Das Bundesgesundheitsministerium will die Digitalisierung im Gesundheitswesen rasch voranbringen. Ein Gesetzentwurf definiert dafür die Rolle der elektronischen Patientenakte um, weitet die Nutzung von Gesundheitsdaten erheblich aus und gibt der Gematik neue weitreichende Befugnisse. Wir veröffentlichen den Gesetzentwurf.
Schon vor mehr als 50 Jahren gab es Streit darüber, ob Behörden Daten über Menschen sammeln sollen, die als psychisch krank gelten. Doch während sich damals ein Konsens für mehr Teilhabe und gegen Stigmatisierung bildete, hat sich heute etwas verändert.
Die elektronische Patientenakte soll das Herzstück der Gesundheitsdigitalisierung sein – ein zentraler Speicher für Diagnosen, Rezepte und Befunde, leicht zugänglich für Versicherte. Ab dem 1. Oktober müssen alle Praxen, Apotheken und Krankenhäuser die digitale Akte nutzen. Doch der ePA-Start stockt gewaltig.
Im Februar 2025 kommt die elektronische Patientenakte für alle, die ihr nicht widersprechen. Die Krankenkassen sind verpflichtet, ihre Versicherten darüber neutral zu informieren. Dieser Pflicht kommen sie in vielen Fällen nicht nach, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband herausfand.
Seit heute hat Deutschland eine neue Bundesdatenschutzbeauftragte. Anlässlich ihrer Ernennung betonte Louisa Specht-Riemenschneider, dass ihr die Themen Gesundheit, Künstliche Intelligenz und Sicherheit besonders am Herzen liegen würden.
Doctolib ist hierzulande die führende Plattform für Online-Arzttermine. Trotz wachsender Kritik von Datenschützer:innen ist das Unternehmen seit Jahren auf Erfolgskurs – und auf bestem Wege, die Datenverarbeitung im Gesundheitswesen von ethischen Prinzipien zu befreien. Ein Kommentar.
Wer bei Meta oder Google mithilfe von Werbeanzeigen über reproduktive Gesundheit informieren möchte, kann Probleme bekommen. Zwei NGOs berichten, wie solche Anzeigen gelöscht werden – während fragwürdige Angebote online gehen dürfen. Die Tech-Konzerne verteidigen sich.
Das EU-Parlament hat sich auf eine wichtige Änderung am Europäischen Gesundheitsdatenraum geeinigt: Patient:innen sollen widersprechen können, dass ihre Gesundheitsdaten in einer elektronischen Akte landen. Das hatten Datenschützer:innen lange gefordert.
Die Europäische Kommission will die Gesundheitsdaten aller EU-Bürger:innen in einem gewaltigen „Datenraum“ speichern. Was sehen die Pläne vor? Welchen Nutzen soll das für Patient:innen, Behandelnde und die Forschung haben? Und welche Risiken birgt das Projekt für die Versicherten?
Im Rahmen der seit Jahrzehnten andauernden Digitalisierung der Gesellschaft werden stetig neue Sachbereiche daraufhin abgeklopft, wie die vorliegenden Daten nutz- und gewinnbringend ausgewertet werden können. Die Gesundheitsdaten der deutschen Bevölkerung sind da keine Ausnahme.
Die 11. Kalenderwoche geht zu Ende. Wir haben 21 neue Texte mit insgesamt 131.983 Zeichen veröffentlicht. Willkommen zum netzpolitischen Wochenrückblick.
Schon 200.000 Mal wurde der Schnelltest-Test des Kollektivs Zerforschung genutzt. Damit lässt sich blitzschnell herausfinden, ob ein Corona-Selbsttest etwas taugt. Jetzt sehen die Hacker:innen die Politik am Zug.
Der Zugriff auf das zentrale „Epidemiologische Meldesystem“ in Österreich war unzureichend geregelt. Dadurch hätten Unbefugte im System Krankheiten eintragen und personenbezogene Daten ausforschen können.
Sie werden alleingelassen, von Hotlines und Ärzten abgewimmelt, müssen selbst recherchieren und um einen PCR-Test betteln: Der Umgang mit Menschen, die eine rote Warnung in der Corona-Warn-App bekommen, ist verantwortungslos. Ein Kommentar.
Menschen mit roter Warnung in der App berichten frustriert, dass Hotlines, Testzentren und Praxen ihnen Steine in den Weg legen statt einen kostenlosen PCR-Test zu ermöglichen. Die Berichte weisen auf eine unklare und widersprüchliche Kommunikation hin. Im Gesundheitsministerium ist das Problem bekannt.
Der Konzern Facebook sammelt Daten, um seinen Nutzer:innen gezielte Werbung anzuzeigen. Eine Fallstudie zeigt, wie schädlich das für die mentale Gesundheit sein kann.
Nachdem über die App des Gesundheitsdienstleisters Doctolib Daten an Facebook und die Werbeplattform Outbrain übertragen wurden, schaut sich die Berliner Datenschutzbeauftragte den Fall genauer an.
Am Donnerstag soll der Bundestag über das Digitale-Versorgung-Gesetz abstimmen. Doch der Vorschlag des Gesundheitsministers hat eine soziale Schieflage, weicht den Schutz sensibler Daten auf und kann zur Diskriminierung von Risikogruppen führen.
Krankenkassen dürfen in Zukunft die Daten ihrer Versicherten nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten auswerten und die Ergebnisse an Unternehmen weitergeben. Gleichzeitig sollen Unternehmen über die Krankenkassen Werbung an bestimmte Patient:innen schicken können. Das sieht der Entwurf für das „Digitale-Versorgungs-Gesetz“ vor, den das Bundeskabinett heute verabschiedet hat.
Versicherungen erheben immer mehr Daten: zurückgelegte Schritte, geputzte Zähne, sogar Gentests. Auf den ersten Blick sind viele Angaben freiwillig, doch langfristig droht Datensparsamkeit zum Luxusgut zu werden. Diese schleichende Diskriminierung braucht gesetzliche Grenzen.