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: New America Foundation: NSA-Massenüberwachung nicht maßgeblich bei Terrorbekämpfung
: New America Foundation: NSA-Massenüberwachung nicht maßgeblich bei Terrorbekämpfung Das Argument, Überwachung sei notwendig, um Terroristen und andere Bösewichte zu bekämpfen, hängt uns mittlerweile gewaltig zum Hals heraus. Damit hat man schon zig Male versucht, die Vorratsdatenspeicherung und andere Datensammeleien durchzusetzen und auch im Rahmen des NSA-Skandals wurde uns mehrmals ins Gewissen geredet. Die USA seien ja nur besorgt um die Sicherheit der Welt und man habe ja mindestens 50 Terroranschläge verhindert, auch für Europa. Leider schürt eine solche Rhetorik Unsicherheit und macht viele glauben, ohne das schützende allgegenwärtige Auge des Staates breche spontan eine terroristische Apokalypse ein. Dabei gab es ja auch eine Verbrechensbekämpfung vor dem Internet und den günstigen technischen Möglichkeiten, alles und jeden im Blick zu haben.
Deshalb freuen wir uns immer über handfeste Beweise gegen solche Propaganda. Heute ist eine Studie der New America Foundation erschienen. In Do NSA’s Bulk Surveillance Programs Stop Terrorists? werden 225 Fälle von Terrorplänen unter die Lupe genommen, bei denen die Person von al-Qaeda oder ideologisch ähnlichen Organisationen rekrutiert und später unter Terrorvorwurf verurteilt wurde.
Nur in 7,5% der Fälle wurde mit Hilfe von NSA-Maßnahmen die Ermittlungsarbeit initiiert, den Rest übernahmen traditionelle Ermittlungsmethoden wie Hinweise von Familie und Freunden, Informanten und auffälliges Verhalten, bzw. war in 27,6% der Fälle der Anfang der Ermittlungen nicht ermittelbar. Hier kann man sich die Ergebnisse grafisch aufbereitet anschauen und sich die einzelnen Fälle, die untersucht wurden, in Kurzzusammenfassung durchlesen.
Es wäre gut, viele glaubwürdige Studien wie diese zu sammeln, mit denen sich die Ineffizienz von Massenüberwachung bei der Verbrechensbekämpfung demonstrieren lässt, auch für die deutsche Debatte um Vorrats- und Bestandsdaten. Wenn ihr also ähnliche und seriöse kennt freue ich mich über Linkhinweise.
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: Totalüberwachung braucht weder Aufklärung noch Öffentlichkeit, finden Bundesregierung und Freunde
: Totalüberwachung braucht weder Aufklärung noch Öffentlichkeit, finden Bundesregierung und Freunde Wir erinnern uns: Seit Juni letzten Jahres führt die deutsche Regierung auf verschiedenen Ebenen ein seltsames, aber beim Publikum gut ankommendes Schauspiel auf, bei dem in verschiedenen Akten die flächendeckende Überwachung durch NSA und GCHQ, durch weitere ausländische und ganz speziell auch die sympathischen deutschen Dienste nicht aufgeklärt wird.
Eine der Maßnahmen war dabei die EU-US-Arbeitsgruppe. Dazu schrieben wir im August:
Es wurde bereits mehrfach bezweifelt, ob diese transatlantische Expertengruppe wirklich sinnvoll zur Aufklärung der Aktivitäten der Geheimdienste beitragen kann. Die European Voice berichtet beispielsweise, dass sich das Format und die Zusammensetzung mittlerweile geändert haben. Es sollte […] zunächst eine „High Level Group“ geben. Nun ist sie nur noch eine “ad-hoc Arbeitsgruppe”, wie der Bericht der litauischen Ratspräsidentschaft zeigt. Vom ersten Treffen der EU-US Arbeitsgruppe, das am 8. Juli stattfand, ist nicht viel bekannt. Aus der Aussage der Ratspräsidentschaft kann man auch mit guten Willen keine brauchbaren Informationen herausfiltern.
Wie gestern Erich Moechel bei fm4.orf.at und heute Martin Holland bei heise schreiben, geht aus einem jeweils vorliegenden Dokument des EU-Ministerrats hervor, dass die Zweifel berechtigt waren. Beide zitieren aus dem Ratsdokument:
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: Boykott der RSA-Konferenz: Weitere Signale aus der Wissenschaft gegen NSA und Massenüberwachung
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: Die europäische Politik kann und muss was gegen Überwachung tun: Bericht nennt konkrete Schritte
: Die europäische Politik kann und muss was gegen Überwachung tun: Bericht nennt konkrete Schritte Seit heute kann man endlich den Entwurf des Abschlussberichts der Untersuchung des Überwachungsskandal durch das Europäische Parlament einsehen. Das warten hat sich gelohnt: Das Dokument, für das der britische Parlamentarier Claude Moraes verantwortlich zeichnet, hat es in sich. (PDF gab’s zuerst bei statewatch.org; später auch beim Parlament selbst)
Moraes macht unter anderem deutlich, wie groß der Schaden ist, den die Geheimdienste auch in Bezug auf diverse Vertrauensverhältnisse angerichtet haben:
trust has been profoundly shaken: trust between the two transatlantic partners, trust among EU Member States, trust between citizens and their governments, trust in the respect of the rule of law, and trust in the security of IT services
Nun brauche man dringlichst einen gut durchdachten Plan, um den Schaden einzudämmen. Zumal allein der Kampf gegen Terrorismus, der als Grund für die umfassende Überwachung genannt werde, keine ausreichende Erklärung liefere. Politische Spionage und Wirtschaftsspionage seien da durchaus plausible weitere Motive. In dem sonst englischsprachigen Dokument ist übrigens auch ein deutscher Begriff enthalten: „präventive Rasterfahndung“. Der Sozialdemokrat Moraes verweist auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2006 und warnt vor dem Präventivstaat.
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: Die Furcht der NSA vor Sysadmins: Out of Control
: Die Furcht der NSA vor Sysadmins: Out of Control Der Talk von Sarah Harrison, Jacob Applebaum und Julian Assange auf dem 30C3 trug den Titel „Sysadmins of the World, Unite!“ und appellierte an die Verantwortung der Systemadministratoren, Wissen zu veröffentlichen, wenn sie Unrecht beobachteten, da sie in einer privilegierten Position seien, von der aus sie mehr Zugang zu Informationen hätten als jeder andere.
Dass Systemadministratoren dadurch auch eine Gefahr für eben jene bedeuten, die ihre Informationen lieber im Geheimen halten wollen, ist klar. Letzte Woche erschien auf cryptome.org der Hinweis auf einen Artikel aus Cryptologic Quarterly, einer vierteljährlich erscheinenden NSA-internen Zeitschrift, von der manche Exemplare als nicht mehr geheim eingestuft und daher online einsehbar sind.
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: Widerstand gegen Überwachung in nie dagewesenem Ausmaß
: Widerstand gegen Überwachung in nie dagewesenem Ausmaß Dieser Beitrag von Glyn Moody ist zuerst in unserem Buch „Überwachtes Netz“ erschienen, das als eBook für 7,99 Euro und als gedrucktes Buch für 14,90 Euro zu kaufen ist.
Obwohl ich als Jounalist bereits seit 20 Jahren über das Internet berichte und als Brite in etwa genauso lange unter Beobachtung der starren Augen von Überwachungskameras gelebt habe, bin ich dennoch überrascht von Edward Snowdens Enthüllungen. Ich hatte schon immer eine sehr zynische Sicht auf Regierungen und ihre Machtinstrumente, wie Polizei und Geheimdienste. Ich habe immer versucht, vom Schlimmsten auszugehen was Überwachung und Angriffe auf meine Privatsphäre anbelangt. Aber ich habe nie geahnt, dass die Regierungen der USA und Großbritanniens mit der Unterstützung anderer Länder zu einer derart totalen und globalen Überwachung fähig wären, wie sie aus den Dokumenten, die Snowden an die Öffentlichkeit gebracht hat, hervorgeht.Ich glaube, damit stehe ich nicht allein. Manche behaupten nun, dieses Ausmaß der Überwachung sei „offensichtlich“ gewesen und der Industrie „wohl bekannt“, aber diesen Eindruck teile ich nicht. Wenn man von den gleichermaßen schockierten und empörten Kommentaren ausgeht, sieht man, dass Bürgerrechtler und Computerexperten – vor allem im Security-Bereich – sich auch niemals vorgestellt hätten, dass die Dinge so schlimm aussehen. Dies führt uns zur naheliegenden Frage: Wie konnte das nur passieren?
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: Auswärtiges Amt: Bundesregierung darf US-amerikanische Militäreinrichtungen „ohne vorherige Anmeldung“ inspizieren [Update]
: Auswärtiges Amt: Bundesregierung darf US-amerikanische Militäreinrichtungen „ohne vorherige Anmeldung“ inspizieren [Update] Bislang zeigte sich die Bundesregierung in der Aufklärung der digitalen Spionage von NSA und GCHQ in Deutschland wenig schwungvoll. Zwar existiert ein entsprechender „Beobachtungsvorgang“ der Bundesanwaltschaft, dieser soll aber zahnlos bleiben: Wie zur mutmasslichen Steuerung von US-Drohnen über Anlagen in Deutschland wollte die frühere Bundesjustizministerin keine Anweisung an den Generalbundesanwalt Harald Range richten, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Es gebe keinen hinreichenden Anfangsverdacht für das Vorliegen einer Straftat. Ob ihr Nachfolger die Praxis beibehält, ist offen. So kann kein Rechtshilfeersuchen gestellt werden, um etwa Edward Snowden als Zeugen in Moskau zu vernehmen.
Bislang galt der Sprech, die Bundesregierung nehme die Spionagevorwürfe „sehr ernst“. Man sei dazu „in Gesprächen“ mit der US-Regierung, habe aber „teilweise erkennen können, dass etliche Vorwürfe, die von Herrn Snowden in den Raum gestellt wurden, nicht mit Substanz anzureichern sind“. Gleichfalls wurde betont, es handele sich höchstens um Einzelfälle:
Die Aktivitäten der Nachrichtendienste der verbündeten Staaten unterlagen bislang keiner systematischen, sondern ausschließlich einer anlassbezogenen Beobachtung bzw. Bearbeitung in begründeten Einzelfällen. Wenn sich Anhaltspunkte für eine Spionagetätigkeit befreundeter Staaten ergeben, gehen die Verfassungsschutzbehörden diesen mit den zur Verfügung stehenden Mitteln nach.
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: Kein Nein ist auch fast ein Ja – Hört NSA auch US-Kongressmitglieder ab?
Unabhängiger US-Senator Bernie Sanders CC-NC-SA 2.0 via Flickr/350org : Kein Nein ist auch fast ein Ja – Hört NSA auch US-Kongressmitglieder ab? Ich schreibe Ihnen heute, um eine sehr einfache Frage zu stellen. Hat die NSA Mitglieder des US-Kongresses oder andere amerikanische gewählte Amtspersonen ausspioniert oder tut das im Moment?
Mit dieser simplen Frage in einem Brief an den Direktor der NSA, General Keith Alexander, vom 3. Januar hat Senator Bernie Sanders es geschafft, die NSA in Erklärungsnot zu bringen. In einer Stellungnahme, die – leider nur in Auszügen – von The Guardian veröffentlicht wurde, heißt es, dass die NSA bei der Sammlung von Geheimdienstinformationen Vorkehrungen zum Schutz der Privatsphäre von US-Personen treffe und dass diese Vorkehrungen auch für die Kongressmitglieder gälten.
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: Echt jetzt? Wirklich? Die NSA forscht am Quantencomputer
: Echt jetzt? Wirklich? Die NSA forscht am Quantencomputer Ein bisschen unverständlich ist es schon, dass die Medien sich auf die neueste NSA-Enthüllung stürzen, die gestern von der Washington Post veröffentlicht wurde. Demnach arbeite die NSA an der Entwicklung eines Quantencomputers, um Kryptoverfahren, die auf schwierigen mathematischen Problemen beruhen, brechen zu können.
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: Der Überwachungskatalog der NSA
: Der Überwachungskatalog der NSA Seit dem 30c3-Talk „To Protect and Infect“ von Jacob Applebaum und der Veröffentlichung des Katalogs der NSA durch den Spiegel sind wir mit einer neuen Stufe der Überwachung konfrontiert. Wenn wir früher gesagt haben, die NSA liest jeden Brief mit, muss es nun lauten: Die NSA legt in jeden Brief (mindestens) eine Wanze. Der Katalog der bis dato nicht bekannten NSA-Abteilung ANT ließt sich wie ein Wunschzettel für Geheimagenten:
Problemloses Überwachen von Räumen
Der NSA steht eine Auswahl spezifischer Hardware-Implantate zur Verfügung, um geschlossene Räume diskret aus der Entfernung zu überwachen Raumgeräusche und Stimmen (LOUDAUTO, 30$), Monitorsignale (RAGEMASTER, 30$) oder Tastaturabschläge (SURLYSPAWN, 30$) werden aufgenommen und von den Implantaten als analoge Signale wieder ausgesendet. Um diese Signale auszuwerten, benutzte die NSA bis 2008 noch durchweg den Radarsender CTX4000 (Kosten unbekannt), welcher nun durch das NSA/GCHQ-Gemeinschaftsprojekt PHOTOANGELO (40.000$) eingemottet und ersetzt wurde. Über diesen Sender können die Signale dieser ANGRYNEIGHBOUR-Wanzen im Frequenzbereich zwischen 1 bis 4 GHz abgestrahlt, und ihre Aufnahmen aus sicherer Entfernung über das zurück geworfene Radarsignal rekonstruiert werden. Laut den internen NSA-Dokumenten wissen wir, dass diese Wanzen unter anderem bei der Bespitzelung der Vertretung der Europäischen Union in Washington eingesetzt wurden.
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: Bundesregierung hält „verdeckte Führung“ von JournalistInnen mit geheimdienstlichen „Beschaffungsaufträgen“ für denkbar
: Bundesregierung hält „verdeckte Führung“ von JournalistInnen mit geheimdienstlichen „Beschaffungsaufträgen“ für denkbar
Mehrere Abgeordnete hatten im November und Dezember parlamentarische Anfragen gestellt, um die Spionageaktivitäten von NSA und GCHQ auszuleuchten und die Aktivitäten der Bundesregierung zu überprüfen. Heraus kam etwa, wie die NSA EU-Passagierdaten nutzt oder das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik mit dem US-Militär gegen „Cyberangriffe“ trainiert. Nun sind auch weitere Antworten auf Fragen von Jan Korte und Hans-Christian Ströbele beantwortet und ins Informationssystem des Bundestages eingestellt (1, 2). Dementiert wird mehrfach, dass die deutschen Behörden untätig seien. Dennoch gibt es einen weiteren Freifahrtschein für Dienste aus den USA und Großbritannien: Die „von der Bundesregierung eingeleitete Sachverhaltsaufklärung“ habe ergeben, dass der „jeweils in Rede stehende Sachverhalt im Einklang mit den einschlägigen Rechtsgrundlagen steht“. Man sei allerdings noch nicht fertig:
Die Dokumente werden entsprechend der jeweiligen Zuständigkeiten analysiert. Da die bislang veröffentlichten Informationen lediglich Bruchstücke des Sachverhalts wiedergeben, hält die Bundesregierung weitere Sachverhaltsaufklärung für erforderlich, um belastbare Ergebnisse zu erzielen.
Einschränkend wird jedoch erklärt, dass die Spionageabwehr nur bei einem „begründeten Verdacht illegaler nachrichtendienstlicher Tätigkeit“ tätig wird. Dies gelte „auch gegenüber den Diensten der USA und Großbritanniens“. Allerdings würden diese „einen Großteil ihres Informationsbedarfs“ aus offenen Quellen abdecken. Derartige „Hintergrundinformationen“ könnten ihnen „helfen, konspirativ beschaffte Informationen einzuordnen und zu bewerten“. Korte hatte gefragt, inwiefern nach Kenntnis der Bundesregierung etwa das Nachrichtenmagazin Spiegel Ziel von Spähmaßnahmen sein könnte. Nun wird in den Raum gestellt, dass „Medienvertreter“ selbst für ausländische Dienste tätig sein könnten:
Gerade Journalisten und sonstige Medienvertreter können hierbei interessante Zielpersonen sein. Auch eine verdeckte Führung solcher Kontaktpersonen mit gezielten Beschaffungsaufträgen ist denkbar.
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: Wirtschaftsspionage mit Tradition
: Wirtschaftsspionage mit Tradition
Um die Bekämpfung von Terroristen kann es der NSA und anderen Geheimdiensten eigentlich nicht gehen – zumindest nicht nur. Das wissen wir spätestens, seitdem bekannt ist, dass die US-Geheimdienste auch das Handy von Angela Merkel im Visier hatten.Aus nun ausgewerteten Dokumenten aus dem Bestand von Edward Snowden geht hervor, dass die NSA und der britische Geheimdienst GCHQ auch den aktuellen EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia abhörten. Über eine Kooperation hatten der Spiegel, der britische Guardian und die New York Times Einsichten in das Snowden-Material.
Der Spiegel berichtete, dass unter den Telefonnummern, die sich in dem Listen befinden, auch Anschlüsse aus dem Berliner Regierungsviertel, die deutsche Botschaft in Ruanda und ganze „Signalstrecken“, wie etwa „Deutschland-Georgien“ und „Deutschland-Türkei“ gewesen seien sollen. Im Visier der Briten waren laut Spiegel weiterhin der damalige israelische Verteidigungsminister Ehud Barak und eine Mail-Adresse mit der Beschriftung „israelischer Premierminister“. Insgesamt seien in den Beständen hunderte Telefonnummern mit mehr als 60 Ländervorwahlen aufgeführt.
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: NSA soll für 10 Millionen Hintertür bei RSA gekauft haben
: NSA soll für 10 Millionen Hintertür bei RSA gekauft haben Am Freitag berichtete die Nachrichtenagentur REUTERS mit Verweis auf von Edward Snowden befreite Dokumente, dass die NSA zehn Millionen Dollar an die US-Sicherheitsfirma RSA bezahlt haben soll, damit diese einen Zufallszahlengenerator der NSA mit Hintertür in ihren Verschlüsselungstools nutzt: Exclusive: Secret contract tied NSA and security industry pioneer.
RSA dementiert jetzt natürlich: Backdoor in Krypto-Software: RSA Security dementiert NSA-Zahlungen.
Ungewöhnlich sind solche Hintertüren ja nicht, wie eine Auflistung von Ethan Heilman zeigt: A Brief History of NSA Backdoors.
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: Eben Moglen und Bruce Schneier über den NSA-Überwachungskandal
: Eben Moglen und Bruce Schneier über den NSA-Überwachungskandal Vor einer Wochen haben Eben Moglen und Bruce Schneier an der Columbia Law School über den NSA-Überwachungskandal diskutiert. Das gibt es jetzt als Video und Audio.
Hier ist ein 400 MB großes Video-OGG und hier ein Audio-OGG.
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: Forderungen an die Netzpolitik der Zukunft
: Forderungen an die Netzpolitik der Zukunft Im Rahmen der Tagung „Herausforderungen der Netzpolitik“ bei der Evangelischen Akademie Tutzing hab ich einen Vortrag über „Forderungen an die Netzpolitik der Zukunft“ gehalten. Das war eher als Einführung in den Themenkomplex gedacht, wer tief in der Materie drin steckt, wird wahrscheinlich nicht mehr viel daraus lernen.
Auf der Tagung gab es noch ein paar andere interessante Gespräche und Vorträge.
„NSA, Prism und das Neuland – Gedanken zu Sicherheit, Freiheit und Vertrauen“ mit Dirk Brengelmann und Dr. Constanze Kurz.
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: NSA und Überwachung: ein Rück- und Ausblick
: NSA und Überwachung: ein Rück- und Ausblick Zusammen mit Ulf Buermeyer (@vieuxrenard) war ich bei Breitband im Deutschlandradio Kultur zum NSA-Überwachungsskandal zu hören: „Erst anklopfen, dann eintreten. NSA und Überwachung: ein Rück- und Ausblick“.
Zum Jahresende halten wir kurz inne und fragen uns: Wie verändert der Skandal unsere Demokratie, welche Folgen hat er für die Pressefreiheit? Welche Akzente setzt die neue Bundesregierung, die am Dienstag dieser Woche ihre Arbeit aufnahm? Und was machen ihre US-amerikanischen Kollegen in der Zwischenzeit? Nach einer Chronologie der letzten Überwachungsmonate von Daniel Bouhs spricht Christine Watty mit dem Berliner Richter und Programmierer Ulf Buermeyer und dem Vorsitzenden der Digitalen Gesellschaft Markus Beckedahl über ihre eigene Wahrnehmung des NSA-Skandals, die bisherigen Konsequenzen und die möglichen Zukunftsszenarien.
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: Drohgebärden in Brüssel: Vorsitzender des Geheimdienstausschusses Mike Rogers bei der EU
: Drohgebärden in Brüssel: Vorsitzender des Geheimdienstausschusses Mike Rogers bei der EU Am Dienstag fand im Europaparlament in Brüssel eine Pressekonferenz mit Mike Rogers, dem Vorsitzenden des US-Geheimdienstausschusses, statt. Zuvor gab es ein geschlossenes Treffen des Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten des EU-Parlamentes mit einer von ihm angeführten US-Delegation. Zunächst schien es, als würde es nicht viele Neuigkeiten geben. Der deutsche CDU-Politiker Elmar Brok, Vorsitzender des EU-Ausschusses, beteuerte wieder einmal, wie wichtig es sei „Vertrauen zwischen den USA und der EU wiederherzustellen“ und wie froh man sei, dass die „amerikanischen Freunde vorbeigekommen sind“.
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: NSA nutzt EU-Passagierdaten, das BSI trainiert Abwehrfähigkeiten in den USA und der BND lädt EU-Partnerdienste zum Klassentreffen
: NSA nutzt EU-Passagierdaten, das BSI trainiert Abwehrfähigkeiten in den USA und der BND lädt EU-Partnerdienste zum Klassentreffen
Die Bundestagesabgeordneten Jan Korte, Hans-Christian Ströbele und Andrej Hunko haben jüngst mehrere Kleine Anfragen zu den Spionageaktivitäten britischer und US-amerikanischer Dienste eingereicht (1, 2, 3, 4, 5). Die Fragenkataloge zählen zu den Parlamentarischen Initiativen und müssen innert zwei Wochen beantwortet werden. Die Bundesregierung verfügt über die sogenannte Ressorthoheit und entscheidet selbst, welches Ministerium dabei federführend ist (im Falle des Verteidigungsministeriums werden die Antworten bisweilen mehrere Wochen verschleppt). Häufig bleiben Informationen auch geheim. Sie sind dann entweder in der Geheimschutzstelle des Bundestages hinterlegt und sind dort für Abgeordnete einsehbar. Einfache Verschlusssachen werden hingegen per Post an die Fragestellenden übersandt, diese dürfen darüber aber nicht öffentlich sprechen.
Die Antworten sind nun eingetroffen, aber noch nicht sämtlich durch die Abgeordneten veröffentlicht. Gewöhnlich haben sie 7–10 Tage Zeit für die eigene Verarbeitung. Anschließend werden sie im offiziellen Informationssystem des Bundestages eingestellt. Spätestens dann sind auch die Antworten auf die Anfragen „Vorgehen der Bundesregierung gegen die US-Überwachung der Internet- und Telekommunikation in Deutschland und insbesondere die der Bundeskanzlerin“ und „Aktivitäten der Bundesregierung zur Aufklärung der NSA-Ausspähmaßnahmen und zum Schutz der Grundrechte“ öffentlich verfügbar. Korte und Ströbele erkundigen sich dort unter anderem zur Affäre rund um das Merkelphone.
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: US-Gericht: Vorratsdatenspeicherung à la NSA dürfte die Verfassung verletzen
: US-Gericht: Vorratsdatenspeicherung à la NSA dürfte die Verfassung verletzen Das US-Bundesgericht für den District of Columbia – den Sitz der US-Regierung – hat am Montag im Rahmen einer einstweiligen Anordnung vorläufig entschieden, dass die Vorratsdatenspeicherung von Telefon-Verbindungsdaten durch die NSA gegen die US-Verfassung verstoßen dürfte. Der einst von Präsident George W. Bush nominierte Bundesrichter Richard J. Leon verurteilt das „Bulk Collection Program“ des Geheimdienstes in sehr deutlichen Worten: Er könne sich keine wahllosere und willkürlichere Verletzung der Privatsphäre vorstellen als die systematische Sammlung und Speicherung personenbezogener Daten mittels „High Tech“, um sie später ohne richterlichen Beschluss zu durchsuchen und zu analysieren, schreibt der Richter in seinem 68-seitigen Beschluss in der Sache Klayman v. Obama – via netzpolitik, OCR-erkannt.
(Datei im Original vom US-Gerichts-Server, derzeit ziemlich wackelig)
Daher verurteilte Judge Leon die US-Regierung, einstweilen keine weiteren Telefon-Verbindungsdaten über die beiden Kläger zu erheben und bereits gespeicherte Daten zu löschen – das Ende des auf Section 215 des Patriot Acts gestützten Daten-Sammel-Programms, jedenfalls soweit es die Kläger angeht.
Wie die New York Times meldet, veröffentlichte der Journalist Glenn Greenwald, der von Edward Snowden dessen NSA-Dokumente bekommen hat, eine Stellungnahme Snowdens zur Entscheidung des US-Gerichts:
„Ich habe in der Überzeugung gehandelt, dass die Massen-Überwachungsprogramme der NSA einer verfassungsrechtlichen Prüfung nicht standhalten würden und dass es das amerikanische Volk verdient hat, dass öffentliche Gerichte über diese Fragen entscheiden. Heute wurde festgestellt, dass ein geheimes Programm, das von einem geheimen Gericht genehmigt wurde, die Rechte der Amerikaner verletzt – nachdem es ans Tageslicht kam. Es ist das erste von vielen.“
Die Entscheidung des US-Bundesgerichts ist noch nicht dessen letztes Wort in der Sache. Es handelt sich nur um eine vorläufige Entscheidung, bei der es darum ging, wie der Rechtsstreit später vermutlich ausgehen wird und ob die Kläger währenddessen wesentliche Nachteile in Kauf nehmen müssen. Außerdem setzte der Richter seine eigene einstweilige Anordnung sogleich vorläufig außer Vollzug, um der US-Regierung Gelegenheit zur Anfechtung zu geben. Allerdings lässt Judge Leon kaum einen Zweifel daran, wie er die Sache letztlich entscheiden wird: Er kauft der Regierung nicht ab, dass die Vorratsdatenspeicherung tatsächlich zur Terrorismus-Abwehr von Bedeutung ist – die Regierung habe schließlich keinen einzigen Fall nennen können, wo es auf diese Daten angekommen sei. Außerdem verurteilt er die Vorratsdatenspeicherung durch die NSA in seinem Beschluss als „Orwell-artig“ und verweist darauf, dass der Hauptautor der US-Verfassung, James Madison, wohl schockiert wäre, erführe er vom Ausmaß der Datenspeicherung.
Das historische Argument dürfte vor allem konservative amerikanische Juristen beeindrucken, die besonders gern mit den Vorstellungen der „Founders“ argumentieren, etwa den schillernden Associate Justice des U.S. Supreme Court, Antonin Scalia. Was die Bewertung der NSA-Maßnahmen angeht ist die politische Landschaft in den USA in der Tat komplexer als man es sich oft vorstellt: Aus deutscher Perspektive erscheinen die Republikaner zwar als extrem konservativ. Zugleich aber gibt es auf der amerikanischen Rechten auch freiheitlich-liberale Politiker, die sich mit liberalen Demokraten schnell einig darüber werden, dass die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger besser vor staatlichen Übergriffen geschützt werden sollten. Auch der erste Kläger im heutigen Fall, Larry Klayman, ist ein konservativer Bürgerrechtler. Die Aufarbeitung des NSA-Skandals wird noch manchen Testfall bieten, welchen Einfluss diese parteiübergreifende Strömung letztlich haben wird.
Aus deutscher Sicht ist schließlich ein Aspekt der Begründung des Gerichts besonders bemerkenswert: die Bedeutung, die das Gericht Verbindungs- bzw. Metadaten für die Privatsphäre zumisst. Solche Daten genießen in den USA seit einer Entscheidung des Supreme Court aus dem Jahr 1979 (Smith v. Maryland) eigentlich keinen (Daten-) Schutz. Das Gericht argumentierte damals, jeder wisse ja, dass die Telefonfirmen Verbindungsdaten speichern, also gebe es auch keine berechtigte Erwartung, dass diese Daten nicht von Behörden abgefragt werden. Judge Leon lässt diese Einschätzung aus heutiger Sicht nicht mehr gelten, denn Verbindungsdaten von Telefonen hätten eine völlig andere Bedeutung als vor 34 Jahren:
„Datensätze, die einst nur ein paar verstreute Mosaiksteinchen über eine Person geliefert hätten, ergeben heute ein vollständiges Bild – ein lebendiges, sich ständig aktualisierendes Abbild des Lebens der Person.“
Ein Satz, den man der kommenden Großen Koalition ins Stammbuch schreiben möchte.
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: „SWEDUSA“: Schwedischer Geheimdienst attackiert im Programm „Quantum“ mit NSA und GCHQ fremde Rechnersysteme
Wappen des schwedischen Geheimdienstes "National Defence Radio Establishment" (Bild: Wikipedia, Lokal_Profil, CC-BY-SA-2.5) : „SWEDUSA“: Schwedischer Geheimdienst attackiert im Programm „Quantum“ mit NSA und GCHQ fremde Rechnersysteme Der Schwedische Geheimdienst FRA ist nicht nur mit der Abwehr von Cyberangriffen befasst, sondern attackiert selbst fremde Computer. Dies geht aus Recherchen der Journalisten Sven Bergman, Fredrik Laurin und Joachim Dyfvemark zurück, die sich nach eigenen Angaben in Rio de Janeiro mit Glenn Greenwald getroffen haben. Ihre Ergebnisse haben sie auf dem Portal des Senders Uppdrag Granskning veröffentlicht.
Die drei schreiben etwa über die Erfolgsmeldung des schwedischen Dienstes, Zugang zu „Kabeln“ nach Russland zu haben. Wie deutsche Partnerdienste habe die FRA auch Zugriff auf das Spionageprogramm XKeyscore. Es kann überwacht werden, welche Rechner bestimmte Webseiten besuchen.
Berichtet wird zudem von einem streng geheimen Programm namens „WINTERLIGHT“, das von dem US-Geheimdienst NSA initiiert worden sei. Im April diesen Jahres habe es dazu ein hochrangiges Treffen in den USA gegeben. Eine schwedische Delegation des Swedish National Defence Radio Establishment, wie das FRA genannt wird, wurde vom NSA-Chef Keith Alexander zu einer „strategischen Planungskonferenz“ empfangen. Die Kooperation firmiert demnach unter dem Namen „SWEDUSA“.
