Das BKA-Gesetz war teilweise verfassungswidrig. Zu unklar waren die Regeln, wann Beschuldigte in Polizeidatenbanken gespeichert werden dürfen. Zu weit waren die Befugnisse, um mögliche Kontaktpersonen von Terrorverdächtigen zu überwachen. Doch die Neuregelung, die der Bundestag gestern verabschiedete, kann Fachleute nicht überzeugen.