Hate-Speech: „Besorgte Bürger“ müssen sich weiter keine Sorgen machen

12152015_ErgebnisrundeTaskForceJustizminister Heiko Maas hatte vor wenigen Wochen eine Task-Force zum Thema „Umgang mit rechtswidrigen Hassbotschaften im Internet“ ins Leben gerufen und dazu Unternehmen wie Facebook und Google sowie zivilgesellschaftliche Organisationen wie die Amadeu-Antonio-Stiftung eingeladen, Antworten zum Thema Hate-Speech zu finden. Was genau unter „Hate-Speech“ zu verstehen ist und ob damit eher hasserfüllte Kommentare oder vor allem strafrechtliche relevante Äußerungen zu verstehen sind, die als beispielsweise Volksverhetzung einzustufen wären, bleibt noch immer vage.

Heute wurden die Ergebnisse vorgestellt, und damit können eigentlich nur Facebook und Google zufrieden sein. Entstanden ist ein recht unverbindlicher Katalog an „Könnte man mal“-Regeln, die weitgehend bereits den Status Quo beschreiben.

Mit anderen Worten: Schön, dass man darüber mal geredet hat. Das Justizministerium konnte etwas Handlungsfähigkeit simulieren, es wurde kein rechtstaatlicher Schaden angerichtet und die Unternehmen Google und Facebook machen weitgehend weiter wie bisher. Aber sonst gab es viel heiße Luft um Nichts. Zumindest mit dem Ergebnis kann niemand so richtig zufrieden sein. Es sei denn, man arbeitet für Facebook oder Google. Und die zivilgesellschaftlichen Organisationen bekommen etwas „Anzeigevolumina“, also Anzeigenplätze, von den kommerziellen Plattformen geschenkt.

Man spricht von „rechtswidrigen Inhalten“, die man entfernen möchte. Nun ist aber bekanntermaßen das Recht eine nationale Angelegenheit und zudem im Einzelfall nicht immer sofort sicher zu sagen, ob die Grenze zur Rechtswidrigkeit bereits überschritten wurde. Unklar bleibt vor allem, auf welche technische und organisatorische Weise die vermeintliche „Hate-Speech“ blockiert wird.

Einige Schritte, zu denen sich die Unternehmen für die Zukunft verpflichtet haben, sind etwa:

Die in der Task Force vertretenen Unternehmen stellen anwenderfreundliche Mechanismen zur Übermittlung von Beschwerden zur Verfügung.
Die in der Task Force vertretenen Unternehmen überprüfen konkrete Meldungen über hasserfüllte Inhalte und Aufstachelung zu Gewalt insbesondere auch auf Grundlage des deutschen Rechts.
Nach Erhalt einer Beschwerde lassen die in der Task Force vertretenen Unternehmen die Beschwerden durch darauf spezialisierte Teams zügig prüfen. Soweit erforderlich setzen die Unternehmen hierfür auch deutschsprachige Experten ein.
Rechtswidrige Inhalte werden unverzüglich nach Inkenntnissetzung entfernt; die Mehrzahl der gemeldeten Inhalte wird in weniger als 24 Stunden geprüft und, falls erforderlich, entfernt.
Die in der Task Force vertretenen Unternehmen verfügen über Nutzungsbedingungen, in denen erläutert wird, unter welchen Voraussetzungen Nutzerdaten an die Strafverfolgungsbehörden weitergegeben werden können.
Die in der Task Force vertretenen Unternehmen fördern das breitangelegte Melden und „Flaggen“ von Inhalten, insbesondere über Partnerschaften mit NGOs, indem sie die jeweiligen Unternehmensrichtlinien, den Meldeprozess und beschwerdefähige Inhalte verdeutlichen.
Die in der Task Force vertretenen Unternehmen stellen Transparenz sicher, indem sie der Öffentlichkeit darüber berichten, wie sie ihre Nutzungsbedingungen hinsichtlich der Entfernung gemeldeter Inhalte umsetzen.
Die in der Task Force vertretenen Unternehmen stellen sicher, dass ihre Mitarbeiter angemessen geschult werden.
Die in der Task Force vertretenen Unternehmen und Organisationen werden ihre Zusammenarbeit u.a. durch folgende Maßnahmen intensivieren: verstärkter Informationsaustausch, regelmäßige Mitarbeiterschulungen, gemeinsame Erarbeitung von Informationsmaterialien.
Die in der Task Force vertretenen Unternehmen wollen auch weiterhin die Tätigkeit der NGOs fördern, insbesondere indem sie Anzeigevolumina auf ihren Plattformen zur Verfügung stellen.
Alle Beteiligten erkennen den Wert der Gegenrede zu hasserfüllter Rhetorik an und identifizieren und fördern daher wirksame Gegen-Narrative und unterstützen Bildungsprogramme, die das kritische Denken fördern.

Das liest sich alles sehr unverbindlich. Am besten fasste das Ergebnis die Social-Media-Redaktion von Zeit-Online auf Twitter zusammen: Besorgte Bürger müssen sich weiter keine Sorgen machen.

15 Ergänzungen

  1. Wir sollten aktiv im Internet nach Hate Speech suchen und dann bei der Polizei Strafanzeige stellen. Die Gewaltätige Hetze nur zu löschen wäre meiner Meinung nach nicht ausreichend da dies keine abschreckende Wirkung hätte. Ein Strafverfahren dürfte da viel eher dazu führen das die entsprechende Nazi Klientel sich nicht mehr traut öffentlich zu verhetzen.

  2. der staat soll einfach die finger vom internet lassen. egal ob unter dem vorwand der sicherheit, irgendwelchem nazikram oder sonstwas, er hat da nichts verloren, definitiv nicht.

    1. Ich bin grundsätzlich Ihrer Meinung. Leider machen es die unseriösen Internetfirmen immer schwerer, Inhalte zu melden – und wenn man es endlich geschafft hat, wird abgewiegelt (siehe Facebook, Flickr, …). Es scheint, als wäre neben direkten Morddrohungen der Copyrightverstoß die einzige Meldung, die beachtenswert ist. Aber nur falls man Lust hat, einen DMCA-Fragebogen auszufüllen …

      Eigentlich wäre es so einfach: Alles, was irgendwie arschig ist (rassistisch, beleidigend, Aufruf zu einer Straftat, verfassungsfeindlich), egal aus welcher politischen Ecke oder unpolitisch, müsste durch Meldung *freiwillig, nicht wegen eines Gesetzes* geprüft und gelöscht werden.

      Wahrscheinlich kostet das Personal bloß zu viel. Aber selbst Schuld, wenn man es sich zum Ziel gemacht hat, so jedem Menschen eine Mitgliedschaft anzudrehen …

  3. Laut Deutschlandfunk soll deutsches Recht gelten und nach Möglichkeit binnen 24h gelöscht werden. Ich frag mich ja immer noch warum man strafrechtlich relevantes nicht verfolgt – aber das hab ich mich bei Kipo such schon … Und die Finger ganz aus dem Internet lassen wäre dämlich, weil dann wären auch Anzeigen bzgl „Cybercrime“ nicht mehr möglich und sei es nur der Betrüger, der was übers Internet vertickt (Katzenbilder)

    1. das sind doch alles vorwände. es gibt genug gesetze, um die leute für kriminelles dranzukriegen. das blabla vom „rechtsfreien raum“ war schon damals falsch, heute ist es das erst recht. gerade bei der kipo kann man sehr gut zeigen, dass es gut funktioniert, auf die existierenden rechtsnormen zurückzugreifen (wer es nicht glaubt, lese die artikel zum thema „löschen statt sprerren“ auf diesem blog).

      es braucht sicher kein gequatsche von heiko maas mit facebook und google und es brauch keine weiteren staatlichen eingriffe. nach snowden sollte jedem klar sein, dass wir vor dem staatlichen herumgefummel am internet angst haben sollten und nicht vor facebook und google (das schliesst ja gesundes mistrauen in diese richtung nicht grundsätzlich aus).

  4. „Rechtswidrige Inhalte werden unverzüglich nach Inkenntnissetzung entfernt; die Mehrzahl der gemeldeten Inhalte wird in weniger als 24 Stunden geprüft und, falls erforderlich, entfernt.“

    Zucke da nur ich zusammen?

      1. Rechtsstaat heisst ja nicht, das kein Blödsinn passieren kann, sonder eher das wenn Blödsinn passiert, immer noch der Rechtsweg offen steht.

  5. Die Grenzen zwischen Hasspredigten, volksverhetzenden Reden und freier Meinungsäußerung sind ebenso fließend und dehnbar wie die Grenzen zwischen Schutz der Demokratie und Zensur.
    Einen hinreichenden Verdacht festzustellen und im Einzelfall Maßnahmen anzuordnen ist Sache der Staatsanwaltschaft, eine endgültige Entscheidung Sache eines ordentlichen Gerichts.
    Das mag uns oft träge und wenig entschlossen vorkommen, aber genau das ist ein wesentliches Merkmal von Rechtstaatlichkeit. Haben wir die erst freiwillig und Hurra brüllend aufgegeben, entfällt moralisch gesehen auch die Notwendigkeit einer Strafverfolgung überhaupt, denn außer den Sonderrechten einer kleinen Elite gäbe es dann nichts mehr zu verteidigen.

  6. Deutschland war nie ein Rechtsstat das beweißt Hartz4 aber auch ESM, TTIP, Fräcking, Lissabonvertrag, Bundeswehreinsatz im Innern usw. oder einfach mal in Grundgesetz gucken sich die Gesetzte angucken und das mal mit dem vergleichen was passiert. Hatespeech begann mit dem Begriff Sozialschmarotzer der in der Politik aufkam durch Einführung von Hartz4 und über die Medien verbreitet wurde. Aktuell findet eine Menge an Hatespeech gegen Russland statt mit dem Ziel wir haben wieder einen Feind während parallel überall immer mehr Waffen sprechen und jeden Tag ein dritter atomarer Weltkrieg ausbrechen kann. Die Friedensbewegungen oder sie Aufklärer werden entweder als Antisemiten, Rechtsradikale oder RusslandPutinfreunde bezeichnet usw. Der Hatespeech ist also mehr ein transatlantische Erscheinung sowie Begriffe wie newthinking !!!!

    1. Insbesonders Artikel 19, 1 wird fast nie entsprechend kenntlich gemacht, sodass die meisten Gesetze formal nicht gültig wären. Interessiert aber keinen, weil die Verfassung/Grundgesetz ja nicht einmal gelehrt wird und pro forma nicht einmal beachtet wird, wenn das nicht politisch in den Kram passt
      Des Weiteren gibts noch mehr unfassbare Beispiele
      Hate-Speech ist außerdem der falsche Begriff, da diese juristisch in den USA anders betrachtet wird (nur unmittelbare Aufforderungen/Begründungen zu Gewalt werden geahndet, zumindest rechtlich gesehen), während bei uns die Volksverhetzung zutrifft
      Jemanden aufgrund der Zugehörigkeit einer Gruppe zu beschimpfen ist zudem naja, recht vage formuliert, üble Schmähungen gibts auch von seiten der Politik häufiger, da tut man aber nichts gegen; offener Gewaltaufruf ist bereits jetzt strafbar und wird geahndet [beschimpft = jemanden durch Schimpfworte oder Schmähungen beleidigen, folglich trifft die Schmähkritik zu hab ich jz mal gefolgert]
      Schmähungen in der Kunst nennt man Kunstfreiheit und richten meist auch gegen Leute/Umstände, wenn es also Kunst wäre, ist das okay?!?!
      Der Rest in § 130 Volksverhetzung ist ja recht offensichtlich anwendbar und sinnvoll

  7. Was hat Besorgnis mit Rassismus zu tun? (Die Frage muss sich die AfD natürlich auch gefallen lassen, keine Sorge, aber dafür muss man es ihnen ja nicht nachmachen…)

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.