Geheimdienst

  • : Schwedens Regierung zieht Abhörgesetz zurück
    Schwedens Regierung zieht Abhörgesetz zurück

    Der Versuch, durch ein Abhör-Gesetz in Schweden den gesamten Internetverkehr (ähnlich wie Echelon) mitschneiden und durchsuchen zu können, ist erstmal gescheitert. Die Regierung hat heute ihren Gesetzes-Vorschlag zurückgezogen, nachdem es zu grossen medialen Aufmerksamkeit gekommen ist. Die vier Sitze Mehrheit waren wohl zu knapp für so ein umstrittenes Gesetz. Wahrscheinlich dachte man in der Regierung, dass es während der Fussballeuropameisterschaft niemanden interessiert, wenn man mal kurz das komplette Internet überwachen will.

    Tagesschau.de berichtet: Abhörgesetz kommt nicht ins schwedische Parlament – Die „Radioanstalt“ darf nicht mitlauschen.

    Ministerpräsident Fredrik Reinfeldt wollte dem militärischen Abhördienst FRA umfassende Kontrollmöglichkeiten für den kompletten Mail- und sonstigen Internet-Verkehr ins Ausland sowie alle grenzüberschreitenden Telefonate geben, um „Gefahren von außen“ schneller zu erkennen. Auf erbitterten Widerstand waren die Pläne für das neue Gesetz vor allem gestoßen, weil die dem Militär unterstellte „Radioanstalt“ als zentrale Abhör- und Kontrollbehörde ohne konkrete Verdachtsmomente tätig werden dürfen soll.

    [Danke an Torsten]

    Und auch die Taz berichtet: Big Brother verspätet.

    Die Regierung fürchtet angesichts sich immer stärker formierender Kritik offenbar ein Scheitern, sollte das Gesetz bis Herbst liegen bleiben. Und will es daher unbedingt vor der in dieser Woche beginnenden parlamentarischen Sommerpause verabschieden. Als „fragwürdig“ bezeichnete Thomas Hammerberg, Kommissar des Europarats für Fragen der Menschenrechte, das schnelle Durchpeitschen eines so kontroversen Gesetzes. 56 Prozent der SchwedInnen lehnen es nach einer am Mittwoch veröffentlichten Umfrage ab. Ein Wert der steigen dürfte: Jetzt wurde bekannt, dass alle Telefon- und Internetkunden über ihre Rechnungen für die Kosten der eigenen Überwachung auch noch selbst zahlen sollen.

    18. Juni 2008 4
  • : Die Trennung zwischen Geheimdiensten und Polizei aufheben?
    Die Trennung zwischen Geheimdiensten und Polizei aufheben?

    Die Zeit berichtet über eine Tagung des Bundesnachrichtendienstes, wo Innenminister Schäuble dafür plädierte, die Trennung zwischen Geheimdiensten und Polizei aufzuheben: Grenzverletzung.

    Schäuble selbst ging noch weiter. „Manche halten das Trennungsgebot fast schon für einen Verfassungsgrundsatz“, sagte der Innen- und Verfassungsminister. Er habe es aber im Grundgesetz nicht gefunden. Die Abgrenzung von Polizeiarbeit und Spionage, von an Gesetzen gebundenen offenen und von geheimen, konspirativen Ermittlungen, eine Lehre aus der NS-Zeit, steht tatsächlich nicht im Grundgesetz. Es wurde jedoch vom Bundesverfassungsgericht schon vor vielen Jahren aus diesem abgeleitet. Zu Schäubles Ärger offensichtlich. Denn, so sagte er, die Wirklichkeit halte sich nicht an diese klare Trennung. Und der demokratische Rechtsstaat dürfe sich dem Wettkampf mit den Gefährdern nicht verweigern. Bessere Vernetzung von Behörden und Informationen sei eine Notwendigkeit. Auch die Unterscheidung eines Völkerrechtes im Frieden und eines Völkerrechtes im Krieg entspräche nicht mehr der Realität.

    Überhaupt scheint Schäuble die Vorgaben des demokratischen Rechtsstaates für eher hinderlich zu halten. Denn anschließend sagte er etwas, was in dem Saal voller Geheimdienstler zu spontanem Applaus führte: „Wir sollten die Leistungsfähigkeit des Bundesnachrichtendienstes nicht durch parlamentarische Untersuchungsausschüsse gefährden.“ Schließlich seien die Informationen, die er beschaffe, „lebensnotwendig“. Und sie seien das wichtigste Mittel, um die Stabilität unserer Gesellschaft zu gewährleisten. Den Nachrichtendiensten „unlautere Absichten zu unterstellen“, sei deshalb geradezu „unredlich“.

    (via zeit-newsletter)

    1. November 2007 15
  • : Online-Durchsuchung: Schützenhilfe aus den USA
    Online-Durchsuchung: Schützenhilfe aus den USA

    Der Kölner Stadt Anzeiger tickert über den dpa-ots-Service eine Aussage des innenpolitischen Sprechers der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,Hans-Peter Uhl (CSU): Festnahmen von Terrorverdächtigungen gehen auf Online-Durchsuchungen von US-Geheimdiensten zurück.

    Demnach geht die Festnahme der drei Terrorverdächtigen auf Online-Durchsuchungen der amerikanischen Geheimdienste zurück. Das ist ja äusserst praktische Schützenhilfe zur rechten Zeit, um das Thema Online-Durchsuchung wieder zugunsten der Union in die richtige Bahn zu lenken.

    „Die ursprünglichen Impulse gingen von Pakistan aus. Dort wurden die Erkenntnisse durch nachrichtendienstliche Überwachung gewonnen. Glücklicherweise haben wir Informationen von amerikanischen Nachrichtendiensten bekommen, die uns geholfen haben, diese potenziellen Massenmörder rechtzeitig aus dem Verkehr zu ziehen. Die USA brauchen von uns nicht gebeten werden. Die machen das, was sie für sich richtig halten.“

    Weiter wird Uhl zitiert:

    „Die Position der SPD ist unhaltbar. Der Staat muss gerüstet sein. Jedes weitere Zuwarten ist schädlich und eigentlich nicht zu verantworten. Der amerikanische Geheimdienst macht das; die anderen Geheimdienste machen es. Und Deutschland wird es auch machen, weil die SPD noch vor dem Verfassungsgerichtsurteil beidrehen wird. Sie kann gar nicht anders.“

    Da die USA wohl über ihr Echelon-System die Mailkommunikation überwacht hat, wissen wir ja, was nach der Vorratsdatenspeicherung als nächster Vorschlag von der Union kommen wird: Die Überwachung der Kommunikationsinhalte. Mit derselben Argumentation wird das problemlos zu schaffen sein. Damit kann man auch Folter legitimieren,

    Taz: CDU will Terrorcamper einsperren.

    Bürgerrechtler werfen der CDU vor, die angespannte Stimmung für ihre parteipolitischen Zwecke auszunutzen. „Derzeit lässt sich in der Debatte leider auf fatale Weise Druck aufbauen“, sagt Frank Rosengart vom Chaos Computer Club (CCC). Dabei hat er nichts dagegen, dass „Herr Schäuble die Rechner beschlagnahmt, die als Server für die Foren religiös motivierter Bombenbastler dienen“. Anders sehe dies allerdings aus, wenn der Innenminister beabsichtige, private Computer zu durchsuchen. „Wir bleiben auch in dieser schwierigen Situation dabei, dass dies einen grundgesetzwidrigen Eingriff in die Privatsphäre darstellt.“

    Süddeutsche Zeitung: Kommentar: Weniger Rechtsstaat durch Onlinedurchsuchung.

    Jeder Sicherheitspolitiker gibt zwar gerne zu, dass sich der Staat Grenzen setzen muss. Aber praktisch gibt es diese Grenzen nicht mehr, sie sind in den vergangenen Jahren ständig weiter durchlöchert worden. Und dort, wo es sie noch gibt, werden sie offenbar umgangen: Die Regierungspolitik hat keine Schwierigkeiten damit, Erkenntnisse zu verwerten, die von ausländischen Nachrichtendiensten mit Mitteln erlangt wurden, die in Deutschland verboten sind. Auf diese Weise finden auch erfolterte Informationen in Deutschland Verwendung. Mit Informationen, die vom US-Geheimdienst per Computer-Durchsuchung erlangt wurden, dürfte es sich genauso verhalten. Das ist Pontius-Pilatus-Politik.

    Nichts ist unmöglich – ein Motto für rechtsstaatliche Politik ist das nicht. Es ist Zeit, endlich (und mit der Verve, mit der die Online-Durchsuchung gefordert wird) zu überlegen, wo die Grenze liegen muss. Als vor 40 Jahren die Telefonüberwachung eingeführt wurde, war sie nur bei vier schweren Delikten erlaubt; heute gleicht die Liste einer Rundreise durchs Strafgesetzbuch. In den Antworten auf Fragen der SPD hat das Bundesinnenministerium zweierlei zugeben müssen: Dass sich bei einer Online-Durchsuchung die Privatsphäre nicht vernünftig schützen lässt. Und dass der Inhalt eines Computers online verändert werden kann – also Schriftstücke eingepflanzt werden können, die vorher nicht da waren. Das beeinträchtigt die Beweistauglichkeit von Online-Erkenntnissen.

    Süddeutsche Zeitung: Brieftauben im Netz.

    Laut Medienberichten haben die Terrorverdächtigen zunächst über einen Webmail-Dienst miteinander kommuniziert. Sie haben aber keine E‑Mails verschickt, sondern diese im Entwurfsordner gespeichert und über ein gemeinsames Passwort den Zugang geregelt. Diese Idee hat aber keinerlei Auswirkungen auf das Zugriffsrecht der Ermittler. Tatsächlich ist es bereits heute so, dass nach dem Telekommunikationsgesetz und die Telekommunikations-Überwachungsverordnung E‑Mail-Konten und Mailserver überwacht werden dürfen. Nach einem Richterbeschluss müssen die Provider der Staatsanwaltschaft Zugang zu den Postfächern gewähren und die gesamten Daten der E‑Mail-Kommunikation an die Staatsanwaltschaft weitergeben. So ist das laut Medienberichten auch Falle der festgenommenen Terrorverdächtigen

    de.internet.com: Mehr als zwei Drittel für stärkere Überwachung des Internet.

    Kurz nach der Festnahme von drei Terrorverdächtigen in Nordrhein-Westfalen fühlt sich die große Mehrheit weiterhin sicher in Deutschland, stimmt aber trotzdem für mehr Überwachung. In einer heute in Köln vorgestellten Umfrage für die ‚Tagesthemen’, erhoben von Infratest Dimap unter 1.000 Bundesbürgern, sagen 81 Prozent, dass sie sich alles in allem sicher in Deutschland fühlen. Das sind fast ebenso viele wie im Juli dieses Jahres (84 Prozent), als diese Frage zum letzten Mal gestellt wurde. Nur 18 Prozent fühlen sich derzeit eher unsicher im Land.

    Dass das Internet stärker überwacht werden müsse, meinen dennoch 67 Prozent. Die Zustimmung zur Online-Durchsuchung auf Privatcomputern ist durch die geschürte Terrorhysterie im Laufe dieser Woche gestiegen. Waren am Montag und Dienstag im ARD-DeutschlandTrend noch die Hälfte der Bundesbürger (50 Prozent) der Ansicht, dass der Einsatz der so genannten „Bundestrojaner“ auf privaten PCs zur Terror- und Kriminalitätsbekämpfung prinzipiell erlaubt sein sollte, so sind es nach den Festnahmen der Terrorverdächtigen 58 Prozent. 36 Prozent, so das Ergebnis der Blitzumfrage von Donnerstag, dagegen finden, die Online-Durchsuchungen mit „Bundestrojanern“ greife zu weit in die Privatsphäre. Am Montag und Dienstag waren es noch 47 Prozent.

    Ich mach mir echt Sorgen, in welchem Staat wir landen werden, wenn tatsächlich mal ein Anschlag in Deutschland passieren sollte und eine richtige Hysterie ausbricht.

    7. September 2007 15
  • : Wirtschaftsspionage beim Deutschlandfunk
    Wirtschaftsspionage beim Deutschlandfunk

    Beim Deutschlandfunk gab es ein spannendes Feature in der Sendung „Hintergrund Politik“ über „Deutsche Firmen als Ausspäh-Opfer“. Das Thema ist Wirtsschaftspionage. Ein Aspekt, der bei der ganzen Überwachungsdiskussion und dem Austausch von Daten mit ausländischen Geheimdiensten und Sicherheitsbehörden etwas in den Hintergrund gerückt ist.

    Die Nachricht schlug wie eine Bombe ein. Letzte Woche räumte der deutsche Softwarekonzern SAP, ansonsten hochgelobt für Solidität und Seriosität, illegale Datenzugriffe seiner US-Tochter Tomorrow Now auf den amerikanischen Konkurrenten Oracle ein. Sensationell an der Nachricht ist nicht die Spionage an sich, die ist heute leider gang und gäbe.

    Hier ist die MP3 dazu.

    11. Juli 2007
  • : Datensicherungsroboter löscht Geheimakten der Bundeswehr
    Datensicherungsroboter löscht Geheimakten der Bundeswehr

    Die Bundeswehr hat einen Datensicherungsroboter. Der funktioniert so gut, dass man auf kritische Geheimakten aus der Zeit zwischen 1999 und 2003 nicht mehr zugreifen kann. Aus Akten dieser Zeit wollte der Verteidigungsausschuss im Deutschen Bundestag Informationen erhalten. Aber praktischerweise wurden diese schon 2004 gelöscht.

    Tagesschau.de berichtet darüber: Bundeswehr vernichtete Geheimdaten.

    Nun stellte sich heraus, dass ein Großteil dieser brisanten Daten vernichtet wurde. Am 12. Juni dieses Jahres schrieb das Bundesverteidigungsministerium an den Verteidigungsausschuss des Bundestages, dass elektronisch übermittelte Dokumente des militärischen Nachrichtenwesens Ende 2004 verloren gegangen seien und „auch nicht wieder rekonstruiert werden“ könnten. Der Datenverlust „umfasst im Wesentlichen die Daten, die in den Jahren 1999 bis 2003 aus den Einsatzgebieten gewonnen wurden“. In jenen Jahren war die Bundeswehr unter anderem in Afghanistan oder auf dem Balkan stationiert.

    Heise berichtet auch: Datenpanne bei der Bundeswehr.

    Es habe sich jedoch bald gezeigt, dass die Informationen nicht mehr lesbar waren – nach Angaben Wicherts habe nach einen technischen Defekt der Datensicherungsanlage Ende 2004 ein Austauschgerät installiert werden müssen. Bei dem Versuch, die gespeicherten Daten auf das Ersatzgerät zu übertragen, sei festgestellt worden, „dass ein Teil der Bandkassetten im Datensicherungsroboter nicht mehr lesbar war.“ Der Versuch, die Daten wieder zugänglich zu machen, sei gescheitert, heißt es laut dpa weiter. „Entsprechend der gültigen Vorschriften zum Umgang mit Verschlusssachen wurden die nicht mehr lesbaren Kassetten am 4. Juli 2005 vernichtet“, erklärt Wichert in dem Schreiben.

    25. Juni 2007 24
  • : SWIFT hat keine Antworten, will aber mehr Transparenz
    SWIFT hat keine Antworten, will aber mehr Transparenz

    Der Datenschutzskandal um SWIFT ist immer noch nicht wirklich gelöst ((SWIFT standardisiert den Zahlungsverkehr der europäischen Finanzinstitute untereinander und liefert Transaktionsdaten von europäischen Bürgern an US-Geheimdienste). Auf einem Pressetermin in Wien versuchte SWIFT-Finanzvorstand Francis Vanbever, der Kritik entgegegen zu wirken. Die Futurezone war dabei und stellte interessante Fragen: SWIFT will „mehr Transparenz“.

    Hierauf wurde Vanbever von ORF.at mit folgendem Sachverhalt konfrontiert.

    In der „unabhängigen“ Beraterfirma Booz Allen Hamilton sitzen neben Ex-CIA-Chef James Woolsey vier weitere hochrangige EX-Geimdienstleute. Der seit 1996 bei Booz Allen Hamilton im Rang eines Senior Vice President tätige Experte für Finanznetze, Mike McConnell, wurde Anfang des Jahres 2007 zum obersten Geheimdienstkoordinator der USA berufen. Bei Amtsantritt sagte McConnell, er habe die „Intelligence Community“ eigentlich gar nie verlassen. Vor Booz Allen war er bis 1996 Direktor des Supergeheimdiensts NSA im Range eines Admirals.

    SWIFT-Vorstand Francis Vanbever mochte all das nicht kommentieren, sondern betonte, dass SWIFT bereits vor Beginn der Datenweitergabe an die US-Behörden mit Booz Allen Hamilton zusammengearbeitet habe. Bezahlt würden die Berater von SWIFT und nicht von den US-Behörden.

    Aber alles wird besser… ?

    Woran SWIFT intensiv arbeite, sei eine „Verbesserung der Transparenz“. Gemeint ist damit, dass den europäischen Datenschutzgesetzen, die bei einer Datenweitergabe an Dritte allesamt eine Auskunftspflicht festgeschrieben haben, endlich entsprochen wird. Aus technischen Gründen, wie betont wurde, konnte dem bis jetzt nicht nachgekommen werden. Hier gebe es eine gemeinsame Arbeitsgruppe von SWIFT mit den Banken, da sich eine Lösung nicht eben aufdränge.

    3. Juni 2007 1
  • : Online-Durchsuchung durch Verfassungsschutz: Nur ein Missverständnis?
    Online-Durchsuchung durch Verfassungsschutz: Nur ein Missverständnis?

    Die Dienstvorschrift zur Erlaubnis der Online-Durchsuchungen durch den Verfassungsschutz dreht weiter muntere Kreise. Aktuell hat die TAZ ein paar News: Online-Schnüffeln ohne Freibrief?

    Eigentlich war alles gar nicht so gemeint, sagt Staatssekretär Lutz Diwell (SPD), eine Schlüsselfigur des jüngsten deutschen Geheimdienstskandals. Diwell hat im Sommer 2005 als Innenstaatssekretär die Dienstvorschrift unterzeichnet, die dem Verfassungsschutz den Zugriff auf private Festplatten erlaubte. Er habe dabei aber geglaubt, dass es nur um die Beobachtung geschlossener Internet-Foren gehe. Dass der Verfassungsschutz auf dieser Grundlage auch den Inhalt privater Computer ausspähen könnte, sei ihm überhaupt nicht bewusst gewesen, erklärte er jetzt über seine Sprecherin der taz.

    Die Sache mit der Technik.…

    […]

    Hat der Geheimdienst eigenmächtig mehr getan, als ihm das Innenministerium erlaubte? Der Verfassungsschutz wollte gestern auf taz-Anfrage nicht erläutern, welche Befugnisse er konkret gegenüber dem Innenministerium angefordert hat und wann er mit dem Zugriff auf private Festplatten begann. Dies unterliege der Geheimhaltung, hieß es zur Begründung. Auch der konkrete Wortlaut der geänderten Dienstvorschrift ist noch unbekannt. Das Innenministerium beruft sich ebenfalls auf Geheimhaltungspflichten.

    Schade, dass es soviele Ausnahmeregelungen beim Informationsfreiheitsgesetz gibt. Aber vielleicht gibts ja demnächst doch mal die Dienstvorschrift zum lesen. Würde mich ja interessieren, wie man sowas in diesem Fall formuliert.

    Passend dazu auch der Kommentar von Christian Rath in der TAZ: Geheimdienst außer Kontrolle.

    Wer trägt die Verantwortung für den jüngsten Verfassungsschutz-Skandal? Otto Schily und die frühere rot-grüne Bundesregierung oder doch der amtierende Innenminister Wolfgang Schäuble? Oder hat der Verfassungsschutz die Politiker aller Couleur hinters Licht geführt? Fest steht: Das Bundesamt für Verfassungsschutz fühlte sich von der Politik ermächtigt, mit Spionagesoftware auf die Festplatten von Privatcomputern zuzugreifen. Zwar hat es wohl nur wenige derartige Online-Durchsuchungen durch den Verfassungsschutz gegeben. Der Vorgang ist also weniger ein Beleg für Tendenzen zum Überwachungsstaat, sondern eher dafür, wie schnell sich Dienste und Sicherheitsbehörden verselbständigen, wenn sie nicht öffentlich und nachvollziehbar kontrolliert werden.

    2. Mai 2007 2
  • : Wolfgang Wieland zu Online-Durchsuchungen
    Wolfgang Wieland zu Online-Durchsuchungen

    tagesschau.de hat den Grünen-Innenexperte Wolfgang Wieland interviewt: „Online-Durchsuchungen braucht man nicht“.

    tagesschau.de: Das Grundgesetz schützt die Unverletzlichkeit der Wohnung. Fällt darunter auch der Laptop im Park?

    Wieland: Der Geheimdienstkoordinator Klaus-Dieter Fritsche sagte im Innenausschuss, Artikel 13 – die Unverletzlichkeit der Wohnung – brauche uns nicht zu kümmern, denn Laptops könne man ja überall benutzen. Das war eine der dümmsten, pennälerhaftesten Ausreden, die ich im politischen Bereich je gehört habe. Wäre das richtig, könnte man jederzeit Akten ohne richterliche Durchsuchung in einem Büro mit der Begründung beschlagnahmen, diese würden ja auch manchmal mit in den Zug genommen – daher gelte nicht der Schutz des Wohn- bzw. Bürogebäudes. Genauso hanebüchen war die Begründung, warum Artikel 10 – der Schutz des Post- und Fernmeldegeheimnisses – nicht berührt werde. Da wurde allen Ernstes gesagt, dadurch würde nur die laufende Kommunikation geschützt . Artikel 10 schützt aber auch den Inhalt.
    […]
    tagesschau.de: Können Sie sich eine Regelung vorstellen, bei der die Grünen Online-Durchsuchungen zustimmen?

    Wieland: Nein. Man braucht das nicht. Wir sehen auch keine Sicherheitslücke. Wir gehen auch davon aus, dass das noch nie richtig geklappt hat. Es gab technische Schwierigkeiten. Das Einschleusen hat nicht geklappt und gerade die gefährliche Szene wird Wege finden, sich vor Bundestrojanern zu schützen.

    30. April 2007 1
  • : Keine Fortschritte bei SWIFT?
    Keine Fortschritte bei SWIFT?

    Über die Datenschutzprobleme bei SWIFT (SWIFT standardisiert den Zahlungsverkehr der europäischen Finanzinstitute untereinander) hatten wir schon mehrmals berichtet. Laut SWR gibt es keine Fortschritte, irgendwas zu verbessern und es könnte noch schlimmer werden. Der Artikel ist interessant, weil die Geschichte und Rolle von SWIFT erklärt und über die letzten Entwicklungen berichtet: US-Geheimdienst vor Kontrolle deutscher Bankdaten.

    Bislang allerdings ist nichts passiert. Bis zu den Osterfeiertagen kamen nach Informationen des Südwestrundfunks (SWR) keine konkreten Vorschläge zur Lösung des Problems – weder von SWIFT noch von den Deutschen Banken. Nur Absichtbekundungen habe es gegeben, erklärt Peter Schaar, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, enttäuscht: „Diese Rückmeldungen sind nicht so, wie wir sie uns gewünscht hätten. Es ist angekündigt worden, dass man Verbesserungen einführen will, aber damit ist das Grundproblem noch nicht aus der Welt geräumt, nämlich der doch sehr weitgehende Zugriff der US-Behörden, ohne dass eine unabhängige Datenschutzkontrolle drauf schaut.“

    Allerdings könnte das Problem noch größer werden. Erst vor wenigen Tagen haben sich die EU-Finanzminister unter dem Stichwort „SEPA“ darauf geeinigt, dass künftig der ganze europäische Zahlungsverkehr, inklusive Inlandsüberweisungen, über SWIFT abgewickelt werden soll. Für Peter Schaar in der jetzigen Form unvorstellbar: „Wenn diese Daten, wie es geplant ist, auch über SWIFT laufen, würde das ohne eine Veränderung des Systems bedeuten, dass man dann auch diese Daten den Amerikanern für ihre Recherchen zur Verfügung stellt. Das ist mit unseren Vorstellungen von Souveränität schwer zu vereinbaren.“

    Wir haben letztes Jahr mal Musterbriefe online gestellt und eine kleine Aktion zu Swift gestartet: Aktion: Die CIA spioniert – auch auf Deinem Konto? Frag Deine Bank!

    7. April 2007
  • : Schweizer Regierung und Schäuble: Original und Fälschung
    Schweizer Regierung und Schäuble: Original und Fälschung

    Die Schweizer Regierung will jetzt auch den Rechtsstaat abschaffen:

    Den Nachrichtendiensten soll künftig die präventive Überwachung von Telefongesprächen, Mail- und Postverkehr sowie eine Verwanzung von privaten Räumen oder auch des Computers mittels Trojanern erlaubt werden. Diese Maßnahmen sollen ausdrücklich auch gegen Personen ermöglicht werden, gegen die kein konkreter Verdacht auf strafbares Verhalten besteht.

    Auf deutsch: Die sollen einfach alles und jeden nach Belieben abhören und durchleuchten dürfen.

    Das Gesetzgebungsverfahren läuft in der Schweiz übrigens schon seit 2006, Schäuble scheint also dort abgeschrieben zu haben. Ob der Termin der Vorlage in Berlin wohl abgestimmt war mit dem Ergebnis der Vernehmlassung in Bern? Und was sagt das Urheberrecht bei Raubkopien von Gesetzesvorlagen?

    5. April 2007 5
  • : EU-Parlament will Bürger schützen
    EU-Parlament will Bürger schützen

    Das EU-Parlament hat heute den Antrag „Entschließung des Europäischen Parlaments zu der SWIFT, dem Abkommen über Fluggastdatensätze und dem transatlantischen Dialog über diese Themen“ diskutiert und abgestimmt, der in der Version vom 7. Februar verlinkt ist. Es gab wohl noch kleine Änderungen an wenigen Punkten der Version. Die Futurezone weiss mehr: EU-Parlament will Bürger schützen.

    So hält das EU-Parlament alle bisherigen von Rat, Kommission und Privatunternehmen in Aussicht genommenen Lösungen für „nicht ausreichend“, die Daten der EU-Bürger zu schützen.
    […]
    Internationale Abkommen, die Weitergabe oder den Austausch von Daten betreffend, sind laut Auffassung des Parlaments unter uneingeschränkter Mitwirkung des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten sowie des US-Kongresses auszuhandeln.
    […]
    „Es dürfen wirklich nur diese Daten übermittelt werden, die für die Bekämpfung des Terrorismus notwendig sind und E‑Mail-Adressen der Passagiere oder die Essensgewohnheiten an Board gehören bestimmt nicht dazu“, erklärt dazu der österreichische EU-Parlamentarier Harad Ettl [SPÖ] in einer Aussendung.

    14. Februar 2007 5
  • : BGH: Heimliche Online-Durchsuchungen sind unzulässig
    BGH: Heimliche Online-Durchsuchungen sind unzulässig

    Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Heimliche Online-Durchsuchungen sind unzulässig

    Der 3. Strafsenat des BGH hielt nun ebenfalls fest, dass die verdeckte Online-Durchsuchung insbesondere nicht durch § 102 Strafprozessordnung (StPO) gedeckt sei, weil die Durchsuchung in der Strafprozessordnung als eine offen durchzuführende Ermittlungsmaßnahme geregelt sei. Dies ergebe sich zum einen „aus mehreren Vorschriften des Durchsuchungsrechts zu Gunsten des Beschuldigten“ (dazu zählt der BGH das Anwesenheitsrecht und Zuziehung von Zeugen), die zwingendes Recht darstellten und „nicht zur Disposition der Ermittlungsorgane“ stünden. Auch ergebe sich die fehlende Ermächtigungsgrundlage aus „einem Vergleich mit den Ermittlungsmaßnahmen, die – wie die Überwachung der Telekommunikation oder die Wohnraumüberwachung – ohne Wissen des Betroffenen durchgeführt werden können, für die aber deutlich höhere formelle und materielle Anforderungen an die Anordnung und Durchführung“ bestünden.

    Hier ist die Pressemitteilung des Bundesgerichtshof: Verdeckte Online-Durchsuchung unzulässig.

    Nach der Entscheidung ist die verdeckte Online-Durchsuchung insbesondere nicht durch § 102 StPO (Durchsuchung beim Verdächtigen) gedeckt, weil die Durchsuchung in der Strafprozessordnung als eine offen durchzuführende Ermittlungsmaßnahme geregelt ist. Dies ergibt sich zum einen aus mehreren Vorschriften des Durchsuchungsrechts zu Gunsten des Beschuldigten – Anwesenheitsrecht (§ 106 Abs. 1 Satz 1 StPO) und Zuziehung von Zeugen (§ 105 Abs. 2, § 106 Abs. 1 Satz 2 StPO) -, deren Befolgung als zwingendes Recht nicht zur Disposition der Ermittlungsorgane steht. Zum anderen folgt dies aus einem Vergleich mit den Ermittlungsmaßnahmen, die – wie die Überwachung der Telekommunikation (§§ 100 a, b StPO) oder die Wohnraumüberwachung (§§ 100 c, d StPO) – ohne Wissen des Betroffenen durchgeführt werden können, für die aber deutlich höhere formelle und materielle Anforderungen an die Anordnung und Durchführung bestehen. Auch andere Befugnisnormen der Strafprozessordnung gestatten die verdeckte Online-Durchsuchung nicht.

    Die Wiefelpütz / Schäuble Fraktion wird jetzt sicherlich sofort kommunizieren, dass die Gesetze dahingehend geändert werden sollten, dass Online-Durchsuchungen doch irgendwie rechtens werden.

    Vom Chaos Computer Club gibt es schon eine Pressemitteilung, die vor Verkündung des Urteils online gestellt wurde: BGH-Entscheidung zur Online-Durchsuchung: Schnüffeln auf privaten Rechnern.

    […]„Der Staat darf sich nicht der Methoden Krimineller bedienen, um Straftaten aufzuklären“, erklärt CCC-Sprecher Dirk Engling. „Tut er dies doch, stellt er sich auf die eine Stufe mit kriminellen Crackern und verliert somit den letzten Rest seiner Glaubwürdigkeit.“

    Der verharmlosende Name „Online-Durchsuchung“ hat nichts mit einer Hausdurchsuchung im Sinne unserer Strafprozessordnung zu tun, bei der es ein nachvollziehbares Protokoll gibt und unabhängige Zeugen hinzugezogen werden können. Der duchsuchende Beamte sichert vor Ort nur Unterlagen und legt sie dem Staatsanwalt zur Bewertung vor. Anders bei der Online-Durchsuchung: der schnüffelnde Beamte sieht sich nicht nur private Dateien an und liest die persönliche Kommunikation mit, sondern bleibt gleich als dauerhafter Lauscher auf dem Rechner präsent.

    Die Methode ist nur mit dem heimlichen Durchwühlen der Wohnung in Abwesehnheit und ohne Wissen des Beschuldigten vergleichbar, was bei der Staatsicherheit der ehemaligen DDR tägliche Praxis war. Auch der vorgesehene Richtervorbehalt ändert nichts an der Schwere eines solchen Eingriffs. Wie man derzeit am praktisch ungeprüften Durchwinken von Abhöranträgen durch die Richterschaft sehen kann, schützt auch ein Richtervorbehalt nicht vor der ungezügelten Anwendung eines schweren Grundrechtseingriffs.

    Die Behörden können mit Hilfe eines entsprechenden so genannten „Bundes-Trojaners“ den heimischen Computer sogar komplett fernsteuern: Webcam einschalten, akustische Raumüberwachung per Mikrofon, Abhören von Internet-Telefonaten, Mitlesen von Chat und Email, Live-Übertragung von Webseitenabrufen – dagegen ist selbst der „Große Lauschangriff“ vergleichsweise minimal-invasiv. Denn die „Online-Durchsuchung“ geht weit über den Lauschangriff hinaus: Nicht nur das aktuell gesprochene Wort wird registriert, sondern die Ermittler bekommen Zugriff auf archivierte und möglicherweise verschlüsselte Daten, für die sonst ein Zeugnisverweigerungsrecht besteht.

    Besonders kritisch ist, dass ein solcher Angriff auch das Anlegen und Verändern von Dateien auf dem „durchsuchten“ Computer erlaubt. Beweismittel können per Mausklick problemlos und spurenfrei auf dem infiltrierten Rechner angelegt oder manipuliert werden. Dem Verdächtigen bleibt im Zweifel keine Chance, eine Manipulation an seinem Computer nachzuweisen. Heimlich eingeschmuggelte kinderpornografische Bilder reichen bereits aus, um missliebige Personen effektiv mundtot zu machen.[…]

    Tagesschau.de: Online-Durchsuchungen unzulässig.

    Die Entscheidung ist brisant, weil das Bundesinnenministerium erst vor kurzem die technischen Voraussetzungen für Online-Durchsuchungen beim Bundeskriminalamt verbessern wollte. Damit sollte unter anderem die Aufklärung möglicher Terrorplanungen verbessert werden. Wenn der BGH die bisherigen Vorschriften als nicht ausreichend einstuft, müsste eine neue Regelung geschaffen werden.

    Netzeitung: Heimliche Online-Fahndung ist unzulässig.

    Im November war jedoch ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes zu gegenteiliger Ansicht gelangt: Die Online-Durchsuchung sei keine übliche Maßnahme wie etwa Wohnungsdurchsuchungen, bei der der Verdächtigte der Maßnahme bewusst bewohnte. Was Deutschlands oberste Strafverfolgerin, Generalbundesanwältin Monika Harms, veranlasste, gegen diese Entscheidung Beschwerde einzulegen.

    Nach der Gerichtshofs- Entscheidung ist es nun eine Frage der Zeit, bis Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) ein Gesetz im Sinne der BGH-Entscheidung entwerfen lassen wird, denn sein Interesse an dieser Fahndungsmethode ist groß. Geld für die Entwicklung von Hacker- Software ist im Bundeshaushalt bereits eingestellt, darunter Mittel für zwei Personalstellen.

    Golem: BGH: Verdeckte Online-Durchsuchung unzulässig

    Süddeutsche.de: Heimliche Online-Durchsuchungen sind unzulässig.

    Nach der Hebenstreits Entscheidung kann die Online-Durchsuchung auch nicht mit einer Telefonüberwachung verglichen werden, da laut Bundesverfassungsgericht bereits abgespeicherte Daten nicht mehr Teil der Telekommunikation sind. Dabei seien die gespeicherten Daten oft ähnlich vertraulich seien wie eine Unterhaltung in der eigenen Wohnung.

    Da es folglich kein Gesetz für heimliche Online-Durchsuchungen gebe, diese aber einen tiefen Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht darstellten, könnten sie gegenwärtig nicht genehmigt werden.

    Heise am Samstag: Harsche Kritik an Online-Durchsuchungen.

    Ex-Bundestagsvizepräsident Burkhard Hirsch (FDP) hält die heimliche Online-Durchsuchung von Computern durch die Polizei für „schlimmer als den Großen Lauschangriff“, meldet das Nachrichtenmagazin Der Spiegel in seiner kommenden Ausgabe. Das Ausspähen des Privatcomputers per Internet – etwa auf der Basis eines „Kommissar Trojaner“ nach Schweizer Vorbild – sei ein „brutalerer Eingriff“ als alle bisherigen Ermittlungsmethoden: „Der PC ist ja wie ein ausgelagertes Gehirn.“

    Gulli: Heimliches Ausspähen von Computern (noch) untersagt.

    Futurezone: Gericht bremst Polizei-Trojaner aus.

    Reuters: BGH verwirft verdeckte Online-Durchsuchung als unzulässig.

    ZDNet: BGH verbietet heimliche Online-Durchsuchungen.

    FTD: Bundesgerichtshof verbietet Online-Durchsuchungen.

    Die Zeit: Big Brother gestoppt.

    Stern: Heimliche Online-Durchsuchungen sind nicht zulässig.

    Wolfang Schäuble hat mit einer Pressemitteilung reagiert: Bundesminister Schäuble fordert rasche Schaffung einer Rechtsgrundlage für Online-Durchsuchungen.

    „Aus ermittlungstaktischen Gründen ist es unerlässlich, dass die Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit haben, eine Online-Durchsuchung nach entsprechender richterlicher Anordnung verdeckt durchführen können. Hierdurch können regelmäßig wichtige weitere Ermittlungsansätze gewonnen werden. Durch eine zeitnahe Anpassung der Strafprozessordnung muss eine Rechtsgrundlage für solche Ermittlungsmöglichkeiten geschaffen werden“, sagte Schäuble.

    Spiegel-Online: Gericht verbietet staatliche PC-Spionage.

    Technisch gesehen ist das polizeiliche Hacken bereits relativ einfach möglich. Durch eine unauffällige E‑Mail oder eine getarnte Internet-Site installiert die Polizei ein Schnüffel-Programm auf dem Rechner eines Verdächtigen. Ein solcher Trojaner verschickt dann jedes Mal, wenn der Rechner wieder online ist, die auf der Festplatte gespeicherten Daten an die Polizei. So bekommen die Fahnder nach und nach alle Daten, Adressen, E‑Mails und vieles mehr einfach und lautlos per E‑Mail ins Büro.

    In der Realität gingen deutsche Polizisten bisher erst zweimal mit dem Bundes-Trojaner auf Jagd. So genehmigte das Amtsgericht Bonn den Cyber-Angriff auf Computer einer Phishing-Bande aus den USA, die Kreditkartennummern und Zugangsdaten von Internet-Usern stahlen. Gehackt wurden bei den Ermittlungen im Jahr 2006 allerdings nur zwischengeschaltete Computer, sogenannte Anonymisierungs-Rechner, aber eben kein privater Computer.

    Netzeitung: Schäuble will polizeiliches Hacken erlauben.

    Ähnlich äußerte sich der innenpolitische Sprecher der SPD- Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz. Er nannte das ablehnende Urteil des BGH «außerordentlich bedeutsam». Zugleich warnte der Innenpolitiker vor Schnellschüssen, da es um einen sehr schwerwiegenden Grundrechtseingriff gehe. «Die Online- Durchsuchung ist weder eine Hausdurchsuchung noch eine Abhörmaßnahme, sondern etwas drittes, für das wir keine klare Rechtsgrundlage haben», sagte Wiefelspütz. Bei schwerwiegenden Straftaten sei eine Online-Durchsuchung «dringend erforderlich». Unerlässlich sei ein Richtervorbehalt. Es müsse aber geschützte private Zonen geben, in die nicht eingegriffen werden dürfe.

    Netzeitung: Experten warnen vor «Universität des Terrors».

    Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hat die Bundesregierung aufgefordert, unverzüglich eine Rechtsgrundlage für das Ausspionieren von Computern über das Internet zu schaffen. «Ich hoffe, dass die Politik schnell arbeitet. Ansonsten haben wir einen Freifahrtschein für Kriminelle – für eine unabsehbar lange Zeit», sagte der BDK-Vorsitzende Klaus Jansen am Montag im Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa. Gerade in den Bereichen Organisierte Kriminalität, Terrorismus und Betrug seien Computer-Durchsuchungen notwendig, um handlungsfähig zu bleiben. Für Terroristen sei das Internet zur «Universität des Terrors» geworden.

    de.internet.com: Koalition plant schnelles Gesetz zur Online-Durchsuchung.

    „Ein solches Mittel ist unerlässlich, weil wir sonst eine erhebliche Ermittlungslücke bei der Strafverfolgung haben“, sagte Bosbach. Die Entscheidung sei „richtig und wichtig“ für das Gesetzgebungsverfahren, das die Koalition nun „zügig, aber ohne Hektik“ angehen müsse, erklärte Wiefelspütz. Dabei müsse auch genau definiert werden, was der „Kernbereich privater Lebensgestaltung“ sei, der nicht angetastet werde dürfe, forderte der SPD-Politiker.

    Futurezone: Internet „Universität des Terrors“.

    Tagesschau um 12 Uhr: Karl-Dieter Möller zur Problematik bei der Online-Durchsuchung. (RealMedia und WMV-Streaming)

    Tagesschau.de: ARD-Rechtsexperte zum BGH-Beschluss – „Online-Durchsuchungen wären kein Dammbruch“.

    tagesschau.de: Welche Grundlagen müssten denn geschaffen werden, damit Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble seine Pläne zur Online-Durchsuchung umsetzen kann?

    Möller: Im Augenblick kann man zwar noch nichts genaues sagen. Aber die Politiker und der Bundesinnenminister können sich sicherlich an einer Entscheidung des Bundesverfassungsgericht zur heimlichen Wohnraumüberwachung oder zur Überwachung der Telekommunikation orientieren, wenn sie die heimliche Online-Durchsuchung durchsetzen wollen. Das Verfassungsgericht hat hohe Hürden für die Überwachung des Wohnraums und der Telekommunikation aufgestellt. So ist eine Überwachung an bestimmte schwere Straftatbestände gebunden. Auch ist beispielsweise geregelt, wann eine solche Maßnahme abgebrochen werden muss, wann ein Betroffener über eine Überwachungsmaßnahme informiert werden muss und wie er sich rechtlich wehren kann. All dieses müsste man auch bei einem Gesetzesvorhaben für die Online-Durchsuchung in die Überlegungen miteinbeziehen müssen.

    Die Grünen: Computer ist kein rechtsfreier Raum

    Süddeutsche Zeitung: Der große Hacker-Angriff

    Die Karlsruher Entscheidung gegen die Online-Durchsuchung steht in einer Serie von wichtigen Urteilen, die gegen ein gefährliches Vorurteil ankämpfen: dass man Grundrechte klein machen müsse, um Straftaten wirksam zu bekämpfen.
    […]
    Die Entscheidungen wollen zeigen: Man kann das Recht nicht schützen, indem man es latent verletzt. Das Verfassungsgericht wollte dem Gesetzgeber und den Sicherheitsbehörden sagen, dass es einen unantastbaren Kernbereich privater Lebensführung gibt, den der Staat zu achten hat. Das Gericht hat aber offensichtlich tauben Ohren gepredigt.

    BDZV: Urteil stärkt Quellenschutz

    Auf Zustimmung der Zeitungsverleger ist die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) gestoßen, wonach heimliche Online-Durchsuchungen durch die Polizei unzulässig sind. Für die Medien bedeute dies einen ersten Schritt für eine Stärkung des Quellenschutzes und damit auch der Pressefreiheit insgesamt, erklärte der BDZV am 5. Februar 2007 in Berlin. Dem müssten weitere folgen. Die Zeitungsverleger appellierten an die Bundesregierung, dieses Grundrecht umfassend zu beachten, wenn sie – wie der Bundesinnenminister bereits angekündigt hat – nun eine gesetzliche Grundlage für die heimliche Online-Durchsuchung schaffen will.

    Das Urteil des höchsten Fachgerichts sei umso wichtiger, als die Strafverfolgungsbehörden in jüngster Zeit verstärkt zu Redaktionsdurchsuchungen und Beschlagnahmeaktionen gegriffen hätten, vornehmlich, um undichte Stellen in den eigenen Reihen aufzutun, betonte der BDZV. Der BGH mache damit einmal mehr deutlich, dass er gewillt sei, den Strafverfolgungsbehörden auf die Finger zu sehen, wenn es um mögliche Einschränkungen der Grundrechte der Bürger geht.

    Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar: Pläne zur Online-Durchsuchung aufgeben

    Die heimliche Durchsuchung der im Computer eines Beschuldigten gespeicherten Daten mit Hilfe eines Programms, das ohne Wissen des Betroffenen aufgespielt wurde, stellt einen gravierenden Eingriff in dessen informationelles Selbstbestimmungsrecht dar. Es ist zu befürchten, dass die Maßnahme auch private Inhalte des Computers, wie etwa Arztrechnungen oder höchstpersönliche Aufzeichnungen, erfasst, die ähnlich sensibel sind wie vertrauliche Unterhaltungen oder Tagebucheinträge. Der von Verfassungs wegen zu gewährleistende Kernbereich privater Lebensgestaltung muss daher auch hier geschützt bleiben.

    Selbst wenn künftig eine ausdrückliche Rechtsgrundlage für Online-Durchsuchungen geschaffen werden sollte, ändert dies nichts daran, dass Online-Durchsuchungen das Vertrauen in die Sicherheit des Internets erheblich beschädigen. Ganz praktisch stellt sich nämlich die Frage, wie Online-Durchsuchungen durchgeführt werden sollen. Bisher wurden Nutzer und Hersteller von Computerprogrammen gewarnt, wenn staatliche Stellen – etwa das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik – Sicherheitslücken festgestellt hatten und es wurden ihnen Wege zu deren Behebung aufgezeigt. Sollen etwa in Zukunft derartige Warnungen unterbleiben, weil staatlichen Stellen ansonsten das Eindringen in Computer über das Internet erschwert würde? Oder sollen die Hersteller zukünftig ‚Hintertüren’ in ihre Software einbauen, die Online-Durchsuchungen ermöglichen?

    Angesichts der verfassungsrechtlichen Bedenken und der aus meiner Sicht unlösbaren praktischen Fragen rate ich davon ab, das Projekt Online-Durchsuchungen weiter zu verfolgen.

    Spiegel-Online: Schäuble will BGH-Urteil mit neuem Gesetz kontern

    Wolfgang Schäuble gibt nicht auf. Nach dem BGH-Urteil gegen heimliche Computer-Überwachung strebt der Innenminister eine schnelle Gesetzesänderung an, damit Fahnder auf Rechnern spionieren dürfen. Die Opposition lobt hingegen das Urteil.

    Heise: SPD-Politiker plädieren für hohe Gesetzeshürden bei Online-Durchsuchungen.

    Telepolis: Verdeckter Zugriff auf Festplatten.

    The Register: German police Trojan tactics verboten

    Die Welt: SPD hält nicht viel von Online-Durchsuchungen

    Computer würden heutzutage genutzt, um Tagebücher zu schreiben, ganz private Ablagen zu machen und um Fotos zu archivieren, erläuterte Zypries. All dieses würde der Staat dann heimlich sehen. Deswegen müsse zunächst definiert werden, ob dies für Ermittlungen gebraucht werde. Falls man die Angaben brauche, müsse sichergestellt sein, dass die Privatsphäre genauso geschützt werde wie bei der Durchsuchung der Wohnung. „Da darf ich die Tagebücher ja auch nicht lesen“, sagte die Ministerin.

    Heise: Bayern will Regelung zu Online-Durchsuchungen vorantreiben.

    Bayern will nach dem Verbot von heimlichen Online-Durchsuchungen durch den Bundesgerichtshof (BGH) nun eine rasche gesetzliche Regelung vorantreiben. Das Kabinett beauftragte am Dienstag Justizministerin Beate Merk und Innenminister Günther Beckstein (beide CSU), eine Rechtsgrundlage für eine heimliche Online-Durchsuchung von PCs zu prüfen. Polizei und Staatsanwaltschaft bräuchten Zugriffsmöglichkeiten, um Cyber-Kriminalität erfolgreich aufklären und eindämmen zu können, betonte Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU). „Die moderne Technik hat ein Eldorado für Verbrecher geschaffen. Hier ist eine Sicherheitslücke zu Lasten der Bürger entstanden.“

    5. Februar 2007 19
  • : Wanzen im Bundestag?
    Wanzen im Bundestag?

    Aufruhr im Bundestag. Beim BND-Praktikanten und Linkspartei-Abgeordneten Wolfgang Neskovic sind irgendwelche „verdächtige Gegenstände gefunden worden, die zum Abhören des Büros gedient haben könnten“. So die Tagesschau: Sollte Abgeordneter bespitzelt werden? Allerdings ist die Sachlage etwas komplizierter. Der Linksfraktion-Pressesprecher erklärt, dass man davon ausgehen könnte, dass es sich um kleine Mikrophone handele. Auf jeden Fall sollen es Geräte sien, die nicht ins Büro gehören. Dann erklärt der Bundestagspräsident Norbert Lammert, dass es sich um Geräte handle, die „ein Abhören nicht ermöglichen“. AFP vermeldet, dass es sich möglicherweise um Mikrofone gehandelt, wie sie bei Fernseh-Interviews verwendet werden.

    Vielleicht gibt es später mehr Informationen, die etwas konkreter werden. Es bleibt auf jeden Fall spannend.

    23. Januar 2007 6
  • : NSA, Vista und Sicherheit im Deutschlandradio
    NSA, Vista und Sicherheit im Deutschlandradio

    Das Deutschlandradio hat ein Interview mit Johan Bitzer vom ULD Schleswig Holstein zum Thema „Wie sicher ist das neue Betriebssystem von MIcrosoft Windows Vista?“. Dort geht es um Sicherheit und Unsicherheit in der Informationstechnologie im Allgemeinen, Verbraucher- und Datenschutz und was Geheimdienste und Sicherheitsbehörden wie die NSA mit proprietären Systemen anstellen könnten. Und natürlich, wie deutsche Innenpolitiker die „Innere Sicherheit“ mit „IT-Sicherheit“ verwechseln und die Sicherheit unserer IT-Infrastrukturen durch Bundestrojaner und Hausdurchsuchungen gefährden.

    Lustige Frage zwischendrin von der Moderatorin:

    „Apple und Linux arbeiten doch auch mit Sicherheitsbehörden zusammen?“

    Das Interview gibt es als MP3 und ist ca. 10 Minuten lang.

    Passend dazu ist auch dieser Artikel in der Welt: US-Geheimdienst kontrolliert Windows Vista.

    US-Beobachter glauben, dass die Konzerne mit ihren Eingeständnissen einen eigenen PR-Plan verfolgen: Die Zusammenarbeit mit den Geheimdiensten soll ihre Software in der Öffentlichkeit als besonders sicher erscheinen lassen. Vor allem Microsoft will damit offenbar gegensteuern. Denn zuletzt gab es immer wieder Zweifel, dass Vista so sicher ist, wie es der Konzern behauptet hatte. Allerdings könnte sich Microsofts Vorstoß zumindest in Deutschland als Eigentor erweisen. Viele PC-Nutzer sind hier sensibel, wenn es um die Zusammenarbeit mit Geheimdiensten geht.

    12. Januar 2007 2
  • : Der Spion, der als IT-Consultant kam
    Der Spion, der als IT-Consultant kam

    Erich Moechl schreibt mal wieder ausführlich auf der Futurezone über SWIFT: Der Spion, der als IT-Consultant kam. In diesem Fall geht es um den neuen US-Geheimdienstkoordinator Mike McConnell, der zehn Jahre lang in der Geschäftsführung der US-Beraterfirma Booz Allen Hamilton sass. Davor war er Admiral in der NSA.

    Sehr interessant ist auch ein ausführliches Memo von der American Civil Liberties Union (ACLU) und Privacy International zu Booz Allen Hamilton und deren vielfältigen Verbindungen zu US-Geheimdiensten.

    Bookz Allen Hamilton kontrolliert übrigens als unabhängige Instanz für die EU, ob bei der Weitergabe der Finanztransaktionsdaten an die USA auch alles Datenschutzkonform verläuft. Irgendwie halt.

    8. Januar 2007
  • : FAZ-Interview: SWIFT und Datenschutz?
    FAZ-Interview: SWIFT und Datenschutz?

    Das wollte ich gestern schon bloggen: Datenschutz von unbekanntem Ausmaß bei SWIFT. Der kaufmännische Direktor von SWIFT, Francis Vanbever, hat der FAZ ein Interview gegeben.

    Vanbever wehrte sich nun in dem FAZ-Interview gegen die Kritik der Datenschützer, die die dem belgischen und europäischen Datenschutzrecht unterliegende Genossenschaft gerügt hatte, „undurchsichtige, systematische, massive und dauerhafte“ Abwanderung von Daten zu dulden. Gegen diesen Vorwurf erklärte Vanbever: „Wir geben immer nur das weiter, wozu uns die behördliche Beschlagnahmeanordnung im Rahmen der Terrorismusbekämpfung zwingt.“ Dabei werde von Juristen geprüft, ob die Abfrage korrekt sei. Gleichzeitig würde über ein beauftragtes drittes Unternehmen sichergestellt, dass die Daten nicht an Unberechtigte weitergegeben werden. Den Namen dieses Unternehmens nannte Vanbever nicht.

    Leider klappt der Link bei Heise zum FAZ-Interview nicht mehr – kann mir jemand die Originalquelle schicken? Ich würde nämlich gerne wissen, ob mit dem nicht namentlich genannten Unternehmen „Booz Allen Hamilton“ gemeint ist. Im Oktober hatte ich schonmal das Unternehmen und seine Tätigkeit für SWIFT beschrieben: SWIFT wird von Ex-CIA kontrolliert?

    5. Dezember 2006 2
  • : Open Source Spying
    Open Source Spying

    Das New York Times Magazine berichtet über Open-Source Spying:

    The Spying 2.0 vision has thus created a curious culture battle in intelligence circles. Many of the officials at the very top, like Fingar, Meyerrose and their colleagues at the office of the director of national intelligence, are intrigued by the potential of a freewheeling, smart-mobbing intelligence community. The newest, youngest analysts are in favor of it, too. The resistance comes from the “iron majors” — career officers who occupy the enormous middle bureaucracy of the spy agencies. They might find the idea of an empowered grass roots to be foolhardy; they might also worry that it threatens their turf.

    Sehr spannend.

    3. Dezember 2006
  • : Sachsen-Anhalts Datenschutzbeauftragter Harald von Bose im dpa-Gespräch
    Sachsen-Anhalts Datenschutzbeauftragter Harald von Bose im dpa-Gespräch

    Sachsen-Anhalts Datenschutzbeauftragter Harald von Bose wurde in einem dpa-Gespräch zu aktuellen Entwicklungen rund um den „Krieg gegen den Terrorismus“ befragt. Heise hat die Zusammenfassung des Gesprächs publiziert: Datenschützer sehen Anti-Terror-Datei äußerst kritisch.

    Hier sind mal ein paar Zitate:

    „Es ist besonders fraglich, wenn unter dem Oberbegriff Terrorabwehr riesige Datenmengen ohne konkreten Verdacht und auf lange Zeit auf Vorrat gesammelt werden und staatliche Behörden jederzeit zugreifen können“.

    „Da wird künftig viel mehr vom Staat überwacht. Der unbescholtene Bürger wird zum Risikofaktor, auch wenn er keinen Anlass dafür gibt. Das kann jeden treffen“.

    „Terrorabwehr muss sein, aber es ist zum Schutz der Bürgerrechte nötig, bevor eine massenhafte Ansammlung von Daten auf Verdacht entsteht, genauestens und wissenschaftlich begleitet zu prüfen, ob nicht auch vorhandene Gesetze ausreichen. Da sehe ich Reserven“.

    25. Oktober 2006
  • : SWIFT: Bundesregierung hat keinen Plan, was mit Daten geschieht
    SWIFT: Bundesregierung hat keinen Plan, was mit Daten geschieht

    Aus Heute im Bundestag: Die Bundesregierung stellte in einer Antwort (16/2926) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/2714) fest, dass sie keinen Grund zu der Annahme hat, dass die von „Society of Worldwide Interbank Financial Telecommunication“ (Swift) an US-Behörden übermittelten Daten über den internationalen Zahlungsverkehr zu anderen Zwecken als zur Terrorismusbekämpfung genutzt worden sind. Der Grund für diese Feststellung ist ja, dass man nicht genau weiss, was die US-Regierung und ihre Sicherheitsbehörden mit den Daten machen und ihnen blind vertrauen muss. So wie bei der Flugdaten. Bei der SWIFT-Affäre wird kritisiert, dass die Weitergabe dieser Daten eklatant deutsche und europäische Datenschutzrechte verletzt. Dies sieht die Bundesregierung aber nicht so:

    Die Regierung betont allerdings, dass sie bei der Aufklärung des Sachverhalts auf Informationen der US-Behörden angewiesen sei. Demzufolge gebe es dort keine nach Herkunftsländern gegliederte Statistik der abgefragten Swift-Daten, sodass sich die Zahl sowie Art und Umfang der betroffenen deutschen Bürger und Unternehmen nicht ohne weiteres feststellen lasse. Abgefragt würden die Daten aller Personen, die auf den Listen der Resolutionen des UN-Sicherheitsrates und nationaler Listen der USA in Verbindung mit terroristischen Aktivitäten geführt werden. Die Einhaltung von Datenschutzvorschriften und die Sicherung der Daten liege zunächst in den Händen der Unternehmen selbst. Die Datenübermittlung an US-Stellen sei über das „Swift Operating Center“ in den USA vorgenommen worden, heißt es in der Antwort. Ob dafür ausschließlich US-Recht anwendbar sei, sei ungeklärt. Die US-Behörden gingen aber davon aus. Die Regierung betont ferner, dass Swift kein Kreditinstitut sei und nicht der Bankenaufsicht unterliege. Ob sich Swift bei der Datenübermittlung rechtmäßig verhalten habe, lasse sich derzeit nicht vollständig beurteilen, da nicht alle relevanten Fakten bekannt seien. Ein Bericht der belgischen Datenschutzkommission sei zum Ergebnis gekommen, dass Swift im Konflikt zwischen US-Recht einerseits und belgischem sowie europäischem Datenschutzrecht andererseits gegen das europäische Datenschutzrecht verstoßen habe.

    Mehr zur SWIFT-Affäre gibt es hier.

    19. Oktober 2006
  • : EU-Parlament kritisiert Flugdaten-Abkommen
    EU-Parlament kritisiert Flugdaten-Abkommen

    Die Futurezone berichtet über eine Sitzung des EU-Parlaments zur Flugdaten-Affäre: Flugdaten-Prügel für den EU-Kommissar.

    Mit ganz wenigen Ausnahmen kritisierten Abgeordnete aus allen im EU-Parlament vertretenen Fraktionen das Abkommen, und das zum Teil vernichtend. Die Argumentation der Kommission, die persönlichen Daten europäischer Flugpassagiere seien geschützt, sei „haarsträubend absurd“ bzw. „skandalös“, hieß es.

    Interessant ist aber der folgende Absatz:

    Der österreichische Abgeordnete Hubert Pirker [EVP] vertritt ebenso wie Frattini die Position, dass ohne das Abkommen Chaos im Flugverkehr ausbrechen würde. Nach Pirkers Meinung stehen die an den US-Heimatschutz gelieferten Daten unter europäischem Recht. Laut Abkommen müssten die USA damit Anfragen z. B. nach dem österreichischen Datenschutzgesetz beantworten, so Pirker zu ORF.at nach der Sitzung.

    Klingt meiner Meinung nach echt etwas naiv. Ich bin mal gespannt, wie das US-amerikanische Heimatschutzministerium auf Anfragen von europäischen Bürgern reagiert, die Auskunft über die gespeicherten eigenen Daten haben möchten.

    12. Oktober 2006 1