Geheimdienst
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: SWIFT wird von Ex-CIA kontrolliert?
: SWIFT wird von Ex-CIA kontrolliert? Die Futurezone ebrichtet mal wieder über SWIFT und wie Millionen von europäischen Datensätzen in sicheren Händen liegen: Unabhängige Berater von der CIA
.Das heißt, letztlich garantiert die Geschäftsführung der mit der Angelegenheit befassten Beraterfirma Booz Allen Hamilton, dass die CIA, bei der Suchergebnisse erklärtermaßen landen, mit den Datensätzen anschließend nicht macht, was sie will.
In der Geschäftsführung von Booz Allen Hamilton amtieren nämlich neben dem ehemaligen Direktor der National Security Agency [NSA], Mike McConnell, [Senior Vice President], auch Ex-CIA-Chef James Woolsey [Vice President] und noch vier weitere Mitglieder, die hochrangige Posten in der US-Geheimdienstszene innehatten.
Klingt super vertrauenswürdig, fast schon vertrausenswürdiger als so ein (europäischer) Datenschützer.
Diese „unabhängige“ Beraterfirma wacht also über die korrekte Behandlung der letzlich an die CIA übermittelten Datensätze internationaler Finanztransaktionen, unter denen sich auch eine Menge europäischer Daten befinden. Über die Verwendung dieser Datensätze hat SWIFT – wie man selbst erklärt – keinerlei Kontrolle mehr.
Mehr über den SWIFT-Abhörskandal, wo europäische Banken millionenfach Datensätze europäöischer Kunden in die USA transferiert haben, findet sich hier.
Update:
In Österreich läuft irgendwie viel mehr in Sachen SWIFT als hie rin Deutschland. Wieder hat die Futurezone einen Artikel dazu veröffentlicht: SWIFT: Druck auf die Bundesregierung.
Jetzt wird die SPÖ als Wahlsieger etwas lauter und der SPÖ-Konsumentenschutzsprecher Johann Maier kritisiert die Bundesregierung scharf:
Es sei unbestritten, so Maier, dass es sich hier um einen der größten Datenschutzskandale aller Zeiten handle. Konkret wolle er wissen „wie viele Bankkunden in Österreich betroffen sind und wie man derartige Praktiken in Zukunft verhindern kann“.
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: Brüssel bestätigt: USA erhalten Zugriff auf vorratsgespeicherte Kommunikationsdaten
: Brüssel bestätigt: USA erhalten Zugriff auf vorratsgespeicherte Kommunikationsdaten Pressemitteilung vom 20.9.2006
In einer schriftlichen Stellungnahme vom 15.09.2006 bestätigt Innenkommissar Frattini, auf Vorrat gespeicherte Kommunikationsdaten „können im Rahmen bestehender Rechtshilfeabkommen in Strafverfahren ausgetauscht werden“, unter anderem mit den USA. Besorgte Europaabgeordnete hatten bei der Kommission nachgefragt, ob Gerüchte zutreffen, wonach die USA um Zugriff auf die Kommunikationsdaten aller EU-Bürger gebeten hätten. Einer EG-Richtlinie vom März 2006 zufolge soll ab Mitte 2007 EU-weit über einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren gespeichert werden, wer mit wem per Telefon, Handy oder Email in Verbindung gestanden hat.
„Frattini macht dankenswerterweise deutlich, dass die Bundesregierung bereit ist, die Privatsphäre aller EU-Bürger an die US-Geheimdienste zu verscherbeln. Aus ähnlichen Skandalen der jüngsten Zeit hat man offenbar nichts gelernt. Einmal mehr wird den USA die Möglichkeit zur Wirtschaftsspionage auf dem goldenen Tablett serviert“, sagte der Politikwissenschaftler Ralf Bendrath vom Netzwerk Neue Medien. „Die heimliche Auswertung europäischer Kontobewegungen durch US-Geheimdienste im Rahmen von SWIFT, die vom Europäischen Gerichtshof für illegal erklärte Weitergabe von Flugpassagierdaten, oder auch die flächendeckende US-Abhöraktion in Europa mit dem Echelon-System zeigen, dass sich hier eine verhängnisvolle Tradition der transatlantischen Überwachung herausgebildet hat. Wir werden das nicht weiter dulden“, ergänzte der Datenschützer und FIfF-Vorstand Werner Hülsmann. „Schon bei den Flugpassagierdaten ist nicht mehr nachvollziehbar, wie diese genutzt werden“, so Twister (Bettina Winsemann) von STOP1984. „Ob sie nun in das US-amerikanische Passagierüberwachungssystem CAPPS eingeflossen sind oder nicht, konnte nie eindeutig geklärt werden. Sind die privaten Kommunikationsdaten erst einmal über den großen Teich gewandert, wird die informationelle Selbstbestimmung der Bürger letztendlich ebenso zur Farce wie die Sicherheit europäischer Firmengeheimnisse.“
Die nun vorliegende Stellungnahme der EU-Kommission widerlegt das Versprechen von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, die Kommunikationsdaten würden nur zur Verfolgung schwerer Straftaten und nur aufgrund richterlicher Genehmigung genutzt werden. Tatsächlich sollen den Plänen der Bundesregierung zufolge die Datenbestände einer Vielzahl von Stellen offen stehen:
- den Strafverfolgungsbehörden für Ermittlungen wegen allen „erheblichen“ oder „mittels Telekommunikation begangenen“ Straftaten,
- den Geheimdiensten, und zwar ohne richterliche Genehmigung,
- ausländischen Staaten, ebenfalls ohne richterliche Genehmigung und ohne Kontrolle über die Weiterverwendung der Daten,
- der Musikindustrie zur Verfolgung „offensichtlicher Rechtsverletzungen“ im Internet, insbesondere zum Vorgehen gegen private Tauschbörsennutzer.
Das Bundesjustizministerium arbeitet derzeit an einem Gesetzentwurf zur Einführung einer Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. Das von der Justizministerin persönlich vorangetriebene Vorhaben bekommt jedoch zunehmend Gegenwind. Dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg liegt seit Juli eine Nichtigkeitsklage gegen die Brüsseler Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vor. Die Opposition im Deutschen Bundestag will die Regierung auffordern, den Ausgang dieser Klage abzuwarten, bevor eine Entscheidung getroffen wird. Für ein solches Moratorium haben sich mit Siegfried Kauder (CDU) und Jörg Tauss (SPD) auch erste Politiker der Koalition ausgesprochen.
„Die Vorratsdatenspeicherung privatester Kommunikationsdaten widerspricht jeglicher Verhältnismäßigkeit und würde sich verheerend auf die Meinungsfreiheit auswirken,“ warnte die Bürgerrechtlerin Twister (Bettina Winsemann). „Gespräche mit der Telefonseelsorge, mit Anwälten, mit Presseinformanten – all dies würde für die zugriffsberechtigten Personen und Behörden ein offenes Buch werden. Die Speicherung von Geschäftskontakten würde auch der Wirtschaftsspionage Tür und Tor öffnen.“ (…) Verschiedene Bürgerrechts- und Datenschutzverbände rufen unterdessen zu einer „Demonstration gegen Sicherheits- und Überwachungswahn“ am 20. Oktober in Bielefeld auf (www.freiheit-statt-angst.de). Am gleichen Tag werden dort die diesjährigen Big Brother Awards verliehen. (…)
Der gesamte Text | erste Reaktion bei heise
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: Anonymer Internet-Zugang wird kriminalisiert
: Anonymer Internet-Zugang wird kriminalisiert Wie anderswo schon berichtet, wurden vor einer Woche die Festplatten mehrerer Anonymisierungs-Server in Deutschland von der Polizei beschlagnahmt, der Hintergrund waren Ermittlungen wegen
TerrorismusKinderpornografie. Kai Raven hat schon ausführlich erläutert, warum das den Staatsanwaltschaften im Zweifelsfall keine Informationen bringt.Bislang war nur die Rede von drei TOR-Nodes. Jetzt wurde bekannt, dass auch der AN.ON-Server des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig-Holstein am 6. September beschlagnahmt wurde, der Teil des JAP-Anonymisierungsnetzes ist. Das ULD hat diese Beschlagnahme aber erst aufgrund eigener „aufwändiger Recherchen“ am 11. September herausgefunden und den Beschluss nach mehrfachem Nachhaken bei den Behörden am 13. September erhalten, wie es heute bekannt gab.
Nach der geplanten Vorratsdatenspeicherung, der jüngsten Kampagne der CDU-Landesregierung gegen den AN.ON-Server der Kieler, der Ankündigung der Bundesregierung, die Internet-Überwachung durch den Verfassungsschutz auszubauen, der Kriminalisierung von offenen WLAN-Hotspots, die einen anonymen Netzzugang erlauben, ist diese Maßnahme ein weiterer Mosaikstein, der den allgemeinen Druck auf die anonyme Nutzung des Netzes erhöht und einen Diskurs etabliert, der „Kinderpornografie“, „Terrorismus“ und „Internet“ zusammenbringt und mit dem „wer was zu verbergen hat, ist schon verdächtig“-Theorem verknüpft. Wann werden wohl die Betreiber von Cybercafes gesetzlich verpflichtet, die Daten ihrer Kunden zu speichern, wie in Polizeistaaten wie China oder Tunesien schon lange üblich? Wer ein Prepaid-Handy kauft, muss ja auch schon seinen Ausweis vorzeigen.Noch vor weniger als einem Jahr hatten Frank Rieger und Rob Gonggrijp auf dem CCC-Kongress Aufsehen erregt mit ihrer These, dass wir den Krieg gegen den Überwachungsstaat verloren haben. Ihre zentrale Schlussfolgerung:
Anonymity will become the most precious thing.
Anscheinend haben da einige Leute in den Sicherheitskreisen dieses Landes aufmerksam zugehört und versuchen nun gezielt, diesen Punkt zu treffen. Das zeigt für mich aber gerade, dass man es entgegen der Einschätzung von Frank und Rop nicht dabei belassen kann, noch bessere Krypto-Spielzeuge zu entwickeln. TOR und JAP könnte heute bereits jeder benutzen, der zuhause ins Netz geht oder in der Firma nicht hinter einer paranoiden Firewall sitzt. Das Problem ist nicht die Technik, sondern ihr öffentliches Image. Es ist nicht cool, hip oder selbstverständlich, auf seiner Anonymität im Netz zu beharren und etwas dafür zu tun, sondern gilt entweder als geekig, paranoid oder eben der Kinderpornografie verdächtig. Was fehlt, sind schlagende Argumente bzw. ihre weitere Verbreitung auf zwei Ebenen:
1) Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass man in einer freien Gesellschaft anonym tun und lassen kann, was man will, solange man sich nicht irgendeiner Straftat o.ä. verdächtig gemacht hat. Das geht weder den Staat noch irgendwelche Provider etwas an. Punkt.
2) Die Beschränkung von Anonymität und Verschlüsselung stellt selber ein Risiko dar. Dies haben die Leute vom ULD sehr schön in ihrer Pressemitteilung herausgestellt:
Der beschlagnahmte Rechner ist Teil eines vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit geförderten Projektes AN.ON – Anonymität Online. AN.ON ermöglicht Nutzern des World Wide Web, mit Hilfe der Software JAP kostenlos unbeobachtet zu surfen. Es dient – wie vom deutschen Telediensterecht gefordert – der Gewährleistung des Datenschutzes im unsicheren weltweiten Netz und wird auch von vielen Unternehmen zum Schutz vor Wirtschaftsspionage genutzt.
Hier gibt es also einen Zielkonflikt zwischen dem Überwachungswahn der Polizei- und Geheimdienstfraktion auf der einen Seite und dem Interesse der Wirtschaft an Schutz ihrer Firmengeheimnisse auf der anderen Seite. Diese Argumentation hat bei der Echelon-Debatte wunderbar funktioniert, sie könnte aktuell mal wieder ausgebaut werden. Quintessenz hat das kürzlich sehr schön in bezug auf die Übermittlung der Passagierdaten in die USA gemacht:
Ein paar Wochen im Voraus zu wissen, dass z.B. ein ungewöhnlich großer Trupp Siemens-Manager nach Seattle fliegt, kann doch allemal von Interesse sein.
Also: Kommentare und Ideen erbeten. Denkt euch mal ein paar entsprechende Szenarien zum Thema nicht-anonymer Internetzugang aus.
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: NSA-Abhörprogramme sollen legalisiert werden
: NSA-Abhörprogramme sollen legalisiert werden Der Rechtsausschuss des US-Senats hat zwei Gesetzesvorlagen zugestimmt, mit welchen die weitreichenden Abhörprogramme der National Security Agency legalisiert werden würden. Derzeit sind die geheimen Maßnahmen, die so blumige Titel tragen wie „Terrorist Surveillance Program“ (TSP)“ unter Umgehung der (ohnehin nur dünnen) gesetzlichen Beschränkungen durchgeführt worden, die ACLU und andere haben bereits dagegen geklagt, und zwei Gerichte haben sie bereits für verfassungswidrig erklärt (s. auch hier). Mit den neuen Gesetzen würden diese Überwachungsmaßnahmen legalisiert und die Gerichtsverfahren an ein Geheimgericht überstellt werden. Eine gute Zusammenfassung gibt es bei Rabenhorst, dessen Bewertung wir uns hier anschließen:
…mit der Legalisierung und Ausweitung der Überwachung elektronischer Kommunikation durch die US-Geheimdienste wird die USA nach dem Patriot Act einen weiteren Riesensatz hin zum Überwachungsstaat machen.
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: Süddeutsche über den Präventionsstaat
: Süddeutsche über den Präventionsstaat Lesenswert ist der Kommentar von Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung zur Innenminister-Konferenz zur Terrorismusbekämpfung und die Einführung einer neuen Anti-Terror-Datei: Der Präventionsstaat.
Das neue Gefahrenrecht verlangt daher nicht mehr, wie es die Strafprozessordnung bislang tat, einen konkreten Tatverdacht als Eingriffsschwelle; es lässt vielmehr die bloße Möglichkeit genügen, dass der Betroffene sich verdächtig machen könnte. Die rechtsstaatlichen Regularien gelten dem neuen Gefahrenrecht als hinderliche Förmlichkeiten. Bei der Gefahrenvorbeugung ist daher schon heute den Sicherheitsbehörden mehr erlaubt, als ihnen bei der Strafverfolgung je erlaubt war. Präventive Logik ist expansiv: Wer vorbeugen will, weiß nie genug! Und so verwandelt sich der Rechtsstaat, Gesetz für Gesetz, in einen Präventionsstaat.
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: Verfassungsschutz NRW soll Hacken dürfen
: Verfassungsschutz NRW soll Hacken dürfen Der Landtag von Nordrhein-Westfalen berät gerade über eine Änderung des Verfassungsschutzgesetzes. Unter anderen soll dem Geheimdienst nun auch gestattet werden:
heimliches Beobachten und sonstiges Aufklären des Internets, wie insbesondere die verdeckte Teilnahme an seinen Kommunikationseinrichtungen bzw. die Suche nach ihnen, sowie der heimliche Zugriff auf informationstechnische Systeme auch mit Einsatz technischer Mittel.
So weit, so unstrittig und auch bei heise und anderswo bereits berichtet. Die Bewertung ist allerdings umstritten. Karsten Rudolph, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, bewertet das als „staatlich organisierten Hausfriedensbruch“. Der Leiter des Verfassungschutzes, Hartwig Möller, erwiderte, die Rechte des Geheimdienstes würden nur nur transparenter gemacht. In der Tat steht auch im derzeit geltenden Gesetz schon drin, dass der Dienst diese Sachen unternehmen darf:
die Sichtbarmachung, Beobachtung, Aufzeichnung und Entschlüsselung von Signalen in Kommunikationssystemen; (…)
weitere vergleichbare Methoden, Gegenstände und Instrumente zur heimlichen Informationsbeschaffung, insbesondere das sonstige Eindringen in technische Kommunikationsbeziehungen durch Bild‑, Ton- und Datenaufzeichnungen.Die öffentlichen Begründungen für die Änderung sind allerdings reichlich absurd. Innenminister Ingo Wolf (FDP) verweist darauf, dass die Kofferbomber sich die Anleitungen zum Bombenbau im Internet besorgt hätten. Demnach müsste der Verfassungsschutz sich auch für Chemiebücher der Oberstufe interessieren und sämtliche Schulbibliotheken überwachen. Wolf sagte ausserdem, bisher habe der Dienst nur Aktivitäten ausländischer Netzwerke im Internet verfolgen können, mit der neuen Regelung würde man auch im Inland aktive Gruppen überwachen können. Die „Welt“ hat das auch gleich so übernommen. Das sind allerdings zwei unterschiedliche Änderungen, die nichts miteinander zu tun haben. Zum einen wird der Katalog der Befugnisse in §5 um den„Internet“-Absatz erweitert. Das gilt aber für alle Tätigkeiten des Verfassungsschutzes.
Zum anderen wird der §5a geändert, der die Auskunftspflichten von Banken, Telekommunikationsdienstleistern und anderen Branchen regelt. Die mussten bisher nur Informationen an den Geheimdienst rausrücken, wenn die angebliche Bedrohung aus dem Ausland kam. Nach der neuen Fassung sollen sie auch die Neugier der Schnüffler befriedigen müssen bei
Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben
Das wird uns als „Terrorismus“ verkauft, kann aber auch jede andere politische Opposition treffen, die mit dem derzeitigen System nicht einverstanden ist. Interessanterweise sollen mit dem neuen Gesetz die Auskunftspflichten für Postdienstleister und Fluglinien wieder gestrichen werden.
Was diese „Internet“-Regelung für Folgen haben wird, bleibt abzuwarten. Nachdem die CDU-Innenminister ja schon gegen Anonymisierungsdienste Sturm laufen, dürften dann demnächst auch Virenscanner und Firewalls verboten werden, weil sie ja den Antiterror-Kampf der Geheimdienste unterlaufen könnten. Witzigerweise hat der nächste Kongress des in NRW beheimateten Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik das Motto „Innovationsmotor IT-Sicherheit“.
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: UK: SWIFT-Problem schon länger bekannt?
: UK: SWIFT-Problem schon länger bekannt? The Guardian berichtet über SWIFT: CIA’s secret UK bank trawl may be illegal
A spokesman for the information commissioner told the Guardian that the privacy issue was being taken „extremely seriously“. If the CIA had accessed financial data belonging to European individuals then this was „likely to be a breach of EU data protection legislation“, he said, adding that UK data protection laws may also have been breached if British banking transactions had been handed over. The commissioner is requesting more information from Swift and the Belgium authorities before deciding how to proceed.
The Bank of England, one of the 10 central banks with a place on Swift’s managing committee, revealed it had told the British government about the programme in 2002. „When we found out we informed the Treasury and passed the relationship over to them,“ Peter Rogers of the Bank said. „We also told Swift that they had to speak to the government themselves. It had nothing to do with us. It was a matter of security and not of finance. It was an issue between Swift and the government.“
[via]
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: Schaar kritisiert „überflüssige Datenerhebung“ bei WM-Tickets
: Schaar kritisiert „überflüssige Datenerhebung“ bei WM-Tickets Keine Überraschung: die personalisierten WM-Tickets haben keinen spürbaren Sicherheitsgewinn gebracht. Und das trotz aufwendig pauschal zurechtplausibilisierter Datenerhebung („aus sicherheitstechnischen Gründen“, hier in Punkt 9 und 10). Wie de.internet.com in Bezug auf die Berliner Zeitung berichtet:
„Die Personalisierung der WM-Tickets hat sich zumindest bei den Einlasskontrollen als eine völlig überflüssige und wirkungslose Maßnahme erwiesen“, sagte Schaar der ‚Berliner Zeitung’ (Samstagsausgabe). Schon der Name des Ticketinhabers sei an den Stadieneingängen nur bei einem Bruchteil der Besucher, etwa fünf Prozent, kontrolliert worden. Er gehe deshalb davon aus,dass in den seltensten Fällen die Personalausweisnummer zusätzlich überprüft wurde. „Im Nachhinein ist festzustellen, dass die Personalisierung der WM-Tickets kaum mehr Sicherheit gebracht hat“, sagte der Datenschützer. „Ich rate deshalb davon ab, solche Personalisierungen bei Tickets auch bei anderen Sportveranstaltungen einzuführen.“
Wenig überraschend. Das Hosenrunterlassen beim Formularausfüllen wurde ja auch schon 2005 mit einem BigBrotherAward belohnt. Fragt sich, was denn jetzt genau mit all den Daten passiert ist. Viele Seiten waren ja scharf auf die Datensätze. „Im wesentlichen haben wir keine Beanstandungen aussprechen müssen“, bilanziert Schaar, was den Schutz dieser Daten angeht. Der Artikel beschreibt aber nur, dass die Daten der 200.000 WM-Helfer überprüft wurden. Das solls gewesen sein?
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: ULD ermittelt gegen Banken wegen SWIFT-Datenausspähung
: ULD ermittelt gegen Banken wegen SWIFT-Datenausspähung Nach den Medienberichten, dass die CIA weltweit finanzielle Transaktionen auswertet und über das SWIFT-Programm Zugriff gewährt bekommt, hat jetzt das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) mit einer Datenschutzkontrolle bei den größten 11 Banken des Landes begonnen, um zu klären, inwieweit hier gegen Bankgeheimnis und Datenschutz verstoßen wurde und wird.
In der Pressemitteilung des ULD heisst es u.a.:
Der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz, Dr. Thilo Weichert: „Die ersten Informationen, die uns als staatlicher Aufsichtsbehörde von Bankenvertretern zur Verfügung gestellt wurden, waren nichtssagend und blendeten das Bankgeheimnis vollständig aus. Unseres Wissens findet die Weitergabe der teilweise sensiblen Transaktionsdaten von unverdächtigen Bank-Kundinnen und ‑Kunden an US-Behörden unbeeindruckt von der öffentlichen Kritik weiter statt, ohne dass uns bisher ein Verantwortlicher eine plausible Rechtfertigung hierfür nennen konnte. Für die Wahrung des Bankgeheimnisses sind in erster Linie die Banken selbst verantwortlich. Diese können und müssen dafür sorgen, dass der millionenfache Vertrauensbruch sofort gestoppt wird. Hieran müsste auch die deutsche Wirtschaft größtes Interesse haben, zumal nicht ausgeschlossen werden kann, dass die US-Behörden die erlangten Daten von der europäischen Konkurrenz an die US-Wirtschaft weitergibt. Es kann und darf nicht sein, dass das Bundesverfassungsgericht zu Recht den deutschen Sicherheitsbehörden klare Grenzen bei sog. verdachtsunabhängigen Jedermannkontrollen setzt und dass dann über den Umweg eines belgischen Dienstleisters der US-Regierung erlaubt wird, im Trüben zu fischen und Freiheiten und Bürgerrechte zu ignorieren.“
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: Noch mehr Zugriffsrechte für deutsche Geheimdienste
: Noch mehr Zugriffsrechte für deutsche Geheimdienste Heise berichtet über die Pläne der grossen Koalition zum Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz, (PDF) nachdem die Geheimdienste zusätzlich zu den Verkehrsdaten der Vorratsdatenspeicherung nun auch noch „Bestands- und Nutzungsdaten von Online-Anbietern ohne große Eingriffshürden abfragen dürfen.“: Die Ausdehnung der Anti-Terrorgesetze und der gläserne Nutzer.
Die Bundesregierung begründet den Vorstoß damit, dass „beispielsweise Vertragsdaten bei Internetauktionshäusern und Tauschbörsen etwa zum Handel und Vertrieb volksverhetzender Propagandamaterialien erhoben“ und derlei Umtriebe besser verhindert werden könnten. Ebenfalls ins Visier der Nachrichtendienste geraten dürften nach Ausstellung der neuen Vollmachten insbesondere viel genutzte Suchmaschinen wie Google und Yahoo oder E‑Commerce-Größen wie Amazon. Die weitgehende Formulierung, die deutlich über die zuvor von der Großen Koalition bekannt gegebenen Eckpunkte der Novelle hinausgeht, findet sich in Paragraph 8a des umstrittenen Gesetzesentwurfs. Er bezieht sich zunächst auf den Verfassungsschutz. Dieser soll laut Absatz 5 bei Telediensteanbietern Auskunft einholen dürfen zu „Merkmalen zur Identifikation des Nutzers“, zu „Angaben über Beginn und Ende sowie über den Umfang der jeweiligen Nutzung“ sowie Informationen „über die vom Nutzer in Anspruch genommenen Teledienste“. Dies entspricht der vollständigen Definition von Nutzungsdaten aus dem Teledienstedatenschutzgesetz und würde komplette Server-Logdateien mit einschließen. Im Folgetext des Entwurfes werden die Befugnisse auch auf den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und den Bundesnachrichtendienst (BND) ausgedehnt, die beide im Zuge der Reform hinter dem Verfassungsschutz nicht länger zurückstehen sollen.