Datenschutz und InformationsfreiheitSpecht-Riemenschneider tritt Amt als Bundesbeauftragte an

Seit heute hat Deutschland eine neue Bundesdatenschutzbeauftragte. Anlässlich ihrer Ernennung betonte Louisa Specht-Riemenschneider, dass ihr die Themen Gesundheit, Künstliche Intelligenz und Sicherheit besonders am Herzen liegen würden.

– Alle Rechte vorbehalten Florian Weichselbaumer

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat heute Louisa Specht-Riemenschneider zur neuen Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) ernannt. Bereits am 16. Mai wurde sie vom Bundestag zur neuen BfDI gewählt. Dass sie als einzige Kandidatin der Ampel-Koalition die Stelle antreten würde, ist seit Mitte April bekannt. Specht-Riemenschneider folgt auf Ulrich Kelber.

Anlässlich ihrer Ernennung sagte die neue BfDI, dass sie einen „lösungsorientierten Umgang“ beim Thema Datenschutz erreichen wolle. „Ich werbe insgesamt für einen Datenschutz, der rote Linien klar aufzeigt, aber unterhalb dieser roten Linien konstruktive Lösungen, einen Korridor des Möglichen, anbietet.“ Specht-Riemenschneider möchte deswegen früher und intensiver in den Dialog mit Gesellschaft, Gesetzgeber, Forschung und Wirtschaft kommen, um eine grundrechtssensible Digitalisierung zu ermöglichen, heißt es in einer Pressemitteilung der Behörde.

Gesundheit, Künstliche Intelligenz und Sicherheit im Fokus

In ihrer Amtszeit sieht die neue BfDI drei Themenfelder als besonders wichtig an: Gesundheit, Künstliche Intelligenz und Sicherheit. Bei der Gesundheit seien „digitale Lösungen entscheidend“ für eine bessere Gesundheitsversorgung. Hier will die BfDI die Grundrechte der Betroffenen umfassend schützen, gleichzeitig aber die Funktionalität der Systeme nicht verhindern. Ähnliches gelte bei der Künstlichen Intelligenz: „Ich werde alles tun, um eine vertrauenswürdige und grundrechtsorientierte KI-Landschaft zu ermöglichen. Gleichzeitig werde ich mich mit Vehemenz gegen rechtswidrige Datenverarbeitungen einsetzen.“ Die KI-Aufsicht gehöre in die Hände der Datenschutzaufsichtsbehörden.

Zum Thema Sicherheit sagt Specht-Riemenschneider: „Der Preis unserer Sicherheit darf niemals unsere Freiheit sein.“ Wir bräuchten ein „Gleichgewicht zwischen Maßnahmen zur Gewährleistung der inneren und äußeren Sicherheit und dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger im Hinblick auf ihr informationelles Selbstbestimmungsrecht“, so Specht-Riemenschneider. Diesen Ausgleich möchte die Bundesdatenschutzbeauftragte stärker als bislang im Dialog mit den Nachrichtendiensten und Polizeien gewährleisten. Gegen eine Verlagerung wesentlicher Teile der datenschutzrechtlichen Aufsicht über die Nachrichtendienste auf andere Behörden sperrt sich die neue Beauftragte allerdings.

Keine Erwähnung findet in der Pressemitteilung das Thema Informationsfreiheit, für das die neue BfDI neben dem Datenschutz ebenfalls zuständig ist. SPD, Grüne und FDP hatten in ihrem Koalitionsvertrag ein Transparenzgesetz angekündigt, welches das veraltete Informationsfreiheitsgesetz ablösen soll. Bislang lässt das Gesetz auf sich warten.

13 Ergänzungen

  1. Ich bin mir sicher, dass sie einen guten Ausgleich zwischen neoliberalen Geschäftsinteressen wie der Kommerzialisierung von Gesundheitsdaten, für die sie sich immerhin schon öfter ausgesprochen hat, einerseits und den Bedürfnissen der Innenminister*innen und Behörden andererseits finden wird, damit ein „ermöglichender Datenschutz“ diese Kernideen der Digitalisierung auch ermöglichen kann. Aber ich lasse mich gerne überraschen.

  2. „Die KI-Aufsicht gehöre in die Hände der Datenschutzaufsichtsbehörden gehört.“
    Das Wort „gehört“ ist in dem Satz irgendwie zu viel =)

  3. Als jemand, der von Datensparsamkeit nichts hält, hat sie sich bereits im Vorfeld als ungeeignet geoutet. Aber den Fehler, den Posten an jemand Kompetenten zu geben, macht die Politik so schnell kein zweites Mal.

    1. Genau – man hat Herrn Kelber ja mit klarem Ziel aus dem Amt entfernt und die Befugnisse der Position eingeschränkt.
      Wo kämen wir denn sonst hin?!
      (wer hier auch Brechreiz empfindet, kann ihn behalten – bin bereits versorgt 🤮).

      1. Ich empfinde keinen Brechreiz wegen Hannas Beobachtung, warum Frau Specht-Riemenschneider auf dem Posten nichts verloren hat. Stattdessen fühle ich Fremdscham aufgrund deiner fehlenden Lesekompetenz und deines hochmanipulativen Tonfalls.

      2. Da steht nichts von einem „klaren Ziel“, sondern von einem Fehler.

        Und wenn man sich in der Wikipedia die Berufe von Kelbers Vorgängern anschaut, sieht man, dass der „Fehler“ darin bestand, dass dieser Posten zum ersten Mal in seiner Geschichte an einen Informatiker vergeben worden ist und Specht-Riemenschneider *schon wieder* jemand mit Ahnung von Jura anstelle von Informatik ist.

  4. Wieso hat die Ernennung eig so lange gedauert, also von der Wahl im BT bis heute zur Ernennung? War Steinmeier so lange krank oder wie ist das zu erklären? :D

    1. Das Prinzip der Datensparsamkeit ist ein Hindernis für die Datennutzung. Das ist fundamentale Eigenschaft wie Ziel der Datensparsamkeit.

      Auch Missbrauch ist Brauch.

        1. Das ist durchaus diskutierbar.

          Datensparsamkeit heiss, dass man nur erfasst, was man braucht und geregelt hat. Das verhindert uU sinnvolle und gewünschte Forschung durch fehlende historische Daten.

          1. Aus sinnvoller und gewünschter Forschung wurden eben auch Überwachungstechnologien und destruktive Militärtechnik.

            Vor Aufgabe selbstbestimmter Datensparsamkeit der Datenlieferer bräuchte es gute Kenntnis darüber, wer zu welchem Zweck forscht und wer von der Forschung im marktwirtschaftlichen/kapitalistischen Kontext davon profitiert.

            Was braucht Mensch, um einzuschätzen, ob Datenabgabe zu eigenem Schaden wird oder zu Wohl des Gemeinwesens. Das Problem ist zu komplex, als dass hier einfache Antworten genügen könnten.

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