Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat heute den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin veröffentlicht, mit dem letzte Woche der erste Telekommunikationsanbieter (BT) von der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung befreit wurde. Das Gericht Berlin hatte bemängelte, dass die Bundesregierung die hohen Investitions- und Betriebskosten selbst dann nicht erstatten würde, wenn das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung für grundgesetzwidrig erklärt. Dies sei unzumutbar. (Beschluss vom 17. Oktober 2008, Az. VG 27 A 232.08)
Der AK Vorrat ruft daher jetzt
alle Anbieter von Telefon‑, Handy‑, Internet‑, E‑Mail- und Anonymisierungsdiensten auf, dem Beispiel der British Telecom zu folgen, die Vorratsdatenspeicherung zu boykottieren und erforderlichenfalls gerichtlichen Rechtsschutz zu suchen.
Als Nutzer kann man sich auch gleich informieren, welche Anbieter die Daten speichern und welche nicht. Bereits zum internationalen Aktionstag ‚Freedom not Fear’ am 11. Oktober hatten 36 kleine Internet-Provider aus ganz Europa ihren Boykott der Vorratsdatenspeicherung erklärt.
Update: Der Verband der Anbieter reagiert bereits:
Deutsche Telekommunikationsunternehmen werden womöglich ihre Zusammenarbeit mit der Polizei bei der umstrittenen Speicherung von Kommunikationsdaten einstellen. Damit droht der Branchenverband VATM.
Aber:
Beim Marktführer Deutsche Telekom denkt man indes derzeit nicht an juristische Schritte. „Wir haben eine gesetzliche Verpflichtung. An diese halten wir uns auch“, sagte Telekom-Festnetzvorstand Timotheus Höttges der FTD in München. Die Investitionen in die Technik für die Vorratsdatenspeicherung seien überdies schon längst abgeschlossen, ergänzte er.