Jugendschutz
-
: „Betroffene Kreise“ fordern generelles gesetzliches Verbot von Ad-Blockern
: „Betroffene Kreise“ fordern generelles gesetzliches Verbot von Ad-Blockern Die öffentlich nur wenig diskutierte Arbeit der Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz wird nach Intervention von Lobbyisten nun zum Politikum: In ihrem neuen Bericht wird ein Verbot von Ad-Blockern diskutiert.
Seit Dezember 2014 gibt es die Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz, die sich mit Rechtsfragen des Jugendschutzes offline und online, mit Fragen des Wettbewerbs, der Medienvielfalt oder der Auffindbarkeit von Inhalten beschäftigt. Sie soll auch Vorschläge für anstehende EU-Richtlinien entwerfen, die EU-Reformen begleiten und Ideen erarbeiten im Hinblick auf die „nationale und europäische Medienordnung“. Nun ist der Bericht der Kommission erschienen (pdf).
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Monika Grütters, koordiniert gemeinsam mit der Rundfunkkommission Rheinland-Pfalz und deren Vorsitzender, Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD), die Arbeit der Bund-Länder-Kommission, die sich seit März 2015 in fünf Fachgruppen aufgeteilt hat:
- Audiovisuelle Mediendienste-Richtlinie,
- Jugendschutz/Jugendmedienschutz,
- Kartellrecht/Vielfaltssicherung,
- Plattformregulierung,
- Intermediäre.
Ad-Blocker
Die Kommission widmet sich nach einer „Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder“ im Dezember 2015 nun im Rahmen der Fragen des Wettbewerbs und der Medienvielfalt auch dem Thema Ad-Blocker. Medienanbieter bemängeln nämlich, dass sie ein Gesamtprodukt anbieten würden, zu dem im Falle des kostenlosen Anbietens eben auch Werbung gehöre. Das diene der Refinanzierung journalistischer Inhalte. Dieses Gesamtprodukt werde aber …
… durch den Ad-Blocker faktisch entbündelt. Es bestünde aber kein Anspruch auf unentgeltliche Information, weshalb entweder für ein Medienprodukt gezahlt oder die Werbung geduldet werden müsse. Ad-Blocker wurden als existentielle Bedrohung der wirtschaftlichen Basis insbesondere für die digitalen Angebote der Zeitungs- und Zeitschriftenverleger bezeichnet. (S. 20)
Etwa dreißig Prozent der Nutzer würden Ad-Blocker nutzen, bei manchen Angeboten sogar über fünfzig Prozent. Die „betroffenen Kreise“ (S. 20) fürchten deshalb, dass es zu Beeinträchtigungen der Medienvielfalt kommen könnte und fordern gesetzgeberische Maßnahmen.
Die Forderungen gehen auf einem Workshop zurück, der im März 2016 stattfand und die einschlägigen Verdächtigen zusammenholte:
- Organisation der Mediaagenturen (OMG),
- Omnicom Media Group Germany GmbH,
- Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV),
- Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ),
- Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW),
- Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT),
- ARD,
- Geschäftsführer der ZDF Werbefernsehen GmbH,
- AG Privater Rundfunk (APR),
- Anzeigenchef eines (ungenannten) Verlags.
Dass hauptamtliche Werbeprofis Ad-Blocker nicht mögen, wird nun niemanden überraschen:
Die Medienunternehmen forderten […] ein generelles gesetzliches Verbot von Ad-Blockern.
Man könnte laut lachen, allerdings wissen wir nicht erst seit dem Leistungsschutzgeld für Presseverleger, dass Forderungen dieser speziellen „betroffenen Kreise“ in der Politik regelmäßig sehr ernstgenommen werden. Zwar hat das Oberlandesgericht Stuttgart dem Springer-Konzern gerade zu verstehen gegeben, dass es ein Verbot von Ad-Blockern nicht goutiert, aber was interessieren schon Gerichte, wenn die Lobbyisten es auf eine Gesetzesänderung abgesehen haben.
Die Kommission selbst sieht Ad-Blocker „medienpolitisch als problematisch“ an und hält es „mit Blick auf die Refinanzierung journalistisch-redaktioneller Angebote“ für erforderlich, die bestehenden gesetzlichen Regelungen zu prüfen.
Kartellrecht, Plattformregulierung und Sicherung der Vielfalt
Im Kartellrecht wird der Frage nachgegangen, ob ein Konzern „marktbeherrschend“ und daher der entsprechende Markt zu regulieren ist. In der Arbeitsgruppe geht es aber auch um Vielfalt in einem weiteren Sinne. Man möchte gewährleisten, …
… dass meinungsrelevante Inhalte von den Rezipienten auch wahrgenommen werden können. Um dies zu erreichen sollten die folgenden allgemeinen Grundsätze für Medienplattformen […] gelten:
- Transparenz,
- Diskriminierungsfreiheit, Chancengleichheit,
- Nutzerautonomie.
Der Rundfunkstaatsvertrag (RStV) soll dahingehend angepasst werden, dass ein „technologieneutraler und entwicklungsoffener Plattformbegriff (Medienplattform)“ Einzug findet. Grundsätzlich plädiert die Kommission für Diskriminierungsfreiheit und Transparenz, die diesen Plattformen auferlegt werden soll.
Audiovisuelle Mediendienste-Richtlinie
Die AVMD-Richtlinie (2010/13/EU) des Europäischen Parlaments und des Rates über audiovisuelle Mediendienste hatte die frühere EG-Fernsehrichtlinie abgelöst und soll nun novelliert werden. Die Richtlinie beschäftigt sich mit Werberegulierungen, Barrierefreiheit, Jugendschutz, Schleichwerbung und Teleshopping, aber auch „Hate Speech“. Im aktuellen Bericht der Bund-Länder-Kommission wird auf ein Positionspapier zur anstehenden Überarbeitung der AVMD-Richtlinie vom November 2015 (pdf) verwiesen.
Darin findet sich für die Richtlinien-Novellierung die Forderung, dass Werbung in Zukunft klar von Inhalten abgegrenzt werden soll, auch bei nicht-redaktionellen Inhalten. Quantitative Werberegeln will man hingegen weitestgehend abschaffen, Ausnahmen für Kindersendungen, Nachrichten und Sendungen mit Gottesdiensten sollen aber erhalten bleiben.
Dieses Positionspapier wurde nun leicht erweitert, man möchte den Schutz der Medienvielfalt sichern, indem „nationale Regelungen für audiovisuelle Plattformen“ in der Richtlinie zugelassen werden.
Jugendschutz
Beim Jugendschutz ist das zentrale Ziel der Kommission, „Kohärenz“ herzustellen, also Medien unabhängig von ihrem Verbreitungsweg zu bewerten. Im Jugendschutzgesetz (JuSchG) soll dazu ein einheitlicher Medienbegriff sowohl für Träger- als auch Telemedien verankert werden. Man strebt eine „bundesgesetzliche Reform“ und generell die „Modernisierung der bundesrechtlichen Strukturen im Jugendmedienschutz“ an.
Es ist außerdem geplant, „Projekte des technischen Jugendmedienschutzes“ mit offenen Standards und Schnittstellen weiterhin zu fördern, die „anbieterunabhängig“ Hilfe- und Beschwerdemechanismen für Kinder und Jugendliche zur Verfügung stellen sollen. Das „BPjM-Modul“ der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, das beispielsweise (freiwillig kooperierenden) Suchmaschinenbetreibern mit einer BPjM-Liste bei der Ausfilterung indizierter Telemedien hilft, soll „technisch modernisiert“ werden.
Die Bundesprüfstelle steht aber ohnehin vor einem Umbau: Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) hatte im Mai angekündigt, sie in eine „Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz“ umzuwandeln. Ziel sei es, „Standards aus dem Offline-Bereich möglichst gut in den Online-Bereich“ zu übersetzen.
Intermediäre
Mit „Intermediären“ sind Plattformen gemeint, die als Vermittler wirken. Typisch sind etwa Suchmaschinen.
Auch hier stellen sich Wettbewerbsfragen, aber auch die Kontrolle des Zugangs und die Auffindbarkeit von meinungsrelevanten Inhalten sind Themen der Kommission. Bisher ist der Markt der Suchmaschinen weder in den Vereinigten Staaten noch in Europa reguliert worden. Dass es eine Konzentration in diesem Suchmaschinen-Markt oder gar eine marktbeherrschende Stellung durch Google beidseits des Atlantiks gibt, ist aber durchaus in der Diskussion. Denn ob die Dominanz von Google bei der Suche zulässig ist, kann in den USA anhand des Telecommunications Act bewertet werden. Der schreibt dortigen Fernsehsendern vor, dass ihre Reichweite nicht höher als 35 Prozent sein darf. Vergleichbares gibt es bei Suchmaschinen jedoch bisher nicht, obwohl Google mit einem Anteil bei Suchanfragen in Deutschland von derzeit 90,6 Prozent mit weitem Abstand alle anderen Anbieter übertrifft.
Allerdings blickt die Kommission bei der Sicherung der Meinungsvielfalt nicht nur auf Suchmaschinen. Ihre Forderungen sind allgemeiner und gehen dahin, dass geschäftliche Intermediäre für die Nutzer „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ bestimmte Angaben machen sollen:
- zentrale Kriterien der algorithmusbasierten Aggregation, Selektion und Präsentation von Inhalten und ihre Gewichtung einschließlich Informationen über die Funktionsweise der eingesetzten Algorithmen in verständlicher Sprache,
- relevante Kriterien, die über den Zugang zu einer Online-Plattform und über den Verbleib auf der Online-Plattform entscheiden,
- Bevorzugung von eigenen Inhalten und von Inhalten Dritter, mit deren Anbieter der Intermediär in Geschäftsbeziehung steht,
- Kenntlichmachung, ob Inhalte aus weltanschaulicher, religiöser oder politischer Motivation heraus bevorzugt, nachgeordnet oder überhaupt nicht dargestellt werden.
Explizit schreibt die Kommission aber, dass in diesen Transparenzvorgaben eine Offenlegung der Algorithmen […] nicht umfasst sei. Außerdem soll eine Bagatellschwelle für diese Regeln gelten, die sich etwa an Umsatz oder Nutzerzahl orientiert.
-
: ZDF-Doku: Killerspiele! Der Streit beginnt und eskaliert
: ZDF-Doku: Killerspiele! Der Streit beginnt und eskaliert Auf ZDF-Info lief am Freitag der zweite Teil der Triologie über „Killerspiele!“ mit dem Titel „Der Streit beginnt und eskaliert“.
Killerspiele – kaum ein Wort in der deutschen Gaming-Landschaft ist so aufgeladen, kaum eine Debatte wurde so emotional geführt. Wer heute das Wort Killerspiele hört, denkt an „Counter Strike“, an „Doom“, mit großer Wahrscheinlichkeit aber auch an: Erfurt, Winnenden – den Tatorten von Schul-Amokläufen, die Anfang der Nullerjahre Deutschland erschütterten. Schnell waren die Schuldigen damals gefunden: sogenannte First-Person-Shooter, im Boulevard-Duktus hießen sie fortan Killerspiele. Doch hinter der Geschichte dieser Computerspiele verbirgt sich so viel mehr – ZDFinfo erzählt sie, in einer dreiteiligen Doku-Reihe.
Bis zur Depublizierung findet sich die Dokumentation in der ZDF-Mediathek.
-
: Hate-Speech: „Besorgte Bürger“ müssen sich weiter keine Sorgen machen
: Hate-Speech: „Besorgte Bürger“ müssen sich weiter keine Sorgen machen
Justizminister Heiko Maas hatte vor wenigen Wochen eine Task-Force zum Thema „Umgang mit rechtswidrigen Hassbotschaften im Internet“ ins Leben gerufen und dazu Unternehmen wie Facebook und Google sowie zivilgesellschaftliche Organisationen wie die Amadeu-Antonio-Stiftung eingeladen, Antworten zum Thema Hate-Speech zu finden. Was genau unter „Hate-Speech“ zu verstehen ist und ob damit eher hasserfüllte Kommentare oder vor allem strafrechtliche relevante Äußerungen zu verstehen sind, die als beispielsweise Volksverhetzung einzustufen wären, bleibt noch immer vage.Heute wurden die Ergebnisse vorgestellt, und damit können eigentlich nur Facebook und Google zufrieden sein. Entstanden ist ein recht unverbindlicher Katalog an „Könnte man mal“-Regeln, die weitgehend bereits den Status Quo beschreiben.
Mit anderen Worten: Schön, dass man darüber mal geredet hat. Das Justizministerium konnte etwas Handlungsfähigkeit simulieren, es wurde kein rechtstaatlicher Schaden angerichtet und die Unternehmen Google und Facebook machen weitgehend weiter wie bisher. Aber sonst gab es viel heiße Luft um Nichts. Zumindest mit dem Ergebnis kann niemand so richtig zufrieden sein. Es sei denn, man arbeitet für Facebook oder Google. Und die zivilgesellschaftlichen Organisationen bekommen etwas „Anzeigevolumina“, also Anzeigenplätze, von den kommerziellen Plattformen geschenkt.
Man spricht von „rechtswidrigen Inhalten“, die man entfernen möchte. Nun ist aber bekanntermaßen das Recht eine nationale Angelegenheit und zudem im Einzelfall nicht immer sofort sicher zu sagen, ob die Grenze zur Rechtswidrigkeit bereits überschritten wurde. Unklar bleibt vor allem, auf welche technische und organisatorische Weise die vermeintliche „Hate-Speech“ blockiert wird.
Einige Schritte, zu denen sich die Unternehmen für die Zukunft verpflichtet haben, sind etwa:
Die in der Task Force vertretenen Unternehmen stellen anwenderfreundliche Mechanismen zur Übermittlung von Beschwerden zur Verfügung.
Die in der Task Force vertretenen Unternehmen überprüfen konkrete Meldungen über hasserfüllte Inhalte und Aufstachelung zu Gewalt insbesondere auch auf Grundlage des deutschen Rechts.
Nach Erhalt einer Beschwerde lassen die in der Task Force vertretenen Unternehmen die Beschwerden durch darauf spezialisierte Teams zügig prüfen. Soweit erforderlich setzen die Unternehmen hierfür auch deutschsprachige Experten ein.
Rechtswidrige Inhalte werden unverzüglich nach Inkenntnissetzung entfernt; die Mehrzahl der gemeldeten Inhalte wird in weniger als 24 Stunden geprüft und, falls erforderlich, entfernt.
Die in der Task Force vertretenen Unternehmen verfügen über Nutzungsbedingungen, in denen erläutert wird, unter welchen Voraussetzungen Nutzerdaten an die Strafverfolgungsbehörden weitergegeben werden können.
Die in der Task Force vertretenen Unternehmen fördern das breitangelegte Melden und „Flaggen“ von Inhalten, insbesondere über Partnerschaften mit NGOs, indem sie die jeweiligen Unternehmensrichtlinien, den Meldeprozess und beschwerdefähige Inhalte verdeutlichen.
Die in der Task Force vertretenen Unternehmen stellen Transparenz sicher, indem sie der Öffentlichkeit darüber berichten, wie sie ihre Nutzungsbedingungen hinsichtlich der Entfernung gemeldeter Inhalte umsetzen.
Die in der Task Force vertretenen Unternehmen stellen sicher, dass ihre Mitarbeiter angemessen geschult werden.
Die in der Task Force vertretenen Unternehmen und Organisationen werden ihre Zusammenarbeit u.a. durch folgende Maßnahmen intensivieren: verstärkter Informationsaustausch, regelmäßige Mitarbeiterschulungen, gemeinsame Erarbeitung von Informationsmaterialien.
Die in der Task Force vertretenen Unternehmen wollen auch weiterhin die Tätigkeit der NGOs fördern, insbesondere indem sie Anzeigevolumina auf ihren Plattformen zur Verfügung stellen.
Alle Beteiligten erkennen den Wert der Gegenrede zu hasserfüllter Rhetorik an und identifizieren und fördern daher wirksame Gegen-Narrative und unterstützen Bildungsprogramme, die das kritische Denken fördern.Das liest sich alles sehr unverbindlich. Am besten fasste das Ergebnis die Social-Media-Redaktion von Zeit-Online auf Twitter zusammen: Besorgte Bürger müssen sich weiter keine Sorgen machen.
-
: Wie Hate-Speech das Netz verändert – und das Netz Hate-Speech
: Wie Hate-Speech das Netz verändert – und das Netz Hate-Speech René Walter hat bei Nerdcore.de ausführlich und reflektiert über Gamergate, Hate-Speech, Trolle und verwandete Debatten multimedial essayiert: Wie Hate-Speech das Netz verändert – und das Netz Hate-Speech.
Gamergate und seine Verwandten haben das Internet maßgeblich verändert und die Ausläufer dürften uns noch eine Weile beschäftigen. Flamewars landen dank GG auf Seite 1 der New York Times und beim „Colbert Report“, es wurden Sicherheitsfirmen gegründet, die nichts weiter als eine freie Meinungsäußerung von Feministinnen gewährleisten sollen und Twitter hat angekündigt, anonyme User aus TOR-Netzen zukünftig per Telefonnummer zu identifizieren.
Langfristig dürfte Gamergate und das übergelagerte Problem einer immer weiter ausartenden Troll-Kultur im Netz zu umfassenden Maßnahmen gegen anonyme Nutzung von Services führen. Ich gehe davon aus, dass Twitter früher oder später die Option anbieten wird, nur noch „confirmed Accounts“ im Feed zuzulassen oder vielleicht eine Realnamen-Politik nach Facebook-Vorbild einführen wird, mit allen Vor- und Nachteilen, und es ist sehr wohl möglich, dass am Ende eine komplette Abschaffung von Anonymität im Internet steht, sollten wir diese ausufernde verbale Gewalt im Netz nicht unter Kontrolle bekommen. Dann hätten die Anons von 4chan schließlich ihre eigene Abschaffung herbeigeführt.
Well done, Trolls.
-
: Jetzt mitdiskutieren: Neue Runde beim Online-Jugendschutz
netzpolitik.org ist für 15-jährige nicht geeignet, sagt die Telekom. : Jetzt mitdiskutieren: Neue Runde beim Online-Jugendschutz Kurzversion:
- Die Bundesländer machen wieder einen neuen Anlauf zum JMStV. Das macht (fast) allen Arbeit, aber selbst der Jugendschutz profitiert davon nicht.
- Quasi alle Webseitenbetreiber „sollen“ laut JMStV alle ihre Webseiten mit Alterskennzeichen (6, 12, 16, 18) versehen.
- Nach dem neuen Entwurf müssen Betreiber von gewerbsmäßigen Webseiten mit nutzergenerierten Inhalten den Nutzern eine Möglichkeit der Alterskennzeichnung anbieten.
- Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hätte am liebsten Zwangsfilter für alle, beim Provider.
- Wir brauchen Eure Mithilfe: Schaut auf Euren Servern, wie viele Nutzer denn ein von der KJM „anerkanntes Jugendschutzprogramm“ installiert haben und beteiligt Euch an der Kommentierung des neuen JMStV-Entwurfs der Länder!
Die Bundesländer versuchen sich weiterhin an einer neuen Version des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV). Immerhin stellen sie ihn wieder öffentlich zur Diskussion, wir dürfen ihn also alle kommentieren. Und bitte, liebe Leser, macht das auch! Ich habe die Hoffnung noch nicht vollkommen aufgegeben, dass dies irgendwann doch noch zu einer modernen und nicht rückschrittlichen Gesetzgebung führen kann. Schließlich lässt sich Fritz Jaeckel, Chef der federführenden sächsischen Staatskanzlei, in der Pressemeldung so zitieren:
Wir freuen uns und sind gespannt auf Reaktionen, Anregungen und Hinweise der interessierten Öffentlichkeit. Dies ist ein ganz entscheidender Punkt in dem gesamten Prozess und für uns auch eine Art Praxistest.
Dann bin ich mal gespannt, ob er denn weiter vom anderen Teil seines Zitats überzeugt ist, wenn der Praxistest zum wiederholten male scheitert:
Mit dem jetzt vorgelegten Staatsvertragsentwurf haben die Länder einen wichtigen Schritt hin zu einem zeitgerechten Jugendmedienschutz zurückgelegt.
Zeitgerecht soll er sein, der neue Entwurf zum JMStV; der zunehmnden „konvergenten Medienwelt“ gerecht werden, also der Verschmelzungen der verschiedenen Medien gerecht werden. Dabei ist er alter, seit über 12 Jahren gescheiterter Wein in neuen Schläuchen. Das Internet wird mit der Medienkonvergenz nicht wie Fernsehen und Kino. Nein, es wird auch wie Flugblätter, Zeitungen, Zeitschriften, Theater, Radio, Stammtisch-Unterhaltungen, Gespräche an der Bushaltestelle, ebenso wie ein Fotoalbum, (privates oder öffentliches) Videoarchiv, eine Pinnwand, Experimentierlabor, natürlich auch wie Shopping-Kataloge oder die Telefonauskunft … und die beste Metapher für das Internet ist auch 2015 wie Anno 1997 immer noch das Telefon. Denn auch das Telefon ist ein flexibles Medium der eins-zu-eins-Kommunikation. Es kann jedoch auch zur einer-zu-vielen oder viele-zu-viele-Kommunikation genutzt werden – es ist somit interaktiv, jeder kann zum Sender werden. Wie das Internet. Bertolt Brecht hätte seine Freude daran und könnte seine Wünsche aus der Radiotheorie endlich verwirklichen.
Die Rundfunkkommission der Länder macht aus dem Internet aber wieder simplen Rundfunk. Der Geburtsfehler des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags wird fortgeschrieben, aus dem Scheitern der Änderungen von 2010 haben sie nichts gelernt: der neue JMStV setzt wieder auf Internet-Filter, „anerkannte Jugendschutzprogramme“ sollen die Eltern installieren, und wer irgendwas ins Netz stellt soll gefälligst ein maschinenlesbares Schildchen drauf kleben: ab 6, 12, 16 oder 18. Dabei sind die Eltern viel schauer: sie boykottieren die Filter, nur ein Bruchteil der Nutzer haben ein von der Komission für Jugendmedienschutz (KJM) „anerkanntes Jugendschutzprogramm“ installiert – obwohl es seit über drei jahren kostenlos „anerkannte“ Programme gibt nutzt sie kaum jemand. Wie viele Nutzer es genau gibt ist nicht klar, bisherige Tests und Schätzungen finden meist nur rund 0,005% der Nutzer mit einem solchen Filter, bei kleinen wie auch großen Webseiten mit mehr als 10 Mio Besuchen im Monat – wir freuen uns aber über mehr Zahlen und mehr Webseitenbetreiber, die mitzählen. Wie das geht habe ich nebenan beschrieben. Klar ist aber: die Nutzungszahlen sind marginal.
Die nächste Eskalationsstufe ist damit vorprogrammiert: die KJM fordert schon jetzt zwangsweise vorinstallierte Filter nach britischem Vorbild bei den Access-Providern. Damit sind wir quasi bei Zensursula Reloaded, auch wenn die Filter – noch – abschaltbar sein sollen.
Sollen. Apropos sollen! Noch aktueller als die Wünsche der KJM ist der Entwurf des JMStV. In §11 Abs. 4 heißt es:
Wer gewerbsmäßig oder in großem Umfang Telemedien verbreitet oder zugänglich macht, soll auch die für Kinder oder Jugendliche unbedenklichen Angebote für ein geeignetes Jugendschutzprogramm nach § 11 Abs. 1 und 2 programmieren, soweit dies zumutbar und ohne unverhältnismäßige Kosten möglich ist.
„Soll“ bedeutet juristisch in etwa „muss mit Ausnahmen“ – im Zweifel streitet man sich über die Ausnahmen dann vor Gericht. Klar ist der Wunsch der Regulierer: möglichst viele Inhalte im Netz sollen mit einem Alterskennzeichen versehen werden. Was für sowieso bewertete Spiele und Filme kein Problem ist, ist für Betreiber von vielen Webseiten nicht mehr so verhältnismäßig einfach – zumal die richtige Bewertung für Laien auch nicht trivial ist.
Eine Änderung im neuen JMStV hat es in sich: wer nutzergenerierte Inhalte hat, muss auf Nutzer-Wunsch die Möglichkeit der Kennzeichnung implementieren. § 11 Abs. 6 soll lauten:
Von Diensteanbietern, die gewerbsmäßig fremde Informationen für Nutzer speichern, kann der Nutzer verlangen, dass der Diensteanbieter ihm die Alterskennzeichnung nach § 5 Abs. 3 Nr. 1 technisch ermöglicht.
Das betrifft viele Plattformbetreier von Youtube über die Wikipedia bis hin zum kleinen Blogger, von der großen bis zur kleinen Community, sofern eine (wenn auch kleine) Gewinnerzielungsabsicht besteht. Die großen wird es weniger stören als die kleinen, auf die damit relativ viel Arbeit hinzu kommen kann.
Und die Probleme einer richtigen Bewertung sind damit nicht gelöst. Viele Youtuber werden also möglicherweise bald vor der Frage stehen: ist ein Let’s Play Video eines Spiels ab 18 nun … ja, ab welchem Alter? Reicht ab 16, weil nicht Interaktiv? Was ist, wenn ein 12er Spiel mit saftigen Kommentaren garniert wird? Und mir scheint, dass diese Vorschrift sich tatsächlich an Youtube unc Co. richtet. Schließlich ist das für Kinder sehr interessant – aber die vielen vielen grausamen Filme, die für 6‑jährige nicht geeignet sind! Daher: so mancher Filter sperrt es derzeit einfach komplett.
Und wer soll die ganzen alten Videos bewerten? Und die Videos aus dem Ausland? Millionen Katzen- oder gar Eichhörnchen-Videos? Wer soll die ganzen Texte in der Wikipedia bewerten? Milliarden an alten Webseiten? Online-Zeitungen? Private Blogs? Mode-Blogs? Wie soll Echtzeitkommunikation eingestuft werden? Mit der allgemeinen Alterskennzeichnung haben die Länder wie absehbar mal wieder einen Bock geschossen. Deutschland ist das einzige Land, das auf diese Art des Möchtegern-Jugendschtzes zurückgreift.
Nicht zu vergessen: die von der KJM „anerkannten Jugendschutzprogramme“ sind weitgehend grausam, schlecht zu bedienen, in der Praxis nur schwer zu benutzen (beispielsweise der Telekom-Filter blockiert standardmäßig immer noch alle verschlüsselten Verbindungen für unter 16-jährige und damit beispielsweise Youtube) und spionieren das Nutzungsverhalten der Kinder aus.
Die Rundfunkkommission der Länder will der Medienkonvergenz Rechnung tragen. Also der Verschmelzung der unterschiedlichen Medien im Internet. Aber warum sollen Bücher, Zeitschriften, Zeitungen, Unterhaltungen und so weiter im Internet mit einer Alterskennzeichnung versehen werden, offline aber nicht? Warum beschränken sich die Länder nicht darauf, nur eine Alterskennzeichnung für solche Inhalte zu verlangen, die auch offline gekennzeichnet werden, also beispielsweise FSK-geprüfte Filme und und USK-geprüfte Spiele? Und aus Kinder- und Jugendschutz-Sicht darf man nicht vergessen: die eigentlichen Risiken des Internets sind Kommunikationsrisiken – vom Mobbing über (sexuelle) Anmache bis hin zu Betrügereien aller Art. Die einzige Antwort, die der JMStV hat, sind Filterprogramme. Aber die helfen dort rein gar nichts.
- Aktuellen JMStV-Entwurf diskutieren
- Tatsächliche Nutzung von „anerkannten Jugendschutzprogrammen“ zählen
- Weitere Kritik gibt es bei heise online
-
: Anhörung: Digitale Bildung und Medienkompetenz
Quelle: Bundesarchiv. Fotograf: Jan-Peter Kasper : Anhörung: Digitale Bildung und Medienkompetenz Mittwoch früh hat der Bundestags-Ausschuss für Bildung, Forschung und Technologiefolgenabschätzung getagt. Unter der Vorsitzenden Patricia Lips von der CDU/CSU fand eine öffentliche Fachanhörung statt. Die Haltung der Bundesregierung zum Thema „Digitales Lernen“, über die wir im März berichtet hatten, sollte in diesem Antrag (pdf) konkreter werden.
Um jedoch ein völlig überraschendes Ergebnis vorauszuschicken: Alle eingeladenen Sachverständigen betonten in ihren Aussagen, dass verbindliche Leitlinien schon einige Zeit fehlen und im Prinzip noch immer nicht in Sicht sind bzw. dauern können.
Die angehörten Experten waren:
- Prof. Dr. phil. habil. Birgit Eickelmann – Universität Paderborn, Professur für Schulpädagogik, Mitbetreuerin der ICILS-Studie
- Richard Heinen – Universität Duisburg-Essen, Fachbereich Bildungswissenschaft
- Uwe Lübking – Beigeordneter im Deutschen Städte- und Gemeindebund
- Prof. Dr. Jörg Müller-Lietzkow – Universität Paderborn, Medienökonomie und Medienmanagement
- Daniel Seitz – geschäftsführender Gesellschafter, medialepfade.de, Agentur für Medienbildung GmbH, Berlin
Wer ist zuständig? Schulen, Kommunen, Länder oder Bund?
Ein großer angesprochener Themenkomplex ist die Zerfaserung der Zuständigkeiten für Bildungspolitik. Eickelmann hält verbindliche Schul-Curricula für essentiell. Dadurch, dass es keine flächendeckenden Prüfungsregularien gebe, hätten auch Lehrende grundsätzlich keinen Anreiz, das Thema durchzunehmen und sich selbst ausreichend in die Materie einzuarbeiten. Es mangele am Gesamtkonzept:
Ich bin ja Wissenschaftlerin und keine Politikerin und darf deshalb offen sprechen. Wenn wir kein Gesamtkonzept haben, dann rudern wir weiter irgendwie auf hoher See und jeder macht so seins und kommen tatsächlich nicht weiter.
Lübking bemängelte, dass es auf Länderebene an Umsetzung in Strategien und konkrete Lehrpläne fehlt, auch wenn die Grundvoraussetzungen wie Breitbandausbau realisiert sein würden. Er schickt eine klare Aufforderung an die Kulturministerkonferenz, Einheitlichkeit zu schaffen, damit Schulen wissen, innerhalb welches Rahmens sie überhaupt agieren sollen/müssen/können. Denn hinsichtlich technischer Ausstattung der Schulen mündet ein finanzielles Gefälle direkt in ein digitales:
Wir müssen aufpassen, dass wir hier nicht noch ein weiteres Nord-Süd-Gefälle bekommen oder Nord-Südost-Gefälle, wie wir es leider haben.
Lübking fordert in der den Eingangsstatements folgenden Fragerunde auch, dass Länder Grundstandards festlegen und evaluieren sollen. Sonst endeten Projekte schlagartig. Er bezweifelt, dass Kostenaufstellungen, Projektmanagement und Infrastruktur immer nur Aufgabe der Schule seien und appelliert an die Verantwortlichkeit des Staates, sich um den digitalen Zugang zu kümmern. Daher wollen wohl alle verbindliche Rahmenbedingungen, an denen seit Jahren gearbeitet wird. Leider scheint aber, außer einem bunten Blumenstrauß an Initiativen, nichts zu passieren.
Heinens Meinung unterscheidet sich partiell. Er findet, dass Schulen ihre Konzepte selbst definieren müssten. Er merkt jedoch an, dass Schulen damit nicht alleine gelassen werden sollen, man könne auf regionale Vernetzungszentren setzen. Diese Vernetzung solle auf Länder- und, mit struktureller Verankerung und bspw. Konferenzen, auch auf Bundesebene stattfinden.
Lehrerausbildung
Damit Wissen und Medienbildung überhaupt vermittelt werden können, auch darin sind sich alle einig, müssten auch Lehrer hinreichend ausgebildet sein. Das ist leider oft noch nicht der Fall. Heinen plädiert dafür, nicht wie vor zwanzig Jahren einzelne Lehrende in Textverarbeitung und Präsentationsprogrammen fortzubilden. Um etwas zu ändern, brauche es einen langen Atem, viele Konzepte und engagierte SchulleiterInnen – ein verändertes Lehr- und Lernverhältnis von Schülern und Lehrern müsse das Ziel sein.
Seitz bedauert, dass Lehrer ein eher negatives Bild von Digitalem hätten. Außerschulische Bildungsträger, die im Antrag nur am Rand vorkämen, sollten mehr mit ins Boot geholt werden, beispielsweise in Gremien und in Beratungsfunktionen, da dort teilweise schon kompetentere Leute vorhanden seien.
Heinen betont außerdem, dass es vor allem Unterstützung in den Schulen brauche, die zwischen Technik und Menschen mittele. Er führt das Beispiel einer niederländischen Schule mit 900 Schülern an, die eigens zwei Techniker direkt an der Schule beschäftigen. Keine „ausgeliehenen“ Techniker, die eigentlich bei der Kommune beschäftigt sind und dann eben mal mit der Technik aushelfen sollen. Eine engere Einbindung ist zentral, so dass auch Lehrer gebrieft werden können. Als kurzfristige Maßnahmen sind diese Punkte sicher sinnvoll.Juristische Grundlagen und IT-Sicherheit
Oft hätten Lehrende aus Unsicherheit auch Angst, dass in ihrem Unterricht etwas passiert, was juristisch nicht gewünscht sei – Stichwort Störerhaftung. Auch Jugendmedienschutz ist ein Thema. Technische Filterung soll Schulen hier juristisch absichern, eine pädagogische Reflexion wäre wichtiger. Die Klärung der Debatte um die Störerhaftung ist für Schulen nicht unbedeutend. Welche Regelungen greifen dort? Sind Schulnetze als „öffentlich“ zu betrachten und würden damit unter eine Störerhaftung fallen, die u. a. weitreichende Kennzeichnungspflichten mit sich bringen würde? Es handelt sich ja auch um Kinder, also Minderjährige, die auch immer ihre eigenen technischen Geräte mitbringen.
In der dritten Frage- und Antwortrunde fällt der Verweis, es gehe bei IT-Sicherheit schulischer Infrastruktur nicht nur um Jugendmedienschutz, sondern auch um sehr sensible Daten:
Wir werden in Zukunft auch das Lernverhalten von Schülern möglicherweise beobachten, was vom Prinzip her kein Schaden ist, wenn es den Schülern nutzt. Aber es darf natürlich nicht sein, dass diese Daten frei verfügbar sind.
Zu Forschungszwecken ist das in Berlin bereits geschehen und wurde vom Landesdatenschutzbeauftragten beanstandet und daraufhin laut Landesdatenschutzbericht von 2014 erstmal gestoppt. Und weiter:
Also, es geht schon auch um Datenschutz, auch um die Daten der Lehrkräfte, Vertretungspläne, an solchen Schulorganisationen, all diese Dinge, die Systeme müssen schon auch sicher sein.
Seitz erwähnt später, manche Länder verhinderten die Teilnahme von Lehrern an Fortbildungen zum Thema OER (Open Educational Ressources, quasi „Open-Source-Lernmaterialen“) – aus Angst vor Urheberrechtsverletzungen. In der zweiten Fragerunde wird angemerkt, dass der 2011 geplante und 2012 wieder begrabene „Schultrojaner“ eher, hm, kontraproduktiv gewesen sei, um Lehrpersonal und Schulleitern die Freuden der digitalen Zeit und den Umgang mit digitalen Lernmaterialien näher zu bringen.
Offene Ressourcen würden bei Urheberrechtsproblemen helfen. Seitz kommentiert:
OER ist ein Hack, um mit einem kaputten Urheberrecht umzugehen, aber es ist nicht die Lösung fürs Urheberrecht.
Das trifft den Nagel auf den Punkt und macht klar, dass auch Politikbereiche schulische Bildung betreffen, die man im generellen Diskurs nicht sofort mit „Schule“ in Verbindung bringt.
Erfreulicherweise bringt Seitz noch ein anderes Thema auf, das man nicht vermutet hätte: die Vorratsdatenspeicherung:
Überwachte Medien als Grundlage von Partizipation in der Gesellschaft sind ein Paradoxon, das sich in der Bildung nur schwer auflösen lässt. Das heißt, wer sich für Bildung stark macht, sollte sich gegen Vorratsdatenspeicherung stark machen.
Finden wir auch.
(Freie) Lernmaterialien
Digitale Lernmaterialien gibt es zuhauf. Müller-Lietzkow drängt darauf, dass die Medienproduktion an sich hinterfragt und darüber nachgedacht werden soll, wie Qualitätskriterien festgelegt werden können. Damit nicht in die Falle getappt werde, irgendwelche medialen Mittel irgendwie zu produzieren. Es müsse hinterfragt werden, etwa bei Lernspielen, ob mit diesen gelernt wird, „was gelernt werden soll“.
Am Ende erzählt Müller-Lietzkow sehr angeregt eine kleine Kulturgeschichte des Gamings:
Digitale Spiele haben es in den 80er Jahren ermöglicht, dass viele, damals noch Nerds, vor allem Jungs, sich das Traumgerät Brotkasten C64 irgendwie vom letzten Taschengeld gekauft haben. Dann gab’s die wunderbare 1541 Floppy Disk […] Was wir damals entwickelt haben, sind kleine Programmierkenntnisse. Und in der Tat, was haben wir programmiert? Spiele. Spiele sind nicht nur attraktiv aus der Idee heraus, sie selber zu spielen und die Kreativität anderer zu nutzen, sondern sie sind auch attraktiv, sie selber zu machen.
Die „Maker“-Kultur der 1980er Jahre sei durch den Siegeszug der Konsolen und deren Funktionsweise der Passiv-Rezeption „ein bisschen eingeschlafen“. „Intellektuelle Potentiale“ böten die Konsolen auch nicht gerade.
Wie bereits erwähnt, freie Lernmaterialien und Open Source helfen, Urheberrechtsproblematiken zu vermeiden und teure Lizenzgebühren zu sparen. Ihr Potential ist aber nicht ausgeschöpft, kritisiert Seitz. Wenn sich das nicht ändert, könnten OER zum „Smartboard der nächsten zehn Jahre“ werden. Heinen schlägt „kluge Verweissysteme“ für Schulen vor. Müller-Lietzkow knüpft an und betont, dass Lehrende auch zur Nutzung von OER ausgebildet werden müssten:
Es reicht nicht, jemandem nur ein Werkzeug hinzulegen, wenn ich ihm nicht irgendeine Gebrauchsanweisung gebe.
Bildung neu denken – Digitale Mündigkeit und Souveränität
Die oben erwähnten Punkte stehen alle unter dem Einfluss der Metafrage, was digitale Bildung überhaupt bedeutet. „Was bedeutet eigentlich digitale Bildung im Kontext digitaler Sovueränität?“, fragt Müller-Lietzkow und fordert, die Bildungsvermittlung neu aufzustellen. „45-minütige Bildungsslots in der Schule“ werden nicht ausreichen, um digitale Bildung zu betreiben. Heinen äußerte sich ähnlich und betonte, man solle Schulen dabei unterstützen, „eigene Visionen“ vom Lernen in „einer digitalen Zeit“ zu entwickeln. „Wir haben ganz viel Geld auf den Hochaltären interaktiver Whiteboards gelassen.“ Die sich am Ende als tote Technologie erwiesen haben.
Es gehe darum, ob man „Bildung für das Digitale“ oder „Bildung mit dem Digitalen“ wolle. Die Frage dürfe nicht sein, wieviele Druckkosten eingespart werden können, sondern wie viel Bildungsgerechtigkeit hergestellt werden kann.
Seitz spricht noch grundsätzlichere Fragen an:
Als Erstes sollten wir uns über das Menschenbild und die Erziehungsziele unterhalten, die zu Grunde liegen. Ich denke, es geht um Emanzipation, es geht um Mündigkeit, um ein souveränes Handeln in der digitalen Gesellschaft.
„Wir sollten uns in der Bildung nicht zu sehr von einer wirtschaftlichen Perspektive treiben lassen“, fährt er fort. Man solle die Jugendlichen und deren Medienbildung in den Mittelpunkt zu stellen, zunächst auch erstmal „ohne wirtschaftliche Interessen“. Damit kritisiert er den vorliegenden Antrag, in dem dieser Aspekt deutlich ausgeprägt ist.
Wenn wir nicht auch auf die Kultur von Medien gucken, die Medienethik herausstellen bei Jugendlichen, dann wird das nicht funktionieren […] Die Geräte vereinen das nun mal alles.
Fazit
In der Ausschusssitzung wurde deutlich, dass die Wahrnehmung digitaler Problemstellungen sehr unterschiedlich ist. Das geflügelte Wort „Bildung ist Ländersache“ ist im Zusammenhang mit diesem Gesetzgebungsprozess genauso negativ zu sehen, wie es meistens auch benutzt wird. Die Geschwindigkeit des digitalen Wandels wird sich nicht von langwierigen Gesetzgebungsprozessen aufhalten lassen. Und im Zweifelsfall steht nicht für alle Abgeordneten der Bildungserfolg so vieler wie möglich im Mittelpunkt. Dadurch hängt der Erfolg von Bildungsträgern (von Schule über Kommune zu Land und wieder zurück) weiterhin vom Engagement Einzelner ab, die zufälligerweise motiviert sind, sich mit der Thematik überhaupt auseinanderzusetzen.
Auf die Frage eines CDU-/CSU-Abgeordneten, wie denn genau Leuchtturm-Schulen Schüler mit „herausragendem Talent“ besser zu Start-Up-Unternehmenden befördern könnten, wurde denn auch recht trocken geantwortet: „Es braucht Leute, die mehr als ein eigenes Unternehmen entwickeln.“
Özcan Mutlu (Grüne) wollte am Ende der ersten Befragungsrunde „noch ein bisschen Wasser in den Wein schütten“ und betonte die Notwendigkeit, gemeinsam an einem Strang zu ziehen angesichts der Mammutaufgabe „Digitale Bildung“. Das würde vermutlich auch helfen, vergangene Fehler zu vermeiden, vor denen Eickelmann warnt:
Denn dies ist ja nicht der erste Versuch, ‚Digitale Bildung’ in das deutsche Bildungssystem zu implementieren.
Dabei gilt es jetzt auch, auf die vorhandenen Erkenntnisse zu blicken, die es, beispielsweise in Form der ICLIS-Studie und durch Erfahrungen in anderen Ländern bereits gibt. ICLIS zufolge haben 30 % der Deutschen nur sehr geringe Kenntnisse zu Digitalem und dem Umgang damit und sind 40 % der Schüler, die das Fach Informatik belegt haben, nie mit einem Computer in Berührung gekommen. Laut Eickelmann dauere es im Schnitt drei bis fünf Jahre, bis Änderungen im Bildungssystem wirksam implementiert seien. Das heißt, es wird höchste Zeit, um nicht noch mehr den Anschluss zu verlieren. Ansatzpunkte gibt es wohl zur Genüge. Da kann man sich Eickelmanns freundlichem Hinweis „Machen Sie was draus“ nur anschließen.
Dank für die redaktionelle Mitarbeit an Anna
-
: Kinder im Netz – Eltern überfordert?
: Kinder im Netz – Eltern überfordert? Der aktuelle eco-Podcast behandelt das Thema „Kinder im Netz – Eltern überfordert?“.
93 Prozent der Kinder zwischen 9 und 14 Jahren haben Zugang zum Internet, so das aktuelle LBS-Kinderbarometer. Das stellt viele Eltern vor die Frage: Wie sorge ich dafür, dass mein Kind in einer sicheren digitalen Welt aufwächst? In dieser Ausgabe des eco audiomagazins beantworten die Experten Johnny Haeusler (Autor und Blogger), Lidia de Reese (FragFinn) und Alexandra Koch-Skiba (eco Beschwerdestelle) diese und weitere Fragen und geben praktische Tipps für die Erziehung des „Netzgemüses“.
-
: Running Gag: Transparenzfarce im Ausschuss für digitale Agenda. Gestern Einladung, heute Ausladung
: Running Gag: Transparenzfarce im Ausschuss für digitale Agenda. Gestern Einladung, heute Ausladung
Der Bundestagsausschuss für die Digitale Agenda tagt grundsätzlich nicht-öffentlich. Das ist bei dem Thema nicht logisch, sondern nur mit Verweis auf eine klare Ansage der CDU/CSU-Spitze erklärbar, die einfach keine Lust auf Transparenz und Öffentlichkeit bei Ausschusssitzungen hat. Der Rest hätte schon gerne mehr Transparenz und Öffentlichkeit. Es sollte aber eine Ausnahme geben: Die Anhörungen sollten öffentlich sein und bisher waren das auch drei. Heute gibt es wieder eine Anhörung und die ist: Nicht-öffentlich.Zusammen mit der „Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder (Kinderkommission)“ wird der #btada um 15:30 hinter verschlossenen Türen beim Expertengespräch zum Thema „Medienkompetenz und Jugendmedienschutz. Möglichkeiten zum Schutz der Kinder“ diskutieren.
Eingeladen sind:
- Prof. Dr. Murad Erdemir, Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien(LPR Hessen)
- Alvar C.H. Freude, Diplom-Kommunikations-Designer (FH)
- Thomas-Gabriel Rüdiger, Fachhochschule der Polizei des Landes Brandenburg – Institut für Polizeiwissenschaft
- Miriam Rassenhofer, Universitätsklinikum Ulm – Klinik für Kinder- und Jugendpsychatrie/Psychotherapie
- Dr. Ulrike Wagner, Direktorin des Institutes für Medienpädagogik in Forschung und Praxis
- Jörg Ziercke, Präsident des Bundeskriminalamtes (angefragt)
Wir wissen nicht, warum diese Anhörung nicht-öffentlich ist. Denn gestern wurde dazu auf bundestag.de eingeladen, mit dem Hinweis auf eine öffentliche Anhörung.
Das Thema „Medienkompetenz und Jugendmedienschutz“ steht im Mittelpunkt der gemeinsamen Expertenrunde der Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder (Kinderkommission) und des Ausschusses Digitale Agenda am Mittwoch, 8. Oktober 2014. In der öffentlichen Sitzung werden die fünfköpfige Kinderkommission und die 17 Mitglieder des Ausschusses Digitale Agenda Möglichkeiten zum Schutz der Kinder im Netz besprechen.
Wir wunderten uns schon über die Kurzfristigkeit, haben uns aber trotzdem Zeit frei geschaufelt um für Euch heute über die Anhörung berichten zu können. Das wird jetzt aber nichts, denn die Seite mit der Einladung ist bei bundestag.de wieder gelöscht worden. Im RSS-Feed findet sich noch der Anreisser, der Rest findet sich im Google-Cache.
Auf der Ausschuss-Seite findet sich nur noch die Tagesordnung und der Hinweis auf: Nicht-öffentlich.
16. Sitzung am Mittwoch, dem 8. Oktober 2014, 14.30 Uhr – nicht öffentlich (pdf | 151 KB)
17. Sitzung am Mittwoch, dem 8. Oktober 2014, 16.00 Uhr – nicht öffentlich (pdf | 174 KB)Das ist schon etwas peinlich.
-
: Department of Dirty – Kampagne gegen Internetfilter in Großbritannien
: Department of Dirty – Kampagne gegen Internetfilter in Großbritannien Finde heraus ob du Zugang zumSchmutzigen Internet hast – ruf beim Kundendienst deiner „Abteilung für Schmutz“ an. Dein Mobiltelefon sollte standardmäßig Internetfilter aktiviert haben – triff heute die richtige Wahl.
So lautet der Slogan der neuen „Department of Dirty“-Kampagne der Open Rights Group. Sie hat zum Ziel, mit einem unterhaltsamen Video auf den Unsinn von Internetfiltern hinzuweisen, die in Großbritannien großflächig propagiert und von jedem größeren Internetanbieter umgesetzt werden. Sie sollen den Zugang zu nicht jugendfreien Inhalten blocken. Dazu gehören neben Pornographie auch Inhalte zu Alkohol, Selbstmord, Magersucht und Politik, wobei nicht selten Aufklärungs- und Informationsseiten ins Raster fallen. Die Plattform „Blocked!“, auf der man testen kann, ob eine Webseite von der Filterung eines oder mehrerer britischer Provider betroffen ist, zeigt, dass momentan 7% aller bisher getesteten Webseiten betroffen sind.
Es ergeben sich die üblichen Probleme wie Overblocking, ein zu generalisierende Einschätzung von unliebsamen Inhalten und die Grundlage einer Zensurinfrastruktur. Zum tatsächlichen Jugendschutz tragen sie aber kaum bei, wie dieser ironische Kommentar verdeutlicht:
Und nun, da alle Filter angeschaltet sind können die Kinder nichts mehr finden, was sie nicht sehen sollen, oder? Und Kinder tun immer alles, was ihre Eltern ihnen sagen. Sie würden niemals versuchen, einen Filter zu umgehen oder Dinge über USB-Sticks zu teilen. Also wenn wir die Filter anschalten müssen wir nicht mehr mit unseren Kindern über diese verzwickten Themen reden. Was für eine Hilfe!
Viel wichtiger also: Vermittlung von Medienkompetenz und Aufklärung. Dann braucht man auch keine Zensurmaßnahmen mehr.
-
: Jugendmedienschutz: Mit Empörung irgendwas tun?
: Jugendmedienschutz: Mit Empörung irgendwas tun? In der Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung warnt die Autorin Florentine Fritzen vor der „Macht der Netz-Gemeinde“, die mit Kritik am Jugendmedienschutz-Staatsvertrag einen wirksamen Kinderschutz im Netz verhindern würde. Die These ist, gelinde gesagt, interessant. Torsten Kleinz hat den Artikel ausführlich in seine Blog kommentiert: Netz- gegen Kinder-Lobby?
Die Macht dieser unheilvollen Allianz sabotiert den Kinderschutz? Das klingt nach einem spannenden Drehbuch, ist aber doch meilenweit von unserer bundesdeutschen Realität entfernt. Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ist 2010 nicht an einer ominösen Netz-Lobby gescheitert. Die ach so mächtigen Konzerne Facebook und Google ließen damals so gut wie nichts von sich hören. Interessiert war eine kleine und immer mehr irrelevante Industrie von “Erotik-Anbietern”, die sich in den üblichen Anhörungen zu Wort meldete und mit dem Vorschlag schließlich halbwegs gut leben konnte. Diese Erotikanbieter hätten gerne eine unwirksame Alterskennzeichnung über ihre Seiten gesetzt, um die umsatztötende Ausweiskontrolle abzuschalten zu können.
Die “Netzgemeinde” hingegen hat tatsächlich alle Hebel in Bewegung gesetzt, die sie erreichen konnte. Und das reichte nicht. Wie sollte es auch? Es waren ein paar wenige Engagierte, deren Antrieb im Wesentlichen war, dass sie glaubten es besser wissen. So wie sie es auch besser wussten, als Kinderschutzverbände Netzsperren gegen Kinderpornografie forderten. Hier hatten die Netzlobbyisten tatsächlich gewonnen — und wie sich herausstellt, war das gut so. Denn ihre Position diente dem Kindeswohl — wie sich jetzt auch bestätigt hat — während die Pläne der Kinderschutz-Lobbyisten den Schutz geschwächt hätten, weil sie empört irgendetwas tun wollten.
Wie immer, wenn Beobachter bestimmte politische Prozesse rund um das Netz nicht verstehen können, gibt es auch diesmal die These einer „unheiligen Allianz“ aus „Internetkonzernen“ und „Netzgemeinde“. Das Märchen wird ja auch gerne als Legende für das Scheitern von ACTA erzählt und geglaubt.
Über den geplanten Versuch eines Neustarts der Jugendmedienschutz-Staatsvertragnovellierung hatten wir hier berichtet: Medienkompetenz, quo vadis? Teil IV: Jugendmedien-Staatsvertrag – Same Shit, Different Try. Kurzfassung: Wir sind vom eingeschlagenden Weg nicht überzeugt.
-
: Medienkompetenz, quo vadis? Teil IV: Jugendmedien-Staatsvertrag – Same Shit, Different Try
: Medienkompetenz, quo vadis? Teil IV: Jugendmedien-Staatsvertrag – Same Shit, Different Try
Der letzte Versuch, den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) zu novellieren – alias „Kindernet“ -, ist gründlich gescheitert. Es gab eine Vielzahl an Kritikpunkten, ein zentraler davon war eine impraktikable geplante Alterskennzeichnung für Internetinhalte, die auch mit einem Inhaltsfilter verbunden gewesen wäre – eine guten Grundlage für spätere Internetzensur im Allgemeinen. 2010 hatte sich der Landtag NRW gegen den Entwurf für eine Neuregelung gestimmt, es gilt also weiterhin die Version aus dem Jahr 2003, mit kleineren Updates aus dem Jahr 2009. Es gab zwar einige Versuche, neue Anläufe zu einer umfangreichen Novellierung zu starten, aber erfolgreich war bisher keiner davon. Jetzt soll ein neuer Versuch starten, unterstützt von einer öffentlichen Onlinekonsultation.Einen Vorentwurf, der durch die Landesbehörden gegangen ist, gibt es schon und er verheißt nichts Gutes. Aus den Fehlern von damals hat man wohl nichts gelernt und sie teilweise noch weiter ausgebaut.
-
: Familienministerium verschenkt Anti-Webcam-Schnüffler-Sticker
: Familienministerium verschenkt Anti-Webcam-Schnüffler-Sticker
Der britische Geheimdienst agiert im industriellen Maßstab als Spanner und spioniert Millionen Webcam-Nutzer aus. Darüber haben wir heute schon ausführlich berichtet: GCHQ hat 1,8 Millionen Yahoo-Nutzer durch ihre Webcams angeschaut. Ausnahmsweise war unsere Bundesregierung bereits auf diese Enthüllung vorbereitet. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bietet in seinem Webshop die „Webcamsticker-Karte STOP GEHEIM!“ an. Zwei Aufkleber soll eine Verpackung enthalten, bis zu fünf Verpackungen kann man kostenfrei über den Webshop bestellen. Wir haben das eben gemacht und sind gespannt, die Sticker in Aktion zu sehen.Es tut natürlich auch jeder andere schönere Sticker, aber diese sollen aus Spezialmaterial sein und „können immer wieder verwendet und mit Wasser gereinigt werden.“
Danke an @kritikkultur für den Hinweis.
-
: Broschüre: Faszination Computerspiele
: Broschüre: Faszination Computerspiele
Die Bundeszentrale für politische Bildung hat eine 24-seitige Broschüre zum Thema „Faszination Computerspiele – Basisinformationen und praktische Tipps zum pädagogischen Umgang mit Computerspielen“ rausgebracht. Die Broschüre kostet nichts und kann im Shop der BpB bestellt werden. Hier gibt es ein PDF.Die Broschüre bietet eine Einführung und Orientierungswissen zu Computerspielen. Sie enthält Informationen zu Geschichte und Genres, zur Faszination von Computerspielen für Kinder und Jugendliche, zum Jugendschutz, zur pädagogischen Praxis in der Auseinandersetzung mit Computerspielen und ein Glossar.
Und falls Ihr im BpB-Shop eine Bestellung aufgebt, könnt Ihr ja passend zu nahen EU-Wahl gleich die kostenlose Faltkarte Europa mitbestellen.
-
: UK: Pornofilter blockierte kurzzeitig jQuery.
: UK: Pornofilter blockierte kurzzeitig jQuery. Seit Beginn des Jahres werden alle Internetanschlüsse in Großbritannien standardmäßig durch die Internet Service Provider mit einem voreingestellten Pornographiefilter ausgestattet. Natürlich aus „Jugendsschutzgründen“ (wir berichteten). Diese Filter sind auch fleißig: Nach einer Untersuchung des BBC Magazins Newsnight blockiert der Filter von TalkTalk beispielsweise Sexualaufklärungs-Websites oder Anlaufstellen für Opfer sexualisierter Gewalt, während BT Infoseiten zu häuslicher Gewalt und der Prävention sexuell übertragbarer Krankheiten herausfiltert. Im Gegenzug blockierte keiner der Filter alle getesteten Pornoseiten, was sie nicht davon abhalten wird im kommenden Jahr 25 Millionen Pfund in eine Marketing-Kampagne zu investieren, die das Vertrauen von Eltern in die Funktionalität dieser Filter steigern soll.
Nun war für einen halben Tag code.jquery.com durch die Filter vom ISP Sky blockiert. Code.jquery ist ein Content Distribution Network (CDN) für Javascript-Anwendungen. Wollen Webdesigner diese Funktionen nutzen und nicht auf eine eigene lokale Kopie des Scripts zurück greifen, können sie einfach nur den entsprechenden Prozess im Code verlinken um serverseitig darauf zurückgreifen zu können. Diese Praxis hatte zur Folge, dass für die KundInnen von Sky in mehrere Websites nicht korrekt angezeigt und somit in ihrer Funktionsweise eingeschränkt wurden. Die Blockade liegt nach Einschätzung von thinkbroadband darin begründet, dass wahrscheinlich auf einer Phishing-Website auf code.jquery.com verlinkt wurde – und dem Filter von Sky wohl nicht aufgefallen ist, dass diese Seite auf unzähligen Seiten verlinkt wird. Im vergangenen Monat hatte Sky zum Beispiel auch den Imagehoster imgur blockiert, weil er auf die gleichen Cloudserver-Dienst zurück gegriffen hatte wie eine Torrent-Seite.
Zwar hat Sky eingegriffen und code.jquery.com gibt es nun auch wieder mit eingeschalteter Kindersicherung, aber diese Vorkommnisse reihen sich nahtlos in eine Reihe von Belegen für die Willkürlichkeit und von „Pornofiltern“ genannten Zensurwerkzeugen. Sie arbeiten nicht, wie von Konservativen gerne dargestellt wird, auf inhaltlicher Ebene, sondern müssen zwangsläufig infrastrukturell arbeiten, mit unvorhersehbaren willkürlichen Folgen für die Funktionalität ds Internets. imgur und code.jqery.com sind bei diesem Verfahren Kollateralschäden.
-
: Jugendschutzfilter der Deutschen Telekom hält uns für jugendgefährdend
: Jugendschutzfilter der Deutschen Telekom hält uns für jugendgefährdend Alvar Freude hat sich mal diverse zertifizierte Jugendschutz-Filtersysteme angeschaut: Griff ins Klo. Dabei haben wir gelernt, dass wir für die Deutsche Telekom jugendgefährdend sind. Gut zu wissen!
So hält der Filter der Telekom test.de, netzpolitik.org, heise.de, chefkoch.de, blogspot.com und vieles mehr für so jugendgefährdend, dass man das 15-Jährigen nicht zumuten kann. Alles mit HTTPS (Verschlüsselung) wird standardmäßig gleich geblockt – in Zeiten von NSA-Überwachung eine interessante Vorstellung.
-
: Yet Another Change of Facebook’s Privacy Rules
Quelle: Facebook Newsroom : Yet Another Change of Facebook’s Privacy Rules Unsere Freunde von Facebook haben wieder einmal ihre Bedingungen geändert. Diesmal müssen die Datenschutzeinstellungen von Jugendlichen dran glauben, wie eine Bekanntmachung von Facebook zeigt.
-
: Fürs Knutschen in den Knast – Jugendliche in Marokko für Kussfoto auf Facebook verhaftet
: Fürs Knutschen in den Knast – Jugendliche in Marokko für Kussfoto auf Facebook verhaftet Am letzten Donnerstag wurden in Marokko zwei Jugendliche dafür verhaftet, ein Foto auf Facebook veröffentlicht zu haben, dass die beiden küssend zeigt. Öffentliches Küssen wird in Marokko als Erregung öffentlichen Ärgernisses angesehen. Der 15-jährige und seine 14 Jahre alte Freundin sitzen, genau wie derjenige, der das Foto gemacht hatte, in einer Jugendhaftanstalt in Nador und sollen nächsten Freitag einem Jugendrichter vorgestellt werden.
Die Reaktionen auf die Festnahme und die Veröffentlichung des Fotos sind gespalten. In konservativen Kreisen mahnen Prediger, Eltern sollten ein Auge auf ihre Kinder haben, damit sich ein solcher Fall nicht wiederholen möge. Auch auf Twitter finden sich Kommentare, welche den Eltern der Teenager Versagen vorwerfen und sie beschimpfen.
Der Großteil an Reaktionen von Bürgerrechtsorganisationen und der Öffentlichkeit zeigt jedoch Solidarität mit den Jugendlichen. Vor der Haftanstalt, in der sie festgehalten werden, hat sich ein Sit-In manifestiert. Viele Nachahmer posten mittlerweile ebenfalls Kussfotos von sich selbst auf Twitter und Facebook. Außerdem ist für nächsten Samstag, den 12. Oktober, ein Kiss-In an verschieden Orten Marokkos geplant, angekündigt in der Facebook-Gruppe als „Un baiser en public“ – „Ein Kuss in der Öffentlichkeit“:
Nein zu religiösem Faschismus! Marokko, Land der Liebe und der Freiheit! No pasarán!
Es wird sich wohl zeigen müssen, ob die Kapazitäten der Haftanstalten groß genug sind, um all die knutschenden Protestler voneinander getrennt festzuhalten, damit Zucht und Ordnung wiederhergestellt werden können…
-
: DNA und Tagesdecken im Kampf gegen Kindesmissbrauchs-Dokumentation Online
: DNA und Tagesdecken im Kampf gegen Kindesmissbrauchs-Dokumentation Online Twitter ist nun also auch dabei. Wie das Unternehmen nun bekanntgegeben hat, wird es bald Microsofts PhotoDNA System benutzen, um Bilder in Tweets auf Kindermissbrauchs-Dokumentation zu untersuchen. Neben Twitter benutzen auch Facebook, die Dänische und die Neuseeländische Polizei und natürlich Microsofts Bing, Skydrive und Hotmail Dienste das System. Was wird da gemacht?
Hany Farid, Professor am Dartmouth College und Entwickler von PhotoDNA, startete 2008 die Entwicklung mit der Idee, dass man sich darauf konzentrieren sollte, bereits bekannte Bilder von Kindermissbrauchs-Dokumentation wiederzuerkennen.
“My idea was, don’t try to go after things you haven’t seen before — go after the things you have seen before,” Farid said. “Go after the images that you know are child porn, that you know are horrible, that you know who the victims are and that you know people keep trafficking.”
-
: Ängste der Eltern von „Online-Teens“: Personendaten, Kommunikationspartner, Einfluss auf Ruf und Zukunft
: Ängste der Eltern von „Online-Teens“: Personendaten, Kommunikationspartner, Einfluss auf Ruf und Zukunft Das Pew-Forschungszentrum mit Sitz in Washington D.C. hat heute die Studie „Parents, Teens, and Online Privacy“ veröffentlicht. Es geht um die Sorgen der Eltern von Kindern, die das Internet nutzen: Hierzu wurden zwischen dem 26. Juli und dem 30. September 802 Eltern und ihre Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren per Telefon interviewt. Was kam dabei raus? Die meisten Eltern machen sich (große) Sorgen darüber, was ihre Kinder online tun und wie dies von anderen ausgenutzt werden könnte.
Als besonders besorgniserregend empfinden die Eltern, dass und welche Daten ihrer Kinder von Werbetreibenden gesammelt werden. „Sehr besorgt“ und „etwas besorgt“ sind hier 81% – das ist mehr als in jeder anderen Kategorie.
-
: Zapp: Filtersoftware für Jugendschutz
: Zapp: Filtersoftware für Jugendschutz NDR-Zapp hat gestern Abend über „Filtersoftware für Jugendschutz“ berichtet:
Pornoseiten, Gewaltexzesse, sogar Video-Mitschnitte von Hinrichtungen – im Internet gibt es alles. Auch Kinder können diese Inhalte bislang oft problemlos finden und anschauen. Jugenschutz im Netz ist deshalb ein wichtiges Thema. Lange ist hier wenig passiert. Doch jetzt gibt es angeblich wirksame Filterprogramme, anerkannt von der Medienaufsicht. Bei näherem Hinsehen entpuppt sich dieser Jugendschutz allerdings als Feigenblatt.
Das Interview mit Holger Bleich von der ct gibt es auch in einer Langfassung.
Update: Nachdem die ARD das Video wieder aus ihrem Youtube-Kanal gelöscht hat, hab ich es in unseren hochgeladen und hier ersetzt.
