Der österreichische Nationalrat hat am Mittwoch das Staatsschutzgesetz mit den Stimmen der Regierungsparteien SPÖ und ÖVP beschlossen. Das umstrittene Gesetz erweitert sowohl Überwachungsbefugnisse als auch die Ermittlungsmethoden des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT).
So können ab dem 1. Juli die Mobiltelefone von mutmaßlichen Terroristen und anderen „Extremisten“, welche einen „verfassungsgefährdenden Angriff“ planen, ohne vorherige richterliche Kontrolle abgehört werden. Deren Kontakte mit anderen Personen dürfen für Jahre gespeichert und an ausländische Geheimdienste weitergegeben werden. Das sogenannte „Polizeiliche Staatsschutzgesetz“ sieht außerdem vor, V-Leute auch in Fällen, in denen noch keine Straftaten begangen worden sind, einzusetzen. Mehr Hintergrundinformationen bietet der Vortrag „Österreich: Der Kampf gegen Massenüberwachung“ von Thomas Lohninger auf dem 32. Chaos Communication Congress.
In den letzten Monaten hatten verschiedene politische Gruppen und Verbände gegen das Gesetz mobilisiert. An einer Unterschriftenkampagne des AKVorrat Österreich nahmen über 30.000 Menschen teil. Rechtsanwälte, Amnesty International, Internetprovider, der Österreichische Journalistenclub und andere zivilgesellschaftliche Gruppen übten heftige Kritik an den Regierungsplänen. Am vergangenen Wochenende nahmen rund 150 Menschen an einer Demonstration vor dem Gebäude des zukünftigen Inlandsgeheimdienstes teil.
Die Journalistin Barbara Wimmer kritisiert in ihrem Kommentar bei futurezone.at das Gesetz als „massiven Eingriff in unsere Freiheits- und Bürgerrechte.“ Des Weiteren bemängelt sie den fehlenden Schutz von Pressefreiheit und Berufsgeheimnissen und glaubt nicht, dass es gegen Terroranschläge helfen wird:
Selbst Ex-NSA-Direktor William Binney spricht von einem „großen Fehler“, wenn Länder mehr Massenüberwachung einführen, weil eine große Menge an Daten alleine nichts bringt, um Terroranschläge zu verhindern. Das Staatsschutzgesetz ist eine solche Massenüberwachung, bei der auch unbescholtene Bürger ins Visier des Verfassungsschutzes kommen werden und bei der es keine richterliche Kontrolle geben wird. Da reichen die „Verschlimmbesserungen“, die in letzter Sekunde von den Grünen und der FPÖ erwirkt worden sind, nicht aus.
Von verschiedenen Seiten ist bereits angekündigt worden, gegen das Gesetz zu klagen: FPÖ, Grüne und auch der AKVorrat Österreich werden vor den Verfassungsgerichtshof ziehen, wie letzterer bei Twitter verkündete:
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