Das Registermodernisierungsgesetz nimmt vorerst die letzte Hürde: Der Bundesrat hat dem Gesetz zugestimmt. Zuvor hatten FDP und Grüne das Gesetz auf Bundesebene das Vorhaben stark kritisiert, eine Protokollerklärung der Bundesregierung sollte jedoch laut laut Tagesspiegel Background (€) „die Wogen glätten“.
So soll im Onlinezugangsgesetz das „Datencockpit“ in „Datenschutzcockpit“ umbenannt werden. Auch die anderen Inhalte der Erklärung sind hauptsächlich symbolischer Natur und ändern nichts am verfassungsrechtlichen Grundproblem.
In einem Wortbeitrag vor der Abstimmung warb die bayerische Staatsministerin für Digitales, Judith Gerlach, mit Autometaphern für die Zustimmung. Das Registermodernisierungsgesetz sei „das Getriebe der Verwaltungsmodernisierung“, nun habe der Bundesrat den Schraubenschlüssel in der Hand und könne die letzten Schrauben festziehen. Das soll den deutschen Verwaltungsmotor „zum Brummen bringen“ und die Verwaltungsmodernisierung „mit Vollgas“ voranbringen.
Im Entstehungsprozess des Gesetzes hatte die Konferenz aller deutschen Datenschutzbeauftragten erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken geäußert und von der Bundesregierung gefordert, dass diese statt der Steuer-ID als Personenkennzahl neue bereichsspezifische Personenkennziffern einführen solle.
Mit diesem alternativen Modell, das etwa in Österreich genutzt wird, hemmt man schon in der Architektur eine Zusammenführung der Daten. Dieses Verfahren erschwert den einseitigen staatlichen Abgleich, ermögliche jedoch ebenso, eine natürliche Person eindeutig zu identifizieren, argumentierten die Datenschutzbeauftragten.
Verfassungsrechtliche Bedenken
Zuletzt hatte der Datenschutzbeauftragte des Landes Sachsen auch historische Gründe für eine Ablehnung eingebracht. Die DDR hatte in den 70er-Jahren eine Personenkennzahl eingeführt und diese als Kontrollinstrument genutzt.
Problematisch ist die Einführung einer Personenkennzahl unter anderem wegen des Volkszählungsurteils des Bundesverfassungsgerichtes und dem möglichen Verstoß gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Das Urteil untersagt dem Staat die Verknüpfung von personenbezogenen Daten mit einer übergreifenden Identifikationsnummer wegen einer möglichen Profilbildung.
Die Übernahme der Steuer-ID als Stamm-ID für die Verknüpfung von Datenbanken ist auch ein Beispiel dafür, wie einmal eingeführte Systeme später zu einer Ausweitung der Überwachung genutzt werden. In der Debatte um die Einführung der Steuer-ID im Jahr 2007/2008 argumentierten Politiker des Bundesregierung, dass es sich bei der Steuer-ID nicht um die Einführung einer Personenkennzahl handele. Doch genau das ist jetzt geschehen, allen Beteuerungen zum Trotz, auch wenn man die Personenkennzahl nun Bürger-ID nennt.
Heute argumentiert die Bundesregierung, dass die föderale Struktur und das jetzige Gesetz keine Zusammenführung der Daten zuließen. Gerlach betonte auch, dass eine enge Zweckbindung für die Nutzung der Steuer-ID bestehe und vieles auf der Zustimmung der Bürger:innen basiere. Das Registermodernisierungsgesetz setze weiter auf eine föderale, dezentrale Registerlandschaft, so die bayerische Staatsministerin.
Mit der Erfahrung der Steuer-ID im Hinterkopf, ist aber auch nicht auszuschließen, dass in den kommenden Jahren die Hürden bei der Personenkennzahl fallen werden – und eine Profilbildung stattfindet. Wer die Daten aus 50 Registern und Datenbanken zusammenführt, erhält ein sehr genaues Bild über die Lebensumstände eines Menschen. Mit einer technischen Hürde wie der bereichsspezifischen Kennzahl wären die Hürden dafür deutlich höher gewesen.
