Menschenrechte

  • : BVerfG: Speicherung von genetischen Fingerabdrücken hat klare Grenzen
    BVerfG: Speicherung von genetischen Fingerabdrücken hat klare Grenzen

    Das Bundesverfassungsgericht hat in einer heute veröffentlichten Entscheidung vom 22. Mai der Speicherung von „genetischen Fingerabdrücken“ auch bei verurteilten Straftätern klare Grenzen gesetzt. Aus der Pressemitteilung :

    Die zwei Beschwerdeführer waren jeweils zu Freiheitsstrafen auf Bewährung verurteilt worden. Die Amtsgerichte hatten die Entnahme von Speichel- oder Blutproben und die Speicherung des „genetischen Fingerabdrucks“ auf der Grundlage von § 81g Abs. 1 StPO angeordnet. (…) Die Beschlüsse (…) verletzen die Beschwerdeführer in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 GG). Die Begründungen der Beschlüsse lassen jeweils nicht erkennen, dass die erforderliche umfangreiche und gründliche Prüfung des Einzelfalls durchgeführt worden ist. Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass die Speicherung des „genetischen Fingerabdrucks“ nur bei angemessener Berücksichtigung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung angeordnet werden darf. Dazu ist das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen jeweils einzelfallbezogen darzulegen. In die vorzunehmende Würdigung ist insbesondere eine Strafaussetzung zur Bewährung einzubeziehen, die nicht automatisch die negative Prognose ausschließt. Will das Gericht von der im Rahmen der Bewährungsentscheidung getroffenen positiven Prognose abweichen, muss dies jedoch im Einzelnen begründet werden.

    Auf deutsch: Auch mehrfach verurteilte Straftäter müssen ihre DNS nicht abgeben, wenn sie eine positive Sozialprognose haben. In jedem Fall hat eine Einzelfallprüfung stattzufinden, bevor der genetische Fingerabdruck gespeichert werden darf.

    Beschluss vom 22. Mai 2009 – 2 BvR 287/09, 2 BvR 400/09

    17. Juni 2009 2
  • : Proteste im Iran
    Proteste im Iran

    Die New York Times hat einen recht ausführlichen Artikel zur Rolle von Twitter und anderen sozialen Netzwerken wie Facebook in den Protesten gegen die Wahlen im Iran: Social Networks Spread Iranian Defiance Online. Daraus:

    On Twitter, reports and links to photos from a peaceful mass march through Tehran on Monday, along with accounts of street fighting and casualties around the country, have become the most popular topic on the service worldwide, according to Twitter’s published statistics.

    A couple of Twitter feeds have become virtual media offices for the supporters of the leading opposition candidate, Mir Hussein Moussavi. One feed, mousavi1388 (1388 is the year in the Persian calendar), is filled with news of protests and exhortations to keep up the fight, in Persian and in English. It has more than 7,000 followers.

    Mr. Moussavi’s fan group on Facebook has swelled to over 50,000 members, a significant increase since election day.

    Die Tweets kommen in Farsi und Englisch, das wichtigste Tag ist #IranElection.

    Der Artikel berichtet auch von privaten Initiativen, die Proxy-Server und Zensurumgehung betreiben.

    16. Juni 2009 9
  • : DWGMF: Bürgerjournalismus und Meinungsfreiheit
    DWGMF: Bürgerjournalismus und Meinungsfreiheit

    Auf dem Deutsche Welle Global Media Forum gab es heute eine Diskussion über „Citizen Journalism and freedom of expression“.

    Gabriel Gonzales, der Projektleiter von Best of the Blogs der Deutschen Welle, führte in den Begriff des Citizen Journalism (Bürgerjournalismus) ein. Man könne unter drei verschiedene Formen differenzen:

    1.Spontane Aktionen von gewöhnlichen Menschen in aussergewöhnlichen Ereignissen wie dem Tsunami in Asien, den Bombenanschlägen in Mumbai oder dem Attentat in Winnenden. Menschen würden von vor Ort über digitale Technologien Augenzeugenberichte über Twitter, Blogs, Videos, Fotos und sonstigen sozialen Medien senden.

    2.Bürgermedienprojekte stellen die zweite Form da. In Projekten werden Menschen in der Nutzung digitaler Medien trainiert. Mit diesem Wissen und der Verwendung dieser Technologien werden sie befähigt, ihre eigene Welt zu beschreiben und über Sachen zu berichten, die ihnen am Herzen liegen. Als ein Beispiel brachte er vocesbolivianas.org. Bolivianer können auf der Plattform Geschichten über ihr Leben auf verschiedene Arten wie Blogs, Fotos und Videos erzählen. In einer Kooperation mit Global Voices Online werden interessante Berichte der Weltöffentlichkeit zur Verfügung gestellt und bieten einen Einblick in das Leben in Bolivien. Ein anderes Projekt ist voicesofafrica.org, wo mittels mobiler Technolgien über lokale Aktivitäten in Afrika berichtet wird.

    3.Die dritte Form von Citizen Journalism ist der digitale Aktivismus. Durch die Nutzung von sozialen Medien können Grassroots-Aktivitäten für soziale und politische Kampagnen koordiniert werden. Ein Beispiel ist der ägyptische Blogger Wael Abbas, der als politischer Aktivist und Journalist über Polizeiübergriffe und Übergriffe auf Frauen berichtet. Nachdem er über Folteraktivitäten in Ägypten berichtet hatte, erwirkte die ägyptische Regierung mit viel Druck die Löschung seines Youtube-Accounts. Den gibts jetzt aber wieder aufgrund globalem Druck. In Kolumbien fand die „1 Millionen Stimmen gegen die FARC“ statt, wo Menschen sich vor allem über Facebook vernetzten und Massendemonstrationen vorbreiteten und koordinierten. In China berichteten Blogger und Bürgerjournalisten über Erdbeben, die Opfer und die Folgen für die Bevölkerung. Live SMS-Updates (Vorläufer von Twitter) werden in Pakistan genutzt, um für Demonstrationen zu koordinieren, dafür zu mobilisieren und von dort zu berichten. Und dann gibt’s die Zensursula-Debatte in Deutschland.

    Als Ausblick auf die Entwicklungen brachte Gabriel Gonzales verschiedene Thesen

    1.Das Internet schaffe Raum für neue Möglichkeiten von politischem Aktivismus
    2.Bürgerjournalisten haben eine zentrale Rolle in der Zukunft, da sie Informationen aus erster Hand liefern können.
    3.Tradionelle Medien beginnen erst, die Potentiale zu entdecken.
    4.Citizen Journalismus ist ein globales Phänomen.

    Zum Abschluß brachte er ein Zitat von Tom Glocer, dem CEO von Reuters: „In short the internet has made us all publisher, it is our Gutenberg moment.“

    Als erste Panel-Teilnehmerin stellte Nancy Waltzman von der Sunlight Foundation „Party Time“ vor. Das Blog schafft Transparenz über die vielen Lobby-Parties, die in den USA (Und auch hier bei uns) für Politiker veranstaltet werden. Lobby-Parties seien ein offenes Geheimnis. Niemand spreche da wirklich drüber, dass sie stattfinden, wer dahin geht und welche Interesse dahinterstehen. Mit dem Blog gibt es die Möglichkeit, Termine zu melden und damit wird Transparenz geschaffen. Sie bekommen ihre Infos von anonymen Ressourcen wie auch vertrauenswürdigen Kontakten. Es gab schon Fälle, wo man herausfinden konnte, warum einzelne Politiker nicht bei wichtigen Ereignissen wie Sitzungen waren, weil sie parallel Fundraising-Parties besuchten. Ich hab mit Nacy Waltzman auch noch ein Interview gemacht, was ich demnächst mal veröffentliche.

    Im Gegensatz zu den anderen Panel-Teilnehmern habe man keine Probleme mit der Regierung, weil man in den USA sitze. Aber manche Politiker mögen es nicht, dass soviel über ihren Alltag transparent wird. Sie rufen auch Menschen auf, die Parties zu hacken oder wenn sie da sind, Informationen einzusenden, wer denn vor Ort ist. Das kann man mit Fotos oder Blogberichten machen. Man könne nicht immer garantieren, dass die teilweise anonym eingesandten Informationen richtig sind. Aber man vertraue da auf den Gegencheck der Leser, die vor Ort auch mal schauen können, ob eine Veranstaltung auch tatsächlich stattfindet.

    Israel Yoroba Guebo kommt aus der Elfenbeinküste und schreibt das Blog „le blog de yoro“. In der Elfenbeinküste gibt es kaum Medien und wenn, dann sind die sehr staatsnah. Oppositionsparteien und ‑politiker haben kaum eine Chance, in den Medien zu Wort zu kommen. Blogs bieten hier eine Möglichkeit, neue Öffentlichkeiten zu schaffen. Er hat sein Blog gestartet, weil er als Journalist arbeitete, aber oftmals über Sachen nicht berichten durfte, die nicht regierungsfreundlich waren. In der Elfenbeinküste gibt es wenig Bandbreite und Internet ist sehr teuer. So kann man dort eigentlich nur aus Internetcafes bloggen. Durch das Internet habe er die Möglichkeit, theoretisch der Welt mitzuteilen, was ihn bewegt und wa bei ihm passiert. Zum Glück laufen dort Blogs noch unterhalb des Radars der Regierung, so dass er im Moment keine Repressionen durch Sicherheitsbehörden fürchtet. Das könne sich aber noch ändern. Aber in kleinen Schritten könne man mit Blogs und den neuen Möglichkeiten der Meinungsäusserung die Gesellschaft verändern.

    Nazli Farokhi kommt von der 4equality Kampagne für Frauenrechte aus dem Iran. Wie man sich denken kann, ist das dort kein Spass: Einerseits sich für Frauenrechte zu interessieren, andererseits dort darüber zu bloggen und eine Kampagne mitzumachen. Vor vier Jahren vernetzten sich Frauen in Teheran, um dagegen zu demonstrieren, dass eine Frau nicht Präsident werden darf. Man startete eine Kampagne namens „Gender in 365 days“, um jeden Tag ein neues Frauendiskriminierendes Gesetz zu kritisieren. Aber nichts änderte sich und es gibt uviele diskriminierende Gesetze. Also startete man eine neue Kampagne und gab Frauen die Möglichkeit, auf einer Seite zu schreiben, wenn sie was zu sagen haben. Hausfrauen fingen an zu bloggen und wurden zu Journalisten. Mit der Aktion „1 Millionen Unterschriften für Frauenrechte“ bekamen sie immer mehr Probleme mit den Sicherheitsbehörden. Über 50 Frauen wurden für die Eintretung für ihre Rechte in den Knast gesteckt und man würde nie wissen, was die Regierung noch tun würde, um sie weiter einzuschüchtern. Ein großes Problem sei, dass viele Menschen ihre Rechte nicht kennen würden. Viele Frauen würden nur verstehen, dass sie keinerlei Rechte haben. Anwälte unterstützen diese, um Rechte vor Gericht einzuklagen. Gleichzeitig weden Frauen über ihre Rechte aufgeklärt. Während die Aktivitäten früher einfacher gewesen seien, gäbe es jetzt viel mer Repression. Aber Blogs helfen der iranischen Gesellschaft, Tabus zu brechen und verändern die Gesellschaft damit. Die Regierung fürchtet hingegen die freie Meinungsäusserung und die Konseuqnzen, die sich daraus ergeben.

    Olivier Nyirubugara kommt ursprünglich aus Ruanda, lebt jetzt in den Niederlanden und kommt von der VoicesofAfrica-Plattform. Das sei kein digitaler Aktivismus, da man gegen nichts kämpfe. Aber man gebe Menschen die Möglichkeiten, ihre Gedanken, Hoffnungen und Geschichten zu erzählen. Dabei würden authentische Geschichten entstehen, die lokale Perspektiven aus Bürgersicht darstellen. Es gebe keinen editorialen Prozess, jeder kann publizieren. Das Hauptmedium zum publizieren ist das Handy.

    4. Juni 2009 3
  • : Filesharing gegen Musik-Zensur
    Filesharing gegen Musik-Zensur

    Mal ein anderes Argument für Musik in Filesharing-Netzwerken: Im Iran wird seit der Islamischen Revolution 1979 ein großer Teil der „westlichen“ Musik genauso wie Gesang von Frauen streng reglementiert. So sind für Frauen- und Rockbands Auftritte in der Öffentlichkeit verboten und ein legaler Vertrieb ist oft nicht möglich. Das Internet und Musik in Tauschbörsen helfen hier Musikern und Labels, die staatliche Zensur zu umgehen. Ich fühle mich an Stones-Platten in der DDR erinnert.

    Ein interessantes Audio-Interview mit zwei iranischen Sängerinnen über Musik und Zensur im Iran gibt es auf freie-radios.net (MP3). Vom selben Thema handelt auch der Dokumentarfilm Sounds of Silence – Underground Music in Tehran, der zu einem ähnlichen Fazit kommt:

    Featuring interviews with a host of musicians working in various genres, this documentary shows the incredible frustrations and obstacles that Iranian musicians must contend with, as well as the different ways in which they strive to get their music heard. The artists are increasingly turning to the Internet in order to disseminate their work and engage their audiences. From the alternative-rock band O‑Hum to rapper Soroush to trance group Atma, musicians are finding that websites with downloadable songs and videos afford them the exposure that Ershad’s censorship denies them.

    [via ZIP-FM]

    4. Juni 2009 7
  • : Fragenkatalog aus Karlsruhe zur Vorratsdatenspeicherung
    Fragenkatalog aus Karlsruhe zur Vorratsdatenspeicherung

    Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt einen ausführlichen Fragenkatalog zur Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung an eine Reihe von Experten und Verbänden geschickt. Die Richter haben sich offenbar gut eingearbeitet, so fragen sie etwa nach den bei „Stealth-SMS“ anfallenden Verbindungsdaten, nach den Daten bei der LKW-Maut (das läuft auch über das Handy-Netz), nach offenen und kommerziellen WLAN-Hotspots und vielem anderen mehr.

    Die Experten sind: Prof. Felix Freiling (Uni Mannheim), Prof. Andreas Pfitzmann (TU Dresden), Prof. Alexander Rossnagel (Uni Kassel), Prof. Christoph Ruland (Uni Siegen), Prof. Ulrich Sieber (MPI für ausländisches und internationales Strafrecht, Freiburg), Constanze Kurz (CCC, HU Berlin). Soweit ich das überblicke, sind das überwiegend ausgewiesene Datenschützer. Auch gefragt wurden die Wirtschaftsverbände BITKOM, BREKO, eco und VATM, sowie die Datenschutzbeauftragten des Bundes (Peter Schaar) und des Landes Berlin (Alexander Dix).

    Bis zum 10. Juni haben sie Zeit zu antworten. Wir können also davon ausgehen, dass es nach der Sommerpause zur mündlichen Verhandlung kommen wird. Hier ist die Pressemitteilung des AK Vorrat dazu. Heise hat auch schon einen Bericht.

    7. Mai 2009 6
  • : BVerfG-Urteil zur Online-Durchsuchung auf englisch verfügbar
    BVerfG-Urteil zur Online-Durchsuchung auf englisch verfügbar

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Urteilsbegründung zur Online-Durchsuchung nun in einer englischen Übersetzung bereitgestellt. Das wird im Ausland auf großes Interesse stoßen, weil das mit dem Urteil eingeführte „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ weltweit für viel Aufmerksamkeit gesorgt hat. Daher: Spread the word, wenn ihr Kontakte im Ausland habt.

    29. April 2009
  • : Update EU-Telekom-Paket
    Update EU-Telekom-Paket

    Da wir schon danach gefragt werden: Es sieht bisher recht gut aus. Gegen massives Lobbying gab es 40:4 Stimmen im ITRE-Ausschuss des Europaparlaments gegen das „3‑Strikes“ ‑Modell. Die Regierungen sind leider immer noch zickig, allen voran Frankreich. Mehr gibt es bei heise und La Quadrature du Net .

    24. April 2009 1
  • : (Update) Gedanken zur medialen Wahrnehmung & Gesetzentwurf am Mittwoch #Zensursula
    (Update) Gedanken zur medialen Wahrnehmung & Gesetzentwurf am Mittwoch #Zensursula

    Die Provider sollen „das Stoppschild“ nun selber hosten und die Zugriffsdaten dem BKA übermitteln, berichtet heise online am heutigen Montag Abend. Schon am Mittwoch will die Bundesregierung im Kabinett den ersten Gesetzesentwurf über Zensurmaßnahme für das Internet verabschieden, um das Gesetzgebungsverfahren schnellstmöglich auf den Weg zu bringen.

    Felix von Leitner bringt den größten Missstand an der aktuellen Wahrnehmung unserer Kritik wie folgt dar:

    Leider harken die Medien immer noch auf dem Punkt herum, dass die Sperren nicht funktionieren werden. DAS IST NICHT DER PUNKT. Im GEGENTEIL. Ihr lasst euch da gerade Instrumentalisieren für die nächste Runde. In der ersten Runde etablieren sie Zensur, die nicht funktioniert, aber gerade noch so von den üblichen Mitläufern als vertretbar angesehen wird, und in der zweiten Runde werden sie dann richtige Zensur etablieren, und dann ist es zu spät, grundsätzlich dagegen zu sein, weil wir ja schon Zensur haben.

    Dem kann ich mich nur anschließen – nicht zuletzt weil mir diese genauso um Ohren geflogen ist, was dazu führte, dass sie den „Kritiksatz“ in den Ticker-Meldungen am Morgen Unterzeichnung dominierte und wurde nicht immer länger ausgeführt (Angebote an den Quellen vom Netz nehmen.). Grade in meiner Rolle als Leiter der Demo hätte ich hier sensibler mit der Presse umgehen müssen.

    Zu dieser Argumentation Felix von Leitner weiter:

    Also bitte: erwähnt nicht mehr, dass die Filter nicht funktionieren. Das ist nicht nur ein schlechtes Argument, es ist aktiv kontraproduktiv. Wer das auch nur in den Mund nimmt, ist Teil des Problems, nicht der Lösung.

    Bitte – auch wenn das Argument an sich auch garnicht falsch sein mag und solche Sperren immer für irgendwen umgehbar blieben. Denn was das alles in nächster Konsequenz heißt, weiss auch Stefan Krempl auf Heise weiter zu berichten:

    Zur Verteidigung gegen diese Kritik schreibt das Kabinett klipp und klar, dass „die Vorschrift auf eine Handlungspflicht ausgerichtet ist, nicht auf einen Erfolg“. Es sei schließlich nach dem gegenwärtigen Stand der Technik nicht auszuschließen, „dass der Zugang zu kinderpornographischen Inhalten trotz der Sperrmaßnahmen der Anbieter nicht vollständig verhindert werden kann“. Es sei aber „bereits viel erreicht, wenn solche Angebote nicht ohne Weiteres zugänglich sind“.

    Von Leitners Fazit scheint mir nur plausibel: „Bemerkenswert offenherzig geben sie zu, dass es in der ersten Runde nicht um Erfolg geht. Im Gegenteil. Das SOLL nicht funktionieren, damit es danach eine zweite Runde geben kann.“

    Wikileaks & Verlinkungsketten
    Ferner möchte ich an dieser Stelle noch auf auf den Bericht und Kommentar von Annika Kremer auf gulli.com verweisen, der sich insbesondere der nun auch geforderten Strafbarkeit von Verlinkung gesperrter Inhalte widmet:

    Ebenfalls neu ist, dass man die Idee der „Verlinkungskette“ weitertreibt: Nach dem neuen Entwurf sollen nicht nur kinderpornographische Websites gesperrt werden können, sondern auch Angebote, „deren Zweck darin besteht, auf derartige Telemedienangebote zu verweisen“. Wie heise schreibt, könnten damit bei entsprechender Auslegung „auch Whistleblower-Plattformen wie Wikileaks.org aufgrund der bereits wiederholt erfolgten Veröffentlichung von Sperrvorgaben anderer Länder von Anfang an auf die schwarze Liste aufgenommen“ werden. Dann, so befürchtet man, könnten „auch Nutzer dieser Seiten auf dem Umweg über die Provider ins Visier der Strafverfolger geraten.“

    Zur der überstürzten Anberaumung der ganzen Maßnahmen und der aktuellen Stimmung meint Kremer weiter:

    Durch den Termin in bereits wenigen Tagen lässt man Gegnern der Maßnahmen zudem kaum Zeit zum reagieren. Auch die sich gerade formierende Protestbewegung wird Mühe haben, so etwas wirksames auf die Beine zu stellen. Auch, wenn das Gesetz noch durch den Bundestag muss, was erfahrungsgemäß eine Weile dauert, ist es erschreckend und für die Gegner dieser Maßnahmen problematisch, dass so schnell neue, weitergehende Ideen aufkommen. Das Bild, das einem hierzu einfällt, ist, wieder einmal, das eines DDoS-Angriffs: Eines DDoS-Angriffs auf die Aufmerkamkeit, die Zeit, die Ressourcen der politischen Gegner. Man kann nur hoffen, dass diese zäher und erfindungsreicher sind, als angenommen, und auch unter diesen Umständen noch konstruktiv, konsequent und ohne sich selbst ins Unrecht zu setzen ihre Meinung vertreten.

    Update: In einzelnen Rezeptionen dieses Beitrags entgegnet man Felix von Leitners Auffassung damit, dass zum einen keine Zensur vorläge und zum anderen, dass man sich ja mit dem Argument der Unwirksam doch nur gegen Phase wendet. Ich hab mich erstmal zurückgehalten dies zu kommentieren. Nun bezieht Felix Stellung zu diesen Entgegnungen, hier die Kernpunkte:

    Punkt 1: „es ist nicht Zensur, wenn man illegale Inhalte aus dem Netz entfernt“.
    Antwort: Das ist ja gerade der Punkt! Netzfilter sind eben NICHT ein Werkzeug, um illegale Inhalte aus dem Netz zu entfernen. Netzfilter sind ein Werkzeug der Zensur. Wollte man illegale Inhalte aus dem Netz entfernen, würde man eine Email an den jeweiligen Hoster schreiben und innerhalb von Stunden ist das dann jeweils aus dem Netz. Wenn wir das hier aber auf eine Internet-Zensurliste packen, ist es eben gerade NICHT aus dem Internet entfernt. Die in Deutschland gehosteten Kinderpornos würden dann z.B. aus Österreich oder von Mallorca aus immer noch abrufbar sein, um mal beliebte Ferienorte zu nehmen. Wenn wir das (im Übrigen auch falsche) Argument anwenden, dass wir die Kinderpornographieindustrie austrocknen wollen, indem wir ihnen die zahlenden Kunden entziehen, dann braucht man keinen Mathematiker, um da den Widerspruch zu erkennen.

    Punkt 2: „ich trete ja gerade gegen die ‚erste Stufe’ ein“.
    Das stimmt eben nicht. Wenn jemand gegen Stufe 1 argumentiert, weil die vorgeschlagenen Methoden nicht funktionieren, dann ist das erstens ein schwaches Argument (das ist wie wenn man bei der Prügel-Polizei-Debatte fordert, dass die Cops mit scharfer Munition ausgestattet werden sollen, dann gäbe es weniger Prügelopfer) und zweitens wird es uns bei der jetzt schon absehbaren Debatte um Phase 2 wie ein Bumerang treffen. Und ich kann jetzt schon kommen sehen, dass wir Phase 2 auch verlieren. Phase 1 verlieren wir, weil wir mit schwachen Argumenten wie „aber so filtert man nicht effektiv“ gekommen sind, und Phase 2 verlieren wir, weil wir in Phase 1 gesagt haben, dass die Methode nicht effektiv genug ist.

    Ich will an dieser Stelle keine Kritik platt machen, bin aber selbst von dieser Auffassung doch leider sehr überzeugt. Das ist alles andere als ein Zuckerschlecken. Es fühlt sich eher nach Granit an.

    21. April 2009 44
  • : zensurprovider.de: Liste der Zensurprovider
    zensurprovider.de: Liste der Zensurprovider

    Jüngst wurde unter zensurprovider.de eine Liste aller großen Provider eröffnet, welche ihre Aussagen über ihren Willen zur Unterstützung des Internetfilterungs-Projekt unserer Familienministerin Zensursula von der Leyen zusammenstellt.

    Wir möchten Euch an dieser Stelle dazu aufrufen die Provider, welche sich in dieser Frage noch nicht positioniert haben anzufragen, wie sie denn dazu stehen.

    Unklar ist dies noch bei AOL, CompuServe, congstar (St. Pauli Sponsor! – vmtl. Ja, weil Tochter der Telekom. Danke endur.), EWE TEL, Kabel BW, M‑net, NetCologne, Strato, Tele2 sowie Unitymedia. Sachdienliche Hinweise bitte per Mail an: sgpluszensur (at) unkreativ (punkt) org oder in die Kommentare.

    Bereits auf der Schwarzen Liste stehen die folgenden Provider: Alice, Arcor, Deutsche Telekom, Hansenet, Kabel Deutschland, O2, Vodafone. Wir empfehlen dringenst einen Providerwechsel in Erwägung zu ziehen, sollten sich diese Medienberichte bestätigen.

    Auf der Grünen Liste stehen (bislang/noch) lediglich Manitu, QSC (Statement, PDF) und Versatel (s. heise).

    Haftungsausschluss: Für die Richtigkeit dieser Angaben wird an dieser Stelle keine Verantwortung übernommen, die Quellangaben finden sich alle unter zensurprovider.de.

    Juristisch interessant ist ferner ja mal die Frage, ob die Kunden, deren Provider den Vertrag mit der von der Leyen unterschreiben ein außerordentliches Kündigungsrecht zustehen würde, sollte der Vertrag tatsächlich zustande kommen.

    Für den kommenden Freitag ist bereits eine Mahnwache zum Ort und Zeitpunkt der Unterzeichnung des Vertrages zwischen den Providern und von der Leyen geplant. Der Aufruf erscheint heute mittag auf netzpolitik.org.

    11. April 2009 37
  • : Global Internet Freedom Index veröffentlicht
    Global Internet Freedom Index veröffentlicht

    DIe amerikanische Organisation Freedom House ist bekannt für ihre umfangreichen und methodologisch recht ausgefeilten Berichte zum Stand der bürgerlichen Freiheiten in der ganzen Welt. Im letzten Jahr haben sie endlich mal angefangen, sich auch um die Freiheitsrechte im Internet zu kümmern. Die Methodologie für den „Global Internet Freedom Index“ ist nun fertig, und heute wurde auf der re:publica ein erster Pilot-Bericht vorgestellt , der die Ergebnisse von 15 Länderanalysen auf dieser Basis zusammenfasst. Es ging dabei nicht nur um Zensur und ähnliche Sachen, sondern auch um die Verfügbarkeit der zugrundeliegenden Kommunikationstechnologien und anderes. Die Ergebnisse sind recht interessant, so ist vielfach die Pressefreiheit stärker bedroht als die Netzfreiheit. Zensur nimmt allerdings fast überall zu, gleichzeitig scheinen die Aktivisten sich aber auch stärker mit Hilfe des Internet gegen Repression zu wehren. Die Presseerklärung fasst die Trends so zusammen:

    • Growing Access, Threats: In six (40 percent) of the countries examined, internet use doubled between 2006 and 2008. Mobile phone penetration doubled in three (20 percent) of the countries. At the same time, six countries (40 percent) sentenced a blogger to prison and a third of the countries introduced new internet-restricting legislation. Methods to control and censor traditional media are seeping into the new media environment, but are not as common yet. In addition to imprisonment, torture, and intimidation of internet activists, governments also engage in online harassment by hacking or using technical means to shut down websites.
    • Censorship Proliferates: Eleven countries (73 percent) targeted political content in at least one instance, and general censorship and control was present in every country studied. Censorship techniques included technical filtering, manual content removal because of government directives, intimidation, judicial decisions and sophisticated manipulation of online conversations by undercover agents.
    • Outsourcing Censorship: More governments are requiring private actors such as internet service providers, blog hosting companies, cybercafé employees and mobile phone operators to censor and monitor users. This outsourcing affects both local and multinational companies.
    • More Internet Freedom than Press Freedom: For every country in the study—with the exception of the United Kingdom—their internet freedom score outperformed their score in Freedom House’s Freedom of the Press study, which principally examines broadcast and print media. These differences were most pronounced in the Partly Free countries such as Kenya, Russia and Malaysia.
    • Civic Activism Increases: Citizens are resisting government control by blogging, using code for sensitive keywords and organizing protests and advocacy groups through social networks like Facebook.

    Der Schwerpunkt scheint entsprechend der Freedom-House-Tradition auf Zensur zu liegen. Wenn sie noch stärker auf Überwachung geachtet hätten, wäre z.B. Großbritannien sicher nicht in der Liste der freiesten Länder gelandet. Wir werden darüber mit den Leuten von Freedom House, die gerade hier in Berlin sind,  die nächsten Tage noch in Ruhe reden – der Sinn der Pilotstudie ist ja, genau solches Feedback zu bekommen.

    1. April 2009 6
  • : Bundestrojaner soll auch für Strafverfolgung kommen. Zypries bereitet nächsten Verfassungsbruch vor
    Bundestrojaner soll auch für Strafverfolgung kommen. Zypries bereitet nächsten Verfassungsbruch vor

    Die Neue Osnabrücker Zeitung hat ein Interview mit dem Unionsfraktionsvize im Bundestag, Wolfgang Bosbach (CDU), geführt. Dabei ist ein interessantes, nicht unwichtiges Detail ans Licht gekommen: Die Große Koalition aus Union und SPD will den Bundestrojaner in Kürze auch zur nachträglichen Strafverfolgung zulassen. Justizministerin Brigitte Zypries hat bereits einen schriftlichen Entwurf dafür erstellt:

    „Ein Entwurf der Bundesjustizministerin zur Änderung der Strafprozessordnung liegt bereits vor. Bei gutem Willen aller Beteiligten lassen sich die neuen Vorschriften in den nächsten Wochen abschließend beraten und beschließen.“ Den Strafverfolgern soll zum einen zur
    Aufklärung schwerer Verbrechen die sogenannte „Quellen-TKÜ“ erlaubt werden.

    Die „Quellen-Telekommunikationsüberwachung“ (Quellen-TKÜ) wird zwar in der Öffentlichkeit verkauft als etwas anderes als eine Online-Durchsuchung, da man angeblich nur die Kommunikationsdaten, etwa von VoIP-Gesprächen, vor der Verschlüsselung abgreifen will. Aber es setzt genauso ein heimliches Eindringen in einen Rechner voraus und Beinhaltet die Überachung der Sytemnutzung.

    Damit ist die nächste Verfassungsbeschwerde vorprogrammiert. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil zum NRW-Trojaner festgestellt, dass in das Grundrecht auf „Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ nur eingegriffen werden darf, wenn eine konkret Gefahr für ein überragendes Rechtsgut besteht. Aus den Leitsätzen :

    2. Die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems, mittels derer die Nutzung des Systems überwacht und seine Speichermedien ausgelesen werden können, ist verfassungsrechtlich nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen. Überragend wichtig sind Leib, Leben und Freiheit der Person oder solche Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt. (…)

    Eine heimliche Infiltration ist damit meiner Meinung nach nicht mehr zulässig, wenn ein Schaden bereits eingetreten ist, also im Falle der nachträglichen Aufklärung und Strafverfolgung.

    Was sagen die Juristen?

    Und: Hat jemand schon den Entwurf des BMJ?

    Brigitte Zypries spielt hier mal wieder das übliche Doppelspiel der Sozialdemokratie: In der Netzfilter-Debatte gibt sie sich besonnen und weist öffentlich auf Verfassungsprobleme hin, während gleichzeitig intern und ohne öffentliche Debatte an weiteren verfassungswidrigen Überwachungsmaßnahmen gebastelt wird. Man kann nur hoffen, dass die SPD auch dafür bei den kommenden Wahlen die Zeche bezahlen muss.

    Update, 22.3.2009: Das ging ja schnell: Die SPD rudert zurück, oder tut jedenfalls so als ob. Erstmal versuchen sie, eine große Differenz zwischen Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ aufzumachen, was rhetorisch geschickt ist, aber meiner Meinung nach in die Irre führt, da in beiden Fällen der Rechner erstmal korrumpiert werden muss (kritisch dazu der Blogfürst in Kommentar 9 unten). Bei der Online-Durchsuchung wollen sie erstmal die Entscheidung des Verfassungsgerichts zum BKA-Gesetz abwarten, wo die ja für die Prävention schon drin ist. Aber bei der Quellen-TKÜ ist das Justizministerium weiterhin unklar:

    Weiter verfolgt wird in der Koalition laut Justizministerium eine Initiative, die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) verstärkt im Rahmen der Strafprozessordnung zuzulassen. (…) Einen Vorstoß der Bundesregierung wird es nach Angaben des Justizressorts aus Zeitgründen aber nicht mehr geben. Die Fraktionen von Union und SPD müssten hier einen eigenen Entwurf vorlegen.

    Ich fasse zusammen: Es gibt bereits einen Entwurf aus dem BMJ (das hat die SPD nicht dementiert), aber jetzt sagt das BMJ, dass die Zeit nicht reicht und die Koalitionsfraktionen eigene Entwürfe erstellen sollen? Warum bitte haben sie dann überhaupt erst dran gearbeitet? Das erinnert mich an an Kind, das man mit der Hand im Honigtopf erwischt hat und das jetzt versucht, die Schuld auf den kleinen Bruder zu schieben. Im Ergebnis zwar schön, weil das Vorhaben damit mindestens bis zur Bundestagswahl wohl gestorben sein dürfte, aber politisch ist das alles ganz schön erbärmlich. Wenn der Bosbach sich gegenüber der Neuen OZ nicht verplappert hätte, würde man im BMJ wahrscheinlich immer noch heimlich an dem Gesetzesentwurf arbeiten, während nach außen Leute wie die Generalbundesanwältin vorgeschickt werden .

    21. März 2009 28
  • : Iranischer Blogger stirbt im Gefängnis
    Iranischer Blogger stirbt im Gefängnis

    Wie Global Voices Online in Berufung auf eine Meldung der Human Rights Activists in Iran berichtet, starb Omid Reza Mir Sayafi heute in einem iranischen Gefängnis. Angaben über die Todesursache wurden bisher nicht gemacht, allerdings soll sich Mir Sayafi in schlechter psychischer Verfassung befunden haben.

    Der Blogger war im Dezember wegen angeblicher Beleidigungen gegen Ayatollah Khomeini und staatsfeindlicher Propaganda zu 30 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Anders als andere prominente inhaftierte iranische Blogger schrieb Mir Sayafi nicht vornehmlich über Politik, sondern über Kultur und persische Musik.

    „I am a cultural blogger, not a political one. Of all the entries I posted online, only two or three were satirical. I did not intend to insult anyone“,

    erklärte er gegenüber Reporters sans frontières. Warum er letztlich unter tausenden regimekritischen Bloggern herausgegriffen wurde, bleibt unklar.

    Omid Reza Mir Sayafi ist weltweit der erste Blogger, der als politischer Häftling ums Leben kam.

    18. März 2009 1
  • : Gericht: Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ist ungültig
    Gericht: Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ist ungültig

    Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat als erstes deutsches Gericht entscheiden die Meinung geäussert, dass die EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung der Telekommunikationsdaten gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt und daher ungültig ist. Daher wurde sie dem Europäischen Gerichtshof zur Überprüfung vorgelegt.

    In der heute vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung veröffentlichten Entscheidung (Beschluss vom 27.02.2009, Aktenzeichen 6 K 1045/08.WI) heißt es wörtlich: „Das Gericht sieht in der Datenspeicherung auf Vorrat einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Datenschutz. Sie ist in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig. Der Einzelne gibt keine Veranlassung für den Eingriff, kann aber bei seinem legalen Verhalten wegen der Risiken des Missbrauchs und des Gefühls der Überwachung eingeschüchtert werden […] Der nach Art. 8 ERMK zu wahrende Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist durch die Richtlinie [zur Vorratsdatenspeicherung] nicht gewahrt, weshalb sie ungültig ist“.

    In dem Fall geht es eigentlich um etwas anderes, nämlich die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung von Zuwendungen aus dem EU-Agrar- und Fischereifonds im Internet. Das Gericht hat daran ebenfalls grundlegende Zweifel angemeldet, kommt dann aber auf eine sehr interessante Argumentation:

    Hinzu kommt, dass die ausschließliche Veröffentlichung im Internet abschreckenden Charakter hat. Diejenigen Bürger, die überhaupt Zugang zum Internet haben und sich informieren wollen, werden gezwungen, sich einer Vorratsdatenspeicherung nach der Richtlinie 2006/24/EG auszusetzen. Das Gericht sieht es als einen Wertungswiderspruch an, einerseits die Telekommunikation verstärkt zu überwachen, aber andererseits Informationen, die der Teilnahme der Bürger an öffentlichen Angelegenheiten dienen sollen, nur elektronisch zugänglich zu machen. Da der Gerichtshof in die Lage kommen kann, dass er die Gültigkeit der Verordnung (EG) 259/2008 nur bejaht, wenn die Vorratsdatenspeicherung nach der Richtlinie 2006/24/EG entfällt, legt das Gericht auch die Frage der Gültigkeit dieser Richtlinie mit vor. Dadurch ist der Gerichtshof befugt, die Vereinbarkeit der Richtlinie mit Grundrechten, insbesondere dem Rechts auf Datenschutz, zu prüfen.

    Damit liegt die Vorratsdatenspeicherung nun dem Europäischen Gerichtshof auch zur inhaltlichen Überprüfung vor, noch bevor das Bundesverfassungsgericht über einen entsprechenden Antrag der mehr als 34.000 Kläger entscheiden konnte.

    Das Gericht spart sich übrigens auch nicht einen Seitenhieb auf das geplante BSI-Gesetz , das eine freiwillige Vorratsdatenspeicherung von Webseiten-Besuchen erlauben würde.

    16. März 2009 11
  • : Wir präsentieren: Das Bundestag-Gutachten zur Netzzensur
    Wir präsentieren: Das Bundestag-Gutachten zur Netzzensur

    Gestern haben wir über das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages zur geplanten Netzzensur geschrieben, was einigen Medien schon vorlag. Da der Deutsche Bundestag anscheinend noch nicht in der Lage war, es selber zu publizieren, helfen wir gerne bei der Veröffentlichung: Hier ist das PDF.

    Das Gutachten ist wichtig für die öffentliche Debatte rund um die von der Bundesregierung geplanten Internet-Filter. Beschäftigt Euch damit, verbreitet es und bloggt darüber! Die Pläne der Bundesregierung sind ein Dammbruch für Internetzensur in Deutschland und gefährden die offene Infrastruktur des Netzes und unsere Kommunikationsfreiheiten.

    Der Bundesverband Digitaler Wirtschaft hat vor kurzem ein ähnliches Gutachten veröffentlicht: Rechtsgutachten zum „Haftungsregime für Host- und Access-Provider im Bereich der Telemedien“. Das findet sich hier als PDF.

    Mehr Hintergrund: Netzpolitik-Interview: Alvar Freude über Netzsperrungen.

    Zur besseren Lesbarkeit und Zitieren gibt es das Dokument hier auch nochmal als Plaintext. Rechtschreibfehler haben wir drin gelassen, die interessanten Parts sind fett markiert.

    Sperrverfügung gegen Internet-Provider
    – Ausarbeitung .aktualisierte Fassung-
    Günter Pursch und Verena Bär
    © 2009 Deutscher Bundestag WD 10 – 3000 – 010.2009

    ‑2-

    Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages

    9. Februar 2009 62
  • : Philip Rizk: Deutsch-ägyptischer Blogger in Ägypten entführt
    Philip Rizk: Deutsch-ägyptischer Blogger in Ägypten entführt

    Der ägyptische Staatssicherheitsdienst hat bereits am Freitag den Studenten, Blogger und Journalisten Philip Rizk nach einer Demonstration entführt und hält ihn seitdem an einem unbekannten Ort fest.

    Rizk wurde nach einer Pro-Gaza-Demonstration in eine Polizeistation gelockt und von dort aus entführt. Dabei lieferten sich die Sicherheitskräfte eine Verfolgungsjagd mit Rizks Kollegen, wie die britisch-ägyptische Journalistin Sarah Carr in ihrem ausführlichen Bericht beschreibt:

    All hell broke out at 11 p.m. The lawyers rang down to say that Philip had been kidnapped: state security officers had told him that they wanted him for questioning without the lawyers in a room next door. They took him downstairs and put him in a Suzuki microbus which, when it appeared at the police station’s exit, we attempted to prevent moving by blocking its path. It forced its way through while state security officers frenziedly threw us out of the way.

    Seitdem ist Rizk verschollen, auch wenn der schwedische Journalist Per Bjørklund berichtet, nach inoffiziellen Aussagen eines hohen Beamten sei der Blogger in das Kairoer Hauptquartier des Staatssicherheitsdienstes gebracht worden.

    Es kann als sicher angesehen werden, dass Rizk wegen seines Engagements für den Gaza-Streifen entführt wurde. Dort hat der Student der amerikanischen Universität in Kairo zwei Jahre lang gelebt und unter anderem einen Dokumentarfilm über das Leben im Westjordanland in Palästina gedreht. Nach seiner Rückkehr nach Ägypten setzte er dieses Engagement fort – unter anderen im Rahmen der Demonstration, nach der er nun inhaftiert wurde. Auch sein Blog tabula gaza widmet sich ausschließlich dem an Ägypten grenzenden Landstreifen.

    Die Unterstützung der Palästinenser wird von dem ägyptischen Regime, einem der engsten Verbündeten der USA im Nahen Osten, als Gefährdung seiner Machtbasis angesehen. In der Vergangenheit hat die stark politisierte ägyptische Bloggerszene sich immer wieder in diesem Bereich engagiert, so sitzt mit Mohamed Adel ein weiterer prominenter Blogger bereits seit November im Gefängnis, nachdem er in einem ähnlichen Zusammenhang wie Rizk festgenommen worden war.

    Dieser dürfte aber dank seines deutschen Pass und guten Beziehungen zu der Familie des deutschen Botschafters in Ägypten bessere Chancen haben, bald wieder freizukommen, wie das Nahost-Blog Al Sharq berichtet.

    Der schweizer Korrespondent André Marty hat weitere Eindrücke von einem Treffen mit Rizk:

    Jeden Tag läuft er in seinem Quartier an einer Polizeistation vorbei. „Das erinnert dich daran, dass du der nächste sein kannst, den sie reinholen.“

    Nachtrag (01:13): Wie gerade an die Mitglieder einer Facebook-Gruppe zur Unterstützung Philip Rizks verbreitet wurde, durchsuchen im Moment Angehörige der Staatssicherheit die Wohnung seiner Familie.

    Nachtrag 2 (20:52) Nachdem die Geheimpolizei in der vergangenen Nacht zeitweilig abgezogen war, wurde später versucht, Philips Vater Maged ebenfalls in eine Polizeiwache zu locken – ausgerechnet mit dem Argument, er solle über die vorhergegangene Hausdurchsuchung aussagen. Das berichtet Philips Schwester via Facebook. Nach Intervention eines Anwalts verschanzte sich die Familie bis zum Abzug der Polizei am frühen Morgen.

    8. Februar 2009 6
  • : SZ: Per Mausklick zum Terrorist
    SZ: Per Mausklick zum Terrorist

    Lesenswerter Kommentar von Heribert Prantl zum Terrorcamp-Gesetz: Per Mausklick zum Terrorist.

    Unter Strafe gestellt wird die noch nicht konkrete Vorbereitung von noch nicht konkreten Straftaten. Die zu einer rechtsstaatlichen Verurteilung untauglichen Strafvorschriften werden deshalb geschaffen, weil der Staat zur Verfolgung dieser neuen nebulösen Delikte das schwere Instrumentarium der Strafprozessordnung auspacken kann: Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation, Lauschangriff, Hausdurchsuchung bei Kontaktpersonen, Kontrollstellen auf Straßen und Plätzen, Vermögensbeschlagnahme, Verhaftung und Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr. Die schwersten denkbaren Maßnahmen und Grundrechtseingriffe werden also auf allerdünnstes Eis gestellt.

    31. Januar 2009 2
  • : Verfassungsbeschwerde gegen Bundestrojaner eingereicht
    Verfassungsbeschwerde gegen Bundestrojaner eingereicht

    Die Bürgerrechtlerin und Journalistin Bettina Winsemann (Twister) hat heute ihre bereits angekündigte Verfassungsbeschwerde gegen das neue BKA-Gesetz eingereicht. Ihr Anwalt ist wieder Frederik Roggan von der Humanistischen Union, der sie bereits bei der erfolgreichen Klage gegen den NRW-Trojaner vertreten hatte.

    Die Pressemitteilung der Humanistischen Union:

    Die neuerliche Verfassungsbeschwerde gegen ein Sicherheitsgesetz der Bundesregierung begründet Fredrik Roggan wie folgt: „Das im Dezember verabschiedete BKA-Gesetz geht in vielen Überwachungsbefugnissen über das hinaus, was das Bundesverfassungsgericht unter freiheitlichen Gesichtspunkten gerade noch als zulässig einstuft.“ Der Gesetzgeber könne sich dabei nicht auf Unkenntnis berufen, alle in der Beschwerde vorgetragenen Kritiken wurden bereits in der parlamentarischen Beratung des Gesetzentwurfs von Sachverständigen vorgetragen. „Es ist schon bemerkenswert, wie sich der Gesetzgeber immer wieder vorsätzlich über die Maßgaben aus Karlsruhe hinwegsetzt und versucht, verfassungsrechtliche Grenzen der Überwachung seiner Bürger zu umgehen. Das ist deswegen so bedenklich, da die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts den Gesetzgeber binden.“

    Nach dem Wortlaut des jetzt angegriffenen Gesetzes sei die Online-Durchsuchung unter bestimmten Umständen bereits zulässig, wenn eine einfache Körperverletzung drohe, so Roggan. Die Karlsruher Richter hatten in ihrer Grundsatzentscheidung vom 27.2.2008 jedoch erklärt, dass Eingriffe in die digitale Privatsphäre nur zulässig sind, wenn existentielle Notlagen bestehen. Überdies gewährleiste das jetzt beschlossene Verfahren der Online-Durchsuchung keinen ausreichenden Schutz der Intimsphäre, des so genannten Kernbereichs privater Lebensgestaltung.

    In der Kritik stehen auch die verfassungswidrigen Regeln der Telekommunikationsüberwachung und der Rasterfahndungen: „Das Verfassungsgericht hat bereits 2006 ausdrücklich entschieden, dass Rasterfahndungen nur eingesetzt werden dürfen, um damit konkrete Gefahren abzuwehren. Im neuen BKA-Gesetz hat sich der Gesetzgeber über diese Vorgabe einfach hinweg gesetzt, indem er schlicht den gängigen Gefahrenbegriff umdefinierte. Diese abenteuerliche Gesetzgebung wollen wir mit unserer Verfassungsbeschwerde wieder auf den Boden des Grundgesetzes zurückholen.“

    Twister zeigte sich gegenüber heise zuversichtlich,

    „dass auch diesmal das Bundesverfassungsgericht den steten Wünschen nach mehr Überwachung und Eingriffen in die Privatsphäre der Bürger einen Riegel vorschieben wird.“

    Das Spendenkonto, um die Klage zu unterstützen:

    Empfänger: FIfF e.V.
    Stichwort: Verfassungsbeschwerde BKA-Gesetz
    Konto-Nr.: 500927929
    BLZ 25090500 (Sparda Bank Hannover)
    Für internationale Überweisungen:
    IBAN: DE31 2509 0500 0500 9279 29
    BIC: GENODEF 1S09

    Hinweis: Bei Spenden auf diesem Konto werden etwaige Überschüsse dem Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) e.V. zur Verfügung gestellt. Wenn Sie eine steuerabzugsfähige Spendenquittung benötigen geben Sie bitte Ihren Namen und Ihre Anschrift auf der Überweisung an!

    Update: Den Text der Verfassungsbeschwerde gibt es jetzt auf Telepolis. Das ist mal konsequent, immerhin schreibt Twister da seit langem über diese Themen.

    27. Januar 2009 11
  • : 50 Blogs über Menschenrechte
    50 Blogs über Menschenrechte

    Hier gibts eine Liste von 50 Blogs mit dem Schwerpunkt „Menschenrechte“. Ist zwar etwas US-zentriert, aber einige davon sind sehr interessant.

    19. Januar 2009 4
  • : Netzpolitik-Podcast 071: Wikileaks
    Netzpolitik-Podcast 071: Wikileaks

    Netzpolitik-Podcast 071 ist ein englischsprachiges Interview mit Julien Assange von Wikileaks.

    Wikipedia beschreibt Wikileaks so:

    Wikileaks ist ein Ende 2006 anonym ins Leben gerufenes Projekt, das nach dem Wiki-Prinzip aufgebaut ist und unzensierbar „für die massenweise und nicht auf den Absender zurückzuführende Veröffentlichung von geheimen Informationen und Analysen” dienen soll. Primäre Ziele sind durch Unterdrückung geprägte Regimes in Asien, den Ländern der ehemaligen Sowjetunion, Schwarzafrika und dem Nahen Osten. Wikileaks will jedoch auch all denen zur Seite stehen, „die unethisches Verhalten in ihren eigenen Regierungen und Unternehmen enthüllen wollen.“

    Das Interview geht um Wikileaks als vernetzte Organisation. Wir unterhalten uns darüber, was Wikileaks ist, für wen die Plattform interessant sein sollte, wer dahinter steht und das Netzwerk finanziert. Wikileaks wird von einer Reihe von Organisationen getragen, zu denen auch z.B. die Electronic Frontier Foundation gehört. Das Geld kommt teilweise von Stiftungen, die ein Interesse an investigativen Journalismus und Meinungsfreiheit haben. Ab 04:30h geht es um die Prozesse, wie Einreichungen ablaufen, wie Wikileaks Dokumente auf Vertrauenswürdigkeit prüft und was passiert, wenn Dokumente als Propaganda identifiziert werden. Bisher hat Wikileaks nach eigener Meinung keine gefakten Dokumente released. Es kommt öfters vor, dass ihnen solche Dokumente zugespielt werden, vor allem in afrikanischen Konflikten. Diese werden dann ggf. als solche deklariert veröffentlicht. Genaue Statistiken, wie viele Dokumente ihnen bisher zugespielt worden, konnte Julien nicht nennen. Das liegt u.a. daran, dass ihnen teilweise ganze Archive zugespielt werden, die viele unterschiedliche Dokumente enthalten.

    Ab 9:30 geht es um die Frage, wer sich alles bei Wikileaks beteiligen kann und wie das funktioniert. Bei Interesse ist da für fast jeden was dabei. Hier sind mal ein paar Beispiele: Dokumente können eingeschickt werden, diese müssen nach recherchiert und/oder sortiert werden. Die Innfrastruktur muss sicher vor dem Zugriff von Sicherheitsbehörden und Zensur-Infrastruktur gehalten werden und die Dokumente können z.B. visualisiert werden. Gleichzeitig hilft es, über geleakte Dokumente zu berichten und/oder die Webseite einfach nur zu verlinken.

    Zum Schluß geht es um Zensur. Dabei sprechen wir auch über Selbstzensur in den Medien, die sich manchmal nicht trauen, über bestimmte Themen zu berichten und über die Gefahren von Internetzensur durch Filtertechnologien zur (vermeintlichen) Bekämpfung von Kinderpornographie.

    Das Interview ist Minuten lang und liegt als MP3 (17MB) und OGG (16MB) bereit.

    Das Gespräch wurde auf dem 25c3 im Treppenhaus aufgezeichnet. Das war leider zum Zeitpunkt der einzige Ort, wo man weitgehend seine Ruhe hatte, aber es hallt etwas und ab und an rennt jemand vorbei. Zwischendurch kam leider auch mal ein Reinigungsmann vorbei, der sich nicht vom Interview stören ließ und viel Lärm verursachte. Hab das aber weitgehend rausgeschnitten bekommen. (Rund um Minute 09:15)

    8. Januar 2009 6
  • : China: Mehr Netzzensur gegen Pornographie
    China: Mehr Netzzensur gegen Pornographie

    Die chinesische Regierung baut ihren Druck auf die großen Internetanbieter aus und wünscht mehr Zensurmassnahmen, um ihr Ziel eines „zivilisierten Internets“ zu erreichen. Im Rahmen einer landesweiten Kampagne „zur Säuberung des Internets von einer ordinären Strömung“ werden dabei Internetanbietern höhere Strafen angedroht. Derzeit wird offiziell im Rahmen der Kampagne vor allem gegen Pornographie vorgegangen. Erfahrungsgemäss dürften aber mehr Inhalte gemeint sein.

    Mehr dazu:

    Spiegel-Online: China droht Web-Firmen – auch Google.
    Taz.de: China verschärft Zensur im Internet.

    In diesem Zusammenhang bin ich auch auf die Charter’08 von Human Rights in China aufmerksam geworden:

    A group of 303 Chinese writers, intellectuals, lawyers, journalists, retired Party officials, workers, peasants, and businessmen have issued an open letter – the „Charter 08“ – calling for legal reforms, democracy and protection of human rights in China.

    Einige Unterzeichner sind laut FT mittlerweile Repressionen ausgesetzt.

    5. Januar 2009 2