Rote Warnung in der AppHer mit den kostenlosen PCR-Tests!

Sie werden alleingelassen, von Hotlines und Ärzten abgewimmelt, müssen selbst recherchieren und um einen PCR-Test betteln: Der Umgang mit Menschen, die eine rote Warnung in der Corona-Warn-App bekommen, ist verantwortungslos. Ein Kommentar.

Mann schreit in Telefonhörer
Symbolbild: Zufriedenheit mit der PCR-Test-Politik. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Alexandra Mirgheș

Noch nie seit Beginn der Pandemie haben sich so viele Menschen in Deutschland mit Corona angesteckt. Das spüren auch die Nutzer:innen der Corona-Warn-App: Überall prasseln die roten Warnmeldungen der App auf Familien und Freundeskreise ein. Fast alle kennen jemanden, der sich angesteckt hat.

Doch die Bundesregierung bekommt es nicht auf die Kette. Menschen, die eine rote Warnung in der Corona-Warn-App haben, müssen sich derzeit um einen kostenlosen PCR-Test kämpfen. Laut Recherchen von netzpolitik.org wird Geimpften mit roter Warnung von Hotlines, in Testzentren und Arztpraxen oftmals nicht mal gesagt, dass ihnen ein kostenloser PCR-Test zusteht. Obwohl das Gesundheitsministerium und der Twitter-Account der Warn-App verkünden, sie hätten ein Recht darauf. Am Ende weiß niemand, wer eigentlich die Verantwortung dafür trägt.

Vertrauen in die Warn-App untergraben

Das ist ein Schlag ins Gesicht all derer, die mit der Installation der App und der Impfung aktiv und achtsam zur Bekämpfung der Pandemie beitragen wollen. Sie werden alleingelassen, Hotlines und Ärzte wimmeln sie ab. Sie müssen selbst recherchieren, telefonieren und um einen PCR-Test betteln.

Bescheuerter kann man das Vertrauen in die Corona-Warn-App nicht untergraben. Einfacher kann man nicht den Vorwurf auf sich ziehen, man wolle Impfdurchbrüche nicht in der Statistik haben. Verantwortungsloser kann man kaum klarmachen, dass man an der falschen Stelle Geld sparen will.

Wir befinden uns ist nicht mehr im Jahr 2020, wir haben die Testkapazitäten. Niemand kann glaubhaft erzählen, dass man die zuletzt wöchentlich 200.000 Menschen mit roter Warnung in einem Land wie Deutschland nicht ordentlich testen kann. Einem linksalternativen Kultur-Festival wie der Fusion ist es schon im September gelungen, irgendwo auf dem mecklenburgischen Acker in einem kleinen weißen Stahlcontainer 12.000 PCR-Tests in gut 12 Stunden durchzuführen. Und das Gesundheitsministerium und die Länder sollen das nicht hinbekommen?

Alle Optionen nutzen, die Seuche zu bekämpfen

Jetzt ist der Zeitpunkt, zu dem dieses Land jeden Strohhalm nutzen muss, damit diese vierte Welle nicht in hohe Sterberaten, neue Lockdowns und Kontaktbeschränkungen mündet. Einer dieser Strohhalme ist, dass man alle, die potenziell infiziert sein könnten, kostenlos PCR-testet. Um Infektionsketten zu durchbrechen. Und eine Ahnung zu bekommen, was infektionsmäßig gerade wirklich passiert.

Diese ganze Verantwortungsdiffusion muss ein Ende haben: Das Gesundheitsministerium sagt, dass es das Problem auf dem Schirm habe und alles besser machen wolle. Die Kassenärztliche Vereinigung kennt die Missstände angeblich nicht und jeder schiebt die Schuld auf irgendeinen anderen, um selbst gut dazustehen. Immer. Die ganze Zeit. Ich kann es nicht mehr ertragen.

Und dieses Thema hier mit der App und den PCR-Tests ist nur ein ganz kleiner Ausschnitt des Gesamtversagens, das uns Welle für Welle mit gleichbleibender Wucht entgegenschlägt.

Dabei ist es doch nicht so schwer: Schreibt endlich in die Warn-App rein, dass eine rote Warnung heißt, dass man einen kostenlosen Test bekommt – und wo man ihn bekommt. Weist die Hotlines, die Praxen, die Testzentren und Gesundheitsämter strikt an, dass sie PCR-Tests bei roter Warnung ermöglichen. Kommuniziert klar und deutlich, statt immer alle im Unklaren zu lassen. Und nutzt verdammt nochmal jede Chance, die wir haben, um diese vierte Welle zu brechen.

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16 Ergänzungen

  1. „Doch die Bundesregierung bekommt es nicht auf die Kette.“ Umsetzung der Bundesgesetze, Gesundheitswesen, Bildung und ziviler Katastrophenschutz sind Ländersache. Und da jeder eifersüchtig darauf achtet, dass niemand übergangen wird seine Kompetenzen überschreitet, macht jedes Bundesland letzten Endes, was es will. Bei diesem System kann man keine konzertierte Aktion erwarten.

    Es fehlt jemand ganz oben, der mit der Faust auf den Tisch haut und erstmal die ganzen Trantüten zusammenschreit. Aber das will man ja in der „zivilisierten Welt“ nicht. Wer sich diesbezüglich aus dem Fenster lehnt, wird abgesägt. Also macht es niemand, bis es richtig knallt.

    Wahrscheinlich muss der Druck erst wieder von der Straße kommen.

    1. Da stimme ich nicht zu. Es ist eben einfach Ländersache, da soll man die Länder dann auch machen lassen. Weil es eben keinen Sinn macht, dass z.B. Niedersachsen in den Lockdown gehen soll, nur weil wieder mal in ein paar bayerischen Dörfern die Inzidenz bei über 1000 liegt.
      Das selbe Problem herrscht doch auch über die Grenzen hinweg zu den Nachbarländern – und da kann man gar nichts machen, weil bis auf EU-Ebene etwas passiert Corona dreimal vorbei ist.

      Mir ist auch nicht klar, warum ein zentraler „Tisch-Hauer“ bessere Entscheidungen treffen würde.

      1. Es geht weniger um einen bundesweiten Lockdown, sondern um einheitliche Regeln für z.B. Inzidenzen 50-100-200-500-1000, gleiche bundesweite Testbedingungen, gleiche Maskenregeln etc. Es macht ja auch bei der Mobilität wenig Sinn zwischen angrenzenden Bundesländern wie z.B. Berlin/Brandenburg oder Bremen/Niedersachsen/ Hamburg/Schleswig-Holstein/Niedersachen unterschiedliche sich widersprechende Vorschriften zu erlasssen.

        Diese Vorschriften kann man ja fein granulieren, aber man muss sie ein-eindeutig aufstellen und wie Martin Luthers Thesen veröffentlichen. Dann hat jeder ein Faltblatt, das, sagen wir mal, ein halbes Jahr für alle gilt. Dort muss dann drin stehen, dass die Testregeln (Schnell-/PCR) für jede Arztpraxis gelten, und dass im Herbst die Maßnahmen verschärft werden müssen und im Frühjahr gelockert werden können.

        Wer von einem 10er Inzidenz- ins 1000er Inzidenz-Gebiet fährt, soll geeignete Maßnahmen ergreifen, um sich selbst vor einer möglichen Ansteckung zu schützen. Wer von einem 1000er-Inzidenz- in ein 10er-Inzidenz-Gebiet fährt, muss andere vor einer möglichen Ansteckung schützen.

        Jeder soll z.B. vom 01.10.202x bis zum 31.03.202x+1 1x pro Woche Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltes haben. Was hat man stattdessen gemacht? Pünktlich zur nächsten Erkältungszeit hat man ihn am 11.10.2021 abgeschafft.

        Das kann man doch ausarbeiten. Katastrophenschutz muss man im Voraus planen. Ich habe den Eindruck, dass seit bald zwei Jahren herumgestolpert wird.

        Dann gelten bundesweit bei gleichen Bedingungen gleiche Regeln, und bei ungleichen Bedingungen ungleiche Regeln. Aber sie sind für alle eindeutig einsehbar.

  2. All meinen Freunden und mir mit roter Warnung wurde gesagt, dass man NUR mit Symptomen einen PCR Test bekommt. Im Artikel steht, dass man das immer bekommt?

    1. Mit Symptomen wurde während der ersten zwei Wellen aber ganz schnell zu „irgendwie nicht“. Vor allem als die Kapazitäten knapp wurden, da es viele Infektionen gab. Verständlich einerseits, andererseits kommunikativ ein verblödeter Witz und Strategie darf man ja wohl nicht denken. Das ist Ratelimiting vom Gröbsten Holze.

      Naja vielleicht reichen gute Beziehungen zu Ärzten, ein positiver Selbsttest usw. Fände aber lustig, wenn z.B. Quarantäne verordnet wird, aber kein PCR-Test. Der Markt macht das irgendwie nicht so, wie es in einer Katastrophe benötigt wird… nun sind wir noch nicht ganz da, wo sich die ganz wirklich richtige große Katastrophe konkret abzeichnet. Ich wünsche auch nicht, bei Betrachtung der heutigen nationalen wie internationalen Strukturen, dort zu sein.

  3. Mich erschüttert, dass Gesundheitsämter (konkret Würzburg vor ein paar Tagen) immer noch Excel-Tabellen per Mail versendet, damit infizierte Personen dort ihre Kontakte eintragen.
    Und dort schreiben sie, dass man seine Kontakte doch bitte schonmal selbst informieren soll, weil sie nicht hinterher kommen.
    Und die eMails an die Kontaktpersonen werden dann Häppchen weiße über Tage verteilt rausgesendet.

    Problem: Nur mit der Mail vom Gesundheitsamt bekommt man einen kostenlosen PCR-Test.

    Wenn man jetzt eine Kontaktperson ist: Glückwunsch!

    Zudem bin ich echt schockiert, dass die Gesundheitsämter (so scheint es) manuell diese eMails an Kontaktpersonen versenden.
    IMHO: Da brauch man ein System, wo man direkt per Web-Formular seine Kontakte angeben kann (Oder über das Kontakttagebuch) und die bekommen dann automatisch eine Info und Gutschein für einen PCR-Test.

  4. „Vor einem Jahr hat Gesundheitsminister Spahn gesagt, dass alle mit roter Warnung einen kostenlosen PCR-Test bekommen.“
    Davon steht nichts in dem verlinkten Artikel. Oder muss da noch ein link angeklickt werden?

    @Markus:
    „oftmals nicht mal gesagt, dass ihnen ein kostenloser PCR-Test zusteht. Obwohl der Gesundheitsminister, das Gesundheitsministerium und der Twitter-Account der Warn-App verkünden, sie hätten ein Recht darauf“

    Und die Behauptung ist – wie ich auf einem befreundeten Handy gerade sehen konnte – schlichtweg falsch.
    Und das steht auch genauso da auf dem twitter.

    Es gibt keinen Anspruch darauf.
    Das Gesundheitsministerium hat mitgeteilt:
    „Ob man bei einer roten Warnung in der Corona-Warn-App einen PCR-Test oder einen Schnelltest erhält, entscheidet der Arzt bzw. das Gesundheitsamt.“
    Quelle:
    https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.corona-warn-app-rot-kostenloser-test-mhsd.440a1b86-397a-449f-8c1d-35d92b3cdfa4.html
    (Oder eben das twitter)

    1. Du hast Recht: Auf Spahns Facebookseite von 2020 ist nur von einem kostenlosen Corona-Test die Rede. Ich habe die entsprechende Stelle gelöscht.

      Im offiziellen Twitter-Account der Corona-Warn-App heißt es jedoch: „Wer eine rote Warnung über die CoronaWarnApp erhalten hat, hat Anspruch auf einen kostenlosen PCR- oder Antigentest in einem öffentlichen Testzentrum.“ Ich interpretiere diesen Satz eindeutig so, dass ich mich dort entscheiden kann, was ich für einen Test will.

      Im FAQ des Gesundheitsministeriums ist es dann wieder eingeschränkt:
      https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-warn-app/corona-warn-app-faq-1758392

      Klare Kommunikation sieht in jedem Fall anders aus, zumal ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums mir gestern noch sagte, dass man mit roter Warnung ein Recht auf PCR-Test habe. Dies hat das BMG nach Erscheinen des Artikels auf „Anrecht auf Test“ revidiert.

      1. Ich finde auf der verlinkten Seite nichts (mehr?), was ich irgendwie als Anrecht auf einen kostenlosen PCR-Test (oder überhaupt test) interpretieren kann. Wurde das entfernt oder bin ich nur zu blind?

        Ja, und wenn es dort steht, „Klare Kommunikation sieht in jedem Fall ander aus“.

        1. @Marc:
          „Ich finde auf der verlinkten Seite nichts (mehr?), was ich irgendwie als Anrecht auf einen kostenlosen PCR-Test (oder überhaupt test) interpretieren kann.“
          Auf welcher Seite?
          Die von Markus verlinkte FAQ sagt eindeutig, was bei erhöhtem Risiko passieren soll.
          Das ist aber nur der Anfang. Der Rest steht in der Verordnung.
          Habe ich thematisch schon mehrfach angesprochen – bitte einfach nach meinen Ergänzungen (auch in den anderen Beiträgen zum Thema) suchen.

  5. Da spricht mir einer aus dem Herzen. Dumm nur, wenn man sich in einem Nachbarland infiziert hat, z.B. Österreich. Dann hilft einem die rote Warnung in der dt. App auch nix. Wie kriege ich da einen Test? Apropos Österreich: Warum kriegt es dieses kleine Land hin, allen Menschen jede Woche seit Monaten hin kostenlose Spuck PCR-Tests zu ermöglichen und warum schafft Dtl. das nicht? Dort filmt man sich beim Test-machen und gibt das dann in der nächsten Drogerie ab und hat am nächsten Tag sein Ergebnis.

    1. Ah doch, man darf nur nicht unter der Überschrift „Welche Personen erhalten auch weiterhin kostenlose Testangebote?“ nachschauen, sondern viel weiter unten…

  6. Es steht in §2 Testv das bei roter Warnung ein Anspruch auf ein PCR Test besteht.

    „Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung – TestV)
    § 2 Testungen von Kontaktpersonen

    (1) Wenn von einem behandelnden Arzt einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person oder vom öffentlichen Gesundheitsdienst asymptomatische Kontaktpersonen nach Absatz 2 festgestellt werden, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person hatten, haben diese Anspruch auf Testung. Der Anspruch nach Satz 1 besteht bis zu 21 Tage nach dem Kontakt zu einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person, wenn die Testung zur Aufhebung der Absonderung erfolgt.
    (2) Kontaktpersonen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 sind:
    1.
    Personen, die insbesondere in Gesprächssituationen mit einem Abstand von weniger als 1,5 Metern oder durch direkten Kontakt mit Körperflüssigkeiten engen Kontakt zu einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person hatten,
    2.
    Personen, die mit einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person in demselben Haushalt leben oder gelebt haben,
    3.
    Personen, die durch die räumliche Nähe zu einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person mit hoher Wahrscheinlichkeit einer relevanten Konzentration von Aerosolen auch bei größerem Abstand ausgesetzt waren, insbesondere bei Feiern, beim gemeinsamen Singen oder beim Sporttreiben in Innenräumen,
    4.
    Personen, die sich mit einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person in relativ beengter Raumsituation oder schwer zu überblickender Kontaktsituation aufgehalten haben, insbesondere in Schulklassen, Kitagruppen, Kindertagespflegestellen, Hortgruppen, oder bei Gruppenveranstaltungen,
    5.
    Personen, die durch die Corona-Warn-App des Robert Koch-Institutes eine Warnung mit der Statusanzeige erhöhtes Risiko erhalten haben,
    6.
    Personen, die Kontakt zu einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person hatten,
    a)
    die sie in ihrem Haushalt oder in dem Haushalt der mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person behandeln, betreuen oder pflegen oder behandelt, betreut oder gepflegt haben oder
    b)
    von der sie in ihrem Haushalt oder in dem Haushalt der mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person behandelt, betreut oder gepflegt werden oder behandelt, betreut oder gepflegt wurden.„

    Ich hatte jetzt auch diesen Hinweis und wurde von Arztpraxen und Teststationen darauf verwiesen, dass nur bei Symptomen getestet wird.

    Ich könne ja einen Schnelltest machen ( in der Warn App ist sogar ein aktueller Schnelltest).
    Also lüge ich mir Symptome vor.

    Mein Sohn mit 5 Jahren als K1 in Quarantäne ohne Symptome ist ein Freitesten nicht möglich, da auch hier niemand den PCR machen will.

    Kollegen sagten mir, am besten die App löschen und wenn geimpft, ruhig auch positiv herum laufen, da Quarantänepflicht nicht besteht. Im Prinzip sollen sich alle anstecken oder sich impfen lassen.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.