Gesetze
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: #GläserneGesetze erfolgreich: Bundesregierung will tausende Lobby-Dokumente veröffentlichen
Die Bundesregierung will tausende Lobbypapiere offenlegen : #GläserneGesetze erfolgreich: Bundesregierung will tausende Lobby-Dokumente veröffentlichen Mehr Transparenz in der Gesetzgebung: Die Bundesregierung hat beschlossen, sämtliche Gesetzentwürfe und Lobby-Stellungnahmen der vergangenen Jahren zu veröffentlichen. Ob die kommende Regierung dies auch tut, ist offen – ihr droht eine weitere Kampagne.
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: Open Government: Französischer Code Civil nun auf GitHub verfügbar
: Open Government: Französischer Code Civil nun auf GitHub verfügbar Der Entwickler Steeve Morin hat sich für einen Nachmittag hingesetzt und das Gesetzbuch des französischen Zivilrechts, den Code Civil, auf GitHub hochgeladen. Das ursprünglich von Napoleon vorangetriebene Gesetzeswerk trat 1804 in Kraft und ist im Kern trotz aller nachfolgenden Änderungen bis zum heutigen Tag gültig.
Zwar lassen sich alle gültigen Gesetze und Erlasse über das Rechtsportal der französischen Regierung abrufen, der Vorteil der Versionsverwaltungs-Software Git liegt jedoch darin, dass sie besonders leicht Änderungen nachvollziehbar macht. Als Beispiel führt Morin ein Gesetz aus dem Jahr 2013 an, das in Frankreich den Weg für die gleichgeschlechtliche Ehe freigemacht hat. Morin zieht den Vergleich zur Entwicklung von Software, die wie die Arbeit an legislativen Texten meist kollaborativ entstehe. Analog dazu bezeichnet er den Code Civil als Quelltext Frankreichs, an dem die gesamte Gesellschaft gemeinsam arbeiten würde.
Ob die Aktion nachhaltigen Erfolg zeigt, bleibt freilich unklar – auch in Deutschland gab es eine entsprechende Initiative, die 2013 vom Open-Data-Aktivisten Stefan Wehrmeyer ins Leben gerufen wurde. Der letzte Commit stammt allerdings aus dem gleichen Jahr und ist damit schon ein Weilchen her. Dagegen scheint das (inoffizielle) GitHub-Repository des US-Kongresses besser gepflegt zu werden; die letzte Änderung erfolgte erst vor zwei Tagen.
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: Vorhabendokumentation: Diese Gesetze hat die Bundesregierung seit Oktober geplant – oder gestrichen
Gibt die Vorhabendokumente nur an ausgewählte Journalisten & Lobbyisten: Bundeskanzleramt in Berlin. Bild: <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/User:Tischbeinahe">Tischbeinahe</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/deed.de">BY 3.0</a>. : Vorhabendokumentation: Diese Gesetze hat die Bundesregierung seit Oktober geplant – oder gestrichen Zum 15. Tag eines jeden Monats gibt die Bundesregierung einen internen Bericht heraus, der eine aktuelle Auswahl sogenannter bedeutsamer Vorhaben beinhaltet. Den Bericht erhalten neben den Mitgliedern der Bundesregierung regelmäßig auch ausgewählte Journalisten – der Öffentlichkeit wird der Zugang zu diesem Dokument jedoch verwehrt. Wir haben dazu in der Vergangenheit eine Informationsfreiheitsanfrage gestellt und stießen auf Ablehnung - Begründung: Die Offenlegung der Vorhabendokumentation beeinträchtige die ungestörte interne Meinungsbildung.
Zum Glück sieht das nicht jeder so: In unregelmäßigen Abständen wird uns dieser monatliche Bericht zugespielt, wir machen uns daraufhin ans Werk und veröffentlichen eine Liste mit den Änderungen seit unserem letzten Datenstand.
Im aktuellen Bericht vom 15. Januar 2015 hat die Bundesregierung nach unserem Stand
- 62 Vorhaben seit unserem letzten Stand (Oktober 2014) gestrichen oder erledigt, während
- 41 neue hinzugefügt wurden.
Insgesamt wurden also eine ganze Reihe von Vorhaben wieder gestrichen oder verabschiedet, die Anzahl der Vorhaben auf der Liste hat sich auf insgesamt 82 verringert.
Neu hinzugekommen und netzpolitisch Relevant sind folgende Vorhaben:
Forschungsrahmenprogramm IT-Sicherheit “Selbstbestimmt in der digitalen Welt 2015–2020″
Mit der Vorlage des Forschungsrahmenprogramm setzt das Bundesministeriums für Bildung und Forschung eine Vereinbarung des Koalitionsvertrages um. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der neuen Hightech-Strategie „Innovationen für Deutschland“. Mit dem Forschungsprogramm investiert die Bundesregierung in die vorausschauende Gestaltung technischer Systeme und die Rahmenbedingungen ihrer Nutzung, um vor Cyberangriffen zu schützen und das Recht des Bürgers auf informationelle Selbstbestimmung zu wahren. Das Programm richtet sich an Hochschulen, an Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen und andere Anwender und bündelt die Forschungsaktivitäten der Bundesregierung zur IT-Sicherheit.
Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen
Erschließen der Vorteile elektronischer Kommunikationsprozesse im Gesundheitswesen auf Basis der im Aufbau befindlichen sicheren Telematikinfrastruktur für das Gesundheitswesen. Im Einzelnen:
- Versichertenstammdaten online überprüfbar machen
- Notfalldaten nutzbar machen
- elektronische Kommunikation zwischen allen Leistungserbringern ermöglichen
- Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit
- Datenaustausch für ein verbessertes Einweisungs- und Entlassmanagement im Krankenhausbereich ermöglichen
- Hindernisse beim Datenaustausch und Schnittstellenprobleme abbauen und Anbieterwettbewerb zwischen IT-Anbietern befördern
- telemedizinische Leistungen fördern und angemessen vergüten.
Bei allen Maßnahmen muss ein hoher Datenschutz beachtet werden.
Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikations-Endgeräten – TK-Endgerätegesetz
Das Gesetzesvorhaben dient der Anpassung der gesetzlichen Normen über den Zugang zum öffentlichen Telekommunikationsnetz im Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) und im Telekommunikationsgesetz (TKG), um die Endgerätefreiheit zu gewährleisten. Dazu wird festgelegt, dass die TK-Diensteanbieter dem Teilnehmer den Anschluss und die Nutzung bestimmter Telekommunikationsendeinrichtungen nicht zwingend vorschreiben dürfen. Der Netzzugang ist als passiver Netzabschlusspunkt auszugestalten.
Stellungnahme zur Unterrichtung durch die Bundesbeauftragte für Datenschutz – Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit für die Jahre 2012 und 2013
Die Stellungnahme der Bundesregierung befasst sich im ersten und zweiten Teil allgemein mit der Bewertung der Anwendung des IFG und der Bewertung der Entwicklung der Informationsfreiheit national und international im Tätigkeitsbericht. Im dritten Teil wird die Auffassung der Bundesregierung zu bedeutsamen Einzelfällen dargestellt wie z. B. dem Informationszugang zu Kabinettsprotokollen, dem Zugang zu Informationen über die Ursachen von Bauverzögerungen bei der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH und zur Frage der IFG-Gebührenkappung bei höherem Personalaufwand.
Die Vorhabendokumentation von Januar 2015 kann hier als PDF eingesehen werden, auch lohnt ein Blick in unsere letzte Auflistung von Oktober 2014.
Hinweise und interessante Fundstücke nehmen wir wie immer gerne in den Kommentaren entgegen und aktualisieren unsere Liste dementsprechend.
Vorhabendokumentation der Bundesregierung (Auswahl)
Stand: 15. Januar 2015
Legende:
- seit dem 15. Januar gestrichen
- zum 15. Januar hinzugekommen
- unverändert
- netzpolitisch relevant
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Beschäftigungsverordnung
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
- Achtundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (28. BtMÄndV)
- Allianz für Fachkräfte
- Änderung des Gentechnikrechts
- Änderung Frequenzverordnung (FreqVO)(Arbeitstitel)
- Änderung Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch
- Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2016
- Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der Unterstützung der gemeinsamen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die USA auf Grundlage es Artikels 51 der
Satzung der Vereinten Nationen - Bericht über die Wirkung der kalten Progression im Verlauf des Einkommensteuertarifs
- Bundesbesoldungs- und ‑versorgungsanpassungsgesetz 2014/2015
- Deutschlands Positionierung bei Verhandlungen der Post-2015-Agenda für nachhaltige Entwicklung (Bericht der Bundesregierung)
- Beschluss über die Erreichung der im Stromsteuer- und im Energiesteuergesetz sowie in der Energieeffizienzvereinbarung festgelegten Reduktionsziele zur Energieintensität
durch die Unternehmen des Produzierenden Gewerbes als Voraussetzung für die Fortgeltung des Spitzenausgleichs im Antragsjahr 2015 - Drittes Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes
- Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes
- eHealth-Gesetz (Arbeitstitel)
- Einführung einer Infrastrukturabgabe für Kfz bis 3,5 t Gesamtgewicht (Arbeitstitel)
- Eisenbahnregulierungsgesetz (Arbeitstitel)
- Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Unterstützung der Europäischen Überbrückungsmission in der Zentralafrikanischen Republik (EUFOR RCA)
- Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verstärkung der integrierten Luftverteidigung der NATO auf Ersuchen der Türkei und auf Grundlage des Rechts auf
kollektive Selbstverteidigung sowie des Beschlusses des Nordatlantikrates vom 4. Dezember 2012 - Erstes Gesetz zur Änderung des Informationsweiterverwendungsgesetzes
- Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKVVersorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG)
- Forschungsrahmenprogramm IT-Sicherheit „Selbstbestimmt in der digitalen Welt 2015–2020“
- Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
- Erste Verordnung zur Änderung der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV)
- Fortschrittsbericht „Energie der Zukunft“
- Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter DEU Streitkräfte an der von den Vereinten Nationen geführten Friedensmission im Südsudan
(UNMISS) - Fortschrittbericht 2014 zum Fachkräftekonzept der Bundesregierung
- Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Ausbildungsmission EUTM Mali auf Grundlage des Ersuchens der malischen Regierung
- Fünftes Gesetz zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch – Leistungsausweitung Pflegebedürftige, Pflegevorsorgefonds (Fünftes SGB XI-Änderungsgesetz – 5. SGB
XI-ÄndG) - Fünftes Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR Gesetzentwurf zur besseren
Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (Artikelgesetz) - Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
- Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen
- Gesetzliche Regelung des Grundsatzes der Tarifeinheit
- Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 sowie Finanzplan
- Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMRG)
- Gesetz über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen
- Gesetz über Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen, finanzielle Leistungen und Unterstützungsmaßnahmen in der Bundesrepublik Deutschland als
Gaststaat internationaler Einrichtungen ( Gaststaatgesetz, GstG) Gesetz zu dem Assoziierungsabkommen vom 21. März und vom 27. Juni 2014 zwischen der Europäischen Union und der Europäischen
Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine anderseits Gesetz zu dem Beschluss des Rates vom 26. Mai 2014 über das System der Eigenmittel der Europäischen Union - Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 27. November 2008 über die Adoption von Kindern (revidiert) Gesetz zu dem Protokoll Nr. 15 vom 24. Juni 2013 zur Änderung der
Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten - Gesetz zum Abschluss der Unterstützungsleistungen an ehemalige politische Häftlinge und zur Bereinigung des Bundesvertriebenengesetzes
- Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 31. Oktober 2003 gegen Korruption
- Gesetz zu dem Übereinkommen vom 21. Mai 2014 über die Übertragung von Beiträgen
auf den einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge - Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
- Gesetz zur Bereinigung des Bundesvertriebenengesetzes
- Gesetz zur Änderung der Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten
- Gesetz zur Änderung der Finanzhilfeinstrumente nach Art. 19 des Vertrags vom 2. Februar 2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM)
- Gesetz zur Änderung des Aktienrechts (Aktienrechtsnovelle 2014)
- Gesetz zur Änderung des Antiterrordateigesetzes und anderer Gesetze
- Gesetz zur Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG)
- Gesetz zur Änderung des ESM-Finanzierungsgesetzes Gesetz zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften
- Gesetz zur Änderung des Bundesministergesetzes
- Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens
- Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre
- Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91b)
- Gesetz zur Änderung des Personalausweisgesetzes, Einführung eines Ersatz-Personalausweises und des Passgesetzes
- Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
- Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht
- Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes (UIG)
- Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften hinsichtlich der Einführung des europäischen elektronischen Mautdienstes
- Gesetz zur Änderung des Rechts des Energieleitungsbaus
- Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union
- Gesetz zur Auswahl und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
- Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikations-Endgeräten – TK-Endgerätegesetz
- Gesetz zur Bekämpfung der Korruption
- Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (Mietrechtsnovellierungsgesetz – MietNovG)
- Gesetz zur des ElterngeldPlus und weiterer Regelungen zur Weiterentwicklung des Elterngeldes und der Elternzeit
- Gesetz zur einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen
- Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer
- Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz)
- Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen
- Gesetz zur Änderung des Bundesberggesetztes und der Einwirkungsbereichs-Bergverordnung
- Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung Gesetz zur Neuregelung der Unterhaltssicherung sowie zur Änderung soldaten- und einkommensteuerrechtlicher Regelungen soldatenrechtlicher Vorschriften
- Gesetz zur Regulierung der Prostitution (Arbeitstitel)
- Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des Dienste in der Bundeswehr (Artikelgesetz)
- Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PräwG)
- Gesetz zur Stärkung Opferrechte im Strafverfahren (3. Opferrechtsreformgesetz)
- Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung
- Gesetz zur Teilauflösung des Sondervermögens „Aufbauhilfe“ und zur Änderung der Aufbauhilfeverordnung
- Gesetz zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie und zur Verschiebung des Außerkrafttretens von §47g Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
- Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnverkehr (Arbeitstitel)
- Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung vom 19. September 2014
- Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum
Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur
Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten - Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/99/EU über die Europäische Schutzanordnung, zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 606/2013 über die gegenseitige Anerkennung
von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen und zur Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von
Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinie 82/891/EWG des Rates, der Richtlinien 2001/24/EG, 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2005/56/EG, 2007/36/EG, 2011/35/EU,
2012/30/EU und 2013/36/EU sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates - Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie
- Gesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages
- Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts
- Gesetz zur Verringerung der Abhängigkeit von Ratings
- Indikatorenbericht 2014 zur nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt
- Jahresbericht zum Stand der Deutschen Einheit 2014
- Jahreswirtschaftsbericht (JWB) 2015
- Klarstellung der Haftungsregelungen für WLAN-Betreiber
- Migrationsbericht 2013
- Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz
- Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung der Open-Data-Charta der G8 Neuntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
- Neunundvierzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Umsetzung europäischer Vorgaben
- Novelle Luftverkehrsgesetz (Arbeitstitel)
- Novellierung des Kulturgutsschutzes
- Novellierung des Rechts der Unterbringung
- Präventionsgesetz Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2015
- Regelung zum Carsharing (Arbeitstitel)
- Resolute Support – Folgemission zu ISAF Siebte Verordnung zur Änderung der Spielverordnung Siebte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung
- Stellungnahme zu den Fortschrittsberichten „Aufbau Ost“ der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen im Berichtsjahr 2013
- Stellungnahme zur Unterrichtung durch die Bundesbeauftragte für Datenschutz – Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit für die Jahre 2012 und 2013
- Strategie Intelligente Vernetzung Strommarktdesign (Arbeitstitel)
- Umsetzung des Koalitionsvertrages zur Verbesserung des Arbeitslosenversicherungsschutzes nach kurzer Beschäftigungsdauer
- Umsetzungsgesetz zur Neufassung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Einlagensicherungssysteme
- V0 zur Pilotausschreibung zur Einbeziehung ausländischen Stroms Verordnung über technische Mindestanforderungen an den Einsatz intelligenter Zähler (MSysV)
- Verordnung über Datenschutz und Marktkommunikation im intelligenten Energienetz
- Verordnung über den Einbau und die Administration intelligenter Messsysteme
- Verordnung über die Steuerung unterbrechbarer Verbrauchseinrichtungen in Niederspannung
- Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2015
- Verordnung über technische Anforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladeeinrichtungen für Elektromobile
- Verordnung über technische Mindestanforderungen an den Einsatz intelligenter Zähler (MSysV)
- Verordnung zur Änderung der Systemstabilitätsverordnung
- Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen und weiterer Vorschriften Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Arbeitsstättenverordnung und zur Änderung von
Arbeitsschutzverordnungen - Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben und der Allgemeinen Bundesbergverordnung
- Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach §6 Abs. 5 Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
- Verordnung zur Festlegung der Höhe der Sonderentlastung von Kommunen mit besonderen Herausforderungen aus dem Zuzug aus anderen EU-Mitgliedsstaaten über die
Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung für das Jahr 2014 (Sonderbundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung 2014 – SBBFestV 2014) - Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen
- Verordnung zur transparenten Ausweisung staatlich gesetzter oder regulierter Preisbestandteile in der Strom- und Gasgrundversorgung
- Verordnung zur Umsetzung von Artikel 14 der Richtlinie zur Energieeffizienz und zur Änderung weiterer umweltrechtlicher Vorschriften
- Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes
- Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und zur Änderung anderer Verordnungen
- Verordnung zur Pilotausschreibung zur Einbeziehung ausländischen Stroms
- Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien
- XX. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung
- Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes – Stärkung der Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht im Bund durch Errichtung einer obersten Bundesbehörde
- Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“
- Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
- Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes des Mikrozensusgesetzes 2005 und des Bevölkerungsstatistikgesetzes
- Zweite Verordnung zur Änderung der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV)
- Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
- Zwölftes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
- Zweites Verkehrsteueränderungsgesetz
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: Vorhabendokumentation: Diese neuen Gesetze hat die Bundesregierung seit dem Sommer entwickelt – oder gestrichen
Hier wird gearbeitet: Kabinettstisch der Bundesregierung. Bild: Kühler. : Vorhabendokumentation: Diese neuen Gesetze hat die Bundesregierung seit dem Sommer entwickelt – oder gestrichen Die Bundesregierung hat seit der Sommerpause 24 neue „bedeutsame Vorhaben“ entwickelt, insgesamt steigt die Anzahl wichtiger Projekte auf 118. Das geht aus der aktuellen Vorhabendokumentation hervor, die wir veröffentlichen. Eigentlich wollte die Regierung diese Liste geheim halten, um ihre „ungestörte interne Meinungsbildung“ nicht zu gefährden.
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: Vorhabendokumentation: Diese neuen Gesetze hat die Bundesregierung im letzten Monat entwickelt – oder gestrichen
Hier wird gearbeitet: Kabinettstisch der Bundesregierung. Bild: Kühler. : Vorhabendokumentation: Diese neuen Gesetze hat die Bundesregierung im letzten Monat entwickelt – oder gestrichen Die Bundesregierung hat im Juli 24 neue „bedeutsame Vorhaben“ entwickelt, insgesamt steigt die Anzahl wichtiger Projekte auf 117. Das geht aus der aktuellen Vorhabendokumentation hervor, die wir veröffentlichen. Eigentlich wollte die Regierung diese Liste geheim halten, um ihre „ungestörte interne Meinungsbildung“ nicht zu gefährden.
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: Vorhabendokumentation: Bundesregierung will geplante Gesetze geheim halten, wir veröffentlichen sie trotzdem
Hier wird gearbeitet: Kabinettstisch der Bundesregierung. Bild: Kühler. : Vorhabendokumentation: Bundesregierung will geplante Gesetze geheim halten, wir veröffentlichen sie trotzdem Die Bundesregierung hat eine interne Liste mit fast 100 Gesetzen und anderen geplanten Vorhaben für diese Legislaturperiode. Unsere Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz wurde abgelehnt, weil eine Offenlegung die „ungestörte interne Meinungsbildung“ gefährden würde. Wir haben das Dokument trotzdem erhalten und veröffentlichen die vollständige Vorhabendokumentation.
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: Lobby-Gruppe TechNet, die Google, Yahoo und Microsoft repräsentiert, befürwortet CISPA
: Lobby-Gruppe TechNet, die Google, Yahoo und Microsoft repräsentiert, befürwortet CISPA Am Mittwoch stimmte der Geheimdienstausschuss im US-Repräsentantenhaus dem Gesetzesentwurf CISPA zu, dem Cyber Intelligence Sharing and Protection Act. Aus dem weißen Haus hieß es kurz zuvor noch, man unterstütze CISPA in der derzeitigen Form nicht, da es dem Entwurf an Schutz der Privatsphäre von Bürgerinnen und Bürgern sowie Kontrollmöglichkeiten mangele. Die Lobby-Organisation TechNet, zu deren Mitgliedern u.a. Dell, Microsoft, Cisco Systems, Intel, Yahoo und Apple zählen, schickte nun einen Brief an den Geheimdienstausschuss des Repräsentantenhauses und lobte die Mitglieder des Ausschusses für ihre Arbeit an CISPA.
This bill recognizes the need for effective cybersecurity legislation that encourages voluntary, bi-directional, real time sharing of actionable cyberthreat information to protect networks. We commend the Committee for providing liability protections to companies participating in voluntary information-sharing and applaud the Committee’s efforts to work with awide range of stakeholders to address issues such as strengthening privacy protections. As the legislative process unfolds, we look forward to continuing the dialogue with you and your colleagues on further privacy protections, including discussions on the role of a civilian interface for information sharing.
Während Datenschutzgruppen CISPA stets abgelehnt haben, erhält der Gesetzentwurf vor allem Unterstützung von mehreren Industrie-Gruppen, wie z.B. der US-Handelskammer und dem Information Technology Industry Council. Durch CISPA soll es Industrie und Regierung erleichtert werden, Informationen über Schadprogramme und andere ‚Cyber-Bedrohungen’ in Echtzeit auszutauschen, sodass ‚Cyberattacken’ vereitelt werden können.
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: Open Government: Deutsche Bundesgesetze und ‑verordnungen jetzt auch als Git Repository
: Open Government: Deutsche Bundesgesetze und ‑verordnungen jetzt auch als Git Repository
Die Bundesgesetze und ‑verordnungen gibt es jetzt auch als Git Repository auf GitHub. Damit sollen Entstehung, Entwicklung und Aktualisierung von Gesetzen über die Zeit einfach nachvollziehbar werden. So kann auch die Zivilgesellschaft „Patches“ vorschlagen – der Verein Digitale Gesellschaft hat seinen Gesetzentwurf zur WLAN-Störerhaftung eingearbeitet.Der Open Data Aktivist Stefan Wehrmeyer hat das Bundes-Git gestartet: Alle Deutschen Bundesgesetze und ‑verordnungen im Markdown-Format, aus dem auch HTML fällt. Als Quelle diente das offizielle Portal gesetze-im-internet.de. Aus der README:
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: Der neue Gesetzesentwurf zu Internet-Sperren ist da
: Der neue Gesetzesentwurf zu Internet-Sperren ist da Alvar Freude vom AK Zensur hat ihn :
Der neue Gesetzentwurf für Internet-Sperren (PDF, 100 kB) ist da. Er unterscheidet sich in einigen Punkten vom alten Entwurf . Wie heise online schon berichtete , gibt es keine Ausnahme mehr für Webseiten aus dem EU-Ausland (und auch nicht aus dem Inland) und die Provider dürfen IPs protokollieren und weitergeben.
Das Bundeskabinett will den Entwurf morgen beschließen.
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: Anhörung im Bundestag: Internet-Zensur freiwillig oder per Gesetz?
: Anhörung im Bundestag: Internet-Zensur freiwillig oder per Gesetz? Offenbar wollen die großen Access-Provider in Deutschland durch eine freiwillige Internet-Filterung ein gesellschaftliches Signal gegen Kinderpornografie setzen. Dies wurde in der heutigen öffentlichen Anhörung des Unterausschusses Neue Medien im Bundestag deutlich. Dr. Guido Brinkel vom Branchenverband BITKOM hat zwar klare Zweifel, dass der kommerzielle Markt für Kinderpornografie damit beeinträchtigt werden kann. Dennoch wollen die großen deutschen Access-Provider mit 95% Marktdurchdringung eine freiwillige vertragliche Vereinbarung mit dem Familienministerium treffen, um Internet-Filter für Kinderpornografie einzuführen.
Vor der Anhörung fand eine nicht öffentlich angekündigte Veranstaltung mit der Ministerin von der Leyen statt, von der Spiegel Online die Ministerin so zitiert:
Die Vereinbarung mit den Providern soll laut der Ministerin in den nächsten vier Wochen abgeschlossen werden. Die erste Internet-Seite könne in einigen Monaten geblockt werden.
Darüber hinaus wird trotzdem eine Änderung des Telemediengesetzes angestrebt. Stefan Krempl berichtet für Heise:
Nötig sei die Gesetzesänderung, um alle Provider zu erfassen. Die inzwischen an den Gesprächen beteiligten acht Zugangsanbieter würden zwar 95 Prozent des Marktes abdecken, aber eben nicht 100 Prozent.
Zum zweiten Branchenverband eco gehören 230 ISPs als Mitglieder. Darunter sind einiger der große Provider, die zu den 95% Marktanteil gehören, wie auch die überwiegende Mehrheit der Mitglieder, die zu den übrigen 5% des Marktes gehören. Deren Rechtsanwalt Oliver Süme kritisierte die Maßnahme und bezeichnete sie allenfalls als „ultima ratio“. Er machte deutlich, dass sich die Mitglieder des eco nicht an freiwilligen Sperren per Vertrag beteiligen, sondern auf eine gesetzliche Regelung warten, um Rechtssicherheit zu haben und die Rechtsstaatlichkeit zu wahren. Am liebsten wäre ihm ein Spezialgesetz, dass über Kinderpornografie hinausgehende Filterungen verbietet.
Auch Rechtsanwalt Dr. Dieter Frey, Autor des Rechtsgutachtens für den Bundesverband Digitale Wirtschaft, betont, dass Sperren nur mit einer gesetzlichen Regelung möglich sind. Seiner Auffassung nach lässt das Telemediengesetz Sperren zwar grundsätzlich zu, diese müssten jedoch spezifiziert werden. DNS-Sperren sind für ihn ein Eingriff in das Fernmeldegeheimnis, und diese Eingriffe gehen nur per Gesetz. Vor einem solchen wünscht sich der Anwalt jedoch einen umfassenden demokratischen Willensbildungsprozess. Da in einem Rechtsstaat die Judikative die Exekutive kontrolliert, schlug er eine richterliche Kontrolle der durch das BKA erstellten Liste vor.
Dem Abteilungspräsident der „Abteilung SO – Schwere und Organisierte Kriminalität“ beim Bundeskriminalamt, Jürgen Maurer, geht das nicht schnell genug. Seinen Ausführungen zufolge gibt es ein Überangebot an Kinderpornografie im Netz, womit Millionen verdient werden. Dazu gäbe es eine Vielzahl internationaler Staaten, die keinerlei Bereitschaft zeigen, dagegen vorzugehen. Laut Maurer wird Kinderpornografie im Netz per Botnet-Spam beworben, die Links zu entsprechenden Seiten beinhalten. Eine Sperrung der Seiten mittels Stopp-Seite könne User in einer solchen Situation auf die Unrechtsmäßigkeit hinweisen und Access-Versuche gleich noch protokollieren. Auch er schlägt eine freiwillige Vereinbarung von ISPs vor, etwa eine AGB-Anpassung „wir verpflichten uns nicht, Kinderpornografie anzuzeigen.“ Das diskutiert das BKA mit Technikern der Provider seit dem ersten nicht-öffentlichen Spitzengespräch Anfang Januar.
Per Vertrag oder Gesetz, das BKA soll dann eine Filter-Liste mit Seiten erstellen, die den Providern übergeben wird. Als er nach widersprüchlichen Informationen direkt gefragt wurde, ob es eine solche Liste schon gibt, erteilte Maurer die Auskunft: Eine solche Liste gibt es nicht, aber sie kann innerhalb kürzester Zeit hergestellt werden. Er weiß auch schon, dass diese dann 5.000–10.000 Domains beinhaltet. Nach seinen Vorschlägen schickt schickt das BKA dann täglich 10 Uhr eine Liste mit Domains auf sicherem Weg an ISPs, welche diese dann innerhalb von 6 Stunden in ihr Filter-System pflügen, damit die Seiten spätestens 24 Stunden später für Endnutzer gesperrt sind.
Die Diskussion ging in großen Teilen um die Sperrung per DNS. IP-Sperren wurden zwar erwähnt, aber immer mit dem Hinweis, dass damit viele unschuldige Seiten auch gesperrt werden können, was bereits geschehen ist. Als hybrides System per IP-Sperrung und Proxy wurde das Cleanfeed-System von British Telecom genannt.
Prof. Dr. Hannes Federrath vom Lehrstuhl Management der Informationssicherheit der Uni Regensburg erklärte zunächst DNS und DNS-Sperren, aber dann auch praktisch die einfache Umgehung mittels einem anderen der ca. eine Million DNS-Server weltweit. Er ist der Auffassung, dass DNS-Sperren nicht schaden, aber auch nichts helfen. Notfalls werden einschlägige Links dann ohne Domainnamen und stattdessen mit IP in der URL getauscht. Kinderporno-URLs seien eh „so lang“ (er zeigte einen halben Meter Abstand mit den Händen), die werden sowieso nicht abgetippt. Jörg Tauss (SPD) berichtete, dass auch auf der BKA-Herbsttagung am Beispiel Norwegen deutlich wurde, dass DNS-Sperren allenfalls Symbolpolitik sind und niemanden von etwas abhalten. Den Bund Deutscher Kriminalbeamter zitierte er damit, dass „man sich mit Sperrung der Straßen begnügt, statt zum Täter zu fahren.“
Statt DNS oder IP-Filtering plädiert der Informatiker Federrath für eine Content-Filterung per Hashes. Das BKA hat beispielsweise einen Rechner mit Kinderpornografie, der aus den Medien-Dateien Prüfsummen erstellt. Diese werden zur Zeit auf Live-CDs gebrannt, die dann bei Hausdurchsuchungen zum Einsatz kommen, um damit solche Dateien auf dem Zielrechner zu suchen. So funktionieren auch kommerzielle Produkte wie PERKEO zum Filtern in großen Netzen wie Universitäts-Netzen. Bereits vor zwei Jahren gab es laut Federrath ein Forschungsprojekt mit dem BKA für eine Internet-Filterung per Hash-Verfahren, dies sei aber im Sand verlaufen. Trotz Schwierigkeiten wie schlechter Performance und hohen Kosten plädierte der Informatiker für eine solche Sperrung, da dies die beste Content-Filterung derzeit sei. Er verdeutlichte dies damit, dass ein falscher Hash so unwahrscheinlich sei wie die Zerstörung des Universums durch Außerirdische :)
Das Offensichtliche wurde auch angesprochen: Ekin Deligöz verwies auf die bereits geleakten Filterlisten von Schweden (von über 1.000 Einträgen sind 7 KiPo), Dänemark (3.600 Einträge, 9 KiPo) und Thailand, unter deren 1.200 Einträgen auch Charlie Chaplin-Filme sind. Eine solche ungewollte, aber schwer verhinderbare Veröffentlichung einer Zensur-Liste ist laut Oliver Süme ein GAU, da dies reinste Werbung für die betroffenen Seiten ist. Süme beklagte auch, dass es über die Jahre eine ganze Reihe an wertvollen Informationen zum Thema in Form von Forschung und Gutachten gibt, diese aber in der bisherigen Debatte leider wenig berücksichtigt wurde.
Der Vertreter vom eco betonte auch, dass zwar bisher nur über Kinderpornografie geredet wird, aber klar ist, dass eine Reihe weiterer Interessengruppen ähnliche Anforderungen stellen werden. Die Erfahrung zeigt, dass einmal implementierte Filter-Technologie auch für weitere Filter-Interessen genutzt wird.
Während der gesamten Anhörungen waren sich alle Anwesenden nicht nur einig darüber, dass alle etwas gegen Kinderpornografie im Internet unternehmen wollen, sondern auch, dass die Kosten dabei derzeit keine Rolle spielen. Die Finanzierung sei nach der Auswahl der besten Methode zur Filterung zu klären. Eine Schätzung des Familienministeriums, wonach DNS-Filter in Deutschland nur 40.000 Euro kosten, wurde jedoch vielfach kritisiert. BITKOM schätzt mehrere Hunderttausend bis Millionen für einen großen ISP, auch eco nennt eine Hausnummer von 800.000 Euro.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Debatte leider in großen Teilen nur um das „wie“ lief. Das Resümee von Stefan Krempl, dass die Sperren als „wirkungslos“ betrachtet wurden, teile ich nicht. Die einzelnen Sperr-Methoden wurden zwar jeweils kritisiert, aber nicht nur von den Abgeordneten der großen Koalition durchaus als ziel führend gesehen. Der zweite große Teil der Debatte drehte sich um den rechtlichen Rahmen der Sperren (freiwilliger Vertrag oder verpflichtendes Gesetz). Eine grundsätzliche Kritik an staatlichen Zensur-Maßnahmen fehlte stattdessen völlig, auch von der Opposition. Symptomatisch dafür war, dass das Wort „Zensur“ überhaupt nicht fiel, „Filter“ klingt eben viel besser. Mehr zu diesem Neusprech gibt es in der Ausgabe von Chaosradio zum Thema.
Derzeit sieht es also so aus, dass Internet-Filter in Deutschland wohl kommen. Unklar ist lediglich noch, wie diese technisch aussehen werden. Sollten, wie angekündigt, wirklich schon bald die ersten ISPs mehr oder wenig freiwillig filtern, wird das den Prozess für ein entsprechendes Gesetz wohl noch beschleunigen. Es bleibt viel zu tun.
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: Etappensieg und weitere Proteste gegen Vorratsdatenspeicherung
: Etappensieg und weitere Proteste gegen Vorratsdatenspeicherung Das Verwaltungsgericht Berlin einen weiteren Internet-Provider von der Vorratsdatenspeicherung befreit, wie das Beck-Blog meldet:
Das Unternehmen dürfe nicht mit einem Bußgeld bestraft werden, wenn es die Infrastruktur zum Datensammeln nicht bereithalte, entschied das VG Berlin bereits am 16.1.2009 im einstweiligen Rechtsschutzverfahren und weitete damit seine Rechtsprechung aus dem BT-Verfahren von Oktober 2008 aus, Az.: VG 27 A 321.08. Die Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung sei verfassungswidrig, solange den Unternehmen keine angemessene Entschädigung für die Investitionskosten der notwendigen Infrastruktur gewährt werde (…) Anders als in dem BT-Verfahren von Oktober 2008 bietet die QSC AG nicht nur Geschäftskunden‑, sondern auch Endkundenanschlüsse an, so dass der Beschluss eine größere Auswirkung auf die Praxis der Vorratsdatenspeicherung haben dürfte.
Während heute in einer Woche der Europäische Gerichtshof in Luxemburg über die formale Rechtmäßigkeit der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung entscheiden wird, gilt es in Deutschland jetzt die freiwillige Vorratsdatenspeicherung von Web-Anbietern zu verhindern. Die im neuen BSI-Gesetz versteckte Klausel (Seite 10, Artikel 2, TKG-Änderung) würde es allen Web-Anbietern ermöglichen, das Verhalten ihrer Nutzer anlasslos aufzuzeichnen, auszuwerten und weiterzugeben, wenn die Daten irgendwann und irgendwie zur Sicherheit des Betriebes nützlich sein könnten – also immer. Es gibt hierbei auch keinen Richtervorbehalt zur Weitergabe der Daten an die Sicherheitsbehörden.
Das Bundesinnenministerium hatte auf die ersten Proteste des AK Vorratsdatenspeicherung geantwortet und dementiert, dass eine „unbegrenzte oder anlasslose Speicherung (…) durch die vorgeschlagene Regelung (…) gestattet“ werden soll. Patrick Breyer vom AK Vorrat hat nun eine ausführliche Erwiderung geschrieben, die die Bedenken nochmals unterstützt und auf die Verfassungswidrigkeit des Vorhabens hinweist. Die Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes teilen diese Auffassung nach den ersten Reaktionen und werden sich wohl noch auf eine gemeinsame Stellungnahme einigen. Bereits im November 2008 hatten sie einstimmig gegen eine ähnliche Klausel im Telekom-Paket der EU protestiert.
Innenminister Wolfgang Schäuble hat trotz (oder gerade wegen?) dieser Widerstände nun den Gesetzesentwurf im Eilverfahren in den Bundesrat eingebracht. Damit wird verhindert, dass die Stellungnahmen der Länder abgewartet werden müssen. Bereits am 12. Februar soll das Gesetz in den Bundestag eingebracht werden.
Wenn es keinen massiven Protest aus der Bevölkerung und eine öffentliche Debatte darüber gibt, könnte es also in wenigen Wochen wieder ein neues Überwachungsgesetz geben. Protestieren kann man, indem man seinen Bundestags-Abgeordneten anruft oder anschreibt und die Mitglieder von Wirtschaftsausschuss, Rechtsausschuss, Kulturausschuss und Innenausschuss des Bundesrats kontaktiert. Der AK Vorrat hat dazu heute eine Pressemitteilung herausgegeben und eine eigene Kampagnenseite erstellt, die das alles vereinfacht. Dort werden auch Musterbriefe und Antworten gesammelt.
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: Zensur: Undifferenzierte Argumente jetzt auch auf türkisch
: Zensur: Undifferenzierte Argumente jetzt auch auf türkisch Nicht nur sperren türkische Provider
ohne Rechtsgrundlageauf ein Urteil hin Youtube, jetzt wird das Breitbandargument der Kinderpornographie legalisiert, wenn das alles so durchkommt. Wie soll man da noch satirisch sein können?So berichtet heise.de:
Ein Parlamentsausschuss in der Türkei hat am vergangenen Donnerstag einem Gesetzesvorschlag zugestimmt, der vorsieht, den Zugang zu Webseiten zu sperren, auf denen Atatürk, der Gründer des modernen türkischen Staates, beleidigt wird. Eigentlich war es bei der Debatte um die Bekämpfung von Kinderpornographie gegangen. Abgeordnete der Republikanische Volkspartei (CHP) hatten gefordert, auch die Beleidigung von Atatürk aufzunehmen. Das Parlament muss über den Entwurf noch abstimmen.
Die Abgeordneten haben auch über weitergehende Maßnahmen diskutiert. … Die Verunglimpfung von Atatürk kann nach § 301 des türkischen Strafgesetzes verfolgt werden. Der Paragraph stellt die Beleidigung des Türkentums, der Republik und von staatlichen Institutionen unter Strafe. Er wurde in der Vergangenheit auch dazu benutzt, den Völkermord an den Armeniern zu verschleiern und Kritik am Staat oder am Militär zu unterbinden. Der Europarat fordert die Abschaffung des Paragraphen, in der Türkei will man ihn aber beibehalten und fürchtet die unkontrollierte Meinungsfreiheit.
Im Westen ist die Vermischung von seltsamen Argumenten schon lange üblich, Kinderpornographie und Politik, Filtersoftware und Killerspiele, alles in einen Topf und so. Hier scheint das vornehmlich eine Domäne der CDU zu sein; wohin gehört die CHP? Wer von den Lesern kennt sich in der türkischen Landschaft aus und kann das mal kommentieren?
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: Wird Chinas Unterdrückungs-Technologie zum Exportschlager?
: Wird Chinas Unterdrückungs-Technologie zum Exportschlager? The Inquirer macht mich auf einen Artikel des Sydney Morning Herald aufmerksam, der die Leistungsfähigkeit der volksrepublikanischen Repression in die Nähe einer Vorbildfunktion rückt: China leading crackdown on Internet. Das muss man wohl so sagen; denn Vietnam, Syrien, Libyen und der Iran könnten das Modell übernehmen wollen. Die „Top 15“ der Presseunfreiheit unter sich (Plätze 152–155 bei Reporter ohne Grenzen). Aus dem Text:
China is the world’s biggest prison for cyber-dissidents with 52 people in jail for online activities that the ruling Communist Party in Beijing deemed inappropriate, Paris-based watchdog Reporters Without Borders (RSF) said.
Around the world there are only around 10 others known to be in prison for posting criticisms of governments online, although some regimes are trying to „ape“ China in restricting freedom of information on the Internet, it added.
In the report, published Thursday, RSF warned that China’s increasingly sophisticated anti-Internet techniques, coupled with its growing global clout, raised concerns its brand of censorship may be exported.
Konkret sind das die Sperrung, Filterung und Zensur von Youtube, regierungskontrollierte Suchmaschinen, und auch virtuelle Welten werden in China kontrolliert. Unter anderem. Und die Zukunft sieht übel aus, wenn weiterhin westliche Firmen die zugehörige Technik bereitstellen, und die damit betriebene Zensur und Unterdrückung mit einem Schulterzucken abtun.
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: Sammelklage gegen Vorratsdatenspeicherung
: Sammelklage gegen Vorratsdatenspeicherung Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ruft zur Teilnahme an einer „Sammel-Verfassungsbeschwerde“ gegen die von der Bundesregierung geplante Protokollierung der Nutzung von Telefon, Handy, Email und Internet auf.
Frau Zypries will vorsorglich Informationen über unsere Telefonate, Bewegungen und Internetnutzung sammeln lassen für den Fall, dass wir zu Verbrechern werden. Wir sammeln vorsorglich Beschwerdeführer für den Fall, dass SPD und Union dieses verfassungswidrige Vorhaben tatsächlich umsetzen sollten. Wenn die Koalition unzählige Menschen bespitzeln lassen will, dann werden sich auch unzählige Menschen in Karlsruhe dagegen zur Wehr setzen.
An der Verfassungsbeschwerde kann sich jedermann beteiligen. Auf der Internetseite des Arbeitskreises befindet sich ein Meldeformular. Die Vertretung der Beschwerdeführer vor dem Bundesverfassungsgericht wird der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik übernehmen, der Mitglied in dem Verein „RAV – Anwält/innen für Menschenrechte“ ist.Weil es dazu im heise-Forum schon besorgte Diskussionen gab: Die ganze Sache ist komplett kostenfrei. Klagen in Karlsruhe kosten nichts, und Herr Starostik übernimmt die Vertretung pro bono (auf deutsch: kostenlos). Man muss nur einmal 55 Cent investieren, um ihm eine Vollmacht zuzuschicken.
Mit Dr. Rolf Gössner und Prof. Dr. Christoph Gusy unterstützen prominente Erstkläger die Verfassungsbeschwerde. Der Bremer Rechtsanwalt und Bürgerrechtler Rolf Gössner ist Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte (ILMR). Christoph Gusy ist Professor der Rechtswissenschaft an der Universität Bielefeld. Er begründet seine Teilnahme an der Verfassungsbeschwerde wie folgt: „Das geplante Gesetz begründet eine allgemeine, anlassunabhängige Duldungspflicht der Bürger im Hinblick auf mögliche polizeiliche Maßnahmen, welche ohne Wissen des Betroffenen und damit gleichfalls ohne Kontroll- oder Rechtsschutzmöglichkeit durchgeführt werden können. Eine derart allgemeine, breit angelegte Datenerhebung ist mit dem Grundrechtsschutz aus Artikel 10 des Grundgesetzes, dem Fernmeldegeheimnis, unvereinbar.“
Die Pressemitteilung | Der Heise-Bericht
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: Brasilien übertrifft China bei Klartextnamenszwang (fast)
: Brasilien übertrifft China bei Klartextnamenszwang (fast) Nicht nur bloggende Chinesen müssen sich im Internet bald mit Realnamen registrieren, auch in Brasilien wäre es beinahe so, oder noch einen Zacken schärfer gekommen:
Die Kommission für Verfassung und Justiz des Senats in Brasilien hat am Mittwoch den umstrittenen Gesetzentwurf 124/06 noch vor seiner Debatte zurückgezogen. Er forderte die persönliche Identifizierung der Internetnutzer und drohte bei Nichtbeachtung mit Knaststrafen von einem bis zu vier Jahren. Das Projekt des Sozialdemokraten Eduardo Azeredo hatte Kritikstürme ausgelöst. […] Mit dem Gesetz wären alle Internetnutzer unter Generalverdacht gestellt worden. Unter Androhung von Haftstrafen bis zu drei Jahren hätte sich jeder gegenüber dem jeweiligen Provider mit Name und Adresse identifizieren müssen, bevor er eine Email verschicken, einen Chatroom besuchen oder einen Blog betreiben kann. Die Provider hätten die Daten zunächst prüfen müssen, bevor sie dem Nutzer ihren Service anbieten dürften. Diese Daten sollten mit den Verbindungsdaten drei Jahre für die Polizei vorgehalten werden. Die Provider sollten für die Echtheit der Daten haftbar sein und bestraft werden können, wenn der Gesetzesbrecher nicht ermittelbar wäre.
Herb. Dabei sind die Brasilianer doch sonst viel besser drauf, so als Open Source Nation. Jetzt muss man da wohl differenzieren nach guten und bösen Abgeordneten. Oder nach Regierungen, die sowas rechtzeitig ablehnen und die Zivilgesellschaft an der unausweichlichen Debatte beteiligen wollen.
[gesehen gestern bei Telepolis]