Geheimdienst
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: Leaking und Transparenz – Gefahren für die Sicherheit?
Notwehr gegen Geheimhaltung braucht manchmal Löcher - <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">CC BY-SA 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/25172838@N05/4074004633">Fredrik Linge</a> : Leaking und Transparenz – Gefahren für die Sicherheit? Immer wieder finden eingestufte Dokumente aus Geheimdiensten und anderen Behörden ihren Weg an die Öffentlichkeit. Beim Bundesnachrichtendienst stieg die Anzahl der geleakten Dokumente in den vergangenen Jahren stetig an, Zahlen dazu musste das Bundeskanzleramt nach einer Klage des Tagesspiegels im Dezember 2015 offenlegen. Für die Geheimdienstler ist das unangenehm, Leaking wird immer wieder als Risiko für die nationale Sicherheit oder das Staatswohl bezeichnet. Das darf keine Pauschalausrede sein, in völliger Geheimhaltung und Intransparenz zu agieren. Aber solange das der Fall ist, ist Leaking eine notwendige Voraussetzung, Missstände und demokratiegefährdende Entwicklungen aufzudecken.
Dieser Artikel erschien zuerst unter der Lizenz CC-BY 4.0 in der Februarausgabe des prager frühling.
Doch was ist, wenn geleakte Dokumente tatsächlich Informationen enthalten, die Nachteile für die nationale Sicherheit bedeuten oder etwa durch die Veröffentlichung von Namen Menschen in Gefahr bringen? Leaking ist immer ein Abwägungsprozess, eine Einzelfallentscheidung. Mit der Veröffentlichung von Dokumenten geht die Verantwortung einher, einzuschätzen, welche Konsequenzen ein Leak haben kann, ob damit unschuldige Menschen in Gefahr gebracht werden und ob im Zweifel das öffentliche Interesse an den Informationen überwiegt. Diese Verantwortung muss sowohl die Quelle selbst tragen als auch derjenige, der das Material publiziert.
Letzterer ist traditionellerweise ein Journalist, der das Material aufarbeitet und veröffentlicht. Er hat auch die Verantwortung, dafür Sorge zu tragen, dass die Quelle nicht identifiziert werden kann und in Gefahr gerät. Darüberhinaus ist seine Aufgabe, Informationen so in den Kontext zu setzen und zu erklären, dass sie einen tatsächlichen Mehrwert für eine breite Öffentlichkeit darstellen. Oftmals sind Informationen, isoliert betrachtet, schwer zu verstehen und ihre gesamtheitliche Bedeutung kaum zu interpretieren.
Die Art des Leakens hat sich verändert
Durch Whistleblower-Plattformen wie Wikileaks hat sich das klassische Verhältnis von Quelle und Journalist verändert. Informationen werden zunehmend auch ohne Begleitung eines Nachrichtenmediums veröffentlicht, außerdem leisten auch NGOs vermehrt einen Beitrag, indem sie geheime Daten veröffentlichen und erklärend aufbereiten. Das bringt große Chancen mit sich, da die Deutungs- und Veröffentlichungshoheit der Medien geschwächt wird. Es erhöht aber auch das Risiko, dass ein gründlicher Abwägungsprozess fehlt und Informationen an die Öffentlichkeit gelangen, die tatsächlich Einzelne in Gefahr bringen, etwa wenn Namen Unbeteiligter nicht geschwärzt werden.
Um Menschen den verantwortungsvollen Umgang mit sicherheitsrelevanten Dokumenten zu ermöglichen, die keinen offiziellen Pressestatus haben, ist es wichtig, ihnen den gleichen Schutz durch Pressefreiheit zu gewährleisten wie berufsmäßigen Journalisten. Dafür ist es dringend geboten, den Straftatbestand der Datenhehlerei wieder abzuschaffen, der mit der Gesetzgebung zur Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür eingeführt wurde. Er bringt durch unklare Rechtsformulierungen jene in Gefahr, mit denen Informationen geteilt werden. Dabei ist genau das unabdingbar, um die Tragweite von Veröffentlichungen zu beurteilen. Sich ein Urteil von Rechtskundigen und Technikspezialisten zu holen, sollte die Pflicht sorgfältiger publizistischer Aufbereitung sein.
Eigentlich sollten Leaks in einer demokratischen Gesellschaft nur eine Ausnahme sein müssen. Leaking ist Transparenz von unten, wo der Staat verfehlt, von sich aus genügend Informationen bereitzustellen, um eine gesellschaftliche Diskussion über Grundrechtsgefährdungen zuzulassen. Sei es im Entwurfsprozess von Gesetzen, beim Einsatz von Überwachungstechnologie und ‑maßnahmen oder anderen sicherheitspolitisch relevanten Sachverhalten. Mechanismen zu Transparenzverpflichtungen des Staates gegenüber seinen Bürgern gibt es bereits, ihre Anwendbarkeit und Umsetzung besteht nur unzureichend.
Pauschalausnahmen vom Informationsfreiheitsgesetz
Das Informationsfreiheitsgesetz regelt die Möglichkeit, von Bundesbehörden und ähnlichen Stellen Zugang zu amtlichen Informationen zu bekommen. Das stellt ein wichtiges Instrument der demokratischen Kontrolle dar, weil die angefragten Stellen im Grundsatz zur Auskunft verpflichtet sind. Oft genug scheitern Informationsfreiheitsanträge, sind zu großen Teilen geschwärzt oder bringen Kosten mit sich, die den Fragenden abschrecken. Zumindest aber muss eine Ablehnung begründet werden. Der Antragssteller hat daraufhin die Möglichkeit, dieser Ablehnung zu widersprechen und gerichtlich feststellen zu lassen, ob sie zulässig war. Für Geheimdienste gilt das nicht. § 3 des Informationsfreiheitsgesetzes sieht eine sogenannte Bereichsausnahme für Nachrichtendienste und andere Stellen vor, sobald sie „Aufgaben von vergleichbarer Sicherheitsempfindlichkeit“ vornehmen.
Das bedeutet, dass Geheimdienste selbst trivialste Informationen nicht mit der Öffentlichkeit teilen müssen. Ein Paradebeispiel dafür ist eine Informationsfreiheitsanfrage nach den Kosten des vom BND herausgegebenen Kochbuchs „Top(f) Secret – Die ‚Geheimrezepte’ des Bundesnachrichtendienstes“. Eine Gefahr für das Staatswohl würde eine Herausgabe dieser Information wohl kaum darstellen — für Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst und den Militärischen Abschirmdienst ist das unerheblich.
Eine solche pauschale Ausnahme erstickt Transparenz und rechtsstaatliche Kontrolle im Keim. Wenn Informationen geheim bleiben sollen, muss das für jeden Fall begründet und von einem unabhängigen Gremium überprüft werden können.
Mehr Transparenz und Eigeninitiative notwendig
Eine Ausweitung des Informationsfreiheitsanspruchs gegenüber Geheimdiensten und Co. kann nur der erste Schritt sein. Wünschenswert wäre es, dass Informationen nicht erst über Informationsfreiheitsanfragen ans Licht gezerrt werden müssten, sondern von den betroffenen Stellen proaktiv veröffentlicht würden. Ein inhärentes Problem ist nämlich, dass zum Anfragen von Informationen und Dokumenten bekannt sein muss, welche Informationen überhaupt vorhanden sind.
Das Bereitstellen von Informationen muss zum Standard werden — in maschinenlesbarer und umfassender Form. Wenn Informationen als Verschlusssachen eingestuft sind und ihre Veröffentlichung unterbunden werden soll, sind Kriterien dafür in Verschlusssachenanweisungen, Verwaltungsvorschriften und dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz geregelt. Es soll jeweils der niedrigste angemessene Geheimhaltungsgrad gewählt werden. Welcher das ist, wird von der jeweiligen Stelle selbst entschieden. Eine Überprüfung durch Dritte wäre hierbei dringend notwendig, um willkürliche Übereinstufungen zu verhindern.
Wovor haben die eigentlich Angst?
Nicht nur der Öffentlichkeit wird es verwehrt, sicherheitspolitische Praktiken zu beurteilen. Auch die Parlamentarischen Kontrollinstanzen wissen besonders in Bezug auf Geheimdienste kaum, was wirklich passiert. Besonders im Rahmen des NSA-Untersuchungsausschusses wurde deutlich, wie jahrelang die G‑10-Kommission und das Parlamentarische Kontrollgremium hinters Licht geführt und ihnen Informationen vorenthalten wurden. Selbst wenn den Parlamentarier Einsichtnahme gewährt wird, ist ihnen oftmals verwehrt, öffentlich und konkret über diese zu reden. Noch dazu sind die beiden zentralen Kontrollinstanzen des Parlaments personell und fachlich zu schwach ausgestattet, um einen umfassenden Geheimdienstapparat beurteilen und damit kontrollieren zu können.
Leaks aus der Vergangenheit haben gezeigt, dass viele der Informationen, die der Öffentlichkeit vorenthalten werden, keineswegs die Sicherheit der Bundesrepublik oder die konkreter Personen gefährdet haben. Meist ist das Operieren im Verborgenen eine Vermeidung gesellschaftlicher Diskussion, die Verschleierung unrechtmäßiger Praktiken und Planungen oder schlicht die Angst vor Peinlichkeit. Gerade in diesen Fällen ist eine Offenlegung von fragwürdigen Zuständen unentbehrlich.
Solange es kaum Transparenz und wirksame Kontrollmechanismen gibt, sind wir als Gesellschaft auf die Courage von Whistleblowern und Leakern angewiesen. Angemessene Gesetze zum Schutz derer zu erlassen, die sich durch die Offenlegung von Missständen in Gefahr bringen, ist das mindeste was ein Gesetzgeber tun muss. Wenn ein Whistleblower daran scheitert, Missstände intern zu Bewusstsein zu bringen und sich dann dem Risiko von Strafverfolgung aussetzt, um diese der Öffentlichkeit mitzuteilen, muss es Schutzmechanismen geben. Denn: Whistleblower gefährden nicht unsere Sicherheit. Sie verteidigen unsere Demokratie.
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: Dokumente zu Privacy Shield veröffentlicht: Safe Harbor in neuem Anstrich
"They put ten layers of lipstick on a pig" - Max Schrems <a href="https://twitter.com/maxschrems/status/704278172708302848">via Twitter</a> : Dokumente zu Privacy Shield veröffentlicht: Safe Harbor in neuem Anstrich Die EU-Kommission hat gestern Dokumente zum EU-US-Privacy-Shield veröffentlicht. Privacy Shield soll den Datenaustausch von Firmen zwischen den USA und der EU regeln, nachdem der Vorgänger Safe Harbor vom Europäischen Gerichtshof im letzten Oktober für ungültig erklärt wurde. Als Privacy Shield Anfang Februar vorgestellt wurde, waren viele Datenschützer skeptisch, eine handfeste Beurteilung war aber aufgrund mangelnder schriftlicher Unterlagen noch nicht möglich.
Einer der Hauptaspekte, der Safe Harbor zu Fall brachte, war das Thema Massenüberwachung und Weiterleitung von Daten an US-Geheimdienste. Um europäischem Recht zu entsprechen, müsste diese Standardweiterleitung gestrichen werden, doch Privacy Shield bietet hier keine ernstzunehmende Abhilfe:
[T]he U.S. government has given the EU written assurance from the Office of the Director of National Intelligence that any access of public authorities for national security purposes will be subject to clear limitations, safeguards and oversight mechanisms, preventing generalised access to personal data.
Die „klare Begrenzung“ eines Datenzugriffs stellt sich so dar, dass Massenüberwachungsdaten nur noch in sechs Fällen genutzt werden dürfen. Dazu gehören dehnbare Begriffe wie „Cybersecurity“ und „länderübergreifende kriminelle Bedrohungen“.
Zur besseren Durchsetzung von Rechten gegenüber den US-Geheimdiensten soll im US-Außenministerium eine Ombudsperson eingerichtet werden. Sie soll Beschwerden und Anfragen bearbeiten. Bereits an diesem Punkt gerät man ins Stocken. Eine Ombudsperson muss unabhängig sein, sonst wäre sie keine Ombudsperson. Doch ist eine solche im Außenministerium der USA angesiedelt, lässt sich diese Voraussetzung nicht erfüllen. Diesen Widerspruch stellte auch die aktuelle Ombudsfrau der EU, Emily O’Reilly, fest und richtete ein Schreiben an die mit Privacy Shield befasste EU-Kommissarin Věra Jourová:
According to the International Ombudsman Institute, an Ombudsman „offers independent and objective consideration of complaints“; it „should not receive any direction from any public authority which would compromise its independence“. The Ombudsman Association further specifies that, as regards independence, an „Ombudsman must be visibly and demonstrably independent from those whom the Ombudsman has the power to investigate“.
Für US-Außenminister John Kerry, der die Rolle mit Unterstaatssekretärin Catherine A. Novelli besetzen will, ist das kein Problem. Novelli sei unabhängig von den US-Geheimdiensten und berichte ihm direkt.
Privacy Shield beinhaltet noch weitere Maßnahmen, etwa das Recht, innerhalb von 45 Tagen Antwort auf Beschwerden an Unternehmen zu bekommen. All das kratzt nur an der Oberfläche. Dass US-Geheimdienstpraktiken nicht mit EU-Datenschutzrecht vereinbar sind und es keine wirksamen Datenschutzregelungen in den USA gibt, lässt sich nicht wegdiskutieren. Jan-Philipp Albrecht von den Grünen im EU-Parlament spricht von einer „neu vermarkteten“ Variante von Safe Harbour. Max Schrems, von dem die Klage ausging, die zum Fall von Safe Harbor geführt hatte, bezweifelt, dass sich Datenschutzbehörden und der Europäische Gerichtshof zufriedengeben werden, nur weil man das Schwein mit zehn Lagen Lippenstift angemalt hat.
Joe McNamee von European Digital Rights kommentiert:
The European Commission has given Europe a lesson on how not to negotiate. This isn’t a good deal, it hardly deserves to be called a ‚deal’ of any kind.
Zusammengefasst: Die Skepsis bei der ersten Vorstellung von Privacy Shield hat sich bestätigt. Noch ist aber nichts entgültig entschieden. Es folgt eine Konsultation der Artikel-29-Datenschutzgruppe.
Zum Abschluss muss Privacy Shield auch von EU-Parlament und Rat abgesegnet werden.Laut Hinweis aus den Kommentaren (Danke!) muss das gar nicht passieren, da nach Artikel 25(6) der EU-Datenschutzrichtlinie die Kommission Entscheidungen über Drittstaaten mit angemessenem Schutzniveau trifft. -
: Peter Altmaier möchte informationelle Selbstbestimmung überdenken
Kanzleramtsminister Peter Altmaier <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/legalcode">CC BY 2.0</a> via Flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/germanembassylondon/16183403793/">German Embassy London</a> : Peter Altmaier möchte informationelle Selbstbestimmung überdenken Peter Altmaier hat auf dem europäischen Polizeikongress bekanntgegeben, dass das Konzept der informationellen Selbstbestimmung überdacht werden muss und die Datensparsamkeit an ihre Grenzen stößt. Dafür spreche unser Lieblingsargument – die Terror-Bedrohung. Außerdem fielen die Daten ja ohnehin an, deshalb können sie den Geheimdiensten auch zur Verfügung gestellt werden.
Die informationelle Selbstbestimmung ist das Recht jedes Menschen, frei darüber zu entscheiden, welche personenbezogenen Daten weitergegeben und wozu sie verwendet werden.
Genau wie im vergangenen Jahr wurde uns eine Presse-Akkreditierung für den Kongress verweigert. Wir hätten gerne direkt von dem Kongress berichtet, nun sind wir auf die Berichte von Kollegen angewiesen. Auf heise.de heißt es:
Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU) hat sich dafür ausgesprochen, neu über die Nutzung von Bürgerdaten durch Nachrichtendienste und Sicherheitsbehörden zu diskutieren. Wo Metadaten und persönliche Daten massenhaft anfallen, stoße der Ansatz der „Datensparsamkeit“ an seine Grenzen, sagte er auf dem europäischen Polizeikongress in Berlin.
Die Diskussion über die Nutzung von „Bürgerdaten“ durch Geheimdienste führen wir schon länger, Herr Altmaier ist aber herzlich eingeladen, mitzudiskutieren. Wir würden uns daher freuen, wenn er sich mit unseren Argumenten zu Datenschutz und Überwachung auseinandersetzen würde, wenn er das nicht schon getan hat.
Laut Peter Altmaier müssen die Geheimdienste alle Daten zur Verfügung gestellt bekommen, damit sie Terrornetzwerke frühzeitig erkennen können. Wir plädieren stattdessen dafür, die Ursachen des Terrorismus zu bekämpfen; ein Ende der Rüstungsexporte wäre beispielsweise ein guter Anfang. Altmaier erörterte außerdem die Frage, ob auch die Mautdaten für polizeiliche Zwecke genutzt werden können. Bei heise.de hieß es, er fordere die Nutzung der Mautdaten für die Strafverfolgung, auf Twitter stellte er seine Aussage richtig:
@netzpolitik zu Mautdaten habe ich keine konkrete Forderung erhoben, sondern Frage erörtert, ob man solche u andere Daten 1/2— Peter Altmaier (@peteraltmaier) 24. Februar 2016
@netzpolitik 2/2 für polizeiliche Zwecke nutzen könnte ohne berechtigte Schutzanliegen Betroffener zu gefährden.— Peter Altmaier (@peteraltmaier) 24. Februar 2016
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: NSA-Untersuchungsausschuss: Opposition stellt Antrag zur Erweiterung des Untersuchungsauftrages
Europasaal vor der Sitzung : NSA-Untersuchungsausschuss: Opposition stellt Antrag zur Erweiterung des Untersuchungsauftrages „Nicht Untersuchungsgegenstand!“ – Das ist eine der häufigsten Äußerungen im NSA-Untersuchungsausschuss von Zeugen und vor allem Philipp Wolff vom Bundeskanzleramt, wenn die Rede auf vom BND und der Regierung verantwortete Missstände fällt. Das behindert und verzögert die Arbeit des Ausschusses. Deshalb haben Grüne und Linke heute einen gemeinsamen Antrag vorgestellt, um den Untersuchungsgegenstand zu erweitern und den zeitraubenden Diskussionen, was zum Unterschungsgegenstand gehört und was nicht, ein Ende zu setzen.
Neue Erkenntnisse, neue Fragen
Als der Ausschuss im März 2014 eingesetzt wurde, konnte noch niemand ahnen, wie weit der BND selbst im Sumpf der unrechtmäßigen Spionage steckte. Viele Fragen ergaben sich erst mit der scheibchenweise geleisteten Aufklärung aus dem Ausschuss und Presseveröffentlichungen. In der Begründung des Antrags heißt es:
Die Beantwortung der in dem Ergänzungsantrag gestellten Fragen ist offensichtlich nötig, um ein umfassenderes und realistischeres Bild von dem aufzuklärenden Missstand zu vermitteln.
Im Laufe des Ausschusses ist allen voran die Selektoren-Affäre ein Beispiel dafür, wie der BND der NSA half, deutsche und europäische Ziele auszuspionieren.
Dazu wurde bekannt, dass der BND auch von sich aus Regierungen und Institutionen befreundeter Staaten abhörte. Wie es heißt, am Auftragsprofil der Bundesregierung vorbei. Die will von alledem am liebsten nichts gewusst haben.
Konstantin von Notz, Obmann der Grünen im Ausschuss, sagte in der Pressekonferenz, der Antrag sei ein logischer weiterer Schritt des NSA-Untersuchungsausschusses vor dem Hintergrund der Dinge der letzten zweieinhalb Jahre. Im Wahlkampf im August 2013 habe das Credo der Bundesregierung gelautet: „Snowden, merkwürdiger Typ“, „Wir haben damit nichts zu tun“ und „Wir verhandeln ein No-Spy-Abkommen“. Das alles hat sich mittlerweile als falsch herausgestellt. Dass die Opposition jetzt den Erweiterungsantrag stellt, funktioniert laut von Notz nach der „Erst-Recht-Theorie“.
Auslegung des Untersuchungsgegenstands behindert die Ausschussarbeit
Zu den BND-eigenen Erfassungen darf bisher im Ausschuss nicht gefragt werden. Der Untersuchungsauftrag bezieht sich bisher nur auf die Spionage von Geheimdiensten der Five Eyes in Deutschland und die Beteiligung des BND sowie das Wissen deutscher Einrichtungen darüber. Doch BND-eigene Aktivitäten und solche in Zusammenhang mit den Five Eyes sind nicht leicht voneinander zu trennen. So haben Zeugen im Ausschuss ausgesagt, dass der BND teilweise Selektoren der NSA für die eigene Erfassung übernommen hat, auch wenn sie zuvor gegenüber der NSA abgelehnt wurden. Untersuchungsgegenstand oder nicht? Fragt man die Bundesregierung und den BND, fällt die Antwort klar aus: Nein. Für die Abgeordneten aber ist solches Wissen unerlässlich, um Zusammenhänge begreifen zu können.
Auftragserweiterung
Der Auftrag soll daher folgendermaßen erweitert werden:
- Selektoren, die gegen deutsche und europäische Interessen verstoßen: Wie weit hat der BND Selektoren, Telekommunikationsmerkmale und Suchbegriffe gesteuert, die gegen deutsche und europäische Interessen verstoßen? Welche BND- und Five-Eyes-Selektoren gegen deutsche und europäische Bürger, Regierungen, Institutionen, Firmen, NGOs oder gegen Institutionen und Firmen aus NATO und EFTA wurden bis zum Zeitpunkt der Erweiterung des Untersuchungsauftrages genutzt?
An wen wurden die selektierten Daten übermittelt, wer wusste davon und wer hat das kontrolliert? Wie verlief die BND-interne Selektorenprüfung, welche Konsequenzen wurden daraus gezogen?
Wo wurden die Selektoren und Ergebnisse gespeichert, wurde nach G‑10-relevanten Fällen und Selektoren des BND und ausländischer Geheimdienste getrennt?
- Erfassung von Routineverkehren: Wo hat der BND noch, außer bei Eikonal und Glotaic, Routineverkehre erfasst, verarbeitet, ausgeleitet? Wurden diese Daten mit den Geheimdiensten der Five-Eyes-Staaten geteilt? Wie ist das rechtlich zu beurteilen, und wurde eine solche Beurteilung überhaupt vorgenommen?
- Einbindung ins weltweite Spionagenetz: Ist der BND Teil des „Global Reach“-Ansatzes der NSA, durch Zusammenarbeit von Geheimdiensten eine weltweite Überwachung zu ermöglichen? Inwiefern hat der BND Daten zugeliefert, den Abgriff von Daten unterstützt und ermöglicht? Waren dabei Dritte, ob staatlich oder privat, beteiligt? Gibt oder gab es einen Nachfolger von Eikonal, wurden daraus Daten an Five-Eyes-Staaten übermittelt?
War der BND Teil von RAMPART‑A, bei dem Geheimdienste außerhalb der USA der NSA Zugriff auf Kabel im jeweiligen Land bereitstellen und US-Equipment einsetzen?
- Informationspflichten: Was wusste wer wann? Und vor allem: Hat die Bundesregierung im umfassenden und zutreffenden Maß Öffentlichkeit, Parlament und Kontrollgremien informiert oder wurden Informationen vorenthalten?
Erfolgsaussichten
Wie realistisch ist es, dass der Antrag angenommen wird? Laut Untersuchungsausschussgesetz hat eine Minderheit das Recht, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Wie das bei einer Änderung aussieht, ist nicht eindeutig festgelegt. Doch die Opposition argumentiert in der Antragsbegründung, dass die Zustimmung von Union und SPD rechtlich gar nicht nötig sei:
Da es sich bei dem parlamentarischen Untersuchungsrecht um ein Minderheitenrecht handelt, muss auch die Minderheit mit entsprechendem Quorum ohne Einholung der Zustimmung der Mehrheit des Untersuchungsausschusses zusätzliche Fragen in den Beschluss aufnehmen dürfen, auch und gerade wenn es um Fragen geht, die der Mehrheit unangenehm sein könnten.
In der Pressekonferenz erklärt Martina Renner, Obfrau der Linken im Ausschuss, kurz die Besonderheiten des Prozederes, da der ursprüngliche Untersuchungsausschuss durch alle Fraktionen beschlossen wurde:
Die Koalition hat in den Beratungssitzungen signalisiert, dass sie mit der Behandlung von BND-Selektoren nicht einverstanden ist […] Ob die Minderheit den Untersuchungsauftrag erweitern kann, ist eine spannende Frage. Wir sind der Meinung, dass ja. Die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ist immer ein Recht der Opposition. Deshalb wird es möglich sein, auch die Erweiterung ohne Stimmen der Koalition zu beschließen.
Dennoch scheint die Koalition zu blockieren und auf Zeit zu spielen. Den Punkt in dieser Woche auf die Tagesordnung zu setzen, sei gescheitert. Er wurde nun für die nächste Sitzung platziert, und es wird eine Debatte in weiteren Gremien darüber geben. Diese „formalen Spielereien“ werfen „ein schlechtes Licht auf die Große Koalition“, meint Renner. Notfalls werde man eine Geschäftsordnungsdebatte führen.
Hans-Christian Ströbele von den Grünen bringt einen interessanten Gedanken ins Spiel. Vielleicht entschließt sich die Koalition, die Erweiterung gar nicht zu blockieren, denn wenn es einen neuen Untersuchungsausschuss geben sollte,…
[…] dann ist die Frage, wer wird Vorsitzender? Da gibt es interessante Gedankenspiele. Irgendwann ist auch die Opposition dran. Das könnte dazu führen, dass sie doch dem Erweiterungsantrag zustimmen.
Knappe Ressourcen
Den Einsetzungsantrag hat die Opposition vorsorglich gleich mit an den Antrag angehängt. Ressourcen- und personalschonender wäre eine Erweiterung des Auftrags aber allemal.
Und selbst mit einer Erweiterung wird es knapp, denn der Zeitplan ist schon mit den bisherigen Themen mehr als ausgefüllt. Was soll also werden, wenn der Untersuchungsauftrag noch breiter gefasst wird? Konstantin von Notz findet, das sei eine Sache der Priorisierung, es gehe im Erweiterungsantrag um ganz wesentliche Kernpunkte des Untersuchungsausschusses. Martina Renner wirft in den Raum, dass auch Sondersitzungstermine denkbar wären, um die zusätzliche Arbeit zu bewältigen.
Warum nicht einfach die Arbeit dem Parlamentarischen Kontrollgremium überlassen?
Ein Argument der Koalition ist, dass das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) sich bereits mit den BND-Selektoren beschäftigt und dazu auch einen Bericht anfertigen wird. Damit bräuchte man die Erweiterung gar nicht, es kümmert sich ja bereits jemand um das Thema. Für die Oppositionsabgeordneten ist das aber nicht zufriedenstellend. André Hahn von den Linken, der in beiden Gremien Mitglied ist, findet, dass das Parlamentarische Kontrollgremium die Arbeit eines Untersuchungsausschusses nicht ersetzen könne. So habe man im Parlamentarischen Kontrollgremium keine Möglichkeiten, Zeugen unter Wahrheitspflicht zu vernehmen und auch nicht öffentlich über Details zu sprechen.
Es durften bereits Obleute des Untersuchungsausschusses an Sitzungen des PKGr teilnehmen. Aber sie durften weder Notizen machen noch ihre Erkenntnisse in ihre Fragen im Untersuchungsausschuss einbeziehen. Der Bericht, den das PKGr anfertigen wird, wird voraussichtlich als geheim oder streng geheim eingestuft sein – wieder wäre es unmöglich, die Öffentlichkeit umfassend zu informieren. Die Arbeit des Ausschusses kann also keineswegs durch die Behandlung im PKGr ersetzt werden.
Martina Renner kommentiert:
Ich bin nicht hier [im PKGr], damit ich als Person etwas erfahre, sondern damit wir unsere Kontrollrechte als Abgeordnete gegenüber der Regierung durchsetzen […] Das schmeichelt, aber dafür sind wir nicht hier. Deshalb ist dieses Verfahren hier nicht der Weg.
Auch wenn die Situation zwischen Opposition und Koalition im Ausschuss schwierig ist und der Aufklärung immer wieder Steine in den Weg gelegt werden – Konstantin von Notz ist optimistisch:
Unser Erweiterungsantrag ist eigentlich auch etwas sehr Erfreuliches. Er ist die Dokumentation, dass der Untersuchungsausschuss sehr viel herausgefunden hat.
Der Erkenntnisgewinn habe es ermöglicht, so präzise nachzufassen. Und er schließt die Pressekonferenz mit den Worten:
Das ist auch ein gutes Zeichen für ein funktionierendes Parlament und einen funktionierenden Untersuchungsausschuss.
„Und eine funktionierende Opposition!“, wirft André Hahn hinterher.
Egal, wie der Antrag ausgehen wird: Wir werden den Ausschuss – oder die Ausschüsse – weiter begleiten.
- Selektoren, die gegen deutsche und europäische Interessen verstoßen: Wie weit hat der BND Selektoren, Telekommunikationsmerkmale und Suchbegriffe gesteuert, die gegen deutsche und europäische Interessen verstoßen? Welche BND- und Five-Eyes-Selektoren gegen deutsche und europäische Bürger, Regierungen, Institutionen, Firmen, NGOs oder gegen Institutionen und Firmen aus NATO und EFTA wurden bis zum Zeitpunkt der Erweiterung des Untersuchungsauftrages genutzt?
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: Demonstration gegen Staatsschutzgesetz: Österreich baut sich eigenen Geheimdienst
Bild: <a href="https://akvorrat.at/">AKVorrat</a> : Demonstration gegen Staatsschutzgesetz: Österreich baut sich eigenen Geheimdienst Am vergangenen Samstag versammelten sich etwa 150 Menschen, um gegen das neue Staatsschutzgesetz in Österreich zu demonstrieren. Mit dem Gesetz möchte die österreichische Regierung einen neuen Inlandsgeheimdienst einrichten, um sich gegen potenziellen Terrorismus zu wappnen.
Das Gesetz soll Mittwoch, am 27. Januar, vom Nationalrat verabschiedet werden. Wir empfehlen, noch schnell die Petition dagegen zu unterzeichnen. Ursprünglich sollte das Gesetz schon Mitte 2015 verabschiedet werden, aufgrund des massiven Widerstands der Zivilbevölkerung konnte die Einführung mehrfach verhindert werden. Die Petition haben bereits über 28.000 Menschen unterzeichnet.
Das sogenannte Polizeiliche Staatsschutzgesetz würde dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) umfassende Überwachungsbefugnisse einräumen. Die Organisatoren des Protestes hatten dazu passenderweise den Schriftzug „Hier entsteht ein neuer Geheimdienst“ an die Fassaden des Gebäudes geworfen. Auch ein Bild von Edward Snowden wurde projiziert. Da der neue Geheimdienst kaum wirksamen Kontrollmechanismen unterworfen ist, wäre Österreich zukünftig auf Whistleblower wie Edward Snowden angewiesen. Doch auch diese Möglichkeit würde das neue Gesetz verhindern, denn das Redaktionsgeheimnis, also der Quellenschutz durch Journalisten, würde ebenfalls ausgehebelt werden.
Die Überwachung erfordert dem Gesetz nach keinen Straftatbestand und bezieht sich nicht nur auf „verfassungsgefährdende Angriffe“, sondern auch auf andere potenzielle Straftaten. Zudem werden explizit alle Kontakte der Gefährder erfasst. Durch die geplante Weitergabe der Daten an BND, NSA oder GCHQ könnten somit viele Unschuldige auf die sogenannten No-Fly-Listen geraten und am Flughafen entsprechende Probleme bekommen.
Auch die rechtliche Schwelle für den Einsatz von Überwachungsmaßnahmen ist mit dem geplanten Gesetz extrem gering. In vielen Fällen ist keine richterliche Genehmigung nötig. Wird das Gesetz verabschiedet, baut sich Österreich damit einen ganz eigenen unkontrollierbaren Geheimdienst:
Das BVT kann auf die Daten von allen Behörden und allen Firmen zugreifen, ohne Richter oder Staatsanwalt. Die einzige Kontrolle ist der interne Rechtsschutzbeauftragte „Dreiersenat“ (der interne Rechtsschutzbeauftragte des BM.I und seine zwei Stellvertreter_innen). Diesem kann das BVT die Akteneinsicht zur Wahrung der Identität von Zeugen verwehren. Von einer echten richterlichen Kontrolle ist das weit entfernt.
In vielen Fällen ist nicht einmal ein konkreter Verdacht nötig, um Personen zu überwachen:
Die Sammlung personenbezogener Daten von Verdächtigen sowie deren Kontaktpersonen ist zukünftig schon zur „Bewertung der Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung“ erlaubt. Das heißt, einen konkreten Verdacht braucht es explizit nicht. Damit kann das gesamte Internetnutzungsverhalten einer Zielperson gesammelt und ausgewertet werden. Die meisten Befugnisse zur (verdeckten) Ermittlung sind also nicht mehr an konkrete Straftaten oder Verdachtslagen geknüpft.
Sollte das Gesetz tatsächlich verabschiedet werden, plant der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat), Initiator der Demonstration, Beschwerde beim Verfassungsgericht einzulegen. Der AK Vorrat klagte zuletzt erfolgreich vor dem österreichischen Verfassungsgericht und vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die Vorratsdatenspeicherung.
Für weitere Informationen zu der Kampagne des AK Vorrat gibt es einen Vortrag von Thomas Lohninger und Werner Reiter, gehalten auf dem 32. Chaos Communication Congress.
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: BND schafft Tarnnamen für neue Beschäftigte ab
: BND schafft Tarnnamen für neue Beschäftigte ab BND-Präsident Schindler hat laut der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung eine Dienstanweisung erlassen, die eine Tarnnamenzuweisung für neue MitarbeiterInnen des Geheimdienstes abschaffe. Bisher bereits Beschäftigte dürften sich laut WAZ aussuchen, ob sie ihren Decknamen weiterführen wollen.
Auch fiktive Arbeitgeber zur Tarnung soll es nicht mehr geben, die AgentInnen dürften nun in diesem Zusammenhang auch ihren wahren Arbeitgeber preisgeben.
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: „Fehlende Mitwirkung“: Bundesinnenministerium errichtet Firewalls gegen Auskunftsersuchen
: „Fehlende Mitwirkung“: Bundesinnenministerium errichtet Firewalls gegen Auskunftsersuchen Vor zwei Wochen hatten wir hier zu Statistiken von Auskunftsersuchen bei den Sicherheitsbehörden des Bundesinnenministeriums berichtet. Deutlich wurde, wie immer mehr Betroffene von ihrem Recht auf Auskunft beim Bundeskriminalamt, der Bundespolizei und dem Bundesamt für Verfassungsschutz Gebrauch machen: Die Zahlen für den Inlandsgeheimdienst haben sich seit 2011 vervierfacht, bei der Bundespolizei immerhin verdoppelt.
Sehr viele Auskunftsersuchen werden von den Behörden aber wegen „fehlender Mitwirkung“ ohne Erledigung eingestellt.
Auskunftsersuchen verfällt ohne Ausweiskopie nach zwei Wochen
Schon seit Jahren verlangt das BKA die Vorlage eines beglaubigten oder bestätigten Ausweisdokuments. Laut dem pauschalen Antwortbrief des Amtes könne dies bei einer Polizeidienststelle erledigt werden. Dort werden die Petenten jedoch postwendend wieder fortgeschickt.
Die Kopien müssen also kostenpflichtig erledigt werden und sind mit Behördengängen verbunden. Viele Betroffene verzichten deshalb auf die weitere Erledigung des Anliegens. Beim BKA verfällt das Auskunftsersuchen in diesem Fall nach zwei Wochen.
Die Pflicht zur Mitlieferung der Ausweiskopie sei laut dem Bundesinnenministerium wegen Datenschutzbedenken eingeführt worden. Tatsächlich kann auch die derzeitige Bundesbeauftragte für den Datenschutz in dieser Praxis keinen Verstoß entdecken.
Faktisch ist die Regelung aber eine Firewall, mit der sich die Behörden vor Arbeit schützen. Mittlerweile wurde es wohl auch der Bundespolizei zu viel der Transparenz. Nach Berichten von Betroffenen wird auch dort die beglaubigte oder bestätigte Ausweiskopie verlangt. Das Gleiche gilt für jene Behörden, bei denen Auskunftsersuchen für das Ausländerzentralregister gestellt werden können.
Verfassungsschutz verlangt Vorab-Begründung
Noch absurder verfährt der Bundesverfassungsschutz: Dort müssen Petenten das Ersuchen sogar vorab begründen, dem Amt als womöglich belastende Informationen mitteilen. Auch hier haben DatenschützerInnen offensichtlich keine Bedenken.
Auf Nachfrage hat das Bundesinnenministerium die Zahlen eingestellter Ersuchen mitgeteilt (außer für das BKA, das angeblich soviel Arbeit habe dass man keine Statistiken führen möchte). Wir haben die Tabelle daher um eine Spalte „eingestellt wegen ‚fehlender Mitwirkung’“ ergänzt. Die Zahlen vor allem der Bundespolizei sprechen für sich.
Bundeskriminalamt
Auskunftsersuchen § 19 BDSG, § 10 ATDG, Art. 31 Ratsbeschluss Prüm, Art. 30 Ratsbeschluss Europol-Gesetz, Art. 58 SIS-Beschluss SIRENE Deutschland (SIS) Gesamt Davon eingestellt wegen „fehlender Mitwirkung“ 2011 k.A. 627 k.A. 2012 k.A. 584 k.A. 2013 k.A. 624 k.A. 2014 1.847 521 2.368 k.A. 2015 (unvollständig) 1.432 k.A. Bundespolizei
Auskunftsersuchen Art. 109, 110 SDÜ (Ausschreibungen, Löschungen SIS) Petition/Eingabe bei Datenschutz-Beauftragten BPOL (via BfDI) Gesamt Davon eingestellt wegen „fehlender Mitwirkung“ 2011 300 11 12 323 k.A. 2012 405 14 10 429 k.A. 2013 591 15 18 634 35 2014 863 6 9 878 249 2015 (unvollständig) 807 5 9 821 539 Bundesamt für Verfassungsschutz
Gesamt Davon eingestellt wegen „fehlender Mitwirkung“ 2011 107 23 2012 192 62 2013 226 74 2014 262 79 2015 (unvollständig) 434 115 Abfragen in Datenbanken von Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder können äußerst bequem über den automatisierten Auskunftsgenerator vom Datenschmutz-Projekt vorgenommen werden. Sofern Verfassungsschutzämter eine Begründung verlangen, wird dies von Datenschmutz auf der Webseite in einer Warnung mitgeteilt.
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: #netzrückblick: Schwärzungen und leere Akten – eineinhalb Jahre im NSA-Untersuchungsausschuss
Europasaal vor der Sitzung. : #netzrückblick: Schwärzungen und leere Akten – eineinhalb Jahre im NSA-Untersuchungsausschuss Seit eineinhalb Jahren bloggen wir live aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss (NSAUA) des Bundestags. Kurz vor Annas Vortrag über den NSAUA heute auf dem #32C3 sowie der Lesung der absurdesten Szenen äußern sich vier Obleute des NSAUA gegenüber netzpolitik.org.
Wie steht es um die Aufklärungsarbeit? Wie wird mit den Akten und Schwärzungen umgegangen? Welche Probleme mit der Kontrolle von Geheimdiensten in Deutschland wurden bereits aufgedeckt? Wie finden die Abgeordneten die Arbeit von netzpolitik.org – und was hat das mit Marmorkuchen beim Bundesnachrichtendienst zu tun? Christian Flisek (SPD), Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen), Tankred Schipanski (CDU) und Martina Renner (Die Linke) versuchen sich an Antworten.
Statt eines Jahresrückblicks in Buchform gibt es dieses Jahr jeden Tag im Dezember einen Artikel als Rückblick auf die netzpolitischen Ereignisse des Jahres. Das ist der 25. Beitrag in dieser Reihe. netzpolitik.org finanziert sich über Spenden. Wenn Euch unsere Berichterstattung in diesem Jahr gefallen hat, freuen wir uns über ein nachträgliches Weihnachtsgeschenk für unser Blog.
Das Video von Hanne Bohnhammel und Teresa Nehm, die im Rahmen ihres Volontariats in diesem Monat bei uns in der Redaktion hospitieren, findet sich hier:
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: Auskunftsersuchen bei den Sicherheitsbehörden des Bundesinnenministeriums – Statistik
Kann manchmal dauern: Wenn keine Passkopie beiliegt schicken BKA und Bundespolizei Auskunftsersuchen wieder zurück. : Auskunftsersuchen bei den Sicherheitsbehörden des Bundesinnenministeriums – Statistik Gemäß §19 des Bundesdatenschutzgesetzes haben Personen das Recht auf Auskunft einer speichernden Stelle zu den dort gespeicherten Daten, den Zweck der Speicherung und eventuelle Übermittlungen. Dieses Gesetz gilt auch für Polizeien und Geheimdienste.
Eine aktuelle Antwort des Bundesinnenministeriums gibt nun genauere Zahlen für Auskunftsersuchen beim BKA, der Bundespolizei und dem Bundesamt für Verfassungsschutz. Die Angaben zu 2015 beziehen sich auf den Stand von Dezember, sind also nicht vollständig.
Bundeskriminalamt
Das BKA beantwortet Auskunftsersuchen nach § 19 BDSG, § 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Errichtung einer standardisierten zentralen Antiterrordatei (ATDG), nach Artikel 31 des EU-Ratsbeschlusses zum Prümer Vertrag und nach Artikel 30 des EU-Ratsbeschlusses zum Europol-Gesetz. Europol-Anfragen werden vom BKA „erstbearbeitet“, an den Data Protection Officer von Europol weitergeleitet und von dort beauskunftet. Genauere Zahlen hierzu existieren nicht. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit ist laut dem Bundesinnenministerium inzwischen von 59 Tagen in 2014 auf 24 Tage in 2015 gesunken.
Als Zentralstelle für das Schengener Informationssystem (SIS) ist das BKA auch für Auskunftsersuchen nach Artikel 58 Ratsbeschluss SIS II zuständig. Sofern beim BKA Anfragen ausschließlich zu Speicherungen im SIS eingehen, werden diese direkt an das sogenannte SIRENE Deutschland (nationales Verbindungsbüro für SIS) weitergeleitet. Laut dem Bundesinnenministerium ist eine Zusammenlegung der beiden Bereiche zu einer „zentralen Auskunftsstelle“ geplant.
Auskunftsersuchen § 19 BDSG, § 10 ATDG, Art. 31 Ratsbeschluss Prüm, Art. 30 Ratsbeschluss Europol-Gesetz, Art. 58 SIS-Beschluss SIRENE Deutschland (SIS) Gesamt 2011 k.A. 627 2012 k.A. 584 2013 k.A. 624 2014 1.847 521 2.368 2015 (unvollständig) 1.432 Bundespolizei
Die Bundespolizei beantwortet Auskunftsersuchen nach § 19 Absatz des Bundesdatenschutzgesetzes zu gespeicherten personenbezogenen Daten sowie nach Artikel 109 (Auskunftsanträge) und Artikel 110 (Löschungsanträge) des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) zu Ausschreibungen im Schengener Informationssystem (SIS). Auskunftsersuchen können auch im Rahmen einer Petition/Eingabe nach §§ 19 Absatz 6 bzw. 24 Absatz 4 Nr. 1 BDSG über die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) an das Bundespolizeipräsidium durchgereicht werden. Dort werden sie dann vom Datenschutzbeauftragten beantwortet.
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt laut dem Bundesinnenministerium vom Eingang des Antrages bis zur „Verbescheidung“ ca. 2–3 Wochen. Die aktuellen Zahlen sind vom 9. Dezember 2015.
Auskunftsersuchen Art. 109, 110 SDÜ (Auskunftsersuchen zu Ausschreibungen, Löschungen SIS) Petition/Eingabe bei Datenschutzbeauftragten im BPOL-Präsidium (via BfDI) Gesamt 2011 300 11 12 323 2012 405 14 10 429 2013 591 15 18 634 2014 863 6 9 878 2015 (unvollständig) 807 5 9 821 Bundesamt für Verfassungsschutz
Der Inlandsgeheimdienst ist nach § 15 des Bundesverfassungsschutzgesetzes zur Auskunft verpflichtet. Ein Ersuchen muss von den Petenten begründet werden. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Auskunftsersuchen an das Bundesamt für Verfassungsschutz wird nicht statistisch erfasst.
Auskunftsersuchen 2011 107 2012 192 2013 226 2014 262 2015 (unvollständig) 434 Die Zahl von Auskunftsersuchen in Datenbanken von dem Bundesinnenministerium nachgeordneten Sicherheitsbehörden ist also in den letzten Jahren teilweise deutlich gestiegen. Dazu dürften Projekte wie Datenschmutz beigetragen haben, die einen automatisierten Auskunftsgenerator für zahlreiche Informationssysteme (nicht nur von Polizeien und Geheimdiensten) anbieten.
Die Behörden reagieren auf das gesteigerte Auskunftsinteresse nicht unbedingt aufgeschlossen. Auskunftsersuchen beim Inlandsgeheimdienst müssen begründet werden, was viele Betroffene abschrecken dürfte.
Schon seit einigen Jahren verlangt das Bundeskriminalamt (BKA) eine beglaubigte oder bestätigte Kopie des Personalausweises der AntragsstellerInnen. Fehlt diese, wird das Auskunftsverlangen nach zwei Wochen eingestellt. Mittlerweile scheint auch die Bundespolizei eine solche Firewall einzuführen. Das Projekt Datenschmutz erklärt hierzu:
Kompliment an die zahlreichenden Anfragenden für ihre Ausdauer. BKA und Bundespolizei machen es ihnen nicht leicht, da sie, im Gegensatz zu zahlreichen anderen Behörden, auf der Einsendung beglaubigter oder bestätigter Kopien des Personalausweise bestehen. Solche zu bekommen, bedeutet für die Anfragenden entweder Ärger auf sich meistens dumm stellenden Polizeiwachen oder Kosten auf Bürgerämtern, und nicht wenige geben zwischendrin auf. Die Ämter leisten sich hier durchaus mittlere Spitzen gegen das Grundrecht auf Auskunft.
All das ist allerdings noch harmlos gegen die Praxis beim Dauerskandal Ausländerzentralregister. Für Auskünfte dort verlangt das Bundesverwaltungsamt strikt eine beglaubigte Unterschrift – für die dort Gespeicherten nicht selten der Gegenwert eines Wochentaschengelds.
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: Geheimer Überwachungskatalog der US-Regierung veröffentlicht
<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/" >CC BY-SA 2.0</a> by <a href="https://www.flickr.com/photos/mbiddulph/3952685687/" >Matt Biddulph</a> : Geheimer Überwachungskatalog der US-Regierung veröffentlicht Am vergangenen Donnerstag veröffentlichte The Intercept ihnen zugespielte geheime Unterlagen zur Mobilfunküberwachung durch das US-Militär, Geheimdienste und Behörden. Sie enthalten einen Katalog des US-Überwachungsequipments der US-Dienste, das genutzt wird um Personen zu lokalisieren, Gespräche abzuhören und mobile Daten abzugreifen.
Die Abhörgeräte geben sich dabei als Basisstation aus, was auch über mehrere Kilometer Entfernung funktionieren soll. Einige der Geräte sollen bis zu 10.000 Handys gleichzeitig überwachen, SMS mitlesen und Dokumente, Adresslisten, Notizen und gelöschte Nachrichten abgreifen können. Laut The Intercept habe es über etwa ein Drittel der verzeichneten Geräte bisher keine öffentlich zugänglichen Informationen gegeben. In den Unterlagen finden sich Preis, Funktionen, Hersteller und technische Spezifikationen des Überwachungsequipments – The Intercept hat den Katalog online gestellt und die Rechtmäßigkeit des Einsatzes der jeweiligen Geräte von Anwält_innen kommentieren lassen.
Der Überwachungskatalog stelle dar, wie für militärische und geheimdienstliche Nutzung entwickelte Geräte zunehmend auch bei lokalen Polizeibehörden zum Einsatz kommen. Ihr Einsatz durch die Polizei finde häufig ohne richterliche Kontrolle oder mit zu weit gefassten richterlichen Anordnungen statt und erfasse auch die Daten vieler Unbeteiligter. Zudem werde nicht vollständig offengelegt, wie die Abhörgeräte funktionieren, nicht einmal in Gerichtsverfahren. Nathan Wessler von der American Civil Liberties Union kommentiert:
It can take decades for the public to learn what our police departments are doing, by which point constitutional violations may be widespread […]. By showing what new surveillance capabilities are coming down the pike, these documents will help lawmakers, judges, and the public know what to look out for as police departments seek ever-more powerful electronic surveillance tools.
Ein Sprecher des US-Justizministeriums kommentierte die Veröffentlichung lediglich damit, dass solche Geräte nur dann zum Einsatz kommen würden, wenn dies auch rechtlich gedeckt sei. US-Behörden und Geheimdienste äußerten sich nicht zur Enthüllung ihres Abhörkatalogs.
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: Wir veröffentlichen SPD-Forderungskatalog: „Weniger bürokratischer Aufwand für den Verfassungsschutz“
Kein Weihnachtsmarkt für Verdächtige - wenn es nach Burkhard Lischka ginge. <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0">CC BY-SA 3.0</a> via wikimedia/<a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Erfurter_Weihnachtsmarkt#/media/File:Weihnachtsmarkt_Erfurt_2009.JPG">Michael Sander</a> : Wir veröffentlichen SPD-Forderungskatalog: „Weniger bürokratischer Aufwand für den Verfassungsschutz“ Vor etwa einer Woche berichtete Die Welt über den Forderungskatalog des innenpolitischen SPD-Sprechers Burkhard Lischka zur „effektiveren Bekämpfung der Bedrohung durch islamistische Gefährder“, den wir nun hier im Volltext veröffentlichen. Denn wir sind der Meinung, dass politische Peinlichkeit nicht vor Veröffentlichung schützen darf.
Dass nach terroristischen Anschlägen und Co. der reflexartige Ruf nach mehr Überwachung ertönt, kennen wir bereits. Aber die Forderungen Lischkas übertreffen bisher von der Union geäußerte Vorschläge und haben dazu geführt, dass SPD-Parteivize Ralf Stegner zurückruderte und zu Protokoll gab, man sollte in der SPD „nicht über schärfere Gesetze reden, sondern unsere Arbeit machen.“
Lischka spricht in seinem Papier von „mindestens 420 hochgefährlichen Djihadisten“, die in Deutschland leben sollen. Eine ähnliche Zahl, 430, kolportierte der Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen gestern in einem MDR-Interview.
Weihnachtsmarktverbot für Verdächtige
Die Maßnahmen, die Liscka vorschlägt, um den „fanatischen Djihadisten“ entgegenzutreten, haben mit Rechtsstaatlichkeit nicht mehr viel zu tun, so auch der grüne Bundestagsabgeordnete Konstantin von Notz, der kommentierte, die SPD verabschiede sich von seriöser Innenpolitik.
Gefordert wird beispielsweise, Gefährdern und Verdächtigen „kriminielle Handlungsmöglichkeiten“ zu erschweren. Erreicht werden soll das durch Näherungsverbote für Orte wie „Weihnachtsmärkte, Fußballstadien oder andere Großveranstaltungen“. Das ist unsinnig und gefährlich zugleich, denn eine klare Regelung dafür, ab wann solch ein Verbot ausgesprochen werden sollte, ist kaum möglich – ebensowenig dafür, welche Arten von Veranstaltungen das noch betreffen könnte. Und im nächsten Schritt könnte man ja gleich den Zutritt zu Flughäfen, Bahnhöfen und vielbesuchten Orten einer Stadt verbieten. Die Kontrollen, die das erfordern würde, wären kaum durchführbar und würden in einer ständigen Kontrolle aller enden müssen.
Stadtteil-Arrest und Handyverbot
Doch Liscka geht noch weiter und redet von einer Art Stadtteil-Arrest:
Umgekehrt muss es möglich sein, Gefährder davon abzuhalten, sich bei akuten Gefährdungslagen räumlich unbegrenzt zu verändern, etwa in eine andere Stadt zu reisen. Daher sollten die Behörden in solchen Fällen Gefährder befristet zum Verbleib an bestimmten Orten, wie etwa dem Stadtteil der Wohnung, verpflichten können.
Doch es wird noch absurder. Auch die Kommunikation soll erschwert werden, wenn es nach Lischka ginge. Ein zeitlich begrenztes Nutzungsverbot, beispielsweise von Mobiltelefonen, wird vorgeschlagen. Dazu sollen auch Geldabhebungen erschwert werden. Sprich: Verdächtigen könnten die Grundlagen zur Kommunikation, zur Bewegungsfreiheit und zu jeglicher Art finanzieller Interaktion genommen werden.
„Ohne unnötigen bürokratischen Aufwand und langwierigen Vorlauf“
Um überhaupt daran zu denken, solche Maßnahmen durchzusetzen, bedarf es engmaschiger Überwachung. Auch dafür hat Lischka einen Vorschlag.
Die vor allem für die Polizeibehörden bereits bestehenden Möglichkeiten müssen hier erweitert und damit auch für den Verfassungsschutz in der Praxis handhabbar gemacht werden. Deswegen muss es beispielsweise dem Verfassungsschutz ohne unnötigen bürokratischen Aufwand und langwierigen Vorlauf möglich sein, zur Überwachung von Gefährdern im Einzelfall oder zur Beobachtung von Hotspots, wie einschlägige Treffpunkte oder etwa beim Aufeinandertreffen von Rechtsextremen mit Salafisten, Beobachtungsdrohnen einzusetzen.
Das soll den Aufwand im Hinblick auf individuelle Observation reduzieren. Wie das funktionieren soll, weiß nur Lischka allein. Genau so, wie die „normenklare Regelung im Verfassungsschutzgesetz“ umsetzbar wäre – so ganz „ohne unnötigen bürokratischen Aufwand und langwierigen Vorlauf“.
Anti-Terror-Zentrum für Europa
„Terroristen nehmen keine Rücksicht auf nationalstaatliche Grenzen in Europa“, stellt Lischka fest. Daher ist er der Meinung, auch die Sicherheitsbehörden sollten einfacher über Grenzen hinweg agieren dürfen. Ein „Anti-Terror-Zentrum auf europäischer Ebene“ soll her, denn „mit Kleinstaaterei“ lasse sich Terror nicht bekämpfen. Mit maßloser Überwachung aber auch nicht, den die löst nicht die Ursachen für Radikalisierung. Doch leider sind präventive Maßnahmen, welche die Ursachen von Radikalisierung angehen, etwa soziale Unzufriedenheit, langwierig und eignen sich nicht für politische Stimmungsmache.
Lischka schießt mit seinem Papier beispiellos über das Ziel hinaus, zieht rechts an der Unionsfraktion vorbei und begibt sich in fragwürdige Nähe zu AfD und Co. Doch er ist nicht allein, in Frankreich machten in der letzten Woche Meldungen über ein potentielles Verbot von Tor, die Überwachung von VoIP-Kommunikation und die Abschaffung freier WLANs die Runde. Die wurden mittlerweile durch den französischen Premierminister dementiert, doch die Tendenz zeichnet sich (nicht erst) seit den jüngsten Anschlägen in Paris deutlich ab: Weniger Grundrechte, weniger Freiheiten und mehr Überwachung. Nur, dass das auch in der Vergangenheit nicht gewirkt hat. Und auch in Zukunft nicht funktionieren wird.
Forderungskatalog im Volltext
Burkhard Lischka, innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion:
Sieben Thesen zur effektiveren Bekämpfung der Bedrohung durch islamistische Gefährder
1. Terrorismus und Extremismus bedrohen unsere Freiheit.
Terroristische Attentäter wollen die Gesellschaft einschüchtern, ein Klima der Angst und Bedrohung schaffen. Bislang sind wir durch die gute Arbeit der Sicherheitsbehörden, die Unterstützung befreundeter Staaten, aber auch aus glücklichen Umständen heraus weitestgehend von vollendeten Anschlägen in Deutschland verschont geblieben. Allerdings dürfen wir nicht vergessen, dass wir im März 2011 den Anschlag eines Einzeltäters mit zwei Toten auf dem Frankfurter Flughafen zu beklagen hatten.
Die aktuellen schrecklichen Attentate u.a. in unserem Nachbarland Frankreich und die wegen einer konkreten Terrorgefahr erforderliche Absage des Fußballländerspiels in Hannover zeigen aber deutlich, dass Deutschland vor islamistischem Terrorismus keinesfalls sicher ist. Im Gegenteil: Auch wir sind erklärtes Angriffsziel fanatischer Djihadisten. Deshalb müssen wir alles tun, was in unserer Macht steht, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger bestmöglich zu gewährleisten.
2. Die Täter sind den Sicherheitsbehörden oftmals bekannt.
Die Attentate der letzten Monate in Europa zeigen, dass die Attentäter für die Sicherheitsbehörden kein unbeschriebenes Blatt sind. Häufig zeigt sich, wenn es zu spät ist, dass die Täter bereits aufgefallen sind und bekannt waren, dann aber durch das Netz der Überwachung gerutscht sind. Dem begegnen wir durch eine bessere Ausstattung der Sicherheitsbehörden. Das ist aber nur ein Teil, es muss auch überlegt werden, welche Instrumente der Staat bekommt, um gegen die bereits bekannten Gefährder vorzugehen. Dem dienen die nachfolgenden Vorschläge und Überlegungen. Denn es gibt in Deutschland mindestens 420 hochgefährliche Djihadisten, von denen anzunehmen ist, dass sie jederzeit einen Anschlag begehen können.
3. Den Druck auf bekannte Djihadisten erhöhen.
Um diese Gruppe von hochgefährlichen Islamisten, gerade in unmittelbaren Gefährdungssituationen, effektiv überwachen zu können, schlage ich folgende Maßnahmen vor:
Gefährder und terroristische Bedrohungen besser überwachen.
Bei akuten Terrorlagen, nach erfolgten Anschlägen im europäischen Ausland oder ernstzunehmenden Terrorhinweisen in Deutschland müssen gewaltbereite Gefährder möglichst engmaschig überwacht werden, um die Gefahr terroristischer Anschläge zu minimieren. Dabei stoßen konventionelle Observationen mit einem erheblichen Personalaufwand an ihre Grenzen. Die vor allem für die Polizeibehörden bereits bestehenden Möglichkeiten müssen hier erweitert und damit auch für den Verfassungsschutz in der Praxis handhabbar gemacht werden. Deswegen muss es beispielsweise dem Verfassungsschutz ohne unnötigen bürokratischen Aufwand und langwierigen Vorlauf möglich sein, zur Überwachung von Gefährdern im Einzelfall oder zur Beobachtung von Hotspots, wie einschlägige Treffpunkte oder etwa beim Aufeinandertreffen von Rechtsextremen mit Salafisten, Beobachtungsdrohnen einzusetzen. Es bedarf dazu einer normenklaren Regelung im Verfassungsschutzgesetz, in dem die Anlässe und Voraussetzungen eines derartigen Einsatzes rechtsstaatlich geregelt werden.
Kriminelle Handlungsmöglichkeiten für Terrorverdächtige erschweren.
Wenn es einen konkreten Verdacht gibt, müssen die Sicherheitsbehörden präventiv tätig werden können. In einer Situation, in der es Hinweise auf eine ernsthafte Gefährdung der Bevölkerung durch einen terroristischen Anschlag gibt, muss den in der konkreten Lage relevanten Gefährdern das Agieren so schwer wie möglich gemacht werden:
Näherungsverbote für bestimmte Orte.
Deswegen muss es möglich sein, – wie analog bereits jetzt in Fällen von häuslicher Gewalt – gegenüber islamistischen Gefährdern zeitlich befristete Näherungsverbote für bestimmte Örtlichkeiten, etwa Weihnachtsmärkte, Fußballstadien oder andere Großveranstaltungen, auszusprechen.
Meldeauflagen.
Umgekehrt muss es möglich sein, Gefährder davon abzuhalten, sich bei akuten Gefährdungslagen räumlich unbegrenzt zu verändern, etwa in eine andere Stadt zu reisen. Daher sollten die Behörden in solchen Fällen Gefährder befristet zum Verbleib an bestimmten Orten, wie etwa dem Stadtteil der Wohnung, verpflichten können. Meldeauflagen, die derzeit bereits gegen gewalttätige Fußballhooligans verhängt werden können, um zu verhindern, dass sie zu bestimmten Spielen fahren können, könnten dazu auch gegen islamistische Gefährder verhängt werden, wenn eine konkrete Gefahrenlage dies erforderlich macht.
Kommunikation erschweren.
Auch terroristische Attentäter bedienen sich moderner Kommunikationsmittel bei der Planung und Durchführung terroristischer Anschläge. Wo eine konkrete Gefahr besteht und es taktisch sinnvoll und erforderlich ist, muss es möglich sein, auch die Kommunikation von Gefährdern untereinander zu erschweren, bis hin zu einer zeitlich befristeten Untersagung der Nutzung mobiler Kommunikationsmittel (z.B. Mobiltelefone).
Einschränkung von bestimmten Finanztransaktionen.
Die Vorbereitung terroristischer Anschläge bedarf in der Regel eines gewissen Mitteleinsatzes. Um rechtzeitig zu verhindern, dass Pläne in die Tat umgesetzt werden können, muss es möglich sein, Überweisungen und Bargeldabhebungen in bestimmten Fällen einzuschränken. Dabei sollte es möglich sein, Vermögensbestandteile, die mutmaßlich der Finanzierung von Terrorismus dienen, zumindest zeitweise präventiv sicherzustellen oder einzufrieren, um etwa Reisebuchungen oder den Erwerb von Waffen zu erschweren. Weiter müssen wir nach Möglichkeiten suchen, informellen Geldtransfers außerhalb der regulären Banken Herr zu werden, denn über das so genannte Hawala-System werden unkontrolliert international Milliarden bewegt, darunter versteckt auch Gelder zur Terrorismusfinanzierung. Dazu bedarf es engster internationaler Kooperation. Schließlich müssen an Grenzen und Flughäfen regelmäßig Kontrollaktionen durchgeführt werden, um illegale Bargeldtransporte über die Grenzen aufzudecken.
4. Zugang zu Großveranstaltungen besser kontrollieren.
Derzeit werden in einer Vielzahl von Fällen Zugangsberechtigungen zu Großveranstaltungen an Caterer, Ordner, ehrenamtliche Rettungskräfte u.a. erteilt, ohne dass eine irgendwie geartete Prüfung erfolgt, welchen Personen durch eine solche Berechtigung der Zugang ermöglicht wird. Zukünftig muss strenger darauf geachtet werden, wer Zugang zu Großveranstaltungen erhält, vor allem zu öffentlich nicht zugänglichen Bereichen oder ohne Durchlaufen von Sicherheitskontrollen am Eingang. Durch die Einbindung der Sicherheitsbehörden muss verhindert werden, dass Personen, die dem islamistischen Spektrum zuzurechnen sind, etwa als Wachleute bei privaten Sicherheitsfirmen, als Ordner oder Rettungskräfte zum Einsatz kommen können.
5. Private Sicherheitsfirmen durch Ausbildung ertüchtigen.
Bei Großveranstaltungen, die besonders gefährdet sind, kommen regelmäßig private Sicherheitsdienstleister zum Einsatz. Neben einer verbesserten Vorprüfung der eingesetzten Mitarbeiter dort müssen auch die Ausbildungsstandards verpflichtend erhöht werden, damit die Sicherheit von Großveranstaltungen auch künftig gewährleistet ist.
6. Koordinierte Deradikalisierung.
Wesentliche Bestandteile einer umfassenden Gegenstrategie gegenüber gewaltbereiten Islamisten müssen Prävention und Deradikalisierung sein, zum Beispiel auch in Justizvollzugsanstalten. Bestehende Deradikalisierungsprojekte müssen bundesweit besser koordiniert und verzahnt werden. Es darf weder regional noch thematisch weiße Flecken geben. Entsprechende Haushaltsmittel für eine solche Koordinierungsstelle haben wir bereits vorgesehen. Insbesondere Rückkehrer und verurteilte Islamisten sollten durch entsprechende Auflagen verpflichtet werden, an Deradikalisierungsmaßnahmen teilzunehmen.
7. Für ein gemeinsames Terrorabwehrzentrum auf europäischer Ebene.
Die furchtbaren Anschläge der letzten Monate in Brüssel, Paris und Kopenhagen haben deutlich gemacht, dass wir dringend eine engere Kooperation der Sicherheitsbehörden auf europäischer Ebene benötigen. Terroristen nehmen keine Rücksicht auf nationalstaatliche Grenzen in Europa. Alle europäischen Länder stehen im Fadenkreuz der Djihadisten Zu diesem Zweck sollte nach dem Vorbild des „Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums“ in Deutschland ein Anti-Terror-Zentrum auf europäischer Ebene errichtet werden, in dem ein ähnlich koordinierter und regelmäßiger Austausch der Sicherheitsbehörden der EU-Mitgliedsstaaten stattfindet. Hier gilt es, relevante Informationen zusammenzutragen, auszutauschen und gemeinsam zu analysieren. Dazu bedarf es auch einheitlicher europäischer Standards bei der Definition von Gefährdern. Wir brauchen einen lückenlosen Austausch über länderübergreifende Aktivitäten von Gefährdernetzwerken, gemeinsame Lagebilder und Gefährdungsanalysen. Mit Kleinstaaterei lässt sich der Terror nicht bekämpfen.
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: EU-Parlament: Mehr Geheimdienste und Fluggastdaten sollen gegen Terror helfen
Europa Parlament in Straßbourg by Ralf Roletschek via <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/File:14-02-04-Parlement-europ%C3%A9en-Strasbourg-RalfR-027f.jpg?uselang=de">wikipedia</a> : EU-Parlament: Mehr Geheimdienste und Fluggastdaten sollen gegen Terror helfen Im EU-Parlament in Straßburg ging es heute um die Frage, wie die EU auf die Anschläge in Paris reagieren sollte. Neben den Solidaritätsbekundungen und den Diskussionen um militärische Antworten und um die Schengen-Grenzen kamen in den zahlreichen Wortmeldungen auch netzpolitische Fragen rund um Datensammlungen und Geheimdienste auf.
Teile der Parlamentsdebatte sind zum zeitsouveränen Ansehen bereits dokumentiert. Auch der Kommissionspräsident und Geheimdienstexperte* Jean-Claude Juncker und EU-Parlamentspräsident Martin Schulz gaben sich die Ehre.
„Entgrenzte Geheimdienste“
Guy Verhofstadt aus Belgien erneuerte für die Fraktion ALDE die Forderung nach einer „European intelligence agency“, also einem europäischen Geheimdienst, mit der Begründung, dass sich Terroristen nicht an Grenzen halten würden:
The terrorists, dear colleagues, know no borders, but our police and intelligence still do […] If we have to choose between sovereignty and security, I choose the security of our fellow citizens. What we need is to have some type of obligatory exchange of information […] and a European intelligence agency.
Sowas wie „entgrenzte Geheimdienste“ scheinen die neue Hoffnung des Parlamentariers zu sein. Und dass wir Europäer zwischen Souveränität und Sicherheit zu wählen hätten, dürfte wohl auch ein neuer Ausschlag auf der nach oben offenen Skala an bizarren Begründungen für die Errichtung eines europäischen Geheimdienstes sein.
Das Gebaren der Geheimdienste bewerteten andere Parlamentarier dagegen mit harschen Worten. Der deutsche Abgeordnete Elmar Brok (CDU, EVP (Europäische Volkspartei)) redete sich gar in Rage ob des „Versagens der Schlapphüte“, die zwar alle Menschen abhören würden, aber in Sachen Sicherheit nichts auf Reihe bekämen. Dennoch sprach er sich für mehr Kooperation der Behörden aus, insbesondere Frontex und die Europäische Polizeibehörde Europol sollen mehr Daten erhalten. Die Brok’sche Logik erschließt sich nicht jedem unmittelbar.
Fluggastdaten
In dieser Sache war sich Brok einig mit dem ebenfalls deutschen Abgeordneten und Fraktionsvorsitzenden der EVP, Manfred Weber (CSU), der aber gleich noch die Passagierdatensammlung drauflegte:
We need to tackle PNR, make progress on Europol, data protection directive, stamping out funding for terrorism and data storage legislation.
Er bezieht sich auf das unter der Abkürzung PNR (passenger name record) schon jahrelang diskutierte und bisher durch die Parlamentarier blockierte Vorhaben, alle EU-Fluglinien zu zwingen, Informationen über sämtliche Passagiere herauszugeben, um diese speichern und rastern zu können: beispielsweise Namen, Kontaktdaten, Kreditkartennummern. Seit der Europäische Gerichtshof im April letzten Jahres die massenhafte Telekommunikationsdatenspeicherung für rechtswidrig erklärt hatte, war eigentlich die Hoffnung aufgekommen, das Parlament könnte sich einer anlasslosen PNR dauerhaft verweigern.
Der Schrecken nach den Pariser Morden mag noch tief sitzen, aber warum plötzlich die Fluggastdaten wieder diskutiert werden müssen, wird sich der aufmerksame Beobachter schon fragen müssen. Doch die heutige Debatte im Parlament war nicht durchgehend geprägt von sinnvollen Argumenten und Forderungen, die einen Bezug zu den Pariser Anschlägen gehabt hätten. Die französische Abgeordnete Pervenche Beres von Parti socialiste (PS, Sozialistische Partei) sah die generelle Notwendigkeit, die „innere Sicherheit“ in der EU zu stärken und äußerte „sehr große Hoffnungen“ darin, dass man sich bei den Passagierdaten noch in diesem Jahr innerhalb der EU einigen könne. Inwieweit die anlasslose Speicherung aller Flugbewegungen der EU-Bürger und auch sonstiger EU-Reisender irgendwas zur Sicherheit beitragen oder wie überhaupt ein Zusammenhang zu den Paris-Anschlägen konstruiert werden könnte, erklärte sie allerdings nicht.
Nach den Paris-Anschlägen ist das Thema nun also wieder auf dem Tisch, und nicht nur im EU-Parlament. Auch der grade neu ernannte polnische Innenminister Mariusz Błaszczak (PiS, Prawo i Sprawiedliwość (Recht und Gerechtigkeit)) macht sich für die Fluggastdaten-Speicherung stark, obwohl er eigentlich bei den vier polnischen Geheimdiensten erstmal einiges aufzuräumen hätte.
Das Schluss-Statement der EU-Debatte hatte Dimitris Avramopoulos, der die EU-Bürger dazu aufrief:
Let us not give in into fear and panic.
Dennoch meinte er, die „resilience to terrorism“ müsse verbessert werden, unter anderem durch ein Vorankommen bei PNR. Wie seine Vorredner macht er sich nicht die Mühe, irgendeine Begründung für die anlasslose Flugpassagierdatensammlung anzugeben. Seine jüngst vorschlagene Idee eines gemeinsamen europäischen Geheimdienstes wiederholte Avramopoulos in seiner Rede allerdings nicht, gleichwohl betonte er, dass ab 1. Januar das gemeinsame europäische Terrorabwehrzentrum voll arbeitsfähig sein werde, an dem auch Geheimdienste mitwirken.
*Jean-Claude Juncker musste 2013 als Luxemburgs Ministerpräsident zurücktreten, weil ihm einem Misstrauensvotum aufgrund eines geheimdienstlichen Spionageskandals um jahrelanges Abhören drohte. Juncker hatte darum gewusst, dem parlamentarischen Kontrollgremium sein Wissen aber verschwiegen.
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: Tarnidentitäten: Ahnungslosigkeit der Bundesregierung und Doppeltarnung von US-Geheimdienstlern beim BND
Muster des Personalausweises : Tarnidentitäten: Ahnungslosigkeit der Bundesregierung und Doppeltarnung von US-Geheimdienstlern beim BND Durch den NSA-Untersuchungsausschuss haben wir erfahren, dass die Hauptstelle für Befragungswesen (HBW), eine frühere Tarnbehörde des BND, auch Tarnpapiere ausgestellt hat. Nicht nur an Mitarbeiter des BND selbst, sondern ebenso an Mitglieder ausländischer Nachrichtendienste, darunter Briten und US-Amerikaner. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage (OCR-Volltext unten) des Linken-Abgeordneten Andrej Hunko sehen wir, wie wenig Überblick die Bundesregierung über das Ausmaß der Vergabe falscher Papiere hat – oder haben will. Wir veröffentlichen hier auch einen Antrag auf Ausstellung von Tarndokumenten für die HBW, der uns vorliegt. Dieser zeigt, wie reibungslos die Ausstellung funktioniert und wie wenig Kontrolle erfolgt.
Kein Überblick, wer auf Länderebene Tarnpapiere ausstellen darf
Tarnidentitäten ausstellen dürfen laut der Bundesregierung die Bundespolizei, Verfassungsschutzämter, Kriminalämter, Zollbehörden, der Bundesnachrichtendienst und der Militärische Abschirmdienst zum Zweck verdeckter Ermittlungen, der Tarnung von Agenten, aber auch um Zeugen zu schützen. Die Bundesregierung gibt vor, darüber hinaus keine Ahnung davon zu haben, welche Landesbehörden Tarnpapiere ausstellen. Hunko kritisiert jedoch, dass die Aufzählung nicht vollständig ist.
Auch andere Behörden dürfen ihre Mitarbeiter/innen mit falschen Papieren ausstatten, diese werden in der Antwort aber nicht benannt. Angaben zu Tarnidentitäten für ausländische Staatsangehörige werden ebenfalls vermieden.
Anzahl der ausgestellten Tarnpapiere: unbekannt
Die Regierung will nichts davon wissen, wie viele Tarnpapiere ausgestellt wurden und werden, da dafür keine Genehmigung oder Kenntnisnahme durch die Regierung notwendig ist. Selbst eine Schätzung verweigert sie, aufgrund der „gesetzlich vorgeschriebenen, regelmäßigen Aktenaussonderung“ sei das nicht möglich. Hunko kommentiert:
Die Bundesregierung kann keine Angaben zur Zahl der Mitarbeiter/innen von Polizeien und Geheimdiensten machen, die mit falschen Papieren herumlaufen. Es ist eine Bankrotterklärung des Rechtsstaats, wenn dieser nicht weiß, wie viele unechte Bürger/innen ihm angehören.
Doppeltarnung: Ausländische Agenten der Hauptstelle für Befragungswesen
Vor allem weiß die Regierung auch nicht, wie viele ausländische Personen von deutschen Behörden mit Tarnpapieren ausgestattet werden. Ein prominentes Beispiel dafür sind die Befrager ausländischer Nachrichtendienste bei der HBW, die – teils ohne Anwesenheit eines deutschen HBW-Vertreters – Asylsuchende befragt haben, um daraus nachrichtendienstlich nutzbare Informationen zu ziehen. Dass manche dieser Informationen dazu genutzt wurden, Drohnenangriffe durchzuführen, ist anzunehmen.
Die Sorglosigkeit, mit der Mitarbeiter von ausländischen Diensten Befragungen durchführen durften, spiegelt sich auch im Ausstellungsverfahren ihrer Papiere wieder. So heißt es in einem Antrag, der 2010 dem damaligen BND-Präsidenten Ernst Uhrlau vorgelegt wurde:
Die Ausstellung von Ausweisen für AND-Befrager ist ein Routinevorgang, der bis in die 50er Jahre zurückgeht; bislang ist es nie zu Pannen oder Zwischenfällen im Zusammenhang mit dem Ausweisgebrauch durch AND-Befrager gekommen. Die Ausstattung mit deutschen Legendenpapieren – so auch im vorliegenden Fall – wird von EAC [Referat Steuerung und Koordinierung Sachgebiete und Außenstellen] als erforderlich und alternativlos angesehen.
Auf diese Art und Weise bekamen die ausländischen Geheimdienstler folgende Papiere:
Für seine Aufgabenerfüllung benötigt der AND-Befrager einen Bundespersonalausweis, einen Dienstausweis der HBW (nicht des BND!) und einen deutschen Führerschein. Ohne diese Deckpapiere kann er nicht als Befrager tätig werden.
Wir haben hier also eine Doppeltarnung. Ein Befrager eines ausländischen Geheimdienstes – hier der Defense Intelligence Agency (DIA) – tritt als deutscher HBW-Mitarbeiter auf. Die HBW ist ihrerseits wiederum eine Tarnbehörde des BND, die offiziell als Behörde im Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes auftritt. Mehr Tarnung geht kaum, mehr Intransparenz und Fragwürdigkeit hinsichtlich der Rechtsgrundlage wohl auch nicht.
„Nur zu dienstlichen Zwecken“ – inklusive Wahlbenachrichtigung
Es geht nicht nur um die unechten Identitäten an sich, sondern auch die damit verbundenen Konsequenzen. Personen unter Legende dürfen Verträge abschließen und bekommen Wahlbenachrichtigungen – trotz der Tatsache, dass die Dokumente „nur zu dienstlichen Zwecken“ ausgestellt werden. Bei HBW-Papieren ist die Rede davon, dass Papiere zumindest nur „einsatzbezogen“ ausgegeben würden. Nach dem Einsatz seien diese sofort zurückzugeben.
Hunko hält es für unerlässlich, „dass die Öffentlichkeit darüber aufgeklärt wird, nach welcher Maßgabe und in welchem Umfang solche Papiere genutzt werden“. Dafür müsste es aber erst ein Interesse seitens der Regierung geben. Da damit eine Verantwortlichkeit verbunden wäre, müssen wir darauf wohl noch lange warten.
Antrag auf Ausstellung von Tarndokumenten für die HBW
Betr: Ausstellung von Personendokumenten an einen AND-Angehörigen
hier: Neuer Befrager von USAMDBezug: Arbeitsanweisung für SIAA(1), Az 45–22 „Bearbeitung von Ausweisanträgen für Nicht-BND-Mitarbeiter“
1. Vorschlag
Herr Präsident stimmt zu, dass einem neuen Partnerbefrager im integrierten Befragungswesen die für seine Arbeit erforderlichen Personendokumente ausgestellt werden.
2. Zweck der Vorlage
USAMD als Partner im integrierten Befragungswesen hat im Rahmen des routinemäßigen Personalwechsels einen neuen Befrager ins System eingestellt. Dieser benötigt zur Erfüllung seiner Tätigkeiten deutsche Legitimierungspapiere (Personalausweis, Dienstausweis. Führerschein). Gemäß Bezugsverfügung ist vor Beantragung dieser Papiere die Zustimmung des Herrn Präsidenten erforderlich.
3. Sachverhalt
USAMD [geschwärzt] seit 1958 Partner im integrierten Befragungswesen. Dabei treten die AND-Befrager als Deutsche und Angehörige der Legendenbehörde HBW (Hauptstelle für Befragungswesen) auf. Sie erhalten einen deutschen Decknamen, der zugleich als Arbeitsname genutzt wird. Zur Untermauerung dieser Legende stellt der BND seit Beginn dieser Zusammenarbeit die entsprechenden Personendokumente zur Verfügung.
Im Zuge des routinemäßigen Personalaustausches hat USAMD nun einen neuen Befrager ins integrierte System eingestellt (DN [geschwärzt]), dessen Vorgänger kürzlich in die USA zurückversetzt wurde. Er wird an der Befra-Außenstelle Berlin eingesetzt.
Für seine Aufgabenerfüllung benötigt der AND-Befrager einen Bundespersonalausweis, einen Dienstausweis der HBW (nicht des BND!) und einen deutschen Führerschein. Ohne diese Deckpapiere kann er nicht als Befrager tätig werden.
Jeder AND-Befrager wird über den Einsatz von Deckausweisen sicherheitsbelehrt. Die Ausweise werden in der jeweiligen Befra-Außenstelle verwahrt und nur für die jeweiligen Einsätze gegen Unterschrift ausgegeben. Nach Beendigung des Einsatzes werden die Ausweise umgehend wieder abgegeben; der AND-Befrager hat somit nur eine einsatzbezogene Verfügungsgewalt über diese Dokumente: Der Gebrauch ist stets zu dokumentieren. Nach Ausscheiden des AND-Angehörigen aus dem integrierten Befragungswesen werden die Legendenpapiere an die Abteilung SI zum Vernichten zurückgegeben.
4. Stellungnahme
Die Ausstellung von Ausweisen für AND-Befrager ist ein Routinevorgang, der bis in die 50er Jahre zurückgeht; bislang ist es nie zu Pannen oder Zwischenfällen im Zusammenhang mit dem Ausweisgebrauch durch AND-Befrager gekommen. Die Ausstattung mit deutschen Legendenpapieren – so auch im vorliegenden Fall – wird von EAC als erforderlich und alternativlos angesehen.
Volltext der Kleinen Anfrage
Kleine Anfrage des Abgeordneten Andrej Hunko u. a. und der Fraktion DIE LINKE.
Ausstellung von Ausweisdokumenten auf falsche Namen für Tarnidentitäten durch Bundes- oder Landesbehörden
BT-Drucksache 18/6478
Vorbemerkung der Fragesteller:
Diverse Behörden von Bund und Ländern haben die Möglichkeit, sogenannte Tarnpapiere an ausgewählte Personen auszustellen, etwa im Bereich des Zeugenschutzes oder im Rahmen des Einsatzes verdeckter Ermittler. Offenkundig arbeiten auch Mitarbeiter von Verfassungsschutzämtern sowie des Bundesnachrichtendienstes mit sogenannten nachrichtendienstlichen Mitteln wie Tarnpapieren. Zuletzt machten zwei in der Hamburger linken Szene eingesetzte verdeckte Ermittlerinnen mit den Tarnnamen „Iris Schneider“ und „Maria Block“ Schlagzeilen (www.grundrechte-kampagne.de/content/verdeckte-ermittlungen). Nach Auffassung der Fraktion DIE LINKE ist es für einen Rechtsstaat unabkömmlich, dass die Öffentlichkeit darüber aufgeklärt wird, nach welcher Maßgabe und in welchem Umfang solche Papiere ausgestellt werden.
1. Welche Behörden in Deutschland (auch des Bundeskanzleramts) sind für die Ausstellung von Ausweisdokumenten auf falsche Namen – etwa im Rahmen einer Grundabdeckung oder eines Grundschutzes – zuständig und befugt?
Zu 1.
Folgende Bundesbehörden sind zuständig und befugt, die Ausstellung von Dokumenten mit Tarnidentitäten zu veranlassen: Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), Bundesnachrichtendienst (BND), Amt für den Militärischen Abschirmdienst (MAD), Bundespolizeipräsidium (BPOLP), Bundeskriminalamt (BKA) und das Zollkriminalamt (ZKA).Über entsprechende Zuständigkeiten von Landesbehörden hat die Bundesregierung keine Kenntnis.
2. Auf welcher jeweiligen Gesetzesgrundlage vollzieht sich diese Ausstellung von Ausweisdokumenten auf falsche Namen für die einzelnen Behörden?
Zu 2.
Die Befugnis zur Ausstellung der in der Fragestellung genannten Dokumente ergibt sich aus § 8 Absatz 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG), ggf. in Verbindung mit § 3 des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst (BNDG), § 4 des Gesetzes über den Militärischen Abschirmdienst (MADG), §§ 110a Absatz 3, 161, 163 der Strafprozessordnung (StPO), §§ 20g Absatz 4 Satz 2 des Gesetzes über das Bundeskriminalamt (BKAG) sowie § 5 Absatz 1 des Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetzes (ZSHG).3. Für welche Personenkreise (abgesehen von Zeugen im Rahmen sogenannter Zeugenschutzprogramme) kommen derartige Maßnahmen in Frage?
Zu 3.
Die Ausstellung von Tarnpapieren erfolgt nur zu dienstlichen Zwecken. Die Papiere werden nur an Personen ausgegeben, die zur Nutzung bzw. Verwendung berechtigt sind. Im Bereich der Nachrichtendienste können das Mitarbeiter des BfV, des BND und des MAD sein, in Einzelfällen auch Mitarbeiter anderer Behörden in Amtshilfe sowie Personen, die sonst für die Nachrichtendienste tätig sind, im Bereich des BKA und des ZKA deren Mitarbeiter und beauftragte Personen.4. Ist es Landesbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung gestattet, ohne Absprache mit dem Bund derartige Dokumente auszustellen?
Zu 4.
Ja.5. Wo werden die Daten zu Ausweisdokumenten auf falsche Namen gespeichert, und welche Behörden greifen darauf zu?
Zu 5.
Bei den Bundesbehörden erfolgt die Speicherung in Dateien der jeweiligen Behörde, ein Zugriff anderer Behörden erfolgt nicht.6. Auf welche Weise wird die Ausstellung von Ausweisdokumenten auf falsche Namen durch Landesbehörden an Bundesbehörden kommuniziert bzw. hierzu eine womöglich erforderliche Genehmigung eingeholt?
Zu 6.
Die Bundesbehörden müssen keine Kenntnis über die Ausstellung von Ausweisdokumenten mit Tarnidentitäten von Landesbehörden erhalten. Es besteht kein Genehmigungsvorbehalt.7. Inwiefern existieren hierzu gemeinsame Dateien von Bund und Ländern?
Zu 7.
Gemeinsame Dateien existieren nicht.8. Wie viele deutsche Staatsbürger sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit im Besitz von Urkunden oder sonstigen Dokumenten zum Aufbau oder zur Aufrechterhaltung einer geänderten Identität bzw. Tarnidentität oder im Besitz von sogenannten Alias-Pässen?
a) Wie viele davon sind auf Grundlage des Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetzes bzw. eines der Vorgängergesetze ausgestellt worden?
b) Wie viele davon sind auf anderer Rechtsgrundlage ausgestellt worden? Auf welcher?Zu 8., a) und b)
Die Fragen 8, 8a und 8b werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.Die Anzahl aller deutschen Staatsbürger mit Dokumenten im Sinne der Fragestellung ist der Bundesregierung nicht bekannt.
9. Wie viele deutsche Staatsbürger sind seit dem Jahr 1970 außerhalb der sogenannten Zeugenschutzprogramme mit Urkunden oder sonstigen Dokumenten zum Aufbau oder zur Aufrechterhaltung einer geänderten Identität bzw. Tarnidentität (Ausweisdokumente, Tarnpapiere, Alias-Pässe) ausgestattet worden und von welchen Behörden (sofern keine genaue Zahl ermittelbar ist, bitte Schätzung)?
Zu 9.
Die Bundesregierung verfügt nicht über die erfragten Informationen bzw. Zahlen. Eine entsprechende Statistik existiert bereits aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen, regelmäßigen Aktenaussonderung nicht. Die ersatzweise erfragte Schätzung ist angesichts des erfragten Zeitraums von 45 Jahren sowie mangels Kenntnis der Bundesregierung über die Zahlen in den Bundesländern hochgradig unsicher und kann daher nicht abgegeben werden.10. Werden deutsche Steuerbehörden über derartige geänderte Identitäten informiert, um dies bei der Steuererhebung entsprechend zu berücksichtigen? Falls nicht: Wie wird verhindert, dass Inhaber mehrerer Identitäten diese nicht zur Steuerhinterziehung nutzen?
Zu 10.
Deutsche Steuerbehörden werden nur in wenigen Ausnahmefällen über die Verwendung von Tarnpapieren informiert, da Tarnpapiere ausschließlich in dienstlichen Zusammenhängen genutzt werden. Diese Nutzung wird durch interne Regularien der Dienst- und Fachaufsicht kontrolliert.11. Sollte die Ausstellung von Tarnpapieren mit der Arbeit für deutsche Behörden im Zusammenhang stehen, wie lange nach Ende dieser Tätigkeit werden derartige Papiere weiterhin ausgestellt?
a) Welche Gründe sind hierfür beispielsweise maßgeblich?
b) Inwiefern und in welchem Umfang werden auch nach Ende einer Tätigkeit für deutsche Behörden derartige falsche Papiere weiterhin ausgestellt, um den Schutz der Person zu gewährleisten?
c) Inwiefern und in welchem Umfang werden auch nach Ende einer Tätigkeit für deutsche Behörden derartige falsche Papiere weiterhin ausgestellt, um mit legendierten Personalien gehaltene Vermögenswerte weiterhin nutzen zu können?Antwort zu Frage 11:
Die Fragen 11, und a) bis c) werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Ausgegebene Tarnpapiere werden grundsätzlich bei allen Bundesbehörden, die sie ausgegeben haben, sofort eingezogen, sobald die dienstliche Notwendigkeit zur Nutzung entfällt oder die gesetzlich begründete Tätigkeit beendet wird. Die Ausstellung von Tarnpapieren verfolgt den Zweck, den Inhaber der Dokumente oder auch andere im Sachzusammenhang gefährdete Personen vor Schaden zu bewahren. Der Schutzgedanke steht im direkten Zusammenhang mit der entsprechenden dienstlichen Tätigkeit. Im Einzelfall kann, insbesondere im Zuständigkeitsbereich des BKA, eine Person Tarnpapiere als Schutzmaßnahme über den Einsatzzeitraum hinaus verwenden, wenn und solange Gefährdungshinweise für Leib, Leben oder Freiheit der mit Tarnpapieren ausgestatteten Person vorliegen. Solange die Gefährdungslage in diesem Fall andauert, ist auch eine neuerliche Ausstellung von Tarndokumenten erlaubt.12. Wie wird eine Strafverfolgung bei Begehung unter Tarnidentität grundsätzlich
gewährleistet und umgesetzt?Zu 12.
Die Inhaber von Tarnpapieren sind verpflichtet, sich an die geltende Rechtsordnung zu halten. Im Falle der Zuwiderhandlung drohen sowohl strafrechtliche als auch dienstrechtliche Konsequenzen. Die Inhaber oder Nutzer von Tarnidentitäten werden in den die Tarnpapiere nutzenden Behörden mit Angaben zur Klaridentität erfasst. Auf diese Weise kann, soweit erforderlich, eine Identifizierung zur Strafverfolgung erfolgen.Werden polizeiliche Maßnahmen im Aufgabenfeld des Zeugenschutzes gegen geschützte Personen durchgeführt, die mit einer Tarnidentität ausgestattet sind, ist durch technische und ablauforganisatorische Maßnahmen sichergestellt, dass die zuständige Zeugenschutzdienststelle über den Sachverhalt informiert und die notwendige Strafverfolgung gewährleistet wird.
13. Inwieweit sind der Bundesregierung Fälle bekannt, bei denen inländische, von Bundes- oder Landesregierungen legendierte Personen unter falscher Identität Straftaten begangen haben?
a) Bis zu welchem Jahr ist dies zurückzuverfolgen?
b) Sofern Personen unter falscher Identität Straftaten begangen haben, welche Angaben kann die Bundesregierung zum Strafvorwurf, Tatort, Tatzeitpunkt und Ausgang des Ermittlungsverfahrens, Strafverfahrens machen?Zu 13.
Die Fragen 13, a) und b) werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Beim BND sind zwei einschlägige Strafverfahren bekannt. Ein Verfahren wurde wegen Betruges in Tateinheit mit Urkundenfälschung im Jahr 2000 mit einem Strafbefehl (Geldstrafe) geahndet. Ein weiteres Verfahren wegen Betruges wurde im Jahr 2008 gegen Erteilung einer Auflage gemäß § 153a Absatz 1 der Strafprozessordnung (StPO) eingestellt.
Darüber hinaus sind der Bundesregierung keine entsprechenden Fälle bekannt. Der auskunftsfähige Bestand richtet sich nach den Vorgaben der Aktenaussonderung.14. Inwieweit sind der Bundesregierung Fälle bekannt, bei denen ausländische, von anderen Regierungen legendierte Personen unter falscher Identität Straftaten begangen haben?
a) Bis zu welchem Jahr ist dies zurückzuverfolgen?
b) Sofern Personen unter falscher Identität Straftaten begangen haben, welche Angaben kann die Bundesregierung zum Strafvorwurf, Tatort, Tatzeitpunkt und Ausgang des Ermittlungs-/Strafverfahrens machen?Zu 14,
Die Fragen 14, a) bis b) werden wegen ihres Sachzusammenhands gemeinsam beantwortet.
Soweit es den Fall des Mark Kennedy bzw. Mark Stone betrifft, verweist die Bundesregierung auf die als „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte, ausführliche Darstellung, Erläuterung und Bewertung des Sachverhalts durch die Bundesregierung in der 30. Sitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages vom 26. Januar 2011 (Protokoll des Innenausschusses Nr. 17/30). Die in dieser Sitzung von dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, Dr. Ole Schröder, und dem zuständigen Präsidenten des Bundeskriminalamtes, Jörg Ziercke, getätigten Aussagen und Bewertungen, mit denen die Frage erschöpfend behandelt wurde, hält die Bundesregierung weiter aufrecht. Darüber hinaus sind der Bundesregierung keine entsprechenden Fälle bekannt. Dabei versteht die Bundesregierung die Frage so, dass sie sich nicht auf strafbare Agententätigkeit als solche (§§ 98, 99 StGB) bezieht.15. Inwieweit werden beteiligte Behörden, Stellen und Institutionen, die auf der Grundlage falscher Identitäten verbindliche Verwaltungsakte erlassen oder Verträge abschließen, vor unberechtigten bzw. nicht bindenden Verwaltungsakten bzw. Verträgen geschützt (Kfz-Zulassungsstelle, Führerscheinstelle, Banken und Kreditinstitute, Vermieter/innen, Arbeitgeber/innen, etc.)?
Zu 15.
Inhabern von Tarndokumenten ist es gestattet, unter Legende am Rechtsverkehr teilzunehmen. Die Nutzung einer Tarnidentität lässt die Wirksamkeit von Verträgen und Verwaltungsakten unberührt.16. Was kann die Bundesregierung dazu mitteilen, welche Urkunden oder sonstigen Dokumente generell nicht zum Aufbau oder zur Aufrechterhaltung einer geänderten Identität bzw. Tarnidentität ausgestellt werden?
Zu 16.
Die Ausstellung von Tarnpapieren erfolgt entsprechend der Erforderlichkeit im konkreten Einzelfall.17. Was kann die Bundesregierung dazu mitteilen, unter welchen Umständen und in welchem Umfang auch Wahlbenachrichtigungen für Bundes- oder Landtagswahlen zum Aufbau oder zur Aufrechterhaltung einer geänderten Identität bzw. Tarnidentität ausgestellt werden?
Zu 17.
Sobald die einwohnermelderechtliche Erfassung im Melderegister erfolgt ist und damit systemtechnisch ein Wohnsitz generiert wurde, erfolgt bei anstehenden Bundes‑, Landes- und Kommunalwahlen die Ausstellung einer Wahlbenachrichtigung. Dieser Prozess wird automatisch gesteuert. Er dient nicht zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung einer geänderten Identität/Tarnidentität.18. Wie viele ausländische Staatsbürger sind derzeit im Besitz von durch deutsche Behörden ausgestellten Urkunden oder sonstigen Dokumenten zum Aufbau oder zur Aufrechterhaltung einer geänderten Identität/Tarnidentität?
Zu 18.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen bzw. Zahlen vor. Im Hinblick auf die Aktenaussonderung wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.19. Wie viele ausländische Staatsbürger sind seit dem Jahr 1970 durch deutsche Behörden mit Urkunden oder sonstigen Dokumenten zum Aufbau oder zur Aufrechterhaltung einer geänderten Identität bzw. Tarnidentität mit Ausweisdokumenten bzw. Tarnpapieren versorgt worden, und von welchen Behörden (sofern keine genaue Zahl ermittelbar ist, bitte schätzen)?
Zu 19.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen bzw. Zahlen vor. Dies ist unter anderem durch die gesetzlich vorgeschriebene Aktenaussonderung begründet. Im Hinblick auf die erfragte Schätzung wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. -
: ARD-Monitor: Kein Vertrauensvorschuss für unsere Geheimdienste
: ARD-Monitor: Kein Vertrauensvorschuss für unsere Geheimdienste Auf der Facebook-Seite von Monitor veröffentlichte Georg Restle, Leiter und Moderator des ARD-Politikmagazins einen offenen Brief an Bundesinnenminister Thomas de Maiziere.
Lieber Thomas de Maizière,
jetzt bitten Sie also um „Vertrauensvorschuss“ für die deutschen Sicherheitsbehörden. Klar, ein Fußballspiel kann nie so wichtig sein, als dass man dafür die Sicherheit Zehntausender gefährdet. Aber Vertrauenvorschuss? Auch für die deutschen Geheimdienste? Nehmen Sie’s mir nicht übel: Aber dieses Vertrauen wurde längst verspielt. Wir haben nämlich nicht vergessen, wie deutsche Verfassungsschützer den rechtsextremen „NSU“ mit unterstützt haben, der unter Aufsicht eben dieser Verfassungsschützer jahrelang im Land gemordet hat. Wir haben auch nicht vergessen, wie bereitwillig deutsche Geheimdienste ihrem großen Bruder NSA dabei geholfen haben, die Daten deutscher Bürger auszuspähen. Und wir erinnern uns auch daran, welche Rolle Ihr Verfassungsschutzpräsident dabei spielte, Journalisten von Netzpolitik.org wegen Landesverrats zu verfolgen. Journalisten, die nur ihren Job gemacht haben.
Deshalb, Herr Innenminister, können wir keinen Vorschuss mehr gewähren. Im Gegenteil: Dieses Vertrauen müsste erst wieder hergestellt werden!
Dem schließen wir uns an.
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: Nachrichtendienstler in diplomatischen Vertretungen? Die Regierung findet: „Zu geheim für den Bundestag“
US-Botschaft in Berlin: Wie viele Geheimdienstler gehen hier wohl täglich ein und aus? <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/">CC BY-SA 3.0</a> via wikimedia/<a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Botschaft_der_Vereinigten_Staaten_in_Berlin#/media/File:Entrance_embassy_usa_berlin.JPG">Okin</a> : Nachrichtendienstler in diplomatischen Vertretungen? Die Regierung findet: „Zu geheim für den Bundestag“ Botschaften sind nicht nur geeignete Gebäude, um – wie in den bekannten Fällen von USA und Großbritannien – Spionagetechnik unterzubringen. Auch das Diplomatenpersonal stammt teilweise aus den Geheimdiensten der betreffenden Staaten. Doch was die Bundesregierung dazu weiß und ob Deutschland selbst mit ähnlichen Mitteln operiert, soll geheim bleiben. Nicht einmal der Bundestag wird informiert.
Wir berichteten im August 2014 über eine Verbalnote des Auswärtigen Amtes, in der dieses „alle diplomatischen Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland um Benennung des in der Bundesrepublik eingesetzten Personals von Nachrichtendiensten“ bat.
André Hahn von der Linksfraktion, derzeit Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums, wollte nun in einer Kleinen Anfrage Näheres zu den Ergebnissen dieser Aufforderung wissen und fragte dabei gleich nach, ob Deutschland auch selbst Geheimdienstler in deutschen Botschaften und Vertretungen einsetzt. Antworten bekommt der Fragesteller kaum, bei fünf der zehn Fragen heißt es, sie „können selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden“. Grund: Gegenstand der Fragen berührt in „besonders hohem Maße das Staatswohl“. Dahinter soll das Frage- und Informationsrecht des Bundestages zurücktreten. Aber auch die „Antworten“ auf die restlichen Fragen entbehren jeder Substanz.
Die Bundesregierung will nicht bestätigen, dass die Informationen des „Spiegel“ stimmen, nach denen in Deutschland etwa 200 US-Geheimdienstler mit Diplomatenpass arbeiten. Dazu verweist die Regierung auf eine Schriftliche Frage von Hans-Peter Bartels, der auch wissen wollte, ob bekannt ist, wie viele US-Geheimdienstler in Deutschland tätig sind und wie viele Deutschland selbst in den USA beschäftigt. Leider können wir die Antwort nicht einsehen, denn sie ist als GEHEIM eingestuft und daher der Öffentlichkeit nicht zugänglich.
Nicht einmal, wie viele der mit der Verbalnote adressierten Staaten reagiert haben – nach der Art der Reaktion wird hier gar nicht gefragt -, soll öffentlich werden, die Antwort dazu ist bereits als „Verschlusssache – Vertraulich“ eingestuft. Beinahe hämisch wirkt da der Link zur Seite des Auswärtigen Amtes mit allen diplomatischen Vertretungen in Deutschland auf die Frage hin, wer die Verbalnote überhaupt bekommen hat.
Die Information, wie viele Geheimdienstler jeweils in den Botschaften sitzen und als Antwort auf die Verbalnote genannt wurden: „Eine schwere Belastung der bilateralen Beziehungen“ Deutschlands zu diesen Staaten.
Wie viele davon des Landes verwiesen wurden: Ebenso.
Wie viele weitere Geheimdienstler anderer Staaten in diplomatischen Vertretungen oder sonstigen deutschen Einrichtungen tätig und der Bundesregierung oder deutschen Geheimdiensten bekannt sind, ohne dass sie dem Auswärtigen Amt gemeldet wurden? Kann „aus Gründen der operativen Sicherheit“ nicht offengelegt werden.
Wie viele davon des Landes verwiesen wurden: Ebenso.
In welchen Staaten Deutschland selbst Geheimdienstler als Diplomaten einsetzt – sei es mit oder ohne Kenntnis der dortigen Regierung: „Auch eine Beantwortung in eingestufter Form würde den erheblichen schutzbedürftigen Geheimhaltungsinteressen nicht genügen.“
Wie viele davon des Landes verwiesen wurden: Ebenso. Zumindest für jene, die dem Gastland nicht benannt wurden. Aus der Menge derer, die dem Gastland kenntlich gemacht wurden, hat es keine Ausweisungen gegeben. Nur wissen wir leider nicht, ob es überhaupt welche gab. André Hahn kommentiert:
2014 und 2015 wurden keine Personen von Nachrichtendiensten der Bundesrepublik Deutschland aus einem Gastland ausgewiesen. Dies ist allen Ernstes die einzige von 10 Fragen aus der Kleinen Anfrage, die Staatssekretär Stephan Steinlein vom Auswärtigen Amt öffentlich beantwortet hat.
Das Problematische an der Nicht-Antwort der Bundesregierung ist nicht nur die Intransparenz gegenüber der Öffentlichkeit, sondern auch ihre Weigerung, den Mitgliedern des Bundestags Auskunft zu geben – mit dem Argument, dass Informationen offengelegt werden könnten. Die Bundesregierung missachtet hier ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, in dem es heißt:
Das Parlament und seine Organe können nicht als Außenstehende behandelt werden, die zum Kreis derer gehören, vor denen Informationen zum Schutz des Staatswohls geheim zu halten sind.
Doch das scheint sie nicht zu interessieren, und sie kommt im vorliegenden Fall zu dem Schluss, …
… dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen.
Das Adverb „ausnahmsweise“ könnte hier deplatzierter kaum sein, denn diese Ausnahme ist bei geheimdienstlichen Belangen leider die Regel. Immer wieder zieht sich die Bundesregierung darauf zurück, dass das Staatswohl oder internationale Beziehungen geschädigt werden könnten – ähnlich auch bei der Herausgabe der Selektorenliste.
André Hahn findet das ungeheuerlich:
Das ist ein weiteres Beispiel dafür, wie wenig sich die Bundesregierung und ihre Nachrichtendienste vom Bundestag in die Karten gucken lassen wollen. Die oft gerühmte parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste wird so zur Farce.
Erstaunlich ist zudem das aus den Antworten der Bundesregierung erkennbare Messen mit zweierlei Maß. So werden einerseits bestimmten Staaten im Verfassungsschutzbericht 2014 sowie in anderen offiziellen und halboffiziellen Verlautbarungen öffentlich der Spionage gegen die Bundesrepublik Deutschland bezichtigt, während die inzwischen offensichtliche Spionagetätigkeit der USA in Deutschland weder im Verfassungsschutzbericht noch in der vorliegenden Antwort auf die Kleine Anfrage Erwähnung findet.
Antwort zur Kleinen Anfrage aus dem PDF befreit
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. André Hahn, Jan Korte, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, Inge Höger, Ulla Jelpke, Katrin Kunert, Niema Movassat, Petra Pau, Harald Petzold, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Kathrin Vogler, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Bundestagsdrucksache Nr.: 18–6321 vom 13.10.2015
Personal von Nachrichtendiensten in diplomatischen Vertretungen
Vorbemerkung der Fragesteller
„Gegen Deutschland gerichtete nachrichtendienstliche Arbeit findet oftmals aus sogenannten Legalresidenturen heraus statt, die in den offiziellen oder halboffiziellen Vertretungen ausländischer Staaten in Deutschland untergebracht sind. Die Nachrichtendienstangehörigen arbeiten abgetarnt in Botschaften oder Generalkonsulaten, in Presseagenturen oder bei Fluggesellschaften. Sie verfügen dort meist über einen Diplomatenstatus, der sie vor Strafverfolgung schützt und im Fall ihrer Enttarnung nur noch die Möglichkeit der Ausweisung aus Deutschland zulässt.“ (Verfassungsschutzbericht 2014, Seite 227).
Als Hauptakteure von gegen Deutschland gerichteten Spionageaktivitäten werden im Verfassungsschutzbericht 2014 namentlich die Russische Föderation, die Volksrepublik China und die Islamische Republik Iran genannt.
In einer Rundnote Nr. 17/2014 vom 6. August 2014 bat das Auswärtige Amt „alle diplomatischen Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland um Benennung des in der Bundesrepublik eingesetzten Personals von Nachrichtendiensten (Name, …), die den Schutz völkerrechtlicher Verträge als Angehörige offizieller Stellen genießen.“ Die Antwort sollte bis zum 31. August 2014 an das Auswärtige Amt gesendet und jährlich jeweils zum 31. August aktualisiert werden.
Im Umkehrschluss gehen die Fragesteller davon aus, dass auch an deutschen Botschaften und sonstigen Einrichtungen Personal deutscher Nachrichtendienste mit Diplomatenstatus tätig ist.
Vorbemerkung der Bundesregierung
Gegenstand der Fragen sind solche Informationen, die in besonders hohem Maße das Staatswohl berühren.
Fragen 1 (teilweise), 3 bis 7 und 9 bis 10 können selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interessen wie das Staatswohl begrenzt. Hierbei muss insoweit jedes Risiko eines Bekanntwerdens ausgeschlossen werden, weshalb auch eine eingestufte Übermittlung der erfragten Information ausscheiden muss.
Eine Offenlegung der angefragten detaillierten Informationen über die Erkenntnisse der Spionageabwehr des Bundesamtes für Verfassungsschutz, die Zusammenarbeit der Nachrichtendienste des Bundes mit ausländischen Nachrichtendiensten und die Organisationsstruktur des Bundesnachrichtendienstes im Ausland birgt die Gefahr, dass Einzelheiten bekannt würden, die unter dem Aspekt des Schutzes der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern und der Organisationsstruktur des Bundesnachrichtendienstes im Ausland besonders schutzbedürftig sind. Ein Bekanntwerden von Informationen zu den ausländischen Partnerdiensten und den konkreten Strukturen des Bundesnachrichtendienstes im Ausland und damit einhergehend die mögliche Kenntnisnahme durch Unbefugte würde erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit und Aufgabenerfüllung haben. Neben Rückschlüssen auf die Arbeitsmethodik der Nachrichtendienste des Bundes lassen sich das globale Kooperationsnetzwerk des Bundesnachrichtendienstes und hierdurch auch viele regionale und zum Teil auch thematische Schwerpunktsetzungen klar erkennen. Darüber hinaus würde die regionale Struktur in vielen Fällen Rückschlüsse zulassen, gegen welche Länder ein besonderes Aufklärungsinteresse gerichtet sein könnte und mit welchem Partner eine Kooperation zur Aufklärung eines Drittstaates bestehen könnte.
Der hieraus entstehende Vertrauensverlust würde die Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste des Bundes bedrohen, er würde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zur Einstellung einer Vielzahl von Kooperationen und zu außenpolitischen Konsequenzen führen. Als Folge bestünde daher die Gefahr, dass aufgrund dieses Vertrauensverlustes Informationen von ausländischen Partnern entfallen oder wesentlich zurückgehen könnten, so dass signifikante Informationslücken mit negativen Folgewirkungen für die Genauigkeit der Abbildung der Sicherheitslage für die Bundesrepublik Deutschland sowie im Hinblick auf den Schutz deutscher Interessen im Ausland entstünden. Des Weiteren würde durch die komplette Offenlegung der personellen Organisationsstrukturen im Ausland die Gefahr bestehen, dass diese gezielter durch andere Nachrichtendienste in ihrer Arbeit behindert werden könnten.
Somit könnte letztlich der gesetzliche Auftrag des Bundesnachrichtendienstes – die Sammlung und Auswertung von Informationen über das Ausland, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind (§ 1 Abs. 2 BNDG) – nicht mehr sachgerecht erfüllt werden. Die Gewinnung von auslandsbezogenen Informationen ist für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und für die Aufgabenerfüllung des Bundesnachrichtendienstes jedoch unerlässlich.
Die Bundesregierung ist zudem nach sorgfältiger Abwägung zu der Überzeugung gelangt, dass die Beantwortung der Frage 2 nicht offen erfolgen kann. Grundsätzlich ist der parlamentarische Informationsanspruch auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Soweit parlamentarische Anfragen Umstände betreffen, die aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig sind, ist zu prüfen, ob und auf welche Weise die Geheimhaltungsbedürftigkeit mit dem parlamentarischen Informationsanspruch in Einklang gebracht werden kann (BVerfGE 124, 161 [189]). Die Einstufung der Antworten auf Frage 2 als Verschlusssache (VS) mit einem Geheimhaltungsgrad bis GEHEIM ist im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich, da die betreffenden Informationen aus nachrichtendienstlichen Quellen stammen. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf Frage 2 würde jedoch Informationen über Arbeitsweisen und den Kenntnisstand der Nachrichtendienste des Bundes offen legen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes sind im Hinblick auf die künftige Aufgabenerfüllung besonders schutzbedürftig. Ebenso schutzbedürftig sind Einzelheiten zur jeweiligen nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Ihre Veröffentlichung ließe Rückschlüsse auf die Aufklärungsschwerpunkte der jeweiligen Dienste zu.
Daneben würde das Vertrauen der internationalen Kooperationspartner in die Integrität der deutschen Nachrichtendienste nachhaltig erschüttert und die weitere internationale Zusammenarbeit wesentlich erschwert. Nach § 3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden können oder die für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder schädlich oder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen. Der Beitrag zu Frage 2 ist daher als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) mit dem Grad „VS-Vertraulich“ eingestuft. Es wird insoweit auf die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegte Antwort verwiesen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Kann die Bundesregierung die Informationen des Nachrichtenmagazins DER SPIEGEL bestätigen, dass „für die USA in Deutschland allein rund 200 Nachrichtendienstler mit Diplomatenpass“ arbeiten (SPIEGEL-Online vorn 8. August 2014)?
Wenn nein, welche diesbezüglichen Kenntnisse hat die Bundesregierung?
Aus Sicht der Bundesregierung können die Angaben aus dem zitierten SPIEGEL-Artikel nicht bestätigt werden. Im Übrigen wird auf die im Jahr 2013 bei der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegten Antworten zu den Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hans-Peter Bartels Nr. 7 und 8 auf Bundestagsdrucksache 17/14483 vom 2. August 2013 verwiesen. Die damaligen Angaben entsprechen dem aktuellen Erkenntnisstand der Bundesregierung.
2. Wie viele Staaten haben die Rundnote Nr. 17/2014 vom 6. August 2014 vom Auswärtigen Amt erhalten, wie viele haben darauf überhaupt reagiert, wie viele haben mit einer Fehlmeldung geantwortet, und wie viele davon mit der Benennung mindestens einer Person?
Die Verbalnote vom 06.08.2014 wurde an alle diplomatischen Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland versandt. Eine Übersicht aller diplomatischen Vertretungen ist auf der Internetseite des Auswärtigen Amts eingestellt und unter folgendem Link erreichbar: www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/VertretungenFremderStaatenA-Z-Laenderauswahlseite_node.html. Eine weitere offene Beantwortung dieser Frage ist nicht möglich. Darüber hinausgehende Angaben sind als Verschlusssache gemäß der Verschlusssachenanweisung (VSA) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Vertraulich“ eingestuft; die entsprechende Antwort wird in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
3. Aus welchen Staaten waren in diplomatischen Vertretungen und sonstigen Einrichtungen per 31. August 2015 (bzw. im Jahr 2014) laut Antwort an das Auswärtige Amt auf die Rundnote 17/2014 Personen von Nachrichtendiensten in der Bundesrepublik Deutschland tätig (bitte mit der jeweilig gemeldeten Personenzahl nennen)?
Über die in Frage 2 gegebenen Informationen hinaus können aus Gründen des Staatswohls weitere Angaben zu den Antworten auf die Verbalnote nicht gemacht werden.
Die diplomatische Kommunikation über nachrichtendienstliche Belange ist von höchster Sicherheitsrelevanz. Sie erfordert zwingend einen äußerst sensiblen Umgang mit den jeweiligen Staaten, um dabei die Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland angemessen zu wahren.
Die Offenlegung von Informationen, die Rückschlüsse auf den Einsatz nachrichtendienstlichen Personals an einzelnen Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland zuließen, würde zu einer schweren Belastung der bilateralen Beziehungen zu diesen Staaten führen. Sie würde darüber hinaus generell die künftige Kommunikation der Bundesrepublik Deutschland mit anderen Staaten bzgl. nachrichtendienstlicher Tätigkeiten erschweren.
4. Wie viele dieser Personen wurden in den Jahren 2014 und 2015 des Landes verwiesen (bitte aufgeschlüsselt auf die einzelnen Staaten nennen)?
Eine konkrete Angabe von Personenzahlen nebst Benennung der einzelnen Staaten ist nicht möglich. Auf die Antwort zu Frage 3, letzter Absatz, wird verwiesen.
5. Wie viele weitere (nicht dem Auswärtigen Amt gemeldete) für ausländische Nachrichtendienste tätige Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung bzw. der Nachrichtendienste des Bundes an diplomatischen Vertretungen und sonstigen Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland tätig (bitte Zahl der Personen und die jeweiligen Staaten nennen)?
Nachrichtendienste fremder Staaten sind in unterschiedlicher Personalstärke an den jeweiligen amtlichen oder halbamtlichen Vertretungen in Deutschland präsent und unterhalten hier sogenannte Legalresidenturen.
Die Frage, welche Personen getarnt unter diplomatischer Abdeckung an den offiziellen Vertretungen und sonstigen Einrichtungen der Gast- bzw. Entsendeländer in Deutschland einer nachrichtendienstlichen Tätigkeit nachgehen, stellt den Schwerpunkt der Spionageabwehr dar.
Eine Angabe, wie viele Personen für einen ausländischen Nachrichtendienst tätig sind und durch die Spionageabwehr erkannt wurden, kann aus Gründen der operativen Sicherheit nicht erfolgen. Die Offenlegung der angefragten detaillierten Informationen zur Erkenntnislage der Spionageabwehr des Bundesamtes für Verfassungsschutz selbst in eingestufter Form birgt durch ein etwaiges Bekanntwerden derselben konkrete Gefahren für den Kernbereich der eigenen nachrichtendienstlichen Abwehrtätigkeit einschließlich nachrichtendienstlicher Quellen.
Eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen zu Frage 5 in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung des Bundesnachrichtendienstes sowie die möglichen außenpolitischen Konsequenzen nicht ausreichend gewährleisten. Die Antwort zu der o. g. Frage würde die Zusammenarbeit des Bundesnachrichtendienstes mit seinen ausländischen Partnerdiensten so detailliert beschreiben, dass eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern ihrem Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen kann. Bei einem Bekanntwerden der schutzbedürftigen Information wäre kein Ersatz durch andere Instrumente der Informationsgewinnung möglich. Die erbetenen Informationen berühren demzufolge derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen, so dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen.
6. Wie viele dieser Personen wurden in den Jahren 2014 und 2015 des Gastlandes verwiesen (bitte aufgeschlüsselt auf die einzelnen Staaten nennen)?
Eine konkrete Angabe von Personenzahlen nebst Benennung der einzelnen Staaten ist nicht möglich. Auf die Antwort zu Frage 3, letzter Absatz, wird verwiesen.
7. In welchen Staaten sind Personen von Nachrichtendiensten der Bundesrepublik Deutschland in diplomatischen Vertretungen und sonstigen Einrichtungen mit Diplomatenstatus mit Kenntnis des jeweiligen Gastlandes tätig (bitte die Staaten mit der jeweilig gemeldeten bzw. bekannten Personenzahl nennen)?
Eine Beantwortung dieser Frage ist nicht möglich. In der Beantwortung der Frage sind Auskünfte enthalten, die unter dem Aspekt des Schutzes der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit mit ausländischen Diensten besonders schutzbedürftig sind. Auch eine Beantwortung in eingestufter Form würde den erheblichen schutzbedürftigen Geheimhaltungsinteressen nicht genügen. Auf die Vorbemerkung wird insoweit verwiesen.
8. Wie viele dieser Personen wurden in den Jahren 2014 und 2015 des Landes verwiesen (bitte aufgeschlüsselt auf die einzelnen Staaten nennen)?
Es hat in den Jahren 2014 und 2015 keine Ausweisungen gegeben.
9. Wie viele weitere (nicht als Residenten im Gastland benannte) Personen von Nachrichtendiensten der Bundesrepublik Deutschland sind in diplomatischen Vertretungen oder sonstigen Einrichtungen mit Diplomatenstatus im Ausland tätig (bitte die Gesamtzahl der Personen und der Länder einzeln nennen)?
Auf die Vorbemerkung und die Ausführungen in der Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.
10. Wie viele dieser Personen wurden auf Grund ihrer Tätigkeit für deutsche Nachrichtendienste in den Jahren 2014 und 2015 des Landes verwiesen (bitte aufgeschlüsselt auf die einzelnen Staaten nennen)?
Auf die Vorbemerkung und die Ausführungen in der Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.
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: Frankreich: Senat verabschiedet Blankoscheck für Geheimdienst
: Frankreich: Senat verabschiedet Blankoscheck für Geheimdienst Nachdem im Juni umfassende neue Überwachungsgesetze in Frankreich verabschiedet worden waren, wurden in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch nun auch zwei Ergänzungen vom Senat durchgewunken, die dem französischen Geheimdienst eine weitreichende Überwachung internationaler Datenströme ermöglichen. Senat und Nationalversammlung müssen sich nun auf eine gemeinsame Version einigen, bevor die Gesetzesänderung in Kraft treten kann.
Die zwei Zusätze waren vom französischen Verfassungsrat Anfang Oktober für nicht verfassungskonform erklärt und aus dem Entwurf gestrichen worden. Daraufhin hatten zwei Abgeordnete einen nahezu identischen Gesetzesentwurf im beschleunigten Verfahren auf den Weg gebracht – da diese Neuvorlage aus dem Parlament stammt, war die Regierung aus der Pflicht enthoben, den Vorschlag erneut dem Verfassungsrat vorzulegen.
Abgefangene Kommunikation zwischen französischen Bürger_innen solle gelöscht werden, versicherte der Berichterstatter Philippe Bas. Eine neu einzurichtende Kontrollkommission solle bei „gemischten Datensätzen“ aktiv werden.
La Quadrature du Net kritisiert, dass französische Bürger_innen keinesfalls geschützt seien, da ein Großteil ihrer nationalen Kommunikation über internationale Server abgewickelt wird.
Sherif Elsayed-Ali von Amnesty International spricht von einer Carte blanche für den Geheimdienst:
The law is so broad it essentially provides the Executive and intelligence agencies carte blanche for mass data interception. France’s legislators must stand up against fundamental rights being bulldozed with fast-track processes.
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: CISA: Ein als „Cybersecurity“ getarntes Überwachungsgesetz
Anti-CISA-Aktivisten protestieren vor dem Senat (Foto: Fight for the Future) : CISA: Ein als „Cybersecurity“ getarntes Überwachungsgesetz Der US-Senat hat am gestrigen Dienstag den umstrittenen Cybersecurity Information Sharing Act (CISA) mit 74 zu 21 Stimmen verabschiedet. Er soll zur Verhinderung von „Cyberangriffen“ auf die amerikanische Wirtschaft den Datenaustausch zwischen Unternehmen und Behörden ermöglichen. Bürgerrechtsgruppen und IT-Firmen befürchten, dass persönliche Daten unkontrolliert an Regierungsbehörden weitergeleitet werden, und sehen das Gesetz als eine weitere Überwachungsmaßnahme.
CISA klingt bekannt, gab es da nicht schon mal so etwas Ähnliches?
Bei dem Gesetz handelt es sich um den de-facto-Nachfolger des Cyber Intelligence Sharing and Protection Act (CISPA), der nach umfangreicher Kampagnenarbeit zumindest vorerst gestoppt wurde. Ein guter Vergleich der unterschiedlichen Gesetzesentwürfe findet sich bei Dailydot.Was steht drin?
Wie bei CISPA steht bei CISA offiziell der Schutz vor Hacker-Angriffen auf US-Unternehmen im Vordergrund (Gesetzestext). Durch das Teilen von umfangreichen Informationen, sogenannte „cyberthreat indicators“, zwischen Firmen und Behörden sollen kritische Angriffe bereits im Anfangsstudium erkannt und bekämpft werden. Firmen seien bis jetzt äußerst vorsichtig, solche Daten weiterzugeben, aus Angst vor der Verletzung von Datenschutzgesetzen, argumentieren die Unterstützer. Daher sieht CISA vor, dass Unternehmen rechtliche Immunität für die Datenweiterleitung erhalten.Wer hat entschieden?
Zu den Unterstützern zählen sowohl Demokraten als auch Republikaner. Interessanterweise kam der Gesetzesvorschlag aus dem Geheimdienst-Ausschuss des US-Senates und nicht dem Heimatschutz- oder Wirtschaftsausschuss, die sich normalerweise mit der Sicherheit von elektronischer Infrastruktur befassen.Wer bekommt die Daten?
Verschiedene Regierungsbehörden, u. a. das Heimatschutz‑, das Verteidigungs- und das Justizministerium bekommen die Informationen, unter ihnen sensible Daten von Nutzer*innen, automatisch übermittelt. Diese können sie ebenfalls mit anderen Ermittlungsbehörden und Geheimdiensten teilen, welche die Daten auch für andere Zwecke nutzen dürfen.Gegen Hackerangriffe ist gut, die schaden doch der Wirtschaft! Was gibt es da zu kritisieren?
Die Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) kritisiert die Weitergabe von persönlichen Daten an die Regierungsbehörden und die schwammigen Definitionen im Gesetz:CISA provides broad immunities for companies to share personal information to the federal government, vague definitions that do not define what information can and cannot be shared, information can be used for purposes unrelated to cybersecurity, and has the potential to be used as another tool to conduct surveillance.
Stattdessen sollten die wahren Probleme angegangen werden, fordert die EFF, die da lauten: unverschlüsselte Dateien, schlechte IT-Architektur, nicht geupdatete Server und Malware, die durch unbedachtes Öffnen von Links verbreitet wird. Diese seien verantwortlich für die Hacks der vergangenen Monate, bei denen beispielsweise millionenfach Fingerabdrücke von Beschäftigen des öffentlichen Dienstes in den USA geleakt wurden. Eine Übermittlung von weiteren Daten an Regierungsbehörden scheint da hochgradig gefährlich.
Auch Edward Snowden meldete sich zu Wort und twitterte, dass es sich bei jeder Stimme für CISA um eine Stimme gegen das Internet handle:
Ach, immer diese Bürgerrechtsgruppen. Was sagen denn die betroffenen IT-Unternehmen?
Die sind zu großen Teilen ebenfalls gegen das Gesetz. Vor allem die IT-Wirtschaftsverbände haben sich öffentlich gegen den Gesetzesvorschlag positioniert und sehen in ihm ein Verstoß gegen die Privatsphäre. Außerdem bezweifeln sie die Wirksamkeit des Vorschlages. So werden bereits Informationen über Hacker-Angriffe mit der Regierung geteilt, ohne dass Datenschutzregeln verletzt werden, wie AlJazeera America erläutert.Es müsse etwas gegen die zunehmenden Hacker-Angriffe getan werden, aber CISA gehe aufgrund der unregulierten Weitergabe von Daten an die Behörden viel zu weit, schreibt der Wirtschaftsverband CCIA, zu dessen Mitgliedern Amazon, Facebook und Google gehören, in einem Statement:
CCIA recognizes the goal of seeking to develop a more robust system through which the government and private sector can readily share data about emerging threats. But such a system should not come at the expense of users’ privacy, need not be used for purposes unrelated to cybersecurity, and must not enable activities that might actively destabilize the infrastructure the bill aims to protect.
Leider haben sich aber nur wenige Firmen direkt öffentlich gegen das Gesetz gestellt, unter ihnen Twitter, reddit und Apple. Die Kampagne gegen CISPA war von deutlich mehr Unternehmen getragen worden, die jetzt deutliche Stellungnahmen aber vermeiden.
NGOs sind dagegen, Unternehmen teilweise auch. Aber was sagen denn IT-Experten zu CISA?
In einem von dutzenden Sicherheitsexperten unterzeichneten Brief an den US-Senat (pdf) wird an diesen appelliert, CISA nicht zu verabschieden. Jennifer Granick vom Center for Internet and Society an der Universität Stanford schreibt, dass Sicherheitsinformation bereits heute geteilt werden und das bisschen Privatsphäre, das es noch gibt, nicht auch noch geopfert werden sollte:
Meanwhile, companies are sharing vulnerability data with each other, in all kinds of ways commercial and voluntary. More vulnerability information sharing would be a good thing to have. But we need not sacrifice what little privacy we have on the altar of government involvement.
Wie geht’s jetzt weiter?
In der zweiten Kammer, dem US-Repräsentantenhaus, gibt es einen ähnlichen Gesetzesvorschlag, der jetzt mit der Senats-Version in einem Vermittlungssausschuss verglichen und zusammengeführt wird. Danach muss noch Präsident Barack Obama unterschreiben, bevor das Gesetz in Kraft tritt. Ein Veto seinerseits ist aufgrund der geäußerten Regierungsunterstützung für CISA sehr unwahrscheinlich.Die Aktivisten auf der anderen Seite des Atlantiks geben den Kampf gegen das Gesetz aber noch nicht auf: Die Bürgerrechtsorganisation Fight for the Future ruft dazu auf, auf den Vermittlungsausschuss Druck auszuüben und sich genau zu merken, welche Abgeordnete „gegen das Internet gestimmt haben“.

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