Massendaten

  • BND-Gesetz: Bundesnachrichtendienst erhält so viele Überwachungsbefugnisse wie noch nie
    Abstimmung Plenarsaal Bundestag
    Bundestag beschließt BND-Gesetz.
    BND-Gesetz Bundesnachrichtendienst erhält so viele Überwachungsbefugnisse wie noch nie

    Der Bundesnachrichtendienst darf jetzt Internet-Anbieter hacken und fast unbegrenzt abhören. Bundestag und Bundesrat haben das neue BND-Gesetz beschlossen. Vor ein paar Jahren waren solche Geheimdienst-Befugnisse ein Skandal. Nichtregierungsorganisation kündigen rechtliche Schritte an.

    26. März 2021 6
  • Geheimes Projekt "ABSINTH": Der BND arbeitet an einer erheblichen Erweiterung seiner Satelliten-Überwachung
    Satelliten-Abhör-Anlage des BND in Schöningen, Niedersachsen.<br />Bild: <a href="http://cocoate.com/">Christine und Hagen Graf</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">BY 2.0</a>.
    Geheimes Projekt "ABSINTH" Der BND arbeitet an einer erheblichen Erweiterung seiner Satelliten-Überwachung

    Der BND investiert viele Millionen Euro, um seine Massen-Überwachung von Satelliten-Kommunikation auszubauen. Das geht aus geheimen Dokumenten hervor, die wir veröffentlichen. Im Schleppnetz der Erfassung landen auch Journalisten und Hilfsorganisationen. Diese befürchten Gefahren für Leib und Leben.

    13. Februar 2017 22
  • : Europäische Datensammlungen zu „ausländischen terroristischen Kämpfern“
    Europäische Datensammlungen zu „ausländischen terroristischen Kämpfern“

    Nach den jüngsten Anschlägen in Brüssel hieß es vielerorts, die europäische Zusammenarbeit im Kampf gegen den Terrorismus müsse verstärkt werden. Vor allem der Austausch von Informationen unter den Polizeibehörden sei ausbaufähig. Die Polizeiagentur Europol betreibe etwa eine Datei zu „ausländischen Kämpfern“, die aber zu 90% von den zuständigen Polizeien aus fünf Mitgliedstaaten gefüllt würde. Nicht erwähnt wird, dass auch US-Behörden bei Europol Daten anliefern. Auch kaum berichtet ist, dass Europol eher zu viele als zu wenig Daten erhält.

    Vor drei Jahren hat Europol das System ihrer „Arbeitsdateien zu Analysezwecken“ (AWF) geändert. Während bis dahin zu spezifischen Kriminalitätsbereichen mehr als 20 einzelne AWF existierten, werden sie nun in die zwei Bereiche „Organisierte Kriminalität“ und „Terrorismus“ unterschieden. Die beiden AWF gliedern sich aber in sogenannte Auswerteschwerpunkte („Focal Points“), die in etwa den früheren AWF entsprechen. Dort werden teilweise umfangreiche Datensammlungen geführt, darunter auch mit Freitextfeldern für „sensiblere Zusatzinformationen“.

    Mitgliedstaaten können einem Auswerteschwerpunkt nach Belieben beitreten. Zu jedem Auswerteschwerpunkt existiert eine Kontaktstelle mit KoordinatorIn und „Experten“ von Europol sowie aus den Mitgliedstaaten. Aber auch EU-Agenturen oder „Drittstaaten“ („Third Parties“) können mitmachen. Mindestens einmal im Jahr sollen sich alle „Auswerteschwerpunkte“ zum Austausch treffen.

    Hier ein Überblick über Europol-Dateien zu „islamistischem Terrorismus“ und „ausländischen Kämpfern“. Die Angaben basieren im wesentlichen auf dem jüngsten Bericht des „Anti-Terrorismus-Koordinators“ der Europäischen Union sowie auf mehreren Kleinen Anfragen (1 | 2 | 3 | 4).

    Auswerteschwerpunkt „Hydra“

    Schon vor dem Umbau der Arbeitsdateien existierte die Datei „Hydra“ zu „islamistischem Terrorismus“. Derzeit lagern dort über 620.000 Datensätze vor, darunter 64.000 Personeneinträge und über 11.000 „netzwerk- und organisationsbezogene Datensätze“. Die hohe Anzahl erklärt sich dadurch, dass nicht nur beschuldigte oder verurteilte, sondern auch verdächtige und mit ihnen verbundene Personen gespeichert werden. Gegenüber dem Vorjahr stieg die Zahl der Personeneinträge in „Hydra“ um 3.500, außerdem wurden 300 neue Netzwerke und Organisationen gespeichert. Die Zahl der Anlieferungen aus den Mitgliedsstaaten hat sich von 2014 bis 2015 nahezu verdoppelt, die Zahl der dabei mitgeteilten Einzelpersonen sogar verdreifacht. Daraus lässt sich jedoch keine Aussage zur Nutzung treffen: Sämtliche Datensätze basieren auf mehr als 12.800 Mitteilungen seit Bestehen von „Hydra“, die aus den Mitgliedsstaaten, den USA oder anderen verpartnerten Stellen kommen.

    Auswerteschwerpunkt „Travellers“

    Mit Aufkommen des Phänomens „ausländischer terroristischer Kämpfer“ hat Europol im Jahr 2013 einen weiteren Auswerteschwerpunkt „Travellers“ eingerichtet. Er enthält derzeit 18.572 „personenbezogene Dateneinheiten“ (ein Jahr zuvor noch 3.600). Die Anzahl „reisender ausländischer terroristischer Kämpfer“ wird mit 4.714 angegeben. Im Unterschied zur Datei „Hydra“ sollen in „Travellers“ jedoch vor allem aus den EU-Mitgliedstaaten bestätigte „terroristische Kämpfer“ gesammelt werden, ihre offizielle Zahl beträgt derzeit 2.786 Personen (ein Zuwachs von 1.023 Personen seit November 2015). Allerdings ist diese „Bestätigung“ umstritten, denn es handelt sich nicht nur um verurteilte Personen, sondern auch potentielle „Gefährder“. Der Begriff des „Gefährders“ wird jedoch nicht in allen Mitgliedsstaaten gleichermaßen verwendet, es fehlt eine einheitliche Definition. Die Anzahl an tatsächlichen „europäischen ausländischen terroristischen Kämpfern“ wird auf mehr als 5.000 Personen geschätzt. Dieses Defizit von rund 2.500 Personen ist gemeint, wenn behauptet wird, viele Polizeibehörden würden keine Daten zu den „Gefährdern“ liefern. Derzeit gebe es aber im Vergleich zum Vorjahr „einen erheblichen Anstieg“ von Datenlieferungen.

    „Europäisches Informationssystem“

    Als eine Art übergeordnetes Register betreibt Europol ein „Europäisches Informationssystem“ (EIS, manchmal auch als „Europol-Informationssystem“ bezeichnet). Auch dort sind Informationen über mehr als 3.800 „ausländische Kämpfer und mit ihnen verbundene Personen“ gespeichert. Ende Januar 2016 sollen darunter 1.473 tatsächliche Kämpfer gewesen sein (2014: 18 Personen). Entsprechende Daten kommen auch von „Drittparteien“, darunter die Polizeiorganisation Interpol. Die „terroristisch relevanten Einträge“ (vermutlich also nicht nur Personen) werden mit 7.700 beziffert, diese Zahl habe sich seit Ende des dritten Quartals 2015 mehr als verdoppelt. Werden nicht nur „ausländische Kämpfer“ gezählt, wird es sogar noch etwas komplizierter: Derzeit sind über 4.300 „mit dem Terrorismus in Zusammenhang stehende Personen“ im EIS gespeichert. Parallel zur steigenden Zahl der Gespeicherten nimmt auch die Nutzung des EIS enorm zu, von 2014 bis 2015 wird über einen Anstieg von 63% berichtet. Behörden aus Deutschland gehören zu den Hauptnutzern des Systems. Für eine verbesserte Nutzung des EIS hat das deutsche Bundeskriminalamt eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet.

    Expertengruppe „DUMAS“

    Im Oktober 2014 hatte Europol eine Expertengruppe „DUMAS“ eingesetzt, die von Italien geleitet wird. Zu den Gründungsmitgliedern gehören die Regierungen Österreichs, Großbritanniens, Deutschlands, Spaniens und Frankreichs, die jeweils zusätzliches Personal in ihre Europol-Verbindungsbüros entsandt haben. Die Hauptaufgabe von „DUMAS“ lag zunächst im Erstellen von „Indikatoren zur Erkennung von Syrienreisenden“, um Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten an den Außengrenzen der EU grenzpolizeilich erkennen zu können. Nach welcher Maßgabe diese Kriterien erarbeitet werden und inwiefern dabei auch ein rassistisches Profiling eingeführt würde, bleibt unklar. Die Leitung der Arbeitsgruppe oblag dem Bundeskriminalamt. Unter Vorsitz von Österreich wurden „Ausschreibungslisten von Reisenden“ erstellt, die dann vermutlich ins Schengener Informationssystem zur verdeckten Beobachtung eingestellt wurden. Weitere Arbeitsgruppen beschäftigten sich mit „Outreach-Maßnahmen“ (Ungarn und Spanien), „bewährten Vorgehensweisen“ (Frankreich, Großbritannien) und „Schleusern“ (Spanien, Großbritannien).

    „Check the Web“

    2007 hatte das Bundeskriminalamt bei Europol das Projekt „Check the Web“ begonnen. Es handelt sich um eine Datenbank mit grafischem Frontend, an das die beteiligten Behörden nicht nur aus der Europäischen Union angeschlossen sind. Als „assoziierte Drittstaaten“ dürfen unter anderem die Schweiz und Australien zugreifen. Gesammelt werden Informationen von „Webseiten und Verlautbarungen von Organisationen/Personen aus dem Phänomenbereich des Islamistischen Terrorismus“. Ende Oktober 2015 waren Datensätze über „647 Autoren (Propagandisten), 133 (terroristische) Organisationen, 256 Medienstellen, 3 834 Erklärungen, 4 148 Publikationen und 4 059 Audio-/Video-Dateien“ eingestellt. Im vergangenen Jahr hat Europol die „Meldestelle für Internetinhalte“ („EU Internet Referral Unit“) gestartet. „Check the Web“ ist mittlerweile zur Datenbank für die Meldestelle umgebaut worden. Europol nimmt Hinweise aus den Mitgliedstaaten entgegen und prüft, ob Webseiten oder Personen bereits in „Check the Web“ gespeichert sind. Nicht immer werden die Internetinhalte entfernt, mitunter verlangen die einstellenden Mitgliedstaaten auch, dass diese online bleiben, etwa um die Webseiten zur Informationsgewinnung zu beobachten. Seit Bestehen der „Meldestelle für Internetinhalte“ sind 144 Beiträge aus 26 Mitgliedstaaten eingegangen. Diese enthielten 3.351 Einträge mit „möglicherweise gewaltverherrlichendem/extremistischem Inhalt“. 2.037 dieser Funde wurden den Internetdienstleistern zur Entfernung gemeldet, 1.793 davon wurden schließlich entfernt.

    „SWIFT-Abkommen“

    Europol ist unter anderem die Zentralstelle für Finanzermittlungen und beaufsichtigt das EU-US-Abkommen zur Kontrolle verdächtiger Finanzströme (das sogenannte SWIFT-Abkommen). Es berechtigt ErmittlerInnen aus den USA, in der EU getätigte Finanztransaktionen abzufragen, darunter Stammdaten, Post- oder Mailadressen der Kontoinhaber oder Telefonnummern. Zwischen Januar 2015 und Ende Januar 2016 haben die US-Behörden 50 Dossiers geliefert, die bei Europol zu insgesamt 9.400 „Ermittlungshinweisen“ geführt haben. Diese hätten alle 28 EU-Mitgliedstaaten betroffen. So seien allein in mehr als 100 Fällen 2.900 „Ermittlungshinweise“ über „reisende Kämpfer (Syrien/Irak/IS)“ ausgetauscht worden. Bei den November-Anschlägen in Paris habe das SWIFT-Abkommen rund 800 „Ermittlungshinweise“ erbracht. Allerdings gerät das System an seine Grenzen, denn gemäß dem EU-US-Abkommen dürfen keine innereuropäischen Überweisungen innerhalb der „Single European Payments Area“ (SEPA) getauscht werden. Die Umstellung auf das SEPA-Verfahren ist jedoch endgültig erfolgt. Nun soll die Europäische Union ein eigenes „EU Terrorist Finance Tracking System“ (EU TFTS) erhalten. Laut dem „Anti-Terrorismus-Koordinator“ hätten sich Finanzermittlungen als „sehr nützlich erwiesen“. Dadurch ließe sich „leichter ein Überblick über die Terrornetze gewinnen, denn es liefert oft die fehlenden Glieder in einer Ermittlungskette“.

    30. März 2016 3
  • : BKA und Europol perfektionieren „Internetbeobachtung“ und Profiling von Reisenden
    BKA und Europol perfektionieren „Internetbeobachtung“ und Profiling von Reisenden

    Behörden der Bundesregierung waren bereits 2013 damit befasst, verbesserte Verfahren zum Aufspüren von Reisebewegungen zu entwickeln und einzuführen. Dies geht aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Kleine Anfrage hervor. Demnach waren deutsche Behörden am Projekt „Quick Scan lnsight into Terrorist Travel“ beteiligt, über das die britische Bürgerrechtsorganisation Statewatch zuerst berichtet hatte.

    Das unter Federführung der Niederlande beendete Projekt mündete demnach in einen Bericht, an dem auch Deutschland mitgewirkt hat. Außer den Niederlanden und Deutschland waren Belgien, Dänemark, Frankreich, Spanien, Schweden sowie Großbritannien beteiligt.

    Bericht war Grundlage von Gesetzesinitiativen

    In dem nicht veröffentlichten Papier werden Empfehlungen aufgeführt, „um vermehrt festgestellte Ausreisen von Islamisten in das Jihadgebiet zu verhindern“. Hierzu gehören die verbesserte Kooperation mit „Transitstaaten terroristischer Reisebewegungen“, womit im konkreten Fall die Türkei gemeint ist.

    Der Bericht war später Grundlage mehrerer Gesetzesinitiativen, darunter auch die Änderung des Personalausweisgesetzes und des Passgesetzes. Personalausweise können nun entzogen werden. Das Gesetz erlaubt auch die einfachere Weitergabe der dort gespeicherten Daten. Nun soll eine Kategorie zur Ausschreibung im Schengener Informationssystem folgen. Betroffenen Personen kann auf diese Weise eine Ausreiseuntersagung erteilt werden. Allerdings ist unklar, welche Gesetze hierfür geändert werden müssen.

    Auch die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung zu Flugreisenden (PNR) war eine Forderung des Projekts „Quick Scan lnsight into Terrorist Travel“. Außerdem sollte bei der Polizeiagentur Europol eine neue Analyseeinheit („Auswerteschwerpunkt“) eingerichtet werden. Unter dem Namen „Travellers“ ist auch dies mittlerweile umgesetzt. Bis zum 31. Januar 2015 waren dort bereits Informationen zu 2835 Personen gespeichert. Außer den EU-Mitgliedstaaten nehmen Australien, Norwegen und die Schweiz an der Europol-Datensammlung teil. US-Grenzbehörden, die Polizeiorganisation Interpol, Serbien und Mazedonien wollen ebenfalls als „assoziierter Drittstaat“ beteiligt werden.

    „Future-forecasting and scenario techniques“ bei Europol

    Mittlerweile wurde auch das 2007 vom Bundeskriminalamt (BKA) initiierte Europol-Projekt „Check the Web“ zu einem eigenen Auswerteschwerpunkt umgewandelt. „Check the Web“ ist eine Datenbank mit grafischem Frontend, an das alle beteiligten Behörden angeschlossen sind. Als „assoziierte Drittstaaten“ dürfen derzeit auch die Schweiz und Australien zugreifen. Gesammelt werden Informationen von „Webseiten und Verlautbarungen von Organisationen/Personen aus dem Phänomenbereich des Islamistischen Terrorismus“.

    Inwiefern für diese „Internetbeobachtung“ automatisierte Verfahren genutzt werden ist unklar, Europol bewirbt aber online und in seinen Hochglanzbroschüren gern seine Fähigkeiten zum Data Mining und Verarbeiten von Massendaten. Im neuen Arbeitsprogramm werden die Anwendungen als „future-forecasting and scenario techniques“ beschrieben.

    Außer dem „Auswerteschwerpunkt“ hat Europol eine Arbeitsgruppe namens „Dumas“ eingerichtet, die ebenfalls gegen „ausländische Kämpfer“ vorgehen soll. Ihre „Gesamtleitung“ liegt bei Italien, die AG ist in fünf Untergruppen eingeteilt. Österreich führt die AG „Alert List“ an, die den Informationsaustausch über das SIS II und Europol erleichtern soll.

    Dem BKA obliegt die Leitung der AG „Indicators“, die „Indikatoren zur Erkennung von Syrienreisenden“ finden will. Diese „Indikatoren“ würden auch benötigt, wenn Kontrollen von Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten wie geplant an den Außengrenzen intensiviert werden. Laut dem Schengener Grenzkodex ist dies aber rechtlich nicht gestattet, Kontrollen dürfen keinem Muster folgen.

    27. Februar 2015 6
  • Geheimer Geldregen: Verfassungsschutz arbeitet an „Massendatenauswertung von Internetinhalten“
    Now with a new internet surveillance department: Federal Office for the Protection of the Constitution. Image: <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Stefan_Kühn">Stefan Kühn</a>. License: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de">BY-SA 3.0</a>.
    Geheimer Geldregen Verfassungsschutz arbeitet an „Massendatenauswertung von Internetinhalten“

    Der Verfassungsschutz arbeitet daran, massenhaft Internet-Inhalte zu erheben und auszuwerten, darunter Kontaktlisten und Beziehungsgeflechte bei Facebook. Dafür hat der Geheimdienst einen Posten von 2,75 Millionen Euro in seinem geheimen Haushalt eingeplant, den wir veröffentlichen. Diese Daten sollen mit anderen verknüpft und gerastert werden, um „bislang unbekannte Zusammenhänge festzustellen“.

    25. Februar 2015 110
  • : Bundesregierung arbeitet an „Verbesserung der klassischen Telekommunikationsüberwachung für Telefonie, Mobilfunk und E‑Mail“
    In der Cloud zwischengespeicherte Dokumente dürfen nach Ansicht des Innenministers abgehört werden.
    In der Cloud zwischengespeicherte Dokumente dürfen nach Ansicht des Innenministers abgehört werden.
    Bundesregierung arbeitet an „Verbesserung der klassischen Telekommunikationsüberwachung für Telefonie, Mobilfunk und E‑Mail“

    Seit zwei Jahren schreiben wir hier über die mickrigen Infos zum „Strategie- und Forschungszentrum Telekommunikation“ (SFZ TK), in dem das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei und das Bundesamt für Verfassungsschutz in einer „Kooperationsplattform“ organisiert sind. Das Zentrum befindet sich im „Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum” in Berlin-Treptow und gehört zum Bundesinnenministerium. Zu manchen Treffen werden auch „Behörden- und Industrievertreter“ eingeladen. Genaueres wird nicht mitgeteilt.

    Bekannt ist aber, dass die dort zusammengeschlossenen Behörden mit der Entwicklung neuer Technologien zur Analyse Sozialer Netzwerke befasst sind. Eines der Projekte arbeitet zu Möglichkeiten des Abhörens von Cloud-Computing. Dabei wird untersucht, inwiefern Internetdienstleister gezwungen werden können, Polizeien und Geheimdiensten das Abhören technisch und rechtlich zu ermöglichen (die Bundesregierung spricht von einer Kooperation auf „technisch-strategischen Ebene“). Zu den Aufgaben des SFZ TK gehört die Weiterentwicklung entsprechender Verfahren. Hierzu werden Markt- und Techniktrendbeobachtungen vorgenommen, Forschungen begonnen oder Studien erstellt. Sofern einzelne Behörden die neuen Überwachungsanätze einführen wollen, leistet das SFZ TK Unterstützungsarbeit.

    Wenn sich Abgeordnete nach den weiteren Projekten des SFZ TK erkundigen, drückt sich das Bundesinnenministerium gewöhnlich um Auskünfte herum. Heute rückt die Bundesregierung immerhin mit wenigen Details heraus. Demnach sei das Ziel des Zentrums, „die Telekommunikationsüberwachung angesichts der sich ständig verändernden Kommunikationsformen sicherzustellen“. In mehreren Themenbereichen werden „Einzelprojekte“ durchgeführt:

    1. Verbesserung der klassischen Telekommunikationsüberwachung für Telefonie, Mobilfunk und E‑Mail,
    2. Datenaufbereitung, insbesondere in Anbetracht des erheblichen Anstiegs der Datenmengen,
    3. Anpassung der Telekommunikationsüberwachung an aktuelle Kommunikationsformen und ‑protokolle,
    4. Anforderungen an die Telekommunikationsüberwachungsanlagen der nächsten Generation.

    Kurzum: Es geht um die Entwicklung von Trojanern, das Knacken verschlüsselter Übertragungen, computergestützte Auswertung von Massendaten, Big Data bei Polizei und Geheimdiensten, Beobachtung und Analyse von Inhalten Sozialer Netzwerke und Schnittstellen zur Ausleitung privater Kommunikation bei Cloud-Diensten. Erst kürzlich hatte der Bundesinnenminister erklärt, dass in der Cloud gespeicherte Dokumente als Kommunikationsdaten anzusehen sind, mithin abgeschnorchelt werden dürfen.

    Alle Projektergebnisse des SFZ TK bleiben geheim. Fraglich ist, inwiefern andere Behörden, auch der Bundesländer, Zugang hierzu erhalten. Eine formale Beteiligung der Länder sei bisher nicht erfolgt, steht in der Antwort. Das wäre aber auch so zu interpretieren, dass Polizeien und Geheimdienste auf Länderebene informell einbezogen sind oder Berichte bekommen. Bekanntlich arbeiten Bundes- und Landesbehörden zu neuen Abhörmaßnahmen in einer „Kommission Grundlagen der Überwachungstechnik“ (KomGÜT) zusammen, die notwendige „Anpassungsprozesse“ möglichst früh erkennen und bei der Umsetzung helfen soll.

    Interessant wäre auch zu wissen, über welche Zusammenarbeitsform sich der Bundesnachrichtendienst Zugang zu den Arbeiten des SFZ TK verschaffen kann, zumal der Auslandsgeheimdienst in seiner „Strategischen Initiative Technik (SIT)“ ebenfalls an neuen Abhörmöglichkeiten bastelt.

    4. Dezember 2014 10
  • : „Data Mining“ bei deutschen Polizeibehörden – Übersicht über Definitionen, Firmen und Produkte
    „Data Mining“ bei deutschen Polizeibehörden – Übersicht über Definitionen, Firmen und Produkte

    Analysts-Notebook-200Laut mehrerer Antworten auf parlamentarische Anfragen herrscht beim Bundesministerium des Innern (BMI) große Konfusion, wie der Begriff „Data Mining“ eigentlich auszulegen sei. 2012 hieß es, der Begriff sei „weder im Recht der Europäischen Union noch im deutschen Recht definiert“. Es existierten bislang keine gesetzliche Regelungen über die Zulässigkeit von „Data Mining“. Man schloss sich aber einer Definition der „Privatwirtschaft“ an, wonach der Begriff Methoden bezeichne, „mit deren Hilfe bereits vorhandene große Datenbestände, zumeist auf statistisch-mathematischen Verfahren basierend, selbständig auf Zusammenhänge analysiert werden, um auf diesem Wege ’neues Wissen’ zu generieren“.

    Angeblich würde dies bei Polizeien des Bundes aber noch nicht durchgeführt. Entsprechende Tests wurden bislang verneint, obwohl einige Kriminale aus Wiesbaden bekanntlich zu einer Präsentation von IBM nach Freiburg gereist waren. Erst auf präzise Nachfrage hatte das BMI mitgeteilt, inwiefern sich das Bundeskriminalamt (BKA) durchaus für Software zum „Data Mining“ interessiert. Nun ist die Rede von einer „Marktbeobachtung zu Data Mining Software“. MitarbeiterInnen des BKA hätten hierfür an Präsentationen teilgenommen und Testberichte erhalten. Erst nach neuerlicher Nachfrage hatte der Staatssekretär Günter Krings Hersteller benannt, die für das BKA von Interesse sind. Demnach habe die Behörde letztes Jahr an Vorführungen folgender Firmen partizipiert:

    • IBM
    • Netapp Deutschland GmbH
    • Fun Communications GmbH
    • CID Consulting GmbH
    • IABG mbH
    • Moresophy GmbH
    • Osher Ltd.

    28. April 2014 3
  • : Bundeskriminalamt macht „Marktbeobachtung“ zu Data Mining Software, nimmt an Vorführungen teil und erhält Testberichte
    Bundeskriminalamt macht „Marktbeobachtung“ zu Data Mining Software, nimmt an Vorführungen teil und erhält Testberichte

    Das Bundeskriminalamt (BKA) führt eine „Marktbeobachtung“ zu Data Mining Software durch. Dies erklärte das Bundesinnenministerium in der Antwort auf eine Kleine Anfrage. Bislang hieß es auf entsprechende Nachfragen stets, dass keine Polizeien des Bundes ihre Datenbestände mit derart automatisierten Methoden durchsuchen.

    In einer früheren Antwort hatte die Bundesregierung ihr Verständnis von „Massendaten“, „Prediktiver Analyse„und kriminalistischen „Hypothesen“ näher erläutert – jedoch wenig verständlich gemacht:

    „Data Mining“ ist weder im Recht der Europäischen Union noch im deutschen Recht definiert noch existieren bislang gesetzliche Regelungen über die Zulässigkeit des „Data Mining“. In der Regel werden mit diesem Begriff in erster Linie durch die Privatwirtschaft eingesetzte Verfahren und Methoden bezeichnet, mit deren Hilfe bereits vorhandene große Datenbestände, zumeist auf statistisch-mathematischen Verfahren basierend, selbständig auf Zusammenhänge analysiert werden, um auf diesem Wege „neues Wissen“ zu generieren.

    Dieses Herstellen von „neuem Wissen“ erfordert aber eine Änderung der Errichtungsanordnung durchsuchter Datenbanken. Data Mining wird daher nicht polizeilich eingesetzt – bislang. Denn nun heißt es, dass das BKA an Vorführungen teilnimmt und Testberichte erhält. Auf welche Hersteller welcher Software die Behörde eine Auge geworfen hat, bleibt aber ungesagt.

    5. März 2014 2