Geheimdienst

  • : Erste Lesung zur BND-Reform: (K)Ein Festtag für Grund- und Bürgerrechte?
    Archivbild MdB Dr. Patrick Sensburg, copyright: Deutscher Bundestag/Achim Melde
    Erste Lesung zur BND-Reform: (K)Ein Festtag für Grund- und Bürgerrechte?

    Heute hat der Bundestag in erster Lesung das neue BND-Gesetzes diskutiert. Die Regierungskoalition beglückwünschte sich für eine bedeutende und weitreichende Reform, die auch als Bekenntnis zum BND zu verstehen sei. Dazu gab es klare Kritik von Seiten der Opposition, die verfassungsrechtliche Probleme beklagte.

    8. Juli 2016 7
  • Neues BND-Gesetz: Alles, was der BND macht, wird einfach legalisiert. Und sogar noch ausgeweitet.
    Derzeit halblegaler Teilzugriff, bald legaler Generalzugriff: BND am Internet-Knoten DE-CIX.
    Neues BND-Gesetz Alles, was der BND macht, wird einfach legalisiert. Und sogar noch ausgeweitet.

    Der Bundesnachrichtendienst kann seine Internet-Überwachung demnächst massiv ausbauen. Das geht aus dem neuen BND-Gesetz hervor, auf das sich Bundesregierung und Koalitionsfraktionen geeinigt haben. Alles, was durch Snowden und Untersuchungsausschuss als illegal enttarnt wurde, wird jetzt einfach als legal erklärt.

    30. Juni 2016 61
  • : Große Koalition winkt Anti-Terror-Gesetz durch (Update)
    Der Bundestag hat dem Anti-Terror-Paket am Freitagnachmittag zugestimmt.
    Große Koalition winkt Anti-Terror-Gesetz durch (Update)

    Der Bundestag hat heute das Anti-Terror-Paket im Expressverfahren beschlossen. Im Paket enthalten sind unter anderem Ausweiszwang bei Prepaid-Karten und erweiterter Informationsaustausch zwischen Geheimdiensten. Die Opposition äußert starke grundrechtliche Bedenken und kritisiert die Entstehung des Gesetzes als „parlamentarisches Armutszeugnis“.

    24. Juni 2016 53
  • : Verschlüsseln Terroristen ihre E‑Mails? Keiner weiß es, doch Staatstrojaner gibt es bald länderübergreifend.
    Um den Einsatz von Verschlüsselung tobt ein erbitterter Kampf. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">CC BY-SA 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/kk/23390123/">kris krüg</a>
    Verschlüsseln Terroristen ihre E‑Mails? Keiner weiß es, doch Staatstrojaner gibt es bald länderübergreifend.

    Ab 2017 können über die Europäische Ermittlungsanordnung andere Mitgliedstaaten auch Staatstrojaner in Deutschland einsetzen und vice versa. Das ist ein weiteres Untergraben vertraulicher Kommunikation. Wofür das notwendig ist und wie oft Strafverfolger mit verschlüsselter Kommunikation umgehen müssen – dazu fehlen die Statistiken.

    23. Juni 2016 10
  • : Grundrechteabbau im Eilverfahren: Große Koalition verschärft Anti-Terror-Paket nochmal
    Foto: <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Hans-Georg_Maa%C3%9Fen#/media/File:Hans-Georg_Maa%C3%9Fen_01.jpg"> Sandy Thieme</a> [<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/">CC BY SA 3.0</a>]
    Grundrechteabbau im Eilverfahren: Große Koalition verschärft Anti-Terror-Paket nochmal

    Kurz vor der finalen Abstimmung haben Abgeordnete von Union und SPD heute einen Änderungstrag beschlossen, der eine Ausweitung der Überwachung von Minderjährigen vorsieht. Verfassungsschutz-Präsident Maaßen bedankte sich dafür bereits am Montag und entlarvt damit das undemokratische Verfahren.

    22. Juni 2016 20
  • Gesetzentwurf zur Geheimdienst-Kontrolle: Große Koalition will Massenüberwachung legalisieren und legitimieren
    Soll die legalisierte Massenüberwachung ein kontrollieren: Sitzungssaal des Parlamentarischen Kontrollgremiums im Bundestag.
    Gesetzentwurf zur Geheimdienst-Kontrolle Große Koalition will Massenüberwachung legalisieren und legitimieren

    Die Massenüberwachung der Geheimdienste soll legalisiert und ausgeweitet, aber dafür ein bisschen besser kontrolliert werden. Das geht aus dem Gesetzentwurf zur Kontrollgremium-Reform hervor, den wir veröffentlichen. Damit will die Große Koalition das öffentliche Vertrauen in die Geheimdienste „stärken“.

    22. Juni 2016 22
  • : Bundestagsanhörung zu Anti-Terror-Paket: Eklat und verfassungsrechtliche Bedenken (Updates)
    CC by 2.0 https://commons.wikimedia.org/wiki/File:UEFA_Euro_2012_qualifying_-_Austria_vs_Germany_2011-06-03_(16).jpg
    Bundestagsanhörung zu Anti-Terror-Paket: Eklat und verfassungsrechtliche Bedenken (Updates)

    In drei Tagen will die Große Koalition ein weitreichendes Überwachungsgesetz beschließen. Sachverständige bezeichneten das Gesetz im Innenausschuss heute als verfassungswidrig. Die Abgeordneten der Oppositionsfraktionen verließen die Anhörung aus Kritik am undemokratischen Hauruckverfahren.

    20. Juni 2016 42
  • : Anti-Terror-Gesetz in Polen: Abschalten, Überwachen, Zensieren
    Die rechtspopulistische Regierung sieht sich großen Straßenprotesten gegenüber. Anfang Mai diesen Jahres waren allein in Warschau etwa 250.000 Menschen auf der Straße. Foto: <a href="https://www.flickr.com/photos/arriens/25357876840/sizes/l">CC-BY 2.0</a> <a href="https://www.flickr.com/photos/arriens/25357876840/sizes/l">Jaap Arriens</a>
    Anti-Terror-Gesetz in Polen: Abschalten, Überwachen, Zensieren

    In Polen gab es in den letzten 70 Jahren keinen nennenswerten Terroranschlag. Dennoch ist Polen jetzt die erste Demokratie, die eine gezielte Abschaltung der Telekommunikation durch die Polizei möglich macht. Diese Maßnahme ist nur ein Punkt einer umfassenden Anti-Terror-Gesetzgebung.

    13. Juni 2016 6
  • Wir veröffentlichen den Gesetzentwurf zur BND-Reform: Große Koalition will Geheimdienst-Überwachung legalisieren
    Derzeit halblegaler Teilzugriff, bald legaler Generalzugriff: BND am Internet-Knoten DE-CIX.
    Wir veröffentlichen den Gesetzentwurf zur BND-Reform Große Koalition will Geheimdienst-Überwachung legalisieren

    Die illegalen Überwachungsmethoden des Bundesnachrichtendiensts sollen einfach legalisiert werden. Das geht aus dem Gesetzentwurf zur BND-Reform hervor, den wir veröffentlichen. In einigen Bereichen droht sogar eine erhebliche Ausweitung der Überwachung.

    6. Juni 2016 73
  • : Parlamentarische Kontrolle deutscher Geheimdienste: „Lizenz zur Märchenstunde“
    Prof. Dr. Christoph Gusy, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Verfassungsgeschichte der Universität Bielefeld (Bildquelle: Humanistische Union)
    Parlamentarische Kontrolle deutscher Geheimdienste: „Lizenz zur Märchenstunde“

    „Verfassungsrechtliche Zweifel“, „riesige Kontrollfreiräume“, „Ausstieg aus den Grundrechten“ – Experten mahnen dringenden Handlungsbedarf bei der Reform des BND an. Ein Vorschlag der Bundesregierung könnte noch vor der Sommerpause vorliegen. Ob er grundrechtliche Anforderungen erfüllt, scheint fraglich.

    20. Mai 2016 3
  • : „Smarte Diktatur“: Machttechnologien und unser Selbstverständnis
    „Smarte Diktatur“: Machttechnologien und unser Selbstverständnis

    Heute schon nach einem neuen „disruptiven Bett“ oder einer App für den Wasserhahn Ausschau gehalten oder sich vom smarten Gerät am Arm dazu überzeugen lassen, vier Runden um den Block zu laufen? Ob ja oder nein: Es kann nicht schaden, sich Gedanken zu machen über die Digitalkultur, das Effizienzdenken und die Freiheit, die man sich selbst zumuten kann.

    Das hat der Sozialwissenschaftler Harald Welzer getan. Anlässlich des Erscheinens seinen neuen Buchs „Die smarte Diktatur. Der Angriff auf unsere Freiheit“ (S. Fischer) hat er in einem Gespräch mit Richard David Precht in Berlin seine Thesen diskutiert und im „Spiegel“ ein Essay veröffentlicht: Die digitale Diktatur. Und wie man sie bekämpft. (Paywall, Print Nr. 17, S. 128f.) Es ist eigentlich kein Essay, mehr eine Mischung aus Polemik und praktischer Lebenshilfe:

    Alles, was unseren zivilisatorischen Standard geschaffen hat und sichert, […] hat mit Algorithmen nichts zu tun. Also glauben Sie den ganzen Quatsch nicht. Bitte. Und glauben Sie auch den ganzen anderen Käse nicht, den die Verkäufer der smarten Welt Ihnen andrehen wollen: dass Sie ohne GPS nicht überleben könnten und ohne Netflix keine Filme sehen könnten und ohne App sich nicht die Schuhe zubinden könnten. (Hervorhebung vom Autor)

    Wenn man nun annehmen könnte, Welzer sei eine Art Digitalfeind mit Wut im Bauch, überzeugt sein Buch zwar nicht gänzlich vom Gegenteil. Es liefert aber anregende, manchmal anekdotenhafte Einsichten in unsere Digitalkultur, die Sicht auf demokratische Grundwerte unter digitalen Bedingungen, die Radikalisierung des Kapitalismus und den praktischen Konsumismus.

    Seine im „Spiegel“ und im neuen Buch dargebotenen Regeln für „Systemstörungen“ und wie man sich dem Datenwust entzieht, stehen am Schluss seiner Ausführungen und sollen politisieren. Denn Welzer geht es explizit um die Politisierung des Themas, die er als Intention für sein Engagement nennt. Wer Welzers frühere Bücher gelesen hat oder ihn kennt, den wird das nicht überraschen.

    Seine Ideen zum Widerstand können allerdings nicht durchweg überzeugen, etwa wenn Welzer dem weitverbreiteten Irrglauben anhängt, man müsse nur die „Menge der Daten exponentiell erhöhen“, dann würden die Geheimdienste schon daran ersticken. Dennoch regen seine Ideen zum Nachdenken an, auch wegen der aktuellen EU-Pläne, nach denen Filterung und Überwachung direkt auf den kommerziellen Plattformen durchgeführt und damit privatisiert werden sollen, und wegen der strukturellen Veränderungen im Journalismus.

    Precht bemängelte im Gespräch zu Recht, dass ein paar Ideen zum Widerstand noch keine politische Agenda seien. Dem entgegnet Welzer: Das Gemeinwesen sei zwar „in Erosion begriffen“, die sei aber nicht zwangsläufig, denn eine Re-Politisierung sei möglich und jede Gesellschaft veränderbar. Es sei ja nicht so, dass wir irgendwie bedroht würden, wir gezwungen würden, mit unseren Daten hausieren zu gehen. Dass wir sie einfach freiwillig weggeben, findet Welzer „erbärmlich“:

    Man sollte sich seine Freiheit nicht abkaufen lassen.

    Welzer schreibt darüber, wie wir uns nicht nur die Freiheit, sondern auch die Autonomie abkaufen lassen, um als „dusselige Kleinkinder“ zu enden. Und er benennt auch die Zusammenhänge zu den geheimdienstlichen Schattenwelten:

    Natürlich ergibt die Kombination der Überwachungs- und Ausforschungsbedürfnisse von Geheimdiensten mit der uferlosen Datensammelwut von Unternehmen aus kommerziellen Gründen die unheilvollste Allianz, die man sich überhaupt vorstellen kann: Beides zusammen macht die einzelne Bürgerin und den einzelnen Bürger vollkommen wehrlos gegenüber den allfälligen Zugriffsmöglichkeiten auf ihr Inneres von Außen. (S. 35)

    Die Freiheit, eine andere Zukunft anzustreben

    Dagegen müsse man politische Argumente und vor allem andere Zukunftsentwürfe finden und konkrete Vorstellungen dieser alternativen Zukunft entwickeln. Schließlich biete die Digitalisierung genug Potential für positive Utopien, und die Freiheit, eine andere Zukunft anzustreben, haben wir auch. Oder?

    Aber das Problem ist: Diese Freiheit, die Handlungsspielräume eröffnet und zugleich für ihre Verteidigung braucht, ist heute radikal gefährdet – durch ökologischen Stress, durch räuberische Formationen, durch autokratische Regierungsformen, durch Überwachung und durch Hyperkonsum. Das heißt: Es geht schon nicht mehr um die Frage, wie wir, das sind Sie und ich, unsere Freiheit verteidigen und sichern können, sondern wie wir sie zurückerobern können. (S. 111ff.)

    Was dieser „Hyperkonsum“ ist und was die Verbindung zur Überwachung herstellt, erklärt Welzer so:

    Gesellschaften unseren Typs sind Hyperkonsumgesellschaften – ihre Bewohnerinnen und Bewohner sind unablässig damit beschäftigt, sich Produkte und Dienstleistungen zur Bewältigung ihres Alltags, zur Gestaltung ihrer Freizeit, zur Ermöglichung von Tauschgeschäften, zur Realisierung von Kommunikation zu kaufen. Wenn die Konsumakte und die damit verbundenen Informationssuchen online stattfinden, fallen exakt jene Daten an, die sowohl wirtschaftlich wie geheimdienstlich zur Durchleuchtung und Überwachung verwendet werden. Das bedeutet nicht nur, dass der aufwendige Schnüffelapparat der früheren Geheimdienstarbeit ersatzlos gestrichen werden kann, es bedeutet vor allem, dass die Überwachung deswegen lebenspraktisch nicht auffällt, weil sie mit positiv empfundenen Handlungen einhergeht, die der Überwachte selbst initiiert und vollzieht. (S. 133.)

    Das „Quantifizieren der Humanität“

    Welzer beschreibt die dabei laufende „Umformatierung des Sozialen“ und die Änderung der Wertigkeit von Informationsaustausch, die zu einer vollständigen Veränderung beim Verhalten im öffentlichen Raum geführt haben und zugleich nicht nur den digitalen Raum monetarisiert, sondern auch viele private Bereiche ökonomisiert haben. Precht nannte das im Gespräch mit Welzer das „Quantifizieren der Humanität“, das moralisch bedenklich sei.

    Wir alle sind permanent sichtbar, also kontrollierbar, sehen aber nicht die, die uns sehen. Und noch etwas: Wir alle sind sichtbar, aber nicht füreinander. Diese Machttechnologie verändert unser Selbstverständnis: Wir verfügen über weniger Wissen über uns selbst als andere, die wir nicht einmal kennen. (S. 56)

    Da ist es wohl kein Zufall, dass Welzers Essay im „Spiegel“ mit der Machtfrage endet:

    Macht hat immer zwei Seiten: Man kann sie nur ausüben, wenn die Beherrschten zustimmen. Und hier ist dann Ende mit der smarten Diktatur.

    Harald Welzer ist Professor für Transformationsdesign und ‑vermittlung an der Universität Flensburg und wirkt im Rat für nachhaltige Entwicklung der Bundesregierung mit. Dem Deutschlandradio Kultur gab er zum Erscheinen des Buchs auch ein hörenswertes Interview.

    9. Mai 2016 8
  • : Niederlande: Neues Geheimdienstgesetz verschärft Massenüberwachung
    Das Hauptquartier des niederländischen Geheimdienstes AIVD: Vermutlich Sitz der "operativen Plattform" europäischer Inlandsgeheimdienste und ihrer gemeinsamen Datenbank. (Foto: <a href="https://www.flickr.com/photos/gerardstolk/">Gerard Stolk unter </a><a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC BY-NC 2.0 Lizenz</a>)
    Niederlande: Neues Geheimdienstgesetz verschärft Massenüberwachung

    Die Niederlande planen eine Verschärfung der Massenüberwachung von Internet und Kommunikation durch ihre Geheimdienste. Dies geht aus dem gestern geleakten finalen Text des neuen niederländischen Geheimdienstgesetzes hervor. Zukünftig soll es den Geheimdiensten erlaubt sein, jeglichen Internetverkehr abzuhören, Computer und Handys zu hacken und Rohdaten ungefiltert an befreundete Dienste weiterzugeben.

    Worum es geht: Das Geheimdienstgesetz

    Das Gesetz regelt die Befugnisse der zwei niederländischen Geheimdienste AIVD (Inlands- und Auslandgeheimdienst) und MIVD (Militärischer Geheimdienst) und war seit 2002 unverändert. Wie auch in Deutschland wird die nun angestrengte Reform mit der gestiegenen Gefahr von „Cyberkriminalität“ und Terroranschlägen begründet. Die niederländische Zeitung de Volkskrant hat den finalen Gesetzestext nun auf ihrer Seite veröffentlicht (pdf). Er wäre normalerweise erst in einem halben Jahr an die Öffentlichkeit gelangt.

    Seit Bekanntwerden der Reformpläne im Jahr 2013 gibt es eine Debatte um Funktionsweise und Reichweite der geplanten Rasterfahndung. Nach Veröffentlichung des ersten Gesetzentwurfes im Sommer 2015 hagelte es Kritik von hunderten Einzelpersonen, Unternehmen und zivilgesellschaftlichen Gruppen, unter ihnen die großen niederländischen Telekommunikationsbetreiber, Amnesty International und die Bürgerrechtsorganisation Bits of Freedom. Allerdings blieb der Entwurf über das Ausmaß der Überwachung äußerst vage, kritisiert Ton Siedsma von Bits of Freedom: „Wir waren nicht die einzigen, die deutliche Kritik am Entwurf geäußert haben. Schließlich muss die Regierung Klarheit über ihre Pläne und deren Tragweite schaffen.“

    Überwachung des Internetverkehrs

    Der nun vorliegende Gesetzestext macht deutlich, wie weitgehend die Befugnisse der Geheimdienste in Zukunft reichen werden. Vorgesehen ist, dass die Geheimdienste jeglichen Internetverkehr überwachen dürfen, solange er in Verbindung mit einer Ermittlung steht. Die genauen Definitionen und Einschränkungen für die „ermittlungsgerichtete“ Überwachung bleibt das Gesetz aber schuldig.

    Konkret heißt das, dass die beiden Geheimdienste jegliche VoIP‑, Chat- oder E‑Mail-Kommunikation und den Internetverkehr zwischen den Niederlanden und einem anderen Land abhören dürfen. Die so gewonnenen Inhalte und Metadaten dürfen für drei Jahre gespeichert werden. So wäre es laut Siedsma den Diensten beispielsweise erlaubt, die gesamte Kommunikation, die über WhatsApp zwischen Rotterdam und Frankreich läuft, abzuhören. Die Abhörerlaubnis kann bis zu einem Jahr reichen und mehrmals verlängert werden. „Die Anzahl von unschuldigen Bürger*innen, deren Kommunikation abgehört werden würde, ist überwältigend“, kommentiert Siedsma die weitreichenden Befugnisse.

    Staatliches Hacken – alles und jeden

    Weiterhin plant die Regierung, den Geheimdiensten zu erlauben, die elektronischen Geräte von unschuldigen Dritten zu hacken, um an die Zielperson zu gelangen. Gehackt werden dürfen neben Handys und Computern aber auch Smart Devices aufgrund der ungenauen Definitionen. Den Geheimdiensten ist es bereits seit 2002 erlaubt, in fremde IT-Systeme einzubrechen. Bislang war dies aber auf die zu überwachende Person beschränkt. Künftig dürfen sie auch den Umweg über dritte Personen gehen, die mit der Zielperson in irgendeiner Form verbunden sind, und sei es nur auf einer technischen Ebene, etwa wenn beide Personen Daten auf dem gleichen Server gespeichert haben. Die Betroffenen müssen nicht informiert werden, wenn in ihre Geräte eingebrochen wird.

    Weder die Kritik aus der Beratungsphase noch von Seiten einer eigens beauftragten Privatsphären-Kommission an den Hacking-Plänen habe die Regierung von ihrem Vorhaben abgebracht, erläutert Siedsma. Dabei gestehe sie im geleakten Gesetzestext selber ein, welche Risiken entstehen, wenn zum Beispiel Sicherheitslücken in Software zum Hacken genutzt werden. Nationale Sicherheit gehe aber in Zeiten von terroristischen Gefahren vor, heißt es im Gesetzestext. Ein Argument, welches auch vom deutschen Innenminister Thomas de Maizière stammen könnte.

    Wer kontrollierts?

    An einem Punkt hat die Kritik am Gesetzesentwurf zumindest gefruchtet: Eine unabhängige Kommission, bestehend aus langjährigen (ehemaligen) Richtern, soll einige der Überwachungsmaßnahmen prüfen. Doch wenn es schnell gehen muss, darf die Erlaubnis auch erst im Nachhinein oder bei bereits laufender Operation eingeholt werden. Die gewonnenen Informationen müssten dann nachträglich gelöscht werden.

    Bürgerrechtler Siedsma erläutert: „Auffällig ist, dass eine Reihe von Maßnahmen nicht von der Kommission geprüft werden muss, bemerkenswerterweise die Beschlagnahmung von Internetverkehrsdaten. Das ist angesichts vorheriger Gerichtsurteile auf europäischer und niederländischer Ebene unvertretbar.“

    Ungehört blieb die Kritik an der Datenweitergabe: Die Geheimdienste dürfen die erfassten Rohdaten mit „befreundeten“ ausländischen Diensten ohne Einschränkungen teilen. Falls sich darunter Daten von niederländischen Bürger*innen befinden, können diese ausgefiltert werden, müssen sie aber nicht.

    Das Gesetz ist bereits von der Regierung verabschiedet und liegt nun dem Raad van State vor. Dabei handelt es sich um ein unabhängiges Beratungsgremium, welches alle Gesetze begutachtet, bevor sie dem Parlament vorgelegt werden. Dort könnte es noch im Sommer zur Abstimmung kommen.

    30. April 2016 8
  • : Polens rechte Regierung will Geheimdienstbefugnisse massiv ausweiten
    Polens rechte Regierung will Geheimdienstbefugnisse massiv ausweiten

    Die polnische Bürgerrechtsorganisation Panoptykon hat den Entwurf des neuen Anti-Terror-Gesetzes der rechten Regierung zugespielt bekommen. Das berichtet die Süddeutsche Zeitung:

    Das Anti-Terror-Gesetz, das schnell verabschiedet und am 1. Juni in Kraft treten soll, gibt Polens Inlandsgeheimdienst ABW enorme Macht. Der Geheimdienstchef kann künftig Anordnungen für andere Ministerien und Behörden erlassen – diese sind dem Geheimdienst gegenüber uneingeschränkt auskunftspflichtig. Neben der weiter ausgebauten Überwachung von Internet und Telefon durch Standleitungen zu Telefonfirmen und Internetanbietern oder durch den dann legalen Einsatz von Hackersoftware kann der ABW dann etwa auch Internetseiten sperren.

    Schon jetzt sind die polnischen Geheimdienste kaum kontrolliert.

    28. April 2016 1
  • Geheimdienst-Kontrolle: Grüne im Bundestag fordern mehr Befugnisse für Parlamentarisches Kontrollgremium
    "Was wir wissen, ist ein Tropfen, was wir nicht wissen, ein Ozean." - Isaac Newton. (Symbolbild) Bild: <a href="https://en.wikipedia.org/wiki/User:Kils">Uwe Kils</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de">BY-SA 3.0</a>.
    Geheimdienst-Kontrolle Grüne im Bundestag fordern mehr Befugnisse für Parlamentarisches Kontrollgremium

    Weniger Geheimhaltung, mehr Ressourcen, neue Befugnisse: Die Grünen wollen die parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste verbessern. Ob es eine weitergehende Reform der Dienste an sich gibt, ist weiterhin umstritten.

    19. April 2016 4
  • : Polnische Geheimdienste: Kommunikationsüberwachung ohne Kontrolle
    Logo des polnischen Inlandsgeheimdienst (public domain)
    Polnische Geheimdienste: Kommunikationsüberwachung ohne Kontrolle

    Seit vergangenem November regiert die nationalkonservative Partei „Recht und Gerechtigkeit“ (Prawo i Sprawiedliwość, PiS) in Polen. Die kurze Zeit bisher nutzte sie um verschiedene umstrittene Reformen in Justiz und Verwaltung einzuführen. Zuletzt wurde die Kontrolle der Geheimdienste gelockert, nachdem bereits die Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Medien beschnitten und die Handlungsfähigkeit des Verfassungsgericht als Kontrollinstanz stark eingeschränkt wurde.

    Dabei erscheint die Ausweitung der geheimdienstlichen Befugnisse besorgniserregend. Durch die Gesetzesänderung haben Polizeien und der Inlandsgeheimdienst kontinuierlichen Zugang zu Metadaten. Dabei ist keine Erlaubnis durch den Provider notwendig und kein Richtervorbehalt festgeschrieben.

    Vor Kurzem hat die europäische Digital Rights Organisation EDRi Statistiken zur Kommunikationsüberwachung veröffentlicht. Diese belegen eine enorme Steigerung geheimdienstlicher Datenanfragen, schon vor der Reform. Laut der polnischen Stiftung Panoptykon sank zwar die Zahl der Anträge für Telekommunikation von 2014 zu 2015 leicht, die Anfragen zu Internetdaten hingegen vervierfachten sich.

    Die Statistiken umfassen Anfragehäufigkeiten zu Abrechnungen, Nutzerdaten, Ortsbestimmungen und „sonstigen“ Anfragen der letzten fünf Jahre und wurden in einer Übersicht zusammengefasst. Zu den analysierten polizeilichen und geheimdienstlichen Behörden zählen Polizei (Policja), Grenzschutz (Straż Graniczna) , Inlandsgeheimdienst (Agencja Bezpieczeństwa Wewnętrznego), Zentrale Antikorruptionsbehörde (Centralne Biuro Antikorupcyjne), Militärpolizei (Żandarmeria Wojskowa), Finanzbehörden, Militärischer Abschirmdienst (Służba Kontrwywiadu Wojskowego) und Zollamt (Izba Celna), wobei die vier Erstgenannten über 98% der Anfragen stellten.

    Datenanfragen schon bei minderschweren Straftaten – keine richterliche Kontrolle

    Laut EDRi sind die Geheimdienste am Häufigsten an Abrechnungs- und Benutzerinformationen interessiert. Forschungen zufolge wurden Daten nicht nur im Rahmen schwerer Kriminalität oder Terrorismusverdacht angefordert, sondern auch im Zusammenhang mit minderschweren Straftaten. Die polnischen Geheimdienste sind darüber hinaus nicht verpflichtet, vollständige Informationen über die Art und Gründe der Überwachung zu veröffentlichen.

    Das polnische Recht schreibt allgemein keine Kontrolle geheimdienstlicher Aktivitäten vor. Das widerspricht den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteil C‑293/12 vom 8.4.2014 PDF) und des polnischen Verfassungsgericht (30.7.2014). Letzeres hatte entschieden, dass die Befugnisse von Polizei und Geheimdiensten bei Abhöraktivitäten zu weit gingen. Alleine 2014 gab es zwei Millionen behördliche Anfragen nach Telekommunikationsdaten.

    Trotz diesen alarmierenden Zahlen hat die PiS-Regierung eine Ausweitung der behördlichen Abhörkompetenzen durchgesetzt. Vor der Gesetzesreform war eine schriftliche Anfrage an den zuständigen Internet-Provider Voraussetzung zum Anfordern von Daten. Viele der betroffenen Unternehmen hatten in der Vergangenheit oft abgelehnt und hatten so zumindest eine teilweise Kontrolle über die Datenweitergabe an Polizei und Geheimdienste. Nach EDRi-Informationen ist mit der Einführung des neuen Gesetzes keine aktive Kooperation mehr zwischen Provider und datenanfragender Behörde nötig. Durch so genannte „schnelle und sichere Verbindungen“ sollen auch Massenübertragungen von Daten möglich sein, ohne diese explizit anzufragen.

    Laut dem neuen Gesetz sind die datenverarbeitenden Behörden verpflichtet alle sechs Monate einen Bericht über ihre Tätigkeiten zu veröffentlichen. Diese nachträgliche Kontrolle widerspricht dem Vorschlag des EuGH. Dieser hatte bei entsprechenden Praktiken für die vorherige Einholung der Zustimmung einer richterlichen Instanz plädiert. Ausgenommen von dem Bericht sind außerdem Erfassungen von Benutzerdaten, welche 40 Prozent der Anfragen ausmachen.

    13. April 2016 4
  • : BND-Reform: „Spiel auf Zeit inakzeptabel“
    Die neue BND-Zentrale in Berlin lädt zum Besuch. Foto: <a href="https://www.flickr.com/photos/thornet/14837869483/sizes/o/">thornet_ (Flickr)</a> [<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">CC BY-SA 2.0</a>]
    BND-Reform: „Spiel auf Zeit inakzeptabel“

    Der Bundesnachrichtendienst (BND) wird heute 60 Jahre alt. Eine Reform des Auslandsgeheimdienstes hat das Bundeskanzleramt jedoch unlängst auf Eis gelegt, wie die Welt am Sonntag berichtete.

    Das stößt auch beim Koalitionspartner SPD auf Unverständnis. Christian Flisek (SPD) sagt gegenüber netzpolitik.org: „Die BND-Reform ist überfällig. Ein weiteres Spiel auf Zeit ist angesichts der eklatanten Missstände innerhalb des Bundesnachrichtendienstes nicht zu akzeptieren. Bestimmte Kreise innerhalb der Union versuchen offenbar den laufenden Reformprozess aufzuhalten.“ Flisek ist überzeugt davon, dass die gemeinsam mit der CDU angekündigte Reform dennoch umgesetzt wird. Als Vertreter der Regierungskoalition sieht er die Verantwortung für die Verzögerung allein bei der CDU. Es sei bedauerlich, wenn die Reform „zum Zankapfel innerhalb der Union“ werde.

    Finanzminister Schäuble hat offenbar interveniert

    Laut Informationen der Welt am Sonntag hat vor allem Finanzminister Schäuble gegenüber Angela Merkel Kritik an der BND-Reform geäußert. Aus Schäubles Ministerium hieß es auf unsere Nachfrage nur lapidar, dass man zu regierungsinternen Abstimmungen keine Auskunft gebe.

    Auch in der Opposition herrscht Unverständnis darüber, dass die BND-Reform verzögert wird. Konstantin von Notz (Grüne) sagt:

    Dieses Vorgehen von CDU/CSU und SPD ist angesichts der Bedeutung des Themas für den Grundrechtsschutz, aber auch im Sinne der Notwendigkeit eines auf klaren rechtlichen Vorgaben arbeitenden, demokratisch legitimierten und effektiv kontrollierten Geheimdienstes unverantwortlich. Dass die Reform ausgerechnet auf Druck des Finanzministers beerdigt wurde, ist bezeichnend. Ein Übergehen zur Tagesordnung, wie offensichtlich derzeit von einigen gewünscht, darf es nicht geben.

    Die BND-Reform soll nach den Abhöraffären der vergangenen Monate die Arbeit des BND auf eine neue gesetzliche Grundlage stellen. Unter anderem soll dem Dienst verboten werden, andere EU-Staaten auszuspionieren. Gleichzeitig ist eine bessere parlamentarische Kontrolle des Auslandsgeheimdienstes vorgesehen. Dabei ist noch unklar, welches Gremium den BND kontrollieren soll.

    Offiziell befindet sich der Entwurf in der Ressortabstimmung, er sollte noch im Sommer 2016 beschlossen werden und 2017 in Kraft treten. Bei der bislang geplanten Reform soll es sich um die größten Änderungen beim BND seit 20 Jahren handeln. In Bürgerrechtskreisen gibt es allerdings die Sorge, dass die BND-Reform vor allem dafür genutzt werde, illegale Praktiken des Geheimdienstes zu legalisieren.

    Über sachdienliche Hinweise, insbesondere zur aktuellen Fassung der BND-Reform, freuen wir uns. Wie immer über die üblichen Kanäle.

    1. April 2016 3
  • : Informationsaustausch: Innenminister verstrickt sich in Widersprüche
    TdM will Datenbanken "verknüpfen". Wie soll das gehen?
    Informationsaustausch: Innenminister verstrickt sich in Widersprüche

    Nicht erst seit den Anschlägen in Brüssel fordert Innenminister Thomas de Maizière eine Verknüpfung der nationalen Datenbanken der europäischen Polizeibehörden und Geheimdienste. Die Abgeordneten des Bundestages hat sein Ministerium trotz expliziter Nachfrage aber in der Vergangenheit über die Bestrebungen im Dunkeln gelassen.

    Informationsaustausch im Mittelpunkt

    Im Mittelpunkt der sicherheitspolitischen Diskussion steht seit Brüssel die Forderung nach einer besseren Zusammenarbeit der verschiedenen europäischen Polizeibehörden und Geheimdienste. Fundamental dafür sei ein Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden, sagte Innenminister Thomas de Maizière am Abend der Anschläge bei ZDF und ARD. Er wirbt für eine Verknüpfung der bislang getrennten „Datentöpfe“. Im Interview mit den ARD-Tagesthemen sagte er:

    Wir brauchen eine Verbindung von den getrennten Datentöpfen, die wir haben, im Visumsbereich, Schengenbereich, im klassischen Sicherheits- und Fahndungsbereich, Fluggastdaten.

    Im ZDF präzisiert de Maizière seine Forderungen:

    Es kann nicht sein, dass Datensilos Vorbeugung verhindern. Das sage ich nicht erst seit heute, sondern bereits seit einigen Wochen. Bittererweise habe ich bereits kurz vor diesen Anschlägen eine entsprechende Initiative nach Brüssel geschickt. Das wird jetzt umso dringlicher.

    Bislang sei die Verknüpfung der Datenbanken am europäischen Recht gescheitert, speziell an den erheblichen Datenschutzbedenken. „Datenschutz ist schön, aber in Krisenzeiten und darüber hinaus, und wir sind in Krisenzeiten, hat die Sicherheit Vorrang“, fuhr de Maizière fort. Für diese polemische Kritik am vermeintlich überbordenden Datenschutz bekam de Maizière viel Kritik, auch auf netzpolitik.org.

    Weiter führte de Maizière aus, dass man ihn nicht von der Notwendigkeit eines europäischen Informationsaustauschs überzeugen müsse. Das glauben wir ihm auch, denn oft gefordert hat er es ja schon, wie Falk Steiner im Blog des Deutschlandfunks aufzeigt: „Ist es ein Murmeltier? Nein, es ist ein Minister“.

    Aussagen des Innenministers widersprechen sich

    Vor wenigen Wochen haben wir über eine Anfrage des Abgeordneten Alexander Neu an die Bundesregierung berichtet. Es ging um die Pläne für einen verstärkten Informationsaustausch. Ist die Bundesregierung an den laufenden Planungen beteiligt? Ist sie vielleicht sogar ganz vorne mit dabei, wie es die Äußerungen von de Maizière vermuten lassen?

    Die überraschend passive Antwort (pdf) von Staatssekretärin Emily Haber: Man nehme von solchen Plänen Kenntnis. Das klingt schon deutlich abgeschwächter und bleibt weit hinter den wiederholten Äußerungen von de Maizière zurück. In der Öffentlichkeit ruft der Innenminister laut nach dem Informationsaustausch und arbeitet nach eigener Aussage auf europäischer Ebene darauf hin, aber gegenüber den Abgeordneten des Bundestages wird die eigene Rolle heruntergespielt. Da heißt es, man habe von solchen Plänen gehört und würde gegebenenfalls reagieren, statt klarzustellen, dass die Bundesregierung aktiv an der Verknüpfung der so genannten „Datentöpfe“ mitarbeitet.

    Entweder möchte also de Maizière nur den Anschein erwecken für eine stärkere Zusammenarbeit der Behörden einzutreten oder die Abgeordneten des Bundestages werden bewusst belogen. Fest steht: Mal wieder ist etwas faul im Hause de Maizière. Was genau, wird sich in nächster Zeit zeigen.

    Heute treffen sich die EU-Innenminister in Brüssel, um über einen engeren Informationsaustausch unter den Sicherheitsbehörden der EU-Staaten zu beraten. Es bleibt abzuwarten, ob die Abgeordneten in Zukunft besser informiert werden über die Pläne der Bundesregierung.

    24. März 2016 9
  • : Die Digitalisierung der Verwaltung: Vom Online-Formular zu staatlichem Big Data?
    Das Ende der Bürokratie? (<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">CC BY-SA 2.0</a>/<a href="https://www.flickr.com/photos/kongharald/3821492016/">kongharald</a>)
    Die Digitalisierung der Verwaltung: Vom Online-Formular zu staatlichem Big Data?

    Wir lesen Nachrichten online, verschicken Bilder und kaufen im Netz ein. Nur der Austausch mit staatlichen Behörden findet weitgehend offline statt. In anderen Staaten ist man da schon weiter, etwa in Estland: Nach fünf Minuten ist die Steuer online erledigt, ganz ohne Steuerberater. Da verwundert es nicht, dass das „Alexander von Humboldt Institut für Internet und Gesellschaft“ (HIIG) in die Botschaft von „e‑Stonia“ eingeladen hat, um das Thema „Big Data For President“ zu diskutieren.

    Dieser Beitrag ist im Auftrag des HIIG entstanden und zuerst als Op-Ed in der Internet Policy Review sowie auf Deutsch im Blog des HIIG erschienen (CC BY-SA 3.0). Die Aufzeichnung der Veranstaltung findet sich hier.

    Die Digitalisierung der Verwaltung

    Den Wohnsitz ändern oder ein Gewerbe anmelden, dafür sind in Estland weder der Gang zum Amt noch eine Briefmarke nötig. Dank digitaler Verwaltung liegen alle für die Steuererklärung benötigten Daten bereits vor, der Bürger muss nur noch einen Blick auf das Ergebnis werfen und auf „Absenden“ klicken. In Zukunft solle überhaupt keine Interaktion mehr notwendig sein, sagt Siim Sikkut, IT-Berater der estnischen Regierung in seinem Impulsvortrag.

    Obwohl schon 1956 die erste deutsche EDV-Anlage zur Berechnung der Renten in Betrieb genommen wurde, müssen heute noch viele Anträge auf Papier eingereicht werden. In Estland hingegen bekommen Neugeborene vor einem Namen eine Nummer bei der Behörde. Das Krankenhaus meldet die Geburt gleich dem Staat. Verfahren wie dieses laufen unter dem Schlagwort „Serviceorientierung“ – der steuerzahlende Bürger verlangt als „Kunde“ staatlicher Behörden eine Anpassung an die internetbasierte Lebensrealität. Auch wenn nicht jeder dieses neoliberale Staatsverständnis teilen dürfte, sollen auch in Deutschland zukünftig Aktenführung, Kommunikation und Bezahlung auf digitalem Wege erfolgen. Dazu haben Bundestag und Bundesrat 2013 ein „E‑Government-Gesetz“ beschlossen.

    Die Wirtschaft hofft auf Gewinne

    In einer papierlosen, vernetzten Verwaltung gibt nicht mehr der Sachbearbeiter auf dem Amt die Daten in den Computer ein, während der Bürger auf der anderen Seite des Schreibtisches zusieht. Bequem von zu Hause aus soll er Formulare dann nicht mehr nur herunterladen und ausdrucken, sondern gleich online unterschreiben können. Damit könne Europa jährlich 250 Milliarden Euro einsparen, hat McKinsey errechnet. Ein weiterer Vorteil sei die Zeitersparnis für den Bürger.

    Die Industrie hofft auf das große Geschäft: Der Big-Data-Experte von Cisco, Dirk Mahnkopf, etwa preist die schweizerische Verkehrsplanung, die durch die Analyse von (Handy-)Daten der Bevölkerung „Kosten, Betrug und Fehler“ habe reduzieren können. Die Deutschen sind noch skeptisch: Der erste Anlauf zur sicheren Kommunikation mit Behörden, die 2011 beschlossene „De-Mail“, darf mangels Akzeptanz als gescheitert betrachtet werden. Der 2010 vorgestellte „neue Personalausweis“ enthält zwar eine elektronische Identitäts- und Signaturfunktion, aber viele lassen die Funktionen gar nicht erst freischalten. Für diese bieten Behörden und Unternehmen wohl auch noch zu wenige sinnvolle Anwendungen an.

    (Noch) Mehr Daten für den Staat

    Die digitalisierte Verwaltung kann leichter Daten zwischen Behörden auszutauschen. Der Bürger muss sie höchstens einmal eingeben – „ask only once“ heißt ein Prinzip der estnischen Verwaltung. In Deutschland sind die Daten noch auf Aktenschränke verstreut – Schätze, die nur darauf warten, zum Wohl der Bevölkerung ausgewertet zu werden?

    Der Staat könnte mehr Daten erheben und zusammenführen: Verwaltungsdaten, Vorratsdaten, Gesundheitsdaten. Die Verwaltung würde im besten Fall effizienter werden und unser Leben bequemer: Big Data for President. Laut Sikkut rückt die staatliche Auswertung von Daten die Wünsche und Bedürfnisse der Bürger in den Vordergrund. Software könnte aus den besuchten Webseiten errechnen, was uns beschäftigt. Die Analyse von Gesundheitsdaten würde frühe Hinweise auf Krankheiten erlauben, Anomalien bei Einkommen und Steuer fielen schneller auf. Prognosen aller Art ließen sich erstellen. Die Polizei wäre dank Algorithmen schon vor dem Verbrechen am Tatort.

    Wo liegen die Gefahren?

    Aber auch die Kehrseite der Big-Data-Medaille sei betrachtet: Eine staatlich finanzierte Datenerhebung und ‑auswertung würde den Einzelnen in der Gesellschaft noch weiter durchleuchten. Die Geheimdienste freuen sich. Laufen wir Gefahr, durch Optimierungsdrang die Privatsphäre zu verdrängen? Auch bei technischer Anonymisierung ließe sich dank der Datenmenge rückwirkend ein Personenbezug herstellen. Auch für Daten in öffentlicher Hand gilt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung: Jeder Verarbeitung der eigenen Daten muss explizit zugestimmt werden. Zudem darf nicht benachteiligt werden, wer nicht online ist.

    Daten werden mit Blick auf ihren Warencharakter oftmals als das „neue Öl“ propagiert. Solch eine Betrachtung greift zu kurz: Daten sind das digitale Abbild unseres Selbst, dessen Würde laut Grundgesetz unantastbar ist. Keine Frage, die Wirtschaft würde sich über die Gelder zum Aufbau einer digitalen Verwaltung freuen. Doch Vorsicht: All die Daten könnten eines Tages gegen uns verwendet werden.

    Angriffe auf IT-Systeme nehmen weltweit zu. Estland gibt Gesundheitsdaten noch nicht an Dritte weiter, der Bürger kann auch grundsätzlich die Weitergabe bestimmter Einträge in seinem Gesundheitsprofil blockieren – aber nur bis zum nächsten Datenleck. Zu viele Sicherheitsfunktionen gehen meist wieder auf Kosten der Benutzbarkeit. Eine komplett vernetzte Verwaltung erhöht die Angriffsmöglichkeiten weiter. Daten können manipuliert oder von Kriminellen und Geheimdiensten abgegriffen werden, es gibt viele Unwägbarkeiten.

    So auch bei elektronischen Wahlen, die nicht nur für im Ausland lebende Bürger attraktiv scheinen: Eine Überprüfung des estnischen elektronischen Wahlsystems hat erhebliche Mängel festgestellt, die Wahlsoftware ist unter Sicherheitsaspekten unbrauchbar. Wahlen müssen zudem nachvollziehbar sein. Computersysteme sind das nur bedingt: Sie sind nicht nur manipulierbar, sondern auch undurchsichtig.

    Ein Ausblick

    Mit geringeren Risiken verbunden ist die Digitalisierung bei neuen Möglichkeiten der Partizipation: Bürger könnten Gesetzgebungsprozesse frühzeitig online kommentieren. Online-Konsultationen wie beim Tempelhofer Feld in Berlin oder Online-Diskurse verschaffen den Meinungen und Ideen aus der Bevölkerung mehr Gehör.

    Große Hoffnungen liegen auch auf „Open (Government) Data“: Statt von Amts wegen verschwiegen zu sein, sollen Regierung und Verwaltung Daten frei zur Verfügung stellen. Interessierte können diese Daten, etwa über staatliche Aufträge oder Statistiken, kritisch hinterfragen oder Anwendungen dafür schreiben. Deutschland liegt bei freien Daten im Vergleich noch hinter Georgien – das soll sich mit dem E‑Government-Gesetz ändern. Der Datenschutz darf dabei nicht in Vergessenheit geraten. Denn Transparenz ist kein Selbstzweck: Sie soll der gleichen Behandlung aller und dem Schutz vor Korruption und Manipulation dienen, nicht neue Macht-Ungleichgewichte schaffen.

    Die gesetzlichen Vorgaben für die Digitalisierung des Staates in Deutschland sind dahingehend klar: Effizienz und Bürokratieerleichterungen sind wünschenswert, aber Datenschutz und Privatsphäre haben Verfassungsrang.

    23. März 2016 2
  • : Studie zu NSA-Überwachung im Ausland: Viele Fragen noch immer offen
    A coalition of grassroots groups from across the political spectrum joined forces to fly an airship over the NSA’s data center in Bluffdale, Utah on Friday, June 27, 2014, to protest the government’s illegal mass surveillance program. Photo by Greenpeace.
    Studie zu NSA-Überwachung im Ausland: Viele Fragen noch immer offen

    nsa-seal-eagleIm dritten Jahr nach den Snowden-Enthüllungen bleiben nicht nur im NSA-Untersuchungsausschuss viele Fragen offen – auch in den USA fehlen der öffentlichen Debatte noch grundlegende Informationen zur NSA-Überwachungmaschinerie. Der Berater des UN-Sonderberichterstatters zur Meinungsfreiheit, Amos Toh, sowie die Wissenschaftlerinnen Faiza Patel und Elizabeth Goitein vom Liberty and National Security Program des Brennan Center for Justice veröffentlichten am Mittwoch eine Studie über die NSA-Überwachung im Ausland: Overseas Surveillance in an Interconnected World (pdf). Darin umreißen sie die in den vergangenen Jahren gewonnenen Erkenntnisse – aber auch, was noch immer im Unklaren liegt.

    In den USA habe es kaum eine öffentliche oder im Kongress stattfindende Debatte über die Überwachungsmaßnahmen der NSA im Ausland gegeben, stellen die Wissenschaftler_innen fest. Bei der Überwachung im Ausland beruft sich die NSA auf Ronald Reagans Executive Order 12333 von 1981 – eine „black box“, wie die Autor_innen schreiben. So sei etwa nicht klar, wie der Auslandsgeheimdienst den Präsidialerlass interpretiert und Überwachungsmaßnahmen rechtfertigt. Die NSA überraschte schließlich schon mit ihrer „geheimen Interpretation“ des Paragraphen 215 des Patriot Act, durch die ein massenhaftes Data-Mining gerechtfertigt wurde. Die Öffentlichkeit verdiene zu wissen, so die Autor_innen der Studie, wie Behörden ihre Aufgaben und Verpflichtungen rechtlich auslegen.

    Unklar sei zudem weiterhin, ob derzeit eine angemessene Aufsicht über die Arbeit der Geheimdienste stattfinde und wie, wenn überhaupt, Erkenntnisse aus Überwachungsmaßnahmen im Ausland vor US-Gerichten verwendet werden. Die Wissenschaftler_innen fragen sich weiter, ob nicht nur Gesetze, sondern auch bestimmte Worte durch die NSA spezifisch interpretiert werden: „Is the term ‚collection‘ interpreted differently from the terms ‚interception‘, ‚gathering‘, and ‚acquisition‘?“

    Letztendlich sei auch die Frage offen, wo die Überwachungsmaßnahmen enden. Wie sieht etwa eine „gezielte“ Suche der NSA aus?

    Does the agency use vague search terms like „ISIS“ or „nuclear“ when combing through communications, thereby grabbing up data from millions of innocent people simply discussing the news?

    Während die Autor_innen anerkennen, dass es vertrauliche und geheim zu haltende Informationen gibt, fordern sie doch eine Aufklärung, die es dem Kongress und der US-amerikanischen Öffentlichkeit erlaubt, den Umfang der NSA-Überwachungsmaßnahmen und ihre rechtlichen Parameter nachzuvollziehen:

    The need for transparency is particularly urgent given that EO 12333 operations constitute the largest and — as our analysis suggests — potentially most intrusive of the nation’s surveillance activities. The fact that they are conducted abroad rather than at home makes little difference in an age where data and information flows are unconstrained by geography, and where the constitutional rights of Americans are just as easily compromised by operations in London as those in Los Angeles.

    18. März 2016 4
  • : Telefonstreich beim Geheimdienst
    Foto: Nick Jaussi / Ruben Neugebauer
    Telefonstreich beim Geheimdienst

    Die Aktionskünstler vom Peng-Collective haben auf dem Logan CIJ Symposium unter dem Motto „Call A Spy“ eine Art Callcenter aufgebaut, dessen Telefone direkt zu Durchwahlen bei Geheimdiensten und Überwachungsfirmen weiterleiten:

    The list of agencies includes IARPA, NSA, IC IG, NIC, DNI, DHS, FBI and subcontractors like Verint, TeleStrategies and Cambridge Intelligence in the US; MI5 and GCHQ in the UK; BSI, BND, BVA, BfV, MAD, their subcontractors like Trovicor, DigiTask and the federal state secret services (Landesverfassungsschutz) in Germany; the DGSI und SCRT in France and the CSIS in Canada.

    Wer eine Nummer auf einem der Telefone drückt, kann direkt mit Mitarbeitern der oben genannten Organisationen und Firmen reden – und diese mit Argumenten überzeugen. Call A Spy ist Teil der Kampagne „Intelexit“, die Geheimdienstmitarbeiter zum Ausstieg bewegen soll. Das Logan CIJ Symposium findet noch heute in Berlin statt. Es gibt einen Livestream.

    12. März 2016 22