Der Bundesrat hat das Registermodernisierungsgesetz beschlossen. In Zukunft darf die Steuer-ID als Nummer genutzt werden, an derer staatliche Register zusammengeführt werden können. Das Gesetz könnte verfassungswidrig sein.
Kurz vor der Abstimmung des Registermodernisierungsgesetzes fordert der sächsische Datenschutzbeauftragte seine Regierung auf, gegen das Gesetz zu stimmen. Er macht auch historische Gründe geltend: Auch die DDR hatte eine Personenkennziffer.
Mehrfach benannte das Bundesverfassungsgericht ein einheitliches Personenkennzeichen ausdrücklich als Negativbeispiel einer verfassungswidrigen Rechtslage. Doch der Bundestag will heute die Einführung eines solchen Kennzeichens beschließen. Damit könnten künftig die Daten vieler Behörden auf Knopfdruck zusammengeführt werden.
Der Bundestag will heute entgegen starker verfassungsrechtlicher Bedenken die Nutzung einer universellen Personenkennzahl in der Verwaltung beschließen. Er öffnet damit die Türe zur Profilbildung und zu noch mehr Überwachung der Bürger:innen. Ein Kommentar.
Staatliche Familienleistungen wie das Elterngeld sollen künftig online angeboten werden. Dabei sind heikle Fragen des Datenschutzes zu regeln. Dass die neuen Regelungen mit einem eindeutigen Personenkennzeichen daherkommen, kritisieren Informatiker.
Es hagelt weiter Kritik an der Registermodernisierung, bei der die Bundesregierung der gesamten Bevölkerung individuelle Erkennungsnummern verpassen will. Das Vorhaben könnte verfassungswidrig sein, sagt nun auch der wissenschaftliche Dienst des Parlaments. Innenminister Seehofer will den Entwurf diese Woche beschließen.
Es sind die Oscars der Überwachung, die Goldene Himbeere des Datenschutzes. Auch im Corona-Jahr 2020 haben es sich Projekte, Gesetze und Initiativen redlich verdient, beim Big Brother Award ins Rampenlicht zu rücken.
Die Datenschutzbehörden von Bund und Ländern sehen den aktuellen Gesetzentwurf zur Registermodernisierung als verfassungswidrig an. Sie sprechen sich für eine datenschutzfreundlichere Lösung nach österreichischem Vorbild aus. Dort haben die Behörden keinen Zugriff auf die Personenkennzahl.
Die Bundesregierung will entgegen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes eine universelle Personenkennziffer einführen. Eine erprobte datenschutzfreundliche Alternative lehnt sie ab, weil sie zu teuer sei. So geht das nicht! Ein Kommentar.
Horst Seehofer will die Steuer-ID als universelle Personenkennziffer einführen. Weil das Vorhaben technisch die Zusammenführung aller Daten der Bürger:innen ermöglicht, könnte es verfassungswidrig sein. Wir veröffentlichen und analysieren den Referentenentwurf des Registermodernisierungsgesetzes.
Einmal eingeführte Überwachungsinstrumente werden später ausgeweitet. Ein Paradebeispiel dafür ist die einheitliche Steuer-Identifikationsnummer, die jetzt als Personenkennziffer zum Datenabgleich der Bürger:innen genutzt werden soll. Alternative und datenschutzfreundlichere Modelle hat die Bundesregierung bislang verworfen, obwohl ihr Vorschlag verfassungswidrig sein dürfte.
Die Innenminister wollen eine individuelle Personenkennziffer einführen. Datenschützer:innen warnen davor, dass anhand dieser Nummer alle Datensätze von Ämtern und Behörden zusammengeführt werden können. Sie berufen sich auf das Volkszählungsurteil, das genau solche Ordnungsmerkmale untersagt.