Das Bundesgesundheitsministerium will die Digitalisierung im Gesundheitswesen rasch voranbringen. Ein Gesetzentwurf definiert dafür die Rolle der elektronischen Patientenakte um, weitet die Nutzung von Gesundheitsdaten erheblich aus und gibt der Gematik neue weitreichende Befugnisse. Wir veröffentlichen den Gesetzentwurf.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat ihre Digitalisierungsstrategie vorgelegt. Darin betont die CDU-Ministerin, die Patient:innensouveränität stärken zu wollen. Tatsächlich aber will sie eine der umfassendsten Gesundheitsdateninfrastrukturen weltweit aufbauen. Nutznießer sind Forschung und Pharma-Unternehmen. Die Rechte der Patient:innen bleiben auf der Strecke.
CDU und SPD wollen in Berlin eine zentrale Gesundheitsdatenbank an der Charité aufbauen. Doch die Berliner Datenschutzbeauftragte kritisierte das Vorhaben der Koalition scharf und fordert Nachbesserungen. Wir veröffentlichen ihren Brandbrief.
Ab Ende Februar will der IT-Dienstleister Doctolib die Daten seiner Nutzer:innen für das Training sogenannter Künstlicher Intelligenz einsetzen. Wenn sie einwilligen, sollen auch ihre Gesundheitsdaten dafür genutzt werden. Das geht aus den aktualisierten Datenschutzhinweisen hervor.
Die elektronische Patientenakte kommt – und die Verunsicherung ist groß. Wie kann ich der Einrichtung einer ePA widersprechen? Und erfahre ich dadurch Nachteile? Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Widerspruch.
Bei den Oscars für Überwachung werden neben dem Gesundheitsminister, die Polizei Sachsen, die Deutsche Bahn, die Handelsplattformen Temu und Shein sowie der Trend des Technikpaternalismus ausgezeichnet.
Immer wieder geraten Menschen oder Organisationen, die ethisch verantwortungsvoll Sicherheitslücken aufdecken, in den Fokus von strafrechtlichen Ermittlungen. Dieses Mal hat es Österreichs bekannteste Datenschutz-NGO epicenter.works erwischt. Die Ermittlungen wurden erst nach zwei Jahren eingestellt.
Gesundheitsdigitalisierung ist ein wenig wie Zugfahren. Es kommt zu Verspätungen, Ausfällen und falschen Weichenstellungen. Und manchmal droht etwas zu entgleisen. Da hilft nur, sich an Claus Weselsky ein Beispiel zu nehmen und höflich zu bleiben.
Die Bundesregierung will das Gesundheitswesen digitaler machen. Expert:innen begrüßten zwei Gesetzesvorhaben am Mittwoch im Gesundheitsausschuss. Die Themen Datenschutz und die Informationssicherheit kamen dabei allerdings nur am Rande vor.
Die Bundesregierung will das Gesundheitswesen digitalisieren. In einer ersten Lesung stießen zwei Gesetzentwürfe im Bundestag auf breite Zustimmung. Kritik kam vor allem von der Linkspartei, die vor „gläsernen Patient:innen“, Datenlecks und Hacks warnte.
Die Europäische Kommission will die Gesundheitsdaten aller EU-Bürger:innen in einem gewaltigen „Datenraum“ speichern. Was sehen die Pläne vor? Welchen Nutzen soll das für Patient:innen, Behandelnde und die Forschung haben? Und welche Risiken birgt das Projekt für die Versicherten?
Karl Lauterbach plant eine umfassende Digitalisierung des Gesundheitswesens. Zwei Vorhaben sollen dafür den Weg ebnen: das Digitalgesetz und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz. Wir veröffentlichen die Referentenentwürfe. Sie zeigen, dass die Reformen zulasten der Versicherten und des Datenschutzes gehen sollen.
Im Rahmen der seit Jahrzehnten andauernden Digitalisierung der Gesellschaft werden stetig neue Sachbereiche daraufhin abgeklopft, wie die vorliegenden Daten nutz- und gewinnbringend ausgewertet werden können. Die Gesundheitsdaten der deutschen Bevölkerung sind da keine Ausnahme.
Ab Ende 2024 sollen alle Kassenpatient:innen eine elektronische Akte bekommen, außer sie widersprechen ausdrücklich. So plant es der Bundesgesundheitsminister. Was aber kann die digitale Patientenakte? Welche Vorteile bringt sie? Und wann kann der Zugriff auf die gesamte Krankengeschichte zum Problem werden?
Rezepte EU-weit einlösen, mehr Daten für die medizinische Forschung: Das und noch viel mehr soll der Europäische Gesundheitsdatenraum bringen. Aber es gibt da noch viele offene Fragen, findet Bianca Kastl.
Heute verhandelte das Sozialgericht Berlin über die Klage um die zentrale Speicherung von Gesundheitsdaten aller gesetzlich Versicherten. Das Ergebnis: Das Verfahren ruht bis auf Weiteres, da das Forschungsdatenzentrum noch kein IT-Sicherheitskonzept vorweisen kann.
Seit Oktober werden die Gesundheitsdaten aller gesetzlich Versicherten in Deutschland zentral gespeichert. Im Mai 2022 wurden dagegen Klagen eingereicht. Kritisiert wird vor allem ein hohes Datenschutzrisiko sowie ein mangelndes Widerrufsrecht für Betroffene. Morgen geht der Fall vor dem Berliner Sozialgericht in die nächste Runde.
Ein Forschungsprojekt deckt auf, dass Menstruations- und Schwangerschaftsapps teils höchst sensible Daten sammeln und mit Dritten teilen. Mozilla nennt die Ergebnisse „düster“: Die Nutzerdaten gelangen etwa an Facebook und möglicherweise auch an US-Strafverfolgungsbehörden.
Ein digitales Gesundheitssystem kann für Patient:innen und Ärzteschaft vieles verbessern – doch in Deutschland hakt es noch. Gesundheitsminister Lauterbach will die Probleme angehen und eine Strategie erarbeiten. Eine Anamnese.
Ab Oktober sollen die gesetzlichen Krankenkassen einer zentralen Stelle Gesundheitsdaten aller Versicherten zur Verfügung stellen. An der Sicherheit der Dateninfrastruktur gibt es allerdings erhebliche Zweifel. Deshalb klagt die Gesellschaft für Freiheitsrechte nun gegen das Sammeln der Daten.