.
Renner: Zu Personen…
Sohm: KA. Arbeite nicht in dem Bereich.
Renner: Schon gefragt worden, ob zur Vorbereitung auf Verhandlung vor VG Köln Austausch mit US-Dienststellen?
Sohm: Gab es nicht.
Renner: Unabhängig von diesem Fall Austausch mit USA zu rechtlichen, diplomatischen Fragen, an denen sie beteiligt waren?
Sohm: Nein, war an keinem beteiligt.
Fragerunde 2: Grüne (17:20)
Ströbele: Empfehle Dokufilm „National Bird“. Da sehen sie einen Drohneneinsatz, wo eine Familie ausgelöscht wird. Anschließend einen US-General, der sich entschuldigt und sagt, jeder Opferangehörige bekommt 5.000 Dollar. Scheint ja doch nicht immer alles so in Ordnung.
Jetzt die Frage: Haben immer gesagt: Hatte ich nie was mit zu tun.
Aber in der Beantwortung meiner Frage waren sie eingebunden. Warum nicht in dem Falle das gemacht und geprüft? Zum Beispiel bei US-Stellen gefragt: Stimmt das? Warum genau diese Linie nicht umgesetzt?
Sohm: Ihre Frage, die zu meinem Vermerk geführt hat, gehörte ja auch nicht zu konkretem Einsatz. Sondern zu Ramstein. Habe Text damals formuliert. War zum ersten Mal mit Thema befasst. Was damit gemacht wurde, weiß ich nicht. Nicht bekannt, dass es danach Gespräche gab.
Ströbele: Auch nicht erkundigt?
Sohm: Federführung war AA. Wäre auch nie da gewesen. Liegt außerhalb meiner fachlichen Zuständigkeit. Nur Anregung.
Ströbele: Leider ist der nie gefolgt worden.
Haben gesagt, Auskunft bekommen, dass USA sich immer an Recht und Gesetz halten. Niemals Zweifel bekommen? Hayden und Alexander haben vor US Congress gesagt, es gebe keine Massenüberwachung. Hat sich dann als falsch herausgestellt. Also generell nie gezweifelt?
Sohm: Sehe keinen Zusammenhang.
Ströbele: Generelle Verlässlichkeit der Aussagen.
Sohm: Hatte keinen Anlass zu Zweifeln.
Notz: Mai 2013 Anfrage von Panorama zu Ramstein und AFRICOM. Erinnerung?
Sohm: Kann sein, dass beteiligt.
Notz: [MAT A BMVG 3–5c_6, Blatt 17] „Bitte um Rücksprache am Montag. War klar, dass dies früher oder später kommt.“
[Sitzungsunterbrechung wegen namentlicher Abstimmung (12:27)
Geht weiter (17:58)]
Notz: Mai 2013, Anfrage ARD/SZ/Panorama zu AFRICOM. Ihr Kommentar auf Blatt 17:
„Klar, dass dies früher oder später kommt.“
Interpretation?
Sohm: Erinnere mich. Gibts nich viel zu interpretieren. Waren in Mitzeichnung beteiligt. Hab das an zuständige Referentinnen gegeben. Kommentar war nur Hinweis, dass wir das intern schon diskutiert haben nach ersten Parlamentarischen Anfragen. War nichts anderes als, dass klar war, dass noch was kommt. Manchmal nicht einfach für Referenten, sowas zu bearbeiten.
Notz: Klar. So ein bisschen, als wüsste man, – geschmacklos, von Leiche im Keller zu sprechen – dass da noch was auftauchen kann. Warum hat man nicht rechtlich intensiver aufgearbeitet?
Sohm: Haben wir ja. Auf Basis von Einzelfällen, die uns zur Verfügung standen.
Notz: Also keine.
Sohm: Ging auch mehr um Allgemeinbewertung.
Notz: Mail vom 31. Mai 2013 zu Fragen 40 und 41, Abgeordneter Mützenich von SPD. Thema US-Kampfdrohneneinsatz in Somalia. Zulieferung zu AA:
„Außerhalb hiesiger Zuständigkeiten wird eine Befassung der Leitung angeregt … Sollte Linie der Bundesregierung festgelegt werden. Ist zweifelhaft, ob Berufung auf Nichtwissen politisch durchzuhalten ist.“
Warum hat man mit diesen Zweifeln nicht intensiver nachgesetzt?
Sohm: Zu Ablauf: Hatten schon in erster Runde vergleichbare Mail. April 2013 kam das Thema auf. Als dann erste Erkenntnisse da waren, kam Fragestellung bei uns auf. Waren keine juristischen Bewertungen. Wir wussten da noch nicht, dass es seitens AA bereits Kontakte zu US-Seite gab und entsprechende Versicherungen von US-Seite an Deutschland. Gab ja Kontakte auf höchster Ebene. Treffen der Außenminister, Fragenkataloge etc. Hat sich in gewisser Weise erledigt.
Notz: Aber von ihrer Seite ist nichts passiert?
Sohm: Nur eine Bewertung. Wäre auch nicht in meiner Zuständigkeit gelegen, da was zu tun.
Notz: [MAT A BMVG 3–1k, 6. Juni 2013, Blatt 15ff] Mail 19. Oktober 2009, Beantwortung Anfrage.
Aussprache mit Deputy. To the Commander of Civil AFRICOM: „Geschichtlich AFRICOM in Deutschland aufgestellt, weil nach Abzug US-Truppen viel Leerstand in Deutschland und in Europa viele Kolonialmächte.“
Sohm: Kenne ich mich nicht mit aus. War nicht mit Stationierungsfragen beschäftigt.
Fragerunde 2: SPD
Flisek: Docper kennen sie?
Sohm: Nein, was ist das?
Flisek: Dass US-Streitkräfte Dienstleister betrauen im Rahmen von Outsourcing.
Sohm: Sagt mir nichts.
Flisek: Jemals mit sowas befasst?
Sohm: Nein.
Flisek: Wenn Datenübermittlungen stattfinden an andere: Gibt es da eine Art Disclaimer?
Sohm: Kenne ich aus Einsätzen. Allgmeine Regelungen, dass Daten nur für multiational vereinbarten Einsatzzweck genutzt werden dürfen.
Flisek: Wie bewerten sie sowas? Ist das verbindlich? Indianerehrenwort?
Sohm: Dazwischen. Hatten noch nie das Problem, dass wir uns in Rechtsstreit auf sowas berufen mussten. Aber gewisse Verbindlichkeit kann schon angenommen werden.
Flisek: Mir stellt sich Frage, wieso man das macht: Entweder Vertrauen schon da aufgrund Kooperationsvereinbarung oder eben nicht. Wählt ja nochmal Weg, wo man Rechtsbelehrung an jede Datenübermittlung hängt.
Sohm: Geht nicht um Misstrauen, sondern um Hintergrund, dass Datenverwendungen überhaupt eingeschränkt nutzbar sind. Kann ja auch sein, dass Daten zur freien Verwendung sind. Dann muss das natürlich rein. Je nachdem wie weit Mandat, kann auch die Nutzungsbefugnis weit sein.
Flisek: Also was Konstruktives, nicht nur reine Abhilfe?
Sohm: Ja, grundsätzlich schon.
Flisek: Wenn gegen Zweckbindung verstoßen würde, was wäre dann?
Sohm: Ist hypothetisch. Ich kenne keinen Fall. Habe kein Schema, dass ich anbieten könnte. Kenne keine praktischen Beispiele. Bereich der Spekulation.
Flisek: Ist eine Fallgestaltung. Meine juristische Schulung bestand aus Fallgestaltungen.
Sohm: Habe kein Verfahren, wie wir damit umgehen würden. Da es so einen Fall noch nicht gab, kann ich auch nicht sagen, wie wir das gemacht haben oder hätten.
Flisek: Wäre aber hilfreich. Wenn das so hypothetisch ist, dann ist das Schall und Rauch und zwecklos. Das ist mein Eindruck. Man macht das ja nicht aus Jux und Dollerei. Muss ja irgendeine Konsequenz haben.
Sohm: Keine formalisiert festgelegten Verfahren für den Fall.
Fragerunde 3: Linke (18:16)
Renner: Neben Fall in Köln Drohneneinsätze geprüft?
Sohm: Auch in Köln nicht Drohneneinsatz geprüft, sondern Anspruch der Kläger gegen Bundesregierung. Gab auch danach noch einige Verfahren, wo über Ramstein juristisch debattiert wurde. Aber ging nie um einzelne Drohneneinsätze.
Renner: Welche Diskussionen um Drohneneinsätze gab es noch?
Sohm: Keine einzelnen.
Renner: Keinen einzigen? Auch nicht mit deutschem Toten?
Sohm: Gab da Ermittlungen des GBA.
Renner: Wie kommt man zu so einem Ergebnis, dass Drohneneinsätze völkerrechtskonform sind, wenn man sich keine konkreten Fälle anschaut?
Sohm: Um das allgemein zu bewerten, muss ich das nicht konkret angucken.
Renner: Aber vorhin das Gegenteil gesagt. Muss man nicht Fälle konkret angucken, um zu einer völkerrechtlichen Bewertung zu kommen? Will man an extralegalen Hinrichtungen teilnehmen?
Sohm: Wenn es konkrete Fälle gibt, muss man sich die angucken. Gibt eine klare Zuständigkeitsverteilung. Wir sind primär dafür zuständig, BW-Einsätze völkerrechtlich zu beraten. Kann nicht irgendwelche Drohneneinsätze bewerten, die es von deutscher Seite aus auch nie gab.
Renner: Bin so ein bisschen sprachlos, aber ok.
Wenn es Baumaßnahmen der US-Streitkräfte auf deutschem Boden gibt für militärische Einrichtungen, dann wird das dem BMVg angezeigt?
Sohm: Ja, da gibts so Verfahren, da kenne ich mich nicht genau aus.
Renner: IUD 1?
Sohm: Ja, das kann sein.
Renner: Aber nicht dafür zuständig?
Sohm: Genau.
[Ende der öffentlichen Vernehmung von Stefan Sohm (18:21)]
Zeuge 3: Hans-Christian Luther, BMVg, stellvertretender Abteilungsleiter Strategie und Einsatz (18:29)
Kein Rechtsbeistand.
Hans-Christian Luther, 21. Januar 55 geboren, BMVg Berlin, Konteradmiral, Stauffenbergstraße, BMVg.
Fragerunde 1: Union
Ostermann: Werdegang?
Luther: 1. Oktober 1974 in BW eingetreten. Zunächst Mannschaftsdienstgrad, dann Offizierslaufbahn. In Crew Juli 76 eingetreten. Offizierlaufbahn ganz normal. Kommandant deutsches Boot, stellvertretender Kommandeur. 1988 erstes Mal im BMVg als Sachbearbeiter, dann Referent im Führungsstab III 1, damals in Bonn. 1996 bis 1998. Dann als Adjutant bei Generalinspekteur. Dann drei Jahre NATO IMS – Militärstab. Danach Flottillenkommandeur. Dann Stabsabteilungsleiter (Stal) in Führungsstab Marine. Danach UAL SE II in Stauffenbergstraße, von Bonn nach Berlin gewechselt. Zwischenverwendung in Rostock. Jetzt stellvertretender Abteilungsleiter Strategie und Einsatz.
Ostermann: Wann UAL SE II?
Luther: ?
Ostermann: Was waren Aufgaben?
Luther: Gebiet Militärpolitik. Beziehungen gesteuert oder AL beraten. Einsätze begleitet, auch für AL. In meinen Portfolio alle Einsätze und Militärpolitik.
Ostermann: Auch mit NATO und Großbritannien beschäftigt?
Luther: Auf militärpolitischer Ebene ja. Haben getrennt Militär- und Sicherheitspolitik. Das wäre Abteilung POL. Bei Sicherheitspolitik obliegt das anderem Korps.
Ostermann: Mit US-Militärstandorten zu tun? Ramstein? EUCOM/AFRICOM?
Luther: Waren dabei, das zu etablieren. Hatte aber nichts damit zu tun.
Ostermann: Hat die Abteilung gemacht?
Luther: Nein, nein. Zeitliche Begründung. Neuausrichtung hat de Maiziére angewiesen. Sah Neuorganisation BMVg vor. Abteilung SE und POL. Aus einer alten Abteilung hervorgegangen. Mussten wir erstmal auftrennen. Wir haben uns jetzt in Portfolio der Militärpolitik nach Kontakten umgesehen. War 2011, Abteilung ist durch Staatssekretär-Erlass ins Leben gerufen zum 1. April 2012. Erste Aufbauarbeiten gemacht, umgeschaut. Wer wäre als Partner angemessen? Wollten Kontakte analysieren, bewerten, etablieren.
Ostermann: Seit 1. Mai 2015 stellvertretender AL SE.
Luther: Bin verantwortlicher Abteilungsleiter in Abwesenheit meines Abteilungsleiters. AL heißt Warnecke. Ist am 1. September gekommen und hat Abteilung übernommen. Teilt sich mit mir die Abteilung.
Ostermann: Zu Abteilung gehört auch SE I.
Luther: Abteilung hat drei Unterabteilungen. SE I – militärisches Nachrichtenwesen, einsatzbezogen, militärisch relevant. SE II – haben wir schon drüber gesprochen. SE III – Logistik, Unterstützung, Rahmenbedingnungen eines Einsatzes.
Ostermann: Interessiert besonders SE I. Untergliederung?
Luther: Fünf Referate. Geordnet nach Aufgaben. Strategische Aufklärung. Aufklärung im Einsatz. Strategische Kommunikation. Gesamtes Attachéwesen, national und international. SE I 5 – Spezialoperationen.
Ostermann: Bryant hat gesagt, Relaisstation Ramstein ist für Drohneneinsätze unverzichtbar. Darüber Steuerungssignale aus USA an Drohnen weitergeleitet.
Bewertung Berichterstattung?
Luther: Keine eigenen Erkenntnisse.
Ostermann: Hat Abteilung Erkenntnisse?
Luther: Hat Parlamentarische Anfragen gegeben über die Antennen, ähm, Relaisstation. Auch Anfragen über Issue Ramstein. Die haben wir bearbeitet. Die sind ihnen zugänglich in line mit dem, was wir geäußert haben.
Ostermann: Wie sind sie zu den Erkenntnissen gelangt, um die Anfragen zu beantworten?
Luther: War von 6. Dezember 2011 bis 18. März 2014 UAL SE II. In dieser Zeit mir davon nichts bekannt.
Ostermann: Mal Ramstein besucht?
Luther: Nein.
Ostermann: Kenntnis dazu, welche Schritte im BMVg zu Aufklärung unternommen wurden?
Luther: Nein. Das einzige als halb-persönliche Bewertung: Gibt Statement von Obama aus Sommer 2013, der gesagt hat, dass es keine Launching Points oder Launching Sites von deutscher Seite gibt.
Ostermann: Keine Schritte von BMVg zu Aufklärung bekannt?
Luther: Mir nicht.
Ostermann: [MAt A BMVg] 26. März 2013, E‑Mail. Zitiert Stellungnahme aus R I 3.
„Nichtvorliegen von Erkenntnissen bei Bundesregierung über mögliche Operationen von US-Streitkräften von deutschem Boden aus erscheint hinterfragbar…“ (s.o.)
Bekannt?
Luther: Nein, sehen sie schon im Adressteil.
Ostermann: Nicht über Schreibtisch gelaufen oder sonst bekannt geworden?
Luther: Nein.
Ostermann: Die Auffassung, dass man das Nichtvorliegen von Erkenntnissen hinterfragen müsste?
Luther: Kann ich nichts zu sagen.
Ostermann: Auch nicht, ob noch andere befragt wurden?
Luther: Nein.
Ostermann: Schon erwähnt, dass Obama am 13. Juni versichert hat, dass Deutschland kein Ausgangspunkt für Drohnenangriffe sei. Frage mal provokant: Wäre es blauäugig, ohne Nachforschung auf diese Zusicherung zu vertrauen?
Luther: Das wäre eine Bewertung. Und nicht eine Frage als Zeuge. Als UAL SE II, der eine Unterabteilung aufgebaut hat, können sie sich vorstellen, dass wir erstmal Ressourcenprobleme zu lösen hatten. Habe dargestellt, dass wir an Punkt gekommen sind, wo wir uns gefragt haben, wer sind unsere Partner.
Wenn Bewertung: Außerhalb des…
Ostermann: Nein, möchte ich gar nicht. In nächster Frage geht es um Verbindungsoffiziere. Gibts ja auch in Ramstein etc. Wie ist deren Rolle?
Luther: Verbindungsoffizier EUCOM/AFRICOM ist 2008/2009 etabliert worden…
Ostermann: 2007.
Luther: Ah, 2007. Hat die Aufgabe, Ansprechpartner zu sein. US-Seite hat keine Organigramme verschickt und gesagt, wer die Ansprechpartner sind. Dazu ist der vor Ort. Er hat faktisch, zumindest der deutsche Verbindungsoffizier, hat keinen Zugang zu Operationszentralen in AFRICOM und EUCOM.
Ostermann: Artikel aus Spiegel, 13. Juni 2015. Klage von Angehörigen eines Somaliers. Verbindung zwischen Luftangriff und Standorten Ramstein und Stuttgart. Berechnung Ziele über AFRICOM. „Noch ein weiterer Aspekt könnte der BW Schwierigkeiten bereiten: Verbindungsoffiziere. Es bestehe die Möglichkeit, dass die Verbindungsoffiziere Kenntnis von Vorgängen hätten.“
Bericht bekannt?
Luther: Nein.
Ostermann: Wie würden sie das bewerten: Schließen sie aus, dass Einblick in diese Bereiche genommen wurde?
Luther: Kommen wir wieder zu Bewertungen. Würde gern nur über Fakten sprechen.
Ostermann: Bekannt, ob BMVg dem Vorwurf nachgegangen ist, dass Verbindungsoffiziere Einblick gehabt haben?
Luther: Mir nicht bekannt.
Ostermann: AFRICOM: Im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit mit AFRICOM in Berührung gekommen?
Luther: Mit Angehörigen von AFRICOM. Wo wir uns umgeschaut haben, Kontakte aufzubauen. Mein AL hat US-AFRICOM besucht, um sich vorzustellen. Kontakt ist drei oder vier Mal verschoben worden. 2012 hatten wir das vor. Ist 2012 aber nicht zustande gekommen. Erster Kontakt war soweit ich mich erinnere 2013, Februar etwa. Besuch AL bei AFRICOM. Danach Freigabe bekommen, auch auf unserer Ebene in Kontakt zu treten.
Mich hat besucht in Berlin, ich glaube im Juni 2013, Operationsleiter von AFRICOM. General Hooper. Haben besprochen, dass wir Kontakte intensivieren wollen und etablieren wollen. Haben uns vorgenommen, …
Ostermann: Erstmal leider meine Zeit abgelaufen.
Fragerunde 1: Linke (19:02)
Renner: Untersuchen Datenweitergabe an Five Eyes. Da könnte ja BMVg eine Rolle spielen. Wissen sie etwas davon zu berichten?
Luther: Zu Datenweitergabe an NDs ist mir nichts bekannt.
Renner: Jemals Kontakt mit Five Eyes-NDs?
Luther: [überlegt lange] Nein.
Renner: Das hat lange gedauert.
Luther: Weil sie nicht gesagt haben im Untersuchungszeitraum. Im Untersuchungszeitraum hatte ich keinen Kontakt.
Renner: Gibt es Datenaustausch zwischen BMVg und Verteidigungsministerium der USA?
Luther: Selbstverständlich. Zum Beispiel darüber, wie oft wir fliegen. Wir nutzen in Afghanistan US-Transportflugzeuge.
Renner: Personenbezogene Daten?
Luther: Wenn eine amerikanische C‑17 deutsche Soldaten mitnimmt, dann sind diese Soldaten namentlich bekannt. Ich gehe davon aus, dass diese Daten der US-Seite bekannt sind.
Renner: Gehe davon aus, dass sie sich über den Untersuchungsgegenstand informiert haben. Aber sie dürften wissen, dass Passagierdaten hier keine Relevanz haben.
Haben sie eine Idee, warum sie hier sind?
Luther: Frage wiederholen.
Renner: Haben sie eine Idee gewonnen, warum sie hier Zeuge sind?
Luther: Denke, sie fragen mich zu Kontaktaufbau, den ich als UAL SE II begonnen habe mit AFRICOM.
Renner: Deshalb frage ich zu Datenaustausch. Zu Daten für Zielerfassung und nicht Passagierdaten.
Luther: Nein.
Renner: Nicht weitergegeben worden?
Luther: Um das klar zu sagen: Wir schreiben 2011, haben Neuorganisation BMVg aus der Taufe gehoben. 2012 versucht, Kontakte zu etablieren. AL hat soweit ich mich erinnere 2013 ersten Kontakt hergestellt. Danach erst, nach 2013, ist uns gestattet worden, auf Arbeitsebene in Kontakt zu Counterparts zu treten. Wenn dann 2013 General Major Hooper mich besucht hat, dann erstmal gesprochen, wie die Terms of References sind. Wie oft sehen wir uns? Wie tauschen wir uns aus? Und sie fragen mich hier nach Zieldaten?
Renner: Bekommt das BMVg Daten vom BND?
Luther: Weiß ich nicht.
Renner: Was sind für sie denn geeignete Zieldaten? Geodaten? Mobilnummern?
Luther: Müsste ich spekulieren, KA.
Renner: Was macht den AFRICOM?
Luther: AFRICOM ist Combattant Command der US-Streitkräfte. USA haben die Welt nach Regionen aufgeteilt und Phi- und Lambda-Koordinaten, Zuständigkeiten. Ein Bereich ist der, für den AFRICOM zuständig ist.
Renner: Da gehört auch Somalia dazu?
Luther: Ja.
Renner: Und da setzen die USA Militärdrohnen ein?
Luther: Wenn sie das sagen.
Renner: Das hab ich mir nicht ausgedacht.
Sie sind doch im BMVg.
Luther: Ich sitze hier. Ich bin selbstverständlich dazu da, ihnen wahrheitsgemäß zu antworten. Aber ich will mich nicht in Spekulationen begeben, ob von Stuttgart nach Somalia Drohnen fliegen.
Renner: Da habe ich nicht danach gefragt. Sondern ob ihnen bekannt, dass US-Streitkräfte in Somalia bewaffnete Drohnen einsetzen?
Luther: Ist mir nicht bekannt.
Fragerunde 1: SPD (19:14)
Flisek: Versuche, Frage so zu formulieren: Haben sie irgendeine Kenntnis, dass von BND oder BW Daten an US- oder andere Dienste weitergeleitet worden sind, die zur Steuerung bewaffneter Drohnen geeignet wären?
Luther: Danke für die klare Frage. Nein, habe ich nicht.
Flisek: Kennen sie Joint Prioritized Effects List der ISAF-Streitkräfte?
Luther: Ja, ähm, nein. Sie meinen die JPEL-Liste.
Flisek: Was ist das für eine Liste?
Luther: Wie sie es dargestellt haben.
Theis: JPEL ist nicht Untersuchungsgegenstand. [unverständlich] Nach Exegese des Untersuchungsauftrags nicht einschlägig. Bitte den Admiral, keine weiteren Angaben zu machen.
Flisek: Stoppen sie mal die Zeit. Habe akustisch den Einwand nicht verstanden.
Theis: Haben nach JPEL-Liste gefragt. NATO-ISAF-Targeting-Liste. Nicht Untersuchungsgegenstand. I.14 geht davon aus, ob US-Stellen auf deutschem Boden gezielt durchgeführt oder veranlasst haben.
NATO-Targeting fällt nicht in den Untersuchungsgegenstand. Weder bei den Entwürfen von Koalition oder Opposition wurde darauf Bezug genommen. Im Rahmen Parlamentarischer Fragen hat BMVg ausführlich Stellung genommen. Im Verteidigungsausschuss sind dazu keine weiteren Fragen gestellt worden.
Flisek: Ok, habe das jetzt zumindest mal akustisch verstanden. Also sie sagen, aufgrund irgendeiner Exegese ist eine Liste nicht Untersuchungsgegenstand, wenn sie ein NATO-Label hat?
Theis: Wenn es um JPEL-Liste geht: Ja.
Flisek: Ich interessiere mich aber dafür, ob die deutsche Seite was zu der Liste beigetragen hat. Da kann das NATO-Label nicht entscheidend sein. Da mache ich spontan eine andere Exegese.
Luther: Vielleicht kann ich da aushelfen. Meine Dienststellung hat damit nichts zu tun. In der Zeit meiner Dienststellung als UAL SE II waren wir sehr bemüht, diese Unterabteilung effektiv für den Minister aufzubauen und wirken zu lassen. Hatten mit dieser Liste nichts zu tun.
Flisek: Also in Funktion damit nichts zu tun. Auch darüber hinaus keine Wahrnehmung oder Erkenntnisse?
Luther: Richtig.
Flisek: Ich frage mal wie interessierter Bürger, der zum Beispiel Spiegel gelesen hat. Hinweis auf enge Kooperation bei AFRICOM in Deutschland und darauf, dass Informationen aus deutschen Quellen für Drohneneinsätze genutzt wurden. Sie würden sagen, das ist Quatsch?
Luther: Ich bin nach dem 18. Mai 2014 bis 1. Juli 2015 AL Einsatz Deutscher Marine in Rostock gewesen.
Flisek: Beschreiben sie mal aktuellen Zuständigkeitsbereich?
Luther: Aktuell?
Flisek: Ja.
Luther: Strategie und Einsatz habe ich schon dargestellt. Ich bin Stellvertreter des AL und vertrete ihn in aller seiner Abwesenheit mit Zuständigkeiten, die ich Ostermann gegenüber dargestellt habe.
Flisek: Vorher…
Luther: War ich in Rostock.
Flisek: Von 2012 bis 2014.
Luther: Von 6. Dezember 2011 bis 18. Mai 2014 UAL SE II Militärpolitik.
Flisek: In aktueller Funktion haben sie einen erheblichen Überblick darüber, wie im Ministerium die Snowden-Enthüllungen aufgenommen worden sind. Ganz allgemein: War das relevant, hat das zu Konsequenzen geführt? Änderungen bei Datenübermittlungen? Hat man überhaupt irgendwie reagiert?
Luther: Generell: Natürlich hat man über die Snowdenveröffentlichungen gesprochen. Ist ja ein Ergebnis, dass sie vor mir sitzen. BMVg hat ihnen ja Akten zur Verfügung stellen müssen. Wir haben die Akten zusammenstellen müssen. Sie haben Recht, wir haben Recherchen, Nachforschungen usw. betrieben, um ihnen diese Akten zur Verfügung zu stellen.
Detailliertere Ebene: Dort finden sie in Akten Hinweis des damaligen AL, dass Kontakte verzögert worden sind, damit wir nicht in den Strudel der Snowdenveröffentlichungen mit reinkamen. Wir wollten ja gar nicht in diese Richtung. Wir hatten damit keine Zielsetzung. Sondern: Auf Arbeitsebene einen Kooperations- und Informationsaustausch. SE beschäftigt sich vor allem mit der Operationalisierung von Einsätzen. Wir haben zur Zeit 16 Einsätze, bald vielleicht 17. Ich meine, sie finden das auch in den Akten, dass dort ein retardierendes Momentum aufgetreten ist.
Flisek: Unterstellen wir mal, es hätte keinen NSAUA gegeben: Dann wäre das einzige an Reaktion auf Snowden das retardierende Element?
Luther: Das habe ich so nicht dargestellt. Ich habe dargestellt, dass wir auf unserer Ebene natürlich darüber gesprochen haben, dass wir auf unserer Zuständigkeitsebene dann die Kontaktaufnahme retardiert haben.
Flisek: Nochmal ganz allgemein in Bezug auf ihre Wahrnehmung – weil sie Dinge wahrnehmen und im Austausch erfahren: Was, über das retardierende Element hinaus, hat es im BMVg nach Snowden an Konsequenzen gegeben?
Luther: Über unsere Abteilung hinaus?
Flisek: Ihre Wahrnehmung in Bezug auf ganzes Ministerium. Auch Hörensagen. Was gab es für Konsequenzen im BMVg?
Luther: Über unsere Abteilung hinaus kann ich mich nicht mehr erinnern. Wir haben drüber gesprochen, aber darüber hinaus… Mag sein, dass wir aufgrund von Presse, Medien, Talkshows… Natürlich wird man da – das ist ja menschlich – wird man damit befasst.
Flisek: Ist im Kontext ISAF ASFC bekannt?
Luther: Nein. Ich war UAL SE II, sie fragen mich nach ND-lichen Verbindungen. Damit hat Unterabteilung SE II nichts zu tun.
Flisek: Wer hätte denn damit zu tun?
Luther: Ist im Ministerium anders verortet. Können sie im Organigramm nachsehen.
Flisek: Kennen sie Docper-Verfahren?
Luther: Nein.
Flisek: Aufgrund der Biographie hätten wir uns hier einiges mehr erwartet. Nicht persönlich. Nur aufgrund der Funktionszuschnitte oder Zeiträume.
Luther: Ich könnte da auch persönlich drauf antworten. Aber da das ja protokolliert wird. Nur eins. Ich bin mit ihnen voll einer Meinung.
Fragerunde 2: Union (19:37)
Ostermann: Bei Besuch Generalmajor Hooper Drohneneinsätze thematisiert worden?
Luther: Nein. Ging nur um Kontaktaufnahme. Wir haben erstmals geschafft, Kontakt aufzunehmen. Dann trifft man sich und sagt: „Klasse, dass du da bist. Wollen wir uns nicht öfter treffen?“
Es gibt ja viele Kooperationsfelder. Zum Beispiel Mali. Sodass man sagt, dass Amerikaner ganz andere Logistik haben. A400M. Das wären die ersten Themen gewesen. Wir sind zusammen essen gegangen im Hotel Maritim. Wir haben besprochen, wie wir uns treffen, wie wir uns organisieren. In diesen eineinhalb Stunden. Haben natürlich eine Erwartungshaltung gehabt, dass das eine engere Kooperation wird.
Ostermann: Kenne solche Kennenlernbesuche auch. Aber kann man trotzdem konkrete Themen ansprechen. Aber verstehe ihre Antwort.
Gab es danach intensivere Zusammenarbeit?
Luther: Habe ich nicht mehr erlebt. Haben weitere Treffen vereinbart. Müsste in den Akten sein. Das hat einfache Gründe gehabt. Im letzten Quartal 2013 waren Bundestagswahlen gewesen und sie haben im letzten Quartal Koalitionsverhandlungen und Regierungsbildung gehabt. In der Zeit hatten wir niemanden, dem wir das vorlegen hätten können. In der Zeit haben USA den Kontakt nicht weiter gesucht und abgewartet, bis es eine etablierte Bundesregierung gibt. 2014 hatten wir verschiedene Termine, die sind alle nicht zustande gekommen. Dann bin ich nach Rostock gegangen. Aber hatten Intention, die Kontakte zu intensivieren.
Ostermann: Haben recherchiert. Entscheidungsvorlage vom 27.12.2013. „Informationsaustausch zwischen BMVg und AFRICOM“ – Vertiefte Zusammenarbeit und Informationsaustausch thematisiert.
Antwort Bundesregierung aus September 2013. Wird betont, dass BW nicht mit AFRICOM zusammenarbeitet. Passt das zusammen?
Luther: Das können sie sich selbst beantworten.
Ostermann: Aber ich frage sie.
Notz: Das wäre echt das finale Stadium.
Luther: Vom Treffen mit Hooper 2012 bis Zusammenarbeit 2014 gab es keine etablierte Zusammenarbeit. Hatte die Intention, das zu etablieren. Wenn dann im Dezember nach etablierter Zusammenarbeit gefragt wird, kann ich das nicht mit ja beantworten.
Ostermann: Wie ist Stand Kooperation jetzt? Treffen etabliert?
Luther: Liegt vielleicht nicht im Untersuchungszeitraum. Bin aber gerne bereit, das zu beantworten. Ja, wir haben sehr gute Kontakte.
Ostermann: Wurde anlässlich weiterer Treffen das Thema Drohneneinsätze thematisiert?
Luther: Das ist nicht Zusammenarbeitsebene mit AFRICOM. Bezieht sich auf Umsetzen der BW-Einsätze. Wir wissen gemeinsam, dass die BW keine Kampfdrohnen hat. Deswegen gibt es auch keinen Grund, sich mit den USA darüber zu besprechen.
Ostermann: Auch nicht über eventuell deutsche Standorte?
Luther: Das sowieso nicht.
Ostermann: Haben ja gesagt, dass das gedauert hat. Gibt Kommentar von Kneipp: „Habe Vorgang solange ruhen lassen, da wir genau in Phase PRISM/UAV fallen. Möchte zuerst kurze Vorlage an Wolff. Nach Billigung setzen wir dann zu AFRICOM an.“
Luther: Ist mir bekannt. Er hat noch geschrieben: „Gute Arbeit, SE II!“
Ostermann: Das hab ich hier auch nicht drauf. Das hat das BMVg geschwärzt.
Luther: Der mediale Tsunami kam in dieser Zeit. Das zarte Pflänzchen sollte nicht im Wirrwarr der Missverständnisse untergehen.
Ostermann: Habe das so verstanden, dass sie das Ruhen der Gespräche vor allem auf Wahl geschoben haben?
Luther: Gab drei Gründe. Einer war Ferienzeit. USA kamen aus dem Urlaub zurück. Zweiter war Wahlsituation. Dritter waren „mediale Kampagnen“.
Sensburg: Hatte auch den gleichen Gedanken. Ich seh da nix. Ferienzeit. PRISM, UAV… Wie hat man das wahrgenommen, das zarte Pflänzchen und die mediale Darstellung?
Luther: Wollten tragfähige Kooperation etablieren. Überlappende Interessensgebiete. Sind gut beraten, uns mit US-Freunden auszutauschen und abzusprechen. Das ist der Grund, der uns getrieben hat. Das zweite ist: PRISM ist ja nicht von uns. Kann ja auch gar nichts, hat ja mit BW nichts zu tun. Ist medial reingekommen, von der Seite. Koinzidenz, dass diese Probleme, dass die Medien Snowden/PRISM/NSA … das ist ja zu der Zeit alles gewesen. Da hat General Kneipp eben unsere Intention auf der Einsatzebene… Dann warten wir lieber etwas, bis diese Zeit vorbei ist. Dazu kamen noch die Zeit und der Wechsel der Bundesregierung. Danach ist es ja so weitergegangen. Ist ja eine ganz einfache Erklärung und eine ganz offene. Ist völlig einfach durchleutbar.
Sensburg: So ein zartes Pflänzchen – warum wird das unterbrochen, obwohl das in der BW gar nicht stattfindet? Nur weil irgendeine Zeitung irgendwas schreibt?
Luther: Das teile ich mit ihnen. Sie können sich vielleicht vorstellen, dass es da noch eine Menge anderer Dinge gab. Hatten damals 14 Einsätze. Dann kam Mali dazu.
Sensburg: War das AFRICOM?
Luther: War EU-Einsatz.
Sensburg: Ich war da.
Luther: Ich auch.
Sensburg: Als Besucher nehm ich an.
Luther: Ja. Dann haben wir einfach gewartet. War ja nicht das einzige in unserem Pflichtenheft.
Sensburg: Wie oft haben sie das Thema PRISM in ihrer Tätigkeit gehört?
Luther: Nur aus der BILD-Zeitung. Es gab dann mehrere Medienanfragen. Gab einen BILD-Bericht über PRISM, den haben wir dann klargestellt.
Sensburg: War ein bisschen anders gerichtet.
Luther: Ich möchte keine Annahmen treffen. Meine Kenntnis über PRISM hat aus den Medien begonnen. PRISM ist ein Datenverteilungstool, das uns nicht zur Verfügung steht. Daher ist die Frage nicht in dem Zusammenhang.
Sensburg: Weder unmittelbar noch mittelbar?
Luther: Mittelbar? Unmittelbar? Ist nicht mein Fachgebiet, kann ich nicht beantworten. Kann nur sagen was ich weiß. a) PRISM ist ein US-Datenverteilungstool, b) deutsche Soldaten haben keinen Zugriff.
[Ende der öffentlichen Vernehmung des Zeugen (20:00)]
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: Bundesregierung: Kein Kommentar zu Zugriff auf Vorratsdaten durch Bayerischen Verfassungsschutz
Trennungsgebot räumlich schon längst passé: Verfassungssschutz und Polizei teilen sich ein Gebäude in München. <a href="http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de/deed.en">CC BY 3.0</a> via wikimedia/<a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Bayerisches_Landesamt_f%C3%BCr_Verfassungsschutz#/media/File:Polizeipraesidium_Oberbayern.JPG">Gamsbart</a> : Bundesregierung: Kein Kommentar zu Zugriff auf Vorratsdaten durch Bayerischen Verfassungsschutz Im Dezember hat Bayern verkündet, dass auch das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz Zugriff auf die Daten aus der Vorratsdatenspeicherung bekommen soll. Eine Übermittlung an Verfassungsschutz-Ämter war bei der Neueinführung der Vorratsdatenspeicherung aber eigentlich laut Justizminister Maas nicht vorgesehen.
Das haben wir schon damals nicht geglaubt. Ein Bericht der Bundesregierung zum Thema (unten im Volltext) zeigt deutlich, dass man keinerlei Anstalten macht, den Zugriff des bayerischen Verfassungsschutzes zu verhindern oder auch nur im Ansatz zu kritisieren.
Der Zugriff in Bayern soll auf Grundlage einer Änderung des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes erfolgen, die besagt, dass der Verfassungsschutz in Bayern Telekommunikationsdaten von Providern anfragen darf. Das Gesetz stützt sich auf § 113c des Telekommunikationsgesetzes. Darin ist festgelegt, dass Vorratsdaten an die „Gefahrenabwehrbehörden der Länder“ übermittelt werden dürfen, bei einer „konkreten Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder für den Bestand des Bundes oder eines Landes“.
Doch ist das Landesamt für Verfassungsschutz eine Gefahrenabwehrbehörde wie etwa Polizeibehörden? Diese Entscheidung fällt laut Bundesregierung „in die Zuständigkeit der Länder, die entsprechende gesetzliche Regelungen in Erwägung ziehen“. Für das Trennungsgebot zwischen Nachrichtendiensten und Polizei interessiert man sich hier nicht weiter.
Und außerdem:
Die Bundesregierung bewertet die Beschlüsse der bayerischen Staatsregierung nicht; dies gebietet der Respekt zwischen Bund und Ländern in der föderalen Ordnung.
Diesen Satz kennen wir bereits aus dem Justizministerium. Im Dezember 2015 hatte der innenpolitische Sprecher der Linken, Jan Korte, bereits zum Thema gefragt und wurde im selben Wortlaut abgebügelt.
Dass Bayern hier so leicht davonkommt und die Vorratsdatenspeicherung mal schnell ohne Gegenwehr auf den Verfassungsschutz ausweitet, bereitet den Boden für weitere Befugnisausweitungen auf föderaler und Bundesebene. Sie machen uns sehr deutlich, dass man von Anfang an nie ernsthaft daran interessiert war, den Zugang zu Vorratsdaten begrenzt zu halten.
Da die Bundesregierung sich weigert, sich mit den Konsequenzen der eigens erschaffenen Gesetzesgrundlagen zu beschäftigen, bleibt der Weg über die Gerichte. Die müssen sich der Prüfung von Verfassungskonformität annehmen, wenn die Bundesregierung sich wieder einmal weigert.
Bericht der Bundesregierung zur geplanten Novellierung des bayrischen Verfassungsschutzgesetzes und der darin vorgesehenen Befugnis des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz, künftig auf die Daten der Vorratsdatenspeicherung zuzugreifen und der diesbezüglichen Aussagen des Bundesministers der Justiz und für Verbraucherschutz
A. Bericht
Am 15. Dezember 2015 hat die bayerische Staatsregierung den Entwurf eines neuen Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes (BayVSG) verabschiedet. Darin erhält das Landesamt für Verfassungsschutz die Befugnis, die aufgrund der Vorratsdatenspeicherung von den TK-Providern zu speichernden Daten abzurufen. Die (technische) Regelung in Art. 13 Absatz 3 BayVSG‑E lautet:
(3) Das Landesamt darf bei den nach § 113a Abs. 1 TKG Verpflichteten unter den Voraussetzungen des § 113c Abs. 1 Nr. 2 TKG Auskünfte zu Verkehrsdaten nach § 113b TKG einholen. § 3b G 10 gilt entsprechend.
Nach § 113c Absatz 1 Nr. 2 TKG dürfen die von den TK-Providern gespeicherten Daten „an eine Gefahrenabwehrbehörde der Länder übermittelt werden, soweit diese die Übermittlung unter Berufung auf eine gesetzliche Bestimmung, die ihr eine Erhebung der Daten zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder für den Bestand des Bundes oder eine Landes erlaubt, verlangt.“
Nach der Begründung zu § 113c Absatz 1 TKG wird mit der Vorschrift den Gefahrenabwehrbehörden der Länder, also etwa der Polizei, die Möglichkeit eröffnet, bei Vorliegen entsprechender Befugnisnormen verpflichtend gespeicherte Verkehrsdaten zu erheben (BT-Drs. 18/5088).
Die Bundesregierung bewertet die Beschlüsse der bayerischen Staatsregierung nicht; dies gebietet der Respekt zwischen Bund und Ländern in der föderalen Ordnung.
B. Beantwortung von Zusatzfragen
I. Zusatzfragen von Frau MdB Mihalic (Bündnis 90/die Grünen)
1. Wie bewertet die Bundesregierung die Novellierung des bayrischen Verfassungsschutzgesetzes und die darin vorgesehene Befugnis des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz, künftig auf die Daten der Vorratsdatenspeicherung zuzugreifen, auch vor dem Hintergrund des nun auch auf Bundesebene erfolgten Vorstoßes der CDU, die Zugriffsmöglichkeiten der Sicherheitsbehörden auf Vorratsdaten umfangreich auszuweiten?
Die Bundesregierung bewertet die Beschlüsse der bayerischen Staatsregierung nicht; dies gebietet der Respekt zwischen Bund und Ländern in der föderalen Ordnung.
2. Wie bewertet die Bundesregierung diese geplanten Ausweitungen der Zugriffsmöglichkeiten der Sicherheitsbehörden auch unter Berücksichtigung der gegenteiligen Aussagen des Bundesministers der Justiz und für Verbraucherschutz, Sicherheitsbehörden würden keinen Zugriff auf Vorratsdaten bekommen?
3. Hält die Bundesregierung an den Zusagen des Bundesministers der Justiz und für Verbraucherschutz nach den jüngsten Vorstößen der CDU fest?
Die Fragen 2 und 3 werden im Zusammenhang beantwortet: Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz hat bei Vorstellung der Leitlinien des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten im April 2015 ausgeführt, dass danach eine Übermittlung der gespeicherten Daten an das Bundesamt für Verfassungsschutz nicht vorgesehen sei. Dies entspricht auch der Regelung des zwischenzeitlich in Kraft getretenen § 113c TKG, der abschließend regelt, an welche Behörden die nach § 113b TKG gespeicherten Daten übermittelt werden dürfen. Die Prüfung, ob die Verfassungsschutzbehörden der Länder als Gefahrenabwehrbehörden im Sinne von § 113c Absatz 1 Nummer 2 TKG zu qualifizieren sind, fallt in die Zuständigkeit der Länder, die entsprechende gesetzliche Regelungen in Erwägung ziehen. Die weitergehende Frage, ob weitere Sicherheitsbehörden des Bundes in den Kreis der nutzungsberechtigten Behörden aufgenommen werden sollen, ist derzeit nicht zu entscheiden.
4. Wie bewertet die Bundesregierung die Vorstöße zur Ausweitung der Zugriffsrechte verfassungsrechtlich unter anderem in Hinblick auf das Trennungsgebot?
In seiner Entscheidung zur früheren Vorratsdatenspeicherungs-Regelung hat das Bundesverfassungsgericht eine Datennutzung durch Verfassungsschutzbehörden unter den in der Entscheidung ausgeführten Voraussetzungen für die Erfüllung ihrer Aufgaben bei Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte für eine konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder zur Abwehr einer gemeinen Gefahr für zulässig erachtet (BVerfGE 125, 260, Leitsatz 5).
II. Zusatzfragen von Frau MdB Jelpke (Die Linke)
1. Wie soll eine Verfassungsschutzbehörde die TK-Vorratsdaten nach derzeitiger Rechtslage nutzen können?
Die Frage der Nutzung der auf Vorrat gespeicherten Daten durch Verfassungsschutzbehörden des Bundes stellt sich vor dem Hintergrund der eindeutigen Rechtslage nicht. Ob und inwieweit Verfassungsschutzbehörden der Länder die Daten nutzen können, obliegt der Prüfung der Länder, die entsprechende gesetzliche Regelungen in Erwägung ziehen. Die Bundesregierung bewertet dies nicht.
2. Die Verfassungsschutzbehörden besitzen weder die Befugnis noch die Fähigkeiten zur Gefahrenabwehr, worin soll also der Rückgriff auf die Nutzung der Öffnungsklausel für die Gefahrenabwehrbefugnis der Länder bestehen?
Die Beantwortung dieser Frage fällt in die Zuständigkeit der Länder, die entsprechende gesetzliche Regelungen in Erwägung ziehen.
3. Können Sie ausschließen, dass die unter einer solchen Regelung durch die Verfassungsschutzämter abgerufenen TK-Vorratsdaten dann gar nicht weiter zur Gefahrenabwehr und Verhütung von Straftaten genutzt werden, weil die Verfassungsschutzämter lediglich die Befugnis, aber nicht die Pflicht zur Übermittlung personenbezogener Daten zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Freiheit einer Person oder für den Bestand des Bundes oder eines Landes haben (§ 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BVerfSchG, noch wesentlich diffuser § 14 Abs. 1 BayVSG – „Zwecke der öffentlichen Sicherheit“)?
Zu Fragen des Gesetzesvollzugs möglicher künftiger Landesregelungen durch Landesbehörden kann die Bundesregierung nicht Stellung nehmen.
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: Überwachungssoftware XKeyscore und der Verfassungsschutz: Dürfen die das?
Beim Verfassungsschutz in Berlin-Treptow ist XKeyscore schon seit 2013 installiert, nur so zum Test - <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.en">CC BY-SA 3.0</a> via wikimedia/<a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesamt_f%C3%BCr_Verfassungsschutz#/media/File:Verfassungsschutz_berlin.jpg">Wo st 01</a> : Überwachungssoftware XKeyscore und der Verfassungsschutz: Dürfen die das? Wir wissen, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die NSA-Spionagesoftware XKeyscore besitzt. Wofür genau, das wissen wir nicht. Denn das BfV hat keine Berechtigung dafür, Massenüberwachung durchzuführen. Doch genau dafür ist XKeyscore da – es macht Daten aus Massenüberwachung durchsuchbar, seien es E‑Mails, Telefonate, Metadaten oder sonstige Kommunikationsprodukte.
Die Antwort der Bundesregierung (Volltext aus dem PDF befreit unten) auf eine Kleine Anfrage der Linken im Bundestag bringt keinen Aufschluss darüber. Schon gar nicht für die Öffentlichkeit, denn große Teile der Antwort sind als GEHEIM eingestuft.
Testbetrieb seit 2013
Laut Bundesregierung läuft XKeyscore seit Ende September 2013 im Testbetrieb. Dieser Testbetrieb dauere weiterhin an. Was Testbetrieb bedeutet, ist unklar. Zu Beginn sei es um die generelle Funktionsfähigkeit von XKeyscore gegangen, derzeit prüfe man immer noch „verschiedenartige Sicherheitserfordernisse, die eine im BfV eingesetzte Software erfüllen muss“, sowie Anforderungen an die G10-Auswertung. Darüber, ob XKeyscore nach den Tests weiter eingesetzt werden soll, sei noch nicht entschieden.
Die für die Tests verwandten Daten seien Daten, die „zuvor rechtmäßig nach den Voraussetzungen des G10-Gesetzes erhoben wurden“. Für die Erhebung selbst nutze man XKeyscore nicht. Ob die Ergebnisse, die XKeyscore bezüglich der Testdaten liefert, genutzt werden, erfährt man nicht.
Perseus, Poseidon und ein Meer voller Daten
Die Erhebung selbst geschieht durch Perseus. Perseus kann eine Vielzahl von Kommunikationsarten erfassen: Sprache, Telefax, SMS, E‑Mail, Chatprotokolle, Websessions und Dateitransfere. Mit der Auswertung tut es sich jedoch schwer. Passend, dass XKeyscore vom BfV Poseidon genannt wird. Der nämlich rettete in Überlieferungen der griechischen Mythologie Perseus vor dem Ertrinken – hier wohl vor dem Ertrinken im Meer massenhafter Überwachungsdaten.
Unterstützung vom BND
Der Auslandsgeheimdienst BND benutzt XKeyscore bereits seit längerem, unter anderem in Bad Aibling. Und er half ebenfalls dem BfV, XKeyscore einzuführen. Von Mai 2013 bis April 2015 saß ein Verbindungsbeamter des BND im BfV, um Mitarbeiter zu schulen.
Dieser Verbindungsbeamte, A. Sch., war auch bereits im NSA-Untersuchungsausschuss geladen. Wegen besonderen Identitätsschutzes wurde er jedoch nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen.
Weitere Testorte von XKeyscore waren Schöningen, wo die Software nach Angaben des ehemaligen Leiters „so gut wie gar nicht“ mehr eingesetzt wird. In Gablingen, einer weiteren Abhöranlage, waren auch Tests vorgesehen. Die Verweigerungshaltung des Leiters Alois Nöbauer im NSA-Untersuchungsausschuss verhinderte jedoch, dass aussagekräftige Details öffentlich wurden. Zuerst wollte er sich nicht einmal daran erinnern, was XKeyscore genau ist. Im späteren Verlauf gestand er ein, dass ein Test geplant war, aber man wohl „Glück gehabt“ habe, dass es nie in Betrieb ging.
Nichts aus den Snowden-Enthüllungen gelernt
Mit „Glück gehabt“ meinte er wohl, dass man damit einer Diskussion entging, die im Zuge der Snowden-Enthüllungen zu XKeyscore aufkam. Dabei kam nämlich heraus, dass sich BND und BfV die Software mit Daten erkaufen. Im August 2015 veröffentlichten Kai Biermann und Yassin Musharabash zusätzlich auf Zeit Online den zugehörigen Vertrag, darin heißt es:
The BfV will: To the maximum extent possible share all data relevant to NSA’s mission.
In der Antwort der Bundesregierung klingt das anders. Man gebe Daten nur weiter, wenn die Voraussetzungen des Bundesverfassungsschutzgesetzes und des G10-Gesetzes erfüllt seien. Das Problem: Kontrolliert werden diese Voraussetzungen durch das BfV allein, das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestages (PKGr) war von Beginn an nur unzureichend informiert worden. So bemängelte PKGr-Mitglied Hans-Christian Ströbele, dass er wieder erst aus der Presse „von einem neuen Vertrag BfV/NSA und unerlaubter Weitergabe deutscher Daten“ erfahren habe.
Dass die Tests weiterlaufen zeigt, dass man nichts aus Snowden gelernt hat, so auch Fragestellerin Martina Renner:
Das BfV tut so, also hätte es die Enthüllungen von Edward Snowden nie gegeben und verschleiert wie gewohnt. Es ist absolut unglaubwürdig, dass eine reduzierte Form der NSA-Software XKeyscore jahrelang nur getestet wird. Hier stellen sich sofort neue Fragen: Mit welchen Daten wird getestet? Was passiert mit den Ergebnissen? Was bedeutet überhaupt ‚Test’?
Es mutet dreist an, dass die Regierung ihr Bedauern darüber äußert, dass „die Notwendigkeit der internationalen nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit der Öffentlichkeit kaum bekannt“ sei. Dass so viel an die Öffentlichkeit gelangt, könne Nachteile für „die zukünftige Zusammenarbeit mit ausländischen Diensten“ bedeuten. Reflexion über das eigene Handeln und die Verfassungsmäßigkeit desselben findet hier nicht statt.
Wie geht es weiter?
Die Antworten lassen viele Fragen offen und viele Antworten im Geheimen. Umso spannender, dass der NSA-Untersuchungsausschuss sich in dieser Woche dem Thema widmen wird. Zu Gast ist unter anderem Doreen Delmdahl vom BfV, die Leiterin der „Arbeitsgruppe XKeyscore“. Renner kündigt an:
Wir werden nächste Woche mit den Vernehmungen von Zeugen aus dem BfV zu diesem Thema beginnen und genau diese Fragen stellen. Dann wird sich zeigen, wie weit die Arroganz des Geheimdienstes gegenüber dem Parlament trägt.
Denn: Sollte das BfV tatsächlich länger als drei Jahre brauchen, um festzustellen, ob eine Software gesetzeskonform einsetzbar ist, dann ist entweder im BfV was faul oder es ist Zeit, das Projekt als undurchführbar einzustellen.
Ich kann mir im Übrigen beim allerbesten Willen nicht vorstellen, dass die NSA keine Gegenleistung für das Tool XKeyscore erwartet. Es widerspräche allen bisherigen Erkenntnissen.
Volltext aus dem PDF befreit
Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner u. a. und der Fraktion DIE LINKE.
Die Tests des Bundesamtes für Verfassungsschutz mit der Software xKeyscore
BT-Drucksache 18/7326
Vorbemerkung der Fragesteller:
Im August 2013 ließ die Bundesregierung, nachdem das Programm bzw. die Software xKeyscore durch die Snowden-Dokumente an die Öffentlichkeit geraten war, in der Antwort auf eine Kleine Anfrage dazu verlauten, dass „Gemäß den geltenden Regelungen des Artikel 10-Gesetzes (…) das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) im Rahmen der Kommunikationsüberwachung nur Individualüberwachungsmaßnahmen durch(führt). Dies bedeutet, dass grundsätzlich nur die Telekommunikation einzelner bestimmter Kennungen (wie bspw. Rufnummern) überwacht werden darf. Voraussetzung hierfür ist, dass tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Person, der diese Kennungen zugeordnet werden kann, in Verdacht steht, eine schwere Straftat (sogenannte Katalogstraftat) zu planen, zu begehen oder begangen zu haben. Die aus einer solchen Individualüberwachungsmaßnahme gewonnenen Kommunikationsdaten, werden zur weiteren Verdachtsaufklärung technisch aufbereitet, analysiert und ausgewertet. Zur verbesserten Aufbereitung, Analyse und Auswertung dieser aus einer Individualüberwachungsmaßnahme nach Artikel 10-Gesetz gewonnenen Daten testet das BfV gegenwärtig eine Variante der Software xKeyscore.“ (BT Drs. 17/14560). Über den Erhalt von xKeyscores hat das BfV der Bundesregierung am 22, Juli 2013 berichtet, über „erste Sondierungen“ wurde die Bundesregierung schon Anfang 2012, ein Jahr vorher also, unterrichtet. Seit dem 19. Juni 2013 „steht die Software zu Testzwecken zur Verfügung“ (ebda.). Inzwischen wurden zwar weitere Einzelheiten bekannt, die allerdings den genauen Umgang, die Funktion und die, auch rechtliche, Bedeutung der Software in der Anwendung des BfV nicht klarer machten.
Der Spiegel definiert das Programm folgendermaßen: „XKEYSCORE – Software, mit der Analysten Spähmöglichkeiten ausleuchten können, bevor das Ziel formal festgelegt wurde. Kann alle Kommunikationsinhalte abgreifen („full take“) und „sehr schnell“ Usernamen und Passwörter ausspionieren. xKeyscore kann alle Suchen automatisch nach drei Stunden wiederholen, was dem Analysten Spionage „nahezu in Echtzeit“ ermögliche“ (Spiegel-Online vom 18. Juni 2014). Diese Funktionsbeschreibung erklärt die oben zitierte gewundene Darstellung der Bundesregierung, wirft mehr als rechtliche Fragen an den realen Einsatz des Programms beim BfV auf und klärt nicht das besondere Interesse der US-amerikanischen NSA und des Bundesnachrichtendienstes (BND) an der Übernahme von xKeyscore durch das BfV.
Denn genau ein solches besonderes und dringendes Interesse wird aus Veröffentlichungen wie Zeit-Online vom 26.August 2015 deutlich, in denen von regelrechten Deals zwischen NSA und BND einerseits mit Vertretern bis zur obersten Ebene des BfV die Rede ist und zwar gemäß dem Motto „Software gegen Daten“. Im April 2013 sollen diese Verhandlungen mit einer Übereinkunft zwischen den drei beteiligten Diensten zur Überlassung des Programms an das BfV abgeschlossen worden sein. Damit ist aber der Stand der Verwendung des Programms durch das BfV keineswegs geklärt, denn am 29. Oktober 2015 antwortet die Bundesregierung auf eine Schriftliche Frage der Abgeordneten Renner/Fraktion DIE LINKE. offensichtlich mit dem Textbaustein der eingangs zitierten Antwort vom August 2013: „Das Bundesamt für Verfassungsschutz testet gegenwärtig eine Variante der Software XKeyscore, um ihren Mehrwert für einen möglichen späteren generellen und dauerhaften Einsatz bewerten zu können“ (BtDrs.18/06521).
Seit zweieinhalb Jahren testet das BfV also eine Software, über deren Verwendung nach langen Verhandlungen eine Übereinkunft getroffen wurde ohne dass die Bundesregierung den „Mehrwert“ derselben nennen kann oder will und bisher auch über die konkreten Gründe für eine derart lange Testphase schweigt.
Vorbemerkung:
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung der Fragen 1, 2, 7, 15, 16, 18, 19 und 20 in offener Form ganz oder teilweise nicht erfolgen kann. Die erbetenen Auskünfte sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie Informationen enthalten, die im Zusammenhang mit der Arbeitsweise und Methodik der von der Kleinen Anfrage betroffenen Behörden und insbesondere deren Aufklärungsaktivitäten und Analysemethoden stehen. Dies gilt auch für die finanziellen Ressourcen, die dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zur Aufgabenerfüllung gern. § 10 a der Bundeshaushaltsordnung (BHO) nach einem geheimen Wirtschaftsplan zur Verfügung gestellt werden.Die Antworten auf die Kleine Anfrage beinhalten zum Teil detaillierte Einzelheiten zu den technischen Fähigkeiten und nachrichtendienstlichen Verfahrensweisen der Behörden. Aus ihrem Bekanntwerden könnten Rückschlüsse auf den Modus Operandi, die Fähigkeiten und Methoden der Nachrichtendienstbehörden gezogen werden. Insofern könnte die Offenlegung entsprechender Informationen die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen. Deshalb sind die entsprechenden Informationen zu den Fragen 1, 2, 7, 18, 19 und 20 als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Venivaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) mit dem VS-Grad „GEHEIM“ eingestuft.
1. Welche Variante von xKeyscore wurde seit 2013 durch welche Abteilung des BfV getestet und von welchem Ausgangsprogramm – z.B. des BND oder der NSA – ist die dem BfV zur Verfügung stehende Softwareversion eine Variante und worin unterscheidet sie sich genau von der Ausgangsversion?
Es wird in Abteilung 3 des BfV eine Version der Software xKeyscore (XKS) getestet. Diese Softwareversion hat das BfV vom Bundesnachrichtendienst (BND) erhalten. Die Software wird im BfV im Rahmen der Testaktivitäten zur Analyse von Kommunikationsdaten venrvendet, welche vom BfV zuvor rechtmäßig nach den Voraussetzungen des G10-Gesetzes erhoben wurden. Zur Erhebung von Daten wird die im BfV getestete Version nicht genutzt.
Hinsichtlich der Funktionsweise wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Frage 76 der Kleinen Anfrage der Fraktion der SPD auf BT-Drs. 17/14560 vom 14. August 2013 verwiesen. Im Übrigen wird auf den als GEHEIM eingestuften Antwortteil gemäß der Vorbemerkung verwiesen.
2. Wann genau haben die Tests im BfV begonnen und welche Modifikationen wurden im Laufe der Jahre an der dem BfV zur Verfügung stehenden Variante von xKeyscore durch wen (BfV, NSA oder BND) vorgenommen?
Die Software wurde dem BfV Mitte des Jahres 2013 zur Verfügung gestellt. Seither laufen Tests. Im Übrigen wird auf den als GEHEIM eingestuften Antwortteil gemäß der Vorbemerkung und auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 69 der Kleinen Anfrage der Fraktion der SPD auf BT-Drs. 17l14560 vom 14. August 2013 verwiesen.
3. War ursprünglich eine solange Testphase vorgesehen? Wenn nein, welche Probleme haben die lange Dauer erzwungen?
In einer sog. Proof of Concept-Testphase über sechs Monate vom 30. September 2013 bis 1. April 2014 sollte zunächst grob geprüft werden, welche Funktionalitäten die Software XKS besitzt und ob sich die bereitgestellte Software auf der vorgesehenen Hardware installieren lässt. Weitere zeitliche Vorgaben für den Testbetrieb wurden nicht gemacht.
Aufgrund verschiedenartiger Sicherheitserfordernisse, die eine im BfV eingesetzte Software erfüllen muss, sowie der Anforderungen an die G10-Auswertung dauert der Testbetrieb weiterhin an.
4. Gab es unterschiedliche, abgrenzbare oder definierbare Testphasen und wenn ja, welche Ziele wurden in den jeweiligen Phasen konkret verfolgt und mit welchen Ergebnissen wurden diese jeweils abgeschlossen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Es gab verschiedene Tests, die sich mit der eigentlichen Funktionsfähigkeit der Software, der allgemeinen Nutzung für die Auswertung/Analyse von G10-Kommunikationsdaten und auch dem Testen der Auswertung der verschiedenartigen im Rahmen von G10-Maßnahmen erlangten Daten befassten. Besonderes Augenmerk wurde auf die Sicherheitsarchitektur gelegt, um dieses Programm ggf. innerhalb des BfV im Rahmen eines Netzes gemäß Verschlusssachenanweisung (VSA) zu venNenden. Entsprechende Sicherheitserfordernisse für den dauerhaften Betrieb in Netzen bedürfen eines intensiven Prüfverfahrens, das noch immer andauert.
5. Wann und durch welche Testergebnisse unterstützt wurde von wem über die grundsätzliche Verwendbarkeit von xKeyscore durch das BfV entschieden?
Über eine endgültige Verwendung im BfV wurde wegen noch andauernder Tests noch nicht entschieden. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Frage 73 der Kleinen Anfrage der Fraktion der SPD auf BT-Drs. 17/14560 vom 14. August 2013 verwiesen.
6. Welche technischen Entwicklungen im oder für das BfV wurden/werden durch die Übernahme von xKeyscore hinfällig, worin genau besteht der „Mehrwert“ von dem die Bundesregierung in den zitierten Antworten spricht und welche Rolle spielt das BfV-eigene neue System Perseus?
Bei Perseus handelt es sich um die aktuelle TKÜ-Anlage des BfV, welche G1O-Kommunikation erfasst und decodiert.
XKS wird im Rahmen der G10-Auswertung zur Analyse von bereits erhobenen G10-Daten eingesetzt und ergänzt somit das dem BfV zur Verfügung stehende Instrumentarium zur Auswertung von nach G10 erhobenen Daten. Hierin besteht auch der Mehrwert. Konkrete technische Entwicklungen wurden durch die Bereitstellung nicht hinfällig.
7. Was wird derzeit mit welchen Daten und welchen Ergebnissen genau getestet, worin unterscheiden sich diese von denen im Jahr 2014 und worin unterscheidet sich die aktuelle Testphase von einem Regelbetrieb?
Bezüglich der Testbestandteile und Testdaten wird auf die Antworten zu den Fragen 3, 4 und 5 verwiesen. Im Übrigen wird auf den als GEHEIM eingestuften Antwortteil gemäß der Vorbemerkung verwiesen.
8. Worin besteht das besondere Interesse der NSA an einer Verwendung von xKeyscore durch das BfV?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Frage 65 der Kleinen Anfrage der Fraktion der SPD auf BT-Drs. 17/14560 vom 14. August 2013 wird verwiesen.
9. Worin besteht das besondere Interesse des BND an einer Verwendung von xKeyscore durch das BfV?
Der BND hat kein eigenes besonderes Interesse am Einsatz von XKS durch das BfV.
10. Welche technischen, juristischen und politischen Probleme stehen der Übernahme in den Regelbetrieb im Weg?
Auf die verschiedenartigen technischen Sicherheitserfordernisse wurde bereits in den Antworten zu Frage 3 und 4 hingewiesen. Eine Netzintegration der Anwendung kann erst nach intensivem Prüfverfahren in Betracht gezogen werden.
Der gegenwärtig laufende Testbetrieb soll die Frage eines diesbezüglichen Bedarfs bzw. der technischen Möglichkeiten klären.
11. Welche personellen, qualifikatorischen und organisatorischen Veränderungen/Entwicklungen im BfV sind seit Beginn der Tests von xKeyscore notwendig geworden, welche davon sind umgesetzt?
Für den Test der Software wurde dem BfV zeitweise ein BND-Mitarbeiter zur Verfügung gestellt, der BfV-Personal an der Software schulen sollte. Das testende Personal muss über IT-Kenntnisse verfügen, die teilweise über allgemeine IT-Anwendungen hinausgehen. Für die Mitarbeiter wurde eine AG gegründet. Darüber hinaus waren für den Testbetrieb keine besonderen, personellen, qualifikatorischen und organisatorischen Änderungen erforderlich.
12. Aus welchen Gründen, mit welchem Status und welchen genauen Aufgaben arbeitet ein Verbindungsmann des BND in welcher Abteilung des BfV, wurde seine Stelle im BND neu besetzt und gehörte er zu den militärischen Mitarbeitern des BND?
Vom 1. Mai 2013 bis zum 30. April 2015 war ein ziviler Mitarbeiter der Abteilung Technische Aufklärung des BND zur Abt.3 des BfV zum Betrieb und zur Anwendungsunterstützung von XKS abgeordnet. Seine Stelle im BND wurde nicht neu besetzt.
13. Welche Rolle haben die Veröffentlichungen über die NSA und das Programm xKeyscore für die interne Arbeit gespielt und welche Auswirkungen hatte die teilweise ja sehr scharfe öffentliche Kritik auf die interne und die Öffentlichkeitsarbeit?
Bei BfV und BND gingen die Veröffentlichungen über die NSA (National Security Agency) und das Programm XKS mit einer deutlich erhöhten Arbeitsbelastung einher. Die Medienberichterstattung hat vor Augen geführt, dass die Notwendigkeit der internationalen nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit der Öffentlichkeit kaum bekannt ist. Die Veröffentlichung von mutmaßlichen NSA-Dokumenten durch Edward Snowden hat zu einem Anstieg an Presseanfragen geführt.
Grundsätzlich ist festzustellen, dass das Bekanntwerden von Arbeitsmethoden der internationalen Zusammenarbeit schadet, weil Informationen zur Kooperation mit ausländischen Nachrichtendiensten einem nicht eingrenzbaren Personenkreis nicht nur im Inland sondern auch im Ausland zugänglich gemacht werden. Dies kann für die wirksame Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Sicherheitsbehörden und damit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Zudem können sich in diesem Fall Nachteile für die zukünftige Zusammenarbeit mit ausländischen Diensten ergeben.
14. Von wem ging die allererste Überlegung, das erste Angebot bzw. die erste Nachfrage aus, das xKeyscore für das BfV zu verwenden?
Im Rahmen der kontinuierlichen internationalen Zusammenarbeit wurde dem BfV die Software XKS vorgestellt.
15. Welche haushalterischen Folgen hat die Übernahme von xKeyscores durch das BfV seit Beginn der Tests entfaltet (Bitte nach Jahr, Personal und sonstige Kosten aufführen)?
16. In welchen Titeln wurden im Jahr 2013 Kosten und/oder Projekte aufgeführt, die mit der Übernahme und den Tests von xKeyscore verbunden waren (bitte mit Titel und Höhe aufführen)?
Die Fragen 15 und 16 werden gemeinsam wie folgt beantwortet:
Die Ausgaben des BfV sind in einem geheimen Wirtschaftsplan gemäß § 10a BHO veranschlagt. Diesbezügliche Anfragen werden grundsätzlich nur gegenüber den hierfür zuständigen Gremien des Deutschen Bundestags, dem Vertrauensgremium (gemäß § 10 a BHO) sowie dem Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) für die Nachrichtendienste des Bundes beantwortet.
17. Inwieweit ist die Überlassung von xKeyscore an das BfV im Laufe der Verhandlungen und Tests an die Bedingung der Weitergabe von Daten an BND und NSA geknüpft, wie es die veröffentlichten Teile der „Terms of reference“ vom April 2013 (Zeit-Online vom 26.08.2015) nahelegen?
Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten durch das BfV erfolgt nur auf der Grundlage des § 19 des Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz (BVerfSchG), wenn die dort geregelten Voraussetzungen erfüllt sind. Sofern es sich bei den Daten um Erkenntnisse aus G10-Maßnahmen bzw. um Erkenntnisse aus besonderen Auskunftsverlangen gemäß § 8a BVerfSchG handelt, müssen zusätzlich die Erfordernisse des § 4 G10 vorliegen.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Frage 65 der Kleinen Anfrage der Fraktion der SPD auf BT-Drs. 17/14560 vom 14. August 2013 verwiesen.
18. Inwiefern eröffnet die Verwendung von xKeyscore durch das BfV weitergehende Möglichkeiten der Datenweitergabe an BND und NSA als bisher und welche Änderungen der gesetzlichen Grundlagen sind dafür nötig bzw. werden nötig werden?
Es wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen. Eine weitergehende Datenweitergabe erfolgt nicht und ist auch nicht beabsichtigt. Im Übrigen wird auf den als GEHEIM eingestuften Antwortteil gemäß der Vorbemerkung verwiesen.
19. Wann und durch wen wurden das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr), das Vertrauensgremium des Haushaltsausschusses (VG) und die G10-Kommission über den Einsatz und die mit xKeyscore verbundenen Tests und Entwicklungen informiert?
Das BfV hat das PKGr und die G10-Kommission vor Beginn der Tests von XKS unterrichtet. Seitdem wurden die genannten Gremien anlassbezogen weiter über den Stand informiert. Im Übrigen wird auf den als GEHEIM eingestuften Antwortteil gemäß der Vorbemerkung verwiesen.
20. Welche anderen Mitgliedstaaten (MS) der EU testen seit wann xKeyscore bzw. setzen das Programm seit wann im Regelbetrieb ein?
Es wird auf den als GEHEIM eingestuften Antwortteil gemäß der Vorbemerkung verwiesen.
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: Politische Bildung? Schulbesuche des Berliner Inlandsgeheimdienstes mehr als verdoppelt
Aus dem inzwischen bundesweit nachgedruckten "Andi"-Comic des LfV NRW. : Politische Bildung? Schulbesuche des Berliner Inlandsgeheimdienstes mehr als verdoppelt Laut dem Berliner Senat hat der Verfassungsschutz des Bundeslandes seine Präsenz an Berliner Bildungseinrichtungen deutlich erhöht. Dies geht aus der Antwort auf eine Anfrage der Abgeordneten Hakan Tas und Regina Kittler (Linke) zurück, die den Inlandsgeheimdienst für seine Schulbesuche kritisieren. Allein 13 Veranstaltungen fanden demnach mit Berliner Oberschulen und Gymnasien statt, eine weitere mit einer Schulklasse aus Hessen.
Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Schulbesuche mehr als verdoppelt: In den Jahren 2010 bis 2013 lag die Gesamtzahl bei 14 Veranstaltungen, 2014 bei sechs. Eine „Multiplikatorenveranstaltung“ für Lehrkräfte gab es im vergangenen Jahr offenbar nicht. Weitere Veranstaltungen finden an berufsbildenden Schulen oder Einrichtungen der Erwachsenenbildung statt, darunter die Hochschule für Wirtschaft und Recht. Auch die Bundespolizei und die Bundeswehr werden bedacht.
Kein Mandat für politische Bildung
Der Antwort zufolge bestehen die Schulbesuche aus „Vorträgen und Diskussionsveranstaltungen“, in denen der Verfassungsschutz „über extremistische Bestrebungen informiert“. Faktisch betreibt der Inlandsgeheimdienst damit politische Bildung, was seinem gesetzlichen Auftrag des Sammelns und Auswertens von Informationen über Bestrebungen „gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ aber nicht entspricht. Seitens staatlicher Institutionen wäre dafür eigentlich die Landes- oder Bundeszentrale für politische Bildung zuständig, noch besser können das unabhängige Initiativen der außerschulischen Jugendarbeit. Für deren Veranstaltungen müssen die Schulen jedoch Gelder beantragen, der Gratis-Besuch des Verfassungsschutzes ist für die LehrerInnen vermutlich bequemer.
Der Senat nennt die Schulbesuche „Informationsveranstaltungen“, die dem Auftrag zur Unterrichtung der Öffentlichkeit nach dem Berliner Verfassungsschutzgesetz entsprächen. Diese würden mittlerweile „grundsätzlich“ erst ab der Jahrgangsstufe 10 durchgeführt. Sie erfolgten „unabhängig von der Aufgabenerfüllung der Landeszentrale für politische Bildung oder anderer Einrichtungen“. Politische Bildung finde daher „in diesem Sinne nicht statt“.
Diese Definition kann angezweifelt werden. Als Standards politischer Bildungsarbeit wurden im Beutelsbacher Konsens vor vierzig Jahren ein Manipulationsverbot, Kontroversitäts- und Meinungsbildungsgebot niedergelegt.
Die Schulveranstaltungen des Geheimdienstes dürften gegen alle drei Punkte verstoßen, denn er folgt stets politischen Vorgaben, ist also nicht neutral. Auch das von allen deutschen Geheimdiensten postulierte Konzept von „Extremismus“ wird in der sozialwissenschaftlichen Forschung angezweifelt.
„Kultur des Verdachts, der Zensur und des Misstrauens“
Initiativen wie die Berliner Gruppe „Schule ohne Geheimdienst“ fordern deshalb einen „Schulverweis für den Geheimdienst“. Aufgrund der zahlreichen Skandale „rund um NSU und NSA“ habe sich der Inlandsgeheimdienst als nicht kontrollierbar herausgestellt. Damit sei er kaum geeignet, SchülerInnen den Schutz der Demokratie zu erklären. Ein Geheimdienst, der in Verfassungsschutzberichten „demokratiegefährdende“ Organisationen definiert, sei undemokratisch. Auf diese Weise kultiviere der Verfassungsschutz eine „Kultur des Verdachts, der Zensur und des Misstrauens“.
Die Berliner Landesregierung unter dem Innensenator Frank Henkel (CDU) hat damit kein Problem. Es handele sich um „Präventionsarbeit“, wobei zu „allen Extremismusfeldern“ informiert werde.
Laut der Antwort ist das aber nicht ganz richtig. Zwar gibt es übergreifende Veranstaltungen zu „Beobachtungsfeldern“ des Inlandsgeheimdienstes. Andere Vorträge dienen der Selbstdarstellung, etwa zum Thema „Arbeitsweise des Verfassungsschutzes“, „Extremismus“ oder „Wehrhafte Demokratie“. Allerdings steht bei der überwiegenden Zahl der Schulbesuche (derzeit) das Thema „islamistische Radikalisierung“, „Jihadismus“ oder „Salafismus“ im Vordergrund.
Ein Projekt „Wissen und Bildung als Schutzfaktor gegen Linksextremismus“ ist hingegen gefloppt: Laut einer früheren Antwort sei das Thema den Schulleitungen in den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte und Prenzlauer Berg „bekannt gemacht“, aber nicht in Anspruch genommen worden.
Harter Kern von Gymnasien und Oberschulen
Aus den Anfragen der letzten Jahre lässt sich entnehmen, dass nur neun Schulen von den Angeboten des Inlandsgeheimdienstes Gebrauch machen, dies jedoch regelmäßig. Im diesem Jahr kommen mit dem Leibniz-Gymnasium, dem Hannah-Arendt-Gymnasium und dem Gabriele-von-Bülow-Gymnasium drei weitere interessierte Schulen hinzu.
Die nun vorliegende Antwort kommt zu einem Zeitpunkt, an dem sich rund 20.000 Kinder und ihre Eltern der sechsten Jahrgangsstufe für einen Übergang auf die weiterführenden Schulen entscheiden müssen. Bis zum 23. Februar müssen die Anträge beim Schulamt abgegeben werden. Für manche Eltern mag die Einladung des Inlandsgeheimdienstes ein positives Kriterium sein, andere dürften davon abgeschreckt werden.
Außer dem Verfassungsschutz ist auch die Bundeswehr zunehmend an Schulen präsent. Die Besuche mit einem Etat von dreißig Millionen Euro dienen der Nachwuchsgewinnung und werden von Offizieren durchgeführt. Die Schulkonferenz des Robert-Blum-Gymnasiums in Berlin-Schöneberg hatte diese Werbeauftritte vor fünf Jahren pauschal untersagt und dies unter anderem damit begründet, dass viele Familien der SchülerInnen als Kriegsflüchtlinge nach Berlin gekommen seien. Konflikte könnten nicht militärisch, sondern dauerhaft nur im Dialog gelöst werden. Die „politischen Bildungsangebote“ der Bundeswehr übernehme die Schule laut einem Lehrer lieber selbst. Das Gymnasium wurde für die Entscheidung mit dem Aachener Friedenspreis ausgezeichnet.
LehrerInnen haben Autonomie
Allerdings habe der Beschluss der Schulkonferenz nur „programmatisch-appellativen Charakter“, wie der Berliner Senat auf eine CDU-Anfrage mitteilte. Denn laut dem Berliner Schulgesetz haben die jeweiligen Lehrkräfte diesbezüglich eine Autonomie in der Gestaltung ihres Unterrichts.
Auch die Schulbesuche des Berliner Verfassungsschutzes könnten interessierte Lehrerinnen und Lehrer „freiwillig in Anspruch nehmen“. Durch die jährlichen Anfragen der Abgeordneten würden diese Angebote „einer noch breiteren Öffentlichkeit bekannt gemacht“, frohlockt der zuständige CDU-Staatssekretär der Senatsverwaltung für Inneres und Sport.
Werden die „Informationsveranstaltungen“ weiter nachgefragt, könnte Berlin mit anderen Landesämtern für Verfassungsschutz gleichziehen. Laut früheren Zahlen liegt Nordrhein-Westfalen mit 61 Schulveranstaltungen seines Geheimdienstes in den Jahren 2013/14 weit vor den anderen Bundesländern.
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: Live-Blog aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: „Die Abteilung Technische Aufklärung ist immer ein Sonderproblem gewesen.“
Europasaal vor der Sitzung. : Live-Blog aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: „Die Abteilung Technische Aufklärung ist immer ein Sonderproblem gewesen.“ Heute tagt wieder der Geheimdienst-Untersuchungsausschuss im Bundestag. Geladen sind diesmal H.K. (zum dritten Mal) und Ex-BND-Präsident Ernst Uhrlau (zum zweiten Mal. Wir sitzen wie immer drin und bloggen live.
H.K. ist Leiter des Referats T2A (Beschaffungslage und Selektion in der Abteilung Technische Aufklärung) im BND und hat 2013 die NSA-Selektoren in Bad Aibling überprüft. In der Vernehmung am 3. Dezember berichtete H.K., dass bei der Selektorenprüfung im Herbst 2013 sowohl BND- als auch NSA-Selektoren geprüft wurden, zwei Wochen später behauptete er, es sei lediglich um NSA-Selektoren gegangen.
In der letzten Sitzung verhinderten die Große Koalition eine weitere öffentliche Vernehmung von H.K., indem Unionsobfrau Nina Warken den Ausschluss der Öffentlichkeit beantragte. Während die große Koalition behauptet, der Zeuge habe bereits alle wichtigen Fragen beantwortet, ist die Opposition der Meinung, dass weiterhin Fragen zur Selektorenprüfung und der Datenweitergabe an die NSA offen sind.
Umgekehrt verhält es sich mit dem Zeugen Ernst Uhrlau, an dem die Koalition ein größeres Interesse zeigt. Er war nicht nur ehemaliger BND-Präsident, sondern zuvor auch in der Geheimdienstkoordination im Bundeskanzleramt unter Frank-Walter Steinmeier tätig. Eine der entscheidenden Fragen zu Uhrlau ist, ob er zu seiner Zeit als BND-Präsident das Kanzleramt über Selektorenfunde zu europäischen Zielen informiert hatte.
Gliederung
- Gliederung
- Vorbemerkungen
- Einleitung: Vorsitzender
- Zeuge 1: H.K., BND, Referatsleiter T2A
- Zeuge 2: Ernst Uhrlau, ehemals BND und Bundeskanzleramt
Vorbemerkungen
Wir berichten aus den öffentlichen Sitzungen, an denen jeder teilnehmen kann. Hier steht, wie man sich anmeldet.
Disclaimer: Dieses Protokoll ist nach bestem Wissen und Können erstellt, erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder umfassende Korrektheit.
Abkürzungen: Im Anschluss an die Sitzungen ergänzen wir die verwendeten Abkürzungen um Erklärungen. Während des Live-Bloggens schaffen wir das leider nicht, daher gibt es ein Abkürzungsverzeichnis zum Nachschauen.
Dargestellte: Abgeordnete und Zeugen, gerne korrigieren und vervollständigen wir ihre Aussagen. Kontaktieren sie uns!
Copyright: Die Zeichungen der Zeugen stehen nicht unter einer Freien Lizenz. Wer die Bilder verwenden möchte, kontaktiert bitte Stella Schiffczyk.
Wer uns unterstützen möchte, darf gerne spenden.
Update: Das offizielle stenografische Protokoll gibt es auf bundestag.de als PDF (Mirror bei uns).
Einleitung: Vorsitzender (11:03)
$Begrüßung
Zeuge 1: H.K., BND, Referatsleiter T2A
Rechtsbeistand: Johannes Eisenberg.
H.K., keine Änderung der Personalien.
Fragerunde 1: Linke (11:07)
Renner: Wir haben noch Fragen: Wann gab es erstmals Nachfragen, wie viele Daten an NSA/SUSLAG übermittelt werden?
H.K.: KA.
Renner: War es irgendwann mal?
H.K.: Wir an SUSLAG?
Renner: Entweder an NSA oder SUSLAG.
H.K.: KA.
Renner: Gab es so Nachfragen?
H.K.: Von wem?
Renner: Aus dem Haus, Bundeskanzleramt, Präsident.
H.K.: Kann mich nicht erinnern.
Renner: [Stiller Vorhalt: MAT A BND 1–11m Anlage 7 Blatt 62 Tagebuchnummer 89–14]
Ist E‑Mail, die auch an sie ging.
H.K.: Nein.
Renner: Doch!
H.K.: Nein.
Das ist eine E‑Mail, die an Bundeskanzleramt ging. Es gibt noch weitere, die mit K. anfangen. Das bin nicht ich.
Notz: Welcher Herr K. ist das?
Wolff: Adressat ist er nicht, im Text taucht noch ein anderer K. auf.
Renner: Also nicht beteiligt?
H.K.: Nein.
Renner: Aber gab 2013 ja Kommunikation zum Thema. Erinnerung?
H.K.: Nur Hörensagen. Nicht mein Aufgabenbereich.
Renner: Ihr Aufgabenbereich T1E.
H.K.: T2A. T1E früher.
Renner: Aber dazu will ich jetzt fragen. Welche Daten dort an ANDs übermittelt?
H.K.: Keine als ich T1E war.
Renner: Auch nicht über Pullach?
H.K.: Nein, nein, auch nicht über Pullach. T1E sitzt in Pullach.
Renner: Welche Abteilungen haben Daten mit ANDs ausgetauscht?
H.K.: Abteilungen?
Renner: Ja, auch Unterabteilungen.
H.K.: Austausch von Infos erfolgen normalerweise durch T1 und T2.
Renner: Woher stammen Daten?
H.K.: Aus Erfassungen.
Renner: Welche?
H.K.: Ansätze, die T1 betreibt.
Renner: Kabel?
H.K.: Ja.
Renner: Und Satellit?
H.K.: Ja, über Deutschland verteilt.
Renner: Je gefragt, was daraus weitergegeben wurde?
H.K.: KA.
Renner: Vorschrift, Ausleitung der Daten zu dokumentieren?
H.K.: Soweit ich weiß so nicht.
Renner: Wie dann?
H.K.: Dokumentieren, wer was bekommt.
Renner: Wie viel?
H.K.: Wie viel nicht.
Renner: Welche Art von Informationen?
H.K.: Basierend auf Selektoren.
Renner: Was heißt das?
Wolff: Details NÖ.
Renner: Werden Art der Erfassung, Zielländer, etc. dokumentiert?
H.K.: NÖ.
Renner: Dokumentation hat mit Methodenschutz nichts zu tun. Nullo.
Wolff: Grundsätzlich kann man Aussage machen.
H.K.: Einzelne Datenweitergabe nicht dokumentiert.
Renner: Um welche Art von Daten es geht?
H.K.: Nein.
Renner: Erfassungsart?
H.K.: Wir wissen, wo es herkommt. Wird nicht separat dokumentiert.
Renner: Außenstelle dokumentiert, von der die Daten kommen?
H.K.: Ja, aber wird nicht weitergeleitet.
Renner: Kann man daraus Erfassungsart sehen?
H.K.: Ja, aber nicht für die erkennbar, die es dann bekommen.
Renner: Kann man sehen, welcher Satellit genutzt wird? Wann? Auf welcher Grundlage erfasst wird?
H.K.: Alles.
Renner: Wird erfasst, wie viele Daten übermittelt werden?
H.K.: Nein.
Renner: Also Herkunft erfasst und nicht Menge. Gibt es einen Grund oder keinen?
H.K.: Sicherlich kein Grund.
Renner: Hat man vergessen?
H.K.: Nein. Alle Daten basieren auf Selektoren.
Renner: Metadaten?
H.K.: Metadaten nicht.
Renner: Und dann?
H.K.: Ist nicht mein Bereich, KA.
Renner: In der Dokumentation wird die Menge nicht erfasst?
H.K.: Ja.
Fragerunde 1: Grüne (11:19)
Ströbele: Wieder im Dienst?
H.K.: Ja.
Ströbele: Wie viel?
H.K.: Seit Ende September wieder regelmäßig.
Ströbele: Habe in Zeitung gelesen, dass wieder intensive Zusammenarbeit mit NSA in Bad Aibling stattfindet. Jetzt sei sichergestellt, dass Selektoren Erläuterung haben. Wir sollen für den Augenblick nicht fragen. Habe Frage zu Vergangenheit. Beziehen sich Erläuterungen auch auf 38.000 Selektoren, von denen wir davon ausgehen, dass die verboten waren? Oder milde: Dass die bemakelt waren. Sind zu denen jetzt nachträglich Erläuterungen gegeben worden?
H.K.: Kann deshalb nichts sagen, weil ich nicht weiß, um welche es sich handelt.
Ströbele: Nehme an, Selektoren sind ausgesondert worden. Kann mir vorstellen, dass Interesse daran besteht: Wie war das gemeint, wie ist das zu erklären? Dazu jetzt was gesagt worden von NSA? Können sie die bemakelten Selektoren wieder einsetzen?
[Wolff schüttelt mit dem Kopf.]
H.K.: Meiner Meinung nach nicht Untersuchungsgegenstand.
Ströbele: Interessiert uns aber. Vielleicht gibt es ja harmlose Erklärung dazu.
H.K.: Möchte dazu keine Erklärung abgeben, egal wie. Also ich kann auch nicht.
Ströbele: Sie wissen darüber nichts.
[Eisenberg brabbelt.]
Habe leichtes Augenzwinkern festgestellt.
H.K.: Kann dazu gerade nichts sagen.
Ströbele: Können Sie nicht, dürfen sie nicht?
H.K.: Ich werde dazu nichts sagen.
Ströbele: Aber sie müssen schon sagen, warum sie nichts sagen können.
Sie können sagen: Ich weiß dazu nix. Oder ich darf nix sagen.
Eisenberg: Er kann auch sagen, er muss nicht.
Notz: Niemand muss müssen.
Ströbele: Also sie sagen, sie schweigen dazu?
H.K.: Ja.
Ströbele: Das wird problematisch. Sie müssen schon einen Grund sagen.
Wolff: Habe dem Zeugen schon gesagt: Nicht Untersuchungsgegenstand. Ist ein aktueller Vorgang.
Ströbele: Bestärkt uns darin, dass Untersuchungsgegenstand erweitert werden muss. Vielleicht erklärt sich dann alles ganz normal.
Wolff: Kann ja sein.
Ströbele: Also sie schweigen. Dann andere Frage: Haben Sie Beratungsbedarf?
H.K.: Nein.
Eisenberg: Doch, hat er!
[Beratung H.K. mit Wolff]
Ströbele: Dürfen wir Ergebnis der Beratung erfahren?
Wolff: Aktuelles nicht Untersuchungsgegenstand.
Ströbele: Jahr 2013: Im Sommer Medienberichterstattung zu Snowden und BND gelesen?
H.K.: Ja.
Ströbele: Wussten Sie von Anfragen, die Bundestagsabgeordnete gemacht haben? Sondersitzungen?
H.K.: Ja.
Ströbele: Hatten sie Eindruck, dass großes öffentliches Interesse?
H.K.: Ja.
Ströbele: Selbst mit Beantwortung von Fragen befasst?
H.K.: Einzelne.
Ströbele: Wie viele ungefähr?
H.K.: KA.
Ströbele: Drei, fünf, zehn, zwanzig?
H.K.: Ja, so drei, fünf, zehn.
Ströbele: Worum ging es da? Können sie sich erinnern?
H.K.: Nein, ist schon länger her. KA zu einzelnen Details.
Ströbele: Welche Akten, welche Dateien angeguckt?
H.K.: KA, was genau.
Fragerunde 2: Linke (11:30)
Renner: Zu Kleinen Anfragen: Habe Bundesregierung gefragt, welche davon falsch beantwortet wurden. Bei sechs Anfragen eingeräumt, dass Kleine Anfragen nicht korrekt beantwortet wurden. Bekannt?
H.K.: Nein.
Renner: Wie kommt es dazu, dass das aus heutiger Sicht falsch beantwortet wurde?
H.K.: Wenn ich Hellseher wäre…
Renner: Na, es gibt verschiedene Möglichkeiten: Man wusste Sachen noch nicht. Oder es sind brisante Informationen und man gibt Antworten, die ein Stück neben der Wahrheit liegen.
H.K.: Kann ich mir nicht vorstellen.
Renner: Können sie sich an Vorgang erinnern, wo es nach ihrer Antwort Änderung der Antwort gab?
H.K.: Soweit ich weiß nicht.
Renner: Gab es nicht?
H.K.: Wenn man etwas schreibt, dann sieht man nicht immer das endgültige Papier. Aber bezüglich ihrer Frage: Nein.
Renner: Also keine Eingriffe in die Antwort?
H.K.: Soweit ich mich erinnere ja.
Renner: Wer noch an Beantwortung der Kleinen Anfragen beteiligt?
H.K.: Jeder aus seinem Bereich heraus. De facto der Stab. Bin nicht der Stab, auch nicht zugehörig. Habe Fragmente geliefert. Stab arbeitet Antworten ab. Kann nicht sagen, wie das gelaufen ist.
Renner: Protokoll 77: W.K. wurde von D.B. über problematische Selektoren informiert, dann sei NSA informiert worden.
H.K.: Soweit ich weiß ja.
Renner: Von wem und in welcher Form?
H.K.: War letztes Mal auch schon Thema. KA.
Renner: Wer war zuständig?
H.K.: Im großen Ganzen W.K. und D.B.
Renner: Wie haben die das gemacht?
H.K.: Besuch in der Regel.
Renner: Ohne Protokoll, im Vier-Augen-Gespräch?
H.K.: Ja.
Renner: Aha.
H.K.: Kann meinem Vorgesetzten nicht vorschreiben, Protokoll zu machen.
Renner: Aber sie wissen davon?
H.K.: Ja, haben gesagt, man hat USA informiert.
Renner: Was hat man erzählt? „Die waren sauer, …“?
H.K.: Nein, nur informiert, dass Selektoren abgestellt wurden.
Renner: Warum Besprechungen nicht protokolliert?
H.K.: Fragen sie D.B., ich war nicht dabei.
Renner: Ist das bei allen Kooperationen so?
H.K.: Nein, in der Regel nicht.
Renner: Warum hier nicht gemacht?
H.K.: Wird ab und zu gemacht, wenn man nur ein kleines Problem hat.
Renner: Das war kein kleines Problem, das war ein Knaller!
Wer entscheidet, ob Protokoll?
H.K.: Der, der telefoniert.
Renner: Wann hat man einen Vermerk anzufertigen?
H.K.: In der Regel, wenn was besprochen wird.
Renner: Kann es sein, dass bei brisanten Vorgängen kein Protokoll angelegt wird, um das nicht zu dokumentieren?
H.K.: Glaube ich nicht.
Renner: Kann das sein?
H.K.: Was möglich ist und was nicht sind zwei paar Schuhe. KA.
Renner: Selbst mal bei Vorgang keinen Vermerk angelegt?
H.K.: Kann sein, aber kann mich nicht an Beispiel erinnern. Manchmal macht man sowas erst später.
Renner: Haben mal Vorgesetzte gesagt, Vorgänge oder Akten müssen vernichtet werden?
H.K.: Nein. Nie.
Renner: Unterlagen auf Rechner müssen gelöscht werden?
H.K.: Nein, im Gegenteil.
Renner: Gegenteil?
H.K.: Löschungsverbot, damit man jetzt alles nachvollziehen kann.
Sensburg: Kann bitte die Bundesregierung mal sagen, wie Rechtslage zu Vermerken ist? Kann nicht sein, wie es gerade gesagt wurde. Hat jemand aktuelle Rechtslage?
Akmann: Nicht zu jedem Gespräch muss es Vermerk geben, nur zu wesentlichen Gesprächen und Inhalten.
Sensburg: Wer entscheidet, wann wesentlich?
Akmann: Bearbeiter selber.
Notz: Wenn das Rechtslage ist, dann wird natürlich über Unangenehmes kein Vermerk mehr erstellt.
Sensburg: Können mal schauen, ob man das nachliefern kann. Habe selbst Überlegung, bestimmt wie bei besonderem Vorkommnis. Konkrete Anknüpfung wäre hilfreich.
Akmann: Nicht alleine Bearbeiter entscheidet, er kann auch von Vorgesetztem gebeten werden, Vermerk anzufertigen.
Fragerunde 2: Grüne (11:42)
Notz: Haben gesagt, Sachbearbeiter ist selbst für Weiterleitung der Daten an ANDs zuständig. Ist das so?
H.K.: Kann ich das mal sehen?
Notz: Kann Stelle sagen. [Aktenvorlage: Stenografisches Protokoll, Tagebuchnummer 2–21–16 GEHEIM, Seite 4.]
Frage der Kollegin Warken. Ihre Antwort, die mit „Nein“ beginnt.
Eisenberg: Aber das ist doch geheim!
Hahn: Hier ist doch alles geheim!
H.K.: Ich muss das jetzt erstmal lesen können. In Ruhe.
Und jetzt?
Notz: Na ist das so?
H.K.: So wie ich gesagt habe ist es.
Notz: Für jede Datenübermittlung außer G‑10?
H.K.: Übermittlung von Daten? Welche? Selektoren?
Notz: Jedwede Kommunikation.
H.K.: Haben von Daten geredet, die übermittelt werden. An befreundete, nein, kooperierende NDs ist Übermittlung immer thematisch eingegrenzt.
Notz: Das macht Sachbearbeiter.
H.K.: Ja, der ist im Thema drin.
Notz: Aber wenn ich sie danach frage, zucken sie nur mit den Schultern.
H.K.: Da steht, Sachbearbeiter leitet Informationen an Auswertung weiter.
Notz: Also stimmt es nicht?
H.K.: Was?
Notz: Weiterleitung an AND oder Auswertung.
H.K.: Aber es geht um Art der Erfassung.
Notz: Er leitet selbst weiter?
H.K.: Er entscheidet das. Zusammen mit Sachgebietsleiter und Gruppenleiter. Das steht da.
Notz: Die machen das mit den Inhalten. Und Rohdaten?
H.K.: Werden von T1 erfasst und entsprechend Selektoren weitergeroutet.
Notz: Aber es gibt auch Metadaten, die nicht von Selektoren erfasst werden.
H.K.: Keine Ahnung, wie T1 die routet.
Notz: Wohin?
H.K.: Wohin, KA.
Notz: Über welche Leitung, welches System? Schonmal Zefco gehört?
H.K.: Ja, aber KA, was das ausgeschrieben heißt.
Notz: Ist Zefco das System, über das Metadaten ausgeleitet werden?
H.K.: KA, ist ein T1-Tool.
Notz: Wen müssten wir denn fragen?
H.K.: Wahrscheinlich W.K.
Notz: Herr Wolff, wo finde ich in Akten die Dokumentationen? Zu Strecken, Zeiten, Ländern. Ich finde das in unseren Akten nicht.
Wolff: Haben Aktenstellen genannt, wo steht, was festgehalten wurden.
Notz: Das sind Antworten auf Fragen während der Snowden-Hochzeit. Wo sind die Dinge, die H.K. beschreibt?
Wolff: Wenn es um Satelliten geht…
Notz: Nein, wo sind die Akten? Frau Polzin hat auch gesagt, dass dokumentiert worden ist.
Wolff: Dass rekonstruiert werden kann!
Notz: Nein. Wenn sie uns das vorenthalten, ist das skandalös. Wo sind diese Akten? Geschreddert, im Bundeskanzleramt? Helfen sie mir! Ich würde sie gerne angucken und vorhalten.
Wolff: Wir haben unterschiedliche Auffassung von Dokumentation. Sie denken in Akten. Ich denke, das gibt es nicht, aber kann man rekonstruieren.
Notz: Dann muss das mal jemand ausdrucken. Herr H.K., ist das eine Tabelle, Logbuch, zentrale Datei? Wer dokumentiert das?
H.K.: Nein, wir wissen, auf welchen Strecken wir uns bewegen und seit wann.
Notz: In ihrem Kopf? Wo steht das?
H.K.: KA, ich bin nicht T1.
Notz: Aber ich erwarte, dass sie mir sagen können, wo das steht. Als langer Beamter.
H.K.: Ich weiß es nicht.
Notz: Kann irgendjemand vom BND, der uns jeden Donnerstag betreut, uns sagen, wo das steht? Diese relevante Information?
Wolff: Können versuchen, das zu erklären. BND-Vertreter hier nicht aus der entsprechenden Abteilung. Missverständnis, was rekonstruierbar ist. Können das gerne nochmal erläutern.
Sensburg: Würde sagen, wir vernehmen erstmal Zeugen und schauen dann, ob wir noch einen Zeugen unter Wahrheitspflicht laden. Ist das ok, Kollege von Notz?
Notz: Naja, es geht darum, wie gut- oder bösgläubig man ist. Alle Akten werden extra für NSA-Untersuchungsausschuss zusammengebastelt. Die aber nicht. Wundere mich, warum. Ist von Beweisbeschlüssen erfasst. Frau Polzin hat auch gesagt, dass es diese Dokumentation gibt. Ist eine relevante Frage. Dass hier was wabert, liegt an der Bundesregierung, die Akten nicht weitergibt.
Nächste Woche oder wann können wir damit rechnen?
Wolff: Erstmal über Zeugen klären. Mag Datenbestand geben, aber ist sehr komplex.
Notz: Den hätten wir gerne. Könnten Sitzung unterbrechen, um Beweisbeschluss zu fassen. Sollen wir das so machen oder sagen sie, sie besorgen den Datenbestand?
Wolff: Muss mich erst schlau machen. Kann jetzt nichts zusichern.
Sensburg: Wir haben nur noch eine Stunde, erstmal mit Zeugenbefragung weitermachen.
Fragerunde 3: Linke (11:59)
Hahn: Da USA jetzt Begründungen liefern: Zu wie vielen Selektoren, die die NSA haben wollte, wurde damals Begründung gegeben? Wie viel Prozent?
H.K.: Sehr viele zu potentiellen Terroristen. Aber insgesamt nicht ausreichend für jeden Selektor.
Hahn: Also nicht immer nachvollziehbar worum es geht?
H.K.: Ja.
Hahn: Wie viel Prozent?
H.K.: Wenn ich sage 5 Prozent, kann das so falsch sein wie 95 Prozent.
Hahn: Aber das müssen sie doch wissen.
H.K.: Wenn sie eine elektronische Tabelle aufmachen…
Hahn: Waren es eher weniger oder mehr als die Hälfte?
H.K.: Eher weniger.
Hahn: Haben sie das geprüft, was die gesagt haben? Ob die überhaupt stimmt?
H.K.: Nachrichtenbearbeiter sicher von Zeit zu Zeit. Saßen ja zum Teil auch auf gleichen Selektoren. Nehmen sie Terroristen mit ein, zwei oder mehreren Kommunikationsmitteln. Sind im Laufe der Zeit allen NDs bekannt. Bei anderen geht das nicht, wenn es keine Erfassung dazu gibt. Wenn keine Ergebnisse, dann nicht verifizierbar.
Hahn: Also wenn USA die Handynummer des Ausschussvorsitzenden schicken mit der Begründung „Geldwäsche“, dann wird das gesteuert?
H.K.: Aber +49 wird automatisch aussortiert.
Hahn: Vielleicht hat er ja auch ein französisches Handy?
H.K.: Dann spricht er immer noch deutsch.
Hahn: Können sie jemals prüfen, wer dahinter steht? Ruft da mal jemand an?
H.K.: Wir gehen doch nicht hin und rufen die Probanden an, ob sie die sind, die uns von den USA mitgeteilt werden.
Hahn: Wie dann? Wie stellen sie fest, ob sie nicht Nummer von spanischem Ministerpräsident haben?
H.K.: In den letzten Jahren geguckt, ob plausibel. Passt Name zu Einwahl? Wenn das zusammenpasst und Themenbereich auch, dann gute Chancen, dass Selektor durchrutscht. Möglichkeit, Selektoren zu eliminieren, basiert auf DAFIS. Darüber hinaus muss man sich drauf verlassen, dass Nachrichtenbearbeiter auch erkennen, wer sich dahinter verbirgt. Kann schon sein, dass einer, der in Afghanistan am Telefon ist, dass die von Zeit zu Zeit Telefone weitergeben und dann ein anderer Teilnehmer am Telefon ist. Dann muss frisch verifiziert werden. Aber sie können nicht Abertausende Selektoren so prüfen und nachvollziehen. Können ja nicht anrufen und fragen: „Hast du was mit Drogenhandel oder Terrorismus zu tun?“
Hahn: Also können die USA alles steuern. Bei einem Teil keine Begründung, bei dem anderen Teil können sie das nicht nachvollziehen?
H.K.: So ungefähr ist das.
Fragerunde 3: Grüne (12:08)
Ströbele: Was haben die Bundestagsabgeordneten damals so gefragt? Ob an Behauptungen von Snowden was dran war?
H.K.: Wissen sie doch selbst.
Ströbele: Waren da vielleicht Fragen von Ströbele und Oppermann dabei?
H.K.: KA. Vielleicht habe ich das verdrängt.
Ströbele: Gab mal einen riesigen Fragenkatalog. Haben sie das mal gesehen?
H.K.: Fragen laufen bei Stab auf. Mag sein, dass es Dutzende Fragen waren. Die sind nicht bei mir aufgeschlagen.
Ströbele: Geht mir nicht um Einzelfragen. Das könnte man nochmal raussuchen, wo sie beteiligt waren. Hatten sie als BND-Mitarbeiter Eindruck, es gibt erhebliches Interesse des Parlaments an Aufklärung zu Snowden-Dokumenten? Sind die echt, haben wir die verstanden?
H.K.: Dass die Fragen wichtig waren, konnte man auch aus Medien erkennen. Logisch.
Ströbele: Jetzt kommt Dr.T. im August zu ihnen und sagt: „Ich habe in Selektoren nachgeguckt: Finden wir da irgendwas, was da nicht reingehört? Ich habe da ne ganze Reihe gefunden.“
So haben sie das ja auch gesagt. Das hat ja Teile in den Snowden-Dokumenten bestätigt. Und nu? Ganz großes Interesse im Parlament und im BND. Und wahrscheinlich auch im Bundeskanzleramt. Und dann findet der was. Und dann hören sie: Wir haben Bestätigung gekriegt. Haben sie nicht Grund gesehen, das ganz schnell nach oben zu melden?
H.K.: Das hatten wir schon. Dr.T. kam zu mir und hat berichtet, was gelaufen ist. Ich habe gesagt, da Auftrag direkt von D.B. an ihn ging, er möchte D.B. informieren. Dann ging nächster Kreislauf los, dass D.B. und W.K. gesagt haben, wir reden mit USA. Dann war ich wieder draußen.
Ströbele: Sie haben gesagt, sie haben Rückmeldung bekommen zu USA. Mal bei D.B. oder Dr.T. gefragt, ob auch bei BND gemeldet? Ist ja noch naheliegender, als das den USA zu melden. Sie sagen nur: Geh zu D.B., der wird schon das Nötige tun. Nie gefragt: „Ist das jetzt geschehen?“ Oder Vermerk an Präsident geschickt? Kann ja Gründe geben, warum das nicht weitergegeben wurde.
H.K.: Das ist das, was ich nicht weiß. Habe kurz mit D.B. geredet, war in seinem Aufgabenbereich. Ging uns nichts mehr an. Wie er das weitermeldet kann ich nicht vorschreiben. Dann ist da ein Fehler passiert. Kann nicht meinem Chef sagen, er solle das machen.
Fragerunde 4: Linke
Renner: Sie haben gesagt, es gibt Selektoren, die man nicht erkennen kann. Haben gesagt: „Wenn er es nicht erkennen kann, kann er es auch nicht prüfen.“ Was meinen sie mit Selektoren, die man nicht erkennen kann?
H.K.: Z.B. …
Wolff: Zu konkreten Arten NÖ!
Renner: Wir haben mit anderen Zeugen schon darüber geredet. Kommen sie mir nicht damit!
Wolff: Damit komme ich natürlich. Geht auch um ND-Fähigkeiten.
Renner: Unfähigkeiten.
Wolff: Das ist jetzt ihre Meinung, Frau Renner.
Renner: Dann frage ich: Was kann man erkennen?
H.K.: Normale Selektoren.
Renner: Also: Reden wir über paketvermittelt. Sie können eine E‑Mail erkennen. Auch IMSI?
H.K.: Ja.
Renner: IMEI? Wie hoch ist Anteil Selektoren, den man nicht erkennen konnte?
H.K.: Müssen sie T1 fragen.
Renner: Aber sie haben ja was gesagt, dass man manche Sachen nicht erkennen kann.
H.K.: Ja, z.B. Hashwerte.
Renner: Wie hoch…
H.K.: Weiß ich nicht!
Renner: Wann ist denn sowas wie Hashwerte aufgefallen?
H.K.: Soweit ich weiß bei Prüfung von Dr.T.
Renner: Vorher nicht gemerkt?
H.K.: Kann ich so nicht sagen. Kann man so nicht definieren. Andere Bereiche, andere Erkenntnisse.
Renner: Was dann veranlasst nach Feststellung?
H.K.: Kurzgeschlossen mit Erfassungsstelle. Versucht, Deutungen zu finden.
Renner: Gefunden?
H.K.: Nicht immer und überall.
Renner: Und dann?
H.K.: Soweit ich weiß rausgefiltert.
Renner: Also Selektoren ohne Deutung rausgefiltert? Dann müssten die ja in Liste sein, die Graulich gesehen hat.
H.K.: KA. Ich kenn die Liste nicht.
Renner: Kann es sein, dass Prüfung der Selektoren, die man nicht versteht, nur in Bad Aibling war und nicht in Pullach?
H.K.: KA.
Renner: Wenn Selektoren nur in Bad Aibling entfernt: Kann es sein, dass es dazu keine Dokumentation gab?
H.K.: Ich bin in Pullach.
Renner: Aber sie hatten ja Kenntnis, sonst hätten sie das ja nicht ausgeführt.
H.K.: Basierend auf unseren Erkenntnissen.
Renner: Waren auf Ablehnungslisten auch Selektoren, die man nicht versteht?
H.K.: Kann ich aus jetzigem Wissen nicht beantworten.
Renner: Kann es sein, dass unverständliche Selektoren weitergesteuert wurden?
H.K.: Fragen sie doch T1.
Renner: Sie waren damit befasst!
H.K.: Wenn Dr.T. Selektoren analysiert und bestimmte Sachen nicht erkennbar sind, dann weiß ich nicht, was in Erfassungsstelle gelaufen ist. Wenn ich in Pullach was erkenne heißt das nicht, dass die in der Erfassungsstelle den Hahn zudrehen.
Renner: Erfassungsstelle ist nur Bad Aibling?
H.K.: [?]
Fragerunde 4: Grüne (12:26)
Ströbele: Sie sind wieder im Dienst. Haben sie danach, jetzt, mal mit D.B. und Dr.T. geredet? „Warum hast du das nicht gemeldet?“ Oder nicht drüber geredet?
H.K.: Erstens: D.B. ist nicht mehr da, wo er war. Habe nur noch selten Kontakt mit ihm. Und zweitens: Ist das überhaupt Untersuchungsgegenstand?
Ströbele: Ja. Ich rätsele immer noch, warum nicht gemeldet wurde. D.B. hat hier dazu nichts gesagt. Haben sie mal mit ihm geredet, aufm Flur oder in der Kantine?
H.K.: Habe nicht mit ihm geredet, nur, was wir vorhin gesagt haben: Dass mit NSA kommuniziert wurde. Auch er nicht mit mir.
Ströbele: Wie oft haben sie ihn inzwischen gesehen?
H.K.: Momentan alle zwei Wochen mal.
Ströbele: Also war nie Thema. Haben wir zur Kenntnis genommen.
Wir kennen ja inzwischen BND-Selektoren. Wie lief das da genau?
H.K.: Zu BND-Selektoren keine Aussagegenehmigung.
Ströbele: Auch nicht, ob ihnen mal was dazu mitgeteilt wurde?
H.K.: Ob es die gibt?
Ströbele: Ob die 2013 gefunden wurden?
H.K.: In der Liste gab es keine BND-Selektoren.
Ströbele: Nein, aber in einer anderen Liste. August 2013.
H.K.: Dachte, wir reden jetzt über BND-Selektoren. Dr.T. hat nur NSA-Selektoren angeschaut.
Ströbele: Aha. Da sind sie sicher?
H.K.: Ja.
Ströbele: Hat er ihnen das gesagt? Er war nie am Auffinden anderer Selektoren beteiligt? Und D.B. auch nicht?
H.K.: Weiß nicht, wo sie hinwollen.
Ströbele: Da ist eine Liste gefunden worden. Im Raum steht, dass noch weitere Liste gefunden wurde. Sie sagen, die hat D.B. nicht ?
H.K.: Höre von zweiter Liste jetzt gerade von ihnen. Was soll das sein?
Ströbele: Na, die BND-Selektoren.
Wolff: Keine Aussagegenehmigung zu BND-Selektoren.
Ströbele: Aber er hat was dazu gesagt.
Wolff: Nur in Abgrenzung zu NSA-Selektoren.
Ströbele: Wir wollen wissen, ob das stimmt. Haben Anhaltspunkte, dass das nicht stimmt.
H.K.: Dr.T. hat lediglich NSA-Selektoren angeschaut. BND-Selektoren brauchen wir nicht suchen. Wir wissen, welche die sind. Gab keinen Grund, unsere eigenen Sachen zu kontrollieren und anzuschauen.
Notz: Das ist falsch.
H.K.: Damals schon.
Notz: Von welchem Zeitraum reden sie denn?
H.K.: Als Dr.T. geprüft hat.
Notz: Und im November?
H.K.: Naja, Sachen entwickeln sich halt.
Eisenberg: Zeuge wird hier in Widersprüche geführt. Kann doch nicht sein.
Ströbele: Im November 2013 sollen die bemakelten BND-Selektoren Gegenstand im Bundeskanzleramt gewesen sein. Damaliger Chef des Bundeskanzleramtes hat gesagt: Die sollen raus. Da können sie doch nicht sagen, da ist keine Liste gefunden worden.
Wolff: Auch Verlängerung der Frage macht sie nicht untersuchungsgegenständlich.
Ströbele: Dann gucken wir in wenigen Tagen, ob das stimmte, was sie sagen. Das hörte sich vorhin ganz anders an.
H.K.: Sind zwei verschiedene Vorgänge. Einer ist Dr.T., das ist zu separieren.
Fragerunde 5: Linke (12:37)
Renner: Kennen sie die Ablehnungslisten?
H.K.: Nur von Hörensagen. Nie gesehen.
Renner: Nie in der Schublade? Haben sie nie gesehen?
H.K.: Nur vom Hörensagen.
Renner: Für alle Zeiten?
H.K.: Naja, was heißt das. Die ist ja noch nicht so alt. Naja, dann doch. Hab sie nie angeschaut.
Renner: Also hatten sie die?
H.K.: Nein.
Renner: Hatten sie nie als Papier oder Datei?
H.K.: Vielleicht mal Teile der Liste.
Renner: Ah, das hat aber lang gedauert. Welcher Teil der Liste?
Notz: A bis F.
[Beratung mit Wolff]
Renner: Welchen Teil der Liste?
H.K.: Habe Teil bekommen, wo ich…
Wolff: Nur, um klarzustellen, was Zeuge gefragt hat: Geht um NSA-Selektoren. Wenn es um Aufarbeitung ab März 2015 geht, ist das nicht Untersuchungsgegenstand.
Renner: Ich will doch nur wissen, welchen Teil der Liste er kennt.
H.K.: KA, welcher Teil der Liste das ist. Notz hat letztes Mal in Geheim-Sitzung eine Frage gestellt. Da habe ich ein paar Teile gesehen.
Renner: Jetzt erst nach letzter Aussage? Weil ich gefragt habe, ob auf Ablehnungsliste auch Selektoren, nur weil man sie nicht lesen kann. Oder weil sie nicht ins APB passen.
H.K.: KA. Habe nur ein paar gesehen und die waren nicht unlesbar.
Renner: Alle lesbar?
H.K.: Die, die ich gesehen habe, ja.
Renner: Wo sind dann die, die man nicht lesen kann?
H.K.: Das – weiß – ich – nicht.
Renner: Wir auch nicht.
H.K.: Das ist schlecht.
Renner: Man nimmt sie heraus, sie kommen nicht in die Liste und dann – werden sie gelöscht? Was macht man damit?
H.K.: KA.
Renner: Dr.T. hat Anteil unlesbarer Selektoren genannt. Das war schon ne ganz schöne Hausnummer. Anteil höher als der in der Ablehnungsliste.
H.K.: Mag sein, mir nicht bekannt.
Renner: Hat man NSA auch informiert, dass man Selektoren nicht kennt?
H.K.: KA, weiß nichts über Gesprächsinhalt D.B. mit NSA.
Renner: Glauben sie, Problematik ist behoben, wenn es eine Begründung zu nicht-lesbarem Selektor gibt?
H.K.: KA, wie Erfassung das sieht.
Renner: Also können jetzt Selektoren gesteuert sein, die man immer noch nicht versteht. Hat sich Problematik nicht-lesbarer Selektoren nach Sommer 2013 nochmal gestellt? Oder immer nur Vorgang mit Dr.T. und D.B.?
H.K.: Nur dieser Vorgang. Kann mich nicht erinnern, dass Problem nochmal gestellt. KA, ob in Bad Aibling Diskussion.
Renner: Hat das eine Rolle in Besprechung gespielt? In Mail gestanden? „Wir machen Fortschritte! Weniger nicht-lesbare Selektoren!“ Irgendwas dazu passiert?
H.K.: Soweit ich mich erinnere nein.
Renner: DAFIS Stufe 1: Auch US- oder GB-Telefonnummern drin?
H.K.: Nur deutsche.
Renner: In MoA auch gegenseitige Schutzpflichten festgelegt. Wie dafür gesorgt?
H.K.: USA haben peinlich darauf geachtet, dass keine US-Selektoren eingestellt.
Renner: Hat ja bei BND-Selektoren nicht hundert Prozent geklappt.
H.K.: Ja, na gut.
Renner: War eher Regel als Ausnahme. Ich glaub das so nicht. BND geht über US-Anbieter an Leitung. Kann es nicht sein, dass USA nicht Interessse an Zielen im eigenen Land haben?
H.K.: Kann sein, ist nicht mein Problem. Kann ich nichts zu sagen.
Renner: Hätte man nicht in DAFIS einstellen müssen?
H.K.: Warum?
Renner: Vorwahl billigste Art, sowas auszuschließen. Unkompliziert.
H.K.: Mag sein, wird aber nicht gemacht.
Renner: Mal Meldungen?
H.K.: In welchem Zeitraum?
Renner: Das mit den Gegenfragen nervt. Untersuchungszeitraum!
H.K.: Entschuldigung, tut mir leid. Im Rahmen proliferationsrelevanter Vorgänge…
Wolff: Einzelheiten zu Meldungen NÖ, wenn überhaupt.
Renner: Es gab Meldungen [zu USA?] auf Grundlage von NSA-Selektoren.
H.K.: KA.
Fragerunde 5: Grüne (12:51)
Notz: Dr.T. hat acht Millionen Selektoren zur Prüfung bekommen, es wurden 13 Millionen gesteuert. Fünf Millionen Differenz. Woher kommt das, Idee?
H.K.: Keine Idee. Aus unserer Sicht hat er Datenbestand bekommen. Wenn das nicht so ist habe ich keine plausible Begründung.
Notz: Die finden wir zusammen. Vielleicht hat Bad Aibling nur Selektoren gegeben, die er lesen konnte?
H.K.: Kann ich nicht sagen.
Notz: Können oder dürfen?
H.K.: Können im Sinne von nicht wissen. Da waren schon welche drin, die nicht interpretierbar waren. KA, wie 3D30 – also Bad Aibling – das gemacht hat.
Notz: Warum musste D.B. mit USA sprechen?
H.K.: Weil Dr.T. rausgefunden hat, dass Selektoren drin sind, die nicht reingehören. Weil das nicht geht, dass die in der Erfassung schweben.
Notz: Warum nimmt nicht einfach Bad Aibling die raus?
H.K.: Wahrscheinlich haben die das auch nicht erkannt.
Notz: Warum muss man das den USA sagen?
H.K.: Im wöchentlichen Abgleich tauchen immer wieder Selektoren auf, die von USA wieder eingebracht werden. Daher sinnvoll, zu kommunizieren.
Notz: Bei ein paar Tausend Begriffen kann ich ja nicht einfach anrufen, sondern man muss ne Mail schicken.
H.K.: Müssen sie D.B. fragen.
Notz: Und wie lief das dann? Wie hat Bad Aibling sichergestellt, dass die Dinge nicht mehr gesteuert werden?
H.K.: Ja, das ist Problem in Bad Aibling. Nicht meine Aufgabe.
Notz: Schöningen. Waren bis 2010 Leiter Referat 27C. In Untersuchungszeitraum, wurden in Schöningen Rohnachrichten, Metadaten, Finished Intelligence erfasst, die an AND gingen?
H.K.: Aus meiner Sicht nicht.
Notz: Im Spiegel heißt es:
In einem Reisebericht aus dem Jahr 2006 schwärmen Mitglieder einer NSA-Delegation von ihrem ersten Besuch der BND-Abhöreinrichtung in Schöningen bei Braunschweig. Dort sammelten den Aufzeichnungen der Besucher zufolge damals rund hundert BND-Mitarbeiter mit Hilfe von 19 Antennen die Signale von Satelliten- und Mobilfunkbetreibern am Hindukusch und in Afrika.
In dem Papier ist die Rede von 400 000 Mitschnitten allein beim Satelliten-Telefoniebetreiber Thuraya, 14 000 Mitschnitten beim kommerziellen Satellitenbetreiber Inmarsat und 6000 täglich beim Mobilfunk, zudem würden täglich 62 000 Mails ausgespäht. „Die NSA profitiert von dieser Sammlung“, heißt es in dem Papier, vor allem von Mitschnitten aus Afghanistan, „die der BND täglich an uns weiterleitet“.
Wie könnte NSA davon profitieren?
H.K.: Müssen sie W.K. fragen.
Notz: Aber sie waren Leiter Referat 27C.
H.K.: Aber ist nicht gesagt, dass das über Tische…
Notz: Geht nicht nur darum, wofür sie Verantwortung tragen, sondern um ihr Wissen. So ne Scheuklappenabteilung wird das ja nicht sein.
H.K.: Reime mir zusammen, dass es um Afghanistan geht, weil Kooperation zu Afghanistan umfänglich.
Wolff: Wenn sie was wüssten: NÖ. ISAF nicht Untersuchungsgegenstand.
Notz: Wenn Daten mit NSA getauscht werden schon.
Wolff: ISAF-Kooperation nicht.
Notz: Ok. Also sie sagen, sie haben keine Kenntnisse.
H.K.: Zu ISAF weiß ich nur, dass Kooperation läuft.
Notz: Können keine anderen Erfassungen sein?
Sensburg: Zeit von zwei Stunden ist um. Wird bestimmt nochmal die Bitte bestehen, sie zu laden.
Notz: Bestimmt auch nochmal NÖ. Wir haben noch Bedarf, weiterzufragen.
Sensburg: Große Koalition hat auch ihre Fragen zurückgestellt, um ihnen Fragen zu ermöglichen.
Notz: Dachte, es bestehen keine Fragen mehr von euch?
Sensburg: Ich habe einen Fragezettel. Ältestenrat hat das besprochen. Irgendwo muss man ja immer schauen, dass man noch was abgreifen kann.
Wünsche ihnen einen guten Resttag, Herr K.
Jetzt Beratungssitzung, dann bis 14:00 Uhr Mittagspause. (13:03)
Zeuge 2: Ernst Uhrlau, ehemals BND und Bundeskanzleramt (14:07)
Ernst Uhrlau, 69 Jahre, Hamburg.
Fragerunde 1: Vorsitzender
Sensburg: Auf Sitzung vorbereitet?
Uhrlau: Nein.
Sensburg: Protokolle vom letztem Mal angeschaut?
Uhrlau: Ja, reingesehen, zumindest ins offene.
Sensburg: Habe noch Anknüpfungspunkte. Vor allem Eikonal. Eikonal kennen sie?
Uhrlau: Ja.
Sensburg: Gibt ja verschiedene Namen. Haben über „Freibrief“ gesprochen, Schriftstück, dass Telekom sich wünschte. Thematik sagt ihnen was?
Uhrlau: Ja.
Sensburg: Sie haben ja das Schreiben unterzeichnet. Am 15. Juni haben sie gesagt, dass das mit Zustimmung Chef des Bundeskanzleramtes verfasst wurde. Richtig?
Uhrlau: Bei Schreiben des Bundeskanzleramtes an Telekom war Chef des Bundeskanzleramtes eingebunden. KA, ob er Text gesehen hat in der Vorbereitung. War aus Unterlagen nicht ersichtlich.
Sensburg: Komme drauf wegen Interview in der Zeit vom 12. August 2015:
Steinmeier habe gewusst, „dass es ein Schreiben an die Telekom gegeben hat“, so Uhrlau.
Aktiv positiv gewusst, eingebunden, Mitzeichnung ja oder nein?
Uhrlau: Bei Gespräch in der Zeit folgendes anzumerken: Text, den ich zur Freigabe hatte, deckt sich nicht mit Text, der online auftauchte. In autorisiertem Text heißt es: „Steinmeier sei inhaltlich unterrichtet gewesen […] Von einem Freibrief spricht Konstantin von Notz.“
Habe in von mir gegengezeichnetem Text nichts anderes ausgeführt als im Juni im NSA-Untersuchungsausschuss. Zeit hat sich bei mir entschuldigt, aber was gedruckt ist, ist gedruckt.
Sensburg: Will gar nicht auf Zeitungsartikel rekurrieren. Können sie sich an Abläufe erinnern? Mündliche Unterrichtungen? Prozess Rechtsgutachten? Wie ist inhaltliche Unterrichtung verlaufen?
Uhrlau: Über Notwendigkeit, in Frankfurt ans Kabel zu gehen, ist mit Chef des Bundeskanzleramtes und BND-Präsident gesprochen worden. Unterschiedliche Dinge behandelt. Wann mit Chef des Bundeskanzleramtes gesprochen wurde, kann ich nicht rekonstruieren. Oft Unterrichtungen auch zu späterem Zeitpunkt, weil entweder Chef des Bundeskanzleramtes oder ich abwesend. Aussage: Er ist eingebunden gewesen, denn BND-Präsident hat mitgeteilt, dass Telekom Schreiben des BND nicht akzeptiert und Schreiben von Bundeskanzleramt erbittet.
Sensburg: In Zeit wirkt das sehr klar: „Steinmeier habe gewusst, dass…“ Müssen doch Erinnerungsfragmente da sein, wie Chef des Bundeskanzleramtes unterrichtet wurde. Zeit titelt ja nicht umsonst „Ex-BND-Chef belastet Steinmeier in NSA-Affäre“.
Uhrlau: Wie Meldungen zugespitzt werden ist ein anderes Thema. Bleibt nichts anderes übrig als Formulierung zu wählen, die klar macht, das war kein Alleingang. Notwendig, BND zusammen mit USA zu ertüchtigen. War Gegenstand etlicher Erörterungen. Mehr Information zusammen mit USA, gemeinsame Interessenslagen. Gemeinsames Mandat in Afghanistan. Ausgangspunkt strategische Partnerschaft mit USA war selbstverständlich auch in den Besprechungen Thema.
Sensburg: Sie haben zwei Mal den Ex-Chef des Bundeskanzleramtes belastet. Sehe noch nicht den Nachweis dafür. Überlegen sie nochmal, ob das alles so stimmte.
Uhrlau: Kann nur aus Erinnerung zusammentragen. Kann nicht sagen, ob Hanning auch bilateral mit Chef des Bundeskanzleramtes gesprochen hat.
Sensburg: Also keine Erinnerung an Rahmenumstände?
Uhrlau: Ja.
Sensburg: Warum Brief von ihnen unterschrieben und nicht Steinmeier?
Uhrlau: Ich war zuständiger Abteilungsleiter und Unterstützer des Chefs des Bundeskanzleramtes. Wenn Telekom nicht einverstanden gewesen wäre, hätten sie sich ja möglicherweise gemeldet.
Sensburg: Man war der Ansicht, ein Abteilungsleiter ist das Format, um Telekom zu überzeugen?
Uhrlau: Für Telekom reichte das dann auch.
Sensburg: Schreiben enthält gar keine juristische Argumentation.
Uhrlau: Haben uns wir vor einem halben Jahr schon darüber ausgetauscht.
Sensburg: War das klug, dass das keine juristische Argumentation enthält?
Uhrlau: Wenn sie Telekom mitteilen, dass Bundeskanzleramt Maßnahme für rechtlich zulässig hält, halte ich das für ausreichend.
Sensburg: Und dann kann man noch eventuell nachlegen. Aber erstmal versuchen, weil sie überzeugt waren, dass das richtig ist?
Uhrlau: Ja.
Sensburg: Mitbekommen, wie die mit dem Schreiben zufrieden waren? Irgendein Feedback?
Uhrlau: Nein.
Sensburg: Damals gesagt, das ist einziges Schreiben der Art, das sie verfasst haben.
Uhrlau: Ja.
Sensburg: Ist ja einmalig. Da hätte mich interessiert, was die damit machen. Keine Nachfrage, Rückkopplung von BND? „Hat gewirkt“? Einfach abgeheftet?
Uhrlau: Damit war Prozess mit Telekom und Vorbereitung Zugang zu Knoten abgeschlossen.
Sensburg: Wie viele Ausfertigungen des Schreibens gab es denn?
Uhrlau: KA.
Sensburg: Wie hat man mit so einem Vorgang weiterverfahren? Gab es Mitzeichnungsleiste? Gibt es ja oft vorher?
Uhrlau: Weiß ich nicht mehr. Müsste ich die Akten sehen.
Sensburg: In näherem zeitlichen Umfeld mal mit Telekom-Vertretern gesprochen?
Uhrlau: Nein.
Sensburg: Nichtmal rückversichert?
Uhrlau: Nein.
Sensburg: Sie haben eben gesagt, wir wollen das überschaubar handhaben. Im Hinterkopf: Man hat ja noch Eskalationsmöglichkeit mit Chef des Bundeskanzleramtes.
Uhrlau: Nach Schreiben an Telekom weiterführende Gespräche und Umsetzung zwischen Telekom und BND erfolgt. Bei Schwierigkeiten wäre BND bestimmt aufgeschlagen und hätte das thematisiert.
Sensburg: Wer war noch in Überlegung eingebunden, insbesondere mündlich?
Uhrlau: Referat 601, damals bei Herr Wenckebach anhänglich.
Sensburg: Weiter im Zeitablauf. Hat sie Projekt Eikonal intensiver beschäftigt? Oder war das mit Schreiben erledigt?
Uhrlau: Ging darum, wie wir zu Informationen paketvermittelt kommen. G‑10-Antrag stellen? Während Zeit im Bundeskanzleramt ist Ergiebigkeit nach den Vorbereitungen erst über Probeverfahren Paketvermittlung eingekommen.
Sensburg: Also war nicht so effektiv wie erhofft?
Uhrlau: Ist kompliziert gewesen, keine Erfahrungen mit paketvermittelten Verkehren und solchem Zugang. War Ertüchtigung für den BND mit Unterstützung der NSA.
Sensburg: Was heißt, dass es nicht so effektiv war? Anforderungen so hoch, dass es sich nicht mehr lohnte?
Uhrlau: Für BND erforderlich, dass Grundrechtsträger nur dann erfasst werden, wenn Anordnungen. Sonst Filterverfahren, die nicht gewünschte und zulässige Informationen filtern.
Sensburg: War Freibrief ein Punkt, der 2007/2008 bei Einstellung von Eikonal eine Rolle gespielt hat?
Uhrlau: Nein.
Sensburg: Projekteinstellung war bestimmt nicht erfreulich. Bekannt, dass Projekt anders oder kompensiert weiterbetrieben wurde?
Uhrlau: Nach Einstellung 2008?
Sensburg: Ja.
Uhrlau: Nein.
Fragerunde 1: Linke (14:32)
Renner: Mit wie vielen Partnern bei HBW kooperiert?
Uhrlau: Zusammengefasst aus Geschichte mit den alliierten Partnern.
Renner: Zu ihrer Zeit?
Uhrlau: Zumindest USA.
Renner: Wer davon?
Uhrlau: KA.
Renner: DIA?
Uhrlau: Kann sein.
Renner: Briten dabei?
Wolff: Aus unserer Sicht kann Aussage ohne Anerkenntnis Rechtspflicht erfolgen.
Renner: Also Briten waren auch dabei.
Haben die auch finanziellen Anteil geleistet?
Uhrlau: KA. Personal war Personal des BND.
Renner: Zu Kosten würde ich gerne nachher noch Vorhalt machen.
Bekannt, dass auch Befrager aus anderen Ländern an Befragungen teilnehmen?
Uhrlau: Nein. Aus welchen anderen Ländern?
Renner: Wenigstens USA.
Uhrlau: Habe ich glaube ich davon gehört. Im Laufe der Zeit irgendwann. Sicher im Zusammenhang mit Überprüfung und Reduzierung des Befragungswesens.
Renner: Zeitlich?
Uhrlau: 2009/2010 sind Projekte für Reduzierung Befragungswesen erstellt worden.
Renner: Auch gehört, dass Befragungen ohne Anwesenheit des BND erfolgten?
Uhrlau: Nein.
Renner: Wie würden sie Befragung, bei der nur USA befragen, rechtlich bewerten? Zulässig?
Uhrlau: [zögert] In Liegenschaften des BND, mit Wissen des BND, mit Einverständnis des Befragten: Würde sagen ja.
Renner: Und wenn Befrager unter Legende auftreten, dass nicht US-Geheimdienst?
Uhrlau: Spekulativ würde ich sagen.
Renner: Ist gar nicht so spekulativ. Wussten sie, dass man Befragten unter Legende entgegentritt?
Uhrlau: Ja.
Renner: Und Flüchtling wusste nicht, dass es ein Geheimdienst ist.
Uhrlau: Das ist richtig.
Renner: Das wussten sie?
Uhrlau: Die haben eine Einladung von der HBW bekommen. Wer sich dahinter verbirgt, ist erstmal offen.
Renner: Kontakt zu DIA selbst?
Uhrlau: Bei Besuchen aus USA sicher.
Renner: In Deutschland auch?
Uhrlau: Wenn die in Deutschland waren und Präsidenten sprechen wollten bestimmt.
Renner: Auch in Stuttgart bei AFRICOM?
Uhrlau: Nein, nie dagewesen.
Renner: Vertreter von AFRICOM bei ihnen?
Uhrlau: Bei Veranstaltungen bestimmt.
Renner: Spielte HBW Rolle in Gesprächen mit DIA?
Uhrlau: Nein.
Renner: Drohnenkrieg?
Uhrlau: Mit DIA?
Renner: Ja.
Uhrlau: Nein.
Renner: Kennen sie Weisung zur Weitergabe verfälschter Zielkoordinaten?
Uhrlau: Kann ich nichts mit anfangen.
Renner: [Vorhalt: MAT A BND 2–3b.pdf Blatt 113 NfD] Vielleicht können wir dann mal über Weisung des Präsidenten sprechen.
Bitte eindringlich, Weisung zu beachten und jedweden Kontakt … Führungsstellenleiter werden gebeten, Residenturen zu unterrichten … Keine Weitergabe von operativ-taktischen Informationen
Was war Hintergrund für Weisung?
Uhrlau: Vermag ich aus Erinnerung nicht zu sagen. In zeitlicher Kombination mit Thema Bagdad und dass im Nachgang zu Erörterung, welche Information in Zusammenhang mit No-Target-List gegeben, dass dann sichergestellt werden sollte, dass keine Zweckentfremdung zu militärischen Zwecken…
Renner: Welche Zielkoordinaten können für militärische Zwecke gebraucht werden?
Uhrlau: Ob es wirklich Zielkoo…
Renner: Steht ja hier.
Uhrlau: Ob das wirklich Zielkoordinaten oder Einzelheiten waren… Dann erfassen sie großen Umfang möglicher Informationen.
Renner: Welche Datenarten können zu Zielerfassung genutzt werden?
Uhrlau: Vermag ich nicht zu sagen. Ob das Adresse ist oder im Zusammenhang mit Thuraya, KA.
Renner: Können Telefonnummern Zielkoordinaten sein?
Uhrlau: Eigentlich nicht.
Renner: Und uneigentlich? Mobilfunknummer?
Uhrlau: Könnte, wäre abhängig von Netzstruktur.
Fragerunde 1: SPD (14:45)
Flisek: Eikonal: Können sie wesentliche Unterscheidung von Überwachung leitungsvermittelt und paketvermittelt darstellen?
Uhrlau: Leitungsvermittelte Kommunikation mit Einstieg bei Telekom setzte Just-In-Time-Verfahren in Gang. Bei paketvermittelt war Schwierigkeit größer, da man Paketteile zusammenbringen muss. Haben eines am Anfang des letzten Jahzehnts begreifen müssen: Kommunikationsströme sind nicht linear. Verbindung von A nach B geht zum Teil auch über C und D im Bandenspiel. War Veränderung gegenüber traditioneller Erfassung. Im Zuge von Ausbau Glasfaser ermöglicht. Mit Satellit nicht möglich gewesen.
Flisek: Juristische Einordnung?
Uhrlau: Zum ersten Mal in Frankfurt an ein Telekom-Kabel gehen, das diese Fähigkeiten beinhaltet.
Flisek: Und dass keine saubere Trennung mehr möglich war. Und eine Weitergeltung des nicht-angepassten technischen Rahmens: Welche Probleme gab das?
Uhrlau: Neue Technik, Einstieg in Kommunikationsverkehre. Nicht Übertragungsweg ist Ansatz, sondern Erfassung. Erfassung erfolgt dann nach G‑10.
Flisek: Warum nach G‑10? Weil nichts anderes zur Verfügung stand? Oder weil es das traf, was für G‑10 vorgesehen war?
Uhrlau: Wenn BND in Deutschland Kommunikationserfassung zusammen mit Netzbetreiber macht, bedarf es Beteiligung G‑10-Kommission. Nutzung dieser Information erfolgt dann auch unter Gesichtspunkt „Was ist Routine, was G‑10?“ Einzelne Auslandsverkehre beinhalten auch G‑10-Verkehre. Wenn dann Treffer dabei sind, dann können sie auch im Sinne der G‑10-Anordnung genutzt werden.
Flisek: Auch wenn Schwerpunkt auf Routineverkehr liegt?
Uhrlau: Überall überwiegend Routineverkehre und wenige Treffer nach genehmigten Suchbegriffen. Hängt mit Entstehungsgeschichte der Beteiligung des BND zusammen. In 80ern hat BND Informationen erfasst im Rahmen von FmA. In Novellierung Ermächtigung für BND, bei G‑10-Maßnahmen auch Terrorismus, Proliferation und Co. zu erfassen. Dafür Suchbegriffe, die von G‑10-Kommission genehmigt und stichpunktartig geprüft wurden.
Flisek: Wechsel leitungs-/paketvermittelt, mangelnde Trennbarkeit. Eigentlich per G‑10-Anordnung keine reine Routineverkehr-Überwachung möglich.
Uhrlau: Auch bei Routineverkehr relevante Grundrechtsträger dabei.
Flisek: Ja, habe ich ja verstanden. Aber Dabeihaben führt nicht dazu, dass ich mit G‑10-Anordnung Maßnahme abdecken kann, die eine andere Stoßrichtung hat, also Routineverkehr.
Warum bedarf es eines Briefes des Bundeskanzleramt, wenn doch alles klar ist? Gab ja keine Anpassung im Gesetz, jetzt bemühen wir uns darum. 2016. Mit dem, was hier als Freibrief geschildert wird, hat man Schreiben von höchster Stelle gefordert, das sagt, dass alles ok ist. Dann gesagt: „Wir brauchen eine Anordnung.“ Man hat aber nichts gefunden. Dann G‑10-Anordnung, weil nichts anderes da war. War es korrekt, die Daten der G‑10-Kommission nicht einfach auf den Tisch zu legen?
G‑10-Kommission hat zurecht gesagt, dass nicht klar war, dass primär Routineverkehre erfasst werden. Mir ist nicht klar, wer entschieden hat, dass G‑10-Kommission nicht vollends aufgeklärt werden soll. Das sind offene Fragen.
Aus meiner Kenntnis heraus bewerte ich das so: Ẃenn man es erforderlich findet, Routineverkehre zu überwachen – ich finde das nötig -, aber es keinen Rechtsrahmen gab, dann wäre es doch das einfachste, das auf den Tisch zu legen. Man ist über G‑10-Anordnung gegangen, ohne im Kern offen zu legen, worum es eigentlich geht. Warum war das so, wer hat das entschieden?
Uhrlau: Ist wahrscheinlich schwer zu vermitteln, dass das, was BND unabhängig von Frankfurt macht, überwiegend Routineverkehre sind. Auch wenn sie filtern. Verhältnis von Treffern und Routineverkehren ist – würden sie wahrscheinlich sagen – Missverhältnis. Ist G‑10-Kommission im Prinzip bekannt gewesen. Daher Überstieg von bisheriger Erfassung hin zu neuem technischen Verfahren gewählt worden.
Flisek: Kann das nicht ganz nachvollziehen. Mann kann sich auf Standpunkt stellen, dass das mit damaliger Rechtslage möglich war. Selbst wenn man sich auf den Standpunkt stellt – ich tue das nicht -, stellt sich die Frage: Wer kontrolliert diesen Bereich? Vielleicht innerhalb G‑10-Kommission Schläfrigkeit und nicht die richtigen Fragen gestellt. Aber aktiv und proaktiv hat man das nicht beschleunigt, sondern Praxis anlässlich Eikonal eingeführt, die dann über Jahre so lief. Will wissen, warum und wer das getan hat?
Wir streiten uns hier um die Frage, wie der Graubereich ausgeleuchtet werden kann. Ist nicht offen gelegt worden, worum es geht. Bis heute keine Kontrolle über Routineverkehrsüberwachung. Wenn wir an Ursprung gehen, kommen wir in diese Zeit hinein.
Uhrlau: Habe versucht, das zu beantworten. Erschien uns gängiger und zulässiger Weg, das analog zu behandeln.
Flisek: Ist von der Leitung Bundeskanzleramt entschieden worden, dass das über G‑10-Anordnung zu erfolgen hat und G‑10-Kommission nicht informiert wird?
Uhrlau: Weiß ich nicht.
Fragerunde 1: Grüne (15:03)
Notz: Aber es könnte so sein? Fürs Protokoll?
Uhrlau: Weiß ich nicht.
Notz: Das ist eine Ja-Nein-Frage, Herr Uhrlau.
Uhrlau: [zögert.]
Notz: Können sie kurz die Zeit anhalten?
Uhrlau: Ich kann es nicht beantworten.
Notz: Nochmal zu Zeit-Zitat vom 12. August 2015.
Die Telekom als Betreiberin des Netzes habe rechtliche Bedenken gegen die Operation Eikonal erhoben, berichtete Uhrlau. Er habe der Telekom daraufhin im Dezember 2003 einen Brief geschrieben mit der Auskunft, das Kanzleramt halte die Maßnahme für rechtlich zulässig. Steinmeier habe gewusst, „dass es ein Schreiben an die Telekom gegeben hat“, so Uhrlau.
Dann kommt der Satz von mir mit dem Freibrief. Haben sie das eigentlich auch Freibrief genannt?
Uhrlau: Nein.
Notz: Haben sie das von uns hier übernommen?
Uhrlau: Ja.
Notz: Hier steht, Steinmeier sei inhaltlich unterrichtet gewesen.
Uhrlau: Habe ergänzt, so habe er es auch dem NSA-Untersuchungsausschuss unterrichtet.
Notz: Also ist richtig, was hier steht?
Uhrlau: Richtig ist, dass es Schreiben an Telekom gab.
Notz: Und dass Steinmeier unterrichtet war?
Uhrlau: Inhaltlich unterrichtet.
Notz: Stimmt das?
Uhrlau: Das stimmt.
Notz: [MAT A BND 17–3, 9 6, Tagebuchnummer 20–4, Streng geheim, herabgestuft auf Geheim]
Präsidentenrunde am 25. November 2003, es geht um Eikonal und Freibrief: „Von Abteilungsleiter 6 im Bundeskanzleramt wurde Eikonal angesprochen. Vorgeschlagen, dass sich Stellungnahme Bundeskanzleramt auf wenige Sätze beschränkt. Präsident wird Thematik erneut mit Fachebene besprechen.“
War das ihre Idee, dass es ein Zweizeiler werden soll? Und war in der Runde Herr Steinmeier dabei?
Uhrlau: Kann ich nicht sagen.
Notz: Aber könnte sein.
Uhrlau: Ist eine Frage des Terminkalenders.
Notz: Wie oft war er in Präsidentenrunde?
Uhrlau: KA.
Notz: Könnte es sein, dass er Präsidentenrunde geleitet hat?
Uhrlau: [zögert] Eher nicht. Wenn gesagt wird, Abteilungsleiter 6 Bundeskanzleramt hat auf kürzere Stellungnahme gedrungen, dann… Kann ich nicht beantworten.
Notz: Mit Steinmeier gesprochen, ob man langes, kompliziertes Gutachten oder Zweizeiler schickt?
Uhrlau: Nein, in den letzten 13 Jahren viele Erinnerungen, alles schwer auseinanderzuhalten.
Notz: Erinnern sie sich daran, dass die Akten aus dem Bundeskanzleramt zurückgesandt werden sollen?
Uhrlau: Nein.
Notz: War sowas üblich?
Uhrlau: KA, über Aktenläufe nicht unterrichtet.
Notz: De Maizière war Zeuge. Ging auch um Eikonal und Glo. Kann es sein, dass Chef des Bundeskanzleramtes über soetwas Wichtiges nicht unterrichtet wird?
Uhrlau: Das kann passieren.
Notz: Das müssen sie mir erklären. Wo leben wir eigentlich, wenn der Chef des Bundeskanzleramtes nicht informiert wird, wenn ein millionenschweres Projekt eingestampft wird?
Uhrlau: Habe selber Schwierigkeiten mit der Operation, weil ich nichts damit anfangen kann.
Notz: Hm?
Uhrlau: Glotaic.
Notz: Aber wie kann das sein, dass Chef des Bundeskanzleramtes nicht informiert wurde?
Uhrlau: Kann bei Glotaic nur passen.
Notz: Dann beschränken wir uns auf Eikonal. Wie kann es sein, dass Rechts- und Fachaufsicht über Einstellung eines zentralen Projektes nicht unterrichtet wird? Würden sie sagen, das geht mit rechten Dingen zu?
Uhrlau: Bin nicht sicher, ob Auslaufen von Eikonal Bundeskanzleramt nicht mitgeteilt wurde. In Zusammenhang mit anderem Thema aus NÖ-Sitzung weitere Begehrlichkeiten der USA gehabt. Thema Auslaufen, Beendigung der Arbeit mit USA war Thema. Existenz des Frankfurter Knotens war bekannt.
Notz: Muss ein Abteilungsleiter 6, der das erfährt, nicht zwingend den Chef des Bundeskanzleramtes informieren? Ist es vorstellbar, um Chef des Bundeskanzleramtes zu schützen, diese Informationen nicht weiterzugeben?
Uhrlau: Dass man die Zusammenarbeit mit dem Partner beendet?
Notz: Das kann sein, dass das der Chef des Bundeskanzleramtes nicht gesagt bekommt?
Uhrlau: Am Anfang war Steinmeier, zum Zeitpunkt der Einstellung de Maizière.
Notz: Also dem Neuen muss man das nicht erzählen?
Uhrlau: Kann mir nicht vorstellen, dass Herr Fritsche den Chef des Bundeskanzleramtes nicht unterrichtet hat.
Notz: Ich mir auch nicht.
Fragerunde 1: Union (15:19)
Warken: Sie haben gesagt, sicher ist mit Steinmeier gesprochen worden. Sie bleiben immer sehr vage. Mit wem, wenn nicht ihnen, hätte er denn sprechen müssen?
Uhrlau: Unter anderem Hanning.
Warken: Aber sie waren doch in direkter Position, ihn zu unterrichten? War es nicht ihre Aufgabe, genau das zu tun?
Uhrlau: Bei Notwendigkeit, Zugang zum Frankfurter Knoten zu bekommen, wurde auch mit Chef des Bundeskanzleramtes gesprochen. In welchem Umfang und zu welcher Zeit, werde ich nicht weiter erläutern.
Warken: Wenn sie sagen „ist erläutert worden“: Wie, in welchem Umfang, mit wem? Ist wenig verständlich.
Uhrlau: Ist schwierig, wenn viele Gespräche ohne Protokoll. Unterschiedlich intensiv verschiedene Belange des BND angesprochen. Daher Behandlung technischer Ertüchtigung des BND mit Chef des Bundeskanzleramtes sicher einige Male besprochen worden.
Warken: Auch durch sie?
Uhrlau: Ja.
Warken: Bei letzen Mal gesagt, bei Bad Aibling Chef des Bundeskanzleramtes „auf Ballhöhe“ gehalten. Steinmeier sei 2003 inhaltlich unterrichtet gewesen. Was war konkret ihre Aussage gegenüber der Zeit?
Uhrlau: Wenn ich den Text nehme, ist das, was ich der Zeit gesagt habe, auch das, was ich dem NSA-Untersuchungsausschuss geschildert habe. Diesen Text hat die Zeit in der Onlinefassung nicht gebracht. Sie musste zuspitzen. War keine Neuigkeit, haben uns etliche Male darüber ausgetauscht.
Warken: Was haben sie mit inhaltlicher Unterrichtung gemeint? Aber wenn sie das der Zeit nicht so gesagt haben, dann kann ich das ja nicht fragen.
Uhrlau: Haben über vieles zu Notwendigkeit gesprochen, an weiterführende Informationen heranzukommen. Sehen sie es mir nach.
Warken: Für uns wichtig, wie Informationsgänge laufen. Hat man auch über Rechtsfragen mit Steinmeier gesprochen?
Uhrlau: Kann ich mich nicht erinnern.
Warken: Wurden damit zitiert, dass Unterrichtung 2003 stattgefunden habe. Ich hab verstanden, dass Steinmeier schon seit 2001 in Anbahnung der Kooperation eingebunden war. Wie? Gespräche auf diplomatischer Ebene? Schildern!
Uhrlau: 2001 ist Zusammenarbeit mit NSA in Sachen Bad Aibling. Damals Thema Frankfurter Knoten noch kein Thema.
Warken: Ich meine insgesamt stärkere Kooperation mit der NSA.
Uhrlau: War vor Hintergrund 9/11, Hamburger Zelle. Das Wissen, dass Al-Quaeda auch Herausforderung für Deutschland sein kann. Wer kann Operation durchführen, mit wem kann man das führen? Wer hat mehr Informationsmöglichkeiten als der BND? War klar: Zusammenarbeit mit USA politisch gewollt und notwendig.
Warken: Von wem?
Uhrlau: Ging auch von Bundeskanzler aus. Also von daher seit 2001 intensiv bestrebt, Zusammenarbeit auszubauen.
Warken: Schipanski hatte bei erster Befragung nach Informationsfluss bei Amtsübergaben gefragt. Welche Informationen an Fritsche weitergegeben? Sie konnten sich bei erster Befragung nicht mehr erinnern. Welche Erkenntnisse hatten sie 2005, welche Aktivitäten von US-Diensten gegen deutsche Interessen bestanden?
Uhrlau: Keine Anhaltspunkte.
Warken: Auch nicht auf Missbrauch durch Wirtschaftsspionage in Bad Aibling?
Uhrlau: Nein.
Warken: Nach Amtsübernahme von Hanning Neuerkenntnisse zu Kooperation oder ähnlichem?
Uhrlau: Habe gesagt, klassische Amtsübergabe gab es nicht. Fliegender Wechsel. Keine besonderen Informationen bekommen.
Warken: Grundsätzlich neue Erkenntnisse bekommen im Laufe ihrer Tätigkeit? Sachverhalte, die auf Missbrauch der Zusammenarbeit schließen ließen?
Uhrlau: 2006 von Abteilungsleiter TA Urmann darauf hingewiesen worden, dass USA Suchbegriffe mit europäischem Bezug eingestellt haben. Damals EADS. Dann Frage, was sie gemacht haben. Gesagt bekommen: USA haben das als Fehler geschildert, sollte nicht wieder vorkommen.
Warken: Wann war das?
Uhrlau: 2006.
Warken: Irgendwann Anlass gehabt, Informationsfluss gegenüber Bundeskanzleramt zu ändern? Besser, öfter, genauer informieren? Konkrete Anlässe?
Uhrlau: Kann ich nichts mit anfangen.
Warken: Also so weitergemacht wie immer.
Uhrlau: 2006 dadurch geprägt, ob es Untersuchungsausschuss gibt. Sehr enge Unterrichtung BND und Bundeskanzleramt.
Warken: Frage, ob es aus ihrer Sicht Verbesserungsbedarf gab? Vielleicht als Abteilungsleiter 6 doch nicht genug informiert gefühlt? Aus Erfahrung irgendwelche Dinge im Informationsfluss geändert?
Uhrlau: Politische Beziehungen zwischen Bundeskanzler und US-Präsident Bush waren sehr kompliziert. Vertrauen von Seiten einzelner US-Dienste gegenüber deutschen Diensten war beeinträchtigt. Bei Frage nach guter Zusammenarbeit: NSA. Wichtiger Punkt in bilateralen Beziehungen. Thema amerikanische Partner war unterschiedlich zu behandeln. CIA ist anders als NSA oder DIA. Können sie nicht mit ja oder nein abhandeln. Sehr komplex in politisch schwierigen Zeiten. In aufkommendem Untersuchungsausschuss.
Warken: Sehe die Hintergründe. Einfache Frage: Verbesserungsbedarf bei Informationsfluss gesehen? Oder nur um Herausforderungen gekümmert, die kamen?
Uhrlau: Ja.
Warken: Glo. Haben gesagt, sie können sich nicht erinnern. Erinnerungshilfen: Zusammenarbeit mit CIA und MCI Worldcom. Können sie sich jetzt genauer erinnern?
Uhrlau: Nein.
Warken: Sicher, dass sie keinerlei Kenntnisse hatten?
Uhrlau: Konnte mit Operationsnamen genausowenig anfangen wie mit Eikonal. Aber diese Operation sagt mir nichts.
Warken: Auch, wenn man den Namen mal beiseite lässt?
Uhrlau: Sagt mir nichts.
Warken: Hätte der BND-Präsident sie informieren müssen?
Uhrlau: Habe schonmal gefragt: Was war das für eine Operation, wer hatte die Federführung? Habe keine Information.
Warken: Kommt weniger darauf an. Aber müsste Kanzleramt nicht bei heikler Operation zustimmen oder unterrichtet werden?
Uhrlau: Tut mir leid, muss Antwort schuldig bleiben. Wer hat den Lead, wer die Verantwortung?
Warken: Dann beide Beispiele: BND oder CIA.
Uhrlau: Wenn BND Verantwortung hätte, dann wäre Unterrichtung Bundeskanzleramt wohl geboten gewesen.
Warken: In anderem Fall nicht?
Uhrlau: Ich glaube nicht.
Warken: Während Zeit in BND über die Operation informiert?
Uhrlau: Keine Unterlagen zur Operation gesehen.
Warken: Hätten sie unterrichtet werden müssen?
Uhrlau: Spekulation.
Warken: Keine Spekulation. Sie waren dann ja BND-Präsident.
Uhrlau: Als BND-Präsident wird man nicht mit allen Informationen zugeschüttet.
Warken: Aber war ja nicht ganz unerheblich.
Uhrlau: Habe Dokumente vorgelegt bekommen und mit Paraphe unterzeichnet. Dieser Vorgang hatte nur Paraphe der Stabsleitung. Kann schnell vorkommen, dass etwas nicht vorgelegt wird.
Warken: Oder später.
Uhrlau: Bei einer Operation, die noch ein Jahr läuft…
Ich kann das nicht auflösen. Operationen, die unbefriedigend sind, werden aufgelöst, ohne dass die Spitze des BND ordentlich unterrichtet wird.
Warken: Auch über andere Operationen nicht informiert? Wie sollen sie ein Amt ausüben, wenn nicht über grundlegende Dinge unterrichtet? Vielleicht war Glo auch nur so unbedeutend. Grundsätzlich über laufende Kooperationen unterrichtet?
Uhrlau: Fand schon statt, hing von Relevanz ab. Aber ich kann mit dieser Operation nichts anfangen.
Warken: Habe hier Akten, vielleicht können wir das dann besprechen.
Fragerunde 2: Linke (15:47)
Hahn: War Chef des Bundeskanzleramtes bekannt, dass in Frankfurt zahllose Kommunikation ohne Rechtsgrundlage abgefischt werden soll?
Uhrlau: Wir haben das für rechtlich zulässig gehalten. Wir haben das so begonnen in Analogie zu anderer Erfassung.
Hahn: Aber gab ja Anwägungen und unterschiedliche Sichten. Über die Schwierigkeit wird Chef des Bundeskanzleramtes nicht informiert? Der hat das im Zweifel zu verantworten. Damals gabs noch keinen Herr Fritsche als Puffer.
Uhrlau: Dass wir am Frankfurter Knoten Informationen abgreifen, wie das genutzt werden kann, wie das mit dem Routineverkehr ist – das ist dem Chef des Bundeskanzleramtes sicher präsent gewesen. Dass wir an den Knoten gehen, ist kein Geheimnis gewesen.
Hahn: Wir hatten Mitglieder und damaligen Vorsitzenden der G‑10-Kommission hier. Haben gesagt, sie fühlen sich getäuscht. Haben auch gesagt, sie hätten damals dann keine Genehmigung erstellt. Sie haben dann doch auch zur Täuschung der G‑10-Kommission beigetragen. Sie haben vorhin Eindruck erweckt, die wussten das alles.
Uhrlau: G‑10-Kommission weiß von den Maßnahmen, die über sie laufen. Sie genehmigen Suchbegriffe, damit man bei Treffern auch die von Grundrechtsträgern nutzen kann. Was nicht durch den Filter geht, weil kein Deutschlandbezug, das ist Routineverkehr und wird auch genutzt.
Gibt noch die anderen Maßnahmen in Zusammenhang mit Geiselnahmen. Auch da relativ wenige Treffer, aber gewonnene Informationen nutzbar. Zwischen Routine-Verkehr und G‑10-Erfassung ist keine Brandmauer. Man muss aber G‑10-Kommunikation nach Gesetz rausfiltern. Ansonsten in Erfassung von digital erfassten Informationen, da sind relevante Informationen im Routinebereich viel relevanter als das, was man für G‑10-relevanten Bereich bekommt.
Hahn: Meinte ich gar nicht. Wenn sie Anordnung für Terroristen hatten: Die haben sie doch gar nicht interessiert. Ohne das wären sie doch gar nicht an das Kabel gekommen. Dafür müssen sie doch Verantwortung übernehmen.
Uhrlau: In letzter Sitzung schon gesagt: Ich trage Verantwortung für die Maßnahmen, die ich getroffen habe. G‑10-Kommission wissentlich täuschen war nicht die Absicht.
Hahn: Weisung, dass man Zielkoordinaten nicht mehr an ANDs geben soll war von ihnen?
Uhrlau: So wie ich gelesen habe, muss das von Präsident ausgegangen sein.
Hahn: Geodaten wurden ungenau gemacht. Verfälscht. Hintergrund war, dass man fürchtete, Daten würden für Drohnennangriffe genutzt. Gab es nie Diskussion, dass verfälschte Daten dazu führen, dass USA falsche Ziele treffen.
Uhrlau: Für welche Gebiete?
Hahn: Keine Gebiete, das war eine generelle Weisung. Ist nicht diskutiert worden?
Sensburg: Können sie die Stelle sagen?
Renner: Befragung Herr Schindler: „Das ist die Regel. So ist die Regel bei uns. Geodaten werden ungenau gemacht. Das ist glaube ich sogar eine Weisung von Herrn Uhrlau.“
Sensburg: Das Wort verfälscht muss man hier streichen.
Hahn: Dann eben verändert. Meine Frage ist, ob damit nicht eventuell falsche Ziele getroffen werden.
Wolff: Es wird verungenaut. Nicht verschoben.
Renner: Hier im Protokoll zu Herrn Schindler steht: „Fragen sie mich nicht nach zwei Minuten links oder eine Sekunde rechts“. Also verschoben.
Uhrlau: Ich würde gerne nochmal das Dokument sehen.
Hahn: Sie heben darauf ab, dass es um Weitergaben an USA geht. Wenn ich Text aber lese, dann ist das was anderes, als wenn wir über USA-Drohnen reden.
Renner: Dann ist das ja noch schlimmer. Herr Schindler hat klargemacht, dass es um Weitergabe an AND geht. Eine Frage ist, was passiert, wenn man Geodaten verschiebt. Zweite Frage ist der Anlass.
Uhrlau: Haben nicht nur Thema BND und NSA, sondern auf Zeitachse Untersuchungsausschuss, USA in Krieg in Irak unterstützt zu haben. Wenn in dieser Zeit – Sommer 2006 -, als die Vorwürfe zu dem Thema eine Rolle gespielt haben, ein Bezug zu anderen Regionen genommen wird und wenn man nach Auseinandersetzungen damals im Nahen Osten schaut, dann bringt man die Zusammenhänge anders in Relation. Befürchtung, dass Informationen [?]
Fragerunde 2: Union (16:06)
Schipanski: Haben wir richtig verstanden, dass Routine-Verkehre ein Nebenprodukt waren?
Uhrlau: In welchem Umfang was war, war unterschiedlich. Geht nicht darum, dass wir zwei bestimmte Terroristen fangen wollen. Aber BND trennt nicht Routine und G‑10.
Schipanski: Aber wenn sie G‑10-Maßnahme beantragen, dann mit dem Ziel, G‑10-Verkehr zu erfassen?
Uhrlau: Auch. Und zu nutzen! Bei heutiger Kommunikation, wo Wege nicht mehr gradlinig sind, werden sie auf Strecken relevante Informationen erfassen, wo sie das gar nicht erwarten. Aber sie können es nutzen unter Suchbegriffen, die von G‑10-Kommission genehmigt wurden. Genehmigungsfilter.
Schipanski: HBW. Gab es interne Diskussion im BND, ob HBW von BND-Gesetz gedeckt ist?
Uhrlau: Nein, kann ich mich nicht erinnern. Befragungswesen gehört zu Restanten aus früher Geschichte des BND oder Operation Gehlen. Befragung von Übersiedlern ist wesentlicher Informationsbeschaffungsansatz des BND gewesen. Mit Informationen aus dem Alltagsleben Stimmung abzgreifen. Struktur- oder Regimekenntnisse als Mosaikstein interessant. So in den 50er-/60er-/70er-Jahren entstanden.
Frage nach Rechtsgrundlage bei einem solchen Dinosaurier hat keine Rolle gespielt. Rolle gespielt hat Ergiebigkeit und Anpassung an neue Aufgaben, wo neue Informationen erschafft werden können. Z.B. Force Protection. Sonst ist Verhältnis von Mitarbeitern und Erträgen nicht mehr gleichgewichtig gewesen.
Schipanski: Haben gesagt: Man braucht Rechtsgrundlage, aber man hat sich keine Gedanken gemacht. Hanning hat gesagt, ihm sei HBW neu gewesen. Daher gefragt, warum Kooperation überhaupt besteht und ob man das braucht. Wann haben sie zum ersten Mal von HBW erfahren?
Uhrlau: Soweit ich weiß noch im Bundeskanzleramt.
Schipanski: Gleiche Fragen gestellt wie Hanning?
Uhrlau: KA, was er sich gefragt hat. Befragungswesen ist unter anderem auf BND-Villa in Zehlendorf untergebracht gewesen. Frage ist eher Ergiebigkeit und wo man sie unterbringt.
Schipanski: Also Hanning Problem mit ihnen erörtert?
Uhrlau: Nein.
Schipanski: Hat er mit ihnen besprochen, dass er überlegt hat, ob HBW fortgeführt wird?
Uhrlau: Nein.
Schipanski: Haben sie sich über den Stand der HBW unterrichten lassen?
Uhrlau: In Bundeskanzleramt sicher nicht.
Schipanski: Zu lapidar?
Uhrlau: Keine tatsächliche Problematik gesehen.
Schipanski: Rechtlich unwohl?
Uhrlau: Nein.
Schipanski: Was war Mehrwert bei integrierter Befragung mit AND?
Uhrlau: Mehrwert vor Beendigung der Teilung. Flüchtlinge aus Osteuropa, gemeinsames Lagebild. Ausdünnen des Befragungswesen ist das eine und dann die Feststellung, wir müssen das weiter reduzieren und konzentrieren.
Schipanski: Wann erstmalig über Auflösung der Stelle nachgedacht?
Uhrlau: Frage der Ergiebigkeit des Informationsaufkommens. Sie binden Mitarbeiter in verschiedenen Teilen der Republik. Personelle Engpässe – wo kann ich Personal abbauen und zuführen? Befragungsstellen in Bayern zugerechnet den in Bayern verbleibenden BND-Mitarbeitern. Auflösen größerer Dienststellen leichter gefordert als umsetzbar.
Schipanski: Diplomatische Antwort. In Antwort von Ole Schröder auf Frage von Jan Korte:
Die an die Partner weiterzugebenden Meldungen werden bei Bedarf bereinigt (im Hinblick auf Datenschutzgründe, Nichtweitergabe möglicher militärisch nutzbarer Daten). Es gelangen circa 60 Prozent der im Befragungswesen erhobenen Meldungen im Weitergabeverbund an die Partnerdienste
Wenn AND selbst anwesend ist: Wie kann man davon ausgehen, AND erhält nur „bereinigte Informationen“?
Uhrlau: Ist Antwort der Bundesregierung, KA.
Schipanski: Ist das schlüssig?
Uhrlau: Vermag Abläufe im Befragungswesen vor Ort nicht zu kommentieren.
Schipanski: Also auch nicht ausschließen, dass ungefilterte Ergebnisse weitergegeben wurden?
Uhrlau: Das kann man ausschließen.
Schipanski: Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte Datenweitergabe?
Uhrlau: BND-Gesetz.
Warken: Freibrief: Hätten sie ohne Kenntnis und Einverständnis von Steinmeier den Brief unterschrieben?
Uhrlau: [zögert] Halte ich für ausgeschlossen. Wenn Chef des Bundeskanzleramtes nicht weiß, worum es geht, und Abteilungsleiter 6 zeichnet soetwas – das passt nicht in den allgemeinen Informationsaustausch mit Chef des Bundeskanzleramtes.
Warken: Also mit Steinmeier gesprochen?
Uhrlau: Offen ob vorher oder hinterher. Gegenstand von Unterhaltungen.
Warken: Sie unterschreiben doch nicht sowas, ohne das Ok bekommen zu haben? Kann ich mir nicht vorstellen.
Uhrlau: Das Schreiben habe ich unterzeichnet. Ist vorher sicher behandelt worden.
Warken: Mit der Hausführung?
Uhrlau: In einer der Sitzungen durchaus wahrscheinlich.
Warken: Vorher nicht von anderer Stelle genehmigt? Wie war die Genese des Schreibens? Haben sie das verfasst?
Uhrlau: Habe das zur Unterschrift vorgelegt bekommen.
Warken: Von?
Uhrlau: Weiß ich nicht. Gab Gespräche mit Abteilungen – Abteilung 2 und eventuell 4.
Warken: Sie haben Einverständnis Chef des Bundeskanzleramtes vorausgesetzt, als sie unterschrieben haben?
Uhrlau: Ja. Aber kann nicht sagen, ob er Schreiben vorher gesehen hat oder ich hinterher Bescheid gesagt habe.
Warken: Wenn wir von Einverständnis sprechen, muss das vorher sein. Sind sie davon ausgegangen, dass Hausleitung mit Schreiben einverstanden ist?
Uhrlau: Ja.
Sensburg: Hätte gern das Schreiben, das im Haus geblieben ist. Der Vorbereitungsteil. Wie ist es bis zum Schluss entstanden? Wäre sinnvoll, das dem Ausschuss zur Verfügung zu stellen. Was mir fehlt: Wo der BND auf Bundeskanzleramt zukommt und sagt „Bitte schreibt uns was“, da versichert man sich doch normalerweise zurück. Da guckt man, ob das korrekt ist. War ja klug, das punktgenau zu schreiben. Aber die Genese, die fehlt. Ich glaube nicht, dass sie sich alleine dahin gesetzt haben. Das war doch vermutlich ein normaler Verwaltungsvorgang.
Oder ist BND-Präsident direkt zu Chef des Bundeskanzleramtes gegangen?
Uhrlau: Kann ich keine Antwort geben.
Sensburg: Aber zu ihnen ist er nicht gekommen?
Uhrlau: Ja.
Sensburg: Hanning ist direkt zu ihnen gekommen und hat gesagt, dass er das haben will?
Uhrlau: Ja.
Sensburg: Das war ja einfach.
Uhrlau: Aber sie können mich noch etliche Male fragen, ich weiß es nicht genau.
Sensburg: Ok. 2006 – Selektoren mit europäischem Bezug festgestellt. USA haben gesagt „Tut uns leid, kommt nicht wieder vor.“ Dann wars das?
Uhrlau: Ja.
Sensburg: Was haben sie gemacht?
Uhrlau: Mit Urmann gesprochen, wie damit umgehen. Haben gesagt, sie sind auf USA zugegangen, die haben sich entschuldigt. Damit Thema für mich erledigt.
Sensburg: Keine weiteren Prüfaufträge und Maßnahmen?
Uhrlau: Von mir nicht.
Sensburg: EADS und Eurocopter besonders sensibel? Oder kann das mal dazwischenrutschen?
Wir sind ja bei NDs, da ist die Vertrauensbasis nicht immer ganz groß. Haben die gesagt, „da ist uns halt mal nen Rüstungskonzern zwischengerutscht“? Das ist ja nicht Peter Müller. Man muss denen ja nicht sagen, dass man ihnen nicht glaubt. Haben sie nichts gemacht? Das macht mir Angst vorm BND.
Uhrlau: Abteilungsleiter hat Prüfaufträge gegeben. Ergebnisse habe ich nicht gesehen.
Sensburg: Was mir Sorgen macht, ist, dass man nicht stärker nachgehakt hat. Egal, wer das ist, eigene Sicherung mangelt. Liege ich da falsch?
Uhrlau: Können sicher die Zeit 2006 mit Konflikten nehmen. USA haben umfassenderen Informationsbedarf als wir, das wussten wir. Für uns ist bei Frage, machen USA Wirtschaftsspionage zu kommerziellen Zwecken, klar, das machen sie nicht. Unmittelbar von Unternehmen nutzbare Spionage hat US-Seite immer zurückgewiesen, aus verständlichen Gründen. Wahrscheinlich, dass Informationsbedarf in Richtung Europa ein erheblicher ist.
Sensburg: Gerade darum hätte ich mir ein kontinuierlich wachsames Auge gewünscht.
Fragerunde 2: Grüne (16:35)
Ströbele: Häufiger Schreiben an Privatfirma unterschrieben?
Uhrlau: Nein.
Ströbele: Noch ein anderes Mal?
Uhrlau: Nein.
Ströbele: Bei MoAs unterschreibt mal die Bundesregierung, das Bundeskanzleramt. So eine Ausnahmegeschichte, da fragt man sich doch, wo ist meine Zuständigkeit?
Uhrlau: Da Telekom Schreiben von BND-Präsident nicht mehr ausreichend fand, haben die Schreiben von mir gebraucht.
Ströbele: So wie sie das schildern hätte das irgendein anderer aus dem Bundeskanzleramt sein können. Hatte das einen Grund, warum man sie ausgesucht hat?
Uhrlau: Als Abteilungsleiter.
Ströbele: Stand da dran: Abteilungsleiter. Ich darf sowas? Oder war wichtig der Briefkopf Bundeskanzleramt?
Uhrlau: Das Bundeskanzleramt hat der Telekom etwas mitgeteilt, ja.
Ströbele: HBW. Es heißt, sie haben mit denen gut kooperiert. War HBW nicht ein Teil des BND?
Uhrlau: Ja.
Ströbele: HBW läuft unter Finanzen des BND. Sie haben da Befragungen durchgeführt. Wir haben führende Mitarbeiterin gehört. Hat gesagt, AND-Partner sprachen die Sprache des zu Befragenden und konnten sich mit denen unterhalten. Unsere Leute haben das gar nicht verstanden. Ist das nicht eigenartig? Die unterhalten sich und der BND-Mitarbeiter weiß gar nicht, worüber die reden?
Uhrlau: Frage, auf welcher Vertrauensbasis sie das machen. Wenn sie jahrelang vertrauensvollen Umgang haben … Wir wissen ja auch, wo jemand herkommt, was macht der für einen Eindruck? Der Eindruck, das ist nicht nur ein Tarnunternehmen des BND, sondern da werden hochgeheime Informationen beschafft – das ist nicht die Realität.
Ströbele: Curveball auch über HBW?
Uhrlau: KA.
Ströbele: Sie reden von Suchbegriffen. Ist das was anderes als Selektoren?
Uhrlau: KA, ob BND andere Begrifflichkeit hat. Selektorenbegrifflichkeit ist mir seit Snowden bewusst. Kannte das sonst unter Suchbegriff.
Ströbele: Waren die Selektoren, die der G‑10-Kommission gegeben wurden, Selektoren der USA?
Uhrlau: Nein.
Ströbele: Sondern? Waren das reale Suchen nach Personen?
Wolff: Ob Suchbegriffe von AND kommen oder nicht, kann man nur NÖ beantworten.
Ströbele: Ist doch schon beantwortet. Bisschen spät. Was haben sie G‑10-Kommission geliefert, damit die Abgriff genehmigen?
Uhrlau: Welche Begriffe gestellt worden sind, KA.
Ströbele: Ist G‑10-Kommission gesagt worden, dass Eikonal Operation mit NSA?
Uhrlau: Nicht Gegenstand der Unterrichtung.
Ströbele: Haben sie G‑10-Kommission in Berichten mitgeteilt, worum es ging?
Uhrlau: KA, war in Sitzungen nicht anwesend. Was in Zeit als BND-Präsident war, weiß ich nicht.
Fragerunde 2: SPD
Flisek: Juli 2001: Besprechung mit Chef des Bundeskanzleramtes zu Rahmenbedingungen Kooperation mit US-Diensten. Erinnern?
Uhrlau: Habe Diskussion in Akten nochmal gesehen. Bad Aibling hatte längeren Vorlauf. Kooperation in Bad Aibling mit USA soll nach deutschem Recht erfolgen. Darüber mit Chef des Bundeskanzleramtes gesprochen. War wichtiger Ansatz, Eigenständigkeit bei Satelliten zu gewinnen.
Flisek: Was waren die Vorgaben für Projekt?
Uhrlau: Wenn sie Erfassung BND nehmen, was ist Rechtsgrundlage? Wie ist Grundrechtsschutz für Grundrechtsträger im In- und Ausland? Das sind Fixpunkte, die berücksichtigt werden mussten. USA zu vermitteln, dass Suchbegriffe, die auf Grundrechtsträger zulaufen, nicht zulässig sind, das sind Punkte, die in Verhandlungen zwischen BND und NSA im Zentrum stellen sollten.
Flisek: [Stiller Vorhalt MAT A BK 4–1, Seite 127, Tagebuchnummer 1 14] Kennen sie das Schreiben?
Uhrlau: Ich hab es gesehen und abgezeichnet. Ja.
Flisek: Ist ein Schreiben über eine Besprechung mit Chef des Bundeskanzleramtes. Von Hanning an sie adressiert. Werden drei verschiedene Vorgaben adressiert. Neben der Vorgabe der Einhaltung deutschen Rechts. Ist das richtig wiedergegeben?
Uhrlau: Glaube schon.
Flisek: Ist ein singuläres Ereignis, waren grundlegende Entscheidungen. Können sie sich daran noch genau erinnern? An das Gespräch mit dem Chef des Bundeskanzleramtes?
Uhrlau: Nein, an das Gespräch 24. Juli 2001 kann ich mich nicht erinnern. Für uns war das ein großer Erfolg, Bad Aibling so zu übernehmen. Und die Vereinbarungen, die getroffen worden sind, bis zur Unterstreichung, dass die deutschen gesetzlichen Bestimmungen uneingeschränkte Akzeptanz haben.
Flisek: Mal ganz allgemein vom Ablauf her: Wie läuft die Einbindung des Chefs des Bundeskanzleramtes ab? Legt man ihm das ein Mal vor? Wird er über jede aktuelle Wendung unterrichtet?
Uhrlau: Nicht über jeden einzelnen Schritt.
Flisek: Sondern? Wenn man sich mal Zeitstrahl anguckt, wo würde Chef des Bundeskanzleramtes unterrichtet werden, wo entscheidet er?
Uhrlau: Grundentscheidung „Wir übernehmen Bad Aibling“.
Flisek: Chef des Bundeskanzleramtes oder Bundeskanzler selbst?
Uhrlau: Nein, Geschäftsbereich Bundeskanzleramt. Möglichkeit, Bad Aibling zu übernehmen, ist aus Haushaltssicht hoch attraktiv. Dann auf deutsch-amerikanischer Seite Verhandlungspartnerschaft, um MoU auszuformulieren.
Flisek: Wenn Entscheidung über das „ob“ getroffen wurde, dann ist er damit nicht mehr befasst? Bleibt das dann auf Ebene Abteilungsleiter?
Uhrlau: Kommt nächste Phase, dass MoU gezeichnet worden ist von Hanning und Hayden.
Flisek: Muss Hanning vorher nochmal bei Chef des Bundeskanzleramtes fragen?
Uhrlau: Entwürfe sind vorher ins Bundeskanzleramt gekommen.
Flisek: Bei wem?
Uhrlau: Wenckebach und bei mir auch.
Flisek: Und dann ist Schluss und grünes Licht?
Uhrlau: Kann sein. Unabhängig davon, ob Papier auch vorgelegt oder angesprochen wird.
Flisek: Also mehr wie ein Bericht, dass man jetzt ein MoU hat und vor der Unterzeichnung steht oder bereits unterzeichnet hat? Und dann gehts operativ los?
Uhrlau: Ja.
Flisek: Wann würde Chef des Bundeskanzleramtes das nächste Mal informiert werden? Gabs Vorfälle?
Uhrlau: Nein, mir sind in Zusammenarbeit keine Vorfälle erinnerlich. Eher Unterrichtung von Seiten des BND hinsichtlich Ergiebigkeit in Krisenregionen. Da sicher auch Berichtsergebnisse an Chef des Bundeskanzleramtes gegeben. Gehe davon aus, dass Hanning die Goldkörner präsentiert hat.
Flisek: Als Erfolg?
Uhrlau: Ja.
Flisek: Die formulierten Grundlagen – galten die nur für Bad Aibling oder auch für andere Projekte wie Eikonal?
Uhrlau: „Uneingeschränkte Akzeptanz deutscher gesetzlicher Bestimmungen“ gilt auch für anderes.
Flisek: Also nicht nochmal für Eikonal geklärt?
Uhrlau: Ja.
Flisek: Wie im Bundeskanzleramt sichergestellt, dass Vorgaben en Detail umgesetzt wurden?
Uhrlau: Bei MoU im Annex etliche Vereinbarungen zum Handling. Zwischen BND und NSA so verhandelt worden. Bundeskanzleramt nicht näher eingestiegen in Umsetzungsprozess bei BND.
Flisek: Mal umgekehrt: Falls besondere Vorkommnisse, wie hat man sichergestellt, dass gemeldet wird?
Uhrlau: Über Bad Aibling ist gegenüber parlamentarischer Kontrollkommission berichtet worden. Durch Präsident oder zuständigen Abteilungsleiter. Ob auch gegenüber G‑10-Kommission KA. Sonst gingen wir vom Funktionieren der Erfassung, Verarbeitung und Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen aus.
Flisek: Sie waren Abteilungsleiter 6. Schnittstelle Chef des Bundeskanzleramtes und Dienste. Was war ihr Entscheidungsmaßstab, was sie an Chef des Bundeskanzleramtes geben und was bei ihnen auf dem Tisch bleibt?
Uhrlau: Relevanz für augenblickliche Situation. Sicherheitspolitische Rahmenbedingungen? Terrorismus und Afghanistan. Technische Ertüchtigung, Erweiterung der Informationsbasis. Probleme, Schwierigkeiten nein.
Flisek: Probleme, Schwierigkeiten nein? Verstehe ich nicht.
Uhrlau: Kann mich nicht erinnern, dass zu meiner Zeit im Bundeskanzleramt irgendwelche Probleme aufgetaucht sind.
Flisek: Eikonal?
Uhrlau: Erst als BND-Präsident.
Flisek: Wie war Rhythmus der Unterrichtung? Regelmäßige Runden? Ex situationem?
Uhrlau: Regelmäßige Sitzungen im Bundeskanzleramt, ND-Lage, Jour Fixes, Präsidentenrunde.
Flisek: Daran nimmt auch Chef des Bundeskanzleramtes teil?
Uhrlau: Unterschiedlich. Man hat im wöchentlichen Rhythmus Gelegenheit, Dinge anzusprechen. Das wird nach Erfordnernis mit Chef des Bundeskanzleramtes besprochen.
Fragerunde 3: Linke (17:10)
Renner: Weisung bei HBW, Daten ab einem Punkt nur noch verfälscht wiederzugeben. Gab es diese Weisung von ihnen?
Uhrlau: Ich kann gar nicht sagen, wie viele Weisungen ein Präsident in sechs Jahren erteilt. Habe vorhin versucht, zu vermitteln, was Ausgangspunkt gewesen sein könnte. Sicher auch Interesse Bundeskanzleramt, dass BND-Informationen zu nicht gewünschten Aktivitäten genutzt werden. Erinnere mich nicht an Weisung, aber so eingebettet denkbar, dass das aus Erörterung Bundeskanzleramt so entstanden ist.
Renner: Bei diesen Verwendungen – extralegale Hinrichtungen – spielte Drohnenkrieg da schon eine Rolle?
Uhrlau: Nein.
Renner: Gab es hinsichtlich Drohneneinsatz nochmal Diskussion, welche Daten für militärische Drohnen genutzt werden können?
Uhrlau: Nein, keine eigene. Im weiteren Verlauf Diskussion, welche Informationen aus Deutschland werden für Drohnenangriffe in den Trouble Areas genutzt? Von BND, BfV? Soweit ich mich erinnere, sind keine Informationen des BND für solche Angriffe genutzt worden. Ganz andere Kooperation, wenn es um Deutsche und Trouble Areas geht, zwischen NSA und BfV, aber das ist andere Hausnummer.
Einstiegsdiskussion über Zielkoordination im Irakkrieg. In dem Untersuchungsausschuss gab es etliche Diskussionen zwischen mir und dem Ausschuss.
Renner: Habe noch Fragen zu Kooperation in Bad Aibling – einzige Außenstelle, wo NSA-Selektoren eingesetzt werden?
Uhrlau: KA.
Renner: Wie ist es mit Selektoren von anderen Partnern? Auch immer nur an einem Ort? Finde es merkwürdig, dass NSA-Selektoren nur an einer Außenstelle genutzt werden, obwohl auch woanders Ergebnisse möglich.
Uhrlau: Kann ich nicht beantworten.
Renner: Wussten sie, was in JSA genau läuft?
Uhrlau: US-Einrichtung unter US-Recht. Nutzung der vereinbarten Informationen aus der Kooperation.
Renner: Nach unseren Infos ist das ein bilaterales Projekt unter Leitung des BND. Rede nicht von SUSLAG.
Uhrlau: Achso.
Renner: BND hat kontrolliert, wer was dort macht und bekommt.
Wolff: Grundsätzliche Angaben zu JSA kann man machen. Wenn nicht erinnerlich, ist es so, wie es ist.
Renner: Sie sagen, das ist eine US-Einrichtung.
Uhrlau: Vielleicht denke ich an SUSLAG.
Renner: Ja, vielleicht denken sie an die Keksdose. Oder ist die Trennung künstlich und Bad Aibling ist ein großer Marmorkuchen, wo alles ineinanderläuft?
Uhrlau: Kenne die Abläufe nicht so, um eine Antwort zu geben.
Fragerunde 3: Grüne (17:19)
Notz: Haben gesagt, keine Trennung von Routine und G‑10 bei Erfassung. Können sie das nochmal bestätigen? Man sammelt einfach alles?
Uhrlau: Im Rahmen der zugewiesenen Kontingente.
Notz: Innerhalb der Kapazitätsbegrenzung?
Uhrlau: Ja.
Notz: 20 Prozent.
Uhrlau: Ja.
Notz: Des laufenden Verkehrs oder der Strecke?
Uhrlau: Weiß ich nicht, das weiß ihr Nachbar besser.
Notz: Der Strecke, da kommt man nämlich bei der Auslastung auf einen Vollabgriff. Welche Strecke man auswählt, spielt das eine Rolle oder nicht?
Uhrlau: Man hofft, auf bestimmten Strecken besondere Informationen zu Krisengebieten etc. zu bekommen.
Notz: Aber man weiß ja, dass bei paketvermittelt alles auf der Leitung drauf sein kann. Korrekt?
Uhrlau: Ja.
Notz: Wie macht man das dann? Kann es sein, dass man auch mal die Strecke Essen-Wuppertal mitnimmt?
Uhrlau: KA.
Notz: Also könnte es sein?
Uhrlau: Ob das schon erfolgte, was wir damals von Snowden gehört haben – ich weiß es nicht.
Notz: Als Verantwortlicher für diese Praxis können sie mir nicht sagen, ob man innerdeutsche Strecken erfasst hat?
Uhrlau: Nein.
Notz: Ist das irgendwo aufgeschrieben?
Uhrlau: Das muss der BND irgendwo dokumentiert haben.
Notz: Diese Akten fehlen uns bis heute. Sie haben gesagt, Suchbegriffe seien genehmigt worden von G‑10-Kommission. Hat sie auch die NSA-Suchbegriffe genehmigt?
Uhrlau: Nein.
Notz: Aber das ist doch ein Problem. Diese Millionen Suchbegriffe legt man der G‑10-Kommission nicht vor. Hat man da wenigstens ein schlechtes Gewissen?
Ich ziehe die Frage zurück. Ist das thematisiert worden?
Uhrlau: Nein. Nachdem Abgriff in Frankfurt beendet war haben wir Suchbegriffe über Bad Aibling gemacht. Und dann die geprüften eingespielt.
Notz: Nach 2008?
Uhrlau: Nach 2008.
Notz: Aber das lief ja schon jahrelang vorher. Da hat man solche Selektoren gehabt, mit denen man noch 2015 Probleme hatte.
[MAT A BND 17–3 Auszug offen] Protokoll, 27. Oktober 2004 „Erfassung paketvermittelter FM-Verkehre. […] Handlungsbedarf hinsichtlich Darlegung Vorhaben paketvermittelter Verkehre gegenüber Teekom und G‑10-Kommission. Erstellung Gutachten und Herbeiführung Entschluss G‑10-Kommission ausgeschlossen. Änderung G‑10-Gesetz nicht vermittelbar.“
Warum G‑10-Kommission nicht informiert?
Uhrlau: Habe zwar gesehen, dass es solche Sitzung gab und habe versucht, das nachzuvollziehen. Aber ich kriege das nicht zusammen. Habe auch nur das Ergebnis, dass sie vorgetragen haben. Keine Erinnerung an Besprechung und Argumentation.
Notz: Auch nicht daran, dass man Gesetz nicht ändern wollte? Hätte doch diskutiert werden müssen.
Uhrlau: Bitte zu berücksichtigen, wie Koalitionssituation war.
Notz: Das nehm ich ausnahmsweise mal als Kompliment. Mit der Union wär das besser gegangen.
Fragerunde 3: SPD (17:31)
Flisek: Weltraumtheorie und virtuelles Ausland: Erstmals in Presse untergekommen oder schon als BND-Präsident?
Uhrlau: Eher in den letzten Jahren.
Flisek: Was ist Idee hinter Weltraumtheorie?
Uhrlau: Erfassung von Satellitenverkehr.
Flisek: Aber das ist ja ne Theorie. Wenn sie das nicht wissen, sagen sie das doch.
Uhrlau: Das hat damals keine Rolle gespielt. Diskussion war 2011 nicht Gegenstand von Erörterungen mit dem Bundeskanzleramt gewesen.
Flisek: Gedanke ist, dass man versucht, Erfassung der Daten so auszulegen, dass nicht innerhalb Geltungsbereich Gesetz, sondern außerhalb. Hat bis 2011 keine Rolle gespielt?
Uhrlau: Operativ nicht. Jürgen Seifert hat immer von „offener Himmel“ gesprochen. Verständnis bei Satelliten. Erfassbar, auch außerhalb Deutschlands. Das wurde als offen verstanden.
Flisek: Ist da ein Unterschied zu Weltraumtheorie?
Uhrlau: Wahrscheinlich nicht.
Flisek: Intention ist die, dass man bestimmte Erfassungsansätze nicht deutschem Recht unterwerfen möchte. Richtig?
Uhrlau: Ob das Intention war, kann ich nicht sagen. Erfasste Informationen unterlagen G‑10-Regime. Nutzung der Information ist über Filterkonstruktion.
Flisek: Wer hat sich das denn ausgedacht?
Uhrlau: KA.
Flisek: Gab es jemals Vorgabe, deutsches Recht ist einzuhalten, aber bitte an den Rand dessen zu gehen, was gerade noch vertretbar ist, nutzt den gegebenen Rahmen sportlich aus?
Uhrlau: Nein.
Flisek: Noch eine Frage zum Glo-Komplex, wo sie sagten, dass sie nur wenige Kenntnisse haben. Spiegel 37/2015 schreibt:
Monate vor dem offiziellen Beginn der Operation, am 25. Juli 2003, sandte Hanning einen „Letter of Authorization“ an George Tenet, den damaligen CIA-Chef. Darin versicherte er, dass seine Regierung der Operation zustimme und sie unterstütze. Es ist unwahrscheinlich, dass der BND-Chef den Brief ohne Absprache mit dem Kanzleramt abschickte.
2003, da waren sie im Kanzleramt. Können sie sich daran erinnern?
Uhrlau: Nein, ist ja schon nachgefragt worden. Was ist Sinn und Zweck dieses Letters? In welcher Eigenschaft tauschen die sich aus? Das sagt mir gar nichts.
Flisek: Als Chefs zweier Nachrichtendienste zu einem Kooperationsprojekt.
Uhrlau: Kann auch sein, dass Hanning bestätigt, dass CIA eine Operation mit einer Inlandsbehörde durchführt.
Flisek: Was für eine Inlandsbehörde?
Uhrlau: Verfassungsschutz.
Flisek: Dann schreibt der BND-Chef? Warum soll er dann was schreiben?
Uhrlau: Wenn in der Vereinbarung mit AND geregelt ist, dass ausschließlich Auslandsbehörden kooperieren, dann muss das genehmigt werden. Und das muss das Bundeskanzleramt nicht erfahren.
Flisek: Aber das ist spekulativ?
Uhrlau: Ja. Ich versuche seit letztem Jahr herauszufinden, was das für eine Operation war. Ich hätte da irgendwas wissen müssen als BND-Chef oder Abteilungsleiter 6, aber ich kann da ohne Akten nicht weiterhelfen.
Flisek: „Hätte ich als BND-Chef oder Abteilungsleiter 6 wissen müssen“ – Gabs da noch irgendwelche Vorfälle, die sie nicht wussten, aber hätten wissen müssen?
Uhrlau: Manchmal nicht zum richtigen Zeitpunkt.
Flisek: Herr Schindler weiß jetzt auch, dass es Probleme mit Selektoren gab. Sowas hatten sie auch?
Uhrlau: Bestimmte Informationen behält die jeweilige Abteilung erstmal für sich und später kommts dann raus. Und sie müssen sich dann als BND-Präsident mit den Folgen auseinandersetzen.
Flisek: Ist das ein spezielles Problem der Abteilung TA?
Uhrlau: TA ist immer ein Sonderproblem gewesen. Große Abteilung in vielen Außenstellen. Welche Information erreicht die Leitung, auch innerhalb der Abteilung TA oder 2? Ist strukturelles Problem. Haben Entwicklungen in Außenstellen, die von Zentrale schwieriger zu erfassen sind und wo Meldeverhalten nicht stringent. Darüberhinaus auch Vorbehalte, Schwierigkeiten mit Quellen, die Leitung wissen zu lassen [hä?] Da gibt es bei hierarchischen Strukturen Defizite und die Frage, wo ist die Holschuld und wo die Bringschuld?
Flisek: Stimme zu, dass grundsätzlich Problem bei Führung großer Organisationen. Uns interessieren ganz spezifische Probleme. Problematik liegt auf der Hand. Haben nichts von stärkster Aufsicht, wenn Informationsfluss nicht gewährleistet. Haben gesagt, wenn was passiert, versucht man, das bei sich unter den Teppich zu kehren.
Spannende Frage bei uns: Einzelfälle, abhängig von Personen? Strukturell? Need-to-Know-Prinzip, Abschottung? Ist das eher ein strukturelles Problem?
Uhrlau: Bei Großorganisationen strukturelle Probleme über die hierarchischen Strukturen. Organisationslähmschicht. Bevor sie eine Information erreicht ist es vielleicht schon ein bisschen zu spät. Erfahrung mit dem Umgang im BND: Informationen haben Leitung oder Abteilungsleitung nicht schnell genug erreicht. Konflikt- und Informationsmanagement: Wie kriege ich erforderliche Transparenz? Das beim Präsidenten auszukippen, wenn Kind in Brunnen gefallen ist, ist einfach. Solange nicht erforderliche innere Transparenz, wo kommt dann die Vorgesetztenebene da vorbei?
Wenn sich etwas über Parzellierung verselbstständigt, dann kriegen die das oben nicht und auch im Bundeskanzleramt nicht mit.
Flisek: Warum gilt das nicht im Verhältnis BND-Spitze und Aufsichtsbehörde?
Verstehen sie die Frage? Ich stell sie andersrum: Gilt das auch für Verhältnis BND-Spitze und Bundeskanzleramt?
Uhrlau: Nein.
Flisek: Warum? Wie können sie mir die Sorge nehmen?
Uhrlau: Ihnen Sorge zu nehmen ist sicher schwer. Was mich erreicht hat in schwierigen Dingen hat auch das Kanzleramt erreicht. Nicht nur über Spitze des BND, auch über den Stab, der Anfragen in die Abteilung leitet und an Bundeskanzleramt zurückmeldet. Bundeskanzleramt besucht den BND, führt Gespräche unter Beteiligung von Mitarbeitern des Leitungsstabes. Informationsgeflecht BND-Spitze und Abteilung 6 Bundeskanzleramt.
Fragerunde 4: Linke (17:54)
Renner: Weisung 2006: AND-Befrager sollen Quellen nicht mehr allein befragen. Erinnerung?
Uhrlau: Nein.
Renner: Auch 2006 Bitte aus der Leitung, rechtliche Grundlage US-ND und Befragungswesen darzustellen. Erinnerung?
Uhrlau: Nein.
Renner: Was war aus ihrer Erinnerung Rechtsgrundlage von Zusammenarbeit AND und HBW? Vereinbarung?
Uhrlau: KA.
Renner: Muss es aber gegeben haben?
Uhrlau: Vor meiner Zeit. Vielleicht auch nicht.
Renner: Wie unterscheidet sich DIA von NSA?
Uhrlau: Militärischer ND. Starke Konzentration auf Einsatzgebiete. Zusammenarbeit militärisches Nachrichtenwesen.
Renner: Mal was Kritisches gesagt worden, „robuste Verhörmethoden“?
Uhrlau: Sagt mir nichts.
Renner: JSA. Gibt da ja auch Contractors. Was wussten sie darüber?
Uhrlau: Keine Informationen.
Renner: Zu gesamter Contractor-Thematik?
Uhrlau: Keine Informationen.
Renner: Ist der Begriff überhaupt aufgetaucht?
Uhrlau: Nein.
Renner: Was gewusst zu Kapazitäten? Speicher- und Durchleitungskapazitäten erhöhen? Für Daten?
Uhrlau: Für welche Daten?
Renner: Aus der Erfassung.
Uhrlau: Nein.
Renner: Spielt das Rolle in Haushaltsplänen? Mehr Geld, um länger und mehr speichern zu können?
Uhrlau: Nein, wird sicher vorbereitet worden sein und in den Wirtschaftsplan eingehen.
Renner: Jemals bei TA gefragt, wie viele Daten erfasst werden?
Uhrlau: Nein. Warum?
Renner: Weil es einen Unterschied macht, ob ich Hunderttausend oder Millionen Daten erfasse.
Uhrlau: Ja, aber Verarbeitung ist wichtiger.
Renner: Bei Datenverarbeitung gibt es Grundsätze wie Datensparsamkeit etc. Exekutive kann nicht so viele Daten sammeln, wie sie will. Muss bestimmten Kriterien entsprechen. Sind die bekannt im BND?
Uhrlau: Sicherlich. Fragen sie mich nicht zu allen Aspekten, die mit BND und Technik zu tun haben. Nicht alles, was sie hier wissen wollen, erreicht den Präsidenten und interessiert ihn. Man bereitet sich nicht die ganze Zeit auf Untersuchungsausschüsse vor.
Renner: BND ist nicht außerhalb der Gesellschaft. Da gibt es Diskussion zu Videoüberwachung und Co., Grundsätze des Datenschutzes gelten ja für alle.
Uhrlau: Fragen sie mich über die letzten vier bis fünf Jahre? Da sind Sachen dabei, die damals noch nicht relevant waren oder den BND interessiert haben.
Renner: Begriffe wie Speicherfristen spielten im BND zu ihrer Zeit keine Rolle?
Uhrlau: Löschungsfristen. Berührt weniger Speicherkapazität.
Renner: Wie waren Löschungsfristen zu ihrer Zeit?
Uhrlau: Aus Routineerfassung KA. Verarbeitung personenbezogener Daten und Löschungsfristen ist soweit ich weiß nach Datenschutzrecht alle fünf Jahre. Was sonst vereinbart worden ist weiß ich nicht.
Fragerunde 4: Union (18:05)
Sensburg: Selektoren in G‑10-Anordnung aufgeführt, immer?
Uhrlau: Nein. Gibt Kompendium mit Suchbegriffen. Dieses ist die Basis für G‑10-Filter. G‑10-Kommission hat immer wieder Stichproben genommen und sich vortragen lassen, zu welchen Gefahren unter G‑10 abgefragt werden kann, welche chemische Verbindung Relevanz hat für Proliferation. Der G‑10-Kommission liegt das vor und sie lässt sich vortragen, welche Relevanz das hat. In nächster Sitzung erscheint dann jemand und erklärt das. So stellt sie die Plausibilität der Suchbegriffe sicher.
Sensburg: Wollte nur wissen, ob in der G‑10-Anordnung Suchbegriffe drin sind.
Uhrlau: Nein. Dann ist das falsch rübergekommen. In Anordnung werden Gefahrenbereiche genannt.
Sensburg: In G‑10-Gesetz steht aber, dass Begriffe benannt werden müssen. Sind sie da jetzt drin oder nicht? Dann komme ich nämlich gleich zu dem Freibrief. Suchbegriffe „Mörser“, „Explosion“ oder eine Telefonnummer – das ist ja ein Unterschied.
Wolff: Anordnung ist soweit ich mich erinnere bloße Anordnung, aber dazu gibt es Anhänge.
Sensburg: Anlage ist aber schon individuell. Wie war das in konkretem Fall mit Freibrief? Wonach suchte man da?
Uhrlau: Weiß ich nicht mehr.
Sensburg: Da wäre die Frage nach Deckungsbereichen. Was war der Kern, wenn Routine Beifang war? Dann hätte man ja oft danebengeschossen. Das lässt sich nicht mehr rekonstruieren?
Uhrlau: Nein.
Fragerunde 4: Grüne (18:12)
Ströbele: Erst hieß es: Suchbegriffe wurden von G‑10-Kommission geprüft und genehmigt. Jetzt doch nicht? In der Anlage, waren da konkrete Suchbegriffe?
Uhrlau: Können örtliche, technische Suchbegriffe sein, die in einem Kontext zu den jeweiligen Gefahrenbereichen stehen. Aktuelle, für die Maßnahme relevante Suchbegriffe.
Ströbele: Steht da drin: Ihr dürft an die und die Leitung dran?
Uhrlau: Ja.
Ströbele: Wissen sie, was im Fall Eikonal an Suchbegriffen genannt wurde?
Uhrlau: Nein.
Ströbele: Das würde uns aber sehr interessieren. Um zu wissen, ob sie die Wahrheit gesagt haben. Müssen wir beim Bundeskanzleramt drauf drängen, dass wir die Anlagen ganz lesbar zur Verfügung gestellt bekommen. Bei Eikonal oder Granat ging es darum, dass der BND von der NSA die Möglichkeit bekommt, das der BND Technik und Know-How zur Verfügung bekommt?
Uhrlau: Ja.
Ströbele: Bekannt, ob Technik auch von Bedeutung für Inlandsgeheimdienst?
Uhrlau: Nein.
Sensburg: Verfassungsschutz?
Ströbele: Ja. Agiert der Verfassungsschutz mit der NSA selbst oder geht das immer über BND?
Uhrlau: Müsste über BND gehen.
Ströbele: Immer?
Uhrlau: Ja.
Wolff: Einzelheiten der Kontakthaltung NÖ.
Uhrlau: XKeyscore habe ich vor 2013 und Snowden nicht gekannt und bevor das mein Wissen bereichert hat.
Ströbele: Mal gut, dass er das gemacht hat. Sie haben zwei Suchbegriffe genannt bekommen, die der BND beanstandet hat. Haben sie den Vorfall weitergemeldet?
Uhrlau: Habe im letzten Jahr geantwortet: Weiß nicht, ob ich das Fritsche erzählt habe. Kann sein, kann es aber nicht beschwören. Kann nicht garantieren, dass er das gehört hat oder von mir gehört hat.
Ströbele: Aber war ja ein gravierender Vorfall. Wäre bestimmt auch im Bundeskanzleramt von Interesse gewesen, besonders in Bezug auf USA. Trotzdem können sie sich nicht erinnern?
Uhrlau: Nein.
Ströbele: Haben sie in ihrer ganzen Zeit jemals überlegt, die Unmengen von Selektoren mal nachzugucken?
Uhrlau: Nein.
Ströbele: Nie auf die Idee gekommen?
Uhrlau: Nein.
Ströbele: Bei den Millionen Suchbegriffen?
Uhrlau: Mit den Suchbegriffen kommen sie ja nicht weiter, sie müssen sich ja die Treffer angucken.
Ströbele: Doch, das zeigt uns ja das Interesse der Amerikaner. Eurocopter ist ja was anderes als ein Terrorist.
Uhrlau: Sie gehen davon aus, dass die Begriffe so eingegeben sind. Was machen sie mit einer Liste von E‑Mail-Accounts ohne Firma dazu? Sie kommen da erst drauf, wenn sie die erzielten Treffer angucken.
Ströbele: Das ist ihre Meinung, die will ich ihnen gar nicht nehmen.
Uhrlau: Da sind wir gar nicht so weit auseinander. Wenn das Verfahren zum Filtern vorher gewesen nicht die Klareingabe gewesen ist und sie kommen bei der Prüfung zu dem Ergebnis, dass die USA bei der IP-Adresse EADS gesucht haben, dann sind das technische Daten und sie stellen erst bei der Kontrolle fest, wo sie da gelandet sind.
Ströbele: Das ist ihnen so erklärt worden?
Uhrlau: Ich versuche, mir da einen Reim draus zu machen. Suchbegriffe sind ja zum Teil auch technische Begriffe.
Ströbele: Nie sowas angeguckt?
Uhrlau: Nein.
Fragerunde 4: SPD (18:26)
Flisek: Beratungen in Bundesregierung zu Tod von Bünyamin E. in Bundesregierung?
Uhrlau: Wird sicher in Kontrollkommission besprochen worden sein.
Flisek: Da waren sie doch bestimmt an vorderster Front mit befasst. Wie wurde das in der Bundesregierung behandelt?
Uhrlau: KA.
Flisek: Wie innerhalb BND-Spitze?
Uhrlau: Frage ist, wo kommen Informationen her? BND war nie Lieferant für Drohnenangriffe.
Flisek: Wie hat man das denn sichergestellt – vorher und nachher? Hat das zu Debatten geführt?
Uhrlau: Übermittlung von Daten erfolgte mit Hinweis, wofür sie benutzt und nicht benutzt werden dürfen.
Flisek: Ein Disclaimer.
Uhrlau: Ja.
Flisek: Gabs den schon von Anfang an?
Uhrlau: KA, vorher.
Flisek: Vor ihrer Amtszeit?
Uhrlau: Nein, vor 2010.
Flisek: Sie haben das nie angeordnet?
Uhrlau: KA, ob das Anordnung von mir war oder Ergebnis von Gesprächen mit Bundeskanzleramt und Bundeswehr.
Flisek: Jemals Anhaltspunkt, dass Daten benutzt wurden, um Angriffe durchzuführen?
Uhrlau: Nein.
Flisek: Nie?
Uhrlau: Nein.
Flisek: Wie haben USA auf Disclaimer reagiert? Zur Kenntnis genommen?
Uhrlau: KA.
Flisek: Nie in BND-Spitze aufgeschlagen?
Uhrlau: Disclaimer nicht.
Flisek: In ihren Gesprächen mit US-Counterparts war das nie Thema?
Uhrlau: Nein.
Flisek: Thema Rolle Ramsteins?
Uhrlau: Nein.
Flisek: Sie wissen, dass das nie Thema war? Das ist nicht aus Einstufung „ich weiß es nicht mehr“?
Uhrlau: Ich habe keine Gespräche zum Thema Ramstein geführt. Bei manchen Sachen weiß ich, dass ich es nicht gemacht habe. Bei anderen Sachen ist das ein bisschen schwieriger.
Fragerunde 5: Grüne (18:33)
Notz: Gab Einschätzung der drei risikoreichsten Operationen des BND. Erinnern sie sich?
Uhrlau: Nein, nennen sie die.
Notz: Das würde ich gerne, aber dann meldet sich Herr Wolff. Erinnern sie sich, dass sie sowas mal in Auftrag gegeben haben?
Uhrlau: Nein.
Notz: Frage mich, warum sie von Glotaic nie was gehört haben. Hatte bei Glotaic der BND die Führung?
Uhrlau: KA.
Notz: Wenn ja, müssten sie davon gehört haben?
Uhrlau: Im Bundeskanzleramt oder im BND?
Notz: Beide. Naja, beim BND hätten sie das ja wissen müssen. Aber hätte das Bundeskanzleramt Kenntnis haben müssen?
Uhrlau: Wenn der BND nur Beifahrer gewesen wäre, dann nicht.
Notz: Wenn BND nur als Beiwerk für zwei andere Organisationen agiert, dann müsste man Bundeskanzleramt nicht informieren?
Uhrlau: Nein.
Notz: Wie viele Suchbegriffe für G‑10-Genehmigung im Bereich Terrorismus stehen im Raum?
Wolff: NÖ.
Notz: Das steht in einem öffentlichen Bericht.
Wolff: Dann ziehe ich das zurück.
Uhrlau: Ich weiß es nicht.
Notz: 700.
Man hatte in Frankfurt eine Operation, in der es um 700 Suchbegriffe geht und flanscht eine Operation hinten dran, wo es um 13 Millionen geht.
Uhrlau: Man kann ja nicht nur Terrorismus nehmen. Proliferation…
Notz: 27.000.
Uhrlau: Organisierte Kriminalität.
Notz: Ja, wenn wir das auf alle ausdehnen, landen wir bei 100.000.
Uhrlau: Aber das ist doch spekulativ. Zahlen von 2013 und dann rechnen sie die zurück, wie viele 2008 bei Eikonal eingespeist worden sind. Sie haben keine Basis.
Notz: Ich kann nur damit arbeiten, was ich habe. Ihre Entscheidung hat dazu geführt, dass man an der G‑10-Kommission vorbei 13 Millionen Suchbegriffe gesteuert hat. Obwohl das rechtlich hochproblematisch war. Sie können die Zahl ja auch nicht nennen, das finde ich noch problematischer.
Wenn sie das nicht wissen, muss ich davon ausgehen, dass das ein hoher sechsstelliger Bereich war.
Wie hieß denn XKeyscore im BND-Deutsch?
Uhrlau: KA. Sie gehen immer davon aus, dass ich alles weiß.
Notz: Nein, aber sie haben gesagt, sie sind interessierter Zeitungsleser. Da schaut man sich den Spiegelbericht an und dann erschließt sich einem die Welt eines fremden Nachrichtendienstes. Ist das nicht so: „Ah, XKeyscore, das ist ja Operation Wühlmaus“.
Uhrlau: [grinst] Keine Erinnerung.
Notz: Eine spekulative Frage: Wenn Snowden zu ihrer Zeit gewesen wäre – hätten sie eine Task Force eingesetzt? Wir haben nur Akten zu parlamentarischen Anfragen. Müssen sich da im BND nicht drei oder vier Leute hinsetzen und schauen, ob wir nicht von den USA hinter die Fichte geführt werden? Wäre das während ihrer Zeit passiert?
Uhrlau: Das ist wirklich spekulativ, ich weiß auch nicht, was mein Nachfolger unternommen hätte. Habe nur eine Erfahrung mit BND in Bagdad, wo in kurzer Zeit Klarheit benötigt wurde, über zwei oder drei Tage am Wochenende. Das habe ich zusammengekriegt.
Fragerunde 6: Linke
Renner: Glotaic. Beifahrer BND. Darf das BfV in Deutschland bei einem US-Anbieter Routineverkehre abgreifen?
Uhrlau: KA, weiß nicht, ob der Sachverhalt so war.
Renner: Kann das BfV außerhalb von G‑10 TKÜ machen?
Uhrlau: Mir nicht bekannt.
Renner: Mir auch nicht.
Sensburg: Ende der öffentlichen Sitzung. (18:47)
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: CDU verspricht Verfassungsschutz den Zugriff auf Vorratsdatenspeicherung und mehr Staatstrojaner
: CDU verspricht Verfassungsschutz den Zugriff auf Vorratsdatenspeicherung und mehr Staatstrojaner Der Bundesvorstand der CDU hat am Wochenende im Rahmen seiner Klausurtagung in Mainz eine „Mainzer Erklärung“ verabschiedet. Darin geht es auch in einigen Punkten um Netzpolitik. Die Mainzer Erklärung stellt fest, dass die EU-Datenschutzgrundverordnung von den EU-Gremien beschlossen wurde und zitiert nochmal die Punkte, die der CDU dabei wichtig waren (u.a. mehr Big Data wagen). Wie in fast jedem Papier einer Partei in diesem Jahrtausend wird auch der Breitbandausbau versprochen, aber die CDU hat vergessen darauf hinzuweisen, dass man selbst an dem jahrzehntelangen Versagen Schuld ist. Dafür soll aber demnächst Glasfaser befördert werden. Das freut doch, immerhin belegt Deutschland im EU-Vergleich beim Breitbandausbau nur den letzten Platz. Da ist noch Platz nach oben.
Die wichtigste Stelle kommt aber beim Punkt „Für Sicherheit“. Die CDU rühmt sich für die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung und verspricht gleich noch die Ausweitung dieser durch einen Zugriff für den Verfassungsschutz und die Wiedereinführung der Onlinedurchsuchung:
Wir haben die Speicherfristen für Verbindungsdaten (sogenannte „Vorratsdatenspeicherung“) eingeführt und sorgen damit für wirkungsvollere Strafverfolgung. Künftig sollen diese Daten auch Verfassungsschutzbehörden nutzen können. Wir setzen uns mit Nachdruck für die wirksame Überwachung auch verschlüsselter Kommunikation (sogenannte „Quellen-TKÜ) ein und wollen den Verfassungsschutzbehörden die Befugnis zur „Online-Durchsuchung“ zur Vorbeugung vor terroristischen Aktivitäten geben.
Wir wetten lieber nicht darauf, dass das mit der SPD nicht zu machen ist. Mehr Vorratsdatenspeicherung und mehr Staatstrojaner wagen – bei der CDU weiß man im Gegensatz zur SPD wenigstens immer, woran man ist.
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: Justizministerium an Verfassungsschutz: Vorratsdatenspeicherung ist für alle da!
Justizminister Heiko Maas, einst erklärter Gegner der Vorratsdatenspeicherung, setzt sich gegen die Bargeld-Obergrenze ein. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nd/2.0/">CC BY-ND 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/spdsaar/6967457217/">SPD Saar</a> : Justizministerium an Verfassungsschutz: Vorratsdatenspeicherung ist für alle da! Bei der Präsentation der Vorratsdatenspeicherung suchte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) die Öffentlichkeit zu beruhigen: Die Neuauflage der massenhaften und anlasslosen Telekommunikationsüberwachung sei notwendig, um schwerste Straftaten besser aufklären zu können, wahre die Balance zwischen Sicherheitsinteressen und Bürgerrechten – und gestatte dem Verfassungsschutz keinen Zugriff auf die gespeicherten Verkehrsdaten.
netzpolitik.org: Also der Verfassungsschutz kriegt keinen Zugriff?
Maas: Der Verfassungsschutz, das Verfassungsschutzamt ist in dem Gesetz nicht vorgesehen für einen Zugriff nach den Regeln, die wir in diesem Gesetz vorschlagen werden.
Unsere Befürchtungen, dass es sich bei dieser scheinbar eindeutigen Aussage um einen Taschenspielertrick handelt, bestätigte die Entscheidung des bayerischen Kabinetts, dem Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz das Abrufen von auf Vorrat gespeicherten Daten zu erlauben. Entgegen den Beteuerungen von Heiko Maas hat das Bundesjustizministerium offenkundig kein Problem mit der Novellierung des bayerischen Verfassungsschutzgesetzes, wie aus der Antwort auf eine Schriftliche Frage des Bundestagsabgeordneten Jan Korte (Die Linke) vom 16. Dezember 2015 hervorgeht (unten im OCR-Volltext).
Bayern geht uns nichts an
Der bayerische Gesetzentwurf sei dem Justizministerium bekannt, schrieb Staatssekretär Christian Lange (SPD) lapidar am 23. Dezember 2015. Einmischen wolle man sich allerdings nicht, denn die „Bundesregierung bewertet nicht die Beschlüsse der bayerischen Staatsregierung, dies gebietet der Respekt zwischen Bund und Ländern in der föderalen Ordnung“. In der Sache selbst legitimiere § 113c, Absatz 1, Nummer 2 des Telekommunikationsgesetzes das Abrufen der Daten durch eine „Gefahrenabwehrbehörde der Länder“, in diesem Fall eben der bayerische Verfassungsschutz.
Die auf Grund des § 113b gespeicherten Daten dürfen […]
2. an eine Gefahrenabwehrbehörde der Länder übermittelt werden, soweit diese die Übermittlung unter Berufung auf eine gesetzliche Bestimmung, die ihr eine Erhebung der in § 113b genannten Daten zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder für den Bestand des Bundes oder eines Landes erlaubt, verlangt;
Ob die „Abwehr einer konkreten Gefahr“ in den Aufgabenbereich des Verfassungsschutzes fällt, der im Vorfeld Informationen über Bestrebungen sammeln darf, die sich „gegen den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes“ richten, bleibt fraglich. Augenscheinlich hat sich aus Sicht der Bundes- sowie der bayerischen Landesregierung das Trennungsgebot überholt, das Gefahrenabwehrbehörden wie der Polizei andere Befugnisse einräumt als dem Inlandsgeheimdienst. Ironischerweise, und wohl aus gutem Grund, nennt die Begründung ausdrücklich die Polizei als Beispiel für eine Gefahrenabwehrbehörde – und nicht den Verfassungsschutz, um den es eigentlich geht.
Folglich befürchtet Jan Korte, dass es sich bloß um einen ersten Schritt handelt, um auszuloten, wie weit sich der gesetzliche Rahmen ausdehnen lässt: „Bereits wenige Tage vor Inkrafttreten des Gesetzes hat die CSU einen ersten Vorstoß zu seiner Ausweitung unternommen. Und dies wird nicht der letzte Versuch gewesen sein, staatlichen Zugriff und den Umfang der Datensammlung deutlich auszuweiten.“ Umso wichtiger sei es jetzt, „diesen grundrechtswidrigen Bestrebungen klar Einhalt zu gebieten“ und das Projekt Vorratsdatenspeicherung unverzüglich zu beenden. Zudem werfe die Antwort kein gutes Licht auf Bundesjustizminister Maas, der entweder die Tragweite seines eigenen Gesetzes überhaupt nicht erfasst habe „oder aber er hat die Öffentlichkeit und insbesondere auch seine eigene Partei gezielt belogen“.
Text der Antwort aus dem PDF befreit
Antwort des Bundesministeriums für Justiz und für Verbraucherschutz auf die Schriftliche Frage Nr. 12/121 des Bundestagsabgeordneten Jan Korte (Die Linke).
Betr.: Ihre schriftliche Frage Nr. 12/121 vom 16. Dezember 2015
Sehr geehrter Herr Kollege,
Ihre o.a. Frage beantworte ich wie folgt:
Frage Nr. 12/121:
Welche Pläne oder Überlegungen sind der Bundesregierung bekannt, den Verfassungsschutzbehörden in den Ländern Zugriff auf anlasslos gespeicherte Verkehrsdaten (Telefonverbindungs- und Internetdaten) zu ermöglichen und wäre dafür nach Auffassung der Bundesregierung die im Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten im TKG neu vorgesehene Öffnungsklausel in § 113c Absatz 2 Nr. 2 TKG (Bundestagsdrucksache 18/5088) eine ausreichende Rechtsgrundlage (bitte begründen)?
Antwort:
Der Bundesregierung ist der von der Bayrischen Staatsregierung am 15. Dezember 2015 beschlossene Gesetzentwurf für ein Bayrisches Verfassungsschutzgesetz bekannt. Nach dessen Artikel 13 Absatz 3 Satz 1 soll das Landesamt für Verfassungsschutz bei den nach § 113a Absatz 1 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) Verpflichteten unter den Voraussetzungen des § 113c Absatz 1 Nummer 2 TKG Auskünfte zu Verkehrsdaten nach § 113b TKG einholen dürfen.
Die bayrische Staatsregierung stützt sich bei ihrem Vorschlag demnach auf § 113c Absatz 1 Nummer 2 TKG. Diese Vorschrift erlaubt die Übermittlung der nach § 113b TKG gespeicherten Daten an eine Gefahrenabwehrbehörde der Länder nur, wenn dies durch eine (landes-) gesetzliche Regelung erlaubt wird und die Übermittlung der Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder für den Bestand des Bundes oder eines Landes dient. Nach der Begründung zu § 113c Absatz 1 TKG wird damit den Gefahrenabwehrbehörden, also etwa der Polizei, die Möglichkeit eröffnet, bei Vorliegen entsprechender Befugnisnormen verpflichtend gespeicherte Verkehrsdaten zu erheben. Die Bundesregierung bewertet nicht die Beschlüsse der bayerischen Staatsregierung, dies gebietet der Respekt zwischen Bund und Ländern in der föderalen Ordnung.
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: Tolle Jobs beim Verfassungsschutz: Einfach mal straflos Telekommunikation überwachen
: Tolle Jobs beim Verfassungsschutz: Einfach mal straflos Telekommunikation überwachen Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, informiert:
Wir sind ein attraktiver Arbeitgeber und ich kann sagen, in manchen Bereichen unseres Hauses kann man all das machen, was man schon immer machen wollte, aber man ist straflos, z.B. Telekommunikationsüberwachung.
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: Live-Blog aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: „USA halten sich an deutsches Recht auf deutschem Boden“
Europasaal vor der Sitzung. : Live-Blog aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: „USA halten sich an deutsches Recht auf deutschem Boden“ Heute tagt wieder der Geheimdienst-Untersuchungsausschuss im Bundestag. Geladen sind diesmal H.K., Jürgen Schulz und A.Sch. Wir sitzen wie immer drin und bloggen live.
H.K. ist Leiter des Referats T2A (Beschaffungslage und Selektion in der Abteilung Technische Aufklärung). H.K. hat 2013 die NSA-Selektoren in Bad Aibling überprüft und war 2010 für den Datenaustausch zwischen NSA und BND zuständig. Er wurde in einer früheren Vernehmung von M.T. erwähnt, der nach eigenen Angaben etwa 2.000 „politisch sensible“ Selektoren fand, deren Existenz er mündlich an D.B. und H.K. meldete.
Jürgen Schulz ist Unterabteilungsleiter 2‑B‑1 im Auswärtigen Amt. Bei ihm wird es voraussichtlich um den Geheimen Krieg gehen, beziehungsweise die mögliche Beihilfe von Deutschland. Schulz arbeitete bis 2013 im Bundeskanzleramt, zuletzt befasste er sich mit unter anderem mit den USA sowie den Themen Sicherheit und Abrüstung. Im Auswärtigen Amt ist er nun Beauftragter für Sicherheitspolitik, das umfasst auch die militärische Zusammenarbeit mit den US-Streitkräften in Deutschland.
Bereits in der letzten Sitzung des Ausschusses wurde dieses Thema angeschnitten, Albert Karl aus dem Bundeskanzleramt wurde zu den sogenannten Contractors befragt – US-Unternehmen, die Dienstleistungen für in Deutschland stationierte US-Truppen erbringen und einen Sonderstatus innehaben, der sie von deutschen Handelsvorschriften befreit.
Noch ein weiteres Thema wird bei der Vernehmung von A.Sch. behandelt werden. Sch. wurde 2013 zur Verbindungsperson des BND beim Bundesverfassungsschutz. Dort war er für die Installation von XKeyscore verantwortlich, einem System, dass es ermöglicht, Massendaten aus der Internet- und Telefonüberwachung effizient zu filtern und zu durchsuchen. Es stammt ursprünglich von der NSA, wurde aber nachweislich auch von BND und Verfassungsschutz genutzt. Als Gegenleistung wurden der NSA Daten aus Deutschland versprochen, wie Zeit Online durch Veröffentlichung des Vertrags bekanntmachte.
Gliederung
- Gliederung
- Vorbemerkungen
- Einleitung: Vorsitzender
- Zeuge 1: H. K., BND, Referatsleiter T2A
- Fragerunde 1: Vorsitzender, Linke, SPD, Grüne, Union
- Zeuge 2: Jürgen Schulz, , Auswärtiges Amt, Unterabteilungsleiter 2‑B‑1
Vorbemerkungen
Disclaimer: Dieses Protokoll ist nach bestem Wissen und Können erstellt, erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder umfassende Korrektheit.
Dargestellte: Abgeordnete und Zeugen, gerne korrigieren und vervollständigen wir ihre Aussagen. Kontaktieren sie uns!
Wer uns unterstützen möchte, darf gerne spenden.
Copyright: Die Zeichungen der Zeugen stehen nicht unter einer Freien Lizenz. Wer die Bilder verwenden möchte, kontaktiert bitte Stella Schiffczyk.
Podcast: Auch diesmal gibt es wieder einen Podcast von Technische Aufklärung zur Sitzung, mittlerweile schon in Folge 23. Hier zum Reinhören!
Update: Das offizielle stenografische Protokoll gibt es auf bundestag.de als PDF (Mirror bei uns).
Einleitung: Vorsitzender (11:08)
$Begrüßung
Zeuge 1: H. K., BND, Referatsleiter T2A
Rechtsbeistand: Johannes Eisenberg, später Stefanie Schork
H.K., BND Pullach.
Fragerunde 1: Vorsitzender
Sensburg: Ausbildung?
H.K.: Diplomingenieur Luft- und Raumfahrttechnik, erst Industrie. Von BND angeschrieben. 15 Jahre Auswertung.
Sensburg: Wann von BND angeschrieben?
H.K.: Ist das wichtig?
Sensburg: Ja, geht um Kompetenz und fachliche Expertise.
H.K.: 1984. Bis 2001 Auswertung, dann TA. Seit dann TA.
Sensburg: 1984 ununterbrochen und bis 2001 Auswertung?
H.K.: Nein, seit 1985. 1984 angesprochen worden. Hat gedauert, bis ich mich entschieden habe für „den Verein“ zu arbeiten.
Sensburg: Dann immer Auswertung?
H.K.: Nein, dann TA. Anders als Auswertung.
Sensburg: Wie hieß Abteilung dann?
H.K.: TE.
Sensburg: Bis 2001 zeitweise in USA?
H.K.: Regelmäßig.
Sensburg: Länger oder wenige Tage?
H.K.: 14 Tage bis drei Wochen
Sensburg: Während Zeit bei T2C?
H.K.: Nein, 2003 und 2009.
Sensburg: In welcher Funktion in USA?
H.K.: Im Rahmen Tätigkeit Auswertung.
Sensburg: Genauer?
H.K.: [berät sich mit Eisenberg]
Sorry, Rechtsbeistand sagt: Nicht Untersuchungsgegenstand.
Sensburg: Alles vor 2001 ist nicht Untersuchungsgegenstand.
Frage, ob das Dinge sind, die in Referatsleiter T2C reinreichen. 24. November 2001 in T2C gewechselt. Waren die Reisen vorher Grundlage für spätere Reisen?
H.K.: Nein.
Sensburg: Wie war Aufteilung T2C zum Parallelreferat T2D?
H.K.: T2C befasst sich mit Terrorismus und Proliferation. Meldung und Berichte. T2D Politik und Wirtschaft.
Sensburg: Kann das auch mit Art der SIGINT zu tun haben, die man erfasst? Routineverkehre, G‑10-relevant?
H.K.: T2D oder T2C?
Sensburg: Beides.
H.K.: Überwiegend Routineverkehre. In T2D andere Arbeitsabläufe. Alles mit Terrorismus und Proliferation. Spezielle Gruppe für G‑10-Angelegenheiten für selbe Dinge.
Sensburg: Ihr Referat G‑10-Referat?
H.K.: Ja, Nachrichten bearbeitet.
Sensburg: Dann war meine Frage doch nicht so blöd.
T2D, was gemacht?
H.K.: Politisch, wirtschaftlich weltweit.
Sensburg: In T2C nur G‑10-Meldungen?
H.K.: Im Gegenteil, war im Verhältnis vernachlässigbar.
Sensburg: Wie?
H.K.: Null-Komma-Null-irgendwas.
Sensburg: Im Jahr wie viele G‑10-relevante Meldungen?
H.K.: KA. Juristen aus TAD (TAG?) können das bestimmt aus Ärmel schütteln.
Sensburg: Können Zeugen selten.
Wenn Referat im Promillebereich tätig. Was war Referat T1E?
H.K.: Erfassung von Kabelansätzen in Deutschland.
Sensburg: Mit T1E zusammengearbeitet? Rohdaten ausgetauscht?
H.K.: Nein, bei T1E überhaupt keinen Kontakt zu Amerikanern.
Sensburg: Hatte nach T1E gefragt.
H.K.: Als T1E keinen Kontakt zu US-Dienststellen.
Sensburg: Nicht zu USA gefragt. Geht um Austausch zwischen T2C und T1E.
H.K.: T1E Routinemeldungen, auch G‑10. Liefert Ergebnisse an T2C.
Sensburg: Warum T1E nicht autark?
H.K.: T1E erfasst nur. Umsetzung zu Meldungen bei T2C. Müsste sonst T1E anders gestalten.
Sensburg: T1E mehr Manpower?
H.K.: T2C mehr Kompetenz dazu.
Sensburg: T1E erfasst nur an Kabel, sonst keine Auswerter?
H.K.: Im großen Ganzen.
Sensburg: T1E nicht als Erfassungskopf beschrieben?
H.K.: [guckt zu Wolff, berät mit Eisenberg]
T1E ist Stelle vergleichbar einer Außenstelle.
Sensburg: T1E nicht in Pullach oder Bad Aibling?
H.K.: Sitzt in Pullach, Erfassung außerhalb.
Sensburg: Von T1E: Daten nicht nur BND-intern, sondern auch an Dritte geleitet?
H.K.: Zu meiner Zeit nicht.
Sensburg: Welche Zeit ist das?
H.K.: 2009 bis September 2011.
Sensburg: Das, was T1E erfasst hat, war nur BND-intern?
H.K.: Ja.
Sensburg: Ausschließen, dass Folgeprodukte weitergeleitet wurden? Meldungen?
H.K.: Nicht zuständig für entsprechende Aktivitäten.
Sensburg: Mal vor Ort gewesen?
H.K.: Ja.
Sensburg: Ausschließen, dass Technik zum Ausleiten installiert?
H.K.: Bei uns ja.
Sensburg: Auch bei Drittfirmen?
H.K.: Gab keine.
Sensburg: Räumlichkeiten waren ja bei Dritten. Trotzdem ausschließen?
H.K.: Bei unseren Tools, ja.
War zugekaufte Technik.
Sensburg Nicht von NSA?
H.K.: Nein, nicht, dass ich wüsste.
Sensburg Wie oft zur Wartung draußen? Einmal im Monat, einmal im Jahr?
H.K.: Habe nicht selbst gewartet, waren Mitarbeiter. War zwei bis drei Mal am Ort.
Sensburg Wie oft war man vor Ort? Einmal im Quartal?
H.K.: Nach Bedarf. Manchmal zweimal pro Woche, wenn reibungslos, dann zweimal pro Monat.
Sensburg Also Manipulationen bemerkt?
H.K.: Konnten von Pullach aus sehen, was passiert.
Sensburg Kamera?
H.K.: Ja. Haben schon Vorkehrungen getroffen, dass nichts passiert.
Sensburg Kein Materialaustausch mit Dritten?
H.K.: Zu meiner Zeit soweit ich weiß nicht.
Sensburg Bad Aibling kein Thema?
H.K.: Absolut nicht.
Sensburg: Eikonal?
H.K.: Kenne ich nicht ausreichend genug. Bin kein Elektrotechniker. Tools – kann ich nichts zu sagen.
Sensburg: Eikonal ist E‑Technik?
H.K.: Ja.
Sensburg: Was unterscheidet E‑Technik von ihren Projekten?
H.K.: Haben Erfassung gemacht, braucht man Experten in E- und IT-Technik. Für Weiterverarbeitung und Sichtung ND-Relevanz müssen Vorgänge durchlaufen werden. Spreu vom Weizen trennen. Für diese Zuständigkeit war ich da. Nichts mit Gesamttechnik zu tun zum Signalabgreifen oder ‑aufbereiten. Kann sagen, wie Flugzeug funktioniert, aber wie diese Technik funktioniert: E‑Techniker.
Sensburg: Wie war das bei G‑10-Erfassungen? Im Vorfeld Abstimmung mit Hausjuristen?
H.K.: Immer.
Sensburg: War ja nicht so oft.
H.K.: Was Erfassung betrifft, ist eine Seite. Von 2003 im Rahmen von Entführungsfällen sehr wohl Problematik, dass G‑10-Anträge gestellt wurden. Erster Schritt ist bei Selektor immer, dass Juristen gefragt werden, die G‑10-Prozess anstoßen. Niemand von Nachrichtenbearbeitung würde einfach Selektor einstellen, der zu Deutschem gehört.
Erst G‑10-Prozess initiiert, erst nach Zustimmung G‑10-Kommission freigeschaltet, nicht vorher.
Sensburg: Nachdem G‑10-relevante Daten da waren, was passierte damit?
H.K.: Speziell bearbeitet, damit geprüft werden kann, ob überhaupt G‑10-Relevanz. Dann schauen, ob erfasste Personen mit Sachverhalt zusammenhängen. Dann verschiedene Prüfstufen, ob Strecke überhaupt zulässig. Wenn alle Abläufe rechtens richtig, dann erstellt Nachrichtenbearbeiter Meldung aus Nachricht. Wird anschließend von anderen geprüft, ob alle Parameter korrekt. Wenn irgendwo irgendwas nicht korrekt, dann unwiderbringlich gelöscht.
Sensburg: Was passiert mit G‑10-Anordnung?
H.K.: Wenn Antrag gestellt, Bearbeiter informiert, dass Selektoren rechtens. Selektoren ohnehin bei Nachricht immer dabei. Jeder kann dann nachvollziehen, dass der Ablauf korrekt ist. Weitergegeben haben Nachrichtenbearbeiter das auch nicht. Letzte Stufe ist, dass ein Jurist mit Befähigung zum Richteramt nochmal draufguckt. Erst dann weitergeben.
Sensburg: Wer erteilt Freigabe?
H.K.: TAG (?).
Sensburg: Wenn Freigabe, dann gehen Sie davon aus, dass G‑10-Anordnung korrekt ist?
H.K.: Ja. Wenn G‑10-Anordnung vorliegt und keine Information, dann passiert nichts. Auch wenn keine vorliegt. Legen los, wenn jemand sagt: Alles Ok.
Sensburg: Wenn keine vorliegt, aber Juristen sagen „Alles Ok“ – dann würden Sie das nicht merken?
H.K.: Reine Hypothese, aber ja.
Sensburg: Gab es umstrittene Fälle?
H.K.: Andersrum. Manchmal haben Juristen gesagt, wir brauchen keine Anordnung. Kann ich mehr zu erzählen, tut nicht weh.
Wolff: Ist weniger Frage, ob das wehtut, sondern ob eingestuft.
Notz: Aber so ’ne schöne PR-Geschichte, Herr Wolff!
Sensburg: Dann umschreiben!
H.K.: Lieber NÖ, brauche Details zur Erklärung.
Sensburg: Aber in Einzelfällen schon so gewesen?
H.K.: Ja, aber wir haben drauf gedrängt, dass wir eine bekommen.
Sensburg: Umgekehrt auch?
H.K.: Nein.
Sensburg: Auch reine Sammlung von Metadaten in Referat?
H.K.: T2C sammelt keine Metadaten. Passiert in Außenstellen. Metadaten werden dann gebündelt und dann analysiert.
Sensburg: Z. B. in T1E?
H.K.: Zum Beispiel.
Sensburg: Da Ausleitung reiner Metadaten?
H.K.: KA. In T1E zu meiner Zeit nicht. Rest: KA.
Sensburg: Was für Metadaten wurden gewonnen?
H.K.: In Metadaten-Datenbank überwiegend leitungsvermittelte Metadaten.
Sensburg: IMEIs?
H.K.: IMEIs sind auch Metadaten.
Sensburg: Was noch? Telefon?
H.K.: Alle Daten zur Charakterisierung von Teilnehmern.
Sensburg: Wie im Nachgang bearbeitet? Ist Wust von Daten, aber kein Inhalt.
H.K.: Richtig. Macht nur Sinn, wenn zu Metadaten auch Inhalte da sind. Sonst nicht vernünftig auf Strukturen schließen. Deshalb braucht man Inhaltsanhaltspunkt zu Analyse von Netzwerken. Reicht nicht: „A hat mit B kommuniziert“.
Sensburg: Ergibt das Sinn, Bewegungsprofile zu erstellen oder Teilnehmer zu lokalisieren?
H.K.: Unter bestimmten Umständen.
Sensburg: Welche?
H.K.: Hätte Beispiele.
Wolff: Zu konkreten Sachverhalten NÖ.
Sensburg: Schwere Aufgabe, Spagat hinzukriegen.
H.K.: [berät mit Eisenberg] Sorry, habe Anschluss verloren.
Sensburg: Ergibt es Sinn, Bewegungsprofile oder Lokalisierung vorzunehmen?
H.K.: Kommt auf Umstände an. Kann Sinn ergeben. Nur Lokalisierung, wenn man weiß, wer das ist und was er im Schilde führt.
Sensburg: Also haben Sie Telefonnummer und Information „gefährlich“ aus HUMINT?
H.K.: Ergibt nicht unbedingt Sinn nur mit Mobilnummer. Bis das ausgewertet ist, ist er unter Umständen schon meilenweit weg.
Sensburg: Wie lange dauert das?
H.K.: Mehrere Stunden, ein bis drei Stunden.
Sensburg: Brauche ich denn Metadaten? Wenn ich weiß, Handynummer telefoniert, dann habe ich ja Funkzellendaten.
H.K.: Funkzellen helfen auch nicht immer. Gerade in Afghanistan. Funkzellen sind da groß. Wenn die Abstrahlrichtung mit 15 km nach rechts und links haben, dann gibt das 30 km breite Spalten.
Sensburg: Dreieckspeilung?
H.K.: Ja, wenn mans kann. KA, war nicht damit beschäftigt.
Sensburg: Raum- und Luftfahrt. Kann mir vorstellen, man schickt Drohne mit IMSI-Catcher.
H.K.: Müssen sie Amerikaner fragen. Weiß, wie Drohnen funktionieren. KA, wie Amerikaner die Tools verknüpfen.
Sensburg: Will zum Punkt kommen: Können sie sich vorstellen, dass aufgrund Metadaten aus Mobiltelefonat Daten weitergeleitet werden bis zu Drohnen, die über einem Gebiet kreisen, die dann wiederum Telefon übernehmen und Person lokalisieren?
H.K.: Meine Vorstellungskraft ist immens. Aber ob das so ist: KA.
Sensburg: Hatten sie ein Indiz dafür?
H.K.: KA.
Fragerunde 1: Linke (11:51)
Renner: Bevor T2C Ausbildung: Waren vor BND in Industrie. Rüstungsindustrie?
H.K.: Nein.
Renner: T2C: Darstellen, welche Datenarten in welchem Umfang verarbeitet werden?
H.K.: Nachrichten, die vorselektiert sind. Von denen wir wissen, dass ND-Bezug. Werden von Nachrichtenbearbeitern gesichtet, zusammengefasst.
Heißt „Finished SIGINT“.
Renner: Datenarten? Rohdaten? Metadaten? Inhalte? Und wie viel?
H.K.: Wie viel KA, habe keine Statistik. Inhalte auf der einen Seite. Metadaten wenn nötig. Um Kommunikationsprofile zu produzieren.
Renner: Rohdaten auch?
H.K.: Wir nicht. Werden nur von Erfassungsstellen zu Nachrichten verarbeitet. Können wir nicht lesen.
Renner: Umfang? Pro Tag, Stunde, Monat?
H.K.: Inhalte: Ein paar hundert pro Tag zu Proliferation, Terrorismus etc., Metadaten laufen in Datenbank ein. KA, wie viele pro Tag. Nur bei Notwendigkeit geschaut, wer mit wem kommuniziert. Dafür ist Menge irrelevant.
Renner: Für uns nicht, weil These Massenüberwachung.
Nur Metadaten aus BND-Erfassung oder auch andere?
H.K.: Soweit ich weiß nur BND.
Renner: Sicher?
H.K.: Wir stellen die nicht ein. Müssen sie Erfassungsstellen fragen. T2C zieht die Daten aus Datenbank raus.
Renner: Wenn Arbeit mit Datenbank muss man doch wissen, wo die herkommen.
H.K.: Aus Erfassungsstellen.
Renner: Auch von Erfassungsmaßnahmen Dritter? Muss man doch wissen.
H.K.: Soweit ich weiß nur von uns.
Renner: Ausgeleitet an Dritte?
H.K.: Nein, zumindest nicht von T2C.
Renner: Sie leiten nicht an Dritte aus?
H.K.: Richtig.
Renner: Leiten sie Meldungen an Dritte aus?
H.K.: Manchmal Meldungen an dritte Staaten weitergegeben, weil Kooperationen.
Renner: Automatisiert?
H.K.: Nein, individuell.
Renner: Kennen Sie den Begriff Rohmaterialaustausch?
H.K.: Ja.
Renner: Wo findet das statt?
H.K.: Rohmaterial wird an Außenstellen erfasst und über Zentrale weitergeleitet.
Renner: Rohmaterialaustausch von Außenstellen an sie: Wird der über Breitband von ETC der NSA geleitet?
H.K.: Soweit ich weiß nein. KA, wie direkt.
Renner: J.S. konnte das auch nicht sagen.
H.K.: Kann sagen, wie Papier zustande kam.
Sensburg: Später, weil namentliche Abstimmung.
[Pause (12:00)
Geht weiter. (12:13)]
Fragerunde 1: SPD (12:13)
Flisek: Hatten auf Fragen von Renner gesagt, dass es Breitbandverbindung gibt. Nähere Angaben? Wer hat die gelegt, seit wann, wo führt die hin, was wird darüber übermittelt? Das sind Dinge, die uns interessieren. Auch Herrn Wolff.
[Wolff meldet sich.]
H.K.: Was ich definitiv sagen kann: Über Anbindung laufen keine Metadaten. Daten die darüber laufen definitiv kein Untersuchungsgegenstand. Wäre vernünftig, dass NÖ zu erörtern.
Flisek: Was das für Daten sind?
H.K.: Ja, wenn sie das wissen wollen, ja.
Flisek: Habe keine Zweifel, wenn sie das vortragen.
Sensburg: [zu Wolff] Ne, immer diese Meldungen, jetzt passts grad nicht.
Flisek: Ja, können sie mir ja dann erklären.
H.K.: Ja, Daten kommen fast nur von der NSA, ist eine Einbahnstraße.
Flisek: Also geht zu der NSA?
H.K.: Kommt von da. Nach Pullach.
Flisek: Habe Respekt, dass wir das NÖ machen. Mir kommen Zweifel, da sie sagen, nicht Untersuchungsgegenstand. Leitung, die von NSA nach Pullach geht: Scheint sehr Untersuchungsgegenstand zu sein.
Eisenberg: [ohne Mikro] Dann können wir das ja später klären.
Flisek: Habe sie nicht verstanden.
Eisenberg: [schreit] Dann können wir das ja später klären.
Flisek: Sie können ja mal das Mikro anmachen.
Also sicher, dass Leitung nicht Untersuchungsgegenstand?
H.K.: Kann da jetzt nichts zu sagen.
Flisek: Naja, wird rutschig. Will sie da nicht weiter quälen.
H.K.: Danke.
Flisek: Naja, ich entscheide das jetzt.
Wenn Daten mit G‑10-Anordnungen aus Kabel: Zu welchen Voraussetzungen können die an ANDs weitergeleitet werden?
H.K.: Wir leiten die nicht weiter. Wenn das so ist, dann würde Bundeskanzleramt informiert.
Flisek: Setzt voraus, dass man sich Mühe macht, zu gucken, ob da Deutsche drin sind. Und das zu melden.
Sehen sie mir nach, dass ich nachfrage. Haben da unterschiedliche Erfahrungen mit Organisationspraxis gemacht. Und mit Filterpraxis.
H.K.: Wenn sie etwas nicht erkennen können, können sie auch nicht reagieren.
Flisek: Ja, Frage nur, wie viel Mühe man sich macht.
H.K.: Alles, was technisch möglich ist.
Flisek: Das würde ich nicht unterschreiben. Den Eindruck habe ich hier nicht. Glaube, da ist technisch mehr möglich.
H.K.: Kann nichts dazu sagen.
Flisek: Sie sagen, das wird nicht wissentlich weitergeleitet? Daten aus G‑10-Kontext?
H.K.: Ich sage, dass ich das nicht sehe und ich davon ausgehe, dass alles Ok ist.
Flisek: Was mit Deutschen in Organisationen im Ausland?
H.K.: Genauso geschützt.
Flisek: Was ist mit Funktionsträgern?
H.K.: Gewisses Problem.
Flisek: Haben wir auch schon gesehen. Probleme mehren sich.
Jemals gesehen, dass Daten massenhaft und anlasslos weitergeleitet wurden?
H.K.: KA, hatte nichts mit Erfassung und Weiterleitung zu tun.
Flisek: Tauscht man sich über Referate hinweg aus?
H.K.: Grundsätzlich ja.
Flisek: Aber dann weiß man das ja.
H.K.: Nicht in Außenstellen. Da ist der Kontakt nicht so intensiv.
Flisek: Also klassischerweise haben Sie Nachrichtenbearbeitung gemacht?
H.K.: Ja, nicht Rohdaten weitergeschoben – klassische Datenverarbeitung.
Flisek: Auf Basis von Rohdaten?
H.K.: Erfassung macht die lesbar, übersetzt das und schickt an Nachrichtenbearbeitung. Die filtern schon, wo kein ND-Bezug.
Flisek: Schonmal was untergekommen, wo Sie gesagt haben: „Hoppla! Das ist aber komisch. Person dürfte gar nicht beobachtet werden.“
H.K.: Kann ich mich nicht erinnern.
Flisek: Manchmal passiert sowas ja. Aber auch nicht ausschließen?
H.K.: Weder das eine noch das andere.
Flisek: Ihre Abteilung wird auch nach Umzug in Pullach bleiben?
H.K.: Ja, momentan Planung.
Flisek: Verfolgen ja bestimmt Ausschuss und was auf den Tisch kommt. Selektoren etc.
Wie schätzen sie das ein, wenn in Zukunft Leitungsstab in Berlin. Hochsensibel, grundrechtssensible Abteilung bleibt in Pullach. Wie soll da Aufsicht und Kontrolle funktionieren?
Sensburg: Keine Fragen zu zukünftiger Struktur.
H.K.: Kann nur meine Meinung sagen. Gehört nicht dazu.
Flisek: Doch, weil wir Vorschläge machen müssen für die Zukunft.
H.K.: Müssen sie meinen Präsidenten fragen.
Flisek: Haben wir schon.
H.K.: Schließe mich der Meinung des Präsidenten an.
Flisek: Also nicht umziehen.
H.K.: Wenn der meint.
Flisek: Schließen sie sich immer Meinung des Präsidenten an?
H.K.: Kommt drauf an.
Flisek: Auf was?
H.K.: Möchte keine zusätzliche Äußerung machen.
Flisek: Warum ist das ihre Meinung, dass Abteilung in Pullach bleibt?
H.K.: Aus meiner Sicht: Wir sollten auch umziehen.
Flisek: Ja, frage ja auch nach ihrer persönlichen Wahrnehmung.
Was mit Bad Aibling zu tun?
H.K.: Von Zeit zu Zeit.
Flisek: Sachlicher Bezug?
H.K.: Im Rahmen Nachrichtenbearbeitung Kontakt nach Bad Aibling zu US-Kollegen, weil die uns drauf aufmerksam gemacht haben, dass bestimmte Sachverhalte wichtig. Informiert über Zusammenhänge. Daher logischerweise Kontakt.
Flisek: Sehr abstrakt. USA haben auf Dinge hingewiesen … Was für Dinge? Selektoren, Meldungen, Ziele?
H.K.: Informationen der NSA zu terroristischen Sachverhalten.
Flisek: Also gesagt, schaut euch das mal an.
In Bad Aibling auch Metadaten angefallen, wie wurden die weitergegeben? Wissen sie das?
H.K.: Nein. Ich bin nicht für Weitergabe von Daten zuständig. KA, wie das bewerkstelligt wurde und abgelaufen ist.
Flisek: Frage ist nicht, ob zuständig. Sondern, ob sie das nicht wissen. Können ja trotzdem etwas wissen.
H.K.: Ok.
Flisek: Heißt, sie haben in Bad Aibling eher Kontakt mit USA gehabt. Auch mit Deutschen?
H.K.: Ja, sogar mehr.
Flisek: Mit wem?
H.K.: Dienststellenleiter und Nachrichtenerfassung-Sachbearbeiter.
Flisek: Presse hat gesagt, problematische Selektoren länger scharfgestellt. Irgendwas davon mal bei ihnen aufgelaufen?
Leute haben mal angefangen, die Listen anzuschauen. Die haben Probleme festgestellt. Rechtswidrig, interessenswidrig. Da müssen doch mal Treffer dabei gewesen sein. Muss ja mal zu ihnen gekommen sein. Sie sagen, das war nie der Fall. Sie verstehen, was ich meine?
H.K.: Bedingt durch Bearbeitungssituation so, dass alles, was diesbezüglich erfasst wird, von Erfassungsstelle vorgesichtet wird. Und nur das, was ND-relevant ist, wird weitergeleitet. Wir haben keine Chance, das zu erkennen. Das ist eine Baustelle für die Erfassungsstelle. Wir wissen das nicht.
Fragerunde 1: Grüne (12:34)
Notz: Need to know. Wäre so, wie wenn sie jemanden von Opel befragen und der sagt „Ich schraube nur Räder an.“
Wie auf Sitzung vorbereitet?
H.K.: Von Kollegen aus Leitungsstab vorbereiten lassen.
Notz: Woher?
H.K.: Präsidialbereich. Durch gesundheitliche Situation bedingt keine Ordner gewälzt.
Notz: Kann ich nachvollziehen.
Von Selektorenlöschung 2013 gehört?
H.K.: Ja.
Notz: Was?
H.K.: Unterabteilungsleiter hat angeordnet, dass bestimmte Selektoren zu löschen sind.
Notz: Wann? Wir reden von D.B.?
H.K.: Ja.
Notz: Wann?
H.K.: Irgendwann Herbst 2013.
Notz: Was waren das für Selektoren?
H.K.: Selektoren mit Europabezug, NATO-Bezug.
Notz: Also die haben sie gesteuert?
H.K.: Ja, aber Steuerung kommt aus auswertendem Bereich, wir setzen die nur um.
Notz: Aber sie prüfen die auch?
H.K.: Ja.
Notz: Aber nichts aufgefallen?
H.K.: Doch.
Notz: Aber gesagt, das ist schon in Ordnung?
H.K.: Ja.
Wolff: Wenn konkrete Selektoren, dann keine Aussagegenehmigung.
Notz: Illegitime Beeinflussung des Zeugen.
Wolff: Das weise ich zurück. Das ist meine Aufgabe. Hätte sein können, dass Zeuge bestimmte Selektoren nennt.
Notz: Machen sie sich keine Sorgen, Herr K., alles in Ordnung.
Wolff: Bitte sie auch, die Form zu beachten.
Weise auch darauf hin, dass BND-Selektoren nicht Untersuchungsgegenstand.
Notz: Waren das BND-Selektoren?
H.K.: Ja.
Notz: Ah, das ist ja interessant. Also bezogen sich Anweisungen von D.B. auch auf BND-Selektoren? (!)
H.K.: Auf alle.
Notz: Auch zur selben Zeit?
H.K.: Denke schon.
Notz: Meinten Sie löschen?
H.K.: Nein, die wurden deaktiviert.
Notz: Warum löscht man die nicht?
H.K.: Weil bestimmte Selektoren auch drin, damit man die erkennen kann, wenn die drin sind. Damit keine Meldung gemacht wird.
Notz: Erklären!
H.K.: Wenn sie Selektor haben, wo Teilnehmer nicht zu erfassen ist: Wenn trotzdem Erfassung kommt, dann wird dieses erfasste Datum nicht weitergeleitet, sondern gelöscht.
Notz: Aber wird doch sowieso nicht?
H.K.: Unter Umständen kommuniziert der mit einem anderen Selektor, dann würde man den erfassen.
Notz: Weil man immer andere miterfasst?
H.K.: Ja, automatisch. Deshalb muss man den so aussortieren, dass er keine Meldungen macht.
Notz: Also gilt der auch immer als Negativ-Filter?
H.K.: Ja, so ungefähr.
Notz: Ungefähr oder genau?
H.K.: Genau.
Notz: Kann es sein, dass man den aufhebt, weil er so schön ist?
H.K.: Das ist ein Problem. Wir arbeiten da gerade dran, dass der draußen bleibt.
Notz: Kann man Selektoren löschen?
H.K.: Ja.
Notz: Ist das auch mal passiert? Im Herbst 2013? Bestimmte deaktiviert oder gelöscht?
H.K.: KA.
Notz: Wurde von Löschen oder Deaktivieren gesprochen?
H.K.: KA, zu lange her.
Notz: Hat D.B. mit ihnen direkt gesprochen?
H.K.: Ja, haben täglich kommuniziert.
Notz: Auch mit Dr.T.?
H.K.: Auch.
Notz: Sie haben gehört, dass illegitime Selektoren in Datenbank?
H.K.: Ja.
Notz: Wie damit umgegangen?
H.K.: D.B. hat Auftrag an Dr.T. gegeben. Dr.T. kam zu mir und hat gesagt, dass was schiefläuft. Ich habe gesagt, ich bin über Aktivität nicht informiert gewesen. Habe gesagt, er soll das direkt melden.
Notz: Wem?
H.K.: Dr.T. an D.B.
Notz: Über R.U. nicht gesprochen?
H.K.: In diesen Fall nicht.
Notz: Auch nicht mit K.M. gesprochen?
H.K.: Selektoren kamen aus Bad Aibling.
Notz: Aber K.M. zuständig?
H.K.: Ja, aber Selektoren nicht in Prüfung, die M. macht.
Mittag: Müssen Runde beenden.
Fragerunde 1: Union
Warken: Wie ging es dann weiter?
H.K.: D.B. mit W.K. gesprochen, dann soweit ich weiß NSA informiert, dass die zu entfernen sind.
Warken: Aber sie keinen offiziellen Rücklauf bekommen?
H.K.: Richtig.
Warken: Aber sie gehen davon aus, dass K.M. das umgesetzt und abgestellt hat?
H.K.: Ja, mittlerweile kommuniziert. Heute Selektoren gründlich geprüft. Hier gilt auch: Was wir nicht erkennen können, hauen wir sowieso raus.
Warken: Was heißt das?
H.K.: Manche können wir nicht erkennen.
Warken: Weil keine Begründung dabei?
H.K.: Zum Teil.
Warken: Wurden die vorher auch schon rausgenommen?
H.K.: Vor 2013 nicht.
Warken: Die, die man nicht hätte erkennen können oder die, die unzulässig sind?
H.K.: Wenn er etwas nicht erkennen kann, dann kann er das auch nicht prüfen.
Warken: Wie vorher geprüft und wie jetzt?
H.K.: War im letzten halben Jahr krank.
Warken: Zwischen 2013 und jetzt?
H.K.: Hat diverse Änderung gegeben im letzten halben Jahr. Haben nach Stufe 2 und 3 Selektoren gefiltert und entfernt.
Warken: Nach deutschen Interessen?
H.K.: Ja, zum Beispiel.
Warken: Wer hat sich das überlegt? Gabs da Anweisung?
H.K.: Wenn wir sehen, dass bestimmte Selektoren von bestimmten Personen sind, wollen wir nicht, dass USA das erfassen. In der Folge Selektoren entfernt.
Warken: Und was in Stufe 3?
H.K.: Das war Stufe 3.
Warken: Und in Stufe 2?
H.K.: Bei Stufe 2 deutsche Einwahlen. Kann man mechanisch machen.
Warken: Wer hat sich überlegt: Günther Oettinger muss jetzt in Stufe 3?
H.K.: Leute wie K.M., wir reden ja miteinander. In dem Zusammenhang diese Selektoren rausgefiltert.
Warken: Also das machen sie, kein Austausch mit anderen Referaten und Abteilungen?
H.K.: Nachrichtenbearbeiter sagen auch, wenn sie etwas sehen. Freilich.
Warken: Hat sich da was nach 2013 geändert, wie man da rangeht?
H.K.: Ja, seit 2013 sensibler geworden. Mehr und mehr solcher Selektoren eingepflegt worden, dass die nicht mehr erfassbar sind.
Warken: Das mit dem Löschen. Kenne approved, disapproved, pending. Kann man auch vollständig löschen?
H.K.: US-Selektoren können wir nicht einfach so löschen.
Warken: Wie sieht das dann aus?
H.K.: Da steht dann inaktiv.
Warken: Hatten Selektoren wöchentlich aus Bad Aibling erhalten. Hat sich das geändert?
H.K.: War alles im letzten halben Jahr. Soweit ich weiß jetzt deutlich häufiger als zuvor.
Warken: Zahl der Selektoren geändert? Schwankungen?
Notz: Gegenwart nicht Untersuchungsgegenstand.
Sensburg: Gebe ich Herrn von Notz recht.
Warken: Aber vor 2013?
H.K.: KA.
Warken: Wie viele Selektoren im Durchschnitt beanstandet?
H.K.: KA, kann keine vernünftige Antwort geben.
Warken: Hat Bad Aibling sich manchmal beschwert und war nicht einverstanden? Oder USA?
H.K.: Nein, soweit ich weiß keine Beanstandungen von beiden Seiten. Was passiert ist, ist, dass manche Selektoren wieder aufgetaucht sind und wieder rausgeworfen wurden.
Warken: Auch Gesamtprofil immer wieder überprüft?
H.K.: Freilich.
Warken: Wie oft?
H.K.: Soweit ich weiß monatlich.
Warken: Wie kam es zur Prüfung durch D.B., hatte er Anhaltspunkte? Wie ging das nach Meldung Dr.T. an Sie weiter? Man hat Eindruck, dass sich keiner richtig erinnert. Irgendwelche Erklärungen, warum es Prüfung überhaupt gab?
H.K.: Keine Erklärung, aber manchmal hört D.B. einfach das Gras wachsen. Hatte gutes Gespür.
Warken: Nie mit ihm darüber gesprochen?
H.K.: Ging an mir vorbei. Habe das erst mitbekommen, als D.B. das gemacht hat. War nicht nur in meinem Referat so. Aufgrund der Tatsachen zu Dr.T. gesagt: Hier stimmen einige Sachen nicht. Habe ich gesagt: Na gut, aber melden muss er das D.B.
Warken: Gehörte Dr.T. zu Ihrem Referat?
H.K.: Ja.
Warken: Haben gesagt, D.B. hat das immer mal wieder gemacht. Was heißt das?
H.K.: Dass er bei Problemen auf Leute zugegangen ist und gesagt hat: Schaut mal. Ohne, dass Referatsleiter informiert wurde.
Warken: War das üblich?
H.K.: Nein, ist aber passiert. Auch bei anderen Referatsleitern.
Warken: Nicht beanstandet?
H.K.: Aber gehen sie mal zu ihrem Chef und sagen, das passt mir nicht…
Warken: Also war das nicht erwünscht?
H.K.: Ja, hat man sich gespart.
Warken: Also einfach zu Dr.T. gesagt, dass er zu D.B. gehen soll?
H.K.: Doch, schon mit Dr.T. gesprochen. Und gesagt, muss abgestellt werden.
Warken: K.M. meinte, er hat nicht Bescheid bekommen. Und das bedauert.
H.K.: K.M. konnte Selektoren ja nicht erkennen. Und deshalb auch nicht rausfiltern. Das waren Kennzeichen, die wir nicht als Selektor erkannt haben.
Warken: Also nicht guenther.oettinger@eu.org? Ist uns neu, dass man die ohnehin nicht erkennen kann. Dachten, wir könnten da jetzt Nutzen draus ziehen, dass man die Filter besser pflegt. Bin davon ausgegangen, dass man das einfach hätte abstellen können.
H.K.: Abstellen können. D.B. und W.K. haben mit USA kommuniziert.
Warken: Zu Selektorentypen: Nur welche, die man nicht erkennen konnte?
H.K.: Alle möglichen Typen. Die, die man erkennen konnte, wurden sowieso geprüft. Dr.T. hat dann alles angeschaut. In dem Fall D.B. und W.K. Initiative ergriffen, dass die Selektoren rauskommen.
Warken: Und bei ihnen selber?
H.K.: Wir hatten die ja nicht drin.
Warken: Also disapproved gestellt?
H.K.: Waren da nicht drin. Wir wissen nicht, was Erfassungsstelle für Selektoren einstellt. Erfassung in Bad Aibling ein bisschen anders.
Warken: Aber die schicken nicht alles zur Freigabe?
H.K.: Nein, zum Prüfen.
Warken: Aber müssen sich nicht dran halten?
H.K.: Soweit ich weiß stellen die nichts ein, was wir nicht prüfen.
Warken: Was meinen sie damit: „Das haben wir gar nicht drin gehabt“?
H.K.: Dass die nicht in Datenbank zur Erfassung waren.
Warken: Wo?
H.K.: Bei dem, was wir gesteuert haben. Es waren Selektoren drin, die K.M. nicht erkennen konnte. War in Datenbank drin, die läuft gegen andere Datenbank. Da schaut die Datenbank: Hat die andere Datenbank welche drin? Wenn da welche drin sind, die nicht als wegwerf-würdig scheinen, dann die unbekannten Selektoren nicht weggeschmissen. Mittlerweile: Was wir nicht kennen, geht da nicht durch.
Warken: Also damals Negativdatenbank?
H.K.: Wenn sie ihre Daten gegen andere laufen lassen, können sie, was sie haben, rausschmeißen. Aber nicht das andere.
Warken: Also wäre es gut gewesen, dass man das gesagt hätte, damit man das rausgeworfen hätte?
H.K.: Da haben sie nicht Unrecht.
Warken: Wie hat Dr.T. das gemacht?
H.K.: Dr.T. ist Mathematiker, der hat das auf Laptop gemacht. Wie genau, KA.
Warken: Mit anderen über Prüfung gesprochen? W.K. oder R.U.?
H.K.: Nein, alles D.B.
Warken: Hat Dr.T. das umgesetzt?
H.K.: Nein, D.B. hat gesagt, er kümmert sich drum. Deshalb wahrscheinlich – hat sogar Laptop zurückgegeben. Daher auch im Anschluss das Problem, an die Daten ranzukommen.
Warken: D.B. hat nicht nach oben gemeldet. War das üblich?
H.K.: Wenn D.B. sagt, er kümmert sich drum, macht er das in der Regel. Ja…, dann gehen wir auch davon aus, dass das passiert. Ich kontrolliere ja nicht meinen Chef.
Warken: Wenn sie B. gewesen wären und Selektoren gefunden hätten: Was hätten sie dann gemacht? Abteilungsleiter gemeldet? B. hat gar nicht gemeldet, sondern nur abgestellt. War ja immerhin Kommunikation mit USA. Wäre logisch, dass man das weitergibt. War das üblich, wie hätten sie das gemacht?
H.K.: Hätte weitergemeldet. Aber weiß nicht, was er gemacht hat.
Warken: Hat gesagt, er hat das nicht gemacht. Wie schätzen sie das ein?
H.K.: Das ist sein Problem.
Warken: Breitbandkabel. Dachten, sie wären der zuständige Zeuge. Können sie was zu dem Papier sagen, wegen dem wir sie geladen haben?
H.K.: Ursachen relativ banal. General Alexander wollte Hanning besuchen. USA haben gesagt: Unsere Anbindung zu euch ist desolat, wollen Bit-transparente Anbindung. Alles, was wir übermitteln können, entspricht nicht mehr Stand der Technik. Dann haben wir nachgefragt und Thema Anbindung auf Tagesordnung gesetzt. Hat sich dadurch implementiert, dass Leitungsstab nach Leitungen gefragt hat. Daher kommt die Auflistung, wer welche Anbindung hat. Da ist auch Breitbandanbindung drin. Darüber laufen Verkehre von den USA zu uns. Und das wiederum… [schaut zu Wolff]
Wolff: Was darüber läuft: NÖ.
Sensburg: Noch fit für weitere Fragen?
H.K.: Maximal Viertelstunde. Gesundheitszustand nicht der beste. Kurz fünf Minuten Zeit geben.
Sensburg: Ok.
Wolff: Zeuge hat nur Attest für zwei Stunden. Kann das nicht einschätzen.
Sensburg: Wenn sie sagen, geht nicht mehr, dann ist Ende.
H.K.: Dann hören wir auf bitte.
Flisek: Haben großen Respekt jetzt. Vielleicht können wir das so machen, dass sie nicht mehr wiederkommen müssen. Können sie eine Viertelstunde in eingestufter Sitzung aussagen?
H.K.: Muss sowieso nochmal kommen, dann können wir das kombinieren.
Mein Arzt sagt, ich sei doof, dass ich mir das antue. War ein halbes Jahr krank. Wiedereingliederung. Nach zwei Stunden schon gefragt, ob ich in NSAUA komme. Wurde dann wöchentlich gefragt, ob ich kommen kann. Dann habe ich gesagt: „Dann mache ich das halt.“
[Ende Vernehmung H.K. (13:19)
Ankündigung einer nicht-öffentlichen Beratungssitzung]
Zeuge 2: Jürgen Schulz, , Auswärtiges Amt, Unterabteilungsleiter 2‑B‑1 (14:53)
Kein Rechtsbeistand.
Jürgen Schulz, 1964 geboren, Werderscher Markt 1, AA.
Eingangsstatement
Keins im formellen Sinn, Hinweis auf frühere Zuständigkeiten. Vita:
2008–2013 Referatsleiter Bundeskanzleramt, verschiedene Referate. 212: Osteuropa, dann drei Jahre Kanada, USA, Türkei, Sicherheit, Abrüstung, das war 2010 bis 2013. Im Juni noch ein Monat Bundeskanzleramt, dann zurück ins AA seit 1. Juli 2013. Sicherheitspolitik, transatlantische Beziehungen.
AA führt keinen ND. Zu operativen Aspekten kann AA kaum Aussagen machen, nicht unser Metier. Sind für transatlantische Beziehungen zuständig. Bin mit Folgen der NSA-Fragen befasst gewesen. Beschäftigt uns, Kontakte auf diplomatischer Ebene. Zuständigkeit auch in Bereich Völkerrecht, aber andere Abteilung. Auch verschiedene Dinge zu NSA. Aufhebung Verwaltungsvereinbarung 1986. Frage, dass US-Streitkräfte US-Vertragsunternehmen haben, was US-Militär in Deutschland macht.
Fragerunde 1: Vorsitzender (14:59)
Sensburg: Ausbildung?
Schulz: Ökonom, Wirtschaftswissenschaften, 1991 AA. Nach Ausbildung in AA drei Jahre in Botschaft in Kirgisistan. 1996 gewechselt in Internationalen Stab der NATO Brüssel. 2001 ins AA zurück – Westbalkanreferat. Bis 2004, dann Iraksstab. 2005 stellvertretender Stabsleiter, 2008 ins Bundeskanzleramt gewechselt.
Sensburg: Aufgaben in Bundeskanzleramt 2008 bis 2013?
Schulz: Referat 212, alle politische Fragen die Bundeskanzleramt beschäftigt haben. Politik mit vorbereitet, Reisen der Bundeskanzlerin, politische Entwicklung in Staaten verfolgt. Auch für Referat 211, ab 2010 geleitet. Themen USA, Kanada, Türkei. Bilaterale Beziehungen zu west‑, süd- und nordeuropäischen Staaten.
Sensburg: Wann 212, wann 211?
Schulz: 2008 bis 2010 212, Rest 211.
Sensburg: In der Zeit gute Kontakte in USA?
Schulz: Sehr enge Zusammenarbeit, gute Kontakte auch zu hiesiger Botschaft, Thinktanks etc. – gehört zum Geschäft.
Sensburg: 2013 wieder zurück ins AA als Beauftragter für Sicherheitspolitik?
Schulz: Ja.
Sensburg: Was macht der genau?
Schulz: Nicht das, was man sich klassischerweise unter Sicherheitsbeauftragtem vorstellt. Nicht für Sicherheit AA oder Auslandsvertretungen zuständig, sondern Sicherheitspolitik. Nordatlantische Vertragsorganisationen. Außen- und Verteidigungspolitik. Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa OSZE. Dann eigene interne Struktur dazu gebildet. Sind die drei multilateralen Dinge, die große Rolle spielen. Auch zuständig für transatlantische Beziehungen zu USA und Kanada. Am 1. Juli 2013 auch noch zuständig für Arbeitsstab für Cyber-Außenpolitik.
Sensburg: Spannende Zeit für Abteilung 2. Direkt am 5. Juli zu erster USA-Reise aufgebrochen?
Schulz: Ist mir auch unvergessen. Umstände waren, dass Frage sehr im Vordergrund. Antrittsbesuch vorgezogen.
Sensburg: Warum so viel Druck?
Schulz: Medienveröffentlichungen. Bestand dringender Wunsch, direkt mit US-Partnern zu sprechen. Aufklärung einfordern.
Sensburg: Gegenstand waren Snowden-Veröffentlichungen?
Schulz: Nicht nur. Antrittsbesuch, NATO-Fragen, aber hatte auch damit zu tun.
Sensburg: Mit wem getroffen?
Schulz: Mit Botschafter Emerson in NSC gegangen, mit Direktorin für Europa und anderen aus State Department gesprochen.
Sensburg: Neben Kerry?
Schulz: Unterabteilungsleiter für Europa und Sicherheitsfragen.
Sensburg: Weitere Treffen?
Schulz: Verschiedene Treffen angefragt, war relativ spät. War Brückentag, deswegen so organisiert, dass NSC und State Department zusammen besucht.
Sensburg: Stimmung damals, Position der USA? Waren die selbst geschockt?
Schulz: So, dass wir eindringlich Lage geschildert haben. War auch Ziel, Sensibilisierung. Welle der Empörung durch Medien.
Sensburg: Waren die ganz nicht sensibilisiert?
Schulz: Kannten die Veröffentlichungen, nicht so sensibilisiert wie wir. „Müssen wir erstmal aufklären, erstmal prüfen. Aber wir arbeiten doch gut zusammen.“
Haben verstanden, dass politisch heikel, aber nicht so reagiert, wie wir und Öffentlichkeit in Deutschland. Haben gesagt, gehen der Sache nach und müssen erstmal Behauptungen prüfen.
Sensburg: Über konkrete Dinge gesprochen? Gemeinsame Programme, Veröffentlichungen? PRISM?
Schulz: Nicht im Detail. Bezug zu Medienberichten genommen, Amerikaner haben sich dazu nicht geäußert. Sei noch viel zu früh. Waren zu dem Zeitpunkt schon weitere Gespräche mit Fachdelegationen veranschlagt.
Sensburg: Eindruck, Prüfung auf US-Seite könnte Monate dauern? Oder dass sich das entwickelt? Wie war die Stimmung?
Schulz: Aufgeheizt, aber aus anderen Gründen. Haben sich über Veröffentlichungen geärgert. Hatte nicht den Eindruck, dass auf lange Bank schieben. Hatten eigenes Interesse an Aufklärung.
Sensburg: War den USA damals schon die Reichweite bewusst, was ihrem NDs abhanden gekommen ist? Ist unglücklich, wenn ein Dienst kiloweise Datenträger verliert. So arbeitet ein ND normalerweise nicht. Haben die gesagt, in der Masse verliert man schonmal 50 kg Daten? Oder: So viele Daten hat noch nie ein ND irgendwo verloren. Oder: Wächst da morgen Gras drüber. Kann mir vorstellen, dass man da als ND schon einen Herzinfarkt kriegen kann.
Dass man da sagt, da macht man einen Prüfauftrag, das scheint mir schon ein bisschen wenig.
Schulz: Waren hochbesorgt, dass hochvertrauliche Dokumente auf den Markt und Sicherheit beeinträchtigt. Haben sie auch schon öffentlich gesagt.
Sensburg: Auch Sorge um Kooperationen, z.B. mit Großbritannien?
Schulz: War nicht Gegenstand.
Sensburg: Wäre doch in ihrem Aufgabenbereich interessant gewesen, wie sich das auf Verbund der Five Eyes auswirkt. Ich hätte an Stelle Großbritannien alle Leitungen zu USA gekappt.
Schulz: Großbritannien waren ebenso besorgt, gab ja auch Veröffentlichungen zu Großbritannien. Nicht im gleichen Maß, aber doch durchaus. In unseren Gesprächen gesagt: Wir müssen erstmal selber aufklären und verstehen.
Sensburg: War auch glaubwürdig?
Schulz: Nein, USA haben verstanden, dass das sicherheitsmäßig Riesenproblem war. Auch verstanden, dass bei vielen Verbündeten viele Fragen und Sorgen. Ob ganzes Ausmaß in Europa verstanden – da bin ich nicht so sicher, zumindest in diesem frühen Stadium.
Sensburg: Allein nachrichtendienstlich. Haben ja gewisse Reputation, dann wären politische Fragestellungen erstmal später. Erstmal Problem kleiner reden? Oder schneller Überblick und Dimension überschaut? Oder man weiß gar nicht, wo man steht. Abwarten, was für ein Sturm demnächst losgeht? Nur aus Sicht der Sicherheitsbehörden und ‑fragen?
Schulz: Weiß, was sie meinen. Aber besprechen sowas nur auf allgemeiner Ebene mit USA. Würden auch mit uns solche Diskussionen über Details der Probleme nicht führen. Wir sprechen über außenpolitische Folgen, nicht über ND-Details.
Sensburg: Kurz nach der Reise sollte auch Innenminister in USA reisen. War ihnen das bekannt?
Schulz: War bekannt. Haben USA darauf hingewiesen, war denen auch bekannt. Haben Punkt gemacht, dass es wichtig wäre, dass starke öffentliche Message käme, dass USA zur Aufklärung beitragen.
Sensburg: Wie sind die drauf eingegangen?
Schulz: Positiv, haben gesagt, sie können das nachvollziehen und bemühen sich, Dinge zu klären.
Sensburg: Und das hat dann Frau Dawnfried (?) gesagt?
Schulz: Ja.
Sensburg: Dann bis zum 11. Juli Kooperation, was für Statements kommen sollen? Wording finden?
Schulz: Ging nicht um Statement von Dawnfried, ging darum, dass Reise des Ministers vorbereitet werden musste. Absprache: Soll zwischen den Ressorts geklärt werden. Gab Vorbereitungsgespräche.
Sensburg: Über bilaterale Vereinbarungen gesprochen?
Schulz: KA.
Sensburg: Waren sie am 11. Juli noch da?
Schulz: Am 5. hin, am 6. zurück.
Sensburg: Nochmal in der Sache in USA?
Schulz: Dann länger nicht mehr.
Fragerunde 1: Linke (15:22)
Renner: Viel zu Antrittsbesuch gehört. Hatte auch deutsche Seite Sorgen. Dass Kommunikationsdaten rechtswidrig erfasst wurden, Merkelhandy? Wie weit war das angesprochen? Was waren dazu Aussagen US-Seite?
Schulz: Soweit in den Medien kolportiert angesprochen. Weiß nicht, ob schon Merkelhandy. Vorwurf von Snowden, dass massenhafte Überwachung durch NSA in Deutschland. Sind darauf eingegangen, wie sich Situation eines deutschen Bürgers darstellt. Nach Stellungnahme gefragt. Antwort: Erst prüfen, dann äußern. Allerdings schon in frühem Stadium gesagt, halten uns in Deutschland an deutsches Recht.
Renner: Was dann vereinbart? Nach Prüfung bekommen wir Stellungnahme? War seitens Bundesregierung so, dass man schon selbst Anhaltspunkte hatte. Hatten auch Zuarbeiten, z.B. von BfV. Vereinbart, dass US-Seite Stellungsnahme nachliefert? Oder nur Allgemeinplätze ausgetauscht?
Schulz: Glaube ich nicht. War schon wichtig, dass wir unsere Sicht der Dinge dargestellt haben. Wichtig, Punkt zu machen, welche Besorgnisse es in Deutschland gibt. Haben nicht Antwort auf alle Fragen bekommen. Haben gesagt, sie halten sich an deutsches Recht. Sollte später noch mit Fachleuten erörtert werden. Haben sich am 10. Juli getroffen, dann Treffen mit Minister Friedrich.
Renner: Schon zu einzelnen Dokumenten unterhalten?
Schulz: Primär Spiegel-Veröffentlichungen angesprochen und um Stellungnahme gebeten.
Renner: Andere Sache: Verfahren zu Ausstellung von Verbalnoten? Auch damit beschäfigt?
Schulz: Für Unternehmen aus USA?
Renner: Ja, man war ja zeitlich in Verzug und es gab seitens Bundeskanzleramt Bedenken. Vorgang aus ihrer Sicht? Geht um Contractors etc.
Schulz: Vorbemerkung: Bin damit irgendwo befasst gewesen. Federführung war aber in Rechtsabteilung. Kann was sagen, aber keine juristischen Details. US-Streitkräfte aufgrund Vereinbarungen Privilegien zu Handels- und Gewerberecht. Diese Privilegien durch Verbalnote ausgedrückt, beiderseitig. Wenn Unternehmen das beantragt, wird entsprechende Verbalnote beantragt. Erklärung, was das für ein Unternehmen ist. Dinge wie analytische Dienstleistungen spätestens Herbst 2013 nochmal angesehen, weil Vorwurf, dass dadurch Angriffe möglich.
Mehrmals Kontakt gesucht und befragt. Unternehmen verpflichtet, völkerrechtlich deutsches Recht zu beachten. Amerikaner zugesichert, dass die sich an amerikanisches, ähhh, deutsches Recht halten.
Haben dann beschlossen, Amerikaner müssen Unternehmen nochmal explizit darauf hinweisen, dass sie sich an deutsches Recht halten müssen. Auch nochmal interne Vorgänge angesehen. Zum Schluss gekommen, dass wir Unternehmen nochmal in Prozess einschalten.
Renner: Schreiben, dass Unternehmen sich an Recht halten müssen, kennen sie?
Schulz: Geht nicht alles über meinen Schreibtisch, aber war so abgesprochen.
Fragerunde 1: SPD
Flisek: Sommer 2013. In öffentlicher Debatte Aussicht auf No-Spy-Abkommen. Wann zum ersten Mal Begriff gehört?
Schulz: Versuche, mich zu erinnern. Vielleicht Ende Juli, vorher glaube ich nicht. Doch, muss Ende Juli gewesen sein. War auch merkwürdiges Konstrukt. Waren als AA nicht im Detail in Diskussion involviert. Wussten, dass es Überlegungen gab. Konkret erst Ende Juli, Anfang August informiert. Am 12. August hat Chef Bundeskanzleramt Pressekonferenz gegeben.
Flisek: Von wem zum ersten Mal gehört?
Schulz: KA, gab sehr viele Treffen.
Flisek: Sehr viele Kontakte mit USA gehabt. Wahrscheinlich, dass Begriff ein Angebot von US-Seite?
Schulz: Wurde am 12. August so formuliert. Ich nicht darüber mit USA gesprochen.
Flisek: Also nichts verlauten lassen?
Schulz: Nein, war klar, dass AA nicht zuständig.
Flisek: Aber AA schon für Außenbeziehungen zuständig. War Einschätzung im AA, dass so ein Abkommen überhaupt realistisch?
Schulz: Uns war Zusicherung von US-Seite wichtig. Und soviel Aufklärung wie möglich. Wie ein Abkommen zwischen Diensten aussehen könnte, da ist mir nichts bekannt.
War uns wichtig, dass wir Fortschritte bei Aufklärung bekommen. Und so viel Zusicherung wie möglich. Dass deutsches Recht auf deutschem Boden eingehalten wird. Nicht spezifisch über No-Spy-Abkommen gesprochen.
Flisek: Zusicherung, sich an deutsches Recht zu halten, wäre das schon ein No-Spy-Abkommen?
Schulz: Devise Bundeskanzlerin war: USA müssen sich in Deutschland an deutsches Recht halten. Wie ein No-Spy-Abkommen formuliert ist, war kein Thema.
Flisek: Haben verschiedene Auffassungen gehört. „Ausspähen unter Freunden…“, „Sollen sich an deutsches Recht halten“,…
Ist das realistisch? Wenn USA sich daran halten würden, müssten sie Zeitungen ausschneiden. Erwartungshaltung löblich, aber ist das gegenüber Nachrichtendienst realistisch? Widerspricht das nicht auch eigener Tätigkeit des BND? KA, ob BND jeweilige Rechtslagen im Ausland einhält.
Schulz: Haben ja selbst Zusicherungen erwogen. KA, wie die der Realität entsprechen, aber es gab entsprechende Zusicherungen. NSA nicht nur in Deutschland tätig, sindern zum Großteil auch in Amerika. Vorwurf war: Massenhafte Abschöpfung von Daten in Deutschland. Halbe Milliarde Daten pro Monat in Deutschland. Forderung, dass man sich an deutsches Recht halten muss, hat sich erstmal darauf bezogen.
NSA hat gesagt, dass keine massenhafte Überwachung in Deutschland.
Flisek: Aussage, dass man sich an deutsches Recht halte – ist das auch eine Aussage, die man auf Kooperationen beziehen müsste? Bei bilateralen Kooperationen einhalten oder auch außerhalb davon? Auf was bezog sich die Forderung nach deutschem Recht?
Schulz: Habe verstanden, dass allgemeine Forderung. Nicht nur in Bezug auf Kooperationen.
Flisek: In Medien dargestellt, dass Mail-Verkehr von Sicherheitsberater Merkel und USA belegt, dass es kein No-Spy-Abkommen geben wird. Bewertung?
Schulz: War nicht Teil der Verhandlungen. Habe das als Wandlungsprozess angesehen. An dessen Ende kam raus, dass USA das nicht wollen.
Flisek: Schindler hat am 17. Juni 2015 berichtet, dass es immernoch Gespräche zu No-Spy-Abkommen gäbe. Bekannt?
Schulz: Nein.
Flisek: Wäre das dem AA bekannt? Schindler hat das fröhlich berichtet.
Schulz: Mir nicht bekannt.
Flisek: Geheimer Krieg. Waren sie schonmal in Ramstein?
Schulz: Ja.
Flisek: Mehrmals?
Schulz: Einmal. Als 2‑B‑1.
Flisek: Was Gegenstand des Besuchs?
Schulz: Nicht Untersuchungszeitraum. Hat September diesen Jahres stattgefunden.
Flisek: Agenda Besuch außerhalb Untersuchungsgegenstand. Erkenntnisse, die sie dort über Untersuchungsgegenstand haben, die sind schon interessant.
Berkemeier: Wenn sich das aus Untersuchungszeitraum ergibt, können sie ohne Anerkenntnis Rechtspflicht Angaben machen.
Flisek: Also bei Besuch außerhalb Untersuchungszeitraum erfahren, welche Aufgabe die US-Soldaten dort haben?
Schulz: Große Airbase. Aufgabe ist erstmal, die beiden Strategic Commands in Deutschland (EUCOM und AFRICOM) als zentraler Luftwaffenstandpunkt zu unterstützen.
Flisek: In Bezug auf Frage, wie weit es von Ramstein zu Steuerung von Drohen gekommen ist?
Schulz: Kommandierende Generäle haben versichert, dass nicht von Ramstein gesteuert.
Flisek: Welche Rolle spielt dann Ramstein?
Schulz: Denke schon, Ramstein spielt da eine Rolle. Aber macht ja noch andere Sachen. Raketenabwehr, Sicherung Osteuropa, Unterstützung Afrika, Ebola-Bekämpfung, humanitäre Operationen, Evakuierungen. Alles Aufgaben von Ramstein. Ramstein ist kein Drohnen-Stützpunkt. USA haben auch eine Art Briefing angeboten über verschiedene Drohnensysteme, aber keine neuen Erkenntnisse. Haben Fragen gestellt, aber USA haben gesagt, dass sie Drohnen nicht aus Ramsteim fliegen und nicht von da aus befehligen oder steuern. Mehr operative Details gab es nicht.
Flisek: Hatten Bryant hier. Hat bestätigt, was sie sagen. Aber dass Ramstein eine Rolle spielt als Relaisstation für Datenübertragung.
Schulz: Kenne die Berichte, auch die von Bryant. Haben danach gefragt, USA haben sich nicht geäußert.
Flisek: Wollte man nicht oder konnte man nicht?
Schulz: Haben aktiv gefragt nach Presseberichten. Haben gesagt: Können nicht über operative Details sprechen.
Fragerunde 1: Grüne (15:54)
Notz: In welcher Sprache gesprochen?
Schulz: Englisch.
Notz: Wie haben USA gesagt, dass die Dinger nicht aus Ramstein gesteuert werden? Findet sich in Antworten auf Parlamentarische Fragen wieder.
Schulz: Kann nicht aus Erinnerung Wortlaut wiedergeben. Aber, dass Drohnen nicht aus Ramstein gefolgen werden, ist seit längerem von US-Seite bekannt. Präsident hat schon Juni 2013 gesagt: „No launching point“.
Dann weiter gefragt, dann USA sich dazu geäußert, dass Drohnen nicht gesteuert werden: „No Control“.
Notz: Mal rechtlich prüfen lassen, ob Unterschied, dass Mensch in Ramstein sitzt oder Satellitensignal aus Ramstein kommt? Wenn Ramstein Teil des Drohnenkrieges ist, macht das einen Unterschied?
Schulz: USA haben gesagt, sie steuern nicht aus Ramstein.
Notz: Nicht aus, sondern über.
Schulz: Niemand bestritten, dass Ramstein eine Rolle spielt.
Notz: Warum haben sie die Frage überhaupt gestellt?
Schulz: Würden auch gerne mehr wissen und wollen besser verstehen.
Notz: Haben irreführende Antworten bekommen. Deshalb frage ich nach rechtlicher Einschätzung der Bundesregierung. Wie ist das mit Völkerrecht, wenn Ramstein unerlässlich für Drohnenkrieg? Oder sagt man, Menschen, die Knopf drücken, sitzen woanders?
Schulz: Zwei Fragen: Welche Rolle spielt Ramstein in Prozess Drohneneinsatz?
Notz: Haben sie ja nicht geklärt bekommen.
Schulz: Dann die juristische Frage. Ist etwas ganz anderes. Die Antwort können wir generisch nicht geben, weil es spezifisch auf Einzelfall ankommt.
Notz: Wie kommen sie dazu, diese Fragen zu stellen? Eindeutig: Typen sitzen nicht hier. Aber dann sagen sie, dass sie nicht sagen, ob Signale über Ramstein gehen. Außenminister kommt auch bald. Daher frage ich: Haben sie eine rechtliche Einschätzung dazu? Bryant hat von 1.600 Einzelfällen berichtet.
Schulz: Wir beschäftigen uns mit den Fragen, ist aber nicht einfach. Völkerrechtsmäßigkeit oder ‑widrigkeit kann man nur im Einzelfall beurteilen.
Notz: Zu Juli/August 2013 – Haben USA mal in den Raum geworfen: „Wir halten uns so an deutsches Recht wie der BND“?
Schulz: Nein.
Notz: Kooperation keine Rolle gespielt?
[Zitat aus Dokument MAT A BK 1–2j vom 24. Juli 2013 „Unclassified – FOUO“]
1. NSA is not doing anything to harm German interest.
2. Every operation conducted in cooperation with BND is in accordance to German and US law.
Nehme an, USA haben bezüglich ihrer Kooperation argumentiert?
Schulz: Vielleicht, aber nicht am 5. Juli.
Notz: Also war kein Thema, dass man gemeinsam an Glasfaser gegangen ist?
Schulz: Nein.
Notz: Wussten sie davon?
Schulz: Wovon?
Notz: Von Kooperation mit BND auf deutschem Boden.
Schulz: Wusste, dass enge Zusammenarbeit, aber konkrete Details nicht.
Fragerunde 1: Union
Schipanski: Kontroll- oder Informationsbesuch in Ramstein?
Schulz: Information.
Schipanski: Gesprächspartner Standortleiter?
Schulz: Zwei kommandierende Generäle.
Schipanski: Hatten Sie Zutritt zu allen Bereichen?
Schulz: Stützpunkt ist nicht wie Berlin-Tegel. Eher Kleinstadt. Haben bestimmte Teile gesehen, aber nicht alles.
Schipanski: Haben Sie Wünsche geäußert, was Sie sehen wollen?
Schulz: Ist ein Programm in gegenseitigem Einvernehmen.
Schipanski: Haben Sie besagte Relaisstation oder Space Operations Center besucht?
Schulz: Relaisstation nein, anderes ja.
Schipanski: Wie war Eindruck?
Schulz: Eindruck ist, ist Operations Center. Viele Bildschirme, viele Verbindungen.
Schipanski: Bundesregierung hat stets betont, sie hat keine über Medien herausgehende Kenntnis über Drohnen in Ramstein.
Am 8. Oktober 2014 gab es eine Kleine Anfrage der Linken. Darin hieß es, ein April 2014 an die US-Botschaft übermittelter Fragekatalog sei bislang nicht beantwortet worden.
Schildern, was Bundesregierung gemacht hat, um über Ramstein aufzuklären.
Schulz: Viele Gespräche geführt. Auch mit Vertretern von AFRICOM. Habe zwei Mal mit leitendem Vertreter von AFRICOM in AA gesprochen. Über Aktionsradius – nicht immer nur Drohneneinsätze. AFRICOM aktiv in Gesamt-Afrika. Drohneneinsatz nur relativ geringe Rolle im Gesamten. Ergebnis: USA haben gesagt, verschriftlicht mal die Fragen. Muss auch mal abgesegnet werden.
In zweitem Schritt Fragenkatalog übermittelt. Zeit genommen, zu antworten. Nicht schriftlich geantwortet. Hochrangige Vertreterin aus Außenministerium hat zum Großteil mündlich geantwortet.
Gespräche nicht im Untersuchungszeitraum.
Schipanski: Also wurde Fragenkatalog mündlich beantwortet. Darüber hinaus Möglichkeiten der Bundesregierung, weitere Erkenntnisse zu AFRICOM und Ramstein zu erlangen?
Schulz: Bleiben im vertraulichen Dialog. Gibt noch weitere Fragen und Interesse an Details. Drängen US-Partner, mehr Informationen zur Verfügung zu stellen, um Ramstein auch der Öffentlichkeit besser zu erklären.
Schipanski: Haben Sie noch weitere Handlungsspielräume außer vertraulichem Dialog?
Schulz: Wollen USA nicht zwingen, hochvertrauliche Informationen herauszugeben. Wollen zu mehr Transparenz anhalten. USA betreiben Liegenschaften auf eigene Verantwortung. Haben keine Handhabe, das bis ins Letzte zu kontrollieren, entspricht nicht partnerschaftlicher Zusammenarbeit.
Schipanski: Haben Sie die Erlaubnis, Ramstein zu betreten?
Schulz: Können nicht unangemeldet in US-Militärbasen wandern. Ist aber auch in deutschen Basen nicht anders. Wenn wir sagen, wir möchten vorbeischauen, ist das jederzeit möglich.
Schipanski: Kerry war 2013 in Deutschland. US-Präsident hat versichert, Deutschland ist kein Ausgangspunkt für Drohnenangriffe. Gibt es Anhaltspunkte, dass das unzutreffend ist?
Schulz: Nein, keine Hinweise darauf.
Schipanski: Vertrauen auf Zusicherung der US-Seite?
Schulz: Haben keine Erkenntnisse, dass das nicht zutrifft. Versuchen, uns eigenes Bild zu verschaffen. Sind seit Sommer 2013 mehr sensibilisiert, aber haben keine Erkenntnisse, dass USA das tun.
Schipanski: Gab Fragestunde am 22. April 2013. Airbase Ramstein wird von USA ohne Einwirkung Deutschlands betrieben. Selbst, wenn wichtige Rolle im Drohnenkrieg, dann keineswegs Straftat zwingend. Nur bei Kenntnis aller Maßnahmen zutreffend. Auch ihre Einschätzung?
Schulz: Aus meiner Sicht zutreffend. Tatsächliche Frage muss geklärt werden. Frage, wie eng der Zusammenhang ist, wie entscheidend ist Rolle von Ramstein? Gibt unterschiedliche Aussagen, haben Zeugen erwähnt. Dazu äußert sich US-Seite nicht nähergehend.
Juristische Seite betrifft Völkerrechtswidrigkeit von Drohneneinsätzen. Kann nicht in abstracto, sondern nur in concreto entschieden werden. Z.B. „Liegt ein bewaffneter Konflikt vor?“
Schipanski: Wie ist Einwirkungs- und Prüfungspflicht als deutsche Behörde? Kann Rechtsverstoß nicht feststellen.
Schulz: Nicht Zuständigkeit des AA. Ist Sache von Polizei und Justizbehörden. Hat meiner Meinung nach nichts damit zu tun, ob Datentransfer stattfindet. Sondern was vor Ort passiert. „Was ist in Jemen, in Pakistan passiert? Liegt bewaffneter Konflikt vor, gilt humanitäres Völkerrecht?“
Wir sind keine Strafverfolgungs- oder Justizbehörde. Andere Zuständigkeit.
Schipanski: Spannende Antwort.
Schulz: Darf ich noch ausführen, weil sie das so karikiieren: Generalbundesanwalt hat schonmal Beobachtungsvorgang zu einem Drohneneinsatz eingeleitet. Das meine ich damit. Nicht unsere Zuständigkeit.
Schipanski: Wie ist rechtliche Verpflichtung, denen USA unterliegen?
Schulz: Sagt schlicht, dass Gast-Streitkräfte das Recht des Landes zu beachten haben.
Schipanski: Hatten Klage vor Verwaltungsgericht Köln, zu unterbinden, dass Ramstein für Drohneneinsatz genutzt wird. 27. Mai 2015: „Liegen keine hinreichenden Anhaltspunkte vor […]
In Konsultation mit US-Regierung darauf gedrungen, dass in völkerrechtlicher Weise nutzt […] Politische Konsultation klassisches Mittel […] “Bewertung?
Schulz: Bin kein Jurist, Aufgabe Kollegen Rechtsabteilung. Kenne Urteil. Aus unserer Sicht wichtig, dass Verwaltungsgericht festgestellt hat, dass Bundesregierung Ermessensspielraum hat. Dass es aber auch Sorgfalts- und Schutzpflichten gibt. Weil sie versucht, von US-Seiten entsprechende Zusagen zu bekommen.
Schipanski: Wie häufig AFRICOM in Stuttgart besucht?
Schulz: Noch nie, mehrere Gespräche mit Vertretern geführt. Mein Ansprechpartner Botschafter für Politisches.
Schipanski: Informationsbesuch noch nicht unternommen, wollen Sie nicht?
Schulz: Noch nicht, AFRICOM ist außenpolitisch interessant. Aber was Kernfragen betrifft, ist Ramstein von größerer Bedeutung.
Schipanski: Ursprünglich geplant, dass AFRICOM nur temporär in Deutschland. Dagegen entschied sich der US-Präsident. Hintergründe?
Schulz: Kann nur begrenzt kommentieren. Praktische Gründe. Eigentlich wollte man AFRICOM nach Afrika verlegen. Aber enge Zusammenarbeit mit Deutschland und EUCOM. Viel Unterstützung. Hat am Ende Ausschlag gegeben.
Schipanski: Waren Sie persönlich in Abstimmungen involviert?
Schulz: Nein.
Schipanski: War Bundesregierung beteiligt? Empfehlungen gegeben?
Schulz: Muss eingebunden gewesen sein. Als AFRICOM eingebunden wurde, muss es Zustimmung gegeben haben. Denke auch als Entscheidung für längere Stationierung.
Schipanski: Im Jahr 2007 eingerichtet, weil vorher afrikanische Staaten Ansiedelung abgelehnt hatten. Im AA befürchtete man negative Berichterstattung.
[Zitat aus Dokument MAT A AA 3–1b 1 Blatt 13–15]
Gewisse Zweifel könnten entstehen, weil AFRICOM auch in Somalia. Haben angeregt, dass Bush AFRICOM ohne Spezifizierung des Standortes nennt.
Warum Befürchtungen?
Schulz: Operation in Somalia nicht überall auf Begeisterung gestoßen. War damit nicht befasst. Haben Interesse daran, AFRICOM bei uns zu haben im Gesamtbild transatlantische Sicherheit.
Schipanski: Also sind das Punkte, die dafür sprechen, Einrichtung in Stuttgart zu belassen? Denken sie, das war richtige Grundsatzentscheidung?
Schulz: Wir als Bundesregierung engagieren uns ja verstärkt in Afrika. Bis zu 650 Soldaten bei UN-Mission in Mali. Am Horn von Afrika bei Pirateriebekämpfung. Auch vitales Interesse, uns mit US-Partnern auszutauschen.
Schipanski: Bei AFRICOM Zusammenwirkung militärische und zivile Angestellte.
Problem „Doppelanstellung bei Zivil und Militär“, war 2008.
Bekannt?
Schulz: Nein.
Schipanski: Warum?
Schulz: Damals für Osteuropa zuständig.
Schipanski: Halten sie Entscheidung Doppelanstellung richtig?
Schulz: KA.
Schipanski: 28. November 2013 SZ-Bericht „Drohnentod aus Deutschland“.
Über jeden Angriff über Afrika werde in Stuttgart entschieden. Bewertung Berichterstattung?
Schulz: Haben häufiger mit USA darüber gesprochen. USA haben versichert, dass Entscheidung nicht in Regionalkommandos erfolgt, sondern auf hoher politischer Ebene in Washington D.C.
Schipanski: Zweifel an der Aussage?
Schulz: Keinerlei.
Fragerunde 2: Linke (16:32)
Renner: Sagten, zu völkerrechtlicher Beurteilung Einzelfälle ansehen. Wie machen sie das, wenn so wenige Details bekannt sind? Man muss sich fragen, woher stammen Daten für Zielerfassung etc.
Schaut man sich nur an, ob Jemen, ja oder nein? Oder auch, wo die Daten für Zielerfassung herkommen? Z.B. Metadaten aus Deutschland. In welchen Fällen kam es zu Tötungen an Zivilisten?
Hat man sich das im Einzelfall angesehen? Glaube, nur dann kann man rechtliche Frage beantworten.
Schulz: Nicht nur „Jemen oder nicht?“
Frage, ob humanitäres Völkerrecht gilt oder nicht? Gibt es in Einzelfall bewaffneten Konflikt? Wenn humanitäres Völkerrecht gilt, ist Einsatz nicht ausgeschlossen, aber man muss sich fragen: Welche Parteien sind beteiligt, ist da ein Zivilist oder nicht?
Drohneneinsatz nicht pauschal völkerrechtswidrig. Frage des Datentransfers spielt möglicherweise eine Rolle, aber vermutlich nicht die entscheidende. Gesamtumstände erfassen. Sehr komplexe Bewertung und Analyse erforderlich.
Renner: Bekommt Bundesregierung alle notwendigen Informationen dafür?
Schulz: Sind nicht nur auf US-Seite angewiesen. Haben auch Auslandsvertretung vor Ort.
Renner: Man spricht in Geheimem Krieg von über Tausend getöteten Zivilisten. In wie vielen Fällen Einzelbild gemacht?
Schulz: Versuchen Bild zu bekommen, das so konkret wie möglich ist. Können nur zu Lagefeststellung vor Ort beitragen, das nicht Aufgabe AA, sondern Justizbehörden. Würden bei Verdacht auch gebeten werden, Einschätzung zu geben.
Renner: Muss also Beobachtungsvorgang Justiz geben?
Schulz: Wenn es um konkrete Einzelfälle geht, wo man Einzelheiten einer rechtlichen Bewertung geben möchte, würde Justiz tätig werden müssen und um Lageeinschätzung vor Ort bitten.
Renner: Zu Lageeinschätzungen zu konkreten Fällen können sie sich erinnern?
Schulz: Gab noch nicht viele konkrete Fälle, wo wir um juristische Amtshilfe gebeten wurden. Gab Vorgang 2013 Generalbundesanwalt. Grundsätzlich steht Auslandsvertretung bereit.
Renner: Gab außer Strafanzeige 2013 und jemenitischer Familie noch keine Einzelfallerhebung?
Schulz: Nicht bekannt.
Renner: Frage, ob man erst prüfen muss, wenn Ermittlungsverfahren. Oder diplomatische Pflicht.
Frage zu Herbst 2013: Vorwurf, dass Merkelhandy abgehört wurde. Im Oktober wurde US-Botschafter einbesellt. Richtig?
Schulz: Korrekt. War 23. Oktober 2013, dass Nachricht bekannt wurde. Am 24. Oktober Emerson von Westerwelle einbestellt worden.
Renner: Bei Gespräch zugegen?
Schulz: Nein.
Renner: Wissen sie trotzdem, was vereinbart wurde?
Schulz: Nein, aber war besonderer Vorgang. Wird natürlich darum gegangen sein, Aufklärung zu fordern.
Renner: Waren nicht mit Vorgang befasst?
Schulz: Nicht persönlich. Wusste von Vorgang, aber war nicht dabei.
Renner: War aber geplant?
Schulz: KA.
Renner: Sie sind 2‑B‑1?
Schulz: Ja. Ist manchmal so, dass Dinge geplant werden und anders passieren.
Renner: In Protokoll stehen sie aber als Teilnehmer.
[Stille Aktenvorlage aus MAT A AA 1–57h+i, Seite 5, Tagebuchnummer 91–14]
[Berkemeier von AA guckt mit rein.]
Schulz: War mir sicher, dass ich nicht dabei war. Aber jetzt muss ich das in Frage stellen.
Renner: Sie fertigen ja auch das Protokoll an. Will wissen, ob etwas oder was vereinbart wurde.
[Berkemeier meldet sich.]
Sensburg: Ganz kurz, AA kann was ergänzen.
Berkemeier: Wenn Details konkret, dann NÖ.
Renner: War ja auch sehr allgemein gefragt.
Schulz: Kann nur sagen, dass ich mich an keine konkreten Vereinbarungen erinnern kann.
Fragerunde 2: Union
Schipanski: Docper-Verfahren. Nicht im Detail bearbeitet?
Schulz: Allgemein, weil wir als politische Abteilung mit halbem Auge mitlesen. Weiß worum es geht, aber nicht über juristische Einzelheiten.
Schipanski: Dann mit jemand anderem besprechen.
Deutsch-amerikanisches-Verhältnis: Snowden-Enthüllungen spielen eine Rolle.
Informationsvermerk für Westerwelle. Sie plädieren für Cyber-Außenpolitik, die auf mehr Sicherheit durch Cyber-Technologien setzt. Was meinen?
Schulz: Transatlantischer Cyber-Dialog. Berührt nicht Ausschuss-Fragen, sondern Cyber-Außenpolitik. Bessere Balance zwischen Freiheit und Sicherheit. Besseres gemeinsames Verständnis über diese Balance. USA haben anderen Ansatz in Gewichtung von Freiheit und Sicherheit, vor allem nach 9/11. 3.000 Tote in New York. Nach 9/11 gesamte Intelligence-Anstrengungen intensiviert. Deshalb über solche Sachen reden.
Auch wir für Sicherheit, aber nicht alles, was technisch möglich ist, muss auch klug sein.
Gab auch Bemühungen in Deutschland, sicheres Internet mitaufzubauen. Verschlüsselungstechniken fördern, das war Hauptansatzpunkt.
Schipanski: Dialog wird fortgesetzt, was bis dato erreicht?
Notz: Nicht Untersuchungszeitraum.
Schipanski: Muss ja Vorsitzender sagen.
Notz: Schönreden der Gegenwart können wir woanders machen.
Schipanski: Sollte man schon hören, ob AA da einen Beitrag leistet.
Notz: Gegenwart ist jetzt Untersuchungsgegenstand?
Mittag: Kommt auf Rahmen an.
Schulz: In Vorbereitung transatlantischer Cyberdialog noch Untersuchungszeitraum. Dinge über einige Monate vorbesprochen. Auf Auftaktveranstaltung Veranstaltung durchgeführt. Ging nicht nur um Technologie, sondern auch um gemeinsames Verständnis.
Thema Big Data, Big Brother. Man löst nicht sofort alle Fragen. Wichtig, dass wir das mit amerikanischen Freunden diskutieren.
Schipanski: Am 24. Juli weiteren Informationsvermerk. Intensive Aufklärungsbemühungen auf US-Seite. Rechtliches Regelwerk USA bietet Ansatzpunkte für internationale Vereinbarungen.
Worin lagen die Bemühungen?
Schulz: Versuche der US-Regierung, Programme und Arbeit der NSA zu erklären. Sind nicht mit allen zufrieden, aber USA haben es zumindest versucht. In verschiedenen Presseveröffentlichungen rechtliche Grundlagen erläutert. Rechtsexperten Grundlagen auch öffentlich detailliert dargestellt.
FISA-Act erläutert. Parlamentarische Absicherung der Programme. Darauf abgestellt, dass alle Teile dessen, was USA „Government“ nennen, dass diese drei Teile hier auch diese Dinge authorisiert haben und sie begleiten. Haben Punkt gemacht, dass Auslandsaufklärung nicht anlasslos passiert. Im Bereich Metadaten breiteres Verständnis. Aber für inhaltlichen Zugriff braucht man stets gerichtlichen Beschluss. Zugriff nur in bestimmten Bereichen: Terror, Proliferation, bestimmte Länder.
Haben uns nicht zufrieden gegeben, aber waren erstmals Versuche der US-Administration, Tätigkeiten der NDs zu erläutern.
Schipanski: US-Präsident setzt Experten-Kommission zur Aufklärung ein. Dann Vermerk für Steinmeier. „Man zielt auf mehr politische Kontrolle, aber Empfehlungen für EU-US-Datenabkommen“
Welche Vorschläge, wo US-Experten entgegen kamen?
Schulz: Schutz der Daten galt erstmal nur für US-Bürger. Dann Überlegungen, wie man das erweitert. Zweiter Ansatz: US-Präsident hat darüber nachgedacht, dass nicht mehr US-Regierung Metadaten vorhält, sondern US-Unternehmen. Damit Regierung keinen direkten Zugriff hat. Und drittens: Präsident hat vorgeschlagen, Kommission einzusetzen, die sich Programm Big Data kritisch ansehen soll.
Das waren neue Ansätze. Haben vielleicht nicht alle Kernfragen behandelt. Aber positive Ansätze.
Schipanski: Podesta-Kommission tagt noch. Wie weit ist der erste Vorschlag?
Schulz: Glaube, es gab Entscheidungen. KA, wie genau, aber gab Fortschritt.
Fragerunde 2: Grüne (17:00)
Ströbele: Obama hat Januar 2014 eine Rede gehalten: Hat ähnliche Vorschläge gemacht. Unter Berufung auf Entwicklung und Veröffentlichungen von Snowden. Erinnerung?
Schulz: Ja, auch, dass Snowden erwähnt wurde. Aber nicht nur positiv.
Ströbele: War zu vermuten. Aber Zusammenhang war klar. Auch, welche Konsequenzen er für Nicht-US-Bürger ziehen will.
Schulz: Erinnere mich daran. Aber auch daran, dass er an Rede im Mai 2013 erinnert hat. An National Defense University, wo er darüber nachgedacht hat, wie man den War on Terror beenden kann. Hat auch gesagt, wir haben als US-Administration diese Entwicklungen angestoßen, Veröffentlichungen haben uns diesen Weg erschwert.
Ströbele: Will das gar nicht vertiefen. Konnte vorhin nicht da sein. Aber sie haben zu Besuch in Ramstein ausgesagt.
Schulz: Ja.
Ströbele: Klar. War das der Besuch, wo ich auch war?
Schulz: Nein, daran würde ich mich erinnern. Soweit ich weiß, waren sie im Oktober da.
Ströbele: Was ist dort von den Personen über Praxis des Drohneneinsatzes gesagt worden?
Berkemeier: Wenn sich Fragen aus Zeitraum ergeben, dann gerne beantworten. Aber zu ähnlichen Fragen schon geantwortet.
Ströbele: Mit geht es um Zeugen vom Hörensagen. Was ist dort gesagt worden, über Einsatz von Drohnen, seit es die gibt? Von wem wurde das mitgeteilt?
Schulz: Bei Besuch mit kommandierenden Generälen gesprochen. Haben Briefings geleitet. Zur Rolle von Ramstein schon erläutert. Nichts Neues gesagt, aber bekannte Positionen erläutert. Wir haben auch gefragt, wie Rolle Ramsteins.
Da wurde gesagt, was US-Präsident gesagt hat. Drohnen nicht von Ramstein befehligt, gesteuert oder getriggert. Über Einsatz wird von Washington aus entschieden.
Ströbele: Warum trifft Behauptung, dass Steuerung nicht von Deutschland aus, nicht zu? Was wurde dazu gesagt?
Schulz: Wurde gesagt: Wir steuern das von Ramstein aus nicht.
Ströbele: Ja, vielleicht nicht „wir“.
Schulz: Haben auch noch weitere Fragen gestellt, auch zu Relaisstation. Aber USA haben keine weiteren Ausführungen gemacht. Zu weiteren Details keine Aussagen.
Ströbele: Wurde gesagt, dass das über Satelliten schneller und billiger ginge?
Schulz: Nein.
Ströbele: Haben sie die Argumentation mal gehört? Wir haben gehört, das war umgekehrt. Weil Glasfaser von USA nach Ramstein billiger und schneller ist.
Schulz: Zeuge bei ihnen sehr presseaktiv. Ist mir nicht unbekannt. Aber keine Aussagen bekommen.
Ströbele: Entscheidende Frage dazu: Haben sie mal versucht, sich sachkundig zu machen? Kann man ja auch mal Fachmann vorlegen: „Gehts über Kabel schneller? Ist das billiger?“
Zentrale Frage ist, ob das stimmt, was Amerikaner sagen.
Schulz: Keine eigene Expertise, ob das stimmt. Versuchen, das rauszukriegen, was wir können. Aber wenn es um solche Fragen geht, können wir keine Aussage machen.
Ströbele: Mal Frage nachgegangen, wenn Drohne Deutschen getroffen hat – haben sie sich dann intensiver damit beschäftigt?
Schulz: Ja, dann auch juristische Frage. Gab 2013 Fall, wo Generalbundesanwalt Beobachtungsvorgang eingeleitet hat. Schauen uns das an. Am Ende wurde Vorgang eingestellt. Aber wenn es um Deutsche geht, würden wir das genau anschauen.
Fragerunde 2: SPD (17:12)
Flisek: Beratungen, die sich Tod von Bünyamin E. anschließen?
Schulz: Nicht persönlich damit befasst.
Flisek: Gar keine Wahrnehmung dazu?
Schulz: Gab wenige Fälle, wo Deutsche durch US-Drohnen zu Tode gekommen sind. Sonstige Fälle nicht bekannt.
Flisek: Wahrnehmung, welche Maßnahmen getroffen wurden, um zu verhindern, dass die übermittelten Daten für Drohnentötungen verwendet werden können?
Schulz: Datenübertragung BND zu USA nicht unser Kerngeschäft. ND-Zusammenarbeit nicht unser Metier.
Flisek: Das ist mir klar. Haben gesagt, man würde sich das unter juristischen Gesichtspunkten genau anschauen. Haben gehört, es gibt eine Art Disclaimer.
Schulz: Aus eigener Arbeit nicht bekannt, aber schonmal gehört.
Flisek: Würden sie einen Disclaimer für geeignet halten?
[MAT A BK 17b‑5, Blatt 18]
Hinweis auf Zweckbindung:
Übermittelte Daten dürfen nicht als Grundlage für unzulässige Maßnahmen, nicht als Grundlage für Verurteilung zum Tode verwendet werden. Verwendung für körperliche Gewalt nur […]
Damit nichts zu tun?
Schulz: Nicht in Datenübertragung involviert. Kann mir vorstellen, dass man solche Disclaimer durchsetzt. Kennen wir auch analog aus Auslieferungsersuchen. Was konkrete Übertragung angeht, nicht unser Metier.
Flisek: Haben Sie den Eindruck, dass das Wirkung zeigt?
Schulz: Kann nur allgemein sagen, dass wir mit den USA eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten. Wenn wir den USA sagen, dass kein Deutscher zu Schaden kommen darf, dann wird das auch ernstgenommen. Spielt eine Rolle und ist auch gut und richtig.
Flisek: Irgendwann mal HBW begegnet?
Schulz: Nein.
Flisek: Wissen nicht, was das ist?
Schulz: Nein.
Flisek: Kennen Sie das Urteil von 27. Mai 2015 von Verwaltungsgericht Köln? Klage jemenitischer Opfer eines US-Drohnenangriffs. Gericht hat festgestellt, dass Klage im Prinzip zulässig, aber nicht begründet. Wie ist Bundesregierung ihren Handlungspflichten gerecht geworden?
Schulz: Gericht hat auch dazu Stellung genommen. Ausführlich auf Ermessensspielraum hingewiesen. Auf anderer Seite auch unterstrichen, dass Regierung Schutz- und Sorgfaltspflichten hat. Gericht hat ausgeführt, dass Bundesregierung den Pflichten nachgekommen ist.
Flisek: In welcher Form?
Schulz: Soweit ich weiß nicht in Einzelheiten ausgeführt. Dreischritt: Gespräche mit US-Seite. Eigenes Bild machen von Ramstein. An bestimmtem Punkt verweist US-Seite auf vertrauliche Operationen. Haben nach bestem Wissen und Gewissen versucht, an die Informationen zu kommen. Am Anfang hat US-Seite gesagt, man will sich gar nicht äußern. Im Laufe der Zeit einige Aussagen bekommen. Die mögen nicht jeden befriedigen, aber ist ein Prozess.
Zweiter Punkt ist schriftlicher Fragenkatalog. Lange Verhandlungen. Washington hat am Ende mehr oder weniger beantwortet. Mündlich.
Drittens: Gespräch mit Verantwortlichen in Stuttgart. Selbst nach Ramstein gefahren, um Bild zu machen.
Viertens: Bleiben weiter im vertraulichen Dialog.
Alles zusammengenommen hat zu Bewertung des Gerichtes geführt.
Flisek: Inwieweit gibt es Erkenntnisse darüber, dass von diplomatischen Vertretungen der Five Eyes in Deutschland Spionagetätigkeit ausgeht?
Schulz: Zuständigkeit der Innenbehörden.
Flisek: Aber Botschaft selber schon?
Schulz: US-Botschaft in Berlin und Generalkonsulate in Zuständigkeit. Stehen in engem Kontakt. Sind aber nicht für Sicherheitsüberprüfung zuständig.
Flisek: Gäbe es dafür Rechtsgrundlage?
Schulz: Ist ex-territoriales Gebiet. Man könnte aber von außen gucken. Ist aber nicht Zuständigkeit.
Flisek: Wird also gar nicht thematisiert? Sagt man da, das müssen die Jungs vom BfV machen? Die hatten ja vorher Partner nicht im Blick. Scheinbar zumindest Indizien, dass konkret in Berlin das Risiko besteht, dass diplomatische Vertretungen genutzt werden. Und das ist per se kein Thema im AA?
Schulz: AA nimmt seine Aufgaben wahr. Haben sehr viel mit Botschaften zu tun. Aber innere Abwehr nicht unsere Zuständigkeit. Gibt andere Kollegen…
Flisek: Wenn das so ist, gab es mal von den Zuständigen Meldungen bei AA, dass man dem Thema mal nachgehen muss? Oder spricht man das lieber nicht an?
Schulz: Wird ja angesprochen, gerade seit Sommer 2013.
Flisek: Von wem?
Schulz: Von den Zuständigen.
Flisek: Wer?
Schulz: Innenbehörden, die für Sicherheit des Landes zuständig sind. Müssen sie da nach Maßnahmen fragen.
Flisek: Na gut. Nochmal Schleife zum Thema No-Spy. Vorhin gesagt, dass No-Spy merkwürdiges sprachliches Konstrukt. Spricht das dafür, dass Erfindung nicht von englischem Muttersprachler?
Schulz: Nein, merkwürdiger Begriff, der sich mir nicht sofort erschließt.
Flisek: Schlechtes Englisch?
Schulz: Englisch, das sich mir nicht sofort erschließt. Gibt ja Fachbegriffe, die in bestimmten Bereichen nicht üblich sind.
Flisek: Bei Gesprächen mit US-Counterparts: Da jemals den Begriff „No Spy“ gehört? Ernsthaft benutzt?
Schulz: Kann ich nicht ausschließen.
Flisek: Nicht mit Notation „So what, you call this ‚No-Spy-Abkommen’ “?
Schulz: Nein.
Flisek: In einer Mail zur Vorbereitung des Besuchs von Westerwelle in den USA vom 7. August 2013: Sie regen an, dass Minister im Rahmen Vorbereitung anregen soll, dass Obama Gelegenheit nutzt, öffentlich zu verkünden, was man öffentlich eine Zusicherung nennt.
War ja nicht von Erfolg gekrönt?
Mail stammt vom 7. August 2013 [MAT A AA 1–3e Blatt 331].
Schulz: Könnte ich Dokument mal sehen, ist mir nicht mehr präsent.
[Aktenvorlage]
Ok, in der Tat. Dieser Wunsch ist so nicht realisiert worden.
Flisek: Aus meiner Sicht: Hätte man nicht sagen müssen, das Thema ist beerdigt?
Schulz: Gab viele Interessen, die wir hatten. Haben bei einer Reihe von Fragen daran gearbeitet über längeren Zeitraum. Haben nicht gleich ad Acta gelegt, wenn Petitum nicht gleich beantwortet.
Fragerunde 3: Linke (17:35)
Renner: Gab es Auskunft, ob Handy Merkel abgehört wurde?
Schulz: Vermerk spiegelt gesamten Gesprächsverlauf wieder.
Renner: Ist doch nur Ergebnisprotokoll.
Schulz: Da schon fast Verlaufsprotokoll.
Berkemeier: Eingestuft. Entweder abstrakt oder NÖ.
Renner: Frage weiter abstrakt. Hat man gefragt, ob auch Rest der Regierung abgehört wurde?
Schulz: Ziel war, Aufklärung einzufordern.
Renner: Also das auch gefragt?
Schulz: Frage hat man sich gestellt.
Renner: Antwort bekommen? Muss AA ja auch wissen.
Schulz: In verschiedenen Gesprächen thematisiert.
Renner: Auskunft bekommen, ob Bundesregierung Spionageziel der NSA ist?
Schulz: Führen keine konkreten Gespräche mit USA, ob Spionage stattgefunden hat.
Renner: Gibt ja Veröffentlichungen auf Wikileaks, welche Nummern abgehört worden sein sollen. Da muss sich AA doch gefragt haben: Werden wir überwacht?
Schulz: Habe Berichte gesehen und Nummern gesehen. Können nicht einschätzen, ob das Originaldokumente sind oder Fake. Interessiert uns auch, aber wir führen nicht die entsprechenden Gespräche. Wir sprechen mit unseren Gegenübern. Aber nicht über operative Details oder Einzelheiten.
Renner: Standen sie auf Selektorenliste?
Schulz: Habe mich nicht gesehen. Vielleicht nicht gründlich genug gesehen.
Renner: Sie sagen, sie stehen nur in Kontakt mit Botschaften. Aber viele Mitarbeiter sind legendierte Nachrichtendienstler. Heißen Attaché oder anders. Das wissen sie so gut wie ich. Dann haben sie doch mit denen zu tun.
Überwachung funktioniert ja nur, weil man zulässt, dass Technik und Personal über Botschaften legendiert werden.
Schulz: War noch nie in Fort Meade oder bei der NSA. War auch kein NSA-Vertreter bei mir. Das passiert nicht. Gibt klare Trennung, eingespielte Kommunikationskanäle. Vertreter von NDs in Botschaften sind ja nichts Neues. Aber die haben andere Aufgaben und Ansprechpartner. Wir haben mit den Diensten direkt nichts zu tun.
Verschiedene Kommunikationskanäle, daher nichts zu operativen ND-Fragen.
Renner: Wie beurteilen, wenn Botschaften für rechtswidrige Operationen im Rahmen von Kooperationen genutzt werden? Wo ist Schmerzgrenze?
Schulz: Schmerzgrenze ist da…
Renner: Methodenschutz gilt ja nicht für Straftaten.
Schulz: Deutsches Recht in Deutschland muss eingehalten werden. Botschaften haben exterritorialen Status, müssen sich trotzdem an Recht halten.
Renner: Wenn es Anhaltspunkte für Überwachungstechnik gäbe?
Schulz: Dann müssten die entsprechenden Stellen dem nachgehen.
Renner: Wenn Anhaltspunkte für Operationen?
Schulz: Dann müssen die zuständigen Stellen dem nachgehen.
Renner: Habe das Gefühl, wir wissen, die hören ab. Es gibt Massenüberwachung. Dokumente sind authentisch. Dann sind da so viele Sachen, die wir mit US-Amerikanern machen. Das ist wichtiger als der Grundrechtseingriff. Da lassen wir mal Fünfe grade sein. Ist das so?
Sonst kann ich mir nicht vorstellen, warum man sich so überwachen lässt. Ist das übergeordnetes Interesse?
Schulz: Bundesregierung hat ja bei konkreten Vorwürfen sehr deutlich reagiert. Wir gehen konkreten Hinweisen ja auch nach. Was massenhafte Ausspähung angeht: Das haben sie als Fakt unterstellt. Bundesregierung hat sich das, soweit ich weiß, nie zu eigen gemacht. Chef Bundeskanzleramt hat im August 2013 klar gemacht, warum wir nicht von Massenüberwachung reden.
Man hat Spiegel-Bericht geprüft und ist zu Ergebnis gekommen, dass das nicht der Fall ist. Vorwurf massenhafte Ausspähung wäre dann nicht richtig. Tatsache, dass es um Daten Deutscher geht, auch nicht.
Fragerunde 3: Union (17:48)
Warken: Docper-Verfahren, Private Contractors. Wie geht Notenwechsel von statten? Was zu Dienstleistern sagen?
Schulz: US-Unternehmen für US-Streitkräfte erhalten auf Grundlage von Bestimmungen aus NATO-Truppenstatut einige wenige Vergünstigungen. Findet durch Notenwechsel AA und US-Botschaft statt. Befreiungen gelten nur für konkreten Einzelauftrag. Werden auch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Klar ist dabei, dass US-Streitkräfte verpflichtet sind, deutsches Recht zu achten. Selbstverständlich gilt das auch für die US-Firmen. Zu einzelnen Notenwechseln nur soviel: Unternehmen bekommen einen spezifischen Auftrag von US-Streitkräften. Streitkräfte reduziert worden.
Wenn Auftrag vergeben und Unternehmen Vergünstigungen möchte, meldet sich US-Seite formell bei uns mit Verbalnote: Um welche Firma geht es, um welchen Auftrag? Im Rahmen einer Bestätigung wird vereinbart, dass die Sonderrechte gewährt werden.
Seit Herbst 2013 etwas angepasst. US-Seite verpflichtet, alle Maßnahmen zu ergreifen, um sicher zu stellen, dass sich alle an deutsches Recht halten.
Warken: Art der Dienstleister und ‑leistungen?
Schulz: Truppenbetreuung und analytische Dienstleistungen. Unternehmen in diesem Bereich der militärisch-technisch-analytischen Dienstleistungen spezialisiert.
Warken: Genauer?
Schulz: USA haben zwei strategische Kommandos in Deutschland – EUCOM und AFRICOM. Da die USA weltweit tätig sind, ist auch hier Bedarf, analytische Dienstleistungen abzufragen. Spezialisten. Gibt Planer, Analysten, Berater, Ausbilder und Manager.
Warken: Gab 2013 auch kritische Berichterstattung, z. B. Frontal21. Kritik war, dass von deutscher Seite quasi keine Prüfungen der US-Unternehmen stattfinden. Wieweit prüft das AA die Firmen? Welche Voraussetzungen?
Schulz: Prüfen nicht jeden einzelnen Mitarbeiter, sondern Verbalnoten-Wechsel und Gesamtvorgang. Gibt Rahmenvereinbarungen, die das präzisieren. Prüfen, ob Unternehmen ins Schema passen. Seit Herbst 2013 nochmal etwas klarer gemacht, dass hier deutsches Recht angewendet werden muss. Haben vor, das Verfahren so weiterzuentwickeln, dass BMI und Bundeskanzleramt einbezogen werden sollen.
Warken: AA behauptet normalerweise Zuständigkeit für auswärtige Angelegenheit für sich. Warum jetzt auch andere Ressorts?
Schulz: Zuständigkeit unbestritten, werden auch künftig Verbalnotenwechsel durchführen. Wollen, dass auch andere mit dienstspezifischer Expertise draufgucken.
Warken: Für alle Contractors: Werden die auch während der Tätigkeit in Deutschland kontrolliert?
Schulz: Möglich, aber Zuständigkeit der Bundesländer.
Warken: Privilegien für welche Zeiträume?
Schulz: Aus dem Kopf, KA.
Warken: Umfang der Prüfung. Gibt Anleitung zur Bearbeitung Notenwechsel aus 2003. Einziger Schritt: „Gewissheit über Übereinstimmung der Tätigkeit mit vereinbarter Tätigkeit prüfen“ [MAT A AA 3–3a]
Ist das ausreichend?
Schulz: Kann ich im Detail nicht sagen.
Warken: Weiterer Vorwurf war, dass Private Contractors Rendition Flights für CIA gemacht haben sollen, zum Beispiel CSC. Dem nachgegangen?
Schulz: Zu konkretem Fall kann ich nichts sagen. Ist mir nicht bekannt. Vertragsunternehmen sind für US-Streitkräfte tätig, nicht für ANDs.
Warken: Aber insgesamt, dass Firmen an Rendition Flights teilgenommen?
Schulz: In dieser Form nicht.
Fragerunde 3: Grüne (18:02)
Notz: Kennen sie Vorwurf in irgendeiner Form?
Schulz: Nein.
Notz: Und dass andere Contractors teilgenommen haben?
Schulz: Nein.
Notz: Geschichte mit 550 Millionen Daten pro Monat. Wissen sie vom AA sicher, dass das Daten aus Afghanistan waren?
Schulz: Nein. Mein Stand ist, dass die Daten aus Krisenregionen stammen.
Notz: Sicher?
Schulz: Nein, nicht aus eigener Kenntnis.
Notz: Bundesregierung hat nicht gesagt, das sind diese Daten. Wollen sie das korrigieren?
Schulz: Habe mich auf Statement Chef Bundeskanzleramt vom 12. August bezogen.
Notz: Der hat versucht, eine Kausalität herzustellen. Ob die besteht, weiß niemand.
Begriff Bedarfsträger? Ist AA Bedarfsträger des BND?
Schulz: Wir sind Kunde.
Notz: Wie können sie so gut separieren? Sie lesen ja bestimmt auch Zeitung. BND soll Botschaften überwacht haben. Jetzt frage ich sie als Kunde: Sind ihnen solche Informationen mal begegnet? Sodass Verhandlungen mit USA auch schief vorgekommen sind?
Schulz: Nein. Bedarfsträger ist Terminus Technicus. Sind Kunden, bekommen viele Informationen täglich, das ist auch gut so. Sind in Verbindung mit BND. Wenn wir ein Interesse haben, sagen wir auch BND: Wären dankbar, wenn ihr da mal hingucken könntet. Insofern Verbindungen zwischen AA und BND. Ganz anders als operativ-technisch.
Notz: Sie hat das überrascht, als sie gelesen haben, dass BND auch Botschaften und Konsulate, französische und andere europäische Politiker abhört?
Schulz: Ja, war nicht bekannt.
Notz: Wenn man überlegt, ob man mit USA über sowas diskutiert… Vermute USA haben Idee davon, was BND macht. Das haben die auch in Gesprächen nie angeführt? So: „Guckt mal, was ihr selbst macht.“?
Schulz: USA haben rekurriert, dass auch europäische Dienste Aufklärung betreiben.
Notz: Aber nicht auf BND bezogen?
Schulz: Nein.
Notz: Hinweise auf Selektorenlöschung?
Schulz: Offiziell erreichen mich solche Informationen nicht, aber in Zeitung gelesen.
Notz: Mal in Runden mit Bundesregierung und Co. gesagt: Wir haben selbst keine blütenreine Weste, es gibt da Kooperationen, wo wir gemeinsam Daten abgreifen, wir dürfen da nicht so selbstgerecht auftreten?
Bundeskanzleramt mal darüber informiert?
Schulz: Nein.
Notz: Also Bundeskanzleramt nie über BND gesprochen?
Schulz: In meiner Position erreichen mich solche Informationen nicht.
Notz: In Untersuchungszeitraum wissenschaftliche Gutachten, rechtliche Einschätzungen in Zusammenhang mit Snowdenveröffentlichungen anfertigen lassen?
Schulz: Wissenschaftliche Analysen nein, rechtliche Einschätzungen … zu Snowden nein.
Notz: Mit Frage auseinandergesetzt, ob Aussage in Deutschland für Snowden möglich etc.?
Schulz: Ja, auch um außenpolitische Bewertung gebeten worden.
Notz: Wie beurteilt?
Berkemeier: Bewertung Frage politisches Asyl für Snowden nicht Untersuchungsgegenstand.
Notz: Wir streiten darüber jedes Mal, streiten in Karlsruhe vor Gericht darüber. Justizministerium schickt hier extra Leute vorbei.
Fragerunde 3: SPD (18:14)
Flisek: Welche Möglichkeiten hat man, wenn bekannt wird, dass es von diplomatischen Vertretungen Spionagetätigkeiten gibt?
Schulz: Erstmal Sachverhalt aufklären.
Flisek: Mit welchen Instrumenten?
Schulz: Spionageabwehr, Sicherheitsbehörden. Einschlägige Verfahren.
Flisek: Sehr abstrakt.
Schulz: Nicht unsere Zuständigkeit.
Flisek: Nochmal… Finde das wichtig mit Zuständigkeiten. Aber das berührt ja AA. Ist ihnen bekannt, dass es bei US-Generalkonsulat einen Hubschrauberflug der Bundespolizei gab?
Schulz: Ja, US-Botschaft hat uns informiert. Amerikaner haben uns darauf hingewiesen, dass Photos aus offenem Hubschrauber gemacht wurden. Und dass amerikanische Sicherheitskräfte da leicht nervös werden können.
Renner: Ist ja noch mal gut gegangen.
Schulz: War ernsthaft. AA hat das nicht gemacht.
Flisek: Wer hat das angeordnet?
Schulz: Kann ich nicht sagen.
Flisek: Können sie nicht oder wissen sie nicht?
Schulz: Weiß es nicht.
Flisek: Nicht im Vorfeld informiert worden? Dann wendet sich Generalkonsul an AA?
Schulz: Geschäftsträger der US-Botschaft hat angerufen und berichtet. Und gebeten, dass sowas … er wollte den Sachverhalt aufklären. Darauf verwiesen, weil nicht einordnen können und nervös geworden.
Flisek: Sie konnten aufklären?
Schulz: Habe an zuständige Behörden verwiesen.
Flisek: War Maßnahme, um zu gucken, was die auf dem Dach haben.
Wie war Reaktion AA im Übrigen? Hat man gesagt, damit müsst ihr in Zukunft öfter rechnen? Oder kommt nicht wieder vor?
Schulz: Können wir ja nicht sagen. Dürfen wir ja.
Flisek: Ist das ohne Weiteres möglich? Kommt ja auch auf die Höhe an. KA, wie das konkret war. Aber wenn man da Fotos macht, wird das nicht allzu hoch gewesen sein. Ist das rechtlich zulässig?
Schulz: Nicht erinnerlich, dass jemand das für unzulässig erklärt hat.
Flisek: In unseren Unterlagen wird das ziemlich erörtert. Um das mal freundlich zu sagen. Laut BGBl. Übereinkunft § 22 zu Unverletzlichkeit der Mission. Überflug in niedriger Höhe Verletzung der Mission.
Schulz: Kenne Einzelheiten nicht. Hat auch keine weiteren Proteste von USA gegeben oder Thematisierung. Gehe davon aus, dass das rechtmäßig war.
Flisek: Eine Möglichkeit ist ja, Vertreter der Mission auszuweisen. Ist ja auch passiert. CIA-Repräsentant zu Persona non Grata erklärt. Musste ausreisen. Kommt dann zwar ein Neuer…
Schulz: Nicht Persona non Grata, aber wurde gesagt, er soll das Land verlassen.
Flisek: Ist das üblich oder das schärfste Schwert?
Schulz: Nicht alltägliche Praxis. Gilt auch für Einbestellung des Botschafters. Ist ganz besondere Maßnahme. Gilt auch für die andere Maßnahme.
Flisek: Hat man sich bei Hubschrauberflug entschuldigt?
Schulz: Nein, warum sollten wir? Sind Maßnahmen der inneren Sicherheit.
Flisek: Wie ist Ausweisung bei USA angekommen?
Akmann: Nicht Untersuchungszeitraum und Untersuchungsgegenstand.
Sensburg: Kann Zeuge ja beachten.
Berkemeier: Wenn sie konkrete Kenntnisse haben, dann das, was Akmann gesagt hat. Sonst Bezug zum Untersuchungsgegenstand beachten.
Flisek: Jetzt wirds für sie komplizierter.
Schulz: Habe gesagt, was ich sagen konnte.
Flisek: Man muss ja wissen, wen man ausweist. Wenn die Residenten von CIA und Co. kommen, melden die sich beim AA an?
Schulz: Gibt Diplomatenliste. Jeder, der als Diplomat in Deutschland ist, ist angemeldet.
Flisek: Wissen sie, wer derjenige ist, der Geschäfte der CIA erledigt? Werden die akkreditiert?
Schulz: Gibt spezielles Verfahren, aber AA nicht unbedingt zuständig. Läuft über die Dienste.
Flisek: Also wissen sie, wer in diplomatischer Vertretung arbeitet, aber nicht, wer auf Payroll AND steht?
Schulz: In bestimmten Fällen wissen wir das. Bei engen Partnern. Aber bei vielen Staaten nicht.
Flisek: Partner, da wissen sie das, weil die sagen: Ich werde CIA-beschäftigt?
Schulz: Partner haben Kontakte.
Flisek: Auch Grundlage dafür, wen sie auffordern müssen, Deutschland zu verlassen?
Schulz: Wenn man das will, werden wir in Kooperation mit Diensten schon den Richtigen finden.
Flisek: Kann ja auch sein, dass die Symbolik wichtig ist und man irgendeinen nimmt.
Schulz: Wenden wir bei engen Freunden nicht oft an.
Flisek: Aber einmal ist es ja passiert. Wie läuft das? Wurde das begründet?
Schulz: Begründung war ziemlich klar.
Flisek: Nochmal nennen?
Schulz: Nicht Untersuchungszeitraum, kann mich nicht exakt erinnern.
Fragerunde 4: Linke (18:30)
Renner: [MAT A BMVg 1–4g_2.pdf, Blatt 108, Paginierung 104]
Docper-Verfahren. Nach Darstellung Rechtsgrundlagen wird ausgeführt, dass Referat im AA prüft, ob Tätigkeitsfelder Rahmenvereinbarungen entsprechen. Seit Murat Kurnaz verlangt AA Nachweise, dass Unternehmen nicht an Flügen beteiligt.
Unter „2.)“ steht, dass US-Seite in Zukunft darauf hingewiesen wird, deutsches Recht zu beachten. Unter „3.)“ Anstehender Verbalnotenwechsel Abwägung. In Referat 503 besteht noch kein klares Bild über Unternehmen. Besonders, ob sie deutsches Recht einhalten werden. Angesichts Medieninteresse ist zu erwarten, dass Verbalnoten kritisch hinterfragt werden.
Also angesichts Fall Kurnaz Extra-Maßnahmen unternommen, man konnte sich kein klares Bild machen. Aber auf Grundlage Vertrauensprinzip gesagt: Gut, wir unterschreiben das?
Reicht das, im Blindflug Einwilligung in Notenwechsel zu geben? Hätte man da nicht vertiefte Prüfung durchführen müssen?
Ist ja jetzt Abteilung 5, aber da wird ja deutlich: Kurnaz, Bedenken. Reicht das?
Schulz: Ist ja nicht nur Vertrauensprinzip. Sind ja auch rechtlich verpflichtet. USA haben rechtlich zugesichert, dass sie Recht einhalten und keine Erfassung von Daten durch die Unternehmen. Dann Prüfung vorgenommen wegen Murat Kurnaz, weil wir das nicht nochmal sehen wollten. Konnten nicht jedes Unternehmen und jeden Mitarbeiter qua AA prüfen. Da müssen wir dem Wort des Anderen vertrauen. Wenn die wieder und wieder sagen, es gibt keine Erfassung von Daten, dann können wir dem erstmal Glauben schenken.
Das heißt ja nicht, dass wir auf weitere Prüfungen verzichten.
Renner: Geht nicht nur um Datenerfassung, sondern auch um Analyse. Hat sich seit Herbst 2013 noch etwas geändert?
Schulz: Haben Vorlage aus Abteilung 5 zitiert. Haben zusätzliche Klausel in Verbalnotenaustausch aufgenommen, damit Amerikaner sich explizit verpflichten, deutsches Recht einzuhalten.
Renner: Aber nachher noch andere Vorgänge bekannt geworden. Debatte hat sich weitergedreht. Reicht weiterhin Zusicherung und Vertrauen?
Schulz: Rechtspflicht und Zusicherung. Aber zusätzliche Prüfschleife, um noch sicherer zu sein. Insofern ist das Prozess. Haben Verfahren angepasst. Gab Nachfragen.
Fragerunde 4: Grüne (18:39)
Notz: Helikopterflug nicht mit AA abgestimmt?
Schulz: Nein, muss ja nicht.
Notz: Im Nachhinein geredet?
Schulz: Ja.
Notz: Und?
Schulz: Verstehe ich nicht.
Notz: Was war der Sachverhalt?
Schulz: Ist zulässig, im Rahmen einer routinemäßigen Prüfung solche Maßnahmen durchzuführen.
Notz: Und das war praktisch zufällig, dass das am 9. September 2013 erfolgt ist?
Schulz: Darüber haben wir nicht geredet.
Notz: Worüber dann?
Schulz: Darüber, dass die US-Seite uns darauf aufmerksam gemacht hat und das nicht angekündigt war.
Notz: Habe Frage dazu gestellt, wie viele Leute in dem Konsulat arbeiten. Da gab es eine große Diskrepanz zwischen der Antwort und den tatsächlichen Zahlen. Was sagen Sie?
Schulz: Kann nur sagen, dass die Zahl ziemlich hoch ist. Weil die USA das als Drehscheibe für Konsulate in Europa benutzt.
Notz: Gab es Diskrepanz zwischen gemeldeter Zahl und tatsächlicher?
Schulz: KA.
Notz: Frage, ob deutsches Recht eingehalten wird. Gibt es in Hinblick auf NATO-Truppenstatut Möglichkeiten des Missverständnisses? Dass USA glauben, sie seien zu mehr befugt als AA ihnen zugestehen will? Haben sie mal gefragt, worauf die sich berufen?
Schulz: Amerikaner sind ja verpflichtet, deutsches Recht einzuhalten.
Notz: Das mag ja sein… Aber haben die USA mal erläutert, worauf sie sich berufen, wenn sie denken, dass sie sich an deutsches Recht halten?
Schulz: Habe mich juristisch nicht damit beschäftigt, das waren bestimmt Juristen. Bin aber sicher, dass wir uns auf die gleichen Rechtsgrundlagen berufen. Da gibt es keinen Dissens.
Notz: Das wissen Sie, auch wenn Sie nicht dabei waren?
Schulz: War dabei, als NATO-Truppenstatut-Revision 1992 verhandelt wurde. Da wurde um jedes Komma gerungen, die USA nehmen das sehr ernst.
Notz: Ist mir bewusst. Trotzdem interessante Frage, ob, wenn man sich das versichert, man vor dem selben rechtlichen Hintergrund argumentiert.
Schulz: Haben hier in Deutschland gleiche Auffassung wie wir.
Notz: Dann können Sie mir bestimmt sagen, warum es nicht zu einem No-Spy-Abkommen gekommen ist?
Schulz: KA, kann viele Gründe haben. Vielleicht auch, dass sonst viele andere auch so etwas haben möchten.
[Ende der öffentlichen Sitzung (18:48)
Vernehmung des Zeugen A. Sch. nur in nicht-öffentlicher Sitzung.]
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: Tarnidentitäten: Ahnungslosigkeit der Bundesregierung und Doppeltarnung von US-Geheimdienstlern beim BND
Muster des Personalausweises : Tarnidentitäten: Ahnungslosigkeit der Bundesregierung und Doppeltarnung von US-Geheimdienstlern beim BND Durch den NSA-Untersuchungsausschuss haben wir erfahren, dass die Hauptstelle für Befragungswesen (HBW), eine frühere Tarnbehörde des BND, auch Tarnpapiere ausgestellt hat. Nicht nur an Mitarbeiter des BND selbst, sondern ebenso an Mitglieder ausländischer Nachrichtendienste, darunter Briten und US-Amerikaner. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage (OCR-Volltext unten) des Linken-Abgeordneten Andrej Hunko sehen wir, wie wenig Überblick die Bundesregierung über das Ausmaß der Vergabe falscher Papiere hat – oder haben will. Wir veröffentlichen hier auch einen Antrag auf Ausstellung von Tarndokumenten für die HBW, der uns vorliegt. Dieser zeigt, wie reibungslos die Ausstellung funktioniert und wie wenig Kontrolle erfolgt.
Kein Überblick, wer auf Länderebene Tarnpapiere ausstellen darf
Tarnidentitäten ausstellen dürfen laut der Bundesregierung die Bundespolizei, Verfassungsschutzämter, Kriminalämter, Zollbehörden, der Bundesnachrichtendienst und der Militärische Abschirmdienst zum Zweck verdeckter Ermittlungen, der Tarnung von Agenten, aber auch um Zeugen zu schützen. Die Bundesregierung gibt vor, darüber hinaus keine Ahnung davon zu haben, welche Landesbehörden Tarnpapiere ausstellen. Hunko kritisiert jedoch, dass die Aufzählung nicht vollständig ist.
Auch andere Behörden dürfen ihre Mitarbeiter/innen mit falschen Papieren ausstatten, diese werden in der Antwort aber nicht benannt. Angaben zu Tarnidentitäten für ausländische Staatsangehörige werden ebenfalls vermieden.
Anzahl der ausgestellten Tarnpapiere: unbekannt
Die Regierung will nichts davon wissen, wie viele Tarnpapiere ausgestellt wurden und werden, da dafür keine Genehmigung oder Kenntnisnahme durch die Regierung notwendig ist. Selbst eine Schätzung verweigert sie, aufgrund der „gesetzlich vorgeschriebenen, regelmäßigen Aktenaussonderung“ sei das nicht möglich. Hunko kommentiert:
Die Bundesregierung kann keine Angaben zur Zahl der Mitarbeiter/innen von Polizeien und Geheimdiensten machen, die mit falschen Papieren herumlaufen. Es ist eine Bankrotterklärung des Rechtsstaats, wenn dieser nicht weiß, wie viele unechte Bürger/innen ihm angehören.
Doppeltarnung: Ausländische Agenten der Hauptstelle für Befragungswesen
Vor allem weiß die Regierung auch nicht, wie viele ausländische Personen von deutschen Behörden mit Tarnpapieren ausgestattet werden. Ein prominentes Beispiel dafür sind die Befrager ausländischer Nachrichtendienste bei der HBW, die – teils ohne Anwesenheit eines deutschen HBW-Vertreters – Asylsuchende befragt haben, um daraus nachrichtendienstlich nutzbare Informationen zu ziehen. Dass manche dieser Informationen dazu genutzt wurden, Drohnenangriffe durchzuführen, ist anzunehmen.
Die Sorglosigkeit, mit der Mitarbeiter von ausländischen Diensten Befragungen durchführen durften, spiegelt sich auch im Ausstellungsverfahren ihrer Papiere wieder. So heißt es in einem Antrag, der 2010 dem damaligen BND-Präsidenten Ernst Uhrlau vorgelegt wurde:
Die Ausstellung von Ausweisen für AND-Befrager ist ein Routinevorgang, der bis in die 50er Jahre zurückgeht; bislang ist es nie zu Pannen oder Zwischenfällen im Zusammenhang mit dem Ausweisgebrauch durch AND-Befrager gekommen. Die Ausstattung mit deutschen Legendenpapieren – so auch im vorliegenden Fall – wird von EAC [Referat Steuerung und Koordinierung Sachgebiete und Außenstellen] als erforderlich und alternativlos angesehen.
Auf diese Art und Weise bekamen die ausländischen Geheimdienstler folgende Papiere:
Für seine Aufgabenerfüllung benötigt der AND-Befrager einen Bundespersonalausweis, einen Dienstausweis der HBW (nicht des BND!) und einen deutschen Führerschein. Ohne diese Deckpapiere kann er nicht als Befrager tätig werden.
Wir haben hier also eine Doppeltarnung. Ein Befrager eines ausländischen Geheimdienstes – hier der Defense Intelligence Agency (DIA) – tritt als deutscher HBW-Mitarbeiter auf. Die HBW ist ihrerseits wiederum eine Tarnbehörde des BND, die offiziell als Behörde im Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes auftritt. Mehr Tarnung geht kaum, mehr Intransparenz und Fragwürdigkeit hinsichtlich der Rechtsgrundlage wohl auch nicht.
„Nur zu dienstlichen Zwecken“ – inklusive Wahlbenachrichtigung
Es geht nicht nur um die unechten Identitäten an sich, sondern auch die damit verbundenen Konsequenzen. Personen unter Legende dürfen Verträge abschließen und bekommen Wahlbenachrichtigungen – trotz der Tatsache, dass die Dokumente „nur zu dienstlichen Zwecken“ ausgestellt werden. Bei HBW-Papieren ist die Rede davon, dass Papiere zumindest nur „einsatzbezogen“ ausgegeben würden. Nach dem Einsatz seien diese sofort zurückzugeben.
Hunko hält es für unerlässlich, „dass die Öffentlichkeit darüber aufgeklärt wird, nach welcher Maßgabe und in welchem Umfang solche Papiere genutzt werden“. Dafür müsste es aber erst ein Interesse seitens der Regierung geben. Da damit eine Verantwortlichkeit verbunden wäre, müssen wir darauf wohl noch lange warten.
Antrag auf Ausstellung von Tarndokumenten für die HBW
Betr: Ausstellung von Personendokumenten an einen AND-Angehörigen
hier: Neuer Befrager von USAMDBezug: Arbeitsanweisung für SIAA(1), Az 45–22 „Bearbeitung von Ausweisanträgen für Nicht-BND-Mitarbeiter“
1. Vorschlag
Herr Präsident stimmt zu, dass einem neuen Partnerbefrager im integrierten Befragungswesen die für seine Arbeit erforderlichen Personendokumente ausgestellt werden.
2. Zweck der Vorlage
USAMD als Partner im integrierten Befragungswesen hat im Rahmen des routinemäßigen Personalwechsels einen neuen Befrager ins System eingestellt. Dieser benötigt zur Erfüllung seiner Tätigkeiten deutsche Legitimierungspapiere (Personalausweis, Dienstausweis. Führerschein). Gemäß Bezugsverfügung ist vor Beantragung dieser Papiere die Zustimmung des Herrn Präsidenten erforderlich.
3. Sachverhalt
USAMD [geschwärzt] seit 1958 Partner im integrierten Befragungswesen. Dabei treten die AND-Befrager als Deutsche und Angehörige der Legendenbehörde HBW (Hauptstelle für Befragungswesen) auf. Sie erhalten einen deutschen Decknamen, der zugleich als Arbeitsname genutzt wird. Zur Untermauerung dieser Legende stellt der BND seit Beginn dieser Zusammenarbeit die entsprechenden Personendokumente zur Verfügung.
Im Zuge des routinemäßigen Personalaustausches hat USAMD nun einen neuen Befrager ins integrierte System eingestellt (DN [geschwärzt]), dessen Vorgänger kürzlich in die USA zurückversetzt wurde. Er wird an der Befra-Außenstelle Berlin eingesetzt.
Für seine Aufgabenerfüllung benötigt der AND-Befrager einen Bundespersonalausweis, einen Dienstausweis der HBW (nicht des BND!) und einen deutschen Führerschein. Ohne diese Deckpapiere kann er nicht als Befrager tätig werden.
Jeder AND-Befrager wird über den Einsatz von Deckausweisen sicherheitsbelehrt. Die Ausweise werden in der jeweiligen Befra-Außenstelle verwahrt und nur für die jeweiligen Einsätze gegen Unterschrift ausgegeben. Nach Beendigung des Einsatzes werden die Ausweise umgehend wieder abgegeben; der AND-Befrager hat somit nur eine einsatzbezogene Verfügungsgewalt über diese Dokumente: Der Gebrauch ist stets zu dokumentieren. Nach Ausscheiden des AND-Angehörigen aus dem integrierten Befragungswesen werden die Legendenpapiere an die Abteilung SI zum Vernichten zurückgegeben.
4. Stellungnahme
Die Ausstellung von Ausweisen für AND-Befrager ist ein Routinevorgang, der bis in die 50er Jahre zurückgeht; bislang ist es nie zu Pannen oder Zwischenfällen im Zusammenhang mit dem Ausweisgebrauch durch AND-Befrager gekommen. Die Ausstattung mit deutschen Legendenpapieren – so auch im vorliegenden Fall – wird von EAC als erforderlich und alternativlos angesehen.
Volltext der Kleinen Anfrage
Kleine Anfrage des Abgeordneten Andrej Hunko u. a. und der Fraktion DIE LINKE.
Ausstellung von Ausweisdokumenten auf falsche Namen für Tarnidentitäten durch Bundes- oder Landesbehörden
BT-Drucksache 18/6478
Vorbemerkung der Fragesteller:
Diverse Behörden von Bund und Ländern haben die Möglichkeit, sogenannte Tarnpapiere an ausgewählte Personen auszustellen, etwa im Bereich des Zeugenschutzes oder im Rahmen des Einsatzes verdeckter Ermittler. Offenkundig arbeiten auch Mitarbeiter von Verfassungsschutzämtern sowie des Bundesnachrichtendienstes mit sogenannten nachrichtendienstlichen Mitteln wie Tarnpapieren. Zuletzt machten zwei in der Hamburger linken Szene eingesetzte verdeckte Ermittlerinnen mit den Tarnnamen „Iris Schneider“ und „Maria Block“ Schlagzeilen (www.grundrechte-kampagne.de/content/verdeckte-ermittlungen). Nach Auffassung der Fraktion DIE LINKE ist es für einen Rechtsstaat unabkömmlich, dass die Öffentlichkeit darüber aufgeklärt wird, nach welcher Maßgabe und in welchem Umfang solche Papiere ausgestellt werden.
1. Welche Behörden in Deutschland (auch des Bundeskanzleramts) sind für die Ausstellung von Ausweisdokumenten auf falsche Namen – etwa im Rahmen einer Grundabdeckung oder eines Grundschutzes – zuständig und befugt?
Zu 1.
Folgende Bundesbehörden sind zuständig und befugt, die Ausstellung von Dokumenten mit Tarnidentitäten zu veranlassen: Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), Bundesnachrichtendienst (BND), Amt für den Militärischen Abschirmdienst (MAD), Bundespolizeipräsidium (BPOLP), Bundeskriminalamt (BKA) und das Zollkriminalamt (ZKA).Über entsprechende Zuständigkeiten von Landesbehörden hat die Bundesregierung keine Kenntnis.
2. Auf welcher jeweiligen Gesetzesgrundlage vollzieht sich diese Ausstellung von Ausweisdokumenten auf falsche Namen für die einzelnen Behörden?
Zu 2.
Die Befugnis zur Ausstellung der in der Fragestellung genannten Dokumente ergibt sich aus § 8 Absatz 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG), ggf. in Verbindung mit § 3 des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst (BNDG), § 4 des Gesetzes über den Militärischen Abschirmdienst (MADG), §§ 110a Absatz 3, 161, 163 der Strafprozessordnung (StPO), §§ 20g Absatz 4 Satz 2 des Gesetzes über das Bundeskriminalamt (BKAG) sowie § 5 Absatz 1 des Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetzes (ZSHG).3. Für welche Personenkreise (abgesehen von Zeugen im Rahmen sogenannter Zeugenschutzprogramme) kommen derartige Maßnahmen in Frage?
Zu 3.
Die Ausstellung von Tarnpapieren erfolgt nur zu dienstlichen Zwecken. Die Papiere werden nur an Personen ausgegeben, die zur Nutzung bzw. Verwendung berechtigt sind. Im Bereich der Nachrichtendienste können das Mitarbeiter des BfV, des BND und des MAD sein, in Einzelfällen auch Mitarbeiter anderer Behörden in Amtshilfe sowie Personen, die sonst für die Nachrichtendienste tätig sind, im Bereich des BKA und des ZKA deren Mitarbeiter und beauftragte Personen.4. Ist es Landesbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung gestattet, ohne Absprache mit dem Bund derartige Dokumente auszustellen?
Zu 4.
Ja.5. Wo werden die Daten zu Ausweisdokumenten auf falsche Namen gespeichert, und welche Behörden greifen darauf zu?
Zu 5.
Bei den Bundesbehörden erfolgt die Speicherung in Dateien der jeweiligen Behörde, ein Zugriff anderer Behörden erfolgt nicht.6. Auf welche Weise wird die Ausstellung von Ausweisdokumenten auf falsche Namen durch Landesbehörden an Bundesbehörden kommuniziert bzw. hierzu eine womöglich erforderliche Genehmigung eingeholt?
Zu 6.
Die Bundesbehörden müssen keine Kenntnis über die Ausstellung von Ausweisdokumenten mit Tarnidentitäten von Landesbehörden erhalten. Es besteht kein Genehmigungsvorbehalt.7. Inwiefern existieren hierzu gemeinsame Dateien von Bund und Ländern?
Zu 7.
Gemeinsame Dateien existieren nicht.8. Wie viele deutsche Staatsbürger sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit im Besitz von Urkunden oder sonstigen Dokumenten zum Aufbau oder zur Aufrechterhaltung einer geänderten Identität bzw. Tarnidentität oder im Besitz von sogenannten Alias-Pässen?
a) Wie viele davon sind auf Grundlage des Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetzes bzw. eines der Vorgängergesetze ausgestellt worden?
b) Wie viele davon sind auf anderer Rechtsgrundlage ausgestellt worden? Auf welcher?Zu 8., a) und b)
Die Fragen 8, 8a und 8b werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.Die Anzahl aller deutschen Staatsbürger mit Dokumenten im Sinne der Fragestellung ist der Bundesregierung nicht bekannt.
9. Wie viele deutsche Staatsbürger sind seit dem Jahr 1970 außerhalb der sogenannten Zeugenschutzprogramme mit Urkunden oder sonstigen Dokumenten zum Aufbau oder zur Aufrechterhaltung einer geänderten Identität bzw. Tarnidentität (Ausweisdokumente, Tarnpapiere, Alias-Pässe) ausgestattet worden und von welchen Behörden (sofern keine genaue Zahl ermittelbar ist, bitte Schätzung)?
Zu 9.
Die Bundesregierung verfügt nicht über die erfragten Informationen bzw. Zahlen. Eine entsprechende Statistik existiert bereits aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen, regelmäßigen Aktenaussonderung nicht. Die ersatzweise erfragte Schätzung ist angesichts des erfragten Zeitraums von 45 Jahren sowie mangels Kenntnis der Bundesregierung über die Zahlen in den Bundesländern hochgradig unsicher und kann daher nicht abgegeben werden.10. Werden deutsche Steuerbehörden über derartige geänderte Identitäten informiert, um dies bei der Steuererhebung entsprechend zu berücksichtigen? Falls nicht: Wie wird verhindert, dass Inhaber mehrerer Identitäten diese nicht zur Steuerhinterziehung nutzen?
Zu 10.
Deutsche Steuerbehörden werden nur in wenigen Ausnahmefällen über die Verwendung von Tarnpapieren informiert, da Tarnpapiere ausschließlich in dienstlichen Zusammenhängen genutzt werden. Diese Nutzung wird durch interne Regularien der Dienst- und Fachaufsicht kontrolliert.11. Sollte die Ausstellung von Tarnpapieren mit der Arbeit für deutsche Behörden im Zusammenhang stehen, wie lange nach Ende dieser Tätigkeit werden derartige Papiere weiterhin ausgestellt?
a) Welche Gründe sind hierfür beispielsweise maßgeblich?
b) Inwiefern und in welchem Umfang werden auch nach Ende einer Tätigkeit für deutsche Behörden derartige falsche Papiere weiterhin ausgestellt, um den Schutz der Person zu gewährleisten?
c) Inwiefern und in welchem Umfang werden auch nach Ende einer Tätigkeit für deutsche Behörden derartige falsche Papiere weiterhin ausgestellt, um mit legendierten Personalien gehaltene Vermögenswerte weiterhin nutzen zu können?Antwort zu Frage 11:
Die Fragen 11, und a) bis c) werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Ausgegebene Tarnpapiere werden grundsätzlich bei allen Bundesbehörden, die sie ausgegeben haben, sofort eingezogen, sobald die dienstliche Notwendigkeit zur Nutzung entfällt oder die gesetzlich begründete Tätigkeit beendet wird. Die Ausstellung von Tarnpapieren verfolgt den Zweck, den Inhaber der Dokumente oder auch andere im Sachzusammenhang gefährdete Personen vor Schaden zu bewahren. Der Schutzgedanke steht im direkten Zusammenhang mit der entsprechenden dienstlichen Tätigkeit. Im Einzelfall kann, insbesondere im Zuständigkeitsbereich des BKA, eine Person Tarnpapiere als Schutzmaßnahme über den Einsatzzeitraum hinaus verwenden, wenn und solange Gefährdungshinweise für Leib, Leben oder Freiheit der mit Tarnpapieren ausgestatteten Person vorliegen. Solange die Gefährdungslage in diesem Fall andauert, ist auch eine neuerliche Ausstellung von Tarndokumenten erlaubt.12. Wie wird eine Strafverfolgung bei Begehung unter Tarnidentität grundsätzlich
gewährleistet und umgesetzt?Zu 12.
Die Inhaber von Tarnpapieren sind verpflichtet, sich an die geltende Rechtsordnung zu halten. Im Falle der Zuwiderhandlung drohen sowohl strafrechtliche als auch dienstrechtliche Konsequenzen. Die Inhaber oder Nutzer von Tarnidentitäten werden in den die Tarnpapiere nutzenden Behörden mit Angaben zur Klaridentität erfasst. Auf diese Weise kann, soweit erforderlich, eine Identifizierung zur Strafverfolgung erfolgen.Werden polizeiliche Maßnahmen im Aufgabenfeld des Zeugenschutzes gegen geschützte Personen durchgeführt, die mit einer Tarnidentität ausgestattet sind, ist durch technische und ablauforganisatorische Maßnahmen sichergestellt, dass die zuständige Zeugenschutzdienststelle über den Sachverhalt informiert und die notwendige Strafverfolgung gewährleistet wird.
13. Inwieweit sind der Bundesregierung Fälle bekannt, bei denen inländische, von Bundes- oder Landesregierungen legendierte Personen unter falscher Identität Straftaten begangen haben?
a) Bis zu welchem Jahr ist dies zurückzuverfolgen?
b) Sofern Personen unter falscher Identität Straftaten begangen haben, welche Angaben kann die Bundesregierung zum Strafvorwurf, Tatort, Tatzeitpunkt und Ausgang des Ermittlungsverfahrens, Strafverfahrens machen?Zu 13.
Die Fragen 13, a) und b) werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Beim BND sind zwei einschlägige Strafverfahren bekannt. Ein Verfahren wurde wegen Betruges in Tateinheit mit Urkundenfälschung im Jahr 2000 mit einem Strafbefehl (Geldstrafe) geahndet. Ein weiteres Verfahren wegen Betruges wurde im Jahr 2008 gegen Erteilung einer Auflage gemäß § 153a Absatz 1 der Strafprozessordnung (StPO) eingestellt.
Darüber hinaus sind der Bundesregierung keine entsprechenden Fälle bekannt. Der auskunftsfähige Bestand richtet sich nach den Vorgaben der Aktenaussonderung.14. Inwieweit sind der Bundesregierung Fälle bekannt, bei denen ausländische, von anderen Regierungen legendierte Personen unter falscher Identität Straftaten begangen haben?
a) Bis zu welchem Jahr ist dies zurückzuverfolgen?
b) Sofern Personen unter falscher Identität Straftaten begangen haben, welche Angaben kann die Bundesregierung zum Strafvorwurf, Tatort, Tatzeitpunkt und Ausgang des Ermittlungs-/Strafverfahrens machen?Zu 14,
Die Fragen 14, a) bis b) werden wegen ihres Sachzusammenhands gemeinsam beantwortet.
Soweit es den Fall des Mark Kennedy bzw. Mark Stone betrifft, verweist die Bundesregierung auf die als „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte, ausführliche Darstellung, Erläuterung und Bewertung des Sachverhalts durch die Bundesregierung in der 30. Sitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages vom 26. Januar 2011 (Protokoll des Innenausschusses Nr. 17/30). Die in dieser Sitzung von dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, Dr. Ole Schröder, und dem zuständigen Präsidenten des Bundeskriminalamtes, Jörg Ziercke, getätigten Aussagen und Bewertungen, mit denen die Frage erschöpfend behandelt wurde, hält die Bundesregierung weiter aufrecht. Darüber hinaus sind der Bundesregierung keine entsprechenden Fälle bekannt. Dabei versteht die Bundesregierung die Frage so, dass sie sich nicht auf strafbare Agententätigkeit als solche (§§ 98, 99 StGB) bezieht.15. Inwieweit werden beteiligte Behörden, Stellen und Institutionen, die auf der Grundlage falscher Identitäten verbindliche Verwaltungsakte erlassen oder Verträge abschließen, vor unberechtigten bzw. nicht bindenden Verwaltungsakten bzw. Verträgen geschützt (Kfz-Zulassungsstelle, Führerscheinstelle, Banken und Kreditinstitute, Vermieter/innen, Arbeitgeber/innen, etc.)?
Zu 15.
Inhabern von Tarndokumenten ist es gestattet, unter Legende am Rechtsverkehr teilzunehmen. Die Nutzung einer Tarnidentität lässt die Wirksamkeit von Verträgen und Verwaltungsakten unberührt.16. Was kann die Bundesregierung dazu mitteilen, welche Urkunden oder sonstigen Dokumente generell nicht zum Aufbau oder zur Aufrechterhaltung einer geänderten Identität bzw. Tarnidentität ausgestellt werden?
Zu 16.
Die Ausstellung von Tarnpapieren erfolgt entsprechend der Erforderlichkeit im konkreten Einzelfall.17. Was kann die Bundesregierung dazu mitteilen, unter welchen Umständen und in welchem Umfang auch Wahlbenachrichtigungen für Bundes- oder Landtagswahlen zum Aufbau oder zur Aufrechterhaltung einer geänderten Identität bzw. Tarnidentität ausgestellt werden?
Zu 17.
Sobald die einwohnermelderechtliche Erfassung im Melderegister erfolgt ist und damit systemtechnisch ein Wohnsitz generiert wurde, erfolgt bei anstehenden Bundes‑, Landes- und Kommunalwahlen die Ausstellung einer Wahlbenachrichtigung. Dieser Prozess wird automatisch gesteuert. Er dient nicht zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung einer geänderten Identität/Tarnidentität.18. Wie viele ausländische Staatsbürger sind derzeit im Besitz von durch deutsche Behörden ausgestellten Urkunden oder sonstigen Dokumenten zum Aufbau oder zur Aufrechterhaltung einer geänderten Identität/Tarnidentität?
Zu 18.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen bzw. Zahlen vor. Im Hinblick auf die Aktenaussonderung wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.19. Wie viele ausländische Staatsbürger sind seit dem Jahr 1970 durch deutsche Behörden mit Urkunden oder sonstigen Dokumenten zum Aufbau oder zur Aufrechterhaltung einer geänderten Identität bzw. Tarnidentität mit Ausweisdokumenten bzw. Tarnpapieren versorgt worden, und von welchen Behörden (sofern keine genaue Zahl ermittelbar ist, bitte schätzen)?
Zu 19.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen bzw. Zahlen vor. Dies ist unter anderem durch die gesetzlich vorgeschriebene Aktenaussonderung begründet. Im Hinblick auf die erfragte Schätzung wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. -
: Nachrichtendienstler in diplomatischen Vertretungen? Die Regierung findet: „Zu geheim für den Bundestag“
US-Botschaft in Berlin: Wie viele Geheimdienstler gehen hier wohl täglich ein und aus? <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/">CC BY-SA 3.0</a> via wikimedia/<a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Botschaft_der_Vereinigten_Staaten_in_Berlin#/media/File:Entrance_embassy_usa_berlin.JPG">Okin</a> : Nachrichtendienstler in diplomatischen Vertretungen? Die Regierung findet: „Zu geheim für den Bundestag“ Botschaften sind nicht nur geeignete Gebäude, um – wie in den bekannten Fällen von USA und Großbritannien – Spionagetechnik unterzubringen. Auch das Diplomatenpersonal stammt teilweise aus den Geheimdiensten der betreffenden Staaten. Doch was die Bundesregierung dazu weiß und ob Deutschland selbst mit ähnlichen Mitteln operiert, soll geheim bleiben. Nicht einmal der Bundestag wird informiert.
Wir berichteten im August 2014 über eine Verbalnote des Auswärtigen Amtes, in der dieses „alle diplomatischen Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland um Benennung des in der Bundesrepublik eingesetzten Personals von Nachrichtendiensten“ bat.
André Hahn von der Linksfraktion, derzeit Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums, wollte nun in einer Kleinen Anfrage Näheres zu den Ergebnissen dieser Aufforderung wissen und fragte dabei gleich nach, ob Deutschland auch selbst Geheimdienstler in deutschen Botschaften und Vertretungen einsetzt. Antworten bekommt der Fragesteller kaum, bei fünf der zehn Fragen heißt es, sie „können selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden“. Grund: Gegenstand der Fragen berührt in „besonders hohem Maße das Staatswohl“. Dahinter soll das Frage- und Informationsrecht des Bundestages zurücktreten. Aber auch die „Antworten“ auf die restlichen Fragen entbehren jeder Substanz.
Die Bundesregierung will nicht bestätigen, dass die Informationen des „Spiegel“ stimmen, nach denen in Deutschland etwa 200 US-Geheimdienstler mit Diplomatenpass arbeiten. Dazu verweist die Regierung auf eine Schriftliche Frage von Hans-Peter Bartels, der auch wissen wollte, ob bekannt ist, wie viele US-Geheimdienstler in Deutschland tätig sind und wie viele Deutschland selbst in den USA beschäftigt. Leider können wir die Antwort nicht einsehen, denn sie ist als GEHEIM eingestuft und daher der Öffentlichkeit nicht zugänglich.
Nicht einmal, wie viele der mit der Verbalnote adressierten Staaten reagiert haben – nach der Art der Reaktion wird hier gar nicht gefragt -, soll öffentlich werden, die Antwort dazu ist bereits als „Verschlusssache – Vertraulich“ eingestuft. Beinahe hämisch wirkt da der Link zur Seite des Auswärtigen Amtes mit allen diplomatischen Vertretungen in Deutschland auf die Frage hin, wer die Verbalnote überhaupt bekommen hat.
Die Information, wie viele Geheimdienstler jeweils in den Botschaften sitzen und als Antwort auf die Verbalnote genannt wurden: „Eine schwere Belastung der bilateralen Beziehungen“ Deutschlands zu diesen Staaten.
Wie viele davon des Landes verwiesen wurden: Ebenso.
Wie viele weitere Geheimdienstler anderer Staaten in diplomatischen Vertretungen oder sonstigen deutschen Einrichtungen tätig und der Bundesregierung oder deutschen Geheimdiensten bekannt sind, ohne dass sie dem Auswärtigen Amt gemeldet wurden? Kann „aus Gründen der operativen Sicherheit“ nicht offengelegt werden.
Wie viele davon des Landes verwiesen wurden: Ebenso.
In welchen Staaten Deutschland selbst Geheimdienstler als Diplomaten einsetzt – sei es mit oder ohne Kenntnis der dortigen Regierung: „Auch eine Beantwortung in eingestufter Form würde den erheblichen schutzbedürftigen Geheimhaltungsinteressen nicht genügen.“
Wie viele davon des Landes verwiesen wurden: Ebenso. Zumindest für jene, die dem Gastland nicht benannt wurden. Aus der Menge derer, die dem Gastland kenntlich gemacht wurden, hat es keine Ausweisungen gegeben. Nur wissen wir leider nicht, ob es überhaupt welche gab. André Hahn kommentiert:
2014 und 2015 wurden keine Personen von Nachrichtendiensten der Bundesrepublik Deutschland aus einem Gastland ausgewiesen. Dies ist allen Ernstes die einzige von 10 Fragen aus der Kleinen Anfrage, die Staatssekretär Stephan Steinlein vom Auswärtigen Amt öffentlich beantwortet hat.
Das Problematische an der Nicht-Antwort der Bundesregierung ist nicht nur die Intransparenz gegenüber der Öffentlichkeit, sondern auch ihre Weigerung, den Mitgliedern des Bundestags Auskunft zu geben – mit dem Argument, dass Informationen offengelegt werden könnten. Die Bundesregierung missachtet hier ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, in dem es heißt:
Das Parlament und seine Organe können nicht als Außenstehende behandelt werden, die zum Kreis derer gehören, vor denen Informationen zum Schutz des Staatswohls geheim zu halten sind.
Doch das scheint sie nicht zu interessieren, und sie kommt im vorliegenden Fall zu dem Schluss, …
… dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen.
Das Adverb „ausnahmsweise“ könnte hier deplatzierter kaum sein, denn diese Ausnahme ist bei geheimdienstlichen Belangen leider die Regel. Immer wieder zieht sich die Bundesregierung darauf zurück, dass das Staatswohl oder internationale Beziehungen geschädigt werden könnten – ähnlich auch bei der Herausgabe der Selektorenliste.
André Hahn findet das ungeheuerlich:
Das ist ein weiteres Beispiel dafür, wie wenig sich die Bundesregierung und ihre Nachrichtendienste vom Bundestag in die Karten gucken lassen wollen. Die oft gerühmte parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste wird so zur Farce.
Erstaunlich ist zudem das aus den Antworten der Bundesregierung erkennbare Messen mit zweierlei Maß. So werden einerseits bestimmten Staaten im Verfassungsschutzbericht 2014 sowie in anderen offiziellen und halboffiziellen Verlautbarungen öffentlich der Spionage gegen die Bundesrepublik Deutschland bezichtigt, während die inzwischen offensichtliche Spionagetätigkeit der USA in Deutschland weder im Verfassungsschutzbericht noch in der vorliegenden Antwort auf die Kleine Anfrage Erwähnung findet.
Antwort zur Kleinen Anfrage aus dem PDF befreit
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. André Hahn, Jan Korte, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, Inge Höger, Ulla Jelpke, Katrin Kunert, Niema Movassat, Petra Pau, Harald Petzold, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Kathrin Vogler, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Bundestagsdrucksache Nr.: 18–6321 vom 13.10.2015
Personal von Nachrichtendiensten in diplomatischen Vertretungen
Vorbemerkung der Fragesteller
„Gegen Deutschland gerichtete nachrichtendienstliche Arbeit findet oftmals aus sogenannten Legalresidenturen heraus statt, die in den offiziellen oder halboffiziellen Vertretungen ausländischer Staaten in Deutschland untergebracht sind. Die Nachrichtendienstangehörigen arbeiten abgetarnt in Botschaften oder Generalkonsulaten, in Presseagenturen oder bei Fluggesellschaften. Sie verfügen dort meist über einen Diplomatenstatus, der sie vor Strafverfolgung schützt und im Fall ihrer Enttarnung nur noch die Möglichkeit der Ausweisung aus Deutschland zulässt.“ (Verfassungsschutzbericht 2014, Seite 227).
Als Hauptakteure von gegen Deutschland gerichteten Spionageaktivitäten werden im Verfassungsschutzbericht 2014 namentlich die Russische Föderation, die Volksrepublik China und die Islamische Republik Iran genannt.
In einer Rundnote Nr. 17/2014 vom 6. August 2014 bat das Auswärtige Amt „alle diplomatischen Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland um Benennung des in der Bundesrepublik eingesetzten Personals von Nachrichtendiensten (Name, …), die den Schutz völkerrechtlicher Verträge als Angehörige offizieller Stellen genießen.“ Die Antwort sollte bis zum 31. August 2014 an das Auswärtige Amt gesendet und jährlich jeweils zum 31. August aktualisiert werden.
Im Umkehrschluss gehen die Fragesteller davon aus, dass auch an deutschen Botschaften und sonstigen Einrichtungen Personal deutscher Nachrichtendienste mit Diplomatenstatus tätig ist.
Vorbemerkung der Bundesregierung
Gegenstand der Fragen sind solche Informationen, die in besonders hohem Maße das Staatswohl berühren.
Fragen 1 (teilweise), 3 bis 7 und 9 bis 10 können selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interessen wie das Staatswohl begrenzt. Hierbei muss insoweit jedes Risiko eines Bekanntwerdens ausgeschlossen werden, weshalb auch eine eingestufte Übermittlung der erfragten Information ausscheiden muss.
Eine Offenlegung der angefragten detaillierten Informationen über die Erkenntnisse der Spionageabwehr des Bundesamtes für Verfassungsschutz, die Zusammenarbeit der Nachrichtendienste des Bundes mit ausländischen Nachrichtendiensten und die Organisationsstruktur des Bundesnachrichtendienstes im Ausland birgt die Gefahr, dass Einzelheiten bekannt würden, die unter dem Aspekt des Schutzes der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern und der Organisationsstruktur des Bundesnachrichtendienstes im Ausland besonders schutzbedürftig sind. Ein Bekanntwerden von Informationen zu den ausländischen Partnerdiensten und den konkreten Strukturen des Bundesnachrichtendienstes im Ausland und damit einhergehend die mögliche Kenntnisnahme durch Unbefugte würde erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit und Aufgabenerfüllung haben. Neben Rückschlüssen auf die Arbeitsmethodik der Nachrichtendienste des Bundes lassen sich das globale Kooperationsnetzwerk des Bundesnachrichtendienstes und hierdurch auch viele regionale und zum Teil auch thematische Schwerpunktsetzungen klar erkennen. Darüber hinaus würde die regionale Struktur in vielen Fällen Rückschlüsse zulassen, gegen welche Länder ein besonderes Aufklärungsinteresse gerichtet sein könnte und mit welchem Partner eine Kooperation zur Aufklärung eines Drittstaates bestehen könnte.
Der hieraus entstehende Vertrauensverlust würde die Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste des Bundes bedrohen, er würde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zur Einstellung einer Vielzahl von Kooperationen und zu außenpolitischen Konsequenzen führen. Als Folge bestünde daher die Gefahr, dass aufgrund dieses Vertrauensverlustes Informationen von ausländischen Partnern entfallen oder wesentlich zurückgehen könnten, so dass signifikante Informationslücken mit negativen Folgewirkungen für die Genauigkeit der Abbildung der Sicherheitslage für die Bundesrepublik Deutschland sowie im Hinblick auf den Schutz deutscher Interessen im Ausland entstünden. Des Weiteren würde durch die komplette Offenlegung der personellen Organisationsstrukturen im Ausland die Gefahr bestehen, dass diese gezielter durch andere Nachrichtendienste in ihrer Arbeit behindert werden könnten.
Somit könnte letztlich der gesetzliche Auftrag des Bundesnachrichtendienstes – die Sammlung und Auswertung von Informationen über das Ausland, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind (§ 1 Abs. 2 BNDG) – nicht mehr sachgerecht erfüllt werden. Die Gewinnung von auslandsbezogenen Informationen ist für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und für die Aufgabenerfüllung des Bundesnachrichtendienstes jedoch unerlässlich.
Die Bundesregierung ist zudem nach sorgfältiger Abwägung zu der Überzeugung gelangt, dass die Beantwortung der Frage 2 nicht offen erfolgen kann. Grundsätzlich ist der parlamentarische Informationsanspruch auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Soweit parlamentarische Anfragen Umstände betreffen, die aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig sind, ist zu prüfen, ob und auf welche Weise die Geheimhaltungsbedürftigkeit mit dem parlamentarischen Informationsanspruch in Einklang gebracht werden kann (BVerfGE 124, 161 [189]). Die Einstufung der Antworten auf Frage 2 als Verschlusssache (VS) mit einem Geheimhaltungsgrad bis GEHEIM ist im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich, da die betreffenden Informationen aus nachrichtendienstlichen Quellen stammen. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf Frage 2 würde jedoch Informationen über Arbeitsweisen und den Kenntnisstand der Nachrichtendienste des Bundes offen legen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes sind im Hinblick auf die künftige Aufgabenerfüllung besonders schutzbedürftig. Ebenso schutzbedürftig sind Einzelheiten zur jeweiligen nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Ihre Veröffentlichung ließe Rückschlüsse auf die Aufklärungsschwerpunkte der jeweiligen Dienste zu.
Daneben würde das Vertrauen der internationalen Kooperationspartner in die Integrität der deutschen Nachrichtendienste nachhaltig erschüttert und die weitere internationale Zusammenarbeit wesentlich erschwert. Nach § 3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden können oder die für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder schädlich oder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen. Der Beitrag zu Frage 2 ist daher als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) mit dem Grad „VS-Vertraulich“ eingestuft. Es wird insoweit auf die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegte Antwort verwiesen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Kann die Bundesregierung die Informationen des Nachrichtenmagazins DER SPIEGEL bestätigen, dass „für die USA in Deutschland allein rund 200 Nachrichtendienstler mit Diplomatenpass“ arbeiten (SPIEGEL-Online vorn 8. August 2014)?
Wenn nein, welche diesbezüglichen Kenntnisse hat die Bundesregierung?
Aus Sicht der Bundesregierung können die Angaben aus dem zitierten SPIEGEL-Artikel nicht bestätigt werden. Im Übrigen wird auf die im Jahr 2013 bei der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegten Antworten zu den Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hans-Peter Bartels Nr. 7 und 8 auf Bundestagsdrucksache 17/14483 vom 2. August 2013 verwiesen. Die damaligen Angaben entsprechen dem aktuellen Erkenntnisstand der Bundesregierung.
2. Wie viele Staaten haben die Rundnote Nr. 17/2014 vom 6. August 2014 vom Auswärtigen Amt erhalten, wie viele haben darauf überhaupt reagiert, wie viele haben mit einer Fehlmeldung geantwortet, und wie viele davon mit der Benennung mindestens einer Person?
Die Verbalnote vom 06.08.2014 wurde an alle diplomatischen Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland versandt. Eine Übersicht aller diplomatischen Vertretungen ist auf der Internetseite des Auswärtigen Amts eingestellt und unter folgendem Link erreichbar: www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/VertretungenFremderStaatenA-Z-Laenderauswahlseite_node.html. Eine weitere offene Beantwortung dieser Frage ist nicht möglich. Darüber hinausgehende Angaben sind als Verschlusssache gemäß der Verschlusssachenanweisung (VSA) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Vertraulich“ eingestuft; die entsprechende Antwort wird in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
3. Aus welchen Staaten waren in diplomatischen Vertretungen und sonstigen Einrichtungen per 31. August 2015 (bzw. im Jahr 2014) laut Antwort an das Auswärtige Amt auf die Rundnote 17/2014 Personen von Nachrichtendiensten in der Bundesrepublik Deutschland tätig (bitte mit der jeweilig gemeldeten Personenzahl nennen)?
Über die in Frage 2 gegebenen Informationen hinaus können aus Gründen des Staatswohls weitere Angaben zu den Antworten auf die Verbalnote nicht gemacht werden.
Die diplomatische Kommunikation über nachrichtendienstliche Belange ist von höchster Sicherheitsrelevanz. Sie erfordert zwingend einen äußerst sensiblen Umgang mit den jeweiligen Staaten, um dabei die Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland angemessen zu wahren.
Die Offenlegung von Informationen, die Rückschlüsse auf den Einsatz nachrichtendienstlichen Personals an einzelnen Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland zuließen, würde zu einer schweren Belastung der bilateralen Beziehungen zu diesen Staaten führen. Sie würde darüber hinaus generell die künftige Kommunikation der Bundesrepublik Deutschland mit anderen Staaten bzgl. nachrichtendienstlicher Tätigkeiten erschweren.
4. Wie viele dieser Personen wurden in den Jahren 2014 und 2015 des Landes verwiesen (bitte aufgeschlüsselt auf die einzelnen Staaten nennen)?
Eine konkrete Angabe von Personenzahlen nebst Benennung der einzelnen Staaten ist nicht möglich. Auf die Antwort zu Frage 3, letzter Absatz, wird verwiesen.
5. Wie viele weitere (nicht dem Auswärtigen Amt gemeldete) für ausländische Nachrichtendienste tätige Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung bzw. der Nachrichtendienste des Bundes an diplomatischen Vertretungen und sonstigen Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland tätig (bitte Zahl der Personen und die jeweiligen Staaten nennen)?
Nachrichtendienste fremder Staaten sind in unterschiedlicher Personalstärke an den jeweiligen amtlichen oder halbamtlichen Vertretungen in Deutschland präsent und unterhalten hier sogenannte Legalresidenturen.
Die Frage, welche Personen getarnt unter diplomatischer Abdeckung an den offiziellen Vertretungen und sonstigen Einrichtungen der Gast- bzw. Entsendeländer in Deutschland einer nachrichtendienstlichen Tätigkeit nachgehen, stellt den Schwerpunkt der Spionageabwehr dar.
Eine Angabe, wie viele Personen für einen ausländischen Nachrichtendienst tätig sind und durch die Spionageabwehr erkannt wurden, kann aus Gründen der operativen Sicherheit nicht erfolgen. Die Offenlegung der angefragten detaillierten Informationen zur Erkenntnislage der Spionageabwehr des Bundesamtes für Verfassungsschutz selbst in eingestufter Form birgt durch ein etwaiges Bekanntwerden derselben konkrete Gefahren für den Kernbereich der eigenen nachrichtendienstlichen Abwehrtätigkeit einschließlich nachrichtendienstlicher Quellen.
Eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen zu Frage 5 in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung des Bundesnachrichtendienstes sowie die möglichen außenpolitischen Konsequenzen nicht ausreichend gewährleisten. Die Antwort zu der o. g. Frage würde die Zusammenarbeit des Bundesnachrichtendienstes mit seinen ausländischen Partnerdiensten so detailliert beschreiben, dass eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern ihrem Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen kann. Bei einem Bekanntwerden der schutzbedürftigen Information wäre kein Ersatz durch andere Instrumente der Informationsgewinnung möglich. Die erbetenen Informationen berühren demzufolge derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen, so dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen.
6. Wie viele dieser Personen wurden in den Jahren 2014 und 2015 des Gastlandes verwiesen (bitte aufgeschlüsselt auf die einzelnen Staaten nennen)?
Eine konkrete Angabe von Personenzahlen nebst Benennung der einzelnen Staaten ist nicht möglich. Auf die Antwort zu Frage 3, letzter Absatz, wird verwiesen.
7. In welchen Staaten sind Personen von Nachrichtendiensten der Bundesrepublik Deutschland in diplomatischen Vertretungen und sonstigen Einrichtungen mit Diplomatenstatus mit Kenntnis des jeweiligen Gastlandes tätig (bitte die Staaten mit der jeweilig gemeldeten bzw. bekannten Personenzahl nennen)?
Eine Beantwortung dieser Frage ist nicht möglich. In der Beantwortung der Frage sind Auskünfte enthalten, die unter dem Aspekt des Schutzes der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit mit ausländischen Diensten besonders schutzbedürftig sind. Auch eine Beantwortung in eingestufter Form würde den erheblichen schutzbedürftigen Geheimhaltungsinteressen nicht genügen. Auf die Vorbemerkung wird insoweit verwiesen.
8. Wie viele dieser Personen wurden in den Jahren 2014 und 2015 des Landes verwiesen (bitte aufgeschlüsselt auf die einzelnen Staaten nennen)?
Es hat in den Jahren 2014 und 2015 keine Ausweisungen gegeben.
9. Wie viele weitere (nicht als Residenten im Gastland benannte) Personen von Nachrichtendiensten der Bundesrepublik Deutschland sind in diplomatischen Vertretungen oder sonstigen Einrichtungen mit Diplomatenstatus im Ausland tätig (bitte die Gesamtzahl der Personen und der Länder einzeln nennen)?
Auf die Vorbemerkung und die Ausführungen in der Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.
10. Wie viele dieser Personen wurden auf Grund ihrer Tätigkeit für deutsche Nachrichtendienste in den Jahren 2014 und 2015 des Landes verwiesen (bitte aufgeschlüsselt auf die einzelnen Staaten nennen)?
Auf die Vorbemerkung und die Ausführungen in der Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.
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: Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit unter Beobachtung des Berliner Geheimdienstes
Egal wie friedlich eine Demo ist: Das LKA Berlin leitet fröhlich Daten an den Verfassungsschutz weiter - <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC-BY 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/fotografiona/5499012025">fotografiona</a> : Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit unter Beobachtung des Berliner Geheimdienstes Netzpolitik.org zugespielte, vertrauliche Dokumente belegen: Das LKA Berlin versorgt den Verfassungsschutz in Form so genannter Verlaufsberichte und Gefährdungsbewertungen regelhaft mit personenbezogenen Daten von Menschen, die Demonstrationen oder Kundgebungen in Berlin anmelden oder daran teilnehmen. Davon sind häufig auch Versammlungen betroffen, die jenseits der ohnehin fragwürdigen gesetzlichen Aufgabengebiete des Geheimdienstes liegen.
Dieser Artikel ist ein Gastbeitrag von Herta Sassenbach.
Zugespielte Dokumente und eigene Recherchen von netzpolitik.org zeigen, dass auch in Berlin eine rege Weitergabe polizeilicher Informationen an den Geheimdienst „Verfassungsschutz“ stattfindet. Die Übermittlung von Daten zu Versammlungen erfolgt dabei sowohl im Nachgang als auch im Vorfeld der Veranstaltungen. Dabei bleibt sowohl das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung als auch die Versammlungsfreiheit auf der Strecke. Sind von der Übermittlung auch Vereine oder Parteien betroffen, wird damit indirekt auch in die Vereinigungsfreiheit eingegriffen.
Verlaufsberichte und Datenbanken – die polizeiliche Protokollierung von Versammlungen
Bundesweit (siehe zum Beispiel Niedersachsen, Sachsen und Thüringen) werden von der Polizei nach fast jeder Demonstration oder Kundgebung ausführliche Protokolle über deren Verlauf verfasst. Diese so genannten „Verlaufsberichte“ enthalten eine mehr oder weniger akkurate Schilderung des Ablaufs der Versammlung, statistische Daten zu den eingesetzen Polizeikräften und etwaige Vorkommnisse wie beispielsweise polizeiliche Maßnahmen (Identitätsfeststellungen oder Festnahmen). Darüber hinaus wird aus ermittlungstaktischen Gründen häufig auch die Anwesenheit von Presseorganen oder besonderen Personen (Abgeordnete, „VIPs“) festgehalten. Die von der Polizei gesammelten Informationen werden u.a. dem Inlandsgeheimdienst zur Verfügung gestellt. Einige Verwaltungsgerichte haben diese Praxis als rechtswidrig eingestuft.
Die in solch einem Bericht enthaltene Beurteilung des Verlaufs eines Protestes erfolgt selbstverständlich aus subjektiver Sicht der jeweiligen Polizeibehörde und in der Regel ohne, dass Teilnehmer*innen beziehungsweise Anmelder*innen der Versammlung irgendetwas davon erfahren. In Berlin werden die Anmelder*innen seit 2004 außerdem in einer so genannten „Veranstaltungsdatenbank“ (VDB) für drei Jahre auf Vorrat gespeichert. Die grundrechtlich verbriefte Auskunft zu dieser fragwürdigen Erfassung personenbezogener Daten liefert die Polizei allerdings erst seit 2013.
Als positives sowie negatives Beispiel veröffentlichen wir hier einen Verlaufsbericht aus dem Jahr 2011 zu einer Kundgebung der Initiative „Pro Guttenberg“, der standardgemäß per E‑Mail auch an den Berliner Geheimdienst (auch bekannt als Abteilung II in der Senatsverwaltung für Inneres und Sport) weitergeleitet wurde. Zwar sind im Text diesmal entgegen der üblichen Praxis keine sensiblen personenbezogenen Daten enthalten, allerdings werden die anwesenden Medienvertreter*innen von ARD, RBB und RTL darin pauschal als „Vertreter der linksorientierten Presse“ bezeichnet – eine kritikwürdige polizeiliche Unterstellung, die sich dann vielleicht auch der Verfassungsschutz in seinen Akten zu eigen macht:
Die Unmutsäußerungen und die polizeilichen Maßnahmen wurden intensiv durch Vertreter der linksorientierten Presse verfolgt.
Ein weiterer Verlaufsbericht aus Niedersachsen zeigt, wie weit die polizeiliche Begutachtung einer Versammlung hinsichtlich der Parteizugehörigkeit ihrer Teilnehmer*innen gehen kann:
Im Rahmen der Überwachung der Kundgebung konnten 7 Personen festgestellt werden, die mit Überzügen (Westen) der „Piratenpartei“ ausgestattet waren.
Gefährdungsbewertungen – wie „lautstarker Protest“ zur Gefahr für die freiheitlich demokratische Grundordnung wird
Doch auch im Vorfeld von Versammlungen werden sensible Informationen an den Geheimdienst übermittelt. Dabei schreckt man in Berlin nicht davor zurück, vollkommen störungsfreie Demonstrationen oder Kundgebungen zu denunzieren. Die staatsschützerische Beurteilung von Versammlungen steht dabei in einem Spannungsfeld: Einerseits möchte die Polizei nicht zuviele Kräfte für die „Betreuung“ einer Demonstration binden, andererseits besteht aus Gründen der persönlichen und strukturellen Risikominimierung ein starkes Eigeninteresse, eine Versammlung nicht harmlos erscheinen zu lassen. Diese Strategie hat für die Beamt*innen einen großen Vorteil. Wird eine Veranstaltung als zu gefährlich geschätzt und es kommt deshalb ein massives einschüchterndes Polizeiaufgebot zum Einsatz, dann kann im Nachgang immer gesagt werden: Nur weil es das Aufgebot gab, ist nichts passiert. Bei einer als harmlos eingestuften Veranstaltung, die dann eskaliert, wird der Staatsschutz später schlecht dastehen und dann eventuell polizeiintern verantwortlich gemacht.
Die Gefährdungsbewertungen werden u.a. von so genannten Auswerteeinheiten des Berliner Staatsschutzes (beispielsweise LKA 52 AE) auf Basis von öffentlich zugänglichen Informationen („Internet“, Flugblätter etc.) und eigenen Quellen erstellt. Diese Quellen können einerseits Polizeidatenbanken wie INPOL, POLIKS, VDB usw. aber auch Erkenntnisanfragen bei anderen Behörden sein. Andererseits verfügt die Polizei über ein Netzwerk von verdeckten Ermittler*innen und Informant*innen (V‑Leute), die Daten und Einschätzungen über geplante Versammlungen liefern können. Dabei ist keineswegs sicher, dass die zur Gefährdungsbewertung herangezogenen Informationen korrekt sind. Stellenweise bereitet sogar die korrekte Schreibweise von Namen den Beamt*innen Schwierigkeiten.
Uns sind drei solcher Dokumente zugespielt worden, die allesamt als „VS – nur für den Dienstgebrauch“ mit dem besonderen Zusatz „um restriktive Steuerung wird gebeten“ eingestuft sind. Jede dieser Gefährdungsbewertungen ist samt sensiblen personenbezogenen Daten auch an den Berliner Geheimdienst weitergegeben worden, wie der jeweils abgedruckte Verteilerkreis „SenInnSport II B“ belegt. Dies lässt den Schluss zu, dass die Weitergabe der Bewertungen eine Standardpraxis des LKA darstellt.
In der Gefährdungsbewertung zu einer (Fahrrad)demonstration stadtteilpolitischer Gruppen unter dem Motto „Mittendrin statt außen vor“ werden die Namen der Anmelder*innen und teilweise weitere sensible Informationen der Beteiligten an den Geheimdienst gemeldet:
Am 18.03.2011 wurde er als Beschuldigter eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz festgestellt. Er meldete sich als Versammlungsleiter eines nicht angemeldeten Aufzuges zum Thema Anti-Atom (200 Personen – keine Störungen).
Einige Sätze deuten auch darauf hin, dass Informationen möglicherweise aus nichtöffentlichen Quellen stammen:
Diese Personen haben auch nicht vor, in einem eigenen Block vertreten zu sein.
Im Dokument zu den Kundgebungen gegen Videoüberwachung, soziale Kontrolle und Polizeipräsenz ist auffällig, dass sogar das Geburtsdatum und der Geburtsort des Anmelders an den Verfassungsschutz übermittelt wird. Auch sind im Rahmen dieser Gefährdungsbewertung offensichtlich weitere Veranstaltungen wie ein Kameraspaziergang einer anderen Gruppe in den Fokus der Polizei geraten:
Diesbezüglich liegen dem LKA 522 weder weiterführende Erkenntnisse noch eine Anmeldung vor.
Auch werden Informationen aus polizeilichen Datenbanken ganz selbstverständlich an den Geheimdienst übermittelt:
Der Anmelder und Leiter der Kundgebung trat bisher sowohl allgemeinpolizeilich als auch staatsschutzrelevant in Erscheinung (diverse Platzverweise, Verstoß gegen das Versammlungsgesetz, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte)
Dass solche Angaben häufig auf die unzulässige Weiterspeicherung eingestellter Ermittlungsverfahren zurückgehen und daher eigentlich nicht übermittelt werden dürften, stört die Berliner Staatsschutzbeamt*innen dabei nicht.
Die dritte Gefährdungsbewertung betrifft eine Demonstration gegen den Überwachungsstaat. Unter dem Motto „Bestandsdatenschnüffelgesetz stoppen!“ hatten am 14.04.2013 bundesweit ganz überwiegend Teilnehmer*innen der Piratenpartei gegen die Einführung einer Abfragemöglichkeit von Telekommunikationsbestandsdaten protestiert. In Berlin war dem Staatsschutz dabei sogar bekannt und speicherwürdig (in der VDB als „MdA Piraten-Partei“), dass ein Abgeordneter der Piratenfraktion daran teilgenommen hat. Nur war der zahme Protest der Piraten offenbar zu „lautstark“, denn in der Beurteilung für eine Folgeversammlung am 27.04.2013 kommt das LKA dann zu folgender Einschätzung:
Die Teilnehmer, dürften sich hauptsächlich aus Bürgerrechts- und Datenschutzorganisationen, Mitglieder der Piratenpartei und engagierten Einzelpersonen zusammensetzen. Im Rahmen der Versammlung sind Flugblattverteilungen wahrscheinlich, die auf den Umstand zum Bestandsdatengesetz machen sollen. Vor dem BMI und dem Kanzleramt ist in diesem Zusammenhang ein lautstarker Protest ebenfalls wahrscheinlich (3 von 8).
Welche Schlüsse der Inlandsgeheimdienst aus den übermittelten Daten gezogen hat, ist wegen der dortigen Geheimniskrämerei leider nicht bekannt. Informationen dazu nehmen wir gern auf den üblichen Kanälen entgegen.
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: Landesverräter? Verfassungsschutzpräsident Maaßen beim Geheimnisverrat erwischt
: Landesverräter? Verfassungsschutzpräsident Maaßen beim Geheimnisverrat erwischt Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Hans-Georg Maaßen, hat Geheimnisse an die Bild am Sonntag verraten, um damit von Enthüllungen abzulenken. Konkret geht es um die Berichterstattung über XKeyScore im Sommer 2013. Das hat Kai Biermann für Zeit-Online rausgefunden, der Akten lesen konnte, wo genau diese Information enthalten ist: Whistleblower vom Amt.
In den Akten steht: „Nachdem durch das Nachrichtenmagazin Der Spiegel für den 21. Juli 2013 Veröffentlichungen über den Einsatz von XKeyscore durch deutsche Nachrichtendienste angekündigt worden waren, teilte Herr Dr. Maaßen der Zeitung Bild am Sonntag mit, dass XKeyscore durch das BfV getestet werden würde.“ Er habe damit „missverständlichen Formulierungen“ „pro-aktiv“ entgegentreten wollen, heißt es weiter.
Das ist aus unserer Perspektive natürlich interessant, denn Maaßen hat die Ermittlungen wegen Landesverrat gegen uns lanciert und tritt auch sonst als lauter Verfechter davon auf, dass Geheimnisse nicht verraten werden dürfen. Also anscheinend nur von Anderen.
Guter Landesverrat, schlechter Landesverrat?
Erst am vergangenen Wochenende erklärte Verfassungsschutzpräsident Maaßen im Interview der Woche beim Deutschlandfunk
Maaßen: Also wir werden in Zukunft, wie aber auch in der Vergangenheit, in jedem Einzelfall prüfen, ob wir Strafanzeige erstatten, wenn Informationen aus unserer Behörde, die geheimhaltungsbedürftig sind, herausgegeben werden. Das werden wir auch in Zukunft uns vorbehalten, in jedem Einzelfall zu prüfen. Mein Eindruck war, dass in der ganzen Diskussion im Sommer über die Strafanzeigen, die von meinem Haus gestellt worden sind, ein Punkt eigentlich so ziemlich vernachlässigt wurde: Das Weitergeben von geheimhaltungsbedürftigen Unterlagen ist strafbar. Egal, ob man es als ein Staatsgeheimnis ansieht oder nur als ein Dienstgeheimnis – das ist strafbar!
Das ist auch keine Bagatelle; das ist nicht so, wie einmal zehn Kilometer zu schnell fahren oder ein Parkverstoß. Und ich glaube, das muss man sich einfach auch mal vor Augen führen: Nicht jede Information, die geheimhaltungsbedürftig ist, ist auch gleichzeitig eine Information, die anrüchig ist oder die rechtswidrig ist oder mit der man etwas aufdeckt, was vielleicht ein Missstand ist. Wir haben es in Deutschland regelmäßig zu tun mit geheimhaltungsbedürftigen Informationen, die staatliche und damit auch Allgemeinwohlinteressen schützen. Und das ist meine Aufgabe, als Leiter einer Behörde, als Leiter des Inlandnachrichtendienstes, dafür zu sorgen, dass diese geheimhaltungsbedürftigen Unterlagen auch geschützt bleiben und dass ein Verstoß dagegen auch geahndet wird.
Wie sind denn eigentlich die Prozesse beim Verfassungsschutz, um gegen Geheimnisverrat aus den eigenen Reihen vorzugehen. Muss da Maaßen jetzt gegen sich Strafanzeige stellen und wird dann auch gegen ihn wegen Landesverrat ermittelt, so wie er es gegen uns in die Wege geleitet hat? Oder muss das sein Stellvertreter tun?
Interessant ist in diesem Kontext auch, was Maaßen im Mai auf dem Jahressymposium des Verfassungsschutzes erklärte, dass Politiker geheime Dokumente an Medien lancieren würden und dies ein Skandal sei:
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gibt aber auch Skandale, die als Skandale kaum wahrgenommen werden. Nämlich, dass geheime und geheimste Unterlagen aus dem Bereich der Nachrichtendienste in die Medien gelangen, sobald sie den politisch-parlamentarischen Bereich erreichen. Es ist ein Skandal, wenn z. B. der geheime Wirtschaftsplan des Bundesverfassungsschutzes sowie geheime Zusatzinformationen hierzu von den Medien abgedruckt und von einem Bundestagsabgeordneten kommentiert werden. Und die Weitergabe dieser Dokumente ist nicht nur ein Skandal, es ist eine Straftat, und es zerstört das Vertrauen in die Aufrichtigkeit der immer wieder eingeforderten parlamentarischen Kontrolle der Dienste und beschädigt unsere Arbeit erheblich.
Wer kontrolliert eigentlich die Arbeit von Hans-Georg Maaßen und muss er sich jetzt auch wegen dem Verrat von Staatsgehimnissen erklären?
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: Selbstauskunft beim Verfassungsschutz anfordern: „Ich habe netzpolitik.org gelesen!“
: Selbstauskunft beim Verfassungsschutz anfordern: „Ich habe netzpolitik.org gelesen!“ Die Humanistischen Union und AKtE, der „Arbeitskreis für die totale Einsicht“ haben mit Unterstützung von datenschmutz.de eine Kampagne gestartet, bei der sie dazu auffordern, für sich persönlich Akteneinsicht beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) anzufordern. Dieser Vorgang wird bisher dadurch wesentlich erschwert, dass das BfV für eine Akteneinsicht einen Grund verlangt, weshalb der Anfragende glaube, dass eine Akte bestehe. Diese Art der Selbstbezichtigung ist eine Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und liefert ganz nebenbei noch interessante Informationen über den Antragsstellenden.
Dieses Gesetz entstand in einer Zeit, in der große Aktenberge nach den betreffenden Informationen durchsucht werden mussten. Im Zuge der Einführung elektronischer Datenverarbeitung in den Ämtern sollte eine Suche nach dem Namen des/r Antragsstellenden keinen erheblichen Aufwand mehr bedeuten. Wir fordern deswegen die Praxis der Selbstbezichtigung zu beenden und das Recht auf Aktenauskunft auch bei Geheimdiensten zu stärken.
Da der Zwang zur Selbstbezichtigung derzeit noch besteht, geben Kampagnenstarter den Grund der Bezichtigung gleich mit:
Ich habe Netzpolitik gelesen: Wir geben als Selbstbezichtigung an, Netzpolitik.org gelesen zu haben. Da der „Verfassungsschutz“ seine Onlineüberwachung in letzter Zeit erheblich aufgestockt hat und Ermittlungen gegen Netzpolitik liefen, weil sie genau darüber berichteten, entspricht dieser Grund nach Angaben unserer Anwälte den gesetzlichen Vorgaben.
Wir freuen uns über die Aktion und die dadurch ausgedrückte Solidarisierung und hoffen, dass viele von euch die Möglichkeit wahrnehmen, die mit einem Generator für ein entsprechendes Anschreiben das Auskunftsersuchen wesentlich erleichtert.
Wer zufällig am nächsten Dienstag auf den Netzpolitischen Abend geht, kann dort auch direkt sein Auskunftsersuchen live erstellen, es wird einen kleinen Stand mit den notwendigen Materialien geben.
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: BfV-Präsident Maaßen beklagt „Umwertung der Werte“, will Whistleblower verfolgen
Hat uns angezeigt, aber will sich nicht im Bundestag rechtfertigen: Verfassungsschutz-Präsident Hans-Georg Maaßen. : BfV-Präsident Maaßen beklagt „Umwertung der Werte“, will Whistleblower verfolgen Die Landesverratsaffäre habe zu einer „Umwertung der Werte“ geführt, erklärte heute Vormittag der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Hans-Georg Maaßen. Die Weitergabe von Dokumenten, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt seien, werde „bagatellisiert“ und „verzwergt“, wohingegen diejenigen, die nach undichten Stellen im BfV suchen würden, als „Schurken“ dargestellt werden.
Ihm sei es als BfV-Präsident darum gegangen, Schaden von der Behörde abzuwenden, sagte Maaßen in der Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz, wies allerdings jegliche Verantwortung in der Affäre von sich. Die zunächst gegen Unbekannt gestellten Strafanzeigen hätten nicht Journalisten, sondern Whistleblower im Visier gehabt, um den Geheimnisschutz sicherzustellen. Zudem habe er den Wortlaut der Anzeigen erst im Nachhinein gesehen. Auch die Frage, ob es sich bei den veröffentlichten Informationen tatsächlich um Staatsgeheimnisse gehandelt hätte, habe er nicht selbst überprüft.
Das außergewöhnliche Vorgehen begründete Maaßen damit, dass die auf netzpolitik.org veröffentlichten Dokumente erstmalig in vollem Umfang ins Internet gestellt worden seien. Zwar wären bereits in der Vergangenheit Informationen aus „Geheim“ (oder „Vertraulich“) eingestuften Dokumenten an die Öffentlichkeit gelangt, jedoch nicht im Volltext. Man habe in solchen Fällen erwogen, Anzeige zu stellen, davon aber Abstand genommen, da dies einer Bestätigung der veröffentlichten Informationen gleichgekommen wäre. Darauf hätte man in diesem Fall keine Rücksicht nehmen müssen. Mit anderen Worten: Die Pressefreiheit muss man aus Sicht von Maaßen nicht berücksichtigen, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist.
Schadensbericht
Als einen „Schadensbericht“ bezeichnete Maaßen die Stellungnahme des BfV, die laut Medienberichten bestätigt hätte, dass es sich bei den geleakten Informationen um Staatsgeheimnisse gehandelt hätte. Das Gutachten war vom Berliner Landeskriminalamt (LKA) angefordert worden, bei dem die Strafanzeigen gestellt worden waren. Sobald das Ergebnis vorlag, gab man die Ermittlungen dankbar an den Generalbundesanwalt Harald Range ab, in dessen Bereich schwerwiegende Straftaten wie Landesverrat oder Spionage fallen. Der Rest ist bekannt: Range weitete die Untersuchungen auf Andre Meister und Markus Beckedahl aus, musste aber seinen Hut nehmen, als die Ermittlungen öffentlich bekannt wurden. Laut Maaßen habe das Gutachten den Sachverhalt jedoch nicht präjudiziert. Er selbst hielt den Inhalt der Stellungnahme, die ihm zur Kenntnis gegeben worden sei, für vertretbar, habe die Frage aber nicht selbst geprüft.
Durch Abwesenheit glänzte der Chef der BfV-Aufsichtsbehörde, Innenminister Thomas de Maizière (CDU). Er war ebenfalls zur Ausschusssitzung eingeladen gewesen, zog es aber vor, wie schon im August nicht persönlich zu erscheinen. Ein entsprechender Antrag der Opposition, den Minister erneut einzuladen, wurde mit den Stimmen von SPD und CDU/CSU abgelehnt.
„Journalisten rehabilitieren und entschädigen“
Im Büro von Hans-Christian Ströbele (Bündnis 90/Die Grünen) zeigte man Verständnis dafür, dass Innenminister Thomas de Maizière wegen „Terminen zur wichtigen Flüchtlingsfrage“ verhindert war. Nicht billigen dürfe man aber, „dass die Koalitionsmehrheit danach unseren Antrag niederstimmte, den Minister zu passenderem Termin erneut in den Ausschuss zu laden. Das soll offenbar erschweren, des Ministers persönliches Wissen und Zustimmung bezüglich dieser Operation des Verfassungsschutzes aufzuklären. Nicht besser wäre, wenn er in seinem Ministerium nicht sichergestellt hätte, dass er von solch wichtigen Vorgänge rechtzeitig persönlich Kenntnis erhält.“
Zwei umfangreiche Kleine Anfragen sollen Licht in die nach wie vor ungeklärte Verantwortungskette bringen. Die Antwort auf die erste davon liegt bereits vor, während sich Ströbele von der zweiten eine „hoffentlich erschöpfendere Antwort“ erwartet. Die Affäre dürfe für die Verantwortlichen nicht ohne Konsequenzen bleiben:
Erstens muss ausgeschlossen werden, dass Sicherheitsbehörden nochmals einschüchternde Strafverfolgungsmaßnahmen quasi in eigener Sache veranlassen, die zur Ausforschung journalistischer Quellen dienen. Dazu muss geprüft werden, ob und gegebenenfalls welche gesetzlichen Änderungen nötig [sind], um solche Strafverfahren zulasten der Pressefreiheit unmöglich zu machen. Zu diesem Zweck führen wir am 5. Oktober ein Fachgespräch mit Journalisten und Juristen durch.
Zweitens müssen die von den Landesverrats-Ermittlungen betroffenen Journalisten rehabilitiert und entschädigt werden; die vom BKA heimlich über sie erhobenen Daten müssen umgehend gelöscht werden.
Drittens muss die ministerielle Fachaufsicht über die Geheimdienste strikter und wirksamer organsiert werden, damit solch wichtigen Vorgänge künftig der politischen Leitungsspitze gesichert bekannt und von dieser verantwortet werden.
Viertens brauchen wir einen wirksamen Whistleblower-Schutz, wozu wir Grünen bereits einen Gesetzentwurf vorgelegt haben.
Scharfe Kritik an BfV-Präsident Maaßen und Innenminister de Maizière übte auch die Sprecherin der Grünen-Fraktion im Rechtsausschuss, Katja Keul:
Der BfV-Präsident Hans-Georg Maaßen hat im Rechtsausschuss zugeben, dass ihm die Strafanzeigen gegen die Blogger von netzpolitik.org nicht bekannt waren als sie gestellt wurden. Erst im Nachhinein hätte er den Inhalt zur Kenntnis genommen. Es seien nicht seine Anzeigen, sondern die des BfV als Behörde. Es ist sehr befremdlich, dass er als Leiter eben dieser Behörde die Strafanzeigen nicht mal gelesen hat. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass er im Ausschuss ebenfalls berichtete, dass nur selten Strafanzeigen des BfV erstattet werden.
Zudem hat Herr Maaßen auf Nachfragen nicht darlegen können, ob er nun ausreichende Maßnahmen im BfV getroffen hat, um eine Weitergabe von sogenannten Staatsgeheimnissen in Zukunft zu verhindern. Die Sicherheitslücke ist immer noch völlig unbekannt.
Diese Frage nach den Sicherheitslücken hätten wir gerne ebenfalls dem Innenminister de Maizière gestellt. Aber der Innenminister ist mit Hinweis auf die aktuelle Flüchtlingskrise der Einladung des Rechtsausschusses leider nicht gefolgt. Es ist bezeichnend, dass Herr de Maizière seine parlamentarischen Pflichten – denn dazu gehört seine Auskunft den Ausschüssen gegenüber – nicht mehr nachkommen kann, obwohl die Flüchtlingssituation seit zwei Jahren absehbar war. Er nimmt faktisch seine Untätigkeit der letzten zwei Jahre zum Anlass, um uns Parlamentariern nicht Rede und Antwort stehen zu müssen. Unser Antrag, den Innenminister für die nächste Sitzung einzuladen, ist mit den Stimmen der großen Koalition im Ausschuss leider abgelehnt worden.
Für die Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Recht und Verbraucherschutz, Elisabeth Winkelmeier-Becker, liegt hingegen kein Fehlverhalten vor. Das Fernbleiben von Innenminister de Maizière begründete sie mit wichtigeren Terminen, die Vorrang vor der Diskussion im Rechtsausschuss gehabt hätten. Er sei durch seinen Staatsekretär ausreichend vertreten gewesen. Winkelmeier-Becker machte deutlich, dass sie den Rechtsausschuss für den falschen Platz hält, um das Thema zu behandeln:
Zudem hat mit den Ermittlungen weder das Bundesamt für Verfassungsschutz als anzeigeerstattende Behörde noch das Bundesministerium des Innern unmittelbar etwas zu tun. Die auf Netzpolitik.org. veröffentlichten Angaben waren geheim, weil sie aus Sicherheitsgründen nicht für die Öffentlichkeit gedacht waren. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte richtigerweise Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet. In die weiteren staatsanwaltlichen Ermittlungen sind beide Behörden nicht eingebunden. Diese liegen bekanntlich in der Hand der Justiz und damit im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Das Thema ist im Rechtsausschuss abgeschlossen.
[Update: Stellungnahmen hinzugefügt]
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: Diskussionsabend: Journalist_innen im Visier der Geheimdienste
: Diskussionsabend: Journalist_innen im Visier der Geheimdienste Die Humanistische Union und die Potsdamer Gruppe AktE (Arbeitskreis für die totale Einsicht) veranstalten am 23. September im Haus der Demokratie und Menschenrechte einen Diskussionsabend über die geheimdienstliche Überwachung von Journalist_innen. Es wird sowohl um die Landesverrat-Affäre von netzpolitik.org gehen als auch um die Überwachung von Journalist_innen wie Andrea Röpke. Diskutiert werden soll, wie die unterschiedlichen Skandale aufgearbeitet wurden, welche Folgen sie für die Betroffenen hatten und welche Konsequenzen die geheimdienstliche Überwachung von Journalist_innen für die Pressefreiheit hat. Anna wird für netzpolitik.org dort sein.



