Eine Person, deren Kopf nicht zu sehen ist, hält ein Smartphone in beiden Händen. Sie trägt einen Arztkittel und ein Stethoskop.
Öffentlichkeit

Reproduktive RechteGoogle und Meta sollen Anzeigen über Abtreibung blockiert haben

Wer bei Meta oder Google mithilfe von Werbeanzeigen über reproduktive Gesundheit informieren möchte, kann Probleme bekommen. Zwei NGOs berichten, wie solche Anzeigen gelöscht werden – während fragwürdige Angebote online gehen dürfen. Die Tech-Konzerne verteidigen sich.

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Links: Nina Schernus, Rechts: Demoschild "Mein Uterus, meine Entscheidung"

Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen„Man braucht ein dickes Fell“

Seit über einem halben Jahr ist das sogenannte Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche aus dem Gesetz gestrichen. Wir haben mit der Sexualpädagogin Nina Schernus darüber gesprochen, was sich seitdem verändert hat. Und was sich noch ändern muss, damit ungewollt Schwangere an zuverlässige Informationen kommen.

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Roter Samt
Datenschutz

DatenschutzViele Menstruations- und Schwangerschaftsapps erfassen sensible Daten

Ein Forschungsprojekt deckt auf, dass Menstruations- und Schwangerschaftsapps teils höchst sensible Daten sammeln und mit Dritten teilen. Mozilla nennt die Ergebnisse „düster“: Die Nutzerdaten gelangen etwa an Facebook und möglicherweise auch an US-Strafverfolgungsbehörden.

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Demonstration gegen die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes in den USA
Nutzerrechte

Petition von AngestelltenGoogle soll keine Suchen zu Abtreibung mehr speichern

Mehr als 650 Angestellte von Google wenden sich mit einer Petition an den eigenen Konzern. Sie finden, die Reaktionen auf das Ende von Roe v. Wade reichen nicht aus. Google solle mehr Daten aus der Suchhistorie von Nutzer:innen löschen und die reproduktiven Rechte aller Beschäftigten stärken.

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Das Bild zeigt eine Hand, die einen Handschuh trägt und eine Spraydose für Farbe hält.
Öffentlichkeit

Aktivismus gegen AbtreibungsverboteMeta stuft Jane’s Revenge als Terrororganisation ein

In den Vereinigten Staaten fordert die Pro-Choice-Gruppe Jane’s Revenge mit militanten Aktionen das Recht auf Schwangerschaftsabbruch. Meta hat die Gruppe nun in seine geheime Liste von gefährlichen Personen und Organisationen aufgenommen. Expert:innen für Meinungsfreiheit kritisieren Metas Vorgehen.

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Ein langer Flur im Krankenhaus. Hell erläuchtet, es sind keine Menschen zu sehen. Geschlossene Türen befinden sich entlang des Flures.
Wissen

SchwangerschaftsabbrücheWelche Kliniken in Deutschland noch Abbrüche durchführen

Die öffentliche Versorgung mit Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland ist lückenhaft. Das zeigt eine aktuelle Recherche, die erstmals Überblick über die Lage in den öffentlichen Krankenhäusern bietet. Die Datenbank gibt ungewollt Schwangeren endlich Zugang zu Informationen, die sie bisher kaum im Netz fanden.

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Kristina Hänel bei einer Preisverleihung der Heinrich-Böll-Stiftung.
Demokratie

§ 219a: Urteil gegen Kristina Hänel aufgehoben

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat das Urteil gegen die Gießener Ärztin Kristina Hänel aufgehoben. Sie sollte 6.000 Euro Strafe zahlen, weil sie auf ihrer Website zu Schwangerschaftsabbrüchen informiert hat. Der kürzlich geänderte Paragraf 219a sei zu ihren Gunsten auszulegen, urteilte das Gericht. Nun wird es eine Neuverhandlung geben müssen.

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Heuhaufen
Off/On – der Podcast von netzpolitik.org

NPP 176: Auf der Suche nach guten Informationen zum Schwangerschaftsabbruch

Wer auf Google nach „Abtreibung“ sucht, landet zuerst bei den Fake-Seiten radikaler Abtreibungsgegner:innen. Wie wurden diese zu Profis der Suchmachinenoptimierung? Und was können jene tun, die ungewollt Schwangere im Netz trotzdem gut informieren wollen? Darüber sprechen wir mit Tina Reis, Expertin für feministische SEO-Strategien.

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Aktivistinnen und Politiker*innen vor dem Bundestag
Demokratie

Kompromiss zu § 219a: Informationsverbot soll bleiben

SPD und CDU haben sich im Streit um den Paragrafen 219a des Strafgesetzbuchs auf einen Kompromiss geeinigt. Ärzt*innen sollen künftig auf ihren Websites darauf hinweisen dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Doch wer mehr als einen Hinweis gibt, macht sich weiterhin strafbar.

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