Medien
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: Urheberrecht: WAZ muss Afghanistan-Papiere depublizieren
: Urheberrecht: WAZ muss Afghanistan-Papiere depublizieren Nach einem Urteil des OLG Köln und der Androhung einer Zwangsvollstreckung hat die Funke-Mediengruppe, zu der die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ) gehört, heute die Afghanistan-Papiere vom Netz genommen.
Die Dokumente sind derzeit noch bei der Piratenfraktion NRW sowie im Google Cache zu erreichen.
Interessant am Urteil: Das Verteidigungsministerium hatte bei der Veröffentlichung von Einsatzberichten der Bundeswehr aus aller Welt nicht moniert, dass die WAZ Dokumente veröffentlicht hatte, die mit der Geheimhaltungsstufe „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ versehen waren. Stattdessen meldete sie eine Verletzung ihres Urheberrechts an, die das OLG Köln wie auch die Vorinstanz bestätigte.
Die Funke-Mediengruppe versucht nun, mittels Nichtzulassungsbeschwerde vor dem BGH zu erreichen, dass die Revision vor dem BGH zugelassen wird. Wer sich einen Alert einrichten will – das Aktenzeichen vor dem BGH ist I ZR 139/15.
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: Wider die Pressefreiheit: Journalisten im Visier der Geheimdienste
: Wider die Pressefreiheit: Journalisten im Visier der Geheimdienste Das Medienmagazin NDR-Zapp berichtete gestern über die Überwachung von Kanzleramt und Medien: Journalisten im Visier der Geheimdienste.
Dabei kam auch heraus, dass nach dem Spiegel auch das Handelsblatt Anzeige beim Generalbundesanwalt gestellt habe.
„Die Pressefreiheit ist ein hohes Gut der Demokratie. Dazu zählt der Schutz journalistischer Quellen, die eine freie und kritische Berichterstattung erst möglich machen. Die Überwachung dieser Quellen durch einen Nachrichtendienst wäre mit dem verfassungsrechtlichen Schutz der Pressefreiheit unvereinbar. Sollten Angriffe auf die Pressefreiheit stattgefunden haben, verurteilen wir dies auf das Schärfste und werden gegen die Täter und ihre Helfer strafrechtlich vorgehen.“
Vielleicht findet der Generalbundesanwalt ja dafür auch noch etwa Zeit, nachdem er schon konkrete Ermittlungen gegen unsere Quellen aufgenommen hat.
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: Einschüchterungsversuch: „Generalbundesanwalt soll Whistleblower jagen“
Sitz der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe. BIld: <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/User:Voskos">Voskos</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/deed.de">BY 3.0</a>. : Einschüchterungsversuch: „Generalbundesanwalt soll Whistleblower jagen“ Am Samstag berichteten wir mit Verweis auf den Deutschlandfunk, dass der Präsident des Verfassungsschutzes Strafanzeige wegen dem Verrat von Staatsgeheimnissen in Zusammenhang mit unserer Berichterstattung gestellt und der Generalbundesanwalt die Ermittlungen aufgenommen habe. Das wollten zwar weder Generalbundesanwalt noch der Verfassungsschutz bestätigen, aber sie dementierten es auch nicht.
Wir gehen davon aus, dass diese Info gezielt in Richtung Deutschlandfunk lanciert wurde, um unsere und andere Quellen einzuschüchtern – und damit auch unsere und andere kritische Berichterstattung über den Überwachungsskandal und die zunehmende Ausweitung der Befugnisse von Geheimdiensten zu behindern. Wir gehen mittlerweile auch davon aus, dass das von der Bundesregierung, zumindest vom Kanzleramt, gedeckt sein müsste. Und wahrscheinlich wurden wir ausgesucht, weil wir den kleinsten Ärger für die Bundesregierung bedeuten als wenn sie gegen den Spiegel, die Süddeutsche Zeitung oder die Tagesschau vorgehen würde, um dieses Zeichen der Einschüchterung zu setzen.
Mittlerweile haben wir auch etwas Rückendeckung von anderen Medien in der Sache bekommen.
Berliner Zeitung: Spionage von deutschen Medien – Generalbundesanwalt soll Whistleblower jagen (Erschien auch in der Frankfurter Rundschau unter „Medien im Visier der Geheimdienste“).
Es gebe mehrere Gründe, sich zu wundern, sagt Markus Beckedahl, Chef des Online-Magazins Netzpolitik.org. Zum einen erstaune es seine Redaktion, dass der Generalbundesanwalt jetzt aufgrund ihrer Veröffentlichungen Ermittlungen aufgenommen haben soll – während er beim großen NSA-Überwachungsskandal keine Ansatzpunkte dafür fand.[…] Er frage sich schon, so Beckedahl, warum ausgerechnet gegen die Quellen von Netzpolitik ermittelt wird – nicht aber gegen die Zuträger von Süddeutscher oder Spiegel. „Wir fragen uns, ob das Kanzleramt diese Anzeigen unterstützt“, sagte er. „Immerhin hat Kanzleramtsminister Altmaier schon im Herbst angekündigt, härter gegen Geheimnisverrat vorzugehen.“ Ziel sei offenbar, potenzielle Whistleblower einzuschüchtern.
Der Deutsche Journalisten-Verband sagt: Verfassungsschutz – Mehr Offenheit nötig.
Mit den eingereichten Klagen gegen mögliche Informanten signalisiere Maaßen, dass er den Informationsauftrag der Medien „mindestens als hinderlich“ empfinde. „Wer Whistleblower kriminalisiert, sieht in Journalistinnen und Journalisten Gegner statt Partner“, betonte der DJV-Vorsitzende. Der Verfassungsschutzpräsident wäre gut beraten, wenn er mehr Offenheit gegenüber der Öffentlichkeit an den Tag legte.
Christian Rath kommentiert in der TAZ: Kommentar NSA und NSU – Ist die Presse das wahre Problem?
Das eigentliche Problem aus Sicht der Bundesregierung ist offensichtlich der Informationsabfluss an die Presse, nicht die Überwachung durch einen ausländischen Geheimdienst. Genauso interessant sind die Signale, die Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, setzt. Wegen der unangenehmen Presseberichte schaltete er die Justiz ein. Auf eine Strafanzeige gegen die NSA kann man von ihm aber wohl lange warten. Der Verfassungsschutz vertritt eben nicht die Interessen der Presse gegen ausländische Geheimdienste, sondern die Interessen der Geheimdienste gegenüber der deutschen Pressefreiheit. Dabei heißt der Dienst doch „Verfassungs“-Schutz.
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: Das Jugendangebot ist das Nadelöhr für den Fortbestand von ARD und ZDF
CC BY 2.0 via Flickr by Pabak Sarkar : Das Jugendangebot ist das Nadelöhr für den Fortbestand von ARD und ZDF Der Text geht auf einen Impulsvortrag auf der Sitzung des Programmausschusses Partnerprogramme des ZDF-Fernsehrats am 08.05.2015 Berlin zurück. Prof. Dr. Volker Grassmuck ist wissenschaftlicher Leiter des Forschungsprojekts „Grundversorgung 2.0“ am Zentrum Digitale Kulturen (CDC) der Leuphana Universität Lüneburg.
Die öffentlich-rechtlichen Medien stehen vor zwei großen Herausforderungen: dem digitalen Medienwandel und dem Verlust des jungen Publikums. An ihnen entscheidet sich die künftige Legitimation des öffentlich-rechtlichen Systems insgesamt. Die Lage ist in ganz Europa ähnlich. In Deutschland hat die Politik einen mutigen Beschluss gefasst, um beide Fragen anzugehen. Auf ihrer Konferenz im Oktober 2014 beauftragten die Ministerpräsidentinnen und ‑präsidenten der Länder ARD und ZDF, ein Angebot für 14- bis 29-Jährige zu konzipieren – ausschließlich im Internet, ohne Sendungsbezug, ohne Drei-Stufen-Test, ohne Verweildauerbeschränkungen und mit einem Etat von 45 Millionen Euro.
Es handelt sich um nichts weniger als einen Paradigmenwechsel: den Bruch mit dem Primat des linear gesendeten Programms und der Sekundarität von Online. Mit der Jugendplattform ist die Verbindung zum Massenmedienmodell – einer sendet und alle sehen oder hören zu, das auch das vorangegangene trimediale Konzept eines Jugendkanals noch dominierte – aufgehoben. Da konvergiert nichts mehr. Mit der Jugendplattform hat die Institution öffentlich-rechtlicher Rundfunk ihre medientechnologischen Wurzeln hinter sich gelassen und ist im Netz angekommen. Oder in den Worten von ARD-Chef Lutz Marmor „Zukunftsweisend ist dabei, dass die Beschränkungen im Internet wegfallen.“ (ARD-PM 17.10.14)
Damit hat sich auf verblüffende Weise eine aus medienwissenschaftlicher Sicht ebenso unabweisbare wie unrealisierbar erscheinende Grundannahme verwirklicht, die das Forschungsprojekt Grundversorgung 2.0 seit seinem Beginn begleitet: Grundversorgung muss da stattfinden, wo Bürgerinnen und Bürger sich zunehmend ihre Meinung bilden: im Internet (These 0. Ausgangslage und Prämissen). Folglich lautet einer unserer zentralen Leitgedanken: „Den grundgesetzlichen Rundfunkauftrag vom Internet aus neu denken.“ Im gleichen Sinne schauen seit Oktober die Ministerpräsidenten, – wie die rheinland-pfälzische Landeschefin und Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder Malu Dreyer es ausdrückte –, auf den Grundversorgungsauftrag durch die Online-Brille, statt durch die Fernsehbrille (epd medien, 24.10.2014). Was immer die Ministerpräsidenten bei ihrer überraschenden Entscheidung geritten haben mag, sie öffnet einen willkommenen Freiraum für unvorbelastete Experimente und wichtige Debatten über die Zukunft der journalistisch-redaktionellen Selbstbeobachtung der Gesellschaft.
Mit Boris Becker anno 1999 können die öffentlich-Rechtlichen und mit ihnen wir alle, – die Bürgerinnen und Bürger, die sie beauftragen, bezahlen und kontrollieren, – ausrufen: Wir sind drin!
Oder zumindest auf dem Weg rein. Im März gaben die Intendanten bekannt, dass Florian Hager, bis dato stellvertretender Programmdirektor von Arte, das Online-Jugendangebot leiten wird. ARD und ZDF erarbeiteten ein Konzept, das Ende April von den ARD-Intendantinnen und ‑Intendanten abgesegnet wurde. Ende Mai stimmten die Aufsichtsgremien des auf ARD-Seite federführenden SWR und des ZDF ihm zu. Das Konzept „auf mittlerer Abstraktionsebene“, wie der Vorsitzende des SWR-Verwaltungsrates Hans-Albert Stechl auf dem Medientreffpunkt Mitteldeutschlands erläuterte, wurde von Horizont am 03.06.2015 geleaked. Seither kann auch öffentlich darüber diskutiert werden. Im Kern soll das Jugendangebot ein „Content-Netzwerk“ auf Drittplattformen wie Facebook und Youtube mit einer schlanken eigenen Landing-Page werden – eine ebenso nachvollziehbare, wie problematische Strategie. Als nächster Schritt werden die Anstalten das Konzept den Auftraggebern in der Politik vorgelegen: Am heutigen 18. Juni wird die Rundfunkkommission der Länder in Berlin darüber beraten.
Nicht zuletzt soll das Jugendangebot dazu dienen, ARD und ZDF insgesamt zu verjüngen. Es ist das Nadelöhr, durch das das öffentlich-rechtliche System muss, um weiter bestehen zu können. Simple Demographie zeigt, dass bei einem aktuellen Altersdurchschnitt jenseits der 60 in 20 Jahren die letzte Zuschauerin das Licht ausknipsen wird. Bei diesem vermeintlich ’nur’ auf die 14- bis 29-Jährigen gerichteten und mit ursprünglich 45, jetzt nur noch 43,7 Millionen Euro im Jahr spärlich dotierten Angebot geht es also um Ganze, um Sein oder Nichtsein öffentlich-rechtlicher Medien.
Zusammenfassung
Im Folgenden möchte ich zunächst den Hintergrund der aktuellen Entwicklung darstellen. Ein Jugendangebot muss von der Frage nach dem Objekt seiner Begierde ausgehen. Über die 14- bis 29-Jährigen sind recht unterschiedliche Auffassungen im Umlauf. Was wissen wir über sie? Daran schließen sich Überlegungen zu einer öffentlich-rechtlichen Jugendplattform an aus Sicht des Forschungsstandes, aus den Erkenntnissen des Forschungsprojekts „Grundversorgung 2.0“, sowie den aktuellen Debatten und den Erfahrungen mit unseren eigenen Formatexperimenten.
Bei den Themen wird vorgeschlagen, das Konzept zu erweitern um Nachrichten, Europa, Multikulturalität, Wissensarchive und Medienkompetenz. Kooperationen mit der Wikipedia und mit den Bürger- und Ausbildungskanälen bieten sich ebenso an, wie eine Online-Konsultation der Zielgruppe. Das Dilemma von monopolistischen, datenschutzverletzenden Sozialen Netzen als alternativlosem Weg zu den U30 wird behandelt, und es wird darauf hingewiesen, dass das Jugendangebot als Teil des Ökosystems Internet auch bei Fragen von Zugang, Netz- und Suchneutralität mit Aufklärung und gutem Beispiel vorangehen solle.
Schließlich wird die These aufgestellt, dass sich nur, wenn es gelingt, den jungen Beitragszahlern den kategorialen Unterschied zwischen öffentlich-rechtlichen und kommerziellen und ziviligesellschaftlichen Angeboten kenntlich und verständlich zu machen, der mediale Gesellschaftsvertrag gegen die wachsenden Anfeindungen in das Internet-Zeitalter wird fortschreiben lassen.
Inhalt
Vorgeschichte
Die Zielgruppe
Inhalte, Themen, Interaktionen
Nachrichten
Europa
Multikulturalität
Bildung und Information
Medienkompetenz
Wissensarchive
Games und Software
Partizipation
1.) Mitmachangebote
2.) Zusammenarbeit zwischen Redaktion und Publikum
3.) Freiraum für eigenen Ausdruck
4.) Teilhabe an Organisation und Aufsicht
Soziale Netzwerke
1.) Datenschutz
2.) öffentlich-rechtliche Inhalte auf Drittplattformen
3.) Identität der öffentlich-Rechtlichen
Andere Plattformen
Konsolen
Smart-TV
Messenger
Was sind die Alternativen?
1.) Eigene Infrastrukturen
2.) Alternative Plattformen in DE/EU?
3.) Oder doch Facebook & Co?
Ökosystem
öffentlich-rechtliche Medien sind kategorial vom Markt verschieden
Fazit
Vorgeschichte
Wir sind noch nicht ganz drin, denn bis das Jugendangebot startet – Mitte 2016 ist angekündigt, Mitte 2017 wahrscheinlicher –, sind noch einige Hürden zu nehmen. Aber es hat bereits einen langen, steinigen Weg zurückgelegt.
Der „Generationenabriss“ setzt bereits 1984 mit Beginn des dualen Systems ein, als das junge Publikum zu den neuen privaten Sendern abwanderte. Im Radio wurde schnell darauf reagiert. Schon 1987 ging mit Radio Bremen 4 der erste Hörfunkkanal für Jugendliche auf Sendung. Heute haben alle Länderanstalten ihre Jugendwellen: 1 Live (WDR), Fritz (RBB), Sputnik (MDR), N‑Joy (NDR) usw. Im Fernsehen gab es einzelne Jugendsendungen, bis zurück zum 1965 gestarteten Beat-Club, doch bis zu Sendern mit jungem Schwerpunkt dauerte es noch fast dreißig Jahre.
Mitte der 1990er trat das Internet als Konkurrent um die Aufmerksamkeit der U30 hinzu. Zehn Jahre später setzte die Webvideo-Revolution ein, vor allem mit dem 2005 gegründeten und 2006 von Google gekauften Youtube.
Ab 2005 ist der Generationenabriss Dauerthema in den Anstalten. Der damalige ZDF-Intendant Markus Schächter hielt im Oktober 2005 eine Brandrede für eine Digitalstrategie sowie dafür, die Zuschauerstruktur zu verjüngen. „Es geht ausschließlich darum, den Kontakt zu jüngeren Publikumsgruppen nicht zu verlieren und perspektivisch einen Generationenabriss im ZDF-Publikum zu verhindern“ (FK 41/2005). Digitalität und Jugend wurden also noch getrennt gedacht.
Volker Giersch, damals Vorsitzender der Konferenz der Gremienvorsitzenden und des SR-Rundfunkrats legte im ARD-Jahrbuch 2008 einen Grundsatztext nach: „Ein nur noch seltenes Paar. öffentlich-rechtlicher Rundfunk und Jugend – Strategien gegen den Generationenabriss“. Darin warnt er vor einer Spaltung der TV-Öffentlichkeit: Ältere sehen die Öffentlich-Rechtlichen, Junge die Privaten. Und er drängte zur Eile. Die Akzeptanz des ganzen Systems sei gefährdet, Mediennutzung präge sich in der Jugend. Es brauche Zeit, angemessene Formate zu entwickeln. Dafür werden laufend Erkenntnisse aus Medien- und Jugendforschung benötigt, die ebenfalls Zeit brauchen. Giersch plädiert für einen behutsamen Umbau. Einen eigenen Jugendkanal, wie vom damaligen MDR-Intendanten Udo Reiter vorgeschlagen, hielt er nicht für zwangsläufig. Er würde Zuschauer in einen Spartenkanal abdrängen, statt das Hauptprogramm zu verjüngen. Giersch schlägt Innovationswerkstätten und Kooperationen mit Bildungseinrichtungen vor und denkt nun endlich den Zugang zur Jugend vom Internet aus. „Auf das Nutzungsverhalten der Jugend zugeschnittenen Internetangebote versprechen Erfolg. Denn die Jugend legt großen Wert auf die spezifischen Möglichkeiten, die das Internet bietet – etwa auf autonome Recherchemöglichkeiten, Interaktivität, zeitsouveräne Nutzung, Podcasts, Chats und Communities.“ (ebd., S. 28) Alle jungen Hörfunkwellen der ARD würden inzwischen mit einem Online-Portal begleitet, das die 26- bis 35-Jährigen tatsächlich erreiche und dazu beitrage, „die Jugend mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk ‚bekannt zu machen’ und für weitere Angebote – auch aus dem TV-Bereich – zu interessieren.“ (ebd.)
Der erste öffentlich-rechtliche Internet-Auftritt war 1996 ARD.de (in der WayBackMachine). Neben Gewinn- und Hörspielen bot die Site Videotext im Internet. Die Mediathek des ZDF startete 2001, die der ARD 2008.
Dazwischen lag eine dramatische europarechtliche Zäsur. Zwischen 2002 und 2004 hatten der Verband Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT) und seine größten Mitglieder Beschwerden bei der EU-Kommission eingereicht. Sie richteten sich insbesondere auf bestimmte Online-Dienste, die mutmaßlich nicht unter den öffentlich-rechtlichen Auftrag fielen und damit gegen europäisches Beihilferecht verstießen. Ergebnis des Verfahrens war der Beihilfekompromiss von 2007 (EU Kom. 2007). Darin sagte Deutschland zu, die öffentliche Beauftragung durch ein dreistufiges Prüfverfahren für alle neuen oder veränderten digitalen Angebote der öffentlichen Rundfunkanstalten zu präzisieren. Für jedes Angebot ist demnach zu klären, „dass es (1) zum öffentlichen Auftrag gehört und damit die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen einer Gesellschaft entspricht [sic], dass es (2) in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beiträgt und dass (3) der Aufwand für die Erbringung des Angebotes vorgesehen ist.“ (ebd.: Rnd.nr. 328) Bei diesem fast wörtlich im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom Dezember 2008 übernommenen Drei-Stufen-Test hat der Public-Value-Test der BBC Pate gestanden. Als Folge der neuen Regel musste das ZDF mehr als achtzig Prozent seiner Online-Inhalte ‚depublizieren’ (Dörr in Donders/Moe 2011: 79; zum Wandel in der Konzeption von informationeller Grundversorgung vgl. Grassmuck, Von Daseinsfürsorge zu Public Value, 2014).
Im selben Staatsvertrag sind außerdem nichtsendungsbezogene presseähnliche Angebote der Anstalten, also solche, die „die nach Gestaltung und Inhalt Zeitungen oder Zeitschriften entsprechen“, für nicht zulässig erklärt worden. Auf diese Norm stützte sich dann die Klage von Zeitungsverlegern gegen die Tagesschau-App, die 2011 begann und im April 2015 einem Etappensieg der Verleger vor dem BGH verzeichnete.
Den Möglichkeiten der Öffentliche-Rechtlichen, mediumsadäquate Inhalte originär für das Internet zu produzieren sind seither enge Grenzen gesetzt. Die Zeitungskrise haben diese Verbote nicht abgewendet. Gerade der regionalen Informationsversorgung hat das Verbot einer flächendeckenden lokalen Berichterstattung in öffentlich-rechtlichen Telemedien einen Bärendienst erwiesen.
Die Anstrengungen, die aus den Weckrufen entstanden, richteten sich vor allem auf die digitalen Fernsehkanäle. im Anhang des 13. Rundfunkstaatsvertrags von 2009 wurde ein ZDF-Familienkanal, angekündigt, der den ZDF.dokukanal ersetzen sollte. Noch während der Ratifizierung des Staatsvertrags wurde stattdessen ZDFneo gegründet, das sich an die 25- bis 49-Jährigen richtet. ZDFkultur entstand 2011 aus dem ZDFtheaterkanal mit Spezialangeboten für ein jüngeres Publikum. Das 1997 unter Federführung des SWR gegründet EinsMuXx wurde 2005 in EinsPlus umbenannt und nach diversen Verwandlungen 2012 auf 14- bis 30-Jährige ausgerichtet. ZDFkultur und EinsPlus werden nun für das neue Jugendangebot eingestellt. Seit Mitte 2013 werden die jugendaffinen TV- und Radioangebote der ARD unter der Rubrik EinsLike in der Mediathek gebündelt. Das ist als ein Pilotprojekt für den trimedialen Jugendkanal zu verstehen.
Im Oktober 2013 legten ARD und ZDF der Ministerpräsidentenkonferenz der Länder auf deren Aufforderung hin den Entwurf eines gemeinsamen Jugendangebots vor. Im Zentrum dieses trimedialen Konzepts stand ein Fernsehsender à la EinsPlus mit Zweitverwertungen aus den Jugendradios und ein bisschen Internet à la EinsLike.
Die Länderchefs nahmen das Konzept zur Kenntnis, meldeten aber Klärungsbedarf an. So sollte für das Angebot ein Jugendbeirat eingerichtet werden und die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) wurde gebeten zu prüfen, ob die geplanten maximal 45 Millionen Euro ausreichen, um das Konzept zu finanzieren. Daraufhin legten ARD und ZDF im Februar 2014 Erläuterungen zu diesen Punkte nach. Darin wird das Internet als ein „unersetzbarer Ausspiel- und Kommunikationsweg“ bezeichnet und das klassische Fernsehen als ein „nach wie vor wichtiger Begleiter im Alltag der jungen Menschen“.
Die KEF bezeichnete in ihrer Stellungnahme vom 25.02.2014 das vorgelegte Konzept als eine „sehr schlanke Kalkulation“. Es fusse „erkennbar auf minimalisierten Ansätzen“. Innerhalb des ansonsten nachvollziehbaren Personaletats erscheint der Teilbereich Online nicht hinreichend dotiert. Angesichts der ‚Rund-um-die-Uhr-Kommunikation’ werden die Mitarbeiter nur begrenzt redaktionell produktiv tätig sein können.“ Der Ansatz von 45 Millionen Euro pro Jahr sei als „sehr gering zu bewerten. Dies gilt auch deshalb, weil klare Ziele nicht genannt werden. Hieraus ergeben sich Risiken, die nicht abgeschätzt und bewertet werden können.“ (Stellungnahme der KEF zum geplanten Jugendangebot, 26.02.2014).
Im März 2014 gab BBC-Intendant Tony Hall bekannt, dass der trimediale Jugendkanal BBC Three ab Herbst 2015 nur noch online im BBC iPlayer weiter geführt werde. Er folgt damit dem Kurs, radikale Budgetkürzungen als Qualitätsoffensive zu deklarieren. Mit einem Etat von 110 Millionen Euro erreicht der Kanal 29% der 16 bis 34-Jährigen. Zum zehnjährigen Geburtstag erklärte Zai Bennett, der Controller des mehrfach preisgekrönten BBC Three, dass es sich um den Digitalkanal mit den meisten Zuschauern in England handele. Kein anderer Kanal für junge Erwachsene produziere mehr Dokumentarfilme, Nachrichten und Comedy. Prompt führte die Ankündigung zu Protesten von Bildschirmstars und einer Petition zur Erhaltung von BBC3 mit mehr als 260.000 Unterschriften. Auf 25 Millionen Euro soll der Etat des neue BBC Three schrumpfen und dennoch, wie Projektleiter Damian Kavanagh erklärte, und dennoch das, was großartig an der BBC mit dem zusammenführen, was großartig am Digitalen ist.
Unterdessen stand in Deutschland der Jugendkanal schon kurz vor dem Aus. Im April hatte Berlins oberster Medienpolitiker Björn Böhning (SPD) den Jugendkanal aufgrund des Widerstand von Bayern und Sachsen für fast tot erklärt. „Wenn wir uns nicht für einen Jugendkanal entscheiden, ist das auch kein Weltuntergang.“ (NDR Zapp, 09.04.2014)
Und dann kam überraschend die Entscheidung der Ministerpräsidentenkonferenz am 15. bis 17. Oktober 2014 in Potsdam, ARD und ZDF „unmittelbar mit einem gemeinsamen Jugendangebot im Onlinebereich“ zu beauftragen. Die BBC-Entscheidung wird in dem Zusammenhang zwar nirgends erwähnt, dass sie eine Rolle gespielt hat, darf man aber unterstellen.
In den Anstalten löste die Entscheidung Erleichterung aus, bei denen, die das Internet ohnehin als Weg in die Zukunft sehen. Andere wie der beim Jugendangebot in der ARD federführende SWR-Intendant Peter Boudgoust trauern der Konvergenz, der „konsequenten Verschmelzung von Hörfunk, Online und Fernsehen“ nach. Er beklagt: „Nun müssen wir uns auf eine Ausstrahlung im Internet beschränken.“ (ARD-PM, 17.10.14) „Eine Ausstrahlung im Internet“ – O weh, da ist noch ein Stück Lernkurve zu erklimmen. Vor allem aber führte sie zu einer spürbaren Ratlosigkeit, um nicht zu sagen Schockstarre und Funkstille nach außen.
Das nächste Signal kam Anfang März 2015: Florian Hager, bis dato stellvertretender Programmdirektor bei Arte, soll das Jugendangebot von ARD und ZDF leiten. Das deutsch-französische Koprojekt untersteht nicht dem Rundfunkstaatsvertrag und ist daher frei, angemessen im Medium Internet zu agieren. Mit Projekten wie der crossmedialen Serie „About: Kate“ und online-only Angeboten wie Arte-Creative hat Hager Erfahrungen in der Exploration des Neulands wie wenige andere.
Einer der ersten öffentlich bekannten Schritte von Florian Hager war es, das Gespräch mit Youtube-Stars zu suchen, um von ihnen etwas über Inhalte und Ansprache eines jungen Publikums zu lernen und gemeinsam neue Formate zu entwickeln (Spiegel Online, 14.03.2015).
Unterdessen arbeiteten die Rundfunkanstalten daran, den politisch erteilten Auftrag im Rahmen ihrer Programmfreiheit einzufüllen und ein Telemedienkonzept für das Jugendangebot zu entwickeln. Am 22.04.2015 gab die ARD bekannt, sie habe sich grundsätzlich auf ein Konzept für junges Angebot verständigt. In der Pressemeldung wird wird der ARD-Vorsitzende Lutz Marmor zitiert: „Junge Leute sollen Themen anstoßen, mitdiskutieren und das Angebot aktiv mitgestalten.“
Ende Mai stimmten die Gremien von SWR und ZDF dem Konzept zu. Zugleich bremste Bellut die Erwartung, die Ministerpräsidenten könnten bereits bei ihrer Konferenz im Juni den Sendern den Auftrag für das Jugendprogramm erteilen. Die bevorstehenden Beratungen seien komplex. Ruprecht Polenz, der Vorsitzende des ZDF-Fernsehrats, wies darauf hin, dass die geplante Verbreitung des Jugendangebots über soziale Plattformen wie Facebook und YouTube weitere, vor allem datenschutzrechtliche Fragen aufwerfe (epd medien aktuell, 29.05.2015).
Heute, am 18. Juni, geht das Konzept nun zurück an den Rundfunkgesetzgeber, die Rundfunkkommission der Länder. Damit ist das Projekt noch im Zeitplan, demzufolge noch vor der Sommerpause der Entwurf des Rundfunkstaatsvertrag entstehen soll, in dem das Jugendangebot beauftragt wird.
Die folgenden medien- und beihilferechtlichen Hürden könnten, wie Bellut andeutete, zu erheblichen Verzögerungen führen. Die rechtliche Grundlage des Vorgehens ist in Frage gestellt worden (z.B. von der stellvertretenden Vorsitzenden im NDR-Verwaltungsrat Dagmar Gräfin Kerssenbrock in ihrem Positionspapier vom 06.11.2013), was sogar eine Verfassungsbeschwerde nach sich ziehen könnte. Es wird Anhörungen in den Landtagen geben. EU-beihilferechtlich ist außerdem eine offene Konsultation durchzuführen, in der „betroffene Akteuren“ zu dem geplanten Angebot Stellung nehmen können (Vgl. dazu den Medienrechtler Karl-Eberhard Hain (epd medien, 12.12.2014). Das genaue Procedere für die offene Konsultation, die im Sommer stattfinden soll, steht noch nicht fest, schreibt die Medienkorrespondenz am 29.05.2015. Mit den Akteuren sind vor allem Medienunternehmen gemeint, die Auswirkungen auf ihren Markt erwarten. Wie stark jedoch hier die Zielgruppe selbst angesprochen wird und sich einbringt, wird ein erster Test für die Akzeptanz- und Erfolgsaussichten des Jugendangebots sein.
Schließlich wird es Gespräche mit der EU-Kommission geben. Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) läuft sich bereits warm, das nächste Beihilfeverfahren in Brüssel anzustrengen. Sein Vorsitzender, Tobias Schmid, sagt (laut epd medien, 24.10.2014), „wenn das Jugendangebot so beauftragt werde wie angekündigt – nämlich ohne Einschränkungen –, müsse man nicht besonders hellsichtig sein, um vorherzusagen, dass es Gegenstand eines neuen Wettbewerbsverfahrens in Brüssel werde.“ Ob das Angebot tatsächlich, wie geplant, Mitte 2016 starten kann, ist fraglich.
Nach der langen Vorrede und dem ungewissen Ausblick nun endlich zum Konzept des Jugendangebots selbst.
Die Zielgruppe
Das Jugendangebot richtet sich an 14- bis 29-Jährige, die knapp 15 Millionen Menschen oder 18% der Gesamtbevölkerung ausmachen (Statistisches Bundesamt). Altersgemäß handelt es sich um Schüler, Studenten und junge Berufstätige.
Die Zielgruppe sei heterogen, heißt es im Konzept, aber es gebe prägende Gemeinsamkeiten: „Sie wächst in einer Welt auf, die von hoher Dynamik bestimmt wird,“ und sie sei „die erste Generation, die vollständig mit digitaler Technologie aufgewachsen … ist.“ (Konzept, S. 4)
Die Vorstellung einer eigenständigen Lebensphase zwischen Kindheit und Erwachsensein ist vergleichsweise jung. Der Popkulturforscher Jon Savage setzt die Entdeckung der Jugend im zweiten Drittel des 19. Jahrhunderts an, als zahlreiche Versuche unternommen wurden, „den Status der Jugend zu definieren – sei es durch konzertierte Anstrengungen, Heranwachsende im Sinne einer Nationalpolitik zu erziehen, oder durch die Verbreitung künstlerischer oder prophetischer Visionen, die dem Wunsch Jugendlicher entsprachen, nach eigenen Regeln zu leben.“ (Savage, Teenage. Die Erfindung der Jugend (1875–1945), 2007) Nach der Jahrhundertwende hat sich das neu entdeckte Phänomen so weit verfestigt, dass es zum Gegenstand der Wissenschaft werden konnte. Z.B.: der Psychologe G. Stanley Hall, Adolescence (1904) oder der Soziologe Talcott Parsons, der 1942 den Begriff „Jugendkultur“ prägte.
Bei der Analyse sind biographische Verschiebungen (die Mediennutzung in der Schulzeit ist anders als im Berufsleben und im Ruhestand) ebenso wie Kohorteneffekte zu berücksichtigen. „Die Analyse von Mediennutzung, Medienbindung und Freizeitverhalten im Kohortenverlauf hat gezeigt, dass Menschen, die im gleichen Jahrzehnt geboren sind, durchaus ein spezifisches Medienverhalten aufweisen. Daneben beeinflussen aber auch Lebensalter und Zeitgeschichte den Umgang mit Medien.“ (Reitze/Ridder 2011) Insbesondere medientechnologische Zeitgeschichte prägt Kohorten, bis hinein in ihre Namensgebung: Generation Walkman, Generation iPod, Generation Digital Natives, Generation Kopf unten usw.
Einer großen Dynamik in Arbeits- und Beziehungswelt sind alle Altersgruppen ausgesetzt. Demgegenüber markieren die ‚digital natives’ einen echten, medientechnologisch induzierten Generationenwechsel. In der Zielgruppe treffen Jugendkultur und Internet-Kultur zusammen. Für sie gehört der digitale Strukturwandel der Öffentlichkeit dazu. Das Netz ist für sie immer schon sozial – oder genauer: horizontal. Das Smartphone ist der primäre Zugang zum Netz, immer zur Hand, immer online. Algorithmen, die aus der Massen an Transaktionsdaten Empfehlungen generieren und Verknüpfung legen, sind Teil dieser Öffentlichkeit. Open Data, Informationsfreiheitsanfragen und Online-Petitionen gehören ebenso dazu wie Whistleblowing und direkte Aktionen von Julian Assanges Wikileaks, Anonymous und Edward Snowdens NSA-Leaks. Bewegtbild beziehen sie von netznativen Diensten wie Youtube oder von imigrierten Quereinsteigern. Netflix, 1997 als DVD-Versandt in Kalifornien gegründet, expandierte im September 2014 auch nach Deutschland. Auch der 1994 gegründete Online-Versandhändler Amazon produziert inzwischen Spielfilme. In dieser Medienumwelt ist das öffentlich-rechtliche Jugendangebot nur eine App neben zahllosen anderen.
Empirische Erkenntnisse unterschiedlicher Herkunft bestätigen die Lagebeschreibung des Konzepts: Die U30 nutzen Medien online, on-Demand und mobil.
Inhalte, Themen, Interaktionen
„Das Jugendangebot spiegelt die Vielfalt der Formen und Inhalte des öffentlich- rechtlichen Rundfunks wider. Es dient der Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung junger Menschen und enthält Beiträge zur Kultur.” (Konzept, S. 13)
Die U30 sind keine Sparte, keine partikulare Gruppe, sondern die gesamte Gesellschaft bis zu einem bestimmten Alter. Daher ist die Entscheidung für ein Vollprogramm für die U30 völlig richtig.
Im trimedialen Konzept von ARD und ZDF vom Oktober 2013 orientierte sich das Programmschema im Themenspektrum und Genremix an vier europäischen öffentlich-rechtlichen Jugendsendern. Das aktuelle Konzept geht hingegen von einer Bestandsaufnahme der 100 erfolgreichsten Kanäle auf Youtube aus und entwickelt daraus für das Jugendangebot einen Satz von Kern-Genres:
„Musik/Jugendkultur, Wissen (Service) und hintergründige Information, Comedy/Unterhaltung/Fun, Film/Serien und Sport. Zugleich spielen serielle Stoffe als Unterhaltungsangebote eine unverzichtbare Rolle. Schließlich sind Events – ob aus Musik, Sport oder auch Information – unverzichtbarer Bestandteil des Angebots. … Die Themenpalette ist breit angelegt und reicht von Nischen‑, über Bildungs- bis zu Unterhaltungsthemen.“ (Konzept, S. 6)
Die Bereiche Information, Fiktion, Comedy/Satire, Musik, Wissen und Wissenschaft sowie Service werden näher beschrieben und mit Beispielen versehen.
Dazu im Folgenden einige Anmerkungen und Anregungen zu dem, was darüber hinaus Beachtung verdient. Die Vorschläge berücksichtigen Sparsamkeitserwägungen und richten sich vor allem auf Kooperationen mit öffentlichen und zivilgesellschaftlichen Partnern.
Nachrichten
„Klassische Nachrichtenversorgung ist im Netz durch ein plurales und umfängliches Angebot über diverse Newsportale – von heute.de bis Spiegel online – gewährleistet. Ein Info-Format könnte sich satirisch mit aktuellen Themen der Jugend- und Netzkultur auseinandersetzen. Auch politische Themen werden hier aufgegriffen und in kurzen, wöchentlichen Clips verarbeitet, die über die Foto- und Video-Sharing-App Instagram ihre Verbreitung finden.“ (Bellut)
„Nachrichtliche Themen … Das Jugendangebot wird auf entsprechende Angebote von ARD und ZDF verweisen und diese zielgruppengerecht in das Gesamtangebot einbinden.“ (Konzept, S. 7)
Der SWR-Intendant Peter Boudgoust sagte Ende 2012: „Es wäre ein enormer Geburtsfehler, einen solchen Kanal ohne Nachrichten zu starten. Information gehört zu unserem Kernauftrag.“ (Journalist, 27.12.2012) Dem ist aufgrund der Analyse der Nachrichtenlandschaft nur zuzustimmen. Nachrichten und das im Konzept angesprochene politische Orientierungswissen in neuen jugendgemäßen, zugänglichen Formen zusammenzubringen, sollte ein wichtiges Anliegen sein. Mit Satire und Infohäppchen allein würde man das Publikum unterschätzen und unterfordern.
Darüber hinaus sollen die Nutzer des Jugendangebots auf bestehende Nachrichtenangebote von ARD und ZDF verwiesen werden. Das erscheint erfolgversprechend, wo Anstrengungen unternommen werden, diese Nachrichten jünger und netzgerechter zu gestalten, wie es das ZDF mit Heute plus getan hat. Das gerade gestartete Nachfolgeformat heute+ soll den Dialog zwischen Zuschauern und Nachrichtenmachern weiter entwickeln. „Wir wollen gar keine Nachrichten für jungen Leute machen, sondern hinterfragende, kritische, gegen den Mainstream gerichtete Nachrichten, die in der Machart anders, frischer, frecher sind,“ erklärte der stellvertretende Chefredakteur Elmar Theveßen (in heute plus, 24.4.15). Und genau damit hat heute+ eine Chance, die U30 zu erreichen.
Solche Experimente entscheiden darüber, ob ein „Nachrichtenabriss“ verhindert werden kann. Auch vom Jugendangebot aus wird über Nachrichten und ihre zielgruppengerechte Einbindung nachzudenken und zu experimentieren sein.
Einen Einblick in die vertrackte Lage gibt die JIM-Studie 2014. Gefragt, welchen Medien sie im Falle einer widersprüchlichen Berichterstattung am ehesten Glauben schenken würden, antworteten die 12- bis 19-Jährigen: Tageszeitungen (40%), Fernsehen (26 %), Radio (17%) und erst dann Internetberichterstattung (14%). Die gefühlte Glaubwürdigkeit korreliert also nicht mit der tatsächlicher Nutzung. Diejenigen, die „das Internet“ für glaubwürdig halten, nennen als vertrauenswürdigste Angebote: Spiegel-Online und Google (je 16%), Wikipedia (15%), Facebook sowie E‑Mail-Provider (T‑Online/Web.de/Gmx.de/msn, je 11%), YouTube (9%) und nur 8% die Online-Auftritte von Zeitungen wie der Süddeutschen Zeitung, der FAZ oder der ZEIT, denen sie in der gedruckten Version das größte Vertrauen entgegenbringen und die sie nicht lesen. (JIM-Studie 2014, S. 14).
Die Forschung und alle die auf ihre Ergebnisse aufbauen, haben ein Umfrageproblem und zwar ein doppeltes. Die eine Seite ist die in den 1970er-Jahren von Elisabeth Noelle-Neumann formulierten Schweigespirale: Menschen haben die Neigung, das zu sagen, was sie für opportun, gesellschaftlich gewünscht, mehrheitsfähig halten. Die andere Seite liegt darin, dass es neben Auftragsforschung keine unabhängige, universitäre Medienforschung gibt.
Die Zeitungsmüdigkeit wird durch eigene Fehler der Medien noch verstärkt. Wie Umfragen zeigen, ist das Vertrauen in die Medien so schlecht wie nie. Jüngste Anlässe waren die Ukraine-Berichterstattung, die auch vom ARD-Programmbeirat als tendenziös gerügt wurde, aber auch die Berichterstattung in eigener Sache über die Tagesschau-App. Dieses Vertrauen wiederzugewinnen muss ein vorrangiges Ziel sein.
Einige Bundesländer haben das Mindestwahlalter bei Landtagswahlen auf 16 Jahre abgesenkt. Erste Erfahrungen zeigen, dass Jungwähler kleine Parteien präferieren, links wie rechts. Wenn 16-Jährige das Recht erhalten, über die Geschicke ihres Landes mitzubestimmen, wird es umso wichtiger, sie mit Politik zu erreichen, deren Relevanz für ihr Leben zu vermitteln und Leidenschaft für politisches Handeln zu wecken. Die U30 interessieren sich keineswegs ausschließlich für Unterhaltung und Kurzweil. Umwelt, Intoleranz und Netzpolitik gehören zu den für sie wichtigen Themen. Anekdotischer Beleg: Die Demonstrationen gegen das Handelsabkommen ACTA im Juni 2012 waren außergewöhnlich jung: 12–16-jährige Youtuber befürchteten, dass ACTA ihrem kreativen Schaffen ein Ende machen könnte.
Nicht zuletzt sind Journalismus und Nachrichtenrezeption im Umbruch (s. z.B. den New York Times Innovation Report, 24.03.2014). Diesen Umbruch gilt es auch vom Jugendangebot aus mit zu gestalten. Zu den neuen Akteure gehört die Wikipedia, der, wie die JIM-Studie zeigt, großes Vertrauen entgegengebracht wird.
Die Wikipedia ist eines der am meisten frequentierten Informationsangebote im Internet. Die JIM-Studie 2014 stellt für die 12- bis 19-Jährigen fest: „Der Zugang zu Informationen erfolgt weitgehend über Suchmaschinen und Wikipedia.“ (S. 60). Sie wird zunehmend auch als Quelle für tagesaktuelle Informationen genutzt. Dabei handelt es sich naturgemäß nicht um Breaking News, wie sie sich in den Massenmedien und auf Twitter finden. Der Wert der Wikipedia liegt darin, Nachrichten zu aggregieren und kontextualisieren – und das oft in Echtzeit und mit einer Tiefe, die kein klassisches Nachrichtenmedium für alle aktuellen Themen bereithält. (Damit ist nicht WikiNews gemeint, sondern Enzyklopädie-Einträge zu aktuellen Ereignissen. Mit gutem Grund hat Google 2009 die Wikipedia als Quelle in Google News aufgenommen. Vgl. Is Wikipedia a Real-Time News Source?, By Steven Cherry, IEEE Spectrum, 5 Feb 2013; Why Wikipedia Should Be Trusted As A Breaking News Source, Mike Melanson, Readwrite 15.03.2010)
Für das Jugendangebot schließen daran zwei Fragen an:
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Gemäß der These ‚Wenn die jungen Menschen nicht zu uns kommen, müssen wir dorthin gehen, wo sie sich informieren’ (s.u. zu sozialen Netzwerken) wäre zu eruieren, wie öffentlich-rechtliche Inhalte in der Wikipedia zugänglich und nutzbar gemacht werden können.
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Wie kann die Wikipedia als Sensor für die Beobachtung des Nachrichtengeschehens eingesetzt werden? So beobachtet z.B. der Wikipedia Live Monitor, welche Artikel aktuell bearbeitet werden, filtert diejenigen heraus, bei denen sich Artikelbearbeitungen von mehreren Nutzern ballen, vergleicht sie mit Aktivitäten in sozialen Netzwerken und kann so Hinweise auf Breaking News geben.
Für eine Kooperation mit der Wikipedia gibt es Präzedenzfälle wie den gemeinsamen Faktencheck von ZDF und Wikipedia zur Bundestagswahl 2013. Sie insbesondere im Zusammenhang mit dem Jugendangebot weiter zu entwickeln, bietet sich aus verschiedenen Gründen an:
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Beide sind dem für alle frei zugänglichen, qualitätsgesichertem Wissen verpflichtet.
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Die Altersgruppen von Wikipedia und Jugendangebot sind weitgehend deckungsgleich.
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Beide sind in einer Neuorientierung auf Web-Video, ein Weg, den sie zusammen gehen können.
Europa
„Das Jugendangebot trägt zur Sicherung von deutschen und europäischen Produktionen als Kulturgut sowie als Teil des audiovisuellen Erbes bei.“ (Konzept, S. 13)
Die Förderung europäischer Produktionen nach § 6 RF-StV, der hier wörtlich zitiert wird, ist ebenso Teil des öffentlich-rechtlichen Auftrags wie die Förderung der internationalen Verständigung und der europäischen Integration (§ 11, Abs. 1, RF-StV). Das Projekt Europa wächst zusammen und droht zugleich auseinander zu brechen. Eine den europäischen politischen Prozess begleitende europäische öffentlichkeit steht noch weitgehend aus. Daher ist ein wichtiges Anliegen für das Jugendangebot, eine junge, mobile, multikulturelle Wählerschaft über das gesamte Spektrum von Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung für das Projekt Europa zu gewinnen.
Mit den vier für das trimediale Konzept analysierten Jugendangeboten BBC3 (GB), NPO3 (Niederlande), DR3 (Dänemark) und P3 (Norwegen) wurde eine Zusammenarbeit in der Formatentwicklung angestrebt. Ebenso wären Programmaustausch und Koproduktionen mit diesen und anderen öffentlich-rechtlichen Medien wünschenswert, um Europa informationell und kulturell zusammen wachsen zu lassen. Der Blick zu unseren Nachbarn ist für die U30 ebenso attraktiv, wie der in die USA. Die Privaten füllen große Teile ihrer Sendezeit mit angekauften US-Produktionen, womit sie gegen den Rundfunkstaatsvertrag verstoßen, demnach der Hauptteil des fiktionalen Programms aus europäischen Produktionen bestehen muss (Die Medienanstalten, Programmbericht 2014). Hier kann sich das Jugendangebot mit einer europäischen Vernetzung klar abgrenzen. 3sat und Arte sind wichtige Schritte in die richtige Richtung. Der natürliche Rahmen, um eine solche junge europäische öffentlichkeit auf den Weg zu bringen, ist die EBU. Weitere Kooperationen bieten sich an mit:
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Erasmus+, dem Austauschprogramm für Schüler, Auszubildende und Studierende der Europäischen Union.
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Jugendaustauschorganisationen (z.B. über den Arbeitskreis gemeinnütziger Jugendaustauschorganisationen (AJA))
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dem aus der EU-Jugendstrategie hervorgegangenen und vom Deutschen Bundesjugendring verantworteten Strukturierten Dialog.
Multikulturalität
„Das Jugendangebot leistet eine Abbildung gesellschaftlicher Vielfalt.“ (Konzept, S. 13)
Auch die Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und Telemedienangebote, die allen Bevölkerungsgruppen die Teilhabe an der Informationsgesellschaft ermöglichen sind Teil des öffentlich-rechtlichen Auftrags (§§ 11, Abs. 1 und 11d, Abs. 3, RF-StV). Gesellschaftliche Vielfalt bleibt Bereicherung wie Konfliktfeld. Jeder fünfte Einwohner hat einen Migrationshintergrund. Bei den unter 15-Jährigen sind es 33% (10. Bericht über Ausländer und Migranten in Deutschland).
Im trimedialen Konzept waren junge Menschen mit Migrations- und multikulturelle Erfahrungen noch ausdrücklich angesprochen. Im aktuellen Konzept fehlen sie. Dies erstaunt umso mehr, als aus den eigenen Reihen bereits ein Konzept vorgelegt worden ist. Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von Barbara Thomaß, Professorin für Medien- und Kommunikationswissenschaft an der Ruhr-Universität Bochum und Mitglied im ZDF-Verwaltungsrat entwickelte das kosmopolitische, interkulturelle und trimedial CTV, das viele wertvolle Ideen für das Jugendangebot enthält.
Auch hier bieten sich Kooperationen mit bestehenden Initiativen an, darunter:
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Silent University – eine Wissensplattform für Flüchtlinge und Migranten. Akademiker und Berater, die aufgrund ihres Status’ ihr Wissen nicht anderweitig einsetzen können, organisieren Lehre und Forschung. In London gestartet, mit Dependencen in Stockholm und Hamburg.
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Die No Border Academy gehört zu den Partnern der Silent University.
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#YouGeHa – YouTuber gegen Hass – eine unabhängige Kampagne von Youtuberinnen gegen versteckten und offenen Fremdenhass und Ausgrenzung.
Bildung und Information
„Klassische Bildungsthemen aus Schule und Studium können hier leicht zugänglich über Animationen dargestellt werden, wie beispielsweise bei „MinuteEarth“ (YouTube- Kanal, betrieben von mehreren Produzenten mit wissenschaftlichem Hintergrund), die in animierten Drei-Minuten-Stücken komplexe Themen wie die Entstehung der Erde erzählen.“ (Konzept, S. 9)
Schule und Ausbildung gehören zur harten Lebensrealität der Zielgruppe. Auch was einmal Schulfunk zu festen Sendezeiten war, geht im Internet anders. Neben den angesprochenen Kurzformaten wäre ein sorgfältig kuratiertes Archiv aus Open Educational Ressources (OER)
für Schul- und Ausbildungswissen ein echter Mehrwert für die Zielgruppe.
Gerade hier wäre es äußerst verdienstvoll Energie in die Entwicklung neuer Formate der Wissensvermittlung zu entwickeln. Dazu zwei Good-Practice-Beispiele aus unserem Projekt:
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Das unter Leitung von Oliver Rauch und André Grzeszyk im Projekt Grundversorgung 2.0 entwickelte Playwall ist ein System für multiperspektivisches Storytelling. Dafür werden Video-Interviews, Dokumentar- oder Archivmaterial in kleinste Sinneinheiten zerlegt und verschlagwortet, die dann auf unterschiedlichen Wegen befragt, verknüpft und interaktiv erlebt werden können.
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Das Grundversorgung 2.0‑Projekt Hyperbole unter Leitung von Bastian Asdonk hat verschiedene Formate entwickelt, um ein junges Publikum zu Fragen der Politik – „Eine Stimme“ zur Bundestagswahl 2013 –, zu Vorurteilen – „Frag ein Klischee“, das in der Woche der Toleranz von ARD.de gefeatured wurde –, oder zum Krieg anzusprechen – „Die innere Front“, in dem ein traumatisierter Bundeswehrsoldat in sechs Episoden aus seinem Leben erzählt. Hyperbole hat auf Youtube mit 50.000 Abonnenten und fast 14 Millionen Aufrufen ein junges Publikum im Netz erreicht und ist für den Grimme Online Award nominiert.
Preise sind ausgezeichnete Indikatoren für Best-Practice. Neben Grimme ist zu denken an den Civis Medienpreis für Integration und kulturelle Vielfalt in Europa der gleichnamigen Stiftung und die Best of Online Activism Awards der Deutschen Welle. Die beste Empfehlung für Innovationen haben die Autoren des Konzepts selbst gegeben:
„Um mit dem Jugendangebot erfolgreich … zu bestehen, ist es daher wichtig, von Beginn an externe Kompetenz direkt einzubinden, den Rat von Verantwortlichen von Best-Case-Produkten einzuholen und mit jungen Machern zusammenzuarbeiten.“ (Konzept, S. 12)
Medienkompetenz
Auch die Förderung technischer und inhaltlicher Medienkompetenz aller Generationen und von Minderheiten durch die Telemedienangebote ist Teil des Auftrags (§ 11d, Abs 3 RF-StV). Im Konzept wird „Medienkompetenz“ nur ein Mal genannt: Die Einbeziehung der Nutzerinnen in das redaktionelle Angebot sei „ein bewusster Beitrag zur Förderung von Medienkompetenz und eine Einladung zur Auseinandersetzung mit der komplexen Medienwelt.“ (Konzept, S. 12)
Für ein Jugendangebot im Internet ist es ausgeschlossen, die Vermittlung von technischer und inhaltlicher Medienkompetenz nicht zentral zu stellen. Dazu gehören die Fähigkeit,
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Quellen unterschiedlichster Provenienz und Qualität kritisch einschätzen zu können,
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sich der Gefahren im Netz für Datenschutz, durch Cyber-Angriffe, Online-Sucht, Cyber-Mobbing usw. bewusst zu sein und Schutzmittel und Alternativen zu kennen und
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Medien aktiv gestalten und sich darin ausdrücken zu können.
Zum letzten Punkt heißt es im Konzept:
„Mit den Inhalten dort zu sein, wo die Zielgruppe ist, bedeutet auch, vor Ort mit ihr zu produzieren. Das Jugendangebot nutzt dazu die von ARD und ZDF gegebene Infrastruktur und setzt punktuell, wann immer es passt, lokale Creator-Spaces (also Experimentierlabore) auf, um Inhalte mit jungen Machern direkt umzusetzen.“ (Konzept, S. 12)
Das schließt in der Wortwahl an die „Youtube Creator Spaces“ an, zielt jedoch auf redaktionelle Inhalte, die zusammen mit jungen Machern umgesetzt werden sollen. Was Youtube mit seiner Version beabsichtigt, – junge Menschen mit Kenntnissen und Gerätschaft dabei unterstützen, ihre eigenen Projekte umzusetzen –, existiert im öffentlich-rechtlichen Raum bereits: die Offenen und Bürger- und Ausbildungskanäle, die als 3. Säule des tatsächlich trialen Systems seit 30 Jahren Medienkompetenz vermitteln. Sie erscheinen, auch wenn sie unter anderen Voraussetzungen von den Landesmedienanstalten betrieben werden, als natürliche Partner für das Jugendangebot.
Neben der klassischen audiovisuellen Medienkompetenz ist im Universalmedium des vernetzten Computers informatische Kompetenz unerlässlich. Das Institut der deutschen Wirtschaft vermeldet in seinem MINT-Frühjahrsreport 2015 für die Felder Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik eine aktuelle Arbeitskräftelücke in Höhe von 137.100 Personen. Mit dem Informatikunterricht in Schulen scheint es nicht zum Besten zu stehen. In England ist Programmieren seit September 2014 Pflichtfach für Grund- und Mittelschüler. Die BBC unterstützt das Anliegen mit Bildungsmaterialien.
Natürlich kann das Jugendangebot nicht die ganze Bürde dieser Herausforderung für das Bildungssystem schultern, doch kann es, wie die BBC, solche Anstrengungen in seinen Bereichen Wissen, Bildung und Service unterstützen, z.B. indem es Sammlungen von Offene Bildungsressourcen (OER) bereitstellt.
Auch hier bieten sich Kooperationen mit Bildungseinrichtungen und Zivilgesellschaft an, darunter:
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Jugend hackt, eine Serie von Veranstaltungen der Open Knowledge Foundation, um Jugendlichen einen aktiven Umgang mit dem Computer zu vermitteln,
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Code for Germany, ein Netzwerk von Programmiererinnen, Designern und Open Data Interessierten, die an nützlichen Anwendungen für Bürgerinnen arbeiten,
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die Wissenschaftsjahre des BMBF, die Lust auf Wissenschaft und Technik machen wollen.
Wissensarchive
„ARD und ZDF verfügen auch hier über einen großen Fundus an zeitgeschichtlichen sowie zeitlosen Inhalten, die für neue Wissensformate genutzt werden können.“ (Konzept, S. 9)
„Dabei setzt das Jugendangebot auch auf den Austausch mit externen Macherinnen und Machern und fördert damit gleichsam die junge, kreative Kultur- und Webvideoszene in Deutschland. Dabei können ARD und ZDF mit ihren Archiven einen großen Fundus an Bewegtbild bereit stellen, der jungen Inhalteanbietern verfügbar gemacht werden kann.“ (Konzept, S. 13 f.)
Das derzeitige ‘Verweildauerkonzept‘, das durch seine willkürliche Verkürzung des Archivs von laufenden politischen, sozialen, kulturellen Debatten auf breites Unverständnis stößt, ist für das Jugendangebot gefallen. Es wird somit erstmals möglich, den informationellen Long-Tail, die Vorgeschichte der Tagesmeldung in das aktuelle Angebot aufzunehmen. Die Bereitstellung eines öffentlichen Archivs ist eine konsistent von fast allen Akteuren geteilte Erwartung an die öffentlich-Rechtlichen. Die vor Kurzem vorgestellte Studie Public Network Value der Universität Salzburg im Auftrag von ORF und BR, ergab, dass nach Expertenmeinung nach dem leichten Zugang zu den Angeboten an zweiter Stelle die Bereitstellung eines umfangreichen Wissensarchivs von Bedeutung ist (S. 70 f.). Dass über eine erweiterte Abrufbarkeit hinaus der öffentlich-rechtliche Fundus auch externen Produzentinnen zur Weiternutzung verfügbar gemacht werden soll, ist sehr zu begrüßen.
Die Archivfrage geht weit über das Jugendangebot hinaus. Zuallererst gilt es, das audiovisuelle kulturelle Erbe in den verschiedenen öffentlich-rechtlichen Archiven zu digitalisieren und zugänglich zu machen, um es für kommende Generationen vor dem Verfall zu bewahren. Dazu fehlt jedoch bislang der Auftrag. Prof. Dr. Bernt Hugenholtz, Direktor des Instituts für Informationsrecht (IViR) der Universität Amsterdam, forderte folglich, dass der Grundversorgungsauftrag um ein öffentliches Mandat zur Bewahrung und Nutzbarmachung des medialen Kulturerbes ergänzt werden müsse.
Die U30 nutzen Medien on Demand. Umso wichtiger ist es, dass es eine Gesamtschau auf die aktuell verfügbaren öffentlich-rechtlichen Inhalte gibt, damit die Zielgruppe finden kann, was angeboten wird. Browsing, das Durchstöbern eines Katalogs nach interessanten Entdeckungen, ist eine grundlegende Kulturtechnik, nicht erst sei dem Netz. Dieses Desiderat ist von einer Gruppe freier Programmierer beantwortet worden: MediathekView erlaubt es, die deutschsprachigen öffentlich-rechtlichen Mediatheken (DE, AT, CH) in einer einheitlichen Oberfläche zu durchsuchen. Ideal wäre es, über ein ähnliches Interface auf sämtliche öffentlich-rechtlichen Online-Angebote in der EBU zugreifen zu können.
Um jungen Medienmacherinnen den Fundus an Bewegtbild zur Weiternutzung für genuine Online-Formate verfügbar zu machen, reicht es nicht aus, im Einzelfall die Rechte zu klären. In der Netzkultur – die durch eine Demokratisierung der Meinungsäußerungsfreiheit gekennzeichnet ist – sind pauschale Freilizenzen das Signal, dass kreative Weiternutzung erwünscht ist, Lizenzen, die die Modifikation und Verbreitung der abgeleiteten Werke erlauben. Die Verwendung von Creative Commons-Lizenzen (CC) wird bereits von einer entsprechenden ARD-Arbeitsgruppe empfohlen. Zu den Präzedenzen für Freilizenzierung gehören:
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Elektrische Reporter (ZDF) unter CC BY-NC-SA
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Quer (BR) unter CC BY-NC-SA
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Space Night (BR) mit CC-Musik und eigenen Kompilationen
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Breitband (DRadio Kultur) mit CC-Musik und eigenen Kompilationen
Die ARD-AG weist darauf hin, dass eine Beschränkung der Freilizenz auf nichtkommerzielle Nutzung (NC) dazu führt, dass diese Inhalte nicht in der Wikipedia genutzt werden können. Um die Voraussetzungen für eine Kooperation zwischen Jugendangebot und Wikipedia (s.o.) zu schaffen, ist anzustreben, auf eine NC-Beschränkung zu verzichten. (Zu den Folgen der CC-NC-Lizenz s. Paul Klimpel, Freies Wissen dank Creative-Commons-Lizenzen. Folgen, Risiken und Nebenwirkungen der Bedingung „nicht-kommerziell – NC“, Mai 2012.)
In beiden Fällen – der europaweiten öffentlichen Zugänglichmachung wie der Freilizenzierung – sind natürlich die ökonomischen Interesse der Urheber zu berücksichtigen.
Games und Software
„Spiele- oder Softwareangebote müssen daher – ungeachtet des Vorliegens spezieller Angebote oder Sendungen – Teil des Jugendangebots sein können.“ (Konzept, S. 9)
Aus mediensoziologischer Sicht ist der konstatierten Bedeutung von Gaming für die Zielgruppe wie der Entscheidung, Spiele- oder Softwareangebote zu einem Teil des Jugendangebots zu machen, zuzustimmen. Serious Games haben sich seit zehn Jahren als Vehikel etabliert, ernste Themen zu transportieren, in Jugend- und Erwachsenenbildung Wissen zu vermitteln und in Bezug auf Gesundheit, Bewegung, Toleranz usw. das Verhalten der Spieler im wirklichen Leben zu beeinflussen.
Ein verwandter, jüngerer verhaltensökonomischer Ansatz, Menschen durch ein sanftes Schubsen zu der „richtigen“ Entscheidung in ihrem eigenen Interesse zu bringen, ist das Nudging. Nicht nur die US-amerikanische und die britische Regierung haben Nudging-Units eingerichtet, auch das Bundeskanzleramt hat eine Projektgruppe „wirksam regieren“ etabliert.
Der “liberale Paternalismus” einer Verhaltensbeeinflussung durch Games und ein ’nudgendes’ Sozialdesign ist nicht unumstritten (z.B. Mathias Fuchs, Gamification as twenty-first-century ideology, in: Journal of Gaming & Virtual Worlds, Vol. 6, No. 2, 2014). Als Thema ist es fraglos so relevant, dass das Jugendangebot nicht nur darüber berichten, sondern sich auch aktiv dazu verhalten sollte. Das Werbeverbot untersagt Hinweise auf oder gar den Einsatz von kommerziellen Games und Software. Daher sind in diesem Bereich Kooperationen mit öffentlichen und gemeinnützigen Initiativen, Freien-Software-Projekten sowie nichtkommerzielle Eigenentwicklungen das Mittel der Wahl.
Partizipation
„Das Angebot … darf in Sachen Kommunikation keine Einbahnstraße sein.“ (Konzept, S. 12)
„Mitwirken- und Mitredenkönnen sind für das Jugendangebot konstitutiv. Das Angebot bietet jungen Menschen die Möglichkeit, sich eine eigene Meinung zu bilden, sich über aktuelle Themen mitzuteilen und gehört zu werden.“ (Konzept ., S. 5)
„Das Jugendangebot unterstützt damit das demokratische Bedürfnis insbesondere junger Menschen nach Partizipation am Prozess der politischen Meinungsbildung und Auseinandersetzung. Die Beiträge sollen Nutzer ermutigen, Eigeninitiative zu ergreifen und sich aktiv in Debatten einzubringen.“ (Konzept ., S. 16)
Es lassen sich vier Stufen der Partizipation unterscheiden: 1.) Mitmachangebote, 2.) Zusammenarbeit zwischen Redaktion und Publikum, 3.) Freiraum für aktiven Ausdruck und Austausch und 4.) Teilhabe an Organisation und Aufsicht.
1.) Mitmachangebote
Dazu gehören Likes, Kanal-Abos, Kommentare, der Experten-Chat nach einer Sendung, das Durchspielen von Angeboten wie „Dina Foxx“. Sie sind die niedrigschwelligsten Formen von Kommunikation und Interaktion. Zugleich entscheiden sie über die Glaubwürdigkeit eines Angebots. Verbindlichkeit und Bindungen entstehen insbesondere, wenn Kommentare von verantwortlichen und sprechfähigen Redakteuren zeitnah beantwortet werden.
Den entgegengesetzten Weg geht Süddeutsche.de, das Kommentare zu Artikel seit Anfang des Jahres prinzipiell nicht mehr zulässt, sondern in einem moderierten Forum den Lesern „zwei bis drei große Themen des Tages“ zur Diskussion anbietet. Wie aus dem NDR zu hören war, überlegt man bei tagesschau.de ebenfalls Einschränkungen der Kommentarfunktion. Hier geht das Konzept den richtigen Weg.
2.) Zusammenarbeit zwischen Redaktion und Publikum
Das Konzept nennt hierzu, neben dem Pretesting von Piloten durch die Nutzer, insbesondere die „Creator Spaces“ (S. 12).
Katharine Viner, neue Chefredakteurin des „Guardian“ hielt im März eine Vortrag mit dem Titel: Der Aufstieg des Lesers. Darin spricht sie mit Jay Rosen von „den Leuten, die früher Publikum genannt wurden“, die nicht still sitzen und denen man zuhören müsse. Eines ihrer Beispiele:
„Im April 2010 geriet das Leck der Bohrinsel Deepwater Horizon außer Kontrolle: Niemand wusste die ölpest im Golf von Mexiko aufzuhalten. BP, der für die Katastrophe verantwortliche Konzern, sah sich zu einem öffentlichen Aufruf nach Lösungsvorschlägen gezwungen. Der Guardian reagierte mit einem eigenen Aufruf an seine Leserschaft und richtete eine Online-Plattform für Vorschläge ein. Ehe wir es uns versahen, hatten dort professionelle Taucher, Schiffsingenieure, Physiker, Biochemiker, Maschinenbauer, Bohrinselarbeiter, Bergleute und Verrohrungsexperten ihre Ideen hinterlassen. Die besten davon schickten wir gesammelt weiter. Es handelte sich um ein unglaublich reichhaltiges Arsenal, das wir allein den Leuten, die früher Publikum genannt wurden, zu verdanken hatten.“ (Der Aufstieg des Lesers, 26.03.2015)
Viner spricht sich gegen Bezahlschranken, für Quellenverlinkung, die im Netz unerlässlich sei, und für Kommentare aus. Sie berichtetet auch von Beleidigungen und Drohungen und der Herausforderung, respektvoll, dialogisch und behutsam moderierend damit umzugehen. Kommentare abschalten ist für sie keine Option. Im Gegenteil gilt es, immer neue Formen der Zusammenarbeit zwischen Redaktion und Publikum auszuprobieren.
Ein Best-Practice-Beispiel ist
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der Wettbewerb „Orte in Bewegung“, der zwar nicht im Zusammenhang mit einem Jugendangebot stand, aber leicht übertragbar ist. Die Radio ö1 Wissenschaftsredaktion suchte Projekte in österreichischen Gemeinden, Städten und Regionen, die dem Gemeinwohl dienen und ihre Umgebung durch soziale Innovationen verändern. Über 300 wurden eingereicht, über die eine Jury und das Publikum entschied. Dabei arbeitet der ORF mit der zivilgesellschaftlichen Crowdfunding-Plattform Respekt.net zusammen, die den mit je 2.000 Euro dotierte „Social Innovation Award“ gestiftet hat. Alle Dokumente stehen unter CC. Daraus ist eine Drehscheibe für die Zivilgesellschaft geworden. Ähnlich könnte das Jugendangebot zusammen mit Partnern die U30 zu Projekten einladen, die sie begeistern und über einen Wettbewerb und durch eine Plattform eine nachhaltige Vernetzung fördern.
3.) Freiraum für eigenen Ausdruck
Die nächste Partizipationsstufe sind Communities, Weblogs und Plattformen für den Austausch von Inhalten. Hier geht es nicht mehr um betreute Partizipation in engen Bahnen, sondern um einen echten Freiraum für die aktive Ausdrucksfähigkeit in Medien.
Zu den Communities, die an die Stelle der Quote treten, schreibt der Politikwissenschaftler Christoph Bieber:
„Die gemeinschaftliche Medienproduktion durchzieht sämtliche Formate – als verbindender Begriff kristallisiert sich hier »Do-It-Yourself-Medien« heraus (vgl. Lankshear/Knobel 2010). … Durch die starke Vernetzung und den regelmäßigen Austausch innerhalb solcher aktiver Publika können sich also neue Produktionsgemeinschaften formieren. Durch diese Vergemeinschaftungseffekte ist nicht nur ein kollektives Lernen möglich, sondern es besteht auch die Möglichkeit zur Umwandlung des Nutzerinteresses in eine ‚politische Bildenergie’, die in Wahl- oder Protest-Kampagnen sehr wohl eine breite Wirkung entfalten kann.“ (Partizipation durch Pixel? Visuelle politische Kommunikation und der kreative Umgang mit digitalen Bildern)
Das Konzept unterscheidet hier zwischen dem, was auf den Plattformen Dritter und auf der eigenen stattfindet.
„Drittplattformen stellen den Erstkontakt zwischen Nutzer und Angebot her, dienen zur Verbreitung der Inhalte sowie zur Interaktion und Kommunikation mit Usern. Auch die Integration von User-Generated-Content findet dort und im Wesentlichen nicht auf einer Startseite statt.“ (Konzept, S. 10 f.)
Dass Nutzerinnen eigene Inhalte, einschließlich Parodien, kritische Rekontextualisierungen und andere Bearbeitungen von Inhalten Dritter auf Youtube, Vimeo, Facebook, Twitter stellen, ist der Daseinszweck dieser Plattformen. Wie dort eine Integration dieser kreativen Werke der Nutzer in die jeweiligen Kanälen des Jugendangebots auf diesen Plattformen stattfinden soll, ist unklar. Ein erster Schritte auf die Nutzer zu wäre es, den diffamierenden Begriff „User-Generated-Content“ aufzugeben, der sagen will, dass „Urheber“ „Werke schöpfen“, während „User“ nur „Content generieren“. „Bürgerjournalismus“ z.B. ist ein eingeführter Begriffe, der die Beiträge von Nicht-Beauftragen ernst nimmt. Daneben soll eine eigene Austauschplattform angeboten werden:
„Um das hohe Interaktions- und Kommunikationsbedürfnis der Zielgruppe zu befriedigen, kann das Jugendangebot spezielle Funktionalitäten vorhalten, beispielsweise Chats und Foren, die junge Menschen zu den Themen des Webs zusammenbringen und ihnen eine Austauschplattform bieten. Diese eröffnen den Nutzerinnen und Nutzern in einem Umfeld ohne kommerzielle Interessen die Möglichkeit des direkten gegenseitigen, themenbezogenen Kontakts.“ (Konzept, S. 10)
Für die eigenen Angebote bietet es sich an, freie Systeme einzusetzen (z.B. für Messenger offene, datenschutzgehärtete Standards wie XMPP/OTR oder GNU social, OwnTube statt Youtube; s. u. Alternativen)
„Fernsehen ist Monolog, Internet ist Dialog,“ schreibt Markus Hündgen (European Web Video Academy) und fordert – ganz im Sinne des Konzepts – ein öffentlich-rechtliches Youtube. Webvideos seien in der Mitte der Gesellschaft angekommen. In dem Genre fehlten jedoch bislang journalistische, edukative und künstlerische Inhalte. Ein Marktversagen, dem durch ein „öffentlich-rechtliches YouTube“ begegnet werden müsse.
Den Mehrwert, deneine offene, öffentlich-rechtliche Kontributorenplattform für Video den Nutzern bietet,ist genau dieses Umfeld von journalistischen, edukativen und künstlerischen Inhalten, die Werbefreiheit und die andere Kultur, die sie hervorbringt (die fehlende Monetarisierung spricht andere Produzentinnen an, als diejenigen, die hoffen, mit Youtube-Videos ihren Lebensunterhalt zu verdienen). Zudem wäre eine Brücke zu redaktionellen Bereichen des Jugendangebots attraktiv, das qualitätvolle Inhalte kuratiert und in einen eigenen Kontext stellt. Auch eine Brücke für die Weiternutzung der Videos in der Wikipedia wäre ein Anreiz. (Zu den sozialen Netzen im folgenden Abschnitt mehr.) Dazu drei Best-Practice-Beispiele:
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ABC Open, das Kontributorenportal der Australian Broadcasting Corporation. Jeden Monat werden dafür neue thematische Projekte aufgerufen (aktuell: „Time-lapse“, „500 words: I quit“, „Snapped: Lines and curves“, „Makers and Creators“). Dafür bietet ABC Workshops und Tutorials. Die Videos werden auf Vimeo hochgeladen und auf der Plattform Open.abc.net.au präsentiert.
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Das Oral History-Projekt von BBC Radio 4 mit der British Library. Die Kontributoren produzieren hier nicht etwa „UGC“, sondern Beiträge für ein nationales Kulturerbearchiv.
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Kioski, das Online-Jugendangebot des finnischen Rundfunks, ist auf Twitter, Facebook und Instagram präsent. Daneben kuratiert es aber auch Webvideos auf die eigene Site – eine Möglichkeit, Orientierung zu bieten, Qualität hervorzuheben und den Austausch mit den Nutzern zu intensivieren. Außerdem sind Filmemacher und Bands eingeladen, ihre noch unveröffentlichten Werke auf der Plattform einzustellen.
4.) Teilhabe an Organisation und Aufsicht
Die vierte Partizipationseben ist die Beteiligung der Nutzerinnen an der Organisation und an den Kontroll- und Aufsichtsgremien des Jugendangebotes.
Vertreter des Bundesjugendrings sitzen in einigen den Rundfunkgremien – nicht aber im ZDF-Fernsehrat. In einem Positionspapier fordern sie: Jugendliche an Medienangeboten beteiligen.
Die MPK vom Oktober 2013 hatte ARD und ZDF einen Jugendbeirat ins Pflichtenheft geschrieben:
„Sie erwarten weiterhin, dass die Belange der Zielgruppe bei der Entwicklung des Programmes dadurch berücksichtigt werden, dass die Anstalten einen ‚Jugendbeirat’ einrichten, dessen Mitglieder sich aus Personen der Zielgruppe des geplanten Angebotes rekrutieren und welcher die Entwicklung der inhaltlichen Ausgestaltung begleitet.“ (MPK-Beschluss, 25.10.2013)
Auch der ist im aktuellen Konzept verschwunden. Eine solche Begleitung und Mitgestaltung durch die U30 selbst ist Voraussetzung für eine echte Teilhabe, neudeutsch auch als „Ownership“ bezeichnet, die wiederum die Voraussetzung für die Akzeptanz des Jugendangebots darstellt.
Als erster Schritt drängt sich hier eine Konsultation der Zielgruppe auf zu ihren Erwartungen und Ideen für das Jugendangebot und die Partizipationsformen auf den verschiedenen Ebenen.
Online-Konsultationen sind in vielen Politikfeldern bereits üblich. Ein herausragendes Vorbild ist der Marco Civil genannte Grundrechtekatalog für das Internet in Brasilien. Seiner Verabschiedung im April 2014 ging eine Debatte über fünf Jahre mit zahllosen Anhörungen und einer zweistufigen Online-Konsultation voraus, in der zunächst Regelungsbedarfe identifiziert und im zweiten Schritt konkrete Maßnahmen gestaltet und bewertet wurden. Italien folgte dem Beispiel und stellte seinen Entwurf für ein Gesetz über Internet-Rechte von Oktober 2014 bis Februar 2015 auf der Civici-Plattform zur Konsultation. Auch zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag gab es im vergangenen Jahr eine ähnliche zweistufige Online-Konsultation. Gerade ist eine dritte Runde eröffnet worden. Beim Jugendangebot geht es zwar nicht primär um Gesetzgebung, doch da ARD und ZDF Mitwirken- und Mitredenkönnen für das Angebot als konstitutiv erklärt haben, erscheint eine ergebnisoffene Konsultation zum Auftakt als angemessenes Mittel.
Soziale Netzwerke
„Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Papiers werden insbesondere YouTube, Facebook, Instagram, Twitter, WhatsApp und Snapchat als die relevanten Drittplattformen angesehen, auf denen das Jugendangebot stattfinden muss.“ (Konzept, S. 11)
Die These: ‚Wenn die jungen Menschen nicht zu uns kommen, müssen wir dorthin gehen, wo sie sich aufhalten’ist auf den ersten Blick plausibel.
Bei Sozialen Netzwerken liegt Facebook mit 36,8% klar in Führung, bei den Videoplattformen YouTube mit 58,3% (MedienVielfaltsMonitor der DLM, Ergebnisse 2. Halbjahr 2014, 19.03.2015). Im vergangen Jahr hat Youtube nach eigenen Angaben um 40% an Reichweite und um 50% bei der Nutzungsdauer zugelegt (Googlewatchblog, 30.04.2015)
Dabei ist die Nutzung nicht nur konsumptiv, sondern zunehmen aktiv publizierend. Die „EU Kids Online“-Studie (11/2014 unter Leitung des Hans-Bredow-Instituts) ergab, dass 59% der 11- bis 16-Jährigen 2014 im Netz Videos geschaut haben, z.B. auf Youtube, gegenüber 32% 2010. Noch rasanter war die Zunahme beim Posten von Videos oder Musik, um sie mit anderen zu teilen: von 6% 2010 auf 20% 2014. Youtuber ist weit verbreiteter Berufswunsch unter Jugendlichen.
Facebook zielt ebenfalls verstärkt auf Bewegtbild und hat im vergangenen Jahr seine Video-Features erweitert. Das Unternehmen behauptet Zuwächse beim Video-Playback im oberen zweistelligen Bereich und mehr als eine Milliarde pro Tag. 65% davon mobil.
Einer der Gründe für den Zuwachs ist das umstrittene Out-Play-Feature: ein eingebettetes Video beginnt zu spielen, sobald es in der Timeline sichtbar wird. Beschwerden gab es von Mobilnutzern, denen es ungewollt ihren Volumendeckel gesprengt hat (PC Pro, 08.10.2014). Inhalteanbieter scheinen das Angebot anzunehmen. Immer häufiger werden Videos auf Facebook hochgeladen, anstatt sie nur einzubetten. Popstar Beyoncé sieht es als wichtigste Plattform, um Content an ihre Fans zu kommunizieren. Auch BuzzFeed und Discovery Channel sehen Facebook vorn bei Reichweite und Interaktion (BlueDoor White-Paper, 11/2014).
Die Autoren des Konzepts sind sich des raschen Wandels im Internet bewusst. Myspace, Altavista, Studi-VZ waren zu Ihrer Zeit Marktführer. Spotify, die Nummer Eins beim Musik-Streaming, wird gerade von Tidal herausgefordert. So ist schon heute zu fragen: Ist Facebook wirklich unumgänglich, um die U30 zu erreichen? „Facebook benutze ich nur noch, um mich mit meinen Eltern und Lehrern zu unterhalten“ war das Motto eines Panels auf der re:publica 2015, auf dem drei 16-Jährige der Moderatorin ihr Internet erklärten. Daher sollte das Jugendangebot seine Inhalte nicht nur auf den Plattformen der jeweils aktuellen Marktführer, sondern auch auf weiteren, auf freien und auf eigenen Plattformen platzieren.
So plausibel die These und das Konzept eines Content-Netzwerks auf Drittplattformen und einer eigene schlanken Landingpage, so problematisch sind die Konsequenzen, was 1.) Datenschutz, 2.) die Bereitstellung öffentlich finanzierter Inhalte auf kommerziellen Plattformen und 3.) die Wiedererkennbarkeit öffentlich-rechtlicher Angebote betrifft.
1.) Datenschutz
Dass die Nutzung der eigenen Plattform des Jugendangebots ohne Registrierung und Personalisierung möglich sein soll und, wo Daten gesammelt werden, die höchsten Datenschutzstandards eingehalten werden, entspricht den Erwartungen an ein öffentlich-rechtliches Angebot.
„Soweit Inhalte unter Einbeziehung von Drittplattformen verbreitet werden, wird den Nutzern im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten ebenfalls offen und transparent aufgezeigt, welche datenschutzrelevanten allg. Geschäftsbedingungen für die Nutzung der jeweiligen Drittplattformen gelten.“ (Konzept, S. 18)
Dem Nutzer nur aufzuzeigen, dass ihre Daten bei Facebook, Youtube & Co. nicht nach den strengen deutschen, europäischen Datenschutzsbestimmungen erhoben, verarbeitet und weitergegeben werden, ist keine befriedigende Lösung. Den Adressimport aus der Adressdatei des Anwenders in den Datenbestand von Facebook durch den Freundefinder-Button hatte das LG Berlin schon 2012 für illegal befunden (Az. 16 O 551/10). Apps wie WhatsApp und Snapchat lassen sich nur installieren, wenn die Nutzerin einwilligt, dass ihr gesamtes Adressbuch aus dem Smartphone an die Betreiber übertragen wird.
Zu Facebook gehören nicht nur Instagram und WhatsApp, es dient auch als Single Sign-On für andere Diensten wie Spotify und erhält Daten aus den Apps von Drittanbietern auf Facebook. Mit den Anfang des Jahres geänderten AGB will das Unternehmen nun auch Daten speichern, die Nutzer auf Websites außerhalb von Facebook hinterlassen sowie Standortdaten für mobile Werbung.
Einer der schärfsten Verfechter von Grundrechten auch auf Facebook ist der österreichische Jurist Max Schrems, der Ende 2011 22 Anzeigen beim irischen Data Protection Commissioner (DPC) gegen Facebook eingebrachte. 2012 gründete er den Verein zur Durchsetzung des Grundrechts auf Datenschutz „europe-v-facebook.org“. Das Verfahren wird seit dem 24.03.2015 vor dem EuGH verhandelt. Mit Fbclaim.com hat Schrems 25.000 Nutzer für die größte Datenschutz-Sammelklage Europas gewonnen. Der Prozess vor dem LG Wien hat am 09.04.2015 begonnen. Zu den Vorwürfen gehören ungültige Datenschutzbestimmungen, das unrechtmäßiges Sammeln und Weitergeben von Daten, das Ausspähen des Surfverhaltens der Nutzer sowie die Teilnahme am NSA-Überwachungsprogramm PRISM.
Ein ähnliches Problem stellt sich bei Apps auf Android oder iOS, die Nutzer nötigen sich bei Google oder Apple zu registrieren und Nutzungsdaten an die Unternehmen zu schicken.
Was Arte und BR auf innovative Weise „Do not track“ thematisieren, muss auch das Jugendangebot in seinem Handeln im ökosystem Internet vorbildhaft beherzigen.
2.) öffentlich-rechtliche Inhalte auf Drittplattformen
„In allen Bereichen wird sich das Jugendangebot dadurch auszeichnen, dass es unabhängig, frei von ökonomischen Interessen und ohne versteckte Werbung informiert.“ (Konzept, S. 10)
Inhalte auf kommerzielle Plattformen zu stellen, befördertihre Zugänglichkeit. Zugleich fördert es das Geschäftsmodell des jeweiligen Betreibers. Selbst wenn auf Facebook oder Youtube keine Werbung direkt gegen öffentlich-rechtliche Beiträge geschaltet wird, erhöhen sie die Attraktivität und damit den Wert der Plattformen.
Das Jugendangebot mag frei von eigenen ökonomischen Interessen agieren, doch in Bezug auf die Förderung der ökonomischen Interessen von Facebook, Google & Co. ist mit der Frage zu rechnen, ob Beitragsgelder dafür auftragsgemäß und verhältnismäßig verwendet werden.
Bei sozialen Netzen handelt es sich allenfallsde facto um öffentliche Räume, die aber privat betrieben werden und wie Shopping-Malls ihr jeweiliges Hausrecht erlassen. Damit machen sich ARD und ZDF von einzelnen Anbietern abhängig und sind deren Entscheidungen über technische Featuresund AGB ausgesetzt, die immer wieder auch urheberrechtliche Probleme aufwerfen (Z.B. bei Instagram nach dessen Übernahme durch Facebook (vgl. t3n, 19.12.2012).
3.) Identität der öffentlich-Rechtlichen
„Mithilfe der Content-Netzwerk-Strategie ist das Angebot plattformunabhängig, zugleich aber auch eine unabhängige Plattform.“ (Konzept, S. 11)
Das Primat des Content-Netzwerks und der einzelnen Formate bedroht zudem die Identität und Wiedererkennbarkeit des öffentlich-rechtlichen Angebots.
Die starke Marke ZDF gelte im Internet „nur noch wenig, vielleicht gar nichts mehr,“ schreibt Bellut „Im Jugendangebot gilt nun das Primat des einzelnen Formats.“ (S. 7) Zugleich heißt es im Konzept:
„Die unterschiedlichen Formate des Jugendangebots müssen wiederkennbar und untereinander verbunden sein. Diese einheitliche Tonalität muss sich über alle Plattformen und Ausspielwege erkennbar wiederfinden. Wichtig für den Erfolg des Angebots sind ein klares Profil und eine klare Haltung. …
Das Jugendangebot wird weder selbst noch mit dem Label von ARD und ZDF prominent als Inhalteanbieter auftreten. Vielmehr soll das einzelne Format Akzeptanz, Erfolg und Bindung beim Nutzer bewirken. Auf YouTube wird dieses Prinzip bereits erfolgreich praktiziert: Die Zielgruppe abonniert nicht ein Multi-Channel-Netzwerk, sondern das Format an sich. …Nicht umsonst sind die erfolgreichsten Fanpages und Twitteraccounts nicht etwa ARD, ZDF oder RTL. Es sind Tatort, heute-show oder DSDS.“ (Konzept, S. 11)
Es ist richtig, niemand hört die Platten von Universal, liest die Bücher von Holtzbrinck oder sieht die Kanäle des MCN Mediakraft. Es sind die individuellen Stimmen, die uns interessieren, nicht ihre Verlage.
Dass das Jugendangebot seine Inhalte über zahlreiche Kanäle streuen soll, konzentriert auf einzelne Formate, ohne eigenes Label und dennoch erkennbar zu einem großen Ganzen verbunden, gleicht der Quadratur des Kreises.
Es mag sein, dass alte Unterscheidungen keine Rolle mehr spielen, aber es gibt eine, die bei aller Vielfalt nicht verloren gehen darf: die zwischen öffentlich-rechtlichen Angeboten und allen anderen. Wenn der Sozialvertrag über öffentlich finanzierte Medien Bestand haben soll, müssen sie als solche erkennbar bleiben.
Hier wäre an ein Gütesigel zu denken, nach Art von “Approved for Free Cultural Works” oder das „Fair Music“ Label, idealerweise auf paneuropäischer Ebene zur überall wiedererkennbaren Kennzeichnung von öffentlich-rechtlichen Inhalten. Auch die Experten in der Salzburger Public Network Value Studie sehen es bei der Frage von Findability/Visability als bedeutend an, dass „glaubwürdige Logos“ sichergestellt werden, „die die Legitimität von Inhalten erhöhen, und dies speziell von Inhalten auf Plattformen dritter Parteien.“ (S. 72)
Schließlich müssen alle Inhalte, die extern ausgespielt werden, auch barrierefrei zugänglich sein, d.h. für diejenigen Beitragszahler, die Facebook & Co. nicht nutzen wollen. Eine Gesamtschau auf die aktuell verfügbaren Inhalte nach dem Vorbild von MediathekView ist für die Findbarkeit ebenso wichtig, wie eine erkennbare öffentlich-rechtliche Identität im Kontext der eigenen Inhalte.
Andere Plattformen
Konsolen
Spielekonsolen sind laut dem Digitalisierungsbericht 2014 der Medienanstalten nach Smart-TV-Geräten der zweithäufigste Internet-Zugang in ConnectedTV-Haushalten. Allerdings werden sie offenbar fast nicht (0,2%) für TV- und Videoinhalte genutzt (ibid., S. 44).
Smart-TV
2014 gaben 16% der deutschen TV-Haushalte an, über ein Smart-TV-Gerät zu verfügen, eine Steigerung von rund 45% gegenüber dem Vorjahr. Aber in nur 9,5% der Haushalte ist das Gerät tatsächlich an das Internet angeschlossen (Digitalisierungsbericht 2014 der Medienanstalten, S. 41 ff.).
Es ist sicher nicht verkehrt, mit der App des Jugendangebotes auch hier präsent zu sein. Die geht jedoch deutlich weg vom Fernseher. Während der in der Gesamtbevölkerung zu 65,5% als wichtigstes Endgerät für die Fernseh- und Videonutzung bezeichnen, sind es unter den 14–19 Jährigen noch 36,6%, gefolgt vom Laptop mit 25,7%. Generell das wichtigste Gerät ist für 52,1% von ihnen das Smartphone. Hier liegt der Fernseher mit 8,2% abgeschlagen auf dem vierten Platz – hinter Laptop und PC. (ibid., S. 45)
Messenger
Während soziale Netzwerke stagnieren, zeigen Messaging-Dienste einen rasanten Zuwachs. Bei den U30 sind Chats und Messenger die wichtigsten Online-Angebote (AGOF Internet Facts 2015-03). Das ist allen voran WhatsApp, das Facebook Anfang 2014 kaufte, da die Facebook-eigene Messenger-App die Erwartungen des Unternehmens nicht erfüllte. Auch Wettbewerber wie Snapchat, Line, Wechat, Microsoft Skype, Google Hangout usw. wachsen derzeit. Neben proprietären Lösungen gibt es freie Alternativen wie IRC, das offene Extensible Messaging and Presence Protocol (XMPP, vormals Jabber), GNU social, Signal 2.0 und WebRTC.
Im Unterschied zu sozialen Netzwerken ist die Kommunikation hier privat und nicht öffentlich oder gruppenöffentlich. Daher ist sie der Nutzungsforschung bislang kaum zugänglich. „Die Undurchsichtigkeit ist einer der wichtigsten Gründe für die Popularität der Messaging-Apps: Jugendliche verlassen vor allem in den USA Facebook, weil sie nicht von ihren Eltern und Lehrern beobachtet werden wollen.“ (Goldmedia Trendmonitor 2015, S. 11)
Ob Messenger sich medienkulturell für öffentliche Kommunikation eignen, ist noch unklar. ARD-aktuell und das Medieninnovationszentrum Babelsberg (MIZ) entwickeln derzeit eine neue Nachrichtenplattform via Messenger-Dienst. Dabei steht vor allem die jüngere Zielgruppe im Fokus (14–29-Jährige). Als praktisches Versuchsfeld nennen sie z.B. Snapchat.
Für die eigenen Präsenzen des Jugendangebots sind offene, datenschutzgehärtete Standards wie XMPP/OTR, GNU social und Signal 2.0 die einzig mögliche Lösung.
Was sind die Alternativen?
Wie kann das Jugendangebot sich zu dem Dilemma der monopolistischen, US-amerikanischen Social Media Plattformen verhalten? Grundsätzlich sind drei Strategien vorstellbar: 1.) ein eigenes öffentlich-rechtliches Youtube, Facebook etc., 2.) alternative Plattformen und 3.) wenn sie sich denn – noch nicht – vermeiden lassen, ein Einwirken auf Facebook, Youtube & Co, um zumindest die datenschutzrechtlichen Probleme anzugehen.
„Alternativlos“ war Unwort des Jahres 2010. Es gibt immer Alternativen:
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Diaspora, Friendica und Synero statt Facebook
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XMPP/OTR, GNU social, Telegram oder Signal 2.0 statt Twitter/WhatsApp
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Internet Archive, Wikimedia Commons oder OwnTube statt Youtube
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OpenStreetMap statt Google-Maps.
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YaCy statt Google-Suche
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OwnCloud statt Dropbox/Google/Apple etc.
1.) Eigene Infrastrukturen
Post-Snowden ist „kritische Infrastruktur“ zum Schlüsselwort geworden. Dazu gehören Projekte für eine Deutsche Cloud, Europäische Cloud, Deutschland-interne Email oder Schengen-Routing und eines für einen europäischen Suchmaschinenindex.
Wäre ein deutsches oder gar europäisches öffentlich-rechtliches Youtube oder Facebook denkbar? Unmöglich wäre es nicht, wenn es den politischen Willen gäbe, die erforderliche Mittel bereitzustellen. Und es gibt Hinweise, dass es zu den Erwartungen der Gesellschaft an die öffentlich-Rechtlichen gehört. Die Public Network Value-Studie der Universität Salzburg ergab, dass nach Expertenmeinung die Platzierung von öffentlich-rechtlichen Angeboten in Sozialen Netzwerken und die Entwicklung eines eigenständigen Sozialen Netzwerks in der gesellschaftlichen Erwartungshaltung gleich auf liegen (S. 81).
Markus Hündgen, Veranstalter des Deutschen Webvideopreises, fordert genau das: Im zunehmend wichtigen Bereich der Webvideos klaffe eine Lücke: journalistische, edukative und künstlerische Inhalte. Ein Marktversagen, dem durch ein „öffentlich-rechtliches YouTube“ begegnet werden müsse, das ein werbefreies Umfeld für qualitätsvolle Inhalte bieten würde.
2.) Alternative Plattformen in DE/EU?
Die VZ Netzwerke, heute Teil der Holtzbrinck-Gruppe, sind 2011 von Facebook überholt worden und seither im Niedergang. Möglicherweise könnte eine Partnerschaft mit dem Jugendangebot sie wieder stärken.
Bei Video-Plattformen würde schon die Nutzung von MyVideo oder Vimeo die Marktmacht von Youtube eindämmen helfen. Besser wäre auch hier eine Zusammenarbeit mit nichtkommerziellen Plattformen wie dem Internet Archive oder Wikimedia Commons.
Vor allem aber gibt es dezentrale Alternativen zu Facebook wie Diaspora, Friendica oder das neue Projekt Synero.
Für Mikroblogging gibt es als Alternativen zu Twitter GNU social, z.B. die deutsche Instanz Gnusocial.de oder ein in Schweden laufendes Quitter.
In dem Bewusstsein, dass sich das Schicksal einer dominanten Plattform durch die nächste große Idee schnell wenden kann, gilt es für einen öffentlich-rechtlichen Akteur, vor allem freie, datenschutzgehärtete, dezentrale Alternativen zu fördern.
3.) Oder doch Facebook & Co?
Facebook und Youtube machen ohne Frage einen relevanten Teil der Netzöffentlichkeit aus. Dass die Goliaths nicht unangreifbar sind, zeigt der österreichische Jurist Max Schrems,
Was eine Einzelperson und eine Schar Gleichgesinnter können, können und sollen auch die europäischen öffentlich-Rechtlichen, die mit einem gemeinsamen Umsatz von 33 Milliarden Euro pro Jahr ein erhebliches Gewicht in die Waagschale legen, um den Interessen von Datenschutz, verbraucherfreundlichen AGB und Profilportabilität Nachruck zu verleihen. Um einem Lock-in zu entgehen und damit Wettbewerb zu stärken, muss insbesondere auf eine Portabilität des eigenen Profils auf andere Plattformen nach dem Vorbild der Rufnummernmitnahme hingearbeitet werden.
Ökosystem
Wenn sich die öffentlich-Rechtlichen ins Internet begeben, werden sie Teil des ökosystems. Daher müssen sie nicht nur darüber berichten, Aufklärung und Medienkompetenz schaffen, sondern auch mit gutem Beispiel vorangehen.
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Breitbandausbau – Wenn von allen Haushalten Beiträge gezahlt werden für eine Online-Only Angebot, müssen auch alle Haushalte die Möglichkeit haben es wahrzunehmen. Die Mabb fördert z.B. Freifunk mit der Broschüre „WLAN für alle. Freie Funknetze in der Praxis“.
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Netzneutralität – Die Kooperative Berlin stellte auf der re:publica 2015 ihre Thesen zu öffentlich-rechtlichen Medien 2020 vor. Darin fordern sie einerseits Netzneutralität, aber zugleich sollen öffentlich-rechtliche Inhalte von Mobil-Providern durchgeleitet werden, ohne auf das gedeckelte Datenvolumen angerechnet zu werden. Dem Vorschlag gehen die unrühmlichen Beispiele von Wikipedia-Zero und Facebook-Zero voran.
Von Wikipedia und öffentlich-Rechtlichen ist die öffentliche Erwartung, dass sie nicht nur ihre partikularen Interessen verfolgen. Inhaltlich haben sie ohnehin einen universalen Anspruch. Daher kann es für sie nur um eine universale Lösung für Zugang und Netzneutralität gehen, statt um Gruppenegoismus.
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Suchneutralität – Für die eigenen Plattform des Jugendangebots wäre daran zu denken, statt Google als Suchmaschine zu verwenden, einen eigenen YaCy-Knoten zu betreiben.
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Urheberecht – Im Großen läuft dazu derzeit eine grundlegende EU-Reform (s. z.B. Julia Reda auf dem Wikimedia-Salon, 08.05.2015). Im Kleinen des Jugendangebots muss es ebenso um den Ausgleich der Interessen von Urhebern und Nutzern gehen: angemessene Vergütung und Freiheit zur Weiterverbreitung und Veränderung.
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Offenen Standards – Barrierefreiheit auch technisch. Die Zeiten von Flash und DRM sind vorbei.
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Datenschutz – Nutzungsmessung nur nach strengem deutschem Recht (vgl. Trackography von Tactical Tech).
Auch hier bieten sich öffentliche und zivilgesellschaftliche Partner an:
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EDRi, die European Digital Rights initiative
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Netzpolitik, das führende Blog zu dem Thema in Deutschland
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Digitale Gesellschaft e.V., die NGO für eine offene und freie digitale Gesellschaft [Disclaimer: ich bin Mitglied]
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La Quadrature du Net, eine französische netzpolitische NGO mit Wirkung in ganz Europa
öffentlich-rechtliche Medien sind kategorial vom Markt verschieden
„Das Angebot verfolgt nicht den Zweck, Nutzerinnen und Nutzer zu Kunden zu machen.“ (Konzept, S. 5)
Das Gegenüber der öffentlich-Rechtlichen sind keine „Kunden“ oder Konsumenten, sondern die Bürgerinnen und Bürger, die diese journalistisch-redaktionelle Selbstbeobachtung der Gesellschaft im öffentlichen Interesse beauftragen, bezahlen und kontrollieren. Bürger und öffentlich-Rechtliche haben eine Art Rousseauschen Gesellschaftsvertrag miteinander geschlossen. Der schafft einen vom Markt kategorial verschiedenen Raum.
Mit marktlichen Gründen wird das öffentlich-rechtliche System aktuell aus verschiedenen Richtungen in Frage gestellt. Dazu gehören neoliberale Stimmen aus der Wissenschaft, die eine Abschaffung oder zumindest Beschränkung auf Subsidiarität fordern, darunter der wissenschaftliche Beirat beim Bundesfinanzministerium in seinem Gutachten vom Dezember 1014 und Justus Haucap, Professor für Volkswirtschaftslehre der Heine-Universität Düsseldorf und einstiger Vorsitzender der Monopolkommission, in seinem Gutachten über eine „liberale Rundfunkordnung“ für das „Freiheitsinstitut Prometheus“ des Ex-FDP-Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler, das damit die Kampagne „Zwangsbeitrag? Nein Danke!“ befeuert.
Kampagnen und Petitionen, die die „GEZ abschaffen“ wollen, erhalten regelmäßig Zehntausende Unterschriften in wenigen Stunden. Eine der größten ist „Abschaffung der GEZ – Keine Zwangsfinanzierung von Medienkonzernen“, gestartet von Luigi C. und gerichtet an das Bundesverfassungsgericht. Nach einem guten Jahr hat sie über eine halbe Million Unterschriften gesammelt. Beim Rundfunkbeitrag-Zahlungsstreik, der seit Juli 2013 läuft, haben sich 5.885 Menschen dazu bekannt, Rundfunkbeiträge in Höhe von 2.330.693,46 € zurückzuhalten (01.06.2015). Die jüngste Petition ist im April 2015 gestartet: „Genug abGEZockt: Rundfunkbeitrag abschalten!“ von der Alternative für Deutschland – „als Partei die einzige, die sich gezielt gegen die GEZ wendet.“ Diese Kampagne ist gerichtet auf die Petitionssysteme der Landtage. So will die Volksinitiative NRW innerhalb eines Jahres mindestens 66.000 Unterschriften sammeln, ausschließlich offline, um das Landesparlament dazu zu bringen, sich mit einer Aufkündigung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags zu befasse. Matthias Gellner, Vorstandsmitglied des AfD Bottrop, verlautbarte dazu (Lokalkompass.de, 15.04.2015) eine Kurzzusammenfassung des BMF-Gutachtens. Subsidiarität, Steuern oder nutzungsabhängige Gebühren, das Loblied des Rundfunk- und Pressemarktes – alles da, nur keine Quellenangabe.
Neben neoliberalen Wirtschaftswissenschaftlern und Volkes Stimme droht dem öffentlich-rechtlichen System auch Gefahr aus den USA. Nach konsistenten Beteuerungen, dass Kultur und Medien im Transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP ausgenommen bleiben, geht es in der Schlussphase genau darum, audiovisuelle Produkte und Dienstleistungen als ganz gewöhnlichen und damit zu öffnenden Markt zu definieren (vgl. Tabea Rößner, Medienkorrespondenz, 06.03.2015).
Noch sind ZDF und ARD nicht in ihrer Existenz bedroht, doch sind diese Anfeindungen eine Herausforderung, ihre Eigenständigkeit und kategoriale Verschiedenheit stark zu machen, um tatsächlich das Andere im dualen System zu werden und den Angriffen eine klare Absage zu erteilen und damit Akzeptanz bei ihren Auftraggebern zu gewinnen.
Laut MedienVielfaltsMonitor der DLM (Ergebnisse 2. Halbjahr 2014, 19.03.2015) liegen im Gesamt-Meinungsmarkt, in den das Internet mit einem ermittelten Gewicht von 20,2% eingeht, öffentlich-rechtliche und private Medien etwa gleich auf. Im Meinungsmarkt Internet dagegen hatte Axel Springer den größten Anteil mit insgesamt 10,7%, gefolgt von Bertelsmann mit 9,6%, United Internet (9,5%), Burda (7,9%) und erst an fünfter Stelle ARD (6,2%, ZDF: 1,3%).
Im Netz gibt es eine unendliche Stimmenvielfalt, nur eines gibt es ohne die öffentlich-Rechtlichen nicht: eben diese Selbstbeobachtung der Gesellschaft im öffentlichen Interesse und Auftrag, unabhängig von politischen und wirtschaftlichen Interessen, qualitätgesichert nach den höchsten journalistisch-redaktionellen Standards, der Gesellschaft Rechenschaft leistend, mit einer Perspektive auf die Vielfalt des Gesellschaftsganzen, die, wie das Bundesverfassungsgericht immer wieder betont hat, der Markt aufgrund der „spezifischen Eigenrationalität des privatwirtschaftlichen Rundfunks“ nicht übernehme, der zudem einem erheblichen Konzentrationsdruck unterstehe (so im jüngsten Urteil zum ZDF-Fernsehrat vom 25.03.2014). Wenn aber ARD und ZDF etwas grundlegend vom Markt Verschiedenes leisten, sind sie nicht auf demselben Spielfeld wie private Medienunternehmen und können Fragen nach marktlichen Auswirkungen gelassen begegnen.
Es bleiben jedoch zwei Herausforderungen. Das Jugendangebot muss die Köpfe und Herzen der U30 erobern. In einer Medienumwelt, die von kommerziellen Angeboten bestimmt wird, und den zentrifugalen Kräften eines Format-orientierten Content-Netzwerks ausgesetzt, wird das kein einfaches Unterfangen.
Zum anderen ist die Medienregulierung in Bewegung gekommen. Auch über ARD und ZDF hinaus ist die Frage zu stellen, was sind gesellschaftlich gewünschte Inhalte, welche Angebote sind im Interesse einer demokratiekonstitutiven öffentlichkeit und Vielfalt schützenswert? (vgl. z.B.: Medienquartett mit Carsten Brosda, Hans Hege, Wolfgang Schulz und Hajo Schumacher, Deutschlandfunk, 29.05.15.)
Für beide Fragen ist „Public Value“ ein Schlüsselbegriff, um eine im Internet sozialisierte Jugendkultur von Dialog und Partizipation anzusprechen. Das Konzept hat der Harvard-Verwaltungswissenschaftler Mark Moore 1995 dem neoliberalen New Public Management der 1990er Jahre entgegengesetzt. Dieses legte den Fokus auf individualisierte Leistungen in Bibliotheken, Arbeits- und Sozialämtern an Bürger, die nun „Kunden“ genannt wurden. Demgegenüber tritt bei Moore das öffentliche Interesse in den Vordergrund, das etwas anderes ist, als die Summe der individuellen Interessen. Public Value sei Gegenstand der öffentlichen Aushandlung der kollektiv artikulierten und politisch vermittelten Präferenzen der Bürger. Aufgabe des Public Managers ist es nicht in erster Linie, Ergebnisse zu liefern, sondern als Diplomat einen konsultativen, kooperativen Prozess zu lenken, der alle ‚Stakeholder’ einbezieht und auf eine umfassende Vorstellung von Gemeinwohl zielt. Das Maß seiner Leistung sind nicht nur Resultate, sondern Legitimität, Fairness und Vertrauen. Die BBC griff das Konzept 2004 vor der turnusmäßigen Erneuerung ihrer Charter auf und lud mit einem Grundlagendokument zu einer informierten öffentlichen Debatte ein, um einen Konsens über ihre weitere Entwicklung zu schaffen: Building Public Value: Renewing the BBC for the Digital World (vgl. Grassmuck, Von Daseinsfürsorge zu Public Value).
Zentrale Aufgabe des Jugendangebots ist es daher, zu vermitteln, dass es neben dem Markt einen öffentlichen und einen zivilgesellschaftlichen Sektor gibt, die jeweils nach anderen Regeln funktionieren. Nur wenn es gelingt, den jungen Beitragszahlern diesen kategorialen Unterschied kenntlich und verständlich zu machen, wird sich der Gesellschaftsvertrag in das Internet-Zeitalter fortschreiben lassen.
Fazit
Mit dem Jugendangebot begeben sich ARD und ZDF auf Neuland. Statt das Rad neu zu erfinden, bieten sich Kooperationen mit denen an, die bereits eines am Rollen haben. Dass Florian Hager zum Auftakt das Gespräch mit Youtube-Stars gesucht hat, stimmt optimistisch. Wenn diese Gesprächsoffenheit für vielfältige Partnerschaften zu einem Merkmal des Jugendangebotes wird, hat es eine gute Chance, die Online-Medienlandschaft nachhaltig zu bereichern. Hier wäre, wie dargelegt, vor allem an andere Wissenseinrichtungen der öffentlichen Hand wie der Bundeszentrale für politische Bildung, Museen, den Wissenschaften und der Zivilgesellschaft wie Wikipedia oder Open Knowledge Foundation zu denken – um Bestehendes zu verstärken und nicht zuletzt unter Kostengesichtspunkten.
Die große Gefahr ist, dass das Jugendangebot zum Alibi dafür wird, nicht über eine Generalreform des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems zu reden. Eine Content-Strategie, die nicht auch strukturverändernd wirkt, kann nicht nachhaltig sein. Content ist gar nicht das Problem. Davon haben ARD und ZDF reichlich, den können sie. Aber es reicht nicht, ihn nur neu zu formatieren und im Internet zu verbreiten, auch die Institutionen, die ihn erschaffen, müssen vom Internet aus neu gedacht werden.
Die große Chance liegt darin, dass der Elefant tatsächlich durch das Nadelöhr Jugendkanal geht. Dass sich an ihm die Möglichkeit erweist, jungen Menschen von ihnen gewünschten und gewürdigten Public Value anzubieten, sie in einem horizontalen Medium zu Partnern und Teilhabern zu machen. Wenn wir ehrlich sind, bräuchte es für eine faire Chance nicht 45, sondern 450 Millionen, was wiederum auf einen notwendig damit einhergehenden Auftrag zu einer Generalreform der Anstalten verweist. Schließlich trägt das Jugendangebot die ganze Bürde nicht nur von digitalem Medienwandel und Generationenabriss, sondern die, wahrgenommenen und nicht nur anhand von Quoten gemessenen Public Value zu schaffen, ARD und ZDF insgesamt zu verjüngen und zu digitalisieren und damit neue Formen der Legitimation zu finden für Medien, die wir alle beauftragen, bezahlen und kontrollieren.
Enden möchte ich mit Katharine Viner vom Guardian:
„Lasst uns also ein Teil des Ökosystems Internet werden. Lasst uns bewährte journalistische Verfahren mit neuen Wegen kombinieren, um Geschichten zu finden und zu erzählen. Lasst uns offen sein, und lasst uns die Leute, die früher Publikum genannt wurden, in den Mittelpunkt unserer Arbeit stellen. … Journalisten oder Blogger oder Aktivisten oder Leser? Die Zukunft des Journalismus sind sie alle zusammen.“
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Gemäß der These ‚Wenn die jungen Menschen nicht zu uns kommen, müssen wir dorthin gehen, wo sie sich informieren’ (s.u. zu sozialen Netzwerken) wäre zu eruieren, wie öffentlich-rechtliche Inhalte in der Wikipedia zugänglich und nutzbar gemacht werden können.
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: Rechtsbruch durch den Verfassungsschutz
: Rechtsbruch durch den Verfassungsschutz Das ZDF und der „Stern“ berichten heute, dass sich das Bundesamt für Verfassungsschutz der Strafvereitelung schuldig gemacht hätte, wie ein „Ex-V-Mann“ offengelegt hat. Die Behörde solle eine Straftat vertuscht und einen Terror-Unterstützer mit hohen Geldsummen gepäppelt haben.
Hans-Georg Maaßen, Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz. Bild: Fraktion Die Linke im Bundestag. Lizenz: CC BY-NC 2.0.
Irfan Peci soll im Netz ein wichtiger Organisator für Terror-Propaganda einer „Globalen Islamischen Medienfront“ gewesen und später als V‑Mann und Spitzel erfolgreich angeworben worden sein. Nun beschreibt er in einem Buch seine Erlebnisse und wirft dem Bundesamt für Verfassungsschutz Rechtsbruch vor. Das ZDF beschreibt in einigen Details, wie
ein V‑Mann offenbar trotz staatlicher Führung weiter terroristische Aktivitäten entfalten
konnte. Zusätzlich gibt es ein kurzes Video zu den Recherchen beim ZDF.
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: Günther Oettinger: „Ich möchte behaupten, die Jugend wird morgen keine Zeitung mehr lesen.“
: Günther Oettinger: „Ich möchte behaupten, die Jugend wird morgen keine Zeitung mehr lesen.“ Während eines Treffens von Kulturministern im Rahmen des EU-Rates hat unser Digitalkommissar Günther Oettinger folgende Behauptung aufgestellt:
„Ich glaube, dass eine Tageszeitung ein Kulturgut ist. Und nicht nur ein Wirtschaftsgut. Ich möchte behaupten, die Jugend wird morgen keine Zeitung mehr lesen. In Form von Papier. Aber wenn wir sie klug erziehen, werden sie auf ihrem Tablett, auf ihrem Smartphone, die Inhalte von Zeitungen lesen.“
Gut zu wissen! Was lesen Jugendliche eigentlich heute? Und wie soll das mit der Erziehung funktionieren?
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: re:publica 2015 – Funktioniert Community-finanzierter Journalismus in Deutschland?
: re:publica 2015 – Funktioniert Community-finanzierter Journalismus in Deutschland? Auf der re:publica 2015 gab es eine Diskussion über „Funktioniert Community-finanzierter Journalismus in Deutschland?“ Mit dabei waren Andre Meister (netzpolitik.org), Ines Pohl (taz), Sebastian Esser (krautreporter.de) und Stefanie Lohaus (missy-magazine), moderiert von Friedemann Karig.
Die einstündige Diskussion gibt es bei Youtube:
Die Frage nach einer nachhaltigen Finanzierung von journalistischen Onlineangeboten treibt seit Jahren viele an. Während der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk von uns allen finanziert wird, aber im Netz nicht soviel machen darf, setzen viele private Angebote auf klassische Werbung und/oder Paywalls.
Dass ein dritter Weg im Journalismus durch freiwillige finanzielle Unterstützung einer Community funktionieren kann, zeigt anschaulich die TAZ seit über 30 Jahren. Und auch im Netz gibt es immer mehr Experimente, die eigene Leserschaft durch Crowdfunding und/oder Leserfinanzierung einzubinden.
Was sind die bisherigen Erfahrungen bei diesem Modell? Gibt es Fallstricke und Herausforderungen? Das und mehr wollen wir in einer Runde mit einigen Protagonisten dieses Finanzierungsmodells diskutieren. Mit dabei sind die TAZ, die Krautreporter, Missy Magazine und netzpolitik.org. Und Ihr im Publikum als Leser/innen, Beobachter/innen, Kritiker/innen und Mitfinanzierer/innen.
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: Extra 3 extra: Geheimdienste außer Kontrolle
: Extra 3 extra: Geheimdienste außer Kontrolle Extra 3 berichtete am Mittwoch u. a. über „Geheimdienste außer Kontrolle“.
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: „Instant Articles“: Facebook als journalistischer Inhalteanbieter
: „Instant Articles“: Facebook als journalistischer Inhalteanbieter Wegen der gestern bekannt gewordenen „Instant Articles“ ist der Datenkonzern Facebook gerade in aller Munde, denn er wird nun verstärkt journalistischer Nachrichten- und Inhalteanbieter. Im Kern sollen durch „Instant Articles“ die schriftlichen und interaktiven Inhalte der kooperierenden Verlage auf mobilen Geräten direkt und vor allem schnell im Stream der Facebook-Nutzer landen (mitsamt Feature in der iPhone-App). Im Gegenzug bekommen die Verlage ein Stück vom Werbekuchen: Die New York Times, National Geographic, BuzzFeed, NBC, The Atlantic, der Guardian, BBC News, der Spiegel und die „Bild“-Zeitung sind in der ersten Runde mit dabei.
Ein schönes Geschenk für seinen heutigen Geburtstag hat sich der Chef des Unternehmens aus Palo Alto, Mark Zuckerberg, da gemacht, der an Platz 14 der reichsten Männer der Welt wohl sonst nur wenig unerfüllbare Wünsche haben dürfte. Denn die Nutzer sollen dadurch an der kurzen App-Leine gehalten werden.
Facebook hat bereits für viele den Status „unentbehrlich“ erreicht und nun noch ausgebaut, den Nutzern gilt der Werbekonzern als selbstverständlicher Teil des digitalen Lebens. Mag sein, dass mancher sich ein kommerzfreies soziales Netzlebens auch gut vorstellen könnte, in der ihm die eigene Vorhersagbarkeit nicht permanent unter die Nase gerieben wird, doch wenige finden den Absprung. Daran, dass pro halbem Jahr über 20.000 Nutzerkonten allein an die Behörden der Vereinigten Staaten rausgegeben werden und man sowieso immer den NSA-Zweitaccount gratis dazubekommt, stört sich kaum mehr jemand. Selbst der BND will mitschnorcheln.
Wenn sich nun Verlage in die Abhängigkeit der im Jahr 2004 gegründeten Plattform begeben, stellen sich Fragen zur von Zuckerberg gern betonten politischen Rede- und Meinungsfreiheit, die Facebook, wenn es um Länder wie Indien, Pakistan oder beispielsweise um Bilder des Propheten Mohammed in der Türkei geht, allzu oft ignoriert.
Es wird in Zukunft wohl nicht nur um das absichtliche Blockieren oder um das Ausblenden politischer Inhalte gehen, sondern auch darum, welche journalistischen Inhalte Facebook-Nutzer wann zu sehen bekommen und welche eben nicht oder nur umständlich.
Die Dominanz der Plattform wird jedenfalls durch die neuen Allianzen im Rahmen von „Instant Articles“ faktisch zunehmen. Jeffrey Rosen, Jurist an der George Washington University, drückte es schon vor einigen Jahren so aus:
Facebook has more power in determining who can speak and who can be heard around the globe than any Supreme Court justice, any king or any president.
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: #rp15: Hoax-Kampagnen: Opium fürs Empörungsvolk Deef Pirmasens und Christian Schiffer haben im Rahmen der Media Convention auf der re:publica´15 über „Hoax-Kampagnen: Opium fürs Empörungsvolk“ gesprochen. Dabei haben sie in das Thema eingeführt und diverse Möglichkeiten von Hoax-Kampagnen vorgestellt, darunter auch politisch motivierte. Das ist unterhaltsam wie informativ. Hier ist das Video:
Menschen, Tiere, Sensationen: Wir teilen gerne Aufreger. Doch was, wenn Story und Absender falsch sind und wir uns zum Handlanger von Trollen, Werbern oder Propagandisten machen?
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: Yes Men, Peng Collective, Gitz Crazyboy: „Dear Natalie Portman“
: Yes Men, Peng Collective, Gitz Crazyboy: „Dear Natalie Portman“ Wir hatten heute Morgen schon kurz über die Kinogala „Cinema for Peace“ und die Meinungsfreiheit berichtet. Der Festakt war durch einen politischen Protest von den Yes Men, vom Peng Collective und Gitz Crazyboy unterbrochen worden. Heute gibt es einen Brief der Aktivisten an Natalie Portman, in dem sie sich dafür entschuldigen, mit einem „Kanye Westing“ das Mikrophon an sich gerissen zu haben. Sie betonen auch, die Ehrung des Films „Virunga“ nicht aufgrund des Filminhalts unterbrochen zu haben.
Sie erklären aber vor allem, dass die ganze Aktion ein wenig anders geplant war, als sie dann ablief:
The fact is, our timing was all screwed up. During the opening speech, we were secretly planning to invade the event with an outrageous satirical pantomime. We had brought along a life-sized, realistic-looking polar bear (nobody stops a polar bear from entering a peace gala); it was going to take the stage, along with a drunken „representative“ of Shell Oil and a corrupt „indigenous representative“ (played by Gitz Crazyboy).
Leider wurde aber der Bär nicht auf die Bühne gelassen, weswegen die Aktivisten improvisieren mussten. Hier nochmal das Video der Unterbrechung der Gala:
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: Medienhack: Neo Magazin Royale und der Varoufakis-Stinkefinger
: Medienhack: Neo Magazin Royale und der Varoufakis-Stinkefinger TV kann doch noch subversiv sein. Das Neo Magazine Royale behauptet, den Stinkefinger von Varoufakis als Medienhack bei Günther Jauch platziert zu haben.
Am Sonntag echauffierte sich Günther Jauch über einen Stinkefinger, den der griechische Finanzminister Yanis Varoufakis vor zwei Jahren uns Deutschen gezeigt haben soll. Varoufakis erklärte noch in der Sendung, dass das ein Fake sei, was ihm aber kaum jemand glaubte. Die Macht der Bilder eben. Es folgten mehrere Tage voller Skandalisierung, vor allem durch die BILD-Zeitung in Richtung Griechenland. Jan Böhmermann erklärt jetzt in einem Youtube-Video als Vorab-Ausschnitt des kommenden Neo Magazin Royale, dass seine Redaktion das Video gefälscht und den Stinkefinger eingebaut habe. Und zeigt einen Stinkefinger in Richtung Günther Jauch und Co.
Wir wissen nicht, ob das stimmt. Kann sein, kann aber auch wiederum gefakt sein. Das werden die kommenden Tage zeigen. Und auch wenn das nur ein Medienhack ist: Diese zehn Minuten Ausschnitt sind das Subversivste, das seit langem aus dem deutschen Fernsehen ins Netz gekommen ist. Ganz groß erzählt:
Was denkt Ihr? Sachdienliche Hinweise, Belege und Vermutungen könnt Ihr gerne in den Kommentaren ergänzen.
Update:
Einen Monat vor Jauch gab es im deutschen Fernsehen bereits den Finger zu sehen: Im Neo Magazine Royale. Am Ende einer epischen Hymne auf Varoufakis.
Vor einem Jahr hatte sich das damalige Neo Magazin mit Stefan Raab auseinandergesetzt:
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: Strafanzeige: Geheimnisverrat im Kanzleramt
<p class="wp-caption-text">In den USA erfolgreich: Protest für Netzneutralität. Bild: <a href="https://www.flickr.com/photos/wolfgangstaudt/2768559676/sizes/z/">Wolfgang Staudt</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">BY-NC 2.0</a>.</p> : Strafanzeige: Geheimnisverrat im Kanzleramt Die Staatsanwaltschaft Berlin soll wegen des Verdachts des Verrats von dienstlichen Geheimnissen gegen die Bundesregierung ermitteln. Diese Forderung wird in einer Strafanzeige erhoben, die im Nachgang der Äußerungen von BND-Präsident Gerhard Schindler und Geheimdienstkoordinator Klaus-Dieter Fritsche gegenüber den Obleuten im BND-NSA-Untersuchungsausschuss gestellt wurde.
Schindler und Fritsche berichteten über eine gemeinsame, natürlich geheime Operation des BND mit dem GCHQ, über die nichts nach außen dringen dürfe. Beide hatten den Politikern Mittwochabend, also kurz vor der Ausschuss-Sitzung am 5. Februar, gedroht, die britischen Partner beim GCHQ würden die Zusammenarbeit aufkündigen, falls der BND die vom Ausschuss angeforderten Akten zur Kooperation herausgebe oder Details an die Öffentlichkeit gelangten.
Die Obleute waren nicht amüsiert und witterten auch die Unterstellung, die Indiskretionen würden auf ihre Kappe gehen. Focus-Online berichtete brühwarm von der geheimen Operation sowie von der Drohung gegenüber den Obleuten, noch bevor die Sitzung am Donnerstag überhaupt begann.
Auf diese Berichterstattung bezieht sich die Strafanzeige, in der argumentiert wird, die Durchstecher für den Artikel des Focus seien bei der Bundesregierung selbst oder im Kanzleramt zu suchen. Anhaltspunkt dafür sei neben dem zeitlichen Verlauf auch der Focus-Journalist Josef Hufelschulte, der in den neunziger Jahren enge Kontakte zum BND pflegte. Er und andere Medienvertreter waren Teil des Berichts im damaligen parlamentarischen BND-Untersuchungsausschuss, in dem es um BND-Observationen von Journalisten, aber auch um Informanten in Redaktionen ging.
By the way: Was macht eigentlich Generalbundesanwalt Harald Range, ob er zu Hilfe eilen wird?
Wir dürfen jedenfalls gespannt sein, ob die Staatsanwaltschaft Berlin nun Ermittlungen wegen Geheimnisverrats aufnimmt. Die dafür drohenden Strafen sind nicht unbeträchtlich:
§ 353b Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht.
(1) Wer ein Geheimnis, das ihm als
- Amtsträger,
- für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder
- Person, die Aufgaben oder Befugnisse nach dem Personalvertretungsrecht wahrnimmt,
anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist, unbefugt offenbart und dadurch wichtige öffentliche Interessen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Hat der Täter durch die Tat fahrlässig wichtige öffentliche Interessen gefährdet, so wird er mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
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: Gleich 6x Netzpolitik in den Top 10 der Vernachlässigten Nachrichten 2015
: Gleich 6x Netzpolitik in den Top 10 der Vernachlässigten Nachrichten 2015 Die Initiative Nachrichtenaufklärung e. V. hat die Top Ten der Vernachlässigten Nachrichten 2015 vorgestellt. Dabei sind gleich sechs netzpolitische Themen.
Die Jury der Initiative Nachrichtenaufklärung e. V. präsentiert jährlich zehn Nachrichten oder Themen, die in der medialen Berichterstattung zu kurz gekommen sind. Es handelt sich um Themen, die für die deutsche Öffentlichkeit relevant sind, über die aber bislang in Presse, Funk, Fernsehen und Internet kaum Debatten geführt werden. Die Top 10 des Jahres 2015 wurden am 26. Februar im Deutschlandfunk in Köln vorgestellt.
Interessant finde ich vor allem den Aspekt der verkauften Links zu SEO-Zwecken, das hatte ich noch nicht als versteckte Werbung gesehen, aber ist eigentlich logisch.
Das sind die netzpolitisch-relevanten Themen:
Top 1: Verkaufte Links: Wie Medien ihre Glaubwürdigkeit untergraben
Top 4: Fragwürdiger Umgang mit Patientendaten
Top 6: Überwachung in Skigebieten
Top 8: Facebook erforscht Künstliche Intelligenz
Top 9: Millionen-Grab Polizei-Software
Top 10: Moderne Rasterfahndung per HandyMehr Beschreibung dazu und die anderen vier Themen finden sich bei der Initiative Nachrichtenaufklärung.
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: Schrecken ohne Ende? Das Leistungsschutzgeld reloaded
: Schrecken ohne Ende? Das Leistungsschutzgeld reloaded Diesen Freitag lädt irights zur Diskussion über das Leistungsschutzrecht für Presseverlage, nämlich am 27. Februar um 12:30 Uhr, in den Deutschen Bundestag, Paul-Löbe-Haus, Raum 400E.
Unter dem Motto „Ende mit Schrecken oder Schrecken ohne Ende?“ soll vor der zweiten Anhörung im Rechtsausschuss (siehe unten) über die Zukunft des gesetzgeberischen Missgriffs diskutiert werden. Das Programm:
12:30 Uhr:
Begrüßung und kurze Einführung durch Dr. Till Kreutzer, Rechtsanwalt, Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht (IGEL)13:00 Uhr:
Wesen, Charakter und Ordnung – das LSR im Spiegel der PraxisImpulsvortrag von Prof. Dr. Justus Haucap, Direktor des Düsseldorfer Instituts für Wettbewerbsökonomie (DICE)
13:20 Uhr: Wie weiter beim Leistungsschutzrecht? Muss der Gesetzgeber eingreifen?
Diskussion mit
Thomas Jarzombek MdB (CDU)
Christian Flisek MdB (SPD)
Stefan Niggemeier (Journalist)
Justus Haucap (DICE)14:00 Uhr: Empfang
Christoph Keese, einer der Taliban unter den LSR-Verfechtern, flattern offenbar schon die Nerven:
Nächsten Dienstag, am 4. März, von 11:30 Uhr bis ca. 14 Uhr, wird im Bundestag die Anhörung zum Leistungsschutzrecht stattfinden.
Wir werden live aus der Anhörung berichten!
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: Bundespressekonferenz: Zu viele Fragen unerwünscht
Tilo Jung wurde wegen seiner Fragen nach der BPK <a href="https://twitter.com/TiloJung/status/568749249036488705">angeraunzt</a>. : Bundespressekonferenz: Zu viele Fragen unerwünscht Tilo Jung stellt ja in den letzten Monaten vermehrt Fragen in der Bundespressekonferenz (BPK), erfreulicherweise auch öfter zu netz- und technologiepolitischen Entwicklungen, beispielsweise zur Netzneutralität und vielen weiteren aktuellen Themen.
Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass er heute nach seinen Fragen, die sich auch auf die Pressefreiheit bezogen, eine derbe Kollegenschelte abbekommen hat, die fast zur Handgreiflichkeit mutiert wäre.
Tilo Jung wurde also gerade wegen seiner Fragen ziemlich angeraunzt. Der namentlich nicht benannte Journalist behauptete gar, dass er mit seiner Meinung nicht allein stünde.
Die BPK ist eine seltene Gelegenheit für die Hauptstadtpresse, der Bundesregierung und den Ministerien kritische Fragen zu stellen, Erklärungen und Erläuterungen zu bekommen und einen gewissen Rechtfertigungsdruck zu erzeugen. Wir hoffen, Tilo Jung und auch andere Journalisten lassen sich nicht einschüchtern und setzen ihre Arbeit in der BPK fort.
Update:
Es hat sich herausgestellt, dass nicht ein ARD-Journalist, sondern ein ZDF-Kollege die Äußerungen gegenüber Tilo Jung gemacht hat. Der Name der Person ist der netzpolitik-Redaktion bekannt. -
: Zugang zum Europäischen Polizeikongress: Innenministerium stärkt uns den Rücken!
Der Europäische Polizeikong findet im bcc am Alexanderplatz statt. Bild: <a href="https://www.flickr.com/photos/teezeh/">Thomas Cloer</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">BY-SA 2.0</a>. : Zugang zum Europäischen Polizeikongress: Innenministerium stärkt uns den Rücken! Wir hatten ja diese Woche berichtet, dass einige unserer Redaktionsmitglieder mit offenkundig gelogenen Ausreden abgespeist wurden, als sie versuchten, sich beim Europäischen Polizeikongress zu akkreditieren. Tilo Jung hat freundlicherweise dazu in der Bundespressekonferenz eine Frage gestellt und bezog sich zunächst auf die Rangliste der Pressefreiheit 2015, die „Reporter ohne Grenzen“ kürzlich veröffentlicht hatte.
Befragt nach der Zufriedenheit der Bundesregierung mit dem Platz 12 in der Rangliste für Deutschland war die lapidare Antwort:
Wir nehmen das zur Kenntnis und verhalten uns so, wie es unserer Überzeugung entspricht.
Auf die Nachfrage, ob die Bundesregierung Defizite bei der Pressefreiheit sähe, werden seitens des Innenministeriums „konkrete Defizite“ derzeit nicht gesehen.
Als Tilo konkret dann nach dem Europäischen Polizeikongress und dessen offenbar selektiver Auswahl der zugelassenen Journalisten fragte, verweist das Innenministerium erwartungsgemäß auf ihre Unzuständigkeit:
Das Bundesinnenministerium ist nicht Mitveranstalter […] Es ist eine Veranstaltung des „Behörden Spiegel“ (sic).
Aber sollte nicht ein freier Zugang für die Presse trotzdem garantiert sein?
Grundsätzlich ist das Bundesinnenministerium der Auffassung, dass immer bei öffentlichen Veranstaltungen ein freier Zugang für die Presse zu gewährleisten ist. Das erstreckt sich auch natürlich auf den Europäischen Polizeikongress […], und zwar gänzlich unabhängig von der Frage, ob das Bundesinnenministerium selbst dort in tragender oder anderer Rolle als eingeladener Gast auftritt.
Dass uns das Innenminsterium den Rücken stärkt, kommt zwar unerwartet, aber freut uns natürlich. Juristen würden aber vermutlich sagen: Das Wort „grundsätzlich“ ist hier das ausschlaggebende.
Das Video von Tilo ist online, die Fragen zur Pressefreiheit beginnen bei ca. 8.50 min.
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: Swissleaks
: Swissleaks Die Süddeutsche Zeitung ist Kooperationspartner bei der Aufklärung der Swissleaks. Die Geschichte „Hervé Falciani: Bube, Damen, Ass“ erklärt lesenswert, wie die Daten von der Bank HSBC über einen Insider dann als Whistleblower an die französische Steuerfahndung gekommen sind (und später bei Journalisten landeten.)
Hervé Falciani sorgte bei der HSBC Schweiz für den größten Bankdatendiebstahl aller Zeiten. Der gewiefte Pokerspieler manipulierte dafür reihenweise Behörden, Banken und Frauen. Darunter auch eine Staatsanwältin des Bundes, die ihn bereits gefasst hatte – und wieder ziehen ließ.
Passend dazu, auch wenn es mit den beteiligten SZ-Journalisten nichts zu tun hat, sondern nur mit dem System: Der taz-Journalist Sebastian Heiser erinnert sich an seine kurze Zeit in der Redaktion der Süddeutschen Zeitung, wo er „Schleichwerbung für Steuerhinterziehung“ machen musste.
Offshore-Leaks, Lux-Leaks und jetzt Swissleaks: Die Süddeutsche Zeitung ist das Sturmgeschütz des Finanzamts. Die Redaktion veröffentlicht regelmäßig Informationen aus internen Bankunterlagen, an die sie durch Whistleblower kommt. Was die Zeitung nie erwähnt: Dass sie selbst ihre Leser auf die Steuerhinterziehung im Ausland hingewiesen hat und sich dafür von den Banken bezahlen ließ. Ich war damals in der Redaktion dafür zuständig. Es war das Jahr 2007, es war mein erster Job nach dem Studium und bis heute habe ich darüber geschwiegen.
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: AstroTV-Hack
: AstroTV-Hack Das Peng-Collective hat sich beim Berliner Eso-Verkaufs-Sender Astro-TV eingeladen und bei einer Performance vor laufenden Kameras dem Moderator ein Ei über dem Kopf zerschlagen. Das gibts als kurzes Video hier zu sehen:
Gleichzeitig hat Peng die Webseite astro.rip online gestellt und fordert Bürger auf, sich bei der Medienanstalt Berlin-Brandenburg über den Sender zu beschweren, der nach Ansicht von Peng ein „Glücksspiel-Sender“ sei.
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: Bild warnt: Bei den Snowden-Enthüllungen arbeiten Aktivisten mit!
: Bild warnt: Bei den Snowden-Enthüllungen arbeiten Aktivisten mit!
Bild.de, das Zentralorgan westlicher Sicherheitsbehörden, warnt in einem Beitrag vor dem Spiegel, denn dort schreiben Aktivisten mit!11 Konkret geht es um Artikel über Snowden-Enthüllungen und am Sonntag haben sie unter der letzten Enthüllung diverse Namen von Nicht-Spiegel-Festangestellten wie Jacob Appelbaum und Andy Müller-Maguhn gefunden. Gleich NEUN Autoren stehen unter der neuesten NSA-Enthüllung im aktuellen „Spiegel“. Was der „Spiegel“ seinen Lesern verschweigt: Nur drei von ihnen sind unabhängige „Spiegel“-Journalisten. Sechs sind Aktivisten, die öffentlich erklären, wie sehr sie die US-Geheimdienste hassen und teilweise mit Datensicherheit ihr Geld verdienen, also von der Angst vor der NSA profitieren.
Bleibt die Frage: Was ist überhaupt ein Journalist und was unterscheidet Kai Diekmann von Jacob Appelbaum bei ihrer publizistischen Tätigkeit? Immerhin verdient die Bild ihr Geld damit, durch Angst und Schrecken (u.a. vor Terroranschlägen) ihre Auflage zu verkaufen.

