Edward Snowden
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: Die Geheimdienst-Suchmaschine ICREACH – neue Erkenntnisse aus dem Snowden-Archiv
: Die Geheimdienst-Suchmaschine ICREACH – neue Erkenntnisse aus dem Snowden-Archiv Die NSA stellt 23 Sicherheitsbehörden in den USA eine geheime, interne Suchmaschine zur Verfügung. Sie soll über 850 Milliarden (genau: 850.000.000.000) Einträge systematisch durchsuchen können. Das geht aus Snowden-Dokumenten hervor, die gestern von The Intercept veröffentlicht wurden.
Daraus soll erstmals hervorgehen, das die NSA seit Jahren Überwachungsdaten an inländische Sicherheitsbehörden wie das FBI (Federal Bureau of Investigation) oder die DEA (Drug Enforcement Administration) weitergibt. Die NSA-Suchmaschine heißt ICREACH und soll angeblich über eine ähnliche Suchmaske wie Google verfügen. The Intercept schreibt dazu:
Laut einem Memo aus dem Jahr 2010 haben über 1000 Analysten aus 23 US-Regierungsbehörden Zugang zu ICREACH. Ein Planungsdokument aus 2007 listet als Hauptbehörden DEA, FBI, CIA und DIA [Defense Intelligence Agency]. Über ICREACH geteilte Informationen können dazu verwendet werden, Bewegungsprofile und persönliche Netzwerke zu erkennen, zukünftige Handlungen vorherzusagen und potenziell auch religiöse und politische Ansichten aufzudecken.
ICREACH wird von der NSA als Meilenstein für das Sammeln, Verarbeiten und Speichern von Metadaten gesehen, wie es in einem weiteren Memo heißt, wird seit 2005 daran gearbeitet. Die NSA-Suchmaschine soll in der Lage sein 2 bis 5 Milliarden neue Daten täglich zu verarbeiten, darunter 30 verschiedene Arten an Metadaten über Emails, Telefonanrufe, Faxsendungen, Internetchats, Textnachrichten und Standortdaten von Handys. Metadaten sind zum Beispiel der Zeitpunkt eines Anrufs, der Empfänger und Sender einer Email, und die Dauer eines Telefonats. Warum das Sammeln von Metadaten so gefährlich ist und oft mehr verrät als der eigentliche Kommunikationsinhalt, hatten wir erst kürzlich wieder in einem eindrucksvollen Gastbeitrag erklärt.
So einfach wie Google
Der Beschreibung von The Intercept folgend, soll ICREACH so einfach wie Google zu bedienen sein. Man gibt beispielsweise eine Emailadresse ein und erhält als Suchergebnis etwa eine Liste der Telefonanrufe der letzten Monate.
ICREACH soll, laut The Intercept, keine direkte Verbindung zur großen NSA Datenbank unter Sektion 215 des Patriot Act haben (dazu The Guardian). Die komme nämlich nur in Untersuchungen über Terrorismus zum Einsatz und sei vergleichsweise wenigen Geheimdienstmitarbeitern zugänglich. Dagegen stehe ICREACH einer großen Anzahl an Analysten aus der gesamten „Intelligence Community“ zur Verfügung.
Wie The Intercept schreibt, stammen die Daten für ICREACH vor allem aus der Überwachung ausländischer Kommunikation, die von der NSA gebündelt wird. ICREACH sei also keine neue Datenbank sondern ein „one-stop shopping tool“ für das Durchsuchen vieler unterschiedlicher Datenbanken. Also tatsächlich eine Art internes Geheimdienst-Google, ein Dokument aus 2010 nennt es„the U.S. Intelligence Community’s standard architecture for sharing communications metadata“.
Der Umfang und die Möglichkeiten von ICREACH übertreffen die Befürchtungen vieler Beobachter in den USA. Juristen halten die Rechtsgrundlage der Suchmaschine für – zurückhalten formuliert – sehr fragwürdig.
Metadatenspeicherung seit den 90ernDie Treibende Kraft hinter dem Projekt soll der ehemalige NSA-Chef Keith Alexander gewesen sein. Er habe ICREACH als eine Weiterentwicklung der CIA-Tools namens CRISSCROSS und PROTON, die seit den 1990er Jahren besteht, gefördert um die Vernetzung der Geheimdienstbehörden zu verbessern. Der Umfang an durchsuchbaren Daten wurde dadurch von 50 Milliarden auf 850 Milliarden Einträge nach oben geschraubt. Auch CRISSCROSS und PROTON galten bereits als effektive Ermittlungswerkzeuge, aber dem NSA Direktor ging das noch nicht weit genug. In einem der geheimen Memos schreibt Alexander, man solle „riesige Mengen an Kommunikations-Metadaten“ sammeln und diese dann teilweise mit den Partnerdiensten der „Five Eyes“ (Großbritannien, Australien, Kanada, Neuseeland) über das Programm GLOBALREACH teilen.
Unklar ist bisher, ob ICREACH auch für die sogenannte „parallel construction“ genutzt wird. Damit ist gemeint, dass Inlands-Ermittlungsbehörden unter Zuhilfenahme von Geheimdienstinformationen (z.B. über ICREACH) gegen US-Bürger ermitteln, vor Gericht aber eine andere Datenquelle angeben, also einen anderen Ermittlungshergang konstruieren. Das macht es den Anwälten und Gerichten unmöglich die Legalität der Beweise zu überprüfen. Die Trennung von Geheimdiensten und Polizeiarbeit wäre dadurch faktisch aufgelöst.
In jedem Fall wissen wir nun, dass Metadatenabfragen für NSA und Co so einfach wie eine x‑beliebige Googleabfrage sind. Eine derart weit entwickelte Infrastruktur wird sicher nicht ungenutzt liegen gelassen.
Alle Dokumente, die von The Intercept zitiert werden und gemeinsam mit dem Artikel veröffentlicht wurden:
- CIA Colleagues Enthusiastically Welcome NSA Training
- Sharing Communications Metadata Across the U.S. Intelligence Community
- CRISSCROSS/PROTON Point Paper
- Decision Memorandum for the DNI on ICREACH
- Metadata Sharing Memorandum
- Sharing SIGINT metadata on ICREACH
- Metadata Policy Conference
- ICREACH Wholesale Sharing
- Black Budget Extracts
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: CCC unterstützt Chelsea Manning und Edward Snowden
: CCC unterstützt Chelsea Manning und Edward Snowden
Die Mitgliederversammlung des Chaos Computer Club (CCC) hat Edward Snowden und Chelsea Manning die Ehrenmitgliedschaft angeboten, die beide Whistleblower annahmen. Edward Snowden wird darüber hinaus vom CCC auch finanziell unterstützt. Sein sechsköpfiges europäisches Anwaltsteam erhält eine Spende in Höhe von 36.000 Euro. Snowdens deutscher Anwalt Wolfgang Kaleck bedankt sich mit den Worten:„Der jahrelange Einsatz des CCC und anderer für die Bürgerrechte und gegen Überwachung ebnete in Deutschland den Weg für eine breite Debatte nach den Enthüllungen durch Edward Snowden. Sowohl der Einsatz für die Sache als auch die Unterstützung für Snowden machen einen langen Atem notwendig. Die nunmehr erfolgte materielle Unterstützung durch den CCC leistet dazu einen wichtigen Beitrag.“
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: Geht ja wohl: Auch der BND späht befreundete Staaten aus
Bild: Marc Nozell Lizenz: CC BY 2.0 : Geht ja wohl: Auch der BND späht befreundete Staaten aus Einer der meistzitierten Sätze der Bundeskanzlerin zum NSA-Skandal wird zum Bumerang: „Ausspähen unter Freunden, das geht gar nicht“. Jetzt stellt sich heraus: Auch der deutsche Bundesnachrichtendienst hört bei „befreundeten“ Staaten mit. Der prominenteste Fall ist Hillary Clinton, ehemalige US-Außenministerin, aber auch ihr Nachfolger John Kerry und der NATO-Partner Türkei soll überwacht worden sein. Das geht aus den Dokumenten des Doppelagenten Markus R. hervor, der zwei Jahre lang für die CIA beim deutschen BND spioniert haben soll. Das Ermittlungsverfahren gegen ihn läuft noch.
Bisher hatte die Bundesregierung betont, die Informationen die über den Spion Markus R. an die USA flossen wären eher unbedeutend. Das kann man aber über die jetzt bekannt gewordenen Dokumente absolut nicht behaupten. Und die Erklärung, dass das Abhören von Telefonaten unabsichtlich passiert sein soll, nur als „Beifang“ anderer Spionagemaßnahmen, wirkt wie eine Farce. Heute ging man nun in die Offensive: Die Überwachung der Türkei wurde aus „Regierungskreisen“ gerechtfertigt, denn was dort geschehe sei unmittelbar für die Sicherheit in Deutschland relevant. Die türkische Regierung hat unterdessen den Deutschen Botschafter zu der Spionageaffäre befragt, schreibt der Spiegel.
Auch ein BND-Skandal
Spätestens jetzt kann die Bundesregierung sich nicht mehr auf ihre angebliche Opferrolle zurückziehen und mit gespielter Empörung auf die USA zeigen. Die Aufklärung wird auf beiden Seiten des Atlantiks verschleppt, man hat eben scheinbar kein Interesse daran, weil beide Seiten an der Massenüberwachung beteiligt sind. Wir wissen aber bisher, dank Edward Snowden, mehr über die Machenschaften der US-Geheimdienste als über unsere eigenen Dienste. Es ist kein reiner NSA‑, sondern ein globaler Geheimdienstskandal. So einfach darf man es den deutschen Diensten wirklich nicht machen. Der Tagesspiegel kommentiert dazu:
Im deutschen Narrativ sind die Amerikaner dickfellig und leugnen die Gefahren, die von ihren Geheimdiensten für die Demokratie ausgehen. Im amerikanischen Narrativ sind die Deutschen scheinheilig, wollen sich nicht dazu bekennen, dass jeder Staat Geheimdienste brauche und alle Dienste im Großen und Ganzen dasselbe machen, auch der BND.
Die heuchlerische Rhetorik der Bundesregierung ist jetzt eine Steilvorlage für die amerikanischen Dienste. Wer sich erst empört und dann selbst entlarvt wird das Gleiche zu tun, ist gleich zweimal blamiert. Diese Doppelmoral bei allen Beteiligten verhindert seit 14 Monaten eine ehrliche Diskussion und Aufklärung. Insbesondere der NSA-Untersuchungsausschnuss des Bundestags darf die Aktivitäten deutscher Dienste nicht länger ignorieren. Dass Glenn Greenwald die Arbeit des Ausschusses als „Illusion von Aufklärung“ bezeichnet, vor allem weil Edward Snowden nicht als Zeuge geladen wird, sollte zu denken geben.
Parlamentarische Kontrolle?
Doch auch die parlamentarischen Kontrolleure scheinen nicht im Bilde zu sein, was passiert. Die Welt zitiert André Hahn (Die Linke), den stellvertretenden Vorsitzenden des parlamentarischen Kontrollgremiums, mit den Worten:
„Uns wurde immer wieder versichert, es gab nie Abhörmaßnahmen gegen die USA.“
Und das, obwohl die Bundesregierung dem geheim tagenden Gremium zur Auskunft verpflichtet ist. In Paragraf 4 des Gesetz über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes (kurz: Kontrollgremiumgesetz, PKGrG) heißt es:
Die Bundesregierung unterrichtet das Parlamentarische Kontrollgremium umfassend über die allgemeine Tätigkeit der [Geheimdienste] und über Vorgänge von besonderer Bedeutung. Auf Verlangen des Parlamentarischen Kontrollgremiums hat die Bundesregierung auch über sonstige Vorgänge zu berichten.
Dem zuständigen Kanzleramtsminister sollte also mal gründlich auf den Zahn gefühlt werden, warum er seiner Auskunftspflicht nicht nachgekommen ist. Denn das Abhören ausländischer Außenminister und ganzer Länder sollte nun eindeutig „von besonderer Bedeutung“ sein, wie es in dem Gesetz heißt. Sich einfach doof zu stellen darf nicht ausreichen.
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: Internet-Blackout in Syrien: Nicht das Regime, sondern Hacker der NSA waren verantwortlich
: Internet-Blackout in Syrien: Nicht das Regime, sondern Hacker der NSA waren verantwortlich Am 29. November 2012 berichteten wir, dass das Internet in Syrien ausgefallen war. Wie viele Kommentatoren, haben auch wir die Schuld bei Präsient Baschar al-Assad gesehen. Zu voreilig, wie sich herausstellt. In der gestern verlinkten Wired-Titestory von James Bamford über Edward Snowden berichtet dieser:
One day an intelligence officer told him that TAO—a division of NSA hackers—had attempted in 2012 to remotely install an exploit in one of the core routers at a major Internet service provider in Syria, which was in the midst of a prolonged civil war. This would have given the NSA access to email and other Internet traffic from much of the country. But something went wrong, and the router was bricked instead—rendered totally inoperable. The failure of this router caused Syria to suddenly lose all connection to the Internet—although the public didn’t know that the US government was responsible. (This is the first time the claim has been revealed.)
Inside the TAO operations center, the panicked government hackers had what Snowden calls an “oh shit” moment. They raced to remotely repair the router, desperate to cover their tracks and prevent the Syrians from discovering the sophisticated infiltration software used to access the network. But because the router was bricked, they were powerless to fix the problem.
Fortunately for the NSA, the Syrians were apparently more focused on restoring the nation’s Internet than on tracking down the cause of the outage. Back at TAO’s operations center, the tension was broken with a joke that contained more than a little truth: “If we get caught, we can always point the finger at Israel.”
Dank an erlehmann für den Hinweis.
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: Sascha Lobo über seine Spon-Kolumne: Ist der „Tyrannosaurus Rex auf Speed“ normal geworden?
: Sascha Lobo über seine Spon-Kolumne: Ist der „Tyrannosaurus Rex auf Speed“ normal geworden? Sascha Lobo, Internet-Spezialexperte und Freund des Hauses, hat in seiner Kolumne drüben bei Spiegel Online seit dem ersten Snowden-Leak jede Woche die digitale Totalüberwachung thematisiert. Jetzt fragt er, ob er damit weiter machen, oder zur „Normalität“ zurückkehren soll: Wie es bei Sascha Lobo weitergehen soll
Mein (selbstgegebener) Auftrag hat sich allerdings seit über einem Jahr stark verengt. Von den 61 Kolumnen seit Snowdens erstem Leak handeln rund 61 von der Totalüberwachung. Über den Grund dafür habe ich im Oktober 2013 metaphert: „Mit einem tollwütigen Tiger im Raum verwandelt sich jedes andere Gespräch in einen schlechten Scherz zur Ablenkung.“ Tatsächlich halte ich die Enthüllungen von Edward Snowden für einen digitalen Meteoriteneinschlag, was natürlich noch eine der erwähnten absurden und gleichzeitig verbogenen Metaphern ist. Das zeigt aber trotzdem ganz gut an, dass mir durch die Wucht des Ereignisses mein Relevanzkompass kaputt gegangen ist. Oder besser: Sich von dem des Publikums entfernt hat.
Nach wie vor ist für mich der in diesem Moment unverändert geschehende, millionenfache Grundrechtsbruch, die Totalüberwachung, die antidemokratische Abschaffung der Privatsphäre im Netz durch übergeschnappte Behördenhorden das wichtigste Digitalthema, inklusive der schleppenden bis nicht vorhandenen politischen Aufarbeitung. Aber ich ahne, dass sich in die allwöchentliche Behandlung des Themas eine Ritualisierung eingeschliffen haben könnte. Und die kann sehr schädlich sein, denn erwartbare Gewohnheitsempörung entfaltet kaum mehr eine Wirkung.
Ganz persönlich muss ich ja sagen, dass ich die Kolumne vor Snowden „ganz interessant“ fand, die Rants und Analysen zum „Tyrannosaurus Rex auf Speed“ jedoch immer erstklassig. Zum Geburtstag haben wir noch gesagt:
Wir haben schon über die Totalüberwachung durch Geheimdienste berichtet, als Edward Snowden noch nicht für die NSA gearbeitet hat. Und wir werden weiter darüber berichten, wenn andere Medien das Interesse verloren haben.
Wäre schade, wenn Sascha vor uns aufhört.
Wie sehr ihr das?
- Soll die Mensch-Maschine-Kolumne sich wieder wie vor Snowden mit der ganzen Bandbreite der Digitalen Sphäre beschäftigen?
- Welche Themenfelder der digitalen Welt sollte die Mensch-Maschine in Zukunft intensiver beleuchten?
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: James Bamford über Edward Snowden: „The Most Wanted Man in the World“
: James Bamford über Edward Snowden: „The Most Wanted Man in the World“ Der US-Journalist James Bamford, bekannt durch seine Enthüllungsbücher zur NSA The Puzzle Palace (1982) und Body of Secrets (2001), hat Edward Snowden in Moskau getroffen und darüber bei Wired berichtet: Edward Snowden: The Untold Story
In May I received an email from his lawyer, ACLU attorney Ben Wizner, confirming that Snowden would meet me in Moscow and let me hang out and chat with him for what turned out to be three solid days over several weeks. It is the most time that any journalist has been allowed to spend with him since he arrived in Russia in June 2013.
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: Weltweite Lesung für Edward Snowden am 8. September
: Weltweite Lesung für Edward Snowden am 8. September Am 8. September ruft das internationale literaturfestival berlin dazu auf, an einer weltweiten Lesung für Edward Snowden teilzunehmen. Gelesen werden sollen Texte, die sich mit Überwachung beschäftigen und alle Einrichtungen wie Schulen und Theater sind zum Mitmachen aufgefordert.
Mit dieser weltweiten Lesung fordern wir die US-amerikanische Regierung auf, anzuerkennen, dass Edward Snowdens Enthüllungen für die Bewahrung der Demokratie im digitalen Zeitalter von essenzieller Bedeutung sind und dass sein Handeln vom Universal Unwritten Rule of the Ethical Right gedeckt ist. Washington muss alle Beschuldigungen und rechtlichen Schritte gegen Snowden zurücknehmen, damit er als freier Mann und in Sicherheit nach Hause zurückkehren kann. Wir fordern, dass die Mitgliedstaaten der EU, in Anerkennung der Bedeutung seiner Enthüllungen, Edward Snowden Asyl gewähren – mindestens so lange, bis die amerikanische Regierung die Klagen gegen ihn zurückgezogen hat. Und schließlich bitten wir das Nobelkomitee, Edward Snowden für den Friedensnobelpreis in Betracht zu ziehen – in Anerkennung seines einzigartig selbstlosen Einsatzes im Dienste der Demokratie, der Freiheit und des Friedens für uns alle.
Wer teilnehmen will, kann sich an worldwidereading@literaturfestival.com wenden, die Texte werden auf der Website der Initiative veröffentlicht.
Die Teilnahme bestätigt hat das Hans Otto Theater Postdam, dort werden am 8.9. zwischen 19 und 21 Uhr die bereitgestellten Texte gelesen.
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: Netzpolitischer Wochenrückblick KW 32
Heute ist übrigens auch internationaler Katzentag (Frank Fox, CC BY-SA 2.0) : Netzpolitischer Wochenrückblick KW 32 Wie immer bieten wir euch hier einen knappen, handlichen Überblick, was diese Woche auf netzpolitik.org so los war. Alle Artikel chronologisch nach Tagen geordnet findet ihr in unserer 14-Tage Übersicht.
Die erfreulichste Meldung der Woche: Edward Snowdens Asyl in Russland wurde um drei Jahre verlängert. Zwei Tage zuvor hatte die Courage Foundation in einem Brief zum wiederholten Male Schutz für den Whistleblower gefordert.
Am Montag berichteten wir auf Basis neuer von The Intercept veröffentlichter Snowden-Dokumente über die Kooperation der NSA mit dem israelischen Geheimdienst. Der Datenaustausch zwischen den beiden Diensten soll demnach sehr weit reichen. Gleichzeitig zeigt sich anhand des Falls aber auch wie zwischen den Spähapparaten ein Wettlauf des gegenseitigen Überwachens entsteht. Der deutsche Justizminister Heiko Maas denkt unterdessen auch darüber nach, ob die Rechtsgrundlage der Geheimdienstarbeit vielleicht verändert werden muss. Könnte sein.
Obwohl in der Digitalen Agenda (hier im Beta-Schnell-Test) angekündigt wird, dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mehr Ressourcen für die Spionageabwehr erhalten soll, wurde diese Woche bekannt, dass dem BSI Gelder gestrichen werden. Dazu kommt, dass auch CDU-Politiker erkennen mittlerweile, dass Deutschland beim Thema Netzpolitik so einiges verschlafen hat. Aber dafür kann die CDU natürlich nichts. Und ob die groß angekündigte Digitale Agenda daran viel ändern wird, bleibt erstmal abzuwarten.
Über das Freihandelsabkommen TTIP brachte die ARD eine halbstündige Dokumentation, die die EU-Kommission wiederum zu einer Stellungnahme veranlasste. Darin heißt es lustigerweise, dass man ausgerechnet aus Datenschutzgründen wichtige Dokumente nicht veröffentlichen könne. Wenn man selbst betroffen ist, mag man auf Datenschutz dann halt doch nicht verzichten. Es gab aber auch erfreuliche News aus den USA, denn dort wird aktuell ein Gesetzentwurf debattiert, der zum ersten Mal seit 30 Jahren die Befugnisse der Geheimdienste beschränken könnte. Mal sehen was daraus wird.
Wer Lust, sich der Sammelklage von Max Schrems anzuschließen, kann das ab sofort tun. Alle, die einen Facebook-Account haben und nicht in den USA oder Kanada wohnen können sich an der Klage gegen Facebook Ireland Ltd wegen unzureichender Datenschutzbestimmungen beteiligen.
Eine Woche voller Leaks
Außerdem war diese Woche voller spannender Leaks. Zuerst die Veröffentlichung einer US-Datenbank aller als „Terroristen“ eingestuften Personen. Zur Abwechslung stammt dieses Leak nicht aus dem Snowden-Fundus, sondern aus einer anonymen Quelle. Über den Presse-Tenor „es gibt einen neuen Snowden?!“ mussten wir uns aber etwas wundern. Die Snowden-Enthüllungen sind in ihrer Bedeutung kaum hoch genug zu hängen. Jetzt jedes (anonyme) Leak als zweiten Snowden zu deklarieren wird der Leistung Edward Snowdens nicht wirklich gerecht.
Dann wurden von einem Hacker insgesamt 40 GB interne Dokumente des Unternehmens Gamma International ins Internet gestellt. Das Unternehmen produziert unter anderem (Staats-)Trojaner unter dem Namen FinFisher/FinSpy die weltweit eingesetzt werden. Auf Grund der internationalen Bedeutung des Themas haben wir darüber auch auf Englisch berichtet.
Zu guter Letzt haben wir zwei Versionen der „Vorhabensdokumentation“ der Bundesregierung online gestellt. Uns liegt eine Version von Ende Juni und eine vom 22. Juli vor. Im Vergleich beider Dokumente kann man sich genau anschauen, was in nur einem Monat neu dazu kam und welche Projekte gestrichen wurden. Die Bundesregierung wollte uns diese Listen eigentlich nicht aushändigen, aber wir bekamen sie trotzdem zugespielt und halten sie für die Öffentlichkeit für durchaus relevant und interessant.
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: Three more years! Russland gibt Edward Snowden weiteres Asyl – und Bewegungsfreiheit!
: Three more years! Russland gibt Edward Snowden weiteres Asyl – und Bewegungsfreiheit!
Russland hat das Asyl für Edward Snowden verlängert. Unsere Bundesregierung ist ja leider nicht dazu bereit, könnte das aber auch tun. Nun kann sich ausgerechnet der Despot Putin dafür Karma-Punkte abholen.Laut Russia Today soll Snowden Dokumente erhalten, mit denen er sich für drei Jahre frei in Russland bewegen kann – und auch außerhalb des Landes!
Wir hatten erst am Freitag über die unwürdige Diskussion in Deutschland berichtet und dafür viele Stimmen gesammelt: Snowdens Asyl ist ausgelaufen – Reaktionen aus Politik und Gesellschaft.
Besser drei Jahre in Russland (und möglicherweise auf Reisen) als 35 Jahre im Gefängnis für Zivilcourage.
(Wer das mit den „three more years“ nicht kapiert…)
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: Über eine Million als „Terroristen“ in US-Datenbank erfasst, diesmal aber kein Snowden-Leak
via The Intercept : Über eine Million als „Terroristen“ in US-Datenbank erfasst, diesmal aber kein Snowden-Leak The Intercept hat Dokumente veröffentlicht aus denen hervorgeht, dass 40% der in der US-amerikanischen „Terrorist Screening Database“ erfassten Personen nicht konkret einer terroristischen Vereinigung zugeordnet werden. Außerdem zeigen die Unterlagen, wie massiv die Datenbanken der US-Regierung in der jüngsten Zukunft ausgebaut wurden. Von 2010 bis 2013 hatt sich die Zahl der Einträge in das Terrorist Identities Datamart Environment (TIDE) etwa verdoppelt und man liest die freudige Botschaft:
Der millionste Eintrag in TIDE: Am 28. Juni 2013 hat TIDE einen Meilenstein von einer Million Menschen erreicht. Da sich das Directorate of Terrorist Identities (DTI) des National Counterterrorism Center (NCTC) bemüht, nur so viele Einträge wie nötig für unsere nationale Terrorismusbekämpfung anzulegen belegt diese Anzahl die harte Arbeit des DTI und seine Hingabe über die letzten 2,5 Jahre.
Seit DTI im Dezember 2010 als eigenständige Abteilung des NTCT entstand haben Analysten mehr als 430.000 mit Terrorismus in Verbindung gebrachte Personeneinträge vorgenommen und 50.000 Einträge gelöscht, deren Verbindung zu Terrorismus widerlegt wurde oder die nicht mehr den aktuellen Watchlist-Kriterien entsprachen.
Klartext: Das Verhältnis zu Löschen und Neueintragen liegt bei etwa 1:9, die Datenbestände werden also in Zukunft weiter wachsen. Vor allem wenn man sich die letzte Woche veröffentlichten Leitlinien dazu anschaut, wann eine Person als terroristische Bedrohung eingestuft werden sollte. Dazu sind nämlich „unwiderlegbare Beweise oder konkrete Fakten nicht notwendig“, stattdessen reicht ein „vernünftiger Verdacht“, als potentieller Terrorist zu gelten.
TIDE ist nicht die einzige Datenbank, in der Verdächtige in den USA sich wiederfinden können. TIDE bietet unter anderem auch die Grundlage für No-Fly-Listen, die regelmäßig dafür sorgen, dass vollkommen unbedarften Personen die Einreise in die USA verweigert wird, weil sie den falschen Namen tragen, mit den falschen Leuten in Kontakt waren oder aus irgendeinem anderen beliebigen Grund als besonders gefährlich gelten. Doch nicht nur die Anzahl der Einträge in TIDE stieg und steigt weiter rasant an, auch der Umfang der gespeicherten Daten zu einer Person nimmt zu. Etwa die Menge an biometrischen Merkmalen. Lagen 2012 noch Fingerabdrücke von 95.000 Datensätzen vor, wuchs diese Zahl innerhalb eines Jahres auf 223.000 an.Ein Detail bei den neuen Informationen ist in den Medien wichtig gemacht worden: Die geleakten Dokumente sowie ein bereits letzte Woche publiziertes Regelwerk zur Kategorisierung von Terroristen stammen nicht aus den Daten, die durch Edward Snowden an Journalisten übergeben wurden. Stattdessen beruft The Intercept sich auf „eine Quelle aus der Geheimdienst-Community“. Was dazu geführt hat, dass Schlagzeilen über einen „zweiten Snowden“ generiert wurden wie:
Neue Enthüllungen: US-Geheimdienste suchen nach zweitem Snowden (Spiegel)
USA fürchten neuen Whistleblower (tagesschau.de)
Angefeuert wurde die Schlagzeilenwelle durch den Fernsehsender CNN, der berichtete, man befürchte in Regierungskreisen, es gebe einen zweiten Whistleblower aus den eigenen Reihen, man wisse jedoch nicht, wie viel Zugriff dieser habe und „wie viel Schaden“ er verursachen könne. Glenn Greenwald wollte nichts Konkretes dazu sagen, ob es einen zweiten Leaker gebe, der mit The Intercept arbeite:
Ich kann nichts zu der Behauptung von CNN sagen […] Aber es werden definitiv noch mehr auf Snowdens Dokumenten basierende Geschichten herauskommen.
Es ist unverständlich, warum plötzlich so viel Aufhebens darum gemacht wird, ob es einen „zweiten Snowden“ gebe. Das ist eine ungesunde Fixierung auf eine einzelne Person und diese Haltung verfehlt es, die Verdienste früherer Whistleblower zu würdigen. Da wären zum Beispiel: Daniel Ellsberg, der die Pentagonpapiere geleakt hat; Chelsea Manning, die Videomaterial aus dem Irakkrieg an Wikileaks übergeben hat; Thomas Drake, der schon vor über 10 Jahren auf Missstände in der NSA aufmerksam gemacht hat; Mark Felt, zentraler Informant in der Watergate-Affäre; und all die anderen, die zum Teil nie den Schutzmantel der Anonymität verlassen haben. Es gibt hoffentlich nicht nur einen zweiten Snowden, sondern unzählige, die sich an seinem und dem Mut seiner Vorgänger ein Beispiel nehmen werden.
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: Der „USA FREEDOM Act“ – ein erster Schritt zur Begrenzung der Massenüberwachung?
studio08denver CC BY-NC-SA 2.0 : Der „USA FREEDOM Act“ – ein erster Schritt zur Begrenzung der Massenüberwachung? Der Gesetzentwurf des US-Senats zur Geheimdienstreform, der sogenannte „USA FREEDOM Act“ (PDF), könnte das erste US-amerikanische Gesetz seit 30 Jahren werden, das die Befugnisse der NSA einschränkt. Der US-Senat hat vor wenigen Tagen eine neue Version präsentiert, die im Vergleich zum Vorgängerentwurf des Repräsentantenhauses einige Verbesserungen beinhaltet. Das hat die Electronic Frontier Foundation (EFF) dazu bewogen, das Gesetzesvorhaben zu unterstützen.
Erste Schritte gegen Totalüberwachung
Der USA FREEDOM Act würde in seiner jetzigen Form einige zentrale Regelungen des „PATRIOT Act“ einschränken: anlasslose Überwachung von Inlands-Telefonverbindungen wäre verboten. Und ein neuer „Privatsphäre-Beirat“ soll geschaffen werden, der vor dem FISA Court (FISC) – dem Geheimgericht, das NSA-Überwachungsmaßnahmen genehmigt – Bürgerrechtsbelange vertritt. „Bedeutende“ Entscheidungen des Geheimgerichts sollen künftig öffentlich gemacht werden können. Außerdem sollen neue Auskunftspflichten die NSA zwingen, offenzulegen wie viele Menschen von ihr überwacht werden. Das schreibt die EFF in ihrer Analyse zu dem Gesetzentwurf.
Nur ein Reförmchen: Was in dem Gesetzentwurf fehlt
Die EFF hatte die erste Fassung des USA FREEDOM Act scharf kritisiert, hat sich aber nun dazu entschlossen die neue Version von Senator Patrick Leahy zu unterstützen, obwohl auch er Schwächen hat. So wird etwa die gesamte Problematik des PRISM-Programms (die Weitergabe von Daten großer Internetfirmen wie Google oder Yahoo an die NSA) ignoriert. Die massenhafte Überwachung von Nicht-US-Bürgerinnen und ‑Bürgern bleibt leider auch ausgeklammert, wie in allen bisherigen Entwürfen. Zentrale Bedeutung für eine wirksame Eingrenzung der NSA-Überwachung auch außerhalb der USA hat „Sektion 702″ des FISA Amendment Acts, der aber von den Reformbemühungen bisher ausgeschlossen bleibt. Sektion 702 wird von der NSA zur Massenüberwachung von Kommunikationsinhalten und Metadaten genutzt und ist auch Grundlage für PRISM. Hier müsste angesetzt werden um der anlasslosen Massenüberwachung die rechtliche Grundlage zu entziehen. Ob Sektion 702 überhaupt mit der US-Verfassung konform ist, wird von der EFF stark angezweifelt.
Trotzdem kann der neue Entwurf des Gesetzes als erster Schritt in die richtige Richtung gewertet werden, hin zu weniger Überwachung und reduzierten Geheimdienstaktivitäten – auch wenn der Weg bis zu einer umfassenden Reform noch lang ist.
Da es sich bei dem FREEDOM Act um eine US-amerikanische Reform handelt, wird sich in Deutschland und Europa grundsätzlich nichts verändern. Die Auslandsspionage soll nicht eingegrenzt werden, dadurch bleiben wir hierzulande alle überwacht. In Deutschland sind wir von gesetzgeberischen Initiativen zur Geheimdienstreform aber sogar noch weiter entfernt als der US-Kongress, da die Aufklärung im Bundestag bekanntlich so
extrem schleppendgründlich läuft. So gründlich, dass Glenn Greenwald schon von einer „Illusion von Aufklärung“ spricht. -
: Courage Foundation wendet sich an Politiker: Schützt Edward Snowden!
Ströbele beim Empfang des Briefes an die deutsche Regierung (via couragefound.org) : Courage Foundation wendet sich an Politiker: Schützt Edward Snowden! Als das Asyl von Edward Snowden letzten Freitag auslief, hat die zur Unterstützung von Whistleblowern gegründete Courage Foundation angekündigt, Briefe an Politiker der USA, Großbritannien, Deutschlands und Russlands zu überreichen. Diese Briefe wurden nun veröffentlicht.
Die Botschaft für die amerikanische Regierung ging an Senator Ron Wyden, der sich in der Vergangenheit vergleichsweise kritisch gegenüber der NSA und deren Überwachungspraktiken geäußert hatte. Er wird gebeten, diese weiterzuleiten.
Edward Snowden würde gern nach Hause in die USA zurückkehren, aber der missbräuchliche Espionage Act und amerikanische Politiker, die in Verlegenheit gebracht wurden und nun Ängste schüren, machen es ihm unmöglich, in diesem Falle einen fairen Prozess zu bekommen. Es würde Edward Snowden vor einer Verurteilung schützen und zukünftigen Snowdens zeigen, dass es gewissenhaft und anerkannt ist Missstände aufzuzeigen, wenn die Anklage unter dem Espionage Act gegen ihn fallen gelassen würde und offiziell anerkannt würde, dass er Unschätzbares zum Verständnis der Amerikaner über ihre eigene Regierung beigetragen hat.
Der Brief an Großbritannien plädiert dafür, Snowden Schutz zu gewähren und andere Länder ebenso dazu aufzufordern. Russlands Präsident Putin wird dazu bestärkt, Snowdens Asyl zu verlängern.
In Deutschland ging der Brief mit Bitte um Weiterleitung an die Bundesregierung an Hans-Christian Ströbele, der Snowden als erster Politiker in Russland besucht hatte.
Dadurch, dass ihm die deutsche Regierung Asyl anbietet, zeigt sie, dass sie den Wunsch der deutschen Bevölkerung [Snowden Asyl zu bewähren] respektiert.
Dies würde ein starkes Signal zur Notwendigkeit eines entschlossenen Durchgreifens senden, um den europäischen Datenschutz und die damit verbundenen Rechte zu verteidigen. Es würde außerdem zukünftigen Edward Snowdens zeigen, dass Deutschland hinter den Menschen steht, die in dieser Weise im Interesse der Öffentlichkeit handeln.
Wir bitten die deutsche Regierung alles in ihrer Macht stehende zu tun, um sicherzustellen, dass Edward Snowden vor realen und beträchtlichen Gefahren geschützt ist: Ihm Asyl anzubieten, ein sicheres Geleit, um vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestags auszusagen und andere Staaten dazu zu ermutigen, ähnliche Maßnahmen zu ergreifen.
Wir fordern von der deutschen Regierung, das Richtige zu tun: Edward Snowden jetzt zu schützen.
Dem können wir uns nur anschließen.
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: Handlungsvorschläge ‚Handy’ zu Merkelphone – Ideen aus dem Innenministerium und ihre missglückte Umsetzung
via merkelphone.tumblr.com : Handlungsvorschläge ‚Handy’ zu Merkelphone – Ideen aus dem Innenministerium und ihre missglückte Umsetzung Die aktuelle Printausgabe des SPIEGEL beschreibt ein internes Papier des Innenministeriums, das mögliche politische Reaktionen gegenüber USA in der Causa Überwachung des Kanzlerinnen-Handys erörtert. Es würden folgende Möglichkeiten genannt:
Botschafter einbestellen, ‚Nichtangriffserklärung’ der USA einfordern, baldiger Abschluss eines No-Spy-Abkommens, Aussetzung von Regierungsgesprächen mit Washington „für einige Wochen“, sichere elektronische Kommunikation zum Thema machen, die „5000 wichtigsten Entscheidungsträger des Bundes“ mit Kryptophonen ausstatten, verstärkte Kontrollen von Providern, Strafanzeige und ein Ermittlungsverfahren bei der Bundesanwaltschaft sowie zuletzt eine Vernehmung von Snowden in Russland.
Nun der Realitätscheck, was ist wirklich passiert? Der Botschafter John B. Emerson wurde tatsächlich von Ex-Außenmininster Westerwelle ins Auswärtige Amt einbestellt, zu Ergebnissen führte das Gespräch jedoch nicht. Was mit einer ‚Nichtangriffserklärung’ gemeint ist, ist unklar und Verhandlungen um ein No-Spy-Abkommen – das faktisch wohl die Bemühung war, in den engeren Kreis der Geheimdienstpartner „Five Eyes“ aufgenommen zu werden – können spätestens seit Januar getrost als gescheitert gesehen werden auch wenn es nach der Aufdeckung von amerikanischen Spitzeln bei BND und Co. kurz noch einmal zu einer Neudiskussion der Forderung kam.
Eine Aussetzung von Regierungsgesprächen mit Washington „für einige Wochen“ fand nach der Handyaffäre nicht direkt statt. Stattdessen lehnten Merkel und Gauck den Empfang einer US-Delegation zur Beschwichtigung der Lage ab, der einige Wochen später stattfand. Ernst zu nehmen war diese Geste sowie die bei folgenden Enthüllungen wiederkehrend demonstrierten Empörungen nie, denn bereits vorher hatte man wieder klargestellt, worum es wirklich geht: „Bei allem Ärger, eine gute Partnerschaft mit den USA ist unersetzbar.“
Das Ziel „Elektronische Kommunikation zum Thema machen“ ist maximal vage und kann überhaupt nicht verfehlt werden, denn natürlich ist das Thema in aller Munde, wenn es um die technische Abwehr von Spionage geht. Der deutsche Hersteller Secusmart, der bisher die Kryptophone für die Bundesregierung produziert wurde kürzlich an Blackberry verkauft und dürfte damit einiges an Vertrauen verloren haben, da Blackberry im Verdacht steht, Hintertüren für die NSA in ihre Produkte einzubauen. Dass die Telekom dann eventuell die Versorgung übernehmen soll beruhigt uns zumindest nicht.
Wie verstärkte Kontrollen von Providern aussehen können – der Spiegel titelt sogar mit „Razzien“ – müsste erst noch definiert werden, denn es dürfte schwierig nachzuvollziehen sein, ob diese Daten an die USA ausliefern. Vorstellbar wäre die Pflicht, Daten auf Servern innerhalb Deutschlands zu speichern, was sich in die fragwürdigen Schlandnet- oder Schengennet-Ideen einpasst, Daten nur noch innerhalb Europas zu routen. In den USA interessiert man sich jedoch wenig dafür, wo Daten gespeichert und entlang geleitet werden, wenn es um das Verlangen geht, auf diese zuzugreifen.
Ein Ermittlungsverfahren bei der Bundesanwaltschaft gibt es nach viel Hin und Her mittlerweile, die Umstände sind possenhaft, denn Generalbundesanwalt Range verweigerte sich vehement der Aufnahme von Ermittlungen in Bezug auf die massenhafte Abhörung der Bevölkerung und beschränkt sich tatsächlich explizit auf das Merkel-Handy. Und über die beschämende Haltung der Bundesregierung zur Vernehmung Snowdens und der Weigerung, ihm in Deutschland Asyl zu gewähren hatten wir am Freitag zum Auslaufen seines Asyls in Russland ausführlich berichtet.
Eine Stellungnahme des Innenministeriums zum Papier blieb laut Aussagen des SPIEGEL bisher aus.
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: Glenn Greenwald sagt Untersuchungsausschuss ab: „Ritual, das die Illusion einer Untersuchung erwecken soll“
: Glenn Greenwald sagt Untersuchungsausschuss ab: „Ritual, das die Illusion einer Untersuchung erwecken soll“ Glenn Greenwald hat dem Untersuchungsausschuss zur Geheimdienst-Überwachung abgesagt, als Zeuge auszusagen. Er begründet diesen Schritt mit der Feigheit der Regierungsparteien, Edward Snowden selbst anzuhören. Damit macht sich der Ausschuss lächerlich, an diesem „Ritual, mit dem die Illusion einer Untersuchung erweckt werden soll“, wird er sich nicht beteiligen.
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: Snowdens Asyl ist ausgelaufen – Reaktionen aus Politik und Gesellschaft (Update)
Die Bundesregierung verschleppt die Klärung der Frage nach Asyl für Edward Snowden seit mehreren Jahren. : Snowdens Asyl ist ausgelaufen – Reaktionen aus Politik und Gesellschaft (Update)
Seit dem 23. Juni 2013 befindet sich Edward Snowden nach seiner Flucht aus Hong Kong in Russland, er hatte dort ab dem 1. August 2013 Asyl für ein Jahr gewährt bekommen. Dieses Asyl ist mit dem heutigen Tag ausgelaufen. Verlängerung hat Snowden beantragt, eine Entscheidung steht noch aus und wird aber in Kürze erwartet. Russland ist mitnichten das einzige Land, in dem Snowden um Aufnahme gebeten hat. Während seines vorübergehenden Aufenthaltes am Moskauer Flughafen bat er 21 Ländern um Zuflucht. Es hatten sich auch Ecuador, Bolivien, Nicaragua und Venezuela angeboten, Snowden waren jedoch seine Papiere weggenommen worden, was eine Reise unmöglich machte.Auch an Deutschland richtete Snowden einen Asylantrag, der aufgrund nicht vorliegender Gründe abgelehnt worden war. Immer noch sind die Debatten kontrovers und vor allem die Oppositionsparteien fordern eine Anhörung Snowdens vor NSA-Untersuchungsausschuss und zwar mit der Garantie auf eine sichere Aufnahme in Deutschland. Andere verweigern sich, teils um die deutsch-amerikanischen Beziehungen nicht zu belasten, teils mit der Ausrede, Snowden habe nichts Relevantes mehr zu erzählen. Zum heutigen Tag wird es wieder viele Stellungnahmen und Aussagen zu der Asylfrage geben, wir werden versuchen, hier einen Überblick zu erstellen.
Bereits Anfang der Woche hat Justizminister Maas bevormundend erklärt, Snowden solle am besten in die USA zurück gehen, denn:
Er ist erst Anfang 30 und will sicher nicht den Rest seines Lebens auf der ganzen Welt gejagt werden oder von einem Asyl zum nächsten wandern.
Heribert Prantl kommentiert dazu und zum generellen passiven Verhalten innerhalb der EU bei der SZ:
Die EU, die sich „Raum des Rechts, der Sicherheit und der Freiheit“ nennt, ist auch ein Raum der Feigheit; sie traut sich nicht, Snowden irgendeinen Schutz angedeihen zu lasse […] Minister Maas verlangt von Snowden ein Vielfaches des Mutes, den er, Maas, selbst nicht aufbringt, um sich für Schutz und Sicherheit Snowdens einzusetzen. Es wächst offenbar das politische Phlegma gegenüber dessen Schicksal.
Maas hat bei der Opposition, die in der Vergangenheit immer wieder versuchte, Snowden die Einreise nach Deutschland zu ermöglichen, einen merklichen Aufschrei ausgelöst. Sie drohte damit, vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen, wenn die Regierung sich weiter einer Aufnahme von Snowden verweigere. Konstantin von Notz, Obmann der Grünen im NSA-Untersuchungsausschuss, sagt dazu:
Das ist ein notwendiger Schritt, um nochmal Druck aufzubauen. [Ich hoffe,] dass hier die Rechtsstaatlichkeit gegenüber den taktischen und meiner Ansicht nach illegitimen Interessen der Bundesregierung obsiegt.
In ihrer gestrigen Pressemitteilung zum Anlass des Asyl-Auslaufens bestätigen von Notz und Katrin Göring-Eckart dieses Vorhaben und berichten, eine Klageschrift liege bereits vor.
Jan Korte von den Linken attestiert der Bundesregierung Zynismus:
Anderen würde für einen solchen Einsatz für Bürgerrechte und Demokratie das Bundesverdienstkreuz verliehen – für Snowden gibt es seitens der Bundesregierung nur den Rat, sein Glück doch in einem US-amerikanischen Gefängnis zu suchen. Dieser Zynismus ist kaum noch auszuhalten.
Die Aufnahme Snowdens sei eine politische Entscheidung und die Regierung müsse ihren Schutzpflichten nachkommen. Das tue sie derzeit nicht und er fasst das Verhalten von Bundeskanzlerin Merkel knapp zusammen:
Ignorieren, Abwiegeln, Blockieren.
Maas überwiegend negativ rezipierte Aussage hielt SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann nicht davon ab, heute ins gleiche Horn zu blasen und ebenso gegen ein Asyl für Snowden in Deutschland zu plädieren, da er sonst Zeit seines Lebens verfolgt bliebe. Man müsse eine humanitäre Lösung in den USA finden. Dabei gibt Oppermann immerhin zu, dass es in Deutschland darum geht, die amerikanischen Freunde nicht zu verärgern und man am liebsten ignorant zur Tagesordnung zurückkehren will, als sei nichts geschehen:
Wir müssen jetzt zunächst damit leben, dass wir in einer wichtigen Bündnisfrage nicht einer Meinung sind. Es geht nun darum, verlorenes Vertrauen wieder herzustellen und das bewährte Bündnis mit den Amerikanern fortzusetzen.
Diese Duckmäuserstellung kritisiert Hans-Christian Ströbele, der Snowden im letzten Jahr in Moskau besucht hat und dementiert auch Behauptungen, Snowden wolle überhaupt nicht nach Deutschland kommen:
Die Bundesregierung behauptet, Herr Snowden wolle nicht nach Deutschland kommen. Das stimmt nachweislich nicht […] Snowden hat ein Dutzend Mal versichert, dass er sehr gerne als Zeuge vor den Untersuchungsausschuss nach Deutschland kommen würde. [Die Bundesregierung lehnt seine Einreise] in Wahrheit nur deshalb ab, weil sie Angst vor der US-Regierung hat.
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Auch die Piratenpartei findet den Vorschlag, in die USA zurückzukehren, untragbar:
Natürlich würde Edward Snowden ganz sicher gerne wieder in seine Heimat zurückkehren. Er möchte allerdings auch nicht als Landesverräter verurteilt ins Gefängnis. Das Dilemma ist offensichtlich. Ihn in dieser Situation auch noch dazu zu ermuntern, sich in die Hände der US-amerikanischen Justiz zu begeben, ist einer Regierung in einem demokratischen und den Grund- und Menschenrechten verpflichteten Staat wie Deutschland und auch dessen Justizminister unwürdig.
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Der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, Patrick Sensburg von der CDU-Fraktion, bleibt undeutlich und proklamiert gegenüber dem RBB Inforadio Mitleid:
Ein 31-jähriger Mann, der sich in Russland aufhalten muss , nicht frei reisen kann, natürlich leid tut und dass eine Lösung für die Person Edward Snowden kommen muss. Deshalb sage ich auch: es muss möglich sein, dass Edward Snowden sich in einigen Jahren wieder frei bewegen kann – nicht nur in den USA, nicht nur in Russland, sondern auch da, wo er hinreisen möchte. Dass er für das, was er getan hat möglicherweise die Verantwortung übernimmt, dass die aber gemäßigt ist in einer Höhe, die auch seiner Tat gerecht wird, kein Exempel statuiert wird – das ist ganz wichtig.
Selber dazu bei trägt Sensurg nicht, er verweist auf die Bundesregierung und weist die Verantwortung für sein Nichtstun von sich:
Die Bundesregierung muss entscheiden, ob sie Edward Snowden ein Aufenthaltsrecht gewährt […] Die Bundesregierung hat eine Abwägung vorgenommen – auf der einen Seite das berechtigte Interesse des Untersuchungsausschusses neben vielen Zeugen auch diesen Zeugen zu hören und auf der anderen Seite, dass Edward Snowden in den Vereinigten Staaten strafrechtlich gesucht wird – es besteht ein Haftbefehl – und das wir natürlich ein Auslieferungsübereinkommen mit den Vereinigten Staaten haben. Und bei dieser Abwägung hat die Bundesregierung gesagt: Wir können hier keine Ausnahmen machen, ihm ein Bleiberecht gewähren, und hat dieses bisher abgelehnt.
[Update]
Die Courage Foundation, die Geld für Snowdens Strafverteidigung sammelt, hat Briefe an Staatsvertreter aus den USA, Großbritannien, Russland und Deutschland gesendet, um sie dazu aufzufordern endlich aktiv zu werden. Sarah Harrison, Wikileaks-Journalistin und stellvertretende Geschäftsführerin, kritisierte:
Es tut gut zu sehen, dass so viele Menschen sich für die Unterstützung Snowdens stark machen. Im Gegensatz dazu haben die meisten Regierungen auf der Welt, mit Ausnahme Russlands, wenig getan um diesen Asylsuchenden zu schützen. Ich hoffe dass in dieser Zeit, in der das Asyl erneuert werden muss, mehr den Mut und das Gewissen haben werden, das zu tun, was ihre Bürger richtig finden.
Die Courage Foundation hatte zuvor die „Stand with Snowden“-Kampagne gestartet, bei der man man Fotos seine Unterstützung für Snowden mit einer Botschaft ausdrücken konnte.
Glenn Greenwald zog Konsequenzen aus der fortwährenden Ablehnung der Bundesregierung, Snowden Asyl zu gewähren und verweigert seine Aussage vor dem NSA-Untersuchungsausschuss, bis sie diese Haltung aufgeben:
Leider haben deutsche Politiker mit ihrer Ablehnung, den Schlüsselzeugen Edward Snowden persönlich anzuhören, gezeigt, dass sie sich viel mehr darum kümmern, die USA nicht zu verärgern als ernsthafte Nachforschungen zu unternehmen.
Deshalb bin ich nicht gewillt, an diesem Ritual teilzunehmen, dass die Illusion einer Untersuchung erzeugen soll, dass aber tatsächlich dafür durchgeführt wird, echte Untersuchungen zu verhindern und die deutsche Bevölkerung mit leeren Symbolen zu beschwichtigen und die Schuldigen – die US-Regierung – bei Laune zu halten.
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Und was will Snowden? Er will selbst tatsächlich auch in die USA zurückkehren, er hat während des letzten Jahres mehrmals betont, Russland sei nicht sein Wunschziel gewesen. Dabei ist er sich aber wohl dessen bewusst, dass es unwahrscheinlich ist, einen fairen Prozess zu bekommen. Die Whistleblowerin Chelsea Manning ist ein gutes Beispiel dafür, dass ein Verfahren zwar dazu führen würde, dass Snowden nicht mehr verfolgt würde. Stattdessen könnte er den Rest seines Lebens wegen Geheimnisverrat im Gefängnis verbringen.
Ich bin hier in Russland wesentlich glücklicher als ich es mit einem unfairen Verfahren wäre, in dem ich nicht einmal vor Geschworenen die Verteidigung vorbringen kann, in öffentlichem Interesse gehandelt zu haben. Wir haben die Regierung wieder und wieder gebeten, ein faires Verfahren zu ermöglichen und sie haben abgelehnt.
Er erklärt, er hoffe im Zweifel darauf, dass sein Fall vor einem Geschworenengericht verhandelt werden würde. Denn dann wäre er nicht von der Meinung eines einzelnen Richters abhängig, sondern von der Einigung von zwölf Geschworenen.
Am liebsten, das ist klar, wäre Snowden jedoch wieder ein freier Mensch:
Ich würde liebend gern wieder in der Lage sein, Westeuropa zu besuchen. Aber das ist nicht meine Entscheidung. Darüber müssen die Öffentlichkeit und die Regierungen der jeweiligen Länder entscheiden.
Das wird nicht ohne weiteres möglich sein. Aber wir müssen trotzdem dafür Verantwortung übernehmen, Snowden so gut es geht dabei zu helfen, ein menschenwürdiges Leben zu führen. Denn ohne ihn hätten wir vermutlich nie von den Ausmaßen der beispiellosen Geheimdienstmaschinerie erfahren. Und lassen wir zu, dass er wie ein Verbrecher behandelt wird, ersticken wir zukünftige Whistleblower und opfern die Möglichkeit, Einblick in freiheitsverhindernde, intransparente Strukturen zu bekommen.
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Zu einem ähnlichen Schluss kommt auch digitalcourage e.V.:
Wenn wir wollen, dass auch zukünftig Menschen ihr eigenes Leben riskieren, um der Gemeinschaft solchen Nutzen zukommen zu lassen, müssen wir deutlich machen, dass wir sie hinterher nicht im Regen stehen lassen. Wir müssen klare gesetzliche Regeln formulieren, unter denen Whistleblowing angebracht ist und geschützt wird. Nach dem, was Snowden derzeit erleben muss, werden es sich andere gut überlegen, ob sie einen ähnlichen Schritt wagen, bzw. es möglicherweise nur aus den falschen Gründen (Ruhm, Verehrung) tun.
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Weitere Stimmen werden wir im Laufe des Tages sammeln und am Abend aktualisieren. Hinweise dürft ihr gern in den Kommentaren hinterlassen!] -
: Maas gibt vor zu wissen, was gut für Snowden ist: Rückkehr in die USA
: Maas gibt vor zu wissen, was gut für Snowden ist: Rückkehr in die USA
Justizminister Heiko Maas hat gegenüber der dpa die Meinung kundgetan, er empfehle Edward Snowden, in die USA zurück zu kehren. Dessen Asyl in Russland läuft Ende diesen Monats aus und auch wenn eine Verlängerung wahrscheinlich ist, bietet der Zeitpunkt Gelegenheit für Debatten. Maas gibt vor, zu wissen, was am Besten für Snowden sei:Er ist erst Anfang 30 und will sicher nicht den Rest seines Lebens auf der ganzen Welt gejagt werden oder von einem Asyl zum nächsten wandern.
Damit mag er Recht haben, denn Snowden selbst hat mehrmals selbst betont, er wolle zurück in seine Heimat und seine Anwälte haben bereits Verhandlungen mit den USA aufgenommen. Aber was Maas vergisst: Snowden ist erst Anfang 30 und hat sicher genausowenig Lust, für den Rest seines Lebens im Gefängnis zu verbringen – so wie etwa Chelsea Manning, die zu 35 Jahren Haft verurteilt wurde. Er gab selbst an, „im täglichen Leben ist es [in Russland] besser als Gefängnis“, er bevorzuge aber Asyl in einem anderen Land.
Und Maas deckt mit seiner gespielten Empathie und mit der vorgeschobenen Sorge um die Sicherheit Snowdens in Deutschland vor allem den Unwillen der Bundesregierung, Snowden Asyl zu gewähren um ihn vor dem NSA-Untersuchungsausschuss zu vernehmen. Dankbar sei man trotzdem:
Insgesamt haben wir davon profitiert, weil wir Dinge erfahren haben, die wir vorher nicht wussten. Es ist ein Verdienst von Herrn Snowden, dass er uns da die Augen geöffnet hat […] Und er hat uns eine Grundlage gegeben, auf der wir entscheiden können, ob wir wollen, dass sich das alles so in Richtung totale Überwachung weiterentwickelt.
Nur schade, dass bloße Worte Snowden nicht helfen, sich vor politischer Verfolgung zu schützen.: Sollte die Bundesregierung sich nach der Sommerpause weiterhin einer Aufnahme verweigern, wolle man vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ziehen. Das geht aus einem gemeinsamen Antrag von Linken und Grünen hervor. Konstantin von Notz, grüner Obmann im NSA-Untersuchungsausschuss, sagte:
Wir bauen mit diesem Antrag der Bundesregierung eine letzte Brücke zur Rechtsstaatlichkeit. [Sollten sich Union und SPD verweigern], dann ist eine Klärung der Frage vor dem Bundesverfassungsgericht unvermeidbar.
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: Modelle zu Reform und Abschaffung der Geheimdienste
Geh Heim Dienst! Bild: <a href="https://secure.flickr.com/photos/arbyter_org/">Marcus Sümnick</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">BY-SA 2.0</a>. : Modelle zu Reform und Abschaffung der Geheimdienste Geheimdienste und Demokratie, das verträgt sich nicht. Denn in einer Demokratie ist der Staat den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber zu Transparenz verpflichtet. Er muss Rechenschaft ablegen. Dies können die der Exekutive angegliederten Geheimdienste, weil sie ja geheim operieren, nicht – sie sind deswegen ein Fremdkörper in der Demokratie.
Dieser Gastbeitrag von Markus Reuter und Michael Stognienko erschien zunächst auf der Webseite der Heinrich-Böll-Stiftung. Die Lizenz ist: Creative Commons BY-SA 3.0.
Der NSU-Skandal und der durch Edward Snowden aufgedeckte größte Überwachungsskandal der Menschheitsgeschichte haben eine neuerliche Debatte über die Zukunft der Geheimdienste befeuert und geheimdienstkritische Positionen gestärkt.
Schon lange werden von liberaler, bürgerrechtsbewegter, grüner und linker Seite weitgehende Reformen oder die Abschaffung der Geheimdienste gefordert. Wie kann eine solche Reform aussehen und wie eine Abschaffung? Wo besteht dringender Reformbedarf und wie werden bei einer Abschaffung Aufgaben der Geheimdienste neu verteilt? An welche Stellen und welche Probleme bringt das mit sich? Oder sind Geheimdienste gar ersatzlos abschaffbar?
Die Debatte um eine Einhegung oder Abschaffung der Geheimdienste ist nötig, auch vor dem Hintergrund, dass Geheimdienste bislang nach jedem Skandal, und das zeichnet sich auch in der NSA- und NSU-Affäre ab, mit höheren Budgets und erweiterten Kompetenzen ausgestattet wurden.
Zu Reform und Abschaffung von Geheimdiensten gibt in der bundesrepublikanischen Debatte unterschiedliche Positionen und auch innerhalb geheimdienstkritischer Parteien wie Grünen oder der Linkspartei besteht keine Einigkeit. Auffällig ist, dass die Reform und Abschaffung des Inlandsgeheimdienstes „Verfassungsschutz“ weitaus stärker thematisiert wird, als die des Auslandsgeheimdienstes BND.
Im Folgenden sollen Reform- und Abschaffungsmodelle, ohne Anspruch auf Vollständigkeit der Varianten innerhalb dieser Modelle, aufgezeigt werden:
1) Reform: Geheimdienste reformieren, parlamentarische Kontrolle stärken
Diese Position geht davon aus, dass Geheimdienste verfassungsgemäß bzw. von der Verfassung vorgeschrieben seien. Im Grundsatz vertreten die Reformer die Ansicht, dass Geheimdienste unverzichtbar seien. Als Kritik an denjenigen, die Geheimdienste abschaffen wollen, wird hervorgebracht, dass eine Abschaffung eine Vermischung polizeilicher und geheimdienstlicher Aufgaben mit sich brächte und damit das Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten verletze.
Vertreter/innen dieser Forderung sind der ehemalige Bundesrichter und Ex-Linkspartei-Abgeordnete Wolfgang Nešković, aber auch die Grünen, wo sie in Landesregierungen beteiligt sind.
Reformansätze sind unter anderem
- Evaluierung des Frühwarnsystems: Gibt es überhaupt Erfolge, die durch geheimdienstliche Tätigkeiten entstanden sind?
- Eine umfassende Revision der Rechtsvorschriften im Bereich der Nachrichtendienste
- Beim Verfassungsschutz: Konzentration auf den Schutz der Verfassungsgrundsätze und Grundrechte vor einem gewaltsamen Umsturz und damit verbunden eine Konkretisierung des Schutzauftrages
- Eine Stärkung der administrativen Kontrolle
- Stärkung der parlamentarischen Kontrolle: Mehr Zeit zur Kontrolle für Mitglieder parlamentarischer Kontrollgremien, mehr Mitarbeiter für die Mitglieder der Gremien, Stärkung der Minderheitenrechte in den Gremien
- Strengere Richtlinien für V‑Leute oder Verzicht auf diese
In Neskovics Positionspapier war zudem die Auflösung und Umwandlung der Landesämter zu Außenstellen des Bundesamtes vorgesehen. Insbesondere diese Forderung löste innerhalb der Linkspartei heftige Kritik aus, weil sie eine Stärkung der Geheimdienste sei.
Dort wo die Grünen an Regierungen beteiligt sind, streben sie Geheimdienstreformen an. So ist in NRW im Koalitionsvertrag z.B. eine Stärkung des Kontrollgremiums, eine öffentliche Sitzung des PKG, mehr Transparenz durch eine erweiterte Berichtspflicht sowie verbindliche Richtlinien für V‑Leute aufgenommen.
In Baden-Württemberg hingegen sträubt sich der SPD-Innenminister gegen Reformen, insbesondere solche die Stellenstreichungen und Etatkürzungen für den Landesverfassungsschutz vorsehen.
Im Rot-Grün regierten Niedersachsen richtete im September 2013 Innenminister Boris Pistorius eine Expertengruppe zur Reform des Niedersächsischen Verfassungsschutzes ein. Diese präsentierte im April 2014 ihre Ergebnisse in „Handlungsempfehlungen der Arbeitsgruppe zur Reform des niedersächsischen Verfassungsschutzes“ (PDF) – die vorgeschlagene Reformen gehen weniger weit als die oben aufgezählten Forderungen.
Die niedersächsischen Handlungsempfehlungen lassen sich auf folgende Kernaussagen herunterbrechen:
- Es braucht einen Verfassungschutz (Unverzichtbarkeit, Trennungsgebot)
- Gesetzliche Regelungen und Dienstabläufe sollen präzisiert werden
- Einsatz von V‑Personen nur mit Zustimmung der G10-Kommission
- Föderalen Aufbau des VS erhalten, Zentralstellenfunktion des BfV stärken
- Erweiterung von Präventiv- und Bildungsprogrammen
- verstärkte Dokumentation der Abläufe/Entscheidungen
- Parlamentarische Kontrollgremien stärken z.B. Minderheitenrechte
2) Neustart: Verfassungsschutz auflösen, bei gleichzeitiger Neustrukturierung in Inlandsaufklärung und Demokratieförderung
Die Grüne Bundestagsfraktion legte 2012 einen Beschluss (PDF) vor, in dem der Verfassungsschutz aufgelöst werden soll. Das grüne Papier sieht nach der Auflösung ein 2‑Säulen-Modell vor:
„Ein unabhängiges „Institut Demokratieförderung“, das keine hoheitlichen Befugnisse hat und insbesondere auch keine nachrichtendienstlichen Mittel anwenden darf, soll ganz überwiegend den Aufgabenbereich des jetzigen BfV übernehmen. Für einen verbleibenden kleinen Teil soll eine „Inlandsaufklärung“ mit erheblich beschränkten Aufgaben und Befugnissen neu gegründet werden. Diese ist nur zuständig für die Aufklärung genau bestimmter Bestrebungen mit Gewaltbezug. Nur sie darf sehr eingegrenzt und auch nur als letztes Mittel geheimdienstliche Methoden einsetzen. Ihre Zuständigkeit endet, wenn die Zuständigkeit der Strafverfolgungsbehörden beginnt.“
Als Aufgaben des Institutes werden folgende genannt:
„Das Institut ist zuständig für Beobachtung und Analyse von Strukturen und Zusammenhängen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit in Deutschland. Gewaltlose und gewaltbereite Bestrebungen, die sich gegen die Grund- und Menschenrechte, die nicht veränderbaren Grundsätze der Verfassung oder das friedliche Zusammenleben der Völker richten, sollen laufend beobachtet, erforscht und transparent gemacht werden.“
Dabei soll das Institut ausschließlich auf öffentlich zugängliche Quellen zurückgreifen, und soll die „Inlandsaufklärung“ auf mögliche Zuständigkeiten hinweisen. Die Inlandsaufklärung soll beim Innenministerium angesiedelt sein und nur tätig werden, wenn:
- sich gegen die Grund- und Menschenrechte, die nicht veränderbaren Grundsätze der Verfassung oder das friedliche Zusammenleben der Völker richten und
- sich zu diesem Zweck tatsächlich auf die Anwendung von Gewalt und den Aufbau auf Gewalt ausgerichteter Handlungsstrukturen vorbereiten oder fortgesetzt gewalttätige Akteure unterstützen oder Kontakt zu diesen suchen.“
Polizeiliche Aufgaben soll die „Inlandsaufklärung“ nicht bekommen:
„Der Aufgabenbereich der neuen Inlandsaufklärung ist von dem der Polizei deutlich abzugrenzen. Sobald erkennbar wird, dass es um die Verhütung oder Verfolgung von Straftaten geht, endet die Zuständigkeit der Inlandsaufklärung.“
Gleichzeitig fordert der Beschluss der Bundestagsfraktion einen personellen Neuanfang, präzisere Gesetze und eine Stärkung der parlamentarischen Kontrolle sowie eine Beschränkung von polizeilicher und geheimdienstlicher Zusammenarbeit.
3) Transfer: Geheimdienste abschaffen und notwendige Aufgaben der Geheimdienste teilweise in die Polizei integrieren
Bei allen Geheimdienst-Abschaffungsmodellen wird das Problem diskutiert, dass mit der Abschaffung Aufgaben der Geheimdienste zur Polizei übergehen müssten oder könnten. Damit verbunden entstehen Probleme einer mächtigeren Polizei mit ggf. erweiterten Befugnissen – auch geheimdienstlicher Art.
Heiner Busch und Norbert Pütter sehen die Abschaffung der Geheimdienste als alternativlos an:
„Die Dienste sind systematisch unkontrollierbar; in ihnen wird die Dominanz der Exekutiven auf die Spitze getrieben; und zugleich sind sie das am wenigsten rechtstaatlich-demokratisch begrenzte Instrument in den Händen herrschender Staats-Politik. Für eine an den Bürgerrechten orientierte Politik gibt es deshalb keine Alternative zur ersatzlosen Abschaffung der Geheimdienste.“
Viele ihrer Aufgaben würden dann jedoch an die Polizei übergehen. Das wäre eine Abkehr vom Trennungsgebot von Geheimdiensten und Polizei, das als Lehre aus dem nationalsozialistischen Reichssicherheitshauptamt das Verhältnis von Geheimdiensten und Polizei im Nachkriegsdeutschland bestimmte, jedoch in vielen europäischen Ländern keine Rolle spielt.
Dieses Trennungsgebot ist heute aber schon z.B. mit geheimdienstlichen Befugnissen beim BKA, Datenbanken auf die Polizei und Dienste Zugriff haben und gemeinsamen „Lagezentren“ (wie dem Cyberabwehrzentrum) schon deutlich verwässert. Die Missstände beim Trennungsgebot werden in einem Reader der Grünen im Bundestag (PDF) kritisiert.
Befürworter einer Abschaffung der Geheimdienste und Aufgabenverlagerung zur Polizei argumentieren, dass eine Polizei mit geheimdienstlichen Aufgaben zumindest an Polizei- und Strafprozessrecht gebunden sei, sie müsse ihr Vorgehen in gerichtlichen Verfahren prüfen lassen. Dies sei ein deutlicher Fortschritt im Vergleich zu den quasi unkontrollierbaren Geheimdiensten.
Wer allerdings heute sieht, wie schwierig es ist eine transparente Polizei herzustellen oder Polizeigewalt zu ahnden, wird einige Bauchschmerzen mit erweiterten Befugnissen haben. Denkbar ist diese Option nur, wenn die Polizei selbst wirksamer als heute und von extern kontrolliert würde, damit keine Geheimpolizei mit ausufernden Befugnissen entsteht. Folglich sagen Busch und Pütter auch:
„Nicht die mächtigere Polizei ist die Alternative zu den abgeschafften Diensten, sondern die effektiv und extern kontrollierbare Polizei.“
Auch Vertreter der ersatzlosen Abschaffung des Verfassungschutzes – wie Leggewie und Meier (PDF) – befürworten , dass Personal des Geheimdienstes bei der Polizei weiterarbeitet:
„Die Ämter für Verfassungsschutz können binnen fünf Jahren geordnet abgewickelt werden, fähiges Personal kann man in den polizeilichen Staatsschutz eingliedern. Dieser ist die seit jeher für politisch motivierte Straftaten zuständige «politische Polizei». Die Arbeit speziell ausgebildeter Kriminalbeamter greift nicht aus in ein diffuses Feld des «Extremismus», sondern orientiert sich allein an der Verfolgung und Verhütung von Straftaten (in der Regel Gewalt- und ganz ausnahmsweise Propagandadelikte wie Volksverhetzung).“
4) Monitoring: Abschaffung der „geheimen“ Tätigkeiten der Geheimdienste, Umwandlung in Institute, die aus offenen Quellen wissenschaftlich arbeiten:
Eine weitere Variante ist die Abschaffung eines Geheimdienstes bei gleichzeitiger Schaffung einer Stelle, die öffentlich zugänglich Informationen aggregiert und sammelt.
Im Fall des Verfassungsschutzes ist hier insbesondere der MdB Jan Korte von der Linkspartei mit einem 12-Punkte-Plan in Erscheinung getreten. Hauptidee ist hier:
„An Stelle einer nachrichtendienstlich arbeitenden Behörde tritt eine Informations- und Dokumentationsstelle für Menschenrechte, Grundrechte und Demokratie in Bund und Ländern.“
Im Reader der Bundestagsfraktion der Linken zum Thema (PDF) heißt es u.a.:
„Das BfV wird bis 2014 auf seine ursprünglichen Aufgaben der Informations- und Koordinationsstelle des Bundes für Fragen des Verfassungsschutzes ohne nachrichtendienstliche Kompetenzen reduziert. Alle Landesbehörden werden zu Abteilungen der Landesinnenministerien, wie es jetzt schon in der Hälfte der Bundesländer der Fall ist, umstrukturiert. Eine Ein- oder Unterordnung der Landesämter unter das BfV erfolgt nicht.“
„Dem BfV und allen Landesbehörden bzw. Abteilungen der Länderinnenministerien werden die Grundlagen zur Informationserhebung mit nachrichtendienstlichen Mitteln entzogen […]“
„Der Verfassungsschutz in Bund und Ländern verliert alle Befugnisse zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität bzw. seine quasi polizeilichen Befugnisse.“
„Bundes- und Landesämter für Verfassungsschutz werden spätestens ab dem 01. Januar 2014 aus allen Kooperationsgremien wie GTAZ, Gemeinsames Abwehrzentrum Rechts (GAR) und GASIM zurückgezogen. Dasselbe gilt für die im Rahmen der Innenministerkonferenz (IMK) und ihrer Arbeitskreise eingerichteten Projekt- und Arbeitsgruppen [..]“
„Alle Dateien und Akten in Bund und Ländern werden jeglicher nachrichtendienstlichen und polizeilichen Verwendung entzogen. Die entsprechenden automatisierten technischen Verbindungen zwischen den Sicherheitsbehörden werden gekappt. Unter Beteiligung der zuständigen Datenschutzbehörden werden Dateien und Akten gesichert, archiviert und der wissenschaftlichen Aufarbeitung sowie zur Information den Betroffenen zur Verfügung gestellt.“
Die Zukunft des Verfassungsschutzes sieht in diesem Modell so aus:
„Mit diesen Sofortmaßnahmen sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, der Verfassungsaufgabe – die freiheitliche, demokratische und soziale Verfassungsordnung zu schützen – vollumfänglich nachzukommen. An Stelle einer nachrichtendienstlich arbeitenden Behörde tritt eine Informations- und Dokumentationsstelle für Menschenrechte, Grundrechte und Demokratie in Bund und Ländern. Diese soll die Dokumentation neonazistischer, rassistischer, antisemitischer und anderer gegen die Grundsätze der Verfassung gerichteten Aktivitäten und Einstellungen, sowie ihre strukturellen und öffentlichen Erscheinungsformen vornehmen. Zu diesem Zwecke arbeitet sie wissenschaftlich und ist befugt, mit Dritten zu kooperieren. Informationen erhält das Informations- und Dokumentationszentrum nur aus öffentlich zugänglichen Quellen und wissenschaftlichen Studien.“
Eine ähnliche Stoßrichtung verfolgt auch Martin Kutscha in einem Aufsatz (PDF) in der Publikation „Wer schützt die Verfassung?“ der Böll-Stiftung in Sachsen:
„Geheimdienste hingegen sind schon wegen ihrer mangelnden Kontrollierbarkeit ein Fremdkörper im System eines demokratischen Rechtsstaates – daran ändert auch die höchst lückenhafte parlamentarische Kontrolle nichts. Schon vor drei Jahrzehnten brachte der unvergessene Jurist und Politikwissenschaftler Wolfgang Abendroth es treffend auf den Punkt:
«Meistens werden die Hilfsmittel der Staatsgewalt, die sich selbst für Verfassungsschutzorgane halten, umgekehrt zu potentiellen Quellen der Gefährdung des Verfassungsrechts. (…) Eine demokratische Verfassung kann stets nur durch die demokratische Willensbildung des Volkes gewährleistet bleiben. Den wirksamsten Schutz der demokratischen Verfassungsordnung können nur die Bürger und Bürgerinnen selbst leisten.“
5) Streichen: Ersatzlose Abschaffung des Verfassungsschutzes (Geheimdienstes)
Die weitestgehende Forderung ist die ersatzlose Streichung der Geheimdienste bzw. des Verfassungsschutzes, die in Teilen der (digitalen) Bürgerrechtsbewegung, in linksalternativen Zusammenhängen und auch bei Grünen und Linken wieder mehr Anklang findet.
Ein Memorandum von Humanistischer Union mit Unterstützung des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, Chaos Computer Club, digitalcourage e.V., Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF), Komitee für Grundrechte und Demokratie fordert, den Verfassungsschutz ersatzlos abzuschaffen.
Untermauert wird die Forderung in einem Memorandum „Brauchen wir den Verfassungsschutz? NEIN!“ (PDF), das fünf Thesen voranstellt:
- Eine demokratische Gesellschaft lebt von der Meinungsvielfalt. Radikale Auffassungen und Bestrebungen (die von den vorherrschenden Meinungsbildern abweichen) sind deshalb nicht nur zulässig, sondern auch wünschenswert – solange die Grenzen zur Strafbarkeit bzw. zu gewalttätigem Handeln nicht überschritten werden. Staatliche Behörden dürfen derartige Äußerungen weder als „verfassungsfeindliche“ oder „extremistische“ Bestrebungen abqualifizieren, beobachten oder gar verfolgen. Wir brauchen kein staatliches „Frühwarnsystem” zur Beobachtung derartiger Auffassungen und Bestrebungen.
- Geheimdienstlicher Verfassungsschutz ist schädlich, wie auch die zahlreichen Verfehlungen und Skandale in der Geschichte der Bundesrepublik zeigen. Es handelt sich dabei nicht um zufällige, persönliche oder vermeidbare Fehler, sondern systematisch bedingte Mängel eines behördlichen und geheimdienstlichen „Verfassungsschutzes“.
- Die gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden sind überflüssig. Bei ihrem Wegfall entsteht keine Sicherheitslücke. Eine Aufgaben- und Befugnisüberleitung von den Verfassungsschutzbehörden auf die Polizei ist daher nicht erforderlich. Der Schutz vor Gewalt und Straftaten obliegt der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten.
- Eine Kontrolle geheim arbeitender Verfassungsschutzbehörden, die rechtsstaatlichen und demokratischen Ansprüchen genügt, ist nicht möglich. Auch Kontrollverbesserungen sind untauglich: ein transparenter, voll kontrollierbarer Geheimdienst ist ein Widerspruch in sich.
- Die Verfassungsschutzbehörden sind ersatzlos abzuschaffen – allein schon deshalb, um nicht in Zeiten knapper Kassen und in Beachtung der verfassungsrechtlichen Schuldenbremse jährlich eine halbe Milliarde Euro für überflüssige, ja schädliche Behörden auszugeben. Es bedarf auch keiner ersatzweisen, mit offenen Quellen arbeitenden staatlichen Informations- und Dokumentationsstelle über extremistische Bestrebungen. Das Problem besteht nicht in einem mangelnden Wissen über radikale, bisweilen auch menschenverachtende Meinungen und Haltungen in unserer Gesellschaft. Die Auseinandersetzung darüber muss mit politischen, demokratischen Mitteln geführt werden; sie ist innerhalb der Gesellschaft zu führen.
Horst Meier und Claus Leggewie fordern in ihrem Aufsatz „Verfassungsschutz – Über das Ende eines deutschen Sonderwegs“ (PDF):
„Was jetzt auf den Prüfstand muss, ist die gesamte Sicherheitsarchitektur der Berliner Republik. Wer den Verfassungsschutz behutsam aus dieser Konstruktion herausnimmt, braucht nicht zu gewärtigen, das ganze Gebäude der inneren Sicherheit stürze ein. Im Gegenteil: Die auf das Inland bezogene Sicherheitspolitik kann nur übersichtlicher und effizienter werden. Das Ende der Extremistenausspähung wird ein Zugewinn an Freiheit, also ein Gewinn für die Bürgerrechte sein.“
Fazit
Nach dem NSU-Skandal und in der heutigen Situation der millionenfachen Überwachung aller Bürgerinnen und Bürger durch ausländische Geheimdienste bei gleichzeitigem Datentausch und Abgleich mit deutschen Geheimdiensten, ist jede Maßnahme demokratisch geboten, die Geheimdiensten Schranken aufweist.
Den Grundwiderspruch Geheimdienst versus Transparenz in der Demokratie wird sich durch zaghafte Reformen und eine leicht verbesserte parlamentarische Kontrolle nicht auflösen. Es wird mutigere Schritte brauchen, die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger zu schützen und gleichzeitig deren Sicherheit zu gewährleisten.
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: Netzpolitischer Wochenrückblick KW 30
: Netzpolitischer Wochenrückblick KW 30 Die Zukunft der deutschen Netzpolitik wird derzeit auf Bundesebene verhandelt. Auch wenn man darüber streiten kann, welche Bedeutung die Digitale Agenda der Bundesregierung letztendlich haben wird – letzte Woche Freitag kam uns ein erster Entwurf zu, den wir händisch aus der Nicht-Maschinenlesbarkeit befreiten um ihn Dienstag zur Diskussion zu stellen. Er vereint großes Allgemeinsprech mit konkreten Vorschlägen im allzu detaillierten Klein-Klein. Der Vorteil daran, so einen Entwurf zu kennen: Jetzt noch rechtzeitig die großen Kritikpunkte einbringen. Und gleichzeitig wissen, an welchen Stellen welche Lobby noch ihre Forderungen unterkriegt. Eine erste Kritik gibt es schon bei uns zu lesen: an den unzureichenden Maßnahmen zur Beseitigung der Störerhaftung.
Und wo wir schon bei politischen Prozessen sind: Auch auf EU-Ebene wird gerade verhandelt – um ein neues Urheberrecht. Die Kommission legte jetzt einen Bericht über die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation vor (in diesem Artikel findet sich jetzt ein grafisches Update, was das Ungleichgewicht zwischen Forderungen der Endnutzer und Konsumenten einerseits und Verlegern und Rechteverwertern andererseits). Was ein zu strenges Urheberrecht anrichten kann, dafür gibt ein Student aus Kolumbien ein anschauliches Abschreckungsbeispiel. Für sein Eintreten für freien Zugang zu Wissen droht ihm nun eine jahrelange Haftstrafe.
Freier Zugang zu Wissen, freier Zugang zu Informationen – damit haben wir bei netzpolitik.org diese Woche unsere ganz eigenen Erfahrungen gemacht. Die Bundesnetzagentur beispielsweise will uns nur über das Priorisieren, Drosseln und Blocken von Internet-Anschlüssen deutscher Internetprovider informieren, wenn wir dafür nach Bonn kommen und begleitenden Erläuterungen lauschen. Den Brief mit den Fragen der Bundesregierung an die US-Regierung über die Straftaten, die Snowden vorgeworfen werden, dürfen wir nicht haben – das Wissen um die Fragen könnte die Antworten der USA ändern. Und die Antwort auf Frage des Linkenabgeordneten Andrej Hunko, wie viele Trojaner von Bundesbehörden eingesetzt würden, könnte ein Sicherheitsrisiko für Deutschland darstellen. Ich weiß, dass ich nichts weiß.
Deutschland, deine Geheimdienste. Mit ungebremstem Wissensdurst möchten Militär und BND jetzt soziale Netzwerke ausforschen, sich also aus offenen Quellen bedienen. Wir erklären, wie sie das machen, warum sie das für richtig halten – es aber eigentlich falsch ist. Die Daten, die viele von sich unwissentlich oder sogar bereitwillig von sich preisgeben, lassen mit den ‚richtigen’ Algorithmen tiefgreifende Schlüsse über Individuen zu – das kann dann zu allzu zielgerichteter Werbung führen, aber auch einen Platz in der US-Watchlist der bekannten oder verdächtigten Terroristen führen – oder gleich ganz zum Tod der Demokratie und einer technokratischen Post-Politik.
Und wer schützt uns gegen Überwachung? Gegen Ausforschung sowohl öffentlicher als auch nicht öffentlicher Informationen? Sammlung privater Daten? Die Bundesregierung nicht, die spielt lieber ihre politischen Spiele – und schafft es einfach nicht, Hauptzeuge Snowden einzuladen. Der erklärt in einem Interview mit dem Guardian, er hasse Politik.
Aber eigentlich müssen wir uns über Überwachung gar keine Sorgen mehr machen, wie uns der BND freundlich wissen lässt. Die Neuigkeit des Tages – wir werden doch nicht überwacht, nur weil wir keine .de-Domain haben. Aha, dann ist ja alles gut. Keine Probleme mehr. Die Geheimdienste wissen also nichts über uns – nur wo deine Katze wohnt.

