Wer einen Nissan in den USA kauft und den Datenschutzbestimmungen zustimmt, erlaubt dem Unternehmen, Daten über die „sexuelle Aktivität“ zu erheben und weiterzugeben. Die Mozilla-Foundation hat sich bei 25 Automarken angeschaut, was diese sammeln dürfen – mit teils haarsträubenden Ergebnissen.
Der digitale Produktpass soll Informationen wie Inhaltsstoffe oder Reparaturanleitungen an einem Ort bündeln und transparent machen. Wie das genau aussehen wird, wird aktuell auf EU-Ebene diskutiert. Wir haben Umwelt- und Verbraucherschützer*innen gefragt, wie ein solcher Pass gestaltet werden sollte und was drinstehen muss.
In einer Stichprobe haben sich Verbraucherschützer:innen angesehen, wie gut Konzerne die neuen EU-Regeln für sehr große Online-Dienste umsetzen. Das Fazit: Nutzer:innen müssen lange suchen, wenn sie Dienste kontaktieren oder ihre Empfehlungssysteme verstehen wollen – und teils finden sie nichts.
Automatisierte Entscheidungssysteme müssen ins Gleichbehandlungsgesetz aufgenommen werden, empfiehlt eine Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Gleichzeitig soll in Gerichtsverfahren die Beweislast umgekehrt werden, weil die Betroffenen die genaue Funktion der Systeme nicht kennen können.
Wenns ums Auto geht, sind die Deutschen kompromisslos. Gilt das auch für die Daten, welche die Automobilkonzerne über uns und unsere Autos sammeln? Wir wollen mit einer Crowd-Recherche herausfinden, welche Daten gespeichert werden. Hierfür brauchen wir Deine Hilfe!
Mit einer Recherche haben wir gezeigt, wie umfassend die Werbeindustrie Menschen überwacht und wie tief deutsche Firmen in das Geschäft der Datenhändler verwickelt sind. Jetzt fordern Politik und Zivilgesellschaft Konsequenzen. Mehrere Datenschutzbehörden wollen aktiv werden.
Ob du es willst oder nicht – die Werbeindustrie verpasst dir beklemmend ungeschönte Labels über deine Persönlichkeit. 650.000 davon haben wir in unserer Exklusiv-Recherche untersucht. Die absurdesten findest du hier. Und ja: Es gibt wirklich eine eigene Kategorie für Loser.
Datenhändler wissen viel über uns, doch sie selbst arbeiten lieber im Schatten. Wer trotzdem herausfinden will, was sie gespeichert haben, kann sich auf die Datenschutzgrundverordnung berufen. Wir erklären, wie es geht.
Wenn es um Firmen geht, die pausenlos Daten für Werbezwecke sammeln, denken viele an die USA. Unsere Recherche zeigt, wie tief deutsche Unternehmen inzwischen in das Netzwerk der Datenhändler verwoben sind und dass sie auch heikle Datenkategorien anboten. Beteiligt sind Konzerne wie die Deutsche Telekom und ProSiebenSat1.
Ein Dokument gibt einen einmaligen Einblick in den globalen Datenhandel für die digitale Werbung. Erstmalig können wir im Detail nachvollziehen, wie invasiv und kleinteilig die Werbefirmen und Datenhändler uns kategorisieren. Das Bild ist erschreckend, auch zahlreiche deutsche Firmen sind beteiligt.
Die Heimüberwachungsprodukte von Amazon Ring stehen immer wieder wegen der privaten Ausweitung von Videoüberwachung in der Kritik. Jetzt kommt heraus: Mit etwas Finesse können Einbrecher die Überwachungstürklingeln einfach abschalten.
Um soziale Daten zu erheben, wollte die norwegische Statistikbehörde die Lebensmitteleinkäufe aller Einwohner:innen speichern. Diese Datenverarbeitung haben die Datenschutzkontrolleure des Landes nun verboten.
Wenn Banken alleine aufgrund von Algorithmen über ihre Kund:innen entscheiden, dann müssen sie zumindest die Kriterien und Gründe bei einer Ablehnung transparent machen. Sonst kann es ein Bußgeld geben.
Plattformregulierung ist oftmals komplex und schwierig. Der kanadische Schriftsteller und Blogger Cory Doctorow hat vor dem Hintergrund der amerikanischen Debatte zwei Prinzipien formuliert, die aus seiner Sicht der Schlüssel für ein besseres Internet sind. Sie sind auch für die hiesige Debatte interessant.
Bei der Kontrolle von Deutschlandtickets wird haltestellengenau gespeichert, welches Ticket wann kontrolliert oder eingelesen wurde. Recherchen von netzpolitik.org zeigen die massiven Datenschutzrisiken der personalisierten Fahrkarte.
Ein Gesetzesvorschlag „für mehr Kinderschutz in der Werbung“ verfolgt ein hehres Ziel, doch lässt viele Fragen offen. Denn Online-Werbung lässt sich nicht mit den gleichen Regeln wie Werbespots im Fernsehen regulieren.
Die Europäische Kommission hat den Einsatz von sogenannten „Dark Patterns“ im Online-Handel geprüft. Das Ergebnis: 40 Prozent der untersuchten Onlineshops setzen auf Design-Tricks, um Verbraucher:innen zu manipulieren. Der Deutsche Bundesverband Onlinehandel sieht die Branche zu Unrecht in der Kritik.
Gegen tricksende Cookie-Banner gehen die europäischen Datenschutzbehörden bisher eher zögerlich vor. Jetzt veröffentlichen sie einen Bericht, der eigentlich Klarheit bringen soll, aber das Gegenteil bewirkt. Das schadet dem Datenschutz. Ein Kommentar.
Verbraucherschützer:innen mahnen die Bundesregierung dazu, bei der anstehenden Umsetzung des Digital Services Act die Interessen der Nutzer:innen nicht aus den Augen zu verlieren. Wichtig sei vor allem eine starke Aufsicht und Durchsetzung der Regeln.
Die deutsche Politik unternimmt erste zaghafte Schritte hin zu einem Recht auf Reparatur. Das Nachbarland Frankreich wagt hingegen einen geradezu revolutionären Vorstoß: Die dortige Regierung hat das 3D-Drucken von Ersatzteilen erlaubt und zeigt damit, wie eine fortschrittliche und nachhaltige Politik aussehen kann.